Mandari Insight

2080/2019

Generalsanierung Bezirkssportanlage Bocklemünd, Platz 1 und Platz 2

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.25

Anlage 02 Entwurfsplanung

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Ansehen

Anlage 06 Stellungnahme Kostenberechnung Platz 2

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 07 Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage 01 Luftbild

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Ansehen

Anlage 04 Stellungnahme Kostenberechnung Platz 1

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Ansehen

Anlage 03 Kostenberechnung Platz 1

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Ansehen

Anlage 8 Vorabauszug BV 4 vom 09.12.201

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Ansehen

Anlage 05 Kostenberechnung Platz 2

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Ansehen

Anlage 02 Entwurfsplanung

5022 Zeichen

RasenSchotterrasenBetonpflaster
S47,417
47,8047,8147,53
47,87
BSA BOCKLEMÜNDGeneralsanierung Platz I + II
SportamtSportpark Müngersdorf - Olympiaweg 750933 Köln
BAUHERR:
PLANUNG:
PLANINHALT:
BAUVORHABEN:
Entwurf Lageplan Platz 1 + 2PLANNUMMER:52-4007-1602-E
MASZSTAB:
1304x420GEZ:StBLATTGRÖSSE (mm):18.10.2019DATUM: 1:250
SportamtSportpark Müngersdorf - Olympiaweg 750933 Köln
Legende
Linierung Football gesprüht (gelb)
Linierung Fußball geklebt (Weiß)
Schotterrasen
Rasenfläche Bestand
Entwässerungsrinne 30cm mit Ablauf 30x30Ausstattungsgegenstände, Bänke und Abfalleimer
Bestandsgehölze
Platz II
Spielfeldbarriere mitGitterfüllung
Aussparung in BarriereTrainerbank
BetonpflasterPflegezufahrt
RasenSchotterrasenBetonpflaster
0,8%
0,8%0,8%
Pflasterbelag alsZuwegung
Ballfangzaun H:6m
Aussparung in Barriere
Funkturm Platz IUmbau in Kunststoffrasenfür Fußball und AmericanFootball SpielfeldgrößeBrutto: 113x70mNetto: 105x66m
Bodenhülsen fürWechsel Footballtorund Fußballtor
LinierungFußballgeklebt
Kantenstein 100/8/25cm
Ballfangzaun H:6m
Schotterrasen
StabgitterzaunH: 2m
Platz IIUmbau in Kunststoffrasenfür Fußball und AmericanFootball SpielfeldgrößeBrutto: 113x70mNetto: 105x66m
3%
0,8%
0,8%0,8%
Platz I
2,5%
2,5%
2,5% 2,5%
2%
2,5%
2,5%
2,5%
2,5%
3%
2,5%
2,5%
0,8%
0,8%
Ballfangzaun H:6m
18,3012,20 606018,30
102030405040302010
102030405040302010
9,143 9,143 109,82
48,80
91491491491491491491491491491455555555510 10
10606010
5 5
2,75 2,75
48,21 (S47,533)
48,26 (S47,551)
48,30 (S47,569)
48,40 (S47,605)
48,40 (S47,605)
48,35 (S47,587)
48,30 (S47,569)
48,26 (S47,551)
48,21 (S47,533)
48,35 (S47,587)
48,16 (S47,515)
48,14
48,42
48,14
48,14
48,16 (S47,515)
48,14
48,42
48,14
48,1448,00
48,00
48,00
48,0048,02 (S47,375)
48,07 (S47,393)
48,12 (S47,411)
48,16 (S47,429)
48,21 (S47,447)
48,26 (S47,465)
48,26 (S47,465)
48,00
48,00
48,21 (S47,447)
48,16 (S47,429)
48,12 (S47,411)
48,07 (S47,393)
48,02 (S47,375)
48,28 48,28
48,22 48,2248,27 48,2248,27 48,0848,13
48,1948,1948,24 48,24
48,0848,13
48,1048,05 48,1048,0548,09
48,09
47,92
47,92
3,00
6,00
2,00
3,00
2,00
2,00
3,00
308
48,0448,03
48,0648,1148,0748,0448,1448,1748,1848,14
48,18
48,16
48,19
48,08
48,17 48,20
48,17
48,16
48,25
48,25
48,22
48,1748,16
48,12 48,13
48,14
48,21
48,17
48,20 48,14
48,15
48,18
48,24
48,19
48,17
48,11 48,12
48,15
48,22
48,26 48,34
48,24
48,14
48,17 48,15
48,21
48,34
48,38
48,34
48,19
48,15 48,15
48,16
48,22
48,2848,35
48,24
48,16
48,1548,15
48,15
48,21
48,24
48,20
48,13
48,11 48,08
48,15
48,21
48,25
48,24
48,18
48,11
48,13
48,15
48,16
48,20
48,19
48,15
48,10 48,12
48,14
48,15
48,19
48,14
48,17
48,12
48,11
48,12
48,11 48,01
48,09
48,0848,02
48,08
48,02
48,08
48,06
48,06 48,08
48,0748,09
48,06
48,05
48,06
48,02
48,02
48,07
48,08
48,08
48,09
48,0648,08
48,07 48,04
48,06
48,07
48,11
48,09
48,06
48,01 48,03
47,99
48,06
48,10
48,17 48,23
48,11
48,06
48,08 48,06
48,11
48,24
48,26
48,23
48,10
48,01
48,00
48,01
48,00
48,12
48,1648,22
48,10
48,03
48,03 48,02
48,01
48,08
48,14
48,12
48,07
47,97 48,04
48,07
48,16
48,15
48,14
48,05
48,01 48,00
48,03
48,08
48,09
48,09
48,02
47,9947,95 47,96
48,01
48,00
48,03
48,07
48,02
48,02
47,99
48,15
48,05
48,19
48,23
48,0847,99
48,27
48,0148,11
48,09
48,2748,2348,28
48,09
48,2348,3048,2248,2548,2748,35
48,30
48,24
48,07
48,3648,3248,09
48,30
48,3748,2348,25
48,23
48,07
48,1848,27
48,08
48,0848,04
48,27
48,32
48,20
48,0648,2648,07
48,08
48,2348,2148,16
48,09
48,3048,29
48,07
48,10
48,0748,09
48,0748,1048,14
48,1548,21
48,33
48,23
48,35
48,1048,2148,29
48,23 48,22
48,10
48,05
47,89 47,84 47,85
47,9047,90
48,0948,13
48,2648,2148,19 48,09
48,2548,20
48,15 48,10
47,88
48,12
47,85 47,82
47,90
48,12 48,13
48,08
48,0848,00
47,9948,09
48,1548,14
47,99
48,25
48,20
48,17 48,1348,12 47,9748,2848,19 48,1348,2248,18
47,97
48,20 48,1548,18
47,97
48,1148,22 48,08
48,03
47,9447,90
47,3947,29
47,53
47,3947,6747,97
48,00
47,91 47,68
47,64
47,6747,3847,9147,90
47,90
47,94
48,03
48,10
47,9147,9447,7547,46
47,90
48,08
48,02
47,80
47,9247,95
47,8147,53
47,87
47,66
47,88
47,97
48,0147,68
47,8947,87
47,9747,90
48,05
48,00
48,15
47,93
48,13
48,0048,00
48,14 48,16
48,29
47,99
48,1048,26 48,1647,9948,22 48,20 47,99
47,7847,8147,8947,9047,91
47,85
47,94 47,93
48,0448,0248,13
48,2648,2048,13
47,82
47,94
48,17
47,97
48,2148,3248,24
48,11 48,1348,23
-49,42
Kst
Kst
Kst Kst
Pflaster
Wiese
Tür
unbef.unbef.
TürKst
Kst
Wiese
Asche
Wiese WieseKst
Kst
Kst Kst
Kst
Kst
Kst
Kst
KstKst
Asche
Wiese
AscheWiese
WieseWiese
Wiese
Asche Asche Asche
Pflaster
Pflaster
St. Ø 0,5Kr. Ø 13,0St. Ø 0,3Kr. Ø 8,0St. Ø 0,5Kr. Ø 12,0St. Ø 0,3Kr. Ø 8,0 St. Ø 0,2Kr. Ø 8,0
St. Ø 0,7Kr. Ø 8,0
St. Ø 0,4Kr. Ø 10,0
St. Ø 0,5Kr. Ø 12,0
St. Ø 0,3Kr. Ø 10,0
St. Ø 0,6Kr. Ø 10,0 St. Ø 0,5Kr. Ø 12,0St. Ø 0,3Kr. Ø 10,0
St. Ø 0,4Kr. Ø 11,0 St. Ø 0,7Kr. Ø 12,0St. Ø 0,4Kr. Ø 10,0
St. Ø 0,3Kr. Ø 8,0
St. Ø 0,8Kr. Ø 12,0
Asche
Asche
Asche
Asche
48,07 (S47,393)
Betonsteinpflaster
48,2248,27
KD48,14KS47,3Schachthöhe: 0,84m
2,00
Anschluss bei S47,30S47,345
Spielfeldbarriere H: 1,20m 
Sauger DN 80 - 0.3% - 56,8 m
48,19
48,1048,05
Höhenplanung
30

