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Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4014/2023 vom 04.01.2024

Stand: Am 06.02.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 3 Anträge Rodenkirchen

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    Sonntagsöffnung zu den Rodenkirchener Sommertagen 2024 Termin: Sonntag, 1.9.2024 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Hauptstr. zwischen Kirchstr. (mit Rheingalerie-Platz) bis Walter-Rathenaustraße (mit Rathausplatz). Maternusstraße von Hauptstr. bis Bahnhof Inklusive Maternusplatz ; Barbarastr. Bis Einfahrt Tiefgarage vom Sommershof. Ausrichter: Treffpunkt Rodeenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen Anlass: Rodenkirchener Sommertage 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Namen „Rodenkirchener Sommertage“ . Diese Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wichtigste und grösste S trassenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 war immer die Aus gestaltung als Verkaufsoffende Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der Darstellung der Unternehmen auf der Straße gelegt und auf die Beantragung einer Sonderöffnung verzichtet Durch Corona beobachteten wir einen verstärkte Frequentierung der stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntniss des Konsumenten, daß der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsumenten noch vor 10 Jahren kannten. Kunden die sich in der nahen Vergangenheit Onlinehandel zugewandt hatten erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. Wie in den vergangenen Jahren w erden die Rodenkirchener Sommertage ein Fest an 2 Tagen sein. Eine Strassensperrung der zentralen Bereiche in Rodenkirchen erzeugt den typischen Strassenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (in 2023 auf dem Maternusplatz , häufig auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in dem jedes Jahr Top- Akteure der kölner Musikszene vertreten sind. Dieser Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jeden Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher an den 2 Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Kölner Top- Akts und lokal - etablierte Amateur-Akts. An dem Strassenfest wirkten viele ortsansässigen Instutitionen mit. Vereine (Turn Verein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalvereine u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbespassung bereit. Hüpfburgen, eine Wasserrutsche und geschiclichkeitsspiele sind ein typi sches Programm, daß von TVR angeboten wird. . Eine V ielzahl von kleinen Verkaufsständen lädt auf der Hauptstrasse zum flanieren ein. Eine starke Mediale Aufmerksamkeit im kölner Süden wird jedes Jahr erzeugt. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag, Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online- Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo- und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Nah-E rholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 1.9.2024 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und Wochenend- Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren. Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vorletzte Veranstaltung. https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler- stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 MfG (für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.) Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS Sonntagsöffnung zur 21. Rodenkirchener Kunstmeile Termin: Sonntag, 15.9.2024 von 13-18 Uhr Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Ort: Stadtteil Rodenkirchen Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof, Wilhelmstrasse. Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. Rechtsgrundlage: Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-Westfalen Anlass: 22. Rodenkirchener Kunstmeile 1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass: Die 22. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions - veranstaltung, die seit 2001 stattfindet. Die Sonntage waren von 2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 202 4 wieder ein großes Kulturfest werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage- Sonntag, die nach Rodenkirchen st römen, sondern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke präsentieren, steigt jedes Jahr: 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt . Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS Als separate Datei (per Link) fügen wir hinzu den Ausstellungskatalog „Kunstmeile 2021“ mit allen Ausstellern und Ausstellungsorten. Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert, dass der gesamte Stadtteil mit vielen Gliederungen und Teilbereichen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von Rodenkirchen konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in der Tat eine kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort, weit über die Geschäftswelt hinaus. https://treffpunkt-rodenkirchen.koeln/kunstmeile-2021 Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 45 0 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen,der Offenen- Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunstschule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, diese am Vernissage- Sonntag ausstellen und so zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des Caritas Altenzentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestalten, sind so fast über 6 00 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind , die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus- Seniorencentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS Workshops und Performances miteinander verbunden. Wie auch in 2023 wird i n 2024 die st ark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln mit einer Aus stellung in den neuen Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten wird. Eine Öffnung gegenüber des Veedels ist ihre klare Strategie. Den Besuchern werden 2024 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage in der Gaststätte „Zum Treppchen“ den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Die mittlerweile etablierte Kooperation mit dem Veedel Michaelshoven wir ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Mangerin das Bestreben auf Ihrer Argenda, die gesamte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senioren, unbegleitete jugendliche Migranten ) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Vereine, z.B. die Bürgervereinigung Rodenkirchen e.V. nutzen solch lebendige Tage um an Infoständen mit Ihren Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund 80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitet wird die Aktionsgemeinsc haft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks und Designs “ als zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkunstangebots aus der Region. Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische Choreographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern organisiert. Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und ambitionierte Laien aus. Auch diese werden von der Kuratorin mit den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag, Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie- und Ausgehst andort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS des Rodenkirchener Einzelhandels zu präs entieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online- Handel aufzuzeigen. Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positi v erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und Stadtteilzentren Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der Lokale leer (Siehe auch Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 2% (seite 308 https://www.stadt - koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch en.pdf). Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (Siehe Kurzdokumentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noc h ungewöhnlich große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird. 5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als attraktiver und lebenswerter Standort Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertage ein touristischer Standort. So wird der Ort wegen seiner topo- und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem beantragten Sonntag 17.9.2023 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und Wochenend- Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über Rodenkirchen informieren. Rodenkirchen 2023 08 29 Antrag Kunstmeile 2024 VOS Anlage: Bericht vom Kölner Stadtanzeiger über die vor letzte Veranstaltung. https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler- stellen-bei-kunstmeile-in-koeln-aus-37530596 MfG (für die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.) 31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 1/6 Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag 65 Künstler stellen bei Kunstmeile in Köln aus Von Ulrike Süsser 23.10.2020, 18:24 Uhr Lesezeit 3 Minuten Ausschnitt aus einem Gemälde von Georg Marin Copyright: Georg Marin Startseite Köln Rodenkirchen Henriette Reker Kunstmeile: Auftakt am verkaufs EILMELDUNG Mehrere Personen verletzt: Kölner Zoobrücke ins Rechtsrheinische ist nach Unfall gesperrt Gemerkt Köln Sport Region Freizeit Politik Wirtschaft Ratgeber Panoram Abo 31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 2/6 Rodenkirchen – Die Kunstmeile 2020 sollte eigentlich in diesem April stattfinden, wegen Corona wurde sie in den Herbst verschoben und startet nun am verkaufsoffenen Sonntag, 25. Oktober, um 13 Uhr. Nun ist die Pandemie immer noch akut vorhanden, aber eine erneute Absage oder Verschiebung kam nicht in Frage. „Wir hatten ein halbes Jahr Zeit, den Umgang mit Corona zu lernen“, sagt Wolfgang Behrendt. Er ist der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, die die zweiwöchige Kunstausstellung gemeinsam mit der Kuratorin und Kölner Galeristin Alexa Jansen veranstaltet. Bei der Meile stellen rund 65 Künstlerinnen und Künstler aus Köln und der Region für zwei Wochen ihre Malereien, Zeichnungen, Objekte und Fotografien bei mehr als 70 Händlern, Dienstleistern, Institutionen und Gastronomen aus. Auch Gruppen und Schulen beteiligen sich an der Meile, die hauptsächlich im Zentrum von Rodenkirchen stattfindet, aber auch in Sürth. Los geht's am Brauhaus Quetsch in Rodenkirchen Der nördliche Ausgangspunkt ist das Brauhaus Quetsch, dort zeigt Irene Herkenrath ihre Arbeiten. Die Künstlerin bemalt unter anderem seit Jahren auch Jacken und Fräcke mit karnevalistischen Motiven. Während der Meile sind ihre „Models“ unterwegs. ALLES ZUM THEMA HENRIETTE REKER •Verwaltung will „Rheinpendel“ in Planung aufnehmen So steht es um das Seilbahn-Großprojekt in Köln •Energiesparmaßnahmen in Köln Reker sagt Silvesterprogramm auf dem Roncalliplatz erneut ab Mehr anzeigen 31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 3/6 Sürth ist mit der Offenen Kunstwerkstatt an der Sürther Hauptstraße und vier Künstlerinnen vertreten. „Die Geschäfte haben ihre eigenen Hygienekonzepte entwickelt und setzen diese konsequent um“, sagt Behrendt. So dürfen sich nur wenige Kunden gleichzeitig in den Läden aufhalten. Aktuell müssen laut Vorgabe zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen – „Das funktioniert.“ Das könnte Sie auch interessieren: Historische Straßenbahn Als die Linie 14 in den Süden fuhr VonUlrike Süsser Außen hart, innen weich Zwei Kölner produzieren in Ehrenfeld ihren eigenen Schnaps VonUlrike Süsser Verkaufsoffene Sonntage beschlossen Kölner Kunstmeile in Rodenkirchen wird vorverlegt VonUlrike Süsser 31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 4/6 Kölner Nachwuchsschauspielerin Das mag Luna Maxeiner an ihrem Veedel Rodenkirchen VonSusanne Wächter Im Vorfeld habe er immer wieder festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht auf die kulturelle Abwechslung verzichten wollen. „Das Leben in Corona- Zeiten ist mit einer Kunstmeile schöner als ohne“, sagt er. Zwar hätten einige Kunstschaffende abgesagt, im Gegenzug seien aber neue dazu gekommen, so dass die Meile noch größer sei als im Frühjahr. Henriette Reker eröffnet vor der Sommerhofpassage Einige Veränderungen gibt es freilich: So findet die offizielle Eröffnung der 18. Kunstmeile durch Oberbürgermeisterin Henriette Reker um 13 Uhr nur in kleinem Rahmen und im Freien vor der Sommershofpassage statt. Die Aktion wird jedoch gefilmt und in die beteiligten Geschäfte und Lokale übertragen. An dem Infostand können sich Besucher beraten lassen und dort gibt es auch den Katalog mit einem Überblick über alle Termine, Orte und Künstler. Die Geschäfte sind bis 18 Uhr geöffnet. Das Rahmenprogramm wurde ebenfalls auf Corona abgestimmt. In der Gastronomie gibt es keinen Gesang, Konzerte finden größtenteils vor den Lokalen statt, an den Führungen dürfen höchstens fünf Personen teilnehmen. Dennoch sind 47 Veranstaltungen vorbereitet worden, darunter 10 Musik-Acts. Zum Beispiel streifen am Eröffnungssonntag mehrere Musiker durch den Ort. Auf dem Maternusplatz präsentiert der gemischte Chor „Vo!ce Rodenkirchen“ der Musikschule MuR128 zwei „Flashmobs“ und singt um 13.30 Uhr und um 16 Uhr das Stück „Give us hope“. Damit will der Chor allen Zuhörern Mut machen in diesen Corona-Zeiten. Beendet wird die Kunstmeile am „Tag des Veedels“ am 8. 31.08.23, 09:17 Kunstmeile: Auftakt am verkaufsoffenen Sonntag. 65 Künstler stellen in Rodenkirchen aus | Kölner Stadt-Anzeiger https://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/kunstmeile-auftakt-am-verkaufsoffenen-sonntag-65-kuenstler-stellen-in-rodenkirchen-aus-134716 5/6 November, der ebenfalls ein verkaufsoffener Sonntag ist. Weitere Informationen sowie Termine gibt es auf der Homepage der Aktionsgemeinschaft. www.treffpunkt-rodenkirchen.de Das könnte Sie auch interessieren beerdigungskosten.org Pro Verbraucher Das Immobilienportal Waldbestattung bei Köln: Jetzt so einfach wie nie Vor 1987 geboren? 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  • Anlage 7, Auszug BV 1 Innenstadt vom 25.01.2024

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 26.01.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 24. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.01.2024 öffentlich 3.7 Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen an Sonntagen 4014/2023 Herr Fischer, B90/Die Grünen, lehnt die Beschlussvorlage ab, da der Sonntagsschutz ein hohes Verfassungsgut sei, dass es zu bewahren und achten gelte. Die Stellung- nahme der Gewerkschaften wird ausdrücklich begrüßt. Er rügt, dass die Fachverwal- tung erneut nicht die Stellungnahme der Kirchen eingeholt habe. Herr Scheffer, Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Herrn Fischer an. Frau Dr. Holzer Henke, KlimaFreunde, erklärt, dass man grundsätzlich über eine Sonntagsöffnung nachdenken könne, doch diese müsse dann mit etwas Neuem, ei- nem innovativen Konzept verbunden werden. Dieser Vorschlag sei völlig fantasielos. Herr Leitner, CDU, stimmt der Beschlussvorlage zu, sieht das kirchliche Votum aber auch als fehlend. Bei einer Sonntagsöffnung ab 13:00 Uhr bestehe jedoch die Mög- lichkeit der Teilnahme am Gottesdienst. Herr Polat, SPD, bittet die Fachverwaltung um Erklärung, was als historischer Anlass gelte, die Fitness und Bodymesse sei als historischer Anlass angegeben. Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
  • Anlage 1 Rechtsverordnung 2024

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    Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung für 2024 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Innenstadt, Rodenkirchen, Sülz-Klettenberg und Rath-Heumar vom ???????? Der Rat hat in seiner Sitzung am ????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. März 2018, für die Stadt Köln verordnet. § 1 (1) Im Stadtteilbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 14.04.2024 und am Sonntag, dem 01.12.2024, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (2) Im Stadtteilbereich Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 01.09.2024 und am Sonntag, dem 15.09.2024, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (3) Im Stadtteilbereich Sülz-Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen, am Sonntag, dem 27.10.2024 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (4) Im Stadtteilbereich Rath-Heumar dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.06.2024 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Anlage 1 Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: Innenstadt Am Domhof - Am Frankenturm - Am Bollwerk - Mauthgasse - Buttermarkt - Rampe der Deutzer Brücker - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Neumarkt - Hahnenstr. - Pilgrimstr. - Habsburgerring nördlich beginnend Pilgrimstr. - Hohenzollernring bis Friesenstr. - Friesenstr. - Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - darüber hinaus Habsburgerring südlich Pilgrimstr. bis Ecke Jahnstr. und Hohenzollernring ab Friesenstr. - Kaiser-Wilhelm-Ring bis Christophstr.; außerdem die Bereiche Friesenplatz inkl. 100 m links und rechts der Platzfläche; der Bereich Maybachstr. ab Bremer Str. bis Bahntrasse 100 m links und rechts der Fahrbahn Rodenkirchen Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, Sommershof inkl. Barbarastr., Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 Sülz/Klettenberg Berrenrather Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße Zülpicher Str.: Weyerthal bis Sülzgürtel Rath/Heumar Rösrather Str. beginnend Brück-Rather Steinweg bis Rather Mauspfad (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn). § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum … Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
  • Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg

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    Herunterladen: Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg

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    Antragsteller: ISK Carrée e.V. Bezeichnung des Anlass: Markt: Messe: Örtliches Fest: Kunstmeile 22. kunst im carrée mit großem Kultur- und Familienfest Anlassbeschreibung: Eröffnungswochenende: Sa./So. 26./27. Oktober 2024 - Eröffnung der Kunstmeile, Preisverleihung, mit Ansprache der Bezirksbürgermeisterin Lindenthal Cornelia Weitekamp; Kunst-Spaziergang und 1 Familienführung zu den Galerie- Fenstern - Zentrale Veranstaltung 5 Kleinkunstbühnen Open-Air (Literatur/Poesie, Musik (Wandelkonzerte), Tanz, Stand-up Comedy) undKünstler- und Designmarkt (ca 40 Aussteller) Open-Air Innenhof KitTa St. Nikolaus, Platz vor St. Borromäus, Atelierhof Arnulfstr., Berrenrather Str. 182 - Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air - ERWEITERT: Vernetzung mit mehreren Schulen, Künstler-Kalligraphie-Projekt, Schüler gestalten aus 49 Einzelteilen ein großes Gesamtkunstwerk - ERWEITERT: Kreative Kinder-Mitmach- Aktionen an 3 Standorten Die ISK Carrée e. V. veranstaltet bereits zum 22. Mal die jährlich stattfindende - Klettenberg. In diesem Jahr führen wir die Veranstaltung wieder nur eine Woche durch vom 26. Oktober bis 3. November 2024. Für diese Zeit stellen die Künstlerinnen und Künstler in über70Geschäften/Galeriefenstern und Einrichtungen im gesamten Carree ihre Kunstwerkezu dem diesjährigen Thema, das später noch bekannt gegeben wird Die Vernissage zur Eröffnungder Kunst im Carrée ist für den Sonntag, den 27. 10. 2024im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preisverleihung für das beste Kunstwerk, sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünstler statt. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstlern in Diskurs gehen. Hierzu sind die ausstellenden Künstler in den Geschäften anwesend und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfinden. Das Open-Air Programm zieht kunst- und kulturinteressierte Besucher überregional an. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen schauspielerisches/literarisches/tänzerisches/ musikalisches Programm auf 3 Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Grundstücken. Das Internationale Caritaszentrum präsentiert eine Open-Air Kulturbühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvorplatz vor St. Borromäus aus dem sozialen und integrativen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebot. Die kulturellen Open-Air Minibühnen auf privatem Gelände, öffentlich zugänglich mit freiem Eintritt haben Auf dem Programm steht, Erleben Sie exzellente Poeten/Literaten/Musiker und Performance-Künstler in kurzen Vorstellungs- Sequenzen am Eröffnungstag. Ebenso treten Tanzpaare/Tänzer der Tanzschule Creadance mit einem tänzerisch/theatralischen Programm mit vollem Einsatz von Körper und Vorstellungskraft, Bewegung und Mimik auf. 3 Standorte mit kreativen Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künstlern und Ausstellern z.B. u.a. vor und in der Apotheke am Questerhof. Die Kindergärten von St. Nikolaus und Karl Borromäus machen mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunstaktionen vor Ort. Mehrere Portraitmaler sowie Comiczeichner malen und zeichnen in den Geschäften und werden somit die Besucher unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Vernetzung mit Schulen, Vereinen und anderen Kulturschaffenden: Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Aktionen eingebunden: Hildegard von Bingen Gymnasium und Schillergymnasium. Die besten Kunstwerke der Schüler werden in verschiedenen Geschäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombiniertes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler ein Projekt, das gemeinsames kreatives Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit dem Künstler das größte Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m. Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit einbezogen. In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. Wandelkonzerte vor den Geschäften untermalen den Spaziergang der Besucher mit Musik in Zusammenarbeit mit der Rheinischen Musikschule Sülz. An verschiedenen Punkten in der Zülpicher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburgstraße und der Luxemburger Straße werden Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke die in diesem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. NEU: Licht- und Photoinstallationen an 5-6 Standorten Open-Air an Fassaden Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, der Besucher zu den Ausstellungsorten bringt. Für die intensive Auseinandersetzung mit Kunstwerken und Künstlern begleitet eine sehr aufwendige, bedienerfreundliche sowie dokumentierende Webseite die Kunstmeile mit Kulturfest www.kunstimcarre.de. Hier haben alle die Chance, auch noch einmal eine virtuelle Kunst im Carrée zu erleben, die über das Maß eines Kataloges weit hinausgeht. Auf der Webseite der Interessengemeinschaft finden die Besucher das ausführliche und aktuelle Programm zum Kulturfest www.carree-suelz-klettenberg.de Alle Teilnehmer präsentieren ihre Kunstwerke in den Schaufenstern, so dass die Kunst beim Flanieren durch das Veedel deutlich sichtbar sein wird. Das gesamte ISK-Carree wird so zum Ausstellungsort unter Einbindung von Einrichtungen des öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Es ist eine kulturelle Traditionsveranstaltung für das ganze Veedel, mit Open-Air Künstlermarkt, mehreren Open- Air Kulturbühnen, Photo- und Lichtinstallatinen an Fassaden, Kinder-Mitmach-Aktionen und Kunst-Spaziergängen weit über die Geschäftswelt hinaus. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. Wir sind seit Jahren vernetzt mit weiteren Kultureinrichtungen im Veedel: Kino Seniorenkino, Casamax- Theater, Kunstgalerien, Hildegard von Bingen Gymnasium, Schillergymnasium, Manderscheider Grundschule, Erzbischöfliches Berufskolleg, Maskenbildnerschule, Malschulen, Künstler- Ateliers, Tanzschulen, Internationales Caritas- Zentrum etc. die sich mit unterschiedlichen Programmpunkten zur kunst im carrée einbringen. Sämtliche Orte sind einheitlich mit Fahnen gekennzeichnet und auch durch Familien- Führungen und Wandelkonzerte miteinander verbunden sowie über einen gedruckten Stadtplan gut aufzufinden. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja die Kunstausstellung Open-Air und in den Schaufenstern, sowie die open-Air Minibühnen mit vielfältigem kulturellem/musikalischem Rahmenprogramm nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: eine historische Veranstaltung X eine Veranstaltung, welche zum 22. Mal stattfindet erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja, die Kunst, das Erleben von kulturellem Rahmenprogramm und das gemeinsame kreative Gestalten stehen im Vordergrund! Die Ausstellungsorte sind quer durchs Viertel verstreut. Organisierte und geführte Rundgänge für alle Interessierten finden statt. nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der X ja nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: 10.000 12.000 6.000 bis 7.000 Geschäfte und Plätze im Viertel: Berrenrather Str.: Weyerthal. bis Sülzgürtel Luxemburger Str.: Konradstraße bis Hardtstraße Sülzburgstr.: von der Luxemburger Straße bis Zülpicher Straße. Zülpicher Str.: Weyertal. bis Sülzgürtel Und viele im Carrée liegende Querstraßen. Ca. 5.000 qm entfallen auf die ausstellenden Geschäfte. ca. 60 Mitglieder der z. Zt. 100 ISK Geschäfte und ca. 10 Nicht-ISK Mitglieder werden sich an der Kunstmeile beteiligen. Diese Geschäfte und Institutionen haben eine Größenordnung von 70 bis 150 qm Verkaufsfläche. Einige auch mehr. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) Für die 3 Hauptgeschäftsstraßen (Berrenrather-, Sülzburg- und Zülpicher Straße) ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-Lagen in Köln 2018 der Fa. Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 1.400 Passanten je Stunde. Bei 5 stündiger Öffnung der Geschäfte am Sonntag ergibt das 7.000 Besucher für die Geschäfte. Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Eine Zählung der Besucher für die Kunst im Carrée wurde in den vergangenen Jahren nicht durchgeführt. In der Presse wurde über eine Vielzahl von Besuchern berichtet - aber keine konkreten Zahlen. Die Besucher können nur so von uns geschätzt werden. Es werden ca. 15.000 Veranstaltungs- und Programmflyer verteilt. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu belegen, wird vom OVG für das Land NRW anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21. 06. 2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengeme inschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung. (Information hierzu von der IHK Köln) Nach Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstaltung beispielweise anhand von Pressebericherstattungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkonzepten als auch anhand von der Art und Umfang der Veranstaltungswerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Entscheidungsdatum 07. 12. 2017 Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden eingehen: Werbung: 3 Wochen vor der Veranstaltung wirbt ein Banner über der Berrenrather Straße für die Veranstaltung. Im Jahr 2023 haben wir ca. 5.000 Ankündigungs- und Programm-Flyer und ca. 250 hochwertige Ankündigungsplakate verteilen lassen, die mit einem QR Code aufgerufen werden können. Zusätzlich werden die gängigen Social Mediakanäle intensiv bespielt, um die Veranstaltung bei einem großen Publikum zu bewerben. Presseberichte: Der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische Rundschau, der Kölner Wochenspiegel sowie das Stadttei zuvor eine Vor- und Nachberichterstattung mit Bildern über die Kunst im Carrée berichtet. Auf unserer Webseite www.carree-suelz- klettenberg.de werden wir im Vorfeld , wie auch danach über die Künstler und Ihre Werke berichten. Gleiches gilt auch für die eigene Webseite unserer Kunst im Carrée, von unserer Organisatorin Frau Brigitte Hellwig. Hier wird ausführlich im Vorfeld wie auch zum Abschluss über die Kunst im Carrée berichtet. www.kunstimcarree.de Öffentliche Zuschüsse und Sponsoren: Für die Durchführung der Kunst im Carrée wurden in den letzten 10 Jahren Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln gewährt. Ebenso ist die Sparkasse KölnBonn einer unserer Sponsoren sowie Werbemaßnamen von KölnBusiness in Verbindungmit der Firma Stroer. Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Kunst im Carrée einen prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung dient nur dazu, dass die kunstinteressierten Besucher auch mit Künstlern leichter in Kontakt kommen können. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online- Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Pressebeleg kunst im carrée 2022 Handelsverband NRW Kommentare zur Kunst im Carrée Email vom 5.9.2022 Hallo das sieht alles sehr, sehr gut aus! Die virtuelle Galerie gefällt mir sehr. Mit Sicherheit sehr viel Arbeit für Dich. … Email 8.9.2022 Liebe , Ihr Angebot für Kunst im Carree ist beeindruckend! Ich habe den Termin vorgemerkt und freue mich darauf. Verkaufsoffener Sonntag wäre natürlich förderlich. Herzliche Grüße Email 10.9.22 vielen Dank ein toller Ausstellungsort, dort kommen meine ETF-Kunstwerke gut zur Geltung. 23.10.22 …vielen Dank für die Offenheit im Umgang mit Nachwuchskünstlern der Kunstschule. Über die professionelle Kritik und Anleitung haben sich die Schüler sehr gefreut. …von meiner Seite ein großes Dankeschön, dass meine Werke mit dem Preis bedacht wurden. Das motiviert ungemein. Pressebeleg KStA 22-10-26 S. 28 Stadtgeschichten in Schaufenstern https://epages.ksta.de/data/165714/reader/reader.html?social#!preferred/0/package/165714/pub/ 219802/page/28/content/5981011 Stadtgeschichten in Schaufenstern Die Jury wählte Bettina Ballendats Wachswesen auf den ersten Platz. Zu sehen sind sie bei „Die Haarschneider“, Zülpicher Straße 252 (Bild), und im Caritas-Zentrum (Zülpicher Straße 273B). (Thomas Dahl; Dahl) Im Zeichen des Grundstücksleerstands stehen die Fotografien von Henning Brück bei Concept Hommage, Berrenrather Straße 250. (Thomas Dahl; Dahl) VON THOMAS DAHL Sülz/Klettenberg. Kunst erlebbar machen: Mit der Erinnerung an seinen Leitgedanken zur Verwirklichung einer Ausstellungsmeile entlang der Einkaufsstraßen eröffnete Sebastian Berges die Jubiläumsveranstaltung des Events. Das hat sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen im Doppelstadtteil etabliert – die „Kunst im Carrée“. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Sülz und Klettenberg (ISK) spannte dabei im Caritas-Zentrum einen Bogen von der Premiere im Casamax Theater im Jahr 2002 mit rund 35 Ausstellungsorten bis in die 60 Adressen umfassende Gegenwart. Neben steter Überzeugungsarbeit, der Kunst Raum in Schaufenstern und Geschäften zur Verfügung zu stellen, den Krisen des Einzelhandels und den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie habe man den Glauben an eine Symbiose von Kommerz und Kreativität nie verloren. So begeisterten sich auch in diesem Jahr zahlreiche Ausstellerinnen und Aussteller für das Motto „Stadtgesichter – Stadtgeschichten“ mit Beiträgen aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Skulptur und Mischtechniken. Anlässlich der Vernissage konnten die Organisatoren Repräsentanten aus Politik und Stadtgesellschaft begrüßen. Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp (Bündnis 90/Die Grünen), Bürgermeister Ralph Elster (CDU) sowie Caritas-Hausherr Juan Vera Rodriguez betonten in ihren Reden die Aufgabe der Kunst als Ausdrucksmöglichkeit gegen Krieg und für ein friedliches Miteinander. Mit bewegender Virtuosität spielte zwischen den Wortbeiträgen das Yuval Trio um Dimitry Gladkov (Klavier), Gudrun Pagel (Violine) sowie Andreas Müller (Violoncello) Werke von Fanny Hensel-Mendelssohn. Emotional und zugleich entschieden zeigte sich Kuratorin Brigitte Hellwig im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung inklusive eines verkaufsoffenen Sonntags. „Damals habe ich gedacht, wir machen das zwei bis drei Jahre. Unglaublich, dass wir immer noch da sind“, so die Kunsthistorikerin. Maßgeblich sei im Zuge der Ausstellungen immer die Konzentration auf das Wesentliche geblieben: „Wir haben uns bewusst gegen ein Veedels-und für ein Kunst-und Kulturfest entschieden“, unterstrich Hellwig das Credo der Reihe. Als Novum in der zwei Dekaden währenden Historie zeichnete die Jury erstmals zwei Künstlerinnen mit dem ersten Platz aus. Den Preis teilten sich Bettina Ballendat mit ihren schillernden Wachsfiguren, die laut eigener Aussage Menschen von der Straße nachempfunden sind (zu sehen bei „Die Haarschneider“, Zülpicher Straße 252), und Fotografin Nicole Compère, die in den vergangenen 30 Jahren lokale Geschäftsinhaberinnen und -inhaber porträtierte. Die Arbeiten sind bei der Silber- und Goldschmiedin Natascha Overzier auf der Berrenrather Straße 330 ausgestellt. Parallel zeigt die Kunsthalle Lindenthal (Aachener Straße 220) eine Werkschau der Fotografin. „Es hat mich umgehauen, als ich die Nachricht von der Auszeichnung gestern Nacht um halb Zwölf bekam. Das hat mich vollkommen kalt und unvorbereitet erwischt“, zeigte sich Compère während der Siegerehrung fassungslos. Für die Gestaltung des Plakats wurden Gerda Laufenberg sowie Heike Peppler gewürdigt. Individuelle Ausdruckskraft, Virtuosität und Fantasie bieten auch die zahlreichen Exponate von Künstlerinnen und Künstlern in den Straßen des Carrées. So erinnert Henning Brück mit bedrückenden Schwarz-Weiß-Aufnahmen an Grundstücksleerstände in Zeiten von Wohnungsnot (Concept Homage, Berrenrather Straße 250). Dass Bild und Wort sich anziehen, um Ängste und Hoffnungen einer oftmals anonymen Stadtgesellschaft sicht- wie hörbar zu machen, beweist Elke Grober mit Gedichten und Malerei im Eco Fashion Store (Berrenrather Straße 274). Unverzichtbarer Humor im Gleichklang mit poetischen Darstellungen erwartet die Besucher in Form von Objekten und Papierarbeiten bei Shalima (Luxemburger Straße 263). Ladeninhaberin und Künstlerin Ursula Traschütz blickt auf unkonventionelle Art in die Köpfe ihrer Mitbürgerinnen. Abstrakte zwischenmenschliche Begegnungen lässt dagegen Zeichnerin Kamù bei Optik Dorn (Sülzburgstraße 76) aufleben. Mit dünner, rastloser Feder wird die Großstadt-Hektik mitunter fühlbar. Fest verankert im Programm folgten am Eröffnungstag der Ausstellung wiederum zahlreiche Interessenten den Kunst-Veedelsspaziergängen mit Erläuterungen von Brigitte Hellwig. Als weitere Bereicherungen erwiesen sich Lesungen sowie Musikperformances auf den Open-Air-Minibühnen an der Berrenrather sowie der Luxemburger Straße, unter anderem mit der Lyrikerin Alicia Herold und dem Chor-Ensemble „Ostermann mit allen Sinnen“. Mit dem „Marché de l' art deluxe“ schaffen die Initiatoren im Laufe des zweiwöchigen Programms ferner Platz für das Sujet „Design“. Im Gemeindesaal von St. Nikolaus und bei Shalima sind Linolschnitte, Illustrationen und Textilien zu finden. Einen Rückblick auf sämtliche Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen 20 Jahre zeigt die Apotheke am Questerhof, Berrenrather Straße 296. JUBILÄUMSVERANSTALTUNG ENDET AM 6. NOVEMBER „Kunst im Carrée“ ist ein Ausstellungskonzept in den Stadtteilen Sülz und Klettenberg, bei dem Künstlerinnen und Künstler ihre Arbeiten in Geschäften und Institutionen präsentieren. Das Spektrum umfasst Malerei, Fotografie, Skulptur, Mixed-Media sowie Installationen. Die Werke werden von einer Jury ausgewählt und prämiert. Premiere war 2002 mit einer Vernissage im Casamax Theater. Als Veranstalter fungiert die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg (ISK). Die Ausstellungen werden von Musik, Lesungen, Kunstführungen und Kinder-Mitmach- Aktionen begleitet. Die Jubiläumsveranstaltung endet am 6. November. Kulturelles Rahmenprogramm kunst im carrée 2022 Programm am verkaufsoffenen Sonntag 23.10. · 13-18 h · Open Air: 2 Kulturbühnen + Ausstellung · Sülz-Foto-Beam · Lesungen und Konzerte Willi Ostermann mit allen Sinnen · offene Galerien und Atelierhöfe · coffee & more to go Der Kunst-Spaziergang I ist sicherlich sehr voll, ich empfehle daher einen der weniger stark besuchten Kunst-Spaziergänge, damit Sie mehr davon haben. Kunst-Spaziergang II · So 23.10. · 15:30-17 h · Eintritt frei Treffpunkt Kulturbühne I, Berrenrather Str. 294 Weg über Berrenrather Str. · Sülzburgstr. · zur Kulturbühne 2 · Endstation Unkelbach Willi-Ostermann mit allen Sinnen. Es begleitet Sie Brigitte Hellwig 23.10.-6.11. Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Videoinstallation 20 Jahre Preisträger kunst im carrée · Kinder-Kunst-Aktion So 23.10.-6.11. springs im Innenhof, Gottesweg 169 Open-Air Ausstellung mit Assad Abadi bei den Kulturbühnen und bei springs So 23.10. 13-18 h Gemeindesaal St. Nikolaus, Berrenrather Str. 256 und Shalima, Britta Ebermann · Ana Dijan · Kinderbuch-Edition · Nadine Magner · Jéremy Piquet · Gisela Marx · Rudolf Holzenthal · Martin Roblitschka · Schmuckdesign · Keramik (u.v.m) So 23.10. 15 h Bruchhaus Optik, Berrenrather Str. 213 · Dauer ca. 35-40 Min., Eintritt frei Wortmalerei für alle Sinne - Bilder und ihre Geschichten mit SAXA So 23.10. 17:30-19 h Internat. Caritas-Zentrum, Zülpicher Str. 273b war geplant, bitte direkt zum 1. Standort kommen gegenüber Gustavstr. 4 Sülz-Foto-Beam · open-Air Foto- und Videoinstallationen an ungewöhnlichen Orten 5 Standorte je ca. 15 Min. mit Führung Martin Roblitschka, gegenüber Gustavstr. 4 · Henning Brück, Berrenrather Str. 250 · Jürgen Escher, Berrenrather Str. 256 · Susanne Lührig, Kulturbühne I, Berrenrather Str. 294 · Liss Nau, Deli Sülz, Berrenrather Str. 22 Mi 26.10. 17-18:30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang · Über Sülzburgstr. · Luxemburger Str. · Gottesweg Unkelbach Willi Ostermann mit allen Sinnen Do. 27.10. 17-18:30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang Weg über Berrenrather Str. · Luxemburger Str. · Gottesweg · Unkelbach Willi Ostermann mit allen Sinnen Mi. 2.11. 17.00-18.30 h Internat. Caritas Zentrum, Zülpicher Str. 273b Kunst-Spaziergang Weg über Zülpicher Str. · Sülzburgstr. · Berrenrather Str. Do. 3.11. 19-20.30 h Apotheke am Questerhof, Berrenrather Str. 296 Kunst-Spaziergang Weg über Berrenrather Str. · Luxemburger Str. · Gottesweg Finissage-Samstag Sa. 5.11. 11-17 h shalima und Atelier Kristina Schade, Luxemburger Str. 263 Traschütz, Kristina Schade mit Malerei und malerischen Werken aus dem Nachlass von Saskia Stephan. Sa. 5.11. 14 h Ralph Schwalbach Friseure, Luxemburger Str. 285b Die Künstlerin Gerda Laufenberg ist anwesend und signiert ihren Kalender. Sa. 5.11. 14:30-16 h Ralph Schwalbach Friseure, Luxemburger Str. 285 b literarischer Kunst-Spaziergang für Senioren mit Ruth Forschbach und Brigitte Hellwig Weg über Luxemburger Str. - Sülzburgstr. Ende Werkladen Walter Dick - historische Fotografien Sa. 5.11. 15 h Bruchhaus Optik, Berrenrather Str. 213, Eintritt frei Wortmalerei für alle Sinne - Bilder und ihre Geschichten mit SAXA Sa. 5.11. 11-20 h Goldschmiede Tina Theves, Zülpicher Str. 315 Die Künstlerin Ursula Klein ist anwesend und signiert ihre Kalender. Kunst im Carrée ist eine Veranstaltung der ISK Carrée e.V.
  • Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB

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    Von: An: Betreff: Fwd: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln Datum: Donnerstag, 23. November 2023 10:13:23 Anlagen: image002.png 20231123100609390.pdf Sehr geehrte Sehr geehrter wir schließen uns der Stellungnahme von ver.di im Anhang an. Beste Grüße DGB Köln-Bonn Gesendet von Outlook für Android Von: Gesendet: Donnerstag, November 23, 2023 10:04:13 AM An: Betreff: WG: Anhörung VOS 2024 und teilweise 2024 - 2026 Stadt Köln Sehr geehrte Sehr geehrter in der Anlage finden Sie unsere Stellungnahme- vorab per Mail- Das Original erhalten Sie auf dem Postwege. Mit freundlichen Grüßen stv. Bezirksgeschäftsführerin ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
  • Anlage 5 Antrag Rath-Heumar

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    Herunterladen: Anlage 5 Antrag Rath-Heumar

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    Be a c ht e: Ma x i ma l d r e i v e r k a u f s o f f e n e S o n n t a g e i m J a h r i n K ö l n ( S e l b s t b e s c h r ä n k u n g d u r c h Bes c hl us s d e s Kö l n e r Rat e s ; z u b e ac h t en i s t eb en f al l s di e a ng el eg t e Li s t e g es pe r r t e Fei er t age) Bi t t e b e ac ht en Si e a l s I n t e r es s en ge m ei ns c h af t en , d as s di e W e r b un g f ür I hr e Anl a s s v e r a ns t a l t u ng i m Vo r d er g r un d s t eh t . W e r bu ng f ür di e Ver k a uf s s t e l l e nö f f n un g m us s ei ne unt er geor dnet e R ol l e spi el en. B ei spi el e f ür ei ne geei gnet e W er bem aßnahm e ent nehm en S i e der Anw endungshi l f e des W i r t schaf t sm i ni st er i um s. V er s t ößen w i r d i m W ege des Ver w al t ungszw angsver f ahr ens begegnet w er den. Ant r a gs t el l e r : IG R a th /H e u m a r e V Bez ei c hn un g de s An l a s s : M a r k t : Me s s e : Ör t l i c h e s F e s t : Ähnl i c h e Ve r an s t a l t un g: Mu s i k f e s t / Mu s i k f e s t i v a l 0 8 / . 0 9 . J u n i 2 0 2 4 Wi r b e a n t r a g e n d e n V O S f ü r d i e nächst en 3 Jahr e. Di e Ver anst al t ung fin d e t je w e ils a m le tz te n W o c h e n d e im Ma i o d e r a m e r s t e n W o c h e n e n d e i m Juni st at t und di es sei t über 25 Jahr en! ! ! ! ! Für 2024 i st der Ter m i n der 08 + 09. 06. 2024 Anl a s s be s c hr e i b u ng : 26 J ahr e M u s i k f es t i v al i n Ra t h He u m ar . Es gi bt z wei L i v e b üh ne n i n c l . Li vest r eam . E i ne ni cht m ehr aus dem Veed el we g z u de nk e nd e Ak t i on a n d er Ne wc o m e r s o wi e Ba n d s a u s d e m Ve e d e l auf t r et en. Für das l ei bl i che W ohl i st gesor gt . Bi l d et d i e An l as s v e r a ns t al t u ng de n Hau pt gr un d fü r B e s u c h e r/B e s u c h e rin n e n d ie V e ra n s ta ltu n g zu be suchen o de r st eht di e Laden öf f nung i m Vor d e r gr un d? Di e Ve r wa l t u n g m u s s i n s b e s o n d e r e d a r l e g e n , d a s s u n d wi e d i e hi nt er den i n § 6 A bs. 1 S . 2 N r . 2 bi s 5 LÖ G N R W genannt en öf f ent l i chen I nt er essen dur ch di e Ladenöf f nung an S onn- und Fei er t agen gef ör der t w er den k önnen. D abei i st vor al l em her auszuar bei t en, w ar um das U m sat z- oder S hoppi ngi nt er esse hi er bei ni cht i m V or der gr und st eht . x j a ☐ n e in (w e n n n e i n , k e in e A u s s i c h t a u f E rfo l g fü r ei ne G enehm i gung dur ch den R at der St a dt Kö l n) Bei d e m Anl a s s ha n de l t es s i c h u m : ☐ e in e h is to ris c h e V e ra n s ta ltu n g x e in e V e ra n s ta ltu n g , w e lc h e z u m 2 6 . Ma l s t a t t f i n d e t . W i e i mme r a u f d e m K u r t He n n Pl a t z a n d e r Rö s r a t h e r St r a ß e mi t t e n i m Z e n t r u m v o n R a t h H e u ma r ☐ e rs tm a lig s ta ttfin d e n d e V e ra n s ta ltu n g Bes t eh t e i n un m i t t el ba r r ä u m l i c h er u nd ze i t l i cher B e zug zu r A nl a ssver a nst al t u ng und den zur Ö f f nung vor gesehenen Ver k a u f s s t el l en ? Hi n we i s : Vo n e i n e r r ä u ml i c h e n Nä h e i s t r e g e l mä ß i g in s b e s o n d e r e d a n n a u s z u g e h e n , w e n n d ie ö r tlic h e V e r a n s ta lt u n g in d e n S tr a ß e n z ü g e n , d ie z u r L a d e n ö ffn u n g v o r g e s e h e n s in d , st at t f i ndet . Ei ne z ei t l i c he Nä he b es t eh t d an n, wen n di e ö r t l i c h e Ve r a ns t al t u ng a m s el b en Ta g, ni c h t n ot wen di g z ei t gl ei c h , j e d oc h zei t l i ch über l append st at t f i ndet . Zwi sc hen V er ans t al t ung und Ver kauf ss t el l enöf f nung m us s ei n angem essenes V er häl t ni s best ehen. D i e i n der V er gangenhei t geschaf f enen Anl ässe um ei ne V er kauf sst el l enöf f nung zu er r ei chen, w i e z. B . der Fl ohm ar kt auf ei nem M öbel hausgel ände, sogenannt e B auer nm är kt e m i t 10 Z el t ver kauf sst el l en von Re i s e g e we r b e t r e i b e n d e n , Gr i l l f e s t ( Sp a n f e r k e l g r i l l e n ) i n e i n e m Ge we r b e g e b i e t , Hü p f b u r g e n - u n d Ei e r t i e r v e r a n s t a l t u n g e n we r d e n n i c h t g e n ü g e n , Ve r k a u f s s t e l l e n ö f f n u n g e n z u genehm i gen. O r i ent i er en S i e si ch hi er an di e vom R at zul et zt genehm i gt en A nl ässe. Rä u ml i c h e Nä h e i s t g e g e b e n b e i ö r t l i c h e n Ve r a n s t a l t u n g e n i n den S t r aß enzügen, di e zur Ladenöf f nung vor gesehen i st ; Ge s a mt v e r a n s t a l t u n g s b e r e i c h e i n s c h l . V e r b i n d u n g s - u n d Ne b e n s t r a ß e n , we n n d i e Ve r a n s t a l t u n g s o r t e ü b e r d i e s e n Be r e i c h ver t ei l t si nd; ei ne A usw ei t ung über den B er ei ch hi naus, w i r d ni cht genehm i gungsf ähi g sei n; x j a ☐ n e in (w e n n n e in , k e in e A u s s ic h t a u f Er f ol g f ü r e i n e G en eh m i gu ng d ur c h de n Ra t d e r St a d t Kö l n ) Or t d e r Ve r a n s t a l t u n g i s t d e r Ku r t - He n n - Pl at z an d er Rös r at he r St r a ße, di e Ver k a u f s ö f f nu ng e n a n d em Son nt a g bet r ef f en di e G eschäf t e auf der übl i chen Me i l e d e r R ö s r a t h e r S t r a ß e . Zi eht di e Anl as s v er ans t al t ung m ehr Bes ucher al s di e der V er kauf sst el l enöf f nung? Fr agest el l ung w i r d t r ot z W egf al l der Bes ucher pr ognose ges t el l t (v g l. B e s c h lu s s d e s V G D ü s s e ld o rf v . 2 2 .0 5 .2 0 1 8 );e n tg e g e n d e r An wen du ng s hi l f e; j u r i s t i s c he Be we r t un g de r Ve r wa l t u ng ; x j a ☐ n e in (w e n n n e in , k e in e A u s s ic h t a u f Er f ol g f ü r e i n e G en eh m i gu ng d ur c h de n Ra t d e r St a d t Kö l n ) Bes uc h e r weg en Anl as s v e r a ns t al t u ng: Bes uc h e r weg en Ver k au f s s t el l en öf f n un g: Ver a n s t a l t u ng s f l ä c h e : Ver k a u f s f l äc h e: 3500 1500 2000 qm 20- 25 G eschäf t e Fl äche m i t ca. 50 qm Qu e l l e n a n g a b e u n d B e l e g e z u Bes uc h e r au f k o m m e n, Ve r an s t a l t un gs f l ä c h e und Ver kauf sf l äche: Da s OVG M ü n s t e r v e r l a n g t , d a s s s i c h d i e St a d t Kö l n i n e i n e r f ü r di e ger i cht l i che Ü ber pr üf ung nachvol l zi ehbar en und dokum ent i er t en K l ar hei t über C har akt er , G r öße und Z uschni t t der V er anst al t ung ver schaf f t ( auch hi er V G D üssel dor f ) Da s Mu s i k f e s t wi r d r e g e l m ä ß i g d u r c h ei ne Zähl ung m i t K l i ckger ät gew er t et . In 2 0 2 1 e rfo lg te d ie s n ic h t d a pandem i ebedi ngt di e Ver anst al t ung al s Li ve- S t r eam st at t gef unden hat . Mi c h a e l B a u e r R e s e a r c h Gmb H Nü r n b e r g u n d CI M A Be r a t u n g + Ma n a g e me n t Gmb H / B B E Ha n d e l s b e r a t u n g Gm b H, Mü n c h e n 2019- 2021 basi er end auf S t at i st i sc hes Bund es a m t . De r Ei nz el h an d el s um s at z pr o Kopf hat si ch i n der Zei t von 2019- 2021 deut l i ch r eduzi er t . Di e n a c h f o l g e n d g e n a n n t e n Sa c h g r ü n d e wu r d e n i m Ra h m e n d e r No v e l l i e r u n g d e s L ÖG geschaf f en. Ver k a u f s o f f en e Son nt a g e wu r de n b i s d a hi n ausschl i eßl i ch auf gr und von V er anst al t ungen vo n den zur A nt r agst el l ung ber ech t i gt en In te re s s e n g e m e in s c h a fte n g e n e h m ig t. Ei ne An t r ag s t e l l u n g v o n Sei t e n d er Ve r wa l t u ng is t n ic h t b e a b s ic h tig t u n d v o m R a t in R ic h tu n g Ver wal t un g ( p ol i t i s c h e/ wi r t s c ha f t s p ol i t i s c he Er wä gu n ge n ) a uc h ni c ht au f g e ge be n. Di e n a c h f o l g e n d e n Sa c h g r ü n d e k ö n n e n al l er di ngs kum ul at i v vor l i egen und der Ver wal t un g d az u di en en , d em Rat d as öf f ent l i che I nt er esse über den A nl ass- bezug/ - zu sam m en ha ng hi naus zu begr ünden. Hi e r s i n d d i e Ant r a gs b er e c ht i g t e n/ I nt er es s e ng e m e i n s c h af t e n gef or der t , di ese Sachgr ünde gel t end zu ma c h e n / n a c h z u w e i s e n u n d ü b e r p r ü f b a r e Bel e ge v or z ul eg en . Da s Ei n z e l h a n d e l s - u n d Z e n t r e n k o n z e p t l i e g t hi er zum D ow nl oad ber ei t . Es w i r d gef or der t , dass di e Kom m une auf der G r undl age ei nes Ei nz e l ha nd el s k on z e p t s m i t de r Sonn t a gs ö f f nu ng ge z i el t ei ne n de r ge n an nt en Sac hg r ü nd e v e r f ol g t . Der z ei t e nt hä l t d as Ei nz e l ha nd el s k on z e p t So n nt a gs ö f f nu ng e n noch ni c ht al s M i t t el , um das öf f ent l i che In te re s s e in G e s ta lt d e r b e n a n n te n w e ite re n Sac hg r ü nd e z u f ör de r n . Di e n ac h f ol g en d genannt en S achgr ünde können daher der zei t ni cht m i t dem akt uel l en E i nzel handel skonzept begr ündet w er den. Ladenöf f nung di ent dem E r hal t , der St är kung oder E nt w i ckl ung ei nes vi el f äl t i gen st at i onär en Ei nz e l ha nd el s an ge b ot s Hi n we i s : De r a m t l i c h e n Be g r ü n d u n g z u m G e s e t z e s e n t wu r f i s t z u ent nehm en, dass der st at i onär e E i nzel handel vi el er or t s ei ner Ge f ä h r d u n g d u r c h d e n On l i n e - Ha n d e l u n t e r l i e g t . De m s o l l d u r c h begr enzt e Fr ei gabe von S onnt agsöf f nungen begegnet w er den. Hi e r s e i a u f d e n Be s c h l u s s d e s OVG M ü n s t e r v o m 2 7 . 0 4 . 2 0 1 8 hi ngew i esen. D i e K am m er kom m t hi er näm l i ch, ander s al s der Ge s e t z g e b e r z u d e m E r g e b n i s , d a s s d i e a l l g e me i n e , f ü r d e n st at i onär en E i nzel handel ei ner j eden K om m une ganzj ähr i g best ehende Konkur r enzsi t uat i on zum O nl i nehandel f ür si ch genom m en ni cht geei gnet i st , ei ne A usnahm e von der R egel der So n n- un d Fe i er t ag s r uh e z u b eg r ü nd en. D i e Kam m er we i s t ausdr ückl i ch dar auf hi n, dass der E i nzel handel sel bst u n d ausdr ückl i ch gef or der t i st , st et s gew i cht i ge, i m E i nzel f al l fe s tz u s te lle n d e u n d in d e r A b w ä g u n g d e m g e b o te n e n S o n n - u n d Fei er t agss chut z gegenüber z us t el l ende öf f ent l i che I nt er essen vor zut r agen. Es we r d en d ana c h Be l eg e be nöt i gt , d i e na c h pr üf ba r a u s f ü hr en , dass der st at i onär e Ei nzel handel vor O r t gef ähr det i st . ( z. B. Leer st ände; Ver ar m ung des A ngebot s, E r hal t best ehender oder Sc h af f un g ne ue r Ar bei t s p l ät ze ) Al s O r t s t e i l am Ran de v o n Köl n v er f ügt Ra t h s i c h e r l i c h ü b e r e i n e g u t e In fra s tru k tu r, le id e t a b e r ta ts ä c h lic h dennoch dar unt er , dass vi el e K unden i n di e St adt abw ander n. Di e M e n s c h e n v e r m i s s e n t a t s ä c h l i c h ve r sch i eden e G eschäf t e / B r anchen . Ei ni ge n G e s c hä f t e n f e hl en di e Kun de n , daher er f ol gen S chl i eßungen der m ei st In h a b e rg e fü h rte n G e s c h ä fte o d e r kl ei ner en B et r i ebe. Ladenöf f nung di ent dem E r hal t , der St är kung oder E nt w i ckl ung zent r al er Ver s o r g u ng s be r ei c he ( Ver s or gu ng s i n t e r es s e , in s b e s o n d e r e w e n ig e r m o b ile r u n d ä lte r e T e ile der Bevöl ker ung; Si cher st el l ung w ohnor t naher Ver s o r g u ng ) Hi n t e r d e m Sa c h g r u n d s t e h t d a s g r u n d g e s e t z l i c h g e s c h ü t z t e Ve r s or gu ng s i nt e r e s s e de r Be v ö l k e r u ng , i ns be s on de r e d er we n i g e r mo b i l e n u n d ä l t e r e n Te i l e d e r Be v ö l k e r u n g . Ze n t r a l e Ve r s or gu ng sb er ei c h e m ü s s en e r h al t e n b l e i be n, d a i hne n ei n e her ausr agende B edeut ung f ür den B est and und di e E nt w i ckl ung der S t ädt e und G em ei nden, i nsbesonder e der S i cher st el l ung wo h n o r t n a h e r Ve r s o r g u n g z u k o m m t . Al s z e n t r a l e Ve r s or gu ng sb er ei c h e ge l t e n da h er ni c h t n ur St a dt t ei l z en t r e n, di e im ü b e r ö r tlic h e n F u n k t io n s z u s a m m e n h a n g e in e b e d e u te n d e Ro l l e e i n n e h m e n , s o n d e r n a u c h d i e Qu a r t i e r s - u n d Na h v e r s o r g u n g s - b z w. Na h b e r e i c h s z e n t r e n . Ver f ü gt Rat h He u m a r s i c he r l i c h ü be r ei ne äl t er e und som i t ni c ht m ehr m obi l e Bev öl k er un g , s o s i ed el n s i c h i n d e n le tz te n J a h re n a b e r a u c h im m e r m e h r ju n g e F a m ilie n a n . Hi e r s o l l t e d i e Ge l e g e n h e i t g e g e b e n se i n , i m O r t d as A l l t ägl i che er l edi gen zu kö nnen , um ni cht O nl i ne t ä t i g w e r den zu mü s s e n o d e r i n d i e I n n e n s t a d t z u f a h r e n . Ladenöf f nung di ent der Bel ebung der In n e n s tä d te , O rts k e rn e , S ta d t- o d e r Or t s t e i l z e n t r e n Mi t d e m S a c h g r u n d s o l l d e r Ge f a h r e i n e r d r o h e n d e n V e r ö d u n g der I nnenst ädt e m i t negat i ven A usw i r kungen auf di e ör t l i chen Lebens- und W ohnver häl t ni sse der Bevöl ker ung begegnet w er den. Zi el r i cht ung der R egel ung i st es, um f angr ei chen Leer st änden bei G ew er be- und W ohni m m obi l i en und der A bw ander ung von E i nzel händl er n und Ei nz el hä nd l e r i nne n od er de r e n G es c h äf t s a uf ga be ent gegenzuw i r ken. E r sol l der B el ebung der I nnenst ädt e und ör t l i chen Zent r en di enen. Da s Ve e d e l l e b t v o m Z u s a m m e n l e b e n ! Di e An o n y m i t ä t d e r Gr o ß s t a d t i s t n i c h t das Zi el . D af ür i st es w i cht i g, das kl ei ne Ge s c h ä f t e mi t p e r s ö n l i c h e r Be r a t u n g best ehen können. Nu r On l i n e ma c h t e i n s a m ! Ladenöf f nung st ei ger t über ör t l i che S i cht bar kei t der j ew ei l i gen Kom m une al s at t r akt i ver und le b e n s w e r te r S ta n d o rt, in s b e s o n d e r e fü r d e n Tour i s m us und di e Fr ei z ei t ges t al t ung, al s Wo h n - u n d G e w e r b e s t a n d o r t s o w i e S t a n d o r t vo n kul t u r e l l en und spor t l i chen E i n r i cht ungen Da s I n t e r e s s e v o n Ko m m u n e n , a l s a t t r a k t i v e r u