AN/0077/2023
Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03;
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)
19071 Zeichen
KLIMA FREUNDE
Laurenzplatz 5
50667 Köln
Fraktion Die FRAKTION
Unter Goldschmied 6
50677 Köln
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2023
AN/0077/2023
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Verkehrsausschuss - Stadtentwicklungsausschuss 19.01.2023
Änderungsantrag zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie
Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel:
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere
und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses
Herrn Lino Hammer
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Sachkundigen Einwohner von KLIMA FREUNDE und der Fraktion Die FRAKTION bitten
Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von
Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 19.01.2023 aufzunehmen:
Beschluss
Der Rat
1. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung vorerst nicht und
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2. fordert die Überarbeitung des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl.
Mobilitätskonzept (Anlage 11) in wesentlichen und vor allem das Gebiet Alt-Poll
betreffenden Punkten.
Begründung
1. In der Verkehrsuntersuchung fehlt die Offenlegung einer ausführlichen Darstellung
zum Verkehrsaufkommen in Deutz und Poll. Insbesondere für gravierend
betroffene Straßen in Alt-Poll, wie z.B. Alfred-Schütte-Allee, Maifischgasse, Poller
Hauptstraße und Poller Damm oder auch Am Altenberger Kreuz und in Deutz am
Gotenring und auf der Mindener Straße, liegen keine Verkehrszahlen für den
Prognose-Nullfall, Planfall 1 und Planfall 2+8 vor. Der Untersuchungsbereich des
Verkehrsgutachtens ist daher so auszudehnen, dass die angrenzenden Stadtteile in Poll
und Deutz mit allen wesentlichen Verkehrsstraßen vollständig erfasst und dargestellt
sind.
2. Der für das Plangebiet angesetzte MIV-Anteil von 26% ist nicht geeignet, um eine
sichere Prognose zu erzeugen. Lt. den Kölner statistischen Nachrichten von 1/20191
waren in Köln in 2017 im Schnitt 363 Privat-Pkw je 1.000 Einwohner zugelassen Das
entspricht einem MIV-Anteil von 36,3% in Gesamt-Köln. Im Stadtteil Deutz lag der MIV-
Anteil bei unter 30%, in Poll bei 40% - 50%. Die Abweichung ist gravierend und hat
unmittelbar Einfluss auf das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung. Dies ist zu
überprüfen und den Tatsachen entsprechend zu korrigieren.
3. Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsmengen in der Verkehrsuntersuchung wurde
das Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar) aus dem Mobilitätskonzept zugrundegelegt,
welches mit Blick auf den ÖPNV lediglich eine neue Buslinie 150, aber keine
Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn vorsieht. Die
erwarteten Verlagerungen der MIV-Wege auf den Fuß-, den Radverkehr und ÖV
sind jedoch nicht nachvollziehbar hergeleitet und nicht plausibel. Es finden sich im
Mobilitätskonzept und auch in der Verkehrsuntersuchung keine konkreten
Ausführungen, wie diese %-Zahlen der Verlagerung tatsächlich erreicht werden
sollen. Auch fehlen Angaben zur Prognosesicherheit.
4. Die angesetzten Kennwerte der Verkehrserzeugung des Deutzer Hafens lt. Anhang 1
der Verkehrsuntersuchung sind nicht nachvollziehbar und führen zu einer
Unterschätzung des tatsächlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens. Bei vielen
Kategorien sind die Ansätze nicht hergeleitet und spiegeln eher eine untere Abschätzung
der zu erwartenden Fahrbewegungen wieder, was eine entsprechend hohe
Prognoseunsicherheit nach sich zieht.
5. Zur Verkehrsverteilung wird in der Planfallvariante 1 der Verkehrsuntersuchung
angenommen, dass der Deutzer-Hafen-Verkehr überwiegend in Richtung Norden
abfließt und nur ca. 30% in Richtung Süden durch Poll. Diese Annahme wird in dem
Abwägungsmaterial nicht ausreichend hergeleitet und begründet. Es fehlt eine
konkrete Herleitung, weshalb diese Daten für den Deutzer Hafen geeignet sein sollen
und welche Korrekturwerte im Sinne der Prognosesicherheit ggf. in Ansatz zu bringen
sind.
