2656/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Abschaffung aufgesetztes Parken und Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung Agrippastraße zwischen Krummer Büchel und Hohe Pforte (Az.: 02-1600-75-22)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 2656/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. Abschaffung aufgesetztes Parken und Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung Agrippastraße zwischen Krummer Büchel und Hohe Pforte (Az.: 02-1600-75-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt den einseitigen Entfall des Parkens und bittet die Verwaltung darum, die Fahrradstraße einzurichten und in Gegenrichtung für den Radverkehr zu öffnen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Wie der Petent ausführt, erschwert das beidseitige Längsparken den Bewegungsraum für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere auf der Südseite verbleibt durch das halbseitige Geh-wegparken le- diglich eine Restgehwegbreite von 1,20 m (max. 1,5 m). Der Bewegungsraum und die Barrierefreiheit werden für den Fußverkehr somit massiv eingeschränkt. Für das Nebeneinandergehen oder Begeg- nen benötigen zu Fuß Gehende mindestens 1,8 m (zzgl. seitlicher Sicherheitsräume). Im Radverkehrskonzept Innenstadt wurde die Agrippastraße wegen ihrer Netzbedeutung als Fahr- radstraße definiert. Da die aktuelle Verkehrsflächenaufteilung den Standards einer Fahrradstraße und den Anforderungen des Fußverkehrs widerspricht, stimmt die Verwaltung dem Vorschlag des Peten- ten zu, wonach die etwa 20 Stellplätze auf einer Fahrbahnseite zugunsten des Fuß- und Radverkehrs umzuwandeln sind. Mit dieser Maßnahme kann die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrich- tung geöffnet und zugleich der Gehweg freigeräumt werden. Die Fahrradstraße wird mit dem Zusatz „Anlieger- bzw. Kfz-frei“ ausgeschildert, damit die verbleibenden Parkplätze sowie Grundstückszu- fahrten erreichbar sind. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung im Bestand, da die Rad- und Fußverkehrsführung vor Ort nicht mehr den aktuellen Standards entspricht. Der Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird als zu gering erachtet. Bei Bedarf erfolgt eine Vorabstimmung mit Vertretenden der Bezirksvertretung Innenstadt und Verbänden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2- Eingabe
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1 Anlage 2 An die Stadt Köln An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln An den Bezirksbürgermeister Innenstadt Herrn Andreas Hupke Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstr. 8 50667 Köln Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 16. Mai 2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt für den Abschnitt der Agrippastraße zwischen Krummer Büchel und Hohe Pforte das aufgesetzte Parken auf der Südseite abzuschaffen und die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Begründung: Zwischen den beiden wichtigen Nord-Süd-Radverkehrsachsen Bildungslandschaft Nord - Eifelplatz (Kl.Griechenmarkt / Fleischmengergasse) sowie Severinsstraße / Hohe Pforte stellt die Agrippastraße die zentrale Querverbindung mit Weiterführung zur Zülpicher Straße im Grünen Netz dar (vgl. RVKI 05/2016). Das Agrippabad, die Zentralbibliothek, VHS sowie Museumslandschaft am Neumarkt sind hierüber für die Radfahrenden aus dem Kölner Süden erschlossen. Im Antrag benannten Abschnitt ist jedoch das Befahren der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr nicht freigegeben und aufgrund des beidseitigen Kfz-Parkens auch nicht möglich. Der Platz für den Fußverkehr wird auf der Südseite durch das aufgesetzte Parken auf bis zu 1,20m (max. 1,50m) 2 eingeschränkt. Da alle umliegenden Alternativrouten (Blaubach, Hochpfortenbüchel, Sternengasse) für den Radverkehr aufgrund von Steigungen und / oder Kopfsteinpflaster denkbar ungeeignet sind, muss hier zeitnah diese Maßnahme aus dem 6 Jahre alten Radverkehrskonzept umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Ludwigstraße 8
- Fleischmengergasse
- Agrippastraße
- Zülpicher Straße
- Sternengasse
- Eifelplatz
- Hochpfortenbüchel
- Krummer Büchel
- Hohe Pforte
- Neumarkt
- Blaubach
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Details
- Aktenzeichen
- 2656/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 10:32