n d l e b e n s we r t e r St an do r t w a h r ge nom m en z u wer d en un d s i c h e nt s p r e c h en d sel bst dar st el l en zu können und si cht bar zu m achen, st el l t aus Si c h t de s La nd es ge s et z ge b er s e be nf al l s e i n en gewi c h t i ge n Sa c hg r u nd d ar . Der Sa c h gr u n d z i el t a uc h au f de n Er h al t kl ei ner er K om m unen ab, da di ese i m G egensat z zu gr ößer en St äd t e n m eh r Sc h wi er i g ke i t e n ha be n, n e ue Ei nwo hn er un d Unt e r n eh m en anzuzi ehen. Er wi r d dah er hi e r ni c ht wei t er au s g e f üh r t . Von: im Auftrag von An: [EXT] Sonntagsöffnungen 2024 in Köln Datum: Montag, 11. September 2023 07:11:39 Sehr geehrte befinde mich bis zum 15.9 in Urlaub das Musikfest findet in 2024 am 8+9.6 2024 statt dass ist gesetzt. Viele Grüße Sehr geehrte , leider konnte ich Sie soeben telefonisch nicht erreichen. Sie geben in Ihrem Antrag keine eindeutige Zeitangabe für das „Musikfest Rath-Heumar“ an. Sie benennen als Veranstaltungsdatum das letzte Mai-Wochenende oder das erste Juni-Wochenende. Das ist nicht hinreichend bestimmt genug, um den Antrag in die Rechtsverordnung aufzunehmen, daher bitte ich Sie um kurzfristige Festlegung, wann die Veranstaltung in 2024 stattfinden soll. Auf Grund der Unklarheit würde ich auch vorschlagen Ihre Veranstaltung nicht in die mehrjährige Verordnung zu nehmen sondern in die einjährige. So können Sie von Jahr zu Jahr das Datum flexibel handhaben. Wenn Sie jetzt ein Wochenende für die nächsten drei Jahre bestimmen, dann ist die Veranstaltung auf diesen Zeitraum festgelegt. Sollten Sie dennoch mehrjährig planen wollen, so bitte ich für alle drei Jahre um Festlegung auf einen Veranstaltungszeitraum. Ich bitte Sie schnellstmöglich um Ergänzung bzw. Abänderung Ihres eingereichten Antrags und erneuter Einreichung bis Anfang nächster Woche. Bei Fragen oder für Abstimmungen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag <mime-attachment.png> Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Von: Gesendet: Montag, 21. August 2023 07:50 An: Cc: Betreff: Antwort: [EXT] Fwd: Erinnerung an den Fristablauf Sehr geehrte , bitte vermerken Sie in Ihren Unterlagen bitte die neue Mailadresse der IG Rath Heumar für diesbezügliche Belange. Die Mail vom 7.7. habe ich daher auch nicht erhalten. Gelten die gleichen Formulare wie bisher oder gibt es für die Dauerbeantragung ein anderes Formular? Vermutlich auch der Mail vom 7.7. beigefügt? Herzlichen Dank. Unsere Antrag kommt noch diese Woche. Von: " sw Guten MOrgen, hast du die E-Mail bekommen? Bis heute nachmittag! -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Erinnerung an den Fristablauf Datum: Thu, 10 Aug 2023 07:16:16 +0000 Von: Sehr geehrte Damen und Herren, mit E-Mail vom 07.07.2023 haben wir Sie über die Frist zur Beantragung der geplanten verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2024, sowie über die mehrjährigen Anträge informiert. Die Frist zur Einreichung dieser Anträge besteht noch bis zum 31.08.2023. Bislang hat uns lediglich ein Antrag erreicht. Die oben genannte Frist zur Einreichung der Anträge ist unbedingt einzuhalten, um das politische Beratungsverfahren zeitgerecht durchführen zu können und dem Stadtrat, den betroffenen Ausschüssen und Bezirksvertretungen die Beschlussvorlage zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2024 fristgerecht vorlegen zu können. Bitte achten Sie darauf, dass Ihren Anträgen sämtliche prüfungsrelevanten Unterlagen, Anlagen sowie Presseberichterstattungen beifügen. Des Weiteren vermerken Sie bitte, ob die Veranstaltungen bezüglich Ihrer Flächenausmaße in den Grenzen der letzten Anträge/Jahre stattfinden sollen. Wir wären Ihnen, im Rahmen einer guten Zusammenarbeit, sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre fertiggestellten Anträge so früh wie möglich zusenden würden und nicht das Fristende abwarten. Bitte reichen Sie die Anträge per E-Mail an . Dies ist unbedingt aufgrund von Abwesenheiten notwendig. Vielen Dank im Voraus! Von K ö l sc h bi s Fo l k i s t a l l e s v e r t re t e n : Z w e i Ta g e Fe i e r n i m D o r f - K a l k https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta... 1 von 6 28.08.2023, 08:20 Von K ö l sc h bi s Fo l k i s t a l l e s v e r t re t e n : Z w e i Ta g e Fe i e r n i m D o r f - K a l k https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta... 2 von 6 28.08.2023, 08:20 Diese Handwerker helfen bei der Beantragung in Ihrer Region. Von K ö l sc h bi s Fo l k i s t a l l e s v e r t re t e n : Z w e i Ta g e Fe i e r n i m D o r f - K a l k https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/kalk/c-nachrichten/zwei-ta... 3 von 6 28.08.2023, 08:20
  • Anlage 2 Anträge Innenstadt

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    1 Antrag offener Sonntag 14.04.2024 für die Kölner Innenstadt Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN Bezeichnung des Anlass: FIBO 11.-14.04.2024 Aktionstage Sport/Gesundheit/Prävention am 13./14.04.2024 Offener Sonntag: 14.04.2024, 13.00- 18.00 Uhr Anlassbeschreibung: In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt, woraus eine präjudizierende Wirkung im Hinblick auf eine grundsätzliche Genehmigung für verkaufsoffene Sonntage gesehen werden kann. Eine Messe muss aber die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe eine „im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche A ngebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Endverbraucher oder Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen nach Definition des Ausstellungs - und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der Besucherseite ein über die Region deutlich hinausgehendes Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der Besucher aus 2 mindestens 100 km Entfernung und über 20 % aus mindestens 300 km Entfernung. Die FIBO: Die Fibo (Abkürzung für Fitness und Bodybuilding) ist eine Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit in Köln, die seit ihrer Gründung 1985 in jährlichem Turnus stattfindet. Die FIBO wurde 1985 von Kurt Thelen und Volker Ebener in Köln gegründet. 1991 wechselte die Messe den Standort und fand bis 2012 auf dem Messegelände in Essen statt. 2005 wurde die Messe aufgeteilt in die Marken „Fibo“ und „Fibo Power“. Die Fibo Power befasste sich fortan mit den Themenkreisen Bodybuilding, Kraft- und Kampfsport, die Fibo mit den Themen Fitness, Wellness und Gesundheit. Ein neuer Themenschwerpunkt ist seit 2009 der Themenbereich Gesundheit, der von der Messegesellschaft als „Fibomed“ bezeichnet wird. 2013 kehrte die Messe nach Köln zurück und findet seitdem in der Koelnmesse statt. Die FIBO ist die weltweit größte Messe für Fitness, Well ness und Gesundheit und nimmt immer weiter an Bedeutung und Entwicklung zu. Damit spiegelt sich die Entwicklung des allgemeinen Trends nach körperlicher Fitness, gepaart mit dem gesteigerten Bewußtsein für Gesundheit äußerst erfolgreich in den Besucher - und Ausstellerzahlen der Messe wider und dies sogar Generationen-übergreifend vom Jugendlichen bis zum Rentner. Deutschland ist der Mitgliederstärkste Markt in Europa und dies spiegelt sich auch in den Zahlen wider. Mehr als 7,6 Mio. zieht es regelmäßig deutschlandweit an die Fitnessgeräte. Dieser Trend wird vor allem von einer älter werdenden Gesellschaft unterstützt, denn prinzipiell wird von Gesundheitsexperten begrüßt, dass Bewegung und Muskeltraining Krankheiten vorbeugt und das Stimmungsbarometer hebt. Ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht und Kraftsport und Bodybuilding haben den 3 beliebtesten Sport der Deutschen schon heute abgelöst. Er kommt „nur“ auf 6,8 Mio. Mitglieder. Die FIBO gilt branchenintern als größtes Fitnesstudio der Welt. Sie i st in 14 Themenbereiche gegliedert und bietet neben den klassischen Fitnessthemen den Profi -Gesundheitsbereich der Physiotherapie. Moderne Gesundheitsmethoden, reihen sich in das Portfolio neuartiger Trainingsmethoden oder elektrischer Muskelstimulation ein. Unterstützt wird der Trend durch etablierte Gesundheits - Präventionsmaßnahmen, wie dem betrieblichen Gesundheitswesen oder dem Präventionsgesetz. Damit kommt dem Thema Sport & Bewegung eine immer größere Rolle zu, die sich an den Aktionstagen 13./ 14.04.2024 in der Kölner Innenstadt mit vielen Aktivitäten wiederspiegeln wird. Mitmac h- und Informationsstände präsentieren das vielfältige Angebot in der Innenstadt und bilden dann Gesundheits - und Bewegungsthemen zum Mitmachen an. Eine Kooperation mit dem Sportamt der Stadt Köln und dem Kernthema 2024- der UEFA- wird dabei genauso angestrebt, wie breitenwirksame Angebote für alle Genreationen. Die Aktionstage Sport/Gesundheit/Prävention werden sich auf der Schildergasse, Gürzenichstrasse, bei den Händler n und Sportstudios der Innenstadt wieder finden. Und die FIBO bringt sich seit einigen Jahren noch stärker mit seinen sportlichen Aktivitäten mit den Sportveranstaltern und Sportakteuren in die Aktionen der Stadt mit ein. Die FIBO kann aufgrund ihrer lange Tradition sowie grundsätzlichen Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist unzweifelhaft, dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt 4 und die Ladenöffnung am Sonntag den 14. April 2024 einen „Nebeneffekt“. Die Messe würde übrigens auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden. Die Aktionstage Sport/Gesundheit/Prävention finden seit mindestens 2006 in der Kölner Innenstadt (mit Ausnahme 2018 und 2019- wegen Corona ) statt und auch dieses Veranstaltungsformat kann damit als traditionell bezeichnet werden. Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 5 Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: FIBO (2019): Gesamt: 145.000 Besucher 84.000 Fachbesucher (2018) 1133 Aussteller Besucher und Aussteller aus 133 Nationen Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den Veranstaltungstag am 14 . April 2024 haben wir uns als Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des Unternehmens Jones Lang Lasalle (Passantenzählungen Köln 2018 ), den Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ (Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln sowie den Zahlen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 für Köln gestützt. Das Unternehmen Jon es Lang LaSalle zählte am Samstag, den 14. April 2018 (in der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr) in der Kölner Innenstadt (Schildergasse) pro Stunde im Durchschnitt 13.000 Passanten. Am Samstag, den 6. Mai 2017 (in der Zeit von 13:00 und 16:00 Uhr- ebenfalls Jones Lang LaSalle ) in der Kölner Innenstadt (Schildergasse, Hohe Straße, Breite Straße, Ehrenstraße, Mittelstraße) pro Stunde im Durchschnitt 28.030 Passanten. Diese Zahl ist jedoch in zweierlei Hinsicht zu relativieren. Zum Einen beinhaltet dieser Wert aufgrund der Lage der Straßen zueinander mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von einem Viertel bzw. einem Drittel aus, resul tiert aus dem zuvor berechneten Wert ein „bereinigter“ Durchschnittswert von rund 18.780 bis ca. 21.030 bis Personen pro Stunde. 6 Zweitens ist allgemein bekannt bzw. auch anerkannt, dass Frequenzmessungen die zu Einkaufsspitzenzeiten durchgeführt werden, nicht zwingend durch einfaches Multiplizieren auf eine gesamte Tagesdauer hochgerechnet werden dürfen. Die meisten tageszeitlichen Passantenfrequenzen in den Innenstädten weisen eine unimodale oder bimodale Verteilung auf. Im Rahmen dieser Prognose sind wir von einer unimodalen, symmetrisch Normalverteilung der Passantenfrequenz ausgegangen. Aus diesem Grund muss für die letzten beiden Stunden der beantragten Ladenöffnung von durchschnittlichen Stundenbesuchswerten in einer Spanne von 7.000 bis nahezu 8.0 00 Passanten ausgegangen werden. Demnach würde sich auf eine fünfstündige Ladenöffnung bezogen eine Gesamtbesucherzahl von rund 70.340 bis 79.090 Passanten ergeben. Setzt man diese so ermittelten Werte in Relation zu den Ergebnissen der Studie „Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln (hier haben 68,7 Prozent der Besucher angegeben, dass sie die Kölner Innenstadt samstags primär wegen des Einkaufs aufsuchen), und den Daten der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 (im Rahmen dieser Untersuchung gaben 55,2 Prozent der Befragten an, bei ihrem Besuch der Kölner Innenstadt auch etwas gekauft zu haben) und bildet aus beiden Daten einen „idealtypischen Mittelwert“, der bei ca. 62,0 Prozent liegt, kann davon ausgegangen werden, dass zwischen 43.610 und 49.035 Personen am Sonntag den 5. April zum Einkaufen in die Kölner Innenstadt kommen werden. Die oben stehend ermittelten Werte decken sich annähernd mit einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner Innenstadt für einen Samstag (11. Oktober 2008 ) seinerzeit ermittelt wurde. Es wurden stundengenaue Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man 7 Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der beantragten Sonntagsöffnung), so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, Kölner Einzelhandel von rund 45.400 Personen. Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, das insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen knapp 44.000 und 50.000 Personen gerechnet werden kann/muss. Eine prägende Wirkung einer Veranstaltungsfläche für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche der Veranstaltung. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche von 160.000qm Quadratmetern ein. Nimmt man zur Messefläche die Veranstaltungsfläche von ca. 3.500 qm in der Innenstadt hinzu, wäre die Gesamtfläche der Veranstaltung deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Veranstaltung zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: 1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 8 befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 07.April 2019 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern. 2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Gesamtfazit: Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die FIBO für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. 9 Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) COMFORT Städtereport Köln 2016 Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017 Vitale Innenstädte 2014 Köln Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 10 Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 11 Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Wieder einmal präsentiert sich Köln mit einer internationalen Leitmesse und zieht damit über den Messezeitraum viele Messegäste und Besucher an. Das Messethema spiegelt den Zeitgeist und allgemeine Trends wider, die neben den Messegästen viele Kölner und Kölngäste aus dem Umland interessieren. Da die FIBO in den vergangenen Jahren meist ausverkauft war und das Thema sehr breit gefächert ist, wurde bereits in der Vergangenheit der Aktionstag Sport/Gesundheit/ Prävention am Messewochenende oder im Frühjahr thematisiert. Der Zulauf an Partnern und das große Interesse der Gäste zeigt auf, wie hoch aktuell das Thema und wie etabliert die Veranstaltung ist. Köln positioniert sich damit als „Oberzentrum“ für umliegende Regionen und zieht damit Publikum und Interesse an. Köln wird außerdem immer wieder als „Sportstadt“ benannt, da Großevents in der Stadt stattfinden. Die Aktionstage sollen den Kölnern und Besuchern die sportlichen Highlight der Stadt vorstellen, die ein wichtigen Teil des Lebens- und Freizeitstandortes sind und oftmals für Unternehmen als „weiche Standortfaktoren“ gelten. Nicht zuletzt ist die international etablierte Deutsche Sporthochschule Köln beheimatet, die die Bereiche Bildung und Forschung excellent abbildet. © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Stadtplan Begrenzung Öffnung Handel Innenstadt Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt 1 Antrag offener Sonntag 01.12.2024 für die Kölner Innenstadt Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln - Innenstadt Weihnachtsmärkte: 25. November – 23. Dezember 2024 – 29 Tage So.-Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet Täglich: 10 bzw. 11 Std. Gesamt: 342 Stunden Offener Sonntag: 01.12.2024, 13.00- 18.00 Uhr Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonntagen. Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse liegt dann vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher in hohem Maße anzieht. Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. 2 Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurück verfolgt werden. Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher v orrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Freude und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Verans talter erfüllen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeut ung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihna chtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln. Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt haben eine große Tradition, sind imageprägend und tragen in einer de r dicht besiedelsten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/ umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten- weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/) 3 Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. besonderes „Shopping-Interesse“ Weihnachtszeit Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, aus, dass ein „alltägliches Erwerbsinteresse“ ("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der Advents-/Weihnachtszeit liegen) genehmigungsfähig „zu machen“. Hier ist ebenfalls festzuhalten: Es genügt grundsätzlich nicht alleine, es darf aber in den Anträgen dennoch vorgetragen werden und muss dann auch in der Abwägung der Genehmigungsbehörden berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem „alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. Unter Alltag versteht man im allgemeinen gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. Der Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG verwendete Begriff des „alltäglichen Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen für solche Fälle, in denen es zwar um „Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr den „alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet werden können. Entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten deutet das Bundesverfassungsgericht an, wenn es von „Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. (BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das „Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann im Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen der Konsumenten auf  das zeitlich sehr komprimierte Konsumverhalten der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes Zeitfenster),  seiner produktmäßigen Orientierung auf vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter (Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel etc.)  und dem regelmäßig eher familiär konzipierten Einkaufsmodus 4 verwiesen werden. Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 % eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte korrespondieren auc h weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebn isse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für Markt - und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffp unkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen „geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 % der Befra gten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Diese Werte weichen von „normalen“ bzw. „alltäglichen“ Verhaltensmustern der Verbraucher ab, wie Studien bzw. Untersuchungen belegen. Auf die Frage, aus welchem primären Grund die Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ 2014 des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln an einem Donnerstag im September (n=16.653) rund 53 % an, zum Einkaufen in die 5 sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. Insofern kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht annähernd mit dem (Shopping)Verhalten anlässlich von Weihnachtsmärkten verglichen werden. Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn die Personenanzahl beim Einkaufen mit denen anlässlich des Besuches eines Weihnachtsmarktes verglichen wird. Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in Begleitung von Familienangehörigen, Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. Lediglich durchschnittlich 10 % der Besucher sind alleine unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung zum Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – Attraktivität, Einzugsgebiet, soziodemographisches Profil und aktionsräumliches Verhalten der Besucher. Ergebnisse einer Besucherbefragung im Dezember 2008. Geographisches Institut der Universität Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.; Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln, wurde für einen Donnerstag im September 2014 ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher (n= 16.653) alleine zum Einkaufen in die Innenstädte kommen. Für einen Samstag im September 2014 ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) einen Anteil der Menschen, die alleine zum Einkaufen unterwegs sind, von rund 40 %. Noch höhere Anteile des „Single-Shoppings“ liefern die Ergebnisse der bundesweiten „Untersuchung Kundenverkehr“ des Handelsverbandes BAG aus Oktober 2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten Konsumenten in deutschen Innenstädten ergaben sich für drei Erhebungstage folgende Anteile von „Single-Shoppern“: Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, dass die Personenanzahl als ein taugliches Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen (Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. muss. Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext hat auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich 6 gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit kulturellem, sozialem und traditionsbildendem Charakter zur Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft bei. Das BVerwG erkennt an, dass bei einem Weihnachtsmarkt mit dem umschriebenen Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich und eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch überwiegende Betrachtung von Weihnachtsmärkten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verkennt nach Auffassung des BVerwG das Vorliegen sozialer, kultureller und traditioneller, gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des örtlichen Zusammengehörigkeitsgefühls unter den Bürgern, der Wahrung von Tradition und religiöser, historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten Belange auf eine wirtschaftliche Betätigung im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar (Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009). Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten und Weihnachtsmärkten den Charakter der Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil vom 23. März 1988 - 4 B 86.02336 - GewArch 1988, 245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung von Altennachmittagen, das Auftreten von Musikkapellen und das Bestehen von Kindernachmittagen spielen bei derartigen Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem anerkannt, dass für einen traditionsbildenden und traditionellen Weihnachtsmarkt das Besucherinteresse, vertraute und beliebte Darbietungen aus früheren Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt mit den Bürgern untereinander sicherzustellen, eine wesentliche Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. März 1980 - 22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299). Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im Vordergrund? Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 7 Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund steht. Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung ☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung Besteht ein unmittelbar räumlicher und zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und den zur Öffnung vorgesehenen Verkaufsstellen? Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt genehmigten Anlässe. Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird nicht genehmigungsfähig sein; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher als die der Verkaufsstellenöffnung? Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; X ja ☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) Besucher wegen Anlassveranstaltung: In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2474 40/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den- groessten-weihnachtsmaerkten-nach- besuchern/). 8 Trotz der großen und in den vergangenen Jahren stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im Rahmen der Prognose für 2021 gehen wir aktuell von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 3,75 Mio. von uns prognostizierten Besucher werden auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 32 Tage verteilt. Somit würden- idealtypisch- knapp 118.000Besucher am Sonntag (19.Dezember 2021) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung aus den vergangenen Jahren zählt das dritte Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als der frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sontag – in einem konservativen Ansatz- von höheren Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was absolut dann etwa 123.000 bis 129.000 Menschen am Sonntag „ausmachen“ würde. Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel- Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich viel breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die ANUGA, scheint die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 126.945 bis 132.990 Menschen plausibel und nachvollziehbar. Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte, wie die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% der Besucher reisen aus weiter entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spricht. Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen sich durchüber dem Durchschnitt liegenden Anteilen von ausländischen Besucher aus. (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) 9 Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem Ausland stammen und überwiegend Touristen sind, läßt sich für den 19.Dezember 2021 ein noch höherer Anteil dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag besonders mit dem Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“ in Verbindung. a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 4. Dezember 2022 aus, so würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt besuchen. c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. Demnach waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher am 8. Oktober 2017 ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt gekommen. Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung auszugehen ist, ist die prognostizierte Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar. In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss 10 Veranstaltungsfläche: Verkaufsfläche: als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, das sich vom alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: An St. Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, Große Sandkaul, Hahnenstrasse, Hohenzollernring, Komödienstrasse, Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, Marspfortengasse, Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, Pipinstrasse, Rheinuferstrasse/Tunnel, Straßen um 11 Neumarkt, Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse, Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: 1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an den Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 16.12. 2018 von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern. 2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus 12 städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.- Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Gesamtfazit: Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet. Quellenangabe und Belege zu Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche: Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) COMFORT Städtereport Köln 2016 Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 08.10.2017 Vitale Innenstädte 2014 Köln Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn Die nachfolgend genannten Sachgründe wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG geschaffen. Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen von den zur Antragstellung berechtigten Interessengemeinschaften genehmigt. Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische Erwägungen) auch nicht aufgegeben. Die nachfolgenden Sachgründe können allerdings kumulativ vorliegen und der Verwaltung dazu dienen, dem Rat das öffentliche Interesse über den Anlassbezug/- zusammenhang hinaus zu begründen. Hier sind die Antragsberechtigten/Interessengem einschaften gefordert, diese Sachgründe geltend zu machen/nachzuweisen und überprüfbare Belege vorzulegen. 13 Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt hier zum Download bereit. Es wird gefordert, dass die Kommune auf der Grundlage eines Einzelhandelskonzepts mit der Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen noch nicht als Mittel, um das öffentliche Interesse in Gestalt der benannten weiteren Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend genannten Sachgründe können daher derzeit nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept begründet werden. Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen vorzutragen. Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze) Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, insbesondere weniger mobiler und ältere Teile der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher Versorgung) Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 14 wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. Ladenöffnung dient der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung der Innenstädte mit negativen Auswirkungen auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien und der Abwanderung von Einzelhändlern und Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen. Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil haben dabei die nationalen und internationalen Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse reisen jedes Adventswochenende an und ein großer Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen Köln mit seiner schönen weihnachtlichen Atmosphäre wahr. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese Aussagen unterstreichen einmal mehr die Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine große Rolle, um den Aufenthalt in der emotionalsten Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden zu lassen. Neuere Erkenntnisse setzen das „Erlebnisshopping“ als Pendant zum Online-Kauf, das gerade in der Adventszeit forciert werden kann. Weihnachtsmärkte zu besuchen, Geschenke einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen Distanzen fussläufig gut möglich. In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es außerdem wichtig, sich von umliegenden Kommunen „abzuheben“ und die Alleinstellungsmerkmale der Stadt herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in der Adventszeit mehr als gerecht und dieser Status Quo sollte in den nächsten Jahren nicht 15 nur beibehalten, sondern auch weiter forciert werden. Diese Entwicklungen werden nicht nur den Anforderungen an den Tourismusstandort, sondern auch einem attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort gerecht. © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt Weihnachtsmärkte: Möglicher geöffneter Bereich Handel Innenstadt © STADTMARKETING KÖLN | 2016 1 Vorstellung der Ergebnisse der Passanten-Befragung und Zählung offener Sonntag 8.Oktober 2017 in Zusammenarbeit mit IG SCHILDERGASSE Standorte Zählung/Befragung verkaufsoffener Sonntag 08.10.2017, Kölner Innenstadt Roncalliplatz 3,0tsd.qm AlterMarkt 1,6tsd.qm Heumarkt 3,1tsd.qm Neumarkt 4,5tsd.qm Rudolfplatz ca. 1,0tsd qm STANDORT 1 STANDORT 2 STANDORT 3 STANDORT 4 STANDORT 5 Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Anzahl Besucher pro Standort (wechselhaftes, trüb/regnerisches Wetter, Temp. 14 Grad Celsius) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 29.670 37.306 35.352 27.834 9.198 139.360 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 4 Standort 5 GESAMT Zählung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Anzahl Besucher im Tagesverlauf Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 20.556 31.554 32.624 26.948 27.678 0 10.000 20.000 30.000 40.000 13:00-14:00 14:00-15:00 15:00-16:00 16:00-17:00 17:00-18:00 Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Herkunft der Besucher (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 117 112 20 0 20 40 60 80 100 120 Aus Köln Von Außerhalb Aus dem Ausland Auswahl: China, Chile, Italien, Argentinien, Spanien, Schweiz, Russland, Polen, Indonesien, Türkei Engere Region 71 Weitere Region 41 Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Personenanzahl (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 36 134 36 27 16 0 20 40 60 80 100 120 140 Alleine zu Zweit zu Dritt zu Viert > als vier Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Besuchsmotive (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 246; Mehrfachnennungen waren möglich) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 33 130 49 26 79 149 0 50 100 150 Bummeln/Spazieren gehen Gastronomiebesuche Freunde/Bekannte treffen Allgemeine Freizeitgestaltung verkaufsoffener Sonntag Sonstiges Davon 54 ausschließlich Bummeln/Spazierengehen + Einkaufen = 53 % Gastronomiebesuche + Einkaufen = 17 % Freunde/Bekannt treffen + Einkaufen = 9 % Allgemeine Freizeitgestaltung + Einkaufen = 12 % Sonstiges (Anuga, Streetfood-Festival) + Einkaufen = 9 % Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Besuchsmotive Kombination (Anzahl ausgewertete Interviews n= 247; Mehrfachnennungen waren möglich) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Einkauf/Kein Einkauf (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 42 61 146 0 50 100 150 Einkauf Kein Einkauf Unentschlossen Durchschnittlicher Einkaufsbetrag: 140,85 € Befragung Passanten verkaufsoffener Sonntag, 8. Oktober 2017 KÖLN Kirchengängern (Anzahl ausgewerteter Interviews n= 249) Quellen: Stadtmarketing Köln, Oktober 2017 214 35 0 50 100 150 200 Ja Nein Kernaussagen/Ergebnisse Zählung/Umfrage verkaufsoffener Sonntag, 08.10.2017, Köln 1. Die im Genehmigungsantrag für den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festival am 8. Oktober 2017 erstellten Besucherprognosen können durch die Zählung und Befragung vollständig bestätigt bzw. sogar als „übererfüllt“ bezeichnet werden. Zunächst muss festgestellt werden, dass aufgrund der Anordnung der Zählstandorte mit hoher Wahrscheinlichkeit von Doppel-/Mehrfachzählungen ausgegangen werden muss. Ein „Abschlag“ bzw. Abzug von rund einem Viertel auf die 139.360 gezählten Besucher würde demnach 104.520 Personen entsprechen. Im Genehmigungsantrag wurden Gesamtbesucherzahlen (Personen die sowohl zum Einkaufen/wegen des verkaufsoffenen Sonntags als auch wegen der Anuga, dem Gourmetfestival und dem Streetfood -Festiva kommen) von 102.100 bis 112.200 Personen prognostiziert. Der reale Wert liegt also fast gen au in der Mitte. Schlussfolgerung/Forderung: Die im Genehmigungsantrag gewählten Prognoseverfahren sind verlässlich und sollten künftig bzw. bei weiteren Antragsstellungen für verkaufsoffen e Sonntage grundsätzlich akzeptiert werden und zur Anwendung kommen. 2. Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner Innenstadt stellen das „Bummeln“, das „Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ die Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten Besucher gaben diese Beweg gründe an. Damit wird der im Genehmigungsantrag prognostizierte Besucheranteil, der nicht wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt kommt, sogar noch übertroffen. Im Genehmigungsantrag vorausgesagt waren zwischen 58.100 und 60.200 Besucher, die aus anderen Beweggründen als dem verkaufsoffenen Sonntag in die Innenstadt kommen; real sind es 62.712 Personen. Lediglich ca. 22 % der Besucher kommen dagegen ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt. In den restlichen Fällen wird das Einkaufen am verkaufsoffenen Sonntag mit anderen Besuchsmotiven, neben den Beweg gründen des „Bummelns“ und „Spazierengehens“, vor allem mit Gastronomiebesuchen, gekoppelt. Von denjenigen Besuchern, die ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Son ntags in die Kölner Innenstadt gekommen sind, kauft die deutlich Mehrheit von rund 59 % auch tatsächlich etwas ein. Damit liegt die sonntägliche „Käuferquote“ um rund 3 % höher als im Mittel anderer Wochentage und Samstage (Vergleichswert BAG-Untersuchung Kundenverkehr 2008, Köln). Der durchschnittliche Einkaufsbetrag liegt bei 140,85 €. Schlussfolgerung/Forderung: Der sonntägliche Besuch der Kölner Innenstadt erfolgt nicht primär bzw. ausschließlich wegen des verkaufsoffenen Sonntags. Mehrere Motive sind, in Kombination miteinander, ausschlaggebend. Das Einkaufen alleine spielt dabei sogar eine deutlich untergeordnete Rolle. Bei künftigen A nträgen zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Köln sollten diese Erkenntnisse bei der Abwägung Berücksichtigung finden. 3. Im Vergleich zu Wochentagen und Samstagen kommen am Sonntag mehr Besucher von außerhalb in die Kölner Innenstadt. Der Anteil auswärtiger Besucher am Sonntag liegt im Durchschnitt rund 3 % hö her als an anderen Wochentagen (als Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln) . Rund 8 % der auswärtigen Besucher stammen am Sonntag aus dem Ausland und si nd überwiegend Touristen. Für diese Gruppe steht der verkaufsoffene Sonntag besonders in Verbindung mit dem Besuchsmotiv „Stadtbesichtigung“. Schlussfolgerung/Forderung: Sonntägliche Veranstaltungen in Verbindung mit Ladenöffnungen erhören den Zufluss auswärtiger Besucher und Touristen in die Kölner Innenstadt. Dadurch kann Köln einerseits seine Stellung als führendes Oberzentrum der Region festigen, andererseits seine Wahrnehmung und Akzeptanz als Weltmetropole stärken. 4. Es zeigt sich, dass sich die Besucher am Sonntag länger in der Kölner Innenstadt aufhalten als an anderen Wochentagen und Samstagen. Während an den Wochentagen und Samstagen durchschnittlich rund 12 % der Mensch en kürzer als eine Stunde in der Kölner Innenstadt verbleiben, sind es am Sonntag lediglich etwa 7 %. Umgekehrt ist der Anteil der Besucher, die sich beispielsweise zwischen 2 bis 4 Stunden in der Kölner Innenstadt aufhalten am Sonntag mit 37 % deutlich höher als an Wochentagen und samstags, wo der Anteil im Mittel bei ca. 27 % liegt (als Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln). Schlussfolgerung/Forderung: Längere Aufenthaltszeiten der Besucher bedingen und erfordern entsprechend angepasste Konzepte und Angebote. Die Stadt und auch alle anderen innerstädtischen Wirtschaftsakteure, wie z.B. die Gastronomie und der Einzelhandel, müssen den Aufenthalt für die Besucher so sicher, angenehm und abwechslungsreich gestalten wie möglich. Zu r Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben muss das Stadtmarketing die maßgebliche Koordination übernehmen. 5. Die Menschen nutzen den Sonntag, im Gegensatz zu den anderen Wochentagen und Samstagen, deutlich intensiver zum gemeinsamen Besuch der Kölner Innenstadt. Im Durchschnitt der Wochentage und Samstage sind in der Kölner Innenstadt einerseits etwa 38 % de r Menschen alleine anzutreffen; dem steht ein Anteil von nur ca. 14 % am Sonntag gegenüber. Andererseits liegt der Anteil der Besuche zu Zweit oder zu Dritt am Sonntag kumuliert bei 68 %, gegenüber einem durchschnittlichen wöchentlichen Anteil von etwa 51 %. Auch der Anteil der gemeinsamen Besuche mit mehr als vier Personen liegt am Sonntag um ungefähr 8 % höher (als Vergleich dienten die Daten/Ergebnisse der Studie „Vitale Innenstädte 2014 Köln, des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln). Schlussfolgerung/Forderung: Der sonntägliche Aufenthalt und Einkauf in der Kölner Innenstadt muss verstärkt in den Fokus gemeinschaftlicher Aktivitäten gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern sowie für Tourismusgruppen. Entsprechend sind Warenangebot e, Dienstleistungen und Services bereit zu stellen. Ein offensives, gruppenorientiertes Standortmarketing könnte solche Entwicklungen initiieren bzw. intensivieren. 6. Die Verkehrsmittelwahl für den sonntäglichen Besuch der Kölner Innenstadt unterscheidet sich im Hinblick auf die Hauptverkehrsmittel ÖPNV und Pkw deutlich vom wochentäglichen und auch vom samstäglichen Verhalten. Während wochentags und samstags im Mittel rund 54 % der Menschen öffentliche Verkehrsmittel benutzen, sind es am Sonntag lediglich knapp 39 %. Umgekehrt fahren sonntags fast 45 % mit dem Pkw in die Kölner Innenstadt, wochentags und samstags durchschnittlich nur 28 %. Die prozentualen Anteile der Besucher, die das Fahrrad nutzen oder zu Fuß in die Kölner Innenstadt kommen, sind nahezu identisch. Schlussfolgerung/Forderung: Die Kölner Innenstadt muss auch an Sonntagen für alle Verkehrsteilnehmergruppen uneingeschränkt erreichbar sein. Parkplätze städtischer Verwaltungen und Behörden sowie Parkeinrichtungen von Banken, Versicherungen etc., sollten an Sonntagen für eine allgemeine Nutzung geöffnet werden. 7. Die überwältigende Mehrheit von nahezu 86 % der befragten Besucher zählt nicht zu den regelmäßigen sonntäglichen Kirchgängern. Es gibt im Hinblick auf die Kirchenbesuche auch keine signifikanten Unterschiede zwischen Kölner n und Besuchern die von außerhalb kommen. Ebenso gibt es keine gravierenden Unterschiede zwischen dem Kirchenbesuchsverhalten von Männern und Frauen. Schlussfolgerung/Forderung: Verkaufsoffene Sonntage halten die Menschen nicht vom sonntäglichen Kirchgang fern, weil die ganz überwiegende Mehrheit der Kölner Innenstadtbesucher sowieso nicht (mehr) regelmäßig an Sonntagen in die Kirche geht. Umgekehrt wird ein Verbot von verkaufsoffenen Sonntagen die Kölner Kirchen wohl kaum wieder füllen (können). Diesbezügliche Argumente der Kirchen im Rahmen der Genehmigung von Anträgen für verkaufsoffene Sonntage sind fernab jeder Realität. Die Kirchen sollten sich den verkaufsoffenen Sonntagen daher nicht grundsätzlich entgegen stellen und den Kirchgang gemeinsam mit der Stadt und den innerstädtischen Akteuren, z.B. Gastronomie, Kultur und Einzelhandel, in einem größeren und übergeordneten Kontext stellen. Möglichkeiten zu einer gegenseitigen „Befruchtung“ sollten ausgelotet werden. Ergebnispräsentation der bundesweiten Befragung von über 33.000 Innenstadtbesuchern – Pressekonferenz Vitale Innenstädte Berlin, 27. Januar 2015 Vitale Innenstädte 2014 2 Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchung Konsequenzen 2 Vitale Innenstädte 2014 3 1 Vitale Innenstädte 2014 3 3,4 4,4 5,6 6,6 7,4 8,4 9,4 5,9 7,7 9,9 11,6 13,1 14,9 16,6 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H Anteil Online-Handel am Umsatz des Einzelhandels nach HDE Anteil Online-Handel am Umsatz des Einzelhandels nach HDE, ohne FMCG Anteil des Online-Handels am Einzelhandel (in %) Wo kein Wachstum ist, herrscht Verdrängung: Der Anteil des Online-Handels am Einzelhandel wächst stetig, denn … Quelle: IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. Hochrechnung (H). Vitale Innenstädte 2014 4 14,8 18,4 23,8 28,7 33,1 37,7 42,8 111,7 +24,2 +29,5 +20,6 +15,2 +14,1 +13,3 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 H 2020 T Online-Handel Umsatz in Mrd. Euro VÄ z. VJ in % Marktvolumen Online-Handel (in Mrd. Euro) … der E-Commerce entwickelt sich rasant – für 2014 werden wieder zweistellige Zuwachsraten erwartet. Konsumgüter B2C zu Endverbraucherpreisen, ohne Dienstleistungen, Hochrechnung (H) IFH Köln, Branchenreport Online-Handel, 2014. +24,2 +29,5 Umsatzanteil E-Commerce am Handel i.e.S.: 2013: 8,4% 2020: 23,2% Vitale Innenstädte 2014 5 Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ VITALE INNENSTÄDTE 2014 Passanten-Befragung zur Attraktivität der deutschen Innenstadt 62 Städte (N, W, O, S), > 33.000 Interviews synchron erhoben am Do (25.09.) und Sa (27.09.) Vitale Innenstädte 2014 6 Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchung Konsequenzen 2 Vitale Innenstädte 2014 3 1 Vitale Innenstädte 2014 7 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 8 Top-Performer in den einzelnen Ortsgrößenklassen Welche Schulnote würden Sie dieser [der von Ihnen besuchten] Innenstadt in Bezug auf ihre Attraktivität geben?* Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + 2,7 Gesamtdurchschnitt über alle 62 teilnehmenden Städte Hamburg Münster Regensburg Landshut Bietigheim- Bissingen Freyung *Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6, Gesamtdurchschnitte über alle teilnehmenden Städte der entsprechenden Ortsgrößen Durchschnittsnoten der Städte in den einzelnen Ortsgrößenklassen 2,5 2,5 2,7 2,7 2,7 3,0 über 500.000 200.000 bis 500.000 100.000 bis 200.000 50.000 bis 100.000 25.000 bis 50.000 bis 25.000 Ø nach OrtsgrößeEinwohner Vitale Innenstädte 2014 9 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 10 Durchschnittsnoten der Städte in den einzelnen Altersklassen* 2,7 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6 16 bis 19 Jahre 20 bis 29 Jahre 30 bis 39 Jahre 40 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt *Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6 Altersstruktur der Innenstadtbesucher nach Ortsgrößenklassen Vitale Innenstädte 2014 11 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 12 1 2 3 4 5 6 Gestaltung der Innenstadt Ambiente/ Atmosphäre/ Flair Erlebnischarakter regionale Verbundenheit Sauberkeit Sicherheit Vielfalt und Angebot der Geschäfte Gastronomieangebot Freizeitangebot Besucherzahl Erreichbarkeit Parkmöglichkeiten Barrierefreiheit Bestes Stadtergebnis Durchschnittsergebnis* Schlechtestes Stadtergebnis Wie bewerten Sie die Attraktivität dieser Innenstadt im Hinblick auf … ungenügendsehr gut Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei *Mittelwert der Ortsgrößendurchschnitte Vitale Innenstädte 2014 13 < 25.000 EW 25.000- 50.000 EW 50.000- 100.000 EW 100.000- 200.000 EW 200.000- 500.000 EW > 500.000 EW Ø Erreichbarkeit 2,4 2,2 2,1 2,0 1,9 1,8 2,1 Gastronomieangebot 2,8 2,6 2,6 2,2 2,2 2,3 2,5 Gestaltung der Innenstadt 2,7 2,6 2,6 2,7 2,5 2,5 2,6 Regionale Verbundenheit 2,8 2,5 2,5 2,5 2,4 2,5 2,6 Sauberkeit 2,5 2,6 2,5 2,7 2,7 2,9 2,6 Sicherheit 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,6 Ambiente/Atmosphäre/Flair 3,0 2,7 2,7 2,6 2,5 2,6 2,7 Vielfalt und Angebot der Geschäfte 3,2 2,9 2,7 2,5 2,2 2,1 2,7 Besucherzahl/-frequenz 3,4 2,9 2,7 2,4 2,4 2,1 2,8 Barrierefreiheit 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8 3,0 2,9 Parkmöglichkeiten 2,7 2,9 3,0 3,3 3,2 3,6 3,0 Freizeitangebot 3,7 3,3 3,1 2,4 2,4 2,5 3,1 Erlebnischarakter 3,6 3,4 3,2 2,9 2,8 2,7 3,2 Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei *Bewertung anhand von Schulnoten 1 bis 6 Dieses Einzelkriterium wurde im Vergleich zum Durchschnitt in der entsprechenden Ortsgröße besser bewertet Wie bewerten Sie die Attraktivität der Innenstadt im Hinblick auf …* Vitale Innenstädte 2014 14 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei (4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 15 Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit Wie würden Sie diese Innenstadt zuordnen? Es ist eine Innenstadt… 43 30 19 11 12 8 20 38 45 47 53 55 48 47 19 25 34 37 33 44 32 bis 25.000 Einwohner 25.000 bis 50.000 Einwohner 50.000 bis 100.000 Einwohner 100.000 bis 200.000 Einwohner 200.000 bis 500.000 Einwohner mehr als 500.000 Einwohner Ø ...eher für Freizeit und Stadtbummel sowohl als auch ...eher für die tägliche Versorgung Angaben in % der Befragten Vitale Innenstädte 2014 16 Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche Versorgung, Freizeit/Stadtbummel tritt als Besuchsmotiv in den Vordergrund 62 53 54 50 49 37 43 30 19 11 12 8 19 26 34 37 33 44 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 bis 25.000 Einwohner 25.000 bis 50.000 Einwohner 50.000 bis 100.000 Einwohner 100.000 bis 200.000 Einwohner 200.000 bis 500.000 Einwohner mehr als 500.000 Einwohner Besuchshäufigkeit der Stadt und Besuchsmotiv Anteil der Besucher, die täglich oder mehrmals pro Woche die Innenstadt besuchen Innenstadt für die tägliche Versorgung Innenstadt für Freizeit / Stadtbummel Angaben in % der Befragten Vitale Innenstädte 2014 17 Wer shoppt wann in der Innenstadt? 56 40 33 43 11 17 Donnerstag Samstag Mehr als 2 Personen 2 Personen 1 Person Angaben in % der Befragten Am Samstag sinken die Anteile der „Single-Einkäufer“ zu Gunsten der „Shopping-Paare“ und der „Shopping-Familien“. + 6 + 10 - 16 Vitale Innenstädte 2014 18 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei (4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit (5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet? Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 19 0,31 0,30 0,18 0,13 0,10 0,10 0,05 0,05* 0,04 0,03 0,03* 0,02* 0,00* -0,13 -0,08 -0,07 -0,02* -0,02* -0,15 -0,04* -0,11 -0,05 -0,07 -0,03* -0,07 -0,03 Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet? Wie beeinflussen die Einzelmerkmale die Gesamtattraktivität einer Stadt? Der Ausschlag der Balken informiert darüber, in welchem Ausmaß ein Einzelmerkmal die Gesamtattraktivität einer Stadt beeinflusst:  Ein Ausschlag in den positiven (grünen) Bereich bedeutet, dass sich über das Einzelmerkmal die Attraktivität einer Stadt aktiv steigern lässt.  Ein Ausschlag in den negativen (roten) Bereich bedeutet, dass bei Nicht- /Schlechterfüllung des Einzelmerkmals die Attraktivität einer Stadt unweigerlich sinkt. *Nicht signifikant ungleich Null (Signifikanzniveau < 95%) Einfluss auf die Attraktivität + - Vitale Innenstädte 2014 20 Welche Sortimente vermissen Sie in dieser Innenstadt? Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet? 19 42 14 15 12 6 6 26 11 19 31 10 11 6 2 4 22 14 34 25 6 8 3 3 2 18 11 20 26 4 7 3 2 2 7 5 24 23 5 8 3 4 2 10 7 20 12 4 7 3 4 1 5 5 23 26 7 9 5 4 3 15 9 Im Ortsgrößenvergleich überdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst. Im Ortsgrößenvergleich unterdurchschnittlich hoher Besucheranteil, der diesen Sortimentsbereich vermisst. Anteil der Befragten (in %), die in der Innenstadt den jeweiligen Sortiments- bereich vermissen Ortsgrößenklasse (Einwohner) Øbis 25.000 25.000 bis 50.000 50.000 bis 100.000 100.000 bis 200.000 200.000 bis 500.000 mehr als 500.000 Lebensmittel / Getränke Bekleidung / Fashion Schuhe / Lederwaren Sportartikel / Hobby / Freizeit Kosmetik / Drogerie / Gesundheit Bücher / Zeitschriften / Schreibwaren Uhren / Schmuck / Accessoires Multimedia / Elektronik / Foto Haushaltswaren / Deko Vitale Innenstädte 2014 21 Ergebnisse (1) Deutsche Innenstädte erhalten die Gesamtnote 3 + (2) Innenstädte sind bei Alt und Jung beliebt (3) Einzelbewertungen: Von „gut“ bis „mangelhaft“ ist alles dabei (4) Multifunktionale Stadt: Versorgung vs. Freizeit (5) Innenstadtattraktivität: Was beflügelt, was belastet (6) Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen Untersuchung „Vitale Innenstädte 2014“ Vitale Innenstädte 2014 22 Hat sich Ihr Einkaufsverhalten in der Innenstadt durch das Angebot, online einkaufen zu können, verändert? 21 19 19 20 21 21 20 bis 25.000 Einwohner 25.000 bis 50.000 Einwohner 50.000 bis 100.000 Einwohner 100.000 bis 200.000 Einwohner 200.000 bis 500.000 Einwohner mehr als 500.000 Einwohner Ø Ja, ich kaufe verstärkt online ein und besuche daher diese Innenstadt zum Einkaufen seltener Angaben in % der Befragten Online-Handel: Städte unterschiedlicher Größe gleichermaßen von Frequenzverlusten betroffen Vitale Innenstädte 2014 23 Hintergrund und Zielsetzung der Untersuchung Ergebnisse der Untersuchung Konsequenzen 2 Vitale Innenstädte 2014 3 1 Vitale Innenstädte 2014 24 Allgemein: In Zeiten steigender Online-Umsätze und zunehmendem Verdrängungswettbewerb sowie heterogener Innenstadt-Funktionen ist Kooperation notwendiger denn je: Keine attraktiven und vitalen Innenstädte ohne Handel und kooperierendes City-Management. Zentrale Herausforderung: Übernahme von Funktionen und Aufgaben durch alle beteiligten Stakeholdergruppen:  Handel: Zum Existenzerhalt und zur Kompensation möglicher Umsatzverlagerungen in den Online-Handel: Nutzung aller Vertriebswege. Bestmögliche Bedienung des Erlebnischarakters – einem zentralen Erfolgstreiber der Innenstadt. Reges Engagement bei abgestimmten Marketing-Maßnahmen für die jeweilige Stadt und ihre Besucher.  Immobilienwirtschaft: Aktiver Beitrag zur Stabilisierung bzw. Entwicklung des Standortes über die Verbesserung ambiente-bezogener Attraktivitätsfaktoren. Entwicklung zukunftsfähiger Raum- und Mietmodelle, um bei veränderten Gegebenheiten Flexibilität sicherstellen.  City-Marketing: Vereinbarkeit der unterschiedlichen Interessen der Stakeholder vor Ort, die durch die Moderation des jeweiligen City-Marketings kooperativ zusammengeführt werden können. Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ I/II Vitale Innenstädte 2014 25  Kommune/Stadt: Bearbeitung und Verbesserung von Attraktivitätsfaktoren und Berücksichtigung der Multifunktionalität von Innenstädten. Aktive Unterstützung des Handels allgemein und mit Blick auf angegliederte Wirtschaftszweige (Dienstleister, Immobilienwirtschaft, Gastronomie, Kultur). Höhere Frequenzen zur Vitalität der Stadt durch z.B. optimierte Infrastruktur, Erreichbarkeit oder weniger administrative Anforderungen.  Politik: Erweiterte Betrachtung des Handels in seinem gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Kontext. Entwicklung fortlaufender, regional ausgerichteter Einzelhandelskonzepte, die das Wechselspiel mit anderen Wirtschaftszweigen berücksichtigen. Behörden und Stadtplaner berücksichtigen stärker die zunehmende Multifunktionalität der Städte.  Standesvertretungen: Heterogene Bewertungen und Anforderungen signalisieren Handlungsbedarf ohne Patentrezept. Dialog, Zusammenarbeit und Empathie aller beteiligten Stakeholdergruppen sind – regional wie auch überregional – bei der Suche nach Lösungsansätzen gefragt. Konsequenzen der Analyse „Vitale Innenstädte 2014“ II/II Bildquellen: © Sindy/Fotolia.com; © Andres Rodriguez/Fotolia.com Umfrage: Schulnote 3 plus für deutsche Innenstädte Aktuelle Untersuchung in 62 Städten zeichnet umfassendes Bild zur deutschen Innenstadt. Stadt- zentren bei Alt und Jung gleichermaßen beliebt. Städte aller Größenklassen von Frequenzverlusten betroffen. Köln, 27. Januar 2015 – Demografischer Wandel, Digitalisierung, verändertes Konsumentenverhalten –die deutschen Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Eine aktuelle Untersuchung des IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern nimmt deutsche Innenstädte deshalb genau unter die Lupe und hat über 33.000 Innenstadtbesucher zu der Attraktivität ihrer Stadtzentren befragt. Das Ergebnis: Innenstadtbesucher erteilen deutschen Stadtzentren die Schulnote drei plus. Sowohl junge als auch ältere Konsumenten sind dabei mit ihren Stadtzentren grundsätzlich zufrieden. Und: Innenstädte werden von Personen jeglichen Alters besucht –wobei der Anteil jüngerer Besucher mit der Stadtgröße tendenziell Zu nimmt. Versorgung vs. Freizeit: Womit Städte punkten können. Die Untersuchung bestätigt auch: Je höher die Einwohnerzahl, desto mehr stehen Freizeitaspekte beim Besuch der Innenstadt im Fokus. Vor allem kleinere Städte bis 50.000 Einwohner werden für die tägliche Versorgung aufgesucht. Ein Blick auf die Einzelkriterien verrät: Mit Guter Innenstadtgestaltung, Atmosphäre und Erlebnischarakter können Städte die Wahrnehmung ihrer Gesamtattraktivität positiv beeinflussen . Fehlt es auf der anderen Seite an Gestaltung, Sauberkeit oder Handelsvielfalt, sinkt die Attraktivität der Innenstadt aus Sicht ihrer Besucher in jedem Fall. Vor allem die Angebotsvielfalt im Handel ist ein Hygienefaktor. Aus Sicht der Innenstadtbesucher fehlen in den Stadtzentren Angebote in den Sortimentsbereichen Fashion, Lebensmittel/Getränke und Multimedia/Elektronik/Foto. Besonders in kleinen und mittelgroßen Städten werden Handelsangebote im Bereich Bekleidung vermisst –teilweise jeder dritte Innenstadtbesucher bemängelt die Auswahl in diesem Bereich. Online vs. Offline: Städte aller Größen von Frequenzverlusten betroffen Auch der weiterhin wachsende Online-Handel verschärft die Wettbewerbssituation vor Ort. Jeder fünfte Innenstadtbesucher gab an, verstärkt online einzukaufen und aus diesem Grund die Innenstadt seltener zum Einkaufen zu besuchen. Auffällig ist: Kleinstädte und Metropolen sind dabei gleichermaßen von Frequenz- verlusten betroffen. „Bei weiter steigenden Online-Umsätzen und der großen Heterogenität an Innenstadtfunktionen ist ein umfassendes City- Management notwendiger denn je. Ein Patentrezept für die erfolgreiche Innenstadt gibt es aufgrund unterschiedlichster Anforderungen und Rahmenbedingungen allerdings nicht –individuelle Konzept e müssen her. Dafür ist die Kooperation sämtlicher Innenstadt- Stakeholder zentral“, so Boris Hedde, Geschäftsführer des IFH Köln. 2 Zur Untersuchung: Wie sieht die Zukunft der deutschen Innenstädte aus und was wünschen sich Innenstadtbesucher von ihren Stadtzentren? Diese Fragen liegen der bundesweit angelegten Untersuchung „Vitale Innenstädte“ zugrunde, die das IFH Köln gemeinsam mit den Kooperationspartnern bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und vielen weiteren lokalen Partnern durchgeführt hat. In über 60 deutschen Städten aller Größen und Regionen wurden zeitgleich Innenstadtbesucher zu ihren Einkaufsgewohnheiten und der Attraktivität der Innenstadt befragt. Die Datenerhebung erfolgte an zwei ausgewählten Tagen (Donnerstag und Samstag) im September 2014 anhand eines einheitlichen Fragebogens. Insgesamt sind so rund 33.000 Interviews zusammen gekommen. Mit den beteiligten Kooperationspartnern IFH Köln, bcsd, HDE, Galeria Kaufhof, zwölf IHKs und weiteren lokalen Partnern haben sich alle wesentlichen Stakeholder der Innenstadt zusammengetan, um das wichtige Zukunftsthema Innenstadt umfassend beleuchten zu können. Ziel ist es, den Partnern in Handel und Verwaltung dringend benötigte Basisinformationen über die Positionierung ihrer Stadt aus Sicht der Besucher als Planungsgrundlage für standortspezifische Maßnahmen liefern zu können. Die Untersuchung liefert sowohl allgemeine Ergebnisse zur Attraktivität von Innenstädten und die Ansprüche der Innen stadtbesucher an die Stadtzentren der Zukunft als auch spezifische Erkenntnisse zu einzelnen deutschen Städten aller Größen und Regionen. Statements der Kooperationspartner Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd „Allen Städten, die sic h mit ihrer Positionierung im Wettbewerb um Kunden und Besucher auseinandersetzen, kann insoweit–sofern noch nicht geschehen –nur empfohlen werden, ein Citymarketing einzurichten. Idealtypisch durch öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure konstituiert, kann das Citymarketing als Schnittstelle im Sinne des Weißbuches einer kooperativen Innenstadtentwicklung Dynamik und Nachhaltigkeit geben“, so Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd. „Die Digitalisierung bietet dem lokalen Handel dabei enorme Möglichkeiten, seine Serviceorientierung mit modernen Citylogistikangeboten und der Aufenthalts - und Erlebnisqualität der Innenstadt zu kombinieren. Kann es einen attraktiveren Ort zum Einkaufen geben als eine Innenstadt, die das Beste aus der virtuellen mit dem Besten der realen Welt verbindet?“ so Michael Gerber, Bundesvorsitzender und Sprecher der bcsd. Lovro Mandac, Vorsitzender der Geschäftsführung GALERIA Holding GmbH „Politik und Handel müssen gemeinsam hart daran arbeiten, die Lebe nsbedingungen für die stationären Händler im Zeitalter der Digitalisierung zu sichern.“ „Wenn wir wollen, dass die Menschen in die Stadt kommen, dann müssen wir sie auch einladen. Unter der Überschrift der Aufenthaltsqualität geht es dabei um Vielfalt, Inspiration und Emotion, aber auch um Sicherheit, Zugänglichkeit und Sauberkeit. Die Menschen möchten vom Staat nicht bevormundet werden. Sie lassen sich weder vorschreiben, wie sie in die Stadt kommen –ob per Fahrrad, Bahn oder Pkw –, noch wie oder wann sie einkaufen. Die wenigen Sonntagsöffnungen zeigen, wie beliebt das SonntagsShopping bei den Deutschen ist. Wenn die Läden geschlossen bleiben müssen, dann kaufen sie eben in den Online-Shops. Die Forderung an die Politik muss deshalb lauten: Schaffen Sie einen ungehinderten Zugang zur City und lassen Sie die Menschen auch am Sonntag im stationären Handel einkaufen, wenn sie das möchten. Damit beseitigen wir den größten Wettbewerbsnachteil gegenüber den reinen Internet-Händlern und stärken die Innenstädte!
