0715/2024
Sachstandsbericht
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AN-1942-2023
1719 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1942/2023
Stand: 14.02.2024
Sachstandsbericht
Entfall des Parkens auf der Maastrichter Straße, Antrag B90/Die Grünen
Geänderter Beschluss:
Der für den im “Masterplan Parken” getroffene vorgesehene Beschluss zum Entfall
des Parkens auf der Maastrichter Straße wird hiermit bekräftigt und ist zeitnah umzu-
setzen. Die Einrichtung von Parken auf Multifunktionsstreifen entspricht diesem Be-
schluss nicht. Die angelegten Ladezonen sowie die von einem ortsansässigen Car-
sharing-Anbeiter genutzten Elektroladesäulen sollen erhalten bleiben. Auf den freiwer-
denden Flächen soll ggf. zusätzliches Radparken eingerichtet werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung verweist auf die Beantwortungen einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt
aus der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 22.08.2023 (1466/2023) betreffend "Nachfrage
zur Antwort 1520/2023 zur Anfrage AN/0658/2023"
In den Antworten wird Folgendes zur Maastrichter Straße genannt:
„In der Maastrichter Straße wurde erst vor wenigen Jahren eine Umgestaltung baulich umge-
setzt. Hier wurden Multifunktionsstreifen eingerichtet, um den verschiedenen Nutzungsansprü-
chen gerecht werden zu können.“
„Eine Neu- bzw. Umplanung für die bereits umgestaltete Maastrichter Straße ist aktuell mit
den bestehenden Ressourcen nicht möglich.“
Die Verwaltung prüft aber, ob und wie weitere Pkw-Stellplätze in Stellflächen für Nahmobilität
(Radabstellanlagen, Flächen für E-Scooter, Lastenräder und Leihräder) umgewandelt werden
können.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Erstes Quartal 2025
Mitteilung BV
364 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0715/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Dr. Höver
AN-1302-2022
901 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32
Vorlagen-Nummer
AN/1302/2022
Stand: 20.02.2024
Sachstandsbericht
Erhalt der Außengastronomie auf der Aachener Str., Antrag FDP
Beschluss Ersetzungsantrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt vereinbart einen Ortstermin mit Beteiligten im
Bereich der Außengastronomie auf der Aachener Straße und wird anschließend
auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen modifizierten Beschluss
fassen. Bis dahin beschließt sie ein Moratorium dahingehend, dass die Verwal-
tung keine Entscheidungen trifft, die die Situation für einzelne Gastronomiebe-
triebe verschlechtert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Sondernutzungserlaubnisse wurden zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der Vorga-
ben und in Einvernehmen aller Beteiligten erteilt.
Nächste Schritte:
./.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-1955-2023
1947 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32
Vorlagen-Nummer
AN/1955/2023
Stand: 07.02.2024
Sachstandsbericht
Parken von Wohnmobilen/Wohnanhängern im Stadtbezirk Innenstadt, gem. Antrag SPD
und Die Partei
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt im Stadtbezirk vermehrt das ggf. verbotswidrige
Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Mög-
lichkeit dagegen vorzugehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Wohnmobile bis 7,5 t werden im Verkehrsrecht einem PKW gleichgestellt und somit
kann ein entsprechendes Fahrzeug unbegrenzt geparkt werden, sofern es nicht behin-
dernd steht bzw. das Parken von Wohnmobilen nicht durch Beschilderung ausge-
schlossen ist.
Ein Wohnmobil mit einem Gewicht von über 7,5 t darf gleichgesetzt mit Wohnwagen
ohne Zugfahrzeug bis zu 2 Wochen geparkt werden (gem. §12 Absatz 3b StVO).
Grundsätzlich ist es so, dass keinerlei zeitliche Begrenzung beim Parken eines KFZ
besteht, wenn dieses ordnungsgemäß zugelassen ist und regulär auf einem Parkplatz
steht.
Gemäß §12 Abs. 3b StVO darf mit Anhängern oder Wohnwagen ohne Zugfahrzeug
nicht länger als 14 Tage geparkt werden. Die Vorgehensweise der Außendienstmitar-
beitenden ist dabei wie folgt:
Die Anhänger oder Wohnwagen müssen erst vorgemerkt werden. Nach mindestens
14 Tagen werden die Anhänger oder Wohnwagen erneut kontrolliert. Sollten die Ven-
tilstände dieselben sein, wird eine Verwarnung von Seiten des Verkehrsdienstes aus-
gestellt.
2
Die Schwierigkeit einer Ahndung liegt darin, dass z.B. Anhänger erneut 14 Tage par-
ken können, wenn sie während dieser 14-Tage-Frist bewegt wurden.
Die Außendienstmitarbeitenden werden auch weiterhin vor Ort Präsenz zeigen und im
Rahmen der täglichen Kontrollen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahn-
den.
Nächste Schritte:
Entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0715/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.02.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 08:24