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0715/2024

Sachstandsbericht

Mitteilung BV 22.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.23

AN-1942-2023

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Mitteilung BV

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AN-1302-2022

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AN-1955-2023

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AN-1942-2023

1719 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1942/2023
Stand: 14.02.2024 
Sachstandsbericht  
 Entfall des Parkens auf der Maastrichter Straße, Antrag B90/Die Grünen 
Geänderter Beschluss: 
 
Der für den im “Masterplan Parken” getroffene vorgesehene Beschluss zum Entfall 
des Parkens auf der Maastrichter Straße wird hiermit bekräftigt und ist zeitnah umzu-
setzen. Die Einrichtung von Parken auf Multifunktionsstreifen entspricht diesem Be-
schluss nicht. Die angelegten Ladezonen sowie die von einem ortsansässigen Car-
sharing-Anbeiter genutzten Elektroladesäulen sollen erhalten bleiben. Auf den freiwer-
denden Flächen soll ggf. zusätzliches Radparken eingerichtet werden. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung verweist auf die Beantwortungen einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt 
aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 22.08.2023 (1466/2023) betreffend "Nachfrage 
zur Antwort 1520/2023 zur Anfrage AN/0658/2023" 
In den Antworten wird Folgendes zur Maastrichter Straße genannt: 
„In der Maastrichter Straße wurde erst vor wenigen Jahren eine Umgestaltung baulich umge-
setzt. Hier wurden Multifunktionsstreifen eingerichtet, um den verschiedenen Nutzungsansprü-
chen gerecht werden zu können.“ 
 
„Eine Neu- bzw. Umplanung für die bereits umgestaltete Maastrichter Straße ist aktuell mit 
den bestehenden Ressourcen nicht möglich.“ 
 
Die Verwaltung prüft aber, ob und wie weitere Pkw-Stellplätze in Stellflächen für Nahmobilität 
(Radabstellanlagen, Flächen für E-Scooter, Lastenräder und Leihräder) umgewandelt werden 
können. 
Nächste Schritte:

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Erstes Quartal 2025

Mitteilung BV

364 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0715/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
 
Sachstandsbericht 
Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan-
genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt.  
 
gez. Dr. Höver

AN-1302-2022

901 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1302/2022
Stand: 20.02.2024 
Sachstandsbericht  
Erhalt der Außengastronomie auf der Aachener Str., Antrag FDP 
Beschluss Ersetzungsantrag:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt vereinbart einen Ortstermin mit Beteiligten im 
Bereich der Außengastronomie auf der Aachener Straße und wird anschließend 
auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen modifizierten Beschluss 
fassen. Bis dahin beschließt sie ein Moratorium dahingehend, dass die Verwal-
tung keine Entscheidungen trifft, die die Situation für einzelne Gastronomiebe-
triebe verschlechtert. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Sondernutzungserlaubnisse wurden zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der Vorga-
ben und in Einvernehmen aller Beteiligten erteilt. 
Nächste Schritte: 
./. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

AN-1955-2023

1947 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1955/2023
Stand: 07.02.2024 
Sachstandsbericht  
Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD 
und Die Partei 
Geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt im Stadtbezirk vermehrt das ggf. verbotswidrige 
Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Mög-
lichkeit dagegen vorzugehen.  
  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Wohnmobile bis 7,5 t werden im Verkehrsrecht einem PKW gleichgestellt und somit 
kann ein entsprechendes Fahrzeug unbegrenzt geparkt werden, sofern es nicht behin-
dernd steht bzw. das Parken von Wohnmobilen nicht durch Beschilderung ausge-
schlossen ist.  
 
Ein Wohnmobil mit einem Gewicht von über 7,5 t darf gleichgesetzt mit Wohnwagen 
ohne Zugfahrzeug bis zu 2 Wochen geparkt werden (gem. §12 Absatz 3b StVO). 
 
Grundsätzlich ist es so, dass keinerlei zeitliche Begrenzung beim Parken eines KFZ 
besteht, wenn dieses ordnungsgemäß zugelassen ist und regulär auf einem Parkplatz 
steht.  
 
Gemäß §12 Abs. 3b StVO darf mit Anhängern oder Wohnwagen ohne Zugfahrzeug 
nicht länger als 14 Tage geparkt werden. Die Vorgehensweise der Außendienstmitar-
beitenden ist dabei wie folgt: 
Die Anhänger oder Wohnwagen müssen erst vorgemerkt werden. Nach mindestens 
14 Tagen werden die Anhänger oder Wohnwagen erneut kontrolliert. Sollten die Ven-
tilstände dieselben sein, wird eine Verwarnung von Seiten des Verkehrsdienstes aus-
gestellt.

2 
 
Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Anhänger erneut 14 Tage par-
ken können, wenn sie während dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden.  
 
Die Außendienstmitarbeitenden werden auch weiterhin vor Ort Präsenz zeigen und im 
Rahmen der täglichen Kontrollen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahn-
den. 
 
Nächste Schritte: 
Entfällt 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0715/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.02.2024
Erstellt
22.02.2024 08:24