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1349/2017

Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz

Mitteilung Ausschuss 22.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 10.17

05 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017

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02 - Lageplan mit allen Varianten

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04 - Luftbild Variante 1

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03 - Längsschnitt Variante 1

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Mitteilung Ausschuss

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01 - Foto Technische Anlagen Brückenpfeiler A

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05 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017

1961 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 
öffentlich 
7.7 Planung einer  temporären Fuß- und Radwegerampe an der unterstro-
migen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer 
Platz 
1349/2017 
Die Mitteilung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt. 
 
RM Hammer dankt der Verwaltung für die ausführliche Stellungnahme, die er ange-
sichts der angekündigten Verwaltungsvorlage zunächst nur als „Wasserstandsmel-
dung“ zur Kenntnis nehme.  
 
Er bitte die Verwaltung jedoch noch, die geplanten S-Bahngleise in den Planunterla-
gen zu kennzeichnen und um Mitteilung, welche konkreten Gründe aus denkmal-
schutzrechtlicher Sicht gegen das Vorhaben sprechen; die Brückenpfeiler seien nicht 
Original sondern lediglich ein Nachbau. Zudem fragt er, ob sich die Rampe an die 
neuen S-Bahngleise anschmiegen würde, wenn zunächst die Gleiserweiterung und 
erst dann die Bebauung am Breslauer Platz realisiert werden würde.  
 
Letztendlich bittet er auch um einen Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie der 
weiteren Rheinquerungen.  
 
Eine Stellungnahme bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt wäre hilfreich; 
andernfalls bitte er um eine schriftliche Beantwortung im Nachgang.  
 
BG Blome teilt mit, dass eine etwaige Rampe für die geplante Gleiserweiterung zu-
nächst zurück- und nach Abschluss der Maßnahme wieder aufgebaut werden müss-
te. Die von der Verwaltung angekündigte Vorlage werde im 2. Halbjahr 2017 in die 
Gremien eingebracht; in dieser  werden auch die südliche Seite der Hohenzollern-
brücke sowie in diesem Zusammenhang weitere Aufträge zum Thema Rheinquerung 
dargestellt. Stellungnahmen der Denkmalbehörde sowie ggf. der DB werden dieser 
Vorlage zur besseren Transparenz beigefügt.

02 - Lageplan mit allen Varianten

203 Zeichen

69 690 690/1 Bear.:
Gez.:
M.:
Datum:
Baulos
NR.:
Ind.
1:
690/11
250Hohenzollernbrücke
Lageplan an der nördlichen linksrh. Seite
Provisorische Rad- und Fußwegerampe Var. 1, 2, 3 und 4 29.05.2017
Horn
Horn

04 - Luftbild Variante 1

207 Zeichen

69 690 690/1 Bear.:
Gez.:
M.:
Datum:
Baulos
NR.:
Ind.
1:
690/11
250Hohenzollernbrücke
Lageplan an der nördl. linksrheinischen Seite
Provisorische Rad- und Fußwegerampe Var. 1, 2, 3 und 4 29.05.2017
Horn
Horn

03 - Längsschnitt Variante 1

221 Zeichen

1.50 
6.00 
1.50 
X
Y
69 690 690/1 Bear.:
Gez.:
M.:
Datum:
Baulos
NR.:
Ind.
1:
690/11
250Hohenzollernbrücke
Längsschnitt an der nördlichen linksrh. Seite
Provisorische Rad- und Fußwegerampe Variante 1 18.05.2017
Horn
Horn

Mitteilung Ausschuss

8130 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer  22.06.2017 
 1349/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Planung einer  temporären Fuß- und Radwegerampe an der unterstromigen 
linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz 
Bisherige Situation 
Derzeit ist der nördliche Fuß- und Radweg entlang der Hohenzollernbrücke linksrheinisch 
über eine Treppenanlage mit Schiebehilfe am Brückenkopf für Fahrräder zwar erreichbar, 
aber für mobilitätseingeschränkte Personen nicht barrierefrei nutzbar. Die Errichtung einer 
endgültigen Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz wur-
de an die Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes geknüpft. Vor diesem Hinter-
grund fand bereits ein Gestaltungswettbewerb statt, wobei auch eine Rampe einzuplanen 
war. Da der endgültige Bau einer Rampe kurzfristig nicht  realistisch ist, wurde die Verwal-
tung von der Bezirksvertretung Innenstadt am 11.12.2014 beauftragt zu prüfen, ob der auf 
der Nordseite verlaufende Fuß- und Radweg der Hohenzollernbrücke mit Hilfe einer proviso-
rischen Rampe barrierefrei an den Breslauer Platz angebunden werden kann. 
 