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    Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 4014/2023 Freigabedatum 04.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2024 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Geset- zes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beige- fügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- tagen für das Jahr 2024. Wirtschaftsausschuss 18.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 29.01.2024 Rat 06.02.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für das Jahr 2024 haben vier Interessengemeinschaften sechs Anträge für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Stadtgebiet Köln eingereicht. Bei den Anträgen handelt es sich um die Anträge, welche ausschließlich für das Jahr 2024 gestellt wurden. Für die mehrjährigen Anträge wird auf die separate Beschlussvorlage 4016/2023 verwiesen. Genehmigungsfähige Anträge der Interessengemeinschaften liegen wie nachfolgend beschrieben vor. Stadtbezirk 1: 1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 14.04.2024, FIBO Die Anlassbeschreibung legt bei der FIBO nachvollziehbar dar, dass die Messe im Jahr 2018 (mit 1.133 Aussteller*innen) mehr als 143.000 internationale Fach- und Privatbesucher*innen aus 120 Ländern nach Köln gezogen hat (https://www.fibo.com/de/FIBO/Abschlussbericht- 2018/793/). Sie ist die weltgrößte Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit. Im Jahr 2019 stieg die Zahl der Besucher*innen auf rund 145.000 Besucher*innen aus 133 verschiedenen Ländern an. Insgesamt nimmt die FIBO eine Fläche von 160.000qm ein. Nimmt man zur Mes- sefläche die Veranstaltungsfläche von ca. 3.500 qm in der Innenstadt hinzu, wäre die Gesamt- fläche der Veranstaltung deutlich kleiner als die Fläche der Geschäfte. Mit der Zahl der Besu- cher*innen und der Größe der Veranstaltung prägt die FIBO und die parallel stattfindenden Aktionstage in herausragender Weise den öffentlichen Charakter der Messetage. Dem stehen nachvollziehbar prognostisch dargelegt zwischen 44.000 und 50.000 zu erwar- tende Personen gegenüber, die am Sonntag dem 14. April zum Einkaufen in die Kölner Innen- stadt kommen werden. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Im vergleichba- ren Düsseldorfer Fall haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsge- richt NRW es angesichts der innerstädtischen Hotelbelegung sowie der schnellen öffentlichen Verkehrsverbindungen zum Messegelände und den Orten der Aktionstage, genügen lassen, dass die Messehallen und die Düsseldorfer City auf die Weise aufgrund der spezifischen örtli- chen Verhältnisse zu einer Einheit verklammert sind. Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „dass die öffentliche Wirkung der Messe in diese Bereiche aus- strahlt, weil dort eine Vielzahl der gerade von Messebesuchern und Ausstellern genutzten Ho- tels und Restaurants gelegen sind und öffentliche Verkehrsmittel eine schnelle wechselseitige Erreichbarkeit ermöglichen. Die Gesichtspunkte hat das Stadtmarketing Köln in seinem Antrag auch für Köln nachvollzieh- bar dargelegt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 3 2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 01.12.2024, Weihnachten in Köln Der Antrag von Stadtmarketing Köln rechtfertigt nach Auffassung der Verwaltung die Geneh- migung der für den 01.12.2024 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weih- nachtsmärkte. Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar dar, dass die Weihnachtsmärkte und nicht die beantragte Verkaufsstellenöffnung die für die Verdrängung des Sonn- und Feier- tagsschutzes erforderliche Strahlwirkung einnimmt. Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Zahl der Besucher*innen, nämlich eine Gesamtbe- sucher*innenzahl zwischen 123.000 bis ca. 129.000 Menschen. Mit den Zahlen der Besucher*innen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gele- genen Weihnachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen Charakter des Sonntages. Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesucher*innen 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besucher*innen gegenüber, die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Das entspricht in absoluten Zahlen zwischen 54.600 und 57.150 Besucher*innen. Die Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächlichen Zählung der Besucher*innen anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier nachvollziehbar auf eine prognosti- zierte Zahl der Besucher*innen von rund 51.100 bis ca. 57.150 Menschen, die nur zum Ein- kaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Dabei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksichtigt. Zu den Veran- staltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher*innen, als Besu- cher*innen, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher*innen. Neben der Gegenüberstellung der Besucher*innenzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch noch auf den Ge- samtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den Weihnachts- märkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um langjährige, traditionelle Feste mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben deutlich abheben. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachtsmärkte regelmä- ßig ausgeschrieben wurden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt einen ersichtlichen Magneten für Besucher*in- nen dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt und eine auch im Verhältnis zur Einwohner*innenzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger Besucher*innen an- lockt. Auch die spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Massenandrang auswärtiger Besucher*innen gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Ausnahme- charakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17 für den Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Hier war allein aufgrund des hohen Aufkommens der Besucher*innen des Leipzi- ger Weihnachtsmarktes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufs- stellen prognostiziert worden. Die Verwaltung hält den Antrag auch im Lichte der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 und vom 17.12.2021 für genehmigungsfähig. Auch das Bundesverwal- tungsgericht hat zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weihnachtsmarktes bestä- tigt. Dabei geht es, wie das Verwaltungsgericht Köln, davon aus, dass auch ohne exakte Dar- stellung von Zahlen der Besucher*innen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensichtlich ist. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 4 Stadtbezirk 2: 3. Treffpunkt Rodenkirchen; Rodenkirchener Sommertage, 01.09.2024 Die Rodenkirchener Sommertage finden seit rund 40 Jahren statt. Seit 2006 unter dem Na- men „Rodenkirchener Sommertage“. Die Rodenkirchener Traditionsveranstaltung ist die wich- tigste und größte Straßenfest-Veranstaltung im Kölner Süden. Bis ca. 2010 wurde immer die Ausgestaltung als verkaufsoffener Sonntag gewählt. Danach stand der Fokus stark auf der Darstellung der Unternehmen auf der Straße und es wurde auf die Beantragung einer Sonder- öffnung verzichtet. Die Interessengemeinschaft beobachtete eine verstärkte Frequentierung des stationären Handels. Häufig gepaart mit der Erkenntnis der Konsument*innen, dass der Einzelhandel nicht mehr in der Art existent ist, wie die Konsument*innen ihn noch vor zehn Jahren kannten. Kund*innen, die sich in der nahen Vergangenheit dem Onlinehandel zuge- wandt hatten, erlangten wieder deutlich mehr Bezug zum stationären Handel. Wie in den vergangenen Jahren werden die „Rodenkirchener Sommertage“ an zwei Tagen stattfinden. Eine Straßensperrung erzeugt den typischen Straßenfestcharakter. Auf der zentralen Bühne, (im Jahr 2023 auf dem Maternusplatz, häufig auch auf der zentralen Kreuzung Maternusstr/Hauptstr.) findet ein hochkarätiges Bühnenprogramm statt, in dem je- des Jahr Top-Akteure der Kölner Musikszene vertreten sind. Der Umstand zieht über die Rodenkirchener Grenzen hinweg jedes Jahr 30.000 bis 50.000 Besucher*innen an den zwei Tagen nach Rodenkirchen. Das Bühnenprogramm umfasst Köl- ner Top-Acts und lokal-etablierte Amateur-Acts. An dem Straßenfest wirken viele ortsansäs- sige Institutionen mit. Vereine (Turnverein Rodenkirchen, Rheinbogenstiftung, Karnevalver- eine u.a.) präsentieren sich. Der Turnverein Rodenkirchen stellt eine große Fläche zur Kinderbespaßung bereit. Hüpfbur- gen, eine Wasserrutsche und Geschicklichkeitsspiele sind ein typisches Programm, das vom Turnverein angeboten wird. Eine Vielzahl von kleinen Verkaufsständen laden auf der Haupt- straße zum Flanieren ein. Das Rodenkirchener Sommerfest, insbesondere die Musik-Acts prägen den Charakter des Tages, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangenheit durch die vielen Besucher*innen gezeigt, wie auch die Presse belegt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. 4. Treffpunkt Rodenkirchen; 21. Rodenkirchener Kunstmeile, 15.09.2024 Die Rodenkirchener Kunstmeile findet im Jahr 2024 zum 22. Mal statt. Sie stellt gerade für den Stadtteil Rodenkirchen einen nicht wegzudenkenden, kulturellen und insbesondere traditionellen Veranstaltungstag dar. Kunst und Kultur an allen Stellen des Vee- dels. Aus den Geschäften, Kirchen und Gastronomien werden Galerien, aus leerstehenden Geschäften und Seniorenzentren werden Ateliers, aus Eingangshallen und dem Rathaus wer- den Museen. Die Kunstmeile bringt den Bürger*innen in vielfältiger Art Kunst nahe. Wie in den vergangenen Jahren wird die Kunstmeile 2024 wieder ein großes Kulturfest wer- den, welches immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher*innen, an einem Vernissage-Sonntag, die nach Rodenkirchen strömen, son- dern auch die Zahl der teilnehmenden, professionellen Künstler*innen, die ihre Werke präsen- tieren, steigt jedes Jahr. Im Jahr 2020 wurden an 60 Ausstellungsorten 65 künstlerische Posi- tionen jeder Kunstgattung aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren im Jahr 2020 jedoch sogar rund 600 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Hier wirkten die ortsansässigen Schulen (Gesamtschule, Gymnasium, Offene Schule Köln und Jugendkunstschule) mit. Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern*innen, sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 450 Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium Rodenkirchen, der Offenen-Schule-Köln, der Gesamtschule Rodenkirchen, der renommierten Jugendkunst- schule Rodenkirchen sowie dem offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra Projekte für die Kunstmeile gestalten, die am Vernissage-Sonntag ausstellen und so 5 zum ersten Mal ihre Werke einer großen Öffentlichkeit präsentieren können. Auch die ältere Generation ist immer mit der Gruppe der Künstler*innen des Caritas Alten- zentrums von Sankt Maternus vertreten. Mit den Musiker*innen, Tänzer*innen und Literat*in- nen, die das umfangreiche Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit gestal- ten, sind so fast über 600 Kreative an der Kunstmeile beteiligt. Als Ausstellungsorte sind die katholische Kirche St. Maternus, die evangelische Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Ma- ternus-Seniorenzentrum Köln-Rodenkirchen, das Caritas-Altenzentrum St. Maternus, diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fah- nen gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie einem Rahmenprogramm mit Konzer- ten, Lesungen, Workshops und Performances miteinander verbunden. Auch im Jahr 2024 wird die stark inklusiv ausgerichtete Offene Schule Köln voraussichtlich mit einer Ausstellung in den Räumlichkeiten auf dem Sürther Feld begleiten. Eine Öffnung gegenüber dem Veedel ist ihre klare Strategie. Den Besucher*innen werden im Jahr 2024 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende Orte besucht und Kunsttouren durch Ro- denkirchen unternommen werden können. Die Künstler*innen werden nach der großen Vernissage in der Gaststätte „Zum Treppchen“ den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil ihre Arbeitstechniken präsentieren. Die mittlerweile etablierte Koopera- tion mit dem Veedel Michaelshoven wird ausgedehnt. Die dort ansässige Diakonie hat mit der neu geschaffenen Stelle einer Quartier-Managerin das Bestreben auf Ihrer Agenda, die ge- samte Vielfalt der dort ansässigen Klientel (Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, Senio- ren, unbegleitete jugendliche Migrant*innen) in die Abläufe von Rodenkirchen zu integrieren. Vereine, wie z. B. die Bürgervereinigung Rodenkirchen e. V. nutzen solch lebendige Tage, um an Infoständen mit Ihren Mitglieder*innen ins Gespräch zu kommen. Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vielfarbigen, rund 80 Seiten starken, Katalog, der in einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer Seite die teilnehmenden Künstler*innen dar, sondern enthält auch einen Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten vereinfacht. Begleitend wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den Sonntag der Ver- nissage „Tag des Kunsthandwerks und Designs“ als zentrale Veranstaltung auf dem Mater- nusplatz ausrichten. Hierbei handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen Kleinkun- stangebots aus der Region. Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige Kunstku- ratorin Alexa Jansen, wird die künstlerische Choreographie und das Matching zwischen Künstler*innen und Aussteller*innen organisieren. Daneben richtet die Aktionsgemeinschaft öffentliche Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler*innen und ambitionierte Laien aus. Hinzu kommen an dem Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. Die Kunstmeile mit ihrem vielfältigen Kunstangebot für die breite Bevölkerung prägt in eindeu- tiger Weise den Charakter des Tages in Rodenkirchen, während die Verkaufsstellenöffnung hierzu nur begleitend stattfindet. Die prägende Wirkung des Tages hat sich in der Vergangen- heit durch die vielen Besucher*innen gezeigt, die auch ohne parallel stattfindenden verkaufs- offenen Sonntag ihren Weg in den Stadtteil alleine wegen der Kunst gefunden haben. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 3: 5. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 27.10.2024; Kunst im Carrée Die Veranstaltung wird eine Woche (vom 26.10.2024 bis zum 03.11.2024) veranstaltet und am Wochenende 26. - 27.10.2024 eröffnet. Für den 27.10.2024 wurde der verkaufsoffene 6 Sonntag beantragt. In über 70 Geschäften bzw. Galeriefenstern und Einrichtungen im gesam- ten Carrée stellen die Künstler*innen ihre Kunstobjekte zu einem bestimmten Thema aus. Die Vernissage zur Eröffnung der „Kunst im Carrée“ ist für das Eröffnungswochenende außerhalb der Geschäfte im Caritaszentrum auf der Zülpicher Straße geplant. Dort findet auch die Preis- verleihung für das beste Kunstwerk sowie die Ehrung für die beiden Plakatkünstler*innen statt. Die Bezirksbürgermeisterin von Lindenthal wird zur Eröffnung eine Ansprache halten. An- schließend folgen ein Kunst-Spaziergang und eine Familienführung zu den Galeriefenstern, also ein Gang durch den öffentlichen Raum. Danach können Gäste und Kunstinteressierte die Kunst in den Galeriefenstern der Geschäfte sehen und mit den Künstler*innen in Diskurs ge- hen. Hierzu sind die ausstellenden Künstler*innen an ihren Kunstwerken anzutreffen und es werden kleine Snacks und Getränke angeboten, so dass über 70 kleine Vernissagen stattfin- den. Ortsansässige Vereine und Initiativen zeigen schauspielerisches/literarisches/tänzeri- sches/musikalisches Programm auf drei Open-Air Minibühnen auf privaten, aber öffentlich zu- gänglichen Grundstücken. Das Internationale Caritaszentrum präsentiert eine Open-Air Kultur- bühne mit Kunstschaffenden auf dem Kirchenvorplatz. Zudem finden an drei Standorten krea- tive Malaktionen für Kinder gemeinsam mit Künstler*innen und Aussteller*innen statt. Mehrere Portraitmaler*innen sowie Comiczeichner*innen malen, zeichnen und werden somit die Besu- cher*innen unmittelbar in die Gestaltung der Werke mit einbeziehen. Es wird ein Künstler*in- nen- und Designmarkt mit über 40 Aussteller*innen stattfinden. Die Kindergärten von St. Nikolaus und Karl Borromäus machen mit einer Künstlerin eine Malaktion und Kunstaktionen vor Ort. Darüber hinaus wird es Wandelkonzerte auf Plätzen und den Gehwegen geben, wo Musi- ker*innen und Musikgruppen der Rheinischen Musikschule spielen werden. Des Weiteren wird es an fünf bis sechs Open-Air Standorten Licht- und Fotoinstallationen ge- ben. Das Jugendzentrum, Juzi, in der Sülzburgstraße wird mit Aktionen wie Street-Art-Action mit einbezogen. In der St. Nikolauskirche wird es ein Orgel- bzw. ein Chorkonzert geben. Vor der Kirche ist eine Darbietung von verschiedenen Chören geplant. An verschiedenen Punkten in der Zülpi- cher Straße, der Berrenrather Straße, der Sülzburgstraße und der Luxemburger Straße wer- den Abbildungen der Highlights im öffentlichen Raum gezeigt. So kann man die Kunstwerke der bisherigen Preisträger*innen genießen und wird gleichzeitig neugierig auf die Kunstwerke, die in dem Jahr und unter dem diesjährigen Thema zu sehen sind. Die in Sülz und Klettenberg ansässigen Schulen und Gymnasien sind mit künstlerischen Akti- onen eingebunden: Die besten Kunstwerke der Schüler*innen werden in verschiedenen Ge- schäften ausgestellt und prämiert. Ein renommierter Künstler aus Köln begleitet ein kombinier- tes Literatur- und Kunstprojekt mit kalligraphischer Schreibkunst für Grundschüler*innen. Ein Projekt, das gemeinsames kreatives Arbeiten und Schönschreiben fördert. Sie erstellen in Zu- sammenarbeit mit dem Künstler ein großes Kunstwerk aus einzelnen Bildelementen ca.49 Bildtafeln 140 x 2 m. Am Sonntag wird es einen Rikscha-Fahrservice geben, der Besucher*innen zu den Ausstel- lungsorten bringt. Das gesamte Carrée wird so zum Ausstellungsort unter der Einbindung von verschiedenen Einrichtungen. Der Fokus liegt dabei auf dem verbindenden und die Gemein- schaft stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. Die Veranstaltung wird aus Sicht der Verwaltung den Charakter des Tages prägen. Die mit ihm verbundene Verkaufsstellenöffnung nimmt eine untergeordnete Rolle ein. Die Kunst im Stadtteil steht an dem Tag absolut im Vordergrund. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stadtbezirk 8: 6. Rath/Heumar, Interessengemeinschaft Rath/Heumar, 09.06.2024, Musikfestival 7 Beim von der Interessengemeinschaft Rath/Heumar eingereichten Anlass handelt es sich um ein auch in der Vergangenheit von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di akzeptiertes und nicht beklagtes traditionelles Fest. Das Fest findet auf einer Veranstaltungsfläche von 2.000 m² statt. Die parallel stattfindende Verkaufsstellenöffnung umfasst 20-25 Geschäfte mit Ver- kaufsflächen von ca. 50m². Nachvollziehbar prognostiziert sind für die Veranstaltung zwischen 3.500 und 4.000 Besucher*innen. Die Anzahl der Besucher*innen ist durch Presseberichter- stattung und Fotos belegt. Die der Verkaufsstellenöffnung wird auf 1.500 Besucher*innen ge- schätzt. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW ist der Antrag nach Ansicht der Verwaltung genehmi- gungsfähig. Stellungnahmen/Ergebnis Für das Jahr 2024 wurden aus Sicht der Verwaltung ausschließlich genehmigungsfähige An- träge der Interessengemeinschaften eingereicht. Mit E-Mail vom 08.11.2023 wurde den Institutionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW (Gewerkschaf- ten, Kirchen, IHK zu Köln, Handelsverband Aachen - Düren - Köln und der Handwerkskammer zu Köln) Gelegenheit zur Stellungnahme, bis einschließlich 24.11.2023, zu den Anträgen, wel- che die Verwaltung zum Zeitpunkt der Anhörung als genehmigungsfähig eingestuft hat, gege- ben. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di spricht sich mit Schreiben vom 23.11.2023 (Anlage 6 anonymisiert, Original liegt der Verwaltung vor) gegen die Genehmigung der beantragten Sonntagsöffnungen aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Köln Bund teilt mit Datum vom 23.11.2023 mit, dass sie sich der Stellungnahme von ver.di anschließen (Anlage 6, siehe E-Mail-Verkehr, ano- nymisiert, Original liegt der Verwaltung vor). Weitere Stellungnahmen, insbesondere der IHK Köln, sind der Verwaltung innerhalb der Frist nicht zugegangen. Fazit Die Verwaltung ist auch nach Abgabe der zuvor erwähnten Stellungnahmen von der Geneh- migungsfähigkeit der Anträge überzeugt, weil die Voraussetzungen des § 6 LÖG NRW für eine rechtmäßige sonntägliche Verkaufsstellenöffnung erfüllt sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die als Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Köln zu beschließen. Anlagen Anlage 1 Rechtsverordnung Anlage 2 Anträge Innenstadt Anlage 3 Anträge Rodenkirchen Anlage 4 Antrag Sülz-Klettenberg Anlage 5 Antrag Rath-Heumar Anlage 6 Stellungnahme ver.di und DGB Die Anlagen 2-5 werden im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.

Beratungsverlauf

  1. 18.01.2024

    Wirtschaftsausschuss

    TOP 1.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 22.01.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 25.01.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.7, Anhörung (BV). Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)
  4. 25.01.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 29.01.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 29.01.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  7. 06.02.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 6.3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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