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2802/2024

Sachstandsbericht zur Umsetzung der in Vorlage 2882/2023 beschlossenen Lösungsansätze zur Verbesserung der Personalsituation in der Kindertagesbetreuung

Mitteilung Ausschuss 16.09.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

15730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer 16.09.2024 
 2802/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 
 
Sachstandsbericht zur Umsetzung der in Vorlage 2882/2023 beschlossenen 
Lösungsansätze zur Verbesserung der Personalsituation in der Kindertagesbetreuung 
 
Mit der Vorlage 2882/2023 wurden in Anlage 1 kurz-, mittel- und langfristige Lösungs-
ansätze für eine Verbesserung der Personalsituation in der Kindertagesbetreuung be-
nannt und vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 26. September 2023 be-
schlossen.  
Die Verwaltung hat das Jahr intensiv genutzt und einige Verbesserungen zur Stabili-
sierung der Betreuungssituation auf den Weg gebracht. Die Sachstände der einzelnen 
Lösungsansätze sind nachfolgend erfasst und zu den jeweiligen Punkten unmittelbar 
aufgeführt.  
 
KURZFRISTIGE Lösungsansätze: 
 
1. Stabilisierung der Betreuungssituation in Kindertageseinrichtungen durch krite-
rienbasierte und im Einzelfall zu prüfende Personalverlagerungen mit dem Ziel, 
Chancengleichheit und frühkindliche Bildung für alle Kinder gleichermaßen zu 
gewährleisten.  
 
Sachstand: 
Die Betreuungssituation stellt sich insbesondere aufgrund des weiterhin beste-
henden bundesweiten Fachkräftemangels nach wie vor herausfordernd dar. 
Die Verwaltung hat zum Umgang hiermit ganz aktuell die Elternschaft wieder 
informiert, siehe Mitteilung mit Session-Nr. 2690/2024.  
Gerade bei längerfristigen Personalausfällen und -vakanzen wird daher stets 
der Einzelfall betrachtet und Abwägungsentscheidungen hinsichtlich notwendi-
ger Schritte über die Kürzung von Öffnungszeiten, den Personaleinsatz und die 
Angebotsstrukturen getroffen. Im Fokus der zu treffenden Entscheidungen 
steht dabei immer die frühkindliche Bildung und Chancengleichheit aller Kinder

2 
 
2. Verbesserung der alltäglichen Rahmenbedingungen durch Maßnahmen wie  
 
a. Umsetzung weiterer Arbeitsschutzmaßnahmen wie Schallschutz und 
sommerlicher Hitzeschutz 
 
Sachstand: 
Schallschutzmaßnahmen werden entsprechend der Bedarfe sukzessive 
umgesetzt. Hierzu wird, wie auch zu weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen, 
im Dialog mit den Objekteigentümern die Umsetzung geprüft, bespro-
chen und die notwendige Finanzierung geklärt. Zum sommerlichen Hit-
zeschutz wurde in diesem Jahr eine Erfassung der Raumtemperaturen in 
allen Kitas vorgenommen, um die innenliegenden Bedarfe standortscharf 
zu ermitteln. Darüber hinaus werden in den kommenden Wintermonaten 
in Zusammenarbeit mit der KGAB insbesondere in Kita Außenanlagen 
Sonnenschutzmaßnahmen vorangetrieben. Die Ortstermine hierfür star-
ten im Herbst.  
 
b. Ausschöpfen der Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen bei Leitungs-
kräften 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung hat für die Leitungskräfte der Kindertageseinrichtungen 
ein Teilzeitkonzept erstellt und mit dem Personalrat Kita abgestimmt. 
Dieses ermöglicht eine Reduzierung um bis zu 25% und bietet damit 
eine attraktive Möglichkeit für alle Altersgruppen, die Stundenanzahl ent-
sprechend persönlicher Bedarfe zu reduzieren. Die aufgrund der beson-
deren Rolle als Leitungskraft im täglichen Austausch mit den Erzie-
hungsberechtigten und der Personalführungsaufgaben bestehenden An-
forderungen werden im Rahmen der Anpassungen einer Stundenredu-
zierung berücksichtigt. 
 
c. Gesundheits- und Präventionsangebote für Mitarbeitende  
 
Sachstand: 
Mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) der Stadt wur-
den unter der Überschrift „Self Care“- Sportkurse in sog. Pilot Kitas an-
geboten. Herausfordernd war dabei, auch Beschäftigte in Teilzeit zu er-
reichen, da das Angebot erst im Anschluss an die Kita-Öffnungszeiten 
bereitgestellt werden konnte. Derzeit prüft die Verwaltung die Versteti-
gung eines digitalen Angebots, um einen größeren Adressatenkreis zu 
erreichen. 
 
d. Forcierung der Digitalisierung / digitalen Ausstattung in Kitas 
 
Sachstand: 
In ausgewählten Pilotkitas werden erste Erfahrungen mit einer zusätzli-
chen Ausstattung an Laptops sowie Tablets gemacht und nach einem 
Erfahrungszeitraum evaluiert. In den Pilotkitas erhalten alle pädagogi-
schen Kräfte einen personalisierten Account und damit die Möglichkeit 
der Nutzung / Anwendung innerhalb des städtischen Netzes, was bisher 
nur für Leitung und StäV vollumfänglich möglich war.

