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0086/2020

Haushaltsplan 2020/21 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 8.1.7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4358 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0086/2020 
Freigabedatum 
13.01.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan 2020/21 
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gemäß § 37 
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 
37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Ra-
tes vom 07.11.2019 in Höhe von 159.621  € wie folgt: 
 
Konsumtiver Bereich 
Teilergebnisplan Bezeichnung 
Teilergebnisplan 
Ansatz 
2020/2021 Finanzposition 
0301 Schulträgeraufgaben 5.000,00  0285.573.1800.4 
0416 Kulturförderung 6.000,00  0285.573.1800.4 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 60.000,00  0285.573.1800.4 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 69.621,00  0285.573.1800.4 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 9.000,00  0285.573.1800.4 
1301 Öffentliches Grün, Wald - und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 10.000,00 0285.573.1800.4 
 Gesamtsummen DR 68  159.621,00   
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 12.09.2019, TOP 8.1.2 wird aufge-
hoben 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
TOP 8.1.7

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  159.621 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat.  
 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020/2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haus-
haltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 450.000 € erhöht.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung 
der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Kalk pro Jahr ein 
Betrag in Höhe von 159.621 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem 
Kopfbetrag von 1,07  € pro Einwohner zusammensetzt. 
 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans 
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da 
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in 
den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den 
investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge-
schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis-
tet.

3 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und 
Maßnahmen entschieden hat.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0086/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.01.2020
Erstellt
13.01.2020 11:48