4014/2023
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
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Anlage 1 Rechtsverordnung 2024
3061 Zeichen
Anlage 1
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
in den Stadtteilen Innenstadt, Rodenkirchen, Sülz-Klettenberg und Rath-Heumar
vom ????????
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30.
März 2018, für die Stadt Köln verordnet.
§ 1
(1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
14.04.2024 und am Sonntag, dem 01.12.2024, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(2) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
01.09.2024 und am Sonntag, dem 15.09.2024, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
(3) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem
27.10.2024 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
(4) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem
09.06.2024 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Anlage 1
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:
Innenstadt
Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. -
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. -
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr.
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.;
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn
Rodenkirchen
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie,
Sommershof inkl. Barbarastr., Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62
Sülz/Klettenberg
Berrenrather Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel
Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße
Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße
Zülpicher Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel
Rath/Heumar
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn).
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum …
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 3 Anträge Rodenkirchen
27331 Zeichen
Sonntagsöffnung zu den
Rodenkirchener Sommertagen 2024
Termin: Sonntag, 1.9.2024 von 13-18 Uhr
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen
Ort: Stadtteil Rodenkirchen
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Hauptstr. zwischen
Kirchstr. (mit Rheingalerie-Platz) bis Walter-Rathenaustraße (mit
Rathausplatz). Maternusstraße von Hauptstr. bis Bahnhof
Inklusive Maternusplatz ; Barbarastr. Bis Einfahrt Tiefgarage vom
Sommershof.
Ausrichter: Treffpunkt Rodeenkirchen e.V.
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen
Anlass: Rodenkirchener Sommertage
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:
Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt.
Seit 2006 unter dem Namen „Rodenkirchener Sommertage“ .
Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste
und grösste S trassenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca.
2010 war immer die Aus gestaltung als Verkaufsoffende Sonntag
gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der Darstellung der
Unternehmen auf der Straße gelegt und auf die Beantragung einer
Sonderöffnung verzichtet
Durch Corona beobachteten wir einen verstärkte Frequentierung
der stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntniss des
Konsumenten, daß der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent
ist, wie die Konsumenten noch vor 10 Jahren kannten.
Kunden die sich in der nahen Vergangenheit Onlinehandel
zugewandt hatten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum
stationären Handel.
Wie in den vergangenen Jahren w erden die Rodenkirchener
Sommertage ein Fest an 2 Tagen sein. Eine Strassensperrung der
zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typischen
Strassenfestcharakter.
Auf der zentralen Bühne, (in 2023 auf dem Maternusplatz , häufig
auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein
hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in dem jedes Jahr Top-
Akteure der kölner Musikszene vertreten sind.
Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg
jeden Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher an den 2 Tagen nach
Rodenkirchen.
Das Bühnenprogramm umfasst Kölner Top- Akts und lokal -
etablierte Amateur-Akts.
An dem Strassenfest wirkten viele ortsansässigen Instutitionen mit.
Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung,
Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich.
Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur
Kinderbespassung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und
geschiclichkeitsspiele sind ein typi sches Programm, daß von TVR
angeboten wird. .
Eine V ielzahl von kleinen Verkaufsständen lädt auf der
Hauptstrasse zum flanieren ein.
Eine starke Mediale Aufmerksamkeit im kölner Süden wird jedes
Jahr erzeugt.
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt,
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche:
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen.
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile,
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen
Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als
der Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online- Handel
aufzuzeigen.
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt,
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch
Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun
Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen.
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und
Stadtteilzentren
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen
seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013
angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe
Kurzdokumentation).
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht,
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt
wird.
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als
attraktiver und lebenswerter Standort
Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertage ein touristischer
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo- und geographischen
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch
angelegter Gastronomie für Nah-E rholer aus dem Umland, aber
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten)
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an
dem beantragten Sonntag 1.9.2024 Marketingmaßnahmen
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit -
und Wochenend- Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über
Rodenkirchen informieren.
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vorletzte
Veranstaltung.
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596
MfG
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
Sonntagsöffnung zur
21. Rodenkirchener Kunstmeile
Termin: Sonntag, 15.9.2024 von 13-18 Uhr
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen
Ort: Stadtteil Rodenkirchen
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz,
Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße,
Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof,
Wilhelmstrasse.
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen
Anlass: 22. Rodenkirchener Kunstmeile
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:
Die 22. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions -
veranstaltung, die seit 2001 stattfindet. Die Sonntage waren von
2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen. Wie in den vergangenen
Jahren wird die Kunstmeile 202 4 wieder ein großes Kulturfest
werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält.
Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage-
Sonntag, die nach Rodenkirchen st römen, sondern auch die Zahl
der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke
präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wurden an 60
Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung
aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar
rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt . Hier wirkten
die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene
Schule Köln und Jugendkunstschule) mit
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
Als separate Datei (per Link) fügen wir hinzu den
Ausstellungskatalog „Kunstmeile 2021“ mit allen Ausstellern und
Ausstellungsorten. Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert,
dass der gesamte Stadtteil mit vielen Gliederungen und
Teilbereichen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von
Rodenkirchen konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in
der Tat eine kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort,
weit über die Geschäftswelt hinaus.
https://treffpunkt-rodenkirchen.koeln/kunstmeile-2021
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern,
sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft
stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 45 0
Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium
Rodenkirchen,der Offenen- Schule-Köln, der Gesamtschule
Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule
Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie
Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile
gestalten, diese am Vernissage- Sonntag ausstellen und so zum
ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren
können.
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des
Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den
Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche
Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit
gestalten, sind so fast über 6 00 Kreative an der Kunstmeile
beteiligt.
Als Ausstellungsorte sind , die katholische Kirche St. Maternus, die
evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus-
Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St.
Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen,
Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten
Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden
einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen
sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen,
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
Workshops und Performances miteinander verbunden.
Wie auch in 2023 wird i n 2024 die st ark inklusiv ausgerichtete
Offene Schule Köln mit einer Aus stellung in den neuen
Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird. Eine Öffnung
gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie.
Den Besuchern werden 2024 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas,
Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende
Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen
werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage
in der Gaststätte „Zum Treppchen“ den ganzen Sonntag an ihren
Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen
geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren.
Die mittlerweile etablierte Kooperation mit dem Veedel
Michaelshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat
mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Mangerin das
Bestreben auf Ihrer Argenda, die gesamte Vielfalt der dort
ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf,
Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten ) in die Abläufe von
Rodenkirchen zu integrieren.
Vereine, z.B. die Bürgervereinigung Rodenkirchen e.V. nutzen
solch lebendige Tage um an Infoständen mit Ihren Mitgliedern ins
Gespräch zu kommen.
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund
80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von
5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer
Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen
Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen
detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten
vereinfacht.
Begleitet wird die Aktionsgemeinsc haft Rodenkirchen e.V.
den Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks
und Designs “ als zentrale Veranstaltung auf dem
Maternusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen
exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der
Region.
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige
Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische
Choreographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern
organisiert.
Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche
Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und
ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit
den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem
Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte
Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in
der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“.
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt,
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche:
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen.
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile,
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen
Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als
der Gastronomie- und Ausgehst andort durch, was zunehmend
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präs entieren und damit im
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online- Handel
aufzuzeigen.
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positi v erwähnt,
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch
Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun
Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen.
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und
Stadtteilzentren
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen
seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013
angegeben mit 2% (seite 308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe
Kurzdokumentation).
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noc h ungewöhnlich
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht,
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt
wird.
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als
attraktiver und lebenswerter Standort
Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertage ein touristischer
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo- und geographischen
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten)
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an
dem beantragten Sonntag 17.9.2023 Marketingmaßnahmen
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit -
und Wochenend- Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über
Rodenkirchen informieren.
Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vor letzte
Veranstaltung.
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596
MfG
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)
31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 1/6
Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag
65 Künstler stellen bei Kunstmeile in Köln aus
Von Ulrike Süsser 23.10.2020, 18:24 Uhr Lesezeit 3 Minuten
Ausschnitt aus einem Gemälde von Georg Marin Copyright: Georg Marin
Startseite Köln Rodenkirchen Henriette Reker Kunstmeile: Auftakt am verkaufs
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Mehrere Personen verletzt: Kölner Zoobrücke ins Rechtsrheinische ist nach Unfall
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31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 2/6
Rodenkirchen – Die Kunstmeile 2020 sollte eigentlich in diesem April stattfinden,
wegen Corona wurde sie in den Herbst verschoben und startet nun am
verkaufsoffenen Sonntag, 25. Oktober, um 13 Uhr. Nun ist die Pandemie immer
noch akut vorhanden, aber eine erneute Absage oder Verschiebung kam nicht in
Frage. „Wir hatten ein halbes Jahr Zeit, den Umgang mit Corona zu lernen“, sagt
Wolfgang Behrendt. Er ist der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen,
die die zweiwöchige Kunstausstellung gemeinsam mit der Kuratorin und Kölner
Galeristin Alexa Jansen veranstaltet.
Bei der Meile stellen rund 65 Künstlerinnen und Künstler aus Köln und der Region
für zwei Wochen ihre Malereien, Zeichnungen, Objekte und Fotografien bei mehr
als 70 Händlern, Dienstleistern, Institutionen und Gastronomen aus. Auch Gruppen
und Schulen beteiligen sich an der Meile, die hauptsächlich im Zentrum von
Rodenkirchen stattfindet, aber auch in Sürth.
Los geht's am Brauhaus Quetsch in Rodenkirchen
Der nördliche Ausgangspunkt ist das Brauhaus Quetsch, dort zeigt Irene
Herkenrath ihre Arbeiten. Die Künstlerin bemalt unter anderem seit Jahren auch
Jacken und Fräcke mit karnevalistischen Motiven. Während der Meile sind ihre
„Models“ unterwegs.
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https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 3/6
Sürth ist mit der Offenen Kunstwerkstatt an der Sürther Hauptstraße und vier
Künstlerinnen vertreten. „Die Geschäfte haben ihre eigenen Hygienekonzepte
entwickelt und setzen diese konsequent um“, sagt Behrendt. So dürfen sich nur
wenige Kunden gleichzeitig in den Läden aufhalten. Aktuell müssen laut Vorgabe
zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen – „Das funktioniert.“
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Im Vorfeld habe er immer wieder festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger
nicht auf die kulturelle Abwechslung verzichten wollen. „Das Leben in Corona-
Zeiten ist mit einer Kunstmeile schöner als ohne“, sagt er. Zwar hätten einige
Kunstschaffende abgesagt, im Gegenzug seien aber neue dazu gekommen, so
dass die Meile noch größer sei als im Frühjahr.
Henriette Reker eröffnet vor der Sommerhofpassage
Einige Veränderungen gibt es freilich: So findet die offizielle Eröffnung der 18.
Kunstmeile durch Oberbürgermeisterin Henriette Reker um 13 Uhr nur in kleinem
Rahmen und im Freien vor der Sommershofpassage statt. Die Aktion wird jedoch
gefilmt und in die beteiligten Geschäfte und Lokale übertragen. An dem Infostand
können sich Besucher beraten lassen und dort gibt es auch den Katalog mit einem
Überblick über alle Termine, Orte und Künstler. Die Geschäfte sind bis 18 Uhr
geöffnet.
Das Rahmenprogramm wurde ebenfalls auf Corona abgestimmt. In der
Gastronomie gibt es keinen Gesang, Konzerte finden größtenteils vor den Lokalen
statt, an den Führungen dürfen höchstens fünf Personen teilnehmen. Dennoch
sind 47 Veranstaltungen vorbereitet worden, darunter 10 Musik-Acts. Zum Beispiel
streifen am Eröffnungssonntag mehrere Musiker durch den Ort. Auf dem
Maternusplatz präsentiert der gemischte Chor „Vo!ce Rodenkirchen“ der
Musikschule MuR128 zwei „Flashmobs“ und singt um 13.30 Uhr und um 16 Uhr
das Stück „Give us hope“. Damit will der Chor allen Zuhörern Mut machen in diesen
Corona-Zeiten. Beendet wird die Kunstmeile am „Tag des Veedels“ am 8.
31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 5/6
November, der ebenfalls ein verkaufsoffener Sonntag ist. Weitere Informationen
sowie Termine gibt es auf der Homepage der Aktionsgemeinschaft.
