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2454/2023

Vorgabenbeschluss Adalbertstraße in Köln-Höhenberg

Beschlussvorlage Ausschuss 18.08.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 9.1

Anlage_1_Geltungsbereich

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (29.07.2024)

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Ansehen

Anlage_5_Abwägung_4_1_TÖB

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Ansehen

Anlage_4_1_Aushang_frühz_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage_4_2_Abwägung_frühz_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage_2_Wettbewerbsbeiträge Mehrfachbeauftragung

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Ansehen

Anlage_3_Siegerentwurf_Gegenüberstellung_Überarbeitung

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Ansehen

Anlage_1_Geltungsbereich

364 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Adalbertstraßein Köln - Höhenberg
Maßstab  1 : 2 500

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (29.07.2024)

1624 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2454/2023
Stand: 29.07.2024 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Adalbertstraße in Köln-Höhenberg; Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungs-
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlage 4.2) zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Aktuell werden durch die Vorhabenträger*in alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe 
mit Begründung für die Beteiligung der Dienststellen und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Geplant ist diese Beteiligung noch im Jahr 2024.  
Nächste Schritte: 
Der nächste Verfahrensschritt wäre die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Be-
bauungsplanentwurfes. Hierzu werden die politischen Gremien gesondert mit einer Mitteilung 
informiert.   
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nach der Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann zur gegebenen 
Zeit erneut über den Sachstand informiert werden.

Anlage_5_Abwägung_4_1_TÖB

11067 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan- Entwurf–Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-
Höhenberg eingegangenen Stellungnahmen außerhalb der Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und Absatz 2 
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in der Zeit vom 
09.08.2021 bis zum 20.09.2021 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 9 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren 
dargestellt. 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss der 
Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, der 
Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen 
Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der finalen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung 
der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere das Ergebnis der 
Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. 
St
and: 21.06.2023 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 AWB - Abfallwirtschaftsbetriebe Köln vom 03.09.2021 
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 
2 Finanzamt Köln-Ost vom 10.09.2021 
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 
3 Handwerkammer zu Köln vom 06.08.2021 
Im vorliegenden Planverfahren soll ein aktuell von 
mehreren Handwerksunternehmen genutzter Gewerbehof 
mit Wohnbebauung überplant werden. Hiermit entfallen 
weitere handwerklich genutzte Flächen. Es handelt sich 
um nicht emittierende Handwerksbetriebe, die die 
angemieteten Räumlichkeiten zur Anbahnung des 
Nein Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet derzeit durch 
mehrere Kleinbetriebe geprägt wird. Auf Grund der Insellage 
(Blockinnenbereich) verfügen die ansässigen Gewerbe- und 
Handwerksbetriebe am derzeitigen Standort weder über eine 
nutzungsspezifische Adressbildung noch über potenzielle 
Entwicklungs- und Erweiterungsflächen. Eingebettet in ein 
ANLAGE 5

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Kundenerstkontaktes und als Büro nutzen. Betroffen sind 
zwei Installateure, ein Elektrotechniker sowie ein weiterer 
Betrieb. 
Die Handwerkskammer möchte ihre grundsätzliche 
Positionierung und Forderung für das innerstädtische 
Handwerk aufzeigen: Der Verdrängungswettbewerb von 
Handwerksbetrieben im Innenstadtbereich, entspricht 
nicht den städtischen Leitlinien für eine nachhaltige 
Wohnbauentwicklung. Zugleich drängt sich der Eindruck 
auf, dass die Stadt Köln Investorenpläne – ohne Analyse 
des Einzelfalls – eins-zu-eins übernimmt und somit dem 
Renditepotenzial von Wohnnutzung im Sinne des 
Investors Vorschub leistet. Die Entwicklung wird kritisch 
gesehen.  
Es wird darauf hingewiesen, dass Betriebe im Bereich der 
Energietechnik auf kundennahe innerstädtische Standorte 
angewiesen sind. Daher seien bestehende 
emissionsarme Handwerke aus Sicht der 
Stadtentwicklung an diesen Standorten zu sichern. Das 
Miteinander von Wohnen und Gewerbe darf nicht nur 
Theorie bleiben. Durch die Verdrängung des Handwerkes 
werden längere Wegestrecken und gewerbliche Verkehre 
produziert. 
Anstelle eines VEP, wäre vorliegend ein Misch- oder 
urbanes Gebiet planungsrechtlich ins Auge zu fassen um 
zumindest im Erdgeschoss nicht störende Betriebe des 
Handwerks realisieren zu können. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
maßgeblich durch Wohnnutzung geprägtes Umfeld wird 
planerisch nicht von einer langfristigen gewerblichen 
Nutzungskonzeption ausgegangen. Eine Kombination aus 
emittierenden Gewerbe- bzw. Handwerksbetrieben und 
Wohnbebauung (Misch- oder urbanes Gebiet) wird als nicht 
zielführend angesehen. Darüber hinaus wird auch eine 
gemeinsame Erschließung als konfliktträchtig bewertet. 
Unter Berücksichtigung der genannten räumlichen 
Rahmenbedingungen, des Umfangs der gewerblichen Nutzungen 
und des hohen Bedarfs an Wohnraum wird in diesem Falle eine 
Entwicklung für den Wohnungsbau planerisch als zielführend 
angesehen.  
Darüber hinaus verfolgt die vorliegende Planung die 
Nachverdichtung eines bereits integrierten und erschlossenen 
Siedlungs- beziehungsweise Potenzialbereiches und entspricht 
so den städtebaulichen Leitlinien für eine nachhaltige 
Wohnbauentwicklung ("Innenentwicklung vor 
Außenentwicklung"). Dieser Zielsetzung wurde ebenfalls durch 
den am 21.01.2022 gefassten Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschuss zur Aufstellung eines 
Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Wohnnutzung im 
Geschosswohnungsbau zu realisieren, Nachdruck verliehen. Der 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln weist das Plangebiet 
bereits als Wohnbaufläche aus und bekräftigt dadurch die 
Zielsetzung einer Wohnungsbauentwicklung. Der Stellungnahme 
wird insoweit nicht gefolgt. 
 
