Mandari Insight

0208/2018

Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Mitteilung Ausschuss 06.02.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 13.03.2018, TOP 1.2

Anlage 1 Sachstände

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Sachstände

41067 Zeichen

Anlage 1 zu Vorlage Nr. 0208/2018 
 
Lfd. Nr. 1 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 10.09.2015 
Vorlagenummer: 1725/2015 
Federführung: III/23/230/1 
Status: In Bearbeitung 
 
Revitalisierung der Innenstadt von Porz  
hier: Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende grundsätzliche Beschlüsse umzusetzen: 
1. Die Realisierung wird auf der Grundlage der Variante B1 aus der Machbarkeits-
studie zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 11.02.2015“ vorbereitet 
(Abriss der Bestandsimmobilie zur städtebaulichen Neuordnung mit Einzelhan-
del und Wohnungen; es entsteht ein hoher Anteil an innerstädtischem Wohn-
raum). 
2. Die Verkaufsverhandlungen sollen mit der städtischen Tochtergesellschaft mo-
derne stadt - Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeinde-
entwicklung mbH – geführt werden, mit dem Ziel einen Direktverkauf umzuset-
zen. Dabei soll der Kaufpreis durch den Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte in der Stadt Köln ermittelt werden. Die Kosten der Freistellung sollen da-
bei als Minderung des Kaufpreises teilweise oder ganz berücksichtigt werden. 
3. Die Verwaltung wird mit der Kath. Kirchengemeinde St. Joseph und dem Cent-
ral Reisebüro Schmidt Verhandlungen über den Erwerb des Dechant Scheben 
Hauses bzw. des Reisebüros (Friedrich-Ebert-Platz 27) führen. 
Die Grundstücksgeschäfte bedürfen jeweils eines gesonderten Ratsbeschlusses. 
Sachstand: 
Aktuell sind folgende grundstücksbezogenen und stadtplanerischen Themen: 
 
 Ziel ist es, die bestehende Hertie-Immobilie niederzulegen und den Friedrich-
Ebert-Platz einer neuen Bebauung zuzuführen. Hierbei sollen drei Baufelder 
entstehen, die eine Handelsnutzung kombiniert mit einer Wohnnutzung aufwei-
sen. Es sollen insgesamt ca. 130 Wohneinheiten und ca. 5.400 m² Bruttoge-
schossfläche für Gewerbe verteilt auf die Häuser 1,2 und 3 entstehen. Ferner ist 
eine Nutzung für kirchliche Belange vorgesehen.  
 Ergänzend wird ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) durch NRW.URBAN 
für Porz Mitte erstellt, um den erweiterten Zentrumsbereich zwischen Bahntras-
se und Rheinufer aufzuwerten. Hierzu wurde eine umfangreiche Bürgerbeteili-
gung durchgeführt. Ziel ist es, auf Grundlage von Maßnahmenvorschlägen (z.B. 
Brücken- und Tunnelaufwertungsprogramm) Städtebaufördermittel zu akquirie-
ren. Als steuerndes Instrument wurde hierfür der Beirat Porz-Mitte gegründet.  
 Die vorbereitenden  grundstücksbezogenen Arbeiten (Erwerb und Umsiedlung 
des Reisebüros) sowie der Erwerb des Schlauchhauses (Josefstraße 7) konn-
ten vollzogen werden. 
 Parallel zur Planung wurden die Verkaufsverhandlungen auf der Grundlage des

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Ratsbeschlusses vom 28.06.2016 abgeschlossen. Der Kaufvertrag mit dem In-
vestor (moderne stadt) konnte am 13.06.2017 beurkundet werden. 
 Für die zügige Umsetzung der Planung wurde die Niederlegung der Hertie-
Immobilie, des Reisebüros sowie der Tiefgaragenfläche am 05.10.2017 positiv 
beschieden. Mit den Abbrucharbeiten wurde Ende 2017 begonnen. 
 Die Verhandlungen zum Erwerb des Dechant-Scheben-Hauses konnten zwi-
schenzeitlich konkretisiert werden. 
Bebauungsplan-Verfahren: 
 Um das Areal zeitnah einer Bebauung zuzuführen wurden die städtischen 
Grundstücke innerhalb des Plangebietes an die Investorin, moderne stadt, am 
13.06.2017 veräußert. Dies setzte eine Entwidmung der Fläche voraus, die 
durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans 74393/02 (66 A) –Arbeitstitel: 
Umgebung Friedrich-Ebert-Platz in Köln-Porz– mit Ratsbeschluss vom 
15.12.2015 ermöglicht wurde. Um die mit dem Plangebiet vernetzten Teilberei-
che (Brücke, Umfeld Kirche) ebenfalls einem Aufwertungsprozess zugänglich zu 
machen, schließt der Geltungsbereich diese Randgebiete ein. Der Geltungsbe-
reich des neu aufgestellten Bebauungsplanes –Arbeitstitel: "Revitalisierung In-
nenstadt Köln-Porz" in Köln-Porz– entspricht dem Teilaufhebungsbereich.  
 Die geplante Fußgängerzone soll nach Abschluss der Bauarbeiten wieder öf-
fentlich gewidmet werden. 
 Am 10.09.2015 hat der Rat der Stadt Köln als Grundlage zur weiteren Entwick-
lung das städtebauliche Planungskonzept Variante B 1 der Machbarkeitsstudie 
zur Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz beschlossen. Im Vorfeld wurde die 
Studie im Rahmen eines Bürgerworkshops am 26.03.2015 der Öffentlichkeit 
präsentiert und die Variante B 1 einvernehmlich als weitere Entwicklungsper-
spektive bestimmt. Die von den Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Anre-
gungen wurden geprüft und bewertet und fanden teilweise Eingang in die über-
arbeitete Variante B1 im Rahmen der Planungswerkstatt. Der Umgang mit den 
vorgebrachten Ideen wurde am 18.02.2016 im Rahmen der frühzeitigen Beteili-
gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit erläutert. Die Bürgerinnen und 
Bürger konnten anschließend bis zum 26.02.2016 schriftliche Stellungnahmen 
beim Bezirksbürgermeister einreichen.  
 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 den Be-
schluss gefasst, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung 
des Bebauungsplanes für das Umfeld des Friedrich-Ebert-Platzes im Ortszent-
rum von Köln-Porz mit dem Arbeitstitel: „Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz“ in 
Köln-Porz - einzuleiten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-
fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch einen Scoping-
Termin am 16.03.2016 sowie der zeitgleichen schriftlichen Beteiligung in der 
Zeit vom 24.02. 2016 bis zum 01.04 2016. 
 Auf Grundlage der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
die Bezirksvertretung Porz am 19.04.2016 dem Planungskonzept ohne Maßga-
ben mehrheitlich zugestimmt. 
 Am 23.06.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung den Be-
schluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ge-
fasst.

