OVA/076/2025
Busspuren auf der Berliner Allee einführen und deren Freigabe für den Radverkehr prüfen -Antrag der Ratsfraktion Die LINKE-
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Antrag
2876 Zeichen
OVA/076/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 24.04.2025
An den Vorsitzenden des
Ordnungs- und Verkehrsausschusses
Herrn Norbert Czerwinski
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des OVA am
07.05.2025
Betrifft:
Busspuren auf der Berliner Allee einführen und deren Freigabe für den Radverkehr
prüfen
-Antrag der Ratsfraktion Die LINKE-
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 7. Mai 2025 stellt DIE LINKE
Ratsfraktion Düsseldorf folgenden Antrag:
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Außenspur der
Berliner Allee in eine Busspur umzuwidmen. Die Busspur soll stadtauswärts in Höhe der
Steinstraße beginnen und bis zur Herzogstraße führen. Stadteinwärts soll die Busspur am
Anfang der Berliner Allee beginnen und bis zur Steinstraße geführt werden. Zusätzlich soll
geprüft werden, die Busspur für den Radverkehr freizugegeben.
Begründung:
Auf der Berliner Alle fahren Busse der Linien 780, 782, 785 und SB50. Sie befördern
vor allen Dingen Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland Langenfeld (Rheinl.),
Erkrath/ Hochdahl, Solingen und Haan.
Busspuren machen den öffentlichen Nahverkehr attraktiver. Durch sie kommen
Busse schneller voran, sind pünktlicher, verringern Verzögerungen durch den
anderen Verkehr und fahren am Stau vorbei.
Am 11. Oktober 2024 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft
getreten.
Damit können unter anderem ab sofort Busspuren und angemessene Flächen für den
fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr erstmals auch
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aus folgenden Gründen angeordnet werden: Klima- und Umweltschutz,
Gesundheitsschutz, Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Weder braucht es hierfür eine qualifizierte Gefahrenlage, noch muss die Maßnahme
„zwingend erforderlich“ sein. (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO & § 45 Abs. 10 Nr. 2
StVO).1
Die vorher geltenden Voraussetzungen erschwerten die Einrichtung von
Busfahrstreifen. Der neue Gesetzesentwurf erweitert den straßenbehördlichen
Handlungsspielraum im Sinne des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO, sodass mit dem
Zeichen 245 der Linienverkehr besser vor Störungen geschützt und ein geordneter,
zügiger Betriebsablauf im öffentlichen Personennahverkehr begünstigt werden kann.
Auch wird eine Gleichbehandlung mit Radverkehrsanlagen hergestellt, die bereits
nach geltendem Recht gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 1 und 2 StVO von dem
Erfordernis der qualifizierten Gefahr befreit sind, so dass für DIE LINKE die Prüfung
zu einer Freigabe für den Radverkehr sinnvoll erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Vorspel Sigrid Lehmann Birgit Götz
f.d.R. Sönke Voigt
1 FAQ zur Straßenverkehrsordnung – Deutsche Umwelthilfe e.V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- OVA/076/2025
- Typ
- Antrag Die Linke
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 24.04.2025 09:50