Die Verwaltung der Stadt Köln hat daraufhin die grundsätzliche Machbarkeit einer solchen 
Rampe geprüft. Am 26.04.2016 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss mitgeteilt, dass 
eine ca. 140 m lange barrierefreie Rampe technisch machbar ist.  
Am 26.04.2016 hat der Verkehrsausschuss daraufhin folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung und Realisierung einer Fuß- 
und Radweg-Rampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke 
zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz umzusetzen. Dabei ist die kosten-
günstigste Lösung zu wählen, da es sich hierbei um ein Provisorium handelt, alternativ soll 
eine Konstruktion geprüft werden, die in ihren Grundelementen für eine feste Rampe ver-
wandt werden kann.  
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2016/2017 zu berücksichtigen und 
dazu vorrangig die Finanzierung aus Stellplatzablöse-Mitteln zu prüfen.  
Die Detailplanung ist der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Verkehrsausschuss vorzule-
gen.“

2 
 
 
Weitere Planung/ Variantenuntersuchung 
Bei der weiteren Ausarbeitung der Rampe (Variante 1) stellte sich heraus, dass aufgrund 
einer technischen Mittelspannungsanlage der DB AG im Brückenpfeiler A der zukünftige 
Fuß- und Radweg im Bereich des Rampenanfangs zwischen Oberleitungsmast und Abluft-
schacht der Mittelspannungsanlage (siehe Foto Brückenpfeiler A) auf punktuell circa 1,50 m 
Breite eingeengt werden muss. Deshalb hat die Verwaltung zwei weitere Varianten unter-
sucht, wobei der Fuß- und Radweg bereits vor diesem Hindernis an die Außenseite der Brü-
cke geführt wird. Diese Varianten (siehe Varianten 2 und 4 im Plan der Anlage) haben die S-
Bahn-Gleiserweiterung berücksichtigt und sollten somit vom Bau der S-Bahn-Gleise unab-
hängig sein.  Dafür wäre ein Teilabbruch am denkmalgeschützten Brückenwiderlager erfor-
derlich.  Zusätzlich wurde noch eine weitere Variante parallel zur Hochwasserschutzmauer 
untersucht (siehe Variante 3 im Plan in der Anlage). 
 
Nach Einholung der Stellungnahmen aller Betroffenen sind die Varianten 2 und 4 aus Sicht 
der Denkmalschutzbehörde nicht genehmigungsfähig und aus stadtgestalterischer Sicht als 
unverträglich eingestuft worden. Der Anschluss einer Fahrradrampe ist an dieser Stelle der 
Brücke als gravierender Eingriff in die Substanz des Baudenkmals zu werten. Darüber hinaus 
greift eine solche Rampe erheblich in das Erscheinungsbild der natursteinverkleideten, 
denkmalgeschützten Brücke ein und somit ist diese nach § 9 Abs. 2 a) DSchG NRW denk-
malrechtlich nicht erlaubnisfähig. Da die komplette DB-eigene Parkplatzfläche von der DB 
AG als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird, sobald diese den Ausbau der S-Bahn-
Gleiserweiterung vorbereitet, wurden die Varianten 2 und 4 von der DB ebenfalls kritisch ge-
sehen und würden nicht länger Bestand haben als die Variante 1. 
 
Die Variante 3 ist aus Sicht der Hochwasserschutzbehörde nicht genehmigungsfähig, da sie 
direkt im Bereich des Deichverteidigungsweges liegt und damit den Aufbau der mobilen 
Hochwasserschutzwand massiv behindern würde. Zusätzlich liegt die gesamte Rampe in der 
Deichschutzzone I und somit in der Sperrzone und wäre im Hochwasserfall zu sperren und 
komplett zu demontieren. Im Bereich der Uferpromenade befinden sich zudem noch 4 große 
Bäume, die durch den Bau dieser Variante stark beeinträchtigt würden oder ganz entfallen 
müssten. 
 
