Mandari Insight

4425/2019

Mitteilung zur Anfrage des Beiratsmitgliedes Frau Schwab vom 3.10.2019; Kontrollzählungen zur Baumfällung im Rahmen des Neubaus einer Fußwegeverbindung entlang der Belvedere Straße, Bezirk 3, LSG L11

Mitteilung BV 24.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 17.02.2020, TOP 2.1.1

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

12013 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
571/13/3/7/2019-79 
Vorlagen-Nummer 
 4425/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 17.02.2020 
 
Mitteilung zur Anfrage des Beiratsmitgliedes Frau Schwab vom 3.10.2019; Kontrollzählungen 
zu Baumfällungen im Rahmen des Neubaus einer Fußwegeverbindung entlang der Belvedere 
Straße, Bezirk 3, LSG L11 
Die vom Beiratsmitglied Frau Schwab mit Mail vom 03.10.2019 gestellte Anfrage wird als offizielle 
Beiratsanfrage interpretiert und somit als Mitteilung beantwortet. 
 
Frau Schwab beschreibt in der Anfrage, dass für den Ausbau der Wegeverbindung Belvedere Straße 
zwischen Förderschule und Freiluga in der Beiratssitzung am 15.02.2016 eine Zustimmung des Bei-
rates erfolgt sei. Die damalige Begründung sei die Schaffung eines Fußweges sowie der Ausbau der 
Straße zum Einsatz von Gelenkbussen gewesen. 
In diesem Zusammenhang seien bisher umfangreiche, vorbereitende Maßnahmen zum anstehenden 
Umbau ausgeführt worden, so dass Kotrollzählungen durchgeführt worden wären. 
 
Sie beschreibt, dass 
1. der genehmigte Umfang der Fällungen bereits weit überschritten worden sei, obwohl augenschein-
lich noch gar nicht alle notwendigen Fällungen umgesetzt worden wären; 
2. obwohl der Weiterbau eigentlich ja schon für diese Sommerferien (2019) festgelegt worden wäre, 
keine Neubeantragung zur Freigabe von weiteren Fällungen erfolgt sei, die zusätzlich über die bisher 
genehmigte Zahl hinausgehen werden. 
 
 
Zu den o.g. Aussagen hat Frau Schwab folgende Fragen formuliert: 
 
Frage 1 
Entspricht die damalige politische Entscheidung für den Einsatz eines größeren Gelenkbusses für die 
wenig besetzte Linie 144 dem tatsächlichen Bedarfsfall? Unsere Interviews (Schuldirektion LVR- 
Schule, diverse Busfahrer der Linie 144) sagen das Gegenteil aus. Die Interessengemeinschaft wird 
bei der Bezirkspolitik diesen Winter die notwendige Bedarfsprüfung anfragen. Die Verwendung eines 
größeren Busses wurde damals mithin als maßgeblicher Grund für die straßenverbreiternde Nischen-
bauweise angegeben, aufgrund derer schon viele Bäume - aber noch nicht alle Bäume- bereits gefällt 
wurden. 
 
 
Frage 2 
Ist der Arbeitsstreifen tatsächlich notwendig? Entgegen damaliger Angaben, unter denen der Beirat ja 
abstimmte, erfuhren wir nun im Sommer aus der Presse die Neuigkeit, dass der Straßenumbau unter 
einer Vollsperrung ausgeführt werden soll. Bei Vollsperrung könnte die Baustelle ggf. direkt von der 
Straße aus bedient werden, ein Arbeitstreifen wäre unter dieser neuen Voraussetzung vielleicht über-
flüssig. Die Interessengemeinschaft wird dies bei der Bezirkspolitik diesen Winter nachfragen: Not-
wendige Bedarfsprüfung für den Arbeitsraum auf der künftigen Baustelle.