Anlage 06 Stellungnahme Kostenberechnung Platz 2

2922 Zeichen

14
\&am\ "
1  w > y
Q 9. AUG. 2019
52 - Sportamt
07.2019
Sportamt (52)  
über Dezenat IV
Stellungnahme 14 zur KOB 
Heinrich-Rohlmann-Str.docx
Stadt Köln
Einganq 0 $ T  Aug. 2019
IV ? r.
$ 2 /  ' t .
•4) 
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Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-Ossendorf  
Hier: Kostenberechnung Instandsetzung eines Fußballgroßspielfeldes (Platz 2)  
mit Belagsänderung Tenne in Kunststoffrasen, Erneuerung der  
Trainingsbeleuchtungsanlage, der Ballfangzäune sowie der Entwässerung
RPA-Nr. KOB 2018/1095
Kosten eingereicht (gerundet): 1.242.000,- € (netto), 1.478.000,- € (brutto, gerundet)
Kosten anerkannt: siehe Schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingang 30.07.2018, letztmalig ergänzt am 28.03.2019, legt Amt 52 -  Sportamt - die 
Kostenberechnung für die Sanierung von Platz 2 der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Hein- 
rich-Rohlmann-Straße in Köln-Ossendorf vor.
Das im Jahr 1970 errichtete Tennengroßspielfeld soll im Rahmen einer umfassenden Moder­
nisierungsmaßnahme an die aktuellen Anforderungen des Vereins- und Schulsports ange­
passt werden.
In der vorgelegten Kostenberechnung sind neben den kalkulierten Baukosten in Höhe von 
rund 1.209.000,-€ (netto) auch Nebenkosten in Höhe von rund 33.000,-€ (netto) aufgeführt. 
Die Maßnahme wird durch das Sportamt weitestgehend selbst geplant und baugeleitet.
Die Prüfung ergab folgende Feststellungen:
• Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, vo­
rausgesetzt, es wird auf die ursprünglich geplante Gummi-Granulat-Verfüllung des 
Kunststoffrasens verzichtet. Aufgrund der aktuell geplanten Gesetzesänderungen auf 
EU-Ebene, zur Vermeidung von Mikroplastikeintrag in die Umwelt, sollten stattdessen 
alternative, unbedenklichere Baustoffe, wie z.B. Korkgranulat oder ein reine Quarzsand­
verfüllung zum Einsatz kommen!
• Die vorgelegten Kosten sind weitestgehend nachvollziehbar und entsprechen den Er­
fahrungswerten für vergleichbare zurückliegende Baumaßnahmen, eine adäquate An­
passung an die gestiegenen Baupreise wurde vorgenommen.
• Die Kostenberechnung und die Planunterlagen sind nicht unterzeichnet oder para­
phiert.
1 2

