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AN/1547/2019

Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln (2476/2019)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 12.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2019

Änderungsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-1547-2019

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Änderungsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-1547-2019

3204 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
Markus Klein 
Fraktionsvorsitzende r der SPD-Fraktion 
E-Mail: markus_klein@koeln.de  
 
Jürgen Schuiszill 
Fraktionsvorsitzende r der CDU-Fraktion 
E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de  
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzende r der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de  
 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzende r der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com  
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 07.11.2019 
 AN/1547/2019 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019, zu TOP 8.2.1 
 
 
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln (2476/2019) 
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion 
DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2019 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeistern Reker, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, zur im Betreff näher bezeichneten B e-
schlussvorlage folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksve r-
tretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 2 beiliegenden Fassung mit folgender 
Maßgabe: 
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln soll folgen-
de Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage kursiv und unterstrichen):  
 
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens 
am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung

2 
 
 
 
einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 w erden für Anträge und 
Beschlussvorlagen abw eichend 9 Arbeitstage vorgesehen. 
 
(9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vor-
lage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Erfolgt eine Stellungnahme 
der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. 
Die Frist ruht w ährend der Ratsferien (§ 43). Wenn der Fachausschuss die Vorlage ver-
tagt, verlängert sich die Beratungsfrist bis zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksver-
tretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Ober-
bürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-
Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der B e-
zirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen Angelegen-
heiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, 
§ 36 Abs. 5 GO NRW. 
 
Die Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Markus Klein 
 
Markus Klein   Jürgen Schuiszill 
SPD-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
   der CDU-Fraktion 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
HP Fischer   Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
der Fraktion DIE LINKE.   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1547/2019
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
12.11.2019
Erstellt
12.11.2019 13:45