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0383/2020

Grüner Wasserstoff zur Erreichung der Klimaneutralität (AN/0198/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 06.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

4445 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
AN/0198/2020 
Vorlagen-Nummer 06.02.2020 
 0383/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 06.02.2020 
 
Grüner Wasserstoff zur Erreichung der Klimaneutralität (AN/0198/2020) 
Mit Schreiben vom 31.01.2020 (Eingang im Büro Oberbürgermeisterin) stellt die Ratsgruppe GUT 
folgende Anfrage nach § 4 der GO des Rates: 
1. Ist das Kölner Erdgas-Netz bereits wasserstofftauglich (Stichwort Stadtgas)? Falls nicht, 
gibt es Pläne zur Ertüchtigung? 
2. Ist es beabsichtigt, den Grünstromanteil der RheinEnergie durch Zuhilfenahme  von Was-
serstoff/Wasserstoffspeichern zu erhöhen und gibt es Pläne den städtischen Versorger 
RheinEnergie anzuweisen, dem Erdgas 9% – idealerweise selbst erzeugten – grünen H2 
beizumischen? 
3. Gibt es Pläne in Köln für CO2 neutrale Wohnquartiere unter Einbeziehung von Wasser-
stoff und sind hierbei städtische H2-Großspeicher angedacht, die auch mit grünem H2 
aus den städtischen Kläranlagen und/oder Biomasse gefüllt werden könnten? 
4. Gibt es Pläne, H2-BZ Fahrzeuge in städtischen Fuhrparks (Stadt-Köln, KVB, AWB) zu tes-
ten, sind dazu Wasserstoff-Tankstellen mit 350bar Technologie (Nutzfahrzeuge) und 
700bar (PKW) auf städtischen Betriebshöfen und dem Stadtgebiet geplant? 
5. Bewerben sich Stadtverwaltung und Stadtwerkekonzern für H2-Förderprogramme auf 
Bundes- und Landesebene? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Stadt Köln hat amts- und dezernatsübergreifend Ende des Jahres 2018 im regionalen Zusam-
menschluss „Wasserstoffregion Rheinland“ (Kooperation aus rund 25 Kooperationspartnern, da-
runter benachbarte Kommunen, Kreise, öffentliche und private Unternehmen) an dem als Wettbe-
werb ausgelobten Förderaufruf „Modellregion für Wasserstoff-Mobilität“ des Ministeriums für 
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW teilgenommen. 
https://www.wirtschaft.nrw/jetzt-modellkommune-oder-region-fuer-wasserstoff-mobilitaet-nrw-werden 
 
Der Wettbewerb wird in drei Etappen ausgetragen. 
1. Etappe: Grobkonzept (Abgabe 01.12.2018) > Auswahl von 3 Kandidaten für die 2. Etappe, 
Bekanntgabe am 31.01.2019 (Kreis Steinfurt, Düsseldorf und Köln/Wasserstoffregion Rhein-
land) 
2. Etappe: aktuelle Erstellung des Feinkonzepts durch diese 3 ausgewühlten Regionen mit an-
schließender Auswahl der finalen Modellregion für Wasserstoff-Mobilität in NRW  innerhalb 
des 1. Halbjahres 2020 
3. Etappe: Umsetzung des Feinkonzepts unmittelbar nach Vergabeentscheidung der finalen Mo-
dellregion

2 
 
 
Erfreulicherweise konnte die erste Etappe erfolgreich durchlaufen und somit Fördermittel i.H. von bis 
zu 350.000 € zur Erstellung eines Feinkonzepts generiert werden.  
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/koelner-region-wahrt-chancen-wasserstoff-
modellregion-zu-werden 
 
Das erfolgreich eingereichte Grobkonzept beinhaltet insgesamt 18 Maßnahmen, mit denen öffentli-
che, private und privat-öffentliche Investitionen von insgesamt rund 180 Millionen € initiiert werden 
sollen.  
Für die aktuell anstehende Erarbeitung des Feinkonzepts sind 437.500 € vorgesehen. Hieraus wer-
den 80% (maximal jedoch 350.000 €) durch die Landesförderung ko-finanziert. Die verbleibenden 
Kosten werden anteilig durch die beteiligten Kommunen/Gebietskörperschaften getragen. 
 
Die Fragen 1-4 der Anfrage beziehen sich auf Inhalte und Feststellungen, die im Rahmen des noch 
einzureichenden Feinkonzepts behandelt werden. 
 
Da es sich hier um einen noch laufenden Wettbewerb handelt, können detailliertere Auskünfte erst 
nach Ablauf des Wettbewerbs erfolgen. Die Bewertung der noch einzureichenden Feinkonzepte 
durch das Land NRW erfolgt noch im ersten Halbjahr 2020. 
 
Das vom regionalen Zusammenschluss „Wasserstoffregion Rheinland“ einzureichende Feinkonzept 
 liefert Erkenntnisse bezüglich der aktuellen Sachstände, 
 benennt Handlungsfelder, in welchen nachhaltige und innovative Umsetzungen möglich 
und sinnvoll sind und 
 eröffnet die Möglichkeit zur Nutzung generierter Information auch ohne weitere Fördermit-
tel. 
 
Stadt, Stadtwerke und stadtnahe Betriebe werden in der Folge der Beteiligung am Förderprogramm 
gemeinsam mit der Region Potentiale zur Nutzung von Wasserstoff in allen Bereichen verifizieren, in 
denen ein energetischer Wechsel hin zur Wasserstoffnutzung nachhaltig, sinnvoll und innovativ um-
gesetzt werden kann. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.02.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0383/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
06.02.2020
Erstellt
04.02.2020 09:25