1951/2019
Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4257 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 13.06.2019 1951/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.07.2019 Bericht des Behindertenbeauftragten 02/2019 Neunter Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik Seit Anfang Juni können sich Kölner Gruppen für den Kölner Innovationspreis Behinderten- politik (KIB) bewerben. Die Stadt Köln vergibt den Preis bereits zum neunten Mal. Sie zeichnet beispielhafte Projekte aus, die das Leben von Menschen mit Behinderung in Köln verbessern. Besonders wichtig: Menschen mit Behinderung müssen aktiv am Projekt beteiligt sein. Sie wissen als Experten und Expertinnen in eigener Sache am besten, was gut für sie ist. Die Bewerbungen können aus allen Bereichen kommen. Zum Beispiel aus den Bereichen Verkehr, Wohnen, Arbeit, Kunst oder Sport. In diesem Jahr ist der Bereich Schule besonders wichtig. Zum ersten Mal vergibt die Stadt Köln einen Sonderpreis. Er geht an Gruppen, die sich für die Inklusion an Kölner Schu- len einsetzen. Man kann sich bis zum 19. Juli 2019 bewerben. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Es wird einer Gruppe zugesprochen oder auf mehrere Gruppen aufgeteilt. Der Preis wird am 11. Dezember 2019 im Forum Volkshochschule im Museum am Neumarkt verliehen. Über die Preisträger entscheidet ein Preisgericht. Das Preisgericht hat sechs Mitglieder. Die Filmemacherin Hella Wenders ist Mitglied im Preisgericht. Sie ist die Nichte des bekann- ten Filmregisseurs Wim Wenders. Sie wurde unter anderem mit dem Dokumentarfilm „Berg Fidel – Eine Schule für alle" bekannt. Der Film zeigt, wie inklusives Lernen funktionieren kann. Auch Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, ist Mitglied im Preisgericht. Wer sich genauer informieren möchte, kann im Büro des Behindertenbeauftragten anrufen. Die Telefonnummer ist: 0221-221-29727. Informationen gibt es auch im Internet, und zwar hier: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/ 2 Aus "Schwerbehindert" wird "Schwer -in-Ordnung" Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich diskriminiert, wenn sie als "schwerbehindert" bezeichnet werden. Im Auftrag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik und des Ausschusses Soziales und Senioren hat die Stadt Köln daher Ausweishül- len hergestellt. Mit diesen Hüllen kann der Schwerbehindertenausweis mit wenig Aufwand zu einem "Schwer-in-Ordnung"-Ausweis umg e- staltet werden. Die ersten Hüllen hat Dr. Günter Bell, der Be- hindertenbeauftragte der Stadt Köln, in der Ge- schäftsstelle der "Lebenshilfe Köln" an zwei Mitglieder des inklusiven Chors "Herzklopfen" übergeben. Seit Mitte Mai sind die Hüllen in den Bürgerämtern, im Bürgerbüro und bei weiteren städti- schen Dienststellen auf Nachfrage kostenlos erhältlich gewesen. Zudem hat der Land- schaftsverband Rheinland die Hüllen beim „Tag der Begegnung“ am 25. Mai 2019 im Kölner Rheinpark verteilt. Weil so viele Menschen die Hüllen haben wollten, sind sie schnell vergriffen gewesen. Die Stadtverwaltung hat neue Hüllen in Auftrag gegeben. Hinweis: Diese Mitteilung ist in einfacher Sprache verfasst. Hierzu folgende Information: Einfache Sprache hat keine strikten Regeln, das ist der große Vorteil gegenüber der Leichten Sprache. Allein wenn man einige Einfache Sprache Regeln umsetzt, kann man dafür sorgen, dass mehr Menschen den Text verstehen. Man kann also nicht viel falsch machen. Die hier aufgeführten Grundregeln sind demnach als eine Art Richtlinie zu ver- stehen. Satzebene Ein Satz sollte nicht mehr als 15 Wörter haben. In einem Satz sollte höchstens ein Komma stehen. Erklären Sie in jedem Satz nur einen Gedanken. Schreiben Sie aktive Verben, vermeiden Sie das Passiv. Wortebene Benutzen Sie möglichst keine Fremdwörter. Erklären Sie schwierige Wörter und Begriffe. Schreiben Sie lange oder zusammengesetzte Wörter mit Bindestrich. Vermeiden Sie Sprichwörter und Metaphern. Vermeiden Sie Abkürzungen wie usw., d.h., z.B. Vermeiden Sie Negationen, also Sätze mit nicht und kein. Quelle: https://einfachesprachebonn.de/grundregeln_einfache_sprache.html gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1951/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.06.2019
- Erstellt
- 04.06.2019 09:29