V/0704/2020
Förderung des AFAQ e. V. 2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6799 Zeichen
V/0704/2020
V/0704/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Förderung des AFAQ e. V. 2021
Beratungsfolge
12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der AFAQ e. V. erhält zur Finanzierung der von ihm im ersten Halbjahr 2021 aufzubringenden
Mietkosten im Haushaltsjahr 2020 einen Vorschuss von 10.000 €, der mit dem im Haushaltsjahr
2021 vorgesehenen Zuschuss verrechnet wird.
2. Der Sperrvermerk, mit dem der 2021 vorgesehene Zuschuss von 26.000 € versehen ist, wird im
Umfang von 10.000 € aufgehoben.
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
nimmt zur Kenntnis, dass über eine Entsperrung des für das Jahr 2021 verbleibenden Zuschus-
ses von 16.000 € entweder im Rahmen der Etatberatungen 2021 oder auf der Grundlage einer
gesonderten Vorlage nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 zu entscheiden sein wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 10.000 €
Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2020 in der Produktgruppe 0503 zur Verfügung.
Sozialamt
29.07.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Treutler
Telefon: 492-5026
Treutler@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0704/2020
Begründung:
1. Beschlusslage, Anlass
In seiner Etatsitzung am 27.11.2019 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver-
braucherschutz und Arbeitsförderung empfohlen, für den AFAQ e. V. in den Haushaltsjahren 2020
und 2021 einen Zuschuss von jeweils 26.000 € im Haushalt vorzusehen. Der Ausschuss hat ferner
angeregt, den Zuschuss für das Jahr 2021 mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die Entsperrung hat
der Ausschuss an die Voraussetzung gebunden, dass der Verein umzieht.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist dem Vorschlag gefolgt. Mit der Verabschiedung der Haushalts-
satzung 2020 am 11.12.2019 hat sich der Rat seinerseits der Empfehlung angeschlossen.
Mit Blick auf die Konstituierung der neu zusammengesetzten Vertretungskörperschaft nach der
Kommunalwahl 2020 sowie der Bildung und Besetzung der Fachausschüsse werden die Haushalts-
beratungen 2021 voraussichtlich erst im ersten Quartal des kommenden Jahres stattfinden. Solange
der Sperrvermerk nicht aufgehoben ist, verfügt die Verwaltung in den ersten Monaten 2021 damit
über keine haushaltsrechtliche Ermächtigung, den Zuschuss im kommenden Jahr an den Verein ganz
oder teilweise auszuzahlen. Da der Verein auf andere Ressourcen insoweit nicht zurückgreifen kann,
geriete er als Mieter der für seine als Geschäftsstelle genutzten Räume (Moltkestraße 25) ohne städ-
tische Förderung ab Januar 2021 in Verzug.
2. Bisherige Bemühungen des Vereins zur Reduzierung der Mietkosten
Nach Bekanntgabe der Entscheidung über die Förderung des Vereins in den Haushaltsjahren 2020
und 2021 mit Hinweis auf den Sperrvermerk hat die Verwaltung dem AFAQ e. V. im Rahmen eines
ausführlicheren Gesprächs am 31.01.2020 nachdrücklich empfohlen, sich intensiv um eine Reduzie-
rung der Mietkosten zu bemühen, namentlich durch Anmieten preisgünstigerer Räume, außerdem
mittels Untervermietung. In der Folge hat die Verwaltung (Sozialamt und Jobcenter) in jedem Quartal
wiederkehrende Besprechungen mit dem AFAQ e. V. durchgeführt, in denen die Reduzierung der
Mietkosten ständiges Schwerpunktthema gewesen ist; mit dem Verein ist verabredet, diese Quartals-
gespräche bis auf Weiteres fortzuführen.
Nach dem Gespräch im Januar hat sich der AFAQ e. V. um alternative Räumlichkeiten beworben. Am
02.03.2020 hat der Verein sein Anliegen via Email an das städt. Amt für Immobilienmanagement so-
wie an drei örtlich präsente Vermittlungsagenturen gesandt. Auf Nachfrage der Verwaltung hat er
seine Anfrage am 15.07.2020 erneuert; neben den Anfang März angeschriebenen hat der Verein sei-
ne Bewerbung an fünf weitere Vermittlungsagenturen mit örtlicher Präsenz gerichtet. Die zweite An-
frage haben fünf Vermittlungsagenturen mit dem Hinweis beantwortet, dass passende Angebote ge-
genwärtig nicht verfügbar seien. Das Amt für Immobilienmanagement hat die Anfrage aufgenommen.
Der Verein hat seine Bemühungen dem Sozialamt gegenüber belegt1.
Mit Zustimmung des Eigentümers hat der Verein ab 15.07.2020 vorerst bis zum 15.01.2021 einen
Besprechungsraum an die Akademie für Bildung, Arbeit & Training (ABAT) GbR zu einem monatli-
chen Mietzins von 300 € untervermietet. Die GbR ist ein nach § 178 SGB III i. V. m. der Akkreditie-
rungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassener Dienstleister (Beratung von
Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen zur Heranführung an den Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt) mit Sitz in Berlin, der in Münster eine Niederlassung gründen möchte. Die Verwal-
tung hat den AFAQ e. V. wissen lassen, dass die Einnahmen aus dem Untermietverhältnis auf den
Zuschuss angerechnet werden.
1 Emails des Vereins vom 02.03. und vom 15.07.2020 inkl. Header liegen vor, desgleichen die beim Ve r-
ein eingegangenen Antworten.
- 3 -
V/0704/2020
3. Empfehlung
Wenngleich der Verein nach wie vor keine preisgünstigeren Räume anmieten konnte und kurzfristige
Perspektiven insoweit derzeit nicht in Sicht sind, registriert die Verwaltung die Bemühungen des Ver-
eins, die Mietkosten zu reduzieren. Die belaufen sich zurzeit auf 23.964 € pro Jahr. Zur Sicherung der
Mietzahlungen im ersten Halbjahr 2021 empfiehlt die Verwaltung, dem AFAQ e. V. einen Vorschuss
von 10.000 € zur Verfügung zu stellen und hierfür den im kommenden Jahr angebrachten Sperrver-
merk insoweit aufzuheben. Der Umfang berücksichtigt den Finanzierungsbedarf für die Mietkosten in
den Monaten Januar bis Juni 2021 unter Beachtung der Einnahmen aus Untervermietung.
Der Vorschuss wird mit dem im Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Zuschuss im kommenden Jahr
verrechnet.
4. Weiteres Verfahren
Wenn der Ausschuss die Vorlage beschließt, wird die Verwaltung die Mittel Anfang Dezember 2020
an den AFAQ e. V. auszahlen. Die Verwaltung wird den Verein ferner ersuchen, seine Bewerbungen
um alternative Räume bis auf weiteres in jedem Quartal überprüfbar zu erneuern.
Über eine Freigabe der verbleibenden Mittel von 16.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanbera-
tungen 2021 oder, sofern die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2021 den
Sperrvermerk über die verbliebenen Mittel bestätigt, auf der Grundlage einer gesonderten Vorlage
entschieden.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen: Anlage A
Anlage A
1093 Zeichen
Anlage A zur V/0704/2020 Kurzüberblick Zur Sicherung der Mietkosten im ersten Halbjahr 2021 erhält der AFAQ e. V. einen Vorschuss von 10.000 €. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Moltkestraße 25
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0704/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37