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1951/2019

Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2019

Mitteilung Ausschuss 13.06.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 11.07.2019, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/2 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2019 
 1951/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 
 
Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2019 
Neunter Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik 
Seit Anfang Juni können sich Kölner Gruppen für den Kölner Innovationspreis Behinderten-
politik (KIB) bewerben. 
Die Stadt Köln vergibt den Preis bereits zum neunten Mal. Sie zeichnet beispielhafte Projekte 
aus, die das Leben von Menschen mit Behinderung in Köln verbessern. 
Besonders wichtig: Menschen mit Behinderung müssen aktiv am Projekt beteiligt sein. Sie 
wissen als Experten und Expertinnen in eigener Sache am besten, was gut für sie ist. 
Die Bewerbungen können aus allen Bereichen kommen. Zum Beispiel aus den Bereichen 
Verkehr, Wohnen, Arbeit, Kunst oder Sport. 
In diesem Jahr ist der Bereich Schule besonders wichtig. Zum ersten Mal vergibt die 
Stadt Köln einen Sonderpreis. Er geht an Gruppen, die sich für die Inklusion an Kölner Schu-
len einsetzen. 
Man kann sich bis zum 19. Juli 2019 bewerben. 
Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Es wird einer Gruppe zugesprochen oder auf mehrere 
Gruppen aufgeteilt. 
Der Preis wird am 11. Dezember 2019 im Forum Volkshochschule im Museum am Neumarkt 
verliehen. 
Über die Preisträger entscheidet ein Preisgericht. Das Preisgericht hat sechs Mitglieder. 
Die Filmemacherin Hella Wenders ist Mitglied im Preisgericht. Sie ist die Nichte des bekann-
ten Filmregisseurs Wim Wenders. Sie wurde unter anderem mit dem Dokumentarfilm „Berg 
Fidel – Eine Schule für alle" bekannt. Der Film zeigt, wie inklusives Lernen funktionieren 
kann. 
Auch Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, ist Mitglied im Preisgericht. 
Wer sich genauer informieren möchte, kann im Büro des Behindertenbeauftragten anrufen. 
Die Telefonnummer ist: 0221-221-29727. 
Informationen gibt es auch im Internet, und zwar hier: 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/

2 
 
Aus "Schwerbehindert" wird "Schwer -in-Ordnung" 
Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich 
diskriminiert, wenn sie als "schwerbehindert" 
bezeichnet werden. 
Im Auftrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik und des Ausschusses Soziales und 
Senioren hat die Stadt Köln daher Ausweishül-
len hergestellt. Mit diesen Hüllen kann der 
Schwerbehindertenausweis mit wenig Aufwand 
zu einem "Schwer-in-Ordnung"-Ausweis umg e-
staltet werden. 
Die ersten Hüllen hat Dr. Günter Bell, der Be-
hindertenbeauftragte der Stadt Köln, in der Ge-
schäftsstelle der "Lebenshilfe Köln" an zwei Mitglieder des inklusiven Chors "Herzklopfen" 
übergeben. 
Seit Mitte Mai sind die Hüllen in den Bürgerämtern, im Bürgerbüro und bei weiteren städti-
schen Dienststellen auf Nachfrage kostenlos erhältlich gewesen. Zudem hat der Land-
schaftsverband Rheinland die Hüllen beim „Tag der Begegnung“ am 25. Mai 2019 im Kölner 
Rheinpark verteilt. 
Weil so viele Menschen die Hüllen haben wollten, sind sie schnell vergriffen gewesen. 
Die Stadtverwaltung hat neue Hüllen in Auftrag gegeben. 
 
Hinweis: 
Diese Mitteilung ist in einfacher Sprache verfasst. Hierzu folgende Information: 
 
Einfache Sprache hat keine strikten Regeln, das ist der große Vorteil gegenüber der 
Leichten Sprache. Allein wenn man einige Einfache Sprache Regeln umsetzt, kann man 
dafür sorgen, dass mehr Menschen den Text verstehen. Man kann also nicht viel falsch 
machen. Die hier aufgeführten Grundregeln sind demnach als eine Art Richtlinie zu ver-
stehen.  
 
Satzebene 
 Ein Satz sollte nicht mehr als 15 Wörter haben. 
 In einem Satz sollte höchstens ein Komma stehen. 
 Erklären Sie in jedem Satz nur einen Gedanken. 
 Schreiben Sie aktive Verben, vermeiden Sie das Passiv. 
 
Wortebene 
 Benutzen Sie möglichst keine Fremdwörter. 
 Erklären Sie schwierige Wörter und Begriffe. 
 Schreiben Sie lange oder zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich. 
 Vermeiden Sie Sprichwörter und Metaphern. 
 Vermeiden Sie Abkürzungen wie usw., d.h., z.B. 
 Vermeiden Sie Negationen, also Sätze mit nicht und kein. 
 
Quelle: https://einfachesprachebonn.de/grundregeln_einfache_sprache.html 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.07.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1951/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2019
Erstellt
04.06.2019 09:29