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A-W/0016/2018

Ergänzung an der Lichtsignalanlage Kreuzung Osthofstraße - Am Kämpken - Steinkuhle

Antrag an die BV West 26.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.09.2021, TOP 9.1.1

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2020

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Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2021

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Originalantrag

1205 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster         25.11.2018 
 
 
          A-W/0016/2018 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung ergänzt die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Osthofstraße – Am 
Kämpken – Steinkuhle mit zusätzlichen Lichtern entgegen der Haltelinien 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Signalanlagen der stark frequentierten Kreuzung sind für Fußgänger und Radfahrer nicht 
gut einsehbar. Hier kreuzen Kinder der Kindertagesstätte Steinkuhle mit den Bewohnern der 
Wohngebiete Steinkuhle – Blütenhain sowie Am Kämpken die Osthofstraße. Es ist daher 
unbedingt erforderlich, die Signalanlagen mit Zusatzleuchten entgegen der jeweiligen 
Haltelinien auszustatten, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im 
Kreuzungsbereich zu erhöhen. Solche Sicherungsleuchten befinden sich z. B. an der 
Signalanlage an der Lövelingloh – Schule in Mecklenbeck. 
 
 
 
 
 
Für die SPD – Fraktion 
Raimund Köster

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2020

1306 Zeichen

66.54.0003
Frau Sowa

25.05.2020
6588

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-West

Bezirksvertretung Münster-West

über Herrn Stadtbaurat Denstorff

e A-WI/0048/2015 der CDU-Fraktion — Steigerung der Leistungsfähigkeit der
Kreuzung L551, K60 und L529 in Albachten,

«e A-W/0016/2018 der SPD-Fraktion - Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung
Osthofstraße - Am Kämpken - Steinkuhle mit zusätzlichen Schutzblinkern
ergänzen,

e  A-W/0012/2020 der CDU-Fraktion - Änderung der Ampelphasen der
Fußgängerampel in der Osthofstraße (Verlängerung der Grünzeit für die
Fußgänger), Höhe Gemeinschaftsgrundschule

Mit den o. g. Anträgen in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die Verwaltung
beauftragt, die o. g. genannten Optimierungsmaßnahmen in den einzelnen Knotenpunkten
(Anträge: Anlage 1-3) zu prüfen.

Die Verwaltung beabsichtigt gemeinsam mit einem Ingenieurbüro unter Berücksichtigung der
in den Anträgen genannten Optimierungsmaßnahmen, der aktuellen Verkehrszahlen und der
Planungsgrundsätze der Stadt Münster die Steuerung dieser Lichtsignalanlagen
signaltechnisch zu überarbeiten.

Die Ausschreibungsphase wird in Kürze erfolgen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage bei
den Firmen können Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden.

Die o

träge werden damit als erledigt angesehen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2021

4003 Zeichen

A-W [OOAS[20A8

A-W[O0A2[ 202

66.54.0003 15.07.2021
Frau Sowa 6588

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-West
Bezirksverwaltung West

über Herrn Stadtbaurat Denstorff N.

1. A-W/0016/2018 der SPD-Fraktion (Anlage 1),

STADT MÜNSTER
k2 7. JULI 2021

Amt für Bürger- u. Rateseryios
Bezirkeverwaltung West

- Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Osthofstraße - Am Kämpken -
Steinkuhle mit zusätzlichen Schutzblinkern ergänzen,

2. A-W/0012/2020 der CDU-Fraktion (Anlage 2),

- Änderung der Ampelphasen der Fußgängerampel in der Osthofstraße / In
der Weede (Verlängerung der Grünzeit für die Fußgänger) in Höhe der
Gemeinschaftsgrundschule

- Die Umschaltzeit (GELB auf ROT) für die Autofahrer zu verlängern

Mit den o. g. Anträgen in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die Verwaltung
beauftragt, die 0. 9. genannten Optimierungsmaßnahmen in den einzelnen Knotenpunkten
(Anlage 1 und 2) zu prüfen.

Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, kurz AfV (ein Gremium bestehend aus den mit
Verkehrsfragen betrauten Fachämtern der Verwaltung, der Polizei und den Stadtwerken) hat
in ihrer Sitzung am 25.06.2021 über die zur Prüfung vorgelegten Optimierungsmaßnahmen
intensiv diskutiert und ist zu folgender Entscheidung gekommen:

Zu Punkt 1:

Im Ergebnis sprachen sich die Mitglieder der AfV für die Installierung der Gelb-/Schutzblinker
zum Schutz des Fußgänger- und Radverkehrs aus. Diese werden mit einem Vorlauf von 2
Sekunden vor dem Fußgängergrün geschaltet, damit sich der einbiegende Kfz-Verkehr auf
die eingehenden Fußgänger / einfahrenden Radfahrer vorbereiten kann.

Die Verwaltung wird diesen Punkt aufgreifen und je nach Auftragslage zeitnah umsetzen
(Anlage 3).

Zu Punkt 2:

Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die bisher geschalteten
Fußgängergrünzeiten an der Fußgängerbedarfsampel Osthofstraße / In der Weede mit 11
Sekunden Fußgängergrünzeit bei einer Fahrbahnquerung von ca. 9,00 m sowie 5 Sekunden
Sicherheitszeit (Zwischenzeit nach einer Fußgängerfreigabe bis der Kfz-Verkehr Grünlicht
erhält) eine sichere Querung für Schüler und auch für ältere und mobilitätseingeschränkte
Menschen ermöglicht. Die bundesweit gültigen Vorgaben der „Richtlinien für
Lichtsignalanlagen“ und der städtischen Standards werden eingehalten.

Wenn die Fußgängerampel auf Rotlicht umspringt, besteht kein Grund für Panik oder Sprints.
Selbst wenn ein Fußgänger erst mit der letzten Grün-Sekunde der Fußgängerampel losgeht,
hat dieser in der Sicherheitszeit mit Rotlicht am Fußgängersignal und den Kfz-Signalen
genügend Zeit, im normalen Geh- Tempo den nächsten Fahrbahnrand zu erreichen, bevor der
Autoverkehr mit Grünlicht startet.

Da die eingestellte Freigabezeit von 11 Sekunden den Fußgängern ein komfortables queren
der Osthofstraße iz sehen die Mitglieder der AfV keine Notwendigkeit die Freigabezeit
zu verlängern. \

Als weiterer Punkt der Anregung war die Prüfung einer Verlängerung der Umschaltzeit (GELB
auf ROT) für die Autofahrer. R

Die beantragte Verlängerung der Übergangszeit (GELB vor ROT) ist laut den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) nicht zulässig.

Für Kraftfahrzeuge wird der Wechsel von der Freigabezeit zur Sperrzeit aus fahrdynamischen
Gründen durch das Übergangssignal GELB vor ROT angezeigt. Diese Übergangszeit GELB
richtet sich bei Kraftfahrzeugen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der
Knotenpunktzufahrt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollte die
Übergangszeit 3 Sekunden betragen. Diese genannte Übergangszeit von 3 Sekunden ist bei
der Steuerung der Fußgängerbedarfsampel sichergestellt, sodass eine Verlängerung an der
Stelle rechtlich nicht möglich ist.

Die o. g. Anträge werden damit als erledigt angesehen.

HL

Gerhard Rüller

Anlage 1: Anregung, Ifd. Nr. A-W/0016/2018
Anlage 2: Anregung, Ifd. Nr. A-W/0012/2020

TT

52 Knotenpunkt 23100
/ ir Osthofstr. / Am Kämpken

I L > Signallageplan_Planung

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Amt für Mobilität

und Tiefbau
13.07.2021

Schäper

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Osthofstraße
  • Am Kämpken
  • In der Weede
  • Steinkuhle

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Details

Aktenzeichen
A-W/0016/2018
Typ
Antrag an die BV West
Datum
26.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37