www.treffpunkt-rodenkirchen.de
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Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg
29613 Zeichen
Antragsteller: ISK Carrée e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Kunstmeile 22. kunst im carrée mit großem Kultur- und Familienfest Anlassbeschreibung: Eröffnungswochenende: Sa./So. 26./27. Oktober 2024 - Eröffnung der Kunstmeile, Preisverleihung, mit Ansprache der Bezirksbürgermeisterin Lindenthal Cornelia Weitekamp; Kunst-Spaziergang und 1 Familienführung zu den Galerie- Fenstern - Zentrale Veranstaltung 5 Kleinkunstbühnen Open-Air (Literatur/Poesie, Musik (Wandelkonzerte), Tanz, Stand-up Comedy) undKünstler- und Designmarkt (ca 40 Aussteller) Open-Air Innenhof KitTa St. Nikolaus, Platz vor St. Borromäus, Atelierhof Arnulfstr., Berrenrather Str. 182 - Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air - ERWEITERT: Vernetzung mit mehreren Schulen, Künstler-Kalligraphie-Projekt, Schüler gestalten aus 49 Einzelteilen ein großes Gesamtkunstwerk - ERWEITERT: Kreative Kinder-Mitmach- Aktionen an 3 Standorten Die ISK Carrée e. V. veranstaltet bereits zum 22. Mal die jährlich stattfindende - Klettenberg. In diesem Jahr führen wir die Veranstaltung wieder nur eine Woche durch vom 26. Oktober bis 3. November 2024. Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und Künstler in über70Geschäften/Galeriefenstern und Einrichtungen im gesamten Carree ihre Kunstwerkezu dem diesjährigen Thema, das später noch bekannt gegeben wird Die Vernissage zur Eröffnungder Kunst im Carrée ist für den Sonntag, den 27. 10. 2024im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preisverleihung für das beste Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünstler statt. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstlern in Diskurs gehen. Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den Geschäften anwesend und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfinden. Das Open-Air Programm zieht kunst- und kulturinteressierte Besucher überregional an. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen schauspielerisches/literarisches/tänzerisches/ musikalisches Programm auf 3 Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken. Das Internationale Caritaszentrum präsentiert eine Open-Air Kulturbühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvorplatz vor St. Borromäus aus dem sozialen und integrativen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebot. Die kulturellen Open-Air Minibühnen auf privatem Gelände, öffentlich zugänglich mit freiem Eintritt haben Auf dem Programm steht, Erleben Sie exzellente Poeten/Literaten/Musiker und Performance-Künstler in kurzen Vorstellungs- Sequenzen am Eröffnungstag. Ebenso treten Tanzpaare/Tänzer der Tanzschule Creadance mit einem tänzerisch/theatralischen Programm mit vollem Einsatz von Körper und Vorstellungskraft, Bewegung und Mimik auf. 3 Standorte mit kreativen Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künstlern und Ausstellern z.B. u.a. vor und in der Apotheke am Questerhof. Die Kindergärten von St. Nikolaus und Karl Borromäus machen mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunstaktionen vor Ort. Mehrere Portraitmaler sowie Comiczeichner malen und zeichnen in den Geschäften und werden somit die Besucher unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Vernetzung mit Schulen, Vereinen und anderen Kulturschaffenden: Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Aktionen eingebunden: Hildegard von Bingen Gymnasium und Schillergymnasium. Die besten Kunstwerke der Schüler werden in verschiedenen Geschäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombiniertes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler ein Projekt, das gemeinsames kreatives Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit dem Künstler das größte Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m. Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit einbezogen. In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. Wandelkonzerte vor den Geschäften untermalen den Spaziergang der Besucher mit Musik in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Musikschule Sülz. An verschiedenen Punkten in der Zülpicher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburgstraße und der Luxemburger Straße werden Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke die in diesem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. NEU: Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air an Fassaden Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, der Besucher zu den Ausstellungsorten bringt. Für die intensive Auseinandersetzung mit Kunstwerken und Künstlern begleitet eine sehr aufwendige, bedienerfreundliche sowie dokumentierende Webseite die Kunstmeile mit Kulturfest www.kunstimcarre.de. Hier haben alle die Chance, auch noch einmal eine virtuelle Kunst im Carrée zu erleben, die über das Maß eines Kataloges weit hinausgeht. Auf der Webseite der Interessengemeinschaft finden die Besucher das ausführliche und aktuelle Programm zum Kulturfest www.carree-suelz-klettenberg.de Alle Teilnehmer präsentieren ihre Kunstwerke in den Schaufenstern, so dass die Kunst beim Flanieren durch das Veedel deutlich sichtbar sein wird. Das gesamte ISK-Carree wird so zum Ausstellungsort unter Einbindung von Einrichtungen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Es ist eine kulturelle Traditionsveranstaltung für das ganze Veedel, mit Open-Air Künstlermarkt, mehreren Open- Air Kulturbühnen, Photo- und Lichtinstallatinen an Fassaden, Kinder-Mitmach-Aktionen und Kunst-Spaziergängen weit über die Geschäftswelt hinaus. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. Wir sind seit Jahren vernetzt mit weiteren Kultureinrichtungen im Veedel: Kino Seniorenkino, Casamax- Theater, Kunstgalerien, Hildegard von Bingen Gymnasium, Schillergymnasium, Manderscheider Grundschule, Erzbischöfliches Berufskolleg, Maskenbildnerschule, Malschulen, Künstler- Ateliers, Tanzschulen, Internationales Caritas- Zentrum etc. die sich mit unterschiedlichen Programmpunkten zur kunst im carrée einbringen. Sämtliche Orte sind einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Familien- Führungen und Wandelkonzerte miteinander verbunden sowie über einen gedruckten Stadtplan gut aufzufinden. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja die Kunstausstellung Open-Air und in den Schaufenstern, sowie die open-Air Minibühnen mit vielfältigem kulturellem/musikalischem Rahmenprogramm nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum 22. Mal stattfindet erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja, die Kunst, das Erleben von kulturellem Rahmenprogramm und das gemeinsame kreative Gestalten stehen im Vordergrund! Die Ausstellungsorte sind quer durchs Viertel verstreut. Organisierte und geführte Rundgänge für alle Interessierten finden statt. nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 10.000 12.000 6.000 bis 7.000 Geschäfte und Plätze im Viertel: Berrenrather Str.: Weyerthal. bis Sülzgürtel Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße. Zülpicher Str.: Weyertal. bis Sülzgürtel Und viele im Carrée liegende Querstraßen. Ca. 5.000 qm entfallen auf die ausstellenden Geschäfte. ca. 60 Mitglieder der z. Zt. 100 ISK Geschäfte und ca. 10 Nicht-ISK Mitglieder werden sich an der Kunstmeile beteiligen. Diese Geschäfte und Institutionen haben eine Größenordnung von 70 bis 150 qm Verkaufsfläche. Einige auch mehr. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die 3 Hauptgeschäftsstraßen (Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher Straße) ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der Fa. Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 1.400 Passanten je Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der Geschäfte am Sonntag ergibt das 7.000 Besucher für die Geschäfte. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Eine Zählung der Besucher für die Kunst im Carrée wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In der Presse wurde über eine Vielzahl von Besuchern berichtet - aber keine konkreten Zahlen. Die Besucher können nur so von uns geschätzt werden. Es werden ca. 15.000 Veranstaltungs- und Programmflyer verteilt. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das Land NRW anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengeme inschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung. (Information hierzu von der IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielweise anhand von Pressebericherstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen: Werbung: 3 Wochen vor der Veranstaltung wirbt ein Banner über der Berrenrather Straße für die Veranstaltung. Im Jahr 2023 haben wir ca. 5.000 Ankündigungs- und Programm-Flyer und ca. 250 hochwertige Ankündigungsplakate verteilen lassen, die mit einem QR Code aufgerufen werden können. Zusätzlich werden die gängigen Social Mediakanäle intensiv bespielt, um die Veranstaltung bei einem großen Publikum zu bewerben. Presseberichte: Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische Rundschau, der Kölner Wochenspiegel sowie das Stadttei zuvor eine Vor- und Nachberichterstattung mit Bildern über die Kunst im Carrée berichtet. Auf unserer Webseite www.carree-suelz- klettenberg.de werden wir im Vorfeld , wie auch danach über die Künstler und Ihre Werke berichten. Gleiches gilt auch für die eigene Webseite unserer Kunst im Carrée, von unserer Organisatorin Frau Brigitte Hellwig. Hier wird ausführlich im Vorfeld wie auch zum Abschluss über die Kunst im Carrée berichtet. www.kunstimcarree.de Öffentliche Zuschüsse und Sponsoren: Für die Durchführung der Kunst im Carrée wurden in den letzten 10 Jahren Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Ebenso ist die Sparkasse KölnBonn einer unserer Sponsoren sowie Werbemaßnamen von KölnBusiness in Verbindungmit der Firma Stroer. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Kunst im Carrée einen prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung dient nur dazu, dass die kunstinteressierten Besucher auch mit Künstlern leichter in Kontakt kommen können. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online- Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Pressebeleg kunst im carrée 2022 Handelsverband NRW Kommentare zur Kunst im Carrée Email vom 5.9.2022 Hallo das sieht alles sehr, sehr gut aus! Die virtuelle Galerie gefällt mir sehr. Mit Sicherheit sehr viel Arbeit für Dich. … Email 8.9.2022 Liebe , Ihr Angebot für Kunst im Carree ist beeindruckend! Ich habe den Termin vorgemerkt und freue mich darauf. Verkaufsoffener Sonntag wäre natürlich förderlich. Herzliche Grüße Email 10.9.22 vielen Dank ein toller Ausstellungsort, dort kommen meine ETF-Kunstwerke gut zur Geltung. 23.10.22 …vielen Dank für die Offenheit im Umgang mit Nachwuchskünstlern der Kunstschule. Über die professionelle Kritik und Anleitung haben sich die Schüler sehr gefreut. …von meiner Seite ein großes Dankeschön, dass meine Werke mit dem Preis bedacht wurden. Das motiviert ungemein. Pressebeleg KStA 22-10-26 S. 28 Stadtgeschichten in Schaufenstern https://epages.ksta.de/data/165714/reader/reader.html?social#!preferred/0/package/165714/pub/ 219802/page/28/content/5981011 Stadtgeschichten in Schaufenstern Die Jury wählte Bettina Ballendats Wachswesen auf den ersten Platz. Zu sehen sind sie bei „Die Haarschneider“, Zülpicher Straße 252 (Bild), und im Caritas-Zentrum (Zülpicher Straße 273B). (Thomas Dahl; Dahl) Im Zeichen des Grundstücksleerstands stehen die Fotografien von Henning Brück bei Concept Hommage, Berrenrather Straße 250. (Thomas Dahl; Dahl) VON THOMAS DAHL Sülz/Klettenberg. Kunst erlebbar machen: Mit der Erinnerung an seinen Leitgedanken zur Verwirklichung einer Ausstellungsmeile entlang der Einkaufsstraßen eröffnete Sebastian Berges die Jubiläumsveranstaltung des Events. Das hat sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Doppelstadtteil etabliert – die „Kunst im Carrée“. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Sülz und Klettenberg (ISK) spannte dabei im Caritas-Zentrum einen Bogen von der Premiere im Casamax Theater im Jahr 2002 mit rund 35 Ausstellungsorten bis in die 60 Adressen umfassende Gegenwart. Neben steter Überzeugungsarbeit, der Kunst Raum in Schaufenstern und Geschäften zur Verfügung zu stellen, den Krisen des Einzelhandels und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie habe man den Glauben an eine Symbiose von Kommerz und Kreativität nie verloren. So begeisterten sich auch in diesem Jahr zahlreiche Ausstellerinnen und Aussteller für das Motto „Stadtgesichter – Stadtgeschichten“ mit Beiträgen aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Skulptur und Mischtechniken. Anlässlich der Vernissage konnten die Organisatoren Repräsentanten aus Politik und Stadtgesellschaft begrüßen. Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp (Bündnis 90/Die Grünen), Bürgermeister Ralph Elster (CDU) sowie Caritas-Hausherr Juan Vera Rodriguez betonten in ihren Reden die Aufgabe der Kunst als Ausdrucksmöglichkeit gegen Krieg und für ein friedliches Miteinander. Mit bewegender Virtuosität spielte zwischen den Wortbeiträgen das Yuval Trio um Dimitry Gladkov (Klavier), Gudrun Pagel (Violine) sowie Andreas Müller (Violoncello) Werke von Fanny Hensel-Mendelssohn. Emotional und zugleich entschieden zeigte sich Kuratorin Brigitte Hellwig im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung inklusive eines verkaufsoffenen Sonntags. „Damals habe ich gedacht, wir machen das zwei bis drei Jahre. Unglaublich, dass wir immer noch da sind“, so die Kunsthistorikerin. Maßgeblich sei im Zuge der Ausstellungen immer die Konzentration auf das Wesentliche geblieben: „Wir haben uns bewusst gegen ein Veedels-und für ein Kunst-und Kulturfest entschieden“, unterstrich Hellwig das Credo der Reihe. Als Novum in der zwei Dekaden währenden Historie zeichnete die Jury erstmals zwei Künstlerinnen mit dem ersten Platz aus. Den Preis teilten sich Bettina Ballendat mit ihren schillernden Wachsfiguren, die laut eigener Aussage Menschen von der Straße nachempfunden sind (zu sehen bei „Die Haarschneider“, Zülpicher Straße 252), und Fotografin Nicole Compère, die in den vergangenen 30 Jahren lokale Geschäftsinhaberinnen und -inhaber porträtierte. Die Arbeiten sind bei der Silber- und Goldschmiedin Natascha Overzier auf der Berrenrather Straße 330 ausgestellt. Parallel zeigt die Kunsthalle Lindenthal (Aachener Straße 220) eine Werkschau der Fotografin. „Es hat mich umgehauen, als ich die Nachricht von der Auszeichnung gestern Nacht um halb Zwölf bekam. Das hat mich vollkommen kalt und unvorbereitet erwischt“, zeigte sich Compère während der Siegerehrung fassungslos. Für die Gestaltung des Plakats wurden Gerda Laufenberg sowie Heike Peppler gewürdigt. Individuelle Ausdruckskraft, Virtuosität und Fantasie bieten auch die zahlreichen Exponate von Künstlerinnen und Künstlern in den Straßen des Carrées. So erinnert Henning Brück mit bedrückenden Schwarz-Weiß-Aufnahmen an Grundstücksleerstände in Zeiten von Wohnungsnot (Concept Homage, Berrenrather Straße 250). Dass Bild und Wort sich anziehen, um Ängste und Hoffnungen einer oftmals anonymen Stadtgesellschaft sicht- wie hörbar zu machen, beweist Elke Grober mit Gedichten und Malerei im Eco Fashion Store (Berrenrather Straße 274). Unverzichtbarer Humor im Gleichklang mit poetischen Darstellungen erwartet die Besucher in Form von Objekten und Papierarbeiten bei Shalima (Luxemburger Straße 263). Ladeninhaberin und Künstlerin Ursula Traschütz blickt auf unkonventionelle Art in die Köpfe ihrer Mitbürgerinnen. Abstrakte zwischenmenschliche Begegnungen lässt dagegen Zeichnerin Kamù bei Optik Dorn (Sülzburgstraße 76) aufleben. Mit dünner, rastloser Feder wird die Großstadt-Hektik mitunter fühlbar. Fest verankert im Programm folgten am Eröffnungstag der Ausstellung wiederum zahlreiche Interessenten den Kunst-Veedelsspaziergängen mit Erläuterungen von Brigitte Hellwig. Als weitere Bereicherungen erwiesen sich Lesungen sowie Musikperformances auf den Open-Air-Minibühnen an der Berrenrather sowie der Luxemburger Straße, unter anderem mit der Lyrikerin Alicia Herold und dem Chor-Ensemble „Ostermann mit allen Sinnen“. Mit dem „Marché de l' art deluxe“ schaffen die Initiatoren im Laufe des zweiwöchigen Programms ferner Platz für das Sujet „Design“. Im Gemeindesaal von St. Nikolaus und bei Shalima sind Linolschnitte, Illustrationen und Textilien zu finden. Einen Rückblick auf sämtliche Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen 20 Jahre zeigt die Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 296. JUBILÄUMSVERANSTALTUNG ENDET AM 6. NOVEMBER „Kunst im Carrée“ ist ein Ausstellungskonzept in den Stadtteilen Sülz und Klettenberg, bei dem Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeiten in Geschäften und Institutionen präsentieren. Das Spektrum umfasst Malerei, Fotografie, Skulptur, Mixed-Media sowie Installationen. Die Werke werden von einer Jury ausgewählt und prämiert. Premiere war 2002 mit einer Vernissage im Casamax Theater. Als Veranstalter fungiert die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg (ISK). Die Ausstellungen werden von Musik, Lesungen, Kunstführungen und Kinder-Mitmach- Aktionen begleitet. Die Jubiläumsveranstaltung endet am 6. November. Kulturelles Rahmenprogramm kunst im carrée 2022 Programm am verkaufsoffenen Sonntag 23.10. · 13-18 h · Open Air: 2 Kulturbühnen + Ausstellung · Sülz-Foto-Beam · Lesungen und Konzerte Willi Ostermann mit allen Sinnen · offene Galerien und Atelierhöfe · coffee & more to go Der Kunst-Spaziergang I ist sicherlich sehr voll, ich empfehle daher einen der weniger stark besuchten Kunst-Spaziergänge, damit Sie mehr davon haben. Kunst-Spaziergang II · So 23.10. · 15:30-17 h · Eintritt frei Treffpunkt Kulturbühne I, Berrenrather Str. 294 Weg über Berrenrather Str. · Sülzburgstr. · zur Kulturbühne 2 · Endstation Unkelbach Willi-Ostermann mit allen Sinnen. Es begleitet Sie Brigitte Hellwig 23.10.-6.11. Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Videoinstallation 20 Jahre Preisträger kunst im carrée · Kinder-Kunst-Aktion So 23.10.-6.11. springs im Innenhof, Gottesweg 169 Open-Air Ausstellung mit Assad Abadi bei den Kulturbühnen und bei springs So 23.10. 13-18 h Gemeindesaal St. Nikolaus, Berrenrather Str. 256 und Shalima, Britta Ebermann · Ana Dijan · Kinderbuch-Edition · Nadine Magner · Jéremy Piquet · Gisela Marx · Rudolf Holzenthal · Martin Roblitschka · Schmuckdesign · Keramik (u.v.m) So 23.10. 15 h Bruchhaus Optik, Berrenrather Str. 213 · Dauer ca. 35-40 Min., Eintritt frei Wortmalerei für alle Sinne - Bilder und ihre Geschichten mit SAXA So 23.10. 17:30-19 h Internat. Caritas-Zentrum, Zülpicher Str. 273b war geplant, bitte direkt zum 1. Standort kommen gegenüber Gustavstr. 4 Sülz-Foto-Beam · open-Air Foto- und Videoinstallationen an ungewöhnlichen Orten 5 Standorte je ca. 15 Min. mit Führung Martin Roblitschka, gegenüber Gustavstr. 4 · Henning Brück, Berrenrather Str. 250 · Jürgen Escher, Berrenrather Str. 256 · Susanne Lührig, Kulturbühne I, Berrenrather Str. 294 · Liss Nau, Deli Sülz, Berrenrather Str. 22 Mi 26.10. 17-18:30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang · Über Sülzburgstr. · Luxemburger Str. · Gottesweg Unkelbach Willi Ostermann mit allen Sinnen Do. 27.10. 17-18:30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang Weg über Berrenrather Str. · Luxemburger Str. · Gottesweg · Unkelbach Willi Ostermann mit allen Sinnen Mi. 2.11. 17.00-18.30 h Internat. Caritas Zentrum, Zülpicher Str. 273b Kunst-Spaziergang Weg über Zülpicher Str. · Sülzburgstr. · Berrenrather Str. Do. 3.11. 19-20.30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang Weg über Berrenrather Str. · Luxemburger Str. · Gottesweg Finissage-Samstag Sa. 5.11. 11-17 h shalima und Atelier Kristina Schade, Luxemburger Str. 263 Traschütz, Kristina Schade mit Malerei und malerischen Werken aus dem Nachlass von Saskia Stephan. Sa. 5.11. 14 h Ralph Schwalbach Friseure, Luxemburger Str. 285b Die Künstlerin Gerda Laufenberg ist anwesend und signiert ihren Kalender. Sa. 5.11. 14:30-16 h Ralph Schwalbach Friseure, Luxemburger Str. 285 b literarischer Kunst-Spaziergang für Senioren mit Ruth Forschbach und Brigitte Hellwig Weg über Luxemburger Str. - Sülzburgstr. Ende Werkladen Walter Dick - historische Fotografien Sa. 5.11. 15 h Bruchhaus Optik, Berrenrather Str. 213, Eintritt frei Wortmalerei für alle Sinne - Bilder und ihre Geschichten mit SAXA Sa. 5.11. 11-20 h Goldschmiede Tina Theves, Zülpicher Str. 315 Die Künstlerin Ursula Klein ist anwesend und signiert ihre Kalender. Kunst im Carrée ist eine Veranstaltung der ISK Carrée e.V.
Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB
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Von: An: Betreff: Fwd: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln Datum: Donnerstag, 23. November 2023 10:13:23 Anlagen: image002.png 20231123100609390.pdf Sehr geehrte Sehr geehrter wir schließen uns der Stellungnahme von ver.di im Anhang an. Beste Grüße DGB Köln-Bonn Gesendet von Outlook für Android Von: Gesendet: Donnerstag, November 23, 2023 10:04:13 AM An: Betreff: WG: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln Sehr geehrte Sehr geehrter in der Anlage finden Sie unsere Stellungnahme- vorab per Mail- Das Original erhalten Sie auf dem Postwege. Mit freundlichen Grüßen stv. Bezirksgeschäftsführerin ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
Anlage 5 Antrag Rath-Heumar
20156 Zeichen
Be a c ht e:
Ma x i ma l d r e i v e r k a u f s o f f e n e S o n n t a g e i m J a h r i n K ö l n ( S e l b s t b e s c h r ä n k u n g d u r c h
Bes c hl us s d e s Kö l n e r Rat e s ; z u b e ac h t en i s t eb en f al l s di e a ng el eg t e Li s t e g es pe r r t e
Fei er t age)
Bi t t e b e ac ht en Si e a l s I n t e r es s en ge m ei ns c h af t en , d as s di e W e r b un g f ür I hr e
Anl a s s v e r a ns t a l t u ng i m Vo r d er g r un d s t eh t . W e r bu ng f ür di e Ver k a uf s s t e l l e nö f f n un g m us s
ei ne unt er geor dnet e R ol l e spi el en. B ei spi el e f ür ei ne geei gnet e W er bem aßnahm e
ent nehm en S i e der Anw endungshi l f e des W i r t schaf t sm i ni st er i um s. V er s t ößen w i r d i m W ege
des Ver w al t ungszw angsver f ahr ens begegnet w er den.
Ant r a gs t el l e r :
IG R a th /H e u m a r e V
Bez ei c hn un g de s An l a s s : M a r k t :
Me s s e :
Ör t l i c h e s F e s t :
Ähnl i c h e Ve r an s t a l t un g:
Mu s i k f e s t / Mu s i k f e s t i v a l 0 8 / . 0 9 . J u n i 2 0 2 4
Wi r b e a n t r a g e n d e n V O S f ü r d i e
nächst en 3 Jahr e. Di e Ver anst al t ung
fin d e t je w e ils a m le tz te n W o c h e n d e im
Ma i o d e r a m e r s t e n W o c h e n e n d e i m
Juni st at t und di es sei t über 25
Jahr en! ! ! ! ! Für 2024 i st der Ter m i n der
08 + 09. 06. 2024
Anl a s s be s c hr e i b u ng : 26 J ahr e M u s i k f es t i v al i n Ra t h He u m ar .
Es gi bt z wei L i v e b üh ne n i n c l .
Li vest r eam . E i ne ni cht m ehr aus dem
Veed el we g z u de nk e nd e Ak t i on a n d er
Ne wc o m e r s o wi e Ba n d s a u s d e m Ve e d e l
auf t r et en. Für das l ei bl i che W ohl i st
gesor gt .
Bi l d et d i e An l as s v e r a ns t al t u ng de n Hau pt gr un d
fü r B e s u c h e r/B e s u c h e rin n e n d ie V e ra n s ta ltu n g
zu be suchen o de r st eht di e Laden öf f nung i m
Vor d e r gr un d?
Di e Ve r wa l t u n g m u s s i n s b e s o n d e r e d a r l e g e n , d a s s u n d wi e d i e
hi nt er den i n § 6 A bs. 1 S . 2 N r . 2 bi s 5 LÖ G N R W genannt en
öf f ent l i chen I nt er essen dur ch di e Ladenöf f nung an S onn- und
Fei er t agen gef ör der t w er den k önnen. D abei i st vor al l em
her auszuar bei t en, w ar um das U m sat z- oder S hoppi ngi nt er esse
hi er bei ni cht i m V or der gr und st eht .
x j a
☐ n e in
(w e n n n e i n , k e in e A u s s i c h t a u f E rfo l g fü r
ei ne G enehm i gung dur ch den R at der
St a dt Kö l n)
Bei d e m Anl a s s ha n de l t es s i c h u m :
☐
e in e h is to ris c h e V e ra n s ta ltu n g
x e in e V e ra n s ta ltu n g , w e lc h e z u m 2 6 .
Ma l s t a t t f i n d e t . W i e i mme r a u f d e m K u r t
He n n Pl a t z a n d e r Rö s r a t h e r St r a ß e
mi t t e n i m Z e n t r u m v o n R a t h H e u ma r
☐ e rs tm a lig s ta ttfin d e n d e V e ra n s ta ltu n g
Bes t eh t e i n un m i t t el ba r r ä u m l i c h er u nd
ze i t l i cher B e zug zu r A nl a ssver a nst al t u ng und
den zur Ö f f nung vor gesehenen
Ver k a u f s s t el l en ?
Hi n we i s : Vo n e i n e r r ä u ml i c h e n Nä h e i s t r e g e l mä ß i g
in s b e s o n d e r e d a n n a u s z u g e h e n , w e n n d ie ö r tlic h e V e r a n s ta lt u n g
in d e n S tr a ß e n z ü g e n , d ie z u r L a d e n ö ffn u n g v o r g e s e h e n s in d ,
st at t f i ndet .
Ei ne z ei t l i c he Nä he b es t eh t d an n, wen n di e ö r t l i c h e
Ve r a ns t al t u ng a m s el b en Ta g, ni c h t n ot wen di g z ei t gl ei c h , j e d oc h
zei t l i ch über l append st at t f i ndet .
Zwi sc hen V er ans t al t ung und Ver kauf ss t el l enöf f nung m us s ei n
angem essenes V er häl t ni s best ehen. D i e i n der V er gangenhei t
geschaf f enen Anl ässe um ei ne V er kauf sst el l enöf f nung zu
er r ei chen, w i e z. B . der Fl ohm ar kt auf ei nem M öbel hausgel ände,
sogenannt e B auer nm är kt e m i t 10 Z el t ver kauf sst el l en von
Re i s e g e we r b e t r e i b e n d e n , Gr i l l f e s t ( Sp a n f e r k e l g r i l l e n ) i n e i n e m
Ge we r b e g e b i e t , Hü p f b u r g e n - u n d Ei e r t i e r v e r a n s t a l t u n g e n
we r d e n n i c h t g e n ü g e n , Ve r k a u f s s t e l l e n ö f f n u n g e n z u
genehm i gen. O r i ent i er en S i e si ch hi er an di e vom R at zul et zt
genehm i gt en A nl ässe.
Rä u ml i c h e Nä h e i s t g e g e b e n b e i ö r t l i c h e n Ve r a n s t a l t u n g e n i n
den S t r aß enzügen, di e zur Ladenöf f nung vor gesehen i st ;
Ge s a mt v e r a n s t a l t u n g s b e r e i c h e i n s c h l . V e r b i n d u n g s - u n d
Ne b e n s t r a ß e n , we n n d i e Ve r a n s t a l t u n g s o r t e ü b e r d i e s e n Be r e i c h
ver t ei l t si nd; ei ne A usw ei t ung über den B er ei ch hi naus, w i r d
ni cht genehm i gungsf ähi g sei n;
x j a
☐ n e in (w e n n n e in , k e in e A u s s ic h t a u f
Er f ol g f ü r e i n e G en eh m i gu ng d ur c h de n
Ra t d e r St a d t Kö l n )
Or t d e r Ve r a n s t a l t u n g i s t d e r Ku r t - He n n -
Pl at z an d er Rös r at he r St r a ße, di e
Ver k a u f s ö f f nu ng e n a n d em Son nt a g
bet r ef f en di e G eschäf t e auf der übl i chen
Me i l e d e r R ö s r a t h e r S t r a ß e .
Zi eht di e Anl as s v er ans t al t ung m ehr Bes ucher
al s di e der V er kauf sst el l enöf f nung?
Fr agest el l ung w i r d t r ot z W egf al l der Bes ucher pr ognose ges t el l t
(v g l. B e s c h lu s s d e s V G D ü s s e ld o rf v . 2 2 .0 5 .2 0 1 8 );e n tg e g e n d e r
An wen du ng s hi l f e; j u r i s t i s c he Be we r t un g de r Ve r wa l t u ng ;
x j a
☐ n e in (w e n n n e in , k e in e A u s s ic h t a u f
Er f ol g f ü r e i n e G en eh m i gu ng d ur c h de n
Ra t d e r St a d t Kö l n )
Bes uc h e r weg en Anl as s v e r a ns t al t u ng:
Bes uc h e r weg en Ver k au f s s t el l en öf f n un g:
Ver a n s t a l t u ng s f l ä c h e :
Ver k a u f s f l äc h e:
3500
1500
2000 qm
20- 25 G eschäf t e Fl äche m i t ca. 50 qm
Qu e l l e n a n g a b e u n d B e l e g e z u
Bes uc h e r au f k o m m e n, Ve r an s t a l t un gs f l ä c h e
und Ver kauf sf l äche:
Da s OVG M ü n s t e r v e r l a n g t , d a s s s i c h d i e St a d t Kö l n i n e i n e r f ü r
di e ger i cht l i che Ü ber pr üf ung nachvol l zi ehbar en und
dokum ent i er t en K l ar hei t über C har akt er , G r öße und Z uschni t t
der V er anst al t ung ver schaf f t ( auch hi er V G D üssel dor f )
Da s Mu s i k f e s t wi r d r e g e l m ä ß i g d u r c h
ei ne Zähl ung m i t K l i ckger ät gew er t et .
In 2 0 2 1 e rfo lg te d ie s n ic h t d a
pandem i ebedi ngt di e Ver anst al t ung al s
Li ve- S t r eam st at t gef unden hat .
Mi c h a e l B a u e r R e s e a r c h Gmb H
Nü r n b e r g u n d CI M A Be r a t u n g +
Ma n a g e me n t Gmb H / B B E
Ha n d e l s b e r a t u n g Gm b H, Mü n c h e n
2019- 2021 basi er end auf S t at i st i sc hes
Bund es a m t . De r Ei nz el h an d el s um s at z
pr o Kopf hat si ch i n der Zei t von 2019-
2021 deut l i ch r eduzi er t .
Di e n a c h f o l g e n d g e n a n n t e n Sa c h g r ü n d e
wu r d e n i m Ra h m e n d e r No v e l l i e r u n g d e s L ÖG
geschaf f en.
Ver k a u f s o f f en e Son nt a g e wu r de n b i s d a hi n
ausschl i eßl i ch auf gr und von V er anst al t ungen
vo n den zur A nt r agst el l ung ber ech t i gt en
In te re s s e n g e m e in s c h a fte n g e n e h m ig t.
Ei ne An t r ag s t e l l u n g v o n Sei t e n d er Ve r wa l t u ng
is t n ic h t b e a b s ic h tig t u n d v o m R a t in R ic h tu n g
Ver wal t un g ( p ol i t i s c h e/ wi r t s c ha f t s p ol i t i s c he
Er wä gu n ge n ) a uc h ni c ht au f g e ge be n.
Di e n a c h f o l g e n d e n Sa c h g r ü n d e k ö n n e n
al l er di ngs kum ul at i v vor l i egen und der
Ver wal t un g d az u di en en , d em Rat d as
öf f ent l i che I nt er esse über den A nl ass- bezug/ -
zu sam m en ha ng hi naus zu begr ünden.
Hi e r s i n d d i e
Ant r a gs b er e c ht i g t e n/ I nt er es s e ng e m e i n s c h af t e n
gef or der t , di ese Sachgr ünde gel t end zu
ma c h e n / n a c h z u w e i s e n u n d ü b e r p r ü f b a r e
Bel e ge v or z ul eg en .
Da s Ei n z e l h a n d e l s - u n d Z e n t r e n k o n z e p t l i e g t
hi er zum D ow nl oad ber ei t . Es w i r d gef or der t ,
dass di e Kom m une auf der G r undl age ei nes
Ei nz e l ha nd el s k on z e p t s m i t de r
Sonn t a gs ö f f nu ng ge z i el t ei ne n de r ge n an nt en
Sac hg r ü nd e v e r f ol g t . Der z ei t e nt hä l t d as
Ei nz e l ha nd el s k on z e p t So n nt a gs ö f f nu ng e n
noch ni c ht al s M i t t el , um das öf f ent l i che
In te re s s e in G e s ta lt d e r b e n a n n te n w e ite re n
Sac hg r ü nd e z u f ör de r n . Di e n ac h f ol g en d
genannt en S achgr ünde können daher der zei t
ni cht m i t dem akt uel l en E i nzel handel skonzept
begr ündet w er den.
Ladenöf f nung di ent dem E r hal t , der St är kung
oder E nt w i ckl ung ei nes vi el f äl t i gen st at i onär en
Ei nz e l ha nd el s an ge b ot s
Hi n we i s : De r a m t l i c h e n Be g r ü n d u n g z u m G e s e t z e s e n t wu r f i s t z u
ent nehm en, dass der st at i onär e E i nzel handel vi el er or t s ei ner
Ge f ä h r d u n g d u r c h d e n On l i n e - Ha n d e l u n t e r l i e g t . De m s o l l d u r c h
begr enzt e Fr ei gabe von S onnt agsöf f nungen begegnet w er den.
Hi e r s e i a u f d e n Be s c h l u s s d e s OVG M ü n s t e r v o m 2 7 . 0 4 . 2 0 1 8
hi ngew i esen. D i e K am m er kom m t hi er näm l i ch, ander s al s der
Ge s e t z g e b e r z u d e m E r g e b n i s , d a s s d i e a l l g e me i n e , f ü r d e n
st at i onär en E i nzel handel ei ner j eden K om m une ganzj ähr i g
best ehende Konkur r enzsi t uat i on zum O nl i nehandel f ür si ch
genom m en ni cht geei gnet i st , ei ne A usnahm e von der R egel der
So n n- un d Fe i er t ag s r uh e z u b eg r ü nd en. D i e Kam m er we i s t
ausdr ückl i ch dar auf hi n, dass der E i nzel handel sel bst u n d
ausdr ückl i ch gef or der t i st , st et s gew i cht i ge, i m E i nzel f al l
fe s tz u s te lle n d e u n d in d e r A b w ä g u n g d e m g e b o te n e n S o n n - u n d
Fei er t agss chut z gegenüber z us t el l ende öf f ent l i che I nt er essen
vor zut r agen.
