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AN/0077/2023

Änderung zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03;

Gem. Änderungsantrag (Klima) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2023, TOP 1.1.3

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Klima)

19071 Zeichen

KLIMA FREUNDE 
Laurenzplatz 5 
50667 Köln 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Unter Goldschmied 6 
50677 Köln 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2023 
 
AN/0077/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss - Stadtentwicklungsausschuss 19.01.2023 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 3195/2022 - Beschluss über Stellungnahmen sowie 
Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 68439/03; Arbeitstitel: 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere 
und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen 
 
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Sachkundigen Einwohner von KLIMA FREUNDE und der Fraktion Die FRAKTION bitten 
Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der gemeinsamen Sitzung von 
Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss am 19.01.2023 aufzunehmen: 
 
 
 
 
Beschluss  
 
Der Rat 
1. beschließt den Bebauungsplan Nr. 68439/03 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten 
Begründung vorerst nicht und

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2. fordert die Überarbeitung des Verkehrsgutachtens (Anlage 10) Deutzer Hafen inkl. 
Mobilitätskonzept (Anlage 11) in wesentlichen und vor allem das Gebiet Alt-Poll 
betreffenden Punkten. 
 
 
Begründung 
 
1. In der Verkehrsuntersuchung fehlt die Offenlegung einer ausführlichen Darstellung 
zum Verkehrsaufkommen in Deutz und Poll. Insbesondere für gravierend 
betroffene Straßen in Alt-Poll, wie z.B. Alfred-Schütte-Allee, Maifischgasse, Poller 
Hauptstraße und Poller Damm oder auch Am Altenberger Kreuz und in Deutz am 
Gotenring und auf der Mindener Straße, liegen keine Verkehrszahlen für den 
Prognose-Nullfall, Planfall 1 und Planfall 2+8 vor. Der Untersuchungsbereich des 
Verkehrsgutachtens ist daher so auszudehnen, dass die angrenzenden Stadtteile in Poll 
und Deutz mit allen wesentlichen Verkehrsstraßen vollständig erfasst und dargestellt 
sind. 
 
2. Der für das Plangebiet angesetzte MIV-Anteil von 26% ist nicht geeignet, um eine 
sichere Prognose zu erzeugen. Lt. den Kölner statistischen Nachrichten von 1/20191 
waren in Köln in 2017 im Schnitt 363 Privat-Pkw je 1.000 Einwohner zugelassen Das 
entspricht einem MIV-Anteil von 36,3% in Gesamt-Köln. Im Stadtteil Deutz lag der MIV-
Anteil bei unter 30%, in Poll bei 40% - 50%. Die Abweichung ist gravierend und hat 
unmittelbar Einfluss auf das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung. Dies ist zu 
überprüfen und den Tatsachen entsprechend zu korrigieren. 
 
3. Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsmengen in der Verkehrsuntersuchung wurde 
das Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar) aus dem Mobilitätskonzept zugrundegelegt, 
welches mit Blick auf den ÖPNV lediglich eine neue Buslinie 150, aber keine 
Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn vorsieht. Die 
erwarteten Verlagerungen der MIV-Wege auf den Fuß-, den Radverkehr und ÖV 
sind jedoch nicht nachvollziehbar hergeleitet und nicht plausibel. Es finden sich im 
Mobilitätskonzept und auch in der Verkehrsuntersuchung keine konkreten 
Ausführungen, wie diese %-Zahlen der Verlagerung tatsächlich erreicht werden 
sollen. Auch fehlen Angaben zur Prognosesicherheit. 
 
4. Die angesetzten Kennwerte der Verkehrserzeugung des Deutzer Hafens lt. Anhang 1 
der Verkehrsuntersuchung sind nicht nachvollziehbar und führen zu einer 
Unterschätzung des tatsächlich zu erwartenden Verkehrsaufkommens. Bei vielen 
Kategorien sind die Ansätze nicht hergeleitet und spiegeln eher eine untere Abschätzung 
der zu erwartenden Fahrbewegungen wieder, was eine entsprechend hohe 
Prognoseunsicherheit nach sich zieht. 
 
5. Zur Verkehrsverteilung wird in der Planfallvariante 1 der Verkehrsuntersuchung 
angenommen, dass der Deutzer-Hafen-Verkehr überwiegend in Richtung Norden 
abfließt und nur ca. 30% in Richtung Süden durch Poll. Diese Annahme wird in dem 
Abwägungsmaterial nicht ausreichend hergeleitet und begründet. Es fehlt eine 
konkrete Herleitung, weshalb diese Daten für den Deutzer Hafen geeignet sein sollen 
und welche Korrekturwerte im Sinne der Prognosesicherheit ggf. in Ansatz zu bringen 
sind. 
 
