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Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln (2476/2019)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1547/2019 vom 12.11.2019

Stand: Am 28.11.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Änderungsantrag_SPD_CDU_Grüne_LINKE_AN-1547-2019

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Markus Klein Fraktionsvorsitzende r der SPD-Fraktion E-Mail: markus_klein@koeln.de Jürgen Schuiszill Fraktionsvorsitzende r der CDU-Fraktion E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de HP Fischer Fraktionsvorsitzende r der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzende r der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 07.11.2019 AN/1547/2019 Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019, zu TOP 8.2.1 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln (2476/2019) Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2019 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeistern Reker, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, zur im Betreff näher bezeichneten B e- schlussvorlage folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Beschluss: Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksve r- tretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 2 beiliegenden Fassung mit folgender Maßgabe: § 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln soll folgen- de Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage kursiv und unterstrichen): (1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der Bezirksvertretung 2 einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 w erden für Anträge und Beschlussvorlagen abw eichend 9 Arbeitstage vorgesehen. (9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der Vor- lage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Die Frist ruht w ährend der Ratsferien (§ 43). Wenn der Fachausschuss die Vorlage ver- tagt, verlängert sich die Beratungsfrist bis zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksver- tretung. In begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des Ober- bürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von der Sechs- Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der B e- zirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen Angelegen- heiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW. Die Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein Jürgen Schuiszill SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion HP Fischer Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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