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 Nächster Schritt ist die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belan-
ge gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) im 1. Quartal 2018. 
 Im Zuge der Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) kann 
Planungsreife im Sinne von § 33 BauGB (Baugesetzbuch) erzielt werden. Diese 
Rechtsgrundlage dient als genehmigungsfähige Basis für die Bauantragsstel-
lungen.

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Lfd. Nr. 2 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 1410/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: In Bearbeitung 
 
Ehemaliges Ratsschiff der Stadt Köln "MS Stadt Köln" 
 
Beschluss: 
Ziffer 1 und 2 des Beschlussvorschlages werden zurückgestellt. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Alternativen zu suchen, die den Erhalt der 
MS Stadt Köln für die Stadt ohne Inanspruchnahme von städtischen Mitteln über die 
Kulturfördermittel aus 2015 in Höhe von 500.000 € hinaus ermöglichen. Der Rat beauf-
tragt die Verwaltung, hierzu ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren in die 
Wege zu leiten. 
Die Verwaltung legt dem Liegenschaftsausschuss in der kommenden Sitzung dar, wel-
che konkreten Fördermöglichkeiten seitens der NRW-Stiftung aus dem Denkmal-
schutz-Sonderprogramm VI der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM DS 
VI) bestehen und welche weiteren Fördermöglichkeiten sich eröffnen. Die Verwaltung 
wird gebeten, mit dem Förderverein Gespräche zu führen, um seine realen Hand-
lungsmöglichkeiten zu ermitteln. Die Verwaltung berichtet im nächsten Liegenschafts-
ausschuss über den Gesprächsverlauf 
. 
Sachstand: 
Das öffentliche Interessenbekundungsverfahren ist bis zum 31.12.2017 zurück gestellt 
worden, um dem Verein die Gelegenheit zu geben, bis zu diesem Zeitpunkt Fördermit-
tel einzuwerben bzw. Förderbescheide vorzulegen, die eine solide Finanzierung des 
Erhalts des Schiffes zugunsten Kölns sicherstellt. 
Der Verein kann bislang keine konkreten Förderzusagen vorlegen, da alle Fördermittel 
für das Jahr 2017 bereits vergeben waren. Auf Grund seiner Vorgespräche geht der 
Verein davon aus, dass im Jahr 2018 und in den Folgejahren eine Förderung erfolgt. 
Er wird hierzu einen detaillierten Finanzierungsplan vorlegen. 
Es ist vorgesehen, bei Vorliegen realistischer und nachprüfbarer Unterlagen, die Frist 
zur Vorlage von Förderungszusagen bis zum 31.12.2018 zu verlängern.

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Lfd. Nr.  3 
Gremium: Liegenschaftsausschuss 
Sitzungsdatum: 21.04.2016 
Vorlagenummer: AN/0793/2016 
Federführung: III/23/230/1 
Status: erledigt 
 
Baudenkmal Bahnhof Belvedere  
 
 
Beschluss: 
Seit Monaten herrscht hinsichtlich der baulichen Sanierung des Baudenkmals Bahnhof 
Belvedere, dessen Sanierung auf Basis von Ratsbeschlüssen erfolgt, ein Verfahrens-
stillstand. 
Die Fragen der landschaftsrechtlichen Befreiung sind von den zuständigen Gremien zu 
klären und zu entscheiden, damit für das Vorhaben eine rechtssichere Baugenehmi-
gung erteilt werden kann (siehe dazu die Antwort der Verwaltung in der Niederschrift 
des Liegenschaftsausschusses vom 03.03.2016 zu TOP 13.3). 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf folgende Verfahrensschritte gegenüber allen 
Beteiligten (Förderkreis, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, ULB, Liegenschaftsamt) 
hinzuwirken: 
 Die notwendigen Befreiungsverfahren vom Landschaftsschutz für das Erschlie-
ßungsbauwerk und für das Entfernen des Naturdenkmals (Platane) sollen in ei-
nem Bauantragsverfahren zusammengeführt werden. 
 Die Verwaltung soll zeitnah ein „Mediationsverfahren“ mit allen Beteiligten 
durchführen. 
 Das Verfahren soll zeitlich so befristet sein, dass die notwendigen Entscheidun-
gen vom Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 getroffen werden kön-
nen. 
 