                                                 
1 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kapitel_4_verkehr_2018.pdf  (Blatt 16 Seite 174)

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6. Wenn sich ein Plangeber auf die Ergebnisse einer vorgelegten Untersuchung 
stützt und darauf die weitere Planung ausrichtet, muss diese Untersuchung in sich 
klar, nachvollziehbar und hinreichend transparent sein. Sowohl das 
Mobilitätskonzept, als auch die Verkehrsuntersuchung leiden an solcher Klarheit, 
Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Selbst fachkundige Personen können auf Basis 
der Angaben im Abwägungsmaterial die entsprechenden Sachverhalte nicht plausibel 
nachvollziehen. 
 
Beispielhaft fehlen für den Analyse-Fall belastbare Zählwerte für die Alfred-Schütte-Allee, 
Maifischgasse, Poller Hauptstraße, Poller Damm, Auf dem Sandberg und für die Auf- und 
Abfahrten an der Autobahnanschlussstelle Poll. 
 
Insgesamt steht somit in Zweifel, dass mit den Ausgangswerten und Annahmen des 
Mobilitätskonzeptes und der Verkehrsuntersuchung vom Plangeber eine qualifizierte und 
belastbare Verkehrsplanung aufgebaut werden kann. Vielmehr sieht es so aus, dass sich 
mit den gewählten Ansätzen für Poll eher eine untere Abschätzung der zu erwartenden 
Verkehrsaufkommen ergibt. Die Herleitung der Verkehrsaufkommen und der 
Verkehrsaufteilung ist daher transparent und nachvollziehbar darzustellen. Auch sollten 
die Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Modal-Split Szenarien 
konkreter beschrieben und entsprechende Maßnahmen festgesetzt werden. Dabei 
ist im Hinblick auf die Planungssicherheit auch zu untersuchen, was passiert, 
wenn die getroffenen Annahmen nicht oder nur teilweise eintreten werden. 
 
7. Die Prognose-Planfälle bauen auf dem Prognose-Nullfall auf. Es werden verschiedene 
Entwicklungen im Umfeld des Plangebietes namentlich genannt, die für den 
Prognose-Nullfall berücksichtigt wurden. Jedoch fehlen hierzu nachvollziehbare 
Zahlen, so dass die Eingangsdaten für den Prognose-Nullfall nicht auf Plausibilität 
geprüft werden können. Dies stellt einen erheblichen Mangel dar. 
 
Die Eingangsdaten für die in Kapitel 4.2.1 des Verkehrsgutachtens auf Seite 20 
genannten Entwicklungen im Umfeld des Bauvorhabens sind offenzulegen, damit eine 
Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden kann. Dem Verkehrgutachten ist nicht zu 
entnehmen, welche Rolle geplante Straßen-Neubauprojekte wie z.B. 
Autobahnneubauten und -ausbauten und die geplanten Maßnahmen zum 
Mülheimer Süden spielen und welche Auswirkungen auf Deutz und Poll zu 
erwarten sind, wenn diese Planungen nicht realisiert werden können. 
 
Die überarbeitete Version soll nicht den Bau weiterer Straßen voraussetzen, wie 
z.B. den Ausbau der Autobahnen A4, A 553 und A 559 und den Bau der Westumgehung 
Kalk („Östlicher Ringschluss Mülheimer Süden“ bzw. „Netzelement 4“ der 
Verkehrsmaßnahmen für Mülheim-Süd). Straßen-Neubau-Projekte sind sowohl von 
den Klimaauswirkungen als auch von den Kosten her umstritten. In der 
gegenwärtigen Krisensituation steht auch die beschlossene Westumgehung Kalk auf der 
„Liste der Großbauprojekte“, die die Verwaltung jüngst dem Rat vorgelegt hat, um 
Einsparpotentiale auszumachen (Vorlage 3165/2022, Anlage 1, Nummer 40). Eine neue 
Verkehrsuntersuchung soll das Plangebiet unter heutigen Voraussetzungen untersuchen, 
denn auch die angedachten Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr 
werden (bis auf die Buslinie 150) erst Jahrzehnte später wirksam. 
 
