2440/2020
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich-geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz-Mitte - Baubeschluss
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Anlage 5 - Deutzer Weg o. Nr. - Grundrisse UG und EG
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Anlage 13, Auszug BV Porz 29.04.2021 TOP 7.3 - 2440-2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 30.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 29.04.2021 öffentlich 7.3 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich-geförde rten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz- Mitte, Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 3304 - Baubeschluss 2440/2020 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen "Neubau Deutzer Weg - Passivhaus-Standard umsetzen" AN/0974/2021 I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0974/2021 Beschluss Der Neubau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg o. N., 51143 Köln-Porz- Mitte, Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 3304 wird im Energiestandard Passivhaus umgesetzt. Zudem sollen Dach- und Wandbegrünung als auch E-Ladestationen vor- gesehen werden. Grün hoch 3 ist zu berücksichtigen Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) zuge- stimmt. II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 2440/2020 Geänderter Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz-Mitte, Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 3304, mit Gesamtbaukos- ten in Höhe von rund 4,43 Mio. € brutto. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teil- planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7- 5197 – Neubau Deutzer Weg, freigegeben Der Neubau wird im Energiestandard Passivhaus umgesetzt. Zudem sollen Dach- und Wandbegrünung als auch E-Ladestationen vorgesehen werden. Grün hoch 3 ist zu berücksichtigen Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 - Deutzer Weg o. Nr. - Grundrisse 1. und 2. OG
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BRH 60cm BRH 80cm BRH 40cm BRH Ad BRH 60cm _BRH 60cm| BRHI120cm BRH 120cm __ 5 g
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1.7.2 7. a 2 re bl 1.60 sed, 3.317 aan 1.97 +% 3.76 ulın 144 [
\ 1.20 1.20 1. 1.2 1.20 7. 1.2 1.0 1.0
kl 3.292 % 1.55 1 2.74 k 5.50 k 6.28 u 3.225 ro 3.735 E77 3.52 kl 8.02 Grundriss Obergeschoss
L 5.11 L 12.178 L 14.394 4 8.02 4 6.428 4 14.429 4 9.00 k 3.73
L 31.692 1 8.02 L 33.587
Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!
= 0.00 für beide Häuser =52.11 müNN
(R) = rollstuhlgerecht
(B) = Barrierefrei
Bewegungs
barrierefrei
läche gem. DIN 18040-2
nutzbare Wohnungen 1,20m x1,20m
Bewegungsfläche gem. gem. DIN 18040-2
barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl
nutzbare Wohnungen 1,50m x 1,50m
Brandschutz:
h feuerhemmend
fh hochfeuerhemmend
b feverbeständig
hfh+M hochfeuerbeständig unter zusätzlicher
mechanischer Beanspruchung
S rauchdicht und selbstschließend
DS dicht schließend
30
feuerhemmend und selbstschließend
Rettungsweg
Die angegebenen Maße beziehen sich auf den Rohbau.
Die Flächenangaben sind Fertigmaße.
A: Einarbeitung Fachplaner 19.05.2020 | IW
Neubau MFH Deutzer Weg, Köln
Bauherr: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen 562/41
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
pa
Telefon
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g architektinnenarchitekt
+49 (0) 2103 - 41763-0
+49 (0) 2103 - 41763-29
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1902
Entwurfsplanung
Ober- und Staffelgeschoß
Grundriß
M. 1/1100
Blatt:
E11 und E12
Datum: 01.04.2020
Anlage 11 - Deutzer Weg o. Nr. - Darstellung der Wirtschaftlichkeit
1624 Zeichen
Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 183.800,00 € 1. Kapitalkosten 44.500,00 € Eigenkapitalkosten 34.900,00 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 26.300,00 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 8.600,00 € Fremdkapitalkosten 9.600,00 € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge 9.600,00 € 2. Bewirtschaftungskosten 139.300,00 € AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 74.800,00 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 11.200,00 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 49.900,00 € Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. 3.400,00 € II. Laufende Erträge p. a. 182.500,00 € Mieterträge Gem. Förderantrag, erhöht sich jährlich um 1,5 %. 168.600,00 € davon Wohnungsmieten 161.100,00 € Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. 13.900,00 € III. Ergebnis 1.300,00 €- Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz-Mitte Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 10.11.2020
Anlage 1 - Deutzer Weg o. Nr. - Übersichtsplan 1.10000
426 Zeichen
400m3002001000 Mittelpunkt: [363513,5639416] 1:10000 Lageplan Stadtplan - Orange (RVR), Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.08.2020
