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0608/2023

Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Stadtgrün

Beschlussvorlage Ausschuss 04.04.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.05.2023, TOP 7.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2, Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0608-2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1341 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0608/2023
Stand: 26.09.2025 
Sachstandsbericht  
Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Stadtgrün 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Ersatzbeschaffung von acht 
Kolonnenfahrzeugen für den Bereich „Straßenbegleitgrün" und die „Allgemeine Grün-
unterhaltung“. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 1.189.542 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen Kfz, Haushalts-
plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Ausschreibung erfolgte EU-weit aufgrund der Auftragshöhe. Nach Abschluss des Verfah-
rens wurde die Bestellung im März 2024 durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) aufgege-
ben. Diese organisieren die Beschaffung der Fahrzeuge im Auftrag der Stadtverwaltung. 
Vier Fahrzeuge wurden bisher ausgeliefert. Die Auslieferung der weiteren Fahrzeuge erfolgt 
sukzessive und soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Beschlussvorlage Ausschuss

12559 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0608/2023 
Freigabedatum 04.04.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Stadtgrün  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Ersatzbeschaffung von acht 
Kolonnenfahrzeugen für den Bereich „Straßenbegleitgrün" und die „Allgemeine Grün-
unterhaltung“. 
 
2.  Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 1.189.542 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen Kfz, Haushalts-
plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023. 
 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   brutto 
1.189.542 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   118.955 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Erläuterungen zur Beschaffung: 
 
Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 
2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be-
schlossen (0377/2017). Gemäß Kapitel 3.2.6 des Konzepts werden im Bereich „Straßenbe-
gleitgrün“ insgesamt acht Kolonnenfahrzeuge mit Automatikgetriebe, Kipppritsche, Rollladen-
werkzeugschrank, Ladehilfe und drehbarer Dachwarntafel eingesetzt. Für vier dieser Fahr-
zeuge aus dem Jahr 2012 ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich, da die Fahrzeuge nicht 
mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Die Ersatzbeschaffung wurde allerdings im ver-
gangenen Jahr in der Hoffnung verschoben, in diesem Jahr vergleichbare Fahrzeuge mit 
Elektroantrieb zu bekommen. 
 
Eine ähnliche Situation besteht im Bereich der „Allgemeinen Grünunterhaltung“, Kapitel 3.1.2, 
in dem insgesamt 36 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine, Kipppritsche, Rollladen-
Werkzeugschrank und Anhängerkupplung eingesetzt werden. Vier dieser Fahrzeuge aus dem 
Jahr 2012 müssen ebenfalls ersatzbeschafft werden. Die Ersatzbeschaffung wurde jedoch 
aus den oben genannten Gründen ebenso noch nicht umgesetzt.

3 
Die heutige Situation hinsichtlich der Lieferfähigkeit von Kolonnenfahrzeugen gemäß des An-
forderungsprofils stellt sich folgendermaßen dar: 
 
Über den Rahmenvertrag mit Ford im Bereich der Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor 
können bis auf weiteres keine Kolonnenfahrzeuge (Modell Transit) beschafft werden. Auch 
Mercedes Benz gibt an, dass die Lieferung des Modells Sprinter für die nächsten beiden Jah-
re ausgebucht ist.  
Hinsichtlich der Lieferfähigkeit von elektrisch betriebenen Doppelkabinen-Fahrzeugen hat sich 
seitens der Originalgerätehersteller/Erstausrüster seit den letzten Beschaffungen nichts Neu-
es ergeben. Nach wie vor kann keiner der großen Nutzfahrzeughersteller die benötigten Fahr-
zeuge liefern. 
Folge dieser Entwicklung ist, dass sich kleinere und mittelständige Unternehmen mit der Um-
rüstung von konventionellen Verbrenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen Mo-
dellen befassen und auch lieferfähig sind. 
 
Ein derartiges elektrisch betriebenes Doppelkabinenfahrzeug konnte Anfang Januar 2023 
durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen getestet werden. Das Fahrzeug erfüllt 
bislang als einziges Modell das Anforderungsprofil des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen. Nutzlast, Reichweite, Anhängelast und Lieferfähigkeit erfüllen die Vorgaben des 
Amtes. Aufgrund dessen sollen vier Kolonnenfahrzeuge aus dem Bereich „Straßenbegleit-
grün“ sowie vier Kolonnenfahrzeuge aus der „Allgemeinen Grünunterhaltung“ durch diese 
lieferfähigen E-Nutzfahrzeuge ersetzt werden. 
 