1 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kapitel_4_verkehr_2018.pdf (Blatt 16 Seite 174)
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6. Wenn sich ein Plangeber auf die Ergebnisse einer vorgelegten Untersuchung
stützt und darauf die weitere Planung ausrichtet, muss diese Untersuchung in sich
klar, nachvollziehbar und hinreichend transparent sein. Sowohl das
Mobilitätskonzept, als auch die Verkehrsuntersuchung leiden an solcher Klarheit,
Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Selbst fachkundige Personen können auf Basis
der Angaben im Abwägungsmaterial die entsprechenden Sachverhalte nicht plausibel
nachvollziehen.
Beispielhaft fehlen für den Analyse-Fall belastbare Zählwerte für die Alfred-Schütte-Allee,
Maifischgasse, Poller Hauptstraße, Poller Damm, Auf dem Sandberg und für die Auf- und
Abfahrten an der Autobahnanschlussstelle Poll.
Insgesamt steht somit in Zweifel, dass mit den Ausgangswerten und Annahmen des
Mobilitätskonzeptes und der Verkehrsuntersuchung vom Plangeber eine qualifizierte und
belastbare Verkehrsplanung aufgebaut werden kann. Vielmehr sieht es so aus, dass sich
mit den gewählten Ansätzen für Poll eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden
Verkehrsaufkommen ergibt. Die Herleitung der Verkehrsaufkommen und der
Verkehrsaufteilung ist daher transparent und nachvollziehbar darzustellen. Auch sollten
die Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Modal-Split Szenarien
konkreter beschrieben und entsprechende Maßnahmen festgesetzt werden. Dabei
ist im Hinblick auf die Planungssicherheit auch zu untersuchen, was passiert,
wenn die getroffenen Annahmen nicht oder nur teilweise eintreten werden.
7. Die Prognose-Planfälle bauen auf dem Prognose-Nullfall auf. Es werden verschiedene
Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes namentlich genannt, die für den
Prognose-Nullfall berücksichtigt wurden. Jedoch fehlen hierzu nachvollziehbare
Zahlen, so dass die Eingangsdaten für den Prognose-Nullfall nicht auf Plausibilität
geprüft werden können. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar.
Die Eingangsdaten für die in Kapitel 4.2.1 des Verkehrsgutachtens auf Seite 20
genannten Entwicklungen im Umfeld des Bauvorhabens sind offenzulegen, damit eine
Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden kann. Dem Verkehrgutachten ist nicht zu
entnehmen, welche Rolle geplante Straßen-Neubauprojekte wie z.B.
Autobahnneubauten und -ausbauten und die geplanten Maßnahmen zum
Mülheimer Süden spielen und welche Auswirkungen auf Deutz und Poll zu
erwarten sind, wenn diese Planungen nicht realisiert werden können.
Die überarbeitete Version soll nicht den Bau weiterer Straßen voraussetzen, wie
z.B. den Ausbau der Autobahnen A4, A 553 und A 559 und den Bau der Westumgehung
Kalk („Östlicher Ringschluss Mülheimer Süden“ bzw. „Netzelement 4“ der
Verkehrsmaßnahmen für Mülheim-Süd). Straßen-Neubau-Projekte sind sowohl von
den Klimaauswirkungen als auch von den Kosten her umstritten. In der
gegenwärtigen Krisensituation steht auch die beschlossene Westumgehung Kalk auf der
„Liste der Großbauprojekte“, die die Verwaltung jüngst dem Rat vorgelegt hat, um
Einsparpotentiale auszumachen (Vorlage 3165/2022, Anlage 1, Nummer 40). Eine neue
Verkehrsuntersuchung soll das Plangebiet unter heutigen Voraussetzungen untersuchen,
denn auch die angedachten Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr
werden (bis auf die Buslinie 150) erst Jahrzehnte später wirksam.
