1349/2017
Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz
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05 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 öffentlich 7.7 Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe an der unterstro- migen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz 1349/2017 Die Mitteilung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt. RM Hammer dankt der Verwaltung für die ausführliche Stellungnahme, die er ange- sichts der angekündigten Verwaltungsvorlage zunächst nur als „Wasserstandsmel- dung“ zur Kenntnis nehme. Er bitte die Verwaltung jedoch noch, die geplanten S-Bahngleise in den Planunterla- gen zu kennzeichnen und um Mitteilung, welche konkreten Gründe aus denkmal- schutzrechtlicher Sicht gegen das Vorhaben sprechen; die Brückenpfeiler seien nicht Original sondern lediglich ein Nachbau. Zudem fragt er, ob sich die Rampe an die neuen S-Bahngleise anschmiegen würde, wenn zunächst die Gleiserweiterung und erst dann die Bebauung am Breslauer Platz realisiert werden würde. Letztendlich bittet er auch um einen Sachstandsbericht zur Machbarkeitsstudie der weiteren Rheinquerungen. Eine Stellungnahme bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt wäre hilfreich; andernfalls bitte er um eine schriftliche Beantwortung im Nachgang. BG Blome teilt mit, dass eine etwaige Rampe für die geplante Gleiserweiterung zu- nächst zurück- und nach Abschluss der Maßnahme wieder aufgebaut werden müss- te. Die von der Verwaltung angekündigte Vorlage werde im 2. Halbjahr 2017 in die Gremien eingebracht; in dieser werden auch die südliche Seite der Hohenzollern- brücke sowie in diesem Zusammenhang weitere Aufträge zum Thema Rheinquerung dargestellt. Stellungnahmen der Denkmalbehörde sowie ggf. der DB werden dieser Vorlage zur besseren Transparenz beigefügt.
02 - Lageplan mit allen Varianten
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69 690 690/1 Bear.: Gez.: M.: Datum: Baulos NR.: Ind. 1: 690/11 250Hohenzollernbrücke Lageplan an der nördlichen linksrh. Seite Provisorische Rad- und Fußwegerampe Var. 1, 2, 3 und 4 29.05.2017 Horn Horn
04 - Luftbild Variante 1
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69 690 690/1 Bear.: Gez.: M.: Datum: Baulos NR.: Ind. 1: 690/11 250Hohenzollernbrücke Lageplan an der nördl. linksrheinischen Seite Provisorische Rad- und Fußwegerampe Var. 1, 2, 3 und 4 29.05.2017 Horn Horn
03 - Längsschnitt Variante 1
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1.50 6.00 1.50 X Y 69 690 690/1 Bear.: Gez.: M.: Datum: Baulos NR.: Ind. 1: 690/11 250Hohenzollernbrücke Längsschnitt an der nördlichen linksrh. Seite Provisorische Rad- und Fußwegerampe Variante 1 18.05.2017 Horn Horn
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 22.06.2017 1349/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 27.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz Bisherige Situation Derzeit ist der nördliche Fuß- und Radweg entlang der Hohenzollernbrücke linksrheinisch über eine Treppenanlage mit Schiebehilfe am Brückenkopf für Fahrräder zwar erreichbar, aber für mobilitätseingeschränkte Personen nicht barrierefrei nutzbar. Die Errichtung einer endgültigen Fuß- und Radwegerampe von der Hohenzollernbrücke zum Breslauer Platz wur- de an die Realisierung der Bebauung des Breslauer Platzes geknüpft. Vor diesem Hinter- grund fand bereits ein Gestaltungswettbewerb statt, wobei auch eine Rampe einzuplanen war. Da der endgültige Bau einer Rampe kurzfristig nicht realistisch ist, wurde die Verwal- tung von der Bezirksvertretung Innenstadt am 11.12.2014 