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1202/2022

Geh- und Radwegeumplanung Ostheimer Straße zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring (tlw. L 26, EZ 2) in Köln-Ostheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.04.2022

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.04.2022, TOP 3.2

Anlage 1 Übersichtsplan, Fotos des Eingriffs und Auszug aus dem Landschaftsplan

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Anlage 2 Eingriffsbilanzierung, Baustelleinrichtungsflächen und gepl. Vermeidungs-_Minderungsmaßnahmen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Übersichtsplan, Fotos des Eingriffs und Auszug aus dem Landschaftsplan

808 Zeichen

/ 2 
66 28.03.2022 
661/44 Herr Kühns 
 35665 
 2020-07-07 - an 571-1 Antrag Befreiung vom Landschaftsschutz.docx  
Anlage 1  
 
Übersicht Auszug Stadtplan

- 2 - 
 
/ 3 
 
 
Die Planung sieht die Entsiegelung des bestehenden Geh- und Radweges und Neubau eines 4,00 m breiten und ca. 400 m langen asphaltierten 
gemeinsamen Geh- und Radweges vor. Dieser wird in ausreichend großen Abstand zu den bestehenden Bäumen errichtet, wodurch weitere Schä- 
den der Bäume und des Weges verhindert werden. Die Maßnahme ist zur Herstellung einer sicheren, regelkonformen und komfortablen Radver- 
kehrsverbindung im Abschnitt zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring notwendig.

- 3 - 
 
 
Ca. 180 m (~45%) befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim.

Anlage 2 Eingriffsbilanzierung, Baustelleinrichtungsflächen und gepl. Vermeidungs-_Minderungsmaßnahmen

3113 Zeichen

/ 2 
57 07.04.2022 
571/1 Frau von Schweinitz 
 21326 
 Radwegesanierung 
Ostheimer Straße Eingriss- 
bilanzierung und Baustel- 
leneinrichtung.docx 
 
Anlage 2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz 
In den folgenden Tabellen werden die (von 66 bewerteten) ökologischen Werteinheiten -ÖW- 
der Biotoptypen in Anlehnung an das Verfahren gemäß Sporbeck, 1990 des Plangebietes 
zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme dem Wert der Biotoptypen nach Umsetzung der Maß- 
nahme gegenübergestellt. Der Ausgleichswert der im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatz- 
maßnahmen neu etablierten Biotoptypen stellt dabei den Wert eines Biotops ca. 30 Jahre 
nach Neuanlage dar. 
 
Ökologische Wertigkeit vor dem Eingriff 
Kürzel Biotoptyp Fläche Faktor ÖW-Summe 
     
HY 1 Wegefläche versiegelt 740 m² 0 0 
EG Trittpionierrasen 1.595 m² 7 11.165 
     
 Summe    11.165  
 
Ökologische Wertigkeit nach dem Eingriff (inkl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) 
Kürzel Biotoptyp Fläche Faktor ÖW-Summe 
     
HY 1 Wegefläche versiegelt 1.595 m² 0 0 
EG Ausgleichsmaßnahme Ostheimer 
Straße. Entsiegelung Asphalt. 
Herstellung Trittpionierrasen 
740 m² 7 5.180 
EG Ersatzmaßnahme Vorge- 
birgspark. Entsiegelung Asphalt. 
Herstellung Trittpionierrasen 
300 m² 7 2.100 
EG Ersatzmaßnahme Raderberggür- 
tel. Entsiegelung Asphalt. Her- 
stellung Trittpionierrasen 
70 m² 7 490 
EG Ersatzmaßnahmen Brühler Stra- 
ße. Entsiegelung Asphalt. Her- 
stellung Wildblumenwiese (mit 
autorthonem Saatgut und Insek- 
tenhotel) 
485 m² 10 4.850 
BF Baumpflanzung Brühler Straße 9 x 4 m² = 
36 m² 
15 540 
 Summe    13.160

- 2 - 
 
 
 
Fazit 
Die ökologische Wertigkeit nach dem Eingriff ist höher als vor dem Eingriff. 
 
Baustelleneinrichtung und weitere Schutzmaßnahmen 
Die Erstellung von externen Baustelleneinrichtungs- bzw. Materiallagerflächen soll aus- 
schließlich auf befestigten Flächen des Plangebietes selbst oder auf befestigten Flächen im 
Umfeld erfolgen. Hierzu bietet sich insbesondere der (im Bestand asphaltierte) Weg an, der 
nach der Herstellung des neuen Geh- und Radweges entsiegelt werden soll.  
Alle Bäume im Schwenk- bzw. Arbeitsbereich der eingesetzten Gerätschaften sind mittels 
unverrückbaren Bauzauns / Stammschutz während der gesamten Bauzeit zu schützen. 
Durch das Aufstellen dieser Zäune werden die Bäume nach den Richtlinien des RAS – LP4 
während der gesamten Bauzeit vor Anfahr-schäden bzw. vor Abgrabungen /Aufschüttungen 
im Wurzelbereich geschützt.  
Für alle Arbeiten im Bereich von Bäumen gelten die technischen Regeln: DIN 18920, RAS – 
LP4 und die ZTV Baumpflege sind zu beachten. Gemäß § 202 BauGB ist Mutterboden in 
nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Nähere 
Ausführungen zum Vorgehen enthält die DIN 18 915 bezüglich des Bodenabtrags und der 
Oberbodenlagerung.  
Die DIN 18300 “Erdarbeiten” ist zu berücksichtigen. Überschüssige Bodenmassen sind ent- 
sprechend schonend zu behandeln. Im Zuge des Rückbaus der asphaltierten Wegeflächen 
ist mit größter Sorgfalt vorzugehen. Es ist dabei darauf zu achten, dass das Material mög- 
lichst rückstandslos beseitigt wird.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5765 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1202/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radwegeumplanung Ostheimer Straße zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring (tlw. 
L26, EZ 2)  in Köln-Ostheim, hier Befreiung von den Ge- und Verbotsbestimmungen des 
Landschaftsplans gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Umgestaltung und Verlegung 
des Geh- und Radweges Ostheimer Straße zwischen Frankfurter Straße und Vingster Ring einver-
standen. 
 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 NatSchG von den Verbotsbestimmungen 
des Landschaftsplans zu. 
 