Sachstand: 
Nachdem die gemeinsam mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erziel-
ten Ergebnisse und Abstimmungen für eine Bebauung und Nutzung des Bahnhofs 
Belvedere als Begegnungsstätte in Verbindung mit den Anforderungen an den Baum-
schutz umgesetzt werden konnten, wurde zwischenzeitlich am 11.09.2017 mit dem 
Förderkreis Bahnhof Belvedere e.V. der Erbbaurechtsvertrag gemeinsam mit dem 
Förder- und Zuschussvertrag abgeschlossen. In den vertraglichen Regelungen wurde 
u.a. vereinbart, dass der Erbbauberechtigte das Gebäude erhalten und in Abstimmung 
mit dem Stadtkonservator restaurieren wird. Die Restaurierungsphase beginnt nach 
Eintritt der Rechtswirksamkeit des Erbbaurechtsvertrages sowie Vorliegen der Bauge-
nehmigung. Das Erbbaurecht beginnt mit der Eintragung in das Grundbuch.

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Lfd. Nr. 4 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagenummer: 1775/2016 
Federführung: VI/15 
Status: erledigt 
 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)  
Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke  
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität  
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe städtischer Grundstücke, die zum 
Zwecke des Wohnungsbaus vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Ziel-
setzungen auszurichten:  
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,  
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Stu-
dierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, 
Baugruppen,  
- Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klima-
anpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen 
Mobilitätskonzepten,  
- Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und  
- Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.  
Die Vorgabe des § 90 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Ver-
mögensgegenstände grundsätzlich zum Verkehrswert zu veräußern sind, ist zu beach-
ten.  
2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende Grundsätze an-
gewandt werden:  
2.1 Geschosswohnungsbau  
- Grundstücke auf denen zehn oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) 
errichtet werden können, werden grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben. Die 
Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs-
kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur 
Entscheidung vorzulegen. Bei Flächen auf denen mehr als 50 Wohneinheiten errichtet 
werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ab 
einer Größe von 3.000 m² wird dabei auch ein von den Bietern zu beachtendes Verfah-
ren zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich festgelegt. Die Bieter-
auswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzu-
führen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks 
darzustellen.  
- Grundstücke auf denen weniger als zehn Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) 
errichtet werden können, werden gegen Höchstgebot unter Anwendung vom Liegen-
schaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nutzungsbindungen sowie eventuell

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sonstiger Auflagen veräußert.  
- Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten können Grundstücke an 
sogenannte Bestandshalter (z. B. städtische Beteiligungsgesellschaften) im Wege der 
Direktvergabe zum Verkehrswert veräußert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit 
der Veräußerung zugleich ein Beschaffungsvorgang verbunden ist. In diesen Fällen ist 
aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren in Form der Vergabe 
gegen Höchstgebot oder der Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Direkt-
vergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen.  
2.2 Ein- und Zweifamilienhäuser  
- Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise Zweifamilienhausgrundstücken erfolgt in 
städtebaulich sinnvollen Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab sechs Grundstü-
cken) grundsätzlich nach Konzeptqualität.  
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungs-
kriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Liegenschaftsausschuss zur 
Entscheidung vorzulegen. Die Veräußerung erfolgt an Bauträger, Genossenschaften 
und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität 
gewährleisten. Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und 
nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der 
Vergabe des Grundstücks darzustellen.  
- In Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zweifamilienhausbaugrund-
stücke zur Verfügung stehen, werden diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressen-
ten unter Anwendung vom Liegenschaftsausschuss festzulegender Zweck- und Nut-
zungsbindungen sowie eventueller Auflagen veräußert.  
3. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter 
Ziffer 2 und 3 getroffenen Vorgaben wird der Stadtentwicklungsausschuss rechtzeitig 
in der Beratungsfolge beteiligt, so dass das jeweilige Vorhaben vor einem Verkaufsbe-
schluss im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden kann. Der Rat beauftragt die 
Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass eine zügige Vergabeent-
scheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer „schlanken“ Be-
wertungsmatrix.  
Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils unberührt.. 
Sachstand: 
Das erste Pilotprojekt für eine Konzeptausschreibung ist der Verkauf von 12 Einfamili-
enhausbaustellen am Pater-Prinz-Weg in Köln-Rondorf an einen Bauträger:  
Ein Bebauungs- und Nutzungskonzept wurde erarbeitet und vom Liegenschaftsaus-
schuss am 09.05.2017 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlos-
sen. Anschließend wurde das Vorhaben für 4 Monate bis September 2017 auf der In-
ternetseite der Stadt Köln ausgeschrieben. Der Rat hat am 19.12.2017 den Verkauf an 
den Bewerber mit dem punktbesten Gebot beschlossen. Der Beurkundungsauftrag 
wurde erteilt. Der Vertrag muss gemäß den Ausschreibungsunterlagen bis Ende März 
2018 unterzeichnet werden. 
Ferner wurde für drei Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt ein Bebauungs- und 
Nutzungskonzept erarbeitet und vom Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 nach 
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Die Aus-
schreibungsunterlagen wurden am 14.12.2017 auf der städtischen Internetseite veröf-
fentlicht. Die Ausschreibungen laufen bis zum 01.06. bzw. zum 15.06.2018.