8. Das Verkehrsgutachten geht im Prognose-Planfall 1 davon aus, dass der Bau eines
neuen Stadtteils mit ca. 7.000 Bewohnern und 7.000 Arbeitsplätzen bereits ohne jegliche
Verkehrsmaßnahmen zu einer ungewöhnlichen Reduktion von 1.500 Fahrten/Tag auf
der Alfred-Schütte-Allee (unmittelbar südlich Am Schnellert) führen wird, obwohl
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diese Strecke (Alt-Poll) die zweitkürzeste und womöglich zweitattraktivste Strecke
zwischen Deutzer Hafen und A4-Autobahnanschlussstelle Poll darstellt. Das
Gutachten präsentiert diesen unerklärlichen Verkehrsrückgang von 1.500
Fahrzeugen/Tag als Ergebnis einer "schwarzen Box". Die Basis dafür wird nicht mit
konkreten Zahlen belegt, sodass auch hier die Eingangsdaten und die Ergebnisse nicht
nachvollziehbar sind und auch nicht theoretisch von einem dritten Fachexperten
kontrollierbar oder rekonstruierbar sind.
Hinzu kommt, dass die Ergebnisse des Planfalls 1 der Logik und allen veröffentlichten
und offengelegten Daten und Sachverhalten erheblich widersprechen. Daher sind auch
für den Prognose-Planfall 1 nachvollziehbare und plausible Daten offen zu legen und es
ist eine entsprechend ausreichende Frist anzubieten, in der die betroffenen Anwohner mit
ihren Fachleuten das Zahlenmaterial und die Ergebnisse analysieren und bewerten
können.
9. In der Verkehrsuntersuchung werden Planfallkombinationen betrachtet mit dem Ziel, die
Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll vom Durchgangsverkehr merklich
zu entlasten. Laut Verkehrsuntersuchung wird die Planfallvariante 2+8 als
Vorzugsvariante weiterverfolgt. Diese Variante ist eine Kombination aus Umgestaltung
der Siegburger Straße in Poll (Planfall 2) verbunden mit der Ertüchtigung Im Hasental /
Östlicher Zubringer (Planfall 8). Vereinfacht gesagt soll die Durchfahrt über die
Siegburger Straße zur A4 unattraktiver werden und die Durchfahrt über Hasental /
Östlicher Zubringer zur A4 soll attraktiver werden. In der Verkehrsuntersuchung
wird nicht ausreichend nachvollziehbar hergeleitet und begründet, wieso die
Planfallvariante 2+8 zu den genannten Verkehrszahlen führen sollte.
Nach intensiven Gesprächen mit betroffenen Poller Bürger*innen mit entsprechender
Ortskenntnis teilen wir deren Zweifel, dass die gesetzten Ziele mit den dargestellten
Maßnahmen auch nur annähernd erreicht werden können.
Es dürfte unstrittig sein, dass Verkehrsteilnehmende als Durchfahrtstrecke
zwischen Plangebiet Deutzer Hafen und A4 diejenige Fahrstrecke wählen werden,
die nach Lage der Dinge am attraktivsten erscheint. Dabei spielen u.a. die Fahrzeit,
die Wegstreckenlänge und auch bekannte Stauzonen eine wesentliche Rolle für die Wahl
oder Abwahl bestimmter Fahrstrecken. Die Verkehrsuntersuchung verkennt die
tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Sie unterstellt, dass die Verkehrsteilnehmenden
nach Umsetzung der Planfallvariante 2+8 bevorzugt über Im Hasental / Östlicher
Zubringer die Verbindung zur A4 aufsuchen werden. An Werktagen staut sich auf der
A4 morgens und abends der Verkehr rund um die Rodenkirchener Brücke . Daher
besteht ein großes Interesse aller Verkehrsteilnehmenden, diese Staustrecke
soweit wie möglich abzukürzen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Umsetzung
der Planfallvariante 2+8 die Strecken a) Siegburger Straße und b) Alt-Poll über die
Alfred-Schütte-Allee ff. und c) Kaltenbornweg weiterhin als attraktive Fahrstrecken
berücksichtigt werden. Darauf geht die Verkehrsuntersuchung nicht ein.
