0051/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbesserung der Tempo-30 -Zone in der Kleingedankstraße, Aktenzeichen 151/24
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Anlage 1 Eingabe
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Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Anregung zur Verbesserung der vorhandenen Tempo-30-Zone in der Kleingedankstraße in 50677 Köln Sehr geehrter Herr Hupke, sehr geehrte Damen und Herren, die Kleingedankstraße ist als untergeordnete Straßenverbindung Teil einer Tempo-30-Zone östlich des Volksgartens. Es ist allerdings festzustellen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig signifikant überschritten wird. Unserer Einschätzung nach sind nachfolgende geringfügige Eingriffe geeignet, das Geschwindigkeitsniveau des Kraftfahrzeug- und Motorradverkehrs wirksam zu reduzieren. Straßenraumgestaltung zur Geschwindigkeitsdämpfung Die Kleingedankstraße zeichnet sich durch einen ca. 8 Meter breiten Fahrbahnquerschnitt aus, der zudem von der Ulrichgasse, bzw. vom Sachsenring kommend, geradlinig zur Volksgartenstraße führt, bzw. in der Gegenrichtung die Volksgartenstraße mit der Lothringerstraße verbindet. Unserer Einschätzung nach, wirkt sich die Gestaltung des Straßenraums maßgeblich auf die bevorzugt gefahrene Geschwindigkeit aus. Die breite, geradlinige Fahrbahn lädt infolge des optischen Eindrucks zu höheren Geschwindigkeiten ein- insbesondere gilt dies für den motorisierten Verkehr von der Ulrichgasse als Verlängerung der Nord-Süd-Fahrt kommend. Wir sind der Auffassung, dass durch die optische Anpassung der Fahrbahnbreite und ggfs. des Fahrbahnbelags ein angepasstes Geschwindigkeitsverhalten erreicht werden kann. Zur optischen Einengung des Straßenraumes regen wir an, beidseitiges paralleles Parken von Kraftfahrzeugen zuzulassen - derzeit ist dies nur für die südliche Straßenseite vorgesehen. Falls der vorhandene Straßenquerschnitt dies nicht zulassen sollte regen wir an, alternativ zumindest ein versetztes, beidseitiges Parken zu ermöglichen. Weiterhin regen wir an, den Straßenbelag durch einfache Plateaupflasterungen oder Teilaufpflasterungen geschwindigkeitsdämpfend herzurichten. Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Hupke Ludwigstraße 8 50667 Köln Köln, den 29.08.2024 Erkennbarkeit der Tempo 30-Zone Der Beginn der Tempo 30-Zone wird derzeit - von der Ulrichgasse, bzw. dem Sachsenring kommend - mit dem Verkehrszeichen 274.1 in der Abmessung 600 x 600 mm angezeigt. Aufgrund der eingeschränkten Sichtbarkeit schlagen wir vor, das Verkehrszeichen 274.1 in den Abmessungen 840 x 840 mm zu verwenden. Alternativ wird angeregt, ein weiteres Schild an der linken Straßenseite zu ergänzen oder auch eine Kennzeichnung mittels Bodenpiktogrammen vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Auszug OpenStreetMap_Kleingedankstraße https://openstreetmap.org/copyright https://openstreetmap.org Copyright OpenStreetMap und Mitwirkende, unter einer offenen Lizenz
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 151/24 19.12.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbesserung der Tempo-30-Zone in der Klein- gedankstraße“, Aktenzeichen 151/24 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.08.2024. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat Ihr Anliegen geprüft und teilt Fol- gendes mit: „Die Stadtverwaltung hat bereits den politischen Auftrag das bestehende Anwohnerparkgebiet zu überprüfen. Im Rahmen der Neuordnung des ruhenden Ver- kehrs soll die Anregung daher berücksichtigt werden. Die gewünschten Aufpflasterungen in der Fahrbahn werden von der Stadt Köln nicht mehr eingebaut. Im Rahmen von Fahrbahnerneuerungen werden bestehende Auf- pflasterungen entfernt. Der Beginn der Tempo-30-Zone ist auf beiden Seiten mit entsprechenden Verkehrs- zeichen (s. Kartenausschnitt und Bild) ausreichend gekennzeichnet. Größere Hinweis- tafeln werden grundsätzlich nicht angeordnet. Auch das Aufbringen von entsprechen- den Bodenmarkierungen für Tempo-30-Zonen wird in der Stadt Köln aus technischen Gründen nicht markiert.“ Seite 2/2 Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0051/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO – Verbesserung der Tempo-30-Zone in der Kleingedankstraße„, Aktenzeichen 151/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0051/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 14.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 09:25