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Lfd. Nr. 5 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagenummer: 0982/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: in Bearbeitung 
 
Städtische Liegenschaft Neusser Wall 33 "Fort X", 50670 Köln  
hier: Weiterplanungsbeschluss zur Dach- und Fassadensanierung  
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat genehmigt die Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung. Nach den Er-
gebnissen der Leistungsphasen 1 und 2 mit Grundlagenermittlung, Vorentwurfspla-
nung und einer Kostenschätzung entstehen für diese Sanierung voraussichtlich Bau-
kosten in Höhe von ca. 3,2 Mio. € inklusive Mwst. und Honorare.  
Die Entwurfsplanung inklusive der Erstellung einer Kostenberechnung (Leistungspha-
se 3 der HOAI) wird voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 € verursachen.  
Die Finanzierung der Kosten der Entwurfsplanung erfolgt aus dem Bauunterhaltungs-
etat. Die konsumtiven Auszahlungsermächtigungen sind im Hpl. – Entwurf 2016/2017 
im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten- in Teilplanzeile 13 
–Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen- zu Veranschlagung vorgesehen. 
Eine erneute Beschlussvorlage zur Genehmigung der Vergabe und des Baubeschlus-
ses wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 auf Basis der dann vorliegenden Kos-
tenberechnung vorgelegt. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt dann aus im Hpl.-Entwurf 2016/2017 zur 
Veranschlagung vorgesehenen Mitteln im Teilergebnisplan 0108 –Zentrale Liegen-
schaftsangelegenheiten- und im Teilfinanzplan 0108 –Zentrale Liegenschaftsangele-
genheiten-. 
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur Vorlage des Baubeschlusses mitzuteilen, wer 
die jetzigen Nutzer sind, wie das Raumprogramm nach Sanierung des linken Flügels 
aussieht und wem diese Räume über welches Verfahren nach Sanierung angeboten 
werden 
. 
Sachstand: 
Nach längerer Markterkundung teilt die Gebäudewirtschaft mit, dass ein mit denkmal-
geschützten historischen Gebäuden vertrautes Ing.-Büro gefunden und beauftragt 
wurde. Für die weitere Planung und Erstellung der Kostenberechnung muss die Dach-
substanz untersucht werden. Für diese Begutachtung wird der gesamte Grünbewuchs 
und die das Dach überdeckenden Sand- und Erdschichten entfernt.  
Die zur Erstellung der Kostenberechnung erforderlichen Vorarbeiten sollen 2018 abge-
schlossen sein. Nach Vorliegen der Kostenberechnung und vorheriger Bedarfsaner-
kennung durch das Rechnungsprüfungsamt wird dem Rat eine Beschlussvorlage 
(Vergabe -und Baubeschluss) zur Entscheidung vorgelegt. Voraussichtlich ab Frühjahr 
2019 könnte dann  die Sanierung erfolgen.

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Lfd. Nr. 6 
Gremium: Liegenschaftsausschuss 
Sitzungsdatum: 21.04.2016 
Vorlagenummer: 0970/2016 
Federführung: III/23/230/4 
Status: In Bearbeitung 
 
Kanalisation des Geländes Bonner Straße 126, ehem. Güterbahnhof Bonntor - 
Aurelis-Gelände  
 
 
Beschluss: 
1. Der Liegenschaftsausschuss stellt den grundsätzlichen Bedarf für die Sanierung 
des Kanalnetzes (Schadensklasse 2-3) auf dem sog. Aurelis-Gelände, Bonner 
Straße 126, 50968 Köln, mit Kosten von 217.000,00 € (netto) fest. In diesem Be-
trag sind bereits Honorarkosten enthalten. Hiervon entfallen anteilige Kosten von 
ca. 80.500,00 € (netto) auf die städtischen Aufbauten und ca. 136.500,00 € (netto) 
auf die mietereigenen Aufbauten. Unter Hinzurechnung der derzeit gültigen Mehr-
wertsteuer von 19% wird von einem Gesamtbetrag von ca. 258.000,00 € (brutto) 
ausgegangen, wovon die Stadt Köln ca. 96.000,00 € (brutto) zu tragen hat. 
2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kanalsanierung für die 
Anschlüsse der Gebäude im städtischen Eigentum entsprechend den städtischen 
Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabe-
vorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebe-
nen Arbeiten unmittelbar zu beauftragen. Er beauftragt gleichzeitig die Verwaltung, 
in den Fällen, in denen die Mieter Eigentümer der Aufbauten sind, diese zur Sanie-
rung ihrer Hausanschlussleitungen und der Grundleitungen auf eigene Kosten auf-
zufordern. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung wird den Mietern eine Frist bis zum 
30.09.2016 eingeräumt. 
3. Die Finanzierung erfolgt aus einer im Jahresabschluss gebildeten Rückstellung in 
Höhe von 350.000 €. Auch unter den einschränkenden Bedingungen der vorläufi-
gen Haushaltsführung gem. § 82 GONW ist die Durchführung der angezeigten 
Baumaßnahme sachlich und zeitlich unabweisbar. 
. 
Sachstand: 
Nach eingehender Überprüfung der vom Voreigentümer zur Verfügung gestellten U n-
terlagen sowie interner Rücksprache mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz 
der Stadt Köln konnte die Liegen schaftsverwaltung erreichen, dass  nur noch Sani e-
rungen an schmutzwasserführenden Leitungen durchgeführt werden brauchen. 
Somit hat sich der Umfang der noch ausstehenden Sanierungsarbeiten erheblich r e-
duzieren lassen. Von noch ca. 115 durch den Voreigentümer nicht erledigten Sch a-
densbildern blieben in Absprache mit dem Amt für Umwe lt und Verbraucherschutz der 
Stadt Köln noch 24 Stück an 6 Gebäuden übrig. 
Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Amt für Umwelt und Verbrauche rschutz der Stadt 
Köln und den Gebäudebesitzern konnte diese Zahl aufgrund vorgefundener Geringf ü-
gigkeiten nochmals reduziert werden. 
Dies hat zur Folge, dass  aufgrund der geringen Mängel die Sanierungsarbeiten nun