- 2 -
• Es wurde weder ein Entwurf der Beschlussvorlage, noch ein Zeitplan für die Umset­
zung der Baumaßnahme eingereicht.
• Die geschätzten Nebenkosten/Honorare entsprechen den Erfahrungswerten bei ver­
gleichbaren Baumaßnahmen.
• Mengenberechnungen liegen den vorgelegten Unterlagen ebenfalls nicht bei. Die Men­
genansätze konnten somit leidglich anhand des vorgelegten Entwurfsplanes grob über­
prüft werden.
• Die in der Kostenberechnung aufgeführten Leistungen weichen teilweise sowohl in der 
Art der Leistung, als auch in den Mengen von den im Erläuterungsbericht und in den 
beigefügten Plänen beschriebenen Leistungen ab.
Die Blaueintragungen in den beiliegenden Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.
Mit freundlicTfen Grüßen
Anlage: geprüfte Kostenberechnung

Beschlussvorlage Rat

11457 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2080/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung Bezirkssportanlage Bocklemünd, Platz 1 und Platz 2 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten Kostenberechnungen (Platz 1 
und Platz 2) mit der Durchführung der Generalsanierung der Bezirkssportanlage Bocklemünd in Köln-
Ossendorf, inkl. der Ausstattung von zwei Großspielfeldern mit einem Kork verfüllten Kunststoffra-
senbelag. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 2.762.000,- EUR brutto. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 
2019 in Höhe von 2.642.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5183 (Bezirkssportanlage 
Bocklemünd Kunstrasenplatz). 
 
 
Sportausschuss 28.11.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.642.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   184.134 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Es handelt sich um einen gemeinsamen Baubeschluss für Platz 1 und Platz 2 auf der Bezirkssportan-
lage Bocklemünd. Für beide Plätze liegen jeweils separate Planungsbeschlüsse vor (für Platz 1: Nr. 
1616/2016 vom 31.05.2016 und für Platz 2: Nr. 4012/2017 vom 25.01.2018). Durch die Zusammenle-
gung der beiden Baumaßnahmen ergeben sich zeitliche und finanzielle Vorteile sowie Synergieeffek-
te für die weitere Konkretisierung der Planung und die Bauabwicklung der beiden Plätze. 
 
Die Bezirkssportanlage wurde 1970 mit zwei Tennenspielfeldern mit Trainingsbeleuchtungsanlagen 
errichtet und im Jahre 1976 um eine Kampfbahn mit Rasengroßspielfeld, zwei Kunststoff-
Kleinspielfeldern und weiteren Rasenspielflächen erweitert. Bei den umzubauenden Fußballplätzen 
handelt es sich um die zwei südlich gelegenen Tennenplätze mit zwei 6-Mast-
Trainingsbeleuchtungsanlagen aus dem Jahre 1970. 
 
Die Sportanlage ist im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln und liegt in unmittelbarer Nähe zum 
Sozialraum 10 Bocklemünd/Mengenich. Neben den Außenspielfeldern verfügt die Anlage über eine 
Dreifachturnhalle und eine 2017 fertiggestellte Turnhalle, die während der Sanierung diverser Turn-
hallen im Stadtgebiet als Ausweichhalle dienen soll. Außerdem befindet sich auf der Anlage das Ver-
einsheim des DJK Grün-Weiß Bocklemünd (Tennis, Leichtathletik). Folgende Fußballvereine bestrei-
ten ihre Spiele und / oder Trainingseinheiten auf der Anlage: Türkischer Fußball Club Köln 2001, HNK 
Croatia Köln, GSK Galatasaray Köln, Cologne Schierkers, DSK Köln und die Betriebssportmann-
schaft Alt Köllen. Weitere Nutzer der BSA Bocklemünd sind die Max-Ernst-Gesamtschule, die GGS 
Görlinger Zentrum, der All-American Football Club Cologne (Cologne Crocodiles) und der Rheinland 
Lions Australian Football Club. 
 
Vor dem Hintergrund des schlechten Zustandes der Sportflächen und aufgrund der geplanten Aus-
weitung der Nutzungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung, die Spielfelder umfassend instand zu 
setzen und die Tennenplätze in zwei Sand-Kork verfüllte Kunststoffrasenspielfelder umzuwandeln. 
Dabei ist es auch erforderlich, die desolate Entwässerungsanlage der Großspielfelder und die an-

3 
grenzenden befestigten Wegeflächen neu zu errichten. Die Spielfeldbarrieren und die alten Ballfang-
zäune der Großspielfelder sind im Zuge der Sanierungsmaßnahme ebenfalls zu erneuern. Die vor-
handenen Trainingsbeleuchtungsanlagen aus dem Jahr 1970 werden durch die Rheinenergie zu-
rückgebaut und auf den heutigen Stand der Technik neu erstellt. Die Ausführung als Kunststoffrasen-
platz ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witte-
rungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Mit Prüfbericht RPA-Nr. KOB 2017/0973 vom 01.02.2018 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Ge-
samtkosten in Höhe von 1.284.000,- EUR (brutto, gerundet) für die Baumaßnahme Platz 1. 
 
Mit Prüfbericht RPA-Nr. KOB 2018/1095 vom 25.07.2019 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt Ge-
samtkosten in Höhe von 1.478.000,- EUR (brutto, gerundet) für die Baumaßnahme Platz 2. 
 
Bisher sind die Planungsmittel für Platz 1 auf der Finanzstelle 5201-0801-4-5183 (Bezirkssportanlage 
Bocklemünd Kunstrasenplatz) und für Platz 2 auf der Finanzstelle 5201-0801-4-5211 (Bezirkssportan-
lage Bocklemünd Kunstrasenplatz Platz 2) veranschlagt. 
 
