3732/2018
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.09.2018 - AN/1354/2018 betr. "Baugenehmigungen in Köln wiederholt mirt dramatischem Einbruch - was tut die Oberbürgermeisterin?"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
11150 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/63
Vorlagen-Nummer 22.11.2018
3732/2018
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Rat 22.11.2018
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.09.2018 - AN/1354/2018 betr.
"Baugenehmigungen in Köln wiederholt mirt dramatischem Einbruch - was tut die
Oberbürgermeisterin?"
Die Fraktion der SPD im Kölner Stadtrat bittet folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist der Stand der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses betr. der Ratsvorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flä-
chen für den Wohnungsbau“ (20.12.2016)? Wann ist mit einer umfassenden Darstellung im Sin-
ne eines Wohnungsbauprogramms 2030 zu rechnen?
2. Laut Medienberichten waren im letzten Jahr fast 1.500 Stellen in der Verwaltung unbesetzt.
a) Wie ist die aktuelle Personalsituation in der Verwaltung?
b) Wie hoch ist jeweils die Zahl der unbesetzten Stellen bei den für den Wohnungsbau insbeson-
dere relevanten Ämtern für Stadtentwicklung und Statistik (-15-), Wohnungsamt (- 56-),
Stadtplanungsamt (-61-) und Bauaufsichtsamt (-63-)? Welche Maßnahmen unternimmt die
Oberbürgermeisterin bzw. hat sie unternommen, um Stellenvakanzen zu beheben? Mit wel-
chem Erfolg?
3. Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 einstimmig den Bebauungsplan für das Gebiet Eu-
roforum Nord (Projekt Cologneo I) im Mülheimer Süden beschlossen. Herr Beigeordneter Grei-
temann hat in der entsprechenden Sitzung bestätigt, dass „alle städtebaulichen Verträge unter
Dach und Fach“ sind.
a) Sind die notwendigen Baugenehmigungen mittlerweile erteilt worden?
b) Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
4. Der Rat hat am 14.11.2017 einstimmig die Entwicklung von Zündorf-Süd einschl. Verlängerung
der Stadtbahnlinie 7 und Bau der Entlastungsstraße bekräftigt.
Wie ist der Terminplan (Zeit-/Maßnahmenplan) für dieses Infrastruktur- und Wohnungsbaupro-
jekt? Es wird um eine quartalsscharfe Übersicht gebeten.
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Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Wie ist der Stand der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 auf der
Grundlage des Ratsbeschlusses betr. der Ratsvorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK
Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (20.12.2016)? Wann ist mit einer
umfassenden Darstellung im Sinne eines Wohnungsbauprogramms 2030 zu rechnen?
Antwort der Verwaltung:
Hinsichtlich der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms dauert die Prüfung über Programmum-
fang, Darstellungstiefe und Fortschreibungsintervall aktuell noch an. Die Verwaltung beabsichtigt, die
politischen Gremien voraussichtlich im ersten Quartal 2019 ausführlich über die Fortschreibung des
Wohnungsbauprogramms zu informieren.
Neben grundsätzlichen Überlegungen zur Erfassung von Entwicklungsflächen, zum Flächenmanage-
ment und Chancen der Digitalisierung liegt dabei der Fokus auf der Entwicklung der in der Ratsvorla-
ge 1028/2015 beschlossenen Flächenpotentiale. Die Verwaltung hat die hier einschlägigen Flächen
systematisch untersucht, kategorisiert und die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen identifiziert.
2. Laut Medienberichten waren im letzten Jahr fast 1.500 Stellen in der Verwaltung unbesetzt.
a) Wie ist die aktuelle Personalsituation in der Verwaltung?
b) Wie hoch ist jeweils die Zahl der unbesetzten Stellen bei den für den Wohnungsbau
insbesondere relevanten Ämtern für Stadtentwicklung und Statistik (-15-), Wohnungs-
amt (- 56-), Stadtplanungsamt (-61-) und Bauaufsichtsamt (-63-)? Welche Maßnahmen
unternimmt die Oberbürgermeisterin bzw. hat sie unternommen, um Stellenvakanzen zu
beheben? Mit welchem Erfolg?