4 Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 30.08.2021 
Durch das Vorhaben wären die bestehenden Betriebe zu 
einem Standortwechsel gezwungen, der auf Grund der 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Siehe Stellungnahme 3

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Knappheit an Gewerbeflächen in der Region die Betriebe 
in unverhältnismäßiger Art und Weise beeinträchtigt.  
 
Es bestehen daher Bedenken gegen das Vorhaben. 
5 KölnBusiness vom 06.09.2021) 
Durch das Vorhaben wird der bestehende Gewerbehof 
überplant. Hierbei würde eine 5.000m² große 
Gewerbefläche wegfallen, die von insgesamt 10 Betrieben 
genutzt wird. Eine Kompensationsfläche ist nicht bekannt. 
 
Insgesamt sieht die KölnBusiness die großflächige 
Umwandlung des Gewerbehofes kritisch. Aufgrund der 
Flächenknappheit werde die Beibehaltung der 
Gewerbefläche gefordert. In diesem Zusammenhang wird 
auch die Überplanung des östliche gelegenen 
Gewerbehofes (Olpener Straße 250 bis 252) hingewiesen.  
Durch den Wegfall der Flächen würde eine Vielzahl von 
Arbeitsplätzen verloren gehen. Darüber hinaus würde die 
KölnBusiness des begrüßen, wenn vorhandene nicht 
störende gewerbliche Nutzungen in die Planung integriert 
werden würden. 
 
 
Kenntnisnahme  
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
entfällt 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme 3 
 
Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass das Verfahren 
„Olpener Straße 250 bis 252“ nicht Gegenstand des vorliegenden 
Verfahrens ist und eine Beteiligung separat durchgeführt wird.  
6 Nahverkehr Rheinland GmbH vom 02.09.2021 
Es bestehen keine Bedenken. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
entfällt 
7 Polizeipräsidium Köln – Direktion Verkehr vom 24.08.2021 
Die Parkraumsituation in der Adalbertstraße und den 
angrenzenden Straßen ist bereits jetzt stark angespannt; 
eine Schaffung von 57 Stellplätzen für 80 Wohneinheiten 
scheint zu knapp bemessen.                                           
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Für die 
vorliegenden Grundstücke wurde in Abstimmung mit der 
Stadtverwaltung, der Politik und der Vorhabenträgerin ein 
Qualifizierungsverfahren durchgeführt und ein entsprechender

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der seit langem bestehendem Schulweg zur am Ende der 
Sackgasse gelegenen Katharina-Henoth-Gesamtschule 
führt zu den ebenfalls vom Berufsverkehr tangierten 
Zeiten über den Gehweg, über den die geplante Ein- und 
Ausfahrt der Tiefgarage verlaufen soll. Eine gleichzeitige 
Nutzung zu den entsprechenden Zeiten mit den 
verbundenen Sicherheitsrisiken ist zu erwarten und muss 
im Weiteren Berücksichtigung finden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
städtebaulicher Entwurf prämiert. Dieser Entwurf sieht aktuell 
circa 107 Wohneinheiten sowie eine Geschossfläche von 
9.400 m² Wohnen (Vollgeschosse) vor.  
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird auf Grundlage des 
prämierten Siegerentwurfes eine Verkehrsuntersuchung sowie 
ein Stellplatznachweis inklusive möglicher Reduzierungen gemäß 
der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln erarbeitet.  
Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass alle durch das 
Vorhaben resultierenden und erforderlichen Stellplätze auf dem 
eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Der abschließende 
Stellplatznachweis erfolgt im nachfolgenden 
Baugenehmigungsverfahren. 
 
Die mögliche Konfliktsituation zwischen dem Ein- und 
Ausfahrtsbereich zur Tiefgarage sowie den mit der Schulnutzung 
verbundenen Verkehren war bereits Bestandteil des 
Qualifizierungsverfahrens. Der Sachverhalt wurde 
dementsprechend als Beurteilungskriterium in der Auslobung 
verankert. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden ggfls. 
auftretende Sicherheitsrisiken sowie mögliche Konfliktsituationen 
untersucht und sofern erforderlich, entsprechende Vermeidungs- 
und Minderungsmaßnahmen festgesetzt. Der Stellungnahme 
wird insoweit gefolgt. 
8 RheinEnergie AG / NetzGesellschaft mbH vom 
03.09.2021 
Es bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
entfällt 
9 Stadtentwässerungsbetriebe – StEB Köln vom 07.09.2021 
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen das 
Vorhaben.

Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§44 Abs. 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht 
beeinträchtigt wird. Die Versickerung des 
Niederschlagswassers ist im Bebauungsplan 
festzusetzen. Sollte eine Versickerung nicht möglich sein 
oder gegen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen, kann 
nach Prüfung der hydraulischen Kapazitäten die Ableitung 
des Niederschlagswassers und Abwassers nur gedrosselt 
in den Abwasserkanal erfolgen. Es wird sehr 
wahrscheinlich eine Einleitbeschränkung von ca. 20 l/s 
ausgesprochen. Die Vorgaben werden im weiteren 
Planungsverlauf geprüft. 
Es wird auf die Maßnahmen der Überflutungsvorsorge 
hingewiesen sowie auf Starkregenereignisse. Im Weiteren 
werden Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge benannt. 
Die Planung sowie das Entwässerungskonzept sind mit 
den Stadtentwässerungsbetrieben abzustimmen. 
 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
Eine Regelung zum klärpflichtigen Niederschlagswasser kann im 
Rahmen des weiteren Verfahrens erfolgen bzw. geprüft werden. 
Die Angaben zur Einleitbeschränkung werden aufgenommen und 
in Bezug auf das zu erstellende Entwässerungskonzept 
berücksichtigt. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine Berücksichtigung der benannten Aspekte und Maßnahmen 
erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrens. Es wird gesondert 
darauf hingewiesen, dass der prämierte Siegerentwurf bereits 
Aussagen für ein Entwässerungskonzept trifft und diese im 
Weiteren qualifiziert werden. Der Stellungnahme wird insoweit 
gefolgt.

