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Eine Lösung für die von Räumung bedrohten Mieter und Mieterinnen des Hauses Wallstr. 31 finden

Die Linke. Dringlichkeitsantrag § 12 AN/0838/2023 vom 09.05.2023

Stand: Am 09.05.2023 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ungeändert beschlossen.

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  • Linke Dringlichkeitsantrag nach § 12

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 009.05.2023 AN/0838/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 09.05.2023 Eine Lösung für die von Räumung bedrohten Mieter und Mieterinnen des Hauses Wallstr. 31 finden Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, ich möchte Sie bitten, folgenden Resolutionsantrag auf die Tagesordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 09.05.2023 aufzunehmen. Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker den größtmöglichen Einfluss auf den Vermieter des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim auszuüben. Der Vermieter soll die notwendigen Brandschutzmaßnahmen durchführen. Alle rechtlichen Mittel sollen geprüft werden, damit die Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben können. Wenn der Vermieter die notwendigen Brandschutzmaßnahmen nicht durchführt, soll geprüft werden, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Bis dieser Prüfprozess abgeschlossen ist, sollen die Mieterinnen und Mieter geduldet werden. Begründung: In den letzten Wochen gab es viele Artikel zu dem Haus in der Wallstraße in den Zeitungen. Das Bauamt der Stadt Köln wirft den Mieterinnen und Mietern vor, die Wohnungen ungesetzlich zu nutzen. Früher war das Haus ein Hotel. Der Vermieter hätte bei der Stadt einen Antrag stellen müssen. Er hätte der Stadtverwaltung sagen müssen, dass das Haus kein Hotel mehr ist und dass Menschen das Haus als Wohnhaus nutzen. Das hat er aber nicht getan. Deswegen wohnen die Mieter und Mieterinnen unerlaubt in ihren Wohnungen. Das wussten sie aber bis vor Kurzem nicht. In diesem Haus wohnen auch behinderte Menschen. Im Moment gibt es nur sehr wenige freie und bezahlbare Wohnungen. Deswegen haben diese Mieter und Mieterinnen es besonders schwer, eine neue Wohnung zu finden. Schwerbehinderte und von Behinderung bedrohte Menschen haben keinen besonderen Kündigungsschutz. Sie haben es schwerer, eine Wohnung zu finden. Deswegen ist es moralisch schlecht, sie zu kündigen. Aber es ist erlaubt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht an der Stelle § 574, Absatz 1, dass man einer Kündigung widersprechen kann. Der Mieter oder die Mieterin darf dann in ihrer Wohnung bleiben, wenn das Verlieren der Wohnung eine ganz besondere Härte ist. Ob das Gericht auch findet, dass die Kündigung der Menschen in dem Haus in der Wallstrasse eine ganz besondere Härte ist, weiß vorher keiner. Es dauert auch immer sehr lange, bis das Gericht entscheidet. Jetzt muss schnell gehandelt werden. Sonst werden vielleicht besonders hilfsbedürftige Menschen ohne eigene Schuld wohnungslos. Begründung der Dringlichkeit: Es muss jetzt schnell eine Lösung gefunden werden. Sonst verlieren die Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 09.05.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 2.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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