3703/2024
Besetzung der Stelle Leitung des Bürgeramtes Rodenkirchen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2365 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/11/114/1 Vorlagen-Nummer 3703/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Besetzung der Stelle Leitung des Bürgeramtes Rodenkirchen Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung befürwortet nach Anhörung gem. § 38 Absatz 3 Satz 1 GO NW die Be- stellung von Herrn Hubertus Tempski-Georgias zum Leiter des Bürgeramtes Rodenkirchen zum 15.01.2025. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für die beabsichtigte Stellenbesetzung ist gemäß § 38 Absatz 3 Satz 1 GO die Bezirksvertre- tung anzuhören. Herr Hubertus Tempski-Georgias, geb. am 10.10.1962, ist seit dem 07.08.1995 im städtischen Dienst. Bis März 1996 war er als juristischer Sachbearbeiter im Stadtplanungsamt tätig. Von April 1996 bis September 1996 wurde er im Bauaufsichtsamt zunächst als juristischer Sachbearbei- ter, anschließend bis Juni 1997 als kommissarischer Amtsjurist eingesetzt. Von Juli 1997 bis August 2001 war er als juristischer Sachbearbeiter im Rechtsamt tätig. Von August 2001 bis Dezember 2013 war er Abteilungsleiter Straßenverkehrsangelegenheiten, Allgemeine Ord- nungs- und Grundsatzangelegenheiten und stellvertretender Amtsleiter des Amtes für öffentli- che Ordnung der Stadt Köln. Bereits von Januar 2014 bis Oktober 2021 leitete Herr Tempski engagiert das Bürgeramt Ro- denkirchen. Seit Oktober 2021 ist er als Leitender städtischer Verwaltungsdirektor für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln tätig. Frau Oberbürgermeisterin Reker hat entschieden, dass die Stelle der Leitung des Bürgeram- tes Rodenkirchen intern im Rahmen einer gleichwertigen Direktbesetzung nachbesetzt wer- den soll. Im Einvernehmen mit Herrn Tempski-Georgias soll ihm die Leitung des Bürgeramtes Rodenkirchen zum 15.01.2025 übertragen werden. Die Gleichstellungsbeauftragte und der Gesamtpersonalrat werden angehört beziehungs- weise beteiligt. Begründung der besonderen Dringlichkeit: Das Umsetzungsdatum 15.01.2025 konnte erst kurzfristig mit Herrn Tempski-Georgias abge- stimmt werden. Es ist daher eine Anhörung in der Sitzung am 02.12.2024 erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3703/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.11.2024
- Erstellt
- 20.11.2024 12:07