2943/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Bündnis 90/die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 (TOP 10.2.9 Niederschrift vom 22.08.2023, S. 37) betreffend "Geh- und Radweg" und "Alleebäume"
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2943/2023 Freigabedatum 18.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 (TOP 10.2.9 der Niederschrift vom 22.08.2023, S. 37) betreffend "Verbreiterung Geh- und Radweg" sowie "Alleebäume" Fragen der CDU-Fraktion: 1. Welche Flächen werden für die Verbreiterung des Geh- und Radwegs entlang der Sürther Straße (östliche Straßenseite) und der Straße Am Feldrain (nördliche Straßenseite) her- angezogen? 2. Für den Fall, dass der Raum für den Autoverkehr verkleinert wird: Wieviel Straßenbreite verbleibt auf den beiden Achsen? Ist dies unabhängig von dem vorgesehenen Verkehrs- konzept (TOP 9.2.4) bereits ex-ante als hinreichend für den Verkehrsfluss bewertet wor- den? Antwort der Verwaltung: zu 1.) Die Verbreiterung um circa 1 m geht zu Lasten der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche. Die betroffenen Grundstücke der Schulen und der geplanten Feuerwehr wurden bereits ausrei- chend groß dimensioniert und folglich ein 1 m breiter Streifen entlang der Straßenführung aus- parzelliert. Konkret handelt es sich um die Flurstücke mit den Nummern 2110, 2111, 2112 und 2121 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17), die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden. Die Zaunanlage der Schule wurde bereits im Vorfeld so errichtet, dass sie nach Ausbau der Ver- kehrsflächen nicht versetzt werden muss (siehe hierzu Seite 2 „Straßenfläche Sürther Straße und Am Feldrain“ der Anlage 2 (Begründung) zur Vorlage Nr. 2025/2023). zu 2) Die Fahrbahnaufteilung für den Autoverkehr ist von der Verbreiterung nicht betroffen. Der vor- handene Fuß- und Radweg soll wie oben ausgeführt in östliche Richtung entlang der Sürther Straße und in nördliche Richtung entlang der Straße am Feldrain verbeitert werden. ___________________________________________________________________________ _ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt großen Wert darauf, dass der Alleencharakter der Sürther Straße erhalten bleibt. 2 In der o.g. Mitteilung zur Änderung des Bebauungsplans wird die Umwidmung der Fläche, welche als Areal für „Schule/Jugendeinrichtung“ eingeplant war, und nunmehr zu einer Fläche für die „Feuerwehr“ vorgesehen ist, behandelt. In der Begründung wird unter dem Punkt „Na- turschutzrechtliche Eingriffe“ aufgeführt, dass die vorhandene Baumreihe auf der Sürther Straße in Teilen nicht erhalten werden kann und bis zu 6 Bäume entfernt werden müssten. Der Alleencharakter der Straße würde dadurch erheblich beeinträchtigt. Stellungnahme der Verwaltung: Der neue Feuerwehrstandort wurde am 13.05.2019 über den Planungsbeschluss von der Be- zirksvertretung Rodenkirchen beschlossen (Vorlage Nr. 1041/2019). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Verbindung mit den nutzungsbedingten Anforderun- gen an eine Feuerwache, ist eine Fällung von Baumbestand unvermeidlich um die erforderli- chen Zu- und Abfahrten zu gewährleisten. Wie in der Begründung zur Planänderung auf Seite 7 unter der Überschrift „Baumstandorte entlang der Sürther Straße“ dargestellt, bedingt die bauliche Umsetzung des Feuerwehrstan- dortes an dieser Stelle, dass durch die erforderlichen Zu- und Abfahrtsbereiche der Feuerwa- che die vorhandene Baumreihe eine größere Lücke erfahren wird und der Alleencharakter der Straße an dieser Stelle eine wahrnehmbare Schwächung erfahren wird. Der Eingriff in die Al- lee wird jedoch nicht durch den Bebauungsplan, sondern erst durch das konkrete Bauvorha- ben ausgelöst. Dieses lag als Baubeschluss (Vorlage Nr. 0826/2022 / siehe hier auch Anlage 1 „Lageplan“) der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.2022 und dem Rat der Stadt Köln am 20.06.2022 zur Beratung vor und wurde beschlossen. Der Festlegung auf den Standort an der Sürther Straße geht eine umfangreiche Standortsu- che voraus. Ergebnis ist, dass es auf der einen Seite keinen Alternativstandort gibt und dass auf der anderen Seite der Standort im Bereich Schillingsrotter Straße so schnell wie möglich aufgegeben werden soll. Sollte der politische Wunsch nach einem Ersatzstandort bestehen, bedeutet dies mangels ei- ner konkreten Alternative für die Realisierung der neuen Feuerwache eine erhebliche zeitliche Verzögerung. Zudem ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, da die Hochbauplanung für das konkrete Bauvorhaben bereits weit fortgeschritten ist und das Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung der Feuerwache bereits eingeleitet wurde. Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: 1. Wie sieht die detaillierte Vorlage der Planung in Bezug auf die Straßenbäume aus? 2. Wurde geprüft, ob eine Änderung der Planung der Ein- und Ausfahrt möglich ist, um mehr Bäume zu erhalten? Falls eine Prüfung erfolgte, wie sieht deren Ergebnis aus, und wie wird dieses begründet? 