Anlage 10 - Deutzer Weg o. Nr. - Haushaltsmäßige Auswirkungen
3446 Zeichen
Haushaltsmäßige Auswirkungen Deutzer Weg o. Nr. Porz Porz-Mitte Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. -1 0 1 2 3 4 2019 2020 2021 2022 2023 2024 01.01. 0 0 0 0 0 1 Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 97.915 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 97.915 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 54.802 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Abrisskosten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 54.802 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 73.833 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 73.833 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 30.720 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 30.720 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 35.246 € 151.500 € 477.754 € 1.329.000 € 1.772.000 € 664.500 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 35.246 € 151.500 € 477.754 € 1.329.000 € 1.772.000 € 664.500 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 35.246 € 151.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 477.754 € 1.329.000 € 1.772.000 € 664.500 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 Finanzrechnung Bedarf Teilfinanzplan 1004 Ergebnisrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Hierzu siehe "Darstellung der Wirtschaftlichkeit". Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Sie sind insoweit durchlaufende Posten und werden hier nicht ausgewiesen. Faktor Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004
Anlage 9 - Deutzer Weg o. Nr. - Ansicht Bergerstraße und Gartenseite
1607 Zeichen
62,66 58,22 +58,71 51,8 8 7) 6) 2 | +6181 | +61,51 = SZ +59,01 +58,71 = SZ | +52.05 H52,05 ZT, : =: 52,18 Ansicht Gartenseite OK Brüstung Hochstraße 60,77 E' Fi 'G' j j j 62,48 +9.70 +61,81 m Sr = a N Fenster öffenbar > 0,50m? 2 2 +59,01 T = = taffelgeschoß +8.00 Aa az [ce] >04 -_-___ N 17%18/28 Fenster öffenbar n \ SL n > 0,50m LE & 3 iS 12.93 k.A u \ . . | a j nm ı N 0.00 j +52.11 7 „7, a23 7 Schnitt B-B Ansicht Berger Straße Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen! = 0.00 für beide Häuser =52.11 müNN (R) = rollstuhlgerecht (B) = Barrierefrei Bewegungsfläche gem. DIN 18040-2 barrierefrei nutzbare Wohnungen 1,20m x1,20m Bewegungsfläche gem. gem. DIN 18040-2 barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen 1,50m x 1,50m Brandschutz: h feuerhemmend hfh hochfeverhemmend b feuerbeständig hfh+M hochfeuerbeständig unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung S rauchdicht und selbstschließend DS dicht schließend 30 feuerhemmend und selbstschließend L Rettungsweg Die angegebenen Maße beziehen sich auf den Rohbau. Die Flächenangaben sind Fertigmaße. A: Einarbeitung Fachplaner 19.05.2020 | IW Neubau MFH Deutzer Weg, Köln Bauherr: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen 562/41 Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden architektinnenarchitekt Telefon +49 (0) 2103- 41763-0 Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29 E-Mail info@pagelhenn.de Internet www.pagelhenn.de 1902 Entwurfsplanung Schnitt B-B, Ansicht Berger Strasse und Gartenseite Schnitt / Ansicht M. 17/100 Blatt: E21 und E 26 Datum:01.04.2020
Anlage 8 - Deutzer Weg o. Nr. - Ansicht Deutzer Weg
2635 Zeichen
Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!
AR 3 4 5 6 7 8) 9 10 al
l l l 1” 1” 1“ 1” 1“ 1“ 1“
+ 0.00 für beide Häuser =52.11 m üNN
| | | | | | | | | | 62,66
i i i i i i n i i i
OK Brüstung Fe 46151
T T \ an \ ı \ \ \
ı ı ı \ T T ı (R) = rollstuhlgerecht
Hochstraße 60,77 \ ! ! ! ! ! ! (B) = Barrierefrei
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T T : T +8,71 n u u { IN \/ ) | | /| 58 48 Bewegungsfläche gem. DIN 18040-2
T T T T T T T T T / ' barrierefrei nutzbare Wohnungen 1,20m x1,20m
= : = : Bewegungsfläche gem. gem. DIN 18040-2
| - n n n n - n - barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl
| - | - ] l l - = I l - I I I l I I | IS nutzbare Wohnungen 1,50m x 1,50m
| |
- : : 5 2,1 l __-2-_-----—-—-—- 1451 81_ : : | Brandschutz:
h feuerhemmend
fh hochfeuerhemmend
b feverbeständig
hfh+M hochfeuerbeständig unter zusätzlicher
mechanischer Beanspruchung
S rauchdicht und selbstschließend
DS dicht schließend
30 feuerhemmend und selbstschließend
L Rettungsweg
Ansicht Deutzer Weg
Die angegebenen Maße beziehen sich auf den Rohbau.
zn in in un = = - u - 2 Die Flächenangaben sind Fertigmaße.
T X 4 5 8 7 8 9 1o uE
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OK Brüstung = r — +6,51 ee - (BEE +2,40 +61,51
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Hochstraße 60,77 H +856
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+59,11 | | 2 +59 11 o
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+6.000 | E2 2 i # = .