8. Das Verkehrsgutachten geht im Prognose-Planfall 1 davon aus, dass der Bau eines 
neuen Stadtteils mit ca. 7.000 Bewohnern und 7.000 Arbeitsplätzen bereits ohne jegliche 
Verkehrsmaßnahmen zu einer ungewöhnlichen Reduktion von 1.500 Fahrten/Tag auf 
der Alfred-Schütte-Allee (unmittelbar südlich Am Schnellert) führen wird, obwohl

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diese Strecke (Alt-Poll) die zweitkürzeste und womöglich zweitattraktivste Strecke 
zwischen Deutzer Hafen und A4-Autobahnanschlussstelle Poll darstellt. Das 
Gutachten präsentiert diesen unerklärlichen Verkehrsrückgang von 1.500 
Fahrzeugen/Tag als Ergebnis einer "schwarzen Box". Die Basis dafür wird nicht mit 
konkreten Zahlen belegt, sodass auch hier die Eingangsdaten und die Ergebnisse nicht 
nachvollziehbar sind und auch nicht theoretisch von einem dritten Fachexperten 
kontrollierbar oder rekonstruierbar sind. 
 
Hinzu kommt, dass die Ergebnisse des Planfalls 1 der Logik und allen veröffentlichten 
und offengelegten Daten und Sachverhalten erheblich widersprechen. Daher sind auch 
für den Prognose-Planfall 1 nachvollziehbare und plausible Daten offen zu legen und es 
ist eine entsprechend ausreichende Frist anzubieten, in der die betroffenen Anwohner mit 
ihren Fachleuten das Zahlenmaterial und die Ergebnisse analysieren und bewerten 
können. 
 
9. In der Verkehrsuntersuchung werden Planfallkombinationen betrachtet mit dem Ziel, die 
Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll vom Durchgangsverkehr merklich 
zu entlasten. Laut Verkehrsuntersuchung wird die Planfallvariante 2+8 als 
Vorzugsvariante weiterverfolgt. Diese Variante ist eine Kombination aus Umgestaltung 
der Siegburger Straße in Poll (Planfall 2) verbunden mit der Ertüchtigung Im Hasental / 
Östlicher Zubringer (Planfall 8). Vereinfacht gesagt soll die Durchfahrt über die 
Siegburger Straße zur A4 unattraktiver werden und die Durchfahrt über Hasental / 
Östlicher Zubringer zur A4 soll attraktiver werden. In der Verkehrsuntersuchung 
wird nicht ausreichend nachvollziehbar hergeleitet und begründet, wieso die 
Planfallvariante 2+8 zu den genannten Verkehrszahlen führen sollte. 
 
Nach intensiven Gesprächen mit betroffenen Poller Bürger*innen mit entsprechender 
Ortskenntnis teilen wir deren Zweifel, dass die gesetzten Ziele mit den dargestellten 
Maßnahmen auch nur annähernd erreicht werden können. 
 
Es dürfte unstrittig sein, dass Verkehrsteilnehmende als Durchfahrtstrecke 
zwischen Plangebiet Deutzer Hafen und A4 diejenige Fahrstrecke wählen werden, 
die nach Lage der Dinge am attraktivsten erscheint. Dabei spielen u.a. die Fahrzeit, 
die Wegstreckenlänge und auch bekannte Stauzonen eine wesentliche Rolle für die Wahl 
oder Abwahl bestimmter Fahrstrecken. Die Verkehrsuntersuchung verkennt die 
tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Sie unterstellt, dass die Verkehrsteilnehmenden 
nach Umsetzung der Planfallvariante 2+8 bevorzugt über Im Hasental / Östlicher 
Zubringer die Verbindung zur A4 aufsuchen werden. An Werktagen staut sich auf der 
A4 morgens und abends der Verkehr rund um die Rodenkirchener Brücke . Daher 
besteht ein großes Interesse aller Verkehrsteilnehmenden, diese Staustrecke 
soweit wie möglich abzukürzen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Umsetzung 
der Planfallvariante 2+8 die Strecken a) Siegburger Straße und b) Alt-Poll über die 
Alfred-Schütte-Allee ff. und c) Kaltenbornweg weiterhin als attraktive Fahrstrecken 
berücksichtigt werden. Darauf geht die Verkehrsuntersuchung nicht ein. 
 
