RR 40/2022
Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18.11.2022 Konsequenzen aus dem Ausbleiben des Agger-Niederschlags-Abfluss-Modells (NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18.11.2022 Konsequenzen aus dem Ausbleiben des Agger-Niederschlags-Abfluss-Modells (NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals)
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 40/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Harald Borsch Telefon 0221-147-4029 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 18.11.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 09.12.2022 15.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN vom 18.11.2022 Konsequenzen aus dem Ausbleiben des Agger-Niederschlags-Abfluss-Modells (NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals Vorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu Frage 1: Eine Stauanlage entspricht bereits schon nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wenn für sie nicht fristgerecht auf Grundlage einer vertieften Prüfung nachgewiesen ist, dass die Stauanlage die Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt. Die ver- tiefte Überprüfung umfasst die Nachweise hinsichtlich der Hydrologie, der Hydraulik, der Geotechnik, des Massivbaus, des Stahlwasserbaus und dem Betrieb der jeweiligen Anlage. Solange der Betrei- ber nicht alle Nachweise inklusive eines Schlussberichts vorlegen kann, liegt ein Verstoß gegen formelle Anforderungen vor, der gemäß Umweltinspektionserlass einen erheblichen Mangel dar - stellt. Die Bezirksregierung Köln hat im Jahr 2014 alle Talsperrenbetreiber ihres Regierungsbezirks auf - gefordert, die vertiefte Überprüfung der Talsperren im Sinne des § 75 Absatz 1 Landeswassergesetz NRW grundsätzlich bis Ende 2016 abzuschließen. Die Nachweise zur vertieften Überprüfungen bei den Staustufen an der Agger sind mir nicht für alle Anlagen vollständig vorgelegt worden. Teilweise sind die Nachweise mit den derzeit gültigen Be - messungswassermengen für die Staustufen gerechnet worden, obwohl die Bemessungswasser - mengen durch die Aufstellung eines Niederschlag-Abfluss-Modell (siehe auch folgende Ausführun - gen) aktualisiert werden. Bei der Aktualisierung der Bemessungswassermengen muss damit ge - Sitzungsvorlage RR RR 40/2022 Seite 2 von 3 rechnet werden, dass diese Bemessungswassermengen sich reduzieren. Aus diesem Grunde habe ich auch bei den Anlagen mit abgeschlossener vertiefter Überprüfung auf die bauliche Ertüchtigung der Staustufen vorerst verzichtet. Ggf. müssen die Berechnungen mit den aktualisierten Bemes - sungswassermengen angepasst werden. Eine akute Gefährdung liegt bei keiner der Anlagen vor. Der Abschluss der vertieften Überprüfung verzögert sich bei den Stauanlagen an der Agger aus folgendem Grund: Im Zuge der Maßnahmenplanung für das Maßnahmenprogramm nach § 82 des Wasserhaushalts - gesetzes hat sich der Aggerverband 2016 bereit erklärt, ein Niederschlag-Abfluss-Modell (NAM) für das Einzugsgebiet der Agger zu erstellen, um auf diese Weise detaillierte hydrologische Nachweise gemäß BWK Merkblatt 7 im Zusammenhang mit Abwasser-und Mischwassereinleitungen in die Ag- ger führen zu können. Mit Schreiben vom 02.04.2019 ist der Zeitplan zur Fertigstellung z.B. des NAM Agger für das erste Quartal 2022 vom Aggerverband avisiert worden. Dieser Zeitplan ist jetzt noch einmal vom Aggerverband aktualisiert worden. Die Fertigstellung des NAM für den Aggerkor- ridor ist für das 1. Halbjahr 2024 geplant. Mit Hilfe des NA-Modells kann unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten nachgebildet werden, wie sich aus Niederschlagsereignissen der Abfluss in der Agger entwickelt. Darüber hinaus können die Bemessungsabflüsse für die Stauanlagen der Agger als wesentliche Eingangsgrößen sowohl beim Nachweis der Geotechnik als auch beim Nachweis des Massivbaus mit Hilfe dieses NA-Mo - dells abgeleitet werden. Angesichts der zögerlichen Umsetzung der Vorgabe aus dem Jahr 2014 habe ich mich im Jahr 2018 für ein ordnungsrechtliches Vorgehen entschieden, soweit ich es für rechtlich haltbar hielt. Ich habe mit Ordnungsverfügung vom 16.03.2018 und