Es we r d en d ana c h Be l eg e be nöt i gt , d i e na c h pr üf ba r a u s f ü hr en ,
dass der st at i onär e Ei nzel handel vor O r t gef ähr det i st . ( z. B.
Leer st ände; Ver ar m ung des A ngebot s, E r hal t best ehender oder
Sc h af f un g ne ue r Ar bei t s p l ät ze )
Al s O r t s t e i l am Ran de v o n Köl n v er f ügt
Ra t h s i c h e r l i c h ü b e r e i n e g u t e
In fra s tru k tu r, le id e t a b e r ta ts ä c h lic h
dennoch dar unt er , dass vi el e K unden i n
di e St adt abw ander n.
Di e M e n s c h e n v e r m i s s e n t a t s ä c h l i c h
ve r sch i eden e G eschäf t e / B r anchen .
Ei ni ge n G e s c hä f t e n f e hl en di e Kun de n ,
daher er f ol gen S chl i eßungen der m ei st
In h a b e rg e fü h rte n G e s c h ä fte o d e r
kl ei ner en B et r i ebe.
Ladenöf f nung di ent dem E r hal t , der St är kung
oder E nt w i ckl ung zent r al er
Ver s o r g u ng s be r ei c he ( Ver s or gu ng s i n t e r es s e ,
in s b e s o n d e r e w e n ig e r m o b ile r u n d ä lte r e T e ile
der Bevöl ker ung; Si cher st el l ung w ohnor t naher
Ver s o r g u ng )
Hi n t e r d e m Sa c h g r u n d s t e h t d a s g r u n d g e s e t z l i c h g e s c h ü t z t e
Ve r s or gu ng s i nt e r e s s e de r Be v ö l k e r u ng , i ns be s on de r e d er
we n i g e r mo b i l e n u n d ä l t e r e n Te i l e d e r Be v ö l k e r u n g . Ze n t r a l e
Ve r s or gu ng sb er ei c h e m ü s s en e r h al t e n b l e i be n, d a i hne n ei n e
her ausr agende B edeut ung f ür den B est and und di e E nt w i ckl ung
der S t ädt e und G em ei nden, i nsbesonder e der S i cher st el l ung
wo h n o r t n a h e r Ve r s o r g u n g z u k o m m t . Al s z e n t r a l e
Ve r s or gu ng sb er ei c h e ge l t e n da h er ni c h t n ur St a dt t ei l z en t r e n, di e
im ü b e r ö r tlic h e n F u n k t io n s z u s a m m e n h a n g e in e b e d e u te n d e
Ro l l e e i n n e h m e n , s o n d e r n a u c h d i e Qu a r t i e r s - u n d
Na h v e r s o r g u n g s - b z w. Na h b e r e i c h s z e n t r e n .
Ver f ü gt Rat h He u m a r s i c he r l i c h ü be r
ei ne äl t er e und som i t ni c ht m ehr m obi l e
Bev öl k er un g , s o s i ed el n s i c h i n d e n
le tz te n J a h re n a b e r a u c h im m e r m e h r
ju n g e F a m ilie n a n .
Hi e r s o l l t e d i e Ge l e g e n h e i t g e g e b e n
se i n , i m O r t d as A l l t ägl i che er l edi gen zu
kö nnen , um ni cht O nl i ne t ä t i g w e r den zu
mü s s e n o d e r i n d i e I n n e n s t a d t z u f a h r e n .
Ladenöf f nung di ent der Bel ebung der
In n e n s tä d te , O rts k e rn e , S ta d t- o d e r
Or t s t e i l z e n t r e n
Mi t d e m S a c h g r u n d s o l l d e r Ge f a h r e i n e r d r o h e n d e n V e r ö d u n g
der I nnenst ädt e m i t negat i ven A usw i r kungen
auf di e ör t l i chen Lebens- und W ohnver häl t ni sse der Bevöl ker ung
begegnet w er den. Zi el r i cht ung der R egel ung i st es,
um f angr ei chen Leer st änden bei G ew er be- und W ohni m m obi l i en
und der A bw ander ung von E i nzel händl er n und
Ei nz el hä nd l e r i nne n od er de r e n G es c h äf t s a uf ga be
ent gegenzuw i r ken. E r sol l der B el ebung der I nnenst ädt e und
ör t l i chen Zent r en di enen.
Da s Ve e d e l l e b t v o m Z u s a m m e n l e b e n !
Di e An o n y m i t ä t d e r Gr o ß s t a d t i s t n i c h t
das Zi el . D af ür i st es w i cht i g, das kl ei ne
Ge s c h ä f t e mi t p e r s ö n l i c h e r Be r a t u n g
best ehen können.
Nu r On l i n e ma c h t e i n s a m !
Ladenöf f nung st ei ger t über ör t l i che S i cht bar kei t
der j ew ei l i gen Kom m une al s at t r akt i ver und
le b e n s w e r te r S ta n d o rt, in s b e s o n d e r e fü r d e n
Tour i s m us und di e Fr ei z ei t ges t al t ung, al s
Wo h n - u n d G e w e r b e s t a n d o r t s o w i e S t a n d o r t
vo n kul t u r e l l en und spor t l i chen E i n r i cht ungen
Da s I n t e r e s s e v o n Ko m m u n e n , a l s a t t r a k t i v e r u n d l e b e n s we r t e r
St an do r t w a h r ge nom m en z u wer d en un d s i c h e nt s p r e c h en d
sel bst dar st el l en zu können und si cht bar zu m achen, st el l t aus
Si c h t de s La nd es ge s et z ge b er s e be nf al l s e i n en gewi c h t i ge n
Sa c hg r u nd d ar . Der Sa c h gr u n d z i el t a uc h au f de n Er h al t
kl ei ner er K om m unen ab, da di ese i m G egensat z zu gr ößer en
St äd t e n m eh r
Sc h wi er i g ke i t e n ha be n, n e ue Ei nwo hn er un d Unt e r n eh m en
anzuzi ehen.
Er wi r d dah er hi e r ni c ht wei t er au s g e f üh r t .
Von: im Auftrag von
An:
[EXT] Sonntagsöffnungen 2024 in Köln
Datum: Montag, 11. September 2023 07:11:39
Sehr geehrte befinde mich bis zum 15.9 in Urlaub das Musikfest findet in 2024 am 8+9.6 2024 statt dass ist gesetzt. Viele Grüße
Sehr geehrte ,
leider konnte ich Sie soeben telefonisch nicht erreichen. Sie geben in Ihrem Antrag keine eindeutige Zeitangabe für das „Musikfest Rath-Heumar“ an. Sie benennen als
Veranstaltungsdatum das letzte Mai-Wochenende oder das erste Juni-Wochenende. Das ist nicht hinreichend bestimmt genug, um den Antrag in die Rechtsverordnung
aufzunehmen, daher bitte ich Sie um kurzfristige Festlegung, wann die Veranstaltung in 2024 stattfinden soll.
Auf Grund der Unklarheit würde ich auch vorschlagen Ihre Veranstaltung nicht in die mehrjährige Verordnung zu nehmen sondern in die einjährige. So können Sie von Jahr zu Jahr
das Datum flexibel handhaben. Wenn Sie jetzt ein Wochenende für die nächsten drei Jahre bestimmen, dann ist die Veranstaltung auf diesen Zeitraum festgelegt. Sollten Sie
dennoch mehrjährig planen wollen, so bitte ich für alle drei Jahre um Festlegung auf einen Veranstaltungszeitraum.
Ich bitte Sie schnellstmöglich um Ergänzung bzw. Abänderung Ihres eingereichten Antrags und erneuter Einreichung bis Anfang nächster Woche.
Bei Fragen oder für Abstimmungen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
<mime-attachment.png>
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Von:
Gesendet: Montag, 21. August 2023 07:50
An:
Cc:
Betreff: Antwort: [EXT] Fwd: Erinnerung an den Fristablauf
Sehr geehrte ,
bitte vermerken Sie in Ihren Unterlagen bitte die neue Mailadresse der IG Rath Heumar für diesbezügliche Belange. Die Mail vom 7.7. habe ich daher auch nicht erhalten. Gelten die
gleichen Formulare wie bisher oder gibt es für die Dauerbeantragung ein anderes Formular? Vermutlich auch der Mail vom 7.7. beigefügt?
Herzlichen Dank.
Unsere Antrag kommt noch diese Woche.
Von: " sw
Guten MOrgen,
hast du die E-Mail bekommen?
Bis heute nachmittag!
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Erinnerung an den Fristablauf
Datum: Thu, 10 Aug 2023 07:16:16 +0000
Von:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 07.07.2023 haben wir Sie über die Frist zur Beantragung der geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2024, sowie über die mehrjährigen Anträge informiert.
Die Frist zur Einreichung dieser Anträge besteht noch bis zum 31.08.2023.
Bislang hat uns lediglich ein Antrag erreicht.
Die oben genannte Frist zur Einreichung der Anträge ist unbedingt einzuhalten, um das politische Beratungsverfahren zeitgerecht durchführen zu können und dem Stadtrat, den
betroffenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen die Beschlussvorlage zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2024 fristgerecht vorlegen zu können.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihren Anträgen sämtliche prüfungsrelevanten Unterlagen, Anlagen sowie Presseberichterstattungen beifügen. Des Weiteren vermerken Sie bitte, ob die
Veranstaltungen bezüglich Ihrer Flächenausmaße in den Grenzen der letzten Anträge/Jahre stattfinden sollen.
Wir wären Ihnen, im Rahmen einer guten Zusammenarbeit, sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre fertiggestellten Anträge so früh wie möglich zusenden würden und nicht das Fristende
abwarten.
Bitte reichen Sie die Anträge per E-Mail an .
Dies ist unbedingt aufgrund von Abwesenheiten notwendig.
Vielen Dank im Voraus!
Von K ö l sc h bi s Fo l k i s t a l l e s v e r t re t e n : Z w e i Ta g e Fe i e r n i m D o r f - K a l k
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta...
1 von 6
28.08.2023, 08:20
Von K ö l sc h bi s Fo l k i s t a l l e s v e r t re t e n : Z w e i Ta g e Fe i e r n i m D o r f - K a l k
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta...
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28.08.2023, 08:20
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Von K ö l sc h bi s Fo l k i s t a l l e s v e r t re t e n : Z w e i Ta g e Fe i e r n i m D o r f - K a l k
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3 von 6
28.08.2023, 08:20
Anlage 7, Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.01.2024 öffentlich 3.7 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 4014/2023 Herr Fischer, B90/Die Grünen, lehnt die Beschlussvorlage ab, da der Sonntagsschutz ein hohes Verfassungsgut sei, dass es zu bewahren und achten gelte. Die Stellung- nahme der Gewerkschaften wird ausdrücklich begrüßt. Er rügt, dass die Fachverwal- tung erneut nicht die Stellungnahme der Kirchen eingeholt habe. Herr Scheffer, Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Herrn Fischer an. Frau Dr. Holzer Henke, KlimaFreunde, erklärt, dass man grundsätzlich über eine Sonntagsöffnung nachdenken könne, doch diese müsse dann mit etwas Neuem, ei- nem innovativen Konzept verbunden werden. Dieser Vorschlag sei völlig fantasielos. Herr Leitner, CDU, stimmt der Beschlussvorlage zu, sieht das kirchliche Votum aber auch als fehlend. Bei einer Sonntagsöffnung ab 13:00 Uhr bestehe jedoch die Mög- lichkeit der Teilnahme am Gottesdienst. Herr Polat, SPD, bittet die Fachverwaltung um Erklärung, was als historischer Anlass gelte, die Fitness und Bodymesse sei als historischer Anlass angegeben. Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 4014/2023 Freigabedatum 04.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige- fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- tagen für das Jahr 2024. Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für das Jahr 2024 haben vier Interessengemeinschaften sechs Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. Bei den Anträgen handelt es sich um die Anträge, welche ausschließlich für das Jahr 2024 gestellt wurden. Für die mehrjährigen Anträge wird auf die separate Beschlussvorlage 4016/2023 verwiesen. Genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen wie nachfolgend beschrieben vor. Stadtbezirk 1: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 14.04.2024, FIBO Die Anlassbeschreibung legt bei der FIBO nachvollziehbar dar, dass die Messe im Jahr 2018 (mit 1.133 Aussteller*innen) mehr als 143.000 internationale Fach- und Privatbesucher*innen aus 120 Ländern nach Köln gezogen hat (https://www.fibo.com/de/FIBO/Abschlussbericht- 2018/793/). Sie ist die weltgrößte Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit. Im Jahr 2019 stieg die Zahl der Besucher*innen auf rund 145.000 Besucher*innen aus 133 verschiedenen Ländern an. Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche von 160.000qm ein. Nimmt man zur Mes- sefläche die Veranstaltungsfläche von ca. 3.500 qm in der Innenstadt hinzu, wäre die Gesamt- fläche der Veranstaltung deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Mit der Zahl der Besu- cher*innen und der Größe der Veranstaltung prägt die FIBO und die parallel stattfindenden Aktionstage in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwar- tende Personen gegenüber, die am Sonntag dem 14. April zum Einkaufen in die Kölner Innen- stadt kommen werden. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichba- ren Düsseldorfer Fall haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsge- richt NRW es angesichts der innerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Messegelände und den Orten der Aktionstage, genügen lassen, dass die Messehallen und die Düsseldorfer City auf die Weise aufgrund der spezifischen örtli- chen Verhältnisse zu einer Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche aus- strahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Ho- tels und Restaurants gelegen sind und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen. Die Gesichtspunkte hat das Stadtmarketing Köln in seinem Antrag auch für Köln nachvollzieh- bar dargelegt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 3 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 01.12.2024, Weihnachten in Köln Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Geneh- migung der für den 01.12.2024 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weih- nachtsmärkte. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die beantragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feier- tagsschutzes erforderliche Strahlwirkung einnimmt. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Zahl der Besucher*innen, nämlich eine Gesamtbe- sucher*innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 Menschen. Mit den Zahlen der Besucher*innen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gele- genen Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesucher*innen 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besucher*innen gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Das entspricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besucher*innen. Die Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Zählung der Besucher*innen anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognosti- zierte Zahl der Besucher*innen von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Ein- kaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veran- staltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*innen, als Besu- cher*innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher*innen. Neben der Gegenüberstellung der Besucher*innenzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch auf den Ge- samtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weihnachts- märkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionelle Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmä- ßig ausgeschrieben wurden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Magneten für Besucher*in- nen dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*innen an- lockt. Auch die spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*innen gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahme- charakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Aufkommens der Besucher*innen des Leipzi- ger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufs- stellen prognostiziert worden. Die Verwaltung hält den Antrag auch im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für genehmigungsfähig. Auch das Bundesverwal- tungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weihnachtsmarktes bestä- tigt. Dabei geht es, wie das Verwaltungsgericht Köln, davon aus, dass auch ohne exakte Dar- stellung von Zahlen der Besucher*innen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensichtlich ist. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 4 Stadtbezirk 2: 3. Treffpunkt Rodenkirchen; Rodenkirchener Sommertage, 01.09.2024 Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Na- men „Rodenkirchener Sommertage“. Die Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wich- tigste und größte Straßenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 wurde immer die Ausgestaltung als verkaufsoffener Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der Darstellung der Unternehmen auf der Straße und es wurde auf die Beantragung einer Sonder- öffnung verzichtet. Die Interessengemeinschaft beobachtete eine verstärkte Frequentierung des stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntnis der Konsument*innen, dass der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsument*innen ihn noch vor zehn Jahren kannten. Kund*innen, die sich in der nahen Vergangenheit dem Onlinehandel zuge- wandt hatten, erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. Wie in den vergangenen Jahren werden die „Rodenkirchener Sommertage“ an zwei Tagen stattfinden. Eine Straßensperrung erzeugt den typischen Straßenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (im Jahr 2023 auf dem Maternusplatz, häufig auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in dem je- des Jahr Top-Akteure der Kölner Musikszene vertreten sind. Der Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jedes Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher*innen an den zwei Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Köl- ner Top-Acts und lokal-etablierte Amateur-Acts. An dem Straßenfest wirken viele ortsansäs- sige Institutionen mit. Vereine (Turnverein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalver- eine u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbespaßung bereit. Hüpfbur- gen, eine Wasserrutsche und Geschicklichkeitsspiele sind ein typisches Programm, das vom Turnverein angeboten wird. Eine Vielzahl von kleinen Verkaufsständen laden auf der Haupt- straße zum Flanieren ein. Das Rodenkirchener Sommerfest, insbesondere die Musik-Acts prägen den Charakter des Tages, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher*innen gezeigt, wie auch die Presse belegt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 4. Treffpunkt Rodenkirchen; 21. Rodenkirchener Kunstmeile, 15.09.2024 Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2024 zum 22. Mal statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Vee- dels. Aus den Geschäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus wer- den Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürger*innen in vielfältiger Art Kunst nahe. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2024 wieder ein großes Kulturfest wer- den, welches immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher*innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, son- dern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler*innen, die ihre Werke präsen- tieren, steigt jedes Jahr. Im Jahr 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Posi- tionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren im Jahr 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern*innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunst- schule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, die am Vernissage-Sonntag ausstellen und so 5 zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Gruppe der Künstler*innen des Caritas Alten- zentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*innen, Tänzer*innen und Literat*in- nen, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestal- ten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Ma- ternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fah- nen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzer- ten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Auch im Jahr 2024 wird die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln voraussichtlich mit einer Ausstellung in den Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten. Eine Öffnung gegenüber dem Veedel ist ihre klare Strategie. Den Besucher*innen werden im Jahr 2024 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Ro- denkirchen unternommen werden können. Die Künstler*innen werden nach der großen Vernissage in der Gaststätte „Zum Treppchen“ den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Die mittlerweile etablierte Koopera- tion mit dem Veedel Michaelshoven wird ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Managerin das Bestreben auf Ihrer Agenda, die ge- samte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senio- ren, unbegleitete jugendliche Migrant*innen) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Vereine, wie z. B. die Bürgervereinigung Rodenkirchen e. V. nutzen solch lebendige Tage, um an Infoständen mit Ihren Mitglieder*innen ins Gespräch zu kommen. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler*innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Ver- nissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Mater- nusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkun- stangebots aus der Region. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstku- ratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstler*innen und Aussteller*innen organisieren. Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler*innen und ambitionierte Laien aus. Hinzu kommen an dem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeu- tiger Weise den Charakter des Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangen- heit durch die vielen Besucher*innen gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufs- offenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 3: 5. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 27.10.2024; Kunst im Carrée Die Veranstaltung wird eine Woche (vom 26.10.2024 bis zum 03.11.2024) veranstaltet und am Wochenende 26. - 27.10.2024 eröffnet. Für den 27.10.2024 wurde der verkaufsoffene 6 Sonntag beantragt. In über 70 Geschäften bzw. Galeriefenstern und Einrichtungen im gesam- ten Carrée stellen die Künstler*innen ihre Kunstobjekte zu einem bestimmten Thema aus. Die Vernissage zur Eröffnung der „Kunst im Carrée“ ist für das Eröffnungswochenende außerhalb der Geschäfte im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preis- verleihung für das beste Kunstwerk sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünstler*innen statt. Die Bezirksbürgermeisterin von Lindenthal wird zur Eröffnung eine Ansprache halten. An- schließend folgen ein Kunst-Spaziergang und eine Familienführung zu den Galeriefenstern, also ein Gang durch den öffentlichen Raum. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstler*innen in Diskurs ge- hen. Hierzu sind die ausstellenden Künstler*innen an ihren Kunstwerken anzutreffen und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfin- den. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen schauspielerisches/literarisches/tänzeri- sches/musikalisches Programm auf drei Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zu- gänglichen Grundstücken. Das Internationale Caritaszentrum präsentiert eine Open-Air Kultur- bühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvorplatz. Zudem finden an drei Standorten krea- tive Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künstler*innen und Aussteller*innen statt. Mehrere Portraitmaler*innen sowie Comiczeichner*innen malen, zeichnen und werden somit die Besu- cher*innen unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Es wird ein Künstler*in- nen- und Designmarkt mit über 40 Aussteller*innen stattfinden. Die Kindergärten von St. Nikolaus und Karl Borromäus machen mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunstaktionen vor Ort. Darüber hinaus wird es Wandelkonzerte auf Plätzen und den Gehwegen geben, wo Musi- ker*innen und Musikgruppen der Rheinischen Musikschule spielen werden. Des Weiteren wird es an fünf bis sechs Open-Air Standorten Licht- und Fotoinstallationen ge- ben. Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit einbezogen. In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. An verschiedenen Punkten in der Zülpi- cher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburgstraße und der Luxemburger Straße wer- den Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger*innen genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke, die in dem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Akti- onen eingebunden: Die besten Kunstwerke der Schüler*innen werden in verschiedenen Ge- schäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombinier- tes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler*innen. Ein Projekt, das gemeinsames kreatives Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zu- sammenarbeit mit dem Künstler ein großes Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m. Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, der Besucher*innen zu den Ausstel- lungsorten bringt. Das gesamte Carrée wird so zum Ausstellungsort unter der Einbindung von verschiedenen Einrichtungen. Der Fokus liegt dabei auf dem verbindenden und die Gemein- schaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an dem Tag absolut im Vordergrund. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 8: 6. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 09.06.2024, Musikfestival 7 Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Das Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Ver- kaufsflächen von ca. 50m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher*innen. Die Anzahl der Besucher*innen ist durch Presseberichter- stattung und Fotos belegt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 Besucher*innen ge- schätzt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stellungnahmen/Ergebnis Für das Jahr 2024 wurden aus Sicht der Verwaltung ausschließlich genehmigungsfähige An- träge der Interessengemeinschaften eingereicht. Mit E-Mail vom 08.11.2023 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 24.11.2023, zu den Anträgen, wel- che die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gege- ben. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 23.11.2023 (Anlage 6 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntagsöffnungen aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund teilt mit Datum vom 23.11.2023 mit, dass sie sich der Stellungnahme von ver.di anschließen (Anlage 6, siehe E-Mail-Verkehr, ano- nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Weitere Stellungnahmen, insbesondere der IHK Köln, sind der Verwaltung innerhalb der Frist nicht zugegangen. Fazit Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh- migungsfähigkeit der Anträge überzeugt, weil die Voraussetzungen des § 6 LÖG NRW für eine rechtmäßige sonntägliche Verkaufsstellenöffnung erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu beschließen. Anlagen Anlage 1 Rechtsverordnung Anlage 2 Anträge Innenstadt Anlage 3 Anträge Rodenkirchen Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg Anlage 5 Antrag Rath-Heumar Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB Die Anlagen 2-5 werden im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.
Anlage 2 Anträge Innenstadt
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Antrag offener Sonntag 14.04.2024 für die Kölner Innenstadt
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN
Bezeichnung des Anlass: FIBO
11.-14.04.2024
Aktionstage
Sport/Gesundheit/Prävention am
13./14.04.2024
Offener Sonntag:
14.04.2024, 13.00- 18.00 Uhr
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen
explizit als grundsätzlich zulässige
Anlässe für eine Öffnung von
Verkaufsstellen an Sonntagen
aufgeführt, woraus eine
präjudizierende Wirkung im Hinblick
auf eine grundsätzliche Genehmigung
für verkaufsoffene Sonntage gesehen
werden kann. Eine Messe muss aber
die „Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf
lediglich einen „Nebeneffekt“
darstellen. Dementsprechend darf eine
Messe nicht nur deshalb veranstaltet
werden, um formell die rechtlichen
Voraussetzungen für die eigentlich
bezweckte Ladenöffnung am Sonntag
zu schaffen.
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen
Gewerbeordnung (GewO) ist eine
Messe eine „im allgemeinen regelmäßig
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der
das „wesentliche A
ngebot eines oder
mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt
und überwiegend nach Muster an
gewerbliche Wiederverkäufer,
gewerbliche Endverbraucher oder
Großabnehmer“ vertrieben wird.
Internationale Messen zeigen nach
Definition des Ausstellungs - und
Messe-Ausschuss der Deutschen
Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche
Angebot eines oder mehrerer
Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der
Besucherseite ein über die Region
deutlich hinausgehendes
Einzugsgebiet auf, in der Regel
kommen über 50 % der Besucher aus
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mindestens 100 km Entfernung und
über 20 % aus mindestens 300 km
Entfernung.
Die FIBO:
Die Fibo (Abkürzung für Fitness und
Bodybuilding) ist eine Messe für Fitness,
Wellness und Gesundheit in Köln, die
seit ihrer Gründung 1985 in jährlichem
Turnus stattfindet. Die FIBO wurde 1985
von Kurt Thelen und Volker Ebener in
Köln gegründet. 1991 wechselte die
Messe den Standort und fand bis 2012
auf dem Messegelände in Essen statt.
2005 wurde die Messe aufgeteilt in die
Marken „Fibo“ und „Fibo Power“. Die
Fibo Power befasste sich fortan mit den
Themenkreisen Bodybuilding, Kraft- und
Kampfsport, die Fibo mit den Themen
Fitness, Wellness und Gesundheit. Ein
neuer Themenschwerpunkt ist seit 2009
der Themenbereich Gesundheit, der von
der Messegesellschaft als „Fibomed“
bezeichnet wird.
2013 kehrte die Messe nach Köln zurück
und findet seitdem in der Koelnmesse
statt.
Die FIBO ist die weltweit größte Messe für
Fitness, Well ness und Gesundheit und
nimmt immer weiter an
Bedeutung und
Entwicklung zu.
Damit spiegelt sich die Entwicklung des
allgemeinen Trends nach körperlicher
Fitness, gepaart mit dem gesteigerten
Bewußtsein für Gesundheit äußerst
erfolgreich in den Besucher - und
Ausstellerzahlen der Messe wider und
dies sogar Generationen-übergreifend
vom Jugendlichen bis zum Rentner.
Deutschland ist der Mitgliederstärkste
Markt in Europa und dies spiegelt sich
auch in den Zahlen wider. Mehr als 7,6
Mio. zieht es regelmäßig deutschlandweit
an die Fitnessgeräte. Dieser Trend wird
vor allem von einer älter werdenden
Gesellschaft unterstützt, denn prinzipiell
wird von Gesundheitsexperten begrüßt,
dass Bewegung und Muskeltraining
Krankheiten vorbeugt und das
Stimmungsbarometer hebt. Ein Ende der
Entwicklung ist nicht in Sicht und
Kraftsport und Bodybuilding haben den
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beliebtesten Sport der Deutschen schon
heute abgelöst. Er kommt „nur“ auf 6,8
Mio. Mitglieder.
Die FIBO gilt branchenintern als größtes
Fitnesstudio der Welt. Sie i st in 14
Themenbereiche gegliedert und bietet
neben den klassischen Fitnessthemen
den Profi -Gesundheitsbereich der
Physiotherapie. Moderne
Gesundheitsmethoden, reihen sich in das
Portfolio neuartiger Trainingsmethoden
oder elektrischer Muskelstimulation ein.
Unterstützt wird der Trend durch
etablierte Gesundheits -
Präventionsmaßnahmen, wie dem
betrieblichen Gesundheitswesen oder
dem Präventionsgesetz. Damit kommt
dem Thema Sport & Bewegung eine
immer größere Rolle zu, die sich an den
Aktionstagen 13./ 14.04.2024 in der
Kölner Innenstadt mit vielen Aktivitäten
wiederspiegeln wird. Mitmac h- und
Informationsstände präsentieren das
vielfältige Angebot in der Innenstadt und
bilden dann Gesundheits - und
Bewegungsthemen zum Mitmachen an.
Eine Kooperation mit dem Sportamt der
Stadt Köln und dem Kernthema 2024- der
UEFA- wird dabei genauso angestrebt,
wie breitenwirksame Angebote für alle
Genreationen.
Die Aktionstage
Sport/Gesundheit/Prävention werden
sich auf der Schildergasse,
Gürzenichstrasse, bei den Händler n und
Sportstudios der Innenstadt wieder
finden. Und die FIBO bringt sich seit
einigen Jahren noch stärker mit seinen
sportlichen Aktivitäten mit den
Sportveranstaltern und Sportakteuren in
die Aktionen der Stadt mit ein.
Die FIBO kann aufgrund ihrer lange
Tradition sowie grundsätzlichen
Konzeption und Ausrichtung eindeutig
als ein besonderer Anlass im Sinne des
LÖG NRW bezeichnet werden, der sich
von dem alltäglichen „Einkaufsleben“
der Menschen abhebt. Damit ist
unzweifelhaft, dass die Messe
grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt
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und die Ladenöffnung am Sonntag den
14. April 2024 einen „Nebeneffekt“.
Die Messe würde übrigens auch ohne
eine Ladenöffnung am besagten
Sonntag stattfinden.
Die Aktionstage
Sport/Gesundheit/Prävention finden
seit mindestens 2006 in der Kölner
Innenstadt (mit Ausnahme 2018 und
2019- wegen Corona ) statt und auch
dieses Veranstaltungsformat kann
damit als traditionell bezeichnet
werden.
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse
hierbei nicht im Vordergrund steht.
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher und
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und
den zur Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind,
stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch
zeitlich überlappend stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird
nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
5
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher
als die der Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf
Erfolg für eine Genehmigung durch den
Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen Anlassveranstaltung:
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung:
FIBO (2019):
Gesamt: 145.000 Besucher
84.000 Fachbesucher (2018)
1133 Aussteller
Besucher und Aussteller aus 133
Nationen
Für die Erstellung der ersten
Besucherprognose für den
Veranstaltungstag am 14 . April 2024
haben wir uns als Ausgangsbasis auf
vorhandenes Datenmaterial des
Unternehmens Jones Lang Lasalle
(Passantenzählungen Köln 2018 ), den
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts
für Handelsforschung an der Universität
zu Köln sowie den Zahlen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für
Köln gestützt.
Das Unternehmen Jon es Lang LaSalle
zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro
Stunde im Durchschnitt 13.000
Passanten.
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit
von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones
Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro
Stunde im Durchschnitt 28.030
Passanten. Diese Zahl ist jedoch in
zweierlei Hinsicht zu relativieren.
Zum Einen beinhaltet dieser Wert
aufgrund der Lage der Straßen
zueinander mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw.
Mehrfachzählungen. Geht man im
vorliegenden Fall realistischer Weise von
einer Mehrfachzählquote von einem
Viertel bzw. einem Drittel aus, resul tiert
aus dem zuvor berechneten Wert ein
„bereinigter“ Durchschnittswert von rund
18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro
Stunde.
6
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch
anerkannt, dass Frequenzmessungen die
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt
werden, nicht zwingend durch einfaches
Multiplizieren auf eine gesamte
Tagesdauer hochgerechnet werden
dürfen. Die meisten tageszeitlichen
Passantenfrequenzen in den
Innenstädten weisen eine unimodale oder
bimodale Verteilung auf. Im Rahmen
dieser Prognose sind wir von einer
unimodalen, symmetrisch
Normalverteilung der Passantenfrequenz
ausgegangen. Aus diesem Grund muss
für die letzten beiden Stunden der
beantragten Ladenöffnung von
durchschnittlichen
Stundenbesuchswerten in einer Spanne
von 7.000 bis nahezu 8.0 00 Passanten
ausgegangen werden. Demnach würde
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von
rund 70.340 bis 79.090 Passanten
ergeben.