2 
 
 
Neben den gezielt formulierten Fragen beinhaltet die der Mail angehängte Darlegung der Ko-
trollzählung zu den Baumfällungen die Bitte um Prüfung der nachfolgen Punkte: 
 
Prüfauftrag 1 
Überprüfung und Klärung der weit überschrittenen Fällungszahl. 
 
 
Prüfauftrag 2 
Um die Beurteilung der fehlenden Befragung für den Rest der noch anstehenden Baumfällungen und 
Entfernung des Nachwuchses nebst Sämlingen vor Baubeginn (ca. 21 – 25? kleine bis große Bäume 
plus ca. 574 Stück junger Aufwuchs ab 1m Höhe gezählt, plus zahlenmäßig nicht bestimmter kleinere 
Aufwuchs und Sämlinge). 
 
 
Prüfauftrag 3 
Bewertung zur Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen an die überhöhte Fällungszahl. 
 
 
Prüfauftrag 4 
Überprüfung, ob der sogenannte Arbeitsbereich, mit 1m x 300m Fläche nicht (schonend für den 
Restbaumbestand) eingespart werden kann. Die Baustelle soll nun bei einer Straßenvollsperrung 
betrieben werden. Dies war damals, bei Abstimmung zum Beschluss, noch nicht bekannt gewesen! 
Es wäre noch zu prüfen, ob die Baustelle bei Vollsperrung nicht ohne den Arbeitsstreifen direkt von 
der Straße aus bedient werden kann. 
 
 
Prüfauftrag 5 
Benachrichtigung der UNB an das Grünflächenamt und den Forstbetrieb der Stadt Köln mit der Bitte, 
dass bis zum Abschluss der Überprüfung der Sachlage im gesamten Bauplanungsgebiet keine weite-
ren Baumfällungen und Grünschnittarbeiten (Aufwuchs etc.) vorgenommen werden, um die notwen-
dige Überprüfung zu gewährleisten! Und mit der Bitte um eine vorherige Benachrichtigung an die 
UNB vor Baumfällungs- Durchführungen und Grünschnitt im Rahmen einer Verkehrssicherheit. 
 
Die von uns diese Woche (Woche 40 beobachteten neuen Baummarkierungen in Straßennähe bitten 
wir zu erklären. 
 
 
Prüfauftrag 6 
Der Bedarfsfall für den Einsatz eines größeren Gelenkbusses ist neu zu klären und nachzuweisen. 
Weder die LVR- Schule (unlängst Telefonat mit Direktor Herr Bünk, er darf zitiert werden) noch be-
fragte Busfahrer der Linie 144 sehen die Notwendigkeit für den Einsatz eines größeren Bus Typs in 
Zukunft für gegeben. Im Gegenteil fährt diese Linie bisher fast immer leer und könnte daher eigentlich 
mit noch kleineren Bussen auskommen, lauteten die Aussagen. Mit der Argumentation des angeblich 
benötigten größeren Bus Typs wurden damals jedoch die Verbreiterung der Straße und der Bau der 
Verbreiterung durch Ausweichbuchten maßgeblich mitbegründet. Die bereits dazu befragten Perso-
nen sehen auch den Ausbau der beiden Schulen (Gesamtschule Wasseramselweg und eine Schule 
in Widdersdorf) für die Füllung der 144er Busstrecke nicht als relevant an. Diese Schüler, so wurde 
uns beschrieben, werden mit anderen Buslinien fahren. 
 
