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4014/2023

Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024, TOP 6.3.1

Anlage 1 Rechtsverordnung 2024

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Anlage 3 Anträge Rodenkirchen

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Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg

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Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB

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Anlage 5 Antrag Rath-Heumar

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Anlage 7, Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Anträge Innenstadt

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Anlage 1 Rechtsverordnung 2024

3061 Zeichen

Anlage 1 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024 
über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
in den Stadtteilen Innenstadt, Rodenkirchen, Sülz-Klettenberg und Rath-Heumar 
vom ???????? 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet. 
 
 
      § 1 
 
 
(1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
14.04.2024 und am Sonntag, dem 01.12.2024, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
01.09.2024 und am Sonntag, dem 15.09.2024, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein.  
 
(3) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem 
27.10.2024 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
09.06.2024 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Anlage 1 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: 
 
Innenstadt  
Am Domhof - Am Frankenturm  - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt -  Rampe der 
Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt  - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - 
Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - 
Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. 
bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; 
außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich 
Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn 
 
Rodenkirchen 
Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, 
Sommershof inkl. Barbarastr., Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis 
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Sülz/Klettenberg  
Berrenrather Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel 
Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße 
Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße 
Zülpicher Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel 
 
Rath/Heumar 
Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des 
Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn). 
 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum … 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 3 Anträge Rodenkirchen

27331 Zeichen

Sonntagsöffnung zu den 
Rodenkirchener Sommertagen 2024 
 
 
 
Termin: Sonntag, 1.9.2024 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Hauptstr. zwischen 
Kirchstr. (mit Rheingalerie-Platz) bis Walter-Rathenaustraße (mit 
Rathausplatz). Maternusstraße  von Hauptstr. bis Bahnhof 
Inklusive Maternusplatz ; Barbarastr. Bis Einfahrt Tiefgarage vom 
Sommershof. 
Ausrichter: Treffpunkt Rodeenkirchen e.V.  
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen 
Anlass: Rodenkirchener Sommertage 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. 
Seit  2006 unter dem Namen „Rodenkirchener Sommertage“ . 
Diese  Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste 
und grösste S trassenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 
2010 war immer die Aus gestaltung als Verkaufsoffende Sonntag 
gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der  Darstellung der 
Unternehmen auf der Straße gelegt und auf die Beantragung einer 
Sonderöffnung verzichtet 
Durch Corona beobachteten wir einen verstärkte Frequentierung 
der stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntniss des  
Konsumenten, daß der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent 
ist, wie die Konsumenten noch vor 10 Jahren kannten. 
Kunden die sich in der nahen Vergangenheit Onlinehandel 
zugewandt hatten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum

stationären Handel. 
 
Wie in den vergangenen Jahren w erden die Rodenkirchener 
Sommertage ein Fest an 2 Tagen sein. Eine Strassensperrung der 
zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typischen 
Strassenfestcharakter. 
Auf der zentralen Bühne, (in 2023  auf dem Maternusplatz , häufig 
auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein 
hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in dem jedes Jahr Top-
Akteure der kölner Musikszene vertreten sind. 
                  
 
 
           
Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg 
jeden Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher an den 2 Tagen nach 
Rodenkirchen. 
 
Das Bühnenprogramm umfasst Kölner Top- Akts und lokal -
etablierte Amateur-Akts.

An dem Strassenfest wirkten viele ortsansässigen Instutitionen mit. 
Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, 
Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich.  
Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur 
Kinderbespassung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und 
geschiclichkeitsspiele sind ein typi sches Programm, daß von TVR 
angeboten wird. .  
                     
 
Eine V ielzahl von kleinen Verkaufsständen lädt  auf der 
Hauptstrasse zum flanieren ein.

Eine starke Mediale Aufmerksamkeit im kölner Süden wird jedes 
Jahr erzeugt.

2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, 
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,  
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,  
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und 
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche 
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen

Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen 
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes 
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion 
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als 
der Gastronomie-  und Ausgehstandort durch, was zunehmend 
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.  
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit 
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt 
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher 
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und 
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen 
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche 
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und 
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online- Handel 
aufzuzeigen.  
 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv  erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des 
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des 
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe 
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut 
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch 
Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen  
 
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind 
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun

Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in 
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das 
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz 
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 
 
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren 
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen 
seit gut  12 Monaten z.T. ca.  11% der Lokale leer (Siehe auch 
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 
angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich 
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ 
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, 
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte 
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil 
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der 
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt 
wird. 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn-  und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo-   und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch

angelegter Gastronomie für Nah-E rholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) 
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre 
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu 
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an 
dem beantragten Sonntag 1.9.2024 Marketingmaßnahmen  
 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und 
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - 
und Wochenend- Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt 
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren. 
 
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über  die vorletzte 
Veranstaltung. 
 
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 
 
MfG   
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
 
Sonntagsöffnung zur 
21. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
 
 
Termin: Sonntag, 15.9.2024 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz, 
Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, 
Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof, 
Wilhelmstrasse. 
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen 
Anlass: 22. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Die 22. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions -
veranstaltung, die seit 2001  stattfindet. Die Sonntage waren von 
2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen.  Wie in den vergangenen 
Jahren wird die Kunstmeile 202 4 wieder ein großes Kulturfest 
werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. 
Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage-
Sonntag, die nach Rodenkirchen st römen, sondern auch die Zahl 
der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke 
präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wurden an 60 
Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung 
aus neun Nationen gezeigt –  insgesamt waren 2020  jedoch sogar 
rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt . Hier wirkten 
die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene 
Schule Köln und Jugendkunstschule) mit

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
 
 
Als separate Datei (per Link)  fügen wir hinzu den 
Ausstellungskatalog „Kunstmeile 2021“ mit allen Ausstellern und 
Ausstellungsorten. Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert, 
dass der gesamte Stadtteil mit vielen Gliederungen und 
Teilbereichen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von 
Rodenkirchen konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in 
der Tat eine kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort, 
weit über die  Geschäftswelt hinaus.  
 
 
https://treffpunkt-rodenkirchen.koeln/kunstmeile-2021 
 
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, 
sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft 
stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 45 0 
Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium  
Rodenkirchen,der Offenen- Schule-Köln,  der  Gesamtschule 
Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule 
Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie 
Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile 
gestalten, diese am Vernissage- Sonntag ausstellen und so zum 
ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren 
können.  
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des 
Caritas Altenzentrums  von Sankt Maternus  vertreten. Mit den 
Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche 
Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit 
gestalten, sind so fast über 6 00 Kreative an der Kunstmeile 
beteiligt. 
  
Als Ausstellungsorte sind , die katholische Kirche St. Maternus, die 
evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus-
Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. 
Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, 
Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten 
Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten –  die Orte werden 
einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen 
sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen,

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
Workshops und Performances miteinander verbunden.  
Wie auch in 2023  wird i n 2024 die st ark inklusiv ausgerichtete 
Offene Schule Köln mit einer Aus stellung in den neuen 
Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird. Eine Öffnung 
gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie.   
Den Besuchern werden 2024 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, 
Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende 
Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen 
werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage 
in der Gaststätte „Zum Treppchen“ den ganzen Sonntag an ihren 
Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen 
geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren.  
 
Die mittlerweile etablierte Kooperation mit dem Veedel 
Michaelshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat 
mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Mangerin das 
Bestreben auf Ihrer Argenda, die gesamte Vielfalt der dort 
ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, 
Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten ) in die Abläufe von 
Rodenkirchen zu integrieren.   
 
Vereine, z.B. die Bürgervereinigung Rodenkirchen e.V. nutzen 
solch lebendige Tage um an Infoständen mit Ihren Mitgliedern ins 
Gespräch zu kommen. 
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund 
80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 
5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer 
Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen 
Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen 
detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten 
vereinfacht. 
 
Begleitet  wird die Aktionsgemeinsc haft Rodenkirchen e.V. 
den Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks  
und Designs “ als zentrale Veranstaltung auf dem 
Maternusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen 
exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der 
Region.

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige 
Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische 
Choreographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern 
organisiert. 
  
Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche 
Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und 
ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit 
den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem 
Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte 
Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in 
der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 
 
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, 
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,  
 
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,  
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und 
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche 
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen 
Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen 
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes 
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion 
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als 
der Gastronomie-  und Ausgehst andort durch, was zunehmend 
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.  
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit 
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präs entieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher 
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und 
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen 
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche 
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und 
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online- Handel 
aufzuzeigen.  
 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positi v erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des 
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des 
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe 
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut  
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch 
Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen  
 
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind 
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun  
Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in 
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das 
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz 
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 
 
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren 
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen 
seit gut  12 Monaten z.T. ca.  11% der Lokale leer (Siehe auch

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 
angegeben mit 2% (seite 308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noc h ungewöhnlich 
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ 
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, 
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte 
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil 
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der 
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt 
wird. 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn-  und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo-  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch 
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) 
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre 
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu 
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an 
dem beantragten Sonntag 17.9.2023 Marketingmaßnahmen  
 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und 
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - 
und Wochenend- Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt 
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren.

Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS 
 
Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vor letzte 
Veranstaltung. 
 
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-
stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 
 
MfG   
(für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.)

31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 1/6
Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag
65 Künstler stellen bei Kunstmeile in Köln aus
Von Ulrike Süsser 23.10.2020, 18:24 Uhr Lesezeit 3 Minuten
Ausschnitt aus einem Gemälde von Georg Marin Copyright: Georg Marin
Startseite Köln Rodenkirchen Henriette Reker Kunstmeile: Auftakt am verkaufs
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Mehrere Personen verletzt: Kölner Zoobrücke ins Rechtsrheinische ist nach Unfall
gesperrt
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31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 2/6
Rodenkirchen – Die Kunstmeile 2020 sollte eigentlich in diesem April stattfinden,
wegen Corona wurde sie in den Herbst verschoben und startet nun am
verkaufsoffenen Sonntag, 25. Oktober, um 13 Uhr. Nun ist die Pandemie immer
noch akut vorhanden, aber eine erneute Absage oder Verschiebung kam nicht in
Frage. „Wir hatten ein halbes Jahr Zeit, den Umgang mit Corona zu lernen“, sagt
Wolfgang Behrendt. Er ist der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen,
die die zweiwöchige Kunstausstellung gemeinsam mit der Kuratorin und Kölner
Galeristin Alexa Jansen veranstaltet.
Bei der Meile stellen rund 65 Künstlerinnen und Künstler aus Köln und der Region
für zwei Wochen ihre Malereien, Zeichnungen, Objekte und Fotografien bei mehr
als 70 Händlern, Dienstleistern, Institutionen und Gastronomen aus. Auch Gruppen
und Schulen beteiligen sich an der Meile, die hauptsächlich im Zentrum von
Rodenkirchen stattfindet, aber auch in Sürth.
Los geht's am Brauhaus Quetsch in Rodenkirchen
Der nördliche Ausgangspunkt ist das Brauhaus Quetsch, dort zeigt Irene
Herkenrath ihre Arbeiten. Die Künstlerin bemalt unter anderem seit Jahren auch
Jacken und Fräcke mit karnevalistischen Motiven. Während der Meile sind ihre
„Models“ unterwegs.
ALLES ZUM THEMA HENRIETTE REKER
•Verwaltung will „Rheinpendel“ in Planung aufnehmen So steht es um das Seilbahn-Großprojekt in Köln
•Energiesparmaßnahmen in Köln Reker sagt Silvesterprogramm auf dem Roncalliplatz erneut ab
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31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 3/6
Sürth ist mit der Offenen Kunstwerkstatt an der Sürther Hauptstraße und vier
Künstlerinnen vertreten. „Die Geschäfte haben ihre eigenen Hygienekonzepte
entwickelt und setzen diese konsequent um“, sagt Behrendt. So dürfen sich nur
wenige Kunden gleichzeitig in den Läden aufhalten. Aktuell müssen laut Vorgabe
zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen – „Das funktioniert.“
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Verkaufsoffene Sonntage beschlossen
Kölner Kunstmeile in Rodenkirchen wird
vorverlegt
VonUlrike Süsser

31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 4/6
Kölner Nachwuchsschauspielerin
Das mag Luna Maxeiner an ihrem Veedel
Rodenkirchen
VonSusanne Wächter
Im Vorfeld habe er immer wieder festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger
nicht auf die kulturelle Abwechslung verzichten wollen. „Das Leben in Corona-
Zeiten ist mit einer Kunstmeile schöner als ohne“, sagt er. Zwar hätten einige
Kunstschaffende abgesagt, im Gegenzug seien aber neue dazu gekommen, so
dass die Meile noch größer sei als im Frühjahr.
Henriette Reker eröffnet vor der Sommerhofpassage
Einige Veränderungen gibt es freilich: So findet die offizielle Eröffnung der 18.
Kunstmeile durch Oberbürgermeisterin Henriette Reker um 13 Uhr nur in kleinem
Rahmen und im Freien vor der Sommershofpassage statt. Die Aktion wird jedoch
gefilmt und in die beteiligten Geschäfte und Lokale übertragen. An dem Infostand
können sich Besucher beraten lassen und dort gibt es auch den Katalog mit einem
Überblick über alle Termine, Orte und Künstler. Die Geschäfte sind bis 18 Uhr
geöffnet.
Das Rahmenprogramm wurde ebenfalls auf Corona abgestimmt. In der
Gastronomie gibt es keinen Gesang, Konzerte finden größtenteils vor den Lokalen
statt, an den Führungen dürfen höchstens fünf Personen teilnehmen. Dennoch
sind 47 Veranstaltungen vorbereitet worden, darunter 10 Musik-Acts. Zum Beispiel
streifen am Eröffnungssonntag mehrere Musiker durch den Ort. Auf dem
Maternusplatz präsentiert der gemischte Chor „Vo!ce Rodenkirchen“ der
Musikschule MuR128 zwei „Flashmobs“ und singt um 13.30 Uhr und um 16 Uhr
das Stück „Give us hope“. Damit will der Chor allen Zuhörern Mut machen in diesen
Corona-Zeiten. Beendet wird die Kunstmeile am „Tag des Veedels“ am 8.

31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger
https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 5/6
November, der ebenfalls ein verkaufsoffener Sonntag ist. Weitere Informationen
sowie Termine gibt es auf der Homepage der Aktionsgemeinschaft.
www.treffpunkt-rodenkirchen.de
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Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg

29613 Zeichen

Antragsteller: ISK Carrée e.V.
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
Messe:
Örtliches Fest:
Kunstmeile 22. kunst im carrée mit großem Kultur-
und Familienfest
Anlassbeschreibung:
Eröffnungswochenende: Sa./So. 26./27.
Oktober 2024
- Eröffnung der Kunstmeile, 
Preisverleihung, mit Ansprache der 
Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
Cornelia Weitekamp; Kunst-Spaziergang 
und 1 Familienführung zu den Galerie-
Fenstern
- Zentrale Veranstaltung 5
Kleinkunstbühnen Open-Air 
(Literatur/Poesie, Musik 
(Wandelkonzerte), Tanz, Stand-up 
Comedy) undKünstler- und
Designmarkt (ca 40 Aussteller) Open-Air 
Innenhof KitTa St. Nikolaus, Platz vor St. 
Borromäus, Atelierhof Arnulfstr.,
Berrenrather Str. 182
- Licht- und Photoinstallationen an 5-6
Standorten Open-Air
- ERWEITERT: Vernetzung mit mehreren 
Schulen, Künstler-Kalligraphie-Projekt, 
Schüler gestalten aus 49 Einzelteilen ein 
großes Gesamtkunstwerk
- ERWEITERT: Kreative Kinder-Mitmach-
Aktionen an 3 Standorten
Die ISK Carrée e. V. veranstaltet 
bereits zum 22. Mal die jährlich stattfindende 
-
Klettenberg.
In diesem Jahr führen wir die Veranstaltung wieder 
nur eine Woche durch vom 26. Oktober bis 3. 
November 2024.
Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und 
Künstler in über70Geschäften/Galeriefenstern
und Einrichtungen im gesamten Carree ihre 
Kunstwerkezu dem diesjährigen Thema, das 
später noch bekannt gegeben wird
Die Vernissage zur Eröffnungder Kunst im 
Carrée ist für den Sonntag, den 27. 10. 2024im

Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. 
Dort findet auch die Preisverleihung für das beste 
Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden 
Plakatkünstler statt.  
 
Danach können Gäste und Kunstinteressierte die 
Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte 
sehen und mit den Künstlern in Diskurs gehen. 
Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den 
Geschäften anwesend und es werden kleine 
Snacks und Getränke angeboten, so dass über 70 
kleine Vernissagen stattfinden.  
Das Open-Air Programm zieht kunst- und 
kulturinteressierte Besucher überregional an. 
 
Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen 
schauspielerisches/literarisches/tänzerisches/
musikalisches Programm auf 3 Open-Air 
Minibühnen auf privaten, aber öffentlich 
zugänglichen Grundstücken. 
Das Internationale Caritaszentrum präsentiert 
eine Open-Air Kulturbühne mit Kunstschaffenden 
auf dem Kirchenvorplatz vor St. Borromäus aus 
dem sozialen und integrativen Bildungs-, Kultur- 
und Freizeitangebot. 
Die kulturellen Open-Air Minibühnen auf privatem 
Gelände, öffentlich zugänglich mit freiem Eintritt 
haben Auf dem Programm steht, Erleben Sie 
exzellente Poeten/Literaten/Musiker und 
Performance-Künstler in kurzen Vorstellungs-
Sequenzen am Eröffnungstag. Ebenso treten 
Tanzpaare/Tänzer der Tanzschule Creadance mit 
einem tänzerisch/theatralischen Programm mit 
vollem Einsatz von Körper und Vorstellungskraft, 
Bewegung und Mimik auf. 
 
3 Standorte mit kreativen Malaktionen für 
Kinder gemeinsam mit Künstlern und Ausstellern 
z.B. u.a. vor und in der Apotheke am Questerhof. 
 
Die Kindergärten von St. Nikolaus und Karl 
Borromäus machen mit einer Künstlerin eine 
Malaktion und Kunstaktionen vor Ort. 
 
