AN/0100/2019
Kein Unterlaufen des Tarifvertrages bei Auszubildenden der Städt. Kliniken
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschuss Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.01.2019 AN/0100/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Kein Unterlaufen des Tarifvertrages bei Auszubildenden der Städt. Kliniken Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Unna, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. Beschluss: 1. Die Stadt Köln wird zukünftig keine Auszubildendenverträge mehr mit Auszubildenden schließen, deren Ausbildungsort die Städt. Kliniken sind. 2. Der Rat der Stadt Köln weist die Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Städt. Kliniken an, sich dafür einzusetzen, dass die Städt. Kliniken künftig selbst die Ausbildungsverträge mit den Auszubildenden in den Nicht-Pflegeberufen schließen. Begründung: Der Überleitungstarifvertrag der Städt. Kliniken sieht vor, dass auch weiterhin in den Nicht - Pflegeberufen ausgebildet werden muss. Der TVöD, der für Kliniken und Stadtverwaltung gleichermaßen gilt, regelt, dass Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ein Übernahmeangebot gemacht werden muss, wenn es offene Stellen im entsprechenden Beruf gibt. Durch die Verbundausbildung (Ausbildung ausschließlich bei den Kliniken, Personalbearbeitung und Schließen der Ausbildungsverträge bei der Stadt) für die Nicht-Pflegeberufe ist die Stadt Köln dafür verantwortlich den erfolgreich Abschließenden ein Übernahmeangebot zu machen. Hier gibt es die entsprechenden Stellen aber i. d R. nicht. Die Kliniken haben die entsprechenden Stellen, die eine Übernahme erlauben würden. Sie sind durch die Verbundausbildung allerdings nicht verpflichtet, ein Übernahmeangebot zu machen, da die Auszubildenden formal bei der Stadt beschäftigt sind. Sie machen dieses Übernahmeangebot auch nicht. In der Folge stellen sich die Auszubildenden schlechter. Die Stadt Köln macht diesen in der Regel ein Übernahmeangebot, allerdings über den eigenen Bedarf der Stadtverwaltung hinaus. Für medizinische Fachangestellte wurden deswegen lediglich halbe Stellen im Gesundheitsamt geschaffen. Weil eine Halbtagstätigkeit zum Leben nicht ausreicht, sind diese Angebote für die Auszubildenden nicht attraktiv. Demgegenüber besteht in den Städt. Kliniken nach Auskunft von ver.di- Vertrauensleuten in der Regel Bedarf für solche Kräfte. Die Stellen sollen aber häufig von externen Bewerbern mit Berufserfahrung besetzt werden. Dieses Verfahren offenbart ein problematisches Verhältnis der Städt. Kliniken zu ihrem Ausbildungsverfahren für Nicht-Pflegeberufe. Weder wird der Tarifvertrag seinen Intentionen entsprechend eingehalten, noch scheint bei den Städt. Kliniken Vertrauen in die Güte der eigenen Ausbildung zu bestehen. Wie die Stadt mitteilt, gibt es auch keine rechtliche Handhabe, die Kliniken zur Übernahme zu verpflichten. Den gravierenden Nachteilen der jetzigen Regelung stehen so gut wie keine Vorteile gegenüber. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0100/2019
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 22.01.2019
- Erstellt
- 22.01.2019 10:02