Da der Bau der beiden Spielfelder als eine Maßnahme umgesetzt wird, wird für den Baubeschluss die 
Finanzstelle von Platz 1 verwendet. Die Restmittel von der Finanzstelle Platz 2 werden verwaltungsin-
tern auf diese Finanzstelle umgeschichtet. 
 
In den Planungsbeschlüssen für Platz 1 und Platz 2 waren jeweils 60.000,- EUR freigegeben, sodass 
insgesamt noch Finanzmittel in Höhe von 2.642.000,- EUR (brutto) benötigt werden.  
 
Im Haushaltsplan 2019, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfi-
nanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen ist bei der Finanzstelle 5201-0801-0-1060 (In-
vestitionsprogramm Sportstätten) ein Zentralansatz in Höhe von 8.544.993,00 € veranschlagt. Für die 
Generalsanierung der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Platz 1 und Platz 2 können von dort investive 
Finanzmittel in Höhe von 2.642.000,- € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender 
Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-4-5183 (Bezirkssportanlage 
Bocklemünd Kunstrasenplatz), umgeschichtet. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rd. 184.134,- € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801, Sport-
förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, bereits berücksichtigt 
wurden. 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung in Bezug auf die Bezirkssportanlage Bocklemünd 
in Köln-Ossendorf 
 
Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind 
die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in 
Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Materialien 
(z.B. Ballfangzäune etc.) beim Umbau wiederverwendet werden können.  
So wurden bereits in den beauftragten Baugrunduntersuchungen Aussagen zur Funktionsfähigkeit 
und Wiederverwendbarkeit der untersuchten Baumaterialien und Bodenschichten sowie Empfehlun-
gen zur wirtschaftlichsten Bauweise getroffen, welchen in der Ausschreibung und Bauausführung 
Rechnung getragen wird. 
Im vorliegenden Bauvorhaben auf Platz 2 können die Dynamische Schicht sowie die Tragschicht des 
vorhandenen Tennenplatzes wiederverwendet und somit zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen 
durch unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden. Des Wei-
teren sind die Baumstandorte in der Planung berücksichtigt, sodass keine Fällungen aufgrund der 
Baumaßnahme erforderlich sind.

4 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen (Kunststoffrasen 2.000-2.500 h, Ten-
ne 1.500 h, Sportrasen 800 h) ist der Flächenverbrauch im gesamtstädtischen Kontext im Vergleich 
zu anderen Belägen deutlich geringer. 
 
Füllstoff Kunststoffrasen: 
Seit der RAL Zertifizierung des Materials Kork Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt 
Köln für ihre Baumaßnahmen als Füllstoff das Material Kork, um sporttechnische und umweltscho-
nende Qualitäten sicher zu stellen. Die Stadt Köln verfüllt ihre Kunststoffrasenplätze nun ausschließ-
lich mit dem Material Kork und verzichtet auf Kunststoffgranulat als Infill. Neben der geringeren Aus-
bringung von potentiellem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger 
stark erwärmt als Kunststoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR. 
 
Entsiegelung: 
Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in Betonpflaster ausgebaut. Des 
Weiteren wird ein erforderlicher Wartungsweg zum Teil in Schotterrasen ausgeführt, um den Versie-
gelungsgrad so gering wie möglich zu halten. 
 
Grundwasserschutz: 
Das Drainage- und Entwässerungssystem wird auf dieser Sportanlage komplett erneuert.  
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi-
ckert. Durch die Versickerung vor Ort werden öffentliche Kanalnetze entlastet und es wird ein positi-
ver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und mögliche Schadstoffbelastungen vorzubeu-
gen, baut die Sportverwaltung Köln, in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt, vor der Einleitung 
des Niederschlagswassers in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine Filteranlage/ Sedimentationsanlage 
mit Ionentauscher ein. Somit wird die Abscheidung von Feststoffen und gelösten Stoffen im versi-
ckernden Wasser gewährleistet. 
 
Beleuchtungsanlagen: 
Die vorhandenen sanierungsbedürftigen 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlagen werden im Rahmen 
der Neuordnung durch eine zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlage ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die ein-
gesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als her-
kömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Be-
leuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämtliche Bauteile der Flut-
lichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährden-
den Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert.  
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Nach einer Lebensdauer von ca. 12-15 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der 
gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit 
enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurückgewonnen werden und diese anschließend 
einem ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Die stoffliche Verwertung wird in einem anschaulichen Stoffflussdiagramm (Art, Menge und Verbleib 
der Stoffströme mit Angabe des Namens und Anschrift der Verwertungsunternehmen) im Angebot 
dokumentiert. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und 
Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Anlagen

Anlage 07 Erläuterungsbericht

8771 Zeichen

Seite 1 von 6 
 
Sportamt der Stadt Köln 
Aachener Straße / Olympiaweg 7 
50933 Köln 
 
 
 
SANIERUNG DER BEZIRKSSPORTANLAGE BOCKLEMÜND 
IN KÖLN – OSSENDORF PLATZ 1 UND PLATZ 2 
 
ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM ENTWURF 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter: 
B. Eng. Laura Stark 
 
 
Bearbeitungsstand: 16. September 2019

Bezirkssportanlage Bocklemünd, Stand 19.07.2018 
Seite 2 von 6 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1. BESTANDSSITUATION ....................................................................................................... 3 
2. GROSSSPIELFELD ............................................................................................................. 4 
3. ENTWÄSSERUNG .............................................................................................................. 4 
4. INNERE ERSCHLIEßUNG .................................................................................................... 5 
5. BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG...................................................................... 5 
6. TRAININGSBELEUCHTUNG .................................................................................................  5 
7. AUSSTATTUNG ................................................................................................................. 5 
8. VEGETATIONSFLÄCHEN ..................................................................................................... 6 
9. NATURSCHUTZ ................................................................................................................. 5 
10. LÄRMSCHUTZ………………... ……………………………………………………………………6