Somit verbleibt die ursprüngliche Lösung (Variante 1) als genehmigungsfähige Variante, mit 
einer für die Nutzer unkomfortablen Einschnürung auf circa 1,50 m über mehrere Meter Län-
ge. Die technischen Aufbauten am Rampenbeginn müssen entsprechend geschützt bzw. 
umbaut werden. Der Lüftungsschacht der Mittelspannungsanlage muss brandschutzgut-
achterlich auf die Zulässigkeit der Lage neben einem Fuß- bzw. Radweg geprüft werden. 
Des Weiteren entfallen mindestens 17 Parkplätze der DB AG ersatzlos. Da sich diese Park-
plätze wie auch der größte Anteil der Grundstücke im Eigentum der DB AG befinden, ist bei 
einer möglichen Überplanung dieser Bereiche noch in Verhandlungen mit der DB AG einzu-
treten bzw. Gestattungsverträge abzuschließen. Das Natursteinmauerwerk des denkmalge-
schützten Brückenbauwerks  wäre in einem Teilbereich am Pfeiler A im Bereich des Ram-
penbeginns zu entfernen. Abschließende Abstimmungen hierzu  sind noch mit den zuständi-
gen Beteiligten, vor allen der Denkmalschutzbehörde, zu führen. Auch im Bereich der Varian-
te 1  sind die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen und insbesondere die vorhandenen 
Abwasseranlagen und deren Zugänglichkeit zu berücksichtigen. Spätestens mit Beginn der 
vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der zusätzlichen S-Bahngleise,  wäre die provisorische 
Rampe außerdem umgehend und auf Kosten der Stadt Köln endgültig zu entfernen.

3 
 
 
Umsetzung 
Aufgrund der beschriebenen umfangreichen Randbedingungen und des hohen Abstim-
mungsbedarfes in allen Planungsphasen, ist ein Baubeginn 2019 denkbar. Da bisher noch 
kein zeitlicher Ablauf der Baumaßnahme der S-Bahngleise von Seiten der DB AG benannt 
werden konnte, kann über die zeitliche Dauer des Bestands des Provisoriums keinerlei Aus-
sage gemacht werden. Mit einem Baubeginn der neuen Gleisanlage vor 2022 ist jedoch nicht 
zu rechnen. Da sich im Bereich der provisorischen Rampe mehrere Anlagen verschiedener 
Leitungsträger befinden (unter anderem verschiedene Leitungen der DB AG) sind möglich-
erweise vorgezogene Leitungsumlegungen notwendig.  Während der gesamten Bauzeit (laut 
DB AG mindestens 2 Jahre) einschließlich der Leitungsverlegungen wäre dann weder ein 
Zwischenzustand noch eine dauerhafte Rampe vorhanden.  
 
 
Kosten 
In der Mitteilung vom 26.04.2016  wurden die Kosten der provisorischen Rampe mit einer 
Breite von 2,50 m auf 350.000 Euro brutto grob geschätzt. Aktuell werden die Kosten auf 
650.000 Euro brutto geschätzt. Dies ist insbesondere auf die neu dimensionierte Breite von 
4,50 m zurückzuführen. Kosten für Unterhaltung, Betrieb und Beleuchtung sind hierin noch 
nicht enthalten. Auch die Kosten für Baufeldfreimachung und Verkehrssicherung/-lenkung, 
sowie eventuelle Leitungsumlegungen und Ausgleichszahlungen für die Nutzung des DB-
Grundstückes sind nicht berücksichtigt. 
  
Grundelemente der vorläufigen Rampe können für eine spätere dauerhafte Rampe nicht 
verwendet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder die Lage noch die Art, das Material 
und die Form der Ausführung der endgültigen Rampe bekannt. 
 
 
Finanzierung 
Die Verwendung der Stellplatzablösemittel wurde geprüft und abgelehnt. Die Verwaltung 
prüft derzeit, ob andere Fördergelder für den Bau des Zwischenzustands herangezogen wer-
den könnten. 
 
 
Weitere Vorgehensweise: 
 
Dem Verkehrsausschuss wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.  
 
 
 
gez. Blome 
 
 
 
Anlagen

01 - Foto Technische Anlagen Brückenpfeiler A

23 Zeichen

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Beratungsverlauf (2)

27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 10.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Breslauer Platz 1349
  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
1349/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27