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1750/2017

Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten Regenbogenflagge

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.06.2017, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2500 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 
 1750/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten 
Regenbogenflagge 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der 
Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge. 
 
Alternative:  
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Beflaggung des Bezirksrathauses anlässlich der 
Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der so genannten Regenbogenflagge nicht vorzu-
nehmen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Gemäß § 1 Abs. 1 Beflaggungsverordnung NRW i.V.m.§ 1 Abs.3 sind regelmäßige Beflaggungster-
mine: 
 der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, 
 der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung, 
 der 9. Mai, der Europatag, 
 der 23. Mai, der Tag der Verkündung des Grundgesetzes, 
 der Jahrestag des 17. Juni 1953, 
 der Jahrestag des 20. Juli 1944, 
 der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-
Westfalen 
 der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, 
 der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent), 
 die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- 
und Kommunalwahlen). 
Gem. der städtischen „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“ sind weitere 
regelmäßige Beflaggungstermine: 
 der Rosenmontag, 
 Fronleichnam als Tag der Domprozession, 
 der Christopher-Street-Day (CSD). 
 
Die Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day werden in Köln jedes Jahr am ersten Freitag im Juli 
begangen. Die Beflaggungsrichtlinie der Stadt Köln sieht unter 5.1 vor, dass zum CSD die Bezirksver-
tretungen selbständig entscheiden, ob die Regenbogenflagge an den Bezirksrathäusern gehisst wird.  
 
Sechs von neun Bezirksrathäusern hissen anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day 
die so genannte Regenbogenflagge. Im Bezirk Chorweiler wurde bislang kein Beschluss gefasst. Die 
Beschlussfassung soll hiermit nachgeholt werden. 
 
Eine Beschlussfassung ist vor den Feierlichkeiten erforderlich, damit ggf. die Beflaggung zum diesjäh-
rigen CSD erfolgen kann.

Beratungsverlauf (1)

08.06.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1750/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27