Nachfolgend die Vorteile des E-Antriebs im Bereich der Kolonnenfahrzeuge auf einen Blick: 
 
 Emissionsfreie Fahrt im Stadtgebiet. 
 Anhängelast bis 3.500 kg. 
 Dieselbetriebene Kolonnenfahrzeuge erreichen innerstädtisch vielfach nicht die nötige 
Betriebstemperatur für eine optimale Verbrennung. Folge: Verrußung der Partikelfilter. 
Um diese zu regenerieren (freibrennen) müsste theoretisch eine regelmäßige Fahrt auf 
der Autobahn erfolgen. 
 Das Tanken der Elektrofahrzeuge gestaltet sich deutlich günstiger als das Befüllen der 
Diesel-Fahrzeuge (siehe: Finanzierung und Kosten). 
 Da das Laden der Fahrzeug-Akkus über Nacht auf unseren Betriebshöfen geschieht, 
entfallen die regelmäßigen Fahrten zu den Tankstellen im Stadtgebiet. 
 Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger bei ei-
nem E-Fahrzeug als bei einem Verbrenner (siehe: Finanzierung und Kosten). 
 Durch die integrierte Rekuperation ist ein Bremsen des Fahrzeugs über das Bremspe-
dal in vielen Fällen nicht mehr erforderlich, was die Verschleißkosten reduziert. 
 Die Lebenserwartung eines Elektro-Kolonnenfahrzeugs wird gegenüber eines Diesel-
fahrzeugs um etwa 50 % höher eingeschätzt. Die Einsatzzeit könnte entsprechend er-
höht werden. 
 Es werden neueste Akkumodelle aus der Automobilindustrie eingesetzt. Die Akkus 
werden mit 3.500 möglichen Ladezyklen angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt 
dies eine Lebenserwartung von 14 Jahren. Auf die Akkus selbst wird eine Garantie von 
vier Jahren gegeben.  
 Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten die es bei Verbrennern 
nicht gibt. Die Förderungen führen zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes.

4 
 
Kosten und Finanzierung 
 
Instandhaltungskosten 
 
Vier Fahrzeuge „Straßenbegleitgrün“ 
 
Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt 
K-LN 6881 3.560 € 3.461 € 2.444 €   9.466 € 
K-LN 6883 6.638 € 3.619 € 3.523 € 13.780 € 
K-LN 6884 2.791 € 1.855 € 2.818 €   7.464 € 
K-LN 6899 1.717 € 5.415 €    780 €   7.913 € 
 
 
Vier Fahrzeuge „Allgemeine Grünunterhaltung“ 
 
Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt 
K-LN 6858    882 € 6.319 € 4.788 € 11.989 € 
K-LN 6863 4.851 € 3.210 € 2.326 € 10.388 € 
K-LN 6864 5.021 € 2.745 € 5.890 € 13.656 € 
K-LN 6866 8.765 € 5.958 € 4.027 € 18.751 € 
 
 
Betriebskostenvergleich „E-Antrieb gegen Verbrenner“ 
Der größte Unterschied in den Betriebskosten zeigt sich beim Tanken der Fahrzeuge. Laut 
Herstellerangaben verbraucht ein E-Nutzfahrzeug im kommunalen Einsatz (Stadtverkehr) et-
wa 25 kWh auf 100 km. Bei einem Strompreis von brutto 0,30 €/kWh sowie einer durchschnitt-
lichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 km ergeben sich Tankkosten in Höhe von etwa 
900 € im Jahr. 
 
Die bisherigen Ford Transit Diesel verbrauchen im Schnitt 14 Liter auf 100 km. Bei einem Die-
selpreis von 2,00 € je Liter und der oben genannten Fahrleistung ergeben sich dagegen jähr-
lich 3.360 € Spritkosten. 
 
Die Kostenersparnis beim Tanken eines E-Kolonnenfahrzeugs im Vergleich zu einem diesel-
betriebenen Transit beträgt somit etwa jährlich brutto 2.460 €. 
 
Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger bei einem E-
Fahrzeug als bei einem Verbrenner. Während Verschleißteile wie Reifen und Fahrwerk für 
beide Varianten gleichermaßen regelmäßig Instand gesetzt werden müssen, entfällt bei einem 
E-Fahrzeug alles rund um den Verbrennungsmotor. Die Bremsen werden aufgrund der inte-
grierten Rekuperation deutlich weniger beansprucht. Dadurch reduzieren sich bei diesen ei-
nerseits die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten um etwa zwei Drittel von 450 € auf 
150 € und die Reparaturkosten durch den Wegfall des Motors um mindestens weitere ca. 
300 €. Die Summe der Einsparung in der Instandhaltung eines E-Kolonnenfahrzeugs beträgt 
demnach jährlich etwa 600 €.  
 
Die gesamte jährliche Betriebskosten-Differenz liegt also bei etwa 3.000 €, die das E-
Nutzfahrzeug günstiger fährt als ein dieselbetriebener Ford Transit. Über die aktuell festgeleg-
te Abschreibungszeit von zehn Jahren summiert sich der Betriebskostenunterschied auf ent-
sprechend etwa 30.000 €.

5 
Beschaffungskosten 
 
„Straßenbegleitgrün“ (vier Fahrzeuge) 
Ein Info-Angebot für die vier Kolonnenfahrzeuge in der erforderlichen Ausstattung mit Rollla-
denwerkzeugschrank, Pritsche und drehbarer Dachwarntafel liegt vor. Die Angebotssumme 
pro Fahrzeug beträgt netto 139.400 € (brutto 165.886 €). In Summe ergibt sich folglich für die 
vier Fahrzeuge eine Beschaffungssumme von netto 557.600 € bzw. brutto 663.544 €. 
 
Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war für eine Ersatzbeschaf-
fung im Jahr 2022 seinerzeit eine Summe von brutto 362.992 € vorgesehen (je Fahrzeug 
90.748 €). Die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Jahre wurde jedoch bereits in der 
letzten Beschaffung derartiger Fahrzeuge deutlich. Unter anderem durch die Optimierung si-
cherheitsrelevanter Elemente wie die drehbare Dachwarntafel, die Blitzer im Kühlergrill oder 
auch die zusätzliche Ladehilfe beliefen sich die Beschaffungskosten 2019 bereits bei brutto 
107.100 € je Fahrzeug. Schließlich addieren sich heute weitere Kostensteigerungen durch 
Corona und kriegsbedingte Lieferengpässe sowie der Wechsel auf einen elektrischen Antrieb. 
 
„Allgemeine Grünunterhaltung“ (vier Fahrzeuge) 
Für den Bereich Grünunterhaltung verhält sich die Kostensteigerung zu elektrisch angetriebe-
nen Fahrzeugen zwischen Plan- und Angebotskosten ähnlich. Hier liegt ein Info-Angebot zu 
den vier Kolonnenfahrzeugen in der erforderlichen Ausstattung mit Rollladenwerkzeug-
schrank, Kipppritsche und Abdeckplane vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt netto 
107.792 € (brutto 128.272 €). In Summe ergibt sich folglich für die vier Fahrzeuge eine Be-
schaffungssumme von netto 431.168 € bzw. brutto 513.090 €. 
 
Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war für die Ersatzbeschaf-
fung in 2022 seinerzeit eine Summe von brutto 65.673 € je Fahrzeug, also 262.692 € für vier 
Fahrzeuge, vorgesehen. Die enormen Kostensteigerungen sind mit bereits oben genannten 
Gründen erklärbar. 
 
Die Beschaffung der acht Fahrzeuge erfolgt, gemeinsam mit den sechs Fahrzeugen für den 
Bereich Friedhöfe (0613/2023), über die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Die Beschaffungs-
kosten der AWB belaufen sich auf netto 10.847 EUR bzw. brutto 12.908 EUR. 
 
 
Fazit 
Die Investition in, auf E-Antrieb umgerüstete, bewährte Kolonnenfahrzeuge bietet nicht nur 
eine äußerst nachhaltige und ressourcenschonende Lösung für den Fuhrpark der Stadt Köln, 
sie unterstützt auch das Erreichen der Klimaziele. 
Durch die geringeren Reparatur- und Wartungsarbeiten verringern sich die Ausfallzeiten der 
Fahrzeuge. 
 
 
Finanzierung 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.189.542 € steht im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspfle-
ge und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlage-
vermögen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen Kfz, zur Verfügung. 
 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 
118.955 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in 
der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in 
der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, ab dem Haushaltsjahr 2024 inklusive Mittel-
fristplanung im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung.  
 
Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den 
Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschich-
tungen, vorsehen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

883 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um Fahrzeuge für den Dienstbetrieb. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2, Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0608-2023

1808 Zeichen

14       .04.2023 
141/1  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
67 
 
 
 
 
 
Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich 
Stadtgrün; voraussichtliche Auftragssumme 999.615 € netto zzgl. MwSt. = 1.189.542 € 
brutto  
 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/02/23) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
mit Beschlussvorlage 0608/2023 wurde dem RPA das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über 
die Notwendigkeit der o. g. Beschaffung zur Stellungnahme übermittelt. 
 
Die zur Unterstützung der klimaschutzorientierten Ziele der Stadt erforderliche sukzessive 
Umstellung des Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekontingents auf alternative Antriebe 
wurde von Ihnen geprüft, die Beschaffung möglicher Fördermittel wird weiterhin eruiert. 
 
Die notwendigen Kolonnenfahrzeuge sind in dem bereits im Jahr 2017 beschlossenen Fahr-
zeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (Pkt. 3.2.6 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Pflege 
und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün) beschrieben. In den Anlagen zu dem beschlosse-
nen Konzept sind die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 – 
2025 in tabellarischer Form aufgelistet. 
 
Im Konzept wurde für alle Beschaffungen eine voraussichtliche jährliche Preissteigerung von 
3 % angenommen. Aufgrund veränderter Anforderungen durch den Umstieg auf elektrisch 
betriebene Fahrzeuge, aber auch aufgrund erheblicher Preissteigerungen bei der Marktsitua-
tion, werden die ursprünglich kalkulierten Beträge pro Fahrzeug weit überschritten. 
 
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf für die Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge 
ist in der Begründung zur Beschlussvorlage nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt auch für 
Ihre Ausführungen zu den Vorteilen von elektrischen Antrieben in diesem Bereich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
04

Beratungsverlauf (2)

27.04.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0608/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.04.2023
Erstellt
15.02.2023 13:59