0498/2017
Annahme einer Schenkung für die GGS Peter-Grieß-Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Schenkung GGS Peter Gries
3025 Zeichen
26 30.01.2017 261/19 Herr Wegner 20428 40 402/23 Herr Liedke Objekt: Peter-Grieß-Str. 5-7, 51061 Köln, WE 21993 Antrag des Fördervereins auf Montage eines Spielgerätes „Mikadodo“ Sehr geehrte Herr Liedke, nach Prüfung des im Betreff genannten Antrages stimmt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) unter Berücksichtigung nachstehend beschriebener Aspekte der eigenverantwort- lichen Aufstellung, sowie der eigenverantwortlichen Nutzung eines Spielgerätes zu. Die Zu- stimmung erfolgt nur für das im Antrag beschriebene Spielgerät „Mikadodo" durch die Firma Wehrfritz gemäß Angebot Nr. 348728/ N inklusive der Herstellung einer hierfür benötigten Fallschutzfläche. « Die Ausführenden haften für alle Schäden, die durch unsachgemäße Ausführung der Anbringung und Nutzung sowie durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen. Auf die Herstellerangaben zur Anbringung und für die Nutzung des Spielgerätes wird explizit hingewiesen. Die GW übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durch- führung der Aufstellung und Nutzung an Rechtsgütern der Ausführenden oder Dritten entstehen. Die Montage und die Instandhaltung werden durch den Förderverein der Schule, das Amt für Schulentwicklung oder die Schulleitung eigenverantwortlich durchgeführt und selbst finanziert. Der GW dürfen durch die Maßnahme weder Kosten für die Durchfüh- rung, noch Folgekosten für etwaige Wartungen, Instandsetzungen, Instandhaltungen und für den Rück- und Abbau entstehen. Auf Verlangen der GW aus besonderem Grund, wie z.B. Renovierungs-, Instandhal- tungs- oder Umbaumaßnahmen, muss durch den Förderverein der Schule oder das Amt für Schulentwicklung ein eigenverantwortlicher Rückbau des Spielgerätes, gege- benenfalls einschließlich aller Befestigungen, erfolgen. Falls der Rückbau nicht eigen- verantwortlich erfolgt, ist die GW dazu berechtigt, diesen selber zu Lasten des Förder- vereins oder dem Amt für Schulentwicklung (-40-) zu veranlassen. Die Anlagen müssen fachgerecht montiert und verkehrssicher sein sowie stets in ver- kehrssicherem Zustand gehalten werden. Auf die Herstellerangaben zur Wartung und Kontrolle des Spielgerätes und aller Befestigungen, wird hingewiesen. Alle Schäden, durch Missachtung dieser Vorgaben gehen zu Lasten des Fördervereins oder -40-. 12 « Die Beseitigung aller gegebenenfalls auftretenden Schäden, im Verlauf der gesamten Nutzung des Spielgerätes gehen zu Lasten des Fördervereins oder -40-. « Die Verkehrssicherheit der Geräte muss entsprechend der durch den Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband vom 02.12.2016 mitgeteilten Erfordernissen ge- währleistet werden. + Der ursprüngliche Zustand, des durch die Montage betroffenen Bereiches, muss wie- der hergestellt werden, wenn die Geräte dauerhaft nicht mehr benötigt werden oder die GW dies aus wichtigem Grund verlangt Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Wegner | ” (1 | \ f \ı io 3 SE Peter-Grieß-Strasse 5-7.99.21193 EG Grundstücksgrenzen 1:500 28.10.2013
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
867 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0498/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Annahme einer Schenkung für die GGS Peter-Grieß-Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die Schenkung zur Aufstellung eines Außenspielgeräts auf ei- ner Fallschutzfläche an der GGS Peter-Grieß-Straße durch den Förderverein mit Dank an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 2 Begründung: Der Förderverein der GGS Peter-Grieß-Straße bietet der Schule die Aufstellung eines Außenspielge- räts auf einer Fallschutzfläche zur Schenkung an. Der Wert der Schenkung beläuft sich auf 3.116,61 Euro. Die Zuständigkeit zur Schenkung ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1.7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0498/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27