3 
 
 
Darüber hinaus befindet sich das Amt für Kinder, Jugend und Familie in 
Abstimmung mit dem Amt für Informationsverarbeitung hinsichtlich der 
Einführung einer Kita-App für eine schnelle und effiziente Kommunika-
tion mit den Erziehungsberechtigten, die besonders bei kurzfristig eintre-
tenden Veränderungen von hoher Bedeutung ist. Getestet werden soll 
eine Kita App in zwei Pilotbezirken (insgesamt 36 Kitas), um die Nutzung 
und Wirkung einer solchen App zu ermitteln und zu bewerten. Auf Basis 
dessen werden die nächsten Schritte eruiert. 
 
Die Verwaltung wird die Digitalisierung in Kitas in Abhängigkeit der finan-
ziellen Möglichkeiten weiter forcieren.  
 
3. Ausschöpfung aller tariflichen Möglichkeiten für eine möglichst verbesserte Ent-
lohnung für alle Fachkräfte und entsprechende Anpassung der Landesfinanzie-
rung 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung hat die Entlohnung von Fachkräften attraktiver gestaltet, indem 
alle Erzieher*innen in den städtischen Pluskitas eine Höhergruppierung von S 
8a nach S 8b erhalten haben. Die Umsetzung erfolgte zur Mitte diesen Jahres 
2024 rückwirkend zum Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags im Juni 2022.  
 
 
4. Nochmalige Intensivierung der Gespräche auf Landesebene bzw. über den 
Städtetag zu kurzfristigen Veränderungen, insbesondere im Hinblick auf 
 
a. Umsetzungsmöglichkeit des sog. Quereinstiegs unter Berücksichtigung 
entsprechender Qualifizierungsnotwendigkeiten sowie Bereitstellung von 
Ressourcen für Einarbeitung und Begleitung 
 
Sachstand: 
Das Land hat mit dem Modelprojekt QiK Rahmenbedingungen für den 
Quereinstieg in Kitas geschaffen. Auf die hierzu bereits erfolgte Mittei-
lung im JHA unter Vorlagennummer 1354/2024 wird verwiesen. Von den 
vier teilnehmenden Kommunen sind mit der Stadt Aachen und dem 
Rheinisch-Bergischen-Kreis bereits zwei Kommunen wegen einer nicht 
auskömmlichen Finanzierung ausgestiegen. Inwieweit für die zweite 
Runde des Modellprojekts im Jahr 2025 landesseits finanzielle Rahmen-
bedingungen für eine Teilnahme geschaffen werden, bleibt abzuwarten.  
 
b. Einsatzmöglichkeit der Berufsgruppe Kinderpfleger*in für alle Gruppen-
formen 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung hat sich sehr für die Einsatzmöglichkeit der Kinderpfle-
ger*in in allen 3 Gruppenformen zur Anrechnung auf die Mindestbeset-
zung stark gemacht, s.a. Mitteilung mit Session-Nr. 1724/2024 aus der 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 18.06.2024. Der Vorschlag 
wurde jedoch seitens des Landes nicht aufgegriffen, sondern stattdes-
sen auf die anstehende Novellierung des Kibiz sowie bereits bestehende

4 
 
Maßnahmen zum flexiblen Einsatz der vorhandenen Personalkräfte hin-
gewiesen.  
 
Der Ende August 2024 bekannt gewordene aktuelle Entwurf zur Anpas-
sung der Personalverordnung sieht zumindest im Rahmen einer geneh-
migungspflichtigen Ausnahme einen befristeten Einsatz von Ergän-
zungskräften in den Gruppenformen I und II (für max. 6 Wochen) vor, 
was im Grundsatz positiv zu bewerten. Dennoch geht diese Regelung 
nicht weit genug und bleibt in Ihrem Umfang hinter den städtischen For-
derungen zurück.  
 
Die Verwaltung wird sich gegenüber dem Land NRW weiterhin für den 
Einsatz der Kinderpfleger*innen in allen Gruppenformen einsetzen. 
 
 
5. Langfristige Verstetigung und vollständige landesseitige Finanzierung der All-
tagshelfer*innen 
 
Sachstand: 
Die Alltagshelfer*innen sind aus den Kitas nicht mehr weg zu denken und zum 
elementaren Bestandteil des Kita Betriebs geworden. Insofern sieht es die Ver-
waltung als notwendig an, dass landesseits hierfür eine auskömmliche oder zu-
mindest deutliche Verbesserung der Finanzierung dieser Stellen erfolgt. Eine 
Korrektur der abgesenkten Landesfinanzierung ist bisher leider nicht erfolgt.  
 
