Mandari Insight

3065/2022

StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.13

Anlage 6.07 - A9 Lageplan 3

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Anlage 16 - Auszug BV Rodenkirchen 02.03.2023

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Anlage 6.18 - D2 Schnitt 1

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Anlage 10 - Gefährdungsbeurteilung

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Anlage 6.13 - C Schnitt

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Anlage 10.04 - Anlage_IX_Modelldokumentation

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Anlage 5 - Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen

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Anlage 6.14 - D2 Lageplan 1

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Anlage 8 - Wertungsmatrix

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Anlage 6.16 - D2 Lageplan 3

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Anlage 6.12 - C Lageplan

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Anlage 6.11 - A9 Schnitt 2

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Anlage 10.02 - Anlagen_II_bis_V_Modellergebnisse

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Anlage 18 - Beantwortung der Fragen aus dem Verkehrsausschuss 07.03.2023

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Anlage 12 - Stellungnahme des RPA

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Anlage 6.04 - A1a Schnitt 2

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 9 - Fachbeitrag

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Anlage 6.06 - A9 Lageplan 2

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Anlage 6.10 - A9 Schnitt 1

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Anlage 2 - Beteiligungskonzept

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

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Anlage 22 Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 16.03.2023

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Anlage 17 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023

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Anlage 14 - Stellungnahme zum Brückenbauwerk

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Anlage 13 - Stellungnahme Urheberrecht

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Anlage 3 - Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen

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Anlage 7 - Beschreibung der verworfenen Alternativen

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Anlage 4 - Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu)

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 6.19 - D2 Schnitt 2

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Anlage 10.03 - Anlagen_VI_und_VIII_Bewertungstabellen

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Anlage 10.01 - Anlage_I_Übersichtslageplan

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Anlage 6.05 - A9 Lageplan 1

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Anlage 6.17 - D2 Lageplan 4

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Anlage 6.08 - A9 Lageplan 4

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Anlage 21 - Auszug Verkehrsausschuss und Umweltausschuss 21.03.2023

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Anlage 6.09 - A9 Lageplan 5

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Anlage 6.03 - A1a Schnitt 1

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Anlage 6.20 - D2 Schnitt 3

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Anlage 6.02 - A1a Lageplan 2

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Anlage 6.01 - A1a Lageplan 1

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Anlage 15 - Fragen zum 2. Fachgespräch

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Anlage 6.15 - D2 Lageplan 2

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Anlage 20 - Korrekturbeschluss BV Rodenkirchen 13.03.2023

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Anlage 11 - Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen + Anlagen

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Anlage 19 - Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023

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Anlage 6.07 - A9 Lageplan 3

3325 Zeichen

Weg
Weg
Weg
II
W I
W IW IW II
Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang)
Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang)
TW
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TW
R = 6202+299.596A = 111.355A = 111.3552+279.596R = ∞R = ∞1+734.152
R = 6202+299.596A = 111.355A = 111.3552+279.596R = ∞R = ∞1+734.152
R = 6202+301.297A = 111.355A = 111.3552+281.297R = ∞
L = 23.900ra = 2000.00091101A+0.050 ‰776.574 m+12.000 ‰294.805 mNW=53.042km 1+817.273
A=111.355lU=20.000
lU=20.000A=111.355UEUAUEUAUEUA
C
C
Plangleiche Querung der Trassemit dem Reitweg (Höhenbegrenzung)
Querung WasserleitungDN 1300
Plangleiche Querung der Trassemit dem Reitweg (Höhenbegrenzung)
Kanalanschluss1353.000 mSchotter Z-QuerungADSSchO
1,350,702,354,002,350,701,406,502,09Querung der Thyssengas Leitung
WSZ I 15x15 MeterBrunnen HO12.W
a = -0.040
15,45
MarienburgRondorf
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg
Blatt 2
Blatt 4 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnStadt Köln-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:
---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH
XXX
MTIBHEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022
57VOVLP1003aP28.07.20221000LageplanAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Vorzugsvariante Blatt 3/5
Amt 692Amt 692/4
StadtBahn Süd
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmal
Flurstücksgrenze
BaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan12345

Anlage 16 - Auszug BV Rodenkirchen 02.03.2023

8026 Zeichen

Anlage 16 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 02.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 02.03.2023  
öffentlich 
2.2.1 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren  
Planung 
3065/2022 
Zur StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich können alle Informationen unter dem 
Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/68749/index.html eingesehen werden. 
Unter diesem Link kann auch die Aufzeichnung der Veranstaltung vom 24.02.2023 an-
gesehen werden. Hier werden auch diverse Fragen zu dem Projekt beantwortet. 
Des Weiteren wurden diverse Fragestellungen der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
durch die Fachverwaltung unter Top 2.2.1.1 beantwortet. 
Herr Giesen dankt im Namen der gesamten Bezirksvertretung Rodenkirchen Frau 
Rode und ihrem Team für den zeitlichen Einsatz, das Engagement und die zahlrei-
chen ausführlichen Darstellungen.  
 
Herr Giesen berichtet, dass ihm vor der Sitzung eine Petition zum Thema „Keine Ver-
zögerungen beim Stadtbahnbau / Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur bei Sperrung 
„Im Wasserwerkswäldchen““ mit 222 Unterschriften (Stand: 02.03.2023) überreicht 
wurde. 
 
Rederechte für externe Gäste: 
Die KVB gilt als Verwaltung und daher benötigt Herr Höhn kein extra Rederecht.  
Die externen Gutachter bzw. Gäste benötigen aber ein Rederecht.

2 
 
1. Beschluss:  
  
Zur Sitzung wird folgenden Personen Rederecht erteilt: 
 Herr Dr. Jürgen Margane, Gutachter Trinkwasserschutz, Mull und Partner 
 Küßner, Axel, Gutachter Verkehr, BERNARD Gruppe ZT 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Becker, Frau Ramrath) 
 
Es wird von Frau Rode und den Gutachtern zum Thema Trinkwasser und Verkehr vor-
getragen. 
Frau Rode betont, dass die verschiedenen Verkehrsprojekte übereinandergelegt wer-
den müssen.  
Herr Dr. Margane zum Thema Trinkwasserschutz und Herr Küßner zum Thema Ver-
kehr tragen ihre Präsentation in der Sitzung vor. Die Präsentation wird der Sitzung un-
ter Top 2.2.1.2 beigefügt. 
Der Beschlussvorlage ist das komplette Gutachten zum Thema Verkehr als Anlage 11 
beigefügt. 
 
Eingriffe in das Wasserschutzgebiet rund ums Wasserwerk bedeuten ein hohes Risiko 
für das Trinkwasser. Zum Schutz des Trinkwassers hat das Gutachten vorgeschlagen, 
dass die Straße Im Wasserw erksw äldchen gesperrt werden soll. 
 
Der Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße (Forstbotanischer Garten) ist in der Zustän-
digkeit vom Dezernat für Mobilität bzw. des Landes. Der Knotenpunkt soll zeitnah opti-
miert werden. Hierfür muss aber zunächst eine Verwaltungsvereinbarung zwischen 
Stadt und Land geschlossen werden. 
 
 
Es liegt ein gemeinsamer Änderungsvorschlag der gesamten Bezirksvertretung Ro-
denkirchen vor. 
 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, den Beschluss zu a) und b) wie 
folgt zu fassen:  
  
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur 
Kenntnis und beauftragt die Verw altung, 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab-
schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a 
(Querung Verteilerkreis mit Brücke), ohne Straße Im Wasserw erksw äldchen mit Süd-
Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis MeschenichNord“ w eiterzufüh-
ren, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die 
Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben

3 
 
sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Es soll parallel zum weiter fortlau-
fenden Planungsprozess umgehend eine Machbarkeitsstudie für die nachfol-
gend näher beschriebene Variante einer Unterquerung des Bonner Verteilerkrei-
ses in Auftrag gegeben wird („Kurztunnelvariante“), welche einen Vergleich 
nach den Kriterien des vorliegenden Wassergutachtens (v. a. Risiken für die 
Wassergewinnung) mit der Vorzugsvariante enthält. Die Studie ist der BV 2, dem 
Rat und den beteiligten Ausschüssen möglichst bis 30.06.2023 vorzulegen.  
Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen be-
reits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll wie folgt gestaltet sein: 
Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll 
die Stadtbahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis - ggfs. nach dem Park-
platz der derzeit bestehenden Tankstelle - plangleich mit dem tieferliegenden 
Grünzug weitergeführt werden. 
Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen bereits aus 
dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll w ie folgt gestaltet sein: Beginnend 
nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadt-
bahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis - ggfs. nach dem Parkplatz der derzeit 
bestehenden Tankstelle - plangleich mit dem tieferliegenden Grünzug w eitergeführt 
w erden. 
Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell 
untersucht und die bei Bedarf umgesetzt w ird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich 
die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten 
Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. 
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom 
Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd w eiterzuführen, 
das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Mach-
barkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sow ie 
die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine w eitere P+R-
Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf um-
gesetzt w ird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis ein-
schließlich Leistungsphase 6 HOAI des zw eiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € 
brutto. 
 
Die Stadtbahntrasse im Wasserschutzgebiet soll so ausgeführt werden, dass selbst im 
Falle eines Brandes die Trinkwassergewinnung nicht gefährdet wird (ggf. in Wannen-
führung mit Notentwässerung durch den Sammelabwasserkanal unterhalb des Vertei-
lerkreises/Militärringstraße). 
  
  
Zudem bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Beschlussvorlage der Verwal-
tung hinter den Punkten a. und b. wie folgt zu ergänzen: 
 
c. die Planung für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen gemäß der   
Verkehrsuntersuchung der Bernard Gruppe vom 08.06.2022 unmittelbar zu be-
ginnen bzw. extern zu beauftragen. Hier sind insbesondere zu nennen: 
  
- bauliche und signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt Zum    
 Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße und 
  
- notwendige Maßnahmen am Verteilerkreis Süd

4 
 
d. Ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen mit der Inbetriebnahme der Stadt-
bahn  
   für den MIV gesperrt wird, eingeschränkt genutzt werden darf oder gemäß   
  wasserrechtlichem Gutachten mit gefasster, vollständiger Entwässerung  
  risikomindernd aufgewertet wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
  
e.  Bei einer Sperrung der Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ muss die Umset-
zung    
   der unter c. beschriebenen baulichen und signaltechnischen Maßnahmen vor  
   Inbetriebnahme der Stadtbahn und Sperrung der Straße abgeschlossen sein. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

5 
 
(nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Ramrath, Frau Becker) 
 
 
2.2.1.1 Beantwortung der Fragen der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus 
dem 2. Fachgespräch zum Thema StadtBahn Süd - Trassenfestle-
gung und Entscheidung zur weiteren Planung 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortungen der Fragestellungen 
zur Kenntnis.

6 
 
Die Mitglieder der Bezirksvertretung danken Frau Rode und ihrem Team für die aus-
führlichen Darstellungen.  
2.2.1.2 Präsentation StadtBahnSüd-Grafiken-Bürgerinformation 
 
 
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Anlage 6.18 - D2 Schnitt 1

3743 Zeichen

Schnitt B
Gleistrasse 3,90m mit Sickerschlitz
Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50)
Mittelmast
Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (Wi bis 142 mm)
SO über GOK 0,1 Meter
Mastverstatz zur Trassenachse variabel
Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB
in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen
5,0%
Anschluß der Sickerschlitze an
die Vorflut oder
Versickerungsanlage
Kabeltrog 60/70
auf 20 cm Unterbeton
SOK +0,00
SOK +0,20
SOK -0,60
min. 0,35
0,20
5,00
Sickerschlitz
5,0%
Kabeltrog 60/70
auf 20 cm Unterbeton
SOK +0,00
SOK +0,20
SOK -0,63
min. 0,35
0,20
4,50
Kabeltrog 70/60
2,5%0,40
RStO
2012
Tafel 6
Zeile 1
Bestandsbebauung
Bestandsbebauung
2,54 3,36 1,00 0,70 6,60 0,70 0,51 4,00 2,50 1,00 3,60
Grünfläche Rasengleis Grünfläche
+12 cm ü. SOK +12 cm ü. SOK
Schnitt A
Gleistrasse 3,10m mit Flächenversickerung
Feste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem Rasengleis
Seitenmast
Grenze Planung Dritter
Grenze Planung Dritter
2,13 6,20 2,10
2,13 1,55 1,55 1,55 1,55 2,10
3,10
Baum nachrichtlich
Pflanzgrube mit
Substrat, Tiefbohrung und Wurzelschutz
Streckentrasse
Kabelschacht Gr. IV
Anschlußschacht
Kabelschacht Gr. IV
Baum nachrichtlich Fahrleitung nachrichtlich
Betriebstechnik nachrichtlich
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg
Bodenauftrag
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Aspahttragschicht
Frostschutzschicht
Füllboden
Oberboden
Schotterrasen
Beton bewert
Beton unbewert
Schottertragschicht
Bodenabtrag
Gleisschotter
Drainkies
Betonfertigteil
Planumsschutzschicht KG2
Urgelände
Oberbodenabtrag
Planum
Kunsstoffdichtungsbahn
Filter / Trennflies
Planungslinien
Bestandslinien
Hinweis
Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),
Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung
durch KVB
Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln
Planung Beleuchtung durch RheinEnergie
Planung Baumstandorte nachrichtlich
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
StadtBahn Süd
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
XXX
MNA
PHE
MNA
30.09.2021
14.10.2021
01.09.2022
61 V OV SN 1001 a P
14.10.2021
50
Schnitt  
Alternative D Vorzugsvariante (V4)
Querschnitte A und B
 
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
www.lindschulte.de
50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
Fax: 0221 / 925812-7
Tel.: 0221 / 925812-0
Ingenieurgesellschaft mbH

Anlage 10 - Gefährdungsbeurteilung

270786 Zeichen

ENGINEERING FOR A BETTER TOMORROW  
 
 
 
STADTBAHN SÜD FÜR RONDORF UND MESCHENICH 
 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen               
A1, A9 und A1a 
 
 
 
 
 
Angefertigt im Auftrag der 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat III – Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
Köln, im Dezember 2022

M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
 
 
Projektnummer 191076 (interne Projektnummer) 
 
Bearbeitung Dipl.-Geol. Marcel Reuter, Dr.-Ing. Bettina Starke 
Dipl.-Ing. Alexander Thom 
 
Umfang 98 Seiten Text, 19 Tabellen, 17 Abbildungen, 9 Anlagen 
 
Auftraggeber Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat III – Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 
Widdersdorfer Straße 190 
50825 Köln 
 
Fon: 0221/17 09 17-0 
Fax: 0221/17 09 17-99 
e-mail:  info.koeln@mup-group.com 
Homepage: www.mup-group.com 
 
 
 
Köln, den 06.12.2022 
 
 
 
 
 
Dr. Jürgen Margane                  i. A. Dipl.-Geol. Marcel Reuter                 i. A. Dr. Bettina Starke 
      (Geschäftsführer)                                              (Projektleiter)                                     (Projektbearbeiterin)

Seite I von XII 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12. 2022 
 M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
ZUSAMMENFASSUNG 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die StadtBahn Süd für Ron-
dorf und Meschenich. Hierfür sind zunächst insgesamt 9 Alternativen entwickelt worden. Im Zuge 
des iterativen Vorgehens der Planung wurden bereits mehrere Alternativen (A3, A4 und A8) für die 
weitere Prüfung herausgenommen. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde mit der Alternative 
A1a eine angepasste Variante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenfüh-
rung im Bereich der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht.  
Es verbleiben folgende Planungsalternativen. 
• A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) 
• A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) 
• A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) 
• A6 (Vollständige Umfahrung der Wasserschutzzone II) 
• A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) 
• A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robinienweg) 
• A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im Bereich der Brunnengalerie) 
Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der Alternative A6 – sämtliche Varianten der Stadt-
bahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Gemäß 
§ 5 Abs. 2 Nr. 15 sowie § 6 Abs. 3 der WSGVO [11] ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen 
Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von A6 - gleichermaßen. 
Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO eine Befreiung erteilt werden, wenn Gründe 
des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer nicht 
beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Wohls der Allge-
meinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind.  
Vor diesem Hintergrund wurden Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf den Trinkwasserschutz für 
die verbleibenden Alternativen durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte in zwei Phasen. Im Vorfeld 
wurde hierbei in einem Fachbeitrag (vgl. [1]) herausgearbeitet, inwieweit sich die Alternativen A2, 
A5 und A7 – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es zu einer Beeinträch-
tigung der durch das Wasserschutzgebiet geschützten Ressourcen kommt (Phase 1). In Phase 2 
wurde eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1 und A9 sowie zuletzt A1a 
der geplanten Trassen der StadtBahn Süd inklusive der Straßen, Rad-/Gehwege für das Wasser-
werk Hochkirchen erstellt.

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In der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung wurden nur die Gefährdungen und Gefährdungsereig-
nisse betrachtet, die sich durch die geplanten kombinierten Trassen inklusive der jeweiligen Stra-
ßen, Rad- und Fußwege ergeben können. Gefährdungen durch andere Gefährdungsträger, wie z.B. 
die Tankstelle oder die Autobahn wurden nicht bewertet. Die Alternative A6 wird im Zuge der Ge-
fährdungsbeurteilung nicht betrachtet, da diese Alternative nicht durch das Wasserschutzgebiet II 
verläuft. 
Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass sich beim Bau der Trassen A1, A9 und A1a ein hohes Ri-
siko insbesondere durch die Erstellung der Baugruben ergibt, so dass mikrobielle Verunreinigungen 
und andere unerwünschte Stoffe aufgrund der geogen ungünstigen Bedingungen in kurzer Zeit bis 
in das Rohwasser gelangen können. Durch temporäre Außerbetriebnahmen von Brunnen und unter 
Beachtung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [40], dem 
Maßnahmenkatalog der Stadt Köln  sowie weiteren Maßnahmen, z.B. das Bauen unter Einhau-
sung/Zelt können die Risiken für die Bauphase minimiert und beherrscht werden. Die Restrisiken 
beim Bau der A1 und A1a sind gleich einzustufen, während beim Bau der A9 etwas höhere Restri-
siken verbleiben.  
Gemäß den Ergebnissen der Modellrechnungen zur Grundwasserströmung ist beim Bau der A1 
und der A1a (Bauphase) bei gleicher Gesamtförderung jeweils eine Außerbetriebnahme von 5 Brun-
nen und bei der A9 eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen erforderlich, damit eine Fließzeit von 
den Baufeldern zu den Brunnen von mindestens 100 Tagen erreicht wird. Die Außerbetriebnahme 
der Brunnen ist bei allen betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a voraussichtlich nur ab den Bau-
abschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. Die der Trassen am nächsten gelegenen 
Brunnen HO2.O (bei A1 und A1a) und HO12.W (bei A9) sollten aufgrund der sehr kurzen Fließzei-
ten vorsorglich über die gesamte Bauphase abgeschaltet werden. Da die Fördermenge temporär 
auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trink-
wassers zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die technische Umsetzbarkeit der temporären Außerbetrieb-
nahme von 4 und 5 Wasserwerksbrunnen ist hinsichtlich der Dauer der Außerbetriebnahme und 
der Anzahl der Brunnen – unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit – im nächsten 
Schritt in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger RheinEnergie AG zu verifizieren und zu prä-
zisieren. 
Anzumerken ist, dass eine Fließzeit des Grundwassers bis zur Erfassung in den Brunnen von 100 
Tagen vor mikrobiellen Verunreinigungen schützt, aber ggf. keinen ausreichenden Schutz vor an-
deren Verschmutzungen bietet. Grundsätzlich können im gesamt en Einzugsgebiet der Brunnen 
Stoffe in den Untergrund eingetragen werden und bis zu den Brunnen gelangen, wenn keine Maß-
nahmen zu deren Verhinderung umgesetzt werden oder diese versagen. Aus diesem Grund ist die 
strikte Einhaltung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten gemäß [40] sowie An-
lage VIII und insbesondere ein sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffen zwingend. Mit diesen Maßnahmen kann das Risiko für das Rohwasser minimiert werden. 
Da alle Alternativen im Wasserschutzgebiet (Zone I bis III) und damit im Einzugsgebiet der

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Wasserwerksbrunnen liegen, betrifft dieses Risiko alle Alternativen. Die Trasse A9 mit der längsten 
ebenerdigen Strecke hat hierbei das größte Risiko, zudem ein Großteil der Brunnen der Galerie Ost 
in deren Abstrom liegt.   
In der Betriebsphase der Alternativen A1, A9 und A1a sind die Risiken durch die Versiegelung der 
Trassenflächen gegenüber der Bauphase geringer. Hier können entsprechende technische/kon-
struktive o.a. Maßnahmen wie die vollständige Entwässerung in und im Nahbereich der WSZ II und 
der sachgemäße Einbau einer geeigneten Dichtungsbahn das Risiko für das Rohwasser reduzie-
ren. Zusammen mit Redundanzen wichtiger Infrastrukturen (z.B. Pumpen) sowie stetigen Qualitäts- 
und Zustandskontrollen sind die Risiken für die Betriebsphase auf ein geringes bis sehr geringes 
Maß reduzierbar und damit beherrschbar.  
Bei A9 werden durch die längere ebenerdige Trasse im Nahbereich der WSZ II und die Umfahrung 
größere Bereiche des Einzugsgebietes betroffen, so dass insgesamt die Wahrscheinlichkeit eines 
Stoffeintrages in den Untergrund während der Bauphase steigt. Andererseits ergibt sich beim Bau 
der A1 und A1a ein größeres Risiko, da die Trassen eine Altlastenverdachtsfläche tangieren und 
das Risiko des Altlastenverdachts nicht vollständig ausgeräumt ist. Diese Risiken können bei beiden 
Alternativen in der Bauphase durch die oben genannten Maßnahmen auf ein geringes bis sehr 
geringes Maß reduziert und beherrscht werden.  
Für den Bahnbetrieb sind die Risiken für die A9 gegenüber A1 und A1a durch die längere Strecke 
und die nicht vollständige Entwässerung des Trassenabschnittes an der Militärstraße höher zu be-
werten. Auf der anderen Seite ist lokal ein etwas höheres Risiko bei der A1 und der A1a gegeben, 
da aktuell davon auszugehen ist, dass Tiefgründungen errichtet werden, die voraussichtlich bis in 
das Grundwasser reichen. Vorteil bezüglich des Schutzes der Trinkwasserversorgung sind bei der 
Planungsalternative A9 die Randlage in Bezug auf die Brunnengalerie, während die A1 und die A1a 
mittig die Brunnengalerien kreuzen. Zudem ist in der Bauphase der A9 gegenüber der A1 und A1a 
ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehmen.  
Aufwertend ist bei A1 die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit 
gefasster, vollständiger Entwässerung zu bewerten, wodurch das Risiko durch diesen Straßenbe-
reich dauerhaft reduziert werden kann. Bei A1a verbleibt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ 
lediglich als Hauszufahrt für das Wasserwerk und entfällt als Durchgangsstraße. Ebenso entfällt bei 
der A1a die Tankstelle, die stillgelegt und zurückgebaut wird. Somit verringern sich die Gesamtrisi-
ken gegenüber der A9 und der A1. 
Die Risikobeurteilung ergab, dass die Restrisiken beim Betrieb der A9 gegenüber der A1 geringfügig 
höher einzustufen sind, während beim Betrieb der A1a die geringsten Restrisiken verbleiben. Die 
A1 wird nicht weiterverfolgt, da die Alternative A1a eine verbesserte Modifikation darstellt. 
Aus fachgutachterlicher Sicht ist die Alternative A1a hinsichtlich Gewässer- und Trinkwas-
serschutz gegenüber der A9 geringfügig besser zu bewerten.

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INHALTSVERZEICHNIS 
SEITE 
ZUSAMMENFASSUNG ................................ ................................ ................................ .............  I 
INHALTSVERZEICHNIS................................ ................................ ................................ .......... IV 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ . VII 
TABELLENVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ .... VIII 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................  IX 
ANLAGENVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ ......... X 
1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG................................ ................................ .. 1 
2 GRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ...................  3 
3 BESCHREIBUNG DER STANDORTBEDINGUNGEN ................................ ...........................  3 
3.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) ................................ ..................  3 
3.2 Geologische Situation ................................ ................................ ...............................  4 
3.3 Hydrogeologische Situation................................ ................................ .......................  4 
3.4 Hydrologische Situation ................................ ................................ ............................  5 
3.5 Wassernutzungen................................ ................................ ................................ ..... 8 
3.6 Altlasten ................................ ................................ ................................ ...................  9 
4 HERANGEHENSWEISE ................................ ................................ ................................ .... 10 
4.1 Allgemeines ................................ ................................ ................................ ........... 10 
4.2 Beschreibung des Versorgungssystems ................................ ................................ .. 10 
4.3 Gefährdungsanalyse................................ ................................ ...............................  11 
4.4 Risikoabschätzung ................................ ................................ ................................ . 12 
4.4.1 Risikoanalyse................................ ................................ ...................  12 
4.4.2 Risikobewertung ................................ ................................ ..............  14 
4.5 Einsatz eines Grundwasserströmungsmodells ................................ .........................  18 
4.5.1 Modellgrundlage ................................ ................................ ..............  18 
4.5.2 Entwickeln der Rechenläufe ................................ .............................  18 
4.5.3 Auswertung der Modellergebnisse ................................ ....................  19 
4.6 Maßnahmen zur Risikobeherrschung ................................ ................................ ...... 19 
4.7 Ermittlung des Restrisikos ................................ ................................ .......................  21 
5 BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS................................ ............  21 
5.1 Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und des Grundwasserleiters ..............  21 
5.2 Beschreibung des Trinkwasserversorgungssystems ................................ ................  24 
5.3 Wasserrecht Hochkirchen ................................ ................................ .......................  28

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5.4 Wasserschutzgebiet Hochkirchen................................ ................................ ............  28 
5.5 Geplante Maßnahmen ................................ ................................ ............................  30 
6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1 ................................ ..................  31 
6.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1 ................................ ................................ ...... 31 
6.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ...............................  35 
6.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 ................................ .............  37 
6.4 Risikobewertung für den Bau der A1 ................................ ................................ ....... 39 
6.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 39 
6.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ ..............  40 
6.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................  41 
6.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ . 41 
6.5.2 Objektschutz ................................ ................................ ....................  43 
6.5.3 Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten:
 ................................ ................................ ................................ ....... 43 
Bauarbeiten/Baustoffe ................................ ................................ ................................ .... 45 
6.5.4 Redundanzen ................................ ................................ ..................  47 
6.5.5 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem ...........................  48 
6.5.6 Krisenplan, Katastrophenplan ................................ ...........................  48 
6.5.7 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ...... 48 
6.5.8 Schulung und Sensibilisierung ................................ ..........................  48 
6.5.9 Fachgerechte Bauausführung ................................ ...........................  49 
6.5.10 Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung...................  49 
6.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ...............  49 
7 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1 ................................ .......... 50 
7.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1 ................................ ................................ .. 50 
7.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ...............................  52 
7.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1 ................................ ........ 54 
7.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 55 
7.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 55 
7.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ ..............  55 
7.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................  56 
7.5.1 Vollständige Entwässerung ................................ ..............................  56 
7.5.2 Redundanzen ................................ ................................ ..................  56 
7.5.3 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem ...........................  57 
7.5.4 Krisen-/Katastrophenplan ................................ ................................ . 57 
7.5.5 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ...... 57 
7.5.6 Zustandskontrolle, Instandhaltung, Wartung ................................ ...... 57 
7.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ...............  57 
7.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens .............................  58 
8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A9 ................................ ..................  59 
8.1 Beschreibung der Baumaßnahme A9 ................................ ................................ ...... 59 
8.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ...............................  61 
8.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A9 ................................ .............  63

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8.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 64 
8.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 64 
8.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ ..............  65 
8.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................  65 
8.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ . 66 
8.5.2 Lageverschiebung der Trasse................................ ...........................  68 
8.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ...............  69 
9 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A9 ................................ .......... 69 
9.1 Beschreibung der Betriebsphase der A9 ................................ ................................ .. 69 
9.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ...............................  70 
9.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A9 ................................ ........ 72 
9.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 73 
9.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 73 
9.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ ..............  73 
9.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................  73 
9.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ...............  74 
9.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens .............................  75 
10 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1A ................................ ...............  76 
10.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1a ................................ ................................ .... 76 
10.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ...............................  78 
10.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1A ................................ .......... 80 
10.4 Risikobewertung für den Bau der A1a ................................ ................................ ..... 81 
10.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 81 
10.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ ..............  82 
10.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................  83 
10.6 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ ........................  84 
10.7 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ...............  84 
11 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1A ................................ ........ 85 
11.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1a ................................ ................................  85 
11.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ...............................  86 
11.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a ................................ ...... 88 
11.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 88 
11.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 88 
11.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ ..............  88 
11.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................  89 
11.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ...............  90 
12 VERGLEICHENDE GEFÄHDRUNGSBEURTEILUNG A1, A9 UND A1A ..............................  91 
12.1 Bauphase................................ ................................ ................................ ...............  91 
12.2 Betriebsphase ................................ ................................ ................................ ........ 91 
12.3 Einfluss auf die Grundwasserströmung................................ ................................ .... 92 
12.4 Gesamtbewertung ................................ ................................ ................................ .. 92

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13 VERWENDETE UNTERLAGEN ................................ ................................ .........................  95 
13.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen ................................ ............................  95 
13.2 Planunterlagen ................................ ................................ ................................ ....... 96 
14 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS ................................ ................................ ..............  96 
 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Seite 
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [8] ......... 4 
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mittlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) niedrige 
Wahrscheinlichkeit HQextrem ................................ ................................ ........................  6 
Abbildung 3: Starkregengefahrenkarten – a) für ein 100-jährliches Ereignis, b) für ein 200-
jährliches Ereignis, [12] ................................ ................................ ..............................  7 
Abbildung 4: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes 
Hochkirchen [2] ................................ ................................ ................................ .......... 8 
Abbildung 5: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [10] .............................  9 
Abbildung 6: Ablaufschema der Gefährdungsbeurteilung ................................ ........................... 10 
Abbildung 7: Das Multi-Barrieren-Prinzip in der Wasserversorgung, Quelle: [21] ......................... 11 
Abbildung 8: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Standort [7] ......................... 23 
Abbildung 9: Lageplan mit Brunnen WW Hochkirchen (blaue Markierung) sowie im Umfeld 
vorliegende Grundwassermessstellen (rote Markierung), Quelle: RheinEnergie AG .....28 
Abbildung 10: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [7] ....................... 30 
Abbildung 11: Auszug aus dem Lageplan - Entwässerungsplan A1 [16] ................................ .....31 
Abbildung 12: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen - Mittelwasser
 ................................ ................................ ................................ ................................ 42 
Abbildung 13: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 5 Brunnen - Mittelwasser
 ................................ ................................ ................................ ................................ 43 
Abbildung 14: Auszug aus dem Lageplan – Entwässerungsplan A9 [16] ................................ .....59 
Abbildung 15: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen – Mittelwasser..67 
Abbildung 16: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 4 Brunnen - Mittelwasser ..68

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Abbildung 17: Auszug aus dem Lageplan A1a [16] ................................ ................................ ....76 
 
TABELLENVERZEICHNIS 
Seite 
 
Tabelle 1: Bewertung des Schadensausmaß (SA), Quelle: DVGW Information Wasser Nr. 105...13 
Tabelle 2: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW), Quelle: DVGW Information Wasser 
Nr.105 ................................ ................................ ................................ ...................... 13 
Tabelle 3: Kombinationsmatrix zur Ableitung des Ausgangsrisikos aus Schadensausmaß und 
Eintrittswahrscheinlichkeit, Quelle: Tabelle A.3 DVGW Information Wasser Nr. 105 .....14 
Tabelle 4: Klassifizierung für das Ausgangsrisiko, Quelle: Tabelle A.4 DVGW Information Wasser 
Nr. 105 ................................ ................................ ................................ ..................... 14 
Tabelle 5: Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers ................................ ........................ 16 
Tabelle 6: Bewertung der Vulnerabilität für das Rohwasser anhand der Fließzeit ........................ 16 
Tabelle 7: Klassifizierung für Risiko für das Rohwasser, Quelle: Tabelle A.7 DVGW Information 
Wasser Nr. 105 ................................ ................................ ................................ .........17 
Tabelle 8: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie Ost ................................ .25 
Tabelle 9: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie West ............................... 26 
Tabelle 10: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen ................................ .27 
Tabelle 11: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1 – Gefährdungssektor 
„Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 35 
Tabelle 12: Maßnahmenkatalog der Stadt Köln für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen 
(Quelle: [42]) ................................ ................................ ................................ ............. 44 
Tabelle 13: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1 – 
Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 52 
Tabelle 14: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A9 – Gefährdungssektor 
„Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 61 
Tabelle 15: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A9 – 
Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 71

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Tabelle 16: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1a – Gefährdungssektor 
„Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 79 
Tabelle 17: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1a – 
Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 86 
Tabelle 18: Quantitative Risikobewertung für Bau und Betrieb der A9 und A1a ........................... 92 
Tabelle 19: Zusammenfassung der Risiken und aufwertenden Aspekte hinsichtlich Gewässer-
/Trinkwasserschutz für die A1, A9 und A1a ................................ ................................ 94 
 
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
 
AVF Altlastenverdachtsfläche 
BAB Bundesautobahn   
BAM Bundesamt für Materialforschung und -prüfung 
GOK Geländeoberkante 
GWM Grundwassermessstelle 
GWL Grundwasserleiter 
GWST Grundwasserstand 
GwV Grundwasserverordnung 
HQ100 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren auftritt 
HQ200 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 200 Jahren auftritt 
KDB Kunststoffdichtungsbahn 
LWG Landeswassergesetz 
WSGVO Wasserschutzgebietsverordnung 
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz 
WRRL Wasserrahmenrichtline

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a 
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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12. 2022 
 M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
ANLAGENVERZEICHNIS 
Anlage I: Übersichtslageplan 
Anlage II:       Berechnete Grundwasserströmung - A1 
Anlage II.1      Basisszenario A1 – Bauphase: 22 Brunnen aktiv 
Anlage II.1.1   Mittelwasser 
Anlage II.1.2  Niedrigwasser 
Anlage II.1.3  Hochwasser 
Anlage II.2      Szenario A1 – Bauphase: 3 Brunnen deaktiviert  
Anlage II.2.1   Mittelwasser 
Anlage II.2.2  Niedrigwasser 
Anlage II.2.3  Hochwasser 
Anlage II.3      Szenario A1 – Bauphase: 5 Brunnen deaktiviert  
Anlage II.3.1  Mittelwasser 
Anlage II.3.2  Niedrigwasser 
Anlage II.3.3  Hochwasser 
Anlage II.4      Basisszenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 22 Brunnen aktiv  
Anlage II.4.1  Mittelwasser 
Anlage II.4.1  Niedrigwasser 
Anlage II.4.2  Hochwasser 
Anlage II.5      Szenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 3 Brunnen außer Betrieb - Mittelwasser 
Anlage II.6      Szenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 5 Brunnen außer Betrieb – Mittelwasser 
Anlage II.7      Basisszenario A1 – Betriebsphase: 22 Brunnen aktiv  
Anlage II.7.1  Mittelwasser 
Anlage II.7.2  Niedrigwasser 
Anlage II.7.3  Hochwasser 
Anlage II.8     Basisszenario A1 – Betriebsphase: 1 Brunnen deaktiviert  
Anlage II.8.1  Mittelwasser 
Anlage II.8.2  Niedrigwasser 
Anlage II.8.3  Hochwasser 
Anlage III:      Berechnete Grundwasserströmung – A9 
Anlage III.1     Basisszenario A9: 22 Brunnen in Betrieb 
Anlage III.1.1  Mittelwasser 
Anlage III.1.2  Niedrigwasser

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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12. 2022 
 M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
Anlage III.1.3  Hochwasser 
Anlage III.2     Szenario A9: 1 Brunnen außer Betrieb   
Anlage III.2.1  Mittelwasser 
Anlage III.2.2  Niedrigwasser 
Anlage III.2.3  Hochwasser 
Anlage III.3     Szenario A9: 3 Brunnen außer Betrieb  
Anlage III.3.1  Mittelwasser 
Anlage III.3.2  Niedrigwasser 
Anlage III.3.3  Hochwasser 
Anlage III.4 Szenario A9: 4 Brunnen außer Betrieb  
Anlage III.4.1  Mittelwasser 
Anlage III.4.2  Niedrigwasser 
Anlage III.4.3  Hochwasser 
Anlage IV:      Berechnete Grundwasserströmung – A1a 
Anlage IV.1     Basisszenario A1a – Bau- und Betriebsphase: 22 Brunnen in Betrieb 
Anlage IV.1.1  Mittelwasser 
Anlage IV.1.2  Niedrigwasser 
Anlage IV.1.3  Hochwasser 
Anlage IV.2      Szenario A1a – Bauphase: 5 Brunnen deaktiviert  
Anlage IV.2.1   Mittelwasser 
Anlage IV.2.2  Niedrigwasser 
Anlage IV.2.3  Hochwasser 
Anlage V: Berechnete Abstandsgeschwindigkeiten - Mittelwasser 
Anlage V.1 Ausschnitt Trasse A1 – 22 Brunnen aktiv 
Anlage V.2 Ausschnitt Trasse A9 – 22 Brunnen aktiv 
Anlage VI: Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase 
Anlage VI.1:  Alternative A1 – Außerbetriebnahme von 5 Brunnen 
Anlage VI.2:  Alternative A9 – Außerbetriebnahme von 4 Brunnen 
Anlage VI.3: Alternative A1a – Außerbetriebnahme von 5 Brunnen 
Anlage VII: Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase 
Anlage VII.1:  Alternative A1 
Anlage VII.2:  Alternative A1 – Außerbetriebnahme eines Brunnens 
Anlage VII.3:  Alternative A9 
Anlage VII.4:  Alternative A9 – Außerbetriebnahme eines Brunnens

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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12. 2022 
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Anlage VII.5: Alternative A1a  
Anlage VIII:  Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten  
Anlage IX:  Modelldokumentation

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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
 M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV -Angebots die Erweiterung der  
Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. Hierfür sind 
insgesamt 10 Alternativen (A1 bis A1a) entwickelt worden. Diese Alternativen unterscheiden sich 
insbesondere in der Trassenführung im Bereich zwischen dem Verteilerkreis Bonner Straße/Militär-
ringstraße und der BAB 4. Im weiteren Streckenverlauf erfolgt eine erneute Unterscheidung in Ron-
dorf. Bei letzterem stehen zum einen die Umfahrung sowie die Querung des Ortskernes in Diskus-
sion (Alternativen D1 und D2). Vor Meschenich laufen die Alternativen wieder zusammen und enden 
auf der Brühler Landstraße.  
Die Alternativen unterscheiden sich u.a. durch unterschiedliche Trassenverläufe sowie unterschied-
liche Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücke, Hochbahn), welche zur Querung des Militärrings sowie 
der BAB 4 geplant sind.  
Im Zuge des iterativen Vorgehens der Projektplanung wurden bereits mehrere Alternativen als nicht 
geeignet identifiziert und werden für die weitere Prüfung nicht berücksichtigt. Dies betrifft die Alter-
nativen A3, A4 und A8. Es verblieben folgende Alternativen: 
• A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) – Bewertung in Phase 2 
• A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) – Bewertung in Phase 1 
• A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) – Bewertung in Phase 1 
• A6 (Vollständige Umfahrung der WSZ II) – keine Bewertung 
• A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) – Bewertung in Phase 1 
• A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robinienweg) – Bewertung in Phase 2 
• A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im Bereich der Brunnengalerie) – Bewer-
tung in Phase 2 
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde zuletzt mit der Alternative A1a eine angepasste Vari-
ante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenführung im Bereich der Que-
rung mit der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht.  
Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadt Bahn Süd inklusive der g eplanten Rad-/Gehwege 
liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wasserwerkes Hochkirchen. Vor diesem Hinter-
grund wurde vom Betreiber des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie von der unteren 
Wasserbehörde der Stadt Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt eine Ge-
fährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu der geplanten Trasse der Stadtbahnmaßnahme

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
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StadtBahn Süd und für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Gehwegen auf der Grundlage folgen-
der Richt- und Leitlinien gefordert: 
• DIN EN 15975-2 (2013-12): Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Ri-
siko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement  
• DVGW W 101 (A) (2021 -03): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete - Teil 1:  
Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten 
• DVGW W 1001 (M) (2020 -11): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Kri-
senmanagement Honorarordnungen 
• DVGW-Information Wasser Nr. 105 (2021-01): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – 
Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von  Grundwasserfassungen zur 
Trinkwassergewinnung  
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantitati-
ver und qualitativer Hinsicht, muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Fall (z.B. eines längeren 
Brunnenausfalls) - gewährleistet sein. Dieser Sachverhalt ist zu bewerten. Darüber hinaus sind Vor-
schläge und Maßnahmen zur Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist 
die gültige Wasserschutzgebietsverordnung der Wassergewinnung Hochkirchen zu beachten. 
Zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserversorgung wird 
das Multi-Barrieren-Prinzip angewandt. Dieses Prinzip ist darauf ausgerichtet, über Maßnahmen 
zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkwasservers orgungssystems (Ressourcen-
schutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicherzustellen, dass eine Gefähr-
dung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Der Ressourcenschutz über Was-
serschutzgebiete ist dabei die erste Säule dieses Prinzips.  
Im Rahmen des prozessorientierten Risikomanagements wurde eine Gefährdungsanalyse sowie 
Risikoabschätzung (Gefährdungsbeurteilung) der geplanten Trassen der StadtBahn Süd sowie der 
Straße und der Rad - und Fußwege für das Wasserwerk Hochkir chen erstellt. Diese wurde in 2 
Phasen durchgeführt. In der Phase 1 wurden in einem Fachbeitrag fundierte Begründungen her-
ausgearbeitet, inwieweit die Trassen A2, A5 und A7 aufgrund wasserrechtlicher Belange und hyd-
rogeologischer Standortbedingungen weniger vorteilhaft sind (vgl. [1]).  
Der vorliegende Bericht der Phase 2 enthält die ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Alter-
nativen A1, A9 und A1a, jeweils für den Bau und den Betrieb der Trassenalternativen. 
Die Alternative A6 wird im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nicht betrachtet, da diese Alternative 
nicht durch die Wasserschutzzone II verläuft.

