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Einrichtung eines Budgets für die Jahre 2019/2020 zur Begleitung eines Prozesses der Interkulturellen Orientierung und Öffnung einer Dienststelle der Stadtverwaltung Köln

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0228/2018 vom 20.02.2018

Stand: Am 16.04.2018 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Antrag auf Bereitstellung von Finanzmitteln zur Begleitung des Prozesses der Interkulturellen Öffnung

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    Tayfun Keltek 16.02.2018 Ahmet Edis Antonella Giurano Figen Maleki An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 05.03.2018 Einrichtung eines Budgets für die Jahre 2019/2020 zur Begleitung eines Prozesses der Interkulturellen Orientierung und Öffnung einer Dienststelle der Stadtverwaltung Köln AN/0228/2018 Es wird gebeten folgenden Beschluss zur Abstimmung zu stellen: Beschluss: Der Integrationsrat bittet die Verwaltung bei der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 Fi- nanzmittel in Höhe von insgesamt 60.000 € zur fachkundigen Begleitung eines Prozesses der Interkulturellen Orientierung und Öffnung einer Dienststelle der Stadtverwaltung bereit zu stellen. Begründung: Köln verändert sich dynamisch durch Globalisierung und Einwanderung. Das Ergebnis ist eine kulturell immer vielfältigere Stadtgesellschaft - aktuell haben 36 % der Kölner*innen und über 50% der Kölner*innen unter 18 Jahren eine Zuwanderungsgeschichte. Interkulturelle Orientierung und Interkulturelle Öffnung der städtischen Angebote und Ausrichtung auf die diversen Bedarfe sind ein Gebot der Stunde, um Chancengerechtigkeit für alle Kölner*innen sicher zu stellen und ein friedvolles Miteinander zu gewährleisten. Ein Prozess der Interkulturellen Öffnung soll Strukturen, Angebote, Leistungen und Kompe- tenzen entsprechend der Bedarfe einer vielfältigen Gesellschaft passgenau gestalten. Das Ergebnis dieses Prozesses sind weniger Missverständnisse, eine damit einhergehende hö- here Zufriedenheit der Kunden und Mitarbeitenden sowie eine verbesserte Arbeitseffektivität. Notwendig dafür ist eine auf Kultursensibilität und Wertschätzung basierende „Willkommens- kultur“ auf allen Ebenen der Verwaltung. Diverse Agenturen bieten eine professionelle Begleitung dieses in seiner Intensität modifi- zierbaren Prozesses an. Nach einer gemeinsamen Zielbestimmung auf Dezernatsebene und anschließender Füh- rungskräfteorientierung und –entwicklung, erfolgen strategische Überlegungen wie die Inter- kulturelle Öffnung konkret in Prozesse eingepflegt werden kann. Gemeinsam werden exemp- larisch 2 bis 3 Pilotprojekte identifiziert und bis zum gewünschten Sollzustand entwickelt. Seitens des Integrationsrates wird der Bedarf einer Interkulturellen Orientierung und Öffnung insbesondere in den Bereichen der Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit; Altenhilfe und Gesundheitsversorgung gesehen. Das Kommunale Integrationszentrum sollte bei der Entwicklung des Prozesses einer Inter- kulturellen Orientierung und Öffnung beteiligt werden. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek Ahmet Edis Antonella Giurano Figen Maleki

Beratungsverlauf

  1. 16.04.2018

    Integrationsrat

    TOP 6.2, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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