Änderungsverfügung vom 21.08.2018 gegenüber der Aggerkraftwerke GmbH &Co KG den Nachweis für alle ihre Stauanlagen eingefordert, dass die Bau- teile des Stahlwasserbaus den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Diese Verfü - gung wurde gerichtlich bestätigt (Beschluss des VG Köln vom 29.08.2018, Az. 14 L 800/18). Der Nachweis des Stahlwasserbaus für die Stauanlage Haus Ley hatte deren Betreiber bereits 2014 vorgelegt. Der Nachweis des Stahlwasserbaus als Teil der vertiefen Überprüfung konnte unabhän- gig von der Aufstellung des NA-Modells erstellt werden, da in diesen Nachweis die mit Hilfe des NA- Modells zu aktualisierenden Bemessungswasserabflüsse nicht eingehen. Der Nachweis des Stahlwasserbaus ist für die Standsicherheit der Staustufen an der Agger von entscheidender Bedeutung, da innerhalb dieses Nachweises die Funktionalität der beweglichen Wehrverschlüsse geprüft und dargestellt wird. Im Falle eines erfolgreichen Nachweises ist sicher - gestellt, dass die beweglichen Wehrkörper auch im Hochwasserfall gelegt bzw. gehoben werden Sitzungsvorlage RR RR 40/2022 Seite 3 von 3 können und somit der komplette Fließquerschnitt für das Abflussgeschehen zur Verfügung steht. Mit erfolgreichem Nachweis des Stahlwasserbaus ist somit ein akutes Versagen der Stauanlagen und infolgedessen eine Gefährdung für Leib und Leben nicht zu befürchten. Die Aggerkraftwerke GmbH &Co. KG konnte die Ordnungsgemäßheit des Stahlwasserbaus für alle Kraftwerken bis auf die Stau- anlage Ohl-Grünscheid erbringen, so dass für alle Kraftwerke an der Agger bis auf die Stauanlage Ohl-Grünscheid dieser Nachweis vorliegt. Die weiteren Bestandteile des vertieften Nachweises habe ich nicht angeordnet, weil feststand, dass die Ergebnisse des NA-Modells (Bemessungswasserabflüsse) insbesondere die hydraulischen Nachweise relevant verändern könnten. Um gesicherte Aussagen aus der vertieften Überprüfung zu erhalten, ist sicherzustellen, dass die Eingangsgrößen die aktuellen Gegebenheiten im Einzugsge - biet widerspiegeln. Derzeit bin ich immer noch mit der Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Jahr 2021 sowie mit der Behebung der verursachten Schäden beschäftigt. Die Prioritäten haben sich deshalb verschoben. Auf Grund dieser Verschiebung der Prioritäten ist es derzeit nicht opportun den Abschluss der ver- tieften Überprüfung an den Staustufen der Aggerkraftwerke GmbH & Co KG mittels ordnungsbe- hördlichem Handeln durchzusetzen. Zu Frage 2: Bei der Stauanlage Ohl-Grünscheid wurden akute Mängel bei den Bauteilen des Stahlwasserbaus festgestellt. Aus diesem Grund wurde der Abstau der Anlage verfügt. Im Rahmen dieser Anord- nung zum Abstau wurde verfügt, dass ein Wiedereinstau erst nach Abschluss der vertieften Über- prüfung der Stauanlage Ohl-Grünscheid erfolgen darf. Die Betreiberin hat mir für diese Stauanlage die hydraulischen Nachweise auf Grundlage der derzeit gültigen Bemessungswassermengen vor- gelegt. Dieser Nachweis wird derzeit von mir geprüft. Anlage(n): 1. Anfrage DIE GRÜNEN vom 18.11.2022
Sitzungsvorlage RR (Anfrage DIE GRÜNEN vom 18.11.2022)
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Anfrage für die 9. Sitzung des Regionalrates Köln am 9. Dezember 2022
Sehr geehrter Herr Rainer Deppe,
wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage unserer Fraktion mit in die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Regionalrates am 9.Dezember 2022 aufzunehmen:
Konsequenzen aus dem Ausbleiben des Agger -Niederschlags-Abfluss-Modells
(NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals
Für die Sitzung des Regionalrates am 24. September 2021 hat te unsere Fraktion nach den
Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregene-
reignissen im Juli 2021 gefragt. Es wurde auf die Aufforderung der Bezirksregierung Köln
von 2014 an die Betreiber von Talsperren, bis Ende 2016 den Abschlussbericht zur "Ver-
tieften Überprüfung" vorzulegen, hingewiesen. Dem vorausgegangen war eine Kleine An-
frage des Landtagsabgeordneten Norwich Rüße (LT -DS 17/13413) die seinerzeit ergeben
hatte, dass Stand Mai 2021, die Abschlussberichte der "Vertieften Überprüfungen" imme r
noch nicht vorlagen.