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nicht mehr vom Grundstückseigentümer, dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln, 
durchgeführt werden, sondern die Eigentümer der Gebäude diese Arbeiten in Eigenr e-
gie durchführen sollen, da hauptsächlich die zum Gebäude geh örenden Grund- bzw. 
Hausanschlussleitungen betroffen sind. Die Eigentümer der betroffenen Gebäude wu r-
den darüber informiert. Die Arbeiten an den stadteigenen Gebäuden werden im M o-
ment vorbereitet. 
Die avisierten Kosten können dadurch erheblich gesenkt werden. Über die genaue n 
Zahlen kann erst nach Abschluss  aller Maßnahmen, insbesondere an den stadteig e-
nen Gebäuden, berichtet werden.

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Lfd. Nr.  7 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 11.07.2017 
Vorlagenummer: 0728/2017 
Federführung: III/III/1 
Status: In Bearbeitung 
 
Standortentscheidung Frischezentrum 
0728/2017 
 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu 
den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und be-
schließt: 
1. den Standort "Am Kalscheurer Hof in Hürth nicht weiterzuverfolgen und auf 
die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen 
Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am 
Kalscheurer Hof“ zu verzichten. 
2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler 
Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen. 
3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach 
Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für 
Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderli-
che Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaf-
fen wird. 
4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung 
des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemä-
ßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. 
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf 
ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen 
Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnis-
plan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen - zur Verfügung. 
5. Die Beauftragung der V erwaltung zur Umsetzung der Ziffern 11.1 und II.2 
des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt. 
6. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des 
Kölner Großmarkts" wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den 
Ziffern 4, 5 und  6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvo r-
lage aufgenommen. 
„Zu 4., 5. und 6. 
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrach-
tung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortent-
scheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzu-
nehmen.

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Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der 
Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Be-
trieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten 
und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann. 
Das Gutachten soll - zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine 
erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tieferge-
hende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch 
nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prü-
fung ausgeschlossen werden. 
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen 
Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen. 
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse 
der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der 
Mitteilung 2064/2017) 
7. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zuk ünftigen Betriebsform 
und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verän -
dernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen. 
 
Sachstand: 
Die Planungen für den Standort Marsdorf werden von der Verwaltung derzeit fortge-
setzt mit dem Ziel, bis spätestens zum Jahr 2020 das erforderliche Planungs- und Bau-
recht für die Erstellung eines Frischezentrums zu schaffen. 
Der notwendige Instandhaltungsbedarf für einen ordnungsgemäßen Betrieb des der-
zeitigen Großmarktes über 2020 hinaus soll durch einen Sachverständigen ermittelt 
werden. Die entsprechende Beauftragung wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die 
Beauftragung soll die Erstellung einer Bedarfsanalyse inklusive Feststellung der erfor-
derlichen Maßnahmen mit Kostenschätzungen zum Weiterbetrieb des Großmarktes 
bis Ende 2023 beinhalten. Mit Ergebnissen, die dann den entsprechenden Gremien 
vorgelegt werden, ist im I. Quartal 2018 zu rechnen. 
Die Errichtung eines Frischezentrums wurde unter EU-Beihilferechtlichen Bestimmun-
gen gutachterlich geprüft. Der Liegenschaftsausschuss sowie der Wirtschaftsaus-
schuss wurden über erste Ergebnisse im Herbst 2017 informiert (siehe auch Session-
Vorlage Nr. 2937/2017).  
Wirtschaftlichkeit und Betriebsform eines Frischezentrums sind im Anschluss an die 
EU-Beihilfenproblematik zu prüfen. 30 wurde beauftragt, ein entsprechendes Gutach-
ten zu möglichen Betriebsformen erstellen zu lassen. 
Ein Gutachten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit wird ebenfalls zeitnah von der Verwal-
tung beauftragt.

