0208/2018
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
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Anlage 1 Sachstände
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Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0208/2018 Lfd. Nr. 1 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 10.09.2015 Vorlagenummer: 1725/2015 Federführung: III/23/230/1 Status: In Bearbeitung Revitalisierung der Innenstadt von Porz hier: Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende grundsätzliche Beschlüsse umzusetzen: 1. Die Realisierung wird auf der Grundlage der Variante B1 aus der Machbarkeits- studie zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 11.02.2015“ vorbereitet (Abriss der Bestandsimmobilie zur städtebaulichen Neuordnung mit Einzelhan- del und Wohnungen; es entsteht ein hoher Anteil an innerstädtischem Wohn- raum). 2. Die Verkaufsverhandlungen sollen mit der städtischen Tochtergesellschaft mo- derne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeinde- entwicklung mbH – geführt werden, mit dem Ziel einen Direktverkauf umzuset- zen. Dabei soll der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstücks- werte in der Stadt Köln ermittelt werden. Die Kosten der Freistellung sollen da- bei als Minderung des Kaufpreises teilweise oder ganz berücksichtigt werden. 3. Die Verwaltung wird mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph und dem Cent- ral Reisebüro Schmidt Verhandlungen über den Erwerb des Dechant Scheben Hauses bzw. des Reisebüros (Friedrich-Ebert-Platz 27) führen. Die Grundstücksgeschäfte bedürfen jeweils eines gesonderten Ratsbeschlusses. Sachstand: Aktuell sind folgende grundstücksbezogenen und stadtplanerischen Themen: Ziel ist es, die bestehende Hertie-Immobilie niederzulegen und den Friedrich- Ebert-Platz einer neuen Bebauung zuzuführen. Hierbei sollen drei Baufelder entstehen, die eine Handelsnutzung kombiniert mit einer Wohnnutzung aufwei- sen. Es sollen insgesamt ca. 130 Wohneinheiten und ca. 5.400 m² Bruttoge- schossfläche für Gewerbe verteilt auf die Häuser 1,2 und 3 entstehen. Ferner ist eine Nutzung für kirchliche Belange vorgesehen. Ergänzend wird ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) durch NRW.URBAN für Porz Mitte erstellt, um den erweiterten Zentrumsbereich zwischen Bahntras- se und Rheinufer aufzuwerten. Hierzu wurde eine umfangreiche Bürgerbeteili- gung durchgeführt. Ziel ist es, auf Grundlage von Maßnahmenvorschlägen (z.B. Brücken- und Tunnelaufwertungsprogramm) Städtebaufördermittel zu akquirie- ren. Als steuerndes Instrument wurde hierfür der Beirat Porz-Mitte gegründet. Die vorbereitenden grundstücksbezogenen Arbeiten (Erwerb und Umsiedlung des Reisebüros) sowie der Erwerb des Schlauchhauses (Josefstraße 7) konn- ten vollzogen werden. Parallel zur Planung wurden die Verkaufsverhandlungen auf der Grundlage des 2 Ratsbeschlusses vom 28.06.2016 abgeschlossen. Der Kaufvertrag mit dem In- vestor (moderne stadt) konnte am 13.06.2017 beurkundet werden. Für die zügige Umsetzung der Planung wurde die Niederlegung der Hertie- Immobilie, des Reisebüros sowie der Tiefgaragenfläche am 05.10.2017 positiv beschieden. Mit den Abbrucharbeiten wurde Ende 2017 begonnen. Die Verhandlungen zum Erwerb des Dechant-Scheben-Hauses konnten zwi- schenzeitlich konkretisiert werden. Bebauungsplan-Verfahren: Um das Areal zeitnah einer Bebauung zuzuführen wurden die städtischen Grundstücke innerhalb des Plangebietes an die Investorin, moderne stadt, am 13.06.2017 veräußert. Dies setzte eine Entwidmung der Fläche voraus, die durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans 74393/02 (66 A) –Arbeitstitel: Umgebung Friedrich-Ebert-Platz in Köln-Porz– mit Ratsbeschluss vom 15.12.2015 ermöglicht wurde. Um die mit dem Plangebiet vernetzten Teilberei- che (Brücke, Umfeld Kirche) ebenfalls einem Aufwertungsprozess zugänglich zu machen, schließt der Geltungsbereich diese Randgebiete ein. Der Geltungsbe- reich des neu aufgestellten Bebauungsplanes –Arbeitstitel: "Revitalisierung In- nenstadt Köln-Porz" in Köln-Porz– entspricht dem Teilaufhebungsbereich. Die geplante Fußgängerzone soll nach Abschluss der Bauarbeiten wieder öf- fentlich gewidmet werden. Am 10.09.2015 hat der Rat der Stadt Köln als Grundlage zur weiteren Entwick- lung das städtebauliche Planungskonzept Variante B 1 der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz beschlossen. Im Vorfeld wurde die Studie im Rahmen eines Bürgerworkshops am 26.03.2015 der Öffentlichkeit präsentiert und die Variante B 1 einvernehmlich als weitere Entwicklungsper- spektive bestimmt. Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Anre- gungen wurden geprüft und bewertet und fanden teilweise Eingang in die über- arbeitete Variante B1 im Rahmen der Planungswerkstatt. Der Umgang mit den vorgebrachten Ideen wurde am 18.02.2016 im Rahmen der frühzeitigen Beteili- gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit erläutert. Die Bürgerinnen und Bürger konnten anschließend bis zum 26.02.2016 schriftliche Stellungnahmen beim Bezirksbürgermeister einreichen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 den Be- schluss gefasst, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Bebauungsplanes für das Umfeld des Friedrich-Ebert-Platzes im Ortszent- rum von Köln-Porz mit dem Arbeitstitel: „Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz“ in Köln-Porz - einzuleiten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf- fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch einen Scoping- Termin am 16.03.2016 sowie der zeitgleichen schriftlichen Beteiligung in der Zeit vom 24.02. 2016 bis zum 01.04 2016. Auf Grundlage der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Bezirksvertretung Porz am 19.04.2016 dem Planungskonzept ohne Maßga- ben mehrheitlich zugestimmt. Am 23.06.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung den Be- schluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ge- fasst. 3 Nächster Schritt ist die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belan- ge gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) im 1. Quartal 2018. Im Zuge der Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) kann Planungsreife im Sinne von § 33 BauGB (Baugesetzbuch) erzielt werden. Diese Rechtsgrundlage dient als genehmigungsfähige Basis für die Bauantragsstel- lungen. 4 Lfd. Nr. 2 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 1410/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: In Bearbeitung Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" Beschluss: Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zurückgestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Alternativen zu suchen, die den Erhalt der MS Stadt Köln für die Stadt ohne Inanspruchnahme von städtischen Mitteln über die Kulturfördermittel aus 2015 in Höhe von 500.000 € hinaus ermöglichen. Der Rat beauf- tragt die Verwaltung, hierzu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren in die Wege zu leiten. Die Verwaltung legt dem Liegenschaftsausschuss in der kommenden Sitzung dar, wel- che konkreten Fördermöglichkeiten seitens der NRW-Stiftung aus dem Denkmal- schutz-Sonderprogramm VI der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM DS VI) bestehen und welche weiteren Fördermöglichkeiten sich eröffnen. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Förderverein Gespräche zu führen, um seine realen Hand- lungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Verwaltung berichtet im nächsten Liegenschafts- ausschuss über den Gesprächsverlauf . Sachstand: Das öffentliche Interessenbekundungsverfahren ist bis zum 31.12.2017 zurück gestellt worden, um dem Verein die Gelegenheit zu geben, bis zu diesem Zeitpunkt Fördermit- tel einzuwerben bzw. Förderbescheide vorzulegen, die eine solide Finanzierung des Erhalts des Schiffes zugunsten Kölns sicherstellt. Der Verein kann bislang keine konkreten Förderzusagen vorlegen, da alle Fördermittel für das Jahr 2017 bereits vergeben waren. Auf Grund seiner Vorgespräche geht der Verein davon aus, dass im Jahr 2018 und in den Folgejahren eine Förderung erfolgt. Er wird hierzu einen detaillierten Finanzierungsplan vorlegen. Es ist vorgesehen, bei Vorliegen realistischer und nachprüfbarer Unterlagen, die Frist zur Vorlage von Förderungszusagen bis zum 31.12.2018 zu verlängern. 5 Lfd. Nr. 3 Gremium: Liegenschaftsausschuss Sitzungsdatum: 21.04.2016 Vorlagenummer: AN/0793/2016 Federführung: III/23/230/1 Status: erledigt Baudenkmal Bahnhof Belvedere Beschluss: Seit Monaten herrscht hinsichtlich der baulichen Sanierung des Baudenkmals Bahnhof Belvedere, dessen Sanierung auf Basis von Ratsbeschlüssen erfolgt, ein Verfahrens- stillstand. Die Fragen der landschaftsrechtlichen Befreiung sind von den zuständigen Gremien zu klären und zu entscheiden, damit für das Vorhaben eine rechtssichere Baugenehmi- gung erteilt werden kann (siehe dazu die Antwort der Verwaltung in der Niederschrift des Liegenschaftsausschusses vom 03.03.2016 zu TOP 13.3). Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf folgende Verfahrensschritte gegenüber allen Beteiligten (Förderkreis, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, ULB, Liegenschaftsamt) hinzuwirken: Die notwendigen Befreiungsverfahren vom Landschaftsschutz für das Erschlie- ßungsbauwerk und für das Entfernen des Naturdenkmals (Platane) sollen in ei- nem Bauantragsverfahren zusammengeführt werden. Die Verwaltung soll zeitnah ein „Mediationsverfahren“ mit allen Beteiligten durchführen. Das Verfahren soll zeitlich so befristet sein, dass die notwendigen Entscheidun- gen vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 getroffen werden kön- nen. Sachstand: Nachdem die gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erziel- ten Ergebnisse und Abstimmungen für eine Bebauung und Nutzung des Bahnhofs Belvedere als Begegnungsstätte in Verbindung mit den Anforderungen an den Baum- schutz umgesetzt werden konnten, wurde zwischenzeitlich am 11.09.2017 mit dem Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. der Erbbaurechtsvertrag gemeinsam mit dem Förder- und Zuschussvertrag abgeschlossen. In den vertraglichen Regelungen wurde u.a. vereinbart, dass der Erbbauberechtigte das Gebäude erhalten und in Abstimmung mit dem Stadtkonservator restaurieren wird. Die Restaurierungsphase beginnt nach Eintritt der Rechtswirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages sowie Vorliegen der Bauge- nehmigung. Das Erbbaurecht beginnt mit der Eintragung in das Grundbuch. 