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2656/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Abschaffung aufgesetztes Parken und Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung Agrippastraße zwischen Krummer Büchel und Hohe Pforte (Az.: 02-1600-75-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.10.2022, TOP 4.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2656/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Abschaffung aufgesetztes Parken und Öffnung für den 
Radverkehr in Gegenrichtung Agrippastraße zwischen Krummer Büchel und Hohe Pforte (Az.: 
02-1600-75-22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt den einseitigen Entfall des 
Parkens und bittet die Verwaltung darum, die Fahrradstraße einzurichten und in Gegenrichtung für 
den Radverkehr zu öffnen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Wie der Petent ausführt, erschwert das beidseitige Längsparken den Bewegungsraum für den Fuß- 
und Radverkehr. Insbesondere auf der Südseite verbleibt durch das halbseitige Geh-wegparken le-
diglich eine Restgehwegbreite von 1,20 m (max. 1,5 m). Der Bewegungsraum und die Barrierefreiheit 
werden für den Fußverkehr somit massiv eingeschränkt. Für das Nebeneinandergehen oder Begeg-
nen benötigen zu Fuß Gehende mindestens 1,8 m (zzgl. seitlicher Sicherheitsräume). 
Im Radverkehrskonzept Innenstadt wurde die Agrippastraße wegen ihrer Netzbedeutung als Fahr-
radstraße definiert. Da die aktuelle Verkehrsflächenaufteilung den Standards einer Fahrradstraße und 
den Anforderungen des Fußverkehrs widerspricht, stimmt die Verwaltung dem Vorschlag des Peten-
ten zu, wonach die etwa 20 Stellplätze auf einer Fahrbahnseite zugunsten des Fuß- und Radverkehrs 
umzuwandeln sind. Mit dieser Maßnahme kann die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrich-
tung geöffnet und zugleich der Gehweg freigeräumt werden. Die Fahrradstraße wird mit dem Zusatz 
„Anlieger- bzw. Kfz-frei“ ausgeschildert, damit die verbleibenden Parkplätze sowie Grundstückszu-
fahrten erreichbar sind. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann 
die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1880 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich hierbei um eine Anpassung 
im Bestand, da die Rad- und 
Fußverkehrsführung vor Ort nicht mehr 
den aktuellen Standards entspricht.  
Der Gestaltungsspielraum für eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung wird als zu gering 
erachtet. 
Bei Bedarf erfolgt eine Vorabstimmung mit 
Vertretenden der Bezirksvertretung 
Innenstadt und Verbänden. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2- Eingabe

1814 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
An die Stadt Köln 
An den Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
An den Bezirksbürgermeister Innenstadt 
Herrn Andreas Hupke 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
 
 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 16. Mai 2022 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
 
 
ich bitte die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Verwaltung wird beauftragt für den Abschnitt der Agrippastraße 
zwischen Krummer Büchel und Hohe Pforte das aufgesetzte Parken 
auf der Südseite abzuschaffen und die Einbahnstraße für den 
Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. 
 
 
Begründung: 
Zwischen den beiden wichtigen Nord-Süd-Radverkehrsachsen Bildungslandschaft 
Nord - Eifelplatz (Kl.Griechenmarkt / Fleischmengergasse) sowie Severinsstraße / 
Hohe Pforte stellt die Agrippastraße die zentrale Querverbindung mit 
Weiterführung zur Zülpicher Straße im Grünen Netz dar (vgl. RVKI 05/2016). 
Das Agrippabad, die Zentralbibliothek, VHS sowie Museumslandschaft am 
Neumarkt sind hierüber für die Radfahrenden aus dem Kölner Süden erschlossen. 
Im Antrag benannten Abschnitt ist jedoch das Befahren der Einbahnstraße in 
Gegenrichtung für den Radverkehr nicht freigegeben und aufgrund des 
beidseitigen Kfz-Parkens auch nicht möglich. Der Platz für den Fußverkehr wird 
auf der Südseite durch das aufgesetzte Parken auf bis zu 1,20m (max. 1,50m)

2 
 
eingeschränkt. 
Da alle umliegenden Alternativrouten (Blaubach, Hochpfortenbüchel, 
Sternengasse) für den Radverkehr aufgrund von Steigungen und / oder 
Kopfsteinpflaster denkbar ungeeignet sind, muss hier zeitnah diese Maßnahme 
aus dem 6 Jahre alten Radverkehrskonzept umgesetzt werden. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Ludwigstraße 8
  • Fleischmengergasse
  • Agrippastraße
  • Zülpicher Straße
  • Sternengasse
  • Eifelplatz
  • Hochpfortenbüchel
  • Krummer Büchel
  • Hohe Pforte
  • Neumarkt
  • Blaubach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2656/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.08.2022
Erstellt
18.08.2022 10:32