Mehrere Portraitmaler sowie Comiczeichner 
malen und zeichnen in den Geschäften und 
werden somit die Besucher unmittelbar in die 
Gestaltung der Werke mit einbeziehen. 
 
Vernetzung mit Schulen, Vereinen und anderen 
Kulturschaffenden: 
Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen 
und Gymnasien sind mit künstlerischen Aktionen 
eingebunden: Hildegard von Bingen Gymnasium 
und Schillergymnasium. Die besten Kunstwerke 
der Schüler werden in verschiedenen Geschäften

ausgestellt und prämiert. 
Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein 
kombiniertes Literatur- und Kunstprojekt mit 
kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler  
ein Projekt, das gemeinsames kreatives Arbeiten 
und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in 
Zusammenarbeit mit dem Künstler das größte 
Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 
Bildtafeln 140 x 2 m. 
 
Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße 
wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit 
einbezogen. 
 
In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. 
ein Chorkonzert geben. 
Vor der Kirche ist eine Darbietung von 
verschiedenen Chören geplant. 
 
Wandelkonzerte vor den Geschäften untermalen 
den Spaziergang der Besucher mit Musik in 
Zusammenarbeit mit der Rheinischen Musikschule 
Sülz. 
 
An verschiedenen Punkten in der Zülpicher Straße, 
der Berrenrather Straße, der Sülzburgstraße und 
der Luxemburger Straße werden Abbildungen der 
Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So 
kann man die Kunstwerke der bisherigen 
Preisträger genießen und wird gleichzeitig 
neugierig auf die Kunstwerke die in diesem Jahr 
und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. 
 
NEU: Licht- und Photoinstallationen an 5-6 
Standorten Open-Air an Fassaden 
 
Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice 
geben, der Besucher zu den Ausstellungsorten 
bringt. 
 
Für die intensive Auseinandersetzung mit 
Kunstwerken und Künstlern begleitet eine sehr 
aufwendige, bedienerfreundliche sowie 
dokumentierende Webseite die Kunstmeile mit 
Kulturfest www.kunstimcarre.de. Hier haben alle 
die Chance, auch noch einmal eine virtuelle 
Kunst im Carrée zu erleben, die über das Maß 
eines Kataloges weit hinausgeht. Auf der Webseite 
der Interessengemeinschaft finden die Besucher 
das ausführliche und aktuelle Programm zum 
Kulturfest 
www.carree-suelz-klettenberg.de 
  
Alle Teilnehmer präsentieren ihre Kunstwerke in 
den Schaufenstern, so dass die Kunst beim 
Flanieren durch das Veedel deutlich sichtbar sein

wird. Das gesamte ISK-Carree wird so zum 
Ausstellungsort unter Einbindung von 
Einrichtungen des öffentlichen, sozialen und 
kulturellen Lebens. Es ist eine kulturelle 
Traditionsveranstaltung für das ganze Veedel, 
mit Open-Air Künstlermarkt, mehreren Open-
Air Kulturbühnen, Photo- und Lichtinstallatinen 
an Fassaden, Kinder-Mitmach-Aktionen und 
Kunst-Spaziergängen weit über die 
Geschäftswelt hinaus. 
 
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den 
Einzelkünstlern, sondern auch auf dem 
verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden 
Element der kreativen Tätigkeit. Wir sind seit 
Jahren vernetzt mit weiteren Kultureinrichtungen 
im Veedel: Kino  Seniorenkino, Casamax-
Theater, Kunstgalerien, Hildegard von Bingen 
Gymnasium, Schillergymnasium, Manderscheider 
Grundschule, Erzbischöfliches Berufskolleg, 
Maskenbildnerschule, Malschulen, Künstler-
Ateliers, Tanzschulen, Internationales Caritas-
Zentrum etc. die sich mit unterschiedlichen 
Programmpunkten zur kunst im carrée einbringen. 
 
Sämtliche Orte sind einheitlich mit Fahnen 
gekennzeichnet und auch durch Familien-
Führungen und Wandelkonzerte miteinander 
verbunden sowie über einen gedruckten Stadtplan 
gut aufzufinden. 
 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder 
steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere 
darlegen, dass und wie die hinter 
den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 
LÖG NRW genannten öffentlichen 
Interessen durch die Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen gefördert 
werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das 
Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja  
die Kunstausstellung Open-Air und in den 
Schaufenstern, sowie die open-Air Minibühnen mit 
vielfältigem kulturellem/musikalischem 
Rahmenprogramm  
 nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um:  eine historische Veranstaltung 
X eine Veranstaltung, welche zum 22. Mal 
stattfindet 
 erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher 
und zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe 
ist regelmäßig insbesondere dann 
auszugehen, wenn die örtliche 
Veranstaltung in den Straßenzügen, 
die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, 
wenn die örtliche Veranstaltung am 
selben Tag, nicht notwendig 
zeitgleich, jedoch zeitlich 
überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. 
Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, 
wie z.B. der Flohmarkt auf einem 
Möbelhausgelände, sogenannte 
Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest 
(Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht 
genügen, Verkaufsstellenöffnungen 
zu genehmigen. Orientieren Sie sich 
hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei 
örtlichen Veranstaltungen in den 
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung 
vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich 
einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen 
Bereich verteilt sind; eine 
Ausweitung über den Bereich 
hinaus, wird nicht 
genehmigungsfähig sein; 
X ja,  
die Kunst, das Erleben von kulturellem 
Rahmenprogramm und das gemeinsame kreative 
Gestalten stehen im Vordergrund! 
 
Die Ausstellungsorte sind quer durchs Viertel 
verstreut. Organisierte und geführte Rundgänge für 
alle Interessierten finden statt.  
 
 nein (wenn nein, keine Aussicht auf  
Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. 
Beschluss des VG Düsseldorf v. 
22.05.2018);entgegen der 
X ja 
 
 nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

Anwendungshilfe; juristische 
Bewertung der Verwaltung; 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
 
 
 
10.000  12.000 
 
 
6.000 bis 7.000 
 
 
 
Geschäfte und Plätze im Viertel: 
Berrenrather Str.: Weyerthal. bis Sülzgürtel 
Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße 
Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis 
Zülpicher Straße. 
Zülpicher Str.: Weyertal. bis Sülzgürtel 
Und viele im Carrée liegende Querstraßen. 
 
 
Ca. 5.000 qm entfallen auf die ausstellenden 
Geschäfte.  
ca. 60 Mitglieder der z. Zt. 100 ISK Geschäfte und 
ca. 10 Nicht-ISK Mitglieder werden sich an der 
Kunstmeile beteiligen. Diese Geschäfte und 
Institutionen haben eine Größenordnung von 70 
bis 150 qm Verkaufsfläche. Einige auch mehr. 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass 
sich die Stadt Köln in einer für die 
gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über 
Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft (auch hier 
VG Düsseldorf) 
Für die 3 Hauptgeschäftsstraßen (Berrenrather-, 
Sülzburg- und Zülpicher Straße) ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht 
B-Lagen in Köln 2018 der Fa. Larbig & Mortag 
Immobilien GmbH eine Zahl von 1.400 Passanten 
je Stunde.  
Bei 5 stündiger Öffnung der Geschäfte am 
Sonntag ergibt das 7.000 Besucher für die 
Geschäfte. 
 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis 
dahin ausschließlich aufgrund von 
Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften 
genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und 
vom Rat in Richtung Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht 
aufgegeben. 
Eine Zählung der Besucher für die Kunst im Carrée 
wurde in den vergangenen Jahren nicht 
durchgeführt. In der Presse wurde über eine 
Vielzahl von Besuchern berichtet - aber keine 
konkreten Zahlen. 
Die Besucher können nur so von uns geschätzt 
werden. Es werden ca. 15.000 Veranstaltungs- 
und Programmflyer verteilt. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen 
Daten den prägenden Charakter einer 
Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das 
Land NRW anerkannt. Auf einer 
Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017 mit 
dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft,

Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ 
vorliegen und der Verwaltung dazu 
dienen, dem Rat das öffentliche 
Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu 
begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengeme
inschaften gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier zum 
Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept 
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse 
in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des 
Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details 
ihrer Rechtsprechung.     (Information hierzu von 
der IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist 
es zulässig, dass der prägende Charakter einer 
Veranstaltung beispielweise anhand von 
Pressebericherstattungen der letzten Jahre, 
Berichten des Ordnungsamtes über vergangene 
Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die 
geplante Veranstaltung, Aussagen über 
Straßensperrungen, Verkehrs- und 
Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art 
und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt 
werden kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4 
B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden 
eingehen: 
 
Werbung: 
3 Wochen vor der Veranstaltung wirbt ein Banner 
über der Berrenrather Straße für die Veranstaltung. 
Im Jahr 2023 haben wir ca. 5.000 Ankündigungs- 
und Programm-Flyer und ca. 250 hochwertige 
Ankündigungsplakate verteilen lassen, die mit 
einem QR Code aufgerufen werden können. 
Zusätzlich werden die gängigen Social 
Mediakanäle intensiv bespielt, um die 
Veranstaltung bei einem großen Publikum zu 
bewerben. 
 
Presseberichte: 
Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische 
Rundschau, der Kölner Wochenspiegel sowie das 
Stadttei
zuvor eine Vor- und Nachberichterstattung mit 
Bildern über die Kunst im Carrée berichtet. Auf 
unserer Webseite www.carree-suelz-
klettenberg.de werden wir im Vorfeld , wie auch 
danach über die Künstler und Ihre Werke 
berichten. Gleiches gilt auch für die eigene 
Webseite unserer Kunst im Carrée, von unserer 
Organisatorin Frau Brigitte Hellwig. Hier wird 
ausführlich im Vorfeld wie auch zum Abschluss 
über die Kunst im Carrée berichtet. 
www.kunstimcarree.de 
 
Öffentliche Zuschüsse und Sponsoren: 
Für die Durchführung der Kunst im Carrée wurden 
in den letzten 10 Jahren Zuschüsse aus 
bezirksorientierten Mitteln gewährt. Ebenso ist die 
Sparkasse KölnBonn einer unserer Sponsoren 
sowie Werbemaßnamen von KölnBusiness in 
Verbindungmit der Firma Stroer.

Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass die Kunst im Carrée einen 
prägenden Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. 
Die Ladenöffnung dient nur dazu, dass die 
kunstinteressierten Besucher auch mit  
Künstlern leichter in Kontakt kommen können. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung 
zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre 
Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-
Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von 
Sonntagsöffnungen begegnet 
werden. Hier sei auf den Beschluss 
des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt 
hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass 
die allgemeine, für den stationären 
Einzelhandel einer jeden Kommune 
ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum 
Onlinehandel für sich genommen 
nicht geeignet ist, eine Ausnahme 
von der Regel der Sonn- und 
Feiertagsruhe zu begründen. Die 
Kammer weist ausdrücklich darauf 
hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets 
gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung 
dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz 
gegenüberzustellende öffentliche 
Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, 
die nachprüfbar ausführen, dass der 
stationäre Einzelhandel vor Ort 
gefährdet ist. (z.B. Leerstände; 
Verarmung des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung neuer 
Arbeitsplätze)  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und 
ältere Teile der Bevölkerung; 
Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung)

Hinter dem Sachgrund steht das 
grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der 
Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile 
der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen 
erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den 
Bestand und die Entwicklung der 
Städte und Gemeinden, 
insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. 
Als zentrale Versorgungsbereiche 
gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine 
bedeutende Rolle einnehmen, 
sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. 
Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung 
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- 
oder Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr 
einer drohenden Verödung der 
Innenstädte mit negativen 
Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und 
Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der 
Regelung ist es, umfangreichen 
Leerständen bei Gewerbe- und 
Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern 
und Einzelhändlerinnen oder deren 
Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der 
Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune 
als attraktiver und lebenswerter 
Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von 
kulturellen und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
wahrgenommen zu werden und sich 
entsprechend selbst darstellen zu 
können und sichtbar zu machen, 
stellt aus Sicht des 
Landesgesetzgebers ebenfalls einen

gewichtigen Sachgrund dar. Der 
Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im 
Gegensatz zu größeren Städten 
mehr 
Schwierigkeiten haben, neue 
Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter 
ausgeführt.

Pressebeleg kunst im carrée 2022
Handelsverband NRW

Kommentare zur Kunst im Carrée
 
Email vom 5.9.2022 
Hallo  
das sieht alles sehr, sehr gut aus! Die virtuelle Galerie gefällt mir sehr. Mit Sicherheit sehr viel Arbeit 
für Dich. … 
 
Email  8.9.2022 
Liebe , 
Ihr Angebot für Kunst im Carree ist beeindruckend! 
Ich habe den Termin vorgemerkt und freue mich darauf. 
Verkaufsoffener Sonntag wäre natürlich förderlich. 
Herzliche Grüße  
 
 
Email  10.9.22 
vielen Dank ein toller Ausstellungsort, dort kommen meine ETF-Kunstwerke gut zur Geltung. 
 
 23.10.22 
…vielen Dank für die Offenheit im Umgang mit Nachwuchskünstlern der Kunstschule.  
Über die professionelle Kritik und Anleitung haben sich die Schüler sehr gefreut. 
…von meiner Seite ein großes Dankeschön, dass meine Werke  mit dem Preis bedacht wurden. Das 
motiviert ungemein.

Pressebeleg KStA 22-10-26 S. 28 
Stadtgeschichten in Schaufenstern 
https://epages.ksta.de/data/165714/reader/reader.html?social#!preferred/0/package/165714/pub/
219802/page/28/content/5981011 
Stadtgeschichten in 
Schaufenstern
Die Jury wählte Bettina Ballendats Wachswesen auf den ersten Platz. Zu sehen sind sie bei „Die 
Haarschneider“, Zülpicher Straße 252 (Bild), und im Caritas-Zentrum (Zülpicher Straße 273B). 
(Thomas Dahl; Dahl)

Im Zeichen des Grundstücksleerstands stehen die Fotografien von Henning Brück bei Concept 
Hommage, Berrenrather Straße 250. (Thomas Dahl; Dahl)
VON THOMAS DAHL 
Sülz/Klettenberg. Kunst erlebbar machen: Mit der Erinnerung an 
seinen Leitgedanken zur Verwirklichung einer Ausstellungsmeile entlang 
der Einkaufsstraßen eröffnete Sebastian Berges die 
Jubiläumsveranstaltung des Events. Das hat sich trotz schwieriger 
Rahmenbedingungen im Doppelstadtteil etabliert – die „Kunst im 
Carrée“. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Sülz und 
Klettenberg (ISK) spannte dabei im Caritas-Zentrum einen Bogen von 
der Premiere im Casamax Theater im Jahr 2002 mit rund 35 
Ausstellungsorten bis in die 60 Adressen umfassende Gegenwart. Neben 
steter Überzeugungsarbeit, der Kunst Raum in Schaufenstern und 
Geschäften zur Verfügung zu stellen, den Krisen des Einzelhandels und 
den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie habe man den 
Glauben an eine Symbiose von Kommerz und Kreativität nie verloren. 
So begeisterten sich auch in diesem Jahr zahlreiche Ausstellerinnen und 
Aussteller für das Motto „Stadtgesichter – Stadtgeschichten“ mit 
Beiträgen aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Skulptur und 
Mischtechniken. Anlässlich der Vernissage konnten die Organisatoren 
Repräsentanten aus Politik und Stadtgesellschaft begrüßen. 
Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp (Bündnis 90/Die Grünen), 
Bürgermeister Ralph Elster (CDU) sowie Caritas-Hausherr Juan Vera