13 
   
 
Lfd. Nr. 8 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 14.02.2017 
Vorlagenummer: 0041/2017 
Federführung: 230/4 
Status: erledigt 
 
Sanierung Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring 
0041/2017 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Sanierung der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring 
mit Kosten von 2.537.911 Euro inklusive MwSt. und Honoraren fest.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Sanierung entsprechend den städtischen 
Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Verga-
bevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausge-
schriebenen Arbeiten zur Sanierung unmittelbar zu beauftragen. 
3. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme einer im Jahresabschluss 
2016 noch zu erhöhenden Rückstellung für unterlassene Instandhaltung im 
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Sachstand: 
Mit der Sanierung der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring wurde entsprechend der Ter-
minplanung  am 04.10.2017 begonnen. Die Baumaßnahme ist gut angelaufen und 
läuft ohne größere Probleme. Es gibt allerdings, entgegen der Terminplanung, momen-
tan einen Zeitverzug von drei Wochen.  
Der Zeitverzug ist durch zusätzlich erforderliche  Arbeiten im Bereich der Risssanie-
rung entstanden. Nach dem großflächigen Öffnen der Schadstelle wurden fehlende 
und zu kurze Armierungseisen festgestellt. Diese mussten durch den Statiker berech-
net und durch die ausführende Firma ergänzt werden. Trotzdem wird nach dem  bishe-
rigen Bauverlauf der Kostenrahmen voraussichtlich eingehalten. 
Weiterhin ist davon auszugehen, dass der eingetretene Zeitverzug in den Bauabschnit-
ten 2 und 3 wieder ausgeglichen wird. Der Fertigstellungstermin ist entsprechend der 
Terminplanung für den 24.08.2018 vorgesehen.

14 
   
 
Lfd. Nr. 9 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 09.05.2017 
Vorlagenummer: AN/0741/2017 
Federführung: 230/1 
Status: In Bearbeitung 
 
Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark 
AN/0741/2017 
 
 
Beschluss: 
Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und 
GRÜNE-Fraktion (3358/2016) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Liegen-
schaftsausschuss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz ste-
henden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Natur-
denkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern. 
2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende 
Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-
Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planun-
gen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage 
zu erteilen.  
3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-
Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt. 
Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder kul-
turwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu veräu-
ßern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder ein Altenta-
genstätten-/Cafe-/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein ent-
sprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundungen 
privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die dafür not-
wendigen Voraussetzungen – Prüfung der baurechtlichen Genehmigungsfähig-
keit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – sind kurzfristig darzustellen. 
4. Über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der 
Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Be-
zirksvertretung 9 zu unterrichten. 
5. Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer 
Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen.  
Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzuge-
hen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln. 
 
Sachstand: 
Der Liegenschaftsausschuss wird in seiner Sitzung am 25.01.2018 (Beschlussvorlage 
3468/2017) beschließen, ob ein zweistufiges Vergabeverfahrens zur Revitalisierung

15 
   
des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln-Stammheim für eine sozial- oder kulturwirtschaft-
liche Nutzung durchgeführt wird.

16 
   
 
Lfd. Nr. 10 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 18.05.2017 
Vorlagenummer: 3450/2016/1 
Federführung: 230/3 
Status: erledigt 
 
Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechtes 
3450/2016/1 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung das Verfahren zur Ausübung des kommuna-
len Vorkaufsrechtes beim Kauf von Grundstücken nach den §§ 24 ff. BauGB im 
Rahmen eines vorläufigen Verfahrens schnellstmöglich wieder aufzunehmen 
und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Amtsblatt zu veröffentlichen.  
 
Die Wiederaufnahme des vorläufigen Verfahrens soll ab dem Zeitpunkt erfol-
gen, zu dem die unter 3. näher beschriebenen Stellen bereit gestellt und tat-
sächlich besetzt sind.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zukunft zur Ablösung des vorläufigen 
Verfahrens eine das Verfahren vereinfachende technisch basierte Lösung auf-
zustellen und einzuführen. 
 
3. Für die Durchführung des kommunalen Vorkaufsrechtes beschließt der Rat im 
Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 7,5 Mehrstellen 
im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster: 
 
 2,0 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r (1 x EGr. 10 TVöD, 1 x EGr. 11 
TVöD) bzw. StA (BGr. A 11 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW) für die Prü-
fung und Ausübung des Vorkaufsrechtes 
 5,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r EGr. 7 TVöD bzw. StOS BGr. A 7 
Laufbahngruppe 1 LBesG NRW für die Erstellung der Negativatteste und 
die Erhebung der Gebühren. 
 
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungs-
möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 
 
4. Der Rat beschließt die 13. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Verwal-
tungsgebührensatzung der Stadt Köln in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss 
beigefügten Fassung.  
 
5. Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen für die 
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangele-
genheiten – in 2017 in:  
 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen    448.200 € 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 192.040 €

17 
   
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Lie-
genschaften – in Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte – von 
rund 640.000 €. 
 
6. Hinsichtlich der Stellenbemessung und demzufolge der Gebührenberechnung 
erfolgt nach einem Erfahrungszeitraum von einem Jahr seit der Wiederaus-
übung die Evaluation und ggf. Anpassung auf der Grundlage der dann vorlie-
genden tatsächlichen Rahmendaten (Anzahl Kaufverträge, Zurückweisungen, 
Negativatteste, Ausübung Vorkaufsrecht, Stand der Datenverarbeitung). 
 