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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2 GRUNDLAGEN 
Die Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erfolgte auf der Grundlage der zur Verfügung gestell-
ten Unterlagen und Informationen:  
• Unterlagen (Planunterlagen sowie Gutachten) zur Vorplanung der Stadt Bahn Süd, Stand 
August 2022, [16] 
• Planunterlage zur Vorplanung der StadtBahn Süd, Alternative A1a, Stand September 2022, 
[17]  
• Stammdaten, Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, [20] 
• Planunterlagen zur Heberanlage des Wasserwerkes Hochkirchen, [20] 
• Planungsunterlagen zur Erneuerung der Brunnenleitung, [19] 
• Grundwasserströmungsmodell für das Untersuchungsgebiet [8], [9] 
• Informationen (telefonische Abstimmung, Emailverkehr) der RheinEnergie AG zum Rohwas-
serüberwachungsprogramm, Grundwassermonitoring, Rohwasseraufbereitung, vorgese-
hene Maßnahmen, Förderkonstellation der Wasserwerksbrunnen 
• Online-Informationen (u.a. Stadtwerke Köln, Stadt Köln, ELWAS-WB), [11], [13], [15], [42] 
• Anforderungsschreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.01.2022 
Weitere Unterlagen lagen nicht vor. 
 
3 BESCHREIBUNG DER STANDORTBEDINGUNGEN 
3.1  Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) 
Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Rheintal linksrheinisch im südlichen Teil der Stadt Köln. Das 
Geländeniveau liegt zwischen + 45 m NHN und + 55 m NHN mit einer Geländeerhöhung im Bereich 
des Walles der BAB 4. Die betrachteten Alternativen A1 und A1a queren das Wasserschutzgebiet 
der Wassergewinnung Hochkirchen und verlaufen nach Überquerung der BAB 4 zunächst östlich 
und im weiteren Trassenverlauf dann südlich am heutigen Galgenbergsee vorbei. Die Alternative 
A9 verläuft zunächst in der WSZ III nahe der Begrenzung zur WSZ II  von Ost nach West , quert 
anschließend die WSZ II in Richtung Süden und verläuft dann westlich am heutigen Galgenbergsee 
vorbei.

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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3.2  Geologische Situation 
Das Planungsgebiet liegt gemäß geologischer Kartierung in der Niederrheinischen Bucht, eine in 
mehrere Schollen gegliederte Tieflandbucht in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein aktives Senkungs-
gebiet, dessen Bildung vor etwa 30 Mio. Jahren begann und die Ablagerung von mächtigen Sedi-
mentschichten begünstigte. Von Nordwesten nach Südosten verlaufende Störungen begrenzen die 
einzelnen Schollen. Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Kölner Scholle (vgl. Abbildung 1). 
 
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [8] 
Der Untergrund besteht aus kiesigen Sanden bis sandigen Kiesen mit lokalen Schluffeinlagerungen. 
Hangend liegt bereichsweise eine Deckschicht aus schluffigen, bereichsweise feinsandigen Hoch-
flut- bzw. Lössablagerungen vor. Das Planungsgebiet quert zum Teil fluviale Ablagerungen ehema-
liger Flussläufe. Die Basis der Sedimentablagerungen bildet das devonische Festgestein [7], [8], 
[9]. 
3.3  Hydrogeologische Situation 
Als maßgeblicher Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet ein Porengrundwasserleiter – bestehend 
aus zwei Grundwasserleiterkomplexen anzutreffen (vgl. [8], [9]). Der Hauptgrundwasserleiter 
(Grundwasserleiterkomplex 1) wird aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen 
des Rheins gebildet. Im Liegenden schließen sich die tertiären Lockergesteinsablagerungen aus 
einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an 
Planungs-
gebiet

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(Grundwasserleiterkomplex 2). Der tertiäre Grundwasserleiterkomplex 2 ist nicht flächende ckend 
durch das Mittelmiozäne Hauptflöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt [9]. 
Hydraulische Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randbereichen der 
Nieder- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Der Hauptgrundwas-
serleiter ist mit k f-Werten in der Größenordnung von 10 -3 m/s bis 10-2 m/s sehr durchlässig. Die 
hydraulischen Durchlässigkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10-5 m/s bis 10-4 m/s als durch-
lässig bis gut durchlässig zu bewerten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwasserstauer. 
Die Brunnen der Wa ssergewinnung Hochkirchen sind im Hauptgrundwasserleiter (Grundwasser-
leiterkomplex 1) verfiltert. Im Einzugsbereich der Brunnen sind überwiegend hydraulische Durch-
lässigkeiten (kf-Werte) im Bereich von ca. 2*10-3 m/s bis ca. 1*10-2 m/s anzutreffen. Flächig sind in 
diesem Bereich 2 m bis 5 m mächtige schluffige Deckschichten mit geringen hydraulischen Durch-
lässigkeiten von 1*10-6 m/s zwischengeschaltet. 
Großräumig ist das Grundwasser des oberen Grundwasserleiterkomplexes in Richtung zum Rhein 
nach No rdosten gerichtet. Im regionalen Einzugsgebiet  wird durch die Brunnenentnahmen des 
Wasserwerkes Hochkirchen beeinflusst. In einem großräumigen Entnahmetrichter strömt das 
Grundwasser den Brunnen zu [8], [9]. Im Bereich der Trassen ist das Grundwasser daher durch 
den Absenktrichter der Wassergewinnung Hochkirchen geprägt. Wie die im Zuge der Gefährdungs-
beurteilung durchgeführten Modellrechnungen auch gezeigt haben, wirken sich unterschiedliche 
hydrologische Abflussbedingungen demgegen über nur geringfügig auf die Grundwasserstände 
aus. Die Brunnenanlage „Am Heidekaul“ liegt sowohl bei Mittelwasser, als auch bei Hoch- und 
Niedrigwasser südöstlich der Trasse A9 und damit nicht im Abstrom der Trassen A1, A9 und A1a 
(vgl. Anlagen II bis IV). Eine nachteilige Beeinflussung für die Brunnenanlage durch die Trassierung 
der A1, A9 und A1a ist nicht gegeben. 
Im Bereich der BAB 4 und der geplanten Trassen A1 liegen gemäß hydrogeologischem Modell (vgl. 
[9], [8]) Flurabstände von ca. 6 m u. GOK bis 10 m u. GOK vor. Weiter westlich im Bere ich der 
Alternative A9 sind Flurabstände von ca. 10 m u. GOK bis 12 m u. GOK zu erwarten. 
3.4  Hydrologische Situation 
Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der in ca. 2 km Entfernung vom Planungsgebiet von 
Süden nach Norden fließt. Zwischen Rhein und Grundwasser besteht ein nahezu vollkommener 
hydraulischer Anschluss (vgl. [8], [9]). Überwiegend liegen exfiltrierende Verhältnisse mit einem 
Grundwasserzustrom zum Rhein vor. Bei hohen Rheinwasserständen kommt es zur zeitweis en 
Umkehr der Fließrichtung, wenn Rheinwasser in das Grundwasser infiltriert. Die Schwankungs-
breite der Grundwasserspiegelhöhe ist in Rheinnähe besonders hoch, mit zunehmender Entfernung 
werden stärkere Dämpfungen sichtbar. 
Teile des nördlichen Trassenbereichs werden gemäß Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregie-
rung Köln bei mittleren bis sehr seltenen Hochwasserereignissen überflutet (vgl. [7]). Die betreffenden

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Gebiete sind bis zu HQ100 durch umfangreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen der 
Stadt Köln geschützt. Im Falle eines Extremhochwassers (HQextrem), das seltener als 200 Jahre auf-
tritt, werden Bereiche der geplanten Trassen der A2, A5 und A7 geflutet. (vgl. [7], Abbildung 2). 
Aufgrund des sehr seltenen Ereignisses ist das Risiko der Überflutung als sehr gering einzustufen.    
 
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mittlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQextrem 
Bereichsweise ist für die Trassen eine Gefahr durch Starkregenereignisse gegeben (vgl. Abbildung 
3). Bei der A9 ist lokal an mehreren Stellen im Bereich des Militärringes und der künftigen Querung 
a) 
b)

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der WSZ II eine mäßige Gefährdung für ein 100-jähriges und 200-jähriges Regenereignis gegeben. 
Im Bereich des künftigen Straßenverlaufes der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bis zur Trasse 
A1 ist die Gefährdung lokal sowohl für ein 200 -jähriges als auch ein 100 -jähriges Regenereignis 
hoch bis sehr hoch. Da bei A1a die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ entfällt, ist hier lokal an 
mehreren Stellen in der WSZ II eine mäßige Gefährdung für ein 100-jähriges und 200-jähriges Re-
genereignis gegeben. 
 
Abbildung 3: Starkregengefahrenkarten – a) für ein 100-jährliches Ereignis, b) für ein 200-jährliches Ereignis, [12] 
a) 
b) 
Starkregengefährdung

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Im südlichen Teil des Planungsgebietes, südlich der BAB 4 befindet sich der Galgenbergsee. Dieser 
wurde im Zuge der Neubebauung des Stadtteils Rondorf im Jahr 2021 aus der früheren Form um-
gestaltet und nach Westen verlagert. Die im Rahmen der Planung der Seeverlagerung durchgeführ-
ten numerischen Grundwasserströmungsberechnungen zeigten, dass die geplante Seeverlagerung 
zu keinen signifikanten Änderungen der Grundwasserströmungsverhältnisse gegenüber dem Istzu-
stand führen (vgl. [8], [9]). Dies gilt jedoch nur bei Beibehaltung der aktuellen Förderleistung und -
konstellation des Wasserwerkes Hochkirchen. 
3.5  Wassernutzungen 
Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung der 
RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen befindet sich ca. 3 
km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEnergie AG.  Darüber 
hinaus gibt es weitere Förderbrunnen der Shell AG (Kühl-, Brauchwasser- sowie Sanierungsbrun-
nen), die im angrenzenden Gebiet im Süden genutzt werden (vgl. [8], [9]). Der nördliche Teil des 
Planungsgebiet befindet sich in den Zonen I, II und III des Trinkwasserschutzgebietes Hochkirchen 
(vgl. Abbildung 4).  
 
Abbildung 4: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [2] 
Planungsgebiet

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3.6 Altlasten 
Im Planungsgebiet befinden sich mehrere Altlastenverdachtsflächen (AVF) [7] [10], von denen zwei 
AVF im direkten Umfeld der Wassergewinnung Hochkirchen liegen ([7]): 
• Altablagerung 20404 „Weißdornweg“ 
• Altablagerung 20601 „Rondorf, Weißdornweg“ 
Im Zuge der Baugrundvorerkundungen [5], [6] wurden in den Auffüllungen im Bereich der AVF 
20404 und 20601 keine Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV und LAWA für den Wir-
kungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Im Bereich der AVF 20601 wurden keine Auffüllungen 
angetroffen. Nach derzeitigen Kenntnissen gibt es deshalb keine Hinweise für eine Gefährdung für 
den Wirkungspfad Boden - Grundwasser. Da die Untersuchungen auf einzelnen, punktuellen Auf-
schlüssen beruhen, kann eine Gefährdung für die Schutzgüter zum derzeitigen Stand jedoch nicht 
vollständig ausgeschlossen werden. Von den beiden im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung 
betrachteten Alternativen tangiert die A1 den Randbereich der AVF „20404“ und „20601“, während 
die Alternative A9 ca. 300 m westlich, außerhalb der AVF liegt.  
Im Umfeld des Galgenbergsees ist eine  Grundwasserverunreinigung mit Perfluorierten Tensiden 
(PFT) bekannt, die aus dem Süden in das Planungsgebiet zuströmt [9].  
 
Abbildung 5: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [10]

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Bericht vom 06.12.2022 
 
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4 HERANGEHENSWEISE 
4.1 Allgemeines 
In den folgenden Abschnitten wird die Herangehensweise bei der Erarbeitung der Gefährdungsbe-
urteilung beschrieben. Diese basiert auf den Grundlagen der vorhandenen Leit- und Richtlinien [21], 
[22], [23], [24] und wurde für den gegenständlichen Fall der Gefährdungsbeurteilung zu der geplan-
ten Trassen der StadtBahn Süd präzisiert und weiterentwickelt.  
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst nach einer Beschreibung des Versorgungssystems die 
Schritte Gefährdungsanalyse, Risikoabschätzung sowie die Risikobeherrschung (vgl.  Abbildung 6). 
 
Abbildung 6: Ablaufschema der Gefährdungsbeurteilung 
4.2 Beschreibung des Versorgungssystems 
Als Grundlage zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserver-
sorgung wird das Multi -Barrieren-Prinzip angewandt (vgl. Abbildung 7). Dieses Prinzip is t darauf 
ausgerichtet, über Maßnahmen zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkwasserversor-
gungssystems (Ressourcenschutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicher-
zustellen, dass eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist.  
Das Wasserschutzgebiet, das in der Regel das unterirdische und oberirdische Einzugsgebiet der 
Wassergewinnung umfasst, stellt dabei die erste Barriere des Multi-Barrien-Systems in der Trink-
wasserversorgung dar.

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G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
Zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung erfolgt deshalb eine Beschreibung des Trinkwasserversor-
gungsystems vom Einzugsgebiet bis zur hin zur Wassergewinnung, -speicherung und -aufberei-
tung.  
 
 
Abbildung 7: Das Multi-Barrieren-Prinzip in der Wasserversorgung, Quelle: [21] 
4.3 Gefährdungsanalyse 
Die Gefährdungsanalyse umfasst gemäß [21], [23], [24] die Identifizierung der Gefährdungsträger 
und deren zugehörigen Gefährdungen und Gefährdungsereignissen. Der Gefährdungsträger ist im 
gegenständlichen Fall der Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“. Es werden nur die relevan-
ten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse identifiziert, die durch den Bau der Trassen inklusive 
der Straßen, Rad-/Gehwege sowie durch den kombinierten Betrieb der künftigen Stadtbahn und der 
neu errichteten Straßen, Rad-/Gehwege entstehen können. Weitere Nutzungen und Gefährdungs-
träger, wie z.B. Verkeimung durch Überflutung im Bereich des Wasserwerkswäldchens oder Brand-
ereignis an einer anderen Stelle im Wasserschutzgebiet, werden in dieser Gefährdungsbeurteilung 
nicht bewertet.

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Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sollten gemäß [21] jegliche bereits existierenden Maßnahmen 
zur Risikobeherrschung bewusst „ausgeblendet“ werden. Damit werden zunächst alle Gefährdun-
gen und Gefährdungsereignisse ohne Berücksichtigung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen 
betrachtet. Diese werden jedoch im weiteren Verlauf (vgl. Kapitel 5.5) mitberücksichtigt und bewer-
tet.  
4.4 Risikoabschätzung 
Die Risikoabschätzung umfasst die Schritte Risikoanalyse und Risikobewertung. Im ersten Schritt 
(Risikoanalyse) werden für die identifizierten Gefährdungen zunächst die Ausgangsrisiken ermittelt. 
Im zweiten Schritt (Risikobewertung) werden unter Berücksichtigung der Schutzwirkung des Ein-
zugsgebietes die lagespezifischen Risiken für das Grundwasser ermittelt. 
Die Risikoabschätzung kann – je nach Datengrundlage und spezifischer Eignung – grundsätzlich 
nach verschiedenen Methoden qualitativ, quantitativ oder teil-quantitativ durchgeführt werden. Im 
vorliegenden Fall wurde eine qualitative Methodik unter Berücksichtigung der Fließzeiten am Ort 
der Gefährdung bis zu den Grundwasserfassungen eingesetzt. Eine quantitative Methode ist nicht 
realisierbar, da kein kalibriertes Stofftransportmodell vorhanden ist und zudem eine quantifizierbare 
Aussage zu lokalen Schadensereignissen u.a. aufgrund der Länge der Gefährdungsträger nicht mit 
verhältnismäßigem Aufwand erhoben werden kann und zudem mit hohen Unsicherheiten behaftet 
ist. 
4.4.1 Risikoanalyse 
Der erste Schritt der Risikoabschätzung umfasst die Risikoanalyse. Diese erfolgt im Anschluss der 
Gefährdungsanalyse und umfasst zunächst die Abschätzung des Ausgangsrisikos. Hierzu werden 
auf der Grundlage der Gefährdungsanalyse zunächst Emissionsszenarien beschrieben. Hierbei 
wird in Anlehnung an [24] eine Fallunterscheidung in „Regel-Szenario“ und „Unfall-Szenario“ getrof-
fen.  
Auch bei der Abschätzung des Ausgangsrisikos sollten zunächst Maßnahmen zur R isikobeherr-
schung „ausgeblendet“ werden.  
4.4.1.1 Schadensausmaß (SA) 
Die Ermittlung des Schadensausmaßes für die einzelnen Szenarien erfolgt analog (Tabelle A.1 aus 
DVGW Information Wasser Nr. 105).

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Tabelle 1: Bewertung des Schadensausmaß (SA), Quelle: DVGW Information Wasser Nr. 105 
 
4.4.1.2 Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) 
Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die einzelnen Szenarien erfolgt analog (Tabelle A.2 
aus DVGW Information Wasser Nr. 105). 
Tabelle 2: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW), Quelle: DVGW Information Wasser Nr.105

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4.4.1.3 Ermittlung des Ausgangsrisikos 
Die Ermittlung des Ausgangsrisikos aus einer Kombinationsmatrix erfolgt analog (Tabelle A.3 aus 
DVGW Information Wasser Nr. 105). 
Tabelle 3: Kombinationsmatrix zur Ableitung des Ausgangsrisikos aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit, 
Quelle: Tabelle A.3 DVGW Information Wasser Nr. 105 
 
Tabelle 4: Klassifizierung für das Ausgangsrisiko, Quelle: Tabelle A.4 DVGW Information Wasser Nr. 105 
 
4.4.2 Risikobewertung 
Ausgehend vom Ausgangsrisiko am Ort der identifizierten Gefährdungsereignisse wird im nächsten 
Schritt das Risiko für das Rohwasser nach dem Transport durch die ungesättigte und gesättigte 
Zone bewertet. 
Hierbei ist nach [24] die Vulnerabilität, d.h. die Verschmutzungsempfindlichkeit des Untergrundsys-
tems (Boden, ungesättigter und gesättigter Bereich) in zwei Schritten zu untersuchen und zu be-
werten und daraus das Risiko für das Rohwasser abzuleiten:

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• Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers  
• Bewertung der Vulnerabilität des Rohwassers 
 
Die Risikoabschätzung kann grundsätzlich stoffspezifisch oder nicht stoffspezifisch durchgeführt 
werden. Da quantifizierbare Auswertungen zum Schadensausmaß aufgrund der großen Anzahl von 
potenziellen Gefährdungsereignissen (Lage, Menge, Art der Stoffe) nicht umsetzbar sind und eine 
Quantifizierung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, wird die Risikoabschätzung intrinsisch, 
d.h. nicht stoffspezifisch durchgeführt. Die beiden Teil-Vulnerabilitäten werden in Anlehnung an [24] 
gleich gewichtet, da nicht bekannt ist, welche Prozesse eine stärkere Rolle bei der Risikoverminde-
rung spielen. 
4.4.2.1 Vulnerabilität des Grundwassers 
Nach [24] beschreibt die Vulnerabilität des Grundwassers (VGW) die Schutzwirkung der grundwas-
serüberdeckenden Schichten und des Bodens, d.h. der gesamten ungesättigten Zone. Für die Be-
wertung der Vulne rabilität des Grundwassers wurde die in Tabelle 5 dargestellte Klassifizierung 
angesetzt. 
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird gemäß der Kartierung (vgl. Kapitel 5.1) für 
den gesamten Bereich der Zonen I und II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen als „ungünstig“ 
bewertet.  
Die Vulnerabilität des Grundwassers ist bei Eingriffen in den Untergrund grundsätzlich erhöht. So 
wird die schützende Grundwasserüberdeckung im Zuge der Errichtung der Stadtbahn-Trasse teil-
weise bis vollständig entfernt und damit die Vulnerabilität des Grundwassers erhöht. Des Weiteren 
ist eine größere Vulnerabilität bei geringem oder fehlendem Flurabstand gegeben, z.B. bei unterir-
dischen Rohrleitungen, Abwasserkanälen, Straßenabläufen oder Bohrungen. Unsicherheiten, z.B. 
in Bezug auf die Bauausführung oder die lokalen Bedingungen sind grundsätzlich durch eine Hö-
herbewertung zu berücksichtigen. Der Abtrag von Deckschichten und die Unsich erheiten werden 
im Sinne eines Worst-Case-Szenarios durch eine Höherbewertung berücksichtigt.  
Aufgrund der ungünstigen geogenen Bedingungen (vgl. Kapitel 5.1) sowie der vorgesehenen Ein-
griffe in den Untergrund wird die Vulnerabilität des Grundwassers bei den betrachteten Alternativen 
A1, A9 und A1a für alle Gefährdungen als „sehr hoch“ eingeschätzt.

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Tabelle 5: Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers  
Klasse/      
Priorität VGw Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung   
(gemäß [42]) 
sehr gering 0,2 günstig 
gering 0,4 günstig bis mittel 
mittel 0,6 mittel 
hoch 0,8 ungünstig 
sehr hoch 1 (sehr) ungünstig 
 
4.4.2.2 Vulnerabilität des Rohwassers 
Zur Ermittlung des Schadensausmaßes im Rohwasser wird als Maß der Vulnerabilität des Rohwas-
sers (VRW) die Fließzeit vom Ort der Gefährdung bis zu den Grundwasserfassungen herangezogen. 
Hierfür wird ein kalibriertes Grundwasserströmungsmodell eingesetzt (vgl. Anlage IX). Die ermittel-
ten Fließzeiten werden in Bereiche mit gleicher Fließzeit differenziert.  
Tabelle 6: Bewertung der Vulnerabilität für das Rohwasser anhand der Fließzeit 
Klasse/      
Priorität VRW Bezeichnung Fließzeit bis zur              
Grundwasserfassung 
sehr gering 0,2 vernachlässigbar nicht im Einzugsgebiet 
gering 0,4 unbedeutend /ak-
zeptabel > 100 d 
mittel 0,6 nicht vernachlässig-
bar ≤ 100 d – 50 d 
hoch 0,8 bedeutend ≤ 50 d – 7 d 
sehr hoch 1 gravierend ≤ 7 d 
 
Die Gesamtvulnerabilität Vges ergibt sich aus der Vulnerabilität des Grundwassers und der Vulnera-
bilität des Rohwassers gemäß [24] wie folgt: 
𝑉𝑔𝑒𝑠 =  𝑉𝐺𝑊 ∙ 𝑉𝑅𝑊 (1)

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Dabei ist 
Vges Faktor der Gesamtvulnerabilität 
VGW Faktor der Vulnerabilität des Grundwassers 
VRW Faktor der Vulnerabilität des Rohwassers 
 
4.4.2.3 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Das Risiko für das Rohwasser R RW ergibt sich gemäß [24] aus dem Ausgangsrisiko R A und der 
Gesamtvulnerabilität Vges: 
𝑅𝑅𝑊 =  𝑅𝐴 ∙ 𝑉𝑔𝑒𝑠 (2) 
Das Risiko für das Rohwasser wird gemäß DVGW Information Wasser Nr. 105 nach dem Hand-
lungsbedarf klassifiziert. 
Tabelle 7: Klassifizierung für Risiko für das Rohwasser, Quelle: Tabelle A.7 DVGW Information Wasser Nr. 105

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4.5 Einsatz eines Grundwasserströmungsmodells 
4.5.1 Modellgrundlage  
Für die Ermittlung der Vulnerabilität des Rohwassers wurde ein Grundwasserströmungsmodell ver-
wendet, das bereits im Rahmen der Untersuchungen zur Verlegung des Galgenbergsees erstellt 
und eingesetzt wurde. Das 6-schichtige Grundwassermodell hat eine Gesamtausdehnung von ca. 
70 km² und wurde mit dem Programsystem PCGEOFIM erstellt (vgl. [9], [8]). Im Kernbereich des 
Modells befindet sich das Wasserwerk Hochkirchen mit den Gewinnungsbrunnen, der östliche Mo-
dellrand wird durch den Rhein abgebildet. 
Das vorliegende Modell wurde für den aktuellen Modelleinsatz im Rahmen der Gefährdungsbeur-
teilung präzisiert. Hierbei erfolgte eine Modellnetzverfeinerung im Kernbereich der Wassergewin-
nung Hochkirchen mit einer Diskretisierung von 12,5 m x 12,5 m sowie eine Anpassung der Rand-
bedingungen an aktuelle Verhältnisse, u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Galgen-
bergsees. 
Detaillierte Informationen zum Modell und zu den Modellrandbedingungen sind der Modelldoku-
mentation in der Anlage IX zu entnehmen. 
4.5.2 Entwickeln der Rechenläufe  
Auf der Grundlage des angepassten Modells wurden anschließend Worst-Case-Szenarien für die 
einzelnen Trassenverläufe entwickelt. In Abstimmung mit der RheinEnergie wurde von einem Ext-
remfall mit maximaler Förderung über 90 Tage im Wasserwerk Hochkirchen bei Ausfall der Förde-
rung im Wasserwerk „Weißer Bogen“ ausgegangen. Der Rechenfall EXTREM sieht Folgendes vor: 
• Fördermenge WW Hochkirchen: 90.000 m³/d für 90 Tage  
• Außerbetriebnahme der Brunnen „Weißer Bogen“ 
Da sich die hydrologischen Verhältnisse auf die Grundwasserströmung auswirken und ggf. zu einer 
Änderung der Grundwasserfließrichtung führen können, werden neben einem Szenario für mittlere 
hydrologische Verhältnisse (mittlerer Rheinwasserstand und mittlere Grundwasserneubildung) je-
weils Szenarien für jeweils ein repräsentatives Hoch- oder Niedrigwasserszenario berechnet. Weil 
insbesondere der Gradient der Grundwasserniveaus an den Brunnen in Bezug auf den Rheinwas-
serstand den Fließzustand beeinflusst und ggf. eine Änderung der Fließrichtung bewirken kann, 
und weniger die absoluten Wasserspiegelhöhen, wurde aus dem zurückliegenden hydrologischen 
Zeitraum 2000 bis 2021 ein Zustand mit maximalem Gradienten in Richtung zum Rhein (Szenario 
Niedrigwasser) und ein Zustand mit maximalem Gradienten in Richtung zu den Brunnen (Szenario 
Hochwasser) angesetzt. Diese Modellansätze sind in der Modelldokumentation in Anlage IX detail-
liert beschrieben.

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Es wird vereinfacht angenommen, dass der potenzielle Stoff mit der Grundwasserströmung advek-
tiv transportiert wird. Folglich werden weitere Prozesse wie Dispersion, Stoffabbau und Sorptions-
prozesse vernachlässigt. 
Die Modellrechnungen erfolgten instationär über einen Vorlauf mit mittleren Verhältnissen und an-
schließendem Extremfall über 90 Tage. Die Grundwasserströmungsverhältnisse am Ende der 90 
Tage mit maximalen Fördermengen wurde zur Ermittlung der Grundwasserfließzeiten (Strombah-
nenberechnung) der Worst-Case-Szenarien herangezogen.  
4.5.3 Auswertung der Modellergebnisse 
Für den Zeitpunkt „nach 90 Tagen“ wurde die Fließzeit vom Ort der Gefährdung bis zu den Grund-
wasserfassungen ermittelt. Hierfür wurde das Partikel-Tracking-Verfahren eingesetzt, bei dem mar-
kierte Teilchen an den jeweiligen Trassenführungen im Grundwasser platziert wurden. Die markier-
ten Teilchen breiten sich advektiv mit dem berechneten Strömungsverhältnissen (Zeitpunkt nach 90 
Tagen) aus. Aus der Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ausgehend vom Startpunkt der Teil-
chen lassen sich die Stromlinien zurückrechnen. Die Fließzeiten wurden jeweils farblich gemäß 
Kapitel 5.4 klassifiziert. 
4.6 Maßnahmen zur Risikobeherrschung 
Für die im Zuge der Risikoabschätzung identifizierten Risiken, für die ein zusätzlicher Handlungs-
bedarf abgeleitet wurde, müssen entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung erarbeitet 
werden (vgl. [21], [24]). Dabei können einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen zur 
Beherrschung der identifizierten Risiken ausgearbeitet werden. Diese können auf unterschiedlichen 
Ebenen ansetzen (technisch, organisatorisch /betrieblich, personell), unterschiedlich schnell um-
setzbar sein und deren Wirkung auch unterschiedlich schnell eintreten. Vorbeugende Maßnahmen 
sollten hierbei bevorzugt werden.  
Technische Maßnahmen umfassen u.a. Redundanzen, Objektschutz, Automatisierung, Sanierung 
oder die Außerbetriebnahme von Brunnen. Organisatorische Maßnahmen sind z.B. Instandhal-
tungs-/Wartungspläne, Maßnahmenpläne, Krisenmanagement- und Notfallpläne sowie Arbeitsan-
weisungen. Zu den personellen Maßnahmen gehören u.a. die Schulung und Sensibilisierung von 
Personal sowie die Einweisung von Fremdfirmen.  
Für den Bau und den Betrieb der Alternativen A1, A9 und A1a kommen maßgeblich folgende Maß-
nahmen in Betracht: 
Technische Maßnahmen: 
• Temporäres Abschalten einzelner Trinkwasserbrunnen 
• Grundwassermonitoring

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• Überwachung der Grundwasserqualität an Vorfeldmessstellen 
• Objektschutz, Baustellenumzäunung  
• Hochwasserschutzmaßnahmen (bereits vorhanden) 
• Vorhalten einer mobilen Desinfektion mit Chlor 
• Verwendung von zertifizierten Bauteilen und Baustoffen 
• Verwendung von hygienisch unbedenklichen und nicht wassergefährdenden Materialien  
• Sachgemäße Wahl der Verlege- und Bauverfahren 
• Kurze Lagerungszeiten bei Materialien und Baustoffen, Redundanzen bei Materialien, 
Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb WSG II 
Organisatorische Maßnahmen: 
• Krisenmanagementplan, Notfallplan 
• Einhalten oder Neuerstellen von Maßnahmenplänen (u.a. Maßnahmenplan zum Arbeiten in 
Wasserschutzgebieten) 
• Erstellen von Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen 
• Prüf-, Instanthaltungs- und Wartungspläne, Dokumentation von Störungen 
• Netzverbund mit benachbarten Wasserwerken (bereits vorhanden) 
Personelle Maßnahmen: 
• Sensibilisierung und Schulung des Personals zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten (RiSt-
WAG) 
• Fachgutachterliche, hydrogeologische Baubegleitung  
• Sicherheitsbegehungen 
• Korrekte Auslegung der Anlagen und Infrastruktur (z.B. Entwässerungsleitung, Pumpen-
kammer, Gleisbett) 
• Sorgfältige Bauüberwachung, Einhaltung aller vorgegebenen Anforderungen für den Bau 
und den Betrieb der Trasse (z.B. Maßnahmenplan zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten) 
Für viele Maßnahmen liegen entsprechende Empfehlungen in DVGW-Regelwerken vor, die einer 
Liste in [23] zu entnehmen sind.

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4.7 Ermittlung des Restrisikos 
Anschließend wird das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risi-
kobeherrschung ein zweites Mal berechnet. Dies entspricht dem Restrisiko. Die Vorgehensweise 
ist die gleiche wie bei der Ermittlung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wird jedoch angenommen, 
dass sich für einzelne Gefährdungsereignisse die Eintrittswahrscheinlichkeiten und ggf. das Scha-
denausmaß durch die Maßnahmen zur Risikobeherrschung verringern und diese folglich herunter-
gestuft werden können. 
5 BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS 
5.1 Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und des Grundwasserleiters 
Das im Wasserwerk Hochkirchen für die Versorgung bereitgestellte Trinkwasser wird komplett aus 
Grundwasser gewonnen. Grundwasser ist generell eine optimale Ressource für die Trinkwasserge-
winnung, da es in seiner natürlichen Form meist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen ist und 
aus diesem Grund nicht weiter aufbereitet werden muss. Dies ist der Schutz - und Reinigungswir-
kung des Untergrundes zu verdanken [39]. Dabei finden komplexe Vorgänge des Stoffabbaus, der 
Adsorption/Desorption und Umwandlung und Wechselwirkungen zwischen Sickerwasser und Ge-
steinsmatrix statt, wobei die Verweilzeit des Sickerwassers in der gesamten Bodenzone für die 
Schutzfunktionswirkung als ein Hauptparameter anzusehen ist. 
Diese natürliche Schutzfunktion der: 
• ungesättigten (Sickerzone)  
• gesättigten Untergrundschichten (Grundwasserleiter) 
stellt im Trinkwasserschutz die erste Barriere  gegen den Eintrag unerwünschter Stoffe in das 
Grundwasser dar. Diese ist abhängig von den jeweiligen geologischen, hydrogeologischen und hyd-
rochemischen Standortbedingungen und kann sehr unterschiedlich sein. Während die Sickerbewe-
gung in der Sickerzone überwiegend vertikal verläuft, ist die Grundwasserbewegung in der gesät-
tigten Zone eher horizontal ausgerichtet. 
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (ungesättigte Zone) 
Die natürliche Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und der Aufbau der Grundwasserüber-
deckung sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt 101 [22] bei der Bemessung eines Wasserschutzgebietes 
zu berücksichtigen.  
Die „Grundwasserüberdeckung“ umfasst hierbei alle „Gesteinskörper oberhalb der Grundwasser-
oberfläche“ (vgl. [26]), d.h. neben den Deckschichten wird der wasserungesättigte Teil des Grund-
wasserkörpers miterfasst.

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Bei der Charakterisierung der Grundwasserüberdeckung geht es darum, die Schutzwirkung dieser 
Schichten bezüglich potenzieller Schadstoffeinträge im Rahmen der Risikoabschätzung bewerten 
zu können. Hierbei gilt es insbesondere, ungünstige Verhältnisse als zusätzlichen Risikofaktor für 
potenzielle Gefährdungsereignisse zu beachten. Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrah-
menrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß-
nahmen im Bereich der Wasserpolitik [36] fordert u.a. eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewer-
tung aller Grundwasserkörper. Vor diesem Hintergrund wurde das Schutzpotenzial der Grund-
wasserüberdeckung vom Staatlichen Geologischen Dienst Deutschlands (SGD) mittels numeri-
scher Bodenwasserhaushalts- und Sickerwassermodellen sowie GIS -Systemen bewertet und in 
Karten darge stellt, [42]. In Anlehnung an die LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG -
Wasserrahmenrichtlinie [31], [32] ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung in 3 Klassen 
zu beurteilen:  günstig – mittel – ungünstig. 
Günstige Verhältnisse liegen vor bei durchgehender, großflächiger Verbreitung, großen Mächtigkei-
ten und überwiegend bindiger Ausbildung der Überdeckung.  
Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Ausbildung bei geringen Mächtigkeiten sowie trotz 
großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Wasserdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhalte-
vermögen.  
Für Nordrhein-Westfalen wurden hierbei mittels empirischer Methoden vorhandene Flächeninfor-
mationen (Hydrogeologische Karte im Maßstab 1 : 100 000 ) und Punktinformationen (Schichten-
verzeichnisse aus Bohrungen) mit hydrogeologischem Informationsgehalt über eine 2-stufige Be-
wertung der Deckschichten und der kf-Wert-Klassen des darunter liegenden Anteils der Grundwas-
serüberdeckung eine Gesamtbewertung über eine Matrix durchgeführt (vgl. [32]) und gemäß den 
LAWA-Vorgaben bewertet (vgl. Abbildung 8).  
Wie in Kapitel 3.3 beschrieben, steht am Standort oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht 
aus Hochflutlehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassen-
sande/-kiese des Hauptgrundwasserleiters. Aufgrund der geringmächtigen bindigen Deckschicht in 
Verbindung mit der hohen Wasserdurchlässigkeit der darunter liegenden wasserungesättigten Zone 
des Grundwasserkörpers ist von einer „ungünstigen“ Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung 
auszugehen. 
Gemäß der Bewertung des Staatlichen Geologischen Dienstes (vgl. [31]) liegen in der gesamten 
Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen insgesamt ungünstige Bedingungen vor.  
In der Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen liegen geogen bedingt demnach ungünstige 
Rückhalteeigenschaften gegenüber Stoffeinträgen vor, so dass ein potenzieller Stoff in kurzer Zeit 
nahezu ungehindert in den Grundwasserleiter absickern kann.