6 Lfd. Nr. 4 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 22.09.2016 Vorlagenummer: 1775/2016 Federführung: VI/15 Status: erledigt Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe städtischer Grundstücke, die zum Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Ziel- setzungen auszurichten: - Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, - Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Stu- dierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, Baugruppen, - Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klima- anpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten, - Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und - Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau. Die Vorgabe des § 90 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Ver- mögensgegenstände grundsätzlich zum Verkehrswert zu veräußern sind, ist zu beach- ten. 2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende Grundsätze an- gewandt werden: 2.1 Geschosswohnungsbau - Grundstücke auf denen zehn oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs- kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Bei Flächen auf denen mehr als 50 Wohneinheiten errichtet werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ab einer Größe von 3.000 m² wird dabei auch ein von den Bietern zu beachtendes Verfah- ren zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich festgelegt. Die Bieter- auswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzu- führen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks darzustellen. - Grundstücke auf denen weniger als zehn Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden gegen Höchstgebot unter Anwendung vom Liegen- schaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nutzungsbindungen sowie eventuell 7 sonstiger Auflagen veräußert. - Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten können Grundstücke an sogenannte Bestandshalter (z. B. städtische Beteiligungsgesellschaften) im Wege der Direktvergabe zum Verkehrswert veräußert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Veräußerung zugleich ein Beschaffungsvorgang verbunden ist. In diesen Fällen ist aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren in Form der Vergabe gegen Höchstgebot oder der Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Direkt- vergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen. 2.2 Ein- und Zweifamilienhäuser - Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise Zweifamilienhausgrundstücken erfolgt in städtebaulich sinnvollen Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab sechs Grundstü- cken) grundsätzlich nach Konzeptqualität. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs- kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Veräußerung erfolgt an Bauträger, Genossenschaften und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität gewährleisten. Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks darzustellen. - In Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zweifamilienhausbaugrund- stücke zur Verfügung stehen, werden diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressen- ten unter Anwendung vom Liegenschaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nut- zungsbindungen sowie eventueller Auflagen veräußert. 3. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter Ziffer 2 und 3 getroffenen Vorgaben wird der Stadtentwicklungsausschuss rechtzeitig in der Beratungsfolge beteiligt, so dass das jeweilige Vorhaben vor einem Verkaufsbe- schluss im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass eine zügige Vergabeent- scheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer „schlanken“ Be- wertungsmatrix. Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils unberührt.. Sachstand: Das erste Pilotprojekt für eine Konzeptausschreibung ist der Verkauf von 12 Einfamili- enhausbaustellen am Pater-Prinz-Weg in Köln-Rondorf an einen Bauträger: Ein Bebauungs- und Nutzungskonzept wurde erarbeitet und vom Liegenschaftsaus- schuss am 09.05.2017 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlos- sen. Anschließend wurde das Vorhaben für 4 Monate bis September 2017 auf der In- ternetseite der Stadt Köln ausgeschrieben. Der Rat hat am 19.12.2017 den Verkauf an den Bewerber mit dem punktbesten Gebot beschlossen. Der Beurkundungsauftrag wurde erteilt. Der Vertrag muss gemäß den Ausschreibungsunterlagen bis Ende März 2018 unterzeichnet werden. Ferner wurde für drei Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt ein Bebauungs- und Nutzungskonzept erarbeitet und vom Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die Aus- schreibungsunterlagen wurden am 14.12.2017 auf der städtischen Internetseite veröf- fentlicht. Die Ausschreibungen laufen bis zum 01.06. bzw. zum 15.06.2018. 