Der Rat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln in der als Anlage 2 zu diesem Beschluss beigefügten Fassung. 
Sachstand: 
Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen wurden zwischenzeitlich 
funktionsfähig geschaffen.  
Mit Wirkung vom 01.02.2018 widerruft die Stadt ihre Verzichtserklärung zur Ausübung 
des kommunalen Vorkaufsrechtes. Das kommunale Vorkaufsrecht wird somit zum 
01.02.2018 wieder eingeführt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt zum 
17.01.2018.

18 
   
 
Lfd. Nr. 11 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 07.11.2017 
Vorlagenummer: 1616/2017 
Federführung: 230/21 
Status: erledigt 
 
Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt,  
Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung 
1616/2017 
 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) 
bis c) aufgeführten Baufelder im Sürther Feld 3. Bauab schnitt in Köln -Rodenkirchen, 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 (siehe Anlage 1 und 2) 
a) Baufeld 1 (Flurstücke 1866, 1867, 1868 und 1872) 
geplante Nutzung:  Geschosswohnungsbau (25 – 30 Wohneinheiten (WE)) mit int e-
griertem Quartierscafé 
 10 Doppelhaushälften (DHH) 
 6 freistehende Einfamilienhäuser (EFH) 
Größe: insgesamt 8.794 m²  
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis Festpreis = 6.890.150,- Euro 
Bewertung aus 03 und 04/2017 
Der Verkauf erfolgt im Konzeptverfahren nach dem als Anlage 3 Anlage 9 beigefügten 
Konzept einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaft s-
ausschusses zu AN/1600/2017. 
b) Baufeld 3 (Flurstück 2063) 
geplante Nutzung: Geschosswohnungsbau (30 – 35 WE) exklusiv für Genosse n-
schaften 
Größe:   2.793 m²  
Kaufpreis:   Mindestkaufpreis Festpreis = 2.136.900,- Euro  
Bewertung aus 03/2017 
Der Verkauf erfolgt im Konzeptverfahren nach dem als Anlage 4 beigefügten Konzept 
einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschu s-
ses zu AN/1600/2017. 
c) Baufeld 5 (Flurstück 1873) 
Nutzung: Geschosswohnungsbau (20 WE) exklusiv für Baugruppen  
Größe: 1.616 m² 
Kaufpreis:  Festpreis = 1.818.000,-- Euro 
Es findet kein Preiswettbewerb statt. Der Verkauf erfolgt in einem speziell auf die Ba u-
gruppen abgestellten, zweiphasigen Verkaufsverfahren nach dem als Anlage 5 Anlage

19 
   
10 beigefügten Konzept einschließlich der Änderungen gemäß Beschluss des 
Liegenschaftsausschusses zu AN/1600/2017. 
 
Sachstand: 
Die vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Änderungen wurden in die Aus-
schreibungsunterlagen eingearbeitet und diese am 14.12.2017 auf der städtischen In-
ternetseite veröffentlicht. Die Ausschreibungen laufen bis zum 01.06. (Baufelder 1  
und 3) bzw. zum 15.06.2018 (Baufeld 5).

20 
   
 
Lfd. Nr. 12 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 04.07.2017 
Vorlagenummer: 1807/2017 
Federführung: 230/4 
Status: In Bearbeitung 
 
Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring - Erneuerung der 
Brandschutztüren 
1807/2017 
 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Brandschutztü-
ren in der städtischen Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring in Höhe der vom Rechnungs-
prüfungsamt geprüften Kosten (134.839,00 € netto) fest. 
Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung der Brand-
schutztüren entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und ver-
zichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwal-
tung ermächtigt, die ausgeschriebenen Brandschutztüren unmittelbar zu beauftragen. 
Die Finanzierung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die erforderlichen Mittel ste-
hen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsan-
gelegenheiten – in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen – zur Verfügung. 
 
Sachstand: 
Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung mit der Entscheidung zur 
Durchführung liegt der Gebäudewirtschaft seit Ende Juli 2017 vor.  
Zunächst konnte dieses Projekt nicht sofort und mit höchster Priorität bearbeitet wer-
den, da laufende, sich schon im Bau befindliche Maßnahmen ( z.B. TG Dom, Umset-
zung Brandschutzkonzept ) zunächst wegen festgelegter Ausführungstermine mit einer 
höheren Priorität in Angriff genommen werden mussten.  
Das erforderliche Leistungsverzeichnis für die Brandschutztüren konnte allerdings 
schon vorbereitet werden, bedarf aber noch einer generellen Überarbeitung. 
Es ist angedacht, das Ausschreibungsverfahren im Frühsommer 2018 ( ca. Juni ) zu 
starten. Unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Submission sollten die Arbeiten 
vor Ort im Oktober beginnen können sodass ein Abschluss der Arbeiten bis Ende 2018 
denkbar erscheint.