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Abbildung 8: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Standort [7]   
 
Schutzfunktion des Grundwasserleiters 
Zur Bewertung der Schutzfunktion des Grundwasserleiters ist die Durchlässigkeit des Grundwas-
serleiters eines der maßgeblichen Kriterien. Je höher diese ist, desto schneller können Stoffe im 
Grundwasser vom Ort eines Eintrages bis zur Fassungsanlage gelangen. 
Eine Beschreibung der hydrogeologischen Standortbedingungen ist in Kapitel 3.3 enthalten. Dem-
nach ist das Einzugsgebiet der Wassergewinnun g Hochkirchen durch ein sehr durchlässiges 
Grundwasserleitersystem mit kf-Werten im Bereich von ca. 2*10 -3 m/s bis ca. 1*10-2 m/s gekenn-
zeichnet (vgl. Kapitel 3.3). Durch die sehr hohe Durchlässigkeit können eingetragene Stoffe ver-
gleichsweise schnell bis zur Rohwassergewinnung transportiert werden. Die Schutzfunktion des 
Grundwasserleiters vergrößert sich somit mit zunehmendem Fließweg und entsprechend größerer

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Fließzeit. Dies gilt generell für alle Stoffe, jedoch unterscheidet sich deren Rückhalte- und Schutz-
vermögen in Abhängigkeit der Eigenschaften der jeweiligen Stoffe. Je länger ein Stoff im Grund-
wasser transportiert wird, desto verstärkt wirken auch Prozesse w ie Stoffabbau, Retardation und 
Dispersion und führen so zur Verringerung der Schadstofffahne. Während z.B. bei mikrobiellen Ver-
unreinigungen von einem vollständigen Abbau nach 50 bis 100 Tagen ausgegangen werden kann, 
können andere Stoffe, die schwer oder nicht abbaubar sind, ohne maßgebliche Verringerung der 
Konzentration, nur durch den Fließweg verzögert, im Grundwasser transportiert werden.  
Die Fließzeit bis zur Fassungsanlage ist Grundlage für die Auslegung der Schutzzonen. Hierbei 
wird – unter Berücksichtigung der hydrogeologischen und hydrologischen Standortbedingungen – 
die Wasserschutzzone II mindestens bis zu der Linie ausgelegt, von der aus das Grundwasser eine 
Fließzeit von 50 Tagen bis zur Fassungsanlage benötigt (vgl. [22]).  
Die Wasserschutzzone II Hochkirchen ist mit doppelter Abstandsgeschwindigkeit und entsprechend 
einer Fließzeit von 100 Tagen ausgelegt. Damit ist gesichert, dass keine mikrobiellen Verunreini-
gungen in das Rohwasser gelangen können. 
5.2 Beschreibung des Trinkwasserversorgungssystems 
Versorgungsgebiet  
Die RheinEnergie AG betreibt sechs Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwe-
cken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen 
in Raderthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Planungsgebiet. Das ge-
förderte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe-
reitet. 
Das Wasserwerk Hochkirchen versorgt rund 450 000 Menschen in den linksrheinischen Kölner 
Stadtteilen sowie in den Kommunen Frechen, Pulheim und Brühl mit Trinkwasser. Die Wasserwerke 
Hochkirchen und Weiler geben hierbei etwa die gleichen Mengen ab (Verhältnis 1 : 1). 
Technischer Aufbau 
Die Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus zwei Brunnengalerien, die jeweils von 
West nach Ost gereiht sind. Die Galerie West befindet sich westlich des Wasserwerksgebäudes 
und besteht aus 12 Brunnen  (vgl. Anlage I und [20]). Östlich liegen die weiteren 10 Brunnen der 
Galerie Ost. Sämtliche Brunnen sind im Grundwasserleiterkomplex 1 bis in eine Tiefe von ca. 18 m 
u. GOK bis 25 m u. GOK verfiltert.  
Zwei Heberleitungen DN 1000 verbinden die Brunnen der beiden Galerien und münden jeweils in 
einem Sammelbrunnen (Pumpenhaus). Mittels der Heberleitungen wird das Rohwasser der Einzel-
brunnen über das Prinzip der „kommunizierenden Röhren“ gemeinsam gefasst und im

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Sammelbrunnen über selbstansaugende Pumpen gefördert. Einzelne Brunnen können somit abge-
schiebert, aber nicht getrennt erfasst werden. 
Ausgehend vom Pumpenhaus wird das Rohwasser in die Trinkwasserreinigungsanlage geleitet und 
dort gereinigt. Die Reinigungsanlage besteht aus einer Aktivkohleanlage mit mehreren Aktivkohle-
filtern sowie einer Entsäuerungsanlage. Diese Trinkwassereinigungsanlage entfernt unerwünschte 
Stoffe wie Schadstoffe und Kohlensäure aus dem Rohwasser ist aber zur Entfernung mikrobieller 
Verunreinigungen ungeeignet. Durch die bestehende Aufbereitung erfolgt somit keine Elimination 
einer potenziellen mikrobiellen Verunreinigung.  
Früher wurde zur Entfernung mikrobieller Belastungen in einigen Wasserwerken in Köln zusätzlich 
ein chemisches Desinfektionsmittel eingesetzt. Die Laboranalysen zeigten, dass die einwandfreie 
hygienische Qualität auch ohne den Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln gewährleistet 
werden kann. Seit 1994 wird aufgrund der ausgezeichneten mikrobiologischen Reinheit des gewon-
nenen Rohwassers keine chemische Desinfektion mehr eingesetzt. Jedoch steht den Wasserwer-
ken der RheinEnergie AG eine mobile Desinfektionsanlage mit Chlor zur Verfügung, die im Risikofall 
vorübergehend eingesetzt werden kann. 
Das geförderte Wasser gelangt von den Brunnen über die Reinigungsanlage innerhalb von wenigen 
Stunden in das Trinkwasserversorgungsnetz. Aufgrund der zuvor genannten Fakten (schnelle Pas-
sage der Gewinnungsanlage, keine Desinfektion) ist das Risiko durch mikrobielle Belastungen deut-
lich erhöht. 
Tabelle 8: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie Ost 
Brunnen Filter OK     
[m u. GOK] 
Filter OK     
[m u. GOK] 
Filterlänge   
[m] 
Endteufe     
[m u. GOK] 
HO1.O 13,2 25,2 12,0 26,5 
HO2.O 12,3 19,3 7,0 20,6 
HO3.O 12,0 16,0 4,0 17,5 
HO4.O 12,3 17,3 5,0 18,8 
HO5.O 13,2 17,2 4,0 18,7 
HO6.O 13,0 17,0 4,0 18,5 
HO7.O 14,8 18,8 4,0 20,3 
HO8.O 12,1 24,1 12,0 26,0 
HO9.O 12,9 18,9 6,0 20,4 
HO10.O 13,7 17,7 4,0 19,1

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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
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Tabelle 9: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie West 
Brunnen Filter OK     
[m u. GOK] 
Filter OK     
[m u. GOK] 
Filterlänge   
[m] 
Endteufe     
[m u. GOK] 
HO1.W 13,41 20,41 7,0 20,91 
HO2.W 12,1 18,1 6,0 19,6 
HO3.W 12,0 21,0 10,0 22,5 
HO4.W 11,3 20,3 9,0 21,8 
HO5.W 13,25 21,25 8,0 22,75 
HO6.W 13,20 20,20 7,0 21,70 
HO7.W 12,7 22,7 10,0 24,3 
HO8.W 13,07 19,07 6,0 20,52 
HO9.W 12,9 18,9 6,0 20,4 
HO10.W 16,13 23,13 7,0 24,63 
HO11.W 17,32 23,32 6,0 26,70 
HO12.W 16,8 23,8 7,0 25,3 
 
Qualitätssicherung 
Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers werden im Wasserlabor der RheinEnergie AG eine große 
Anzahl von Wasserproben aus allen Stufen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung 
mit hohem Automatisierungsgrad untersucht und überwacht.  
Einen Überblick über das Überwachungsprogramm gibt Tabelle 10. U.a. wird das Rohmischwasser 
seit März 2022 im Zuge der Verlagerung des Galgenbergsees engmaschig (3 x wöchentlich) über-
wacht. 
Die Ergebnisse der Messungen werden halbjährlich dem Gesundheitsamt Köln mitgeteilt. Zudem 
steht das Gesundheitsamt Köln im stetigen Austausch mit der RheinEnergie AG und wird bei Auf-
fälligkeiten, Überschreitungen oder Verdachtsfällen sofort informiert.

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Tabelle 10: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen 
Ort  Mikrobiologie Sonstige Parameter 
Brunnen 2 x jährlich + PFT 1 x jährlich RWRi1) Gruppe I + PFT 
1 x jährlich RWRi1) Gruppe I und II + Prosit. 
Rohwasser  3 x wöchentlich 
(Ost, West) 
6 x jährlich Gruppe B                                       
(Ost, West, Wasserbehälter, Sammelrohwasser) 
Behälterabläufe 4 x wöchentlich - 
Flachbettbelüfter, 
Abläufe 2 x wöchentlich - 
Filterkessel 1 x monatlich chemisch/physikalische Parameter  
Werksausgang 4 x wöchentlich im Wechsel 1 x bzw. 2 x wöchentlich Gruppe A  
9 x jährlich Gruppe B  
1)Richtlinie für die Rohwasserüberwachung  
Grundwassermonitoring 
Die Grundwasserqualität im Einzugsgebiet der Wassergewinnung Hochkirchen wird an über 20 
Grundwassermessstellen im Umfeld überwacht. Die Lage der Grundwassermessstellen im Vorfeld 
der Wassergewinnung Hochkirchen ist aus Abbildung 9 ersichtlich.  
Hierbei erfolgt ein jährliches Monitoring an 22 Grundwassermessstellen hinsichtlich der Parameter 
der Trinkwasserversorgung (ausschließlich mikrobiologischer Parameter). Darüber hinaus werden 
zum Teil quartalsweise PFT- und HET-Konzentrationen an weiteren Grundwassermessstellen ana-
lysiert.  
Im Nahbereich der geplanten Trassen A1, A9 und A1a auf Höhe deren Kreuzung mit der Galerie 
bei HO2.O (Kreuzung A1 , A1a) sowie HO12.W (Kreuzun g der A9) befinden sich derzeit keine 
Grundwassermessstellen.

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Abbildung 9: Lageplan mit Brunnen WW Hochkirchen (blaue Markierung) sowie im Umfeld vorliegende Grundwassermessstel-
len (rote Markierung), Quelle: RheinEnergie AG 
5.3 Wasserrecht Hochkirchen 
Für das Wasserwerk wurde am 25.03.2009 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, aus 22 Brun-
nen auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf-Land Grundwasser (Fassung Hochkirchen) in einer 
Menge von:    
• 20 Mio m³/a, max. 90.000 m³/d, max. 5000 m³/h  
zu fördern, um es als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsgebiet zu verwenden. Diese Bewil-
ligung ist bis zum 31.03.2029 befristet.  
5.4 Wasserschutzgebiet Hochkirchen 
Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz des Grundwassers vor nachteili-
gen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen wurde ein

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Wasserschutzgebiet festlegt. Das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Hochkirchen erstreckt 
sich insgesamt über eine Fläche von ca. 22 km² und is t in die Zone I (Fassungsgebiet), Zone II 
(engere Zone) und III (weitere Zone) gegliedert (vgl. Abbildung 10). 
Die Wasserschutzzonen sind im Allgemeinen wie nachfolgend definiert [22]: 
Schutzzone I (Fassungsbereich): 
Die Schutzzone I dient dem Schutz in unmittelbarer Nähe der Fassungsanlage vor jeglicher Verun-
reinigung. Die WSZ I des Wasserschutzgebietes Hochkirchen ist mit einem Abstand von 15 x 15 m 
um jeden Brunnen bemessen und nur dem Betreiber des Wasserwerkes zugänglich.  
In diesem Bereich ist jede Nutzung mit Ausnahme von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der 
Wassergewinnung dienen, verboten.  
Die Trassen der betrachteten Alternativen A1, A9 und A1.a queren nicht die Zone I der Gewin-
nungsbrunnen des Wasserwerkes Hochkirchen. Bei der Alternative A1 reicht die Trasse bis unmit-
telbar an den Fassungsbereich des Brunnens HO.02 heran.  
Schutzzone II (Engere Schutzzone): 
Die Schutzzone II muss mindestens bis zur 50-Tage-Linie reichen, d.h. der Linie, von der aus das 
Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen bis zur Fassungsanlage benötigt. Die Engere Schutzzone 
soll die Verunreinigung des Grundwassers insbesondere durch pathogene Mikroorganismen sowie 
durch sonstige Beeinträchtigungen verhindern. 
Die Wasserschutzzone II Hochkirchen ist mit doppelter Abstandsgeschwindigkeit und entsprechend 
einer Fließzeit von 100 Tagen ausgelegt. Die WSZ II hat eine Fläche von ca. 3,1 km² und reicht von 
Militärring im Norden bis zur BAB 555 im Süden und darüber hinaus. Westlich ist die WSZ II von 
der Brühler Landstraße bis etwa zur Konrad-Adenauerstraße in Richtung Osten begrenzt.  
Schutzzone III (Weitere Schutzzone): 
Die Schutzzone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, besonders durch nicht 
oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. Die Zone 
III deckt im Optimalfall das gesamte Einzugsgebiet ab.  
Die Schutzzone III der Wassergewinnung Hochkirchen reicht im Osten bis zum Rhein. Die WSZ III  
ist bis zum Raderberg-/Bayenthalgürtel im Norden, bis zur Bahnlinie Köln-Zollstock im Westen und 
im Süden bis nach Rodenkirchen abgegrenzt. 
Für die einzelnen Zonen wurden entsprechend Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten er-
teilt (vgl. [11]).

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Abbildung 10: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [7] 
5.5 Geplante Maßnahmen 
Für die nächsten Jahre ist eine Erneuerung der Brunnenleitung zwischen den Wassergewinnungen 
Hochkirchen und Weißer Bogen in einer Gesamtlänge von ca. 7,5 km vorgesehen. Die Planungs-
arbeiten hierzu laufen bereits. Die Brunnenleitung quert nördlich der Wasserwerksgebäude die Al-
ternativen A1 und A1a.  
Weitere konkrete Maßnahmen sind im Wasserwerk Hochkirchen derzeit nicht geplant.  
Die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie [37] und deren Umsetzung in na tionales 
Recht bis Januar 2023 sieht eine Erweiterung des Parameterumfanges und Änderung der Grenz-
werte der Parameter vor. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass künftige Anforderungen 
stetig strenger werden, wird derzeit eine Erweiterung der besteh enden Aufbereitungsanlage ge-
prüft.  
 
 
Wasserwerk Hochkirchen

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6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1 
6.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1 
Allgemeiner Trassenverlauf 
Bei der A1 wird die Stadtbahn auf einem Brückenbauwerk über den Verteilerkreis und bei Station 
0+600 ebenerdig bis zur Überführung Weißdornweg geführt (vgl. Abbildung 11).   
Das Brückenbauwerk der Alternative A1 verläuft ausgehend von der Haltestelle Arnoldshöhe in der 
Bonner Straße und überquert den Verteilerkreis. Auf Höhe des Verteilerkreises verschwenkt die 
Trasse des Bauwerks leicht in westliche Richtung und verläuft entlang des Tankstellenparkplatzes. 
Bis auf den nördlichen Rampenbereich liegt das komplette Bauw erk in der Wasserschutzzone II. 
Das Brückenbauwerk wird für zwei Gleisrichtungen konzipiert. 
 
Abbildung 11: Auszug aus dem Lageplan - Entwässerungsplan A1 [16] 
Das Bauwerk verläuft zwischen Haltstelle Arnoldshöhe und dem Verteilerkreis in direkter Nähe zu 
einer Bushaltestelle und Buswendeanlage, die zukünftig entfallen. Südlich des Verteilerkreises be-
findet sich eine Tankstelle. Die der Tankstelle zugehörige Flüssiggastankanlage liegt im Baubereich 
und wird bauzeitlich stillgelegt. Die DHL Packstation im seitlichen Bereich der Tankstelle liegt im 
Baufeld eines Brückenpfeilers und muss dauerhaft versetzt werden. Das Brückenbauwerk kollidiert 
zudem mit der im Vertei lerkreis befindlichen Skulptur „Standortmitte “. Diese muss bauzeitlich

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demontiert und anschließend wieder an die alte Position gesetzt werden. Das Fundament soll hier-
bei erhalten bleiben. 
Die Rampe des Brückenbauwerks befindet sich mittig auf der Bonner St raße. Auf der Westseite 
liegt in ca. 20 m Entfernung der Tennisclub Arnoldshöhe, auf der Ostseite in ca. 20 m Entfernung 
die All Saints Church und das evangelische Militärpfarramt. Weitere Wohnbebauung liegt in größe-
rer Entfernung zum Bauwerk. Das Bauwerk verläuft über den Parkplatz der Tankstelle. Das Ge-
bäude der Tankstelle ist dabei ca. 30 m von der Trasse entfernt. Im begrünten Gebiet befindet sich 
zudem in einem Abstand von ca. 150 m das Wasserwerk Hochkirchen. 
Konstruktion in der Wasserschutzzone II 
In der WSZ II ist das Versickern von Flüssigkeiten im Bereich des Bahnkörpers auszuschließen. 
Dafür wird auf dem Planum eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) verlegt. Die Sickergräben werden 
ebenfalls damit ausgekleidet. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen 
dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein. 
Leitungen und Kanäle im zukünftigen Bauwerksbereich 
Diverse Leitungen kollidieren mit dem Bauwerk bzw. den Baufeldern. Für die Gefährdungsbeurtei-
lung besonders relevant ist ein Mischwasserkanal auf der Bonner Straße, der parallel zum Bauwerk 
verläuft. Dieser muss in der dritten Bauphase zurückgebaut werden. Darüber hinaus müssen einige 
Strom-, Telekommunikations- und Fernmeldekabel verlegt werden.  
Zudem kreuzt die Trasse der A1 die Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen bei Station 
0+660. Zur Entlastung der Galerie bei Überfahrung durch die Stadtbahn ist eine eigens gegründete 
Tragplatte vorgesehen. Die Planung dieser Tragplatte wird erst nach Festlegung der Vorzugsvari-
ante erarbeitet. 
Gründungen 
Auf Grundlage der geotechnischen Vorerkundungen hat der Bodengutachter eine Gründungsemp-
fehlung für eine Flachgründung ausgesprochen, sofern die oberste Bodenschicht ausgetauscht 
wird. Eine abschließende Aussage zur Gründung kann erst nach einer detaillierten geotechnischen 
Erkundung getroffen werden. Die Vorplanung sieht daher in dieser Planungsphase eine Tiefgrün-
dung vor. 
Entwässerung 
Zur Entwässerung des Brückenbauwerks ist auf dem Überbau von der Mitte des Querschnitts zu 
beiden Seiten je eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen. In Längsrichtung ist zum Widerlager 
Nord eine Neigung von 4,0 % und zum südlichen Widerlager von 2,95 % geplant. Die Entwässe-
rungsleitungen werden unterhalb beider Kappen montiert und an die Strecken -entwässerung

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angeschlossen. Die bauzeitliche Entwässerung im Bereich der WSZ II ist über den neuen Kanal 
vorgesehen. 
Baulogistik  
Die übergeordneten Planungsgrundsätze für die Baulogistik sehen folgende Planungsmaxime vor:  
• Reduzierung der Baustelleneinrichtungsflächen auf ein Minimum bei gleichzeitiger Berück-
sichtigung der Mindestanforderungen  
• Aufrechterhaltung der Gebäudezufahrten während und der minimalen Verkehrsbeziehun-
gen während der Bauzeit  
• Entflechtung des öffentlichen und des Baustellenverkehrs soweit möglich - Reduzierung der 
Anzahl an notwendigen stationären Baustelleneinrichtungsflächen  
• Reduzierung der Umbauzustände für die bauzeitliche Verkehrsführung Bestandteile der 
Baustelleneinrichtung  
• Die BE-Flächen sollten idealerweise und soweit zulässig an das Baufeld grenzen 
• Der Baumbestand innerhalb der BE wird, sofern nicht anders ausgewiesen, geschützt und 
bleibt erhalten.  
• Ein Mindestabstand zur Bebauung von 1 m (für kurzzeitige Aktivitäten) und 3,5 m (dauerhaft 
neben dem Baufeld) bleibt erhalten.  
• Gebäudezufahrten sind prinzipiell aufrechtzuerhalten. Kurzzeitige Unterbrechungen der Zu-
gänglichkeiten sind jedoch möglich.  
• Die Baufelder sind möglichst konstant aufrechtzuerhalten. Änderungen in der bauzeitlichen 
Verkehrsführung werden dadurch auf ein Minimum reduziert.  
In einigen Trassenabschnitten wird eine separate Baustellenspur vorgesehen.  
Die notwendigen Baufelder ergeben sich aus der zu erstellenden Bauwerksgeometrie sowie den 
Bewegungsflächen der dazu notwendigen Baugeräte.  
Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen): 
Die begrünte Innenfläche des Verteilerkreises sowie die überwiegend befestigte Fläche des Park-
platzes der ARAL-Tankstelle müssen für die Bauphase der A1 hergerichtet werden. Diese Flächen 
sind nur für die Lagerung von kurzfristig benötigten Materialen vorgesehen. Nach Fertigstellung der 
Entwässerungsleitung soll auf dem Parkplatz die Pumpstation für die Entwässerungsanlage errich-
tet werden.

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Die BE-Flächen auf dem Verteilerkreis und dem Parkplatz der Tankstellen d ienen ausschließlich 
der Arbeiten für die dort vorgesehenen Bauwerke und Einrichtungen. Das Betanken der Baustel-
lenfahrzeuge erfolgt hierbei auf einer Fläche außerhalb der WSZ II. Bei der Nutzung sind analog zu 
den Baugruben die Maßnahmen für Arbeiten in Wasserschutzgebieten (vgl. Kapitel 6.5.4) einzuhal-
ten. Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen für das gesamte Bauvorhaben sind auf Flächen au-
ßerhalb der WSZ II vorzusehen.  
Allgemeiner Bauablauf 
Die Errichtung der Alternative A1 erfolgt in 9 Bauphasen.  
Phase 0: Zu Beginn werden vorbereitende Maßnahmen wie die Kampfmittelsondierung und weitere 
Erkundungen zur Terminabsicherung der anderen Arbeiten durchgeführt. 
Phase 1: Die erste Bauphase beginnt an der Bonner Straße Süd/Verteilerkreis. Es wird eine bau-
zeitliche Verkehrsumlenkung und Verschwenkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und 
Geh/Radweg eingerichtet. Gleichzeitig beginnen der Leitungstiefbau und Leitungsbau sowie der 
Kanalbau. Die Skulptur „Standortmitte“ wird in  dieser Phase auch abgebaut und gesichert. Das 
Ende der Phase 1 ist mit dem Kanalbau (Druckleitung) bis zur Militärringstraße und der Einrichtung 
des Baufeldes für die Brücke des Verteilerkreises geplant. Der Kanalbau wird im gesamten Bauab-
lauf so vorangetrieben, dass der neue Kanalstrang bereits sukzessive zur Entwässerung der Bau-
felder dienen kann. 
Phase 2:  In der zweiten Bauphase wird bereits mit der neuen Brücke Weißdornweg über die BAB 
4 im südlichen Teil des Abschnitts A begonnen. Das beinhaltet eine Verkehrsanpassung, das Ein-
richten des Baufeldes, Erdarbeiten, Rodungen, die provisorische Entwässerung über die Bestands-
brücke, Leitungen, Rohbau sowie die Andienung von Weißdornweg und BAB 4. Die Errichtung des 
Mittelpfeilers wird über eine Inselbaustelle auf der BAB 4 erfolgen.  
Phase 3: Eine abschnittsweise Erstellung der Brücke am Verteilerkreis stellt Bauphase 3 dar. Das 
Widerlager Nord wird über die Bonner Straße angedient, der Bereich südlich des Verteilerkreis und 
des Widerlagers Süd wird über die Tankstellenfläche angedient. Eine bauzeitliche Entwässerung 
wird eingerichtet. Die Phase 3 beinhaltet die Herstellung der Gründungen/Unterbauten, Herstellung 
der Überbauten und den Ausbau. 
Phase 4:  Im Wasserwerkswäldchen findet der Straßenbau st att. Hierbei werden zunächst die 
Pumpstation und der Kanal einschließlich Druckleitung errichtet. Anschließend erfolgt die Herstel-
lung des Rad-/Gehweges. 
Phase 5: Der Kanalbau im Wasserwerkswäldchen wandert in der Phase Richtung Süden und wird 
von der Pumpstation bis zum Widerlager Süd fortgeführt. Gleichzeitig wird mit dem Straßenbau bis 
zum Pumpwerk begonnen.

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Phase 6: Der Straßenbau wird vom Pumpwerk bis zum Widerlager Süd fortgeführt. Der Kanalbau 
wird in der Mitte fortgesetzt.  
Phase 7: In der Mitte wird der Unterbau und Oberbau für Straße, Gleisstraße und Rad -/Gehweg 
umgesetzt.  
Phase 8: In der Mitte und im Süden des Abschnitt A findet der Kanalbau, Unterbau un d Oberbau 
für Straße, Gleisstraße, Rad -/Gehwege statt. Mit Ende der Phase 8 befindet sich der Kanalan-
schluss im Endzustand.  
Phase 9: In der letzten Phase wird der Verkehr auf die neue Straße umgeleitet. Der Straßenbau in 
der Bonner Straße ist beendet. Gle isbau und Bahnbetriebstechnik ist über die gesamte Strecke 
hergestellt. Rückbau der alten Straße und Renaturierung findet statt. Die Baustelleneinrichtung wird 
ebenfalls zurückgebaut.  
6.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen 
Für den Bau der A1 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungs-
ereignisse relevant. 
Tabelle 11: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ 
Nr.  Gefährdung  Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) 
  Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 
1 Überflutung/Hoch-
wasser 
Eindringendes Wasser / Feuchtig-
keit in Baugrube 
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie 
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge 
durch Frost zerstörte Tanks (Öl, 
Diesel) 
Verunreinigungen durch Kohlenwasser-
stoffe 
3   Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes 
Verunreinigungen durch Salze 
4 Bodenbewegungen, 
u.a. durch Erdbeben 
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche 
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserhydraulik 
5   Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen) 
Zerstörung der Versiegelung und dadurch 
Schadstoffeintrag in den Untergrund  
6 Großbrand/Flächen-
brand 
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen 
Einträge wassergefährdender u./o. mikro-
biologischer Stoffe durch verbrannten Bau-
stoff u./o. durch Löschmittel 
7   Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers 
durch Schadstoffe im Boden

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8 Verkehrsunfälle, 
Unfälle 
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstiges Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen 
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in das Grundwasser 
9   Löscharbeiten nach Unfall mit 
Brand 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
10 Einträge durch Ein-
griffe in den Unter-
grund 
Baugruben, Abgrabungen durch 
Straßenbau, Leitungsbau 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
11 Kosmische Ereig-
nisse 
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm 
Zerstörung der Oberflächenabdeckung 
und somit Freilegung Grundwasserkörper  
  Menschliches und technisches Versagen 
12 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion 
oder Bauausführung 
Unsachgemäße Auslegung der 
Entwässerung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
13   Undichtigkeiten durch unsachge-
mäße Ausführung der Dichtungs-
folie 
14   Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff 
oder ä. der Baugeräte 
15   Unzureichende Entwässerung 
durch ungeeignete Bauablaufpla-
nung  
16  Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bauarbeiten 
o. unsachgemäße Auslegung der 
Statik 
Gefährdung der Trinkwasserversorgung 
17   Verlängerte Bauphasen durch feh-
lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit-
verzögerungen 
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag 
18  Unsachgemäßes Lagern und Be-
nutzen von Werkzeugen, Bauge-
räten und Transportmitteln 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung 
19   Überschreiten der geplanten Aus-
hubtiefe 
Schnelleres Absickern von Stoffen in den 
Untergrund 
  Sonstige Ereignisse 
20 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten 
Verlängerte Bauphasen durch 
Ausfall von Lieferanten, Material-
versorgung 
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag und mikrobiologischer Verunreini-
gung 
21  Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung

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Bericht vom 06.12.2022 
 
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22  Ausfall der bauzeitlichen Wasser-
haltung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Lagertanks 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung 
24   Mutwilliges oder fahrlässiges Ein-
bringen von Schadstoffen und Kei-
men auf/in den Boden/Untergrund 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
 
6.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 
Für die in der Tabelle 11 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs-
risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Bau-
phase der A1 grundsätzlich der kombinierte Trassenverlauf inklusive Straße, der Rad-/Gehwege 
sowie die Straße am Wasserwerkswäldchen sein, welche in der Bauphase der A1 neugestaltet wird. 
Gefährdungsereignisse, die die Stützbauwerke betreffen, werden nur für den Trassenabschnitt mit 
dem Brückenbauwerk betrachtet. 
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß 
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hohe Eintritts-
wahrscheinlichkeit eingeschätzt.  
Das Ergebnis der Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 ist in der Anlage VI.1 für 
alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß insbe-
sondere bei Eingriffen in den Untergrund durch die Abgrabungen der Bodenschichten beim Bau der 
Trasse „sehr hoch“, weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können.  
Ebenso ist das Schadensausmaß (SA) bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flächenbränden 
oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil meist große Flächen betroffen sind. Das SA ist auch 
bei Überflutung/Hochwasser in der Bauphase als „sehr hoch“ einzuschätzen, da in Bereichen der 
A1, insbesondere auf der neu zu gestaltenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei extremem 
Hochwasser sowie auch bereichsweise die Gefahr der Überflutung durch Starkregen besteht (vgl. 
Kapitel 3.3), und dabei meist größere Flächen betroffen sind. Ebenso „sehr hoch“ ist das SA bei 
einem Rohrbruch einer Trinkwasserleitung durch die Bauarbeiten und die unzureichende Ausle-
gung der Statik, weil dadurch die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet ist. Eine ebenso „sehr ho-
hes“ SA kann durch mutwilliges oder fahrlässiges Einbringen von Schadstoffen und Verkeimungen 
verursacht werden.

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Bei Ereignissen wie Bodenbewegungen und einem Flächenbrand ist das SA als „hoch“ einzuschät-
zen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden können. Ebenso kann das SA 
bei fehlerhafter Bauausführung, wie z.B. Undichtigkeiten durch unsachgemäße Ausführung der 
Kunststoff-Dichtungsbahn, Verlust von Treibstoffen o.a. Stoffen der Baugeräte oder unzureichende 
Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufplanung als „hoch“ eingeschätzt werden, da die Ein-
träge i.d.R. lokal auftreten. Ein hohes SA kann auch durch verlängerte Bauphasen entstehen, da 
es durch Zeitverzögerungen zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages kommt. Ein 
hohes Schadensausmaß wird durch den Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten entste-
hen, wie z.B. infolge eines Ausfalls von Lieferanten und Materialversorgung, eines Ausfalls der 
Stromversorgung oder des Ausfalls der bauzeitlichen Wasserhaltung verursacht. 
Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird für die Eingriffe in den Untergrund und daraus verursach-
ten Gefährdungen während der Bauphase mit „sehr hoch“ bis „hoch“ eingeschätzt. Durch die kür-
zere geländenahe Strecke wird die EW für Punkt 10 der Tabelle 11 gegenüber der A9 mit „4“ gerin-
ger bewertet. 
Die EW seltener Ereignisse wie Großbrand, Verkehrsunfälle werden als „gering“ eingeschätzt. Sehr 
seltene Ereignisse wie Zerstörung der Bauwerke und Setzungsschäden durch Bodenbewegungen 
sowie kosmische Einflüsse als „unwahrscheinlich“ eingestuft. Überflutungen durch Hochwasser und 
durch Starkregenereignisse sind mit einer EW von „gering“ einzuschätzen, da diese Ereignisse am 
Standort mit einer Häufigkeit von > 10 Jahren zu erwarten sind. 
Mittlere Wahrscheinlichkeiten ergeben sich für unregelmäßige Ereignisse, z.B. für fehlerhafte Aus-
legung, Konstruktion oder Bauausführung, Ausfall von Lieferanten, Materialversorgung und unsach-
gemäßes Lagern, Ausfall der Stromversorgung oder der Wasserhaltung sowie für Manipulationen 
mit Zerstörung von Anlagen oder mutwilliges Einbringen von Schadstoffen. 
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). Dieses ist für den Bau der A1 für Naturereignisse und 
Havarien wie Unfälle und Brände und Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Ausgangs-
risiko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der grund-
wasserüberdeckenden Schichten großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in 
den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können.  Ein mittleres Risiko 
ergibt sich beim Bau der A1 infolge von Kälte, Frost und Schnee, durch menschliches und techni-
sches Versagen, wie beispielsweise infolge einer fehlerhaften Auslegung, Konstruktion oder Bau-
ausführung sowie bei Ausfall der Versorgungsketten oder Infrastrukturen und durch mutwilliges Ein-
bringen von Schadstoffen oder Beschädigungen.

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6.4 Risikobewertung für den Bau der A1 
6.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser 
Im gesamten Bereich der Trassen, Straßen und Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutzpoten-
tial der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ eingestuft.  
Durch die Errichtung der A1 werden im Bereich der geländenahen Trasse und der Rad-/Gehwege 
sowie der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ die oberen Bodenschichten und damit ein Teil der 
Grundwasserdeckschicht abgetragen und damit das Schutzpotential weiter verringert. Im Bereich 
der Trasse A1 steht oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflutlehm an (vgl. 
[7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Da nach derzeiti-
gem Stand bei dem Brückenbauwerk von Tiefgründungen auszugehen ist, erfolgt im Bereich des 
Brückenbauwerks (6 Stützpfeiler in ca. 350 m Trassenlänge in der WSZ II ) lokal ein Abtrag von 
Bodenschichten voraussichtlich bis in das Grundwasser. Da in diesem Bereich keine Sickerstrecke 
mehr vorhanden ist, könnte ein potenzieller Stoff unmittelbar vom Ort des Eintrages ins Grundwas-
ser gelangen.  
Eintrag von Fremdstoffen in das Grundwasser über die Baugrubensohle 
Zur Bewertung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle für die Bereiche außer-
halb der Stützbauwerke bis in das Grundwasser wurde überschlägig berechnet, wie lange ein Fluid 
benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden. 
Hierbei wird im Worst-Case-Fall davon ausgegangen, dass sich der Stoff als idealer Tracer verhält 
und damit die Fließ- und Transportgeschwindigkeiten gleich sind. Berechnungsgrundlagen bilden 
hierbei die lokalen Untergrundparameter sowie die Sickerstrecke. Letztere ergibt sich jeweils aus 
der Differenz der Höhenlage der angenommenen Baugrubensohle und dem höchsten gemessenen 
Grundwasserstand (HGW).  
Die vertikale Transportgeschwindigkeit u ergibt sich wie folgt: 
𝑢 =  
𝑘𝑓 ∙ 𝑑ℎ/𝐿
𝑛𝑒
 
Dabei ist 
kf hydraulische Durchlässigkeit [m/s] 
dh Potentialdifferenz [m] 
L Sickerstrecke [m] 
ne effektive Porosität [m]

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Unter Annahme, dass die Baugrubensohle bei ca. 47 m NHN und der höchste gemessene Grund-
wasserstand bei 40,9 m NHN liegen, beträgt die Sickerstrecke ca. 6 m. Da die hydraulische Durch-
lässigkeit eines wasserungesättigten Bodens geringer ist als eines wassergesättigten Bodens [27] 
und zudem die Durchlässigkeit in der vertikalen Richtung im Allgemeinen etwas geringer als in der 
horizontalen Richtung ist, wird bei der Berechnung eine hydraulische Durchlässigkeit von 5*10-4 m/s 
bis 2,5*10-3 m/s angenommen. 
Bei einer angenommenen effektiven Porosität in Höhe von 25 % kommt es damit zu Transportge-
schwindigkeiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff in etwa 10 min bis 60 
min abgesickert ist.   
Durch die am Standort vorliegenden sehr hohen kf-Werte der maßgeblichen Untergrundschicht wer-
den potenzielle Stoffeinträge an der Baugrubensohle nicht wesentlich zurückgehalten und sickern 
in sehr kurzer Zeit bis ins Grundwasser ab. Demzufolge kann bei der Errichtung der A1 nicht von 
einer Risikominderung durch die Decksichten ausgegangen werden.  
Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A1 für alle Gefährdungsereignisse als 
„sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A1 für alle 
Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt.  
6.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Rohwassers wurden Modellrechnungen für den Worst-Case-
Fall maximaler Grundwasserentnahmen im WW Hochkirchen gemäß Kapitel 5.4 durchgeführt. Hier-
bei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A1 sowie über die 
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ angenommen und die Stromlinien entsprechend berechnet (vgl. 
Anlage II.1). Die Modellrechnungen wurden für Bandbreite der möglichen hydrologischen Situatio-
nen (Niedrigwasser, Mittelwasser, Hochwasser) berechnet. Ergänzend wurde in einem Rechenfall 
die Fließsituation ausgehend von den im Was serschutzgebiet vorgesehenen BE-Flächen – aus 
Gründen der Übersichtlichkeit separat – ermittelt (vgl. Anlage II.4). 
Die Modellergebnisse für den Bau der A1 in Anlage II.1 zeigen, dass fünf Brunnen der Galerien 
West und Ost im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich und der Straße „Im 
Wasserwerkswäldchen“ liegen. Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich nur 
geringfügig auf die Grundwasserströmung aus. Bei Niedrigwasser vergrößert sich das Einzugsge-
biet um wenige Meter nach Osten. Dadurch, dass das Grundwasser bei allen hydrologischen Ver-
hältnissen primär von den hohen Fördermengen der Brunnen geprägt wird, ist für den Bereich des 
Absenktrichters des Wasserwerks, in dem sich auch die Trasse A1 befindet, keine Änderung der 
Fließrichtung zu erwarten.  
Für den Brunnen HO3.W sind mehr als 100 Tage Fließzeit zu erwarten. Besonders betroffen sind 
die beiden westlich der Trasse A1 gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO1.O und HO 2.O. Hier

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wurde eine Fließzeit von weniger als 50 Tagen berechnet. Besonders kritisch ist der der Trasse am 
nächsten gelegenen Brunnen HO2.O, der in weniger als 7 Tagen erreicht wird. 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 die 
Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A1 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor „1“ 
eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.1).  
Des Weiteren wurden Rechenläufe für die BE-Flächen durchgeführt, d.h. es wurden entsprechend 
der in Kapitel 4.5 beschriebenen Methodik Bahnlinien ausgehend von den BE-Flächen berechnet. 
Es zeigte sich, dass die Fließzeiten ausgehend von den BE-Flächen mehr als 100 Tage betragen. 
Somit geht von den BE-Flächen keine zusätzliche Gefährdung aus. 
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1).  
6.5 Risikobeherrschung 
Für alle in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken für den Bau der A1 wurden entsprechende 
Maßnahmen zur Risikobeherrschung ausgearbeitet. Diese sind in der Anlage VI.1 zusammenge-
stellt. Für einige Gefährdungsereignisse sind mehrere Maßnahmen relevant. 
6.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen 
Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer-
kes. Nur somit lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherr-
schen.  
Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs-
sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage, 
vgl. Tabelle 6) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobe-
herrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Der Modellansatz und der 
Stoffeintrag entsprechen dem Rechenfall ohne Außerbetriebnahme der Brunnen. Es wurden meh-
rere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem bis fünf Brunnen 
durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien in den folgenden Abbildung 12 bis Abbildung 13 zei-
gen, ist eine Außerbetriebnahme von 5 Brunnen erforderlich, damit bis zu den aktiven Brunnen 
mindestens eine Fließzeit von > 100 Tagen gewährleistet ist (vgl. Anlage II.3). Auch für die Modell-
rechnung mit Außerbetriebnahme von Brunnen wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Ver-
hältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstrom-
richtung zu erwarten ist. 
Gemäß der Stromlinienverläufe in der Basisvariante (vgl. Anlage II.1) ist eine Außerbetriebnahme 
der Brunnen voraussichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich.

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Der am nächsten gelegene Brunnen HO2.O sollte vorsorglich über die gesamte Bauphase abge-
schaltet werden. 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher 
die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Bau der A1  nach Umsetzung der Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (vgl. Anlage VI.1).  
Wie die Modellergebnisse in Anlage II.3 zeigen, kann durch eine Außerbetriebnahme von fünf Brun-
nen erreicht werden, dass die Fließzeit bis zur Wassergewinnung in jedem Fall mehr als 100 Tage 
beträgt.  
Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungs-
sicherheit zu jedem Ze itpunkt gesichert. Inwieweit 5 Brunnen unter Berücksichtigung der techni-
schen Machbarkeit außer Betrieb genommen werden können, ist in Abstimmung mit dem Trinkwas-
serversorger RheinEnergie zu verifizieren.  
 
Abbildung 12: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen - Mittelwasser

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Abbildung 13: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 5 Brunnen - Mittelwasser 
6.5.2 Objektschutz 
Sehr wichtig ist auch ein ausreichender Objektschutz der Baustelle mit Überwachungskamera, Zu-
gangsbeschränkung und Kontrollen, so dass das Risiko für Einträge durch Manipulation und Van-
dalismus vermindert wird.  
6.5.3 Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten:  
Anforderungen für Bauarbeiten innerhalb von Wasserschutzzonen ergeben sich aus den Richtlinien 
für bautechnische Maßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag, vgl. [40]). Darüber 
hinaus hat die Stadt Köln einen Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten her-
ausgebracht, der die in der nachfolgenden Tabelle 12 aufgeführten Anforderungen enthält. Der 
Maßnahmenkatalog inklusive dem Alarmplan sind in Anlage VIII beigefügt.  
 
Brunnenabschaltung 
erforderlich

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Tabelle 12: Maßnahmenkatalog der Stadt Köln für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen (Quelle: [42]) 
Allgemeines  
Gefährdungshaftung Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern 
oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit 
der Handlung oder einem Verschulden - die Verursacherin beziehungs-
weise der Verursacher (Gefährdungshaftung gemäß § 89 Wasserha us-
haltsgesetz) 
Verantwortliche bzw. 
Verantwortlicher 
Für den Baumaßnahme ist eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher 
für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und 
Vorsorgemaßnahmen zu benennen und auf dem Alarmplan aufzuneh-
men. 
Belehrung Die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Verantwortlichen der eingesetz-
ten Firmen sind von der verantwortlichen Bauleiterin beziehungsweise 
dem verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für 
Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Beleh-
rung ist eine Niederschrift anzufertigen. 
Alarmplan Es ist ein Alarmplan auszuhängen, über den alle am Bau Beschäftigten 
zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd 
zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein. 
Meldung Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder ei-
nes Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem 
Alarmplan erfolgen. 
Mögliche Gegen-
maßnahmen 
Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers, der oberir-
dischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen so-
fort eingeleitet werden. 
Entsorgung  Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einverneh-
men mit der IWA zu erfolgen. 
Zustimmung Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und 
Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor 
Baubeginn die Zustimmung der IWA einzuholen. 
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
Lagerung Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (beispiels-
weise in dichter Wanne aus geeignetem Material), dass eine Verunreini-
gung des Bodens nicht zu erwarten ist. 
Stationäre Verbren-
nungsmotoren und 
Aggregate 
Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf 
befestigtem und dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutz-
vorrichtungen (beispielsweise Wannen) aufzustellen.

