0608/2023
Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Stadtgrün
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1341 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/673/1
Vorlagen-Nummer
0608/2023
Stand: 26.09.2025
Sachstandsbericht
Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich
Stadtgrün
Beschluss:
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Ersatzbeschaffung von acht
Kolonnenfahrzeugen für den Bereich „Straßenbegleitgrün" und die „Allgemeine Grün-
unterhaltung“.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 1.189.542 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und
Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft,
Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen Kfz, Haushalts-
plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausschreibung erfolgte EU-weit aufgrund der Auftragshöhe. Nach Abschluss des Verfah-
rens wurde die Bestellung im März 2024 durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) aufgege-
ben. Diese organisieren die Beschaffung der Fahrzeuge im Auftrag der Stadtverwaltung.
Vier Fahrzeuge wurden bisher ausgeliefert. Die Auslieferung der weiteren Fahrzeuge erfolgt
sukzessive und soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Beschlussvorlage Ausschuss
12559 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 0608/2023 Freigabedatum 04.04.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Stadtgrün Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen für den Bereich „Straßenbegleitgrün" und die „Allgemeine Grün- unterhaltung“. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 1.189.542 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen Kfz, Haushalts- plan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 27.04.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen brutto 1.189.542 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 118.955 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Erläuterungen zur Beschaffung: Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be- schlossen (0377/2017). Gemäß Kapitel 3.2.6 des Konzepts werden im Bereich „Straßenbe- gleitgrün“ insgesamt acht Kolonnenfahrzeuge mit Automatikgetriebe, Kipppritsche, Rollladen- werkzeugschrank, Ladehilfe und drehbarer Dachwarntafel eingesetzt. Für vier dieser Fahr- zeuge aus dem Jahr 2012 ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich, da die Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Die Ersatzbeschaffung wurde allerdings im ver- gangenen Jahr in der Hoffnung verschoben, in diesem Jahr vergleichbare Fahrzeuge mit Elektroantrieb zu bekommen. Eine ähnliche Situation besteht im Bereich der „Allgemeinen Grünunterhaltung“, Kapitel 3.1.2, in dem insgesamt 36 Kolonnenfahrzeuge mit Doppelkabine, Kipppritsche, Rollladen- Werkzeugschrank und Anhängerkupplung eingesetzt werden. Vier dieser Fahrzeuge aus dem Jahr 2012 müssen ebenfalls ersatzbeschafft werden. Die Ersatzbeschaffung wurde jedoch aus den oben genannten Gründen ebenso noch nicht umgesetzt. 3 Die heutige Situation hinsichtlich der Lieferfähigkeit von Kolonnenfahrzeugen gemäß des An- forderungsprofils stellt sich folgendermaßen dar: Über den Rahmenvertrag mit Ford im Bereich der Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor können bis auf weiteres keine Kolonnenfahrzeuge (Modell Transit) beschafft werden. Auch Mercedes Benz gibt an, dass die Lieferung des Modells Sprinter für die nächsten beiden Jah- re ausgebucht ist. Hinsichtlich der Lieferfähigkeit von elektrisch betriebenen Doppelkabinen-Fahrzeugen hat sich seitens der Originalgerätehersteller/Erstausrüster seit den letzten Beschaffungen nichts Neu- es ergeben. Nach wie vor kann keiner der großen Nutzfahrzeughersteller die benötigten Fahr- zeuge liefern. Folge dieser Entwicklung ist, dass sich kleinere und mittelständige Unternehmen mit der Um- rüstung von konventionellen Verbrenner-Markenfahrgestellen zu elektrisch betriebenen Mo- dellen befassen und auch lieferfähig sind. Ein derartiges elektrisch betriebenes Doppelkabinenfahrzeug konnte Anfang Januar 2023 durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen getestet werden. Das Fahrzeug erfüllt bislang als einziges Modell das Anforderungsprofil des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Nutzlast, Reichweite, Anhängelast und Lieferfähigkeit erfüllen die Vorgaben des Amtes. Aufgrund dessen sollen vier Kolonnenfahrzeuge aus dem Bereich „Straßenbegleit- grün“ sowie vier Kolonnenfahrzeuge aus der „Allgemeinen Grünunterhaltung“ durch diese lieferfähigen E-Nutzfahrzeuge ersetzt werden. Nachfolgend die Vorteile des E-Antriebs im Bereich der Kolonnenfahrzeuge auf einen Blick: Emissionsfreie Fahrt im Stadtgebiet. Anhängelast bis 3.500 kg. Dieselbetriebene Kolonnenfahrzeuge erreichen innerstädtisch vielfach nicht die nötige Betriebstemperatur für eine optimale Verbrennung. Folge: Verrußung der Partikelfilter. Um diese zu regenerieren (freibrennen) müsste theoretisch eine regelmäßige Fahrt auf der Autobahn erfolgen. Das Tanken der Elektrofahrzeuge gestaltet sich deutlich günstiger als das Befüllen der Diesel-Fahrzeuge (siehe: Finanzierung und Kosten). Da das Laden der Fahrzeug-Akkus über Nacht auf unseren Betriebshöfen geschieht, entfallen die regelmäßigen Fahrten zu den Tankstellen im Stadtgebiet. Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger bei ei- nem E-Fahrzeug als bei einem Verbrenner (siehe: Finanzierung und Kosten). Durch die integrierte Rekuperation ist ein Bremsen des Fahrzeugs über das Bremspe- dal in vielen Fällen nicht mehr erforderlich, was die Verschleißkosten reduziert. Die Lebenserwartung eines Elektro-Kolonnenfahrzeugs wird gegenüber eines Diesel- fahrzeugs um etwa 50 % höher eingeschätzt. Die Einsatzzeit könnte entsprechend er- höht werden. Es werden neueste Akkumodelle aus der Automobilindustrie eingesetzt. Die Akkus werden mit 3.500 möglichen Ladezyklen angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt dies eine Lebenserwartung von 14 Jahren. Auf die Akkus selbst wird eine Garantie von vier Jahren gegeben. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten die es bei Verbrennern nicht gibt. Die Förderungen führen zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes. 4 Kosten und Finanzierung Instandhaltungskosten Vier Fahrzeuge „Straßenbegleitgrün“ Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt K-LN 6881 3.560 € 3.461 € 2.444 € 9.466 € K-LN 6883 6.638 € 3.619 € 3.523 € 13.780 € K-LN 6884 2.791 € 1.855 € 2.818 € 7.464 € K-LN 6899 1.717 € 5.415 € 780 € 7.913 € Vier Fahrzeuge „Allgemeine Grünunterhaltung“ Kennzeichen 2020 2021 2022 Gesamt K-LN 6858 882 € 6.319 € 4.788 € 11.989 € K-LN 6863 4.851 € 3.210 € 2.326 € 10.388 € K-LN 6864 5.021 € 2.745 € 5.890 € 13.656 € K-LN 6866 8.765 € 5.958 € 4.027 € 18.751 € Betriebskostenvergleich „E-Antrieb gegen Verbrenner“ Der größte Unterschied in den Betriebskosten zeigt sich beim Tanken der Fahrzeuge. Laut Herstellerangaben verbraucht ein E-Nutzfahrzeug im kommunalen Einsatz (Stadtverkehr) et- wa 25 kWh auf 100 km. Bei einem Strompreis von brutto 0,30 €/kWh sowie einer durchschnitt- lichen jährlichen Fahrleistung von 12.000 km ergeben sich Tankkosten in Höhe von etwa 900 € im Jahr. Die bisherigen Ford Transit Diesel verbrauchen im Schnitt 14 Liter auf 100 km. Bei einem Die- selpreis von 2,00 € je Liter und der oben genannten Fahrleistung ergeben sich dagegen jähr- lich 3.360 € Spritkosten. Die Kostenersparnis beim Tanken eines E-Kolonnenfahrzeugs im Vergleich zu einem diesel- betriebenen Transit beträgt somit etwa jährlich brutto 2.460 €. Die Reparatur- und Wartungskosten gestalten sich ebenfalls deutlich günstiger bei einem E- Fahrzeug als bei einem Verbrenner. Während Verschleißteile wie Reifen und Fahrwerk für beide Varianten gleichermaßen regelmäßig Instand gesetzt werden müssen, entfällt bei einem E-Fahrzeug alles rund um den Verbrennungsmotor. Die Bremsen werden aufgrund der inte- grierten Rekuperation deutlich weniger beansprucht. Dadurch reduzieren sich bei diesen ei- nerseits die jährlichen Wartungs- und Inspektionskosten um etwa zwei Drittel von 450 € auf 150 € und die Reparaturkosten durch den Wegfall des Motors um mindestens weitere ca. 300 €. Die Summe der Einsparung in der Instandhaltung eines E-Kolonnenfahrzeugs beträgt demnach jährlich etwa 600 €. Die gesamte jährliche Betriebskosten-Differenz liegt also bei etwa 3.000 €, die das E- Nutzfahrzeug günstiger fährt als ein dieselbetriebener Ford Transit. Über die aktuell festgeleg- te Abschreibungszeit von zehn Jahren summiert sich der Betriebskostenunterschied auf ent- sprechend etwa 30.000 €. 5 Beschaffungskosten „Straßenbegleitgrün“ (vier Fahrzeuge) Ein Info-Angebot für die vier Kolonnenfahrzeuge in der erforderlichen Ausstattung mit Rollla- denwerkzeugschrank, Pritsche und drehbarer Dachwarntafel liegt vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt netto 139.400 € (brutto 165.886 €). In Summe ergibt sich folglich für die vier Fahrzeuge eine Beschaffungssumme von netto 557.600 € bzw. brutto 663.544 €. Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war für eine Ersatzbeschaf- fung im Jahr 2022 seinerzeit eine Summe von brutto 362.992 € vorgesehen (je Fahrzeug 90.748 €). Die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Jahre wurde jedoch bereits in der letzten Beschaffung derartiger Fahrzeuge deutlich. Unter anderem durch die Optimierung si- cherheitsrelevanter Elemente wie die drehbare Dachwarntafel, die Blitzer im Kühlergrill oder auch die zusätzliche Ladehilfe beliefen sich die Beschaffungskosten 2019 bereits bei brutto 107.100 € je Fahrzeug. Schließlich addieren sich heute weitere Kostensteigerungen durch Corona und kriegsbedingte Lieferengpässe sowie der Wechsel auf einen elektrischen Antrieb. „Allgemeine Grünunterhaltung“ (vier Fahrzeuge) Für den Bereich Grünunterhaltung verhält sich die Kostensteigerung zu elektrisch angetriebe- nen Fahrzeugen zwischen Plan- und Angebotskosten ähnlich. Hier liegt ein Info-Angebot zu den vier Kolonnenfahrzeugen in der erforderlichen Ausstattung mit Rollladenwerkzeug- schrank, Kipppritsche und Abdeckplane vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt netto 107.792 € (brutto 128.272 €). In Summe ergibt sich folglich für die vier Fahrzeuge eine Be- schaffungssumme von netto 431.168 € bzw. brutto 513.090 €. Im Investitionskostenplan zum Fahrzeug- und Maschinenkonzept war für die Ersatzbeschaf- fung in 2022 seinerzeit eine Summe von brutto 65.673 € je Fahrzeug, also 262.692 € für vier Fahrzeuge, vorgesehen. Die enormen Kostensteigerungen sind mit bereits oben genannten Gründen erklärbar. Die Beschaffung der acht Fahrzeuge erfolgt, gemeinsam mit den sechs Fahrzeugen für den Bereich Friedhöfe (0613/2023), über die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB). Die Beschaffungs- kosten der AWB belaufen sich auf netto 10.847 EUR bzw. brutto 12.908 EUR. Fazit Die Investition in, auf E-Antrieb umgerüstete, bewährte Kolonnenfahrzeuge bietet nicht nur eine äußerst nachhaltige und ressourcenschonende Lösung für den Fuhrpark der Stadt Köln, sie unterstützt auch das Erreichen der Klimaziele. Durch die geringeren Reparatur- und Wartungsarbeiten verringern sich die Ausfallzeiten der Fahrzeuge. Finanzierung Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1.189.542 € steht im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspfle- ge und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlage- vermögen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen Kfz, zur Verfügung. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 118.955 € stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, ab dem Haushaltsjahr 2024 inklusive Mittel- fristplanung im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwendungen, gegebenenfalls durch Umschich- tungen, vorsehen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um Fahrzeuge für den Dienstbetrieb. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2, Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0608-2023
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14 .04.2023 141/1 67 Ersatzbeschaffung von acht Kolonnenfahrzeugen als E-Fahrzeuge für den Bereich Stadtgrün; voraussichtliche Auftragssumme 999.615 € netto zzgl. MwSt. = 1.189.542 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/02/23) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 0608/2023 wurde dem RPA das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der o. g. Beschaffung zur Stellungnahme übermittelt. Die zur Unterstützung der klimaschutzorientierten Ziele der Stadt erforderliche sukzessive Umstellung des Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekontingents auf alternative Antriebe wurde von Ihnen geprüft, die Beschaffung möglicher Fördermittel wird weiterhin eruiert. Die notwendigen Kolonnenfahrzeuge sind in dem bereits im Jahr 2017 beschlossenen Fahr- zeug- und Arbeitsmaschinenkonzept (Pkt. 3.2.6 Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen für Pflege und Unterhaltung von Straßenbegleitgrün) beschrieben. In den Anlagen zu dem beschlosse- nen Konzept sind die Bedarfe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 – 2025 in tabellarischer Form aufgelistet. Im Konzept wurde für alle Beschaffungen eine voraussichtliche jährliche Preissteigerung von 3 % angenommen. Aufgrund veränderter Anforderungen durch den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge, aber auch aufgrund erheblicher Preissteigerungen bei der Marktsitua- tion, werden die ursprünglich kalkulierten Beträge pro Fahrzeug weit überschritten. Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf für die Ersatzbeschaffung der Kolonnenfahrzeuge ist in der Begründung zur Beschlussvorlage nachvollziehbar dargestellt. Dies gilt auch für Ihre Ausführungen zu den Vorteilen von elektrischen Antrieben in diesem Bereich. Mit freundlichen Grüßen 04
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0608/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 15.02.2023 13:59