Setzt man diese so ermittelten Werte in
Relation zu den Ergebnissen der Studie
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu
Köln (hier haben 68,7 Prozent der
Besucher angegeben, dass sie die
Kölner Innenstadt samstags primär
wegen des Einkaufs aufsuchen), und
den Daten der BAG Untersuchung
Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser
Untersuchung gaben 55,2 Prozent der
Befragten an, bei ihrem Besuch der
Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu
haben) und bildet aus beiden Daten
einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei
ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon
ausgegangen werden, dass zwischen
43.610 und 49.035 Personen am
Sonntag den 5. April zum Einkaufen in
die Kölner Innenstadt kommen werden.
Die oben stehend ermittelten Werte
decken sich annähernd mit einem realen
Wert, wie er im Rahmen der BAG
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in
der Kölner Innenstadt für einen Samstag
(11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt
wurde.
Es wurden stundengenaue
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man
7
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
die Besucheranteile in den Stunden von
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt
sich eine Gesamtbesucherzahl im
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel
von rund 45.400 Personen.
Wir gehen aufgrund der dargelegten
Berechnungen davon aus, das
insgesamt mit
„Einzelhandelsbesucherzahlen“
zwischen knapp 44.000 und 50.000
Personen gerechnet werden
kann/muss.
Eine prägende Wirkung einer
Veranstaltungsfläche für einen
verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur
dann angenommen, wenn die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die
geöffnet haben können, ungleich größer
ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um
wieviel größer die Verkaufsfläche der
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt
es keine grundsätzlichen quantitativen
Angaben bzw. auch keine allgemeinen
Näherungswerte.
Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche
von 160.000qm Quadratmetern ein.
Nimmt man zur Messefläche die
Veranstaltungsfläche von ca. 3.500 qm
in der Innenstadt hinzu, wäre die
Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich
kleiner als die Fläche der Geschäfte.
Dem steht eine theoretisch maximale
Gesamtverkaufsfläche der Kölner
Innenstadt von rund 314.000
Quadratmetern (Angaben nach
COMFORT Städtereport Köln 2016)
gegenüber. Damit ist die Fläche der
Veranstaltung zunächst kleiner als die
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet
haben können. Allerdings müssen
weitere Aspekte berücksichtigt werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter
Erfahrungen mit der Akzeptanz
verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist bekannt, dass
sich in der Regel nicht alle im räumlichen
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
8
befindlichen Einzelhändler auch
tatsächlich daran beteiligen. So
beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt
mit den meisten Sonntagsöffnungen, im
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der
Einzelhändler nicht regelmäßig an den
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der
Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach
Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE)
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit
bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 %
auszugehen. In Anbetracht der
Bedeutung der Weihnachtszeit für die
Umsatzgenerierung im Einzelhandel
gehen wir für Köln während des
verkaufsoffenen Sonntags am 07.April
2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“
von lediglich 15 bis 20 Prozent aus.
Setzt man diese Werte in Bezug zur
vorhandenen innerstädtischen
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis
266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich
zudem auch insofern, als dass sich die
ermittelte Verkaufsfläche des
innerstädtischen Einzelhandels in Köln
teilweise über mehrere Etagen erstreckt.
Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche
noch „günstiger“ sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung
vorgebracht werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung
erfüllt – auch im Lichte der jüngeren
Rechtsprechung - alle relevanten
Vorgaben, die im Zusammenhang mit
einer Freigabe eines Sonntags für die
Öffnung von Verkaufsstellen stehen.
Demnach ist die FIBO für den Sonntag
prägend und die beantragte
Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen
und veranstaltet.
9
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche
und Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
Passanten Befragung und Zählung
offener Sonntag 08.10.2017
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Die nachfolgend genannten Sachgründe
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG
geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen
von den zur Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe können
allerdings kumulativ vorliegen und der
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften
gefordert, diese Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und überprüfbare
Belege vorzulegen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt
hier zum Download
bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen
noch nicht als Mittel, um das öffentliche
Interesse in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend
genannten Sachgründe können daher derzeit
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden.
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
10
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen
vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen,
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder
Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung
oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung der
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder
Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es,
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien
und der Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und
örtlichen Zentren dienen.
11
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit
der jeweiligen Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort, insbesondere für den
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren
Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen
anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Wieder einmal präsentiert sich Köln mit
einer internationalen Leitmesse und zieht
damit über den Messezeitraum viele
Messegäste und Besucher an.
Das Messethema spiegelt den Zeitgeist
und allgemeine Trends wider, die neben
den Messegästen viele Kölner und
Kölngäste aus dem Umland
interessieren. Da die FIBO in den
vergangenen Jahren meist ausverkauft
war und das Thema sehr breit gefächert
ist, wurde bereits in der Vergangenheit
der Aktionstag Sport/Gesundheit/
Prävention am Messewochenende oder
im Frühjahr thematisiert. Der Zulauf an
Partnern und das große Interesse der
Gäste zeigt auf, wie hoch aktuell das
Thema und wie etabliert die
Veranstaltung ist. Köln positioniert sich
damit als „Oberzentrum“ für umliegende
Regionen und zieht damit Publikum und
Interesse an.
Köln wird außerdem immer wieder als
„Sportstadt“ benannt, da Großevents in
der Stadt stattfinden. Die Aktionstage
sollen den Kölnern und Besuchern die
sportlichen Highlight der Stadt vorstellen,
die ein wichtigen Teil des Lebens- und
Freizeitstandortes sind und oftmals für
Unternehmen als „weiche
Standortfaktoren“ gelten.
Nicht zuletzt ist die international
etablierte Deutsche Sporthochschule
Köln beheimatet, die die Bereiche
Bildung und Forschung excellent
abbildet.
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Begrenzung Öffnung Handel Innenstadt
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
1
Antrag offener Sonntag 01.12.2024 für die Kölner Innenstadt
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
25. November – 23. Dezember 2024 – 29 Tage
So.-Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet
Täglich: 10 bzw. 11 Std.
Gesamt: 342 Stunden
Offener Sonntag:
01.12.2024, 13.00- 18.00 Uhr
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von §
6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW)
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung
nicht gehindert sind und Störungen der
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf
Stunden verringert sich die zeitliche
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer
des Einzelhandels.
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die
Öffnung an bestimmten Sonntagen.
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von
öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches
Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung
viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der
Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in
hohem Maße anzieht.
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu
schaffen.
2
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange,
vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit
zurück verfolgt werden. Stellten die
Weihnachtsmärkte in Köln früher v orrangig
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu
Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und
Kommunikation geworden.
Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei
Bedürfnisse, die Verans talter erfüllen.
Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche
Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen,
Emotionen usw. gewinnen gegenüber der
Einkaufsfunktion an Bedeut ung und spiegeln sich
deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch
eines Weihna
chtsmarktes wider (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3)
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt,
Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik
der Märkte und die musikalischen
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden
Garant für das hohe Niveau und die ständige
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte
und somit der Weihnachtsstadt Köln.
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt
haben eine große Tradition, sind imageprägend und
tragen in einer de r dicht besiedelsten Regionen
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit
nationaler und internationaler Bedeutung bei.
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem
Nürnberger Christkindlmarkt.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/
umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/)
3
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs.
besonderes „Shopping-Interesse“
Weihnachtszeit
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1.
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR
2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse")
potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um
eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an
Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit
liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist
ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich
nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch
vorgetragen werden und muss dann auch in der
Abwägung der Genehmigungsbehörden
berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist.
Unter Alltag versteht man im allgemeinen
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten)
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen),
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt.
Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG
verwendete Begriff des „alltäglichen
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen
für solche Fälle, in denen es zwar um
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr
den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet
werden können. Entsprechende
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht.
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann
im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen
der Konsumenten auf
das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes
Zeitfenster),
seiner produktmäßigen Orientierung auf
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel
etc.)
und dem regelmäßig eher familiär konzipierten
Einkaufsmodus
4
verwiesen werden.
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie:
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte
korrespondieren auc h weitestgehend mit
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt
zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten
Besucher und Touristen? Ergebn isse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 –
Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und
Absatzforschung und MK Illumination GmbH,
Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten
stehen Aspekte wie „Treffp unkt und Vergnügen“
ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und
Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die
Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten
kumuliert 60,5 % der Befra gten die Gesichtspunkte
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen
Tradition und Inszenierung –
Was erwarten
Besucher und Touristen, Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015,
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu
Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember
2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von
„normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern
der Verbraucher ab, wie Studien bzw.
Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus
welchem primären Grund die Verbraucher eine
Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie
„Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für
Handelsforschung an der Universität zu Köln an
einem Donnerstag im September (n=16.653) rund
53 % an, zum Einkaufen in die
5
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten
Personen. Insofern kann das alltägliche
Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem
(Shopping)Verhalten anlässlich von
Weihnachtsmärkten verglichen werden.
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich,
wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit
denen anlässlich des Besuches eines
Weihnachtsmarktes verglichen wird.
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in
Begleitung von Familienangehörigen,
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten.
Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind
alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas
Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 –
Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches
Profil und aktionsräumliches Verhalten der
Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im
Dezember 2008. Geographisches Institut der
Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie.
S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008
Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu
Köln, wurde für einen Donnerstag im September
2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher
(n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die
Innenstädte kommen. Für einen Samstag im
September 2014 ermittelt die Studie (Befragte
Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen,
die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund
40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“
liefern die Ergebnisse der bundesweiten
„Untersuchung Kundenverkehr“ des
Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei
rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage
folgende Anteile von „Single-Shoppern“:
Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie
Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die
Personenanzahl als ein taugliches
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw.
muss.
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext
hat auch eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich
6
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009).
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit
kulturellem, sozialem und traditionsbildendem
Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten
der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit
dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche
Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten.
Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung
von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des
BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und
traditioneller, gemeinschaftsbezogener
Gemeinwohlbelange, des örtlichen
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern,
der Wahrung von Tradition und religiöser,
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises.
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten
und Weihnachtsmärkten den Charakter der
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil
vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988,
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung
von Altennachmittagen, das Auftreten von
Musikkapellen und das Bestehen von
Kindernachmittagen spielen bei derartigen
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl.
BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem
anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und
traditionellen Weihnachtsmarkt das
Besucherinteresse, vertraute und beliebte
Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder
zu finden und den Kontakt mit den Bürgern
untereinander sicherzustellen, eine wesentliche
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 -
22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299).
Bildet die Anlassveranstaltung den
Hauptgrund für
Besucher/Besucherinnen die
Veranstaltung zu besuchen oder
steht die Ladenöffnung im
Vordergrund?
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen,
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr.
2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und
X ja
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
7
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz-
oder Shoppinginteresse hierbei nicht im
Vordergrund steht.
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung
Besteht ein unmittelbar räumlicher
und zeitlicher Bezug zur
Anlassveranstaltung und den zur
Öffnung vorgesehenen
Verkaufsstellen?
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist
regelmäßig insbesondere dann auszugehen,
wenn die örtliche Veranstaltung in den
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen
sind, stattfindet.
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend
stattfindet.
Zwischen Veranstaltung und
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit
geschaffenen Anlässe um eine
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände,
sogenannte Bauernmärkte mit 10
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden,
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen,
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen.
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt
genehmigten Anlässe.
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur
Ladenöffnung vorgesehen ist;
Gesamtveranstaltungsbereich einschl.
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus,
wird nicht genehmigungsfähig sein;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Zieht die Anlassveranstaltung mehr
Besucher als die der
Verkaufsstellenöffnung?
Fragestellung wird trotz Wegfall der
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der
Verwaltung;
X ja
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)
Besucher wegen
Anlassveranstaltung:
In den letzten Jahren zog der Kölner
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio.
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080;
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474
40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-
besuchern/).
8
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage
im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir
schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger
kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten
Besucher werden auf die gesamte Dauer der
Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden-
idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag
(19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund
der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt
das dritte Adventswochenende allgemein jedoch
eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache
gehen wir an diesem Sontag – in einem
konservativen Ansatz- von höheren
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was
absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen
am Sonntag „ausmachen“ würde.
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und
grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten
anspricht als die ANUGA, scheint die
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne
von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel
und nachvollziehbar.
Überregional bekannte und bedeutende
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit
überdurchschnittliche Besucherraten bei
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50%
der Besucher reisen aus weiter entfernten
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von
Tagesreisen mit dem Ziel des
Weihnachtsmarktbesuches spricht.
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland
beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen
Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler
Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem
Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen
Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6)
9
Besucher wegen
Verkaufsstellenöffnung:
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem
Ausland stammen und überwiegend Touristen sind,
läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten.
Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene
Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung.
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten
Studie des Bundesverbandes Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen,
die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen
nutzen würden.
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte,
bundesweite Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner
Weihnachtsmärkte am 4. Dezember 2022 aus, so
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den
Weihnachtsmarkt besuchen.
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch
im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen.
Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher
am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt
gekommen.
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung
auszugehen ist, ist die prognostizierte
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100
bis ca. 57.150 Menschen plausibel und
nachvollziehbar.
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss
10
Veranstaltungsfläche:
Verkaufsfläche:
als der alleinige verkaufsoffene Sonntag,
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder
dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten
vor, die deutlich andere (abweichende)
Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen
können.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf
hinzuweisen, dass eine schematische
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung
allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung
4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B
537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai
2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass
es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen
Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr
auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist
im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es
handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest
mit zahlreichen Elementen, das sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen,
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche)
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt.
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes
für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes.
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch
keine allgemeinen Näherungswerte.
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden.
Folgende Straßen sind diesbezüglich von
Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse,
Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke,
Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring,
Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse,
Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt,
Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um
11
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse,
Zeughausstrasse,
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw.
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als
die Fläche der Geschäfte.
Dem steht eine theoretisch maximale
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber.
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke
zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch
geöffnet haben können.
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt
werden:
1. Anhand verschiedener, bundesweiter
Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener
Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt,
dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran
beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler
nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft
erteilte der Hauptgeschäftsführer des
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr
Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für
die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir
für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am
16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete
Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem
auch insofern, als dass sich die ermittelte
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels
in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“)
Betrachtung würde das Verhältnis zur
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus
12
städtebaulichen Gründen gewollte
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht
werden.
Gesamtfazit:
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen
und veranstaltet.
Quellenangabe und Belege zu
Besucheraufkommen,
Veranstaltungsfläche und
Verkaufsfläche:
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit
über Charakter, Größe und Zuschnitt der
Veranstaltung verschafft (auch hier VG
Düsseldorf)
COMFORT Städtereport Köln 2016
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag
08.10.2017
Vitale Innenstädte 2014 Köln
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V., Bonn
Die nachfolgend genannten
Sachgründe wurden im Rahmen der
Novellierung des LÖG geschaffen.
Verkaufsoffene Sonntage wurden
bis dahin ausschließlich aufgrund
von Veranstaltungen von den zur
Antragstellung berechtigten
Interessengemeinschaften
genehmigt.
Eine Antragstellung von Seiten der
Verwaltung ist nicht beabsichtigt
und vom Rat in Richtung
Verwaltung
(politische/wirtschaftspolitische
Erwägungen) auch nicht
aufgegeben.
Die nachfolgenden Sachgründe
können allerdings kumulativ
vorliegen und der Verwaltung dazu
dienen, dem Rat das öffentliche
Interesse über den Anlassbezug/-
zusammenhang hinaus zu
begründen.
Hier sind die
Antragsberechtigten/Interessengem
einschaften gefordert, diese
Sachgründe geltend zu
machen/nachzuweisen und
überprüfbare Belege vorzulegen.
13
Das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept liegt hier zum
Download bereit. Es wird gefordert,
dass die Kommune auf der
Grundlage eines
Einzelhandelskonzepts mit der
Sonntagsöffnung gezielt einen der
genannten Sachgründe verfolgt.
Derzeit enthält das
Einzelhandelskonzept
Sonntagsöffnungen noch nicht als
Mittel, um das öffentliche Interesse
in Gestalt der benannten weiteren
Sachgründe zu fördern. Die
nachfolgend genannten Sachgründe
können daher derzeit nicht mit dem
aktuellen Einzelhandelskonzept
begründet werden.