 
 
Antwort des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes: 
 
Frage Nr. 1 
Der politische Beschluss wünschte einen Lückenschluss des Gehweges, da dieser aktuell lediglich 
bis zum Eingang der Förderschule verläuft und die Bushaltestelle der Linie 144 derzeit nur über die 
Fahrbahn zu erreichen ist, was ein Gefahrenpotential für alle Fußgänger – besonders für Schüler

3 
 
birgt. 
Generell werden bei Um- und Neuplanungen sämtliche Fahrbeziehungen durch Schleppkurven über-
prüft. Schleppkurven modellieren dabei den Fahrverlauf von Fahrzeugen – insbesondere den benötig-
ten Platz in Kurvenfahrten. 
Bei einer Straße, auf der Linienverkehr herrscht, muss dabei stets davon ausgegangen werden, dass 
zukünftig diese Linie von Gelenkbussen befahren werden kann, da es sich bei Linienbussen des Typ 
„Gelenkbus“ um ein sogenanntes Bemessungsfahrzeug handelt. 
Im speziellen Fall der Belvederestraße hatte dies allerdings keinen Einfluss auf die benötigte Breite 
der Fahrbahn, weil es bei nahezu geradlinigen Straßenverläufen unerheblich ist, ob es sich um einen 
normalen oder um einen Gelenkbus handelt. Die benötigte Breite beider Fahrzeuge ist identisch. 
Die eigentliche Fahrbahn der umzubauenden Belvedere Str. (der Teil, welcher von Pkw, Lkw und 
Bussen genutzt wird – also ohne den Gehweg) ist in Abschnitten sogar verschmälert, um Teile des 
vorhandenen Baumbestands des Landschaftsschutzgebietes zu erhalten. Eine Erweiterung der vor-
gezogenen Seitenräume ist aufgrund der benötigten Sichtbeziehungen des fließenden Verkehrs nicht 
möglich. 
 
 
Frage Nr. 2 
Der in den Querschnitten und Lageplänen eingezeichnete „Arbeitsbereich“ wird auch bei Arbeiten 
unter einer Vollsperrung zwingend benötigt. Vereinfacht lässt sich dies damit erklären, dass a) der 
Unterbau einer Straße stets breiter ist, als die spätere sichtbare Fahrbahn (Asphalt) und b) die Ma-
schinen zur Herstellung der Fahrbahn gezwungener Maßen breiter sind als die spätere Fahrbahn.  
Darüber hinaus dient der 1m breite „Arbeitsraum“ nach Fertigstellung der Baumaßnahme als sog. 
Bankett. „Bankette“ dienen zur Unterbringung von Ausstattungselementen (Verkehrszeichen, Leitein-
richtungen und Fahrzeug-Rückhaltesysteme) sowie als Arbeitsraum für den Straßenbetriebsdienst. 
Aus Gründen der Verkehrssicherheit für ankommende Fahrzeuge und zur Nutzung für den Betriebs-
dienst sind Bankette standfest auszubilden. Bankette sind 1,50m breit.“ (s. Richtlinie für die Anlage 
von Landstraßen – RAL, Ausgabe 2012, Seite 24, Abschnitt Bankett) . Der Kompromiss besteht da-
her bereits durch die Reduzierung der Regelbreite von 1,50m auf 1,00m. Eine weitere Verringerung 
der Bankettbreite ist nicht möglich. 
 