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3.23 E===M Unteraeschoß =) l ° l Tiefgarage 3.28 o l 5 er | E23 Untergeschoß l 3.23 Neubau MFH Deutzer Weg, Köln
Bauherr: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen 562/41
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
architektinnenarchitekt Telefon +49 (0) 2103- 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29
E-Mail info@pagelhenn.de
Internet www.pagelhenn.de
1902
Entwurfsplanung
Schnitt A-A und Ansicht Deutzer Weg
Schnitt / Ansicht M. 17/100
Blatt: E20 und E 25 Datum: 01.04.2020
Schnitt A-A
Anlage 7 - Deutzer Weg o. Nr. - Dachaufsicht und Giebelansichten
1995 Zeichen
Alle Maße sind verantwortlich zu prüfen!
48 8.49
= 0.00 für beide Häuser =52.11 müNN
(R) = rollstuhlgerecht
(B) = Barrierefrei
Bewegungsfläche gem. DIN 18040-2
barrierefrei nutzbare Wohnungen 1,20m x1,20m
5.98
12.56
3.84
a4 Bewegungsfläche gem. gem. DIN 18040-2
X 8.02 X 4.00 4.05? _ 3: barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl
r nutzbare Wohnungen 1,50m x 1,50m
17 618
Brandschutz:
h feuerhemmend
1.083m2 hfh hochfeuerhemmend
entens Dochbegrünung
A\ b feverbeständig
.- . Fa — u EB Fa) od hfh+M hochfeuerbeständig unter zusätzlicher
ED \.- nf a BEE EEE EEE BE een BEE Sep BE EEE EEE BEE BE BEE EZ En d.-- Ki mechanischer Beanspruchung
v
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\ Be S rauchdicht und selbstschließend
DS dicht schließend
N 30 feuerhemmend und selbstschließend
u u. Be nu == u L Rettungsweg
7.73%:
Er DE EEE EEE Eee 12.22.2024 -F-4F
\_ Haus 1/ DA: ne
. Haus 2/ DA'
14.02m2 el ® FRD, +8,50, ° nu
Dachausstieg
+ +
keboL 26.412 ka 4.00 L 8.02 L 4.00 kr 24.32) BRBES”, 3.747
+ +
Dachaufsicht
L 31.692
33.60*
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Die angegebenen Maße beziehen sich auf den Rohbau.
n r Die Flächenangaben sind Fertigmaße.
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ı ı © ı A: Einarbeitung Fachplaner 19.05.2020 | IW
| | | & | B: Einarbeitung Vermesser, Aufzug | 22.05.2020 | IW
| l | | l | C: Einarbeitung Gründach 27.10.2020 | IW
ı +52.05
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-3.28 Tiefgarage +48,83 +48,83 Tiefgarage 1.3.28 Neubau MFH Deutzer Weg, Köln
DIE
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Bauherr: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen 562/41
Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln
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ZDF 777777557
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pagelhenn Kolpingstraße 11 D-40721 Hilden
architektinnenarchitekt Telefon +49 (0) 2103- 41763-0
Telefax +49 (0) 2103 - 41763-29
E-Mail info@pagelhenn.de
Internet www.pagelhenn.de
1902
Entwurfsplanung
Dachaufsicht/ Giebelansichten
Ansicht Haus 1 Zwischenbereich Ansicht Haus 2 Zwischenbereich Ansicht Haus 2 Nachbar Grundriß M. 17/100
Blatt: E13 und E27 Datum: 01.04.2020
Anlage 2 - Deutzer Weg o. Nr. - Lageplan 1.2000
489 Zeichen
80m6040200 Mittelpunkt: [363516,5639381] 1:2000 Lageplan Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.08.2020
Beschlussvorlage Rat
22818 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 2440/2020 Freigabedatum 12.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich-geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz-Mitte, Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 3304 - Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz-Mitte, Gemar- kung Porz, Flur 2, Flurstück 3304, mit Gesamtbaukosten in Höhe von rund 4,43 Mio. € brutto. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5197 – Neubau Deutzer Weg, freigegeben. Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Bauausschuss 25.01.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4,43 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 54.802 € c) bilanzielle Abschreibungen 73.833 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge 97.915 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Wohnungswesen die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehört auch die Be- reitstellung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende. In der Kölner Stadtgesellschaft besteht nach wie vor ein großer und breit gefächerter Bedarf an indi- viduellem Miet-Wohnraum. Hierzu zählen insbesondere Wohnungen für Einkommensgruppen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sich am Wohnungsmarkt aber selber nicht versorgen können. Der Bestand an entsprechenden in der Regel öffentlich geförderten Woh- nungen mit Mietpreisbindung, die darüber hinaus auch einen zeitgemäßen bedarfsgerechten und bautechnischen Standard bieten, ist jedoch nach wie vor nicht ausreichend. Auch