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Hilfsmittel für den 
Notfall 
Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Ölen, 
Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (beispielsweise Ölbin-
demittel). 
Betanken, Reparie-
ren und Abschmie-
ren 
Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahr-
zeugen im Bereich von Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Ma-
schinen eingesetzt werden, bei denen mit Ölverlusten nicht zu rechnen 
ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch abbaubarem 
Öl befüllt ist. 
Kontrolle Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des 
Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortli-
chen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prü-
fen. 
Fahren und Abstel-
len von Kraftfahrzeu-
gen 
Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmoto-
ren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. 
Fahrzeuge sind vorzugsweise auf wasserundurchlässigen und an das 
Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen. 
Fahrzeugwäschen  Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und 
auf Straßen sind nicht zulässig. 
Toilettenanlagen  Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb von Baugruben aufgestellt wer-
den. Mit der Entsorgung der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Un-
ternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss zu beantragen. Der 
Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Bau-
maßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. 
Bauarbeiten/Baustoffe 
Baustoffe Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von de-
nen bei oder nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung 
des Untergrundes oder der Gewässer zu erwarten ist (Schalungsöle, 
Betonzusatzmittel, Vergussmassen und weitere). 
Verfüllmaterialien Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene 
Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im 
Übrigen darf nur unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmate-
rial (beispielsweise Schotter, Kies) verwendet werden. 
Zustimmung Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei 
der Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien beste-
hen, so ist zunächst eine Verwendung von nachweislich unschädlichen 
Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen entspre-
chende (Bau-) Stoffe nur nach Zustimmung der IWA verwendet werden. 
Recyclingmaterialien Die Verwendung von Recyclingmaterialien (beispielsweise aufbereiteter 
Bauschutt (RCL), Schlacken, Hüttensande) ist in den Wasserschutzzo-
nen I, II, III und IIIA verboten. In Wasserschutzzonen IIIB sowie

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außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche Erlaub-
nis der IWA erforderlich. 
Betonreste Überschüssiger Beton ist schadlos (beispielsweise in einem flüssigkeits-
dichten Container) zu entsorgen. 
Oberflächenwasser 
(Regenwasser) 
Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen 
ist von den Baugruben fernzuhalten. 
Schutz des gewach-
senen Bodens 
Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass die gewach-
senen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt wer-
den, weil diese einen besonderen Schutz des Grundwassers gewähr-
leisten. 
Winterbetrieb Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streu-
gut zu verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt). Die Verwendung von 
Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen Ge-
fahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig. 
Alarmplan Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle 
auf der Baustelle angebracht werden. 
Darüber hinaus wurden weitere Auflagen an die Planung von der Unteren Wasserbehörde für Bau-
vorhaben in der Wasserschutzzone II [16] genannt: 
• Kein Einsatz von Verflüssigern oder Verzögerern im Zement für Bohrpfähle oder Injektionen 
(Wenn dies bautechnisch unbedingt erforderlich ist, ist eine Umweltverträglichkeit gutachter-
lich nachzuweisen) 
• Kein Einsatz von Spülflüssigkeiten 
• Kein Durchbohren von hydraulisch wirksamen Schichten (Quartärbasis) 
• Alle Arbeiten sind fachgutachterlich zu begleiten 
• Gegebenenfalls wird die RheinEnergie AG weitere Forderungen zur Bauausführung haben, 
die in der Begründung für eine Genehmigung mitberücksichtigt werden müssen 
• Überwachung der GW-Qualität an geeigneten Pegeln 
• Wenn möglich eine geeignete Baustellenfläche außerhalb der Zone II vorbereitet, auf der 
alle Fahrzeuge betankt und ggf. gewartet oder repariert werden können 
• Ein Betanken oder Reparieren der Baumaschinen auf unbefestigter Fläche innerhalb der 
Zone II ist nicht möglich (Abstimmungen zu möglichen Flächen, z. B. Tankstelle)

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Anzumerken ist, dass eine Fließzeit von 100 Tagen vor mikrobiellen Verunreinigungen schützt, aber 
ggf. keinen ausreichenden Schutz vor anderen persistenten Verschmutzungen bietet. Grundsätzlich 
können im gesamten Einzugsgebiet der Brunnen – das durch die Bahnlinien repräsentiert wird – 
Stoffe in den Untergrund eingetragen werden und bis zu den Brunnen gelangen, wenn keine Maß-
nahmen zu deren Verhinderung umgesetzt werden oder diese versagen. Der Eintrag eines wasser-
gefährdenden Stoffes in den Untergrund könnte bei Nichtumsetzung oder Versagen der Maßnah-
men ggf. zu einer dauerhaften Grundwasserverunreinigung und damit zu einer Gefahr für die Trink-
wasserversorgung führen. Durch die hohe Wasserdurchlässigkeit wird ein Stoff praktisch nicht zu-
rückgehalten und tritt in kurzer Zeit bis in das Grundwasser ein. Durch Niederschläge kann es zu 
einem beschleunigten Absickern von Stoffen kommen. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung 
des Maßnahmenplanes für Arbeiten in Wasserschutzgebieten geboten und insbesondere ein sorg-
fältiger und sachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unumgänglich.  
Neben den oben aufgeführten Maßnahmen sollten daher die Bauarbeiten in der Wasserschutzzone 
II für die Trassenabschnitte, bei denen es möglich ist, unter Einhausung/Zelt mit Ableitung der Ent-
wässerung durchgeführt werden. Der Einsatz eines Zeltes kann die Baugrube vor Niederschlags-
eintrag schützen und das Risiko einen Stoffeintrages verringern. Das Zelt kann jeweils für ein Bau-
feld eingerichtet und dann entsprechend versetzt werden.  
Im Falle eines eingetretenen Schadens sind unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten, 
z.B.:  
• Einsetzen von Hilfsmittel zum Binden von Schadstoffen, ggf. Auskoffern des Schadensbe-
reiches 
• Unverzügliches Informieren der Bauleitung und entsprechenden Sachverständigen sowie  
des Wasserversorgers 
• Überwachen der Grundwasserqualität an den neu errichteten Grundwassermessstellen, bei 
Überschreiten kritischer Konzentrationen Abstromsicherung mittels Abpumpens an der ent-
sprechenden Messstelle 
Der oben beschriebene Maßnahmenkatalog ist im Zuge der Ausführungsplanung weiter zu konkre-
tisieren und ggf. zu erweitern. 
6.5.4 Redundanzen 
Beim Bau der A1 sind Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile wie beispielsweise der 
Pumpen im Entwässerungssystem notwendig, damit auch im Worst-Case Szenario die Trink- und 
Brauchwasserversorgung im Einzugsgebiet gewährleistet werden kann. Insbesondere sollten alle 
relevanten Bauteile und Materialen mehrfach vorhanden sein, so dass bei einem Ausfall beispiels-
weise die korrekte Verlegung der KDB aufrechterhalten werden kann.

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6.5.5 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem 
Der Tiefpunkt der Stadtbahngradiente liegt etwas höher als der Wasserstand bei HQ100. Bei der 
Alternative A1 würde somit die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ ohne Hochwasserschutz be-
reichsweise bei HQ100 (mittleres Ereignis) und bei > HQ200 (seltenes Ereignis) sowie bereichsweise 
auch die Trasse bei HQ200 überflutet werden, insbesondere auch im Kreuzungsbereich mit der Brun-
nengalerie. Der technische Hochwasserschutz ist in Rodenkirchen und den angrenzenden Stadt-
teilen bis zu einem HQ100 (Pegel Köln: 11,3 m NHN) ausgelegt, somit ergibt sich bis HQ100 keine 
Gefährdung für den Bau der A1. Zum Schutz der Baugruben vor einem seltenen bis sehr seltenen 
Ereignis des extremen Hochwassers (Rheinwasserstand am Kölner Pegel von > 11,3 bis 12,9 m 
NHN) werden während der Bauphase weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme 
von Brunnen. Die abschnittsweise offenen Baugruben können zudem bei Anbahnung eines solchen 
Ereignisses wieder verschlossen werden.  
Durch Hochwasser können mikrobielle Verunreinigungen und and ere Schadstoffe großflächig in 
den Untergrund eintreten und damit die Trinkwasserversorgung gefährden.  
6.5.6 Krisenplan, Katastrophenplan  
Zur Risikobeherrschung seltener Ereignisse mit großem Schadensausmaß wie z.B. maßgebliche 
Erdbeben oder auch größere Unfälle oder Brände sind Krisen- und Katastrophenpläne zu erarbei-
ten, die regelmäßig validiert werden müssen. Diese Pläne enthalten Regelungen und Verantwort-
lichkeiten im Falle eines solchen Ereignisses. Hierbei ist auch eine hydrogeologische Begleitung 
ggf. inkl. Modellberechnungen heranzuziehen. 
6.5.7 Qualitätsmanagement  
Eine besondere Rolle in der Risikobeherrschung kommt dem Qualitätsmanagement während der 
Planungs-, Bau- und Betriebsphase zu. Sowohl im Planungsprozess als auch in der Bauausführung 
ist fortlaufend die Einhaltung der relevanten Richtlinien und Vorgaben zu prüfen. Hier sind insbe-
sondere folgende Unterlagen zu nennen: 
• Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) 
[40] 
• Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten der Stadt Köln (vgl. Kapitel 
6.5.3) 
6.5.8 Schulung und Sensibilisierung 
Eine Schulung aller Mitarbeiter im Bauvorhaben und die Sensibilisierung auf das Arbeiten in der 
Wasserschutzzone sind besonders wichtig, damit bei den Bauarbeiten besondere Sorgfalt gele gt 
wird und Störungen und Notfälle erkannt werden. Das betrifft zum einen alle beteiligten Mitarbeiter

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und insbesondere Personen mit besonderer Rolle als Bauleiter und Sachverständige für Gewäs-
serschutz. Die Schulungen sind zu dokumentieren und der Teilnahmenachweis der Personen durch 
Unterschrift desselbigen klar zu belegen. 
6.5.9 Fachgerechte Bauausführung  
Eine fachgerechte und sorgfältige Bauausführung ist besonders wichtig, da durch unsauberes Ar-
beiten, insbesondere bei der Verlegung der Dichtungsbahnen oder des Entwässerungskanals 
große Schäden durch Undichtigkeiten entstehen können. Dadurch können an undichten Bereichen 
dauerhaft mikrobielle und andere Verunreinigungen in den Untergrund gelangen und in kurzer Zeit 
das Rohwasser verunreinigen. Es sind ausschließlich Kunststoffdichtungsbahn (KDB) mit DibT- und 
BAM-Zulassung zu verwenden. Die entsprechende Richtlinie zur Verlegung der KDB ist dabei un-
bedingt einzuhalten und zu überwachen. 
6.5.10 Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung 
Zur Ü berwachung der Bauarbeiten und zur Beherrschung unvorhergesehener Risiken, wie z.B. 
fahrlässiger Verlust von Ölen o. Schmierstoffen an der Baugrubensohle ist für den gesamten Bau-
ablauf eine hydrogeologische Baubegleitung unumgänglich. Diese sollte u.a. ein en Alarmplan für 
das Verhalten bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und entsprechenden Vorkehrungen 
erarbeiten, die Baufirmen instruieren und die Arbeiten während der gesamten Bauphase begleiten. 
Unter Umständen können auch begleitende Modellrechnungen erforderlich werden. 
Des Weiteren sollte während der gesamten Bauphase ein begleitendes Grundwassermonitoring 
bezüglich der Indikatorparameterwerte und weiterer relevanter Stoffe durchgeführt werden.  
Da sich derzeit keine Grundwassermessstellen im Nahbereich der Trasse A1 befinden, sind hierfür 
weitere Grundwassermessstellen parallel zur Trasse zu errichten. Die Messstellen sollten mindes-
tens einen 5-Zoll-Ausbau erhalten, damit auch eine Pumpe platziert werden kann. So kann im 
Worst-Case-Fall, bei dem bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten ist, 
an der Messstelle kurzfristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden.  
Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein entsprechendes Monitoringprogramm zu entwickeln. Für die 
Probenahme sind möglichst kurze Intervalle, wenn umsetzbar ggf. täglich, zu wählen. Im Havarie-
fall, wenn bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten ist, sollte die Grund-
wasserqualität an der im Abstrom gelegenen Messstelle in sehr kurzen Intervallen analysiert wer-
den. Das Monitoringprogramm ist mit der Unteren und Oberen Wasserbehörde sowie dem Gesund-
heitsamt abzustimmen. 
6.6 Restrisiko 
Das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung 
(Restrisiko) wurde ebenfalls berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung

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des Risikos ohne Maßnahmen (vgl. Formel (2)). Es wurde jedoch angenommen, dass sich die Ein-
trittswahrscheinlichkeiten und/oder ggf. das Schadensausmaß durch die Maßnahmen verringern 
und folglich wurden diese entsprechend heruntergestuft. 
Hierbei ist das Schadensausmaß für Einträge durch Eingriffe in den Untergrund (Nr. 10) für die A1 
gegenüber der A9 höher einzustufen, da der Altlastenverdacht aufgrund der Erkenntnisse zur Bau-
grundvorerkundung (vgl. Kapitel 3.6) als nicht ausgeräumt betrachtet werden muss. Die EW wurde 
gegenüber dem Ausgangsrisiko um eine Klasse auf „3“ heruntergestuft. Für Bodenkontaminationen 
infolge des Streuguteinsatzes ist bei Einsatz von Splitt als Str eugut kein maßgeblicher Scha-
denseintrag zu erwarten, das SA wurde deshalb auf „1“ deutlich heruntergestuft. 
Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde ebenfalls heruntergestuft, da durch die vorhandenen 
technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geri nge Eintrittswahrscheinlichkeit bei 
einem technischen Versagen der Hochwasserschutzanlage verbleibt.  
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Bau-
phase für fast alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr ge-
ring“ (vgl. Anlage VI.1). Ein geringes Risiko verbleibt für Einträge durch Eingriffe in den Unter-
grund/Baugruben sowie für Rohrbruch einer Trinkwassertransportleitung durch Bauarbeiten o. un-
sachgemäße Auslegung der Statik.  
Insbesondere die Außerbetriebnahme ausgewählter Brunnen sowie die strikte Einhaltung der Richt-
linien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten stellen wichtige Maßnahmen der 
Risikobeherrschung in der Bauphase dar.  
7 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1 
7.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1 
Die geplante Stadtbahn Süd wird als Verlängerung des als separat geplantes, derzeit im Bau be-
findlichen Projektes „Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe“, geführt. Der aktuelle Endpunkt „Heumarkt“ 
wird bis Arnoldshöhe bzw. dann bis Meschenich verlängert. Die Stadtbahn wird zweigleisig geführt 
und überquert bei der Alternative A1 den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und wird an-
schließend oberirdisch westlich der BAB 555 weitergeführt.   
In der Betriebsphase fährt die Bahn voraussichtlich tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in 
den Abendstunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde, mit maximal 70 km/h über die Trasse.  
Die Stadtbahn und die Straße werden bei A1 an einen neuen Kanal angeschlossen. Sämtliches 
Wasser, das über die Gleisanlage läuft, wi rd in einem Versickerungskanal abgeleitet. Wenn eine 
Straße neben der Gleisanlage verläuft, wird ein Spritzschutz aufgebaut, damit kein Spritzwasser 
unkontrolliert versickern kann. Somit wird das Wasser aus der WSZ II heraus abgeleitet und in den

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städtischen Kanal geführt. Rad- und Gehwege werden über eine Mulde ins Gelände entwässert. Im 
nördlichen Abschnitt wird die Entwässerung ebenso an den Kanal angeschlossen. Damit ist bei der 
A1 – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Entwässerung vorgesehen.  
Während des Betriebes der Bahn kommt es zum Einsatz verschiedenster Betriebsmittel, die mit der 
Umwelt in Berührung kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden 
folgende Betriebsmittel eingesetzt: 
Sandstreuanlagen 
Die Sandstreuanlagen der Bahn werden mit Natursand oder Brechsand aus natürlichen Gesteinen 
mit einem Anteil von mindestens 50 Gewichts -% SiO2 gefüllt. Hierbei wird darauf geachtet, dass 
keine metallischen Verbindungen und tonige, lehmige, humose und bindemittelartige Bestandteile 
im Sand vorliegen. Der Sand hat zudem eine möglichst einheitliche Korngrößenverteilung von 1mm 
und ist in der Korn-Form möglichst scharfkantig und gedrungen. 
Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage  
Als Schmiermittel wird ein dunkelgraues, glattes Fließfett (Lucolub Eco), das aus einem biologisch 
schnell abbaubaren Grundöl und einem anorganischen Eindicker besteht. Laut Sicherhe itsdaten-
blatt ist das Schmiermittel in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 eingestuft und gilt somit als 
schwach wassergefährdend. 
Getriebeöl 
Zusätzlich kommt zum Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage auch noch das für den Fahrbe-
trieb nötige Getriebeöl des Motors. Hier kann es durch Undichtigkeiten und Schäden zum Austritt 
von Öl kommen. Es wird folgendes Getriebeöl eingesetzt: 
- Getriebeöl Mobilube SHC-V 75W-90 (Serien K5100/K5200) 
- Getriebeöl Mobil Delvac Synth. Oil 75W90 (alle Serien Duewag u. Wagen Union/K4000/ 
K4500) 
Löschmittel  
Nach Rückfrage bei der Berufsfeuerwehr Köln [3] kommen im Falle eines Brandes der Stadbahn 
die Löschmittel Wasser, Wasser mit Netzmittel, Löschschaum und Löschpulver (ABC Löschpulver), 
abhängig von der Situation vor Ort, zum Einsatz. Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Löschmittel 
„Orchides A Royal“ in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft und gilt somit als „deutlich was-
sergefährdend“.  
Im Brandfall sind zusätzliche organisatorische Vorgaben einzurichten, dass eine brennende Bahn 
im Bereich der WSZ II zum Löschen den nächsten Haltepunkt anfahren soll, welcher sich außerhalb

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der WSZ II befindet. Mit dieser Betriebsweise ist kein erhöhtes Risiko durch Stoffeinträge infolge 
Löscharbeiten gegenüber dem Bestand gegen. 
Gleisanlagen 
Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein signifikanter Austrag 
von Stoffen erwartet. Sämtliches Wasser wird über die Kanalisation abgeführt. 
Pflanzenbekämpfung 
Nach Aussagen der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in der Regel keine Pflanzenschutzmittel 
zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur partiell für einige Berei-
che außerhalb von Wasserschutzgebieten.  
Gleisreinigung 
Das Gleisbett wird ein bis zweimal jährlich mechanisch gereinigt und ca. monatlich kontrolliert. Bei 
Bedarf erfolgt eine zusätzliche Maßnahme.  
7.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen 
In der Betriebsphase der A1 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Ge-
fährdungsereignisse relevant. 
Tabelle 13: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ 
Nr.  Gefährdung  Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) 
  Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 
1 Überflutung/Hoch-
wasser 
Eindringendes Wasser/Feuchtig-
keit im Umfeld der Trasse 
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie 
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 
2   Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/ Krank-
heitserreger, Beeinträchtigung durch was-
sergefährdende Stoffe 
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes 
Verunreinigungen durch Salze 
4   Zerstörung der Entwässerungslei-
tung o.a. Bauwerke 
Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini-
gungen u.a. in den Untergrund  
5 Bodenbewegungen, 
u.a. durch Erdbeben 
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche 
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserfluss

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6   Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen) 
Zerstörung der Versiegelung und dadurch 
Schadstoffeintrag in den Untergrund  
7 Großbrand/ Flä-
chenbrand 
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen durch verbrann-
ten Baustoff u./o. durch Löschmittel 
8   Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers 
durch Schadstoffe im Boden  
9 Verkehrsunfälle, 
Unfälle 
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen 
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in den Untergrund 
10   Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent-
gleisung neben dem abgedichte-
ten Bereich  
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung  
11   Löscharbeiten nach Unfall mit 
Brand 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
12 Kosmische Ereig-
nisse 
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm 
Zerstörung der Oberflächenabdeckung 
und somit Freilegung Grundwasserkörper 
  Menschliches und technisches Versagen 
13 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion 
oder Bauausführung 
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  
(z.B. Entwässerung) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,  
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus-
reichend dimensionierte Anlagen/Bau-
werke 
14   Unsachgemäße Bauausführung 
(z.B. dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,  
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach-
gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen-
den Dichtungsbahn durch Alterung 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
und mikrobiellen Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung 
  16   Undichtigkeiten des Entwässe-
rungssystems 
17   Randläufigkeiten zwischen Brü-
ckenpfeiler/Gründung und Unter-
grund  
  Sonstige Ereignisse 
18 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten 
Ausfall von Infrastrukturen (Pum-
pen, Entwässerungssystem) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden und 
Grundwasser 
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung

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20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grund-
wasser reichend 
Beeinflussung der Grundwasserströmung 
21 Verunreinigungen 
von Boden-, Grund- 
und Rohwasser im 
EZG durch Einträge 
aus Siedlung und 
Verkehr 
Gleisentwässerung, Gleisreini-
gung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden und 
Grundwasser 
 
7.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1 
Für jedes Gefährdungsereignis wird das Ausgangsrisiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der 
Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Betriebsphase der A1 grundsätzlich der gesamte 
Trassenverlauf sein. Ereignisse, die die Brückenbauwerke betreffen, werden nur für den Trassen-
verlauf mit Brückenbauwerken betrachtet. 
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß 
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.  
Das Ergebnis ist für den Betrieb der A1 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse in der Anlage 
VII.1 zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß (SA) u.a. bei Extremereignissen, wie z.B. 
Unfällen, Flächenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil diese meist große Flächen 
betreffen. Ebenso „sehr hoch“ ist das Schadensausmaß bei einer unsachgemäßen Auslegung der 
Bauwerke und Infrastruktur, mechanische Beschädigungen der Infrastruktur durch Manipulation , 
weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können. Das SA für Überflutung durch Hochwas-
ser/Starkregen kann gegenüber der Bauphase  heruntergestuft werden, da in der Betriebsphase 
durch die Versiegelung und Entwässerung ein Eintrag von potentiellen Stoffen nur noch am Rand-
bereich der Trasse passieren kann.   
Bei Ereignissen wie Bodenbewegungen und Zerstörung der Entwässerungsleitung infolge Frostein-
wirkung ist das SA als hoch einzuschätzen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten 
werden können. Ebenso kann das SA bei Undichtigkeiten der KDB oder der Entwässerungsleitung 
als „hoch“ eingeschätzt werden, obwohl die Einträge i.d.R. nur lokal auftreten.  
Ein mittleres Schadensausmaß wird für die Gleisentwässerung und Gleisreinigung angesetzt. Auch 
wenn eine Gleisentwässerung dies verhindern soll, ist ein Eintrag in den Untergrund im Randbereich 
der Trasse möglich. Das SA für eine Beeinflussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgrün-
dungen, welche in der WSZ II bei der A1 nur im nördlichen Trassenbereich und nicht im Nahbereich 
der Brunnen errichtet werden, kann als „gering“ eingeschätzt werden.

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Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird für sehr häufige, regelmäßige bis dauerhafte Ereignisse 
wie die Gleisreinigung sowie die Beeinflussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgründun-
gen mit „sehr hoch“ eingeschätzt. Überflutungen durch Hochwasser und durch Starkregenereig-
nisse sind mit einer EW von „gering“ einzuschätzen, da diese Ereignisse am Standort mit einer 
Häufigkeit von > 10 Jahren zu erwarten sind (vgl. Tabelle 2).  
Seltene Ereignisse wie Bodenbewegungen, Zerstörungen der Bauwerke durch Kälte und unsach-
gemäße Auslegung sowie Undichtigkeiten werden als „gering“, sehr seltene Ereignisse wie Zerstö-
rung der Bauwerke , Setzungsschäden durch Bodenbewegungen sowie kosmische Einflüsse als 
„unwahrscheinlich“ eingestuft.  
Mittlere Eintrittswahrscheinlichkeiten sind für Randläufigkeiten an den Stützbauwerken, z.B. infolge 
unsachgemäßer Bauausführung an den Stützbauwerken sowie durch den Ausfall von Infrastruktu-
ren (u.a. Pumpen) anzusetzen. Das Risiko durch Undichtigkeiten der KDB durch Alterung kann bei 
sachgemäßem Einbau als sehr gering bis gering eingeschätzt werden. Kunststoffdichtungsbahnen 
haben eine extrem lange Lebensdauer und eine hohe chemische Langzeitbeständigkeit. Gemäß 
[43] beträgt die geschätzte Funktionsdauer einer BAM-zugelassenen Dichtungsbahn in Anwendun-
gen ohne UV-Belastung mindestens 300 bis zu mehr als 1000 Jahre.  
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.1). Dieses ist demzufolge für die meisten Ereignisse „sehr 
gering“ bis „gering“. Ein mittleres Risiko ergibt sich für den Betrieb der A1 durch Randläufigkeiten 
an den Brückenbauwerken, der Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen 
im Entwässerungssystem. 
7.4 Risikobewertung  
7.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser 
Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A1 
als „sehr ungünstig“ angesetzt. 
Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine 
Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case-
Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems oder durch 
einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen.  
7.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 
für die Betriebsphase der A1 jeweils für die Bandbreite der hydrologischen Bedingungen (Niedrig-, 
Mittel- und Hochwasser) durchgeführt. Hierbei wurde im Worst-Case-Fall angenommen, dass durch 
Undichtigkeiten, Havarien o.ä. ein möglicher Stoffeintrag im Bereich der Trasse der A1 erfolgt.

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In der Betriebsphase der A1 liegen gemäß der Modellergebnisse (vgl. Anlage II.7), etwa fünf Brun-
nen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Besonders betroffen sind die 
beiden westlich der Trasse A1 gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO1.O und HO 2.O mit einer 
Fließzeit bzw. Transportzeit von weniger als 50 Tagen und insbesondere ist der am nächsten gele-
gene Brunnen HO2.O mit weniger als 7 Tagen Transportzeit betroffen. 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 die 
Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Betrieb der A1 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor 
„1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.1). Da die Brückenpfeiler nur im Abschnitt nördlich der 
Brunnengalerie errichtet werden und von diesen eine Fließzeit von > 7 Tagen bis 50 Tagen ermittelt 
wurde (vgl. Anlage II.1) wurde die Vulnerabilität für die das Gefährdungsereignis „Randläufigkeiten 
zwischen Brückenpfeiler/Gründung und Untergrund (Nr. 17 der Tabelle 13 ) mit dem Faktor „0,8“ 
eingeschätzt.  
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Spalte 13 in Anlage VII.1).   
Wie für den Bau wirken sich für den Betrieb der A1 die unterschiedlichen hydrologischen Verhält-
nisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass dadurch keine Änderung der An-
stromrichtung zu erwarten ist.   
7.5 Risikobeherrschung 
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken  wurden entsprechende Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung erarbeitet. Diese sind für jedes Gefährdungsereignis (GE) für den Betrieb der 
A1 in der Anlage V.1 und Anlage V.2 zusammengestellt. Für einige GE sind mehrere Maßnahmen 
relevant. 
7.5.1 Vollständige Entwässerung 
Deutlich risikomindernd ist die vollständige Entwässerung der Bahntrasse und der Straße. Durch 
eine nicht vollständige Entwässerung könnten mikrobielle und andere Verunreinigungen ständig in 
den Untergrund eingetragen werden. Bei der Alternative A1 ist eine vollständige Entwässerung und 
damit ein „sehr geringes“ Restrisiko gegeben (vgl. vorletzte Spalte in Anlage VII.1). 
7.5.2 Redundanzen 
In der Betriebsphase der A1 sind Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile wie beispiels-
weise der Pumpen im Entwässerungssystem notwendig, um im Worst-Case Szenario die Trink- und 
Brauchwasserversorgung im Einzugsgebiet zu gewährleisten.

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Bericht vom 06.12.2022 
 
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7.5.3 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem 
Abschnitte der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ liegen im Überschwemmungsbereich bei Hoch-
wasser HQ100 sowie bereichsweise auch die Trasse der A1 ab HQ200 bis HQextrem. Bis zu HQ100 
ist ein e technische Hochwasserschutzmaßnahme der Stadt Köln ausgelegt . Der Tiefpunkt der 
Stadtbahngradiente liegt etwas höher als der Wasserstand bei HQ100, so das s sich bis HQ100 
keine Gefährdung für den Betrieb der A1 ergibt. Zum Schutz vor einem seltenen bis extremen Hoch-
wasser werden in diesem Fall weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von 
Brunnen im Überschwemmungsbereich. Zur Reduzierung der Risiken soll te eine Anhebung der 
Gradiente der Stadtbahntrasse auf ca. 47,9 m NHN geprüft werden, damit die Trasse in der Be-
triebsphase auch vor einem Hochwasserereignis geschützt ist, das statistisch alle 200 Jahre auftritt 
(HQ200) und sich die Risiken weiter reduzieren. 
7.5.4 Krisen-/Katastrophenplan  
Zur Risikobeherrschung seltener bis sehr seltener Ereignisse mit großem Schadensausmaß wie 
z.B. maßgebliche Erdbeben oder auch größere Unfälle oder Brände sind auch für die Betriebsphase 
Krisen- und Katastrophenpläne zu erarbeiten, die regelmäßig validiert werden müssen. Die Krisen-
/Katastrophenpläne sind übergeordnet für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) zu 
erstellen. Eine Maßnahme sollte im Krisen-/Katastrophenfall die temporäre Außerbetriebnahme von 
Wasserwerksbrunnen sein. 
7.5.5 Qualitätsmanagement 
Eine besondere Rolle in der Risikobeherrschung kommt dem Qualitätsmanagement während der 
Bau- und Betriebsphase zu. Sowohl Bauausführung als auch Arbeiten während der Betriebsphase 
sind fortlaufend auf Einhaltung der relevanten Richtlinien und Vorgaben zu prüfen.  
7.5.6 Zustandskontrolle, Instandhaltung, Wartung 
Bauwerke und Anlagen im Zusammenhang mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungs-
bahn, Brückenbauwerk) sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defek-
tes instandzusetzen oder ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit 
gewährleistet werden kann. Für die KDB sind Dichtungskontrollsysteme denkbar. 
7.6 Restrisiko 
Im nächsten Bewertungsschritt wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der 
Maßnahmen zur Risikobeherrschung erneut berechnet (vgl. Formel (2)) . Dieses entspricht dem 
Restrisiko. Hierbei wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlichkeit  u./o. das Scha-
densausmaß durch die Maßnahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft. 
Das SA für den Streuguteinsatz kann deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden, 
wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleisreinigung kann das SA

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Bericht vom 06.12.2022 
 
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ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Das 
SA und die EW können heruntergestuft werden, wenn die Verlegung der KDB sachgemäß erfolgte 
und die Dichtigkeit mittels Dichtungskontrollsystem überprüft wird. 
Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen 
Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines technischen 
Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Umsetzung der Risikomaß-
nahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für 
die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft werden.  
Für seltene bis sehr seltene Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereig-
nisse ist zur Risikobeherrschung die temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ana-
log der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der Brunnen wird hierbei für alle 
Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) in diesem Bereich erforderlich. Die Vulnerabilität 
des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ angesetzt. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs-
phase für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“. 
Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse: 
1. Undichtigkeiten infolge fehlerhafter, u nsachgemäßer Bauausführung, insbesondere der 
Dichtungsbahn und des Entwässerungssystems 
2. Randläufigkeiten am Brückenbauwerk 
3. Beeinflussung der Grundwasserströmungen durch die Tiefgründungen 
4. Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem) 
Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen 
Bauausführung. Deshalb kommt einer stetigen Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle sowie 
einer fachgutachterliche und hydrogeologische Baubegleitung eine besondere Bedeutung zu. 
7.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens 
Durch die dauerhafte Außerbetriebnahme des der Trasse A1 am nächsten gelegenen Trinkwasser-
brunnens HO2.O könnte das Risiko während der Betriebsphase dauerhaft auf ein vernachlässigba-
res Restrisiko gebracht werden. 
Dies wurde anhand einer Modellrechnung geprüft. Wie die gerechneten Bahnlinien in Anlage II.8 
zeigen, wird durch die Außerbetriebnahme des am nächsten gelegenen Brunnens verhindert, dass 
Stoffe in sehr kurzer Zeit (< 7 Tage) in das Rohwasser gelangen. Gemäß der Wertung in Tabelle 6 
kann die Vulnerabilität des Rohwassers V RW dann als „hoch“ mit dem Faktor „0, 8“ eingeschätzt 
werden (vgl. in Anlage VII.2).

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8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A9 
8.1 Beschreibung der Baumaßnahme A9 
Allgemeiner Trassenverlauf 
Bei der A9 umfährt die Stadtbahn den Verteilerkreis über die Militärringstraße und verläuft auf der 
Nordseite der Militärringstraße in West-Ost-Richtung und quert die WSZ II in Nord-Süd-Richtung in 
der Lage des heutigen Robinienweges.  
Im weiteren südlichen Verlauf wird die BAB 4 neben der Bestandsbrücke „Am Höfchen“ über eine 
neu errichtete Stadtbahnbrücke gequert und fährt über die Straße „Am Höfchen“ in das Neubauge-
biet Rondorf Nord-West ein.  
 
Abbildung 14: Auszug aus dem Lageplan – Entwässerungsplan A9 [16] 
Konstruktion in der Wasserschutzzone II 
Analog der A1 wird auch für die Trassenabschnitte der A9, die in der WSZ II liegen, eine Verlegung 
von Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) auf dem Planum sowie zur Auskleidung der Sickergräben 
vorgesehen. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen dicht verschweißt 
bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein. 
Entwässerung 
Entsprechend der Abstimmungen mit dem Wasserversorger RheinEnergie AG im Rahmen der Vor-
planung wurden entlang der die WSZ II querenden Stadtbahntrasse Abdichtungen und eine

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vollständige Entwässerung mit Ableitung in eine noch zu erstellende Entwässerungsanlage geplant. 
Das Niederschlagswasser der Geh-/Radwege versickert über Mulden. 
Für den Teil der Stadtbahntrasse entlang des Militärringes, der sich außerhalb der  WSZ II befindet, 
ist keine Entwässerung vorgesehen.  
Querung der Brunnengalerie 
In der Nord-Süd Querung der WSZ II passiert die Trasse der A9 die unterirdische Heberanlage. Für 
die Heberanlage liegen keine Unterlagen zur Bestandsstatik vor. Falls durch die räumliche Nähe 
eine negative Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann, sind weitere Maßnahmen vorzu-
sehen, wie z.B. eine Lastverteilungsplatte oder die Verschiebung der Trasse  um wenige Meter.  
Hiermit sollen mögliche Belastungen der Brunnengalerie aus dem Bahnbetrieb verhindert werden, 
[7].  
Bauablauf in der Wasserschutzzone II 
Die Länge des Abschnittes (Gleistrasse) in der Wasserschutzzone II beträgt gemäß Lageplan 
1077,5 m. Der Bau  der A9 findet in vier Phasen statt. Phasen und Abschnitte könn en teilweise 
parallel ausgeführt werden. Das bedeutet, wenn der Kanal in zwei bis drei Abschnitten hergestellt 
ist, könnte der Gleisbau mit dem ersten Abschnitt beginnen. 
In der Phase 1 wird der Kanal von Norden nach Süden in ca. 200 m großen Abschnitten gebaut. 
Dabei wird der Kanal in offener Ba uweise mit dem Robinienweg als Baustraße errichtet. Je Ab-
schnitt werden voraussichtlich ca. 8 Wochen benötigt. 
In der Phase 2 wird ein provisorischer Geh- und Radweg über dem jeweiligen Kanal-Abschnitt als 
Baustraße hergestellt. 
In der Phase 3 wird die Gleisstraße über dem jeweiligen Abschnitt gebaut. Insgesamt werden dafür 
voraussichtlich 6 Wochen benötigt. Dabei wird zunächst drei Wochen mit „offenem Boden“ bis zur 
vollständigen Abdeckung mit der Folie gearbeitet.  
In der Phase 4 wird die Trasse und die technische Ausstattung finalisiert sowie die Oberflächen der 
Geh- und Radwege hergerichtet.  
Das Brückenbauwerk zur Querung der BAB4, das südlich an die WSZ II angrenzt, soll gleichzeitig 
gebaut werden. Die BE-Flächen liegen westlich des Galgenbergsees und südlich der Autobahn in 
der geplanten Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet. Es wird davon ausgegangen, dass keine BE-
Flächen für die Kanal-, Gleis- und Radwegarbeiten in der WSZ II notwendig sind. Diese sollen nörd-
lich und westlich außerhalb der WSZ II eingerichtet werden. Die Massentransporte laufen während 
der gesamten Bauarbeiten über den Robinienweg.

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Das Grundstück wird im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten durch notwendige Maßnahmen 
wie Abbruch von Gebäuden, Roden von Bäumen oder Erdbau hergerichtet. Für die Strom und Was-
serversorgung werden die Baumaschinen an die vorhandenen Netze angeschlossen. Falls die Bau-
stelle entwässert werden muss, findet dies über den neu gebauten Kanal statt. 
8.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen 
Für den Bau der A9 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungs-
ereignisse relevant. 
Tabelle 14: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ 
Nr.  Gefährdung  Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) 
  Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 
1 Überflutung/Hoch-
wasser 
Eindringendes Wasser/Feuchtig-
keit in Baugrube 
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie 
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge 
durch Frost zerstörte Tanks (Öl, 
Diesel) 
Verunreinigungen durch Kohlenwasser-
stoffe 
3   Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes 
Verunreinigungen durch Salze 
4 Bodenbewegungen, 
u.a. durch Erdbeben 
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche 
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserhydraulik 
5   Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen) 
Zerstörung der Versiegelung und dadurch 
Schadstoffeintrag in den Untergrund  
6 Großbrand/ Flä-
chenbrand 
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen durch verbrann-
ten Baustoff u./o. durch Löschmittel 
7   Stoffeinträge in den Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers 
durch Schadstoffe im Boden  
8 Verkehrsunfälle, 
Unfälle 
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen 
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in das Grundwasser 
9   Löscharbeiten nach Unfall mit 
Brand 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
10 Einträge durch Ein-
griffe in den Unter-
grund 
Baugruben, Abgrabungen durch 
Straßenbau, Leitungsbau 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
11 Kosmische Ereig-
nisse 
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm 
Zerstörung der Oberflächenabdeckung 
und somit Freilegung Grundwasserkörper;

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  Menschliches und technisches Versagen 
12 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion 
oder Bauausführung 
Unsachgemäße Auslegung der 
Entwässerung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
13   Undichtigkeiten durch unsachge-
mäße Ausführung der Dichtungs-
folie 
14   Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff 
oder ä. der Baugeräte 
15   Unzureichende Entwässerung 
durch ungeeignete Bauablaufpla-
nung  
16   Verlängerte Bauphasen durch feh-
lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit-
verzögerungen 
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag 
17   Unsachgemäßes Lagern und Be-
nutzen von Werkzeugen, Bauge-
räten und Transportmitteln 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung 
18  Überschreiten der geplanten Aus-
hubtiefe 
Schnelleres Absickern von Stoffen in den 
Untergrund 
  Sonstige Ereignisse 
19 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten 
Verlängerte Bauphasen durch 
Ausfall von Lieferanten, Material-
versorgung 
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag und mikrobiologischer Verunreini-
gung 
20  Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
21  Ausfall der bauzeitlichen Wasser-
versorgung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
22 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Lagertanks 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung 
23   Mutwilliges oder fahrlässiges Ein-
bringen von Schadstoffen und Kei-
men auf/in den Boden/Untergrund 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung

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8.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A9 
Für die in der Tabelle 14 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs-
risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses ist für die Bau-
phase der A 9 der gesamte Trassenverlauf nördlich des Wasserschutzgebietes bis einschließlich 
der Querung der Schutzzone II. Der Trassenabschnitt entlang der Militärringstraße liegt nur wenige 
Meter nördlich der WSZ II und wird als potenzieller Ort der Ereignisse in die Gefährdungsbeurteilung 
mit einbezogen. Durch die deutlich längere Strecke der A9 (ca. 2150 m am Militärring sowie Que-
rung der WSZ II) gegenüber der A1 (ca. 1000 m ebenerdige Strecke inkl. Straße „Im Wasserwerks-
wäldchen“) steigt die Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages. Der Trassenabschnitt am Militärring 
befindet sich zwar nicht in der WSZ II, jedoch nur wenige Meter von dieser entfernt in der WSZ III. 
Da für eine Gefährdung des Trinkwassers die Fließzeit des Grundwassers vom Ort der Gefährdung 
bis zu den Brunnen eine maßgebliche Rolle spielt, wird der Trassenabschnitt an der Grenze zur 
WSZ II in der Gefährdungsbeurteilung mitberücksichtigt. Die Vulnerabilität des Rohwassers vergrö-
ßert sich mit zunehmender Fließzeit und  ist bei Fließzeiten > 100 Tagen – die der WSZ III der 
Wassergewinnung Hochkirchen entsprechen - als gering zu bewerten (vgl. Tabelle 6). Damit wird 
bei der gegenständlichen Gefährdungsbeurteilung die Unterscheidung in WSZ I, WSZ II und WSZ 
III über die Fließzeit berücksichtigt.  
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß 
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.  
Das Ergebnis ist in der Anlage VI.2 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt. 
So ist das Schadensausmaß (SA) insbesondere bei Eingriffen in den Untergrund durch die Abgra-
bungen der Bodenschichten beim Bau der Trasse „sehr hoch“, weil in diesem Fall Stoffe großflächig 
absickern können. Ebenso ist das Schadensausmaß bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flä-
chenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil meist große Flächen betroffen sind.  
Bei Ereignissen wie Überflutungen/Hochwasser, bei Bodenbewegungen und einem Flächenbrand 
ist das SA als „hoch“ einzuschätzen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden 
können. Gegenüber der A1 wird das SA für Überflutungen geringer eingestuft, weil geringere Über-
flutungshöhen und Flächen betroffen sind (vgl. Kapitel 3.4). Ebenso ist das Schadensausmaß für 
Einträge durch Eingriffe in den Untergrund (Nr. 10) bei der A9 gegenüber der A1 geringer einzustu-
fen, da die A9 keine Altlastenverdachtsfläche tangiert und daher ein geringeres SA zu erwarten ist. 
Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA analog der A1 angesetzt. 
Die EW für Gefährdungsereignisse, die abhängig von der Strecke sind (Nr. 2, Nr. 3, Nr. 10, Nr. 13 
bis 19, Nr. 22 und Nr. 23 der Tabelle 14), wurde für den Bau der A9 gegenüber der A1 höhergestuft. 
Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA analog der A1 angesetzt.