Die Stausituation rund um die Rodenkirchener Brücke ist in der
Verkehrsuntersuchung nicht erwähnt und dargestellt. Die Verkehrsuntersuchung
geht vielmehr nur von den DTV-Werten aus, also von durchschnittlichen täglichen
Verkehrsstärken über 24h, welche Verkehrsspitzen und Verkehrsstaus in keiner Weise
berücksichtigen. Somit werden in der Verkehrsuntersuchung die tatsächlichen
örtlichen Verhältnisse und damit der spezifische Einzelfall nicht reflektiert. Das
angestrebte Ziel der Planfallkombination 2+8 kann nicht erreicht werden, da die Strecke
Im Hasental / Östlicher Zubringer durch die Staus im Bereich der Rodenkirchener Brücke
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nicht die gewünschte Attraktivität erreichen kann.
Es ist daher sehr zu bezweifeln, dass sich die vorliegende Untersuchung als
zuverlässige Prognosegrundlage für die planbedingten Verkehrsauswirkungen und
die damit einhergehende, prognostizierte Lärmbelastung eignet. Daran ändert auch
nichts, dass bereits ein Ausbau der A4 im Bereich der Rodenkirchener Brücke diskutiert
wird, da zum heutigen Zeitpunkt weder eine finale Planung, noch die Umsetzung, die Art
der Ausführung oder der Zeithorizont dieses Vorhabens feststehen. Die Planung Deutzer
Hafen muss daher planerische Lösungen entwickeln, die auch unabhängig vom Ausbau
der Rodenkirchener Brücke funktionieren.
Weiterhin ist zu bezweifeln, dass die geplanten verkehrlichen und baulichen
Maßnahmen an der Siegburger Straße lt. Planfall-2 ausreichen, damit die
Verkehrsteilnehmer diese Strecke in dem in der Verkehrsuntersuchung skizzierten
Umfang meiden werden. Denn speziell der Planfall 2 stellt keine wesentliche
Veränderung gegenüber der heutigen Situation auf der Siegburger Straße dar.
Vielmehr soll die heutige Situation durch wenige bauliche Maßnahmen in Verbindung mit
intelligenten Ampeln mit Vorrangschaltung für den ÖPNV ergänzt werden. Dabei wird
aber übersehen, dass sich schon heute die Radfahrer, der ÖPNV und die Kfz auf der
engen Strecke arrangieren und insbesondere der ÖPNV faktisch bereits eine
Bevorrechtigung genießt. Die Verkehrsuntersuchung verkennt hier die tatsächlichen
örtlichen Verhältnisse. In der Folge werden die Auswirkungen der
Planfallmaßnahmen 2 und 8 stark überschätzt.
Die Verkehrsuntersuchung enthält keine detaillierten Ausführungen für Alt-Poll.
Aus den wenigen Daten im Kartenmaterial der Verkehrsuntersuchung läßt sich ablesen,
dass die Planer nach Umsetzung der Planvariante 2+8 von einer Verkehrsreduzierung
auf der Alfred-Schütte-Allee und angrenzende Straßen in Alt-Poll ausgeht. Wir haben
erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Prognose. Es besteht große Sorge, dass
Alt-Poll nach Realisierung des Plangebietes Deutzer Hafen verstärkt als
Durchfahrtstrecke zwischen dem Plangebiet und der A4, sowie den weiter südlich
gelegenen Stadtteilen genutzt wird. Die teilweise engen Straßen des ehemaligen
Fischerdorfs Alt-Poll werden bereits heute von vielen Autofahrern als Schleichweg oder
zur Umfahrung von Verkehrsstaus genutzt. Für die Anwohner und auch für die Kinder
auf dem Weg zur Alt-Poller Schule und zum Kindergarten ist das eine hohe
Belastung und auch Gefährdung. Die Verkehrsuntersuchung verkennt offenbar das
verkehrliche Dilemma, mit dem die Alt-Poller Anwohner bereits heute konfrontiert
sind. Trotz der engen Straßen scheint Alt-Poll für viele Verkehrsteilnehmer eine
attraktive Fahrstrecke zu sein und es ist zu befürchten, dass nach Umsetzung des
Planvorhabens Deutzer Hafen viele weitere Verkehrsteilnehmer hinzukommen werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Alt-Poll gerade nach Realisierung der
Planvariante 2+8 (= beabsichtigte Unattraktivität der Siegburger Straße) nochmals
attraktiver wird als Schleichweg zwischen Deutzer Hafen und Autobahn. Weder
dieser Umstand wird in der Verkehrsuntersuchung reflektiert, noch die vorstehend
beschriebene Stauproblematik auf der Rodenkirchener Brücke. Dadurch kommt die
Verkehrsuntersuchung erkennbar fehlerhaft zu dem Ergebnis, dass in Alt-Poll das
Verkehrsaufkommen beim Planfall 2+8 gegenüber dem Prognose Nullfall sogar sinken
soll. Für die Alfred-Schütte-Allee wird eine Reduzierung um 1200 Fahrbewegungen
prognostiziert.
