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1484/2025

Beschluss über die Aufstellung und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler

Beschlussvorlage Ausschuss 03.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.2.7

Anlage 3 - Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes

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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 - Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Anlage 3
- bisherige Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Naturschutz, nachrichtlich übernommen
Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen
Alteneinrichtung
Brunnen
Grünfläche
Kindereinrichtung
Kirche
Kläranlage
Krankenhaus
Spielplatz
Wasserversorgung0 100 20050
Meter
1:7.500M.:
249. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Brombeergasse" in Köln-Worringen

Anlage 4 - Beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

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Anlage 4
- beabsichtigte Darstellung -
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Fläche für Ver- und Entsorgung
Gemeinbedarfsfläche
Fläche für die Forstwirtschaft
Grünfläche
Wasserfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Naturschutz, nachrichtlich übernommen
Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen
Alteneinrichtung
Brunnen
Grünfläche
Kindereinrichtung
Kirche
Kläranlage
Krankenhaus
Spielplatz
Wasserversorgung0 100 20050
Meter
1:7.500M.:
249. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Brombeergasse" in Köln-Worringen

Beschlussvorlage Ausschuss

8650 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1484/2025 
Freigabedatum 
03.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung und Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im 
Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler 
Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt für den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich, 
der begrenzt wird durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der 
Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftliche Flächen südöstlich 
des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall eine Planänderung gemäß 
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) - mit dem Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-
Worringen - aufzustellen; 
 
2. nimmt das städtebauliche Konzept (Anlage 4 – beabsichtigte Darstellung des Flächen-
nutzungsplanes) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB als Abendveranstaltung (Modell 2); 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Umsetzung der 249. FNP-Änderung hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Auf der 
Ebene des Flächennutzungsplanes lassen sich die Auswirkungen auf den Klimaschutz noch 
nicht ausreichend abschätzen und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen nicht konkret 
genug regeln. Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen werden in dem nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren untersucht. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung 
der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Be-
bauungsplanverfahren geprüft. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschie-
dene Umweltgutachten erstellt. 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen 
Bevölkerungsprognose mit Stand April 2019 wird bis 2040 von rund 1.146.000 Einwohner*innen 
und 605.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Jahr 
2017 von ca. 68.000 Einwohner*innen und ca. 44.000 Haushalten. Um der ansässigen und der 
neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung 
von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel 
der Stadtentwicklung.  
 
Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung 
entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftlichen Flächen süd-
östlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall. Der Änderungsbereich um-
fasst insgesamt eine Größe von rund 7,2 Hektar.  
Das Plangebiet wird im wirksamen Flächennutzungsplan bislang als Grünfläche und „Vorrang-
fläche für Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Die Planung beabsichtigt die Fläche künf-
tig als Wohnbaufläche mit einem Signet „Kindereinrichtung“ darzustellen. 
 
Der Änderungsbereich der 249. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst einen Teilbe-
reich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskon-
zepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde.  
 
Das Flächennutzungsplanverfahren wird im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Bebau-
ungsplan mit gleichlautendem Arbeitstitel durchgeführt. Dieser umfasst mit rund 4,5 Hektar ei-
nen und verfolgt ebenfalls das Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. Um eine auf Ebene des 
Flächennutzungsplanes zusammenhängende und sinnvolle Siedlungsarrondierung zu ge-
währleisten, war es erforderlich, den Planbereich der 249. Änderung des Flächennutzungspla-
nes größer zu fassen als im zugehörigen Bebauungsplanverfahren. Der Aufstellungsbe-
schluss des Bebauungsplanes ist ebenfalls vorgesehen für die Sitzung der Bezirksvertretung 
6 – Chorweiler sowie des Stadtentwicklungsausschusses jeweils am 26.06.2025.

3 
 
Planungsrechtliche und konzeptionelle Rahmenbedingungen 
Im Folgenden erfolgt zur Einordnung der Planung ein Überblick der wesentlichen rechtlichen 
Rahmenbedingungen bzw. informellen Planwerke, die bei der 249. Änderung des FNP zu be-
rücksichtigen sind. 
 
 
Regionalplan: 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet derzeit als „Allgemeiner 
Freiraum- und Agrarbereich (AFAB)“ mit den Freiraumfunktionen „Regionaler Grünzug“ und 
„Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)“ festgelegt.  
 