8 Lfd. Nr. 5 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 28.06.2016 Vorlagenummer: 0982/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: in Bearbeitung Städtische Liegenschaft Neusser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung Beschluss: 1. Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauf- tragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Er- gebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfspla- nung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Bau- kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare. Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungspha- se 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen. Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungs- etat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen. Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlus- ses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kos- tenberechnung vorgelegt. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegen- schaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangele- genheiten-. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten werden . Sachstand: Nach längerer Markterkundung teilt die Gebäudewirtschaft mit, dass ein mit denkmal- geschützten historischen Gebäuden vertrautes Ing.-Büro gefunden und beauftragt wurde. Für die weitere Planung und Erstellung der Kostenberechnung muss die Dach- substanz untersucht werden. Für diese Begutachtung wird der gesamte Grünbewuchs und die das Dach überdeckenden Sand- und Erdschichten entfernt. Die zur Erstellung der Kostenberechnung erforderlichen Vorarbeiten sollen 2018 abge- schlossen sein. Nach Vorliegen der Kostenberechnung und vorheriger Bedarfsaner- kennung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Rat eine Beschlussvorlage (Vergabe -und Baubeschluss) zur Entscheidung vorgelegt. Voraussichtlich ab Frühjahr 2019 könnte dann die Sanierung erfolgen. 9 Lfd. Nr. 6 Gremium: Liegenschaftsausschuss Sitzungsdatum: 21.04.2016 Vorlagenummer: 0970/2016 Federführung: III/23/230/4 Status: In Bearbeitung Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof Bonntor - Aurelis-Gelände Beschluss: 1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem Be- trag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten von ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € (netto) auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen Mehr- wertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 € (brutto) ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen hat. 2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für die Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabe- vorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebe- nen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind, diese zur Sanie- rung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf eigene Kosten auf- zufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern eine Frist bis zum 30.09.2016 eingeräumt. 3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der vorläufi- gen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der angezeigten Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar. . Sachstand: Nach eingehender Überprüfung der vom Voreigentümer zur Verfügung gestellten U n- terlagen sowie interner Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Köln konnte die Liegen schaftsverwaltung erreichen, dass nur noch Sani e- rungen an schmutzwasserführenden Leitungen durchgeführt werden brauchen. Somit hat sich der Umfang der noch ausstehenden Sanierungsarbeiten erheblich r e- duzieren lassen. Von noch ca. 115 durch den Voreigentümer nicht erledigten Sch a- densbildern blieben in Absprache mit dem Amt für Umwe lt und Verbraucherschutz der Stadt Köln noch 24 Stück an 6 Gebäuden übrig. Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Amt für Umwelt und Verbrauche rschutz der Stadt Köln und den Gebäudebesitzern konnte diese Zahl aufgrund vorgefundener Geringf ü- gigkeiten nochmals reduziert werden. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der geringen Mängel die Sanierungsarbeiten nun 10 nicht mehr vom Grundstückseigentümer, dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln, durchgeführt werden, sondern die Eigentümer der Gebäude diese Arbeiten in Eigenr e- gie durchführen sollen, da hauptsächlich die zum Gebäude geh örenden Grund- bzw. Hausanschlussleitungen betroffen sind. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude wu r- den darüber informiert. Die Arbeiten an den stadteigenen Gebäuden werden im M o- ment vorbereitet. Die avisierten Kosten können dadurch erheblich gesenkt werden. Über die genaue n Zahlen kann erst nach Abschluss aller Maßnahmen, insbesondere an den stadteig e- nen Gebäuden, berichtet werden. 