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Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.2). Dieses ist für den Bau der A9 für Naturereignisse und 
Havarien wie Unfälle und Brände sowie Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Aus-
gangsrisiko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der 
Bodenüberdeckung großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in den Untergrund 
eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein hohes Risiko ergibt sich für den 
Einsatz von Streusalz durch Gefährdungsereignisse infolge von Frost/Schnee sowie bei unsachge-
mäßem Lagern von Werkzeugen und Transportmitteln im Bauprozess. Ein mittleres Risiko ergibt 
sich Beim Bau der A 9 durch Einsatz von Streusalz und Zer störung von bei Kälte/Schnee, durch 
fehlerhafte Bauausführung sowie beim Ausfall von Lieferanten, der Materialversorgung, bei unsach-
gemäßem Lagern von Werkzeugen und Transportmitteln und durch mutwilliges Einbringen von 
Schadstoffen. Ein mittleres Ausgangsrisiko ergibt sich durch Ausfall der Stromversorgung und bau-
zeitlichen Wasserhaltung sowie durch unsachgemäße Auslegung der Entwässerung. 
8.4 Risikobewertung  
8.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser 
Für die Errichtung der A9 im gesamten Bereich der Trasse, Straßen und Rad-/Gehwege wird gemäß 
[42] das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ einge-
stuft.  
Ebenso werden bei der Errichtung der A9 im Bereich der Trasse, der Rad-/Gehwege Deckschichten 
abgetragen und dadurch das Schutzpotential zusätzlich verringert. Im Bereich der Trasse A9 liegen 
oberflächennah ca. 3 m bis 4 m mächtige Hochflutlehme und -sande an. Im Liegenden befinden 
sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Nach derzeitigem Stand ist bei A9 von einem 
Bodenabtrag von ca. 1 m bis 4 m auszugehen. Für den Bau des Entwässerungskanals werden noch 
tiefere Eingriffe erforderlich. Damit werden die schützenden Deckschichten abgetragen. Zur Bewer-
tung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle bis in das Grundwasser wurde über-
schlägig berechnet, wie lange ein Fluid benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und 
Grundwasseroberfläche zu überwinden (vgl. Kapitel 6.4.1).  
Unter Annahme, dass die Baugrubensohle durchschnittlich bei ca. 45 m NHN und der HGW bei 
41,4 m NHN liegen beträgt die Sickerstrecke ca. 3,5 m. Da – wie bereits im Kapitel 6.4.1 beschrie-
ben - die vertikalen hydraulischen Durchlässigkeiten in der wasserungesättigten Zone vergleichs-
weite geringer sind, wird bei der Berechnung eine hydraulische Durchlässigkeit von 5*10 -4 bis 
2,5*10-3 m/s angenommen. 
Bei einer angenommenen effektiven Porosität von 25 % kommt es damit zu Transportgeschwindig-
keiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff im Worst-Case-Fall – kein Stoff-
abbau oder Stoffanlagerung, Deckschichten aus Hochflutlehm sind nicht mehr vorhanden – in we-
niger als 1 h abgesickert ist.

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Auch im Trassenbereich der A9 sickern durch die lokal vorhandenen sehr hohen kf-Werte der maß-
geblichen Untergrundschicht die potenziellen lokalen Stoffeinträge in sehr kurzer Zeit von der Bau-
grubensohle bis in Grundwasser ab. Demzufolge kann bei der Errichtung der A 9 wie bei der A1 
nicht von einer Risikominderung durch die Deckschichten ausgegangen werden.  
Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A9 für alle Gefährdungsereignisse als 
„sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A9 für alle 
Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt.  
8.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 
durchgeführt. Hierbei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A9 
angenommen.  
Die Modellergebnisse für den Bau der A9 in Anlage III.1.1 bis Anlage III.1.3 zeigen, dass etwa 11 
Brunnen der Galerie West im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich liegen. 
Für die meisten der Brunnen sind hierbei ausgehend vom Trassenbereich mehr als 100 Tage Fließ-
zeit zu erwarten. Der Brunnen HO11.W wird in weniger als 50 Tagen, Brunnen HO12.W in weniger 
als 7 Tagen erreicht. 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher 
die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A9 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor 
„1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.2).  
Da – wie in Kapitel 6.4.1 beschrieben – das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung als un-
günstig eingeschätzt wird, wird damit das Risiko für das Rohwasser dem Ausgangsrisiko gleichge-
setzt (vgl. Anlage VI.2).  
Die unterschiedlichen hydrologischen Bedingungen wirken sich analog der A1 nur geringfügig auf 
die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist. 
8.5 Risikobeherrschung 
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken  wurden Maßnahmen zur Risikobeherr-
schung erarbeitet. Diese sind für den Bau der A9 in der Spalte 15 der Anlage IV.2 zusammenge-
stellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Bau der A9 in Betracht: 
• Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen: Bei der A9 ist eine temporäre Außerbetrieb-
nahme einiger Brunnen unumgänglich, um die Risiken in der Bauphase zu beherrschen.  
• Objektschutz: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)

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• Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten analog der A1 (vgl. 
Kapitel 6.5) 
• Redundanzen: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Die nördlichen Bereiche der Trasse A9 
werden bereichsweise bei HQ100 und bei HQextrem überflutet. Diese Bereiche befinden 
sich jedoch nicht im Nahbereich der Brunnengalerie. Der bestehende technische Hochwas-
serschutz ist bis HQ100 ausgelegt. Zum Schutz der Baugruben vor einem sehr seltenen 
Ereignis des extremen Hochwassers sind während der Bauphase weitere Maßnahmen er-
forderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die bauabschnittsweisen offenen Bau-
gruben können zudem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen wer-
den. 
• Krisenplan, Katastrophenplan: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Qualitätsmanagement: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Schulung und Sensibilisierung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Fachgerechte Bauausführung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5), die Strec ke ist länger, da 
auch der Streckenbereich am nördlichen Rand der Schutzzone II mit einbezogen werden 
muss.   
• Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung:  Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5), 
sollte auch bei der A9 ein begleitendes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Da 
sich derzeit keine Grundwassermessstellen im Nahbereich der Trasse A9 befinden, sind 
hierfür weitere Grundwassermessstellen mit einem mindestens 5-Zoll-Ausbau parallel zur 
Trasse zu errichten. Sollte im Worst-Case-Fall bereits ein wassergefährdender Stoff in den 
Untergrund eingetreten sein, kann an der Messstelle kurzfristig gepumpt und der Abstrom 
damit gesichert werden.  
8.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen 
Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer-
kes. Zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung, insbesondere das Bauen unter 
Einhausung/Zelt (vgl. Kapitel 8.5.) lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der 
Baugrube beherrschen.  
Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs-
sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage) 
reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung ein 
geringes Restrisiko ergibt.

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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Bericht vom 06.12.2022 
 
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Es wurden mehrere Rechenläufe mit Außerbetriebnahme von einem bis fünf Brunnen durchgeführt. 
Wie die gerechneten Bahnlinien in den folgenden Abbildung 15 und Abbildung 16 zeigen, ist eine 
Außerbetriebnahme von vier Brunnen erforderlich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens 
eine Strömungszeit von > 100 Tagen gewährleistet ist (vgl. Anlage III.4). Gemäß der Stromlinien-
verläufe ist eine Außerbetriebnahme der Brunnen ebenso wie bei der A1 voraussichtlich nur ab den 
Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt – wie in der Abbildung 16 dargestellt - erforderlich.  
Auch für die Modellrechnung mit Außerbetriebnahme von Brunnen wirken sich unterschiedlichen 
hydrologischen Verhältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Än-
derung der Anstromrichtung zu erwarten ist. 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher 
die Vulnerabilität des Rohwassers VRW mit Umsetzung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung 
beim Bau der A9 insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (Anlage VI.2).  
Da bei der Außerbetriebnahme der Brunnen die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brun-
nen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die technische 
Umsetzung der Außerbetriebnahme von 4 Brunnen ist in Abstimmung mit dem Trinkwasserversor-
ger RheinEnergie zu verifizieren. 
 
Abbildung 15: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen – Mittelwasser

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Abbildung 16: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 4 Brunnen - Mittelwasser 
 
8.5.2 Lageverschiebung der Trasse 
Des Weiteren wurde geprüft, ob sich bei der Alternative A9 durch eine Lageverschiebung des durch 
die WSZ II querenden Trassenabschnittes der A9 nach Westen das Risiko für das Rohwasser sig-
nifikant reduzieren lässt. Hierfür wurde n die berechneten Abstandsgeschwindigkeiten für das 
Worst-Case-Szenario mit maximalen Fördermengen aus dem Modell zu Grunde gelegt (vgl. Anlage 
V). Wie aus der Anlage V.2 ersichtlich, liegen im Bereich der Kreuzung der Trasse A9 mit der Brun-
nengalerie Abstandsgeschwindigkeiten von 1 m/d bis 2,5 m/d, teilweise bis 5 m/d  vor. Die hohen 
Abstandsgeschwindigkeiten resultieren aus den hohen kf-Werten und der Nähe zu den Brunnen. 
Mit zunehmendem Abstand von den Brunnen an den Rand des Absenktric hters verringern sich 
diese. Bei einer Verlagerung der Trasse A9 um ca. 20 m würde dies nur eine geringfügige Verlän-
gerung der Fließzeit von etwa 8 bis 20 Tagen von der A9 bis zur Wasserfassung und damit keine 
signifikante Reduzierung der Risiken für die Trinkwasserversorgung bedeuten.  
Erst eine Verlagerung der Trasse A9 aus dem Absenktrichter heraus um ca. 50 m würde – bei 
Abstandsgeschwindigkeiten von 0,5 m/d bis 1,0 m/d – zu einer maßgeblichen Verlängerung der 
Fließzeiten um ca. 50 Tage bis 100 Tage und damit zu einer Reduzierung der Risiken führen.  
Durch eine Lageverschiebung der durch die WSZ II querenden Trassenabschnittes der A9 um 50 
m ließe sich das Risiko für das Rohwasser bereits im Basisfall – ohne Außerbetriebnahme von 
Brunnenabschaltung 
erforderlich

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Brunnen – etwas reduzieren,  so dass ggf. weniger Brunnen in der Bauphase temporär außer Be-
trieb zu nehmen wären.  
Eine Verlagerung der Trasse A9 um 50 m hat jedoch eine gegenüber der A9 abweichende Querung 
des Militärrings zur Folge. Zudem werden außerhalb des heutigen Robinienweges zusätzliche Bo-
deneingriffe im Äußeren Grüngürtel erforderlich.  
8.6 Restrisiko 
Anschließend wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung (Restrisiko) berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermitt-
lung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlich-
keit durch die Maßnahmen verringert und diese analog zur A1 entsprechend heruntergestuft. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Errich-
tung der A9 für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr ge-
ring“.  
Durch eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen könnte erreicht werden, dass die Fließzeit bis zur 
Wassergewinnung mehr als 100 Tage beträgt und damit das Restrisiko für alle identifizierten Ge-
fährdungen und Gefährdungsereignisse auf „sehr gering“ bis „gering“ reduziert werden kann (vgl. 
Anlage VI.2). Ein geringes Risiko verbleibt beim Bau der A9 für Eingriffe in den Untergrund für die 
Baugrube sowie für fehlerhafte Auslegung und Bauausführung. Gegenüber der A1 sind die verblei-
benden Restrisiken etwas höher. 
Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse: 
1. Einträge durch Eingriffe in den Untergrund/Baugruben 
2. Fehlerhafte Bauausführung 
Insbesondere die Außerbetriebnahme ausgewählter Brunnen sowie die strikte Einhaltung der Richt-
linien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten stellt eine wichtige Maßnahme 
der Risikobeherrschung in der Bauphase dar.  
9 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A9 
9.1 Beschreibung der Betriebsphase der A9 
Die geplante Stadtbahn Süd wird als Verlängerung der geplanten 3. Baustufe der Nord-Süd Stadt-
bahn (mit geplantem Endpunkt Arnoldshöhe) bis Meschenich geführt. Die Stadtbahn wird bei der 
Alternative A9 vom Verteilerkreis aus zunächst auf der Nordseite der Militärstraße in West -Ost-

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Richtung geführt und quert im Bogen die WSZ II in Nord -Süd-Richtung in der Lage des heutigen 
Robinienweges. Die BAB wird neben der bestehenden Brücke „Am Höfchen“ gequert. 
Die Taktung der Bahn ist identisch mit der A1, d.h. voraussichtlich tagsüber mit einer Taktung von 
10 Minuten, in den Abendstunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde bei einer maximalen 
Geschwindigkeit von 70 km/h.  
Im Abschnitt der kombinierten Trasse und Rad-/Gehwege der A9, der die WSZ II quert, wird sämt-
liches Wasser, das über die Gleisanlage läuft, in einem Versickerungskanal abgeleitet. Im Trassen-
abschnitt außerhalb der WSZ II an der Millitärringstraße ist keine Abdichtung und vollständige Ent-
wässerung vorgesehen. Die Reinigung erfolgt hier über die belebte Bodenzone. Bei der Umsetzung 
der Alternative A9 verbleibt es zudem – im Gegensatz zur A1 – bei der aktuell nicht fachgerecht 
entwässerten Straße „Im Wasserwerkswäldchen“. Somit wird das Wasser aus der WSZ II heraus 
abgeleitet und in den städtischen Kanal geführt. Rad - und Gehwege werden über eine Mulde ins 
Gelände entwässert. Damit ist bei der A9 – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Entwäs-
serung vorhanden.  
Analog wie bei der A1 kommt es in der Betriebsphase der Bahn bei der A9 zum Einsatz verschie-
denster Betriebsmittel, die mit der Umwelt in Berührun g kommen. Gemäß Information der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG [4] und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln [3]  werden folgende Betriebsmittel 
eingesetzt: 
• Sandstreuanlagen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) 
• Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) 
• Getriebeöl: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) 
• Löschmittel: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)  
 
Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein Austrag von Stoffen 
erwartet. 
Die Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in Wasserschutzgebieten keine Pflanzenschutzmittel 
zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Gleisbett wird ca. ein bis zweimal jährlich mechanisch 
gereinigt und etwa monatlich kontrolliert.  
9.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen 
In der Betriebsphase der A9 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Ge-
fährdungsereignisse relevant.

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Tabelle 15: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ 
Nr.  Gefährdung  Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) 
  Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 
1 Überflutung / Hoch-
wasser 
Eindringendes Wasser/ Feuchtig-
keit im Umfeld der Trasse 
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie 
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 
2   Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/Krank-
heitserreger, Beeinträchtigung durch was-
sergefährdende Stoffe 
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes 
Verunreinigungen durch Salze 
4   Zerstörung der Entwässerungslei-
tung o.a. Bauwerke 
Einträge von mikrobiellen u.a.  Verunreini-
gungen u.a.  in den Untergrund  
5 Bodenbewegungen, 
u.a. durch Erdbeben 
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche 
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserfluss 
6   Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen) 
Zerstörung der Versiegelung und dadurch 
Schadstoffeintrag in den Untergrund  
7 Großbrand/ Flä-
chenbrand 
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischer Stoffe durch verbrannten 
Baustoff u./o. durch Löschmittel 
8   Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers 
durch Schadstoffe im Boden  
9 Verkehrsunfälle, 
Unfälle 
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen 
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in den Untergrund 
10   Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent-
gleisung neben dem abgedichte-
ten Bereich  
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung  
11   Löscharbeiten nach Unfall mit 
Brand 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
12 Kosmische Ereig-
nisse 
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm 
Zerstörung der Oberflächenabdeckung 
und somit Freilegung Grundwasserkörper;  
  Menschliches und technisches Versagen 
13 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion 
oder Bauausführung 
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  
(z.B. Entwässerung) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,  
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus-
reichend dimensionierte Anlagen/Bau-
werke

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14   Unsachgemäße Bauausführung 
(z.B. dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,  
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach-
gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen-
den Dichtungsbahn durch Alterung 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
und mikrobiellen Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung 16   Undichtigkeiten des Entwässe-
rungssystems, nicht vollständige 
Entwässerung im Bereich Militär-
ringstraße 
  Sonstige Ereignisse 
17 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten 
Ausfall von Infrastrukturen (Pum-
pen, Entwässerungssystem) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden und 
Grundwasser 
18 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
19 Verunreinigungen 
von Boden-, Grund- 
und Rohwasser im 
EZG durch Einträge 
aus Siedlung und 
Verkehr 
Gleisentwässerung, Gleisreini-
gung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden und 
Grundwasser 
 
9.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A9 
Für jedes Gefährdungsereignis wird anschließend das Ausgangsrisiko aus dem Schadensausmaß 
(SA) und der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) am Ort des Ereignisses gemäß Kapitel 4.4.1 ermittelt. 
Der Ort eines potenziellen Ereignisses ist für die Betriebsphase der A9 der gesamte Trassenverlauf 
nördlich der Wasserschutzzone II sowie die Querung derselben. Das Ergebnis ist in der Anlage 
VII.3 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt.  
Gegenüber der A1 wird das SA für den Betrieb der A9 für Überflutungen geringer eingestuft, weil 
geringere Überflutungshöhen und Flächen betroffen sind (vgl. Kapitel 3.4). Demgegenüber wird die 
EW  für Undichtigkeiten infolge unsachgemäßer Bauausführung sowie des Entwässerungssystems 
bei der A9 aufgrund der deutlich längeren ebenerdigen Trassenlänge sowie der fehlenden Entwäs-
serung in der Militärringstraße um 1 Klasse höhergestuft. Zudem entfallen bin der  Betriebsphase 
der A9 die Gefährdungen, die sich durch die Tiefgründungen ergeben (Nr. 17, Nr. 20 der Tabelle 
15). Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA sowie die EW analog der A1 angesetzt. 
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.3). Dieses ist demzufolge für den Betrieb der A9 über-
wiegend „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Ausgangsrisiko ergibt sich für den Betrieb der A9

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Undichtigkeiten infolge einer unsachgemäßen Bauausführung sowie des Entwässerungssystems, 
für die Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem. 
9.4 Risikobewertung  
9.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser 
Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A9 
als „sehr ungünstig“ angesetzt. 
Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine 
Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case-
Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems oder durch 
einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen.  
9.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Rohwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 
für die Betriebsphase der A9 jeweils für die Bandbreite der hydrologischen Bedingungen (Niedrig-, 
Mittel- und Hochwasser) durchgeführt. Hierbei wurde ein Stoffeintrag im Worst -Case-Fall infolge 
von Undichtigkeiten, Havarien o.a. über den Trassenbereich der A9 angenommen. 
In der Betriebsphase der A9 liegen gemäß der Modellergebnisse (vgl. Anlage III.1), etwa 11 Brun-
nen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Für die meisten der Brunnen 
sind hierbei ausgehend vom Trassenbereich mehr als 100 Tage Transportzeit zu erwarten. Der 
Brunnen HO11.W wird in weniger als 50 Tagen erreicht. Besonders kritisch ist der der Trasse am 
nächsten gelegene Brunnen HO12.W, der in weniger als 7 Tagen erreicht wird. 
Auch für die Modellrechnung für die A9 wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse 
nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung 
zu erwarten ist.  
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher 
die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Betrieb der A9 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem 
Faktor „1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.3).  
Da keine maßgebliche Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko 
für das Rohwasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.3).  
9.5 Risikobeherrschung 
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden Maßnahmen zur Risikobeherr-
schung erarbeitet. Diese sind für die Betriebsphase der A9 in der Anlage VII.3 zusammengestellt. 
Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Betrieb der A9 in Betracht:

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• Vollständige Entwässerung: Durch eine nicht vollständige Entwässerung könnten mikrobi-
elle und andere Verunreinigungen ständig in den Untergrund eingetragen werden. Bei der 
Alternative A9 verbleibt nach aktuellem Planungsstand – anders als bei A1 – für den Tras-
senabschnitt am Militärring bei einer unvollständigen Entwässerung und damit bei einem 
„geringen" Restrisiko. Im Trassenabschnitt am Militärring sollte eine Entwässerungsanlage 
analog den Trassenabschnitten in der WSZ II errichtet werden.  
• Redundanzen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) 
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Ein technischer Hochwasserschutz ist 
bis HQ100 ausgelegt. Zum Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis des extremen Hoch-
wassers sind bei Eintreten eines solchen Ereignisses temporär weitere Maßnahmen erfor-
derlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. 
• Krisenplan, Katastrophenplan: analog der A1, die Krisen-/Katastrophenpläne sind überge-
ordnet für alle Gefährdungsträger (Militärringstraße, etc.) zu erarbeiten.  (vgl. Kapitel 7.5) 
• Qualitätsmanagement: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) 
• Zustandskontrolle, Instanthaltung, Wartung:  Die Trasse und Anlagen im Zusammenhang 
mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungsbahn) sind – sofern möglich – in re-
gelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defektes instantzusetzen oder 
ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet wer-
den kann.  
9.6 Restrisiko 
Anschließend wurde das Restrisiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung ermittelt. Es wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrsche inlichkeit 
durch die Maßnahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft. 
Das SA für den Streuguteinsatz kann analog zum Betrieb der A1 deutlich auf ein sehr geringes SA 
(„1“) herunterstuft werden, wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleis-
reinigung kann das SA ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe 
eingesetzt werden. Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vor-
handenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrschein-
lichkeit eines technischen Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Um-
setzung der Risikomaßnahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für 
Undichtigkeiten sowie für die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft wer-
den.

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Für seltene bis sehr seltene Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereig-
nisse ist analog zur A1 und A1a zur Risikobeherrschung die temporäre Außerbetriebnahme von 
Wasserwerksbrunnen analog der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der 
Brunnen ist für alle Gefährdungsträger (Militärringstraße, etc.) erforderlich. Die Vulnerabilität des 
Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ angesetzt. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs-
phase für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“. 
Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse (letzte Spalte in der Anlage VII.3): 
1. Unsachgemäße Bauausführung, insbesondere der Dichtungsbahn und des Entwässerungs-
systems 
2. Undichtigkeiten des Entwässerungssystems, nicht vollständige Entwässerung (Bereich der 
Militärringstraße) 
3. Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem) 
Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen 
Bauausführung. Im Unterschied zur A1 sind auch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems mit 
einem geringen Restrisiko verbunden, da die an der Geländeoberfläche geführte Trasse – unter 
Einbeziehung der nördlichen Teilstrecke in der WSZ III - deutlich länger ist als bei der A1 – Wie in 
Kapitel 8.3 beschrieben ist bei der Beurteilung der Risiken dieser Streckenbereich einzubeziehen, 
da für die Gefährdungsbeurteilung des Trinkwassers die Fließzeit zu den Brunnen maßgeblich ist.  
9.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens 
Durch eine dauerhafte Außerbetriebnahme des der Trasse A9 am nächsten gelegenen Trinkwas-
serbrunnens HO12.W könnte das Risiko dauerhaft auf ein vernachlässigbares Risiko gebracht wer-
den (vgl. Anlage VII.4). 
Dies wurde mit einer Modellrechnung geprüft. Wie die gerechneten Bahnlinien in der Anlage III.2 
zeigen, wird durch die Außerbetriebnahme des am nächsten gelegenen Brunnens verhindert, dass 
Stoffe in sehr kurzer Zeit in das Rohwasser gelangen.   
Gemäß der Wertung in Tabelle 6 kann bei der Beurteilung des Restrisikos die Vulnerabilität des 
Rohwassers VRW somit als „hoch“ mit dem Faktor „0,8“ eingeschätzt werden (vgl. Spalte 11 in An-
lage VII.4).

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10 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1A 
10.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1a 
Allgemeiner Trassenverlauf 
Bei der A1a wird die Stadtbahn analog der A1 auf einem Brückenbauwerk über den Verteilerkreis 
und bei Station 0+575 m ebenerdig bis zur Überführung Weißdornweg geführt (vgl. Abbildung 11).   
Bei der A1a wird die Stadtbahntrasse– soweit technisch möglich – gegenüber der A1 in Richtung 
Osten zur BAB 555 verschoben, so dass der Abstand von der Trasse zu dem am nächsten gelege-
nen Brunnen maximiert werden kann. Die vorhandene Straße im Wasserwerkswäldchen entfällt 
ersatzlos. Lediglich eine Hauszufahrt zum Wasserwerk wird aufrechterhalten. Die südlich des Ver-
teilerkreises vorhandene ARAL-Tankstelle wird dauerhaft stillgelegt und wird zurückgebaut.  
Das Brückenbauwerk der Alternative A1a verläuft ausgehend von der Haltestelle Arnoldshöhe in 
der Bonner Straße und überquert den Verteilerkreis. Bei der A1a quert das Brückenbauwerk den 
Verteilerkreis etwas östlicher als bei der A1. Auf Höhe des Verteilerkreises verschwenkt die Trasse 
des Bauwerks leicht in westliche Richtung und verläuft westlich der BAB 555. Im Vergleich zur A1 
wird die Trasse der A1a weiter westlich an der BAB 555 entlanggeführt. Im Kreuzungsbereich mit 
der Brunnengalerie liegt somit die Trasse bei der A1a um ca. 30 m westlicher als bei der A1, so 
dass ein Abstand von ca. 40 m zwischen Brunnen und Trasse gewährleistet ist. Bis auf den nördli-
chen Rampenbereich liegt das komplette Bauwerk in der Wasserschutzzone II. Das Brückenbau-
werk wird für zwei Gleisrichtungen konzipiert. 
 
Abbildung 17: Auszug aus dem Lageplan A1a [16]

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Das Bauwerk der A1a verläuft zwischen Haltstelle Arnoldshöhe und dem Verteilerkreis in direkter 
Nähe zu einer Bushaltestelle und Buswendeanlage, welche zukünftig entfallen. 
Die südlich des Verteilerkreises befindliche Tankstelle inklusive der zugehörigen Flüssiggastankan-
lage liegen im Baubereich und müssen stillgelegt werden. 
Das Brückenbauwerk kollidiert wie bei der A1 mit der im Verteilerkreis befindlichen Skulptur 
„Standortmitte“. Diese muss bauzeitlich demontiert und anschließend wieder an die alte Position 
gesetzt werden. Das Fundament soll hierbei erhalten bleiben. 
Der vorhandene Straßenabschnitt „Im Wasserwerkswäldchen“ bleibt bis zur Abzweigung zum Was-
serwerk unverändert und wird lediglich als Hauszufahrt zum Wasserwerk sowie als Rad-/Gehweg 
genutzt. Der weitere Streckenabschnitt der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ südlich der Hauszu-
fahrt zum Wasserwerk wird zurückgebaut. An gleicher Stelle erfolgt ein Neubau eines Rad-/Geh-
weges bis zur Stadtbahntrasse, der im weiteren Verlauf neben der Trasse geführt wird. Der südliche 
Abschnitt der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird renaturiert. Damit wird diese aktuell als 
Durchgangsstraße genutzte Straße künftig lediglich noch als Hauszufahrt zum Wasserwerk genutzt.  
Die Erschließung des Wasserwerks über die hintere Zufahrt ist über eine temporäre Nutzung des 
Rad-/Gehweges und durch den Umbau von Teilabschnitten der vorhandenen Straße für Lastzüge 
und Fahrzeugkräne. Ein Einsatz dieser Straße ist nach Informationen der RheinEnergie ca. 1x jähr-
lich vorgesehen. 
Konstruktion in der Wasserschutzzone II 
In der WSZ II ist das Versickern von Flüssigkeiten im Bereich des Bahnkörpers auszuschließen. 
Dafür wird auf dem Planum eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) verlegt. Die Sickergräben werden 
ebenfalls damit ausgekleidet. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen 
dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein. 
Leitungen und Kanäle im zukünftigen Bauwerksbereich 
Diverse Leitungen kollidieren mit dem Bauwerk bzw. den Baufeldern. Hier gelten die gleichen Aus-
sagen wie für die A1 (vgl. Kapitel 6.1).  
Die Trasse der A1a kreuzt die Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen bei Station 
0+660. Zur Entlastung der Galerie bei Überfahrung durch die Stadtbahn ist eine eigens gegründete 
Tragplatte vorgesehen. Die Planung dieser Tragplatte wird erst nach Festlegung der Vorzugsvari-
ante erarbeitet.

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Gründungen 
Auf Grundlage der geotechnischen Vorerkundungen hat der Bodengutachter eine Gründungsemp-
fehlung für eine Flachgründung ausgesprochen, sofern die oberste Bodenschicht ausgetauscht 
wird. Eine abschließende Aussage zur Gründung kann erst nach einer detaillierten geotechnischen 
Erkundung getroffen werden. Die Vorplanung sieht daher in dieser Planungsphase eine Tiefgrün-
dung vor. 
Entwässerung 
Zur Entwässerung des Brückenbauwerks ist auf dem Überbau von der Mitte des Querschnitts zu 
beiden Seiten je eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen. In Längsrichtung ist zum Widerlager 
Nord und zum südlichen Widerlager von 4,0 % geplant. Die Entwässerungsleitungen werden unter-
halb beider Kappen montiert und an die Streckenentwässerung angeschlossen. Di e bauzeitliche 
Entwässerung im Bereich der WSZ II ist über den neuen Kanal vorgesehen, 
Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen): 
Grundsätzlich gelten für den Baulogistik und die Baustelleneinrichtungsflächen der A1a die gleichen 
Aussagen wie für die A1. 
Die vorgesehenen BE-Flächen auf dem Verteilerkreis und dem Parkplatz der Tankstellen dienen 
ausschließlich der Arbeiten für die dort vorgesehenen Bauwerke und Einrichtungen. Das Betanken 
der Baustellenfahrzeuge erfolgt hierbei auf einer Flä che außerhalb der WSZ II. Bei der Nutzung 
sind analog zu den Baugruben die Maßnahmen für Arbeiten in Wasserschutzgebieten (vgl. Kapitel 
6.5.4) einzuhalten. Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen für das gesamte Bauvorhaben sind auf 
Flächen außerhalb der WSZ II vorzusehen.  
Allgemeiner Bauablauf 
Die Errichtung der Alternative A1a erfolgt im Wesentlichen analog der A1 (vgl. Kapitel 6.1). Es ent-
fällt jedoch die Neugestaltung der Straße  „Im Wasserwerkswäldchen“. Stattdessen wird diese 
Straße südlich des Wasserwerkes zurückgebaut und an gleicher Stelle ein Rad-/Gehweg neu er-
richtet. Für den Zugang zum Hintereingang des Wasserwerks für Lastzüge und Fahrzeugkrane wird 
eine vorhandene Straße umgebaut. 
10.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen 
Für den Bau der A1a sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefähr-
dungsereignisse relevant.

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Tabelle 16: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ 
Nr.  Gefährdung  Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) 
  Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 
1 Überflutung/Hoch-
wasser 
Eindringendes Wasser / Feuchtig-
keit in Baugrube 
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie 
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge 
durch Frost zerstörte Tanks (Öl, 
Diesel) 
Verunreinigungen durch Kohlenwasser-
stoffe 
3   Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes 
Verunreinigungen durch Salze 
4 Bodenbewegungen, 
u.a. durch Erdbeben 
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche 
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserhydraulik 
5   Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen) 
Zerstörung der Versiegelung und dadurch 
Schadstoffeintrag in den Untergrund  
6 Großbrand/Flächen-
brand 
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen 
Einträge wassergefährdenden u./o. mikro-
biologischen Stoffen durch verbrannten 
Baustoff u./o. durch Löschmittel 
7   Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers 
durch Schadstoffe im Boden  
8 Verkehrsunfälle, 
Unfälle 
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstiges Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen 
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in das Grundwasser 
9   Löscharbeiten nach Unfall mit 
Brand 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
10 Einträge durch Ein-
griffe in den Unter-
grund 
Baugruben, Abgrabungen durch 
Straßenbau, Leitungsbau 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
11 Kosmische Ereig-
nisse 
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm 
Zerstörung der Oberflächenabdeckung 
und somit Freilegung Grundwasserkörper  
  Menschliches und technisches Versagen 
12 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion 
oder Bauausführung 
Unsachgemäße Auslegung der 
Entwässerung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
13   Undichtigkeiten durch unsachge-
mäße Ausführung der Dichtungs-
folie 
14   Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff 
oder ä. der Baugeräte

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15   Unzureichende Entwässerung 
durch ungeeignete Bauablaufpla-
nung  
16  Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bauarbeiten 
o. unsachgemäße Auslegung der 
Statik 
Gefährdung der Trinkwasserversorgung 
17   Verlängerte Bauphasen durch feh-
lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit-
verzögerungen 
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag 
18  Unsachgemäßes Lagern und Be-
nutzen von Werkzeugen, Bauge-
räten und Transportmitteln 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung 
19   Überschreiten der geplanten Aus-
hubtiefe 
Schnelleres Absickern von Stoffen in den 
Untergrund 
  Sonstige Ereignisse 
20 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten 
Verlängerte Bauphasen durch 
Ausfall von Lieferanten, Material-
versorgung 
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag und mikrobiologischer Verunreini-
gung 
21  Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
22  Ausfall der bauzeitlichen Wasser-
haltung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Lagertanks 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung 
24   Mutwilliges oder fahrlässiges Ein-
bringen von Schadstoffen und Kei-
men auf/in den Boden/Untergrund 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung 
 
10.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1A 
Für die in der Tabelle 16 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs-
risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt.  
Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Bauphase der A1a grundsätzlich der kombinierte 
Trassenverlauf inklusive des Rad-/Gehweges sein. Gefährdungsereignisse, die die Stützbauwerke 
betreffen, werden nur für den Trassenabschnitt mit dem Brückenbauwerk betrachtet.

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Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß 
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hohe r Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.  
Die Ermittlung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1a ist in der Anlage VI.3 zusammengestellt. 
Die Einschätzung des SA und der EW entspricht im Wesentlichen der Einschätzungen für die A1. 
Das SA für Überflutung/Hochwasser wurde bei der A1a jedoch heruntergestuft, da die Überflutungs-
bereiche im Bereich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ und der Tankstelle bei der A1a wegfal-
len. 
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.3). der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehensweise 
das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). Dieses ist für den Bau der A1a für Naturereignisse und Ha-
varien wie Unfälle und Brände und Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Ausgangsri-
siko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der grund-
wasserüberdeckenden Schichten großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in 
den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein mittleres Risiko 
ergibt sich beim Bau der A1 infolge von Kälte, Frost und Schnee, durch menschliches und techni-
sches Versagen, wie beispielsweise infolge einer fehlerhaften Auslegung, Konstruktion oder Bau-
ausführung sowie bei Ausfall der Versorgungsketten oder Infrastrukturen und durch mutwilliges Ein-
bringen von Schadstoffen oder Beschädigungen. 
10.4 Risikobewertung für den Bau der A1a 
10.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser 
Im gesamten Bereich der Trasse A1a einschließlich Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutz-
potential der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ eingestuft.  
Durch die Errichtung der A1a werden im Bereich der Trasse und der Rad -/Gehwege die oberen 
Bodenschichten und damit ein Teil der Grundwasserdeckschicht abgetragen und damit das Schutz-
potential weiter verringert.  
Im Bereich der Trasse A1a steht oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflut-
lehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Da 
nach derzeitigem Stand bei dem Brückenbauwerk von Tiefgründungen auszugehen ist, erfolgt im 
Bereich des Brückenba uwerks lokal ein Abtrag von Bodenschichten voraussichtlich bis in das 
Grundwasser. In diesem Bereich ist keine Sickerstrecke mehr vorhanden ist, könnte und ein poten-
zieller Stoff unmittelbar vom Ort des Eintrages ins Grundwasser gelangen.  
Zur Bewertung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle für die Bereiche außer-
halb der Stützbauwerke bis in das Grundwasser wurde überschlägig berechnet, wie lange ein Fluid

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benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden. 
(vgl. Kapitel 6.4.1).  
Analog der A1 kommt es bei einer angenommenen effektiven Porosität in Höhe von 25 % damit zu 
Transportgeschwindigkeiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff in etwa 1 
h abgesickert ist (vgl. Kapitel 6.4.1).   
Durch die im Trassenbereich der A1a vorliegenden sehr hohen kf-Werte der maßgeblichen Unter-
grundschicht werden potenzielle Stoffeinträge an der Baugrubensohle nicht wesentlich zurückge-
halten und sickern in sehr kurzer Zeit bis ins Grundwasser ab. Demzufolge kann auch bei der Er-
richtung der A1a nicht von einer Risikominderung durch die Deckschichten ausgegangen werden.  
Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A1a für alle Gefährdungsereignisse 
als „sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A1a 
für alle Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt (vgl. Anlage VI.3).  
10.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrech nungen für den Worst -
Case-Fall maximaler Grundwasserentnahmen im WW Hochkirchen gemäß Kapitel 5.4 durchge-
führt. Hierbei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A1a sowie 
über die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ angenommen und die Stromlinien entsprechend be-
rechnet (vgl. Anlage IV.1).  
Die Modellergebnisse für den Bau der A1a in Anlage IV.1 zeigen für alle hydrologischen Bedingun-
gen (Mittelwasser, Hochwasser, Niedrigwasser), dass fünf Brunnen der Galerien West und Ost im 
Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich liegen. Für den Brunnen HO3.W sind 
dabei mehr als 100 Tage Fließzeit zu erwarten. Besonders kritisch ist der der Trasse am nächsten 
gelegenen Brunnen HO2.O, der in etwas mehr als 7 Tagen erreicht wird. Gemäß der Klassifizierung 
in der Tabelle 6, wird die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A1a insgesamt als „hoch“ 
mit dem Faktor „0,8“ bewertet (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.3).  
Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich wie bei den anderen betrachteten 
Alternativen bei dem Bau der A1a nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine 
Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist. 
Die Ergebnisse und Aussagen für die BE-Flächen entsprechen denen der Berechnungen für den 
Bau der A1. Da die Fließzeiten ausgehend von den BE-Flächen mehr als 100 Tage betragen, geht   
von diesen keine zusätzliche Gefährdung aus (vgl. 6.4.2). 
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.3).

