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AN/0838/2023

Eine Lösung für die von Räumung bedrohten Mieter und Mieterinnen des Hauses Wallstr. 31 finden

Die Linke. Dringlichkeitsantrag § 12 09.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 09.05.2023, TOP 2.6

Linke Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Linke Dringlichkeitsantrag nach § 12

3239 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 009.05.2023 
AN/0838/2023 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 
 
Eine Lösung für die von Räumung bedrohten Mieter und Mieterinnen des Hauses Wallstr. 31 
finden 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
ich möchte Sie bitten, folgenden Resolutionsantrag auf die Tagesordnung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 09.05.2023 aufzunehmen. 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker 
den größtmöglichen Einfluss auf den Vermieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln-
Mülheim auszuüben. Der Vermieter soll die notwendigen Brandschutzmaßnahmen 
durchführen. Alle rechtlichen Mittel sollen geprüft werden, damit die Mieterinnen und 
Mieter in ihren Wohnungen bleiben können.  
Wenn der Vermieter die notwendigen Brandschutzmaßnahmen nicht durchführt, soll 
geprüft werden, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Bis dieser Prüfprozess 
abgeschlossen ist, sollen die Mieterinnen und Mieter geduldet werden.  
 
Begründung: 
In den letzten Wochen gab es viele Artikel zu dem Haus in der Wallstraße in den 
Zeitungen. Das Bauamt der Stadt Köln wirft den Mieterinnen und Mietern vor, die 
Wohnungen ungesetzlich zu nutzen.  
Früher war das Haus ein Hotel. Der Vermieter hätte bei der Stadt einen Antrag stellen 
müssen. Er hätte der Stadtverwaltung sagen müssen, dass das Haus kein Hotel mehr ist 
und dass Menschen das Haus als Wohnhaus nutzen. Das hat er aber nicht getan.

Deswegen wohnen die Mieter und Mieterinnen unerlaubt in ihren Wohnungen. Das 
wussten sie aber bis vor Kurzem nicht. 
In diesem Haus wohnen auch behinderte Menschen. Im Moment gibt es nur sehr wenige 
freie und bezahlbare Wohnungen. Deswegen haben diese Mieter und Mieterinnen es 
besonders schwer, eine neue Wohnung zu finden.  
Schwerbehinderte und von Behinderung bedrohte Menschen haben keinen besonderen 
Kündigungsschutz. Sie haben es schwerer, eine Wohnung zu finden. Deswegen ist es 
moralisch schlecht, sie zu kündigen. Aber es ist erlaubt. 
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht an der Stelle § 574, Absatz 1, dass man einer 
Kündigung widersprechen kann. Der Mieter oder die Mieterin darf dann in ihrer Wohnung 
bleiben, wenn das Verlieren der Wohnung eine ganz besondere Härte ist. Ob das Gericht 
auch findet, dass die Kündigung der Menschen in dem Haus in der Wallstrasse eine ganz 
besondere Härte ist, weiß vorher keiner. Es dauert auch immer sehr lange, bis das Gericht 
entscheidet.  
Jetzt muss schnell gehandelt werden. Sonst werden vielleicht besonders hilfsbedürftige 
Menschen ohne eigene Schuld wohnungslos. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Es muss jetzt schnell eine Lösung gefunden werden. Sonst verlieren die Mieterinnen und 
Mieter ihre Wohnung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

09.05.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 2.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0838/2023
Typ
Die Linke. Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
09.05.2023
Erstellt
09.05.2023 11:43