Anlage_4_1_Aushang_frühz_Öffentlichkeitsbeteiligung

5981 Zeichen

Mittelpunkt: 361521, 5644891
1:2000Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.03.2022Seite 1 / 1
Die eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen werden als Abwägungsmaterial Teil der weiteren Beratungen und Beschlussfassungen zum Bebauungsplan-
verfahren in der Bezirksvertretung Kalk, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat. 
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 05.05.2022 bis 19.05.2022 an das Stadtplanungsamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 oder per E-Mail an 
bauleitplanung@stadt-koeln.de gerichtet werden.
�������������������������������� adt Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. 
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221- 22813 oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. 
Anlass und Ziel der Planung
Die Vorhabenträgerin Projekton Immobilien GmbH, Köln, hat am 
15.07.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorha -
benbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf ihren Grundstücken 
entlang der Adalbertstraße eine Wohnbebauung zu realisieren, beantragt. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.01.2022 die Einleitung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Adalbertstraße in Köln-Höhen -
berg“ und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
beschlossen.
Ziel der Planung ist die Realisierung einer Wohnbebauung mit insgesamt 
circa 80 Wohneinheiten auf dem Plangrundstück. Zur weiteren Vertiefung 
der Planung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wird für 
das Plangebiet durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt 
Köln ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet in Köln-Höhenberg grenzt im Westen an die Adalbertstra-
ße, im Norden an die Flurstücke der Bestandsbebauung entlang der Ol -
pener Straße, im Osten an eine unbebaute Grünfläche und im Süden an 
ein städtisches Schulgrundstück. Es umfasst die Adalbertstraße 11–15 
mit den Flurstücken 2/10,1077/2,2/2 2,2/2 3,427, 453 und 1871 (teilwei-
se), Flur 30, Gemarkung Vingst und hat eine Größe von circa 5.700m² 
(Davon circa 500m² öffentliche Verkehrsfläche in der Adalbertstraße).
Die Bestandsbebauung auf dem Plangrundstück wird aktuell als Gewer-
behof benutzt. Die einzelnen Hallen sind an verschiedene Gewerbetrei -
bende und Handwerksunternehmen vermietet. Ursprünglich befand sich 
auf dem Gelände eine Lackfabrik. Das Grundstück ist fast vollständig 
befestigt oder überbaut. 
In der näheren Umgebung befinden sich vorwiegend zwei- bis fünfge-
schossige Baukörper, im Schwerpunkt Wohnnutzungen. Westlich der 
Adalbertstraße befinden sich auch acht- und neungeschossige Gebäu-
de. Im Süden grenzt eine städtische Schule (Katharina-Henoth-Gesamt-
schule) an das Plangebiet.
Das Plangebiet liegt circa 300m östlich des Stadtteilzentrums Höhenberg, 
Olpener Straße, im Grenzbereich zu den Stadtteilzentren Vingst und Ost-
heim. Die Nahversorgung des Plangebiets ist damit gesichert.
Städtebauliches Planungskonzept
Das städtebauliche Konzept geht vom Abriss der Bestandsgebäude und 
einer vollständig neuen Entwicklung des Plangrundstückes im Geschos-
swohnungsbau aus.
Geplant sind maximal V-geschossige Gebäudekörper mit circa 80 
Wohneinheiten, die eine Sicht- und Wegeachse von der Adalbertstraße 
in die östlich angrenzende Grünfläche freilassen. Von den insgesamt cir-
ca 80 Wohneinheiten sollen circa 24 als öffentlich-geförderter Wohnraum 
errichtet werden. Die Gebäude orientieren sich an der Kubatur und der 
Höhe der näheren, sehr heterogenen, Umgebung. Ebenfalls orientiert 
sich die geplante Gebäudehöhe an den Inhalten des benachbarten Plan-
verfahrens Olpener Str. 248-252.
Den Erdgeschosseinheiten sollen Freibereiche in Form von Terrassen 
und/oder privaten Gärten zugeordnet werden. In den Wohnungen der 
Obergeschosse sollen Balkone (Dachterrassen) angeordnet werden. Der 
ruhende Verkehr soll in einer Tiefgarage unter den neu zu errichtenden 
Gebäuden untergebracht werden, die über eine Rampe angefahren wird. 
Hier sollen fast alle notwendigen Stellplätze (circa 42 Stellplätze), die aus 
dem Neubauvorhaben resultieren, untergebracht werden. Die Zufahrt zur 
Tiefgarage erfolgt über die Adalbertstraße. Der Innenbereich des Quar -
tiers ist weitgehend autofrei geplant.
Ein Teil der Stellplätze (circa 15) wird voraussichtlich oberirdisch angeord-
net werden. Alle Baukörper werden barrierefrei erschlossen. Die Flächen 
für die Feuerwehr (Feuerwehraufstellflächen) liegen jeweils an den hof-
seitigen Fassaden. Die Freiflächen sollen als integrativ genutzter Raum 
gestaltet werden, der der Kommunikation sowie dem Zusammentreffen 
und verweilen der Bewohner dienen soll. Ebenfalls geplant sind Spielflä-
chen. Das Motiv des Erlebens von grüner Pflasterung nimmt die Idee des 
vernetzen privater und öffentlicher Flächen auf.
Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird ein 
Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die genauen Inhalte und Aufga-
ben werden im weiteren Verfahren zwischen der Stadt Köln und der Vor-
habenträgerin abgestimmt und definiert. 
Umweltbelange
Die durch die Planung betroffenen Umweltbelange, wie zum Beispiel Tie-
re, Pflanzen, Boden, Lärm, Verkehr, Klima, Kulturgüter, werden im Rah-
men der weiteren Planung untersucht und bewertet. Sie werden in der 
Abwägung berücksichtigt. Eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 
4 Baugesetzbuch mit Umweltbericht ist nach § 13a Baugesetzbuch nicht 
erforderlich
© a+m Architekten Ingenieure GbR
Städtebauliche Machbarkeitsstudie (Maßstab 1 : 500)
„Adalbertstraße“ Bebauungsplan 724537/03
in Köln - Höhenberg
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 13a Absatz 3 Nummer 2 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 05.05.2022 - 19.05.2022
© Stadt Köln
Übersichtskarte des Geltungsbereichs (M 1 : 2000) Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (M 1 : 2000)
© Stadt Köln
1 : 2000 1 : 2000
1 : 500
15 m 30 m0
Adalbertstraße
ANLAGE 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

15656 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 2454/2023 
Freigabedatum 
 18.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Adalbertstraße in Köln-Höhenberg; Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungs-
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlage 4.2) zu berücksichtigen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
 
Die Projekton Immobilien GmbH, Köln, im folgenden Vorhabenträgerin genannt, hat am 
15.07.2021 einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes (VEP) auf der Grundlage des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt.  
 
Ziel der Planung ist es, auf den Grundstücken östlich der Adalbertstraße 11-15 (Gemarkung 
Vingst, Flur 30, Flurstücke 2/10, 1077/2, 2/22, 2/23, 427 und 453) in Köln-Höhenberg, Wohn-
bebauung in einem bislang gewerblich genutzten Blockinnenbereich (Nachverdichtung) zu 
entwickeln. Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit insgesamt circa 80 Wohneinheiten 
unter Berücksichtigung der umliegenden Nutzungen zu schaffen. 
 
Zur weiteren Vertiefung der Planung sowie zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten 
wurde für das Plangebiet durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Stadt Köln ein 
städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der prämierte Siegerentwurf dient als 
Grundlage für die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. 
 
Für den Planbereich liegt eine Grundzustimmung der Vorhabenträgerin zur Anwendung des 
kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln vor.  
 
Verfahren 
 
Zwischen dem 09. August 2021 und dem 20. September 2021 wurde die Beteiligung der Be-
hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) durchgeführt (Anlage 5). 
 
Im Anschluss hat der Stadtentwicklungsbeschluss in seiner Sitzung am 27.01.2022 im Rah-
men der Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 12 Absatz 2 Bauge-
setzbuch mit dem Arbeitstitel: „Adalbertstraße“ in Köln-Höhenberg den Einleitungsbeschluss 
gefasst. Demzufolge ist für das Gebiet eine Entwicklung von etwa 80 Wohneinheiten im Ge-
schosswohnungsbau unter Anwendung des kooperativen Baulandmodells vorzunehmen.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde 
in dem Zeitraum vom 05. Mai 2022 bis 19. Mai 2022 in Form eines Aushanges durchgeführt 
(Anlage 4.1).  
 