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10.5 Risikobeherrschung 
Für alle in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken für den Bau der A1a wurden entsprechende 
Maßnahmen zur Risikobeherrschung ausgearbeitet. Diese sind in der Anlage VI.3 zusammenge-
stellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Bau der A1a in Betracht: 
• Temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen: Auch bei der A1a ist eine tem-
poräre Außerbetriebnahme einiger Brunnen unumgänglich, um die Risiken in der Bauphase 
zu beherrschen.  
• Objektschutz: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten analog der A1 (vgl. 
Kapitel 6.5) 
• Redundanzen: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Bereiche der Trasse A1a liegen im 
Überschwemmungsbereich bei HQ100 und bei HQextrem. Der bestehende technische 
Hochwasserschutz ist bis HQ100 ausgelegt, somit ergibt sich bis HQ100 keine Gefährdung 
für den Bau der A1a. Zum Schutz der Baugruben vor einem sehr seltenen Ereignis des 
extremen Hochwassers sind während der Bauphase weitere Maßnahmen erforderlich, wie 
die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die abschnittsweise offenen Baugruben können zu-
dem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen werden. 
• Krisenplan, Katastrophenplan: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Qualitätsmanagement: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Schulung und Sensibilisierung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Fachgerechte Bauausführung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) 
• Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung:  Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5),  
auch bei der A1a sollte ein begleitendes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Im 
Zuge dessen sind im Vorfeld der Baumaßnahme A1a weitere Grundwassermessstellen mit 
einem 5-Zoll-Ausbau parallel zur Trasse einzurichten. Sollte im Worst-Case-Fall bereits ein 
wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten sein, kann an der Messstelle kurz-
fristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden. Es gelten die gleichen Aussagen 
wie im Kapitel 6.5.

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10.6 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen 
Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer-
kes. Nur somit lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherr-
schen.  
Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs-
sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage) 
reduziert werden kann und sich - zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung - 
ein geringes Restrisiko ergibt. Der Modellansatz und der Stoffeintrag entsprechen dem Rechenfall 
ohne Außerbetriebnahme der Brunnen. Es wurden mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung 
der Außerbetriebnahme von drei und fünf Brunnen durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien 
in der Anlagen IV.2 und Anlage IV.3 zeigen, ist eine Außerbetriebnahme von fünf Brunnen erforder-
lich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens eine Transportzeit von mindestens 100 Tagen 
gewährleistet ist.  
Gemäß der Stromlinienverläufe in der Basisvariante (vgl. Anlage IV.1) ist eine Außerbetriebnahme 
der Brunnen ebenso wie bei der A1 und A9 voraussichtlich erst ab den Bauabschnitten im mittleren 
Streckenabschnitt erforderlich. Der am nächsten gelegene Brunnen HO2.O sollte vorsorglich über 
die gesamte Bauphase abgeschaltet werden. 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher 
die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Bau der A1a insgesamt als „gering“ mit dem Faktor 
„0,4“ eingeschätzt (vgl. drittletzte Spalte in Anlage VI.3).  
Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Trinkwasser-
versorgung zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die technische Umsetzung der Außerbetriebnahme von 
5 Brunnen ist in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger RheinEnergie zu verifizieren.  
10.7 Restrisiko 
Das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung 
(Restrisiko) wurde ebenfalls berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung 
des Risikos ohne Maßnahmen. Es wurde jedoch angenommen, dass sich die Eintrittswahrschein-
lichkeiten durch die Maßnahmen verringern, und folglich wurden diese entsprechend herunterge-
stuft. 
Hierbei sind die Restrisiken für die A1a im Wesentlichen vergleichbar mit der A1 einzustufen. Das 
SA für Überflutung/Hochwasser wurde jedoch heruntergestuft, da die Überflutungsbereiche im Be-
reich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei der A1a wegfallen. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Bau-
phase für fast alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungserei gnisse „gering“ bis „sehr

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gering“ (vgl. Anlage VI.3).  Ein geringes Risiko verbleibt für Einträge durch Eingriffe in den Unter-
grund/Baugruben sowie für Rohrbruch einer Trinkwassertransportleitung durch Bauarbeiten o. un-
sachgemäße Auslegung der Statik. 
Wie für die anderen betrachteten Alternativen stellen die Außerbetriebnahme ausgewählter Brun-
nen sowie die Einhaltung der Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten 
wesentliche Maßnahmen der Risikobeherrschung während Bauphase dar.  
11 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1A 
11.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1a 
Die geplante Stadtbahn Süd soll an das derzeit im Bau befindliche separates Straßen- und Stadt-
bahnprojekt „Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe“, anschließen.  Der aktuelle Endpunkt „Heumarkt“ 
wird bis Arnoldshöhe bzw. dann bis Meschenich verlängert. Die Stadtbahn wird zweigleisig geführt 
und überquert bei der Alternative A1a den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und wird an-
schließend oberirdisch westlich der BAB 555 weitergeführt.   
Der Bahnbetrieb ist analog der A1 und A9 tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in den Abend-
stunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde bei einer maximalen Geschwindigkeit von 70 
km/h vorgesehen.  
Die Stadtbahn wird bei A1a an einen neuen Kanal an geschlossen. Sämtliches Wasser, das über 
die Gleisanlage läuft, wird in einem Versickerungskanal abgeleitet. Rad- und Gehwege werden über 
eine Mulde ins Gelände entwässert. Im nördlichen Abschnitt wird die Entwässerung ebenso an den 
Kanal angeschlossen. Damit ist bei der A1a – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Ent-
wässerung vorgesehen.  
Bei der Umsetzung der Alternative A1a entfällt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“, welche nur 
noch als Hauszufahrt für das Wasserwerk genutzt wird. 
Analog wie bei der A1 und A9 werden beim Betrieb der Bahn verschieden Betriebsmittel eingesetzt, 
die mit der Umwelt in Berührung kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] 
kommen folgende Betriebsmittel zum Einsatz: 
• Sandstreuanlagen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) 
• Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) 
• Getriebeöl: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) 
• Löschmittel: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)

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Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein Austrag von Stoffen 
erwartet. 
Nach Aussagen der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in Wasserschutzgebieten keine Pflan-
zenschutzmittel zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Gleisbett wird ca. ein bis zweimal jährlich 
mechanisch gereinigt und etwa monatlich kontrolliert.  
11.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen 
In der Betriebsphase der A1a sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und 
Gefährdungsereignisse relevant. 
Tabelle 17: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ 
Nr.  Gefährdung  Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) 
  Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 
1 Überflutung/Hoch-
wasser 
Eindringendes Wasser/Feuchtig-
keit im Umfeld der Trasse 
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie 
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 
2   Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/ Krank-
heitserreger, Beeinträchtigung durch was-
sergefährdende Stoffe 
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes 
Verunreinigungen durch Salze 
4   Zerstörung der Entwässerungslei-
tung o.a. Bauwerke 
Einträge von mikrobiellen u.a.  Verunreini-
gungen u.a. in den Untergrund  
5 Bodenbewegungen, 
u.a. durch Erdbeben 
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche 
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserfluss 
6   Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen) 
Zerstörung der Versiegelung und dadurch 
Schadstoffeintrag in den Untergrund  
7 Großbrand/ Flä-
chenbrand 
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen 
Einträge von wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen durch verbrann-
ten Baustoff u./o. durch Löschmittel 
8   Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers 
durch Schadstoffe im Boden  
9 Verkehrsunfälle, 
Unfälle 
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen 
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in den Untergrund

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
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10   Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent-
gleisung neben dem abgedichte-
ten Bereich  
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung  
11   Löscharbeiten nach Unfall mit 
Brand 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
12 Kosmische Ereig-
nisse 
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm 
Zerstörung der Oberflächenabdeckung 
und somit Freilegung Grundwasserkörper 
  Menschliches und technisches Versagen 
13 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion 
oder Bauausführung 
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  
(z.B. Entwässerung) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,  
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus-
reichend dimensionierte Anlagen/Bau-
werke 
14   Unsachgemäße Bauausführung 
(z.B. dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,  
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach-
gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen-
den Dichtungsbahn durch Alterung 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
und mikrobiellen Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung 
  16   Undichtigkeiten des Entwässe-
rungssystems 
17   Randläufigkeiten zwischen Brü-
ckenpfeiler/Gründung und Unter-
grund 
 
  
  Sonstige Ereignisse 
18 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten 
Ausfall von Infrastrukturen (Pum-
pen, Entwässerungssystem) 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden und 
Grundwasser 
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur 
Einträge von wassergefährdenden Stoffen 
in den Untergrund inkl. Absickerung 
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grund-
wasser reichend 
Beeinflussung der Grundwasserströmung 
21 Verunreinigungen 
von Boden-, Grund- 
und Rohwasser im 
EZG durch Einträge 
aus Siedlung und 
Verkehr 
Gleisentwässerung, Gleisreini-
gung 
Einträge von wassergefährdenden u./o.  
mikrobiologischen Stoffen in Boden und 
Grundwasser

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
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11.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a 
Für jedes Gefährdungsereignis wird anschließend das Ausgangsrisiko am Ort des Ereignisses ab-
geschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Betriebsphase der A1a grundsätzlich 
der gesamte Trassenverlauf sein. Ereignisse, die die Brückenbauwerke betreffen, werden nur für 
den Trassenverlauf mit Brückenbauwerken betrachtet. 
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß 
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.  
Das Ergebnis ist für den Betrieb der A1a für alle identifizierten Gefährdungsereignisse in der Anlage 
VII.5 zusammengestellt. Die Einschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a ist im We-
sentlichen analog zu den Einschätzungen für den Betrieb der A1. Das SA und die EW für die Ver-
kehrsunfälle mit Kraftstoffverlust (Nr. 8) wurde bei der A1a für die Betriebsphase heruntergestuft, 
da die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ und die Tankstelle entfallen und infolgedessen das Ge-
fährdungspotential insgesamt geringer ist. Ebenso heruntergestuft wurde bei der A1a gegenüber 
der A1 das SA für Überflutung/Hochwasser, da die Überflutungsbereiche im Bereich der Tankstelle 
und der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei der A1a wegfallen. 
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko für den Betrieb der A1a (vgl. Anlage VII.5). Dieses ist demzufolge für die 
meisten Ereignisse „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Risiko ergibt sich für den Betrieb der A1a 
durch Randläufigkeiten an den Brückenbauwerken, durch die Gleisreinigung sowie bei Ausfall von 
Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem. 
11.4 Risikobewertung  
11.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser 
Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A1a 
als „sehr ungünstig“ angesetzt. 
Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine 
Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case-
Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Ent wässerungssystems oder durch 
einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen.  
11.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser 
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 
für die Betriebsphase der A1a durchgeführt. Hierbei wurde im Worst-Case-Fall angenommen, dass

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durch Undichtigkeiten, Havarien o.a. ein möglicher Stoffeintrag im Bereich der Trasse der A1a er-
folgt. 
In der Betriebsphase  der A1a liegen gemäß der Modellergebnisse (v gl. Anlage IV.1), etwa fünf 
Brunnen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Besonders betroffen sind 
die beiden westlich der Trasse A1a gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO2.O, der in etwas mehr 
als 7 Tagen Fließzeit erreicht wird.  
Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich wie für die zuvor beschriebenen Mo-
dellberechnungen auch bei dem Betrieb der A1a nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, 
so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist (vgl. Anlage IV.1). 
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Klassifizierung in der Ta-
belle 6 die Empfindlichkeit des Rohwassers VRW beim Betrieb der A1a insgesamt als „hoch“ mit dem 
Faktor „0,8“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.5).  
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.5).   
11.5 Risikobeherrschung 
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden entsprechende Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung erarbeitet. Diese sind für jedes Gefährdungsereignis (GE) für den Betrieb der 
A1a in der Anlage VII.5 zusammengestellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen 
für den Betrieb der A1a in Betracht: 
• Vollständige Entwässerung: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) 
• Redundanzen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) 
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Ein technischer Hochwasserschutz ist 
bis HQ100 ausgelegt. (vgl. Kapitel 7.5). Zum Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis des 
extremen Hochwassers sind bei Eintreten eines solchen Ereignisses temporär weitere Maß-
nahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. 
• Krisenplan, Katastrophenplan: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) 
• Qualitätsmanagement: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) 
• Zustandskontrolle, Instanthaltung, Wartung:  Die Trasse und Anlagen im Zusammenhang 
mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungsbahn) sind – sofern möglich – in re-
gelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defektes instantzuhalten oder  
ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet wer-
den kann.

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11.6 Restrisiko 
Im nächsten Bewertungsschritt wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der 
Maßnahmen zur Risikobeherrschung erneut berechnet (vgl. Anlage VII.5). Dieses entspricht dem 
Restrisiko. Hierbei wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlichkeit durch die Maß-
nahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft. 
Das SA für den Streuguteinsatz kann deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden, 
wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleisreinigung kann das SA 
ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden.  
Analog der A9 und der A1 ist zur Risikobeh errschung seltener bis sehr seltener Ereignisse wie 
maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereignisse die temporäre Außerbetriebnahme von 
Wasserwerksbrunnen analog der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der 
Brunnen wird hierbei für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) in diesem Bereich er-
forderlich. Die Vulnerabilität des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ ange-
setzt. 
Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen 
Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines technischen 
Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Umsetzung der Risikomaß-
nahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für 
die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft werden. Ereignisse, deren EW 
sich nicht durch die Maßnahmen zur Risikobeherrschung ändert, wie Unfälle, Katastrophen, Beein-
flussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgründungen sowie die Gleisreinigung verbleiben 
analog dem Ausgangsrisiko. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs-
phase der A1a für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr 
gering“. Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse: 
• Randläufigkeiten am Brückenbauwerk 
• Beeinflussung der Grundwasserströmungen durch die Tiefgründungen 
• Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem) 
Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen 
Bauausführung. Deshalb kommt einer stetigen Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle sowie 
einer fachgutachterlichen und hydrogeologischen Baubegleitung eine besondere Bedeutung zu.

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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
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Bericht vom 06.12.2022 
 
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12 VERGLEICHENDE GEFÄHDRUNGSBEURTEILUNG A1, A9 UND A1A 
12.1 Bauphase 
Bei den betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a ergibt sich jeweils für die Bauphase durch die 
Abtragung der Baugruben ohne Maßnahmen ein hohes Risiko für das Rohwasser. Durch temporäre 
Außerbetriebnahmen von Brunnen und unter Beachtung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Was-
serschutzzonen gemäß RiStWag [40] sowie dem Maßnahmenkatalog der Stadt Köln sowie weiteren 
Maßnahmen, z.B. das Bauen unter Einhausung/Zelt können die Risiken für die Bauphase auf ein 
geringes bis sehr geringes Maß minimiert und damit beherrscht werden. 
Gemäß den durchgeführten Modellrechnungen ist bei den Alternativen A1 und A1a jeweils eine 
Außerbetriebnahme von 5 Brunnen und bei der A9 eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen erfor-
derlich. Damit ist bei der A9 für die Bauphase ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehmen. Die 
Außerbetriebnahme der Brunnen ist bei allen betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a voraus-
sichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. 
Bei A9 werden jedoch durch die längere ebenerdige Trasse in der WSZ II und im Nahbereich der 
WSZ II und die Umfahrung größere Bereiche des Einzugsgebietes der Brunnen betroffen, so dass 
durch die längere Strecke und die damit verbundene längere Bauzeit insgesamt die Wahrschein-
lichkeit eines Stoffeintrages in den Untergrund und damit das Gefährdungspotential insbesondere 
während der Bauphase, aber auch geringfügig in der Betriebsphase steigt. Andererseits ist das 
Risiko für die Baumaßnahme bei der A1 und A1a durch die Tangierung einer Altlastenfläche ge-
genüber der A9 etwas erhöht. 
Die Restrisiken beim Bau der A1 und A1a sind gleich einzustufen, während beim Bau der A9 etwas 
höhere Restrisiken verbleiben. 
12.2 Betriebsphase 
In der Betriebsphase der Alternativen A1, A9 und A1a sind die Risiken durch die Versiegelung der 
Trassenflächen gegenüber der Bauphase geringer. Auch für den Bahnbetrieb sind die Risiken für 
die A9 durch die längere ebenerdige Strecke gegenüber der A1 geringfügig höher zu bewerten. 
Insbesondere ergeben sich höhere Risiken für die A9 durch Undichtigkeiten infolge unsachgemäßer 
Bauausführung, des Entwässerungssystems. 
Andererseits ergibt sich beim Bau der Brückenbauwerke lokal ein etwas höheres Risiko bei der A1 
und der A1a, da die Tiefgründungen voraussichtlich jeweils bis in das Grundwasser reichen. 
Bei der Umsetzung der A1a ergibt sich durch den Wegfall der Durchgangstraße „Im Wasserwerks-
wäldchen“ sowie dem Wegfall der Tankstelle eine dauerhafte Risikominimierung für den Bereich 
der Straße und der Tankstelle.

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12.3 Einfluss auf die Grundwasserströmung  
Derzeit ist bei der A1 und der A1a davon auszugehen, dass die Fundamentierung im Bereich der 
Brückenpfeiler bis in das Grundwasser reicht, so dass durch die Tiefgründungen jeweils kleinräu-
mige, punktuelle Beeinflussungen des Grundwassers gegeben sind.  
Dadurch, dass der Trassenverlauf bei der A1 nur im nördlichen Streckenabschnitt bis Station 
0+600m (A1) sowie bis Station 0+575m ( A1a) über ein Brückenbauwerk verläuft, ist der Einfluss 
auf die Grundwasserströmung bei de n Alternativen A1 und A1a als gering zu bewerten. Zudem 
reicht das Brückenbauwerk nicht bis zur Brunnengalerie, so dass keine Tiefgründungen im nahen 
Umfeld errichtet werden. Damit ist eine maßgebliche Beeinflussung auf die Grundwasserströmung 
bei der A1 und A1a nicht gegeben. Bei der Alternative A9 befinden sich die Bauwerke und Baugru-
ben nicht im Grundwasser und daher ist keine Beeinflussung des Grundwasserregimes zu erwarten. 
12.4 Gesamtbewertung 
Um die Risiken quantitativ bewerten zu können, wurden für die Alternativen A9 und A1a das mittlere 
Gesamtrisiko für das Rohwasser aus dem arithmetischen Mittelwert der Einzelrisiken für das Roh-
wasser (RRW) sowie der Summe der Einzelrisiken ermittelt (vgl. Tabellen in Anlage VI und VII). Die 
Alternative A1 wird hierbei nicht mehr betrachtet, da die A1a eine verbesserte Modifikation der A1 
darstellt. Aus der Gegenüberstellung der Gesamtrisiken ergibt sich der Rang für das Risiko mit „1“ 
für die Alternative mit den geringeren Risiken bis „2“ für die Alternative mit den höheren Risiken (vgl. 
Tabelle 18). Da die Alternative A1a eine verbesserte Modifikation der A1 darstellt, wird letztere nicht 
weiterverfolgt und in der Gesamtbewertung nicht betrachtet.  
Tabelle 18: Quantitative Risikobewertung für Bau und Betrieb der A9 und A1a  
  
A9 A1a 
Mittleres 
Gesamt-   
risiko 
Summe 
Einzel-    
risiken 
Rang 
Mittleres 
Gesamt-   
risiko 
Summe 
Einzel-    
risiken 
Rang 
Ausgangsrisiko 
Bau  3,04 70,0 2 2,07 49,6 1 
Betrieb 2,05 39,0 2 1,56 32,8 1 
Restrisiko 
Bau 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen 
0,85 19,6 2 0,77 18,4 1 
Betrieb 
keine Brunnen-Außer-
betriebnahme 
1,01 19,2 2 0,84 17,6 1

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Wie aus der Tabelle 18 ersichtlich hat die A9 sowohl die höchsten Ausgangsrisiken als auch die 
höchsten Restrisiken nach Umsetzung der Maßnahmen zu r Risikobeherrschung. Dies ist primär 
durch die längere Strecke innerhalb und an der Grenze zum WSG II und damit einer höheren Wahr-
scheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses begründet. Gemäß Klassifizierung in Tabelle 7 wird 
für die Alternative A1a ein sehr geringes Restrisiko ermittelt. Die A9 birgt demgegenüber ein gerin-
ges Restrisiko. Die Alternative A1a stellt hinsichtlich der Risiken für die Trinkwasserversorgung die 
am besten geeignete Alternative mit den geringsten Restrisiken dar.  
Die Risiken für die Trinkwasserversorgung sind bei den Alternativen A1a durch technische u./o. 
konstruktive Maßnahmen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase auf ein sehr geringes 
Maß sowie für A9 auf ein geringes Maß reduzierbar. Für die Bauphase stellen hierbei die Einhaltung 
der Richtlinien für bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [40] und die 
Einhaltung des Maßnahmenkataloges für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten der Unteren Was-
serbehörde (vgl. Anlage VIII), die Außerbetriebnahme von Brunnen sowie eine hydrogeologische 
Baubegleitung die wichtigsten Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken dar.  Für die Betriebs-
phase sind insbesondere Redundanzen wichtiger Infrastrukturen (z.B. Pumpen) sowie stetige Qua-
litäts- und Zustandskontrollen wesentlich, um sicherzustellen, dass die Entwässerungsanlage zu 
jeder Zeit funktionstüchtig ist. Zudem ist für die Abdichtungen ausschließlich Kunststoffdichtungs-
bahn mit DibT- und BAM-Zulassung zu verwenden. Die entsprechende Richtlinie zur Verlegung der 
KDB ist dabei unbedingt einzuhalten und zu überwachen, um eine sichere Abdichtung zu gewähr-
leisten.  
Ein Vorteil bezüglich des Schutzes der Trinkwasserversorgung ist bei der A9 die Randlage an der 
Brunnengalerie und die höheren Fließzeiten für einen Großteil der Brunnen, während bei A1a die 
Trassen mittig durch die Brunnengalerien verlaufen. Zudem ist bei der A9 in der Bauphase ein 
Brunnen weniger außer Betrieb zu nehme n. Demgegenüber sind bei der A9 gegenüber der A1a 
deutlich mehr Brunnen betroffen, die im Abstrom der Trasse liegen. Auch wenn die meisten Brunnen 
nach einer Fließzeit von mehr als 100 Tagen erreicht werden, besteht das Risiko eines Eintrages 
von Schadstoffen, welche bis in die Trinkwassergewinnung gelangen können. 
Bei A1a verbleibt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ lediglich als Hauszufahrt für das Wasser-
werk und entfällt als Durchgangsstraße. Ebenso entfällt die Tankstelle. Somit verringern sich die 
Gesamtrisiken gegenüber der A9 deutlich. 
Die Risiken und aufwertenden Aspekte für die A9 und A1a sind in der Tabelle 19 zusammengefasst.

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Tabelle 19: Zusammenfassung der Risiken und aufwertenden Aspekte hinsichtlich Gewässer-/Trinkwasserschutz für die A1, 
A9 und A1a 
Alternative Risiken Aufwertende Aspekte 
A9 • höhere Eintrittswahrscheinlichkeit 
von Gefährdungen durch längere 
Strecke 
• Deutlich mehr Brunnen sind be-
troffen 
• Trassenverlauf liegt im Einzugs-
gebiet nahezu der gesamten Ga-
lerie Ost 
• keine vollständige Entwässerung 
des Trassenabschnittes am Mili-
tärring  
• Randliche Lage der Trasse in Bezug 
auf die Brunnengalerie 
• Außerbetriebnahme einer geringeren 
Anzahl von Brunnen 
A1a • Trassenverlauf mittig durch die 
Brunnengalerie 
• Einfluss auf das Grundwasser 
durch Tiefgründungen 
  
• Geringeres Risiko durch Wegfall der 
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ 
sowie der Tankstelle 
• Geringere Eintrittswahrscheinlichkeit 
von Gefährdungen durch kürzere 
ebenerdige Strecke 
• Deutlich weniger Brunnen sind be-
troffen 
 
Aus fachgutachterlicher Sicht ist die Alternative A1a hinsichtlich Gewässer- und Trinkwas-
serschutz gegenüber der A9 geringfügig besser zu bewerten.

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13 VERWENDETE UNTERLAGEN 
13.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen 
[1] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2022): Stadtbahn Süd für Rondorf und Mesche-
nich, Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7, 
Köln 12.08.2022 
[2] Zusammenstellung „Grundlagen Risikobewertung WWK Hochkirchen vom 12.01.2022“ 
[3] Email von N. Gerresheim, Berufsfeuerwehr Köln vom 21.08.2022 
[4] Emails von L. Poyda, Kölner Verkehrsbetriebe AG vom 12.08.2020, 27.09.2022,  29.09.2022 
[5] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, 
Alternativenvergleich im Raumkomplex A2, A9, A6 + D, Stellungnahme Geotechnik und Altlas-
ten, Köln 08.12.2021 
[6] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, 
Alternativenvergleich im Raumkomplex Ax, Stellungnahme Geotechnik und Altlasten für A1,-
3,5,7, Köln 30.09.2021 
[7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Baugrundvorerkundung, Stadtbahn Ron-
dorf – Meschenich, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung, Köln, 18.03.2021 
[8] M&P Ingenieurgesellschaft mbH, Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (2020): Grund-
wassermodell Rondorf Nordwest, Variantenuntersuchungen zur Seeverlegung / Verfüllung, 
Köln, 31.07.2020 
[9] Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (2019): Grundwassermodell Wasserwerk Köln-
Rondorf, Bewirtschaftung Brunnen während Umgest altung des Galgenbergsees, Leipzig 
30.03.2019 
[10] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Leistungsbeschreibung, Stadtbahn Ron-
dorf-Meschenich, Vorerkundung gem. DIN 1990-2:2010-10, Köln, Februar 2020 
[11] https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web 
[12] https://www.steb-koeln.de/starkregen 
[13] Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen – Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier (Stand: 2022) 
[14] Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen, 16. November 1982

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[15] https://www.stadt-koeln.de/artikel/06399/index.html   
13.2 Planunterlagen 
[16]  Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1, A2, A5, A7, 
A9, Unterlagen bis Stand Juli 2022 
[17] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1a, Stand Sep-
tember 2022 
[18] Planungs- und Vermessungsgesellschaft Ansperger mbH: Planunterlagen zur Heberanlage 
Ost, Juli 2019 
[19] Ingenieurbüro Gohl GmbH: Entwurfsplanung, Erneuerung Brunnenleitung Köln-Rodenkirchen, 
März 2022.  
[20] RheinEnergie AG: Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, 1960  
 
14 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS 
[21] DIN EN 15975-2: Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisen-
management - Teil 2: Risikomanagement, 12-2013. 
[22] DVGW W 101 (A): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete - Teil 1:  
Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten, 03-2021. 
[23] DVGW W 1001 (M): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Krisenmanagement 
Honorarordnungen, 11-2020. 
[24] DVGW-Information Wasser Nr. 105: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanage-
ment im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewin-
nung, 01-2021.   
[25] DVGW: Grundsatzpapier zum Gewässerschutz, August 2008.   
[26] DIN 4049-3: Hydrologie, Teil 3: Begriffe zur quantitativen Hydrologie, 1994-10. 
[27] DWA: Arbeitsblatt DWA-A 138, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von 
Niederschlagswasser, April 2005. 
[28] GrwV: "Grundwasserverordnung vom 9.November 2010 ((BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch 
Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist". - 09.11.2010.

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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
 M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
[29] Hölting, B. et. al (1995): Konzept zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberde-
ckung, Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C63, Hannover, 1995. 
[30] LWG: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung vom 8. Juli 2016, zu-
letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470), 
8.Juli 2016. 
[31] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG -
Wasserrahmenrichtlinie, 2003 
[32] Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): Aktualisierung und Anpassung der LAWA-
Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, 2019 
[33] ÖPNVG NRW: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, 7. 
März 1995. 
[34] TrinkwV: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 
(BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I 
S. 4343) geändert worden ist". - 21.05.2001. 
[35] WHG: "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 
2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist". - 31.07.2009. 
[36] WRRL: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der 
Wasserpolitik. 
[37] TWRL: Richtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 
2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung). 
[38] BWK-M8: 2009-09: Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksdichtungen. 
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK). 
[39] Wilder, H; Schöbel, T. (2008): Leitfaden zur Schutzfunktionsbewertung der Grundwasserüber-
deckung, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 8. Dezember 2008. 
[40] RiStWag, Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten 
(RiStWag 
[41] AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 
18. April 2017 (BGBl. I S. 905) 
[42] https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Grundwasser

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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 06.12.2022 
 
 M&P  
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx  
[43] Baldauf, S; Tarnowski, C. (2005): Beurteilung des Langzeitverhaltens von Dichtungsbahnen 
aus PEHD auf der Grundlage von projektbezogenen Erfahrungen und Nachweisen, 21. Fach-
tagung „Die sichere Deponie“ am 10./11. Februar in Würzburg

Anlage 6.13 - C Schnitt

2623 Zeichen

GrünflächeRasengleisGrünfläche
+12 cm ü. SOK+12 cm ü. SOK
Schnitt A4 (A)Gleistrasse 3,10m mit FlächenversickerungFeste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem RasengleisSeitenmast
Grenze Planung Dritter
Grenze Planung Dritter
2,136,202,102,131,551,551,551,552,103,10
Baum nachrichtlich
Pflanzgrube mitSubstrat, Tiefbohrung und WurzelschutzStreckentrasseKabelschacht Gr. IVKabelschacht Gr. II
MarienburgRondorf
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_59_V_OV_SN_.dwg
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:
---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdXXX
MTIPHEMNA05.07.202120.07.202128.06.2022
59VOVSN1001aP28.07.2250RegelquerschnittAlternative CRegelquerschnitt A 
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH
Bodenauftrag
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Aspahttragschicht
Frostschutzschicht
Füllboden
Oberboden
Schotterrasen
Beton bewert
Beton unbewert
Schottertragschicht
Bodenabtrag
Drainkies
Betonfertigteil
Planumsschutzschicht KG2
Urgelände
Oberbodenabtrag
Planum
Kunsstoffdichtungsbahn
Filter / Trennflies
Planungslinien
Bestandslinien
Planung Dritter

Anlage 10.04 - Anlage_IX_Modelldokumentation

95413 Zeichen

Ingenieurbüro für  
Grundwasser GmbH 
Mull und Partner  
Ingenieurgesellschaft mbH 
Hauptniederlassung Köln 
IBGW
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LEIPZIG
Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stad
tBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
Auftraggeber: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln 
Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH 
Nonnenstraße 9, 04229 Leipzig 
Projekt Nr.: 2022/0016 
Bearbeiter: Dipl.-Ing. A. Thom (IBGW) 
Prof. Dr.-Ing. H. Mansel (IBGW) 
(Sachverständiger für Montanhydrologie)
Leipzig, 17.11.2022 
Prof. Dr. Ing. H. Mansel 
Geschäftsführer IBGW 
Anlage 10.04

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
- II - 
 
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Inhaltsverzeichnis 
 Seite  
Anhang................................................................................................................................................... III 
Tabellenverzeichnis .............................................................................................................................. III 
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ III 
Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... V 
Datenquellenverzeichnis...................................................................................................................... VI 
Symbole und Abkürzungen ................................................................................................................ VII 
1 Veranlassung und Aufgabenstellung ......................................................................................... 1 
2 Methodik ........................................................................................................................................ 2 
3 Programmsystem – PCGEOFIM .................................................................................................. 3 
4 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ............................................................................... 4 
4.1 Geologische Verhältnisse .............................................................................................................................  4 
4.2 Hydrogeologie ...............................................................................................................................................  6 
4.3 Klima .............................................................................................................................................................  6 
4.4 Allgemeine Grundwasserdynamik .................................................................................................................  7 
4.5 Wassernutzungen .......................................................................................................................................  10 
4.6 Geplante Trassenverläufe ...........................................................................................................................  10 
5 Modellaufbau ............................................................................................................................... 11 
5.1 Räumliche Abgrenzung ...............................................................................................................................  12 
5.2 Hydrogeologische Strukturmodell ...............................................................................................................  12 
5.3 Modellränder ...............................................................................................................................................  15 
5.4 Trinkwasserfassung Hochkirchen und Weißer Bogen ................................................................................  15 
5.5 Sonstige Wasserfassung ............................................................................................................................  16 
5.6 Standgewässer ...........................................................................................................................................  16 
5.7 Grundwasserneubildung .............................................................................................................................  17 
5.8 Zeitliche Diskretisierung ..............................................................................................................................  20 
5.9 Bahnlinienberechnung ................................................................................................................................  20 
6 Modellvarianten ........................................................................................................................... 22 
6.1 Steuerung der Brunnen ...............................................................................................................................  22 
6.2 Abflussverhältnisse .....................................................................................................................................  22 
7 Modellkalibrierung ...................................................................................................................... 24 
8 Ergebnisse ................................................................................................................................... 31 
8.1 Grundwasserverhältnisse unter verschiedenen Abflussbedingungen ......................................................... 31 
8.2 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A1 und A1a ................................................ 34 
8.3 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A9 .............................................................. 36 
8.4 Abstandsgeschwindigkeit ............................................................................................................................  37 
9 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 38

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
- III - 
 
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Anhang 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 4-1 Stratigraphische Gliederung des Modells in Anlehnung an den GD NRW (Geologischer 
Dienst von Nordrhein-Westfalen, 2016) 5  
Tabelle 4-2 Jahresmittel der Klimainformationen der DWD-Klimastation Köln/Bonn (Flugh.)  7  
Tabelle 5-1: Modelleingangsdatei mit monatlicher Grundwasserneubildung [l/s*km²] 19 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 3-1: Diskretisierung der Grundwasserleiter in finite Volumina 3  
Abbildung 4-1 Schollenaufbau der Niederrheinischen Bucht (Modellgebiet - grüner Rahmen) 4  
Abbildung 4-2 vereinfachte Darstellung zur Verbreitung der quartären Schichten im UG [D1] 6  
Abbildung 4-3 Korrigierter Niederschlag und Grasreferenzverdunstung am Standort Köln 7  
Abbildung 4-4 Grundwassergleichen des Jahres 1988 (Quelle: 
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/grundwasser/GW/grundwassergleich
en_1988/) 8  
Abbildung 4-5: Vergleich: Wasserstand Pegel-Rhein und Grundwasser 
(GWM 73514410-rheinnah und  GWM 73537019-rheinfern) 9  
Abbildung 4-6 Trassenverläufe der Varianten A1, A9 und A1a 11 
Abbildung 5-1: Modellschnitte 14 
Abbildung 5-2 Räumliche Abgrenzung des Modellgebietes und die hydraulischen Randbedingungen 15 
Abbildung 5-3 Berechnete jährliche Grundwasserneubildung in unterschiedlichen Teilräumen des Modellgebietes im 
Zeitraum 1971-2018 18 
Abbildung 5-4 Unterteilung des Gebietes in 7 GWN-Zonen (Grundlage: berechnete mittlere  Grundwasserneubildung 
im Zeit-raum 1971-2000 nach dem mGROWA-Verfahren) 19 
Abbildung 5-5 Zeitliche Diskretisierung des GWM anhand der Ganglinie des Grundwasserpegels 76510414 20 
Abbildung 6-1 Hydraulischer Gradienten: Rhein – Wasserwerk Hochkirchen 23 
Abbildung 7-1: Kalibrierte hydraulische Durchlässigkeit des quartären Grundwasserleiterkomplexes 25 
Abbildung 7-2: Berechnete hydraulisch wirksame Porosität 26 
Abbildung 7-3: Modellanpassung 1:1 - Plot 27 
Abbildung 7-4 Berechnete Grundwassergleichen 07-2022 und Darstellung der berechneten Standardabweichung 
über den gesamten Berechnungszeitraum: schwarz <=1 m / blau 1 bis 2 m / rot > 2 m 28 
Abbildung 7-5 Berechnete vs. Gemessene Ganglinien: GWM-73514410 (Wasserwerk Hochkirchen) und 73540213 
(Rheinufer), Lattenpegel-Köln und 76531314 (Rodenkirchen-Shell) 30

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Abbildung 8-1 Vergleich der berechneten Referenzzustände (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 32 
Abbildung 8-2 Lastfall – 6 Brunnen außer Betrieb (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 33 
Abbildung 8-3 Darstellung der berechneten Grundwasserstrombahnen im Normalbetrieb des WW Hochkrichen 
(mittlere Abflussverhältnisse) 34 
Abbildung 8-4 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1 unter mittleren Grundwasserverhältnissen  (links: 22 Brunnen in 
Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 35 
Abbildung 8-5 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1a unter mittleren Grundwasserverhältnissen  (links: 22 Brunnen 
in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 35 
Abbildung 8-6 Berechnete Bahnlinien der Trasse A9 unter mittleren Grundwasserverhältnissen  (links: 22 Brunnen in 
Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 36 
Abbildung 8-7 Berechnete Abstandsgeschwindigkeit (m/d) für mittlere Abflussverhältnisse und 22 Brunnen in Betrieb 
(links: Trasse A1; rechts: Trasse A9) 37

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
- V - 
 
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Literaturverzeichnis 
 
ATV-DVWK-M-504, M. (2002). Korrekturverfahren nach Richter in Verdunstung in Bezug zu Landnutzung, Bewuchs 
und Boden. (09/2002). Hennef: GFA - Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. 
DWA Regelwerk. (2018). Merkblatt DWA-M 504-1 Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen. 
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft . 
Fuchs, S., Ziesche, M., & Nillert, P. (2017). Empirische Verfahren zur Ableitung verschiedener Porositätsarten aus 
Durchlässigkeitsbeiwert und Ungleichkörnigkeitszahl - ein Überblick (Grundwasser – Zeitschrift der 
Fachsektion Hydrogeologie Ausg.). Heidelberg: Springer. 
Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen. (2016). Stratigraphische Gliederung des Quartärs. Krefeld: GD NRW. 
Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen. (2016). Stratigraphische Gliederung des Tertiärs. Krefeld: GD NRW. 
Glugla, G. (1969). Berechnungsverfahren zur Ermittlung des aktuellen Wassergehaltes und 
Gravitationswasserabflusses im Boden. Albrecht-Thaer-Archiv 13, S. 371-376. 
Hennig, G. (1966). Hydrogeologische Tabellen. Berlin: VEB Projektierungs- und Konstruktionsbüro Kohle 
(Ministerium für Grundstoffindustrie). 
Herrmann, F., & Chen, S. ,. (Oktober 2013). Zeitlich und räumlich hochaufgelöste flächendifferenzierte Simulation 
des Landschaftswasserhaushalts in Niedersachsen mit dem Model mGROWA. Hydrologie und 
Wasserbewirtschaftung - Heft 5, S. 5. 
Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2003). PCGEOFIM - Anwenderdokumentation, Version 8.4. Leipzig. 
Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2003). PCGEOFIM - Anwenderdokumentation, Version 8.4. Leipzig. 
Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2020). Grundwassermodell Rondorf Nordwest - Variantenuntersuchung zur 
Seeverlegung / Verfüllung. Leipzig: Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. 
Kehl, M. e. (2017). Exkursionsführer-Löss und Paläoböden an Nieder
‐ und Mittelrhein: Chronologie, 
Pedostratigraphie und Bezüge zur Paläolithikforschung . Brühl. 
Köhler, S. (2019). Evaluierung der Software PCGEOFIM zur numerischen Berechnung von Grundwasserströmung 
unter besonderer Berücksichtigung tagebauspezifischer Aufgabenstellungen. Dresden: Technische 
Universität Dresden. 
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. (2019). 
Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier.  
Nickel, E. (2003). Oligozäne Beckendynamik und Sequenzstratigraphie am Südrand des Nordwesteuropäischen 
Tertiärbeckens. Bonn. 
Richter, D. (1995). Ergebnisse methodischer Untersuchungen zur Korrektur des systematischen Messfehlers des 
Hellmann-Niederschlagsmessers. Berichte des Deutschen Wetterdienstes 194.