11 Lfd. Nr. 7 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 11.07.2017 Vorlagenummer: 0728/2017 Federführung: III/III/1 Status: In Bearbeitung Standortentscheidung Frischezentrum 0728/2017 Beschluss: Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und be- schließt: 1. den Standort "Am Kalscheurer Hof in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen. 3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderli- che Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaf- fen wird. 4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemä- ßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnis- plan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung. 5. Die Beauftragung der V erwaltung zur Umsetzung der Ziffern 11.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. 6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts" wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvo r- lage aufgenommen. „Zu 4., 5. und 6. Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrach- tung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortent- scheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzu- nehmen. 12 Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Be- trieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. Das Gutachten soll - zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge- hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prü- fung ausgeschlossen werden. Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der Mitteilung 2064/2017) 7. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zuk ünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verän - dernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. Sachstand: Die Planungen für den Standort Marsdorf werden von der Verwaltung derzeit fortge- setzt mit dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- und Bau- recht für die Erstellung eines Frischezentrums zu schaffen. Der notwendige Instandhaltungsbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb des der- zeitigen Großmarktes über 2020 hinaus soll durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Die entsprechende Beauftragung wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Beauftragung soll die Erstellung einer Bedarfsanalyse inklusive Feststellung der erfor- derlichen Maßnahmen mit Kostenschätzungen zum Weiterbetrieb des Großmarktes bis Ende 2023 beinhalten. Mit Ergebnissen, die dann den entsprechenden Gremien vorgelegt werden, ist im I. Quartal 2018 zu rechnen. Die Errichtung eines Frischezentrums wurde unter EU-Beihilferechtlichen Bestimmun- gen gutachterlich geprüft. Der Liegenschaftsausschuss sowie der Wirtschaftsaus- schuss wurden über erste Ergebnisse im Herbst 2017 informiert (siehe auch Session- Vorlage Nr. 2937/2017). Wirtschaftlichkeit und Betriebsform eines Frischezentrums sind im Anschluss an die EU-Beihilfenproblematik zu prüfen. 30 wurde beauftragt, ein entsprechendes Gutach- ten zu möglichen Betriebsformen erstellen zu lassen. Ein Gutachten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit wird ebenfalls zeitnah von der Verwal- tung beauftragt. 13 Lfd. Nr. 8 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 14.02.2017 Vorlagenummer: 0041/2017 Federführung: 230/4 Status: erledigt Sanierung Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring 0041/2017 Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Sanierung der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring mit Kosten von 2.537.911 Euro inklusive MwSt. und Honoraren fest. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Sanierung entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Verga- bevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausge- schriebenen Arbeiten zur Sanierung unmittelbar zu beauftragen. 3. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme einer im Jahresabschluss 2016 noch zu erhöhenden Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Sachstand: Mit der Sanierung der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring wurde entsprechend der Ter- minplanung am 04.10.2017 begonnen. Die Baumaßnahme ist gut angelaufen und läuft ohne größere Probleme. Es gibt allerdings, entgegen der Terminplanung, momen- tan einen Zeitverzug von drei Wochen. Der Zeitverzug ist durch zusätzlich erforderliche Arbeiten im Bereich der Risssanie- rung entstanden. Nach dem großflächigen Öffnen der Schadstelle wurden fehlende und zu kurze Armierungseisen festgestellt. Diese mussten durch den Statiker berech- net und durch die ausführende Firma ergänzt werden. Trotzdem wird nach dem bishe- rigen Bauverlauf der Kostenrahmen voraussichtlich eingehalten. Weiterhin ist davon auszugehen, dass der eingetretene Zeitverzug in den Bauabschnit- ten 2 und 3 wieder ausgeglichen wird. Der Fertigstellungstermin ist entsprechend der Terminplanung für den 24.08.2018 vorgesehen. 