2283/2021
Einrichtung Zählstellen Transitverkehr
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
2430 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 12.07.2021 2283/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.08.2021 Einrichtung Zählstellen Transitverkehr hier: Antrag der Ratsgruppe GUT vom 09.04.2021 zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.06.2021, TOP 1.1, (AN/0689/2021) Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung vom 08.06.2021 die Verwaltung darum gebeten, die Mög- lichkeiten zur Erfassung von Transitverkehren als Grundlage der Beratung zum Antrag AN/0689/2021 darzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung beabsichtigt bereits über den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP), Vorlage Nr. 0313/2021 im Verkehrsausschuss am 20.04.2021 und das Projekt MobilitätsCockpitKöln – innova- tiv, integrativ, intelligent (MoCkiii), Vorlage Nr. 1544/2021 im Verkehrsausschuss am 08.06.2021, ein verstärktes Monitoring des Verkehrs vorzunehmen. Dazu gehören auch die Differenzierung nach Bin- nen-, Quell- und Zielverkehr sowie Durchgangs-/Transitverkehr. Diese Differenzierung erfolgt im Verkehrsmodell, welches künftig als integriertes ÖV-/IV-Modell mit Berücksichtigung von Fahrrad- und Wirtschaftsverkehr vorliegen wird. Durch Verkehrszählungen kann jeweils nur ein Teil der Verkehrsrelationen an den Zählquerschnitten erfasst werden. Insofern sind Verkehrszählungen die Grundlage zur Kalibrierung des Verkehrsmo- dells und damit Grundlage zu dessen Berechnung. Eine regelmäßige Erfassung des Transitverkehrs erfolgt bisher nicht und ist aufgrund der schwierigen Abgrenzung nicht trivial. Für einzelne Relationen können die Werte auch kontinuierlich gemessen werden. Zur anschließenden Umsetzung müssen die jeweiligen Investitionen und dauerhaften Betriebskosten in den Haushalt eingebracht und Personalressourcen mit jeweils einer Ingenieur*innenstelle im Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie im Amt für Verkehrsmanagement für die Auswertung, Berichtswesen, Qualitätssicherung und Veranlassung der Wartung und ggf. Entstörung im Stellenplan berücksichtigt werden. Ersten Schätzungen nach ist für 25 Messquerschnitte (Richtung und Gegen- richtung) mit einer Grundinvestition in Höhe rd. 1 Mio. € auszugehen. Wartungs- und Unterhaltungs- aufwendungen orientieren sich dann an dem ausgewählten Messsystem und der Anzahl der erforder- lichen Messstandorte. Gez. i.V. Greitemann für Dez. III
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2283/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 12.07.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 08:52