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Sachstandsbericht

Mitteilung BV 0715/2024 vom 22.02.2024

Stand: Am 07.03.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0715/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Dr. Höver
  • AN-1302-2022

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    Dezernat, Dienststelle I/32 Vorlagen-Nummer AN/1302/2022 Stand: 20.02.2024 Sachstandsbericht Erhalt der Außengastronomie auf der Aachener Str., Antrag FDP Beschluss Ersetzungsantrag: Die Bezirksvertretung Innenstadt vereinbart einen Ortstermin mit Beteiligten im Bereich der Außengastronomie auf der Aachener Straße und wird anschließend auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen modifizierten Beschluss fassen. Bis dahin beschließt sie ein Moratorium dahingehend, dass die Verwal- tung keine Entscheidungen trifft, die die Situation für einzelne Gastronomiebe- triebe verschlechtert. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Sondernutzungserlaubnisse wurden zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der Vorga- ben und in Einvernehmen aller Beteiligten erteilt. Nächste Schritte: ./. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • AN-1955-2023

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    Dezernat, Dienststelle I/32 Vorlagen-Nummer AN/1955/2023 Stand: 07.02.2024 Sachstandsbericht Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD und Die Partei Geänderter Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt im Stadtbezirk vermehrt das ggf. verbotswidrige Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Mög- lichkeit dagegen vorzugehen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Wohnmobile bis 7,5 t werden im Verkehrsrecht einem PKW gleichgestellt und somit kann ein entsprechendes Fahrzeug unbegrenzt geparkt werden, sofern es nicht behin- dernd steht bzw. das Parken von Wohnmobilen nicht durch Beschilderung ausge- schlossen ist. Ein Wohnmobil mit einem Gewicht von über 7,5 t darf gleichgesetzt mit Wohnwagen ohne Zugfahrzeug bis zu 2 Wochen geparkt werden (gem. §12 Absatz 3b StVO). Grundsätzlich ist es so, dass keinerlei zeitliche Begrenzung beim Parken eines KFZ besteht, wenn dieses ordnungsgemäß zugelassen ist und regulär auf einem Parkplatz steht. Gemäß §12 Abs. 3b StVO darf mit Anhängern oder Wohnwagen ohne Zugfahrzeug nicht länger als 14 Tage geparkt werden. Die Vorgehensweise der Außendienstmitar- beitenden ist dabei wie folgt: Die Anhänger oder Wohnwagen müssen erst vorgemerkt werden. Nach mindestens 14 Tagen werden die Anhänger oder Wohnwagen erneut kontrolliert. Sollten die Ven- tilstände dieselben sein, wird eine Verwarnung von Seiten des Verkehrsdienstes aus- gestellt. 2 Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Anhänger erneut 14 Tage par- ken können, wenn sie während dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden. Die Außendienstmitarbeitenden werden auch weiterhin vor Ort Präsenz zeigen und im Rahmen der täglichen Kontrollen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahn- den. Nächste Schritte: Entfällt Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Entfällt
  • AN-1942-2023

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1942/2023 Stand: 14.02.2024 Sachstandsbericht Entfall des Parkens auf der Maastrichter Straße, Antrag B90/Die Grünen Geänderter Beschluss: Der für den im “Masterplan Parken” getroffene vorgesehene Beschluss zum Entfall des Parkens auf der Maastrichter Straße wird hiermit bekräftigt und ist zeitnah umzu- setzen. Die Einrichtung von Parken auf Multifunktionsstreifen entspricht diesem Be- schluss nicht. Die angelegten Ladezonen sowie die von einem ortsansässigen Car- sharing-Anbeiter genutzten Elektroladesäulen sollen erhalten bleiben. Auf den freiwer- denden Flächen soll ggf. zusätzliches Radparken eingerichtet werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung verweist auf die Beantwortungen einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 22.08.2023 (1466/2023) betreffend "Nachfrage zur Antwort 1520/2023 zur Anfrage AN/0658/2023" In den Antworten wird Folgendes zur Maastrichter Straße genannt: „In der Maastrichter Straße wurde erst vor wenigen Jahren eine Umgestaltung baulich umge- setzt. Hier wurden Multifunktionsstreifen eingerichtet, um den verschiedenen Nutzungsansprü- chen gerecht werden zu können.“ „Eine Neu- bzw. Umplanung für die bereits umgestaltete Maastrichter Straße ist aktuell mit den bestehenden Ressourcen nicht möglich.“ Die Verwaltung prüft aber, ob und wie weitere Pkw-Stellplätze in Stellflächen für Nahmobilität (Radabstellanlagen, Flächen für E-Scooter, Lastenräder und Leihräder) umgewandelt werden können. Nächste Schritte: 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Erstes Quartal 2025

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.23, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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