0028/2025
Festlegung der Anzahl der Stellvertreter*innen bzw. der Ausschussvorsitzenden
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Beschlussvorlage Rat
1208 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0028/2025 Freigabedatum 28.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat legt die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze auf zwei Stellvertreter*innen fest. Der Beschluss gilt auf Grund besonderer Vorschriften ausdrücklich nicht für den Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Kreiswahlausschuss Wahlausschuss für die Kommunalwahl Rat 06.11.2025 2 Begründung: Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze ist vom Rat festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertretungen für den Ausschussvorsitz zu benennen. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt, um die Stellvertretung zu gewähr- leisten. Hiervon ausgenommen sind der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Kreiswahl- ausschuss und der Wahlausschuss für die Kommunalwahl, für die gesonderte Regelungen bestehen. Für den Jugendhilfeausschuss erfolgt eine entsprechende Festlegung mit gesonderter Vor- lage zu einem späteren Zeitpunkt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0028/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 09:49