Die Stausituation rund um die Rodenkirchener Brücke ist in der 
Verkehrsuntersuchung nicht erwähnt und dargestellt. Die Verkehrsuntersuchung 
geht vielmehr nur von den DTV-Werten aus, also von durchschnittlichen täglichen 
Verkehrsstärken über 24h, welche Verkehrsspitzen und Verkehrsstaus in keiner Weise 
berücksichtigen. Somit werden in der Verkehrsuntersuchung die tatsächlichen 
örtlichen Verhältnisse und damit der spezifische Einzelfall nicht reflektiert. Das 
angestrebte Ziel der Planfallkombination 2+8 kann nicht erreicht werden, da die Strecke 
Im Hasental / Östlicher Zubringer durch die Staus im Bereich der Rodenkirchener Brücke

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nicht die gewünschte Attraktivität erreichen kann. 
 
Es ist daher sehr zu bezweifeln, dass sich die vorliegende Untersuchung als 
zuverlässige Prognosegrundlage für die planbedingten Verkehrsauswirkungen und 
die damit einhergehende, prognostizierte Lärmbelastung eignet. Daran ändert auch 
nichts, dass bereits ein Ausbau der A4 im Bereich der Rodenkirchener Brücke diskutiert 
wird, da zum heutigen Zeitpunkt weder eine finale Planung, noch die Umsetzung, die Art 
der Ausführung oder der Zeithorizont dieses Vorhabens feststehen. Die Planung Deutzer 
Hafen muss daher planerische Lösungen entwickeln, die auch unabhängig vom Ausbau 
der Rodenkirchener Brücke funktionieren. 
 
Weiterhin ist zu bezweifeln, dass die geplanten verkehrlichen und baulichen 
Maßnahmen an der Siegburger Straße lt. Planfall-2 ausreichen, damit die 
Verkehrsteilnehmer diese Strecke in dem in der Verkehrsuntersuchung skizzierten 
Umfang meiden werden. Denn speziell der Planfall 2 stellt keine wesentliche 
Veränderung gegenüber der heutigen Situation auf der Siegburger Straße dar. 
Vielmehr soll die heutige Situation durch wenige bauliche Maßnahmen in Verbindung mit 
intelligenten Ampeln mit Vorrangschaltung für den ÖPNV ergänzt werden. Dabei wird 
aber übersehen, dass sich schon heute die Radfahrer, der ÖPNV und die Kfz auf der 
engen Strecke arrangieren und insbesondere der ÖPNV faktisch bereits eine 
Bevorrechtigung genießt. Die Verkehrsuntersuchung verkennt hier die tatsächlichen 
örtlichen Verhältnisse. In der Folge werden die Auswirkungen der 
Planfallmaßnahmen 2 und 8 stark überschätzt. 
 
Die Verkehrsuntersuchung enthält keine detaillierten Ausführungen für Alt-Poll. 
Aus den wenigen Daten im Kartenmaterial der Verkehrsuntersuchung läßt sich ablesen, 
dass die Planer nach Umsetzung der Planvariante 2+8 von einer Verkehrsreduzierung 
auf der Alfred-Schütte-Allee und angrenzende Straßen in Alt-Poll ausgeht. Wir haben 
erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Prognose. Es besteht große Sorge, dass 
Alt-Poll nach Realisierung des Plangebietes Deutzer Hafen verstärkt als 
Durchfahrtstrecke zwischen dem Plangebiet und der A4, sowie den weiter südlich 
gelegenen Stadtteilen genutzt wird. Die teilweise engen Straßen des ehemaligen 
Fischerdorfs Alt-Poll werden bereits heute von vielen Autofahrern als Schleichweg oder 
zur Umfahrung von Verkehrsstaus genutzt. Für die Anwohner und auch für die Kinder 
auf dem Weg zur Alt-Poller Schule und zum Kindergarten ist das eine hohe 
Belastung und auch Gefährdung. Die Verkehrsuntersuchung verkennt offenbar das 
verkehrliche Dilemma, mit dem die Alt-Poller Anwohner bereits heute konfrontiert 
sind. Trotz der engen Straßen scheint Alt-Poll für viele Verkehrsteilnehmer eine 
attraktive Fahrstrecke zu sein und es ist zu befürchten, dass nach Umsetzung des 
Planvorhabens Deutzer Hafen viele weitere Verkehrsteilnehmer hinzukommen werden. 
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Alt-Poll gerade nach Realisierung der 
Planvariante 2+8 (= beabsichtigte Unattraktivität der Siegburger Straße) nochmals 
attraktiver wird als Schleichweg zwischen Deutzer Hafen und Autobahn. Weder 
dieser Umstand wird in der Verkehrsuntersuchung reflektiert, noch die vorstehend 
beschriebene Stauproblematik auf der Rodenkirchener Brücke. Dadurch kommt die 
Verkehrsuntersuchung erkennbar fehlerhaft zu dem Ergebnis, dass in Alt-Poll das 
Verkehrsaufkommen beim Planfall 2+8 gegenüber dem Prognose Nullfall sogar sinken 
soll. Für die Alfred-Schütte-Allee wird eine Reduzierung um 1200 Fahrbewegungen 
prognostiziert. 
 
