Vorgabenbeschluss Adalbertstraße in Köln-Höhenberg
Beschlussvorlage Ausschuss 2454/2023 vom 18.08.2023
Stand: Am 28.09.2023 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage_5_Abwägung_4_1_TÖB
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Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan- Entwurf–Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln- Höhenberg eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in der Zeit vom 09.08.2021 bis zum 20.09.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 9 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss der Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, der Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der finalen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere das Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. St and: 21.06.2023 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 AWB - Abfallwirtschaftsbetriebe Köln vom 03.09.2021 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 2 Finanzamt Köln-Ost vom 10.09.2021 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 3 Handwerkammer zu Köln vom 06.08.2021 Im vorliegenden Planverfahren soll ein aktuell von mehreren Handwerksunternehmen genutzter Gewerbehof mit Wohnbebauung überplant werden. Hiermit entfallen weitere handwerklich genutzte Flächen. Es handelt sich um nicht emittierende Handwerksbetriebe, die die angemieteten Räumlichkeiten zur Anbahnung des Nein Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet derzeit durch mehrere Kleinbetriebe geprägt wird. Auf Grund der Insellage (Blockinnenbereich) verfügen die ansässigen Gewerbe- und Handwerksbetriebe am derzeitigen Standort weder über eine nutzungsspezifische Adressbildung noch über potenzielle Entwicklungs- und Erweiterungsflächen. Eingebettet in ein ANLAGE 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Kundenerstkontaktes und als Büro nutzen. Betroffen sind zwei Installateure, ein Elektrotechniker sowie ein weiterer Betrieb. Die Handwerkskammer möchte ihre grundsätzliche Positionierung und Forderung für das innerstädtische Handwerk aufzeigen: Der Verdrängungswettbewerb von Handwerksbetrieben im Innenstadtbereich, entspricht nicht den städtischen Leitlinien für eine nachhaltige Wohnbauentwicklung. Zugleich drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt Köln Investorenpläne – ohne Analyse des Einzelfalls – eins-zu-eins übernimmt und somit dem Renditepotenzial von Wohnnutzung im Sinne des Investors Vorschub leistet. Die Entwicklung wird kritisch gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Betriebe im Bereich der Energietechnik auf kundennahe innerstädtische Standorte angewiesen sind. Daher seien bestehende emissionsarme Handwerke aus Sicht der Stadtentwicklung an diesen Standorten zu sichern. Das Miteinander von Wohnen und Gewerbe darf nicht nur Theorie bleiben. Durch die Verdrängung des Handwerkes werden längere Wegestrecken und gewerbliche Verkehre produziert. Anstelle eines VEP, wäre vorliegend ein Misch- oder urbanes Gebiet planungsrechtlich ins Auge zu fassen um zumindest im Erdgeschoss nicht störende Betriebe des Handwerks realisieren zu können. maßgeblich durch Wohnnutzung geprägtes Umfeld wird planerisch nicht von einer langfristigen gewerblichen Nutzungskonzeption ausgegangen. Eine Kombination aus emittierenden Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieben und Wohnbebauung (Misch- oder urbanes Gebiet) wird als nicht zielführend angesehen. Darüber hinaus wird auch eine gemeinsame Erschließung als konfliktträchtig bewertet. Unter Berücksichtigung der genannten räumlichen Rahmenbedingungen, des Umfangs der gewerblichen Nutzungen und des hohen Bedarfs an Wohnraum wird in diesem Falle eine Entwicklung für den Wohnungsbau planerisch als zielführend angesehen. Darüber hinaus verfolgt die vorliegende Planung die Nachverdichtung eines bereits integrierten und erschlossenen Siedlungs- beziehungsweise Potenzialbereiches und entspricht so den städtebaulichen Leitlinien für eine nachhaltige Wohnbauentwicklung ("Innenentwicklung vor Außenentwicklung"). Dieser Zielsetzung wurde ebenfalls durch den am 21.01.2022 gefassten Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Wohnnutzung im Geschosswohnungsbau zu realisieren, Nachdruck verliehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche aus und bekräftigt dadurch die Zielsetzung einer Wohnungsbauentwicklung. Der Stellungnahme wird insoweit nicht gefolgt. 4 Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 30.08.2021 Durch das Vorhaben wären die bestehenden Betriebe zu einem Standortwechsel gezwungen, der auf Grund der Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Knappheit an Gewerbeflächen in der Region die Betriebe in unverhältnismäßiger Art und Weise beeinträchtigt. Es bestehen daher Bedenken gegen das Vorhaben. 