Stellungnahme zu a) und b):
Zum Stichtag 31.08.2018 sind in der Kernverwaltung rund 16.500 Planstellen vorhanden, davon wa-
ren ca. 1500 Stellen vakant. Dies entspricht einer Quote von rund 9 %. Zu berücksichtigen sind die
erheblichen Stellenzusetzungen: Seit 2015 wurden über 2800 Mehrstellen zugesetzt. Dementspre-
chend hat die Verwaltung gezielt Maßnahmen für externe Einstellungen initiiert. Im Jahr 2015 konnten
850 Einstellungen erfolgen. Seit Anfang 2016 erfolgten rund 3300 Einstellungen. Die Anzahl der Aus-
zubildenden ist hierbei noch nicht miteingerechnet. Allein im Jahr 2018 belief sich die Anzahl der
Auszubildenden auf 300.
Der Stellenbestand in den für den Wohnungsbau relevanten Ämtern stellt sich wie folgt dar:
Stichtag 31.08.2018
Amt Plan-
stellen
Vakante
Stellen
davon Vakanzen
im baurelevanten
Bereich
Va-
kanzquo-
te*
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 102,22 17,22 2 1,95 %
Amt für Wohnungswesen 429,85 63,45 10 2,33 %
Stadtplanungsamt 85,5 8 8 9,36 %
Bauaufsichtsamt 196,75 24 17 8,64 %
Summe 814,32 112,67 37 4,54%
*bezogen auf den baurelevanten Bereich
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Der Vergleich der Anzahl der Zugänge und Abgänge in den oben aufgeführten Ämtern im Jahr 2018
zeigt eine positive Bilanz. Im Jahr 2018 waren 50 Abgänge zu verzeichnen. Demgegenüber stehen
jedoch fast 100 Wiederbesetzungen vakanter Stellen. Dies verdeutlicht die Erfolge der beschleunig-
ten, professionellen Stellenbesetzungsverfahren gerade auch im Hinblick auf die schwierige Konkur-
renzsituation im Ingenieur- und Technikerbereich auf dem Arbeitsmarkt.
Im Bauaufsichtsamt wurden in den vier Abteilungen, die für den unmittelbaren Baugenehmigungsbe-
reich zuständig sind, seit 2015 ungeachtet der Entwicklung der Antragszahlen kontinuierlich Stellen
zugesetzt, um den großen Herausforderungen insbesondere im Wohnungsbau gerecht zu werden. In
Summe waren dies von 2015 bis 2019 24 Stellen. Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels in
den technischen Bereichen hat die Verwaltung im Bauaufsichtsamt eine externe Dauerausschreibung
zur Akquise veröffentlicht. Die Bewerbungen werden auch im Hinblick auf die Verwendbarkeit auf
Stellen in den anderen technischen Ämtern gesichtet. Neben der Durchführung beschleunigter Stel-
lenbesetzungsverfahren, u. a. auf der Basis von Dauerausschreibungen verfolgt die Verwaltung in
den o. g. Bereichen gezielt folgende Maßnahmen zur Personalakquise:
Mit der Aktion „1.000 freie Stellen“ hat die Stadt Köln vor mehr als zwei Jahren begonnen, die vielfäl-
tigen Aufgabengebiete zu bewerben und potentiell interessierte Bewerberinnen und Bewerber anzu-
sprechen. Zur Personalgewinnung hat die Stadt Köln dabei diverse stadtweite Werbemaßnahmen,
neben der 1000-Stellen-Aktion nochmals explizit in einer eigenen Kampagne für Ingenieurinnen und
Ingenieure, gestartet.
Neben Plakaten wurden die Kampagnen auch über Social Media und Flyer beworben. Zudem ist die
Stadt Köln regemäßig auf Ausbildungs- und Recruiting-Messen (auch spezielle Ingenieurmessen)
vertreten, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber direkt anzusprechen.
Für die generell benötigten Fachkräfte diverser Bereiche, u.a. auch für Ingenieurinnen und Ingenieu-
re, hat der Kommunale Arbeitgeberverband in diesem Jahr die mögliche Zahlung einer Zulage zur
Gewinnung und Bindung von Fachkräften beschlossen, um die kommunalen Arbeitgeber bei der er-
folgreichen Personalakquise zu unterstützen.