Rodriguez betonten in ihren Reden die Aufgabe der Kunst als 
Ausdrucksmöglichkeit gegen Krieg und für ein friedliches Miteinander.
Mit bewegender Virtuosität spielte zwischen den Wortbeiträgen das 
Yuval Trio um Dimitry Gladkov (Klavier), Gudrun Pagel (Violine) sowie 
Andreas Müller (Violoncello) Werke von Fanny Hensel-Mendelssohn. 
Emotional und zugleich entschieden zeigte sich Kuratorin Brigitte 
Hellwig im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung inklusive eines 
verkaufsoffenen Sonntags. „Damals habe ich gedacht, wir machen das 
zwei bis drei Jahre. Unglaublich, dass wir immer noch da sind“, so die 
Kunsthistorikerin. Maßgeblich sei im Zuge der Ausstellungen immer die 
Konzentration auf das Wesentliche geblieben: „Wir haben uns bewusst 
gegen ein Veedels-und für ein Kunst-und Kulturfest entschieden“, 
unterstrich Hellwig das Credo der Reihe. 
Als Novum in der zwei Dekaden währenden Historie zeichnete die Jury 
erstmals zwei Künstlerinnen mit dem ersten Platz aus. Den Preis teilten 
sich Bettina Ballendat mit ihren schillernden Wachsfiguren, die laut 
eigener Aussage Menschen von der Straße nachempfunden sind (zu 
sehen bei „Die Haarschneider“, Zülpicher Straße 252), und Fotografin 
Nicole Compère, die in den vergangenen 30 Jahren lokale 
Geschäftsinhaberinnen und -inhaber porträtierte. Die Arbeiten sind bei 
der Silber- und Goldschmiedin Natascha Overzier auf der Berrenrather 
Straße 330 ausgestellt. Parallel zeigt die Kunsthalle Lindenthal 
(Aachener Straße 220) eine Werkschau der Fotografin. „Es hat mich 
umgehauen, als ich die Nachricht von der Auszeichnung gestern Nacht 
um halb Zwölf bekam. Das hat mich vollkommen kalt und unvorbereitet 
erwischt“, zeigte sich Compère während der Siegerehrung fassungslos. 
Für die Gestaltung des Plakats wurden Gerda Laufenberg sowie Heike 
Peppler gewürdigt. Individuelle Ausdruckskraft, Virtuosität und Fantasie 
bieten auch die zahlreichen Exponate von Künstlerinnen und Künstlern 
in den Straßen des Carrées. So erinnert Henning Brück mit 
bedrückenden Schwarz-Weiß-Aufnahmen an Grundstücksleerstände in 
Zeiten von Wohnungsnot (Concept Homage, Berrenrather Straße 250). 
Dass Bild und Wort sich anziehen, um Ängste und Hoffnungen einer 
oftmals anonymen Stadtgesellschaft sicht- wie hörbar zu machen,

beweist Elke Grober mit Gedichten und Malerei im Eco Fashion Store 
(Berrenrather Straße 274).
Unverzichtbarer Humor im Gleichklang mit poetischen Darstellungen 
erwartet die Besucher in Form von Objekten und Papierarbeiten bei 
Shalima (Luxemburger Straße 263). Ladeninhaberin und Künstlerin 
Ursula Traschütz blickt auf unkonventionelle Art in die Köpfe ihrer 
Mitbürgerinnen. Abstrakte zwischenmenschliche Begegnungen lässt 
dagegen Zeichnerin Kamù bei Optik Dorn (Sülzburgstraße 76) aufleben. 
Mit dünner, rastloser Feder wird die Großstadt-Hektik mitunter fühlbar. 
Fest verankert im Programm folgten am Eröffnungstag der Ausstellung 
wiederum zahlreiche Interessenten den Kunst-Veedelsspaziergängen mit 
Erläuterungen von Brigitte Hellwig. Als weitere Bereicherungen erwiesen 
sich Lesungen sowie Musikperformances auf den Open-Air-Minibühnen 
an der Berrenrather sowie der Luxemburger Straße, unter anderem mit 
der Lyrikerin Alicia Herold und dem Chor-Ensemble „Ostermann mit 
allen Sinnen“. 
Mit dem „Marché de l' art deluxe“ schaffen die Initiatoren im Laufe des 
zweiwöchigen Programms ferner Platz für das Sujet „Design“. Im 
Gemeindesaal von St. Nikolaus und bei Shalima sind Linolschnitte, 
Illustrationen und Textilien zu finden. Einen Rückblick auf sämtliche 
Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen 20 Jahre zeigt die 
Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 296. 
JUBILÄUMSVERANSTALTUNG 
ENDET AM 6. NOVEMBER
„Kunst im Carrée“ ist ein Ausstellungskonzept in den Stadtteilen Sülz 
und Klettenberg, bei dem Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeiten in 
Geschäften und Institutionen präsentieren. Das Spektrum umfasst 
Malerei, Fotografie, Skulptur, Mixed-Media sowie Installationen. Die 
Werke werden von einer Jury ausgewählt und prämiert. Premiere war 
2002 mit einer Vernissage im Casamax Theater. Als Veranstalter fungiert 
die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg (ISK). Die Ausstellungen 
werden von Musik, Lesungen, Kunstführungen und Kinder-Mitmach-
Aktionen begleitet. Die Jubiläumsveranstaltung endet am 6. November.

Kulturelles Rahmenprogramm kunst im carrée 2022 
 
Programm am verkaufsoffenen Sonntag 23.10. · 13-18 h 
 · Open Air: 2 
Kulturbühnen + Ausstellung · Sülz-Foto-Beam · Lesungen und Konzerte Willi Ostermann mit 
allen Sinnen · offene Galerien und Atelierhöfe · coffee & more to go 
 
Der Kunst-Spaziergang I ist sicherlich sehr voll, ich empfehle daher einen der weniger stark 
besuchten Kunst-Spaziergänge, damit Sie mehr davon haben.  
 
Kunst-Spaziergang II · So 23.10. · 15:30-17 h · Eintritt frei Treffpunkt Kulturbühne I, 
Berrenrather Str. 294 Weg über Berrenrather Str. · Sülzburgstr. · zur Kulturbühne 2 · 
Endstation Unkelbach Willi-Ostermann mit allen Sinnen. Es begleitet Sie Brigitte Hellwig 
 
23.10.-6.11. Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 
Videoinstallation 20 Jahre Preisträger kunst im carrée · Kinder-Kunst-Aktion 
 
So 23.10.-6.11. springs im Innenhof, Gottesweg 169 Open-Air Ausstellung mit Assad Abadi 
bei den Kulturbühnen und bei springs 
 
So 23.10. 13-18 h Gemeindesaal St. Nikolaus, Berrenrather Str. 256 und Shalima, 
 
Britta Ebermann · Ana Dijan · Kinderbuch-Edition · Nadine Magner · Jéremy Piquet · Gisela 
Marx · Rudolf Holzenthal · Martin Roblitschka · Schmuckdesign · Keramik (u.v.m) 
 
So 23.10. 15 h Bruchhaus Optik, Berrenrather Str. 213 · Dauer ca. 35-40 Min., Eintritt frei 
Wortmalerei für alle Sinne - Bilder und ihre Geschichten mit SAXA 
 
So 23.10. 17:30-19 h Internat. Caritas-Zentrum, Zülpicher Str. 273b war geplant, bitte direkt 
zum 1. Standort kommen gegenüber Gustavstr. 4 
Sülz-Foto-Beam · open-Air Foto- und Videoinstallationen an ungewöhnlichen Orten 5 
Standorte je ca. 15 Min. mit Führung  
Martin Roblitschka, gegenüber Gustavstr. 4 · Henning Brück, Berrenrather Str. 250 · Jürgen 
Escher, Berrenrather Str. 256 · Susanne Lührig, Kulturbühne I, Berrenrather Str. 294 · Liss 
Nau, Deli Sülz, Berrenrather Str. 22 
 
Mi 26.10. 17-18:30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 
Kunst-Spaziergang · Über Sülzburgstr. · Luxemburger Str. · Gottesweg Unkelbach Willi 
Ostermann mit allen Sinnen 
 
Do. 27.10. 17-18:30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang 
Weg über Berrenrather Str. · Luxemburger Str. · Gottesweg · Unkelbach Willi Ostermann mit 
allen Sinnen 
 
Mi. 2.11. 17.00-18.30 h Internat. Caritas Zentrum, Zülpicher Str. 273b

Kunst-Spaziergang Weg über Zülpicher Str. · Sülzburgstr. · Berrenrather Str. 
 
Do. 3.11. 19-20.30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 
Kunst-Spaziergang Weg über Berrenrather Str. · Luxemburger Str. · Gottesweg 
 
Finissage-Samstag Sa. 5.11. 11-17 h shalima und Atelier Kristina Schade, Luxemburger Str. 
263 
Traschütz, Kristina Schade mit Malerei und malerischen Werken aus dem Nachlass von 
Saskia Stephan. 
Sa. 5.11. 14 h Ralph Schwalbach Friseure, Luxemburger Str. 285b 
Die Künstlerin Gerda Laufenberg ist anwesend und signiert ihren Kalender.  
 
Sa. 5.11. 14:30-16 h Ralph Schwalbach Friseure, Luxemburger Str. 285 b 
literarischer Kunst-Spaziergang für Senioren mit Ruth Forschbach und Brigitte Hellwig 
Weg über Luxemburger Str. - Sülzburgstr. Ende Werkladen Walter Dick - historische 
Fotografien 
 
Sa. 5.11. 15 h Bruchhaus Optik, Berrenrather Str. 213, Eintritt frei 
Wortmalerei für alle Sinne - Bilder und ihre Geschichten mit SAXA 
 
Sa. 5.11. 11-20 h Goldschmiede Tina Theves, Zülpicher Str. 315 
Die Künstlerin Ursula Klein ist anwesend und signiert ihre Kalender. 
 
Kunst im Carrée ist eine Veranstaltung der ISK Carrée e.V.

Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB

685 Zeichen

Von:
An:
Betreff: Fwd: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln
Datum: Donnerstag, 23. November 2023 10:13:23
Anlagen: image002.png
20231123100609390.pdf
Sehr geehrte 
Sehr geehrter 
wir schließen uns der Stellungnahme von ver.di im Anhang an.
Beste Grüße
 
DGB Köln-Bonn
 
Gesendet von Outlook für Android
Von: 
Gesendet: Donnerstag, November 23, 2023 10:04:13 AM
An:
Betreff: WG: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln
Sehr geehrte 
Sehr geehrter 
 
in der Anlage finden Sie unsere Stellungnahme- vorab per Mail- Das Original
erhalten Sie auf dem Postwege.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
stv. Bezirksgeschäftsführerin
 
 
ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen

Anlage 5 Antrag Rath-Heumar

20156 Zeichen

Be a c ht e: 
Ma x i ma l  d r e i  v e r k a u f s o f f e n e  S o n n t a g e  i m J a h r  i n  K ö l n  ( S e l b s t b e s c h r ä n k u n g  d u r c h  
Bes c hl us s  d e s  Kö l n e r  Rat e s ;  z u b e ac h t en  i s t  eb en f al l s  di e  a ng el eg t e  Li s t e  g es pe r r t e 
Fei er t age)  
Bi t t e  b e ac ht en  Si e  a l s  I n t e r es s en ge m ei ns c h af t en ,  d as s  di e W e r b un g f ür  I hr e 
Anl a s s v e r a ns t a l t u ng  i m  Vo r d er g r un d s t eh t .  W e r bu ng  f ür  di e  Ver k a uf s s t e l l e nö f f n un g m us s  
ei ne unt er geor dnet e R ol l e spi el en.  B ei spi el e f ür  ei ne geei gnet e W er bem aßnahm e 
ent nehm en S i e der  Anw endungshi l f e des W i r t schaf t sm i ni st er i um s.  V er s t ößen w i r d i m  W ege 
des Ver w al t ungszw angsver f ahr ens begegnet  w er den.  
Ant r a gs t el l e r :        
IG  R a th /H e u m a r e V  
Bez ei c hn un g de s  An l a s s :  M a r k t :   
Me s s e :  
Ör t l i c h e s  F e s t :  
Ähnl i c h e Ve r an s t a l t un g:  
Mu s i k f e s t / Mu s i k f e s t i v a l  0 8 / . 0 9 . J u n i  2 0 2 4  
Wi r  b e a n t r a g e n  d e n  V O S  f ü r  d i e  
nächst en 3 Jahr e.  Di e Ver anst al t ung 
fin d e t je w e ils  a m  le tz te n  W o c h e n d e  im  
Ma i  o d e r  a m e r s t e n  W o c h e n e n d e  i m 
Juni  st at t  und di es sei t  über  25 
Jahr en! ! ! ! !  Für  2024 i st  der  Ter m i n der  
08 + 09. 06. 2024
Anl a s s be s c hr e i b u ng :  26  J ahr e  M u s i k f es t i v al  i n  Ra t h  He u m ar .  
Es  gi bt  z wei  L i v e b üh ne n i n c l .  
Li vest r eam .  E i ne ni cht  m ehr  aus dem  
Veed el  we g z u de nk e nd e  Ak t i on  a n d er  
Ne wc o m e r  s o wi e  Ba n d s  a u s  d e m  Ve e d e l  
auf t r et en.  Für  das l ei bl i che W ohl  i st  
gesor gt .  
Bi l d et  d i e  An l as s v e r a ns t al t u ng de n Hau pt gr un d 
fü r B e s u c h e r/B e s u c h e rin n e n  d ie  V e ra n s ta ltu n g  
zu  be suchen o de r  st eht  di e  Laden öf f nung i m  
Vor d e r gr un d?  
Di e  Ve r wa l t u n g  m u s s  i n s b e s o n d e r e  d a r l e g e n ,  d a s s  u n d  wi e  d i e  
hi nt er  den i n § 6 A bs.  1 S .  2 N r .  2 bi s 5 LÖ G  N R W  genannt en 
öf f ent l i chen I nt er essen dur ch di e Ladenöf f nung an S onn-  und 
Fei er t agen gef ör der t  w er den k önnen.  D abei  i st  vor  al l em  
her auszuar bei t en,  w ar um  das U m sat z-  oder  S hoppi ngi nt er esse 
hi er bei  ni cht  i m  V or der gr und st eht .  
x j a 
☐ n e in  
(w e n n  n e i n , k e in e  A u s s i c h t a u f E rfo l g  fü r 
ei ne G enehm i gung dur ch den R at  der  
St a dt  Kö l n)  
Bei  d e m  Anl a s s  ha n de l t  es  s i c h  u m :  
☐
 e in e  h is to ris c h e  V e ra n s ta ltu n g  
x e in e  V e ra n s ta ltu n g , w e lc h e  z u m  2 6 . 
Ma l  s t a t t f i n d e t .  W i e  i mme r  a u f  d e m K u r t  
He n n  Pl a t z  a n  d e r  Rö s r a t h e r  St r a ß e  
mi t t e n  i m Z e n t r u m v o n  R a t h  H e u ma r   
☐ e rs tm a lig  s ta ttfin d e n d e  V e ra n s ta ltu n g

Bes t eh t  e i n un m i t t el ba r  r ä u m l i c h er  u nd  
ze i t l i cher  B e zug  zu r  A nl a ssver a nst al t u ng  und 
den zur  Ö f f nung vor gesehenen 
Ver k a u f s s t el l en ? 
Hi n we i s :  Vo n  e i n e r  r ä u ml i c h e n  Nä h e  i s t  r e g e l mä ß i g  
in s b e s o n d e r e  d a n n  a u s z u g e h e n , w e n n  d ie  ö r tlic h e  V e r a n s ta lt u n g  
in  d e n  S tr a ß e n z ü g e n , d ie  z u r  L a d e n ö ffn u n g  v o r g e s e h e n  s in d , 
st at t f i ndet .  
Ei ne  z ei t l i c he Nä he  b es t eh t  d an n,  wen n di e ö r t l i c h e 
Ve r a ns t al t u ng  a m  s el b en  Ta g,  ni c h t  n ot wen di g  z ei t gl ei c h ,  j e d oc h 
zei t l i ch über l append st at t f i ndet .  
Zwi sc hen V er ans t al t ung und Ver kauf ss t el l enöf f nung m us s ei n 
angem essenes V er häl t ni s best ehen.  D i e i n der  V er gangenhei t  
geschaf f enen Anl ässe um  ei ne V er kauf sst el l enöf f nung zu 
er r ei chen,  w i e z. B .  der  Fl ohm ar kt  auf  ei nem  M öbel hausgel ände,  
sogenannt e B auer nm är kt e m i t  10 Z el t ver kauf sst el l en von 
Re i s e g e we r b e t r e i b e n d e n ,  Gr i l l f e s t  ( Sp a n f e r k e l g r i l l e n )  i n  e i n e m 
Ge we r b e g e b i e t ,  Hü p f b u r g e n -  u n d  Ei e r t i e r v e r a n s t a l t u n g e n  
we r d e n  n i c h t  g e n ü g e n ,  Ve r k a u f s s t e l l e n ö f f n u n g e n  z u  
genehm i gen.  O r i ent i er en S i e si ch hi er  an di e vom  R at  zul et zt  
genehm i gt en A nl ässe.   
Rä u ml i c h e  Nä h e  i s t  g e g e b e n  b e i  ö r t l i c h e n  Ve r a n s t a l t u n g e n  i n  
den S t r aß enzügen,  di e zur  Ladenöf f nung vor gesehen i st ;  
Ge s a mt v e r a n s t a l t u n g s b e r e i c h  e i n s c h l .  V e r b i n d u n g s -  u n d  
Ne b e n s t r a ß e n ,  we n n  d i e  Ve r a n s t a l t u n g s o r t e  ü b e r  d i e s e n  Be r e i c h  
ver t ei l t  si nd;  ei ne A usw ei t ung über  den B er ei ch hi naus,  w i r d 
ni cht  genehm i gungsf ähi g sei n;  
x j a 
☐ n e in  (w e n n  n e in , k e in e  A u s s ic h t a u f 
Er f ol g  f ü r  e i n e  G en eh m i gu ng  d ur c h de n  
Ra t  d e r  St a d t  Kö l n )  
Or t  d e r  Ve r a n s t a l t u n g  i s t  d e r  Ku r t - He n n -
Pl at z  an  d er  Rös r at he r  St r a ße,  di e  
Ver k a u f s ö f f nu ng e n  a n d em  Son nt a g  
bet r ef f en di e G eschäf t e auf  der  übl i chen 
Me i l e  d e r  R ö s r a t h e r  S t r a ß e .  
Zi eht  di e Anl as s v er ans t al t ung m ehr  Bes ucher  
al s di e der  V er kauf sst el l enöf f nung? 
Fr agest el l ung w i r d t r ot z W egf al l  der  Bes ucher pr ognose ges t el l t  
(v g l. B e s c h lu s s  d e s  V G  D ü s s e ld o rf v . 2 2 .0 5 .2 0 1 8 );e n tg e g e n  d e r 
An wen du ng s hi l f e;  j u r i s t i s c he Be we r t un g de r  Ve r wa l t u ng ;  
x j a 
☐ n e in  (w e n n  n e in , k e in e  A u s s ic h t a u f 
Er f ol g  f ü r  e i n e  G en eh m i gu ng  d ur c h de n  
Ra t  d e r  St a d t  Kö l n )  
Bes uc h e r  weg en  Anl as s v e r a ns t al t u ng:  
Bes uc h e r  weg en  Ver k au f s s t el l en öf f n un g:  
Ver a n s t a l t u ng s f l ä c h e :  
Ver k a u f s f l äc h e:  
3500 
1500 
2000 qm  
20- 25 G eschäf t e Fl äche m i t  ca.  50 qm  
Qu e l l e n a n g a b e  u n d  B e l e g e  z u  
Bes uc h e r au f k o m m e n,  Ve r an s t a l t un gs f l ä c h e 
und Ver kauf sf l äche:  
Da s  OVG M ü n s t e r  v e r l a n g t ,  d a s s  s i c h  d i e  St a d t  Kö l n  i n  e i n e r  f ü r  
di e ger i cht l i che Ü ber pr üf ung nachvol l zi ehbar en und 
dokum ent i er t en K l ar hei t  über  C har akt er ,  G r öße und Z uschni t t  
der  V er anst al t ung ver schaf f t  ( auch hi er  V G  D üssel dor f )  
Da s  Mu s i k f e s t  wi r d  r e g e l m ä ß i g  d u r c h  
ei ne Zähl ung m i t  K l i ckger ät  gew er t et .  
In  2 0 2 1  e rfo lg te  d ie s  n ic h t d a  
pandem i ebedi ngt  di e Ver anst al t ung al s 
Li ve- S t r eam  st at t gef unden hat .  
Mi c h a e l  B a u e r  R e s e a r c h  Gmb H  
Nü r n b e r g  u n d  CI M A Be r a t u n g  +  
Ma n a g e me n t  Gmb H / B B E  
Ha n d e l s b e r a t u n g  Gm b H,  Mü n c h e n  
2019- 2021 basi er end auf  S t at i st i sc hes  
Bund es a m t .  De r  Ei nz el h an d el s um s at z  
pr o Kopf  hat  si ch i n der  Zei t  von 2019-
2021 deut l i ch r eduzi er t .