5 KölnBusiness vom 06.09.2021) Durch das Vorhaben wird der bestehende Gewerbehof überplant. Hierbei würde eine 5.000m² große Gewerbefläche wegfallen, die von insgesamt 10 Betrieben genutzt wird. Eine Kompensationsfläche ist nicht bekannt. Insgesamt sieht die KölnBusiness die großflächige Umwandlung des Gewerbehofes kritisch. Aufgrund der Flächenknappheit werde die Beibehaltung der Gewerbefläche gefordert. In diesem Zusammenhang wird auch die Überplanung des östliche gelegenen Gewerbehofes (Olpener Straße 250 bis 252) hingewiesen. Durch den Wegfall der Flächen würde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verloren gehen. Darüber hinaus würde die KölnBusiness des begrüßen, wenn vorhandene nicht störende gewerbliche Nutzungen in die Planung integriert werden würden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme entfällt Siehe Stellungnahme 3 Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass das Verfahren „Olpener Straße 250 bis 252“ nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist und eine Beteiligung separat durchgeführt wird. 6 Nahverkehr Rheinland GmbH vom 02.09.2021 Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 7 Polizeipräsidium Köln – Direktion Verkehr vom 24.08.2021 Die Parkraumsituation in der Adalbertstraße und den angrenzenden Straßen ist bereits jetzt stark angespannt; eine Schaffung von 57 Stellplätzen für 80 Wohneinheiten scheint zu knapp bemessen. Kenntnisnahme Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Für die vorliegenden Grundstücke wurde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung, der Politik und der Vorhabenträgerin ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt und ein entsprechender Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Der seit langem bestehendem Schulweg zur am Ende der Sackgasse gelegenen Katharina-Henoth-Gesamtschule führt zu den ebenfalls vom Berufsverkehr tangierten Zeiten über den Gehweg, über den die geplante Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage verlaufen soll. Eine gleichzeitige Nutzung zu den entsprechenden Zeiten mit den verbundenen Sicherheitsrisiken ist zu erwarten und muss im Weiteren Berücksichtigung finden. Ja städtebaulicher Entwurf prämiert. Dieser Entwurf sieht aktuell circa 107 Wohneinheiten sowie eine Geschossfläche von 9.400 m² Wohnen (Vollgeschosse) vor. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird auf Grundlage des prämierten Siegerentwurfes eine Verkehrsuntersuchung sowie ein Stellplatznachweis inklusive möglicher Reduzierungen gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln erarbeitet. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass alle durch das Vorhaben resultierenden und erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Der abschließende Stellplatznachweis erfolgt im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren. Die mögliche Konfliktsituation zwischen dem Ein- und Ausfahrtsbereich zur Tiefgarage sowie den mit der Schulnutzung verbundenen Verkehren war bereits Bestandteil des Qualifizierungsverfahrens. Der Sachverhalt wurde dementsprechend als Beurteilungskriterium in der Auslobung verankert. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden ggfls. auftretende Sicherheitsrisiken sowie mögliche Konfliktsituationen untersucht und sofern erforderlich, entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festgesetzt. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 8 RheinEnergie AG / NetzGesellschaft mbH vom 03.09.2021 Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Kenntnisnahme entfällt 9 Stadtentwässerungsbetriebe – StEB Köln vom 07.09.2021 Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein oder gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen, kann nach Prüfung der hydraulischen Kapazitäten die Ableitung des Niederschlagswassers und Abwassers nur gedrosselt in den Abwasserkanal erfolgen. Es wird sehr wahrscheinlich eine Einleitbeschränkung von ca. 20 l/s ausgesprochen. Die Vorgaben werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Es wird auf die Maßnahmen der Überflutungsvorsorge hingewiesen sowie auf Starkregenereignisse. Im Weiteren werden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge benannt. Die Planung sowie das Entwässerungskonzept sind mit den Stadtentwässerungsbetrieben abzustimmen. Ja Ja Eine Regelung zum klärpflichtigen Niederschlagswasser kann im Rahmen des weiteren Verfahrens erfolgen bzw. geprüft werden. Die Angaben zur Einleitbeschränkung werden aufgenommen und in Bezug auf das zu erstellende Entwässerungskonzept berücksichtigt. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. Eine Berücksichtigung der benannten Aspekte und Maßnahmen erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass der prämierte Siegerentwurf bereits Aussagen für ein Entwässerungskonzept trifft und diese im Weiteren qualifiziert werden. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. -