In der Beantwortung der Anfrage unserer Fraktion am 24. September 2021 wies die Be-
zirksregierung darauf hin, dass d er Aggerverband sich bereits 2016 erklärt habe, ein Nie-
derschlags-Abfluss-Modell für die Agger zu erstellen, womit u.a. die Bemessungsa bflüs-
se als Eingangsgröße für die Nachweise zu r vertieften Überprüfung aktualisiert werden
könnten. Es hieß se inerzeit: "Um gesicherte Aussag en aus der vertieften Überprüfung zu
erhalten, ist sicherzustellen, dass die Eingangsgrößen die aktuellen Gegebenhe iten im Ein-
zugsgebiet wiederspiegeln “. Unsere Frage, warum die Bezirksregierung den Weiterbetrieb
der Stauanlagen an der Agger zulasse, obwohl dieser nicht nach der allgemein anerkann-
ten Regel der Technik (a.a.R.d.T). erfolge und die Starkregenereignisse a n der Ahr und an
der Erft sowie der Steinbachtalsperre Handlungsbedarf gezeigt hätten, beantwortete die
Bezirksregierung mit dem Hinweis, dass für den Abschluss der Sicherheitsübe rprüfung
noch das NA M fehle. Mithin wurde keine klare Antwort gegeben, was im Falle einer Kata-
strophe wie im Juli 2021 an den Stauanlagen an der Agger, die auch entlang kritischer Inf-
rastruktur wie Bahnschienen verlaufen, zu erwarten wäre.
GRÜNE im Regionalrat Köln
Bezirksregierung, Raum H 455
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
0177 7473808 und 0172-6431213
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de
www.gruene-regionalrat-koeln.de
Köln, den 18.11.2022
An den
Vorsitzenden des
Regionalrates Köln
Herrn Rainer Deppe
Bezirksregierung Köln
50667 Köln
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Das NAM wurde auf der Sitzung des Regionalrates am 10. Dezember 2021 für den Januar
2022 in Aussicht gestellt. Der Aggerverband stellt nunmehr, wie auch aus dem jüngst ein-
gebrachten Wirtschaftsplan 2023 hervorgeht, das NAM erst für das Jahr 2024 in Aussicht.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum lässt die Bezirksregier ung Köln den Weiterbetrieb der Stauanlagen an der Agger
zu, obwohl bis 2024 wegen Fehlen des NAM keine verlässliche Einschätzung der Sicher-
heit für die Bewohner des Aggertals gegeben werden kann?
2. Warum sichert das MULNV im Mai 2021 einerseits zu, dass die niedergelegte Stauanla-
ge Ohl-Grünscheid erst wieder in Betrieb gehen darf, wenn das NAM in die vertiefte Über-
prüfung eingeflossen ist, während andererseits die sich in Betrieb befindl ichen Anlagen oh-
ne vertiefte Überprüfung unter Einbeziehung des NAM weiterlaufen können?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Manfred Waddey, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 40/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 09.12.2022
- Erstellt
- 18.11.2022 15:30