Di e  n a c h f o l g e n d  g e n a n n t e n  Sa c h g r ü n d e  
wu r d e n  i m  Ra h m e n  d e r  No v e l l i e r u n g  d e s  L ÖG 
geschaf f en.   
Ver k a u f s o f f en e Son nt a g e wu r de n b i s  d a hi n  
ausschl i eßl i ch auf gr und von V er anst al t ungen 
vo n den zur  A nt r agst el l ung ber ech t i gt en 
In te re s s e n g e m e in s c h a fte n  g e n e h m ig t. 
Ei ne  An t r ag s t e l l u n g v o n Sei t e n  d er  Ve r wa l t u ng  
is t n ic h t b e a b s ic h tig t u n d  v o m  R a t in  R ic h tu n g  
Ver wal t un g ( p ol i t i s c h e/ wi r t s c ha f t s p ol i t i s c he  
Er wä gu n ge n )  a uc h  ni c ht  au f g e ge be n.  
Di e  n a c h f o l g e n d e n  Sa c h g r ü n d e  k ö n n e n  
al l er di ngs kum ul at i v vor l i egen und der  
Ver wal t un g d az u di en en ,  d em  Rat  d as  
öf f ent l i che I nt er esse über  den A nl ass- bezug/ -
zu sam m en ha ng  hi naus zu  begr ünden.  
Hi e r  s i n d  d i e  
Ant r a gs b er e c ht i g t e n/ I nt er es s e ng e m e i n s c h af t e n 
gef or der t ,  di ese Sachgr ünde gel t end zu 
ma c h e n / n a c h z u w e i s e n  u n d  ü b e r p r ü f b a r e  
Bel e ge  v or z ul eg en .  
Da s  Ei n z e l h a n d e l s -  u n d  Z e n t r e n k o n z e p t  l i e g t  
hi er  zum  D ow nl oad ber ei t .  Es w i r d gef or der t ,  
dass di e Kom m une auf  der  G r undl age ei nes 
Ei nz e l ha nd el s k on z e p t s  m i t  de r  
Sonn t a gs ö f f nu ng  ge z i el t  ei ne n de r  ge n an nt en 
Sac hg r ü nd e v e r f ol g t .  Der z ei t  e nt hä l t  d as  
Ei nz e l ha nd el s k on z e p t   So n nt a gs ö f f nu ng e n 
noch ni c ht  al s M i t t el ,  um  das öf f ent l i che 
In te re s s e  in  G e s ta lt d e r b e n a n n te n  w e ite re n  
Sac hg r ü nd e z u  f ör de r n .  Di e  n ac h f ol g en d 
genannt en S achgr ünde können daher  der zei t  
ni cht  m i t  dem  akt uel l en E i nzel handel skonzept  
begr ündet  w er den.  
Ladenöf f nung di ent  dem  E r hal t ,  der  St är kung 
oder  E nt w i ckl ung ei nes vi el f äl t i gen st at i onär en 
Ei nz e l ha nd el s an ge b ot s   
Hi n we i s :  De r  a m t l i c h e n  Be g r ü n d u n g  z u m G e s e t z e s e n t wu r f  i s t  z u  
ent nehm en,  dass der  st at i onär e E i nzel handel  vi el er or t s ei ner  
Ge f ä h r d u n g  d u r c h  d e n  On l i n e - Ha n d e l  u n t e r l i e g t .  De m s o l l  d u r c h  
begr enzt e Fr ei gabe von S onnt agsöf f nungen begegnet  w er den.  
Hi e r  s e i  a u f  d e n  Be s c h l u s s  d e s  OVG M ü n s t e r  v o m  2 7 . 0 4 . 2 0 1 8  
hi ngew i esen.  D i e K am m er  kom m t  hi er  näm l i ch,  ander s al s der  
Ge s e t z g e b e r  z u  d e m E r g e b n i s ,  d a s s  d i e  a l l g e me i n e ,  f ü r  d e n  
st at i onär en E i nzel handel  ei ner  j eden K om m une ganzj ähr i g 
best ehende Konkur r enzsi t uat i on zum  O nl i nehandel  f ür  si ch 
genom m en ni cht  geei gnet  i st ,  ei ne A usnahm e von der  R egel  der  
So n n-  un d Fe i er t ag s r uh e  z u  b eg r ü nd en.  D i e Kam m er  we i s t  
ausdr ückl i ch dar auf  hi n,  dass der  E i nzel handel  sel bst u n d  
ausdr ückl i ch gef or der t  i st ,  st et s gew i cht i ge,  i m  E i nzel f al l  
fe s tz u s te lle n d e  u n d  in  d e r A b w ä g u n g  d e m  g e b o te n e n  S o n n -  u n d  
Fei er t agss chut z gegenüber z us t el l ende öf f ent l i che I nt er essen 
vor zut r agen.  
Es  we r d en  d ana c h  Be l eg e be nöt i gt ,  d i e na c h pr üf ba r  a u s f ü hr en ,  
dass der  st at i onär e Ei nzel handel  vor  O r t  gef ähr det  i st .  ( z. B.  
Leer st ände;  Ver ar m ung des A ngebot s,  E r hal t  best ehender  oder  
Sc h af f un g ne ue r  Ar bei t s p l ät ze )   
Al s  O r t s t e i l  am  Ran de  v o n  Köl n  v er f ügt   
Ra t h  s i c h e r l i c h  ü b e r  e i n e  g u t e  
In fra s tru k tu r, le id e t a b e r ta ts ä c h lic h  
dennoch dar unt er ,  dass vi el e K unden i n 
di e St adt  abw ander n.  
Di e  M e n s c h e n  v e r m i s s e n  t a t s ä c h l i c h  
ve r sch i eden e G eschäf t e / B r anchen .  
Ei ni ge n G e s c hä f t e n f e hl en  di e  Kun de n ,  
daher  er f ol gen S chl i eßungen der  m ei st  
In h a b e rg e fü h rte n  G e s c h ä fte  o d e r 
kl ei ner en B et r i ebe.

Ladenöf f nung di ent  dem  E r hal t ,  der  St är kung 
oder  E nt w i ckl ung zent r al er  
Ver s o r g u ng s be r ei c he  ( Ver s or gu ng s i n t e r es s e ,  
in s b e s o n d e r e  w e n ig e r m o b ile r u n d  ä lte r e  T e ile  
der  Bevöl ker ung;  Si cher st el l ung w ohnor t naher  
Ver s o r g u ng )  
Hi n t e r  d e m  Sa c h g r u n d  s t e h t  d a s  g r u n d g e s e t z l i c h  g e s c h ü t z t e  
Ve r s or gu ng s i nt e r e s s e de r  Be v ö l k e r u ng ,  i ns be s on de r e  d er  
we n i g e r  mo b i l e n  u n d  ä l t e r e n  Te i l e  d e r  Be v ö l k e r u n g .  Ze n t r a l e  
Ve r s or gu ng sb er ei c h e m ü s s en e r h al t e n b l e i be n,  d a i hne n ei n e 
her ausr agende B edeut ung f ür  den B est and und di e E nt w i ckl ung 
der  S t ädt e und G em ei nden,  i nsbesonder e der  S i cher st el l ung 
wo h n o r t n a h e r  Ve r s o r g u n g  z u k o m m t .  Al s  z e n t r a l e  
Ve r s or gu ng sb er ei c h e ge l t e n  da h er  ni c h t  n ur  St a dt t ei l z en t r e n,  di e 
im  ü b e r ö r tlic h e n  F u n k t io n s z u s a m m e n h a n g  e in e  b e d e u te n d e  
Ro l l e  e i n n e h m e n ,  s o n d e r n  a u c h  d i e  Qu a r t i e r s -  u n d  
Na h v e r s o r g u n g s -  b z w.  Na h b e r e i c h s z e n t r e n .  
Ver f ü gt  Rat h  He u m a r  s i c he r l i c h  ü be r  
ei ne äl t er e und som i t  ni c ht  m ehr  m obi l e 
Bev öl k er un g ,  s o  s i ed el n  s i c h i n  d e n 
le tz te n  J a h re n  a b e r a u c h  im m e r  m e h r 
ju n g e  F a m ilie n  a n . 
Hi e r  s o l l t e  d i e  Ge l e g e n h e i t  g e g e b e n  
se i n ,  i m  O r t  d as A l l t ägl i che er l edi gen zu 
kö nnen ,  um  ni cht  O nl i ne t ä t i g w e r den zu 
mü s s e n  o d e r  i n  d i e  I n n e n s t a d t  z u  f a h r e n .  
Ladenöf f nung di ent  der  Bel ebung der  
In n e n s tä d te , O rts k e rn e , S ta d t- o d e r 
Or t s t e i l z e n t r e n  
Mi t  d e m S a c h g r u n d  s o l l  d e r  Ge f a h r  e i n e r  d r o h e n d e n  V e r ö d u n g  
der  I nnenst ädt e m i t  negat i ven A usw i r kungen 
auf  di e ör t l i chen Lebens-  und W ohnver häl t ni sse der  Bevöl ker ung 
begegnet  w er den.  Zi el r i cht ung der  R egel ung i st  es,  
um f angr ei chen Leer st änden bei  G ew er be-  und W ohni m m obi l i en 
und der  A bw ander ung von E i nzel händl er n und 
Ei nz el hä nd l e r i nne n od er  de r e n G es c h äf t s a uf ga be 
ent gegenzuw i r ken.  E r  sol l  der  B el ebung der  I nnenst ädt e und 
ör t l i chen Zent r en di enen.  
Da s  Ve e d e l  l e b t  v o m  Z u s a m m e n l e b e n !  
Di e  An o n y m i t ä t  d e r  Gr o ß s t a d t  i s t  n i c h t  
das Zi el .  D af ür  i st  es  w i cht i g,  das kl ei ne 
Ge s c h ä f t e  mi t  p e r s ö n l i c h e r  Be r a t u n g  
best ehen können.  
Nu r  On l i n e  ma c h t  e i n s a m !  
Ladenöf f nung st ei ger t  über ör t l i che S i cht bar kei t  
der  j ew ei l i gen Kom m une al s at t r akt i ver  und 
le b e n s w e r te r  S ta n d o rt, in s b e s o n d e r e  fü r d e n  
Tour i s m us und di e Fr ei z ei t ges t al t ung,  al s  
Wo h n -  u n d  G e w e r b e s t a n d o r t  s o w i e  S t a n d o r t  
vo n kul t u r e l l en  und spor t l i chen E i n r i cht ungen 
Da s  I n t e r e s s e  v o n  Ko m m u n e n ,  a l s  a t t r a k t i v e r  u n d  l e b e n s we r t e r  
St an do r t  w a h r ge nom m en  z u  wer d en  un d s i c h  e nt s p r e c h en d  
sel bst  dar st el l en zu können und si cht bar  zu m achen,  st el l t  aus 
Si c h t  de s  La nd es ge s et z ge b er s  e be nf al l s  e i n en  gewi c h t i ge n 
Sa c hg r u nd  d ar .  Der  Sa c h gr u n d z i el t  a uc h au f  de n Er h al t  
kl ei ner er  K om m unen ab,  da di ese i m  G egensat z zu gr ößer en 
St äd t e n  m eh r  
Sc h wi er i g ke i t e n ha be n,  n e ue  Ei nwo hn er  un d Unt e r n eh m en  
anzuzi ehen.  
Er  wi r d  dah er  hi e r  ni c ht  wei t er  au s g e f üh r t .

Von:  im Auftrag von 
An:
[EXT] Sonntagsöffnungen 2024 in Köln
Datum: Montag, 11. September 2023 07:11:39
Sehr geehrte  befinde mich bis zum 15.9 in Urlaub das Musikfest findet in 2024 am 8+9.6 2024 statt dass ist gesetzt. Viele Grüße 
Sehr geehrte ,
 
leider konnte ich Sie soeben telefonisch nicht erreichen. Sie geben in Ihrem Antrag keine eindeutige Zeitangabe für das „Musikfest Rath-Heumar“ an. Sie benennen als
Veranstaltungsdatum das letzte Mai-Wochenende oder das erste Juni-Wochenende. Das ist nicht hinreichend bestimmt genug, um den Antrag in die Rechtsverordnung
aufzunehmen, daher bitte ich Sie um kurzfristige Festlegung, wann die Veranstaltung in 2024 stattfinden soll.
 
Auf Grund der Unklarheit würde ich auch vorschlagen Ihre Veranstaltung nicht in die mehrjährige Verordnung zu nehmen sondern in die einjährige. So können Sie von Jahr zu Jahr
das Datum flexibel handhaben. Wenn Sie jetzt ein Wochenende für die nächsten drei Jahre bestimmen, dann ist die Veranstaltung auf diesen Zeitraum festgelegt. Sollten Sie
dennoch mehrjährig planen wollen, so bitte ich für alle drei Jahre um Festlegung auf einen Veranstaltungszeitraum.
 
Ich bitte Sie schnellstmöglich um Ergänzung bzw. Abänderung Ihres eingereichten Antrags und erneuter Einreichung bis Anfang nächster Woche.
 
Bei Fragen oder für Abstimmungen stehe ich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
 
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Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
 
Von: 
Gesendet: Montag, 21. August 2023 07:50
An:
Cc:
Betreff: Antwort: [EXT] Fwd: Erinnerung an den Fristablauf
 
Sehr geehrte , 
bitte vermerken Sie in Ihren Unterlagen bitte die neue Mailadresse der IG Rath Heumar für diesbezügliche Belange. Die Mail vom 7.7. habe ich daher auch nicht erhalten. Gelten die
gleichen Formulare wie bisher oder gibt es für die Dauerbeantragung ein anderes Formular? Vermutlich auch der Mail vom 7.7. beigefügt? 
 
Herzlichen Dank. 
Unsere Antrag kommt noch diese Woche. 
Von:        " sw  
         
        
        
Guten MOrgen, 
hast du die E-Mail bekommen? 
Bis heute nachmittag! 
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Erinnerung an den Fristablauf
Datum: Thu, 10 Aug 2023 07:16:16 +0000
Von:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit E-Mail vom 07.07.2023 haben wir Sie über die Frist zur Beantragung der geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2024, sowie über die mehrjährigen Anträge informiert.
Die Frist zur Einreichung dieser Anträge besteht noch bis zum 31.08.2023.
 
Bislang hat uns lediglich ein Antrag erreicht.
 
Die oben genannte Frist zur Einreichung der Anträge ist unbedingt einzuhalten, um das politische Beratungsverfahren zeitgerecht durchführen zu können und dem Stadtrat, den
betroffenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen die Beschlussvorlage zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2024 fristgerecht vorlegen zu können.
 
Bitte achten Sie darauf, dass Ihren Anträgen sämtliche prüfungsrelevanten Unterlagen, Anlagen sowie Presseberichterstattungen beifügen. Des Weiteren vermerken Sie bitte, ob die
Veranstaltungen bezüglich Ihrer Flächenausmaße in den Grenzen der letzten Anträge/Jahre stattfinden sollen.
 
Wir wären Ihnen, im Rahmen einer guten Zusammenarbeit, sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre fertiggestellten Anträge so früh wie möglich zusenden würden und nicht das Fristende
abwarten.
 
Bitte reichen Sie die Anträge per E-Mail an .
Dies ist unbedingt aufgrund von Abwesenheiten notwendig.
 
Vielen Dank im Voraus!

Von  K ö l sc h  bi s  Fo l k i s t  a l l e s v e r t re t e n :  Z w e i  Ta g e  Fe i e r n  i m  D o r f -  K a l k
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta...
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28.08.2023, 08:20

Von  K ö l sc h  bi s  Fo l k i s t  a l l e s v e r t re t e n :  Z w e i  Ta g e  Fe i e r n  i m  D o r f -  K a l k
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta...
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28.08.2023, 08:20

Diese Handwerker helfen bei der Beantragung in Ihrer Region.
Von  K ö l sc h  bi s  Fo l k i s t  a l l e s v e r t re t e n :  Z w e i  Ta g e  Fe i e r n  i m  D o r f -  K a l k
https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta...
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28.08.2023, 08:20

Anlage 7, Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

1850 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709 
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 26.01.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 25.01.2024  
öffentlich 
3.7 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhal-
ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 
4014/2023 
Herr Fischer, B90/Die Grünen, lehnt die Beschlussvorlage ab, da der Sonntagsschutz 
ein hohes Verfassungsgut sei, dass es zu bewahren und achten gelte. Die Stellung-
nahme der Gewerkschaften wird ausdrücklich begrüßt. Er rügt, dass die Fachverwal-
tung erneut nicht die Stellungnahme der Kirchen eingeholt habe. 
 
Herr Scheffer, Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Herrn Fischer an. 
 
Frau Dr. Holzer Henke, KlimaFreunde, erklärt, dass man grundsätzlich über eine 
Sonntagsöffnung nachdenken könne, doch diese müsse dann mit etwas Neuem, ei-
nem innovativen Konzept verbunden werden. Dieser Vorschlag sei völlig fantasielos. 
 
