1484/2025
Beschluss über die Aufstellung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler
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Anlage 3 - Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes
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N N N W Anlage 3 - bisherige Darstellung - Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Naturschutz, nachrichtlich übernommen Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen Alteneinrichtung Brunnen Grünfläche Kindereinrichtung Kirche Kläranlage Krankenhaus Spielplatz Wasserversorgung0 100 20050 Meter 1:7.500M.: 249. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Brombeergasse" in Köln-Worringen
Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes
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W N N N W Anlage 4 - beabsichtigte Darstellung - Legende Änderungsbereich Wohnbaufläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Fläche für die Forstwirtschaft Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Naturschutz, nachrichtlich übernommen Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen Alteneinrichtung Brunnen Grünfläche Kindereinrichtung Kirche Kläranlage Krankenhaus Spielplatz Wasserversorgung0 100 20050 Meter 1:7.500M.: 249. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Brombeergasse" in Köln-Worringen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/614-5 Vorlagen-Nummer 1484/2025 Freigabedatum 03.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt für den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich, der begrenzt wird durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftliche Flächen südöstlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - mit dem Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln- Worringen - aufzustellen; 2. nimmt das städtebauliche Konzept (Anlage 4 – beabsichtigte Darstellung des Flächen- nutzungsplanes) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB als Abendveranstaltung (Modell 2); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein- schränkung zustimmt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung der 249. FNP-Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret genug regeln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden in dem nachfolgenden Be- bauungsplanverfahren untersucht. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Be- bauungsplanverfahren geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschie- dene Umweltgutachten erstellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand April 2019 wird bis 2040 von rund 1.146.000 Einwohner*innen und 605.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Jahr 2017 von ca. 68.000 Einwohner*innen und ca. 44.000 Haushalten. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftlichen Flächen süd- östlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall. Der Änderungsbereich um- fasst insgesamt eine Größe von rund 7,2 Hektar. Das Plangebiet wird im wirksamen Flächennutzungsplan bislang als Grünfläche und „Vorrang- fläche für Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Die Planung beabsichtigt die Fläche künf- tig als Wohnbaufläche mit einem Signet „Kindereinrichtung“ darzustellen. Der Änderungsbereich der 249. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen Teilbe- reich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskon- zepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde. Das Flächennutzungsplanverfahren wird im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Bebau- ungsplan mit gleichlautendem Arbeitstitel durchgeführt. Dieser umfasst mit rund 4,5 Hektar ei- nen und verfolgt ebenfalls das Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. Um eine auf Ebene des Flächennutzungsplanes zusammenhängende und sinnvolle Siedlungsarrondierung zu ge- währleisten, war es erforderlich, den Planbereich der 249. Änderung des Flächennutzungspla- nes größer zu fassen als im zugehörigen Bebauungsplanverfahren. Der Aufstellungsbe- schluss des Bebauungsplanes ist ebenfalls vorgesehen für die Sitzung der Bezirksvertretung 6 – Chorweiler sowie des Stadtentwicklungsausschusses jeweils am 26.06.2025. 3 Planungsrechtliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen Im Folgenden erfolgt zur Einordnung der Planung ein Überblick der wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. informellen Planwerke, die bei der 249. Änderung des FNP zu be- rücksichtigen sind. Regionalplan: Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB)“ mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ festgelegt. Der aktuelle Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans von Oktober 2024 legt für den Standort der geplanten Wohnbebauung (südlicher Teil des Geltungsbereichs) Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sons- tige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst wer- den (Ziel B.2.1 Regionalplan Köln). Somit würde die Planung – mit Feststellung des Regional- plans durch den Regionalrat – künftig den Zielen der Raumordnung entsprechen. Im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage an die Regionalplanungsbehörde gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW wird die Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans Köln geprüft. Bebauungspläne Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegenwär- tig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Zur Realisierung einer Wohnbebauung und Kindertagesstätte wird die Aufstellung eines Be- bauungsplanes angestrebt. Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für den überwiegenden Teil des Plangebietes das Landschaftsschutzgebiet L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Dessen Schutzzweck ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Sicherung und Anreicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum be- drohter Tier- und Pflanzenarten. In der Karte der Entwicklungsziele liegt das Plangebiet im „EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“. Das Plan- vorhaben widerspricht damit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans. Der Planbereich steht in Zusammenhang mit der geplanten Polderplanung im Worringer Bruch. Durch die geplante Hochwasserschutzmaßnahme werden die derzeit zugeordneten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes L3 teilweise beeinträchtigt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wurde in einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus 2019 seitens des Trägers der Landschaftsplanung kein Widerspruch nach § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW formuliert. Die Beteiligung des Trägers des Landschaftsplanes wird unmittelbar zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut eingeholt. Hochwasserschutz und Gewässerschutz Der Änderungsbereich liegt innerhalb des planfestgestellten Retentionsraumes Worringen. Dieser ist Teil des Hochwasserschutzkonzeptes Köln. Der Änderungsbereich liegt in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Dies ist bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und 4 zum Retentionsraum Worringen. Der südöstliche Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb der Wasserschutzzone III b des WWK Weiler. Weiteres Verfahren Der nächste Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll gemeinsam mit dem oben genannten Bebauungsplanverfahren als Abendveranstaltung erfolgen. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes Anlage 3 - bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes Anlage 4 – beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61/614-5
Vorlagen-Nummer
1484/2025
Stand: 10.06.2026
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung und Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im
Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler
Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt für den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich, der be-
grenzt wird durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neus-
ser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftliche Flächen südöstlich des Senfweges
und südwestlich der Straße Schmaler Wall eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) - mit dem Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen - aufzustellen;
2. nimmt das städtebauliche Konzept (Anlage 4 – beabsichtigte Darstellung des Flächennut-
zungsplanes) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB als Abendveranstaltung (Modell 2);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne
Einschränkung zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
fand im Rahmen einer Veranstaltung am 02.02.2026 statt sowie zusätzlich als Aushang vom
28.01.2026 bis zum 18.02.2026. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen zur Flä-
chennutzungsplanänderung aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nächste Schritte:
Keine weiteren Schritte erforderlich zu diesem Beschluss.
Nächster Schritt zur Bauleitplanung ist der Vorgabenbeschluss. Dieser erfolgt zum städtebau-
lichen Planungskonzept und ist beabsichtigt für Juni 2026.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht zu dieser Vorlage erforderlich.
Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes
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Anlage 2 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.: 249. Änderung des Flächennutzungsplanes: "Brombeergasse" in Köln-Worringen
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
1546 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Für Bauleitplanverfahren sind die Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erfolgen. Die Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch Gegenstand der Beschlussfassung dieser Vorlage. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichen und hier hat dann die Öffentlichkeit Gelegenheit zum Entwurf Stellungnahmen abzugeben. Die während dieser beiden Beteiligungsschritte vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind Abwägungsgegenstand beim Beschluss über den Bauleitplan. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Brombeergasse
- Brückenstraße 5
- Neusser Landstraße
- Schmaler Wall
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Details
- Aktenzeichen
- 1484/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 10:26