Die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Durchführung einer früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ortsüblich am 27.04.2022 im Amtsblatt der Stadt Köln 
bekannt gemacht. Im Bezirksrathaus Kalk sowie im Stadthaus in Köln wurden hierbei das Pla-
nungskonzept, die angestrebte Zielvorstellung und Bezug auf den Umgang mit Umweltbelan-
gen veröffentlicht. Neben der Möglichkeit Auskünfte per Telefon oder E-Mail einzuholen, 
konnte sich auch über die Planung im Internet informiert werden sowie schriftlich per Post o-
der E-Mail Stellungnahmen eingereicht werden.

3 
 
Es ging eine Stellungnahme ein, die Bezug auf die Erschließung, Erreichbarkeit durch Feuer-
wehr und Rettungsdienste, Umgang mit Hochwasser und Entwässerung sowie Instandhaltung 
der neu geplanten Wohngebäude nimmt. Die wesentlichen Anregungen wurden in der Auslo-
bung zum Qualifizierungsverfahren berücksichtigt oder sind Bestandteil der nachfolgenden 
Vertiefung innerhalb des Bauleitplanverfahrens (Anlage 4.2). 
 
Qualifizierungsverfahren 
 
Neben den vorgetragenen Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sind Maßgaben 
der Bezirksvertretung 8 (Kalk) entsprechend der geänderten Beschlussvorlage in die Auslo-
bung eingeflossen:  
 
- Die Bauvorhabentragenden sollen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrü-
nung und Photovoltaik mit aufnehmen. 
 
- Die Bauvorhabentragenden sollen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prü-
fen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann. 
 
- Die Ablösung für die öffentlichen Grün- und Spielflächen ist zur Umsetzung primär in 
unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg zu verwenden. 
 
- Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Essbaren Stadt" zu berück-
sichtigen. 
 
- Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen. 
 
- Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegede-
cke für Wegeverbindungen zu benutzen. 
Parallel wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob anstelle des Staffelgeschosses ein 
weiteres Vollgeschoss realisiert werden kann. Als Folge wurde im Vergleich zu den im Einlei-
tungsbeschluss genannten Wohneinheiten im Qualifizierungsverfahren eine höhere Wohnein-
heitenanzahl forciert. 
 
Die Vorhabenträgerin Projekton Immobilien GmbH hat sich dazu verpflichtet ein städtebauli-
ches Qualifizierungsverfahren, hier in Form einer Mehrfachbeauftragung, durchzuführen. Fol-
gende Büros haben teilgenommen: 
 
- a+m Architekten Ingenieure GmbH, Köln mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten 
Partnerschaft mbB, Köln 
 
- Jürgensen & Jürgensen Architekten mbB, Köln und HÄCK Architektur, Köln mit wbp 
Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum 
 
- Kraus Architekten GmbH & Co. KG, Köln  
 
- Mronz + Schaefer Architekten, Köln  
 
- &MICA GmbH, Köln 
Ziel des Qualifizierungsverfahrens war es, durch eine städtebauliche Neuordnung ein attrakti-
ves und durchmischtes Wohnprojekt mit qualitätsvoller Architektur und Freiräumen zu entwi-
ckeln, welches sich aufgrund einer guten Funktionalität in die Umgebung eingliedert, aber 
auch autark von den umgeben Strukturen funktionieren soll. Es wird Wohnraum für circa 100-
120 Wohneinheiten und die Integration einer Großtagespflege angestrebt. Mit dem Einlei-
tungsbeschluss erhielt die Verwaltung den Prüfauftrag, ob ein weiteres Vollgeschoss anstelle 
des vorgesehenen Staffelgeschosses realisiert werden kann. Als Folge wurde im Qualifizie-
rungsverfahren eine höhere Anzahl an Wohneinheiten forciert. Das weitestgehend autofreie 
Quartier soll im Freiraum eine hohe Qualität aufweisen und im Hinblick auf die Überflutungs-
vorsorge multifunktional gestaltet werden. Die Anforderungen der Klimaleitlinien sowie

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darüberhinausgehende Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen 
des Klimawandels waren aufzuzeigen. 
 
Das Qualifizierungsverfahren startete mit einem Auftaktkolloquium am 24.01.2023. Im Nach-
gang zur Präsentation zum Auftaktkolloquium hatten die Planungsbüros die Gelegenheit 
Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen zu stellen. 
 
Am 20.04.2023 fand dann die Präsentation der Entwurfsarbeiten mit anschließender Jurysit-
zung statt.  
 
Das Beurteilungsgremium bestand aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, Politik und Ver-
waltung sowie anerkannten Fachleuten aus der Planungspraxis unter dem Vorsitz von Jürgen 
Minkus, Köln. Es wurde der Siegerentwurf von a+m Architekten Ingenieure GmbH, Köln 
mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln prämiert und für die 
weitere Bearbeitung (Bebauungsplanverfahren) vorgeschlagen. 
 