 
Zum Prüfautrag Nr. 1 
Zu diesem Punkt ist anzumerken, dass in der Beschlussvoralge zur Sitzung am 7.12.15 von einem 
fachlich nicht richtigen Bewertungsansatz der Eingriffsregelung ausgegangen wurde. Eingriffe in den 
Biotoptyp Wald werden nicht nach der Anzahl betroffener Einzelbäume, sondern nach der Größe der 
in Anspruch zu nehmenden Waldfläche berechnet. In der Sitzung am 15.02.2016 wurde der Fehler 
korrigiert und der Eingriff über qm- Angaben bilanziert. Der Eingriffsumfang wurde jedoch durch den 
zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Einzelbaumbestand konkretisiert, dessen Anzahl an größeren 
Bäume darüber hinaus fälschlicherweise auch noch mit dem Schutzstaus der nur für den städtischen 
Innenbereich geltenden Baumschutzsatzung verglichen. 
Dieser falsche Ansatz führt heute zu den Missverständnissen in der Anzahl der gefällten Bäume. Die 
vor fünf Jahren gelisteten Sämlinge haben sich heute zu jungen Bäumen entwickelt und neue Säm-
linge haben sich angesiedelt, wodurch ein Vergleich zumindest der Sämlings- und Jungbaumzahlen 
nicht möglich ist. 
Der Eingriff in den Waldbestand war anlagebedingt mit 420 qm und baubedingt mit 290 qm angesetzt 
worden. 
Das vom Beirat freigegebene Baufeld wurde zur vogelbrutfreien Zeit im Winter 2018 / 2019 einge-
messen, von Kollegen der Forstverwaltung der Stadt Köln als auch vom Amt für Straßen- und Ver-
kehrstechnik begangen und die größeren Bäume in diesem Baufeld von einem Fachunternehmen 
gefällt. 
Darüber hinaus wurden und werden aus Gründen der Verkehrssicherheit zweimal jährlich auf den 
Flächen entlang der Straße die Gefahren beseitigt. Da im angesprochenen Bestand die Rußrinden-
krankheit an Ahorn auftritt, sind dort regelmäßig weitere Einzelbäume aus Verkehrssicherheitsgrün-
den gefällt worden. 
 
 
Zum Prüfautrag Nr. 2

4 
 
Zur gewünschten Beurteilung der fehlenden Beantragung für die noch anstehenden Baumfällungen 
sowie der noch anstehenden Entfernung von Aufwuchs ist folgendes anzumerken: 
Die Fällung im Winter 2018 / 2019 wurde von einem Fachunternehmen für Forstarbeiten durchge-
führt, die sich nur auf größere Bäume beschränkt hat. 
Die endgültige Freistellung des vom Beirat freigegebenen Baufeldes erfolgt mit Beginn der Baumaß-
nahme. Hierbei handelt es sich nicht um Gehölzentfernungen, die über die freigegebene Maßnahme 
hinaus erfolgen, sondern um die Freistellung, die im Rahmen des bewilligten Baufeldes erfolgt. Wie 
zum Prüfauftrag Nr. 1 bereits dargestellt, hat die Eingriffsbewertung in den Biotoptyp Wald über die 
Fläche und nicht über Anzahl Bäume zu erfolgen. 
 
 
Zum Prüfautrag Nr. 3 
Wie zum Prüfauftrag Nr. 1 und Nr. 2 dargelegt, handelt es sich nicht um eine überhöhte Fällungszahl 
auf dem freigegebenen Baufeld, so dass eine Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen nicht erforder-
lich wird. 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen rechtlich keinen Eingriff in 
Natur und Landschaft darstellen und somit nicht kompensationspflichtig sind. 
 
 
Zum Prüfautrag Nr. 4 
Der Prüfauftrag Nr. 4 ist vergleichbar mit der Frage Nr. 2, so dass hier auf die Antwort zur Frage Nr. 2 
verwiesen wird. 
 
 
Zum Prüfautrag Nr. 5 
Hinsichtlich der Klärung der gestellten Frage als auch der Prüfaufträge wurde das Amt für Straßen- 
und Verkehrsentwicklung als auch der städtische Forst beteiligt. Die Sachstandsermittlung hat erge-
ben, dass die Rodungen für die geplante Baumaßnahme im freigegebenen Baufeld erfolgten und 
darüber hinaus Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Grund der Rußrindenkrankheit (Cryptostroma- 
Rindenkrankheit) durchgeführt wurden und ggf. durchgeführt werden müssen, da befallene Ahorne 
auf Grund des Sporenbefalls gesundheitsgefährdend für Menschen sind. 
 
 
Zum Prüfautrag Nr. 6 
Da der Prüfauftrag Nr. 6 mit der Frage 1 vergleichbar ist, wird hier auf die Antwort zur Frage Nr. 1 
verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4425/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.01.2020
Erstellt
19.12.2019 10:54