die errichteten Wohnungsneubauten der letzten Jahre haben insoweit nur ansatzweise zur Entspannung der Situati- on beitragen können. In der Konsequenz muss ein Großteil dieses Personenkreises von der Stadt Köln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage – teilweise in angemieteten kostenintensiven Objekten – untergebracht werden, obwohl ein Miet-Wohnverhältnis grundsätzlich möglich wäre. Hierzu zählen unter anderem Geflüchtete, die trotz eines längerfristigen Aufenthaltsstatus weiterhin in städtischen Unterkünften leben. Neben diesem Personenkreis sollen auch von Obdachlosigkeit bedrohte Men- schen nach Möglichkeit in reguläre Wohnverhältnisse geführt werden, um hierdurch nicht nur dem 3 Grundbedürfnis auf eigenverantwortliches Wohnen Rechnung zu tragen, sondern gleichzeitig auch den Haushalt zu entlasten, indem die hohen Unterbringungskosten pro Kopf in den städtischen Sozi- aleinrichtungen reduziert werden können. Hierdurch erhält die Verwaltung zudem auch Handlungs- spielräume im Umgang mit ihren Unterkünften und Wohnheimen, etwa zur Reservehaltung. Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Woh- nungsbaupotenziale, um dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum zu realisieren. Dementsprechend hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 beschlossen, am Standort Deutzer Weg / Ecke Bergerstraße Planungen zur Schaffung von Wohnraum im öffentlich-geförderten Woh- nungsbau aufzunehmen (Planungsbeschluss mit der Vorlagen-Nummer 1129/2018). Geplantes Vorhaben: Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städti- schen Grundstück Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz-Mitte, Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 3304 einen öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Bei der späteren Belegung sollen insbesondere anerkannte Geflüchtete im Rahmen der sogenannten Drittelbelegung, wozu sich die Verwaltung selbst verpflichtet hat, berücksichtigt werden, um diesen Personenkreis verstärkt in die Bevölkerung zu integrieren. Bauplanungsrecht: Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau- und pla- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 1.663 m² großen Grundstücksfläche festgestellt. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich in Ermangelung eines Bebauungsplans für das in Re- de stehende Grundstück nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist ein Bauvorhaben inner- halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der bauli- chen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben Deutzer Weg liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrechtlich grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Umge- bungsrahmen wird im Westen durch die Bebauung entlang der Bergerstraße und im Norden durch jene entlang des Deutzer Wegs definiert. Dieser Bereich ist durch Gebäude von maximal zwei Vollge- schossen mit ausgebauten Sattel- bzw. Walmdächern geprägt. In einer ämterübergreifenden Vorbe- sprechung des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Bebauung in diesem Zusammenhang mit zwei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss grundsätzlich möglich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Hinblick auf das Einfügungsgebot nicht zu rechtfertigen. Baubeschreibung: Die auf diesen bau- und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht nunmehr eine Mehrparteien-Wohnanlage in konventioneller Bauweise vor, die sich äußerlich durch zwei frei stehende Gebäude unmittelbar entlang der Straßenfronten zeigt. Die beiden Baukörper be- sitzen jeweils zwei Vollgeschosse und zusätzlich ein zurückspringendes Staffelgeschoss. Sie sind voll unterkellert und durch eine gemeinschaftliche Tiefgarage miteinander verbunden. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen insgesamt rund 1.166 m². Es sind 16 Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 35 m² für ein 1- Zimmer-Appartement und 121 m² für eine 5-Zimmer-Wohnung variiert. Alle Wohnungen verfügen über Freibereiche in Form von Terrassen oder Balkonen. Alle 16 Wohnungen werden nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften und nach den Wohn- raumförderbestimmungen barrierefrei errichtet. Da das Grundstück verkehrsgünstig unweit des Por- zer Zentrums liegt, sind 4 Wohnungen im Haus 1 darüber hinaus gehend auch für Rollstuhlfahrende ausgelegt. 