14 Lfd. Nr. 9 Gremium: LA Sitzungsdatum: 09.05.2017 Vorlagenummer: AN/0741/2017 Federführung: 230/1 Status: In Bearbeitung Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark AN/0741/2017 Beschluss: Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und GRÜNE-Fraktion (3358/2016) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Liegen- schaftsausschuss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz ste- henden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Natur- denkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern. 2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich- Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planun- gen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage zu erteilen. 3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich- Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder kul- turwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu veräu- ßern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder ein Altenta- genstätten-/Cafe-/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein ent- sprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundungen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die dafür not- wendigen Voraussetzungen – Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähig- keit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – sind kurzfristig darzustellen. 4. Über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Be- zirksvertretung 9 zu unterrichten. 5. Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen. Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzuge- hen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln. Sachstand: Der Liegenschaftsausschuss wird in seiner Sitzung am 25.01.2018 (Beschlussvorlage 3468/2017) beschließen, ob ein zweistufiges Vergabeverfahrens zur Revitalisierung 15 des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln-Stammheim für eine sozial- oder kulturwirtschaft- liche Nutzung durchgeführt wird. 16 Lfd. Nr. 10 Gremium: Rat Sitzungsdatum: 18.05.2017 Vorlagenummer: 3450/2016/1 Federführung: 230/3 Status: erledigt Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes 3450/2016/1 Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommuna- len Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen. Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfol- gen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tat- sächlich besetzt sind. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung auf- zustellen und einzuführen. 3. Für die Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: 2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prü- fung und Ausübung des Vorkaufsrechtes 5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und die Erhebung der Gebühren. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungs- möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 4. Der Rat beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwal- tungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung. 5. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangele- genheiten – in 2017 in: Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 448.200 € Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.040 € 17 Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Lie- genschaften – in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von rund 640.000 €. 6. Hinsichtlich der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung erfolgt nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederaus- übung die Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorlie- genden tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung). Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung. Sachstand: Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden zwischenzeitlich funktionsfähig geschaffen. Mit Wirkung vom 01.02.2018 widerruft die Stadt ihre Verzichtserklärung zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes. Das kommunale Vorkaufsrecht wird somit zum 01.02.2018 wieder eingeführt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt zum 17.01.2018. 18 Lfd. Nr. 11 Gremium: LA Sitzungsdatum: 07.11.2017 Vorlagenummer: 1616/2017 Federführung: 230/21 Status: erledigt Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung 1616/2017 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) bis c) aufgeführten Baufelder im Sürther Feld 3. Bauab schnitt in Köln -Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 (siehe Anlage 1 und 2) a) Baufeld 1 (Flurstücke 1866, 1867, 1868 und 1872) geplante Nutzung: Geschosswohnungsbau (25 – 30 Wohneinheiten (WE)) mit int e- griertem Quartierscafé 10 Doppelhaushälften (DHH) 6 freistehende Einfamilienhäuser (EFH) Größe: insgesamt 8.794 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis Festpreis = 6.890.150,- Euro Bewertung aus 03 und 04/2017 Der Verkauf erfolgt im Konzeptverfahren nach dem als Anlage 3 Anlage 9 beigefügten Konzept einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaft s- ausschusses zu AN/1600/2017. b) Baufeld 3 (Flurstück 2063) geplante Nutzung: Geschosswohnungsbau (30 – 35 WE) exklusiv für Genosse n- schaften Größe: 2.793 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis Festpreis = 2.136.900,- Euro Bewertung aus 03/2017 Der Verkauf erfolgt im Konzeptverfahren nach dem als Anlage 4 beigefügten Konzept einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschu s- ses zu AN/1600/2017. c) Baufeld 5 (Flurstück 1873) Nutzung: Geschosswohnungsbau (20 WE) exklusiv für Baugruppen Größe: 1.616 m² Kaufpreis: Festpreis = 1.818.000,-- Euro Es findet kein Preiswettbewerb statt. Der Verkauf erfolgt in einem speziell auf die Ba u- gruppen abgestellten, zweiphasigen Verkaufsverfahren nach dem als Anlage 5 Anlage 19 10 beigefügten Konzept einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1600/2017. Sachstand: Die vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Änderungen wurden in die Aus- schreibungsunterlagen eingearbeitet und diese am 14.12.2017 auf der städtischen In- ternetseite veröffentlicht. Die Ausschreibungen laufen bis zum 01.06. (Baufelder 1 und 3) bzw. zum 15.06.2018 (Baufeld 5). 20 Lfd. Nr. 12 Gremium: LA Sitzungsdatum: 04.07.2017 Vorlagenummer: 1807/2017 Federführung: 230/4 Status: In Bearbeitung Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring - Erneuerung der Brandschutztüren 1807/2017 Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Brandschutztü- ren in der städtischen Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring in Höhe der vom Rechnungs- prüfungsamt geprüften Kosten (134.839,00 € netto) fest. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung der Brand- schutztüren entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und ver- zichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwal- tung ermächtigt, die ausgeschriebenen Brandschutztüren unmittelbar zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die erforderlichen Mittel ste- hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsan- gelegenheiten – in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen – zur Verfügung. Sachstand: Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung mit der Entscheidung zur Durchführung liegt der Gebäudewirtschaft seit Ende Juli 2017 vor. Zunächst konnte dieses Projekt nicht sofort und mit höchster Priorität bearbeitet wer- den, da laufende, sich schon im Bau befindliche Maßnahmen ( z.B. TG Dom, Umset- zung Brandschutzkonzept ) zunächst wegen festgelegter Ausführungstermine mit einer höheren Priorität in Angriff genommen werden mussten. Das erforderliche Leistungsverzeichnis für die Brandschutztüren konnte allerdings schon vorbereitet werden, bedarf aber noch einer generellen Überarbeitung. Es ist angedacht, das Ausschreibungsverfahren im Frühsommer 2018 ( ca. Juni ) zu starten. Unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Submission sollten die Arbeiten vor Ort im Oktober beginnen können sodass ein Abschluss der Arbeiten bis Ende 2018 denkbar erscheint. 21 Lfd. Nr. 13 Gremium: LA Sitzungsdatum: 04.07.2017 Vorlagenummer: AN/1025/2017 Federführung: 230/1 Status: In Bearbeitung Wohnungsbau – Grundstück Krefelder Str. / Krefelder Str. AN/1025/2017 Beschluss: Das städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau vorgesehen. Laut Ratsbeschluss vom 20.12.2016 erfolgte die Festlegung mit folgender Maßgabe: „Fläche 1.01 Innere Kanalstr. / Krefelder Str.: Das Grundstück eignet sich grundsätz- lich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der derzeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Ver- lagerung angeboten werden.“ Der Liegenschaftsausschuss hat dann am 23.03.2017 das bereits seit dem 03.03.2016 eingeräumte Erstandienungsrecht für dieses Grundstück zu Gunsten des Arbeiter- Samariter-Bundes (ASB) bis zum 30.09.2017 verlängert. Die Verwaltung wird aufgrund dieses Sachstands beauftragt, a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. das planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbe- sondere unter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und dem Ausschuss darzustellen, b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswoh- nungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm große Grund- stück unter der Voraussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB ihren ge- planten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen geschaffen würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB nicht auf diesem Grundstück angesiedelt wäre. Dazu soll auch die AWB Stellung nehmen. c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider Grundstücke ergeben könnten. d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwick- lungsausschuss mitzuteilen. Sachstand: Aufgrund der Komplexität des Auftrags und des Sachverhalts konnte dem Liegen- schaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss noch keine abschließendeStel- 22 lungnahme vorgelegt werden.