Bewertung  
 
Der Siegerentwurf zeichnet sich durch klare Kanten im Sinne einer straßenbegleitenden 
Blockrandbebauung aus, welche im inneren des Quartiers durch Unterteilung einzelner Bau-
körper und Abweichung dieser von der Orthogonalität aufbrechen.  
 
Für die fünf- bis sechsgeschossigen Häuser wird die Begrünung von Dächern in Verbindung 
mit Photovoltaik und Fassadenbegrünung vorgesehen. Die Klimaschutzleitlinien, das Konzept 
der „Essbaren Stadt“, die Klimaschutzlinien bzgl. des Energieeffizienzstandards sowie eine 
Entwässerungskonzeption wurden berücksichtigt.  
 
Die Quartiersmitte wird als identitätsstiftende, zentrale Mitte ausgebildet, wobei der nördliche 
Hof stärker befestigt, der südliche intensiver durchgrünt ist. Der nördliche Platzbereich ist mit 
einer wassergebundenen Decke ausgestattet, um auch als Aufstellungs- und Bewegungsflä-
che für die Feuerwehr zu fungieren. In Verbindung mit den Sicherheitstreppenhäusern wird 
somit der Flächenanspruch für den Brandschutz minimiert und entsprechende Freiräume für 
die Bewohner*innen geschaffen. Die Müllsammelbehälter wurden in Gestalt von Müllboxen im 
Eingangsbereich eingehaust. 
 
Um das Quartier möglichst autofrei zu gestalten, ist die Tiefgaragenein- und ausfahrt im Ein-
gangsbereich angeordnet. Die oberirdischen Stellplätze sind nach Auslobung für den geför-
derten Wohnungsbau im nördlichen Bereich verortet. Flächen für das Abstellen von Fahrrä-
dern sowie weitere Mobilitätsmaßnahmen wurden berücksichtigt (Anlage 3).  
 
Gemäß den Empfehlungen des Beurteilungsgremiums ist der städtebauliche Entwurf in Ab-
stimmung mit der Ausloberin und unter Wahrung der städtebaulichen Qualitäten sowie der 
entwickelten Identität (Atmosphäre) hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu qualifizieren. Im Ver-
gleich zu den anderen Wettbewerbsbeiträgen wies der Entwurf von a+m Architekten mit 89 
WE die geringste Anzahl an Wohneinheiten auf.  
 
 
Überarbeitung Siegerentwurf 
 
Auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichtes wurde der Siegerentwurf von a+m Archi-
tekten überarbeitet. Alle Baukörper wurden in Ihrer Typologie und Formsprache erhalten, le-
diglich ihre Abmessungen haben sich vergrößert. Als Folge nahm die Anzahl an Wohneinhei-
ten von zuvor 89 auf nun 107 Wohneinheiten zu, wovon 36 Wohneinheiten öffentlich-gefördert 
werden. Trotz flächenmäßigen Anstieg der Geschossfläche in Vollgeschossen von rd. 8.290 
m² auf rd. 9.325 m², liegt die Geschossfläche weiterhin unter den ausgeschriebenen Maximal-
wert von 9.600 m².  
 
Die Großtagespflege mit Außenbereich wird weiterhin im nördlichen Baukörper nachgewie-
sen.

5 
Entgegen der Auslobung werden die Stellplätze des öffentlich-geförderten Wohnungsbaus 
nun ebenfalls in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Möglichkeit der Realteilung der Grundstü-
cke besteht weiterhin. Die Vorhabenträgerin hat dem zugestimmt. Durch den Wegfall der 
oberirdischen Stellplätze rückt nun der Baukörper weiter in Richtung Norden. Dadurch konnte 
der Anteil an Grün- und Freiflächen erhöht, der Versiegelungsgrad reduziert werden.  
 
Oberirdisch werden weiterhin ausreichend (überdachte) Flächen für Fahrräder oder Lastenrä-
der vorgesehen, welche u.a. in Fahrradboxen oder Fahrradbügel abgestellt werden. In Verbin-
dung mit den geplanten E-Stellplätzen in den Tiefgaragen und optional Car-Sharing wird somit 
ein Angebot für alternative Mobilitätsformen geschaffen. 
 
Zwar wurde in dem Überarbeitungsentwurf von einer intensiven Dachbegrünung abgesehen, 
stieg jedoch insgesamt der Grünflächenanteil im Plangebiet an. Der Flächenanteil der extensi-
ven Dachbegrünung steigt um rd. 220 m², anstelle von 36 sind nun 43 Baumstandorte vorge-
sehen (Anlage 3). 
 
 
Vorgaben für die Weiterführung des Verfahrens  
 
Im weiteren Bauleitplanverfahren werden die Planung nun konkretisiert. Da gemäß dem Ko-
operativen Baulandmodell (KoopBLM) die vorgesehene öffentliche Grün- und Spielfläche auf-
grund der Unterschreitung der Bagatellgrenze nicht umgesetzt wird, ist eine Ablösezahlung in 
unmittelbarer Nähe, aber zumindest im Stadtteil Höhenberg, zu prüfen.  
 