Herr Leitner, CDU, stimmt der Beschlussvorlage zu, sieht das kirchliche Votum aber 
auch als fehlend. Bei einer Sonntagsöffnung ab 13:00 Uhr bestehe jedoch die Mög-
lichkeit der Teilnahme am Gottesdienst. 
 
Herr Polat, SPD, bittet die Fachverwaltung um Erklärung, was als historischer Anlass 
gelte, die Fitness und Bodymesse sei als historischer Anlass angegeben. 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die 
Partei gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Beschlussvorlage Rat

23479 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 4014/2023 
Freigabedatum 
04.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen an Sonntagen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset-
zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige-
fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn-
tagen für das Jahr 2024. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
Rat 06.02.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für das Jahr 2024 haben vier Interessengemeinschaften sechs Anträge für das Offenhalten 
von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. Bei den Anträgen handelt 
es sich um die Anträge, welche ausschließlich für das Jahr 2024 gestellt wurden.  
Für die mehrjährigen Anträge wird auf die separate Beschlussvorlage 4016/2023 verwiesen.   
 
Genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen wie nachfolgend 
beschrieben vor. 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 14.04.2024, FIBO 
 
Die Anlassbeschreibung legt bei der FIBO nachvollziehbar dar, dass die Messe im Jahr 2018 
(mit 1.133 Aussteller*innen) mehr als 143.000 internationale Fach- und Privatbesucher*innen 
aus 120 Ländern nach Köln gezogen hat (https://www.fibo.com/de/FIBO/Abschlussbericht-
2018/793/). Sie ist die weltgrößte Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit. Im Jahr 2019 
stieg die Zahl der Besucher*innen auf rund 145.000 Besucher*innen aus 133 verschiedenen 
Ländern an. Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche von 160.000qm ein. Nimmt man zur Mes-
sefläche die Veranstaltungsfläche von ca. 3.500 qm in der Innenstadt hinzu, wäre die Gesamt-
fläche der Veranstaltung deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Mit der Zahl der Besu-
cher*innen und der Größe der Veranstaltung prägt die FIBO und die parallel stattfindenden 
Aktionstage in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. 
 
Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwar-
tende Personen gegenüber, die am Sonntag dem 14. April zum Einkaufen in die Kölner Innen-
stadt kommen werden. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichba-
ren Düsseldorfer Fall haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsge-
richt NRW es angesichts der innerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen 
Verkehrsverbindungen zum Messegelände und den Orten der Aktionstage, genügen lassen, 
dass die Messehallen und die Düsseldorfer City auf die Weise aufgrund der spezifischen örtli-
chen Verhältnisse zu einer Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung 
des Oberverwaltungsgerichts: „dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche aus-
strahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Ho-
tels und Restaurants gelegen sind und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige 
Erreichbarkeit ermöglichen. 
 
Die Gesichtspunkte hat das Stadtmarketing Köln in seinem Antrag auch für Köln nachvollzieh-
bar dargelegt. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig.

3 
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 01.12.2024, Weihnachten in Köln 
 
Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Geneh-
migung der für den 01.12.2024 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weih-
nachtsmärkte. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte 
und nicht die beantragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feier-
tagsschutzes erforderliche Strahlwirkung einnimmt. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als 
Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht 
der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Zahl der Besucher*innen, nämlich eine Gesamtbe-
sucher*innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 Menschen.  
Mit den Zahlen der Besucher*innen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gele-
genen Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den 
öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite 
Befragung von Weihnachtsmarktbesucher*innen 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung 37,4 % an Besucher*innen gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in 
die Kölner City kommen.  
Das entspricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besucher*innen. Die Anzahl 
hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Zählung der Besucher*innen anlässlich der 
ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognosti-
zierte Zahl der Besucher*innen von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Ein-
kaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der 
Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veran-
staltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*innen, als Besu-
cher*innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. 
 
Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den 
Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den 
hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher*innen. Neben der Gegenüberstellung 
der Besucher*innenzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch auf den Ge-
samtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weihnachts-
märkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionelle 
Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. 
Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmä-
ßig ausgeschrieben wurden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen 
Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen 
Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig 
und positiv beeinflusst und verändert.  
Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Magneten für Besucher*in-
nen dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis 
zur Einwohner*innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*innen an-
lockt. Auch die spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang 
auswärtiger Besucher*innen gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahme-
charakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender 
räumlicher Bezug ist gegeben.  
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den 
Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu 
sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Aufkommens der Besucher*innen des Leipzi-
ger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufs-
stellen prognostiziert worden. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag auch im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes 
Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für genehmigungsfähig. Auch das Bundesverwal-
tungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weihnachtsmarktes bestä-
tigt. Dabei geht es, wie das Verwaltungsgericht Köln, davon aus, dass auch ohne exakte Dar-
stellung von Zahlen der Besucher*innen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensichtlich 
ist. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig.

4 
Stadtbezirk 2: 
 
3. Treffpunkt Rodenkirchen; Rodenkirchener Sommertage, 01.09.2024 
 
Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Na-
men „Rodenkirchener Sommertage“. Die Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wich-
tigste und größte Straßenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 wurde immer die 
Ausgestaltung als verkaufsoffener Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der 
Darstellung der Unternehmen auf der Straße und es wurde auf die Beantragung einer Sonder-
öffnung verzichtet. Die Interessengemeinschaft beobachtete eine verstärkte Frequentierung 
des stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntnis der Konsument*innen, dass der 
Einzelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsument*innen ihn noch vor zehn 
Jahren kannten. Kund*innen, die sich in der nahen Vergangenheit dem Onlinehandel zuge-
wandt hatten, erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. 
 
Wie in den vergangenen Jahren werden die „Rodenkirchener Sommertage“ an zwei Tagen 
stattfinden. Eine Straßensperrung erzeugt den typischen Straßenfestcharakter.  
Auf der zentralen Bühne, (im Jahr 2023 auf dem Maternusplatz, häufig auch auf der zentralen 
Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in dem je-
des Jahr Top-Akteure der Kölner Musikszene vertreten sind.  
Der Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jedes Jahr 30.000 bis 50.000 
Besucher*innen an den zwei Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Köl-
ner Top-Acts und lokal-etablierte Amateur-Acts. An dem Straßenfest wirken viele ortsansäs-
sige Institutionen mit. Vereine (Turnverein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalver-
eine u.a.) präsentieren sich. 
Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbespaßung bereit. Hüpfbur-
gen, eine Wasserrutsche und Geschicklichkeitsspiele sind ein typisches Programm, das vom 
Turnverein angeboten wird. Eine Vielzahl von kleinen Verkaufsständen laden auf der Haupt-
straße zum Flanieren ein.  
Das Rodenkirchener Sommerfest, insbesondere die Musik-Acts prägen den Charakter des 
Tages, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende 
Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher*innen gezeigt, 
wie auch die Presse belegt.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
4. Treffpunkt Rodenkirchen; 21. Rodenkirchener Kunstmeile, 15.09.2024 
 
Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2024 zum 22. Mal statt.  
Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und 
insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Vee-
dels. Aus den Geschäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden 
Geschäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus wer-
den Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürger*innen in vielfältiger Art Kunst nahe.  
 
Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2024 wieder ein großes Kulturfest wer-
den, welches immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 
3.000 Besucher*innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, son-
dern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler*innen, die ihre Werke präsen-
tieren, steigt jedes Jahr. Im Jahr 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Posi-
tionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren im Jahr 2020 jedoch 
sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen 
Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit.  
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern*innen, sondern auch auf dem 
verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen 
rund 450 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, 
der Offenen-Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunst-
schule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) 
extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, die am Vernissage-Sonntag ausstellen und so

5 
zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können.  
 
Auch die ältere Generation ist immer mit der Gruppe der Künstler*innen des Caritas Alten-
zentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*innen, Tänzer*innen und Literat*in-
nen, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestal-
ten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind die 
katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Ma-
ternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse 
Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im 
gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fah-
nen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzer-
ten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Auch im Jahr 2024 
wird die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln voraussichtlich mit einer Ausstellung 
in den Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten. Eine Öffnung gegenüber dem Veedel 
ist ihre klare Strategie. 
 
Den Besucher*innen werden im Jahr 2024 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) 
angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Ro-
denkirchen unternommen werden können.  
Die Künstler*innen werden nach der großen Vernissage in der Gaststätte „Zum Treppchen“ 
den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen 
geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Die mittlerweile etablierte Koopera-
tion mit dem Veedel Michaelshoven wird ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der 
neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Managerin das Bestreben auf Ihrer Agenda, die ge-
samte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senio-
ren, unbegleitete jugendliche Migrant*innen) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. 
Vereine, wie z. B. die Bürgervereinigung Rodenkirchen e. V. nutzen solch lebendige Tage, um 
an Infoständen mit Ihren Mitglieder*innen ins Gespräch zu kommen.  
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, 
der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite 
die teilnehmenden Künstler*innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit 
dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten 
vereinfacht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Ver-
nissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Mater-
nusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkun-
stangebots aus der Region. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstku-
ratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen 
Künstler*innen und Aussteller*innen organisieren. 
 
Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen 
für Schüler*innen und ambitionierte Laien aus. Hinzu kommen an dem Vernissage-Sonntag 
für ein breites Publikum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche 
Meister in der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 
 
Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeu-
tiger Weise den Charakter des Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung 
hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangen-
heit durch die vielen Besucher*innen gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufs-
offenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
Stadtbezirk 3: 
 
5. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 27.10.2024; Kunst im Carrée 
 
Die Veranstaltung wird eine Woche (vom 26.10.2024 bis zum 03.11.2024) veranstaltet und 
am Wochenende 26. - 27.10.2024 eröffnet. Für den 27.10.2024 wurde der verkaufsoffene

6 
Sonntag beantragt. In über 70 Geschäften bzw. Galeriefenstern und Einrichtungen im gesam-
ten Carrée stellen die Künstler*innen ihre Kunstobjekte zu einem bestimmten Thema aus. Die 
Vernissage zur Eröffnung der „Kunst im Carrée“ ist für das Eröffnungswochenende außerhalb 
der Geschäfte im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preis-
verleihung für das beste Kunstwerk sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünstler*innen statt.  
Die Bezirksbürgermeisterin von Lindenthal wird zur Eröffnung eine Ansprache halten. An-
schließend folgen ein Kunst-Spaziergang und eine Familienführung zu den Galeriefenstern, 
also ein Gang durch den öffentlichen Raum. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die 
Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstler*innen in Diskurs ge-
hen. Hierzu sind die ausstellenden Künstler*innen an ihren Kunstwerken anzutreffen und es 
werden kleine Snacks und Getränke angeboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfin-
den. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen schauspielerisches/literarisches/tänzeri-
sches/musikalisches Programm auf drei Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zu-
gänglichen Grundstücken. Das Internationale Caritaszentrum präsentiert eine Open-Air Kultur-
bühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvorplatz. Zudem finden an drei Standorten krea-
tive Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künstler*innen und Aussteller*innen statt. Mehrere 
Portraitmaler*innen sowie Comiczeichner*innen malen, zeichnen und werden somit die Besu-
cher*innen unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Es wird ein Künstler*in-
nen- und Designmarkt mit über 40 Aussteller*innen stattfinden. 
 
Die Kindergärten von St. Nikolaus und Karl Borromäus machen mit einer Künstlerin eine 
Malaktion und Kunstaktionen vor Ort. 
Darüber hinaus wird es Wandelkonzerte auf Plätzen und den Gehwegen geben, wo Musi-
ker*innen und Musikgruppen der Rheinischen Musikschule spielen werden. 
Des Weiteren wird es an fünf bis sechs Open-Air Standorten Licht- und Fotoinstallationen ge-
ben. 
Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit 
einbezogen. 
 
In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist 
eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. An verschiedenen Punkten in der Zülpi-
cher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburgstraße und der Luxemburger Straße wer-
den Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke 
der bisherigen Preisträger*innen genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke, 
die in dem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind.  
 
Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Akti-
onen eingebunden: Die besten Kunstwerke der Schüler*innen werden in verschiedenen Ge-
schäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombinier-
tes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler*innen. Ein 
Projekt, das gemeinsames kreatives Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zu-
sammenarbeit mit dem Künstler ein großes Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 
Bildtafeln 140 x 2 m. 
 
Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, der Besucher*innen zu den Ausstel-
lungsorten bringt. Das gesamte Carrée wird so zum Ausstellungsort unter der Einbindung von 
verschiedenen Einrichtungen. Der Fokus liegt dabei auf dem verbindenden und die Gemein-
schaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. 
 
Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit 
ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im 
Stadtteil steht an dem Tag absolut im Vordergrund. 
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
Stadtbezirk 8: 
 
6. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 09.06.2024, Musikfestival

7 
Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um 
ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und 
nicht beklagtes traditionelles Fest. Das Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 
m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Ver-
kaufsflächen von ca. 50m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 
3.500 und 4.000 Besucher*innen. Die Anzahl der Besucher*innen ist durch Presseberichter-
stattung und Fotos belegt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 Besucher*innen ge-
schätzt.  
 
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi-
gungsfähig. 
 
Stellungnahmen/Ergebnis 
 
Für das Jahr 2024 wurden aus Sicht der Verwaltung ausschließlich genehmigungsfähige An-
träge der Interessengemeinschaften eingereicht. 
 
Mit E-Mail vom 08.11.2023 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf-
ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer 
zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 24.11.2023, zu den Anträgen, wel-
che die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gege-
ben. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 23.11.2023 (Anlage 6 
anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten 
Sonntagsöffnungen aus. 
 
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund teilt mit Datum vom 23.11.2023 mit, 
dass sie sich der Stellungnahme von ver.di anschließen (Anlage 6, siehe E-Mail-Verkehr, ano-
nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). 
 
Weitere Stellungnahmen, insbesondere der IHK Köln, sind der Verwaltung innerhalb der Frist 
nicht zugegangen. 
 
Fazit 
Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh-
migungsfähigkeit der Anträge überzeugt, weil die Voraussetzungen des § 6 LÖG NRW für 
eine rechtmäßige sonntägliche Verkaufsstellenöffnung erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt 
dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über 
das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu beschließen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Rechtsverordnung 
Anlage 2 Anträge Innenstadt 
Anlage 3 Anträge Rodenkirchen 
Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg 
Anlage 5 Antrag Rath-Heumar 
Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB 
 
Die Anlagen 2-5 werden im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.

Anlage 2 Anträge Innenstadt

87426 Zeichen

1 
 
Antrag offener Sonntag 14.04.2024 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: FIBO  
11.-14.04.2024 
 
Aktionstage 
Sport/Gesundheit/Prävention am 
13./14.04.2024 
 
Offener Sonntag:  
14.04.2024, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen 
explizit als grundsätzlich zulässige 
Anlässe für eine Öffnung von 
Verkaufsstellen an Sonntagen 
aufgeführt, woraus eine 
präjudizierende Wirkung im Hinblick 
auf eine grundsätzliche Genehmigung 
für verkaufsoffene Sonntage gesehen 
werden kann. Eine Messe muss aber 
die „Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf 
lediglich einen „Nebeneffekt“ 
darstellen. Dementsprechend darf eine 
Messe nicht nur deshalb veranstaltet 
werden, um formell die rechtlichen 
Voraussetzungen für die eigentlich 
bezweckte Ladenöffnung am Sonntag 
zu schaffen.  
 
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen 
Gewerbeordnung (GewO) ist eine 
Messe eine „im allgemeinen regelmäßig 
wiederkehrende Veranstaltung“, auf der 
das „wesentliche A
ngebot eines oder 
mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt 
und überwiegend nach Muster an 
gewerbliche Wiederverkäufer, 
gewerbliche Endverbraucher oder 
Großabnehmer“ vertrieben wird. 
Internationale Messen zeigen nach 
Definition des Ausstellungs - und 
Messe-Ausschuss der Deutschen 
Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche 
Angebot eines oder mehrerer 
Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der 
Besucherseite ein über die Region 
deutlich hinausgehendes 
Einzugsgebiet auf, in der Regel 
kommen über 50 % der Besucher aus

2 
 
mindestens 100 km Entfernung und 
über 20 % aus mindestens 300 km 
Entfernung.  
 
Die FIBO: 
Die Fibo (Abkürzung für Fitness und 
Bodybuilding) ist eine Messe für Fitness, 
Wellness und Gesundheit in Köln, die 
seit ihrer Gründung 1985 in jährlichem 
Turnus stattfindet. Die FIBO wurde 1985 
von Kurt Thelen und Volker Ebener in 
Köln gegründet. 1991 wechselte die 
Messe den Standort und fand bis 2012 
auf dem Messegelände in Essen statt.  
2005 wurde die Messe aufgeteilt in die 
Marken „Fibo“ und „Fibo Power“. Die 
Fibo Power befasste sich fortan mit den 
Themenkreisen Bodybuilding, Kraft- und 
Kampfsport, die Fibo mit den Themen 
Fitness, Wellness und Gesundheit. Ein 
neuer Themenschwerpunkt ist seit 2009 
der Themenbereich Gesundheit, der von 
der Messegesellschaft als „Fibomed“ 
bezeichnet wird.  
2013 kehrte die Messe nach Köln zurück 
und findet seitdem in der Koelnmesse 
statt. 
 
Die FIBO ist die weltweit größte Messe für 
Fitness, Well ness und Gesundheit  und 
nimmt immer weiter an 
Bedeutung und 
Entwicklung zu.  
 
Damit spiegelt sich die Entwicklung  des 
allgemeinen Trends nach körperlicher 
Fitness, gepaart mit dem gesteigerten 
Bewußtsein für Gesundheit äußerst 
erfolgreich in den Besucher - und 
Ausstellerzahlen der Messe wider  und 
dies sogar Generationen-übergreifend 
vom Jugendlichen bis zum Rentner.  
 
