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2006/0256

Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst für 'Erweiterte Maßnahmen'

Magistratsvorlage 03.04.2006

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2006/0256

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2006/0256

3702 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.04.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Amt für Brand- und 
Katastrophenschutz 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Kämmerei  
Vorlage-Nr. 2006/0256 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst für "Erweiterte 
Maßnahmen" 
 
Vorlage vom: 03.04.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat genehmigt die Durchführung  der jährlichen Aus- und Fortbildungen des 
Rettungsdienstpersonals für  „Erweiterte Maßnahmen “ (z. B. Venenpunktion, Sicherung der 
Atemwege, Verabreichen von Medikamenten) unter Federführung des Amtes für Brand- und 
Katastrophenschutz. 
Die anfallenden Kosten in Höhe von jährlich ca. 48.000,00 Euro sind durch Einnahmen von den 
Rettungsdienstorganisationen, der Anteil des Leitstellenpersonals durch Mittel im UA 1600 
(Rettungsdienst) in voller Höhe abgedeckt. 
Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit stimmt der Magistrat der Durchführung der 
notwendigen Erstausbildung vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum 2. 
Nachtragshaushalt 2006 zu. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst 
Mit Erlass des Hessischen-Sozialministeriums vom 15.11.2004 ( Az.:V/V 7b – 18c 12.07.31) 
wurden „Erweiterte Maßnahmen“ für die im Rettungsdienstbereich tätigen 
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten eingeführt. Dadurch sollen die 
Versorgungsmaßnahmen am Patient um ärztliche Maßnahmen, wie 
 
/square4 Sicherung der Atemwege durch Intubation 
/square4 Sicherung eines Venenzugangs durch Punktion 
/square4 Gabe von Notfallmedikamenten in bestimmten Notfallsituationen 
 
erweitert werden.  
  
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) ist verantwortlich, die regelmäßige Fort- und 
Weiterbildung, inkl. einer kalenderjährlichen Zertifizierung
 der „Erweiterten Maßnahmen“, zu 
überwachen. 
 
Alle Leistungserbringer (ASB, DRK, JUH und MHD) haben zugestimmt, die Aus- und 
Fortbildung ihrer Mitarbeiter nach der vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz 
vorgelegten Konzept- und Kostenkalkulation durchführen zu lassen. Die Kosten betragen 
hiernach 160 Euro pro Teilnehmer. Insgesamt sollen 300 Rettungsassistentinnen und 
Rettungsassistenten an der zentralen Fortbildung teilnehmen. Das Personal der 
Leitfunkstelle (incl. Vertretungspersonal) nimmt auch daran teil. 
 
Die Gesamtkosten hierfür betragen pro Jahr 48.000 Euro, die mit Ausnahme der Kosten für 
unser Leitfunkstellenpersonal, durch den von den Organisationen zu zahlenden Anteil 
gedeckt sind. Die Kosten für das Personal der Leitfunkstelle sind durch die 
Rettungsdienstgebühren im UA 1600 (Rettungsdienst) gedeckt. 
 
Die jährliche Fortbildung wird vom ÄLRD in Zusammenarbeit mit den 
Lehrrettungsassistentinnen und Lehrrettungsassistenten der beteiligten Organisationen 
durchgeführt. Eine Kostensynergie tritt ebenfalls ein, da diese Fortbildung in die bereits 
schon jetzt bestehende jährliche  Pflichtfortbildung für das Rettungsdienstpersonal integriert 
werden kann. 
 
Die Federführung sowie die haushaltstechnische Abwicklung der Aus- und 
Fortbildungsveranstaltung liegt beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz. 
 
Darmstadt, 03.04.06 
 
 
Der Dezernent II    Der Dezernent VI 
 
 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister    Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

TOP 48 beschließend
TOP 19
TOP 234 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0256
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.04.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00