 
Alternativ: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der geplanten Sanierung des Geh- und Rad-
weges nicht einverstanden und lehnt die geplante Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 NatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.04.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung plant im Zuge des Radwegesanierungs-Programms 
die Umgestaltung des nördlichen Geh- und Radweges auf der Ostheimer Straße zwischen Frankfur-
ter Straße und Vingster Ring.  
 
Der im Bestand unter 2,00m breite asphaltierte Geh- und Radweg entspricht nicht den aktuellen 
Richtlinien (z.B. Breite) und ist teilweise in einem schlechten Zustand. Ebenso ist die Radwegver-
kehrsverbindung in den Kölner Osten nicht entsprechend ausgebaut. Durch die unmittelbare Nähe 
des asphaltierten Weges zu den Bäumen ist es zu zahlreichen Wurzelschäden gekommen. 
 
Ca. 180m (~45%) des geplanten Radweges liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 26 
‚Merheimer Heide und ehemaliger Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim ‘. Das behördenverbindliche 
Entwicklungsziel ist das EZ 2 ‚ Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen ‘. Der 
FNP setzt für die Fläche „Grünfläche mit tlw. Landwirtschaftlicher Nutzung“ fest.

3 
Eingriff/Kompensation: 
Die Planung sieht die Entsiegelung des bestehenden Geh- und Radweges und Neubau eines 4,00 m 
breiten und ca. 400 m langen asphaltierten gemeinsamen Geh- und Radweges vor. Dieser wird in 
ausreichend großen Abstand zu den bestehenden Bäumen errichtet, wodurch weitere Schäden der 
Bäume und des Weges verhindert werden. Die Maßnahme ist zur Herstellung einer sicheren, regel-
konformen und komfortablen Radverkehrsverbindung im Abschnitt zwischen Frankfurter Straße und 
Vingster Ring notwendig.  
 
Für die geplante Neuversiegelung können Flächen an anderer Stelle im Stadtgebiet entsiegelt wer-
den.  
Die Gegenüberstellung der versiegelten Fläche vor und nach dem Eingriff wird in der folgenden Auf-
listung abgebildet: 
 Versiegelung 
o ca. 1595 m² geplanter asphaltierter Geh/Radweg (an der Ostheimer Straße) 
 Entsiegelung 
o ca. 740 m² vorhandener asphaltierter Geh/Radweg (an der Ostheimer Straße) 
o ca. 300 m² asphaltierte Fläche (im Vorgebirgspark) 
o ca. 70 m² asphaltierte Fläche (am Raderberggürtel) 
o ca. 485 m² asphaltierte Fläche (an der Brühler Straße) 
 Des Weiteren sind 9 Baumpflanzungen im Bereich der entsiegelten Fläche an 
der Brühler Straße geplant. 
 
Artenschutz: 
Artenschutzrechtliche Konflikte sind durch die Entsiegelung des alten Geh- und Radweges und dem 
geplanten Neubau nicht zu erwarten. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Aufgrund entgegenstehender Verbote des Landschaftsplanes, insbesondere des Bau- und Ände-
rungsverbots von baulichen Anlagen, Straßen, Wege etc. bedarf die Erweiterung bzw. der Neubau 
des Radwegs eine landschaftsrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG). 
 
Es besteht ein öffentliches Interesse an der Umplanung des vorhandenen Geh- und Radweges. Der 
vorhandene Radweg entspricht von seiner Breite nicht mehr heutigen Bedürfnissen und Regelwerken 
und ist darüber hinaus zu nah an den vorhandenen Bäumen verlegt, so dass es zu Wurzelschädigun-
gen und der Zerstörung der Wegetragschicht kommt.  
Die mit der Baumaßnahme verbundenen Neuversiegelungen können durch Entsiegelungen an ande-
rer Stelle vollständig ausgeglichen werden. Die Eingriffsbereiche finden ausschließlich in geringwerti-
ger Scherrasenvegetation statt. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht sind keine Konflikte zu erwar-
ten. Somit überwiegt das öffentliche Interesse an der Verbreiterung und Neugestaltung des Geh- und 
Radwegs gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft.  
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind damit die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 
67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben anzusehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Übersichtsplan, Fotos des Eingriffsbereichs, Auszug aus dem Landschaftsplan 
Anlage 2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Baustelleneinrichtungsflächen und geplante Vermeidungs-
/Minderungsmaßnahmen

4

Beratungsverlauf (1)

25.04.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (7)

  • Frankfurter Straße
  • Ostheimer Straße
  • Brühler Straße 9x
  • Vingster Ring
  • Raderberggürtel
  • Merheimer Heide
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
1202/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.04.2022
Erstellt
07.04.2022 11:13