Bezirkssportanlage Bocklemünd, Stand 19.07.2018 
Seite 3 von 6 
 
1. BESTANDSSITUATION 
Die bestehende Bezirkss portanlage liegt im Stadtteil  Köln-Ossendorf im Stadtbezirk 
Ehrenfeld und befindet sich im Grundbesitz der St adt Köln.  Die Anlage l iegt in 
unmittelbarer Nähe zum Sozialraum 10 Bocklemünd/Mengenich.  
Die beiden südlich liegenden  Tennenspielfelder, sollen im Zuge der  Baumaßnahme in 
Sand-Kork verfüllte Kunststoffrasenspielfelder umgewandelt werden. Aufgrund des 
überalterten Zustandes der Fußballplätze  und hier insbesondere der nicht mehr 
funktionierenden Entwässerung, wird eine Überarbeitung notwendig.  
Die Bezirksspotanlage wurde 1970 mit zwei Tennenspielfeldern mit 
Trainingsbeleuchtungsanlagen errichtet und im Jahr e 1976 um eine Kampfbahn mit 
Rasengroßspielfeld, zwei Kunststoffkleinspielfeldern und weiteren  Rasenspielflächen 
erweitert. Bei den umzubauenden Fußballplätzen,  handelt es sich um die zwei südlich 
gelegenen Tennenplätze mit zwei 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlagen aus dem Jahre 
1970. 
Die Spielfelder weisen an den Längsseiten Höhen zwischen 48,15 NN (Platz 1) und 
48,04 NN (Platz 2) auf. Die Spielfelder sind von einem alten Baumbestand, überwiegend 
bestehend aus Birken, umgeben.  
 
Neben den Außenspielfeldern verfügt die Anlage über eine Dreifachturnhalle und eine 
2017 fertiggestellte Turnhalle, die während der Sanierung diverser Turnhallen im 
Stadtgebiet als Ausweichhalle dienen soll. Auf der Anlage befindet sich das Vereinsheim 
des DJK Grün-Weiß Bocklemünd (Tennis, Leichtathletik).  
Folgende Fußballvereine bestreiten ihre Spiele und / oder Traini ngseinheiten auf der 
Anlage: Türkischer Fußball Club Köln 2001, HNK Croatia Köln, GSK Galatasaray Köln, 
Cologne Schierkers, DSK Köln und die Betriebsspotmannschaft Alt  Köllen. Weitere 
Nutzer der BSA Bocklemünd sind die Max -Ernst-Gesamtschule, die GGS Görlinger 
Zentrum, der All -American Football Club Cologne (Cologne Crocodiles) und der 
Rheinland Lions Australian Football Club.  
 
Vor dem Hintergrund des schlechten Zustan des der Sportfläche und aufgrund der 
geplanten Ausweitung der Nutzungsintensität, wird beabsichtigt , die  Spielfelder 
umfassend instand zu setzen und die Tennenplätze in Sand-Kork verfüllte 
Kunststoffrasenspielfelder umzuwandeln.  
Dabei ist es auch erforderlich die desolate Entwässerungsanlage der Großspielfelder und 
die angrenzenden befestigten Wegeflächen neu zu errichten. Die Spielfeldbarrieren und 
die alten Ballfangzäune der Großspielfelder  sind im Zuge der Sanierungsmaßnahme 
ebenfalls zu erneuern. D ie v orhandenen Trainingsbeleuchtungsanlagen aus dem Jahr 
1970 sollen zurückgebaut und auf den heutigen Stand der Technik neu erstellt werden. 
Der allgemeine Zustand der Tennenspielfelder  zeigt sich stark überaltert . Die 
erforderlichen Baugrunderkundungen durch das Büro Lehmacher & Schneider  sowie 
durch das Büro Wolfgang de Reuter ergaben, dass der oberflächennahe Baugrund, nicht

Bezirkssportanlage Bocklemünd, Stand 19.07.2018 
Seite 4 von 6 
 
ausreichend wasserdurchlässig ist, so dass die Herstellung eines funktionsfähigen 
Entwässerungssystems zwingend Voraussetzung ist. Eventuell müssen 
Bodenstabilisierungen mit hydraulischen Bindemitteln berücksichtigt werden. 
 
Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Köln GIS) 
2. GROSSSPIELFELD 
Die Spielfelder erhalten einen Kunststoffrasen mit Sand-Kork-gefüllter Polschicht.  Die 
Spielfelder sollen sowohl für Fußball als auch für Football genutzt werden.  
Da beide Sportarten in der Planung berücksichtigt wurden,  hat das Netto- Spielfeld die 
Maße 105 x 66 m. Das Oberflächenwasser wird an den Spielfeldrändern über eine 
Entwässerungsrinne gesammelt und in Schächte abgeführt. Das Gefälle des Platzes wird 
als Walmdach ausgebildet.  Zur Erschließung werden umlaufende Wege aus 
Betonpflaster errichtet. 
3. ENTWÄSSERUNG 
Für die Sportanlage liegt kein Bestandsplan zur vorhandenen Entwässerung vor. Es ist 
davon auszugehen, dass die Spielfelder  bisher über Sickerschächte entwässert  wurden.

Bezirkssportanlage Bocklemünd, Stand 19.07.2018 
Seite 5 von 6 
 
Da dies nicht mehr zulässig ist,  wurde in Zusammenarbeit mit den Fach-Ing.-Büros und 
im Rahmen der Entwurfsplanung ein neues Entwässerungskonzept entwickelt. 
 
Der höchste Grundwasserstand wurde von LANUV mit 38,98 NN ermittelt. 
 
