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AN/0100/2019

Kein Unterlaufen des Tarifvertrages bei Auszubildenden der Städt. Kliniken

Die Linke. Antrag nach § 3 22.01.2019

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 4.1

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3479 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Vorsitzenden des 
Gesundheitsausschuss 
Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.01.2019 
AN/0100/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 05.02.2019 
 
Kein Unterlaufen des Tarifvertrages bei Auszubildenden der Städt. Kliniken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Unna, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Die Stadt Köln wird zukünftig keine Auszubildendenverträge mehr mit 
Auszubildenden schließen, deren Ausbildungsort die Städt. Kliniken sind. 
2. Der Rat der Stadt Köln weist die Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der Städt. Kliniken 
an, sich dafür einzusetzen, dass die Städt. Kliniken künftig selbst die 
Ausbildungsverträge mit den Auszubildenden in den Nicht-Pflegeberufen schließen. 
 
Begründung: 
Der Überleitungstarifvertrag der Städt. Kliniken sieht vor, dass auch weiterhin in den Nicht -
Pflegeberufen ausgebildet werden muss. Der TVöD, der für Kliniken und Stadtverwaltung 
gleichermaßen gilt, regelt, dass Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der 
Ausbildung ein Übernahmeangebot gemacht werden muss, wenn es offene Stellen im 
entsprechenden Beruf gibt. Durch die Verbundausbildung (Ausbildung ausschließlich bei 
den Kliniken, Personalbearbeitung und Schließen der Ausbildungsverträge bei der Stadt) 
für die Nicht-Pflegeberufe ist die Stadt Köln dafür verantwortlich den erfolgreich 
Abschließenden ein Übernahmeangebot zu machen. Hier gibt es die entsprechenden 
Stellen aber i. d R. nicht. Die Kliniken haben die entsprechenden Stellen, die eine 
Übernahme erlauben würden. Sie sind durch die Verbundausbildung allerdings nicht

verpflichtet, ein Übernahmeangebot zu machen, da die Auszubildenden formal bei der 
Stadt beschäftigt sind. Sie machen dieses Übernahmeangebot auch nicht.  
In der Folge stellen sich die Auszubildenden schlechter. Die Stadt Köln macht diesen in 
der Regel ein Übernahmeangebot, allerdings über den eigenen Bedarf der 
Stadtverwaltung hinaus. Für medizinische Fachangestellte wurden deswegen lediglich 
halbe Stellen im Gesundheitsamt geschaffen. Weil eine Halbtagstätigkeit zum Leben nicht 
ausreicht, sind diese Angebote für die Auszubildenden nicht attraktiv. Demgegenüber 
besteht in den Städt. Kliniken nach Auskunft von ver.di- Vertrauensleuten in der Regel 
Bedarf für solche Kräfte. Die Stellen sollen aber häufig von externen Bewerbern mit 
Berufserfahrung besetzt werden.  
Dieses Verfahren offenbart ein problematisches Verhältnis der Städt. Kliniken zu ihrem 
Ausbildungsverfahren für Nicht-Pflegeberufe. Weder wird der Tarifvertrag seinen 
Intentionen entsprechend eingehalten, noch scheint bei den Städt. Kliniken Vertrauen in 
die Güte der eigenen Ausbildung zu bestehen. Wie die Stadt mitteilt, gibt es auch keine 
rechtliche Handhabe, die Kliniken zur Übernahme zu verpflichten. 
Den gravierenden Nachteilen der jetzigen Regelung stehen so gut wie keine Vorteile 
gegenüber.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0100/2019
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
22.01.2019
Erstellt
22.01.2019 10:02