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AN/0228/2018

Einrichtung eines Budgets für die Jahre 2019/2020 zur Begleitung eines Prozesses der Interkulturellen Orientierung und Öffnung einer Dienststelle der Stadtverwaltung Köln

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.02.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.03.2018, TOP 6.3

Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln zur Begleitung des Prozesses der Interkulturellen Öffnung

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Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln zur Begleitung des Prozesses der Interkulturellen Öffnung

2835 Zeichen

Tayfun Keltek          16.02.2018 
Ahmet Edis 
Antonella Giurano 
Figen Maleki 
 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 05.03.2018 
 
 
Einrichtung eines Budgets für die Jahre 2019/2020 zur Begleitung eines Prozesses der 
Interkulturellen Orientierung und Öffnung einer Dienststelle der Stadtverwaltung Köln 
AN/0228/2018 
 
Es wird gebeten folgenden Beschluss zur Abstimmung zu stellen: 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet die Verwaltung bei der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 Fi-
nanzmittel in Höhe von insgesamt 60.000 € zur fachkundigen Begleitung eines Prozesses 
der Interkulturellen Orientierung und Öffnung einer Dienststelle der Stadtverwaltung bereit zu 
stellen. 
Begründung: 
Köln verändert sich dynamisch durch Globalisierung und Einwanderung. Das Ergebnis ist 
eine kulturell immer vielfältigere Stadtgesellschaft - aktuell haben 36 % der Kölner*innen und 
über 50% der Kölner*innen unter 18 Jahren eine Zuwanderungsgeschichte. Interkulturelle 
Orientierung und Interkulturelle Öffnung der städtischen Angebote und Ausrichtung auf die 
diversen Bedarfe sind ein Gebot der Stunde, um Chancengerechtigkeit für alle Kölner*innen 
sicher zu stellen und ein friedvolles Miteinander zu gewährleisten.  
Ein Prozess der Interkulturellen Öffnung soll Strukturen, Angebote, Leistungen und Kompe-
tenzen entsprechend der Bedarfe einer vielfältigen Gesellschaft passgenau gestalten. Das 
Ergebnis dieses Prozesses sind weniger Missverständnisse, eine damit einhergehende hö-
here Zufriedenheit der Kunden und Mitarbeitenden sowie eine verbesserte Arbeitseffektivität. 
Notwendig dafür ist eine auf Kultursensibilität und Wertschätzung basierende „Willkommens-
kultur“ auf allen Ebenen der Verwaltung.  
Diverse Agenturen bieten eine professionelle Begleitung dieses in seiner Intensität modifi-
zierbaren Prozesses an.

Nach einer gemeinsamen Zielbestimmung auf Dezernatsebene und anschließender Füh-
rungskräfteorientierung und –entwicklung, erfolgen strategische Überlegungen wie die Inter-
kulturelle Öffnung konkret in Prozesse eingepflegt werden kann. Gemeinsam werden exemp-
larisch 2 bis 3 Pilotprojekte identifiziert und bis zum gewünschten Sollzustand entwickelt. 
Seitens des Integrationsrates wird der Bedarf einer Interkulturellen Orientierung und Öffnung 
insbesondere in den Bereichen der Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit; Altenhilfe und 
Gesundheitsversorgung gesehen.  
Das Kommunale Integrationszentrum sollte bei der Entwicklung des Prozesses einer Inter-
kulturellen Orientierung und Öffnung beteiligt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek 
Ahmet Edis  
Antonella Giurano 
Figen Maleki

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Integrationsrat
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0228/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2018
Erstellt
20.02.2018 13:03