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3085/2021

Belegung und Auslastung des Gemeinschaftsparkplatzes der Stadtteilbibliothek/ Apotheke in Köln-Rodenkirchen - zu AN/1305/2021, Anfrage der FDP-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.3.9.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3281 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3085/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Belegung und Auslastung des Gemeinschaftsparkplatzes der Stadtteilbibliothek/ Apotheke in 
Köln-Rodenkirchen - zu AN/1305/2021, Anfrage der FDP-Fraktion 
Text der Anfrage: 
 
In unmittelbarer Nähe zur Stadtteilbibliothek in Köln-Rodenkirchen, Schillingsrotter Straße 38, 50996 
Köln, befindet sich neben dem benachbarten P&R Parkplatz ein beschrankter Parkplatz. Dieser ist 
ausweislich der dortigen Beschilderung ausschließlich als Kurzzeitparkplatz für Kunden der Stadtteil-
bibliothek und der dortigen Apotheke vorgesehen. Die Ausfahrt von dem beschrankten Parkplatz er-
folgt zum Öffnen der Schranke mittels einer vierstelligen PIN. Diese sich täglich ändernde PIN wird 
den jeweiligen Kunden vom Personal der Stadtteilbibliothek und der Apotheke mitgeteilt. Dieser Park-
platz ist aktuell jedoch tagsüber nahezu vollständig dauerhaft beparkt, selbst wenn die Stadtteilbiblio-
thek geschlossen ist und sich nur wenige Kunden in der Apotheke befinden. Es ist daher davon aus-
zugehen, dass dieser Parkplatz nutzungsunabhängig und somit fälschlich als Nebenparkplatz des 
anliegenden und werktags stets ausgelasteten P&R Parkplatzes genutzt wird. Dies führt dazu, dass 
Nutzer der Stadtteilbibliothek sowie Kunden der Apotheke, häufig Eltern mit kleinen Kindern oder Se-
nioren, auf diesem für sie vorgesehenen Parkplatz keinen Abstellplatz für ihr Fahrzeug für die Dauer 
ihres Besuchs finden.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:  
 
1) Zu welchem Anteil, prozentual oder Anzahl an Parkplätzen, steht der beschriebene Parkplatz 
der Stadt Köln zu?  
 
2) Wie stellt die Verwaltung sicher, dass zumindest ihr Anteil an der Gesamtfläche des Parkplat-
zes tatsächlich nur von Nutzern der Stadtteilbibliothek beparkt wird? 
 
3) Inwieweit stellt das Personal der Stadtteilbibliothek sicher, dass die Bekanntgabe der PIN zur 
Ausfahrt tatsächlich nur gegenüber Nutzern der Stadtteilbibliothek erfolgt? Inwieweit liegen der Ver-
waltung Kenntnisse hierüber bezüglich der Handhabung des Personals der Apotheke vor? 
 
4) Welche Kosten entstehen der Verwaltung jährlich für die Bereitstellung des städtischen Teils 
des besagten Parkplatzes?  
 
5) Bestehen seitens der Stadtverwaltung Pläne, den Parkplatz vor dem Hintergrund der be-
schriebenen Umstände zu bewirtschaften oder unter der Demontage der Schranke, unabhängig von 
der beabsichtigten Nutzung, für alle PKW freizugeben?   
 
 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Zu 1)  Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat 4 Parkplätze angemietet. 
 
Zu 2)  Die Sicherstellung erfolgt durch das Personal der Stadtteilbibliothek. 
 
Zu 3)  Besucher der Bibliothek sind größtenteils Stammkunden oder leihen sich etwas aus. Sollte 
dies nicht der Fall sein, verweisen die Mitarbeiter*innen an den Eigentümer des Parkplatzes. Über die 
Handhabung des Personals der Apotheke liegen der Stadtverwaltung keine Kenntnisse vor. 
 
Zu 4) Die jährlichen Kosten betragen 2.160 Euro. 
 
Zu 5) Eine solche Planung besteht nicht. Der Parkplatz befindet sich nicht im Eigentum der Stadt 
Köln.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schillingsrotter Straße 38
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
3085/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.08.2021
Erstellt
26.08.2021 09:57