Unserer Ansicht nach weist die Verkehrsuntersuchung für Alt-Poll insgesamt ein 
erhebliches Ermittlungs- und Bewertungsdefizit auf. Die Ergebnisse sind nicht 
plausibel. Die KLIMA FREUNDE regen an, die Verkehrsuntersuchung zu erweitern und

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zu verbessern. Die Verkehrsauswirkungen in Alt-Poll sind im Detail zu untersuchen. 
Dabei sollte eine Einzelfallbetrachtung erfolgen, die den tatsächlichen örtlichen und 
verkehrlichen Verhältnissen in Alt-Poll und im weiteren Verkehrsumfeld gerecht wird. 
Eine ‚reguläre‘ Verkehrsprognose mit DTV-Werten über 24h und ohne die 
Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und Stauzonen ist nicht 
ausreichend und wird zu keinen tragfähigen Ergebnissen führen können. 
 
10. Es steht zu befürchten, dass bei einem Beschluss des vorliegenden 
Bebauungsplans die weiteren Plaungen der Stadt Köln (vergleichbar mit Städten wie 
Offenbach, Neuss und Hamburg) gerichtlichen Kontrollen nicht Stand halten und zu 
unnötigen Verzögerungen und Kostensteigerungen führen werden, denn eine 
beachtliche Verletzung des § 2 Abs. 3 BauGB liegt nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
BauGB vor, wenn die von der Planung berührten Belange, die dem Plangeber 
bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen, in wesentlichen Punkten nicht 
zutreffend ermittelt oder bewertet worden sind und der Mangel ganz offensichtlich 
für das Ergebnis des Bebauungsplanverfahrens von relevantem Einfluss ist. Dies 
ist vorliegend der Fall, denn die örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse inkl. Stauzonen 
sind hinreichend bekannt und werden schon in den Medien regelmäßig diskutiert. Trotz 
dieser Kenntnis sind sie in der Verkehrsuntersuchung unzureichend reflektiert 
 
Eine Prognose hat sich immer an den jeweiligen konkreten Umständen zu 
orientieren, die für den jeweils vorherzusagenden Wert bedeutsam sind. Dies gilt 
auch für die Bestimmung des ungünstigsten Falles, den die Prognose 
gegebenenfalls abbilden muss, um auf der sicheren Seite zu liegen (vgl. OVG 
NRW, Urteil vom 5. Dezember 2017 - 10 D 97/15.NE). 
 
Das vorliegende Verkehrsgutachten verfehlt diese Anforderungen. Die Fehler sind 
offensichtlich und auf das Ergebnis von Einfluss. Daher steht in Zweifel, dass die 
Verkehrsuntersuchung mit der dort vorgestellten Prognose und Planung als 
Abwägungsmaterial für den Bebauungsplan geeignet ist. 
 
Die Verkehrsuntersuchung ist umfangreich nachzubessern, damit eine 
sachgerechte Abwägung stattfinden kann. Dabei sind die Planfälle 2 und 8 genauer 
zu definieren und zu untersuchen. Es ist im Detail transparent und nachvollziehbar 
herzuleiten, wie sich die genannten Verkehrszahlen für den Prognose-Planfall ergeben. 
Die verkehrsbaulichen Maßnahmen für die Planfälle 2 und 8 sind zu überprüfen und bei 
Bedarf anzupassen und festzusetzen. Ziel der Maßnahmen muss es sein, die 
gewünschte Verkehrsreduzierung auf der Siegburger Straße auch tatsächlich 
sicherzustellen und keine neuen Schleichwege wie z.B. über Alt-Poll entstehen zu 
lassen. 
 
11. Weitere aus unserer Sicht erforderliche Maßnahmen zur Reduzierung des MIV im 
Plangebiet und den unmittelbar betroffenen Gebieten in Poll und Deutz, die den ÖPNV 
betreffen, werden in einem separaten Antrag aufgeführt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Frank Caris-Taube 
Rolf Beierling-Hemonet  
Nicolin Gabrysch 
Karina Syndicus

Beratungsverlauf (2)

19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
19.01.2023 Stadtentwicklungsausschuss, Verkehrsausschuss
TOP 1.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0077/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (Klima)
Datum
18.01.2023
Erstellt
17.01.2023 12:27