Die Ausgestaltung des Ein- und Ausfahrtsbereich zur Tiefgarage sowie den mit der Schulnut-
zung verbundenen Verkehren sind neben der Ver- und Entsorgung (Müllabfuhr und Feuer-
wehr) Bestandteil der verkehrlichen Untersuchung und Konzeption. 
 
Neben den gutachterlichen Untersuchungen zum Eingriff in Artenschutz und Natur, der Bo-
denbelastungen durch die bestehenden Gewerbe und der planbedingten Lärmauswirkungen, 
werden auch die Anforderungen an das Konzept der „Essbaren Stadt“ und der Klimaschutz-
leitlinien (Energieeffizienzstandard) qualifiziert und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
planungsrechtlich berücksichtigt bzw. gesichert. 
 
Hinsichtlich der Innenlage des Wohnquartiers und der Einhaltung der Abstandsflächen auf 
dem schmalen Grundstückzuschnitt ist aus Sicht der Verwaltung die Bepflanzung einer Baum-
reihe vor den Gebäuden (in Richtung Bestandsbebauung) nicht zwingend notwendig. Das 
Quartier wird ebenfalls von der bestockten zentralen Mitte erschlossen, welche in Verbindung 
mit privaten Vorgärten und Kleinkinderspielflächen einen grünen Charakter aufweisen. Die 
Verortung der Baumstandorte wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission 
stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebe-
reitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, 
soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekon-
zept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden 
geprüft. Im beschleunigten Verfahren wird von einer formellen Umweltprüfung sowie dem Um-
weltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB abgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben 
findet jedoch eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür werden verschiedene Umwelt-
gutachten erstellt, deren Inhalte den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen sind. 
 
Als Projekt der Innenentwicklung trägt das Vorhaben zum schonenden Umgang mit Grund 
und Boden bei. Die intensivere Nutzung einer bereits bebauten und befestigten Fläche in 
zentraler Lage des Stadtteils Höhenberg entspricht der Idee des Flächenrecyclings und der 
bestmöglichen Ausnutzung der bereits vorhandenen äußeren Erschließungsinfrastruktur.

6 
Vorgabenbeschluss / Verwaltungsvorschlag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes 
(Anlagen 2.1 und 2.2) und den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen sowie den An-
regungen aus der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und das 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren fortzuführen. 
 
Vorberatungen 
 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (3551/2021) 
25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) (8.2.3)  zurückgestellt 
02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss (10.3)  zurückgestellt 
27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss (10.4) mit Änderungen einstimmig zugestimmt 
27.01.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) (8.2.2) mit Maßgabe einstimmig zugestimmt 
 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich des Bebauungsplans 
2 Städtebauliche Entwürfe (Abgaben Mehrfachbeauftragung) 
3 Städtebaulicher Siegerentwurf (+ Überarbeitung) 
4.1 Aushang zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
4.2 Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
5 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1655 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2454/2023
Stand: 11.08.2025 
Sachstandsbericht  
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Adalbertstraße in Köln-Höhenberg; Anhörung der Bezirksvertretung 8 (Kalk) zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öf-fentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben 
zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 3 „Städtebauliches Konzept“ einen Bebauungs-
plan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung 
(Anlage 4.2) zu berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aktuell werden durch die Vorhabenträgerin alle notwendigen Gutachten und die Planentwürfe 
mit Begründung für die Beteiligung der Dienststellen und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Geplant ist diese Beteiligung voraussichtlich gegen Ende 
2025. 
Nächste Schritte: 
An die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB schließt sich die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 
2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs an. Hierzu werden die politischen Gremien gesondert 
mit einer Mitteilung informiert. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nach der Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann zur gegebenen 
Zeit erneut über den Sachstand informiert werden.