Der aktuelle Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans von Oktober 2024 legt für den 
Standort der geplanten Wohnbebauung (südlicher Teil des Geltungsbereichs) Allgemeinen 
Siedlungsbereich (ASB) fest. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen Wohnungen, 
Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sons-
tige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst wer-
den (Ziel B.2.1 Regionalplan Köln). Somit würde die Planung – mit Feststellung des Regional-
plans durch den Regionalrat – künftig den Zielen der Raumordnung entsprechen.  
 
Im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage an die Regionalplanungsbehörde gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz NRW wird die Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den 
Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des 
Regionalplans Köln geprüft. 
 
 
Bebauungspläne 
Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegenwär-
tig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.  
Zur Realisierung einer Wohnbebauung und Kindertagesstätte wird die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes angestrebt. 
 
 
Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für den überwiegenden Teil des Plangebietes das 
Landschaftsschutzgebiet L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Dessen Schutzzweck ist die 
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur 
Sicherung und Anreicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum be-
drohter Tier- und Pflanzenarten. In der Karte der Entwicklungsziele liegt das Plangebiet im 
„EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“. Das Plan-
vorhaben widerspricht damit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans. 
 
Der Planbereich steht in Zusammenhang mit der geplanten Polderplanung im Worringer 
Bruch. Durch die geplante Hochwasserschutzmaßnahme werden die derzeit zugeordneten 
Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes L3 teilweise beeinträchtigt. Im Rahmen des 
Bebauungsplanes wurde in einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange aus 2019 seitens des Trägers der Landschaftsplanung kein Widerspruch 
nach § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW formuliert. 
 
Die Beteiligung des Trägers des Landschaftsplanes wird unmittelbar zur 249. Änderung des 
Flächennutzungsplanes erneut eingeholt.  
 
 
Hochwasserschutz und Gewässerschutz 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des planfestgestellten Retentionsraumes Worringen. 
Dieser ist Teil des Hochwasserschutzkonzeptes Köln. 
 
Der Änderungsbereich liegt in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets 
des Rheines. Dies ist bedingt durch die vergleichsweise geringe Entfernung zum Rhein und

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zum Retentionsraum Worringen. 
 
Der südöstliche Teilbereich des Plangebietes liegt innerhalb der Wasserschutzzone III b des 
WWK Weiler.  
 
 
Weiteres Verfahren 
Der nächste Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden 
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll gemeinsam mit dem 
oben genannten Bebauungsplanverfahren als Abendveranstaltung erfolgen.  
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes 
Anlage 3 - bisherige Darstellung des Flächennutzungsplanes 
Anlage 4 – beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplanes

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1966 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/614-5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1484/2025
Stand: 10.06.2026 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung und Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im 
Stadtbezirk 6, Köln-Chorweiler 
Arbeitstitel: "Brombeergasse" in Köln-Worringen 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt für den im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Bereich, der be-
grenzt wird durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neus-
ser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftliche Flächen südöstlich des Senfweges 
und südwestlich der Straße Schmaler Wall eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) - mit dem Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen - aufzustellen; 
 
2. nimmt das städtebauliche Konzept (Anlage 4 – beabsichtigte Darstellung des Flächennut-
zungsplanes) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB als Abendveranstaltung (Modell 2); 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne  
Einschränkung zustimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
fand im Rahmen einer Veranstaltung am 02.02.2026 statt sowie zusätzlich als Aushang vom 
28.01.2026 bis zum 18.02.2026. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen zur Flä-
chennutzungsplanänderung aus der Öffentlichkeit eingegangen.  
 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte erforderlich zu diesem Beschluss. 
Nächster Schritt zur Bauleitplanung ist der Vorgabenbeschluss. Dieser erfolgt zum städtebau-
lichen Planungskonzept und ist beabsichtigt für Juni 2026.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht zu dieser Vorlage erforderlich.

Anlage 2 - Lage des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes

360 Zeichen

Anlage 2
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:15.000M.:
249. Änderung des Flächennutzungsplanes:
"Brombeergasse" in Köln-Worringen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1546 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Für Bauleitplanverfahren sind die Vorgaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
geregelt. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu erfolgen. Die Form der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch Gegenstand der Beschlussfassung dieser Vorlage. 
 
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichen und hier hat dann die 
Öffentlichkeit Gelegenheit zum Entwurf Stellungnahmen abzugeben. 
 
Die während dieser beiden Beteiligungsschritte vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind 
Abwägungsgegenstand beim Beschluss über den Bauleitplan. 
  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Brombeergasse
  • Brückenstraße 5
  • Neusser Landstraße
  • Schmaler Wall

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Details

Aktenzeichen
1484/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.06.2025
Erstellt
13.05.2025 10:26