Mitteilung Ausschuss
2939 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/23
230/3 LA
Vorlagen-Nummer
0208/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Liegenschaftsausschuss 13.03.2018
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2011 geändert. Ab diesem Zeit-
punkt wird die Berichtspflicht gegenüber den Fachausschüssen durch die Dezernate wahrgenom-
men.
Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den
jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände
zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über
Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremi-
ums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte,
die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden,
bleiben unberücksichtigt.
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht (Stand 15.01.2018) vorgelegt wird, sind
der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bericht an den Liegenschaftsausschuss
lfd.
Nr.
Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Status
(erledigt, in
Bearbeitung)
1
Revitalisierung der Innenstadt von
Porz; hier: Grundsatzbeschluss zur
Umsetzung der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie Rat 10.09.2015 1725/2015 In Bearbeitung
2
Ehemaliges Ratsschiff der Stadt
Köln "MS Stadt Köln" Rat 28.06.2016 1410/2016 In Bearbeitung
3 Baudenkmal Bahnhof Belvedere LA 21.04.2016 AN/0793/2016 erledigt
4
Stadtentwicklungskonzept Wohnen
(StEK Wohnen)
Grundsatzbeschluss zur Vergabe
städtischer Grundstücke
Erweiterung der Vergabearten um
die Vergabe nach Konzeptqualität Rat 22.09.2016 1775/2016 erledigt
5
Städtische Liegenschaft Neusser
Wall 33 "Fort X", 50670 Köln
hier: Weiterplanungsbeschluss zur
Dach- und Fassadensanierung Rat 28.06.2016 0982/2016 In Bearbeitung
6
Kanalisation des Geländes Bonner
Straße 126, ehem. Güterbahnhof
Bonntor - Aurelis-Gelände LA 21.04.2016 0970/2016 In Bearbeitung
2
7
Weitere Vorgehensweise Verlage-
rung Frischezentrum Rat 22.09.2016 2531/2016 In Bearbeitung
8
Sanierung Tiefgarage Kaiser-
Wilhelm-Ring Rat 14.02.2017 0041/2017 erledigt
9 Ulrich-Haberland-Haus LA 09.05.2017 AN/0741/2017 In Bearbeitung
10
Wiedereinführung des kommuna-
len Vorkaufsrechts Rat 18.05.2017 3450/2016/1 erledigt
11
Wohnungsbaugrundstücke Sürther
Feld 3. Bauabschnitt LA 07.11.2017 1616/2017 erledigt
12
Vergabe- und Baubeschluss Tief-
garage Kaiser-Wilhelm-Ring
Erneuerung der Brandschutztüren LA 04.07.2017 1807/2017 In Bearbeitung
13
Wohnungsbau-Grundstück Krefel-
der Str./Innere Kanalstr. LA 04.07.2017 AN/1025/2017 In Bearbeitung
Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0208/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.02.2018
- Erstellt
- 16.01.2018 11:43