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3401/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg Luxemburger Straße 261 (Az.: 02-1600-142/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 06.02.2017, TOP 3.2

Anlage 2 Fotos

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Fotos

1929 Zeichen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3401/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Gehweg Luxemburger Straße 261 (Az.: 02-1600-142/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen 
die Errichtung von Pollern auf dem Gehweg Luxemburger Straße Höhe Hausnummer 261 aus. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich für die Er-
richtung von Pollern auf dem Gehweg Luxemburger Straße Höhe Hausnummer 261 aus. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent regt eine straßenbauliche Veränderung des Gehwegs auf der Luxemburger Straße Höhe 
Hausnummer 261 an. Aufgrund der aktuellen baulichen Gegebenheiten befürchtet er eine Gefähr-
dung für Fußgängerinnen und Fußgänger (Vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe nicht zu folgen. 
Der Verwaltung sind keine Unfälle bedingt durch Kraftfahrzeuge, die verbotenerweise den Gehweg 
befahren, bekannt. Bei zwei Ortsbesichtigungen konnte zudem keine Gefährdung erkannt werden. Im 
Bereich der Absenkung verläuft die Luxemburger Straße geradlinig, da die Aufweitung auf 3 Spuren 
bereits vorher erfolgt. 
Der Gehwegbereich ist auf Streckenabschnitten, auf denen nur zwei Fahrstreifen benötigt werden, 
großzügiger, als auf Abschnitten, bei denen eine zusätzliche Abbiegespur auf der Fahrbahn benötigt 
wird. Dabei wird, wie auch vor dem Gebäude mit der Hausnummer 261, die erforderliche Gehweg-
breite nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) von 2,50 m nicht unterschritten. 
Eine Erweiterung des Gehweges ist daher weder nach den Richtlinien erforderlich, noch technisch, 
aufgrund der erforderlichen Fahrspuren, möglich. 
Das Aufstellen von Pollern in diesem Bereich wird nicht empfohlen, da diese die Breite des vorhan-
denen Gehweges stark einschränken würden. Außerdem müssten dann Poller im Verlauf der gesam-
ten Luxemburger Straße gesetzt werden.  
Die Anhebung des Bordsteins wird nur im Zusammenhang mit der Sanierung des gesamten Gehwe-
ges als sinnvoll angesehen, da aus Sicht der Verwaltung keine akute Unfallgefährdung erkennbar ist. 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

1655 Zeichen

Anlage 1: 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich kontaktiere Sie, um über eine Gefahr in Verzug für Kinder, Senioren und alle 
weiteren Bürger hinzuweisen. 
Vor meinem Ladenlokal (Luxemburger Str. 261) ist der Bordstein aus unerklärlichen 
baulichen Gründen abgesenkt. Somit gibt es an dieser Stelle keine Abtrennung 
zwischen Straße und Bürgersteig. Zudem ist der Bürgersteig höchstens nur halb so 
breit wie ein paar Meter weiter zu beiden Seiten. 
Die Kraftfahrzeuge, zu einem nicht unerheblichen Anteil aus LKW’s bestehen, rasen 
mit 50 Kmh (manche leider über der Richtgeschwindigkeit) über diese Straße und 
schneiden immer wieder den Bürgersteig. Dies bedeutet eine Riesengefahr für die 
schutzlosen Senioren und Kinder, die auf diesem Bürgersteig gehen. 
Ein paar Meter weiter vergrößert sich der Bürgersteig und zudem befinden sich dort 
öffentliche Fahrradständer und Pöller, die zusätzlichen Schutz bieten. 
Zudem bildet sich bei Regen eine große Menge Aquaplaning, der für eine weitere 
Gefahr durch in Richtung Bürgersteig lenkende LKW- und Autoreifen verantwortlich 
ist. So können KFZ ungehindert den Bürgersteig durch eine fehlende Erhöhung 
befahren. 
Deshalb muss es an dieser Stelle straßenbauliche Veränderungen geben. Der 
Bordstein muss erheblich angehoben werden und zusätzlich müssten Pöller oder 
anderweitige Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit die Gefahr für Leib 
und Leben beseitigt wird.  
Es wäre eine Tragödie wenn es erst zu einem Unglück kommen müsste, damit 
Lösungen bedacht würden. 
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und freue mich auf gemeinsame 
Lösungsvorschläge. 
Mit besten Grüßen  
 
Köln, 04.09.2016

Beratungsverlauf (1)

06.02.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Luxemburger Straße 261
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3401/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27