Unserer Ansicht nach weist die Verkehrsuntersuchung für Alt-Poll insgesamt ein
erhebliches Ermittlungs- und Bewertungsdefizit auf. Die Ergebnisse sind nicht
plausibel. Die KLIMA FREUNDE regen an, die Verkehrsuntersuchung zu erweitern und
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zu verbessern. Die Verkehrsauswirkungen in Alt-Poll sind im Detail zu untersuchen.
Dabei sollte eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, die den tatsächlichen örtlichen und
verkehrlichen Verhältnissen in Alt-Poll und im weiteren Verkehrsumfeld gerecht wird.
Eine ‚reguläre‘ Verkehrsprognose mit DTV-Werten über 24h und ohne die
Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und Stauzonen ist nicht
ausreichend und wird zu keinen tragfähigen Ergebnissen führen können.
10. Es steht zu befürchten, dass bei einem Beschluss des vorliegenden
Bebauungsplans die weiteren Plaungen der Stadt Köln (vergleichbar mit Städten wie
Offenbach, Neuss und Hamburg) gerichtlichen Kontrollen nicht Stand halten und zu
unnötigen Verzögerungen und Kostensteigerungen führen werden, denn eine
beachtliche Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB liegt nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB vor, wenn die von der Planung berührten Belange, die dem Plangeber
bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht
zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und der Mangel ganz offensichtlich
für das Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens von relevantem Einfluss ist. Dies
ist vorliegend der Fall, denn die örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse inkl. Stauzonen
sind hinreichend bekannt und werden schon in den Medien regelmäßig diskutiert. Trotz
dieser Kenntnis sind sie in der Verkehrsuntersuchung unzureichend reflektiert
Eine Prognose hat sich immer an den jeweiligen konkreten Umständen zu
orientieren, die für den jeweils vorherzusagenden Wert bedeutsam sind. Dies gilt
auch für die Bestimmung des ungünstigsten Falles, den die Prognose
gegebenenfalls abbilden muss, um auf der sicheren Seite zu liegen (vgl. OVG
NRW, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 10 D 97/15.NE).
Das vorliegende Verkehrsgutachten verfehlt diese Anforderungen. Die Fehler sind
offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss. Daher steht in Zweifel, dass die
Verkehrsuntersuchung mit der dort vorgestellten Prognose und Planung als
Abwägungsmaterial für den Bebauungsplan geeignet ist.
Die Verkehrsuntersuchung ist umfangreich nachzubessern, damit eine
sachgerechte Abwägung stattfinden kann. Dabei sind die Planfälle 2 und 8 genauer
zu definieren und zu untersuchen. Es ist im Detail transparent und nachvollziehbar
herzuleiten, wie sich die genannten Verkehrszahlen für den Prognose-Planfall ergeben.
Die verkehrsbaulichen Maßnahmen für die Planfälle 2 und 8 sind zu überprüfen und bei
Bedarf anzupassen und festzusetzen. Ziel der Maßnahmen muss es sein, die
gewünschte Verkehrsreduzierung auf der Siegburger Straße auch tatsächlich
sicherzustellen und keine neuen Schleichwege wie z.B. über Alt-Poll entstehen zu
lassen.
11. Weitere aus unserer Sicht erforderliche Maßnahmen zur Reduzierung des MIV im
Plangebiet und den unmittelbar betroffenen Gebieten in Poll und Deutz, die den ÖPNV
betreffen, werden in einem separaten Antrag aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Caris-Taube
Rolf Beierling-Hemonet
Nicolin Gabrysch
Karina Syndicus
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0077/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Klima)
- Datum
- 18.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 12:27