Neben der Vergütung bietet die Stadt Köln als moderne Arbeitgeberin den Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern krisensichere, unbefristete und regional gebundene Arbeitsplätze und sorgt mit großzügigen
Gleitzeitregelungen, mobilem Arbeiten sowie Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten im Gesamtpa-
ket für familienfreundliche, interessante Rahmenbedingungen, die im Konkurrenzkampf mit der Pri-
vatwirtschaft um die guten Fachkräfte ein überzeugender Vorteil sind.
Zudem setzt die Stadt Köln bei der Personalgewinnung unter anderem auf ein erweitertes Ausbil-
dungsangebot (duale praxisorientierte Ingenieur-Studiengänge) sowie einer Attraktivitätssteigerung
als Arbeitgeberin durch neue Aufstiegsoptionen und ausgebaute Personalentwicklungsangebote.
Mit der Einführung von Aufstiegsqualifizierungen zur Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben
im ehemals höheren technischen Dienst in Form einer modularen Qualifizierung und von Förderun-
gen von berufsbegleitenden Masterstudiengängen positioniert sich die Stadt Köln als fortschrittliche
Arbeitsgeberin auch für technische Berufsgruppen.
Diese Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Durch die Werbe- und Plakataktionen, die Daueraus-
schreibungen sowie Personalmesseteilnahmen konnten die Bewerberzahlen gerade auch im Ingeni-
eurbereich erheblich gesteigert und hieraus eine Zunahme der externen Einstellungen verzeichnet
werden. Die Verwaltung plant, die Rekrutierungskampagnen weiter zu verstärken und eine Arbeitge-
bermarke zu entwickeln.
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3. Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.07.2018 einstimmig den Bebauungsplan für das Gebiet
Euroforum Nord (Projekt Cologneo I) im Mülheimer Süden beschlossen. Herr Beigeordne-
ter Greitemann hat in der entsprechenden Sitzung bestätigt, dass „alle städtebaulichen
Verträge unter Dach und Fach“ sind.
a) Sind die notwendigen Baugenehmigungen mittlerweile erteilt worden?
b) Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort der Verwaltung zu a)
Nein. Die Verwaltung befindet sich in stetem und produktivem Dialog mit dem Antragsteller, um die
noch laufenden Baugenehmigungsverfahren in den einzelnen Baufeldern zu beschleunigen und
schnellstmöglich abzuschließen.
Antwort der Verwaltung zu b)
Über die Terminierung des Baubeginns kann die Verwaltung keine Aussagen machen. Im städtebau-
lichen Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Grundstückseigentümer wurden keine Bauverpflich-
tungen für die Hochbauten vereinbart. Voraussetzung für den Baubeginn ist der Erhalt einer Bauge-
nehmigung. Die weitere Terminierung liegt in der Entscheidungshoheit des Bauherren und Projekt-
entwicklers.
4. Der Rat hat am 14.11.2017 einstimmig die Entwicklung von Zündorf-Süd einschl. Verlänge-
rung der Stadtbahnlinie 7 und Bau der Entlastungsstraße bekräftigt.
Wie ist der Terminplan (Zeit-/Maßnahmenplan) für dieses Infrastruktur- und Wohnungs-
bauprojekt? Es wird um eine quartalsscharfe Übersicht gebeten.
Antwort der Verwaltung:
Der Entwicklungsbereich von Zündorf-Süd ist eine im Wohnungsbauprogramm 2015 identifizierte
Potentialfläche für den Zeitraum „langfristig“ (ab/nach 2020).
Die weitere Bearbeitung des Projektes Zündorf-Süd ist abhängig von der Klärung der straßenverkehr-
lichen Infrastruktur – hier: Ortsumgehung Zündorf L82. Planung, Finanzierung und Umsetzung dieser
Maßnahme fallen federführend in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. des Lan-
desbetriebes Straßen NRW. Die Stadtverwaltung befindet sich hierzu im Austausch mit dem Landes-
betrieb und initiiert parallel die erforderlichen Voruntersuchungen zur KVB-Trasse der Linie 7.
Sobald die Trassierung der Ortsumgehung Zündorf bestimmt und die Finanzierung dieser neuen
Straße gesichert ist, wird die Stadtverwaltung die im Herbst 2014 begonnene Beteiligung der Bürge-
rinnen und Bürger fortsetzen. An die Bürgerbeteiligung schließt sich ein städtebaulicher Wettbewerb
an. Darauf aufbauend werden einzelne Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3732/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 22.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 11:06