Das anfallende Niederschlagswasser der gesamten Spielfeldfläche wird über Sammler in 
einer umlaufenden Ringleitung gesammelt und in eine Kastenrigole, die sich zwischen 
den beiden Plätzen befindet, abgeleitet.  Die Rigole wird so dimensioniert, dass beide 
Plätze sowie umlaufende Wegeflächen entwässert werden können. Außerdem wird der 
Rigole eine Sedimentationsanlage vorgeschaltet um eine mögliche Verunreinigung des 
Grundwassers zu vermeiden.  
4. INNERE ERSCHLIEßUNG 
Die umlaufenden Wege werde n aus Betonsteinpflaster (20/10/8 cm) hergestellt, an die 
die bestehenden Vegetationsflächen angrenzen. Die Wege werden zwischen 2 und 3 m 
Breite hergestellt, um ein Befahren mit Fahrzeugen  des Pflege-  und 
Unterhaltungsdienstes bzw. zur Andienung des Funkmastes zu ermöglichen.  An der 
südlichen Stirnseite wird Schotterrasen an den umlaufenden Weg angrenzen um hier die 
Versiegelung zu minimieren. Der Pflasterbereich zwischen den Plätzen wird auf 6 m 
ausgebaut.  
5. BALLFANGZAUN, BARRIEREN, EINFRIEDUNG 
Die Spielfelder erhalten jeweils eine umlaufende Reling / Barriere aus Stahlrundrohr , 
feuerverzinkt und pulverbeschichtet,  mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm) 
und entsprechende Aussparungen für Pflegefahrzeuge, Betreuerkabinen und 
Fußballtore. An den Stirnseiten der Plätze sind jeweils  ca. 40 m lange und 6 m hohe 
Ballfangzäune vorgesehen. 
6. TRAININGSBELEUCHTUNG 
Die vorhandenen  6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlagen können aufgrund des 
altersbedingten Zustandes (Baujahr 1970) der Spielfelder nicht weiter genutzt werden. Es 
werden 10 neue Masten einschl. Verkabelung  und LED-Strahlern neu gesetzt, 
Lichtpunkthöhe 16 m, (Ausführung und Kostenübernahme durch Rheinenergie). 
7. AUSSTATTUNG 
Die Sportplätz e erhalten entsprechende Ausstattungen mit Toren für Fußball sowie 
Football (Platz 2), Bodenhülsen für Eckfahnen sowie Betreuerkabinen, Abfallbehälter und 
Bänke. Neben einer Linierung für ein Fußballgroßspielfeld, erhält die Sportanlage auch 
eine Footballlinierung.

Bezirkssportanlage Bocklemünd, Stand 19.07.2018 
Seite 6 von 6 
 
8. VEGETATIONSFLÄCHEN 
Die in Anspruch genommenen Rasenflächen werden neu eingesät.  
9. NATURSCHUTZ 
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine Artenschutzprüfung sind nicht 
erforderlich, da sich das Bearbeitungsgebiet nicht im Landschaftsschutzgebiet befindet.  
Die Bestandsgehölze werden während der Baumaßnahme durch 
Baumschutzmaßnahmen geschützt.  
10. LÄRMSCHUTZ 
Ein Lärmschutzgutachten mit einer Schallprognose nach der 
Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)  liegt vor. Es bestehen keine 
wesentlichen Einschränkungen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufgestellt: 
Laura Stark (B.Eng.Landschaftsarchitektur) 
Sportamt Stadt Köln 
Olympiaweg 7 
 
50933 Köln 
 
16.09.2019 
2019-52/ERL-Entwurf

Anlage 01 Luftbild

456 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [350924,5649486]   1:2000
 
KölnGIS
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018 (DOP)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 24.10.2019

Anlage 04 Stellungnahme Kostenberechnung Platz 1

3784 Zeichen

14 .2018
2017 0973 KB 52 BSA Bocklemünd.doc
Eingang q g p gg 2018
52
52 - Sportamt,
Bezirkssportanlage Bocklemünd, Köln-Ossendorf  
Sanierung des südlichen Großspielfeldes mit Belagsänderung  
hier: Prüfung der Kostenberechnung  
RPA-Nr.: 2017/0973
Vorgelegte Gesamtkosten Generalinstandsetzung: 1.079.100,-€ netto 
(1.284.129,-€ brutto)
1.079.100,-€ netto Bestätigte Gesamtkosten Generalinstandsetzung:
(1.284.129,-€€ brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Herbeiführung des Baubeschlusses im zuständigen Ratsgremium (Sportausschuss) le­
gen Sie die Kostenberechnung für eine Sanierungsmaßnahme auf der Bezirkssportanlage 
Bocklemünd zur Prüfung vor.
Entsprechend dem Planungsbeschluss des Sportausschusses vom 16.06.2016 (Beschluss­
vorlage 1616/2016), soll der südliche der beiden Tennenplätze, Platz 1, in ein Kunstrasen­
spielfeld für Fußball und American Football umgewandelt werden.
Zudem sollen die Entwässerung, die Beleuchtungsanlage, die Ballfangzäune sowie die Aus­
stattung des Spielfeldes (Tore, Eckfahnen, Barrieren etc.) erneuert werden.
Die in der Kostenberechnung aufgeführten Kosten enthalten die Herstellungskosten in Höhe 
von 1.079.001,- € netto und die Baunebenkosten in Höhe von 60.000,-€ netto.
Bei den Nebenkosten wurden von Ihnen die Kosten für notwendige Untersuchungen, Bera­
tungsleistungen und Gutachten, Vermessung, Prüfingenieur und Landschaftsplanerische 
Leistungen berücksichtigt.
Prüfbare Honorarvorausberechnungen oder Kalkulationsansätze zu den jeweiligen Neben­
kosten lagen den Unterlagen jedoch nicht bei. Die Höhen der jeweiligen Nebenkosten ent­
sprechen den Erfahrungswerten vorangegangener ähnlicher Maßnahmen. Da die einzelnen 
Nebenkosten jeweils angemessen erscheinen und auch nicht alle Nebenkosten auf Grund 
ihrer Höhe vorlagepflichtig sind, wurde auf die Vorlage detaillierterer Unterlagen zur Berech­
nung und Prüfung der Nebenkosten verzichtet.
Honorarkosten für die Objektplanung der Sportanlage sind nicht aufgeführt. Ich gehe davon 
aus, dass die Planung-, Ausschreibung und Bauüberwachung durch eigenes Personal er­
folgt.
Die in der Kostenberechnung aufgeführten Einheitspreise der Baukosten wurden von Ihnen 
auf der Grundlage aktueller Ausschreibungsergebnisse vergleichbarer Baumaßnahmen er­
mittelt. Preise, Mengen und Massen sind nachvollziehbar und ergaben bei der Prüfung keine 
Auffälligkeiten. Ich bitte jedoch bei der Einreichung zukünftiger Kostenberechnung daraufzu
1 2