 
6. Anschubfinanzierung zur Förderung des Ausbaus von U3 Plätzen in der Kin-
dertagespflege in unterversorgten und sozial benachteiligten Stadtteilen 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung hat eine auf Chorweiler spezifizierte Flächenakquise forciert. 
So wurden leerstehende Ladenlokale geprüft, Gespräche mit dem Bezirksbür-
germeister und weiteren lokalen Akteuren geführt sowie Anzeigen geschaltet. 
Die derzeit bestehenden Überkapazitäten in der Kindertagespflege tragen je-
doch mutmaßlich dazu bei, dass ein weiterer Ausbau für Träger der Großtages-
pflege nicht attraktiv erscheint. Die Verwaltung prüft derzeit, ob und welche An-
reizsysteme dieser Entwicklung entgegengestellt werden können. 
 
7. Einmalzahlung zum Ausgleich inflationsbedingter Kostensteigerungen in der 
Kindertagespflege 
 
Sachstand: 
 
Der Verwaltung ist es gelungen, Landesmittel aus dem Stärkungspakt NRW zu 
akquirieren und damit den Kölner Kindertagespflegepersonen insgesamt über 2 
Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung erfolgte Ende 2023. 
 
8. Neuberechnung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege 
 
Sachstand:

5 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der durch die dann gültige Haushaltssatzung 
eröffneten Möglichkeiten die Prüfung der Neuberechnung der laufenden Geld-
leistungen im Jahr 2025 weiter forcieren. 
 
 
MITTELFRISTIGE Lösungsansätze: 
 
9. Landesseitige Änderung der festgelegten Betreuungszeiten im Kibiz NRW in 5h 
Intervalle, auch mit entsprechend hinterlegter Sicherung der Finanzierung des 
Personals für kleine Träger. Die engere Staffelung von 5 statt bisher 10 Stun-
den ermöglicht Familien eine bedarfsgerechtere Buchung Ihrer Betreuungszeit 
und bietet den Trägern ein flexibleres Finanzierungssystem ihres Bildungs- und 
Betreuungsangebots. 
 
Sachstand: 
Der Lösungsansatz setzt eine Anpassung im Zuge der geplanten KiBiz Novel-
lierung ab 2026 voraus, die Realisierung bleibt abzuwarten. Die Verwaltung 
wird sich hier mit ihrer Expertise über den Städtetag NRW einbringen.  
Der städtische Vorstoß für eine kurzfristige Anpassung auf eine max. Betreu-
ungszeit von 41,5 statt 45 Stunden wurde seitens des Landes mit dem Hinweis 
auf die derzeitige Rechtslage als nicht umsetzbar zurückgewiesen.  
 
 
10. Lokale Imagekampagne zur positiven Darstellung des Berufsbilds in der breiten 
Öffentlichkeit sowie bei den zukünftigen Berufseinsteigern 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung hat die Vorarbeiten für eine Imagekampagne aufgenommen 
und nimmt kurzfristig die Gespräche mit verschiedenen Agenturen auf. Der 
JHA wird über die weitere Entwicklung, die zusammen mit der LIGA umgesetzt 
wird, informiert gehalten.  
 
 
11. Berufsbegleitende Weiterbildungsgänge wieder an den Berufsschulen etablie-
ren (Schulpilot wurde nicht fortgeführt), Ausbildungsangebote in Teilzeit prüfen 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung hat einen Vorstoß bei der Bezirksregierung unternommen, um 
die Möglichkeiten eines erweiterten Ausbildungsangebots zu prüfen. Bisher war 
dies jedoch nicht erfolgreich, so dass es bei den bisher bestehenden Ausbil-
dungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten bleibt. Die Verwaltung wird die The-
matik auch zukünftig gegenüber dem Land NRW adressieren. 
 
 
12. Landesseitige Anpassung der Kindpauschalen im Kibiz zur auskömmlichen Fi-
nanzierung der gestiegenen Betriebskosten, insbesondere Energie und Perso-
nal 
 
Sachstand: 
Die vom Land NRW zusätzlich bereitgestellten Mittel von insgesamt 100 Mio. 
Euro stellen eine finanzielle Entlastung der Trägerlandschaft dar. Mehrbedarfe

6 
 
auf kommunaler Seite sind hieraus jedoch nicht finanzierbar bzw. müssen aus 
eigenen kommunalen Mitteln getragen werden. Eine Anpassung der Kindpau-
schalen bzw. weitere finanzielle Unterstützung seitens des Landes für eine aus-
kömmliche Finanzierung sind daher unabdingbar und müssen im Rahmen der 
KiBiz-Reform Berücksichtigung finden. Die Verwaltung wird sich hierfür, ge-
meinsam mit Städtetag NRW, weiterhin einsetzen. 
 