Deutschland ist der Mitgliederstärkste 
Markt in Europa und dies spiegelt sich 
auch in den Zahlen wider. Mehr als 7,6 
Mio. zieht es regelmäßig deutschlandweit 
an die Fitnessgeräte. Dieser Trend wird 
vor allem von einer älter werdenden 
Gesellschaft unterstützt, denn prinzipiell 
wird von Gesundheitsexperten begrüßt, 
dass Bewegung und Muskeltraining 
Krankheiten vorbeugt und das 
Stimmungsbarometer hebt. Ein Ende der 
Entwicklung ist nicht in Sicht und  
Kraftsport und Bodybuilding haben den

3 
 
beliebtesten Sport der Deutschen schon 
heute abgelöst. Er kommt „nur“ auf 6,8 
Mio. Mitglieder. 
 
Die FIBO gilt branchenintern als größtes 
Fitnesstudio der Welt. Sie i st in 14 
Themenbereiche gegliedert und bietet 
neben den klassischen Fitnessthemen 
den Profi -Gesundheitsbereich der 
Physiotherapie. Moderne 
Gesundheitsmethoden, reihen sich in das 
Portfolio neuartiger Trainingsmethoden 
oder elektrischer Muskelstimulation ein.  
 
Unterstützt wird der Trend durch  
etablierte Gesundheits -
Präventionsmaßnahmen, wie dem 
betrieblichen Gesundheitswesen oder 
dem Präventionsgesetz.  Damit kommt 
dem Thema Sport & Bewegung eine 
immer größere Rolle zu, die sich an den 
Aktionstagen 13./ 14.04.2024 in der 
Kölner Innenstadt mit vielen Aktivitäten 
wiederspiegeln wird. Mitmac h- und 
Informationsstände präsentieren das 
vielfältige Angebot in der Innenstadt und 
bilden dann Gesundheits - und 
Bewegungsthemen zum Mitmachen an. 
 
Eine Kooperation mit dem  Sportamt der 
Stadt Köln und dem Kernthema 2024- der 
UEFA- wird dabei genauso angestrebt, 
wie breitenwirksame Angebote für alle 
Genreationen.  
 
Die Aktionstage 
Sport/Gesundheit/Prävention werden 
sich auf der Schildergasse, 
Gürzenichstrasse, bei den Händler n und 
Sportstudios der Innenstadt wieder 
finden. Und die FIBO bringt sich seit 
einigen Jahren noch stärker mit seinen 
sportlichen Aktivitäten mit den 
Sportveranstaltern und Sportakteuren in 
die Aktionen der Stadt mit ein. 
 
Die FIBO kann aufgrund ihrer lange 
Tradition sowie grundsätzlichen 
Konzeption und Ausrichtung eindeutig 
als ein besonderer Anlass im Sinne des 
LÖG NRW bezeichnet werden, der sich 
von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ 
der Menschen abhebt. Damit ist 
unzweifelhaft, dass die Messe 
grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt

4 
 
und die Ladenöffnung am Sonntag den 
14. April 2024 einen „Nebeneffekt“.  
 
Die Messe würde übrigens auch ohne 
eine Ladenöffnung am besagten 
Sonntag stattfinden. 
 
Die Aktionstage 
Sport/Gesundheit/Prävention finden 
seit mindestens  2006 in der Kölner 
Innenstadt (mit Ausnahme 2018 und 
2019- wegen Corona ) statt und auch 
dieses Veranstaltungsformat kann 
damit als traditionell bezeichnet 
werden. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung  
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

5 
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FIBO (2019): 
Gesamt: 145.000 Besucher 
84.000 Fachbesucher (2018) 
1133 Aussteller  
Besucher und Aussteller aus 133 
Nationen 
 
Für die Erstellung der ersten 
Besucherprognose für den 
Veranstaltungstag am 14 . April 2024 
haben wir uns als Ausgangsbasis auf 
vorhandenes Datenmaterial des 
Unternehmens Jones Lang Lasalle 
(Passantenzählungen Köln 2018 ), den 
Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ 
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität 
zu Köln sowie den Zahlen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 für 
Köln gestützt.  
 
Das Unternehmen Jon es Lang LaSalle 
zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in 
der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der 
Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro 
Stunde im Durchschnitt 13.000 
Passanten.  
 
Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit 
von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones 
Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt 
(Schildergasse, Hohe Straße, Breite 
Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro 
Stunde im Durchschnitt 28.030 
Passanten. Diese Zahl ist jedoch in 
zweierlei Hinsicht zu relativieren.  
 
Zum Einen beinhaltet dieser Wert 
aufgrund der Lage der Straßen 
zueinander mit sehr hoher 
Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im 
vorliegenden Fall realistischer Weise von 
einer Mehrfachzählquote von einem 
Viertel bzw. einem Drittel aus, resul tiert 
aus dem zuvor berechneten Wert ein 
„bereinigter“ Durchschnittswert von rund 
18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro 
Stunde.

6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch 
anerkannt, dass Frequenzmessungen die 
zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt 
werden, nicht zwingend durch einfaches 
Multiplizieren auf eine gesamte 
Tagesdauer hochgerechnet werden 
dürfen. Die meisten tageszeitlichen 
Passantenfrequenzen in den 
Innenstädten weisen eine unimodale oder 
bimodale Verteilung auf. Im Rahmen 
dieser Prognose sind wir von einer 
unimodalen, symmetrisch 
Normalverteilung der Passantenfrequenz 
ausgegangen. Aus diesem Grund muss 
für die letzten beiden Stunden der 
beantragten Ladenöffnung von 
durchschnittlichen 
Stundenbesuchswerten in einer Spanne 
von 7.000 bis nahezu 8.0 00 Passanten 
ausgegangen werden.  Demnach würde 
sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung 
bezogen eine Gesamtbesucherzahl von 
rund 70.340 bis 79.090 Passanten 
ergeben.   
 
Setzt man diese so ermittelten Werte in 
Relation zu den Ergebnissen der Studie 
„Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu 
Köln (hier haben 68,7 Prozent der 
Besucher angegeben, dass sie die 
Kölner Innenstadt samstags primär 
wegen des Einkaufs aufsuchen), und 
den Daten der BAG Untersuchung 
Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser 
Untersuchung gaben 55,2 Prozent der 
Befragten an, bei ihrem Besuch der 
Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu 
haben) und bildet aus beiden Daten 
einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei 
ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon 
ausgegangen werden, dass zwischen 
43.610 und 49.035 Personen am 
Sonntag den 5. April zum Einkaufen in 
die Kölner Innenstadt kommen werden.   
 
Die oben stehend ermittelten Werte 
decken sich annähernd mit einem realen 
Wert, wie er im Rahmen der BAG 
Untersuchung Kundenverkehr 2008 in 
der Kölner Innenstadt für einen Samstag 
(11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt 
wurde.  
 
Es wurden stundengenaue 
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man

7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche:  
Verkaufsfläche: 
die Besucheranteile in den Stunden von 
13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der 
beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt 
sich eine Gesamtbesucherzahl im 
innerstädtischen, Kölner Einzelhandel 
von rund 45.400 Personen. 
 
Wir gehen aufgrund der dargelegten 
Berechnungen davon aus, das 
insgesamt mit 
„Einzelhandelsbesucherzahlen“ 
zwischen knapp 44.000 und 50.000 
Personen gerechnet werden 
kann/muss. 
 
 
Eine prägende Wirkung einer 
Veranstaltungsfläche für einen 
verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur 
dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die 
geöffnet haben können, ungleich größer 
ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um 
wieviel größer die Verkaufsfläche der 
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt 
es keine grundsätzlichen quantitativen 
Angaben bzw. auch keine allgemeinen 
Näherungswerte.  
 
Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche 
von 160.000qm  Quadratmetern ein. 
Nimmt man zur Messefläche die 
Veranstaltungsfläche von ca. 3.500 qm 
in der Innenstadt hinzu, wäre die 
Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich 
kleiner als die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner 
Innenstadt von rund 314.000 
Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) 
gegenüber. Damit ist die Fläche der 
Veranstaltung zunächst kleiner als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der 
Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet 
haben können. Allerdings müssen 
weitere Aspekte berücksichtigt werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz 
verkaufsoffener Sonntage in den 
vergangenen Jahren ist bekannt, dass 
sich in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung

8 
 
befindlichen Einzelhändler auch 
tatsächlich daran beteiligen. So 
beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt 
mit den meisten Sonntagsöffnungen, im 
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der 
Einzelhändler nicht regelmäßig an den 
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg 
e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach 
Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Deutschland (HDE) 
e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit 
bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % 
auszugehen. In Anbetracht der 
Bedeutung der Weihnachtszeit für die 
Umsatzgenerierung im Einzelhandel 
gehen wir für Köln während des 
verkaufsoffenen Sonntags am 07.April  
2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ 
von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. 
Setzt man diese Werte in Bezug zur 
vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell 
„geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 
266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich 
zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des 
innerstädtischen Einzelhandels in Köln 
teilweise über mehrere Etagen erstreckt. 
Bei einer rein ebenerdigen 
(„erdgeschossigen“) Betrachtung würde 
das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche 
noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als 
K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung 
vorgebracht werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung 
erfüllt – auch im Lichte der jüngeren 
Rechtsprechung - alle relevanten 
Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die 
Öffnung von Verkaufsstellen stehen. 
Demnach ist die FIBO für den Sonntag 
prägend und die beantragte 
Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex 
zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet.

9 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung 
offener Sonntag 08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download
 bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und

10 
 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen.

11 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Wieder einmal präsentiert sich Köln mit 
einer internationalen Leitmesse und zieht 
damit über den Messezeitraum viele 
Messegäste und Besucher an.  
 
Das Messethema spiegelt den Zeitgeist 
und allgemeine Trends wider, die neben 
den Messegästen viele Kölner und 
Kölngäste aus dem Umland 
interessieren. Da die FIBO in den 
vergangenen Jahren meist ausverkauft 
war und das Thema sehr breit gefächert 
ist, wurde bereits in der Vergangenheit 
der Aktionstag Sport/Gesundheit/ 
Prävention am Messewochenende oder 
im Frühjahr thematisiert. Der Zulauf an 
Partnern und das große Interesse der 
Gäste zeigt auf, wie hoch aktuell das 
Thema und wie etabliert die 
Veranstaltung ist. Köln positioniert sich 
damit als „Oberzentrum“ für umliegende 
Regionen und zieht damit Publikum und 
Interesse an. 
 
Köln wird außerdem immer wieder als 
„Sportstadt“ benannt, da Großevents in 
der Stadt stattfinden. Die Aktionstage 
sollen den Kölnern und Besuchern die 
sportlichen Highlight der Stadt vorstellen, 
die ein wichtigen Teil des Lebens- und 
Freizeitstandortes sind und oftmals für 
Unternehmen als „weiche 
Standortfaktoren“ gelten. 
 
Nicht zuletzt ist die international 
etablierte Deutsche Sporthochschule 
Köln beheimatet, die die Bereiche 
Bildung und Forschung excellent 
abbildet.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Begrenzung Öffnung Handel Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

1 
 
Antrag offener Sonntag 01.12.2024 für die Kölner Innenstadt 
 
 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN  
 
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt 
 
Weihnachtsmärkte: 
25. November – 23. Dezember 2024 – 29 Tage 
 
So.-Mi.:  jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet 
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet 
Täglich: 10 bzw. 11 Std. 
Gesamt: 342 Stunden 
 
Offener Sonntag:  
01.12.2024, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein 
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 
6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) 
und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen 
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt 
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so 
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung 
nicht gehindert sind und Störungen der 
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der 
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf 
Stunden verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer 
des Einzelhandels.  
 
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung 
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht 
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten 
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die 
Öffnung an bestimmten Sonntagen. 
 
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich 
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von 
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung 
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von 
öffentlichem Interesse sind.  Ein öffentliches 
Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung 
viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der 
Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in 
hohem Maße anzieht. 
 
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen 
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein 
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um 
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die 
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu 
schaffen.

2 
 
 
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, 
vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können 
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit 
zurück verfolgt werden. Stellten die 
Weihnachtsmärkte in Köln früher v orrangig 
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern  
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten 
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das 
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten 
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht 
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt 
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle 
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu 
Treffpunkten und  Orten der Geselligkeit und 
Kommunikation geworden. 
 
Erlebnis, Freude  und Genuss sind dabei 
Bedürfnisse, die Verans talter erfüllen. 
Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche 
Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, 
Emotionen usw. gewinnen gegenüber der 
Einkaufsfunktion an Bedeut ung und spiegeln sich 
deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch 
eines Weihna
chtsmarktes wider (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) 
 
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt 
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, 
Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der 
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik 
der Märkte und die musikalischen 
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind 
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im 
Veranstaltungszeitraum durchgeführt  werden 
Garant für das hohe Niveau und die ständige 
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte 
und somit der Weihnachtsstadt Köln. 
 
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt 
haben eine große Tradition, sind imageprägend und 
tragen in einer de r dicht besiedelsten Regionen 
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit 
nationaler und internationaler Bedeutung bei. 
 
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den 
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten 
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem 
Nürnberger Christkindlmarkt. 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/
umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/)

3 
 
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. 
besonderes „Shopping-Interesse“ 
Weihnachtszeit  
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. 
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 
2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches 
Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") 
potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um 
eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an 
Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit 
liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist 
ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich 
nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch 
vorgetragen werden und muss dann auch in der 
Abwägung der Genehmigungsbehörden 
berücksichtigt werden.  
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem 
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. 
Unter Alltag versteht man im allgemeinen 
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) 
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag 
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und 
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), 
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller 
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. 
Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum 
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In 
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG 
verwendete Begriff des „alltäglichen 
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar 
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen 
für solche Fälle, in denen es zwar um 
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese 
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr 
den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet 
werden können. Entsprechende 
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das 
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von 
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. 
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das 
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf 
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann 
im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen 
der Konsumenten auf  
 das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten 
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher 
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes 
Zeitfenster),  
 seiner produktmäßigen Orientierung auf 
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter 
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel 
etc.)  
 und dem regelmäßig eher familiär konzipierten 
Einkaufsmodus

4 
 
verwiesen werden.  
 
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes 
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. 
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim 
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund 
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte 
korrespondieren auc h weitestgehend mit 
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische 
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die 
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man 
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für 
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische 
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt 
zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten 
Besucher und Touristen? Ergebn isse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 –  
Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und 
Absatzforschung und MK Illumination GmbH, 
Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der 
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten 
stehen Aspekte wie „Treffp unkt und Vergnügen“ 
ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und 
Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen 
Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die 
Frage, warum Besuche/Reisen zu 
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten 
kumuliert 60,5 % der Befra gten die Gesichtspunkte 
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und 
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen 
Tradition und Inszenierung – 
Was erwarten 
Besucher und Touristen, Ergebnisse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015, 
Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu 
Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 
2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von 
„normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern 
der Verbraucher ab, wie Studien bzw. 
Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus 
welchem primären Grund die Verbraucher eine 
Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie 
„Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für 
Handelsforschung an der Universität zu Köln an 
einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 
53 % an, zum Einkaufen in die

5 
 
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten 
Personen. Insofern kann das alltägliche 
Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem 
(Shopping)Verhalten anlässlich von 
Weihnachtsmärkten verglichen werden.  
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, 
wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit 
denen anlässlich des Besuches eines 
Weihnachtsmarktes verglichen wird.  
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im 
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In 
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller 
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in 
Begleitung von Familienangehörigen, 
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. 
Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind 
alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung 
zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas 
Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – 
Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches 
Profil und aktionsräumliches Verhalten der 
Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im 
Dezember 2008. Geographisches Institut der 
Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. 
S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 
Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im 
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser 
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im 
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu 
Köln, wurde für einen Donnerstag im September 
2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher 
(n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die 
Innenstädte kommen. Für einen Samstag im 
September 2014 ermittelt die Studie (Befragte 
Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, 
die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund 
40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ 
liefern die Ergebnisse der bundesweiten 
„Untersuchung Kundenverkehr“ des 
Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei 
rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen 
Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage 
folgende Anteile von „Single-Shoppern“: 
Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie 
Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die 
Personenanzahl als ein taugliches 
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen 
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen 
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. 
muss.  
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit 
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext 
hat auch eine Entscheidung des 
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der 
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich

6 
 
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). 
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit 
kulturellem, sozialem und traditionsbildendem 
Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten 
der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG 
erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit 
dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche 
Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. 
Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung 
von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen 
Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des 
BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und 
traditioneller, gemeinschaftsbezogener 
Gemeinwohlbelange, des örtlichen 
Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, 
der Wahrung von Tradition und religiöser, 
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine 
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten 
Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im 
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines 
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der 
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. 
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die 
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes 
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt 
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar 
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).  
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von 
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten 
und Weihnachtsmärkten den Charakter der 
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil 
vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung 
von Altennachmittagen, das Auftreten von 
Musikkapellen und das Bestehen von 
Kindernachmittagen spielen bei derartigen 
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. 
BayVGH, a.a.O. S.  246). Es ist auch seit Langem 
anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und 
traditionellen Weihnachtsmarkt das 
Besucherinteresse, vertraute und beliebte 
Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder 
zu finden und den Kontakt mit den Bürgern 
untereinander sicherzustellen, eine wesentliche 
Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 
22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299). 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder 
steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, 
dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen 
Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

7 
 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist 
vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- 
oder Shoppinginteresse hierbei nicht im 
Vordergrund steht. 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung 
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher 
und zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist 
regelmäßig insbesondere dann auszugehen, 
wenn die örtliche Veranstaltung in den 
Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen 
sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die 
örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht 
notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend 
stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes 
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, 
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. 
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. 
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt 
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des 
VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
In den letzten Jahren zog der Kölner 
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. 
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474
40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-
besuchern/).

8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren 
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner 
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung 
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage 
im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir 
aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir 
schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger 
kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten 
Besucher werden auf die gesamte Dauer der 
Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- 
idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag 
(19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund 
der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt 
das dritte Adventswochenende allgemein jedoch 
eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der 
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache 
gehen wir an diesem Sontag – in einem 
konservativen Ansatz- von höheren 
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was 
absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen 
am Sonntag „ausmachen“ würde. 
 