3. Wurden die Auswirkungen der geplanten Baumfällungen hinsichtlich der Erwärmung durch die zunehmende Versieglung geprüft? 4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um mehr Bäume der Baumreihe zu erhal- ten, um den Alleencharakter der Straße erhalten zu können? 5. Wo genau sind die Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume vorgesehen? Wie viele Er- satzpflanzungen sind geplant? Können die Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück selbst oder in unmittelbarer Nähe erfolgen? Antwort der Verwaltung: zu 1.) Der Hochbauentwurf zum Neubau der Feuerwache lag der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.2022 und dem Rat am 20.06.2022 in Form eines Baubeschlusses vor (Vorlage Nr. 0826/2022 / siehe hier Anlage 1 „Lageplan“). Der Baubeschluss wurde von den genannten Gremien jeweils einstimmig beschlossen und 3 die Standortauswahl aus dem Planungsbeschluss (Vorlage Nr. 1041/2019) hierdurch bestä- tigt. zu 2.) Es ist unstrittig, dass es sowohl aus ökologischen, als auch aus städtebaulichen Gründen ge- boten ist, die unvermeidbare Lücke innerhalb der Allee entlang der Sürther Straße auf ein Mi- nimum zu beschränken. Daher haben die Dienststellen 673/121 (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Baumangelegenheiten), 664/2 (Amt für Straßen- und Radwegebau), 612 (Stadtplanungsamt) und 372/21 (Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungs- schutz - Neubauten) die Fragestellung notwendiger Baumfällungen im Bereich der Zu- und Abfahrten des Feuerwehrstandortes intensiv beraten, mit dem Ziel, Baumfällungen so weit wie möglich zu vermeiden. Seitens der Feuerwehr wurde das Ingenieurbüro Klapp+Müller GmbH für Bau- und Umwelt- technik als Gutachter hinzugezogen mit dem Auftrag, die Anfahrtssichtweiten zu untersuchen, den Erhalt jedes einzelnen Solitärbaums der Allee zu prüfen und soweit wie möglich zu si- chern. Die Untersuchung erfolgte auf Basis des Hochbauentwurfs aus vorgenanntem Baube- schluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen und des Rates (Vorlage Nr. 0826/2022). Neben der Problematik der Schleppkurven wurde auch die Einsehbarkeit der Fahrbahn für die Fahrer der Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall untersucht unter Berücksichtigung des zu erwar- tenden Stammumfangs der Bäume mit zunehmenden Alter. Ergebnis der Untersuchung war, dass das Fällen von 6 Bäumen unvermeidbar ist. zu 3.) Im Änderungsverfahren wurde die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung geprüft mit dem Ergebnis, dass eine Anpassung nicht erforderlich ist, zumal die geplante Festsetzung einer Streuobst- wiese sich positiv auf die ökologische Bilanz auswirkt, da sie gegenüber der festgesetzten Zweckbestimmung „Parkanlage“ eine ökologische Aufwertung hinsichtlich der Biodiversität darstellt (Vorlage Nr. 2025/2023) / Anlage 2: Begründung, Seite 10 unter der Überschrift „Na- turschutzrechtliche Eingriffe“). Zusätzlich wurde im Bewusstsein der genannten Problematik die ersatzweise Festsetzung von weiteren Bäumen im Änderungsverfahren mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Entwurfsplanung für den Neubau der Feuerwache sieht bereits 9 Baumpflanzungen auf dem Grundstück vor. Damit ist angesichts des straffen Nutzungsprogramms der Feuerwache die vorhandene Kapazität der Grundstücksfläche ausgeschöpft, so dass weitere Baumstand- orte auf dem Grundstück der Feuerwehr nicht realisierbar sind. Auch eine zusätzliche Festsetzung von Bäumen innerhalb des Bereichs der Öffentlichen Grünfläche wurde erwogen, jedoch angesichts der oben bereits dargestellten ökologischen Bilanzierung wieder verworfen, um die spätere Planung der öffentlichen Grünflächen nicht zu sehr einzuschränken. zu 4.) Auf Basis des beschlossenen Hochbauentwurfs ist der Erhalt der 6 Bäume nach eingehender Prüfung nachweislich im Bereich der Zu- und Abfahrten der Rettungsfahrzeuge nicht möglich (siehe auch Beantwortung der Frage 2). zu 5.) Der Eingriff in die Allee wird nicht durch den Bebauungsplan, sondern durch das konkrete Bauvorhaben ausgelöst, daher ist der Eingriff und damit die Festlegung von Ersatzpflanzun- gen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Verbindung mit der Baumschutzsatzung zu behandeln. Da jedoch bereits ein konkreter Hochbauentwurf, der die Fällung von Alleebäumen nach sich zieht, vorliegt und von den zuständigen Gremien beschlossen wurde, ist ein Aufrechterhalten der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzung zum der Erhalt der Alleebäume an dieser Stelle nicht mehr zielführend. 4 Die ursprüngliche Festsetzung zum Erhalt der Straßenbäume an dieser Stelle ist, da sie nicht mit der geplanten Nutzung zu vereinbaren ist, wirkungslos (siehe auch Vorlage Nr. 2025/2023) / Anlage 2: Begründung, Seite 10 unter der Überschrift „Naturschutzrechtliche Ein- griffe“).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Sürther Straße
- Am Feldrain
- Schillingsrotter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2943/2023
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 20.09.2023
- Erstellt
- 11.09.2023 16:45