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0051/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbesserung der Tempo-30 -Zone in der Kleingedankstraße, Aktenzeichen 151/24

Mitteilung BV 14.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 9.8

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2717 Zeichen

Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Anregung zur Verbesserung der vorhandenen Tempo-30-Zone in der Kleingedankstraße in 50677 Köln
Sehr geehrter Herr Hupke,
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Kleingedankstraße ist als untergeordnete Straßenverbindung Teil einer Tempo-30-Zone östlich des 
Volksgartens. Es ist allerdings festzustellen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig 
signifikant überschritten wird. Unserer Einschätzung nach sind nachfolgende geringfügige Eingriffe 
geeignet, das Geschwindigkeitsniveau des Kraftfahrzeug- und Motorradverkehrs wirksam zu reduzieren. 
Straßenraumgestaltung zur Geschwindigkeitsdämpfung
Die Kleingedankstraße zeichnet sich durch einen ca. 8 Meter breiten Fahrbahnquerschnitt aus, der 
zudem von der Ulrichgasse, bzw. vom Sachsenring kommend, geradlinig zur Volksgartenstraße führt, 
bzw. in der Gegenrichtung die Volksgartenstraße mit der Lothringerstraße verbindet. Unserer 
Einschätzung nach, wirkt sich die Gestaltung des Straßenraums maßgeblich auf die bevorzugt gefahrene 
Geschwindigkeit aus. Die breite, geradlinige Fahrbahn lädt infolge des optischen Eindrucks zu höheren 
Geschwindigkeiten ein- insbesondere gilt dies für den motorisierten Verkehr von der Ulrichgasse als 
Verlängerung der Nord-Süd-Fahrt kommend. Wir sind der Auffassung, dass durch die optische 
Anpassung der Fahrbahnbreite und ggfs. des Fahrbahnbelags ein angepasstes 
Geschwindigkeitsverhalten erreicht werden kann.
Zur optischen Einengung des Straßenraumes regen wir an, beidseitiges paralleles Parken von 
Kraftfahrzeugen zuzulassen - derzeit ist dies nur für die südliche Straßenseite vorgesehen. Falls der 
vorhandene Straßenquerschnitt dies nicht zulassen sollte regen wir an, alternativ zumindest ein 
versetztes, beidseitiges Parken zu ermöglichen.
Weiterhin regen wir an, den Straßenbelag durch einfache Plateaupflasterungen oder Teilaufpflasterungen 
geschwindigkeitsdämpfend herzurichten.
Bezirksvertretung Innenstadt
Herrn Hupke
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Köln, den 29.08.2024

Erkennbarkeit der Tempo 30-Zone
Der Beginn der Tempo 30-Zone wird derzeit - von der Ulrichgasse, bzw. dem Sachsenring kommend - 
mit dem Verkehrszeichen 274.1 in der Abmessung 600 x 600 mm angezeigt. 
Aufgrund der eingeschränkten Sichtbarkeit schlagen wir vor, das Verkehrszeichen 274.1 in den 
Abmessungen 840 x 840 mm zu verwenden. Alternativ wird angeregt, ein weiteres Schild an der linken 
Straßenseite zu ergänzen oder auch eine Kennzeichnung mittels Bodenpiktogrammen vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Auszug OpenStreetMap_Kleingedankstraße

https://openstreetmap.org/copyright https://openstreetmap.org
Copyright OpenStreetMap und Mitwirkende, unter einer offenen Lizenz

Anlage 2 Antwortschreiben

2452 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 151/24 19.12.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbesserung der Tempo-30-Zone in der Klein-
gedankstraße“, Aktenzeichen 151/24  
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.08.2024. 
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat Ihr Anliegen geprüft und teilt Fol-
gendes mit: „Die Stadtverwaltung hat bereits den politischen Auftrag das bestehende 
Anwohnerparkgebiet zu überprüfen. Im Rahmen der Neuordnung des ruhenden Ver-
kehrs soll die Anregung daher berücksichtigt werden.  
Die gewünschten Aufpflasterungen in der Fahrbahn werden von der Stadt Köln nicht 
mehr eingebaut. Im Rahmen von Fahrbahnerneuerungen werden bestehende Auf-
pflasterungen entfernt.  
Der Beginn der Tempo-30-Zone ist auf beiden Seiten mit entsprechenden Verkehrs-
zeichen (s. Kartenausschnitt und Bild) ausreichend gekennzeichnet. Größere Hinweis-
tafeln werden grundsätzlich nicht angeordnet. Auch das Aufbringen von entsprechen-
den Bodenmarkierungen für Tempo-30-Zonen wird in der Stadt Köln aus technischen 
Gründen nicht markiert.“

Seite 2/2 
  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn    unter Telefonnummer: 0221/221-     
oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt 
zur Kenntnis weitergegeben. 
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies 
bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleitung

Mitteilung BV

899 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0051/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO – Verbesserung der Tempo-30-Zone in der 
Kleingedankstraße„, Aktenzeichen 151/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0051/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.01.2025
Erstellt
08.01.2025 09:25