beauftragt zu prüfen, ob der auf der Nordseite verlaufende Fuß- und Radweg der Hohenzollernbrücke mit Hilfe einer proviso- rischen Rampe barrierefrei an den Breslauer Platz angebunden werden kann. Die Verwaltung der Stadt Köln hat daraufhin die grundsätzliche Machbarkeit einer solchen Rampe geprüft. Am 26.04.2016 hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss mitgeteilt, dass eine ca. 140 m lange barrierefreie Rampe technisch machbar ist. Am 26.04.2016 hat der Verkehrsausschuss daraufhin folgenden Beschluss gefasst: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung und Realisierung einer Fuß- und Radweg-Rampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz umzusetzen. Dabei ist die kosten- günstigste Lösung zu wählen, da es sich hierbei um ein Provisorium handelt, alternativ soll eine Konstruktion geprüft werden, die in ihren Grundelementen für eine feste Rampe ver- wandt werden kann. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2016/2017 zu berücksichtigen und dazu vorrangig die Finanzierung aus Stellplatzablöse-Mitteln zu prüfen. Die Detailplanung ist der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Verkehrsausschuss vorzule- gen.“ 2 Weitere Planung/ Variantenuntersuchung Bei der weiteren Ausarbeitung der Rampe (Variante 1) stellte sich heraus, dass aufgrund einer technischen Mittelspannungsanlage der DB AG im Brückenpfeiler A der zukünftige Fuß- und Radweg im Bereich des Rampenanfangs zwischen Oberleitungsmast und Abluft- schacht der Mittelspannungsanlage (siehe Foto Brückenpfeiler A) auf punktuell circa 1,50 m Breite eingeengt werden muss. Deshalb hat die Verwaltung zwei weitere Varianten unter- sucht, wobei der Fuß- und Radweg bereits vor diesem Hindernis an die Außenseite der Brü- cke geführt wird. Diese Varianten (siehe Varianten 2 und 4 im Plan der Anlage) haben die S- Bahn-Gleiserweiterung berücksichtigt und sollten somit vom Bau der S-Bahn-Gleise unab- hängig sein. Dafür wäre ein Teilabbruch am denkmalgeschützten Brückenwiderlager erfor- derlich. Zusätzlich wurde noch eine weitere Variante parallel zur Hochwasserschutzmauer untersucht (siehe Variante 3 im Plan in der Anlage). Nach Einholung der Stellungnahmen aller Betroffenen sind die Varianten 2 und 4 aus Sicht der Denkmalschutzbehörde nicht genehmigungsfähig und aus stadtgestalterischer Sicht als unverträglich eingestuft worden. Der Anschluss einer Fahrradrampe ist an dieser Stelle der Brücke als gravierender Eingriff in die Substanz des Baudenkmals zu werten. Darüber hinaus greift eine solche Rampe erheblich in das Erscheinungsbild der natursteinverkleideten, denkmalgeschützten Brücke ein und somit ist diese nach § 9 Abs. 2 a) DSchG NRW denk- malrechtlich nicht erlaubnisfähig. Da die komplette DB-eigene Parkplatzfläche von der DB AG als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird, sobald diese den Ausbau der S-Bahn- Gleiserweiterung vorbereitet, wurden die Varianten 2 und 4 von der DB ebenfalls kritisch ge- sehen und würden nicht länger Bestand haben als die Variante 1. Die Variante 3 ist aus Sicht der Hochwasserschutzbehörde nicht genehmigungsfähig, da sie direkt im Bereich des Deichverteidigungsweges liegt und damit den Aufbau der mobilen Hochwasserschutzwand massiv behindern würde. Zusätzlich liegt die gesamte Rampe in der Deichschutzzone I und somit in der Sperrzone und wäre im Hochwasserfall zu sperren und komplett zu demontieren. Im Bereich der Uferpromenade befinden sich zudem noch 4 große Bäume, die durch den Bau dieser Variante stark beeinträchtigt würden oder ganz entfallen müssten. Somit verbleibt die ursprüngliche