Gestaltung der Öffentlichen Grünflächen im B-Plan Nr. 71380/03 und § 2, Abs.6.6 der Zuständigkeitsordnung
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/0207/2017 vom 06.02.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig zurückgezogen.
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Gem. Antrag nach § 3 (FDP BV2)
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FDP – Fraktion Fraktion die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0207/2017 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Gestaltung der Öffentlichen Grünflächen im B-Plan Nr. 71380/03 und § 2, Abs.6.6 der Zuständigkeitsordnung vom 20.01.2010 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin. Die Fraktionen der FDP und der GRÜNEN bitten, den gemeinsamen Antrag auf die Tages- ordnung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Pläne und bereits eingeleiteten Gestaltungsmaßnahmen der Öffentlichen Grünflächen im südöstlichen Teil des B-Planes Nr. 71380/03 – Sürther Feld – der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen, weil die Bezirksvertretung nach § 2, Abs.6.6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 20.01.2010 über Planung und Ge- staltung der Grün- und Parkanlagen im Stadtbezirk entscheidet. Begründungen: In den letzten Wochen ist auf den im B-Plan als Öffentliche Grünflächen und Parkanlagen mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung ausgewiesenen Flächen ein Netz von Schotterwe- gen gebaut worden, wodurch die bisherigen geschlossenen Grünflächen auf rudimentäre Restflächen zerstückelt worden sind. Das betrifft auch Flächen, die im B-Plan als „Parkanlagen“ ausgewiesen werden. Diese Flä- chen sind nach dem B-Plan eine Fortsetzung des „Bürgerparks“, der bereits nördlich parallel zur Hammerschmidtstraße angelegt worden ist. Diese nördliche „Bürgerparkfläche“ kommt mit einem Fußgängerweg auf der gesamten Grünfläche aus! Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt mit Befremden zur Kenntnis, warum die Verwal- tung die Umplanungen und die Neugestaltung der genannten Grünflächen der Bezirksvertre- tung nicht zur Beratung und Entscheidung vorlegt? gez. Daniel gez. Giesen - 2 -
Beratungsverlauf
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20.03.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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