21 
   
 
Lfd. Nr. 13 
Gremium: LA 
Sitzungsdatum: 04.07.2017 
Vorlagenummer: AN/1025/2017 
Federführung: 230/1 
Status: In Bearbeitung 
 
Wohnungsbau – Grundstück Krefelder Str. / Krefelder Str. 
AN/1025/2017 
 
 
Beschluss: 
Das städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. ist im 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau 
vorgesehen. Laut Ratsbeschluss vom 20.12.2016 erfolgte die Festlegung mit folgender 
Maßgabe:  
„Fläche 1.01 Innere Kanalstr. / Krefelder Str.: Das Grundstück eignet sich grundsätz-
lich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für 
Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. 
Der derzeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Ver-
lagerung angeboten werden.“   
Der Liegenschaftsausschuss hat dann am 23.03.2017 das bereits seit dem 03.03.2016 
eingeräumte Erstandienungsrecht für dieses Grundstück zu Gunsten des Arbeiter-
Samariter-Bundes (ASB) bis zum 30.09.2017 verlängert. 
Die Verwaltung wird aufgrund dieses Sachstands beauftragt,  
a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. 
das planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbe-
sondere unter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu 
ermitteln und dem Ausschuss darzustellen, 
b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswoh-
nungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte im 
Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm große Grund-
stück unter der Voraussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB ihren ge-
planten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen geschaffen 
würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel zusätzlicher 
Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB nicht auf diesem 
Grundstück angesiedelt wäre. Dazu soll auch die AWB Stellung nehmen. 
c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider 
Grundstücke ergeben könnten. 
d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses 
möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwick-
lungsausschuss mitzuteilen. 
 
Sachstand: 
Aufgrund der Komplexität des Auftrags und des Sachverhalts konnte dem Liegen-
schaftsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss noch keine abschließendeStel-

22 
   
lungnahme vorgelegt werden.

Mitteilung Ausschuss

2939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23 
230/3 LA 
Vorlagen-Nummer 
 0208/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 13.03.2018 
 
Berichtspflicht gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Das Verfahren der Berichterstattung an die Fachausschüsse wurde 2011 geändert. Ab diesem Zeit-
punkt wird die Berichtspflicht gegenüber den Fachausschüssen durch die Dezernate wahrgenom-
men. 
 
Für jeden Ausschuss (ausgenommen sind die Unterausschüsse) wird ein Bericht gefertigt, der den 
jeweiligen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Berichte enthalten die Sachstände 
zu allen öffentlichen Beschlüssen des Gremiums. Neben den Sachständen zu Beschlüssen über 
Anträge werden auch alle weiteren Beschlüsse (über Verwaltungsvorlagen, Wahlen etc.) des Gremi-
ums sowie die Beschlüsse des Rates und des Hauptausschusses berücksichtigt. Lediglich Punkte, 
die ausschließlich zur Kenntnis genommen (Mitteilungen, Beantwortungen) oder vorberaten werden, 
bleiben unberücksichtigt. 
 
Die Beschlüsse, zu denen ein aktueller Sachstandsbericht (Stand 15.01.2018) vorgelegt wird, sind 
der folgenden Tabelle zu entnehmen: 
 
Bericht an den Liegenschaftsausschuss  
      
lfd. 
Nr. 
Beschluss Gremium Sitzung Vorlagen-Nr. Status 
(erledigt, in 
Bearbeitung) 
1 
Revitalisierung der Innenstadt von 
Porz; hier: Grundsatzbeschluss zur 
Umsetzung der Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie Rat 10.09.2015 1725/2015 In Bearbeitung 
2 
Ehemaliges Ratsschiff der Stadt 
Köln "MS Stadt Köln" Rat  28.06.2016 1410/2016 In Bearbeitung 
3 Baudenkmal Bahnhof Belvedere LA 21.04.2016 AN/0793/2016 erledigt 
4 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen)  
Grundsatzbeschluss zur Vergabe 
städtischer Grundstücke  
Erweiterung der Vergabearten um 
die Vergabe nach Konzeptqualität Rat 22.09.2016 1775/2016 erledigt 
5 
Städtische Liegenschaft Neusser 
Wall 33 "Fort X", 50670 Köln  
hier: Weiterplanungsbeschluss zur 
Dach- und Fassadensanierung Rat 28.06.2016 0982/2016 In Bearbeitung 
6 
Kanalisation des Geländes Bonner 
Straße 126, ehem. Güterbahnhof 
Bonntor - Aurelis-Gelände LA 21.04.2016 0970/2016 In Bearbeitung

2 
 
7 
Weitere Vorgehensweise Verlage-
rung Frischezentrum Rat 22.09.2016 2531/2016 In Bearbeitung 
8 
 
Sanierung Tiefgarage Kaiser-
Wilhelm-Ring Rat 14.02.2017 0041/2017 erledigt 
9 Ulrich-Haberland-Haus LA 09.05.2017 AN/0741/2017 In Bearbeitung 
10 
Wiedereinführung des kommuna-
len Vorkaufsrechts Rat 18.05.2017 3450/2016/1 erledigt 
11 
Wohnungsbaugrundstücke Sürther 
Feld 3. Bauabschnitt LA 07.11.2017 1616/2017 erledigt 
12 
Vergabe- und Baubeschluss Tief-
garage Kaiser-Wilhelm-Ring 
Erneuerung der Brandschutztüren LA 04.07.2017 1807/2017 In Bearbeitung 
13 
Wohnungsbau-Grundstück Krefel-
der Str./Innere Kanalstr. LA 04.07.2017 AN/1025/2017 In Bearbeitung 
 
Die Sachstandsberichte zu diesen Beschlüssen sind der Mitteilung als Anlage beigefügt.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0208/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.02.2018
Erstellt
16.01.2018 11:43