Lösung (Variante 1) als genehmigungsfähige Variante, mit einer für die Nutzer unkomfortablen Einschnürung auf circa 1,50 m über mehrere Meter Län- ge. Die technischen Aufbauten am Rampenbeginn müssen entsprechend geschützt bzw. umbaut werden. Der Lüftungsschacht der Mittelspannungsanlage muss brandschutzgut- achterlich auf die Zulässigkeit der Lage neben einem Fuß- bzw. Radweg geprüft werden. Des Weiteren entfallen mindestens 17 Parkplätze der DB AG ersatzlos. Da sich diese Park- plätze wie auch der größte Anteil der Grundstücke im Eigentum der DB AG befinden, ist bei einer möglichen Überplanung dieser Bereiche noch in Verhandlungen mit der DB AG einzu- treten bzw. Gestattungsverträge abzuschließen. Das Natursteinmauerwerk des denkmalge- schützten Brückenbauwerks wäre in einem Teilbereich am Pfeiler A im Bereich des Ram- penbeginns zu entfernen. Abschließende Abstimmungen hierzu sind noch mit den zuständi- gen Beteiligten, vor allen der Denkmalschutzbehörde, zu führen. Auch im Bereich der Varian- te 1 sind die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen und insbesondere die vorhandenen Abwasseranlagen und deren Zugänglichkeit zu berücksichtigen. Spätestens mit Beginn der vorbereitenden Maßnahmen zum Bau der zusätzlichen S-Bahngleise, wäre die provisorische Rampe außerdem umgehend und auf Kosten der Stadt Köln endgültig zu entfernen. 3 Umsetzung Aufgrund der beschriebenen umfangreichen Randbedingungen und des hohen Abstim- mungsbedarfes in allen Planungsphasen, ist ein Baubeginn 2019 denkbar. Da bisher noch kein zeitlicher Ablauf der Baumaßnahme der S-Bahngleise von Seiten der DB AG benannt werden konnte, kann über die zeitliche Dauer des Bestands des Provisoriums keinerlei Aus- sage gemacht werden. Mit einem Baubeginn der neuen Gleisanlage vor 2022 ist jedoch nicht zu rechnen. Da sich im Bereich der provisorischen Rampe mehrere Anlagen verschiedener Leitungsträger befinden (unter anderem verschiedene Leitungen der DB AG) sind möglich- erweise vorgezogene Leitungsumlegungen notwendig. Während der gesamten Bauzeit (laut DB AG mindestens 2 Jahre) einschließlich der Leitungsverlegungen wäre dann weder ein Zwischenzustand noch eine dauerhafte Rampe vorhanden. Kosten In der Mitteilung vom 26.04.2016 wurden die Kosten der provisorischen Rampe mit einer Breite von 2,50 m auf 350.000 Euro brutto grob geschätzt. Aktuell werden die Kosten auf 650.000 Euro brutto geschätzt. Dies ist insbesondere auf die neu dimensionierte Breite von 4,50 m zurückzuführen. Kosten für Unterhaltung, Betrieb und Beleuchtung sind hierin noch nicht enthalten. Auch die Kosten für Baufeldfreimachung und Verkehrssicherung/-lenkung, sowie eventuelle Leitungsumlegungen und Ausgleichszahlungen für die Nutzung des DB- Grundstückes sind nicht berücksichtigt. Grundelemente der vorläufigen Rampe können für eine spätere dauerhafte Rampe nicht verwendet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder die Lage noch die Art, das Material und die Form der Ausführung der endgültigen Rampe bekannt. Finanzierung Die Verwendung der Stellplatzablösemittel wurde geprüft und abgelehnt. Die Verwaltung prüft derzeit, ob andere Fördergelder für den Bau des Zwischenzustands herangezogen wer- den könnten. Weitere Vorgehensweise: Dem Verkehrsausschuss wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. gez. Blome Anlagen
01 - Foto Technische Anlagen Brückenpfeiler A
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Breslauer Platz 1349
- Hohenzollernbrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1349/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27