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Datenquellenverzeichnis 
D1. BGR Geoviewer – Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:1.000.000 (GK1000), 
online zur Verfügung gestellte Shapes (Stand 2003) 
D2. Landesamt für Wasser und Abfall NW - Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfal en, Pro-
filkarte, 1:25.000; Essen, 1992, 1985, 1961 - Blätter 5107 - Brühl, 5108 - Porz am Rhe in, 5007 
– Köln 
D3. Geologischer Dienst NRW – Isolinien der Quartärbasis (Shape-Format) 
D4. Geologischer Dienst NRW – 3D Strukturmodell von Nordrhein-Westfalen (10-fach überhöht) 
D5. Geologischer Dienst NRW – Bohrungen in NRW (online-Portal – Stand Januar 2019) 
(http://www.bohrungen.nrw.de/bohrungen.html?lang=de) 
D6. Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0) – Digitales Geländemodell (ETRS/UTM) – DGM1 (1 m Gitter-
weite) 
D7. Deutscher Wetterdienst: Bereitstellung von Tageswerten hydrometeorologischer und meteoro-
logischer Messgrößen für die Station Köln-Bonn. – Berlin, 2022  
D8. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Bereitstellung der 
mittleren Grundwasserneubildung des Zeitraums 1971-2000. – Recklinghausen, 2019   
D9. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Grundwasser-
stände von 350 Messstellen im Untersuchungsgebiet; E-Mail vom 12.10.2022 
D10. Rheinenergie AG: Übermittlung von Förderraten der Brunnengalerien Hochkirchen und weißer 
Bogen sowie Ausbauprofile der Einzelbrunnen; E-Mail vom 12.02.2019 
D11. Erftverband: Grundwasserstände und Ausbauprofile von Messstellen im Untersuchungsgebiet; 
E-Mail vom 07.02.2019  
D12. Bezirksregierung Köln: Wasserbuchblätter und Informationen zu Entnahme-/Einleitmeng en im 
UG aus dem Wasserbuch; E-Mails vom 13./14.02.2019 
D13. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz: Grundwasserauskunft; E-Mail vom 
20.12.2018 
D14. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Sachbereich 3, Gewässervermessung: Quer-
profile des Rheins im LS498 und HS160 aus 2016; E-Mail vom 20.12.2018 
D15. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Sachbereich 3, Gewässervermessung: 
Stromachse des Rheins: E-Mail vom 21.12.2018 
D16. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Gewässerkunde Niederrhein: Tagesmittelw erte 
des Rheinpegel Kölns für 2018, WSP-Lagen für den Streckenbereich km 660 - km 68 7; E-Mail 
vom 03.01.2019 
D17. Geologischer Dienst NRW, Fachbereich 21, Fachinformationssystem Geologie: Hydrologis che 
Profilkarten Porz und Brühl; 07.01.2019 
D18. Basell Polyolefine GmbH, Umweltschutz und Genehmigungsverfahren: Förderraten der von 
Basell betriebenen Brunnen; E-Mail vom 25.01.2019 
D19. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Hochwasserschutzzentrale: Schlüsselkurve des 
Rheins; E-Mail vom 21.01.2019 
D20. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Hochwasserschutzzentrale: Daten des Köln-Pegels 
seit 1816; E-Mail vom 12.10.2022 
D21. Shell Deutschland Oil GmbH: Förderraten der Brunnen des Shellwerkes in Godorf; E-Mail vom 
28.01.2019 
D22. Stadt Köln - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / Sanierungen und Grundwasserschutz: 
Grundwasserstandsdaten der städtischen Grundwassermessstellen im Untersuchungsgebiet; 
E-Mail vom 07.02.2019 
D23. Planungsbüro Koenzen: Digitales Geländemodell – Planung zum teilverfüllten See; 
09.03.2020 
D24. Geologischer Dienst NRW: Bohrungen im Untersuchungsgebiet; Online-Zugriff am 23.01.201 9 
D25. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Pegelinformationen; Online-Z ugriff 
am 12.10.2022 
D26. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz - ELWAS-WEB: Übersicht der Grund-
wassermessstellen im Untersuchungsgebiet und deren Lage im Grundwasserkörper; Online-
Zugriff am 12.10.2022 
D27. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz - NRW Umweltdaten vor Ort: Informati-
onen zu Landschafts- und Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und Niederschlagsda-
ten; Online-Zugriff am 04.04.2019

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Symbole und Abkürzungen 
AG Auftraggeber 
AN Auftragnehmer 
BAB Bundesautobahn 
DGM Digitales Geländemodell 
dh Delta h (Wasserspiegelunterschied) 
GWL Grundwasserleiter 
GWM Grundwassermessstelle 
GWN Grundwasserneubildung 
kf-Wert Hydraulische Durchlässigkeit in m/s 
MGWL Modell-Grundwasserleiter 
ne hydraulisch wirksame Porosität [-] 
NHN Normalhöhennull 
RB Randbedingung 
UG Untersuchungsgebiet

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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1 Veranlassung und Aufgabenstellung 
Im Rahmen des Vorhabens „Plangebiet Rondorf Nordwest “ erfolgt eine Neustrukturierung der 
Verkehrssituation im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen. Mit der geplanten Verlängerung  
der StadtBahn Süd wird eine Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an gestrebt. Es 
sind verschiedene Linienführungen vorgesehen, die das angrenzende Wasserschutzgebiet II des 
Wasserwerks Hochkirchen queren bzw. dieses umfahren. In der vorliegenden Bearbeitung wer-
den drei Trassenverläufe betrachtet: A1, A9 sowie der optimierte Trassenverlauf A1a. 
Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der geplanten Rad-/Gehwege 
liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wasserwerkes Hochkirchen. Das Planungsgebiet 
und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung sowie zur Eige nver-
sorgung der RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungsanlage „Hochkirchen“ be-
findet sich ca. 3 km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEner-
gie AG. 
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantita-
tiver und qualitativer Hinsicht, muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Szenario (z.B. eines 
längeren Brunnenausfalls) - gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund wurden vo m Betreiber 
des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie von der unteren Wasserbehörde der Stadt 
Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse und Risi-
koabschätzung zu der geplanten Trasse Süd und für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Geh-
wegen gefordert. 
Die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erfolgt unter Berücksichtigung der geplanten 
Trassenverläufe und der vorherrschenden hydrologischen Bedingungen mit Hilfe eines vorhan-
denen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Zu diesem Zweck wird die Software PCGEOFIM 
(Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) angewandt, deren Lösungsalgorithmus auf  der 
Finite-Volumen-Methode basiert.

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„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
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2 Methodik 
Für die Ermittlung der Vulnerabilität des Rohwassers wird ein vorhandenes  Grundwasserströ-
mungsmodell verwendet (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2020), das im Rahmen der Un-
tersuchungen zur Verlegung des Galgenbergsees erstellt und eingesetzt wurde. Das sechs-
schichtige Grundwassermodell hat eine Gesamtausdehnung von ca. 70 km² und wurde mit dem 
Programsystem PCGEOFIM erstellt (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) . Im Kernbe-
reich des Modells befindet sich das Wasserwerk Hochkirchen mit den Gewinnungsbrunnen. 
Im vorliegenden Bericht werden sowohl die Modellgrundlagen als auch die Ergebnisse erläutert. 
Die Ergebnisdarstellung erfolgt für verschiedene hydraulische Gebietszustände unter Berück-
sichtigung von Lastfällen in Form einer Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasser wer-
kes Hochkirchen. 
Das vorliegende Modell (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2020) ist als dreidimensionales 
Mehrschichtmodell konzipiert und besitzt eine flexible Gitterstruktur. Es wurde für den aktuellen 
Modelleinsatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiter präzisiert. Hierbei erfolgte eine Mo-
dellnetzverfeinerung im Kernbereich der Wassergewinnung Hochkirchen mit einer Diskretisie-
rung von 12,5 m x 12,5 m sowie eine Anpassung der Randbedingungen an aktuelle Verhältnisse, 
u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Galgenbergsees. 
Mittels dieser Modellkonfiguration erfolgt der Nachweis, wie viele Brunnen außer Betrieb genom-
men werden müssen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Maß (d.h. Transport-
zeiten > 100 Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Es werden meh-
rere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem, zwei, drei, vier, fünf 
und sechs Brunnen durchgeführt. 
Das Grundwassermodell berechnet Bahnlinien zur Bewertung der mittleren Ankunfts- bzw. Lauf-
zeiten. In dieser Betrachtungsweise werden Vermischungs- und Abbauprozesse nicht ber ück-
sichtigt.

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3 Programmsystem – PCGEOFIM 
Die Ermittlung der Grundwasserströmungsverhältnisse unter Berücksichtigung der einzelnen 
Baumaßnahmen erfolgt im Rahmen dieses Gutachtens mit Hilfe des im Zuge der Bear beitung 
entwickelten dreidimensionalen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Zu diesem Zweck wird 
die Software PCGEOFIM (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) angewand t, deren Lö-
sungsalgorithmus auf der Finiten-Volumen-Methode basiert. Dieser Ansatz ermöglicht sowoh l 
global, als auch lokal wasserbilanztreue Ergebnisse, d. h. Zu- und Abflüsse werden für jedes Vo-
lumenelement erfasst und in den Ergebnissen ausgewiesen. 
PCGEOFIM wird seit drei Jahrzehnten für die modelltechnische Begleitung mont anhydrologi-
scher Fragestellungen im Rahmen des aktiven Bergbaus, wie auch der Sanierungstagebaue im 
Mitteldeutschen und Lausitzer Revier angewendet. Um die Funktionalität der etablierten Software 
PCGEOFIM sicherzustellen, wurde ein Benchmarking anhand von M ODFLOW-Testbeispielen 
durchgeführt (Köhler, 2019). 
Durch Einführung zeitabhängiger Parameter ist es möglich, die hydraulischen Eigenschaften der 
Modellgrundwasserleiter lokal zu verändern und somit Baumaßnahmen im Grund hinsichtlich ih-
rer zeitlichen Abfolge nachzubilden. Zudem können prognostische Aussagen zu geplanten Maß-
nahmen in unterschiedlichen Varianten erstellt werden. 
Für den Randbedingungstyp „Brunnen" werden neben der Vorgabe der zu hebenden Wasser-
mengen die Sohllage, Filterlänge, Ringraumfüllung und Betriebszeiten vorgegeben . Die Steue-
rung der Brunnen ist über die Vorgabe der Fördermenge oder über die Vorgabe eines Absenk-
ziels möglich. Die Bilanzierung kann über Einzelbrunnen oder gruppiert nach Typ, Lage oder 
Blockfahrweise erfolgen. 
 
Abbildung 3-1: Diskretisierung der Grundwasserleiter in finite Volumina

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4 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Kölner Bucht und ist naturräumlich der Nied errheinischen 
Bucht zuzuordnen. Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Niederterrassen des Rheins.  Die 
Gesamtfläche beträgt 70 km². Die östliche Grenze bildet der Verlauf des Rheins. Im Westen ent-
spricht die Grenze dem Verlauf der Eisenbahnstrecke Köln-Brühl. 
Innerhalb des Untersuchungsgebietes (Abbildung 4-4) liegt das Wasserwerk Hochkirchen mit den 
Wasserfassungen Hochkirchen und Weißer Bogen. Der Süden ist geprägt durch ehemalige Kies-
tagebaue und durch Industriekomplexe mit einer intensiven Grundwassernutzung. 
4.1 Geologische Verhältnisse 
Das Modellgebiet befindet sich in der Niederrheinischen Bucht, ein in mehrere Scholl en geglie-
dertes Senkungsgebiet im Westen von Deutschland. Die einzelnen Schollen werden durch NW-
SE verlaufende Störungen begrenzt, welche das Senkungsgebiet im Osten gegen das Bergische 
Land und im Südwesten gegen die Eifel abgrenzen (Ministerium für Wirtschaft, Innova tion, 
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2019). Das Modellgebiet ist Teil 
der Kölner Scholle (Abbildung 4-1). Die Einsenkung begann vor ca. 34 Mio. Jahren und begüns-
tigte die Akkumulation tertiärer und quartärer Sedimente. 
 
Abbildung 4-1 Schollenaufbau der Niederrheinischen Bucht (Modellgebiet - grüner Rahmen) 
Tabelle 4-1 gibt einen Überblick über die im Modellgebiet vorliegenden stratigraphischen Einhei-
ten. Die Basis der tertiären Sedimentation bildet das durch das känozoische Zentraleuropäische 
Riftsystem beeinflusste devonische Festgestein, welches aufgrund NW-SE streichender Störun-
gen in verschiedene Schollen und Blöcke gegliedert ist (Nickel, 2003). Die tertiäre Schichtenfolge 
des Untersuchungsgebietes beschränkt sich auf oligozäne bis pliozäne Ablagerungen. 
Aus den differierend wirksamen tektonischen Prozessen und den Klimaschwankungen während 
des Quartärs resultierte die mehrphasige Einschneidung des Rheins in das bestehende Deckge-
birge und die Herausbildung verschiedener Terrassenstufen wie der Nieder-, Mittel- un d Haupt-
terrasse (Kehl, 2017). Frühere Flussebenen bleiben nach dem Einschnitt der Flüsse als Terras-
sen zurück, die äquivalent zu ihrem Alter immer höher über dem aktuellen Flussbett liegen.

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Tabelle 4-1 Stratigraphische Gliederung des Modells in Anlehnung an den GD NRW (Geologischer Dienst von Nordrhein-
Westfalen, 2016)  
System Serie Formation MGWL MGWL 
Bezeichnung 
Petrographische Beschreibung 
Quartär 
Holozän/ 
Pleistozän 
 1 
Bindige 
Deckschicht 
Löß, Lößlehm, Auelehm, anthropogene  
Ablagerungen 
Pleistozän 
Weichsel- 
Kaltzeit 
2 Niederterrassen fluviatile Schotter, Kiese und Sande 
Saale-Kaltzeit 
3 
Jüngere 
Mittelterrasse 
fluviatile Schotter, Kiese und Sande 
Elster-Kaltzeit 
ältere  
Mittelterrasse 
Tertiär 
Ober-Miozän 
Indener-Forma-
tion 
4 Hangend-Sandfolge 
fluviatile Sande mit Schlufflagen, teils  
geringmächtige Flözlagen 
Mittel-Miozän Ville-Formation 5 Hauptflöz-Komplex Hauptflöz mit Schluff/Ton-Begleitern 
Unter-Miozän Köln-Formation 
6 Liegend-Sandfolge marine Feinsande 
Oberoligozän  
 
Fluviatile Schotter der älteren und jüngeren Hauptterrasse (Unterpleistozän) sind im  Untersu-
chungsgebiet nicht verbreitet. Sie wurden durch die wiederholten Einschnitte des Rheins erodiert. 
Die ältesten im Modellgebiet vorliegenden Schotter wurden im Mittelpleistozän (Elst er-Kaltzeit) 
sedimentiert und entsprechen der älteren Mittelterrasse (Geologischer Dienst von Nordrhein-
Westfalen, 2016). Nach der Holstein-Warmzeit (keine nachweisbaren Ablagerungen im UG) 
folgte die Saale-Kaltzeit mit wiederholten Einschnitten des Rheins und seiner N ebenflüsse und 
der sich anschließenden Sedimentation von fluviatilen Schottern und Sanden, die als jüngere 
Mittelterrassen zusammengefasst werden. Die Verbreitung der Mittelterrassen beschränkt  sich 
auf den südwestlichen bis westlichen Rand des Modellgebietes, im übrigen Untersuchungsgebiet 
wurden die Mittelterrassen ebenso wie die Hauptterrasse erodiert.  
Mit dem Übergang zur Weichsel-Kaltzeit (Oberpleistozän) setzten sich durch die anha ltenden 
differenten klimatischen Verhältnisse (Kalt- und Warmzeiten) auch das Einschneiden und Auf-
schottern im Rheintal fort. Die Mittelterrassen wurden erodiert und du rch Kiese und Sande der 
jüngeren und älteren Niederterrassen ersetzt. Lokal können schluffige Lagen und Linsen zwi-
schen den fluviatilen Schottern ausgebildet sein. Die Sedimente der Niederterrassen besitzen im 
UG die größte Verbreitung. Überdeckt werden die erosiven Reste der Mittelterrasse n und Teile 
der Niederterrassen durch weichselkaltzeitlichen Löß und Lößlehme. 
Das Holozän bildet die jüngste stratigraphische Einheit im Modellgebiet. Dieser der  Warmzeit 
zuzuordnende Abschnitt des Quartärs ist durch einen signifikanten Temperaturanstieg und dem

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daraus resultierenden kurzzeitigen Anstieg fluviatiler Aktivität charakterisiert. Bedeutsame Abla-
gerungen dieser Zeit werden durch die Auekiese/-lehme repräsentiert. Die Verbrei tung der Au-
enablagerungen beschränkt sich auf die Gleithänge des Rheins (Abbildung 4-2). Veränderungen 
der oberflächennahen Schichten unterliegen zunehmenden anthropogenen Eingriffen.  
 
 
Abbildung 4-2 vereinfachte Darstellung zur Verbreitung der quartären Schichten im UG [D1] 
4.2 Hydrogeologie 
Im Untersuchungsgebiet ist ein Grundwasserstockwerk aus 2 Grundwasserleiterkomplexen an-
zutreffen. Der Grundwasserleiterkomplex 1 (Hauptgrundwasserleiter) bildet sich aus den kiesigen 
Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins. Daran schließen sich im Liegenden 
die tertiären Lockergesteinsablagerungen aus einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und 
Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an. 
Der tertiäre fein- bis mittelsandige Grundwasserleiterkomplex 2 wird nicht flächendeckend durch 
das Mittelmiozäne Hauptflöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt. Hydrauli-
sche Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randbereichen der Ni e-
der- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. 
Die hydraulischen Durchlässigkeiten (kf-Wert) sind mit 10-3 bis 10-2 m/s als sehr durchlässig ein-
zuschätzen. Die hydraulischen Durchlässigkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10 -5 bis  
10-4 m/s als durchlässig bis gut durchlässig zu bewerten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwas-
serstauer. 
4.3 Klima 
Das Modellgebiet befindet sich im Übergangsbereich von einer maritim beeinflussten zu  einer 
kontinental beeinflussten gemäßigten Klimazone . Als südlichster Ausläufer der Niederrheini-
schen Bucht ist die Kölner Bucht durch die umliegenden Gebirge klimatisch geschützt. Der mari-
time Einfluss des Atlantiks und der Nordsee bedingt milde Winter und gemäßigte S ommer. Die 
Jahresdurchschnittstemperatur liegen zwischen 10° und 11°C. 
Für die klimatische Charakterisierung des Modellgebietes wurden langjährige Messreihen 1961-
2022 als Tageswerte der Klimastation Flughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes

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herangezogen. Mit den Parametern Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer kön-
nen aus den Messreihen klimatische Aussagen abgeleitet werden. Der DWD stellt nach der  
WMO-Richtlinie (World Meteorological Organisation) 30-jährige Messreihen zur Ver fügung. Ta-
belle 4-2 stellt die Referenzperioden 1981-2010 dar. 
Tabelle 4-2 Jahresmittel der Klimainformationen der DWD-Klimastation Köln/Bonn (Flugh.) 
 Minimum Maximum Mittel 
(1981-2010) 
Lufttemperatur [°C]1 10,3 (1963) 12,0 (2020) 10,3 
Niederschlag [mm/a] (unkorrigiert) 509,5 (1976) 1080,4 (1966) 839,4 
Sonnenscheindauer [h]1 1262,5 (1998) 2063,5 (2003) 1567,2 
 
Abbildung 4-3 zeigt den korrigierten gemessenen Niederschlag und die berechnete Gras refe-
renzverdunstung am Standort der Station Flughafen Köln-Bonn im Zeitraum 1961-2018. Die Kor-
rektur des Niederschlages erfolgte nach dem Verfahren von Richter (Richter, 1995). Die Berech-
nung der Grasreferenzverdunstung erfolgte auf Grundlage der Messgrößen Tagesmitteltempera-
tur, relative Luftfeuchte, Sonnenscheindauer und Windgeschwindigkeit nach DVWK (ATV-
DVWK-M-504, 2002). 
 
Abbildung 4-3 Korrigierter Niederschlag und Grasreferenzverdunstung am Standort Köln 
4.4 Allgemeine Grundwasserdynamik 
Der Grundwasserstrom erfolgt von Süden/Südwesten in nordöstlicher Richtung zum Rhein. Der 
Rhein bildet die natürliche Vorflut im Untersuchungsgebiet . Die Grundwasserstände liegen i m 
nordöstlichen Modellgebiet im Bereich des Rheins bei +39 bis +40 m NHN. Die niedrigsten 
Grundwasserstände werden am nördlichen Modellrand mit etwa +38 m NHN und die höchsten  
Grundwasserstände mit +42 m NHN am Südwestrand des Modellgebietes berechnet. Im Bereich

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des Wasserwerks Hochkirchen bildet sich ein lokaler Absenktrichter aus. Die Grundwasserstände 
liegen dort bei etwa +39 m NHN. 
In Folge des Kiesabbaus in den Nieder- und Mittelterrassen des Rheins entstanden Vertiefungen 
im Gelände, die denselben Wasserspiegel wie das umgebende Grundwasser aufweisen und kei-
nen nennenswerten oberirdischen Zufluss bzw. Abfluss besitzen. Die Seewasserstände der Kies-
seen korrespondieren mit den Grundwasserständen und können als sog. Grundwasserblänke 
bezeichnet werden. 
Abbildung 4-4 Grundwassergleichen des Jahres 1988 (Quelle: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/um-
welt_klima/wasser/grundwasser/GW/grundwassergleichen_1988/) 
Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der das Untersuchungsgebiet von Süden nach Nor-
den durchquert. Der nächstgelegene Rhein-Pegel befindet sich in Köln

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(Messstellennummer 2730010). Am Pegel-Köln wird ein mittlerer Abfluss (MQ  1931-2020) von 
2090 m³/s gemessen (https://dgj-daten.bafg.de/Rhein/Köln/2730010_WQ.pdf). 
Zwischen Rhein und Grundwasserleiter besteht ein nahezu vollkommener hydraulischer An-
schluss. Hauptsächlich liegen exfiltrierende Bedingungen vor, bei denen der Grundwasserleiter  
in den Rhein entlastet. Kurzzeitig hohe Rheinwasserstände bedingen eine Umkehr der Fließver-
hältnisse. Besonders in Rheinnähe liegt eine große Schwankungsbreite in den Grundwasserstän-
den vor. Exemplarisch stellt Abbildung 4-5 die Wechselwirkung zwischen Rhein und Grundwas-
serleiter dar. Während im Uferbereich die Grundwasserdynamik durch die Oberflächenwasser-
schwankungen bestimmt wird, kommt es mit zunehmender Entfernung zum Rhein zu ei ner 
Dämpfung und Phasenverschiebung der rheininduzierten Grundwasserschwankungen. 
 
Abbildung 4-5: Vergleich: Wasserstand Pegel-Rhein und Grundwasser (GWM 73514410-rheinnah und  
GWM 73537019-rheinfern) 
  
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Wasserstand in mNHN
Wasserstand Rheinpegel Köln und ausgewählte Grundwassermessstellen
Rhein-Tageswerte 73514410 73537019

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4.5 Wassernutzungen 
Bei der Bezirksregierung Köln wurden die eingetragenen Wasserrechte für das Modellgebiet an-
gefragt. Hierbei sind insbesondere Angaben zu hohen Wassermengen Strömungsseitig von Re-
levanz. Wasserhebungen zum Betrieb von Wärmepumpen oder für private Nutzung finden auf-
grund der geringen Wasservolumen und der somit geringfügigen Beeinflussung auf die Grund-
wasserströmungsverhältnisse keine Berücksichtigung. 
Folgende Wasserrechte wurden berücksichtigt. 
- Förderbrunnen Shell AG 
- Förderbrunnen Basell Polyolefine GmbH 
- Förderbrunnen Sanierungsbrunnen Immendorf 
Als wesentlichen Nutzer im Untersuchungsgebiet ist die RheinEnergie AG zu nennen. Die Rhein-
Energie AG betreibt 6 Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwecken. Das 
Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen in Ra-
derthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Plan ungsgebiet. Das geför-
derte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe-
reitet. 
4.6 Geplante Trassenverläufe 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Erweiterung der Stadt-
bahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. In der vorliegen-
den Bearbeitung werden drei Trassenverläufe betrachtet A1, A9 sowie der optimierte Trassen-
verlauf A1a.

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Abbildung 4-6 Trassenverläufe der Varianten A1, A9 und A1a 
5 Modellaufbau 
Mit einer Gesamtfläche von ca. 70 km² dient es der Erfassung und Darstel lung verschiedener 
Gebietszustände wie die hydraulische Wirkung einer Seeverlegung bzw. Verfüllung un d die Ab-
bildung der Interaktion Fluss-Grundwasser unter verschiedenen Abflussbedingungen im Rhein. 
Der Modellraum orientiert sich an geologischen und hydrologischen Rändern und dort, wo kein 
derartiger Modellrand zugewiesen werden konnte, an in das Gebiet einfließenden oder ausf lie-
ßenden Volumenströmen, die über die Einzugsgebiete bzw. hydraulischen Potentiale ermittelt  
wurden. Als Untersuchungsrahmen für die Modellaussagen wird folgender Koordinatenausschnitt 
betrachtet: 
a

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  RW 352850…363000 
  HW 5633000…5643000 (ETRS_1989_UTM_Zone_32N). 
Die Maschenweite des Netzes muss sich an der Informationsdichte, der Geometrie des aufzulö-
senden Modellrandes und den aufzulösenden Piezometerhöhengradienten orientieren. Die Ver-
wendung von Zellen unterschiedlicher Größe verbessert die Effizienz der Rechnung. I nsbeson-
dere die Auflösung des Wasserwerks und der Umgebung der Wasserhebung verlangt eine hohe 
räumliche Auflösung. 
Die Modellberechnung erfolgt für den Zeitraum 2000-2022 zeitabhängig. In der Variantenrech-
nung werden die zu erwartenden Systemverhältnisse in Form von Szenarien auf Basis des kali-
brierten Grundwasserströmungsmodells berechnet. 
5.1 Räumliche Abgrenzung 
Abbildung 5-2 zeigt die horizontale Ausdehnung des Modellgebietes. Das Grundwassermodell 
besitzt eine Maschenweite von 50 m x 50 m. Im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen wurde 
eine Netzverfeinerung umgesetzt. Das Modellgitter wurde in diesem Bereich auf 12,5 m x 12,5 m 
verfeinert. Somit ist die modellseitige Abbildung der Wasserhebung als Einzelbrunnen und der 
geplante Trassenverlauf räumlich sowie in ihrer hydraulischen Wirkung gewährleistet. 
An den Modellrändern können über das Grund- und Oberflächenwasser Austauschprozesse mit 
den angrenzenden Gebieten erfolgen. Die Wahl der Modellränder ist daher so zu definieren, dass 
eine Beeinflussung durch die Wasserhaltung ausgeschlossen werden kann. Als Modellrand wird 
die Randbedingungen der 1. Art gewählt. Diese beschreibt den Zu- oder Abfluss über den Mo-
dellrand. Über die Modellränder erfolgt ein Grundwasserzu- bzw. abfluss . Die Rhein bildet als 
sog. Flussrandbedingung die Wechselwirkungen zwischen Grundwasserleiter und Fließgewäs-
ser ab. 
Die vertikale Modellstruktur des Grundwassermodells „Rondorf Nordwest“ berücksichtigt 6 Mo-
dellgrundwasserleiter (MGWL). Die Struktur der MGWL ist in der Tabelle 4-1 dargestellt. Die ver-
tikalen Gliederungsebenen werden im Folgenden mit „Modellgr undwasserleiter“ (MGWL) be-
zeichnet, gleichgültig ob es sich um einen Grundwasserleiter im klassischen Sinn oder einen 
sogenannten Grundwassergeringleiter oder -stauer handelt. 
5.2 Hydrogeologische Strukturmodell 
Grundlage für die numerische Berechnung der Grundwasserströmung ist die hydrogeolog ische 
Modellbildung auf der Grundlage der Interpretation der geologischen Schichten innerhal b des 
betrachteten Modellgebietes. Die hydrogeologisch relevanten Einheiten werden nach Tiefe, Ab-
folge und Ausdehnung unterteilt und generalisiert in einem hydrogeologischen Strukt urmodell 
dargestellt. In Abbildung 5-1 sind Modellschnitte durch das hydrogeologische  Strukturmodell in 
Nord-Süd- und West-Ost-Richtung dargestellt. 
Der Aufbau des hydrogeologischen Strukturmodells erfolgte mit dem Programmsystem  GMS 
(Groundwater Modeling System) von AQUAVEO und bietet die Möglichkeit, geolog ische sowie 
hydrogeologische Daten zu dreidimensionalen Struktur-, Parameter- und Strömungsmodellen zu 
entwickeln. Folgende Daten wurden recherchiert und ausgewertet:

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- Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Profilkarte, 1:25.000 - Blätter 5107  - 
Brühl, 5108 - Porz am Rhein, 5007 - Köln [D2] 
- Isolinien der Quartärbasis [D3] 
- Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1: 1.000.000 (GK1000) [D1] 
- 3D-Modell von Nordrhein-Westfalen (10-fach überhöht) [D4] 
- Bohrungen [D5] 
- Digitales Geländemodell - DGMmit 1 m Gitterweite [D6] 
Ausgehend von diesen Basisdaten werden im Strukturmodell folgende Informationen dargestellt: 
- Zusammenfassung geologischer Einheiten nach geohydraulischen Eigenschaften und 
Stratigraphie 
- Lage der Schichtober- und Schichtuntergrenzen.

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Abbildung 5-1: Modellschnitte

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5.3 Modellr änder 
Die Abbildung 5-2 zeigt die Modellrandbedingungen. An den Modellrändern können üb er das 
Grund- und Oberflächenwasser Austauschprozesse mit den angrenzenden Gebieten erfolgen. 
Die Wahl der Modellränder ist daher so zu definieren, dass eine Beeinflussung de s Aussagebe-
reichs durch die äußeren Ränder ausgeschlossen werden kann. 
In der Regel eignen sich Wasserscheiden (Einzugsgebietsgrenzen), Fließ- oder Standgewässer. 
Die Festlegung der Ränder des Grundwassermodells und damit die Größe des Model lraums 
wurde auf Basis von Grundwassergleichenplänen (D13) erarbeitet. 
Die Vorgabe einer RB 1. Art ist immer besonders sorgfältig vorzunehmen (Abbildung 5-2), da mit 
der Definition des Wasserstandes am Rand ein Zu- oder Abströmen über die Modellränder an-
genommen wird, wodurch der definierte Wasserstand konstant gehalten wird. 
 
Abbildung 5-2 Räumliche Abgrenzung des Modellgebietes und die hydraulischen Randbedingungen 
5.4 Trinkwasserfassung Hochkirchen und Weißer Bogen 
Im Grundwassermodell werden 22 Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen mit einer im Regelfall 
mittleren monatlichen Entnahmemenge von ca. 1,2 Mio m³ abgebildet . Die

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Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus 2 Brunnengalerien, die jeweils von West 
nach Ost gereiht sind. Der Ausbau erfolgte bis in den Grundwasserleiterkomplex 1 liegt bei ca. 
+20 m NHN. In der Wasserfassung Weißer Bogen werden 12 Brunnen modellseitig mit einer mitt-
leren monatlichen Entnahmemenge von ca. 1,3 Mio m³ implementiert. 
Die Rheinenergie AG stellte die Informationen zu monatlichen Entnahmemengen an den För-
derbrunnen der Wasserwerke Hochkirchen und weißer Bogen im Zeitraum 2000-2019 zur Verfü-
gung. Im Regelfall werden im Monatsmittel durch beide Wasserfassungen ca. 90.000 m³/d Grund-
wasser gefördert. Im Extremfall muss das Wasserwerk Hochkirchen bei einem Ausf all oder Au-
ßerbetriebnahme der Wasserfassung Weißer Bogen 90 Tage eine Gesamtförderleistung von 
90.000 m³/d gewährleisten. 
Mittels Modellrechnungen wird geprüft, wie viele Brunnen im Wasserwerk Hochkirchen außer 
Betrieb genommen werden müssen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko 
(d.h. Transportzeiten > 100Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maß-
nahmen zur Risikobeherrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Es 
werden daher mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem, 
zwei, drei und fünf Brunnen durchgeführt. 
5.5 Sonstige Wasserfassung 
Alle im Modellgebiet erbauten Brunnen und Entwässerungsmaßnahmen sowie sonstige relevante 
Entnahmebrunnen finden im Modell Berücksichtigung. Brunnen zur Eigenwasserversorgung oder 
Nutzung oberflächennaher Geothermie werden aufgrund des geringen Einflusses auf die Grund-
wasserdynamik nicht berücksichtigt. Die modellseitigen Umsetzungen erfolgen als Randbedin-
gung (RB) Brunnen. Die Randbedingungen werden zeitvariabel entsprechend ihrer Betriebsdauer 
vorgegeben. 
Die Lage und Förderraten ergeben sich aus den übergebenen Daten: 
- RheinEnergie AG - Förderraten der Brunnengalerien Hochkirchen und Weißer  Bogen so-
wie Ausbauprofile der Einzelbrunnen 
- Bezirksregierung Köln - Wasserbuchblätter und Informationen zu Entnahme-/Einleitmen -
gen im Untersuchungsgebiet 
- Basell Polyolefine GmbH - Förderraten der von Basell betriebenen Brunnen 
- Shell Deutschland Oil GmbH - Förderraten der Brunnen des Shellwerkes in Godorf . 
5.6 Standgewässer 
Die Seen im Untersuchungsgebiet sind künstlich geschaffene Gewässer infolge von Kiesabbau. 
Die Gewässersohlen der jeweiligen Standgewässer leiten sich aus den Unterkanten der Nieder- 
und Mittelterrassen des Rheins ab und wurden in das hydrogeologische Strukturmodell entspre-
chend eingearbeitet. Es wird angenommen, dass die Seen gut an den Grundwasserlei terkom-
plex 1 angebunden sind und die Seewasserstände mit den Grundwasserständen korrespondi e-
ren. 
Für die korrekte Berechnung des Einflusses der Seen auf das Grundwasser wurde die Randbe-
dingung See entwickelt (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003). Diese erm öglicht durch

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Digitalisierung der entstehenden Hohlform eine exakte Erfassung der limnologischen Basisdaten 
eines Sees in der Berechnung. 
Seen können wasserstand- oder durchflussgesteuert (h- oder Q-gesteuert) sein. Die Abbil de-
genauigkeit der Wechselwirkungen See-Grundwasser richtet sich hierbei nicht nach der Ortsdis-
kretisierung des Modells, sondern ergibt sich aus der die Hohlform beschreibenden Datenbasis. 
Die Änderung des im Standgewässer vorhandenen Wassers berechnet sich aus der Summe der 
Flüsse zwischen dem Aquifer und dem Standgewässer plus der Summe oberirdischer Zuflüsse 
minus Zehrung. Sie wird mit folgender Bilanzgleichung beschrieben:  
 
Da die Seen keinen Zufluss oder Abfluss besitzen, sind die Wasserstände maßgeblich durch die 
vorherrschenden Witterungsverhältnisse beeinflusst. Die Speisung der Seen erfolgt neben dem 
Basisabfluss durch Niederschläge auf die direkte Seefläche und durch den oberirdischen Abfluss 
in die Seen infolge von Starkregenereignissen innerhalb des Einzugsgebietes. Die Zehrung er-
folgt über die Verdunstung von der Seefläche. Die Zehrung wird aus der klimatischen Wasserbi-
lanz für Oberflächengewässer gemäß den Vorgaben des Deutschen Wetterdienstes abgel eitet 
(DWA Regelwerk, 2018). 
Der Galgenbergsee im Süden des Wasserwerks Hochkirchen besitzt in seiner heutigen For m 
eine Tiefe von ca. 10 m. Die Seekubatur leitet sich aus technologischen Vorgaben (D23) ab. Es 
wird bei der Parametrisierung der Gewässersohle davon ausgegangen, dass eine hydraulische  
Kommunikation mit dem Grundwasserleiter möglich ist. 
5.7 Grundwasserneubildung 
Die Ermittlung der zeitvariablen Grundwasserneubildung erfolgte mittels eines vereinfachten Bo-
denwasserhaushaltsmodellansatzes (BWHM) auf Grundlage der Berechnung des Bodenwasser-
vorrates mittels der Wasserhaushaltsgleichung sowie der Simulation des Gravitationswasserab-
flusses nach Glugla (Glugla, 1969). Das Verfahren erlaubt die tageweise Ermittl ung der Grund-
wasserneubildung in Abhängigkeit der meteorologischen Gegebenheiten sowie der bodenphysi-
kalischen Eigenschaften. Benötigte Daten sind: 
- Tagesniederschlagshöhe 
- potentielle Tagesverdunstungshöhe 
- Bodenkennwerte und Informationen zur Landnutzung 
In Abhängigkeit der Wasserspeichereigenschaften, der Bodenmächtigkeit, des Niederschlags so-
wie eines bodenartabhängigen Sickerparameters und der Landnutzungsart angepassten maxi-
mal möglichen Verdunstung wurde im betrachteten Zeitraum 1961-2022 die tägliche Sickerwas-
serrate für das Modellgebiet ermittelt. Dabei wurde flächendifferenziert vorgegangen, i ndem für 
jede Grundwasserneubildungszone gemäß eine landnutzungsartabhängige maximal mögliche 
Verdunstung ermittelt nach ATV-DVWK Merkblatt 504 (DWA Regelwerk, 2018) vorgegeben und 
die Grundwasserneubildung auf dieser Grundlage berechnet wurde. Abbildung 5-3 zeigt den jähr-
lichen Gang der berechneten Grundwasserneubildung für jede Zone im Zeitraum 1971-2018.

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Abbildung 5-3 Berechnete jährliche Grundwasserneubildung in unterschiedlichen Teilräumen des Modellgebietes im Zeit-
raum 1971-2018 
Eine Eichung bzw. Kalibrierung des Modells erfolgte anhand des Referenzdatensatzes der mit 
mGROWA berechneten mittleren Grundwasserneubildung. Durch gezielte Variation der landnut-
zungsartabhängigen maximal möglichen Verdunstung wurden die mittleren Berechnungsergeb-
nisse des BWHM des Vergleichszeitraums 1971-2000 an die mGROWA-Werte angenähert. 
Die Validierung des Verfahrens erfolgte anhand eines amtlichen Referenzdatensatzes [D8], wel-
cher durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westf alen be-
reitgestellt wurde. Er beinhaltet die mittlere jährliche Grundwasserneubildung für den Bezugszeit-
raum 1971-2000 und wurde mit dem hydrologischen Modellierungssystem mGROWA (Herrmann 
& Chen, 2013) berechnet. Abbildung 5-4 zeigt die räumliche Verteilung der mittleren Grundwas-
serneubildung. Für die Modellbildung erfolgte eine Zusammenfassung zu sieben Klassen. Die 
unterschiedlichen Grundwasserneubildungshöhen resultieren vornehmlich aus Differenzen in der 
Bodenbedeckung bzw. Landnutzung.

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Abbildung 5-4 Unterteilung des Gebietes in 7 GWN-Zonen (Grundlage: berechnete mittlere  
Grundwasserneubildung im Zeit-raum 1971-2000 nach dem mGROWA-Verfahren) 
Für die Modellkalibrierung und -validierung standen gemessene Grundwasserstände für den Zeit-
raum 2000 bis 2018 zur Verfügung. Die Vorgabe der Grundwasserneubildung im Grundw asser-
modell erfolgt flurabstandsabhängig. Tabelle 5-1 zeigt exemplarisch die Umsetzung der G rund-
wasserneubildung in der entsprechenden Modelleingangsdatei. Für jede Grundwasserneubil-
dungszone (IGWF) werden die Grundwasserneubildungswerte monatlich für flurnahe (0m) und 
flurferne (2m) Grundwasserstände definiert. 
Tabelle 5-1: Modelleingangsdatei mit monatlicher Grundwasserneubildung [l/s*km²] 
IGWF DATUM GWN1 GWN2 
1 
 
0 m u GOK 2 m u GOK 
1 01.01.2000 6,97 8,78 
1 01.02.2000 15,18 13,61 
1 01.03.2000 8,72 11,36 
1 01.04.2000 -6,85 2,19 
1 01.05.2000 -11,30 0,20 
1 01.06.2000 -13,25 0,02 
1 01.07.2000 30,05 5,11

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5.8 Zeitliche Diskretisierung 
Abbildung 5-5 zeigt exemplarisch das Berechnungsschema anhand eines Grundwasserpegels 
im Untersuchungsgebiet. Das Modell wurde für den Zeitraum 01/2000 bis 12/2018 i nstationär 
kalibriert. Anschließend erfolgt eine Validierung des Modells auf Basis des Beobachtungszeit -
raums 01/2019 bis 09/2022. 
Unter Verwendung der geohydraulischen Parameter (hydraulische Durchlässigkeit, Gewässeran-
bindung, Speichergrößen etc.) wird das Modell anhand eines vom Kalibrierungszei traum unab-
hängigen Zeitabschnitts auf Plausibilität geprüft. Die Kalibrierung und die anschließende Validie-
rung des Modells bilden die Grundvoraussetzung für die Prognose- bzw. Variantenrechnungen. 
Das Berechnungsschema berücksichtigt 3 Berechnungsphasen: 
• langjährige instationäre Kalibrierung des Gesamtmodellraums (2000-12/2018): 
• Validierung/ Prüfung der Prognosefähigkeit (01/2019-09/2022) 
• Prognose / Variantenberechnung 
 
 
Abbildung 5-5 Zeitliche Diskretisierung des GWM anhand der Ganglinie des Grundwasserpegels 76510414 
5.9 Bahnlinienberechnung 
Die Bahnlinienberechnung berücksichtigt nur den advektiven Transport von gelösten Stoffen und 
kann als mittlere Bewegung interpretiert werden. In dieser Betrachtungsweise werden Vermi-
schungs- und Abbauprozesse nicht berücksichtigt. Das Grundwassermodell berechnet Bahnli-
nien zur Bewertung der mittlere Ankunfts- bzw. Laufzeiten in dispersionfreier Näherung berech-
net. Auf Basis der Laufzeiten und Fließwegen lassen sich Einzugsgebiete von Trinkwasser fas-
sungen oder entsprechende hydraulischen Abwehr- und Sanierungsmaßnahmen ableiten. 
37
38
39
40
41
42
43
44
45
2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060
Wasserstand in mNHN
GWM 76510414
SHELL GODORF KP 8 (358968, 5636675)
berechnet
Kalibrierung Validierung Prognose / Variantenberechnung

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Hierfür wurde das Partikel-Tracking-Verfahren eingesetzt, bei dem markierte Teilche n an de n 
jeweiligen Trassenführungen im Grundwasser platziert wurden. Die markierten Teilchen breit en 
sich advektiv mit dem berechneten Strömungsverhältnissen (Zeitpunkt nach 90 Tagen) aus. Von 
der Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ausgehend vom Startpunkt der Teilchen, l assen 
sich die Bahnlinien- oder Stromlinien zurückrechnen.