Anlage_4_2_Abwägung_frühz_Öffentlichkeitsbeteiligung
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan–Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg eingegan- genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt und der Außen- stelle des Stadtplanungsamtes durchgeführt. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 05. Mai bis zum 19. Mai 2022 eingegangen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. S tand: 28.06.2023 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Stellungnahme vom 10.05.2022 D er Einwender bzw. die Einwenderin weist auf das in der Nähe befindliche Verfahren „Olpener Straße 248 bis 252“ hin und merkt an, dass obwohl die Verfahren räumlich ge- trennt seien, eine gesamtheitliche Betrachtung notwendig sei. K enntnisnahme De r Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1.1 Erschließung Es werden insgesamt rund 200 Wohneinheiten entstehen, deren Anbindung an das vorhandene Straßennetz geplant sind. Hierdurch werden die bestehenden Verkehrsführun- gen zusätzlich belastet. Nach Auffassung des Einwenders bzw. der Einwenderin sind die Verkehrsleitsysteme in Be- zug auf die zusätzlichen Verkehre anzupassen, da an- sonsten eine Konfliktsituation insbesondere zu Stoßzeiten entstehen könnte. Ja Im Rahmen der weiteren Planung wird für den Bereich der Adal- bertstraße ein entsprechendes Verkehrsgutachten erstellt. Hier- bei werden die Auswirkungen der vorliegenden Planung in Bezug auf die umliegenden Straßen und Verkehrsleitsysteme untersucht bzw. bewertet. Die prognostizierten Verkehre des Verfahrens „Ol- pener Straße 248 bis 252“ werden hierbei innerhalb des Gutach- tens berücksichtigt, da das Vorhaben in der räumlichen Nähe ver- ortet ist. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 1.2 Feuerwehr und Rettungsdienste Durch die enge Straßenführung in beiden Plangebieten besteht die Gefahr, dass erforderliche Notfalleinsätze nicht zum angestrebten Rettungserfolg führen könnten. Diese Umstände sind mit einer geeigneten Planung zu verhindern. Ja Die benannten Aspekte wurden bereits im Rahmen des Qualifi- zierungsverfahrens berücksichtigt. Der prämierte Siegerentwurf trifft bereits zu diesem frühen Planungszeitpunkt Aussagen über Feuerwehrbewegungs- und aufstellflächen. In der weiteren Pla- nung werden die vorgeschlagenen Rettungswege qualifiziert und ANLAGE 4.2 - 2 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung mit den entsprechenden Dienststellen der Stadt Köln abgestimmt. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 1.3 Hochwasser und Entwässerung Es wird angeregt beide Verfahren unter dem Gesichts- punkt von Starkregenereignissen zusammen zu untersu- chen bzw. zu betrachten. Es sei unbedingt zu untersu- chen, ob die Dimensionierung der entsprechenden Kanal- haltung ausreichend bemessen ist. Ja Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der städtebauliche Ent- wurf auch unter den Gesichtspunkten des Klimawandels (z. B. Starkregenereignisse) weiter qualifiziert. Es werden ein Entwäs- serungs- und Überflutungskonzept erarbeitet, welches mit den entsprechenden Dienststellen der Stadt Köln sowie den Stadtent- wässerungsbetrieben abgestimmt wird. Hierbei werden ggfls. auch Einleitbeschränkungen und Rückstauvolumen benannt und innerhalb der Planung berücksichtigt. Der Stellungnahme wird in- soweit gefolgt. 1.3 Instandhaltung Es wird angeregt, mit dem Investor neben dem städtebau- lichen Vertrag entsprechende vertragliche Grundlagen zu schaffen, die die Erhaltung der neu geplanten Wohnge- bäude und Instandhaltungsintervalle in geeigneter Weise sicher zu stellen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass der Bereich als lukratives Wohngebiet erhalten bleibt. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine rechtliche Grundlage zur Sicherung von Instandhaltungsintervallen ist nicht gegeben und kann daher im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens nicht umgesetzt werden. -
Anlage_1_Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Adalbertstraßein Köln - Höhenberg Maßstab 1 : 2 500 -
Anlage_2_Wettbewerbsbeiträge Mehrfachbeauftragung
