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0030/2019

Zuschuss SG Worringen e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 17.01.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 7.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4984 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0030/2019 
Freigabedatum  17.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Zuschuss für den SG Worringen e.V. zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der 
Sportanlage St.-Tönnis-Str. in Köln-Worringen 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 600.000,00 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investitionsprogramm Sportstätten, Hj. 2019 zur Gewährung eines 
städtischen Zuschusses an den SG Köln-Worringen e.V zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf 
der städtischen Sportanlage St.-Tönnis-Str. in Köln-Worringen. 
 
 
Alternative: 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 600.000,00 € ab, mit der Folge, dass der Verein 
keine Beihilfe zur Errichtung des Kunstrasenplatzes erhält. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 
Sportausschuss 31.01.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   600.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   54.535 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    14.535 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der SG Köln-Worringen e.V. ist vielen Jahren im Breitensport aktiv. Die Fußballabteilung des Vereins 
umfasst insgesamt 13 Mannschaften, davon zehn Juniorenteams. Die Jugendförderung steht bei 
beim SG Köln-Worringen e.V. im Vordergrund. Seit kurzem bietet der Verein daher neben den Junio-
ren auch eine Fußballmannschaft für die Kleinsten an. Um den Verein attraktiver zu machen und Ab-
wanderungen in andere Vereine zu vermeiden, möchte der SG Köln-Worringen e.V. in eigener Zu-
ständigkeit einen Kunstrasenplatz auf der städtischen Sportanlage St.-Tönnis-Str. in Köln-Worringen 
errichten. Für die Errichtung des Kunstrasenplatzes wurde mit Schreiben vom 20.09.2018 eine Bau-
förderung beantragt. 
 
Der Verein hat derzeit 2.108 Mitglieder, wovon 840 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 40 %.  
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von rund 818.021,00 € ergeben.  
Da es sich um die Errichtung eines neuen Kunstrasenplatzes handelt, kann die Förderung gem. der 
Richtlinie Bauförderung 87,5%, höchstens 600.000,00 € betragen. 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. 
 
Die Gewährung der Baubeihilfe soll aus den Mitteln der Sonderauskehrung des Landschaftsverban-
des Rheinland 2017 erfolgen, die der Rat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politi-
schen VN zum Haushaltsplan 2018 zur Finanzierung diverser Maßnahmen überplanmäßig bereitge-
stellt hat. 
Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehörte u. a. die Stärkung des Kunstrasenplatzpro-
grammes zur Errichtung zusätzlicher Kunstrasenplätze. Da sich die Umsetzung der vorgesehenen 
Maßnahmen verzögert hat, sind die vorhandenen Restmittel zur Übertragung nach 2019 vorgesehen. 
Nach Durchführung der Ermächtigungsübertragung stehen die Mittel im Hj. 2019 im Teilplan 0801, 
Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1060 Investiti-
onsprogramm Sportstätten zur Verfügung.

3 
 
Der SG Köln-Worringen e.V. wird die Baumaßnahme durchführen und seinen Eigenanteil dazu bei-
tragen. Der Kunstrasenplatz wird samt Eigenanteil des Vereins bei der Stadt Köln aktiviert und abge-
schrieben. Der Eigenanteil wird korrespondierend zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bilanzielle Abschreibungen in Höhe von rd. 54.535,00 € p.a. an, die im 
Entwurf zum Haushaltsjahr 2019 ff im Teilplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung für Sportstätten 
veranschlagt sind. 
 
Die Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler erfolgt trotz Verfristung, da vorgesehen ist, 
mit der Umsetzung der Maßnahme noch in den Sommerferien zu beginnen und andernfalls eine Ver-
schiebung bis zur Aprilsitzung des Finanzausschusses erforderlich wäre. Damit wäre dann ein Beginn 
im Sommer nicht mehr möglich. Eine frühere Vorlage war nicht möglich, da erst die Verfügbarkeit der 
für die Maßnahmen vorgesehenen Mittel abgeklärt werden musste.

Beratungsverlauf (3)

24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2019 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0030/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.01.2019
Erstellt
03.01.2019 13:09