0030/2019
Zuschuss SG Worringen e.V.
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Beschlussvorlage Ausschuss
4984 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 0030/2019 Freigabedatum 17.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen hier: Zuschuss für den SG Worringen e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage St.-Tönnis-Str. in Köln-Worringen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten, Hj. 2019 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den SG Köln-Worringen e.V zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der städtischen Sportanlage St.-Tönnis-Str. in Köln-Worringen. Alternative: Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Sportausschuss 31.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 54.535 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 14.535 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der SG Köln-Worringen e.V. ist vielen Jahren im Breitensport aktiv. Die Fußballabteilung des Vereins umfasst insgesamt 13 Mannschaften, davon zehn Juniorenteams. Die Jugendförderung steht bei beim SG Köln-Worringen e.V. im Vordergrund. Seit kurzem bietet der Verein daher neben den Junio- ren auch eine Fußballmannschaft für die Kleinsten an. Um den Verein attraktiver zu machen und Ab- wanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der SG Köln-Worringen e.V. in eigener Zu- ständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der städtischen Sportanlage St.-Tönnis-Str. in Köln-Worringen errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wurde mit Schreiben vom 20.09.2018 eine Bau- förderung beantragt. Der Verein hat derzeit 2.108 Mitglieder, wovon 840 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht einer Quote von 40 %. Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rund 818.021,00 € ergeben. Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der Richtlinie Bauförderung 87,5%, höchstens 600.000,00 € betragen. Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde- rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Die Gewährung der Baubeihilfe soll aus den Mitteln der Sonderauskehrung des Landschaftsverban- des Rheinland 2017 erfolgen, die der Rat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politi- schen VN zum Haushaltsplan 2018 zur Finanzierung diverser Maßnahmen überplanmäßig bereitge- stellt hat. Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehörte u. a. die Stärkung des Kunstrasenplatzpro- grammes zur Errichtung zusätzlicher Kunstrasenplätze. Da sich die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verzögert hat, sind die vorhandenen Restmittel zur Übertragung nach 2019 vorgesehen. Nach Durchführung der Ermächtigungsübertragung stehen die Mittel im Hj. 2019 im Teilplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investiti- onsprogramm Sportstätten zur Verfügung. 3 Der SG Köln-Worringen e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu bei- tragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abge- schrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 54.535,00 € p.a. an, die im Entwurf zum Haushaltsjahr 2019 ff im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten veranschlagt sind. Die Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler erfolgt trotz Verfristung, da vorgesehen ist, mit der Umsetzung der Maßnahme noch in den Sommerferien zu beginnen und andernfalls eine Ver- schiebung bis zur Aprilsitzung des Finanzausschusses erforderlich wäre. Damit wäre dann ein Beginn im Sommer nicht mehr möglich. Eine frühere Vorlage war nicht möglich, da erst die Verfügbarkeit der für die Maßnahmen vorgesehenen Mittel abgeklärt werden musste.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0030/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.01.2019
- Erstellt
- 03.01.2019 13:09