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ANLAGE 2 Städtebauliche Entwürfe für das Vorhaben „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“ Beiträge im Rahmen der Mehrfachbeauftragung a+m Architekten Ingenieure GmbH, Köln mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert Massenmodell Lageplan &MICA GmbH, Köln ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert Massenmodell Lageplan ohne Maßstab verkleinert Jürgensen & Jürgensen Architekten mbB, Köln und HÄCK Architektur, Köln mit wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert Massenmodell Lageplan Kraus Architekten GmbH & Co. KG, Köln ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert Massenmodell Lageplan ohne Maßstab verkleinert Mronz + Schaefer Architekten, Köln ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert Massenmodell Lageplan -
Anlage_3_Siegerentwurf_Gegenüberstellung_Überarbeitung
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ANLAGE 3 Planungskonzept „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“ Gegenüberstellung prämierter Entwurf und Überarbeitung ohne Maßstab verkleinertohne Maßstab verkleinert Konzept mit Überarbeitungen: LageplanKonzept Wettbewerbsbeitrag: Lageplan ohne Maßstab verkleinert Planungskonzept „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“- Gegenüberstellung prämierter Entwurf und Überarbeitung Konzept mit Überarbeitungen: IsometrieKonzept Wettbewerbsbeitrag: Isometrie Planungskonzept „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“ - Überarbeitungen und erste Konkretisierungen Konzept mit Überarbeitungen: Isometrie mit Schnittlinie und schematischer Schnitt (ohne Maßstab verkleinert) -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 2454/2023 Stand: 11.08.2025 Sachstandsbericht Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Adalbertstraße in Köln-Höhenberg; Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öf-fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Status in Bearbeitung erledigt Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungs- plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4.2) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Aktueller Bearbeitungsstand: Aktuell werden durch die Vorhabenträgerin alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe mit Begründung für die Beteiligung der Dienststellen und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Geplant ist diese Beteiligung voraussichtlich gegen Ende 2025. Nächste Schritte: An die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB schließt sich die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs an. Hierzu werden die politischen Gremien gesondert mit einer Mitteilung informiert. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Nach der Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann zur gegebenen Zeit erneut über den Sachstand informiert werden. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 2454/2023 Freigabedatum 18.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Adalbertstraße in Köln-Höhenberg; Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungs- plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4.2) zu berücksichtigen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Projekton Immobilien GmbH, Köln, im folgenden Vorhabenträgerin genannt, hat am 15.07.2021 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes (VEP) auf der Grundlage des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. Ziel der Planung ist es, auf den Grundstücken östlich der Adalbertstraße 11-15 (Gemarkung Vingst, Flur 30, Flurstücke 2/10, 1077/2, 2/22, 2/23, 427 und 453) in Köln-Höhenberg, Wohn- bebauung in einem bislang gewerblich genutzten Blockinnenbereich (Nachverdichtung) zu entwickeln. Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit insgesamt circa 80 Wohneinheiten unter Berücksichtigung der umliegenden Nutzungen zu schaffen. Zur weiteren Vertiefung der Planung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde für das Plangebiet durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der prämierte Siegerentwurf dient als Grundlage für die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln vor. Verfahren Zwischen dem 09. August 2021 und dem 20. September 2021 wurde die Beteiligung der Be- hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Anlage 5). Im Anschluss hat der Stadtentwicklungsbeschluss in seiner Sitzung am 27.01.2022 im Rah- men der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 12 Absatz 2 Bauge- setzbuch mit dem Arbeitstitel: „Adalbertstraße“ in Köln-Höhenberg den Einleitungsbeschluss gefasst. Demzufolge ist für das Gebiet eine Entwicklung von etwa 80 Wohneinheiten im Ge- schosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells vorzunehmen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in dem Zeitraum vom 05. Mai 2022 bis 19. Mai 2022 in Form eines Aushanges durchgeführt (Anlage 4.1). Die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Durchführung einer früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich am 27.04.