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Bewohnerparken am Grengel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0174/2019 vom 28.01.2019

Stand: Am 26.03.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 0174/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Bewohnerparken am Grengel hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 13.11.2018, TOP 9.2.4 Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie viele Anwohner-Parkausweise wurden am Grengel bis heute ausgestellt? 2. Wie viele Anwohner-Parkplätze wurden bis heute in Grengel markiert? Bitte detaillierte Anga- ben nach Straßen? 3. Können mehrere Ausweise und Anwohnerparkplätze pro Familie beantragt werden? Wenn nein, warum nicht? 4. Ab wann ist es möglich, einen Stadtteil zur Parkzone zu erklären? In welchen Kölner Stadttei- len wurde dies bereits durchgeführt? 5. Am Bahnhof Wahn wird zurzeit ein Parkhaus der Deutschen Bahn gebaut. Wie wird sicherge- stellt, dass dies nicht von Dauerparkern genutzt wird, die mehr als 24 Stunden dort parken? Bitte Erkundigungen bei der Deutschen Bahn einholen!“ Antworten der Verwaltung: Zu 1. Bewohnerparkausweise können für die Dauer von bis zu 24 Monaten beantragt werden. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 144 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Zu 2. Im Bewohnerparkgebiet Grengel befinden sich insgesamt 143 Parkplätze, die in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr ausschließlichen den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten sind. Im Einzelnen befinden sich diese Parkflächen in folgenden Straßen: - Auf der Kaiserbitze 2 - Graf-Zeppelin-Straße 4 - Novalitisstraße 5 - Akazienweg 14 - Waldstraße 25 - vorm Wald 3 - Ahornweg 17 - Sternweg 4 - Reinholdstraße 13 - Wiesenweg 11 2 - Buchenweg 5 - Eichendorffstraße 6 - St.-Anno-Straße 8 - Grengeler Mauspfad 4 - Tannenweg 9 - Birkenweg 9 - Himbeerweg 4 Zu 3. Jede Person, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet und dort wohnhaft ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Ist der Anwohnende Halterin oder Halter mehrerer Fahrzeuge, können im Bewohnerparkausweis auch mehrere Kennzei- chen eingetragen werden (Kommentar zu § 12 der Straßenverkehrsordnung). Die Parkprivile- gien können dann immer für eines der Fahrzeuge in Anspruch genommen werden. Sind in- nerhalb einer Familie mehrere Fahrzeuge auf unterschiedliche Familienmitglieder (Halter/in) zugelassen, die innerhalb des Bewohnerparkgebietes Grengel wohnhaft gemeldet sind, kann jede/r Halter/in für sein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis erhalten. Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerpark- plätzen innerhalb des jeweiligen Bewohnerparkgebietes. Einen Anspruch auf einen personen- bezogenen Bewohnerparkplatz gibt es nicht, so dass somit auch kein Anspruch auf einen be- stimmten Parkplatz innerhalb des Bewohnerparkgebietes besteht. Die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes begründet lediglich ein Bewohnerparkvorrecht, d. h. die in Porz-Grengel ausgewiesenen Bewohnerparkplätze stehen in der Zeit von 15 bis 19 Uhr ausschließlich Inhaberinnen und Inhabern von Bewohnerparkausweisen des Bewohner- parkgebiets Grengel zur Verfügung. Zu 4: Parkzonen können eingerichtet werden, wenn eine sinnvolle Abgrenzung mit wenigen Zufahr- ten besteht und alle Parkplätze den gleichen Regelungen unterliegen. Dieses ist bei Einrich- tung des Bewohnerparkgebietes Kalk in der Corkstraße erfolgt, bei der es sich um eine Stich- straße mit Seitenästen handelt, die nur über die Zufahrt am Kreisverkehr Barcelona-Allee er- reichbar ist. Für das Bewohnerparkgebiet Grengel eignet sich eine solche Parkzonenbeschil- derung nicht, da nur wenige Stellplätze einer Bewohnerparkregelung unterliegen, das Gros der Stellplätze uneingeschränkt nutzbar ist und die Stellplätze nicht markiert, sondern beschil- dert sind. Zu 5. Nach Mitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) ist die Eröffnung des Parkhauses für Mitte 2019 geplant. Die Höchstparkdauer ist auf 24 Stunden begrenzt. Durch ein personalgestütztes Parkzeiterfassungssystem wird laut Aussage der KVB die Einhaltung der Höchstparkdauer überwacht.

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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