4 Eine Besonderheit hinsichtlich des Grundstückes besteht in den Schall-Immissionen, denen es aus- gesetzt ist. Die Fläche liegt nicht nur direkt an einer Straßenkreuzung, sondern ebenfalls im Einfluss- bereich einer zweispurigen Hochstraße gen Süden und der Bahnstrecke Köln-Troisdorf gen Osten. Dies führt zu einer überdurchschnittlichen Lärmbelastung. An diesen erschwerten Bedingungen hat das Architekturbüro seine Planungen ausgerichtet, was sich auch gestalterisch niedergeschlagen hat: Der Baukörper ist hakenförmig und überwiegend grenzständig an der Straßenkreuzung entlangge- führt, um den hinteren Grundstücksbereich von den oben genannten Faktoren abzuschirmen. Er ist straßenseitig weitgehend mit einer robusten Klinker-Verblendfassade versehen, die gegen Ver- schmutzungen unempfindlich ist. Die Fenster sind dort, wo sie unmittelbar an die Straße grenzen, schmal gehalten. Auch die Aufteilung des Gebäudes selbst ist den Gegebenheiten angepasst: Wohn- und Schlafräume sowie Freisitze liegen ausschließlich zur Hofseite hin. Der Einbau eines Aufzuges ist für die vorliegende Planung gemäß der Landesbauordnung zwar nicht vorgeschrieben. Die Notwendigkeit ergibt sich jedoch aus der Absicht, ebenjene rollstuhlgerechten Wohnungen zu planen und das Grundstück dabei optimal mit Wohnraum zu nutzen: Diejenigen Mie- ter, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen Zugang zu ihrem wohnungseigenen Abstellraum und zu ihrem KFZ-Stellplatz haben. Wenn der Abstellraum jedoch, wie üblich, im Kellergeschoss un- tergebracht ist und sich die KFZ-Stellplätze in einer Tiefgarage befinden, ist der Rollstuhlnutzer auf einen Aufzug angewiesen. Im vorliegenden Fall hätten die Abstellräume nur dann innerhalb der Woh- nungen eingeplant werden können, wenn dafür ein ganzes Schlafzimmer entfallen wäre. Ferner ist es nicht möglich, KFZ-Stellplätze ebenerdig einzurichten. Dies hätte zu einer weiteren Flächenversiege- lung geführt, was wiederum bedeutet hätte, dass das Projekt nicht gefördert werden kann. Aus diesen Gründen befinden sich alle Abstellräume im Keller und alle KFZ-Stellplätze in der gemeinsamen Tief- garage, sodass die Grundstücksfläche optimal genutzt wird. Die Rollstuhlnutzer sind insoweit aller- dings auf einen Aufzug angewiesen. Um jedoch nur einen der beiden Aufzugskerne – die förderrecht- lich bedingt ohnehin in jedem Haus zu errichten sind – tatsächlich mit einem Fahrstuhl ausstatten zu müssen, hat das Planungsbüro alle rollstuhlgerechten Wohnungen im Haus 1 untergebracht. Im Kellergeschoss befinden sich, neben den benannten Abstellräumen für Haus 1 und Haus 2 und der gemeinsamen Tiefgarage, Technik- und Serviceflächen für Hausmeister, Hausanschluss und Heizungszentrale sowie je ein kombinierter Wasch-/Trockenraum und ein Fahrradraum für jedes Haus. Energetisch ist das Gebäude entsprechend den Bestimmungen bzw. auf Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) geplant. Die Umsetzung eines darüber hinausgehen- den Energiestandards (Passivhaus-Standard) ist gem. den einschlägigen Förderbestimmungen nicht gefordert bzw. von der Verwaltung aus den nachfolgenden Gründen auch nicht beabsichtigt. Grund- sätzlich ist die Planung und Umsetzung von Wohngebäuden unter Berücksichtigung des Passivhaus- Standards realisierbar. Die bislang durchgeführten Vergleiche haben jedoch gezeigt, dass die Errich- tung von Gebäuden nach EnEV in der Regel die wirtschaftlichere Lösung darstellt, da hierbei der ge- ringste Barwert bzw. die geringste Amortisationsdauer ausgewiesen wurde; siehe hierzu Vorlage 0537/2018. Darüber hinaus favorisiert die Verwaltung insbesondere im öffentlich verwalteten Ge- schosswohnungsbau auch weiterhin den Standard nach EnEV 2016, da sich dieser bewährt hat, die entsprechende Anlagentechnik wartungsfreundlich ist und von vielen Nutzergruppen akzeptiert wird. Die Verwaltung ist gleichwohl bestrebt, ihr Handeln auf das Ziel der Klimaneutralität hin auszurichten. Im Zuge dessen ist beabsichtigt, den Passivhaus-Standard beim geförderten Wohnungsbau in Kürze im Rahmen eines Pilotprojekts zu realisieren und anschließend zu erproben. Als Heizsystem fungiert eine zentrale Gas-Heizungsanlage, unterstützt durch eine Luft-Wasser- Wärmepumpe als regenerative Energiequelle. Die Verteilung der Raumwärme erfolgt als Fußboden- heizung. Warmwasser bereiten elektronisch geregelte Durchlauferhitzer. Ergänzend zu den Wohneinheiten sind grundsätzlich auch KFZ-Stellplätze in gleicher Anzahl zu er- richten (notwendige Stellplätze). Aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahver- kehr werden bauaufsichtlich an diesem Standort allerdings statt 16 nur 12 Stellplätze für notwendig erachtet. Diese 12 Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, da die Grundstücksgröße, wie oben beschrieben, nicht ausreicht, um sie oberirdisch zu errichten. Der Zugang zur Tiefgarage 5 erfolgt über eine Rampe seitlich des Gebäudes. Zusätzlich