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht. Im Bezirksrathaus Kalk sowie im Stadthaus in Köln wurden hierbei das Pla- nungskonzept, die angestrebte Zielvorstellung und Bezug auf den Umgang mit Umweltbelan- gen veröffentlicht. Neben der Möglichkeit Auskünfte per Telefon oder E-Mail einzuholen, konnte sich auch über die Planung im Internet informiert werden sowie schriftlich per Post o- der E-Mail Stellungnahmen eingereicht werden. 3 Es ging eine Stellungnahme ein, die Bezug auf die Erschließung, Erreichbarkeit durch Feuer- wehr und Rettungsdienste, Umgang mit Hochwasser und Entwässerung sowie Instandhaltung der neu geplanten Wohngebäude nimmt. Die wesentlichen Anregungen wurden in der Auslo- bung zum Qualifizierungsverfahren berücksichtigt oder sind Bestandteil der nachfolgenden Vertiefung innerhalb des Bauleitplanverfahrens (Anlage 4.2). Qualifizierungsverfahren Neben den vorgetragenen Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sind Maßgaben der Bezirksvertretung 8 (Kalk) entsprechend der geänderten Beschlussvorlage in die Auslo- bung eingeflossen: - Die Bauvorhabentragenden sollen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrü- nung und Photovoltaik mit aufnehmen. - Die Bauvorhabentragenden sollen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prü- fen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann. - Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden. - Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Essbaren Stadt" zu berück- sichtigen. - Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen. - Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegede- cke für Wegeverbindungen zu benutzen. Parallel wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob anstelle des Staffelgeschosses ein weiteres Vollgeschoss realisiert werden kann. Als Folge wurde im Vergleich zu den im Einlei- tungsbeschluss genannten Wohneinheiten im Qualifizierungsverfahren eine höhere Wohnein- heitenanzahl forciert. Die Vorhabenträgerin Projekton Immobilien GmbH hat sich dazu verpflichtet ein städtebauli- ches Qualifizierungsverfahren, hier in Form einer Mehrfachbeauftragung, durchzuführen. Fol- gende Büros haben teilgenommen: - a+m Architekten Ingenieure GmbH, Köln mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln - Jürgensen & Jürgensen Architekten mbB, Köln und HÄCK Architektur, Köln mit wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum - Kraus Architekten GmbH & Co. KG, Köln - Mronz + Schaefer Architekten, Köln - &MICA GmbH, Köln Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, durch eine städtebauliche Neuordnung ein attrakti- ves und durchmischtes Wohnprojekt mit qualitätsvoller Architektur und Freiräumen zu entwi- ckeln, welches sich aufgrund einer guten Funktionalität in die Umgebung eingliedert, aber auch autark von den umgeben Strukturen funktionieren soll. Es wird Wohnraum für circa 100- 120 Wohneinheiten und die Integration einer Großtagespflege angestrebt. Mit dem Einlei- tungsbeschluss erhielt die Verwaltung den Prüfauftrag, ob ein weiteres Vollgeschoss anstelle des vorgesehenen Staffelgeschosses realisiert werden kann. Als Folge wurde im Qualifizie- rungsverfahren eine höhere Anzahl an Wohneinheiten forciert. Das weitestgehend autofreie Quartier soll im Freiraum eine hohe Qualität aufweisen und im Hinblick auf die Überflutungs- vorsorge multifunktional gestaltet werden. Die Anforderungen der Klimaleitlinien sowie 4 darüberhinausgehende Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels waren aufzuzeigen. Das Qualifizierungsverfahren startete mit einem Auftaktkolloquium am 24.01.2023. Im Nach- gang zur Präsentation zum Auftaktkolloquium hatten die Planungsbüros die Gelegenheit Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen zu stellen. Am 20.04.2023 fand dann die Präsentation der Entwurfsarbeiten mit anschließender Jurysit- zung statt. Das Beurteilungsgremium bestand aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Politik und Ver- waltung sowie anerkannten Fachleuten aus der Planungspraxis unter dem Vorsitz von Jürgen Minkus, Köln. Es wurde der Siegerentwurf von a+m Architekten Ingenieure GmbH, Köln mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln prämiert und für die weitere Bearbeitung (Bebauungsplanverfahren) vorgeschlagen. Bewertung Der Siegerentwurf zeichnet sich durch klare Kanten im Sinne einer straßenbegleitenden Blockrandbebauung aus, welche im inneren des Quartiers durch Unterteilung einzelner Bau- körper und Abweichung dieser