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung eines
vielfältigen stationären
Einzelhandelsangebots
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der
stationäre Einzelhandel vielerorts einer
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt.
Dem soll durch begrenzte Freigabe von
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei
auf den Beschluss des OVG Münster vom
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären
Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig
bestehende Konkurrenzsituation zum
Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet
ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel
selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in
der Abwägung dem gebotenen Sonn- und
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche
Interessen vorzutragen.
Es werden danach Belege benötigt, die
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B.
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der
Stärkung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche
(Versorgungsinteresse,
insbesondere weniger mobiler und
ältere Teile der Bevölkerung;
Sicherstellung wohnortnaher
Versorgung)
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich
geschützte Versorgungsinteresse der
Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen
und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben,
da ihnen eine herausragende Bedeutung für den
Bestand und die Entwicklung der Städte und
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung
14
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur
Stadtteilzentren, die im überörtlichen
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.
Ladenöffnung dient der Belebung
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt-
oder Ortsteilzentren
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer
drohenden Verödung der Innenstädte mit
negativen Auswirkungen
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung
der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen
bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der
Abwanderung von Einzelhändlern und
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen.
Ladenöffnung steigert überörtliche
Sichtbarkeit der jeweiligen
Kommune als attraktiver und
lebenswerter Standort,
insbesondere für den Tourismus
und die Freizeitgestaltung, als
Wohn- und Gewerbestandort sowie
Standort von kulturellen und
sportlichen Einrichtungen
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden
und sich entsprechend selbst darstellen zu
können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht
des Landesgesetzgebers ebenfalls einen
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt
auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da
diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und
Unternehmen anzuziehen.
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil
haben dabei die nationalen und internationalen
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse
reisen jedes Adventswochenende an und ein
großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen
Köln mit seiner schönen weihnachtlichen
Atmosphäre wahr.
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese
Aussagen unterstreichen einmal mehr die
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine
große Rolle, um den Aufenthalt in der
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie
möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse
setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum
Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert
werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen,
Geschenke einzukaufen, das vielfältige
Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt
mit einem Museums oder Musicalbesuch zu
kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen
fussläufig gut möglich.
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es
außerdem wichtig, sich von umliegenden
Kommunen „abzuheben“ und die
Alleinstellungsmerkmale der Stadt
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in
der Adventszeit mehr als gerecht und dieser
Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht
15
nur beibehalten, sondern auch weiter forciert
werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur
den Anforderungen an den Tourismusstandort,
sondern auch einem attraktiven Wohn- und
Arbeitsstandort gerecht.
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher
geöffneter
Bereich
Handel
Innenstadt
© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Vorstellung der Ergebnisse der
Passanten-Befragung und Zählung
offener Sonntag 8.Oktober 2017
in Zusammenarbeit mit
IG SCHILDERGASSE
Standorte Zählung/Befragung verkaufsoffener Sonntag 08.10.2017, Kölner Innenstadt
Roncalliplatz
3,0tsd.qm
AlterMarkt
1,6tsd.qm
Heumarkt
3,1tsd.qm
Neumarkt
4,5tsd.qm
Rudolfplatz
ca. 1,0tsd qm
STANDORT 1
STANDORT 2
STANDORT 3
STANDORT 4
STANDORT 5
Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Anzahl Besucher pro Standort (wechselhaftes, trüb/regnerisches Wetter, Temp. 14 Grad Celsius)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
29.670
37.306 35.352
27.834
9.198
139.360
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5 GESAMT
Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Anzahl Besucher im Tagesverlauf
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
20.556
31.554
32.624
26.948 27.678
0
10.000
20.000
30.000
40.000
13:00-14:00 14:00-15:00 15:00-16:00 16:00-17:00 17:00-18:00
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Herkunft der Besucher (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
117
112
20
0
20
40
60
80
100
120
Aus Köln Von Außerhalb Aus dem Ausland
Auswahl:
China, Chile, Italien,
Argentinien, Spanien,
Schweiz, Russland,
Polen, Indonesien,
Türkei
Engere Region 71
Weitere Region 41
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Personenanzahl (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
36
134
36
27
16
0
20
40
60
80
100
120
140
Alleine zu Zweit zu Dritt zu Viert > als vier
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Besuchsmotive (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 246; Mehrfachnennungen waren möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
33
130
49
26
79
149
0 50 100 150
Bummeln/Spazieren
gehen
Gastronomiebesuche
Freunde/Bekannte
treffen
Allgemeine
Freizeitgestaltung
verkaufsoffener
Sonntag
Sonstiges
Davon 54 ausschließlich
Bummeln/Spazierengehen + Einkaufen = 53 %
Gastronomiebesuche + Einkaufen = 17 %
Freunde/Bekannt treffen + Einkaufen = 9 %
Allgemeine Freizeitgestaltung + Einkaufen = 12 %
Sonstiges (Anuga, Streetfood-Festival) + Einkaufen = 9 %
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Besuchsmotive Kombination (Anzahl ausgewertete Interviews n= 247; Mehrfachnennungen waren
möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Einkauf/Kein Einkauf (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
42
61
146
0 50 100 150
Einkauf
Kein Einkauf
Unentschlossen
Durchschnittlicher
Einkaufsbetrag:
140,85 €
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN
Kirchengängern (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
214
35
0 50 100 150 200
Ja
Nein
Kernaussagen/Ergebnisse
Zählung/Umfrage verkaufsoffener Sonntag, 08.10.2017, Köln
1. Die im Genehmigungsantrag für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Anuga,
dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festival am 8. Oktober 2017 erstellten
Besucherprognosen können durch die Zählung und Befragung vollständig bestätigt
bzw. sogar als „übererfüllt“ bezeichnet werden. Zunächst muss festgestellt werden,
dass aufgrund der Anordnung der Zählstandorte mit hoher Wahrscheinlichkeit von
Doppel-/Mehrfachzählungen ausgegangen werden muss. Ein „Abschlag“ bzw. Abzug
von rund einem Viertel auf die 139.360 gezählten Besucher würde demnach 104.520
Personen entsprechen. Im Genehmigungsantrag wurden Gesamtbesucherzahlen
(Personen die sowohl zum Einkaufen/wegen des verkaufsoffenen Sonntags als auch
wegen der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festiva kommen) von
102.100 bis 112.200 Personen prognostiziert. Der reale Wert liegt also fast gen au in
der Mitte.
Schlussfolgerung/Forderung:
Die im Genehmigungsantrag gewählten Prognoseverfahren sind verlässlich und sollten
künftig bzw. bei weiteren Antragsstellungen für verkaufsoffen e Sonntage grundsätzlich
akzeptiert werden und zur Anwendung kommen.
2. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellen das „Bummeln“,
das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ die Hauptmotive dar. Rund 60 %
aller befragten Besucher gaben diese Beweg gründe an. Damit wird der im
Genehmigungsantrag prognostizierte Besucheranteil, der nicht wegen des
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt kommt, sogar noch übertroffen. Im
Genehmigungsantrag vorausgesagt waren zwischen 58.100 und 60.200 Besucher,
die aus anderen Beweggründen als dem verkaufsoffenen Sonntag in die Innenstadt
kommen; real sind es 62.712 Personen. Lediglich ca. 22 % der Besucher kommen
dagegen ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner
Innenstadt. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag
mit anderen Besuchsmotiven, neben den Beweg gründen des „Bummelns“ und
„Spazierengehens“, vor allem mit Gastronomiebesuchen, gekoppelt. Von denjenigen
Besuchern, die ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Son ntags in die Kölner
Innenstadt gekommen sind, kauft die deutlich Mehrheit von rund 59 % auch
tatsächlich etwas ein. Damit liegt die sonntägliche „Käuferquote“ um rund 3 % höher
als im Mittel anderer Wochentage und Samstage (Vergleichswert BAG-Untersuchung
Kundenverkehr 2008, Köln). Der durchschnittliche Einkaufsbetrag liegt bei 140,85 €.
Schlussfolgerung/Forderung:
Der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt erfolgt nicht primär bzw. ausschließlich wegen
des verkaufsoffenen Sonntags. Mehrere Motive sind, in Kombination miteinander,
ausschlaggebend. Das Einkaufen alleine spielt dabei sogar eine deutlich untergeordnete
Rolle. Bei künftigen A nträgen zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Köln sollten
diese Erkenntnisse bei der Abwägung Berücksichtigung finden.
3. Im Vergleich zu Wochentagen und Samstagen kommen am Sonntag mehr Besucher
von außerhalb in die Kölner Innenstadt. Der Anteil auswärtiger Besucher am Sonntag
liegt im Durchschnitt rund 3 % hö her als an anderen Wochentagen (als Vergleich
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts
für Handelsforschung an der Universität zu Köln) . Rund 8 % der auswärtigen
Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und si nd überwiegend Touristen.
Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem
Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“.
Schlussfolgerung/Forderung:
Sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen erhören den Zufluss
auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln einerseits
seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, andererseits seine
Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken.
4. Es zeigt sich, dass sich die Besucher am Sonntag länger in der Kölner Innenstadt
aufhalten als an anderen Wochentagen und Samstagen. Während an den
Wochentagen und Samstagen durchschnittlich rund 12 % der Mensch en kürzer als
eine Stunde in der Kölner Innenstadt verbleiben, sind es am Sonntag lediglich etwa 7
%. Umgekehrt ist der Anteil der Besucher, die sich beispielsweise zwischen 2 bis 4
Stunden in der Kölner Innenstadt aufhalten am Sonntag mit 37 % deutlich höher als
an Wochentagen und samstags, wo der Anteil im Mittel bei ca. 27 % liegt (als
Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln).
Schlussfolgerung/Forderung:
Längere Aufenthaltszeiten der Besucher bedingen und erfordern entsprechend angepasste
Konzepte und Angebote. Die Stadt und auch alle anderen innerstädtischen
Wirtschaftsakteure, wie z.B. die Gastronomie und der Einzelhandel, müssen den Aufenthalt
für die Besucher so sicher, angenehm und abwechslungsreich gestalten wie möglich. Zu r
Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben muss das Stadtmarketing die maßgebliche
Koordination übernehmen.
5. Die Menschen nutzen den Sonntag, im Gegensatz zu den anderen Wochentagen und
Samstagen, deutlich intensiver zum gemeinsamen Besuch der Kölner Innenstadt. Im
Durchschnitt der Wochentage und Samstage sind in der Kölner Innenstadt einerseits
etwa 38 % de r Menschen alleine anzutreffen; dem steht ein Anteil von nur ca. 14 %
am Sonntag gegenüber. Andererseits liegt der Anteil der Besuche zu Zweit oder zu
Dritt am Sonntag kumuliert bei 68 %, gegenüber einem durchschnittlichen
wöchentlichen Anteil von etwa 51 %. Auch der Anteil der gemeinsamen Besuche mit
mehr als vier Personen liegt am Sonntag um ungefähr 8 % höher (als Vergleich
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts
für Handelsforschung an der Universität zu Köln).
Schlussfolgerung/Forderung:
Der sonntägliche Aufenthalt und Einkauf in der Kölner Innenstadt muss verstärkt in den Fokus
gemeinschaftlicher Aktivitäten gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern
sowie für Tourismusgruppen. Entsprechend sind Warenangebot e, Dienstleistungen und
Services bereit zu stellen. Ein offensives, gruppenorientiertes Standortmarketing könnte
solche Entwicklungen initiieren bzw. intensivieren.
6. Die Verkehrsmittelwahl für den sonntäglichen Besuch der Kölner Innenstadt
unterscheidet sich im Hinblick auf die Hauptverkehrsmittel ÖPNV und Pkw deutlich
vom wochentäglichen und auch vom samstäglichen Verhalten. Während wochentags
und samstags im Mittel rund 54 % der Menschen öffentliche Verkehrsmittel benutzen,
sind es am Sonntag lediglich knapp 39 %. Umgekehrt fahren sonntags fast 45 % mit
dem Pkw in die Kölner Innenstadt, wochentags und samstags durchschnittlich nur 28
%. Die prozentualen Anteile der Besucher, die das Fahrrad nutzen oder zu Fuß in die
Kölner Innenstadt kommen, sind nahezu identisch.
Schlussfolgerung/Forderung:
Die Kölner Innenstadt muss auch an Sonntagen für alle Verkehrsteilnehmergruppen
uneingeschränkt erreichbar sein. Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden sowie
Parkeinrichtungen von Banken, Versicherungen etc., sollten an Sonntagen für eine
allgemeine Nutzung geöffnet werden.
7. Die überwältigende Mehrheit von nahezu 86 % der befragten Besucher zählt nicht zu
den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern. Es gibt im Hinblick auf die
Kirchenbesuche auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Kölner n und
Besuchern die von außerhalb kommen. Ebenso gibt es keine gravierenden
Unterschiede zwischen dem Kirchenbesuchsverhalten von Männern und Frauen.
Schlussfolgerung/Forderung:
Verkaufsoffene Sonntage halten die Menschen nicht vom sonntäglichen Kirchgang fern, weil
die ganz überwiegende Mehrheit der Kölner Innenstadtbesucher sowieso nicht (mehr)
regelmäßig an Sonntagen in die Kirche geht. Umgekehrt wird ein Verbot von verkaufsoffenen
Sonntagen die Kölner Kirchen wohl kaum wieder füllen (können). Diesbezügliche Argumente
der Kirchen im Rahmen der Genehmigung von Anträgen für verkaufsoffene Sonntage sind
fernab jeder Realität. Die Kirchen sollten sich den verkaufsoffenen Sonntagen daher nicht
grundsätzlich entgegen stellen und den Kirchgang gemeinsam mit der Stadt und den
innerstädtischen Akteuren, z.B. Gastronomie, Kultur und Einzelhandel, in einem größeren und
übergeordneten Kontext stellen. Möglichkeiten zu einer gegenseitigen „Befruchtung“ sollten
ausgelotet werden.
Ergebnispräsentation der bundesweiten Befragung von über
33.000 Innenstadtbesuchern – Pressekonferenz
Vitale Innenstädte
Berlin, 27. Januar 2015
Vitale Innenstädte 2014 2
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1
Vitale Innenstädte 2014 3
3,4
4,4
5,6
6,6
7,4
8,4
9,4
5,9
7,7
9,9
11,6
13,1
14,9
16,6
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE, ohne FMCG
Anteil des Online-Handels am Einzelhandel (in %)
Wo kein Wachstum ist, herrscht Verdrängung: Der Anteil des Online-Handels am
Einzelhandel wächst stetig, denn …
Quelle: IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. Hochrechnung (H).
Vitale Innenstädte 2014 4
14,8
18,4 23,8 28,7 33,1 37,7 42,8
111,7
+24,2 +29,5
+20,6
+15,2 +14,1 +13,3
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H 2020 T
Online-Handel
Umsatz in Mrd. Euro
VÄ z. VJ in %
Marktvolumen Online-Handel (in Mrd. Euro)
… der E-Commerce entwickelt sich rasant – für 2014 werden wieder zweistellige
Zuwachsraten erwartet.
Konsumgüter B2C zu Endverbraucherpreisen, ohne Dienstleistungen, Hochrechnung (H)
IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014.
+24,2 +29,5
Umsatzanteil
E-Commerce
am Handel
i.e.S.:
2013: 8,4%
2020: 23,2%
Vitale Innenstädte 2014 5
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
VITALE INNENSTÄDTE 2014
Passanten-Befragung zur
Attraktivität der deutschen Innenstadt
62 Städte (N, W, O, S), > 33.000 Interviews
synchron erhoben am Do (25.09.) und Sa (27.09.)