 
13. Prüfung weiterer, finanzieller Anreizsysteme, z.B. in Form von 
a. Zuschüssen für Auszubildende mit Wohnort in Köln 
b. Kostenloses Jobticket für Beschäftigte 
c. „Prämien“ für Beschäftigte mit langer Dienstzugehörigkeit 
 
Sachstand: 
Alle Lösungsansätze zu Punkt 13 bedürfen der Bereitstellung zusätzlicher frei-
williger Mittel aus dem städtischen Haushaltes. Die Fachverwaltung wird ent-
sprechende Lösungsansätze auch zukünftig in die Diskussionen zur Attraktivie-
rung der Arbeitgeberin Stadt Köln einbringen. 
 
 
14. Prüfung neuer, ergänzender Betreuungsangebote, z.B. Modellprojekt Kinder-
stuben 
 
Sachstand: 
Die Verwaltung prüft fortlaufend die bedarfsgerechte Ausweitung bestehender 
Betreuungsangebote. Die Umsetzung zusätzlich zu finanzierender Angebote 
steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen der dann gültigen 
Haushaltssatzung. 
 
 
LANGFRISTIGE Lösungsansätze: 
 
15. Ausbau der Schul- und Ausbildungskapazitäten 
 
Sachstand: 
Zum Start des neuen Schuljahres im Sommer 2024 ist es gelungen, dass das 
städtische Berufskolleg Ehrenfeld eine zusätzliche Klasse PIA – Erzieher*in 
eingerichtet hat. Zusätzlich gibt es seit dem Schuljahr 24/25 eine Kooperation 
mit der Fröbel-Akademie, die 10 Schulplätze für städtische Auszubildende ga-
rantiert.  
 
Die Stadt Köln hat zudem die Anzahl der Auszubildenden im Vergleich zum 
Vorjahr noch einmal deutlich erhöht und dieses Jahr 137 neue Auszubildende / 
Berufspraktikanten eingestellt. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der in städti-
schen Kitas befindlichen Auszubildenden auf insgesamt 259 Personen, 33 
mehr als im Vorjahr und fast 50 Prozent mehr als im Kita-Jahr 2021/2022. 
 
 
16. Wohnangebote für Auszubildende  
 
Sachstand:

7 
 
Erste Gespräche wurden mit dem Amt für Personal- und Verwaltungsmanage-
ment sowie dem Amt für Wohnungswesen aufgenommen, um die Realisie-
rungsmöglichkeiten dieses Lösungsansatzes zu erörtern. Die Verwaltung wird 
hierzu weiter berichten. 
 
 
17. Definition von Aufgaben und Berufsfeldern außerhalb der pädagogischen 
„Kernaufgaben“, die dauerhaft und über das Kibiz bzw. die Personalverordnung 
refinanziert sind und die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtun-
gen dauerhaft und nachhaltig entlasten 
 
Sachstand: 
Die Fachverwaltung sieht in der Zusetzung von Personal die Möglichkeit der 
weiteren Entlastung des pädagogischen Personals bzw. deren stärkere Fokus-
sierung auf die eigentlichen Kernaufgaben. Hier würden sich aus Sicht der 
Stadt Köln insbesondere Verwaltungskräfte zur Entlastung der Leitung sowie 
Kita-Sozialarbeiter*innen eignen. Die Verwaltung hatte das Land aufgefordert, 
eine entsprechende Finanzierung vorzusehen. 
Dahingehende Vorschläge wurden seitens des Landes jedoch abgelehnt. 
 
 
Fazit:  
Die Fachverwaltung arbeitet intensiv an einer Verbesserung der Personal- und Be-
treuungssituation in der Kindertagesbetreuung. Dieser eingeschlagene Weg wird wei-
ter fortgeführt. Hierzu bleiben die zuständigen Bereiche des Jugendamtes mit den ver-
schiedenen Stakeholdern im kontinuierlichen Austausch. Auch gegenüber dem Land 
NRW wird die dortige Verantwortung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen 
im Bereich der Kinderbetreuung kontinuierlich eingefordert. 
Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Attraktivierung der Bezahlung des Fach-
personals in Pluskitas, die getätigte Einmalzahlung an die Kindertagespflegepersonen 
wie auch die Ausweitung der städtischen Ausbildungskapazitäten. 
Gerade die Umsetzung von Maßnahmen mit einer hohen Kostenrelevanz steht für die 
zukünftigen Haushaltsjahre unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. 
Die Verwaltung wird über die Umsetzung des Maßnahmenpaketes weiter berichten. 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2802/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.09.2024
Erstellt
09.09.2024 16:58