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die 
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der 
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln 
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen 
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der 
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und 
grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten 
anspricht als die ANUGA, scheint die 
prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne 
von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel 
und nachvollziehbar. 
 
Überregional bekannte und bedeutende 
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner 
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit 
überdurchschnittliche Besucherraten bei 
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% 
der Besucher reisen aus weiter entfernten 
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von 
Tagesreisen mit dem Ziel des 
Weihnachtsmarktbesuches spricht.  
 
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland 
beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen 
Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler 
Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem 
Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen 
Besucher  aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als 
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6)

9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung 
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der 
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem 
Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, 
läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch 
höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. 
Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene 
Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv 
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung. 
 
 
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten 
Studie des Bundesverbandes Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in 
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den 
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen 
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit 
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, 
die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen 
nutzen würden.  
 
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, 
bundesweite Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination 
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner 
Weihnachtsmärkte am 4. Dezember 2022 aus, so 
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner 
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den 
Weihnachtsmarkt besuchen.  
 
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch 
im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung 
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und 
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. 
Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher 
am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt 
gekommen.  
 
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich 
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung 
auszugehen ist, ist die prognostizierte 
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 
bis ca. 57.150 Menschen plausibel und 
nachvollziehbar.  
 
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach 
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die 
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die 
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss

10 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
Verkaufsfläche: 
als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, 
überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder 
dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten 
vor, die deutlich andere (abweichende) 
Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das 
Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen 
können.  
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf 
hinzuweisen, dass eine schematische 
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden 
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den 
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der 
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung 
allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat 
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 
4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 
537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 
2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass 
es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen 
Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr 
auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen 
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist 
im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es 
handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest 
mit zahlreichen Elementen, das sich vom 
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben 
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen 
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, 
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen 
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) 
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein 
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 
 
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes 
für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann 
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich 
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. 
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der 
Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine 
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch 
keine allgemeinen Näherungswerte.  
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in 
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten 
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden 
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. 
Folgende Straßen sind diesbezüglich von 
Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, 
Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, 
Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, 
Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, 
Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, 
Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um

11 
 
Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, 
Zeughausstrasse,  
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen 
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen 
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. 
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und 
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren 
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die 
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des 
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als 
die Fläche der Geschäfte. 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von 
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. 
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke 
zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch 
geöffnet haben können.  
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt 
werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter 
Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener 
Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, 
dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen 
Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran 
beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der 
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im 
Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler 
nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft 
erteilte der Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr 
Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes 
Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist 
bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer 
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In 
Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für 
die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir 
für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 
16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von 
lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese 
Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete 
Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem 
auch insofern, als dass sich die ermittelte 
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels 
in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei 
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) 
Betrachtung würde das Verhältnis zur 
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus

12 
 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht 
werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch 
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle 
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von 
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner 
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend 
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich 
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet. 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt 
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit 
über Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft (auch hier VG 
Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 
08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn 
 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden 
bis dahin ausschließlich aufgrund 
von Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften 
genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt 
und vom Rat in Richtung 
Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht 
aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ 
vorliegen und der Verwaltung dazu 
dienen, dem Rat das öffentliche 
Interesse über den Anlassbezug/-
zusammenhang hinaus zu 
begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengem
einschaften gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen.

13 
 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier zum 
Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt. 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse 
in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. 
Dem soll durch begrenzte Freigabe von 
Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei 
auf den Beschluss des OVG Münster vom 
27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier 
nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem 
Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären 
Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum 
Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet 
ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und 
Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel 
selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets 
gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in 
der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche 
Interessen vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die 
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und 
ältere Teile der Bevölkerung; 
Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der 
Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen 
und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, 
da ihnen eine herausragende Bedeutung für den 
Bestand und die Entwicklung der Städte und 
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung

14 
 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Ladenöffnung dient der Belebung 
der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- 
oder Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer 
drohenden Verödung der Innenstädte mit 
negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse 
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung 
der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen 
bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen 
Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, 
insbesondere für den Tourismus 
und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie 
Standort von kulturellen und 
sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden 
und sich entsprechend selbst darstellen zu 
können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht 
des Landesgesetzgebers ebenfalls einen 
gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt 
auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da 
diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit 
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den 
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil 
haben dabei die nationalen und internationalen 
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder 
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse 
reisen jedes Adventswochenende an und ein 
großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen 
Köln mit seiner schönen weihnachtlichen 
Atmosphäre wahr.  
 
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner 
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das 
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als 
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten 
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese 
Aussagen unterstreichen einmal mehr die 
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt 
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine 
große Rolle, um den Aufenthalt in der 
emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie 
möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse 
setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum 
Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert 
werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, 
Geschenke einzukaufen, das vielfältige 
Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt 
mit einem Museums oder Musicalbesuch zu 
kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen 
fussläufig gut möglich. 
 
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es 
außerdem wichtig, sich von umliegenden 
Kommunen „abzuheben“ und die 
Alleinstellungsmerkmale der Stadt 
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in 
der Adventszeit mehr als gerecht und dieser 
Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht

15 
 
nur beibehalten, sondern auch weiter forciert 
werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur 
den Anforderungen an den Tourismusstandort, 
sondern auch einem attraktiven Wohn- und 
Arbeitsstandort gerecht.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Vorstellung der Ergebnisse der
Passanten-Befragung und Zählung
offener Sonntag 8.Oktober 2017
in Zusammenarbeit mit
IG SCHILDERGASSE

Standorte Zählung/Befragung verkaufsoffener Sonntag 08.10.2017, Kölner Innenstadt
Roncalliplatz
3,0tsd.qm
AlterMarkt
1,6tsd.qm
Heumarkt
3,1tsd.qm
Neumarkt
4,5tsd.qm
Rudolfplatz
ca. 1,0tsd qm
STANDORT 1
STANDORT 2
STANDORT 3
STANDORT 4 
STANDORT 5

Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Anzahl Besucher pro Standort (wechselhaftes, trüb/regnerisches Wetter, Temp. 14 Grad Celsius) 
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
29.670
37.306 35.352
27.834
9.198
139.360
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5 GESAMT

Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Anzahl Besucher im Tagesverlauf 
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
20.556
31.554
32.624
26.948 27.678
0
10.000
20.000
30.000
40.000
13:00-14:00 14:00-15:00 15:00-16:00 16:00-17:00 17:00-18:00

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Herkunft der Besucher (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
117
112
20
0
20
40
60
80
100
120
Aus Köln Von Außerhalb Aus dem Ausland
Auswahl:
China, Chile, Italien,  
Argentinien, Spanien, 
Schweiz, Russland, 
Polen, Indonesien, 
Türkei 
Engere Region 71
Weitere Region 41

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Personenanzahl (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
36
134
36
27
16
0
20
40
60
80
100
120
140
Alleine zu Zweit zu Dritt zu Viert > als vier

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Besuchsmotive (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 246; Mehrfachnennungen waren möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
33
130
49
26
79
149
0 50 100 150
Bummeln/Spazieren
gehen
Gastronomiebesuche
Freunde/Bekannte
treffen
Allgemeine
Freizeitgestaltung
verkaufsoffener
Sonntag
Sonstiges
Davon 54 ausschließlich

Bummeln/Spazierengehen + Einkaufen = 53 %
Gastronomiebesuche + Einkaufen = 17 %
Freunde/Bekannt treffen + Einkaufen = 9 %
Allgemeine Freizeitgestaltung + Einkaufen = 12 %
Sonstiges (Anuga, Streetfood-Festival) + Einkaufen = 9 %
Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Besuchsmotive Kombination (Anzahl ausgewertete Interviews n= 247; Mehrfachnennungen waren 
möglich)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Einkauf/Kein Einkauf (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
42
61
146
0 50 100 150
Einkauf
Kein Einkauf 
Unentschlossen
Durchschnittlicher 
Einkaufsbetrag: 
140,85 €

Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN 
Kirchengängern (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249)
Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017
214
35
0 50 100 150 200
Ja 
Nein

Kernaussagen/Ergebnisse 
Zählung/Umfrage verkaufsoffener Sonntag, 08.10.2017, Köln   
1. Die im Genehmigungsantrag für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Anuga, 
dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festival am 8. Oktober 2017 erstellten 
Besucherprognosen können durch die Zählung und Befragung vollständig bestätigt 
bzw. sogar als „übererfüllt“ bezeichnet werden. Zunächst muss festgestellt werden, 
dass aufgrund der Anordnung der Zählstandorte mit hoher Wahrscheinlichkeit von 
Doppel-/Mehrfachzählungen ausgegangen werden muss. Ein „Abschlag“ bzw. Abzug 
von rund einem Viertel  auf die 139.360 gezählten Besucher würde demnach 104.520 
Personen entsprechen. Im Genehmigungsantrag wurden  Gesamtbesucherzahlen 
(Personen die sowohl zum Einkaufen/wegen des verkaufsoffenen Sonntags als auch 
wegen der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festiva kommen) von 
102.100 bis 112.200 Personen prognostiziert. Der reale Wert liegt also fast gen au in 
der Mitte.   
Schlussfolgerung/Forderung: 
Die im Genehmigungsantrag gewählten Prognoseverfahren sind verlässlich und sollten 
künftig bzw. bei weiteren Antragsstellungen für verkaufsoffen e Sonntage grundsätzlich 
akzeptiert werden und zur Anwendung kommen.   
 
2. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellen das „Bummeln“, 
das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ die Hauptmotive dar. Rund 60 % 
aller befragten Besucher gaben diese Beweg gründe an. Damit wird der im 
Genehmigungsantrag prognostizierte Besucheranteil, der nicht wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt kommt, sogar noch übertroffen. Im 
Genehmigungsantrag vorausgesagt waren zwischen 58.100 und 60.200 Besucher, 
die aus anderen Beweggründen als dem verkaufsoffenen Sonntag in die Innenstadt 
kommen; real sind es 62.712 Personen. Lediglich ca. 22 % der Besucher kommen 
dagegen ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner 
Innenstadt. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag 
mit anderen Besuchsmotiven, neben den Beweg gründen des „Bummelns“ und 
„Spazierengehens“, vor allem mit Gastronomiebesuchen, gekoppelt. Von denjenigen 
Besuchern, die ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Son ntags in die Kölner 
Innenstadt gekommen sind, kauft die deutlich Mehrheit von rund 59  % auch 
tatsächlich etwas ein. Damit liegt die sonntägliche „Käuferquote“ um rund 3 % höher 
als im Mittel anderer Wochentage und Samstage (Vergleichswert BAG-Untersuchung 
Kundenverkehr 2008, Köln). Der durchschnittliche Einkaufsbetrag liegt bei 140,85 €.  
Schlussfolgerung/Forderung:

Der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt erfolgt nicht primär bzw. ausschließlich wegen 
des verkaufsoffenen Sonntags. Mehrere Motive sind,  in Kombination miteinander, 
ausschlaggebend. Das Einkaufen alleine spielt dabei sogar eine deutlich untergeordnete 
Rolle. Bei künftigen A nträgen zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Köln sollten 
diese Erkenntnisse bei der Abwägung Berücksichtigung finden.    
 
3. Im Vergleich zu Wochentagen und Samstagen kommen am Sonntag mehr Besucher 
von außerhalb in die Kölner Innenstadt. Der Anteil auswärtiger Besucher am Sonntag 
liegt im Durchschnitt rund 3 % hö her als an anderen Wochentagen  (als Vergleich 
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität zu Köln) . Rund 8 % der auswärtigen 
Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und si nd überwiegend Touristen. 
Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem 
Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“.   
Schlussfolgerung/Forderung: 
Sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen erhören den Zufluss 
auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln einerseits 
seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, andererseits seine 
Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken.        
 
4. Es zeigt sich, dass sich die Besucher am Sonntag länger in der Kölner Innenstadt 
aufhalten als an anderen Wochentagen und Samstagen. Während an den 
Wochentagen und Samstagen durchschnittlich rund 12 % der Mensch en kürzer als 
eine Stunde in der Kölner Innenstadt verbleiben, sind es am Sonntag lediglich etwa 7 
%. Umgekehrt ist der Anteil der Besucher, die sich beispielsweise zwischen 2 bis 4 
Stunden in der Kölner Innenstadt aufhalten am Sonntag mit 37 % deutlich höher als 
an Wochentagen und samstags, wo der Anteil im Mittel bei ca. 27 % liegt  (als 
Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln).   
Schlussfolgerung/Forderung: 
Längere Aufenthaltszeiten der Besucher bedingen und erfordern entsprechend angepasste 
Konzepte und Angebote. Die Stadt und auch alle anderen innerstädtischen 
Wirtschaftsakteure, wie z.B. die Gastronomie und der Einzelhandel, müssen den Aufenthalt 
für die Besucher so sicher, angenehm und abwechslungsreich gestalten wie möglich. Zu r 
Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben muss das Stadtmarketing die maßgebliche 
Koordination übernehmen.

5. Die Menschen nutzen den Sonntag, im Gegensatz zu den anderen Wochentagen und 
Samstagen, deutlich intensiver zum gemeinsamen Besuch der Kölner Innenstadt. Im 
Durchschnitt der Wochentage und Samstage sind in der Kölner Innenstadt einerseits 
etwa 38 % de r Menschen alleine anzutreffen; dem steht ein Anteil von nur ca. 14 % 
am Sonntag gegenüber.  Andererseits liegt der Anteil der Besuche zu Zweit oder zu 
Dritt am Sonntag kumuliert bei 68 %, gegenüber einem durchschnittlichen 
wöchentlichen Anteil von etwa 51 %. Auch der Anteil der gemeinsamen Besuche mit 
mehr als vier Personen liegt am Sonntag um ungefähr 8 % höher (als Vergleich 
dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität zu Köln).  
Schlussfolgerung/Forderung:  
Der sonntägliche Aufenthalt und Einkauf in der Kölner Innenstadt muss verstärkt in den Fokus 
gemeinschaftlicher Aktivitäten gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern 
sowie für Tourismusgruppen. Entsprechend sind Warenangebot e, Dienstleistungen und  
Services bereit zu stellen. Ein offensives, gruppenorientiertes Standortmarketing könnte 
solche Entwicklungen initiieren bzw.  intensivieren.    
 
6. Die Verkehrsmittelwahl für den sonntäglichen Besuch der Kölner Innenstadt 
unterscheidet sich im Hinblick auf die Hauptverkehrsmittel ÖPNV und Pkw deutlich 
vom  wochentäglichen und auch vom samstäglichen Verhalten. Während wochentags 
und samstags im Mittel rund 54  % der Menschen öffentliche Verkehrsmittel benutzen, 
sind es am Sonntag lediglich knapp 39 %. Umgekehrt fahren sonntags fast 45 % mit 
dem Pkw in die Kölner Innenstadt, wochentags und samstags durchschnittlich nur 28 
%. Die prozentualen Anteile der Besucher, die das Fahrrad nutzen oder zu Fuß in die 
Kölner Innenstadt kommen, sind nahezu identisch.  
Schlussfolgerung/Forderung: 
Die Kölner Innenstadt muss auch an Sonntagen für alle Verkehrsteilnehmergruppen 
uneingeschränkt erreichbar sein. Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden sowie 
Parkeinrichtungen von Banken, Versicherungen etc., sollten an Sonntagen für eine 
allgemeine Nutzung geöffnet werden. 
 
7. Die überwältigende Mehrheit von nahezu 86 % der befragten Besucher zählt nicht zu 
den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern. Es gibt im Hinblick auf die 
Kirchenbesuche auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Kölner n und 
Besuchern die von außerhalb kommen. Ebenso gibt es keine gravierenden  
Unterschiede zwischen dem Kirchenbesuchsverhalten von Männern und Frauen.

Schlussfolgerung/Forderung: 
Verkaufsoffene Sonntage halten die Menschen nicht vom sonntäglichen Kirchgang fern, weil 
die ganz überwiegende Mehrheit der Kölner Innenstadtbesucher sowieso nicht (mehr) 
regelmäßig an Sonntagen in die Kirche geht. Umgekehrt wird ein Verbot von verkaufsoffenen 
Sonntagen die Kölner Kirchen wohl kaum wieder füllen (können). Diesbezügliche Argumente 
der Kirchen im Rahmen der Genehmigung von Anträgen für verkaufsoffene Sonntage sind  
fernab jeder Realität. Die Kirchen sollten sich den verkaufsoffenen Sonntagen daher nicht 
grundsätzlich entgegen stellen  und den Kirchgang gemeinsam mit der Stadt und den 
innerstädtischen Akteuren, z.B. Gastronomie, Kultur und Einzelhandel, in einem größeren und 
übergeordneten Kontext stellen. Möglichkeiten zu einer gegenseitigen „Befruchtung“ sollten 
ausgelotet werden.

Ergebnispräsentation der bundesweiten Befragung von über 
33.000 Innenstadtbesuchern – Pressekonferenz
Vitale Innenstädte
Berlin, 27. Januar 2015

Vitale Innenstädte 2014 2
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1

Vitale Innenstädte 2014 3
3,4
4,4
5,6
6,6
7,4
8,4
9,4
5,9
7,7
9,9
11,6
13,1
14,9
16,6
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE
Anteil Online-Handel
am Umsatz des
Einzelhandels nach
HDE, ohne FMCG
Anteil des Online-Handels am Einzelhandel (in %)
Wo kein Wachstum ist, herrscht Verdrängung: Der Anteil des Online-Handels am 
Einzelhandel wächst stetig, denn …
Quelle: IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. Hochrechnung (H).