- 2 -
achten, dass sowohl die Kostenberechnung, als auch der Entwurfsplan freigezeichnet bzw. 
unterschrieben sind.
Die für die Maßnahme veranschlagten Nettobaukosten liegen nach meiner überschlägigen 
Ermittlung bei rund 128,- € pro m2  Sportfläche und damit rund 20 Prozent höher als bei vo­
rangegangenen ähnlichen Maßnahmen. Dies ist in erster Linie auf die hohen Kosten für den 
notwendigen Ausbau, Transport und Entsorgung des schadstoffbelasteten Tennenbelages 
(Deponieklassen I  und II) zurück zu führen. Alleine dafür sind voraussichtlich rund 190.000,- 
€ aufzuwenden.
Nach Durchsicht und Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die 
Fortführung der Maßnahme keine Bedenken.
Ob untersucht wurde, ob auch das nördlich angrenzende Tennenspielfeld schadstoffbelastet 
bzw. sanierungsbedürftig ist, geht aus den eingereichten Unterlagen nicht hervor.
Grundsätzlich ist es aus Pflege und Unterhaltungsaspekten nicht ratsam, benachbarte Spiel­
felder mit unterschiedlichen Belagsarten auszustatten. Durch die Sporttreibenden und durch 
Windverfrachtung kann es dann relativ leicht zu einem schädlichen Eintrag von Materialien 
aus der Tennendeckschicht in den Kunstrasenbelag kommen, was zu einem frühzeitigen 
Verschleiß der Kunstrasenfasern und zu einem erhöhten Pflegeaufwand führt.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 03 Kostenberechnung Platz 1

941 Zeichen

Kostenberechnung Platz 1  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto 
510 Geländeflächen 20.500,00 € 3.895,00 € 24.395,00 €
520 Befestigte Flächen 466.700,00 € 88.673,00 € 555.373,00 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 10.700,00 € 2.033,00 € 12.733,00 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 211.300,00 € 40.147,00 € 251.447,00 €
550 Einbauten in Außenanlagen 78.900,00 € 14.991,00 € 93.891,00 €
560 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 11.700,00 € 2.223,00 € 13.923,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 219.300,00 € 41.667,00 € 260.967,00 €
700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 60.000,00 € 11.400,00 € 71.400,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 1.079.100,00 € 205.029,00 € 1.284.129,00 €
Kostenschätzung (brutto gerundet) 1.290.000,00 €
Stand: 02.08.2017 
zum Entwurf vom: 02.08.2017 
Generalsanierung BSA Bocklemünd, Heinrich Rohlmann-Straße - Platz 1 
Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Anlage 8 Vorabauszug BV 4 vom 09.12.201

6302 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 10.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 44. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld  vom 09.12.2019  
öffentlich 
9.6 Generalsanierung Bezirkssportanlage Bocklemünd, Platz 1 und Platz 2 
2080/2019 
Herr Bezirksbürgermeister Wirges führt aus, dass die ursprünglich als Anhörungsvorlage 
unter TOP 10.9 auf der Tagesordnung stehende Vorlage nunmehr unter den Entscheidungs-
vorlagen beraten werde. Unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten aus der Gemeindeord-
nung im Zusammenhang mit dem jüngst beschlossenen Abgrenzungskatalog, habe die Be-
zirkssportanlage Bocklemünd keine überbezirkliche Bedeutung. Somit sei die Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld Entscheidungsorgan. Er werde dieses Thema auch in die Kommission zur 
Stärkung der Bezirke einbringen. 
 
(Anmerkung der Verwaltung: Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 2 Absatz 2 Ziffer 
6.4 der Zuständigkeitsordnung) 
 
Herr Timmer, Leiter des Sportamtes, erläutert die Beschlussvorlage. Inhalt der Vorlage sei 
die Modernisierung der Bezirkssportanlage Bocklemünd an der Heinrich-Rohlmann-Straße 
im Stadtteil Ossendorf. Die Anlage, welche in den 1960er und 1970er Jahren errichtet wor-
den sei, sei in Teilen stark sanierungsbedürftig. Insbesondere betreffe dies die beiden Ten-
nenfelder. Um Synergieeffekte zur erzielen habe man sich seitens der Verwaltung entschlos-
sen, beide Plätze gemeinsam zu sanieren. In diesem Fall habe man erstmalig unter Berück-
sichtigung der Ratsentscheidung zum Klimanotstand, ein Programm in die Vorlage aufge-
nommen, welche die Flächenversiegelung durch den Kunstrasenbau ausgleichen soll. 
 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) fragt nach, inwieweit sich die Bespielbarkeit der 
Anlage durch die neuen Kunstrasenplätze erhöhe. Sie gehe davon aus, dass kein Mikroplas-
tik verbaut werde.  
 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass seine Fraktion 
zwar das Thema Kunstrasenplätze kritisch sehe, gleichwohl werde aber anerkannt, dass das 
Verbauen von Mikroplastik in Köln nicht mehr erfolge. Er begrüße es, dass dies die erste 
Beschlussvorlage sei, welche sich mit dem Thema Klimanotstand auseinandersetze.

Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) fragt nach, wann die Sanierung der Sporthalle ge-
plant sei. Nach Errichtung der neuen Sportplätze müssen Umkleidemöglichkeiten vorhanden 
sein. 
 
Herr Timmer teilt mit, dass ein Kunstrasenplatz hinsichtlich der Bespielbarkeit über die Leis-
tungsfähigkeit von zweieinhalb Naturrasenplätzen verfüge. Gegenüber Tennenplätzen liege 
das Verhältnis bei dem Anderthalb bis Zweifachen. Diese Steigerung der Bespielbarkeit sei 
auf der Anlage in Bocklemünd dringend notwendig, da von den nutzenden Vereinen drin-
gender Trainingsbedarf gegenüber der Verwaltung formuliert worden sei. Mit der Errichtung 
der Kunstrasenplätze werde ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation für die Vereine 
unternommen. 
Die Verwaltung habe nach dem Beschluss des Rates zum Klimanotstand sehr intensive 
Überlegungen angestellt, wie man die unbestrittene Flächenversiegelung, welche durch den 
Bau eines Kunstrasenplatzes eintrete, auffangen könne. Es wurde eine Themenkatalog auf-
gestellt der geeignet sei, die aus Umweltgesichtspunkten entstehenden Nachteile bei der 
Errichtung von Kunstrasenplätzen aufzufangen.  
Hinsichtlich der Sporthalle wurde vor längerer Zeit eine Untersuchung mit dem Ziel beauf-
tragt, eine Sanierung herbeizuführen. Es wurde mitgeteilt, dass nach einer technischen Un-
tersuchung der Halle davon auszugehen sei, dass eine Sanierung sich vermutlich kostenin-
tensiver darstelle als ein Neubau. Daraufhin wurde eine valide Kostenrechnung beauftragt. 
Bisher liege lediglich ein Teil der Ergebnisse vor. Die Sportler auf der Anlage haben eine 
Grundversorgung durch die Behelfshalle auf dem Gelände sowie die installierten Duschcon-
tainer. 
 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) erkundigt sich nach dem geplanten Zeitraum zu den Sanie-
rungsarbeiten und der Regelung der Trainingszeiten für die betroffenen Vereine. 
 
Herr Timmer führt aus, dass nach erfolgtem Beschluss die Baugenehmigungen eingeholt 
werden. Die reine Bauzeit werde mit ca. drei bis vier Monaten veranschlagt. Die Nutzer der 
betroffenen Plätze müssen auf der Anlage während der Bauzeit auf die noch vorhandenen 
Rasenflächen ausweichen. 
 
Herr Bezirksbürgermeister Wirges regt folgende geänderte Beschlussfassung an: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgeleg-
ten Kostenberechnungen (Platz 1 und Platz 2) mit der Durchführung der Generalsanierung 
der Bezirkssportanlage Bocklemünd in Köln-Ossendorf, inkl. der Ausstattung von zwei Groß-
spielfeldern mit einem Kork verfüllten Kunststoffrasenbelag. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 2.762.000,- EUR brut-
to. 
 
Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Freigabe investiver Auszahlungs-
ermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.642.000,- € im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-4-5183 (Bezirkssportanlage Bocklemünd Kunstrasenplatz).“ 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorge-
legten Kostenberechnungen (Platz 1 und Platz 2) mit der Durchführung der Generalsanie-
rung der Bezirkssportanlage Bocklemünd in Köln-Ossendorf, inkl. der Ausstattung von zwei 
Großspielfeldern mit einem Kork verfüllten Kunststoffrasenbelag. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen ca. 2.762.000,- EUR brut-
to.

Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Freigabe investiver Auszah-
lungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 2.642.000,- € im Teilfinanzplan 
0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5183 (Bezirkssportanlage Bocklemünd Kunstrasenplatz). 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit Änderungen zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Berg (CDU-
Fraktion).

Anlage 05 Kostenberechnung Platz 2

1383 Zeichen

Kostenberechnung Platz 2  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto 
510 Geländeflächen 14.400,00 € 2.736,00 € 17.136,00 €
520 Befestigte Flächen 489.000,00 € 92.910,00 € 581.910,00 €
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 9.100,00 € 1.729,00 € 10.829,00 €
540 Technische Anlagen in Außenanlagen 259.125,00 € 49.233,75 € 308.358,75 €
550 Einbauten in Außenanlagen 76.000,00 € 14.440,00 € 90.440,00 €
560 Wasserflächen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
570 Pflanz- und Saatflächen 9.200,00 € 1.748,00 € 10.948,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 220.800,00 € 41.952,00 € 262.752,00 €
700 Nebenkosten (Planungskosten, Gutachten, Vermesser, etc.) 30.000,00 € 5.700,00 € 35.700,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 1.107.625,00 € 210.448,75 € 1.318.073,75 €
Kostenberechnung (brutto gerundet) 1.320.000,00 €
Indexierung* Netto 19% MwSt Brutto 
Kostensteigerung 2019 5,8% 64.242,25 € 12.206,03 € 76.448,28 €
Kostensteigerung 2020 6,0% 70.312,04 € 13.359,29 € 83.671,32 €
Summe Bau- und Planungskosten 1.242.179,29 € 236.014,06 € 1.478.193,35 €
indexierte Kostenberechnung (brutto gerundet) 1.480. 000,00 €
Stand: 28.02.2019 Generalsanierung BSA Bocklemünd, Heinrich Rohlmann-Straße - Platz 2 
Landschaftsgärtnerische Arbeiten 
* Die Indexierung basiert auf Erfahrungswerten aus vorangegangenen Projekten und wurde auf Hinweis vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln in die 
Kostenberechnung aufgenommen

Beratungsverlauf (4)

28.11.2019 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2080/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.11.2019
Erstellt
12.06.2019 12:14