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AN/0207/2017

Gestaltung der Öffentlichen Grünflächen im B-Plan Nr. 71380/03 und § 2, Abs.6.6 der Zuständigkeitsordnung

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 06.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 8.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2096 Zeichen

FDP – Fraktion 
Fraktion die GRÜNEN  
in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0207/2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
Gestaltung der Öffentlichen Grünflächen im B-Plan Nr. 71380/03 und § 2, Abs.6.6 der 
Zuständigkeitsordnung vom 20.01.2010 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin. 
 
Die Fraktionen der FDP und der GRÜNEN bitten, den gemeinsamen Antrag auf die Tages-
ordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Pläne und bereits eingeleiteten Gestaltungsmaßnahmen 
der Öffentlichen Grünflächen im südöstlichen Teil des B-Planes Nr. 71380/03 – Sürther Feld 
– der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen, weil die Bezirksvertretung nach § 2, 
Abs.6.6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 20.01.2010 über Planung und Ge-
staltung der Grün- und Parkanlagen im Stadtbezirk entscheidet. 
Begründungen: 
In den letzten Wochen ist auf den im B-Plan als Öffentliche Grünflächen und Parkanlagen 
mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung ausgewiesenen Flächen ein Netz von Schotterwe-
gen gebaut worden, wodurch die bisherigen geschlossenen Grünflächen auf rudimentäre 
Restflächen zerstückelt worden sind.  
Das betrifft auch Flächen, die im B-Plan als „Parkanlagen“ ausgewiesen werden. Diese Flä-
chen sind nach dem B-Plan eine Fortsetzung des „Bürgerparks“, der bereits nördlich parallel 
zur Hammerschmidtstraße angelegt worden ist. Diese nördliche „Bürgerparkfläche“ kommt 
mit einem Fußgängerweg auf der gesamten Grünfläche aus! 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt mit Befremden zur Kenntnis, warum die Verwal-
tung die Umplanungen und die Neugestaltung der genannten Grünflächen der Bezirksvertre-
tung nicht zur Beratung und Entscheidung vorlegt? 
 
  gez. Daniel                           gez. Giesen

- 2 -

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0207/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27