zu den beiden Fahrradräumen im Keller werden oberirdisch, im halb-öffentlichen Bereich zwischen den Gebäuden, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Diese ergänzen die vergleichsweise kleinen Räume im Keller und sind ebenso für Besucher zugänglich. Im hinteren Geländebereich sind Außenanlagen geplant, die nur durch das Gebäude oder über ver- schließbare Tore erreichbar sind. Wege und Plätze sind durchweg barrierefrei. Abstellflächen für Müll- tonnen befinden sich verkehrsgünstig in der Nähe zur Straße und grenzen die Anlage zusätzlich ab. Es sind zwei Sandspielflächen für Kinder verschiedener Altersstufen vorgesehen, die von Sitzmög- lichkeiten begleitet werden. Die Freiflächen werden, wo erforderlich, mit Hecken abgegrenzt. Bepflan- zung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte, wie dem Vogel- und Insekten- schutz. Es sind weiterhin Bäume in verschiedenen Größen vorgesehen. Laut Wohnraum-Förderbestimmungen soll bei einem geförderten Projekt ein Drittel der überplanten Grundstücksfläche als Grünanlage geplant werden, um ein naturnahes Wohnen zu ermöglichen. Die- ser Gedanke kann allerdings nur dann verwirklicht werden, wenn das Plangebiet entsprechend groß ist. Da auf dem hier in Rede stehenden Grundstück nicht ausreichend Fläche zur Verfügung steht, wird dieser Mangel über eine extensive, pflegeleichte Dachbegrünung kompensiert. Die hierfür ent- stehenden Zusatzkosten können über ein Zusatz-Darlehen der NRW.Bank in Höhe von 75 % der Herstellungskosten mitfinanziert werden. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver- brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu- als auch bei Ersatzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach- haltig ist. Hierzu zählt insbesondere auch die geplante Dachbegrünung (siehe oben). Zeitrahmen: Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 erfolgen, wobei mit einer reinen Bau- zeit von 24 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum 1. Quartal 2024 geplant. Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau am Deutzer Weg ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaßnahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 ergeben sich bei derzeitigem Planungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 4,43 Mio. € brutto. Diese Kostenberechnung geht davon aus, dass Abweichungen der im Bauverlauf tatsächlichen entstehenden Kosten bei maximal 20 % liegen. Diese Berechnung beinhaltet sämtliche Bau- und Baunebenkosten inklusive Mehrwertsteu- er, interne oder kalkulatorische Kosten sind nicht umfasst. Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich aus mehreren Alternativen kommt im vorliegenden Fall nicht in Be- tracht, da es gerade Ziel der Verwaltung ist, auf ausgewählten Grundstücken Wohnungsbau in Eigen- regie zu betreiben und selbst zu vermieten. Alternativ zu betrachtende Investorenmodelle bieten der Verwaltung hier nicht die Gestaltungsräume, die notwendig sind. Insbesondere Belegungsrechte, Objektkontrolle und planerische Freiheit spielen in diesem Zusammenhang eine herausragende Rol- le. Es besteht insoweit kein Vergleichspunkt. Gleichwohl sollen die städtischen Wohnbauprojekte wirtschaftlich sein. Ziel der Stadt Köln ist es hier- bei nicht, mit dem eingesetzten Investitions-Kapital eine Rendite zu erwirtschaften. Vielmehr steht hier im Vordergrund, auch im Bereich des sozialen Geschosswohnungsbaus nach Möglichkeit kostende- ckend zu arbeiten. Dabei ist es durchaus möglich, dass der soziale Wohnungsbau als freiwillige Leis- 6 tung tendenziell ein Zuschussgeschäft ist. Kostenvorteile lassen sich grundsätzlich jedoch allein schon dadurch erzielen, dass durch den neu geschaffenen Miet-Wohnraum Menschen aus den städtischen Unterbringungs-Einrichtungen hierin umziehen können. Unterbringungsplätze sind pauschal betrachtet kostenintensiver als eine Mietwoh- nung. Unabhängig hiervon soll ein Investitionsvorhaben im sozialen Wohnungsbau aber schon für sich ge- nommen wirtschaftlich sein. Die Verwaltung hat daher für das vorliegende Bauvorhaben eine Wirt- schaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Diese Betrachtung orientiert sich an der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berech- nungsverordnung - II.BV) Diese II. BV ist anzuwenden, wenn für ein Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau eine Kostenmiete ermittelt werden soll. Sie ist ebenfalls anzuwenden, um die Wirt- schaftlichkeit eines Vorhabens - ausgehend von einem feststehenden Mietzins (in diesem Falle 6,80 € im Anfangsjahr) zu berechnen. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegen- überstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Die von Verwaltungsseite erstellte Berechnung berücksichtigt auch Preissteigerungen (2 % p. a.) bzw. Mieterhöhungen (1,5 % p. a.) über die angenommene Projektlaufzeit, wobei die jährlichen Werte übersichtlich als Durchschnittswerte zusammengefasst sind. Die Aufstellung ist als Anlage beigefügt. Im Ergebnis stehen den laufenden jährlichen Aufwendungen von durchschnittlich 183.800 € laufende jährliche Erträge von durchschnittlich 182.500 € gegenüber. Es ergibt sich somit ein leichter Fehlbe- trag von 1.300 € pro Jahr. Über den gesamten Projektzeitraum von 60 Jahren bedeutet dies einen Zuschussbedarf von rund 78.000 €. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um ein durchschnittliches Ergebnis handelt; die Ergebnisse in den einzelnen Jahren fallen abweichend aus. Ferner ist ein Teil der berechneten Auf- wendungen, namentlich die Eigenkapitalkosten, lediglich kalkulatorischer Natur. Die Erträge hingegen fallen tatsächlich in der genannten Höhe an. Das gilt insbesondere auch für die jährlich um 1,5 % steigenden Mieterträge, da diese Staffelung förderrechtlich zulässig ist und von der Stadt Köln regel- mäßig in Anspruch genommen wird. Die öffentliche Förderung bedingt, dass die monatliche Miete nach erfolgtem Neubau gedeckelt wird. Zu Beginn darf sie 6,80 € pro m² Wohnfläche monatlich nicht überschreiten. Diese Preisbindung gilt für 30 Jahre. Nach Ablauf von 30 Jahren kann der Mietpreis dann dem frei finanzierten Wohnungsbau auf Grundlage des Mietspiegels für die Stadt Köln angepasst werden. In der oben genannten Wirt- schaftlichkeitsberechnung wird aber davon ausgegangen, dass die Stadt Köln die Wohnungen auch nach Ablauf der Bindungsfrist nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermietet und die Mieten dementsprechend nicht anpasst. Es erfolgt insoweit keine Spekulation auf eine Rendite nach Ablauf der Bindungsfrist. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwen- dungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. Finanzierung: Für das Projekt wurden bislang rund 187.000 € investiv ausgezahlt. Im Haushaltsjahr 2021 ist noch mit Auszahlungen in Höhe von rund 478.000 € zu rechnen. Zur Finanzierung dieser in 2021 erforderlichen investiven Auszahlungen stehen im Haushaltsplan 2020/21, Haushaltsjahr 2021, im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5197 – Neubau Deutzer Weg durch Umschichtungen von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings- WH, entsprechende Mittel zur Verfügung. Der Mittelbedarf für die Jahre 2022 ff. ist in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. De- zernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewie- senen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtung vorsehen. 7 Aufwendungen fallen erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens an und sind für die Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der investiven Maßnahme zwingend notwendig. Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 erfüllt. Hinweis zur Mittelbeschaffung: Ein Teil der Finanzierung soll über die NRW-Bank gemäß den Wohnraumförderbestimmungen erfol- gen. Der förderfähige Darlehensgrundbetrag beträgt hierbei derzeit 2.250 € pro m² Wohnfläche bei einer künftigen Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A (6,80 € kalt pro m² im Anfangsjahr). Bei der vorliegenden bzw. geplanten Gesamtwohnfläche beträgt das voraussichtliche Gesamt- Darlehen rund 2,76 Mio. €, inklusive Zusatzdarlehen, die beispielsweise für rollstuhlgerechten Wohn- raum beantragt werden können. Auf den Darlehensbetrag wird grundsätzlich ein Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % gewährt, in diesem Fall in Höhe von rund 834.000 €. Aufgrund von Vorgesprächen mit der Bewilligungsstelle ist zum jetzigen Zeitpunkt von einer Förder- zusage auszugehen. Ggf. wird die Bewilligung auch nach den Wohnraumförderbestimmungen für das Jahr 2021 erteilt, wodurch noch bessere Konditionen erzielt werden könnten. Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan 1:10.000 Anlage 2: Lageplan 1:2.000 Anlage 3: Schrägluftbild 2018 Anlage 4: Panorama April 2020 Anlage 5: Grundrisse UG und EG Anlage 6: Grundrisse 1. Und 2. OG Anlage 7: Dachaufsicht und Giebelansichten Anlage 8: Ansicht Deutzer Weg Anlage 9: Ansicht Bergerstraße und Gartenseite Anlage 10: Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 11: Darstellung der Wirtschaftlichkeit Anlage 12: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 12 - Deutzer Weg o. Nr. - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 08.01.2021 143 56 über Dez. V Neubau einer Wohnanlage im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Deutzer Weg o. Nr., 51143 Köln-Porz (Bezirk 7) hier: Prüfung der Kostenberechnung, RPA- Nr. 2020/1376 Eingereichte Kosten (einschl. Baunebenkosten): rd. 4.430.700 EUR (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ratssitzung am 27.09.2018 wurde die Planung zum Neubau von einer Mehrfamilien- wohnanlage im sozial geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Deutzer Weg ohne Nummer in Köln-Porz mit einem geschätzten Kostenrahmen von 4.200.000 EUR brutto beschlossen (Vorlagen - Nr. 1129/2018). Daraufhin wurde eine Kostenberechnung durch die beteiligten Planer erstellt. -56-, Amt für Wohnungswesen, beabsichtigt darauf ba- sierend, einen Baubeschluss in der Ratssitzung am 04.02.2021 zu erwirken. Vorgesehen ist der Neubau von zwei oberirdisch getrennten Baukörpern auf einem Grundstück mit insge- samt 16 Wohneinheiten verschiedener Größen. Die beiden Gebäudeteile sind durch eine gemeinsame Tiefgarage mit Keller- sowie Nutzräumen miteinander verbunden. Die Wohneinheiten sind barrierefrei geplant und in einem Gebäude darüber hinaus zum Teil roll- stuhlgerecht. Dieser Gebäudeteil erhält dementsprechend eine Aufzuganlage. Das Bauvor- haben soll nach der aktuellen EnEV 2016 realisiert werden. Durch die Lage an einer Bahntrasse, sowie einer stark befahrenen Straße wurden schallschutztechnische Aspekte aufgrund der besonderen Lage bei der Planung berücksichtigt. Die bauplanungsrechtlichen Randbedingungen wurden laut den Unterlagen in einer ämterübergreifenden Vorbespre- chung bereits eruiert und sind in die Planung mit eingeflossen. Die vorgelegten Unterlagen wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass der Fortführung der Maßnahme grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Im Einzelnen wurden im Rah- men der Prüfung folgende Punkte festgestellt: Die Pläne und Kostenberechnungen der externen Planer und Fachplaner wurden durch die Fachdienststelle kurzfristig für die Prüfung digital zur Verfügung gestellt und sind nicht mitge- zeichnet. Es wird davon ausgegangen, dass die Original-Unterlagen von den Entwurfsver- fassern sowie vom Bauherrn unterzeichnet sind. Die vorgelegten Kosten i.H.v. von rd. 4.430.693 EUR brutto (!) teilen sich in den Kostengrup- pen nach DIN 276 wie folgt auf: 200er, Vorbereitende Maßnahmen 122.956,- EUR 300er, Bauwerk - Baukonstruktion 2.681.754,- EUR 400er, Bauwerk — technische Anlagen 721.589,- EUR 500er, Außenanlagen und Freiflächen 149.940,- EUR 600er, Ausstattung und Kunstwerke - 700er, Baunebenkosten 754.454,- EUR B.- Die Planungskosten beitragen in Bezug auf die Baukosten (Kostengruppe (KGR) 300 und KGR 400) ca. 22%. Die Planerverträge liegen dem Vorgang nicht bei, aber die Kosten der einzelnen Planer sind in der Kostenaufstellung aufgeschlüsselt. Es wurden Kostenermittlungen der Kostengruppen 300 — 500 vorgelegt, welche größtenteils umfangreich und weitestgehend nachvollziehbar ermittelt wurden. Bei den Mengen- und Kostenansätzen konnten nach stichprobenartiger Prüfung keine un- gewöhnlichen Auffälligkeiten bzw. Besonderheiten erkannt werden. Auf vergleichbare Neubauobjekte aus dem Baukosteninformationszentrum (BKI) bezogen bewegt sich die Maßnahme mit Kosten (300er bis 500er Kostengruppen) in Höhe von 2.560 €/m? in Bezug auf die förderfähige Wohnfläche von 1.166 m? im normalen Kostenbereich für Gebäude eines mittleren Standards im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Kostenberech- nungen aus ähnlichen Bauvorhaben in jüngerer Vergangenheit bestätigen das vorliegende Kostenniveau und es sind keine besonderen Abweichungen festzustellen. Zudem berechtigt die Maßnahme laut den Unterlagen zu Förderungen im Bereich des sozialen Wohnungs- baus, z.B. durch ein zinsgünstiges Darlehen durch die NRW-Bank. Der Baubeginn ist laut den Unterlagen für das 1. Quartal 2022 und die Fertigstellung für das 1. Quartal 2024 vorgesehen. Die Bauzeit entspricht damit rund 24 Monate. Der Vorlauf von gut einem Jahr für Planung, Baugenehmigung, Ausschreibung und Vergabe sollte für eine Maßnahme in dieser Größenordnung ausreichend sein. Da der in den Unterlagen vorliegen- de Bauzeitenplan von einem Baubeschluss im September 2020 ausgeht, muss hier aller- dings noch mit Verschiebungen gerechnet werden Mit freundlichen Grüßen or aus
Anlage 3 - Deutzer Weg o. Nr. - Schrägluftbild 2018
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80m6040200 Mittelpunkt: [363519,5639381] 1:2000 Schrägluftbild 2018 Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.08.2020
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2440/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 10.08.2020 13:39