Vitale Innenstädte 2014 4
14,8
18,4 23,8 28,7 33,1 37,7 42,8
111,7
+24,2 +29,5
+20,6
+15,2 +14,1 +13,3
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H 2020 T
Online-Handel
Umsatz in Mrd. Euro
VÄ z. VJ in %
Marktvolumen Online-Handel (in Mrd. Euro)
… der E-Commerce entwickelt sich rasant – für 2014 werden wieder zweistellige 
Zuwachsraten erwartet.
Konsumgüter B2C zu Endverbraucherpreisen, ohne Dienstleistungen, Hochrechnung (H)
IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014.
+24,2 +29,5
Umsatzanteil 
E-Commerce 
am Handel 
i.e.S.:
2013:   8,4%
2020: 23,2%

Vitale Innenstädte 2014 5
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“
VITALE INNENSTÄDTE 2014
Passanten-Befragung zur 
Attraktivität der deutschen Innenstadt
62 Städte (N, W, O, S),  > 33.000 Interviews
synchron erhoben am Do (25.09.) und Sa (27.09.)

Vitale Innenstädte 2014 6
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1

Vitale Innenstädte 2014 7
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 8
Top-Performer in 
den einzelnen 
Ortsgrößenklassen
Welche Schulnote würden Sie 
dieser [der von Ihnen besuchten] 
Innenstadt in Bezug auf ihre 
Attraktivität geben?*
Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
2,7
Gesamtdurchschnitt über alle
62 teilnehmenden Städte
Hamburg
Münster
Regensburg
Landshut
Bietigheim-
Bissingen
Freyung
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6, Gesamtdurchschnitte über alle teilnehmenden Städte der entsprechenden Ortsgrößen
Durchschnittsnoten der 
Städte in den einzelnen 
Ortsgrößenklassen
2,5
2,5
2,7
2,7
2,7
3,0
über
500.000
200.000 bis
500.000
100.000 bis
200.000
50.000 bis
100.000
25.000 bis
50.000
bis 25.000
Ø nach OrtsgrößeEinwohner

Vitale Innenstädte 2014 9
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 10
Durchschnittsnoten der 
Städte in den einzelnen 
Altersklassen*
2,7
2,6
2,6
2,6
2,7
2,6
16 bis 19
Jahre
20 bis 29
Jahre
30 bis 39
Jahre
40 bis 49
Jahre
50 bis 59
Jahre
60 Jahre
und älter
Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Altersstruktur der Innenstadtbesucher
nach Ortsgrößenklassen

Vitale Innenstädte 2014 11
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 12
1 2 3 4 5 6
Gestaltung der Innenstadt
Ambiente/ Atmosphäre/ Flair
Erlebnischarakter
regionale Verbundenheit
Sauberkeit
Sicherheit
Vielfalt und Angebot der Geschäfte
Gastronomieangebot
Freizeitangebot
Besucherzahl
Erreichbarkeit
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Bestes Stadtergebnis
Durchschnittsergebnis*
Schlechtestes Stadtergebnis
Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf …
ungenügendsehr gut
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Mittelwert der Ortsgrößendurchschnitte

Vitale Innenstädte 2014 13
< 25.000 
EW
25.000-
50.000 EW
50.000-
100.000 EW
100.000-
200.000 EW
200.000-
500.000 EW
> 500.000 
EW Ø
Erreichbarkeit 2,4 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 2,1
Gastronomieangebot 2,8 2,6 2,6 2,2 2,2 2,3 2,5
Gestaltung der Innenstadt 2,7 2,6 2,6 2,7 2,5 2,5 2,6
Regionale Verbundenheit 2,8 2,5 2,5 2,5 2,4 2,5 2,6
Sauberkeit 2,5 2,6 2,5 2,7 2,7 2,9 2,6
Sicherheit 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6
Ambiente/Atmosphäre/Flair 3,0 2,7 2,7 2,6 2,5 2,6 2,7
Vielfalt und Angebot der 
Geschäfte 3,2 2,9 2,7 2,5 2,2 2,1 2,7
Besucherzahl/-frequenz 3,4 2,9 2,7 2,4 2,4 2,1 2,8
Barrierefreiheit 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 3,0 2,9
Parkmöglichkeiten 2,7 2,9 3,0 3,3 3,2 3,6 3,0
Freizeitangebot 3,7 3,3 3,1 2,4 2,4 2,5 3,1
Erlebnischarakter 3,6 3,4 3,2 2,9 2,8 2,7 3,2
Einzelbewertungen:
Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei
*Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6
Dieses Einzelkriterium wurde im Vergleich zum Durchschnitt in der entsprechenden Ortsgröße besser bewertet 
Wie bewerten Sie die Attraktivität der Innenstadt im Hinblick auf …*

Vitale Innenstädte 2014 14
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 15
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Wie würden Sie diese Innenstadt zuordnen? Es ist eine Innenstadt…
43
30
19
11 12 8
20
38
45
47
53 55
48
47
19 25
34 37 33
44
32
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
...eher für Freizeit und
Stadtbummel
sowohl als auch
...eher für die tägliche
Versorgung
Angaben in % der Befragten

Vitale Innenstädte 2014 16
Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche
Versorgung, Freizeit/Stadtbummel tritt als Besuchsmotiv in den Vordergrund
62 53 54 50 49 37
43
30
19
11 12
8
19
26
34 37
33
44
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
50,0
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Besuchshäufigkeit der Stadt und Besuchsmotiv
Anteil der Besucher, die täglich oder mehrmals pro Woche die Innenstadt besuchen
Innenstadt für die tägliche Versorgung
Innenstadt für Freizeit / Stadtbummel
Angaben in % der Befragten

Vitale Innenstädte 2014 17
Wer shoppt wann in der Innenstadt?
56
40
33
43
11 17
Donnerstag Samstag
Mehr als 2
Personen
2 Personen
1 Person
Angaben in % der Befragten
Am Samstag sinken die Anteile der „Single-Einkäufer“ zu 
Gunsten der „Shopping-Paare“ und der „Shopping-Familien“.
+ 6
+ 10
- 16

Vitale Innenstädte 2014 18
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 19
0,31 0,30 0,18 0,13 0,10 0,10 0,05 0,05* 0,04 0,03 0,03* 0,02* 0,00*
-0,13 -0,08 -0,07 -0,02* -0,02* -0,15 -0,04* -0,11 -0,05 -0,07 -0,03* -0,07 -0,03
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
Wie beeinflussen die Einzelmerkmale die Gesamtattraktivität einer Stadt?
Der Ausschlag der Balken informiert darüber, in welchem Ausmaß ein Einzelmerkmal die 
Gesamtattraktivität einer Stadt beeinflusst:
 Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das 
Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt.
 Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Nicht-
/Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt.
*Nicht signifikant ungleich Null (Signifikanzniveau < 95%) 
Einfluss auf die Attraktivität
+
-

Vitale Innenstädte 2014 20
Welche Sortimente vermissen Sie in dieser Innenstadt?
Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet?
19
42
14
15
12
6
6
26
11
19
31
10
11
6
2
4
22
14
34
25
6
8
3
3
2
18
11
20
26
4
7
3
2
2
7
5
24
23
5
8
3
4
2
10
7
20
12
4
7
3
4
1
5
5
23
26
7
9
5
4
3
15
9
Im Ortsgrößenvergleich überdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Im Ortsgrößenvergleich unterdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst.
Anteil der Befragten (in %), 
die in der Innenstadt den 
jeweiligen Sortiments-
bereich vermissen
Ortsgrößenklasse (Einwohner)
Øbis 25.000 25.000 bis 
50.000 
50.000 bis 
100.000 
100.000 bis 
200.000 
200.000 bis 
500.000 
mehr als 
500.000 
Lebensmittel / Getränke
Bekleidung / Fashion
Schuhe / Lederwaren
Sportartikel / Hobby / 
Freizeit
Kosmetik / Drogerie / 
Gesundheit
Bücher / Zeitschriften / 
Schreibwaren
Uhren / Schmuck / 
Accessoires
Multimedia / Elektronik / 
Foto
Haushaltswaren / Deko

Vitale Innenstädte 2014 21
Ergebnisse
(1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 +
(2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt
(3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“
ist alles dabei
(4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit
(5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet
(6) Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe 
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen
Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“

Vitale Innenstädte 2014 22
Hat sich Ihr Einkaufsverhalten in der Innenstadt durch das Angebot, 
online einkaufen zu können, verändert?
21
19 19
20 21 21
20
bis 25.000
Einwohner
25.000 bis
50.000
Einwohner
50.000 bis
100.000
Einwohner
100.000 bis
200.000
Einwohner
200.000 bis
500.000
Einwohner
mehr als
500.000
Einwohner
Ø
Ja, ich kaufe verstärkt
online ein und
besuche daher diese
Innenstadt zum
Einkaufen seltener
Angaben in % der Befragten
Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe 
gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen

Vitale Innenstädte 2014 23
Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung
Ergebnisse der Untersuchung
Konsequenzen
2
Vitale Innenstädte 2014
3
1

Vitale Innenstädte 2014 24
Allgemein: In Zeiten steigender Online-Umsätze und zunehmendem 
Verdrängungswettbewerb sowie heterogener Innenstadt-Funktionen ist Kooperation 
notwendiger denn je: Keine attraktiven und vitalen Innenstädte ohne Handel und 
kooperierendes City-Management.
Zentrale Herausforderung: Übernahme von Funktionen und Aufgaben durch alle 
beteiligten Stakeholdergruppen:
 Handel: Zum Existenzerhalt und zur Kompensation möglicher Umsatzverlagerungen 
in den Online-Handel: Nutzung aller Vertriebswege. 
Bestmögliche Bedienung des Erlebnischarakters – einem zentralen Erfolgstreiber 
der Innenstadt. Reges Engagement bei abgestimmten Marketing-Maßnahmen für 
die jeweilige Stadt und ihre Besucher.  
 Immobilienwirtschaft: Aktiver Beitrag zur Stabilisierung bzw. Entwicklung des 
Standortes über die Verbesserung ambiente-bezogener Attraktivitätsfaktoren. 
Entwicklung zukunftsfähiger Raum- und Mietmodelle, um bei veränderten 
Gegebenheiten Flexibilität sicherstellen.
 City-Marketing: Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen der Stakeholder vor 
Ort, die durch die Moderation des jeweiligen City-Marketings kooperativ 
zusammengeführt werden können.  
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“  I/II

Vitale Innenstädte 2014 25
 Kommune/Stadt: Bearbeitung und Verbesserung von Attraktivitätsfaktoren und 
Berücksichtigung der Multifunktionalität von Innenstädten. Aktive Unterstützung 
des Handels allgemein und mit Blick auf angegliederte Wirtschaftszweige 
(Dienstleister, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kultur). Höhere Frequenzen zur 
Vitalität der Stadt durch z.B. optimierte Infrastruktur, Erreichbarkeit oder weniger 
administrative Anforderungen.
 Politik: Erweiterte Betrachtung des Handels in seinem gesellschaftlichen und 
gesamtwirtschaftlichen Kontext. Entwicklung fortlaufender, regional ausgerichteter 
Einzelhandelskonzepte, die das Wechselspiel mit anderen Wirtschaftszweigen 
berücksichtigen. Behörden und Stadtplaner berücksichtigen stärker die zunehmende 
Multifunktionalität der Städte.
 Standesvertretungen: Heterogene Bewertungen und Anforderungen signalisieren 
Handlungsbedarf ohne Patentrezept. Dialog, Zusammenarbeit und Empathie 
aller beteiligten Stakeholdergruppen sind – regional wie auch überregional – bei 
der Suche nach Lösungsansätzen gefragt.
Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“  II/II
Bildquellen: © Sindy/Fotolia.com;  © Andres Rodriguez/Fotolia.com

Umfrage: Schulnote 3 plus für deutsche Innenstädte 
Aktuelle Untersuchung  
in 62 Städten  
zeichnet umfassendes Bild zur deutschen Innenstadt. Stadt- 
zentren bei Alt und Jung gleichermaßen beliebt. Städte aller 
Größenklassen von Frequenzverlusten betroffen. 
Köln, 27. Januar 2015 
– 
Demografischer Wandel, Digitalisierung, verändertes Konsumentenverhalten  
–die deutschen Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Eine aktuelle 
Untersuchung des IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, 
HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern nimmt 
deutsche Innenstädte deshalb genau unter die Lupe und hat über 33.000 
Innenstadtbesucher zu der Attraktivität ihrer Stadtzentren befragt. Das Ergebnis: 
Innenstadtbesucher erteilen deutschen Stadtzentren  die Schulnote drei plus. 
Sowohl junge als auch ältere Konsumenten sind dabei mit ihren Stadtzentren 
grundsätzlich zufrieden. Und: Innenstädte werden von Personen jeglichen Alters 
besucht –wobei der Anteil jüngerer  Besucher mit der Stadtgröße tendenziell  
Zu nimmt. Versorgung vs. Freizeit: Womit Städte punkten können. Die 
Untersuchung bestätigt auch:  
Je höher die Einwohnerzahl, desto mehr stehen Freizeitaspekte beim Besuch der 
Innenstadt im Fokus. Vor allem kleinere Städte bis 50.000 Einwohner werden für 
die tägliche Versorgung aufgesucht. Ein Blick auf die Einzelkriterien verrät: Mit 
Guter Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter können Städte 
die Wahrnehmung ihrer Gesamtattraktivität positiv beeinflussen . Fehlt es  
auf der anderen Seite an Gestaltung, Sauberkeit oder Handelsvielfalt, sinkt die 
Attraktivität der Innenstadt  aus Sicht ihrer Besucher in jedem Fall. Vor allem die 
Angebotsvielfalt im Handel ist ein Hygienefaktor. Aus Sicht der 
Innenstadtbesucher fehlen in den Stadtzentren Angebote in den  
Sortimentsbereichen Fashion, Lebensmittel/Getränke und 
Multimedia/Elektronik/Foto.  
Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten werden Handelsangebote im 
Bereich Bekleidung vermisst –teilweise jeder dritte Innenstadtbesucher 
bemängelt  die Auswahl in diesem Bereich.  
Online vs. Offline: Städte aller Größen von Frequenzverlusten betroffen 
Auch der weiterhin wachsende Online-Handel verschärft die 
Wettbewerbssituation vor Ort. Jeder fünfte Innenstadtbesucher gab an, 
verstärkt online einzukaufen und aus diesem Grund die Innenstadt seltener zum  
Einkaufen zu besuchen.  
Auffällig ist: Kleinstädte und Metropolen sind dabei gleichermaßen von Frequenz- 
verlusten betroffen.  
„Bei weiter steigenden Online-Umsätzen und der großen  
Heterogenität an Innenstadtfunktionen ist ein umfassendes City- 
Management notwendiger denn je. Ein Patentrezept für die erfolgreiche  
Innenstadt gibt es aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und 
Rahmenbedingungen allerdings nicht –individuelle Konzept 
e müssen her. Dafür ist die Kooperation sämtlicher Innenstadt- 
Stakeholder zentral“, so Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln.

2 
Zur Untersuchung: 
 
Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich 
Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweit 
angelegten Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zugrunde,  
die das IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria 
Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern durchgeführt hat. In 
über 60 deutschen Städten aller Größen und Regionen  
wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der 
Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei 
ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September  
2014 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so rund 33.000 
Interviews zusammen gekommen. Mit den beteiligten Kooperationspartnern IFH 
Köln, bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und weiteren lokalen Partnern 
haben sich alle wesentlichen Stakeholder der Innenstadt zusammengetan, um 
das  
wichtige Zukunftsthema Innenstadt umfassend beleuchten zu können. Ziel ist es, 
den Partnern in Handel  
und Verwaltung dringend benötigte Basisinformationen über die Positionierung 
ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische 
Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine 
Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und die Ansprüche der Innen 
stadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse 
zu einzelnen deutschen Städten  
aller Größen und Regionen.  
 
Statements  
der Kooperationspartner 
Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd 
„Allen Städten, die sic 
h mit ihrer Positionierung im Wettbewerb um Kunden und Besucher 
auseinandersetzen, kann insoweit–sofern noch nicht geschehen –nur empfohlen 
werden, ein Citymarketing einzurichten.  
Idealtypisch durch öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure konstituiert, kann 
das Citymarketing als Schnittstelle im Sinne des Weißbuches einer kooperativen 
Innenstadtentwicklung Dynamik und Nachhaltigkeit geben“, so Michael Gerber, 
Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd.  
„Die Digitalisierung bietet dem lokalen Handel dabei enorme Möglichkeiten, seine 
Serviceorientierung mit modernen Citylogistikangeboten und der Aufenthalts 
- und Erlebnisqualität der Innenstadt zu kombinieren.  
Kann es einen attraktiveren Ort zum Einkaufen geben als eine Innenstadt, die das 
Beste aus der virtuellen mit dem Besten der realen Welt verbindet?“ so Michael 
Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd. 
Lovro Mandac, Vorsitzender der Geschäftsführung GALERIA Holding GmbH 
„Politik und Handel müssen gemeinsam hart daran arbeiten, die Lebe 
nsbedingungen für die stationären Händler im Zeitalter der Digitalisierung zu 
sichern.“

„Wenn wir wollen, dass die Menschen in die Stadt kommen, dann müssen wir sie 
auch einladen. Unter der Überschrift der Aufenthaltsqualität geht es dabei um 
Vielfalt, Inspiration und Emotion, aber auch um Sicherheit, Zugänglichkeit und 
Sauberkeit. Die Menschen möchten vom Staat nicht bevormundet werden. Sie 
lassen sich weder vorschreiben, wie sie in die Stadt kommen –ob per Fahrrad, 
Bahn oder Pkw –, noch wie oder wann sie einkaufen. Die wenigen 
Sonntagsöffnungen zeigen, wie beliebt das SonntagsShopping bei  
den Deutschen ist. Wenn die Läden geschlossen bleiben müssen, dann kaufen 
sie eben in den Online-Shops. Die Forderung an die Politik muss deshalb lauten: 
Schaffen Sie einen ungehinderten Zugang zur City und lassen Sie die Menschen 
auch am Sonntag im stationären Handel einkaufen, wenn sie das möchten.  
Damit beseitigen wir den größten Wettbewerbsnachteil gegenüber den reinen 
Internet-Händlern und stärken die Innenstädte!

Beratungsverlauf (7)

18.01.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2024 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4014/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.01.2024
Erstellt
05.12.2023 10:03