Anlage_4_2_Abwägung_frühz_Öffentlichkeitsbeteiligung

4138 Zeichen

/ 2 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan–Arbeitstitel: Adalbertstraße in Köln-Höhenberg eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bürgeramt und der Außen-
stelle des Stadtplanungsamtes durchgeführt. Es ist 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 05. Mai bis zum 19. Mai 2022 eingegangen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
S
tand: 28.06.2023 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Stellungnahme vom 10.05.2022 
D
er Einwender bzw. die Einwenderin weist auf das in der 
Nähe befindliche Verfahren „Olpener Straße 248 bis 252“ 
hin und merkt an, dass obwohl die Verfahren räumlich ge-
trennt seien, eine gesamtheitliche Betrachtung notwendig 
sei. 
K
enntnisnahme De
r Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
1.1 Erschließung 
Es werden insgesamt rund 200 Wohneinheiten entstehen, 
deren Anbindung an das vorhandene Straßennetz geplant 
sind. Hierdurch werden die bestehenden Verkehrsführun-
gen zusätzlich belastet. Nach Auffassung des Einwenders 
bzw. der Einwenderin sind die Verkehrsleitsysteme in Be-
zug auf die zusätzlichen Verkehre anzupassen, da an-
sonsten eine Konfliktsituation insbesondere zu Stoßzeiten 
entstehen könnte.  
Ja Im Rahmen der weiteren Planung wird für den Bereich der Adal-
bertstraße ein entsprechendes Verkehrsgutachten erstellt. Hier-
bei werden die Auswirkungen der vorliegenden Planung in Bezug 
auf die umliegenden 
Straßen und Verkehrsleitsysteme untersucht 
bzw. bewertet. Die prognostizierten Verkehre des Verfahrens „Ol-
pener Straße 248 bis 252“ werden hierbei innerhalb des Gutach-
tens berücksichtigt, da das Vorhaben in der räumlichen Nähe ver-
ortet ist. Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 
1.2 Feuerwehr und Rettungsdienste 
Durch die enge Straßenführung in beiden Plangebieten 
besteht die Gefahr, dass erforderliche Notfalleinsätze 
nicht zum angestrebten Rettungserfolg führen könnten. 
Diese Umstände sind mit einer geeigneten Planung zu 
verhindern. 
Ja Die benannten Aspekte wurden bereits im Rahmen des Qualifi-
zierungsverfahrens berücksichtigt. Der prämierte Siegerentwurf 
trifft bereits zu diesem frühen Planungszeitpunkt Aussagen über 
Feuerwehrbewegungs- und aufstellflächen. In der weiteren Pla-
nung werden die vorgeschlagenen Rettungswege qualifiziert und 
ANLAGE 4.2

- 2 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mit den entsprechenden Dienststellen der Stadt Köln abgestimmt. 
Der Stellungnahme wird insoweit gefolgt. 
1.3 Hochwasser und Entwässerung 
 
Es wird angeregt beide Verfahren unter dem Gesichts-
punkt von Starkregenereignissen zusammen zu untersu-
chen bzw. zu betrachten. Es sei unbedingt zu untersu-
chen, ob die Dimensionierung der entsprechenden Kanal-
haltung ausreichend bemessen ist. 
 
 
 
 
Ja 
  
 
 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der städtebauliche Ent-
wurf auch unter den Gesichtspunkten des Klimawandels (z. B. 
Starkregenereignisse) weiter qualifiziert. Es werden ein Entwäs-
serungs- und Überflutungskonzept erarbeitet, welches mit den 
entsprechenden Dienststellen der Stadt Köln sowie den Stadtent-
wässerungsbetrieben abgestimmt wird. Hierbei werden ggfls. 
auch Einleitbeschränkungen und Rückstauvolumen benannt und 
innerhalb der Planung berücksichtigt. Der Stellungnahme wird in-
soweit gefolgt. 
1.3 Instandhaltung 
 
Es wird angeregt, mit dem Investor neben dem städtebau-
lichen Vertrag entsprechende vertragliche Grundlagen zu 
schaffen, die die Erhaltung der neu geplanten Wohnge-
bäude und Instandhaltungsintervalle in geeigneter Weise 
sicher zu stellen. Hierdurch kann sichergestellt werden, 
dass der Bereich als lukratives Wohngebiet erhalten 
bleibt. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine rechtliche 
Grundlage zur Sicherung von Instandhaltungsintervallen ist nicht 
gegeben und kann daher im Rahmen des Bebauungsplanverfah-
rens nicht umgesetzt werden.

Anlage_2_Wettbewerbsbeiträge Mehrfachbeauftragung

852 Zeichen

ANLAGE 2
Städtebauliche Entwürfe für das Vorhaben „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“
Beiträge im Rahmen der Mehrfachbeauftragung
a+m Architekten Ingenieure GmbH, Köln mit LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln
ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert
Massenmodell Lageplan

&MICA GmbH, Köln
ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert
Massenmodell Lageplan

ohne Maßstab verkleinert
Jürgensen & Jürgensen Architekten mbB, Köln und HÄCK Architektur, Köln mit wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert
Massenmodell Lageplan

Kraus Architekten GmbH & Co. KG, Köln 
ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert
Massenmodell Lageplan

ohne Maßstab verkleinert
Mronz + Schaefer Architekten, Köln 
ohne Maßstab verkleinert ohne Maßstab verkleinert
Massenmodell Lageplan

Anlage_3_Siegerentwurf_Gegenüberstellung_Überarbeitung

653 Zeichen

ANLAGE 3
Planungskonzept „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“
Gegenüberstellung prämierter Entwurf und Überarbeitung
ohne Maßstab verkleinertohne Maßstab verkleinert
Konzept mit Überarbeitungen: LageplanKonzept Wettbewerbsbeitrag: Lageplan
ohne Maßstab verkleinert

Planungskonzept „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“- Gegenüberstellung prämierter Entwurf und Überarbeitung
Konzept mit Überarbeitungen: IsometrieKonzept Wettbewerbsbeitrag: Isometrie

Planungskonzept „Adalbertstraße in Köln-Höhenberg“ - Überarbeitungen und erste Konkretisierungen
Konzept mit Überarbeitungen: Isometrie mit Schnittlinie und schematischer Schnitt (ohne Maßstab verkleinert)

Beratungsverlauf (2)

21.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2454/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.08.2023
Erstellt
02.08.2023 09:04