von der Orthogonalität aufbrechen. Für die fünf- bis sechsgeschossigen Häuser wird die Begrünung von Dächern in Verbindung mit Photovoltaik und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die Klimaschutzleitlinien, das Konzept der „Essbaren Stadt“, die Klimaschutzlinien bzgl. des Energieeffizienzstandards sowie eine Entwässerungskonzeption wurden berücksichtigt. Die Quartiersmitte wird als identitätsstiftende, zentrale Mitte ausgebildet, wobei der nördliche Hof stärker befestigt, der südliche intensiver durchgrünt ist. Der nördliche Platzbereich ist mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet, um auch als Aufstellungs- und Bewegungsflä- che für die Feuerwehr zu fungieren. In Verbindung mit den Sicherheitstreppenhäusern wird somit der Flächenanspruch für den Brandschutz minimiert und entsprechende Freiräume für die Bewohner*innen geschaffen. Die Müllsammelbehälter wurden in Gestalt von Müllboxen im Eingangsbereich eingehaust. Um das Quartier möglichst autofrei zu gestalten, ist die Tiefgaragenein- und ausfahrt im Ein- gangsbereich angeordnet. Die oberirdischen Stellplätze sind nach Auslobung für den geför- derten Wohnungsbau im nördlichen Bereich verortet. Flächen für das Abstellen von Fahrrä- dern sowie weitere Mobilitätsmaßnahmen wurden berücksichtigt (Anlage 3). Gemäß den Empfehlungen des Beurteilungsgremiums ist der städtebauliche Entwurf in Ab- stimmung mit der Ausloberin und unter Wahrung der städtebaulichen Qualitäten sowie der entwickelten Identität (Atmosphäre) hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu qualifizieren. Im Ver- gleich zu den anderen Wettbewerbsbeiträgen wies der Entwurf von a+m Architekten mit 89 WE die geringste Anzahl an Wohneinheiten auf. Überarbeitung Siegerentwurf Auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichtes wurde der Siegerentwurf von a+m Archi- tekten überarbeitet. Alle Baukörper wurden in Ihrer Typologie und Formsprache erhalten, le- diglich ihre Abmessungen haben sich vergrößert. Als Folge nahm die Anzahl an Wohneinhei- ten von zuvor 89 auf nun 107 Wohneinheiten zu, wovon 36 Wohneinheiten öffentlich-gefördert werden. Trotz flächenmäßigen Anstieg der Geschossfläche in Vollgeschossen von rd. 8.290 m² auf rd. 9.325 m², liegt die Geschossfläche weiterhin unter den ausgeschriebenen Maximal- wert von 9.600 m². Die Großtagespflege mit Außenbereich wird weiterhin im nördlichen Baukörper nachgewie- sen. 5 Entgegen der Auslobung werden die Stellplätze des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus nun ebenfalls in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Möglichkeit der Realteilung der Grundstü- cke besteht weiterhin. Die Vorhabenträgerin hat dem zugestimmt. Durch den Wegfall der oberirdischen Stellplätze rückt nun der Baukörper weiter in Richtung Norden. Dadurch konnte der Anteil an Grün- und Freiflächen erhöht, der Versiegelungsgrad reduziert werden. Oberirdisch werden weiterhin ausreichend (überdachte) Flächen für Fahrräder oder Lastenrä- der vorgesehen, welche u.a. in Fahrradboxen oder Fahrradbügel abgestellt werden. In Verbin- dung mit den geplanten E-Stellplätzen in den Tiefgaragen und optional Car-Sharing wird somit ein Angebot für alternative Mobilitätsformen geschaffen. Zwar wurde in dem Überarbeitungsentwurf von einer intensiven Dachbegrünung abgesehen, stieg jedoch insgesamt der Grünflächenanteil im Plangebiet an. Der Flächenanteil der extensi- ven Dachbegrünung steigt um rd. 220 m², anstelle von 36 sind nun 43 Baumstandorte vorge- sehen (Anlage 3). Vorgaben für die Weiterführung des Verfahrens Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die Planung nun konkretisiert. Da gemäß dem Ko- operativen Baulandmodell (KoopBLM) die vorgesehene öffentliche Grün- und Spielfläche auf- grund der Unterschreitung der Bagatellgrenze nicht umgesetzt wird, ist eine Ablösezahlung in unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg, zu prüfen. Die Ausgestaltung des Ein- und Ausfahrtsbereich zur Tiefgarage sowie den mit der Schulnut- zung verbundenen Verkehren sind neben der Ver- und Entsorgung (Müllabfuhr und Feuer- wehr) Bestandteil der verkehrlichen Untersuchung und Konzeption. Neben den gutachterlichen Untersuchungen zum Eingriff in Artenschutz und Natur, der Bo- denbelastungen durch die bestehenden Gewerbe und der planbedingten Lärmauswirkungen, werden auch die Anforderungen an das Konzept der „Essbaren Stadt“ und der Klimaschutz- leitlinien (Energieeffizienzstandard) qualifiziert und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan planungsrechtlich berücksichtigt bzw. gesichert. Hinsichtlich der Innenlage des Wohnquartiers und der Einhaltung der Abstandsflächen auf dem schmalen Grundstückzuschnitt ist aus Sicht der Verwaltung die Bepflanzung einer Baum- reihe vor den Gebäuden (in Richtung Bestandsbebauung) nicht zwingend notwendig. Das Quartier wird ebenfalls von der bestockten zentralen Mitte erschlossen, welche in Verbindung mit privaten Vorgärten und Kleinkinderspielflächen einen grünen Charakter aufweisen. Die Verortung der Baumstandorte wird im weiteren Verfahren geprüft. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe- reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekon- zept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Im beschleunigten Verfahren wird von einer formellen Umweltprüfung sowie dem Um- weltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB abgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet jedoch eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umwelt- gutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen sind. Als Projekt der Innenentwicklung trägt das Vorhaben zum schonenden Umgang mit Grund und Boden bei. Die intensivere Nutzung einer bereits bebauten und befestigten Fläche in zentraler Lage des Stadtteils Höhenberg entspricht der Idee des Flächenrecyclings und der bestmöglichen Ausnutzung der bereits vorhandenen äußeren Erschließungsinfrastruktur. 6 Vorgabenbeschluss / Verwaltungsvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlagen 2.1 und 2.2) und den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen sowie den An- regungen aus der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Vorberatungen Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (3551/2021) 25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) (8.2.3) zurückgestellt 02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss (10.3) zurückgestellt 27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss (10.4) mit Änderungen einstimmig zugestimmt 27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) (8.2.2) mit Maßgabe einstimmig zugestimmt Anlagen 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 2 Städtebauliche Entwürfe (Abgaben Mehrfachbeauftragung) 3 Städtebaulicher Siegerentwurf (+ Überarbeitung) 4.1 Aushang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 4.2 Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 5 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4 Abs. 1 BauGB -
Anlage_4_1_Aushang_frühz_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Mittelpunkt: 361521, 5644891 1:2000Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.03.2022Seite 1 / 1 Die eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen werden als Abwägungsmaterial Teil der weiteren Beratungen und Beschlussfassungen zum Bebauungsplan- verfahren in der Bezirksvertretung Kalk, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 05.05.2022 bis 19.05.2022 an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 oder per E-Mail an bauleitplanung@stadt-koeln.de gerichtet werden. �������������������������������� adt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 22813 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin Projekton Immobilien GmbH, Köln, hat am 15.07.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorha - benbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf ihren Grundstücken entlang der Adalbertstraße eine Wohnbebauung zu realisieren, beantragt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.01.2022 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Adalbertstraße in Köln-Höhen - berg“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziel der Planung ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit insgesamt circa 80 Wohneinheiten auf dem Plangrundstück. Zur weiteren Vertiefung der Planung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wird für das Plangebiet durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet in Köln-Höhenberg grenzt im Westen an die Adalbertstra- ße, im Norden an die Flurstücke der Bestandsbebauung entlang der Ol - pener Straße, im Osten an eine unbebaute Grünfläche und im Süden an ein städtisches Schulgrundstück. Es umfasst die Adalbertstraße 11–15 mit den Flurstücken 2/10,1077/2,2/2 2,2/2 3,427, 453 und 1871 (teilwei- se), Flur 30, Gemarkung Vingst und hat eine Größe von circa 5.700m² (Davon circa 500m² öffentliche Verkehrsfläche in der Adalbertstraße). Die Bestandsbebauung auf dem Plangrundstück wird aktuell als Gewer- behof benutzt. Die einzelnen Hallen sind an verschiedene Gewerbetrei - bende und Handwerksunternehmen vermietet. Ursprünglich befand sich auf dem Gelände eine Lackfabrik. Das Grundstück ist fast vollständig befestigt oder überbaut. In der näheren Umgebung befinden sich vorwiegend zwei- bis fünfge- schossige Baukörper, im Schwerpunkt Wohnnutzungen. Westlich