0086/2020
Haushaltsplan 2020/21 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4358 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 0086/2020 Freigabedatum 13.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2020/21 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Ra- tes vom 07.11.2019 in Höhe von 159.621 € wie folgt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz 2020/2021 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 5.000,00 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 6.000,00 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 60.000,00 0285.573.1800.4 0604 Kinder- und Jugendarbeit 69.621,00 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 9.000,00 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 10.000,00 0285.573.1800.4 Gesamtsummen DR 68 159.621,00 Der Beschluss der Bezirksvertretung Kalk aus der Sitzung vom 12.09.2019, TOP 8.1.2 wird aufge- hoben Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 TOP 8.1.7 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 159.621 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haus- haltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 450.000 € erhöht. Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Kalk pro Jahr ein Betrag in Höhe von 159.621 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge- schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis- tet. 3 Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0086/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.01.2020
- Erstellt
- 13.01.2020 11:48