Vitale Innenstädte 2014 6
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1
Vitale Innenstädte 2014 7
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 8
Top-Performer in
den einzelnen
Ortsgrößenklassen
Welche Schulnote würden Sie
dieser [der von Ihnen besuchten]
Innenstadt in Bezug auf ihre
Attraktivität geben?*
Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
2,7
Gesamtdurchschnitt über alle
62 teilnehmenden Städte
Hamburg
Münster
Regensburg
Landshut
Bietigheim-
Bissingen
Freyung
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6, Gesamtdurchschnitte über alle teilnehmenden Städte der entsprechenden Ortsgrößen
Durchschnittsnoten der
Städte in den einzelnen
Ortsgrößenklassen
2,5
2,5
2,7
2,7
2,7
3,0
über
500.000
200.000 bis
500.000
100.000 bis
200.000
50.000 bis
100.000
25.000 bis
50.000
bis 25.000
Ø nach OrtsgrößeEinwohner
Vitale Innenstädte 2014 9
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 10
Durchschnittsnoten der
Städte in den einzelnen
Altersklassen*
2,7
2,6
2,6
2,6
2,7
2,6
16 bis 19
Jahre
20 bis 29
Jahre
30 bis 39
Jahre
40 bis 49
Jahre
50 bis 59
Jahre
60 Jahre
und älter
Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Altersstruktur der Innenstadtbesucher
nach Ortsgrößenklassen
Vitale Innenstädte 2014 11
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 12
1 2 3 4 5 6
Gestaltung der Innenstadt
Ambiente/ Atmosphäre/ Flair
Erlebnischarakter
regionale Verbundenheit
Sauberkeit
Sicherheit
Vielfalt und Angebot der Geschäfte
Gastronomieangebot
Freizeitangebot
Besucherzahl
Erreichbarkeit
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Bestes Stadtergebnis
Durchschnittsergebnis*
Schlechtestes Stadtergebnis
Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf …
ungenügendsehr gut
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Mittelwert der Ortsgrößendurchschnitte
Vitale Innenstädte 2014 13
< 25.000
EW
25.000-
50.000 EW
50.000-
100.000 EW
100.000-
200.000 EW
200.000-
500.000 EW
> 500.000
EW Ø
Erreichbarkeit 2,4 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 2,1
Gastronomieangebot 2,8 2,6 2,6 2,2 2,2 2,3 2,5
Gestaltung der Innenstadt 2,7 2,6 2,6 2,7 2,5 2,5 2,6
Regionale Verbundenheit 2,8 2,5 2,5 2,5 2,4 2,5 2,6
Sauberkeit 2,5 2,6 2,5 2,7 2,7 2,9 2,6
Sicherheit 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6
Ambiente/Atmosphäre/Flair 3,0 2,7 2,7 2,6 2,5 2,6 2,7
Vielfalt und Angebot der
Geschäfte 3,2 2,9 2,7 2,5 2,2 2,1 2,7
Besucherzahl/-frequenz 3,4 2,9 2,7 2,4 2,4 2,1 2,8
Barrierefreiheit 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 3,0 2,9
Parkmöglichkeiten 2,7 2,9 3,0 3,3 3,2 3,6 3,0
Freizeitangebot 3,7 3,3 3,1 2,4 2,4 2,5 3,1
Erlebnischarakter 3,6 3,4 3,2 2,9 2,8 2,7 3,2
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Dieses Einzelkriterium wurde im Vergleich zum Durchschnitt in der entsprechenden Ortsgröße besser bewertet
Wie bewerten Sie die Attraktivität der Innenstadt im Hinblick auf …*
Vitale Innenstädte 2014 14
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 15
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Wie würden Sie diese Innenstadt zuordnen? Es ist eine Innenstadt…
43
30
19
11 12 8
20
38
45
47
53 55
48
47
19 25
34 37 33
44
32
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
...eher für Freizeit und
Stadtbummel
sowohl als auch
...eher für die tägliche
Versorgung
Angaben in % der Befragten
Vitale Innenstädte 2014 16
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche
Versorgung, Freizeit/Stadtbummel tritt als Besuchsmotiv in den Vordergrund
62 53 54 50 49 37
43
30
19
11 12
8
19
26
34 37
33
44
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
50,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Besuchshäufigkeit der Stadt und Besuchsmotiv
Anteil der Besucher, die täglich oder mehrmals pro Woche die Innenstadt besuchen
Innenstadt für die tägliche Versorgung
Innenstadt für Freizeit / Stadtbummel
Angaben in % der Befragten
Vitale Innenstädte 2014 17
Wer shoppt wann in der Innenstadt?
56
40
33
43
11 17
Donnerstag Samstag
Mehr als 2
Personen
2 Personen
1 Person
Angaben in % der Befragten
Am Samstag sinken die Anteile der „Single-Einkäufer“ zu
Gunsten der „Shopping-Paare“ und der „Shopping-Familien“.
+ 6
+ 10
- 16
Vitale Innenstädte 2014 18
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 19
0,31 0,30 0,18 0,13 0,10 0,10 0,05 0,05* 0,04 0,03 0,03* 0,02* 0,00*
-0,13 -0,08 -0,07 -0,02* -0,02* -0,15 -0,04* -0,11 -0,05 -0,07 -0,03* -0,07 -0,03
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Wie beeinflussen die Einzelmerkmale die Gesamtattraktivität einer Stadt?
Der Ausschlag der Balken informiert darüber, in welchem Ausmaß ein Einzelmerkmal die
Gesamtattraktivität einer Stadt beeinflusst:
Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das
Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt.
Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Nicht-
/Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt.
*Nicht signifikant ungleich Null (Signifikanzniveau < 95%)
Einfluss auf die Attraktivität
+
-
Vitale Innenstädte 2014 20
Welche Sortimente vermissen Sie in dieser Innenstadt?
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
19
42
14
15
12
6
6
26
11
19
31
10
11
6
2
4
22
14
34
25
6
8
3
3
2
18
11
20
26
4
7
3
2
2
7
5
24
23
5
8
3
4
2
10
7
20
12
4
7
3
4
1
5
5
23
26
7
9
5
4
3
15
9
Im Ortsgrößenvergleich überdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Im Ortsgrößenvergleich unterdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Anteil der Befragten (in %),
die in der Innenstadt den
jeweiligen Sortiments-
bereich vermissen
Ortsgrößenklasse (Einwohner)
Øbis 25.000 25.000 bis
50.000
50.000 bis
100.000
100.000 bis
200.000
200.000 bis
500.000
mehr als
500.000
Lebensmittel / Getränke
Bekleidung / Fashion
Schuhe / Lederwaren
Sportartikel / Hobby /
Freizeit
Kosmetik / Drogerie /
Gesundheit
Bücher / Zeitschriften /
Schreibwaren
Uhren / Schmuck /
Accessoires
Multimedia / Elektronik /
Foto
Haushaltswaren / Deko
Vitale Innenstädte 2014 21
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet
(6) Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
Vitale Innenstädte 2014 22
Hat sich Ihr Einkaufsverhalten in der Innenstadt durch das Angebot,
online einkaufen zu können, verändert?
21
19 19
20 21 21
20
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
Ja, ich kaufe verstärkt
online ein und
besuche daher diese
Innenstadt zum
Einkaufen seltener
Angaben in % der Befragten
Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen
Vitale Innenstädte 2014 23
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1
Vitale Innenstädte 2014 24
Allgemein: In Zeiten steigender Online-Umsätze und zunehmendem
Verdrängungswettbewerb sowie heterogener Innenstadt-Funktionen ist Kooperation
notwendiger denn je: Keine attraktiven und vitalen Innenstädte ohne Handel und
kooperierendes City-Management.
Zentrale Herausforderung: Übernahme von Funktionen und Aufgaben durch alle
beteiligten Stakeholdergruppen:
Handel: Zum Existenzerhalt und zur Kompensation möglicher Umsatzverlagerungen
in den Online-Handel: Nutzung aller Vertriebswege.
Bestmögliche Bedienung des Erlebnischarakters – einem zentralen Erfolgstreiber
der Innenstadt. Reges Engagement bei abgestimmten Marketing-Maßnahmen für
die jeweilige Stadt und ihre Besucher.
Immobilienwirtschaft: Aktiver Beitrag zur Stabilisierung bzw. Entwicklung des
Standortes über die Verbesserung ambiente-bezogener Attraktivitätsfaktoren.
Entwicklung zukunftsfähiger Raum- und Mietmodelle, um bei veränderten
Gegebenheiten Flexibilität sicherstellen.
City-Marketing: Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen der Stakeholder vor
Ort, die durch die Moderation des jeweiligen City-Marketings kooperativ
zusammengeführt werden können.
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ I/II
Vitale Innenstädte 2014 25
Kommune/Stadt: Bearbeitung und Verbesserung von Attraktivitätsfaktoren und
Berücksichtigung der Multifunktionalität von Innenstädten. Aktive Unterstützung
des Handels allgemein und mit Blick auf angegliederte Wirtschaftszweige
(Dienstleister, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kultur). Höhere Frequenzen zur
Vitalität der Stadt durch z.B. optimierte Infrastruktur, Erreichbarkeit oder weniger
administrative Anforderungen.
Politik: Erweiterte Betrachtung des Handels in seinem gesellschaftlichen und
gesamtwirtschaftlichen Kontext. Entwicklung fortlaufender, regional ausgerichteter
Einzelhandelskonzepte, die das Wechselspiel mit anderen Wirtschaftszweigen
berücksichtigen. Behörden und Stadtplaner berücksichtigen stärker die zunehmende
Multifunktionalität der Städte.
Standesvertretungen: Heterogene Bewertungen und Anforderungen signalisieren
Handlungsbedarf ohne Patentrezept. Dialog, Zusammenarbeit und Empathie
aller beteiligten Stakeholdergruppen sind – regional wie auch überregional – bei
der Suche nach Lösungsansätzen gefragt.
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ II/II
Bildquellen: © Sindy/Fotolia.com; © Andres Rodriguez/Fotolia.com
Umfrage: Schulnote 3 plus für deutsche Innenstädte
Aktuelle Untersuchung
in 62 Städten
zeichnet umfassendes Bild zur deutschen Innenstadt. Stadt-
zentren bei Alt und Jung gleichermaßen beliebt. Städte aller
Größenklassen von Frequenzverlusten betroffen.
Köln, 27. Januar 2015
–
Demografischer Wandel, Digitalisierung, verändertes Konsumentenverhalten
–die deutschen Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Eine aktuelle
Untersuchung des IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd,
HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern nimmt
deutsche Innenstädte deshalb genau unter die Lupe und hat über 33.000
Innenstadtbesucher zu der Attraktivität ihrer Stadtzentren befragt. Das Ergebnis:
Innenstadtbesucher erteilen deutschen Stadtzentren die Schulnote drei plus.
Sowohl junge als auch ältere Konsumenten sind dabei mit ihren Stadtzentren
grundsätzlich zufrieden. Und: Innenstädte werden von Personen jeglichen Alters
besucht –wobei der Anteil jüngerer Besucher mit der Stadtgröße tendenziell
Zu nimmt. Versorgung vs. Freizeit: Womit Städte punkten können. Die
Untersuchung bestätigt auch:
Je höher die Einwohnerzahl, desto mehr stehen Freizeitaspekte beim Besuch der
Innenstadt im Fokus. Vor allem kleinere Städte bis 50.000 Einwohner werden für
die tägliche Versorgung aufgesucht. Ein Blick auf die Einzelkriterien verrät: Mit
Guter Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter können Städte
die Wahrnehmung ihrer Gesamtattraktivität positiv beeinflussen . Fehlt es
auf der anderen Seite an Gestaltung, Sauberkeit oder Handelsvielfalt, sinkt die
Attraktivität der Innenstadt aus Sicht ihrer Besucher in jedem Fall. Vor allem die
Angebotsvielfalt im Handel ist ein Hygienefaktor. Aus Sicht der
Innenstadtbesucher fehlen in den Stadtzentren Angebote in den
Sortimentsbereichen Fashion, Lebensmittel/Getränke und
Multimedia/Elektronik/Foto.
Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten werden Handelsangebote im
Bereich Bekleidung vermisst –teilweise jeder dritte Innenstadtbesucher
bemängelt die Auswahl in diesem Bereich.
Online vs. Offline: Städte aller Größen von Frequenzverlusten betroffen
Auch der weiterhin wachsende Online-Handel verschärft die
Wettbewerbssituation vor Ort. Jeder fünfte Innenstadtbesucher gab an,
verstärkt online einzukaufen und aus diesem Grund die Innenstadt seltener zum
Einkaufen zu besuchen.
Auffällig ist: Kleinstädte und Metropolen sind dabei gleichermaßen von Frequenz-
verlusten betroffen.
„Bei weiter steigenden Online-Umsätzen und der großen
Heterogenität an Innenstadtfunktionen ist ein umfassendes City-
Management notwendiger denn je. Ein Patentrezept für die erfolgreiche
Innenstadt gibt es aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und
Rahmenbedingungen allerdings nicht –individuelle Konzept
e müssen her. Dafür ist die Kooperation sämtlicher Innenstadt-
Stakeholder zentral“, so Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln.
2
Zur Untersuchung:
Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich
Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweit
angelegten Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zugrunde,
die das IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria
Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern durchgeführt hat. In
über 60 deutschen Städten aller Größen und Regionen
wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der
Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei
ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September
2014 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so rund 33.000
Interviews zusammen gekommen. Mit den beteiligten Kooperationspartnern IFH
Köln, bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und weiteren lokalen Partnern
haben sich alle wesentlichen Stakeholder der Innenstadt zusammengetan, um
das
wichtige Zukunftsthema Innenstadt umfassend beleuchten zu können. Ziel ist es,
den Partnern in Handel
und Verwaltung dringend benötigte Basisinformationen über die Positionierung
ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische
Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine
Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und die Ansprüche der Innen
stadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse
zu einzelnen deutschen Städten
aller Größen und Regionen.
Statements
der Kooperationspartner
Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd
„Allen Städten, die sic
h mit ihrer Positionierung im Wettbewerb um Kunden und Besucher
auseinandersetzen, kann insoweit–sofern noch nicht geschehen –nur empfohlen
werden, ein Citymarketing einzurichten.
Idealtypisch durch öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure konstituiert, kann
das Citymarketing als Schnittstelle im Sinne des Weißbuches einer kooperativen
Innenstadtentwicklung Dynamik und Nachhaltigkeit geben“, so Michael Gerber,
Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd.
„Die Digitalisierung bietet dem lokalen Handel dabei enorme Möglichkeiten, seine
Serviceorientierung mit modernen Citylogistikangeboten und der Aufenthalts
- und Erlebnisqualität der Innenstadt zu kombinieren.
Kann es einen attraktiveren Ort zum Einkaufen geben als eine Innenstadt, die das
Beste aus der virtuellen mit dem Besten der realen Welt verbindet?“ so Michael
Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd.
Lovro Mandac, Vorsitzender der Geschäftsführung GALERIA Holding GmbH
„Politik und Handel müssen gemeinsam hart daran arbeiten, die Lebe
nsbedingungen für die stationären Händler im Zeitalter der Digitalisierung zu
sichern.“
„Wenn wir wollen, dass die Menschen in die Stadt kommen, dann müssen wir sie
auch einladen. Unter der Überschrift der Aufenthaltsqualität geht es dabei um
Vielfalt, Inspiration und Emotion, aber auch um Sicherheit, Zugänglichkeit und
Sauberkeit. Die Menschen möchten vom Staat nicht bevormundet werden. Sie
lassen sich weder vorschreiben, wie sie in die Stadt kommen –ob per Fahrrad,
Bahn oder Pkw –, noch wie oder wann sie einkaufen. Die wenigen
Sonntagsöffnungen zeigen, wie beliebt das SonntagsShopping bei
den Deutschen ist. Wenn die Läden geschlossen bleiben müssen, dann kaufen
sie eben in den Online-Shops. Die Forderung an die Politik muss deshalb lauten:
Schaffen Sie einen ungehinderten Zugang zur City und lassen Sie die Menschen
auch am Sonntag im stationären Handel einkaufen, wenn sie das möchten.
Damit beseitigen wir den größten Wettbewerbsnachteil gegenüber den reinen
Internet-Händlern und stärken die Innenstädte!
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4014/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.01.2024
- Erstellt
- 05.12.2023 10:03