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0028/2025

Festlegung der Anzahl der Stellvertreter*innen bzw. der Ausschussvorsitzenden

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 8.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

1208 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0028/2025 
Freigabedatum 
 28.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat legt die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze auf zwei Stellvertreter*innen 
fest. 
Der Beschluss gilt auf Grund besonderer Vorschriften ausdrücklich nicht für den 
 Hauptausschuss 
 Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie  
 Kreiswahlausschuss 
 Wahlausschuss für die Kommunalwahl 
 
Rat 06.11.2025

2 
  
Begründung: 
Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze ist vom Rat festzulegen. 
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertretungen für den Ausschussvorsitz zu benennen. 
Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt, um die Stellvertretung zu gewähr-
leisten. 
Hiervon ausgenommen sind der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Kreiswahl-
ausschuss und der Wahlausschuss für die Kommunalwahl, für die gesonderte Regelungen 
bestehen.  
Für den Jugendhilfeausschuss erfolgt eine entsprechende Festlegung mit gesonderter Vor-
lage zu einem späteren Zeitpunkt.

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 8.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0028/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.10.2025
Erstellt
07.01.2025 09:49