2006/0256
Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst für 'Erweiterte Maßnahmen'
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2006/0256
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.04.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Amt für Brand- und Katastrophenschutz zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Kämmerei Vorlage-Nr. 2006/0256 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst für "Erweiterte Maßnahmen" Vorlage vom: 03.04.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat genehmigt die Durchführung der jährlichen Aus- und Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals für „Erweiterte Maßnahmen “ (z. B. Venenpunktion, Sicherung der Atemwege, Verabreichen von Medikamenten) unter Federführung des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. Die anfallenden Kosten in Höhe von jährlich ca. 48.000,00 Euro sind durch Einnahmen von den Rettungsdienstorganisationen, der Anteil des Leitstellenpersonals durch Mittel im UA 1600 (Rettungsdienst) in voller Höhe abgedeckt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit stimmt der Magistrat der Durchführung der notwendigen Erstausbildung vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum 2. Nachtragshaushalt 2006 zu. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst Mit Erlass des Hessischen-Sozialministeriums vom 15.11.2004 ( Az.:V/V 7b – 18c 12.07.31) wurden „Erweiterte Maßnahmen“ für die im Rettungsdienstbereich tätigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten eingeführt. Dadurch sollen die Versorgungsmaßnahmen am Patient um ärztliche Maßnahmen, wie /square4 Sicherung der Atemwege durch Intubation /square4 Sicherung eines Venenzugangs durch Punktion /square4 Gabe von Notfallmedikamenten in bestimmten Notfallsituationen erweitert werden. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist verantwortlich, die regelmäßige Fort- und Weiterbildung, inkl. einer kalenderjährlichen Zertifizierung der „Erweiterten Maßnahmen“, zu überwachen. Alle Leistungserbringer (ASB, DRK, JUH und MHD) haben zugestimmt, die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter nach der vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz vorgelegten Konzept- und Kostenkalkulation durchführen zu lassen. Die Kosten betragen hiernach 160 Euro pro Teilnehmer. Insgesamt sollen 300 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten an der zentralen Fortbildung teilnehmen. Das Personal der Leitfunkstelle (incl. Vertretungspersonal) nimmt auch daran teil. Die Gesamtkosten hierfür betragen pro Jahr 48.000 Euro, die mit Ausnahme der Kosten für unser Leitfunkstellenpersonal, durch den von den Organisationen zu zahlenden Anteil gedeckt sind. Die Kosten für das Personal der Leitfunkstelle sind durch die Rettungsdienstgebühren im UA 1600 (Rettungsdienst) gedeckt. Die jährliche Fortbildung wird vom ÄLRD in Zusammenarbeit mit den Lehrrettungsassistentinnen und Lehrrettungsassistenten der beteiligten Organisationen durchgeführt. Eine Kostensynergie tritt ebenfalls ein, da diese Fortbildung in die bereits schon jetzt bestehende jährliche Pflichtfortbildung für das Rettungsdienstpersonal integriert werden kann. Die Federführung sowie die haushaltstechnische Abwicklung der Aus- und Fortbildungsveranstaltung liegt beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Darmstadt, 03.04.06 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0256
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.04.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00