der Adalbertstraße befinden sich auch acht- und neungeschossige Gebäu- de. Im Süden grenzt eine städtische Schule (Katharina-Henoth-Gesamt- schule) an das Plangebiet. Das Plangebiet liegt circa 300m östlich des Stadtteilzentrums Höhenberg, Olpener Straße, im Grenzbereich zu den Stadtteilzentren Vingst und Ost- heim. Die Nahversorgung des Plangebiets ist damit gesichert. Städtebauliches Planungskonzept Das städtebauliche Konzept geht vom Abriss der Bestandsgebäude und einer vollständig neuen Entwicklung des Plangrundstückes im Geschos- swohnungsbau aus. Geplant sind maximal V-geschossige Gebäudekörper mit circa 80 Wohneinheiten, die eine Sicht- und Wegeachse von der Adalbertstraße in die östlich angrenzende Grünfläche freilassen. Von den insgesamt cir- ca 80 Wohneinheiten sollen circa 24 als öffentlich-geförderter Wohnraum errichtet werden. Die Gebäude orientieren sich an der Kubatur und der Höhe der näheren, sehr heterogenen, Umgebung. Ebenfalls orientiert sich die geplante Gebäudehöhe an den Inhalten des benachbarten Plan- verfahrens Olpener Str. 248-252. Den Erdgeschosseinheiten sollen Freibereiche in Form von Terrassen und/oder privaten Gärten zugeordnet werden. In den Wohnungen der Obergeschosse sollen Balkone (Dachterrassen) angeordnet werden. Der ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage unter den neu zu errichtenden Gebäuden untergebracht werden, die über eine Rampe angefahren wird. Hier sollen fast alle notwendigen Stellplätze (circa 42 Stellplätze), die aus dem Neubauvorhaben resultieren, untergebracht werden. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt über die Adalbertstraße. Der Innenbereich des Quar - tiers ist weitgehend autofrei geplant. Ein Teil der Stellplätze (circa 15) wird voraussichtlich oberirdisch angeord- net werden. Alle Baukörper werden barrierefrei erschlossen. Die Flächen für die Feuerwehr (Feuerwehraufstellflächen) liegen jeweils an den hof- seitigen Fassaden. Die Freiflächen sollen als integrativ genutzter Raum gestaltet werden, der der Kommunikation sowie dem Zusammentreffen und verweilen der Bewohner dienen soll. Ebenfalls geplant sind Spielflä- chen. Das Motiv des Erlebens von grüner Pflasterung nimmt die Idee des vernetzen privater und öffentlicher Flächen auf. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird ein Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die genauen Inhalte und Aufga- ben werden im weiteren Verfahren zwischen der Stadt Köln und der Vor- habenträgerin abgestimmt und definiert. Umweltbelange Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange, wie zum Beispiel Tie- re, Pflanzen, Boden, Lärm, Verkehr, Klima, Kulturgüter, werden im Rah- men der weiteren Planung untersucht und bewertet. Sie werden in der Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch mit Umweltbericht ist nach § 13a Baugesetzbuch nicht erforderlich © a+m Architekten Ingenieure GbR Städtebauliche Machbarkeitsstudie (Maßstab 1 : 500) „Adalbertstraße“ Bebauungsplan 724537/03 in Köln - Höhenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 05.05.2022 - 19.05.2022 © Stadt Köln Übersichtskarte des Geltungsbereichs (M 1 : 2000) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (M 1 : 2000) © Stadt Köln 1 : 2000 1 : 2000 1 : 500 15 m 30 m0 Adalbertstraße ANLAGE 4.1 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (29.07.2024)
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 2454/2023 Stand: 29.07.2024 Sachstandsbericht Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Adalbertstraße in Köln-Höhenberg; Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Status in Bearbeitung erledigt Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungs- plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4.2) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Aktueller Bearbeitungsstand: Aktuell werden durch die Vorhabenträger*in alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe mit Begründung für die Beteiligung der Dienststellen und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Geplant ist diese Beteiligung noch im Jahr 2024. Nächste Schritte: Der nächste Verfahrensschritt wäre die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Be- bauungsplanentwurfes. Hierzu werden die politischen Gremien gesondert mit einer Mitteilung informiert. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Nach der Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann zur gegebenen Zeit erneut über den Sachstand informiert werden.
Beratungsverlauf
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28.09.2023 zuletzt
TOP 9.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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