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6 Modellvarianten 
Die Variantenbetrachtung stellt keine Optimierung des Förderregimes während der Bau- und Be-
triebsphase dar. Zielstellung der Variantenbetrachtung ist die Berechnung der Fließzeiten am Ort 
der Trassenführungen bis zu den Grundwasserfassungen. Die Ergebnisse der Variantenbetrach-
tung dienen der Gefährdungsabschätzung der Trinkwasserversorgung Hochkirchen. Auf der 
Grundlage des kalibrierten Modells wurden Worst-Case-Szenarien für die einzelnen Trassenver-
läufe als Entscheidungsgrundlage entwickelt. Die Worst-Case-Szenarien unterscheiden sich 
grundsätzlich durch: 
- Grundwasserabflussverhältnisse - Hoch-, Mittel- und Niedrigwasser, 
- Ort des Ereignisses - Trassenverlauf, 
- Außerbetriebnahme einzelner Förderbrunnen. 
Die Modellrechnungen erfolgten instationär. Grundsätzlich erfolgt eine Betrachtung der St rö-
mungsbedingungen unter Hoch-, Mittel- und Niedrigwasserverhältnissen. Unter den entspre-
chenden Abflussbedingungen wird der Extremfall über 90 Tage berechnet. Die Grundwasserströ-
mungsverhältnisse am Ende der 90 Tage werden anschließend mit der maximalen Fördermenge 
zur Ermittlung der Grundwasserfließzeiten (Bahnlinienberechnung) der Worst-Case -Szenarien 
herangezogen. 
6.1 Steuerung der Brunnen 
In Abstimmung mit der Rheinenergie wurde von einem Extremfall mit maximaler Förderung über 
90 Tage im Wasserwerk Hochkirchen bei Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen ausgegan-
gen. Das Worst-Case-Szenario sieht folgendes Entnahmeregime vor: 
• Fördermenge WW Hochkirchen: 90.000 m³/h für 90 Tage  
• Außerbetriebnahme der Brunnen „Weißer Bogen“. 
Es wurden mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem , 
zwei, drei und fünf Brunnen durchgeführt. 
6.2 Abflussverhältnisse 
Da sich die hydrologischen Verhältnisse auf die Grundwasserströmung auswirken und ggf. zu 
einer Änderung der Grundwasserfließrichtung führen können, werden neben einem Szenario für 
mittlere hydrologische Verhältnisse (mittlerer Rheinwasserstand und mittlere Grundwasser neu-
bildung) jeweils Szenarien für je ein repräsentatives Hoch- oder Niedrigwasserszenario berück-
sichtigt. 
Der Grundwasserhöchststand im Bereich der Wasserfassung verursacht gegenüber mittleren 
oder niedrigen Grundwasserständen nicht zwangsläufig eine Umkehr der Grundwasserstr ö-
mungsverhältnisse. Betrachtet wird hierbei das Grundwasserniveaus in Abhängigkeit der Abfluss-
situation im Rhein, da insbesondere der hydraulische Gradient der Wasserfassung Hochkirchen 
in Bezug auf den Rheinwasserstand den Fließzustand beeinflusst und damit eine mögliche Um-
kehr der Grundwasserfließrichtung bewirkt.

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Abbildung 6-1 zeigt exemplarisch das methodische Vorgehen zur Ermittlung der hydrauli schen 
Gradienten im „Hochwasserfall“ und „Niedrigwasserfall“. 
  
Abbildung 6-1 Hydraulischer Gradienten: Rhein – Wasserwerk Hochkirchen 
Es werden für den Betrachtungszeitraum 2000 bis 09/2022 im Bereich des Wasserwerkes Hoch-
kirchen Grundwasserstände in Abhängigkeit des Rheins betrachtet. Aus der Differenzbildung 
Rhein- und Grundwasserstand lassen sich ein minimaler und maximaler hydraulischer Gradi ent 
berechnen. Entsprechend der Abbildung 6-1 ergeben sich folgende Extrema: 
o Maximum 05/2011 - Hoher Grundwasserstand bzw. niedriger Rheinwasserstand 
▪ Fließrichtung vom Wasserwerk zum Rhein 
o Maximum 01/2018 - Niedriger Grundwasserstand bzw. hoher Rheinwasserstand 
▪ Fließrichtung vom Rhein zum Wasserwerk 
  
01-2010
07-2010
01-2011
07-2011
01-2012
07-2012
01-2013
07-2013
01-2014
07-2014
01-2015
07-2015
01-2016
07-2016
01-2017
07-2017
01-2018
07-2018
01-2019
07-2019
01-2020
07-2020
01-2021
07-2021
01-2022
07-2022
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
5
6
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
Differenz: 
Pegel Köln - mittlerer Grundwasserspiegel [m]
mittlerer Grundwasserspiegel [m NHN]
Zeitreihe [mm/jjjj]
mittlerer GWSP maxGW minGW DIFF

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7 Modellkalibrierung 
Die Kalibrierung des Grundwasserströmungsmodells ist ein Vorgang zur Ermittlung bzw. Absi-
cherung der hydrogeologischen Parameter und deren Verteilung auf Basis der gemessenen 
Grundwasserdynamik. Die Modellkalibrierung erfolgte durch Anpassung bzw. Identifizierung der 
speicherwirksamen Größen, der hydraulischen Durchlässigkeiten sowie der Parameter der K ol-
mation der Oberflächengewässer. 
Die berücksichtigen Grundwasserleiter (GWL) lassen sich in einen sehr gut durchlässigen oberen 
GWL (Quartär) und einen geringer durchlässigen unteren GWL (Tertiär) gliedern.  Aus den in  
Kap. 4.2 beschriebenen hydrogeologischen Verhältnissen lassen sich die hydraulischen Eigen-
schaften wie folgt zusammenfassen: 
Tabelle 7-1: Hydrogeologische Charakterisierung 
Einheit Charakteristik Hydraulische 
Leitfähigkeit 
Auffüllung 
- wenige Meter stark heterogene rollige bis 
bindige Materialien, 
- schwach schluffiger Kies / Sand, 
- gut durchlässig, 
> 1,0●10-4 m/s 
Quartär 
- fluviatile Sedimente der Saale-Kaltzeit und 
Elster-Kaltzeit, 
- Schotter / Kiese / Sande, 
- sehr gut durchlässig, 
1●10-5 bis 2,5●10-2 m/s 
Tertiär 
- stark schluffige Feinsande 
- Feinsand, schluffig bis stark schluffig, 
- gut durchlässig, 
1●10-5 bis 5●10-4 m/s 
 
-  
 
Im Zuge der Modellkalibrierung wurde über eine gezielte Veränderung der Parameter (i.A. der kf-
Wert) unter Berücksichtigung geohydraulischer Grenzen sowie der Ankopplung Randbedingun-
gen ↔ Grundwasserleiter (GWL) das Simulationsergebnis mit einer möglichst geringen St an-
dardabweichung an die beobachteten Messwerte angepasst. 
Abbildung 7-1 zeigt die aus der Kalibrierung ermittelten hydraulischen Durchlässigkeiten.

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Abbildung 7-1: Kalibrierte hydraulische Durchlässigkeit des quartären Grundwasserleiterkomplexes 
Für die geohydraulische Berechnung in Porengrundwasserleitern ist die Quantifizierung der ver-
schiedenen Hohlraumvolumenanteile notwendig. Wenn der Parameter n e (nutzbare Porosität) 
nicht explizit vorgegeben wird, erfolgt die Berechnung über den k f-Wert. Für das Speicherungs-
verhalten der Grundwasserleiter liegen keine Bestimmungen vor. Das nutzbare Porenvolumen ne 
musste daher durch die im Programmsystem PCGEOFIM integrierte Formel (Hen nig, 1966) auf 
der Grundlage der Durchlässigkeitsbeiwerte ermittelt werden (siehe Abbildung 7-2): 
 
 










=
−   +
− 
8101,26 fürlg050 4 0
8101,26 fürmin
fk )f(k, ,
fken
en

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Diese Formel wurde für das Mitteldeutsche Braunkohlenrevier mit Hilfe von Regressionsanalysen 
aufgestellt (Fuchs, Ziesche, & Nillert, 2017). Tabelle 7-2 enthält Zahlenw erte der nutzbaren Po-
rosität für ausgewählte kf-Werte. 
Tabelle 7-2: Zahlenwerte für die nutzbaren Porositäten ne 
kf [m/s] 10-2 10-3 10-4 10-5 10-6 10-7 10-8 10-9 
ne [-] 0,300 0,250 0,200 0,150 0,100 0,050 0,005 0,005 
 
 
Abbildung 7-2: Berechnete hydraulisch wirksame Porosität

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Die nachfolgende Abbildung zeigt die Modellgüte in Form eines 1:1-Plots über  den gesamten 
Berechnungszeitraum 2000-2022. Aus 362 Grundwassermessstellen (vgl. gemessen – berech-
net) konnte eine für das Modellgebiet mit einer Standardabweichung von 0,76 m insgesamt sehr 
hohe Anpassungsgüte erreicht werden. 
 
Abbildung 7-3: Modellanpassung 1:1 - Plot 
In Abbildung 7-4 zeigt die berechneten Hydroisohypsen 07/2022. Außerdem wird die Modellgüte 
für den Berechnungszeitraum 2000-2022 aufgeführt. Als Maß der Modellgüte gilt  hierbei die  
Standardabweichung und ist wie folgt klassifiziert: 
- schwarze Grundwassermessstellen kleiner 1 m, 
- blaue Grundwassermessstellen entsprechen 1 bis 2 m, 
- rote Grundwassermessstellen größer 2 m. 
Eine Bewertung der Modellgüte kann zusätzlich anhand von Wasserstands- und Durchflussmess-
werten kann zusätzlich die Modellgüte erfolgen. Abbildung 7-5 stellt hierzu den G anglinienver-
gleich aus beobachteten und berechneten Ganglinien dar. Weitere Messstellen sind in Anhang 1 
dargestellt. 
Es gibt natur- und modellbedingt räumliche Unterschiede der Modellgüte, die auf die Grundwas-
serdynamik und die Abbildung der hydraulischen Gradienten zurückzuführen sind. 
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
Grundwasserstand-berechnet [mNHN]
Grundwasserstand-gemessen [mNHN]

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Das Modell ist im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen gut kalibriert. Hier liegt die Standardab-
weichung zwischen Modell und gemessenen Werten überwiegend unter 1 m (siehe Abb ildung 
7-4). Der Ganglinienvergleich in Abbildung 7-5 der Grundwassermessstelle 73514410 zeigt stel-
lenweise Abweichungen von mehreren Metern. Ursachen hierfür ist maßgeblich die hydraulische 
Randbedingung „Wasserwerk Hochkirchen“. 
Aufgrund der Datenverfügbarkeit erfolgt die zeitliche Umsetzung der Wasserhebung im Wasser-
werk Hochkirchen in Monatsschritten. Wöchentliche oder tageszeitliche Schwankungen können  
somit modellseitig nicht abgebildet werden. Darüber hinaus wird die gesamte Wasserhebung auf 
die Anzahl der Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen entsprechend verteilt, da keine Angaben 
zu ortsdiskreten Entnahmemengen zum Bearbeitungszeitpunkt zur Verfügung standen. 
 
Abbildung 7-4 Berechnete Grundwassergleichen 07-2022 und Darstellung der berechneten Standardabweichung über 
den gesamten Berechnungszeitraum: schwarz <=1 m / blau 1 bis 2 m / rot > 2 m

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Die Modellvalidierung umfasst die Überprüfung des Modells auf Funktionalität und Plausibilität. 
Allgemein ist eine Validierung notwendig, um die Prognosefähigkeit des entwickelten Modells zu 
quantifizieren. 
Für die Modellkalibrierung und -validierung wurden 362 Grundwassermessstellen im UG berück-
sichtigt. Als Kalibrierungszeitraum werden die Jahre 2000- 12/2018 verwendet. Der Zeitraum 
01/2019-09/2022 wird als Validierungszeitraum verwendet.

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Abbildung 7-5 Berechnete vs. Gemessene Ganglinien: GWM-73514410 (Wasserwerk Hochkirchen) und 73540213 (Rheinufer), Lattenpegel-Köln und 76531314 (Rodenkirchen-Shell)

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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8 Ergebnisse 
8.1 Grundwasserverhältnisse unter verschiedenen Abflussbedingungen 
Abbildung 8-1 vergleicht die berechneten Grundwassergleichen für mittlere Grundwasserverhält-
nisse und die in Abschnitt 6.2 beschriebenen minimalen und maximalen Abflussverhältnissen. 
Bei mittleren Verhältnissen fließt das Grundwasser vor allem aus südlicher und südöstlicher Rich-
tung in Richtung des Bebauungsgebietes Rondorf-Nordwest. Bestimmend für die Grundw as-
serdynamik sind die hohen Förderraten des Wasserwerkes Hochkirchen, welche einen großräu-
migen Absenktrichter erzeugen und die Fließrichtung des Grundwassers in Richtung der Brun-
nengalerie des Wasserwerks Hochkirchen ablenken. Nördlich dieses Absenktrichters der Brun-
nengalerie des Wasserwerks Hochkirchen fließt das Grundwasser in nordöstliche Richtung zum 
Rhein. Die Grundwasserwasserstände im Bereich des Wasserwerkes liegen bei ca. +38 bis 
+38,5 m NHN. 
Bei Niedrigwasserverhältnissen fließt das Grundwasser vom westlichen Modellrand in das Mo-
dellgebiet. Ein Zustrom vom Rhein aus Südosten erfolgt höchstens in sehr geringem Umfang. Die 
grundlegende Fließrichtung im Modellgebiet ist von West-Südwest nach Nordost in den Rhein. 
Die Grundwasserwasserstände liegen gegenüber den mittleren Grundwasserverhältnissen im  
Bereich des Wasserwerkes bei ca. +36,75 bis +37,25 m NHN (dh = -1 m). 
Bei Hochwasserverhältnissen strömt Grundwasser auf der gesamten Länge des Rheins in das 
Modellgebiet. Die Hauptfließrichtung ist von Südost nach Nordwest. Die Gradient en des Grund-
wassers im Anstrombereich zur Brunnengalerie des Wasserwerkes Hochkirchen sind deutlich 
höher als bei Mittel- und Niedrigwasserverhältnissen. Der Anstrom zur Brunne ngalerie erfolgt 
vorrangig aus südlicher und südöstlicher Richtung. Die Grundwasserwasserstände liegen gegen-
über den mittleren Grundwasserverhältnissen im Bereich des Wasserwerkes bei ca. +38,25 bis 
+38,75 m NHN (dh = +0,5 m). 
Der Absenkungstrichter des Wasserwerkes Hochkirchen in Abbildung 8-1 zeigt deutlich, dass  
unter allen betrachteten Gebietszuständen die Grundwasserfließrichtung im Bereich der  zu un-
tersuchenden Trassenverläufe bei allen betrachteten Gebietszuständen in Richtung der Wasser-
fassung verläuft.

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Abbildung 8-1 Vergleich der berechneten Referenzzustände (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 
In der in Abbildung 8-1 dargestellten Grundwasserverhältnisse sind alle 22 Brunnen in Betrieb. 
Bei einem 90-tägigen Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen für zeigt Abbildung 8-2, dass es 
im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen zu einer deutlichen Zunahme der Grundwasserab-
senkung infolge einer Erhöhung der Grundwasserentnahme kommt. Die Grundwasserabsenkung 
gegenüber der in Abbildung 8-1 dargestellten Verhältnisse erhöht sich im Bereich der Wasser-
fassung um bis zu 3 m. Ursache für diese Zunahme ist die Erhöhung der Entnahmemenge  von 
ca. 45.000 m³/d auf 90.000 m³/d. Die Entnahmemenge im Lastfall erhöht sich mit der Außerbe-
triebnahme der Einzelbrunnen. 
Vergleicht man Abbildung 8-1 (Extremfall - 6 Brunnen außer Betrieb ) mit Abbildung 8-2 (alle 22 
Brunnen in Betrieb ) zeigen die Grundwasserstände im Lastfall im Bereich der

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„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Grundwasserfassung keine signifikanten Differenzen. Die Erhöhung der Förderraten im Extrem-
fall wirken sensitiver gegenüber dem hydraulischen Gradienten Rhein-Wasserwerk. 
 
Abbildung 8-2 Lastfall – 6 Brunnen außer Betrieb (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 
Die berechneten Strombahnen in Abbildung 8-3 verlaufen im Normalbetrieb aus nördl icher und 
südlicher Richtung kommend in Richtung des westlichen Brunnenriegels. Der östliche Brunnen-
riegel wird maßgeblich aus südöstlicher bzw. nordöstlicher Richtung angeströmt. Durch eine suk-
zessive Außerbetriebnahme der westlichen Brunnen kann es zu einer Ablenkung der Grundwas-
serströmung in östlicher Richtung kommen. Im Normalbetrieb ist der Verlauf der Strombahnen im 
Bereich der Trasse A1 bzw. A1a zum westlichen Brunnenriegel gerichtet.

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Abbildung 8-3 Darstellung der berechneten Grundwasserstrombahnen im Normalbetrieb des WW Hochkrichen (mittlere 
Abflussverhältnisse) 
8.2 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A1 und A1a 
Die Trasse A1a stellt eine Optimierung des Trassenverlaufs A1 dar (Abschnitt 4.6). Diese ist aus-
gehend vom Verteilerkreis bis zum Autobahnkreuz Köln-Süd um bis zu 40 m in Richtung der 
Autobahn BAB 555 verschoben. 
Unter Berücksichtigung der Trasse A1 erfolgt eine Aufteilung der außer Betrieb genommen Brun-
nen auf den östlichen und westlichen Brunnenriegeln. Die in Abbildung 8-4 vergleicht die Strom-
bahnen unter dem Extremfall (90 d maximale Förderung im WW Hochkirchen) unter  mittleren 
Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5 
Brunnen westlich der Trasse.  Die Außerbetriebnahme der Brunnen östlich des geplanten

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„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
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Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Trassenverlaufs A1 führt zu einer Ablenkung der Bahnlinien in östliche Richtung. Werden weitere 
Brunnen außer Betrieb genommen, vergrößert sich die Grundwasserabsenkung und die Ablen-
kung in östlicher Richtung wird deutlich verstärkt (Abbildung 8-4). 
  
Abbildung 8-4 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1 unter mittleren Grundwasserverhältnissen  
(links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 
Die Abbildung 8-5 zeigt vergleicht den Verlauf der Strombahnen unter dem Extremfall (90 d ma-
ximale Förderung im WW Hochkirchen) unter mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit 
22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5 Brunnen westlich der Trasse. 
  
Abbildung 8-5 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1a unter mittleren Grundwasserverhältnissen  
(links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb)

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„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
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Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Die Brunnenfahrweise entspricht dem Förderregime in der Abbildung 8-4. Die Auß erbetrieb-
nahme der Brunnen östlich der BAB 555 führt zu einer deutlicheren Ablenkung der Bahnlinien in 
östliche Richtung. Grund hierfür ist die Verschiebung des Trassenverlaufs in östliche Ri chtung. 
Die Grundwasserfließzeiten in westlicher Richtung des laufenden Brunnenriegels-West werden 
erwartungsgemäß gegenüber dem Trassenverlauf A1 erwartungsgemäß erhöht, in östlicher Rich-
tung hingegen verringert. 
8.3 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A9 
Die folgende Abbildung vergleicht den Verlauf der berechneten Strombahnen im Extremfall unter 
mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme  
von 5 Brunnen ausgehend von der Trasse A9. Aufgrund des hydraulischen Gradienten ändert 
sich die Grundwasserströmungsrichtung im Umfeld des Wasserwerkes auch bei einer Außerbe-
triebnahme von 5 Brunnen nicht. Entlang des westlichen Verlaufs der Trasse A9 kann die Fließ-
zeit zu den noch laufenden Brunnen vergrößert werden. 
  
Abbildung 8-6 Berechnete Bahnlinien der Trasse A9 unter mittleren Grundwasserverhältnissen  
(links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb)

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8.4 Abstandsgeschwindigkeit 
Die Abstandsgeschwindigkeit v a entspricht der Distanz eines Wasserteilchens, die es in einer 
bestimmten Zeit überwindet. Sie berechnet sich aus der Filtergeschwindigkeit und der nutzbaren 
Porosität. Sie ist daher keine statische Größe, sondern abhängig vom Material des Grundw as-
serleiters und dem Strömungsregime. 
Abbildung 8-7 zeigt die berechnete Abstandsgeschwindigkeit im Extremfall für mitt lere Grund-
wasserströmungsverhältnisse ohne Außerbetriebnahme des Wasserwerksbrunnens. In Abhän-
gigkeit des hydraulischen Gradienten erhöht sich die Geschwindigkeit in Richtung der Wasser-
fassungen. Die berechneten Abstandsgeschwindigkeiten liegen im Bereich von 0,5 bis 10 m/d. 
  
 
Abbildung 8-7 Berechnete Abstandsgeschwindigkeit (m/d) für mittlere Abflussverhältnisse und 22 Brunnen in Betrieb 
(links: Trasse A1; rechts: Trasse A9)

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9 Zusammenfassung 
Im Rahmen des Vorhabens Plangebiet „Rondorf Nordwest““ erfolgt eine Neustrukturierung der 
Verkehrssituation im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen. Mit der geplanten Verlänger ung 
der StadtBahn Süd wird eine Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an gestrebt. Es 
sind verschiedenen Trassenführungen A1, A9 und A1a vorgesehen, die das angrenzende Was-
serschutzgebiet II des Wasserwerkes Hochkirchen queren bzw. diese umfahren. 
Im vorliegenden Bericht wurden Varianten untersucht, welche unterschiedliche Betriebsregi mes 
des Wasserwerkes Hochkirchen im Zusammenhang mit geänderten hydraulischen Bedingungen 
berücksichtigen. Im Extremfall muss das Wasserwerk Hochkirchen bei einem Ausfall oder der 
Außerbetriebnahme der Wasserfassung Weißer Bogen über einen Zeitraum von 90 Tagen eine 
Gesamtförderleistung von 90.000 m³/d gewährleisten. 
Die dazu notwendige Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erfolgt unter Berücksichtigung 
der geplanten Trassenverläufe und der vorherrschenden hydrologischen Bedingungen mit Hilfe 
eines vorhandenen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Diese wurde als instationäres drei-
dimensionales Grundwasserströmungsmodells konzipiert. 
Das Modellgitter besitzt ein Grundraster von 50x50 m. Im Bereich der Wasserfassung besitzt das 
Modell eine Auflösung von 12,5mx12,5 m. Die geologischen Bedingungen werden von der Ge-
ländeoberkante über den Auelehm bis zum Liegendgrundwasserleiter des Mittelmiozänen Haupt-
flözes dreidimensional abgebildet. Die hydraulisch wirksamen Fließ- und Standgewässer im Ge-
biet sind als Randbedingungen im Modell integriert. 
Folgende grundlegende Randbedingungsansätze bzw. Vereinfachungen wurden berücksichtigt: 
• Das 3D-hydrogeologische Strukturmodell wurde auf Grundlage des aktuellen geologi-
schen Kenntnisstands erstellt und bildet die Grundwasserleiterkomplexe 1 und 2 ab. 
• Die Hohlform der Standgewässer leitet sich aus dem digitalen Geländemodell un d den 
hydrogeologischen Profilkarten ab [D2]. 
• Die Grundwasserneubildung wurde mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell  
ARCEGMO berechnet. 
• Das Randbedingungsmodell berücksichtigt Förderraten von Brunnen, Durchflüsse des 
Rheins und Klimadaten als Tages- oder Monatswerte. 
Die Parametrisierung des Grundwasserströmungsmodells erfolgt im Rahmen der Modellkalibrie-
rung. Für die Modellkalibrierung wurden 362 Grundwassermessstellen im Modellgebiet berück-
sichtigt. Als Kalibrierungszeitraum werden die Jahre 2000 – 12/2018 verwendet. Im Vordergrund 
der Modellanpassung standen die Simulation der Grundwasserdynamik, die Abbildung der Was-
serfassungen Hochkirchen und Weißer Bogen sowie die Rhein-Grundwasser-Interaktion. Zur Ab-
sicherung der Kalibrierungsergebnisse erfolgte im Anschluss eine Modellvalidierung für den Zeit-
raum von 2019 – 2022. 
Das geeichte Grundwasserströmungsmodell liefert für den Kalibrierungszeitraum plausible Er-
gebnisse und kann die beobachteten Grundwasserverhältnisse in sehr guter Näherung abbilden. 
Die Standardabweichung zwischen gemessenen und berechneten Pegelmesswerten liegt im Ka-
librierungszeitraum bei 0,76 m.

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
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Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
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Die sich nach erfolgter Kalibrierung des Grundwassermodells anschließende Variantenbetrach-
tung stellte keine Optimierung des Förderregimes des Wasserwerkes Hochkirchen während der 
Bau- und Betriebsphase dar. Zielstellung der Variantenbetrachtung war die Berechnung der 
Fließzeiten am Ort der Trassenführungen bis zu den Grundwasserfassungen unter Berücksichti-
gung mittlerer, niedriger und hoher Grundwasserstände. 
Betrachtet wurden hierbei d ie Grundwasserniveaus in Abhängigkei t der Abflusssituation im 
Rhein. Entscheidend in der Betrachtung der Extrema war der hydraulische Gradient der Wasser-
fassung Hochkirchen in Bezug auf den Rheinwasserstand. 
Bei einem Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen für 90 Tage zeigt sich, dass es im Bereich 
des Wasserwerkes Hochkirchen zu keiner deutlichen Änderung der Grundwasserströmungsver-
hältnisse kommt. Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft unter Berücksichtigung der be-
trachteten Abflussverhältnisse in Richtung der Wasserfassung Hochkirchen. Somit ist mit keiner 
signifikanten Umlenkung der Fließpfade entlang der Trassenführung zu rechnen. 
Eine Erhöhung der Förderraten in Folge der Außerbetriebnahme einzelner Br unnen und damit 
die Umverteilung der zu hebenden Wassermenge von 90.000 m³/d auf die verbleibend en Brun-
nen, beeinflusst das Grundwasserströmungsfeld im Bereich des Wasserwerkes deutlicher als der 
hydraulischen Gradienten Rhein-Grundwasserstand im Bereich des Wasserwerks. 
Dieser Umstand führt insbesondere im Trassenverlauf A1 bzw. A1a zu einer Ablenkung der Bahn-
linien in östliche Richtung. Werden weitere Brunnen außer Betrieb genommen, vergrößert sich  
die Grundwasserabsenkung und die Ablenk ung in östlicher Richtung wird deutlich verstärkt. Im 
Vergleich zeigen die Berechnungsergebnisse der Trassenführung A1a gegenüber der Variante 
A1, dass sich es in westlicher Richtung des laufenden Brunnenriegels-West zu einer Verlänge-
rung der Fließzeiten kommt, wohingegen die Fließzeiten in Richtung des laufenden Ostr iegels 
verkürzt werden. Entlang des westlichen Verlaufs der Trasse A9 kann die Fließzeit durch eine 
Außerbetriebnahme der Brunnen vergrößert werden. 
Das Grundwasserströmungsmodell ist als ständig arbeitendes Modell (SAM) konzipiert. D ie 
Bahnlinienberechnung berücksichtigt nur den advektiven Transport von im Wasser gelösten Stof-
fen, Vermischungs- und Abbauprozesse werden nicht berücksichtigt. Es somit nicht als 
Stofftransportmodell zu interpretieren. Zur Abschätzung der Fließzeiten und Ermittlung der Strom-
bahnen ist es im Rahmen der Gefährdungsabschätzung ein hilfreiches Werkzeug und liefert plau-
sible Ergebnisse.

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
 
 
 
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Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet

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Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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34.0
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM LPRhein
Lattenpegel Rhein-Köln (357425, 5642975)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 278525210
Langenacker Hof (354589, 5634234)
berechnet gemessen

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Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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36.0
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Wasserstand in mNHN
GWM 76656317
SHELL GODORF KP 13 (358063, 5636252)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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36.0
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Wasserstand in mNHN
GWM 76588919
K ALTABL. A 10 (361013, 5638601)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
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35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
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Wasserstand in mNHN
GWM 76531314
SHELL GODORF 1 (356893, 5636699)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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37.0
38.0
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42.0
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 76510414
SHELL GODORF KP 8 (358968, 5636675)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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37.0
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Wasserstand in mNHN
GWM 73564813
GEW KOELN 707 (360177, 5637502)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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36.0
37.0
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Wasserstand in mNHN
GWM 73549617
RONDORF 171A (356237, 5637909)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
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33.0
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Wasserstand in mNHN
GWM 73540419
HAHN   584 (357255, 5638157)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
44.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73540213
BAYEN 167A (357680, 5641322)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73538711
RODENK 578 (357678, 5639116)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73537214
HOENIN 568 (354860, 5639081)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73537019
GEW KOELN 566 (355832, 5639072)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73536611
HOCHK 170A (356614, 5639827)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73536519
MARIEN 562 (357184, 5640309)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73536416
KLET  137A (354273, 5640108)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73515218
GEW KOELN 557 (357444, 5639835)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73514410
RODENK 544 (358097, 5639361)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
44.0
45.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73511912
WEISS  519 (362382, 5639343)
berechnet gemessen

Grundwassermodell Rondorf Nordwest 
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a 
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH 
Projekt-Nr.: 2022/0016 
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: 
                 Vergleich gemessen - berechnet 
 
 
 
IBGW
®
LEIPZIG
 
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
44.0
45.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73507015
RODENK 433 (359512, 5639770)
berechnet gemessen

Anlage 5 - Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen

384 Zeichen

Meschenich
Querung Verteilerkreis
A1 Brücke
A2 Tunnel
A3 Plangleiche Querung
A4 Wasserwerkswäldchen
A5 Wasserschutzzone
A6 Umfahrung der WSZ
A7 Hochbahn
A8 Vorschlag Bürgerinitiative
A9 Robinienweg 
Rondorf
D1 Westlich an Rondorf vorbei
D2 Zentral durch Rondorf
Rondorf
Wasserschutzzone
Neubaugebiet
Meschenich
2. Bauabschnitt
Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen
Anlage 5

Anlage 6.14 - D2 Lageplan 1

5842 Zeichen

12
14
4096
1506
8072
8565
7931
B.-Plan 67385/04
Kapellenstraße
Dreikönigenstraße
Rondorfer Hauptstraße
Am Rodderpfädchen
Am Rodderpfädchen
Büchelhof
Hinter den Hecken
237
Am Höfchen
1164
Spielplatz
offene Spielwiese
51,00
50,69
50,76
50,60
50,55
50,64
50,73
51,06
51,52
51,79
51,04
51,10
50,85
50,76
50,72
Krone=56,55
Krone=57,44
Krone=58,97
Krone=63,12
Krone=59,91
OK-Mauer
52,96
OK-Mauer
52,96
Umring Baumkrone
Umring Baumstamm
Laubbaum
StU=3.2
K=11.4
H=20.0
91m²
existing
3,5+52.066 Abschnitt D
Hst. Rondorf Süd
ca. 620m
ca. 710m
Hst. Rondorf Mitte
Hst. Rondorf Nord
4,00
1,393,10
1,46
5,50
4,00
Gebäudeabbruch
Haus 5 und 7Fußgänger über Haltestelle
Querung Platzfläche ungesichert
Querung BÜ
Querung FÜ
als Z-Querung
Querung FÜ
als Z-Querung
Querung FÜ
als Z-Querung
Querung BÜ
Hst. Rondorf Süd
ca. 620m
ca. 710m
Hst. Rondorf Mitte
Hst. Rondorf Nord
4+300
4+200
4+100
4+000
3+9003+800
3+700
3+600
3+600.000
3+650.000
3+700.000
3+750.000
3+800.000
3+850.000
3+900.000
3+950.000
4+000.000
4+050.000
4+100.000 4+150.000
4+200.000
4+250.000
4+300.000
a = -0.020
L = 17.983
ra = 2000.000
101A
+1.009 ‰
142.491 m
+10.000 ‰
50.636 m
NW=45.706km 4+334.478
a = 0.100
L = 40.000
ra = 2000.000
101A
+10.000 ‰
50.636 m
-10.000 ‰
103.979 m
NW=45.200km 4+283.842
a = 0.054
L = 25.500
ra = 1500.000
101A
-10.000 ‰
103.979 m
-27.000 ‰
130.519 m
NW=46.240km 4+179.863
a = -0.060
L = 22.000
ra = 1000.000
101A
-27.000 ‰
130.519 m
-5.000 ‰
246.040 m
NW=49.764km 4+049.344
a = -0.018
L = 12.000
ra = 1000.000
101A
-5.000 ‰
246.040 m
+7.000 ‰
163.064 m
NW=50.994km 3+803.304
a = 0.006
L = 7.000
ra = 1000.000101A
+7.000 ‰163.064 m
0.000 ‰205.700 m
NW=49.853
km 3+640.240
3,5+52.066 Abschnitt D
11.6 m
ADS
11.6 m
FF B GTP
116.7 m
Schotter
116.7 m
SchO
86.5 m
Haltestelle
Kanalanschluss
35.3 m
FF  ATS
35.3 m
Pflaster
91.8 m
Rasen hoch
11.0 m
ADS
105.5 m
FF B LB
Flächenversickerung
2.7 m
Rasen hoch
Kanalanschluss
17.0 m
ADS
17.0 m
FF B GTP
171.3 m
Rasen hoch
10.4 m
ADS
151.2 m
Rasen hoch
10.6 mADS
465.6 m
FF B LB
Flächenversickerung
122.0 m
Rasen hoch
4+298.913 BÜ
4+243.748 HS
4+193.489 HS4+042.723 FÜ4+028.284 BÜ
3+841.388 FÜ
3+679.377 FÜ
R = ∞
4+275.692
A = 77.659A = 77.659
UAUE
4+265.707
R = 603.1
R = 603.1
4+172.398
A = 78.06A = 78.06
UAUE
4+162.436
R = 303.1R = 303.1
4+100.281
A = 67.428A = 67.428
UEUA
4+085.320
R = ∞
R = ∞
3+875.415
A = 83.666A = 83.666
UAUE
3+840.283
R = 200
R = 200
3+613.680
A = 54.772
A = 54.772
UE
UA
3+598.688
A = 67.082
A = 67.082
UA
UE
3+583.821
R = 300
R = 300
3+562.098
A = 67.082
UE
lU=10.000
A=77.659
r=603.100
u=0
aq=0.320
ve=50
lU=10.000
A=78.060
r=303.100
u=0
aq=0.636
ve=50lU=15.000
A=67.428
lU=35.000
A=83.666
1:700
r=200.000
u=50
aq=0.638
ve=50
lU=15.000A=54.7721:300
lU=15.000A=67.082
r=300.000u=0aq=0.643ve=50
lU=15.000A=67.082
R = ∞
R = ∞
4+279.664
A = 77.46A = 77.46
UAUE
4+269.664
R = 600
R = 600
4+173.739
A = 77.46A = 77.46
UAUE
4+163.739
R = 300R = 300
4+102.025
A = 67.082A = 67.082
UEUA
4+087.025
R = ∞
R = ∞
3+871.152
A = 70.975A = 70.975
UAUE
3+846.152
R = 201.5
R = 201.5
3+644.354
A = 70.975
A = 70.975
UE
UA
3+619.354
R = ∞
A=77.460
lU=10.000ve=50
aq=0.322
u=0
r=600.000
A=77.460
lU=10.000
ve=50
aq=0.643
u=0
r=300.000
A=67.082
lU=15.000
1:500
A=70.975
lU=25.000
ve=50
aq=0.631
u=50
r=201.500
1:500A=70.975lU=25.000
B
B
A
A
2,10
6,20
2,10
2,54
Rest
3,36
Grünfläche
1,00
Bankett
0,70
Kabeltrasse
6,60
Bahnkörper
0,70
Kabeltrasse
0,50
Bankett
4,00
Radweg
2,50
Gehweg
1,00
Bankett
3,60
Rest
26,50 Gesamt
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_0_V.dwg
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn Süd
XXX
MNA
PHE
MNA
27.08.2021
14.10.2021
16.09.2022 
61 V OV LP 1001 a P
14.10.2021
1000
Lageplan
Alternative D Vorzugsvariante (V4)
Vorzugsvariante Blatt 1/4
 
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
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Ingenieurgesellschaft mbH
Tel.: 0221 / 925812-0
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Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Legende
Stadtbahntrasse
Gehweg
Radweg
Grünfläche Planungen Dritter
Altlasten
Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Schutzstreifen
Straßen NRW
WSZ II
WSZ III
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Haltestelle
Entwässerungsmulde
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Einschnittsböschung
B-Plan
1 2
3
4

Anlage 8 - Wertungsmatrix

2266 Zeichen

Stand 16.11.2022
Nr. Bewertungskriterien Zielgewicht
[%]
1 Erreichung der planerischen Ziele 30%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 1 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 3,7 1,0
Fahrtzeiten 5 5,0 3 3,0 1 1,0
Erschließungswirkung 5 5,0 4 4,0 1 1,0
2 Kosten 15%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 2 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 4,4 3,1
Investitionskosten 5 5,0 5 5,0 4 4,0
Betriebskosten 5 5,0 3 3,0 1 1,0
3 Städtebauliche Bewertung 5%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 3 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 3,4 4,1 3,9
Querung Verteilerkreis (z.B. Siedlung Heidekaul) 3 3,0 5 5,0 5 5,0
Trassenwirkung im Umfeld 4 3,8 3 3,3 3 2,8
4 Verkehrliche Beurteilung 15%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 4 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 4,3 2,3 2,3
Trassierung Stadtbahn 5 5,0 2 1,5 1 1,0
Trassierung Straße 3 3,0 2 2,0 2 2,0
Einfluss auf MIV/Rad/Fuß 5 5,0 4 3,5 4 4,0
5 Auswirkungen auf Trinkwasserversorgung 5%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 5 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 3,0 1,0 5,0
3 3,0 1 1,0 5 5,0
6  Umweltverträglichkeit 20%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 6 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 2,8 2,2 2,0
Artenschutz gem. §44 BNatSchG 3 3,0 2 2,0 2 2,0
Beeinträchtigung von Erholungsräumen 3 3,0 2 2,0 3 3,0
Bela
stung aus Lärm, Erschütterung, Elektromagnetismus 4 4,3 2 2,0 2 2,0
Biotopqualitäten 3 3,0 2 1,7 2 2,0
Boden/ Fläche 3 2,5 3 2,5 2 1,5
Klima/ Luft 2 2,0 3 2,5 2 1,5
Kultur- und Sachgüter 3 3,0 3 2,5 2 2,0
Landschaft 2 2,0 2 2,0 2 1,7
Wasser (Grundwasser) 2 2,0 3 3,0 2 2,0
7 Parallele Projekte (Auswirkungen) 5%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 7 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 4,5 1,0
B-Plan Rondorf Nordwest 5 5,0 4 4,0 1 1,0
PFV Entflechtungsstraße 5 5,0 5 5,0 1 1,0
8 Risiken 5%
Mittlere Bewertung des Kriteriums 8 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 2,9 2,9 3,1
Flächenverfügbarkeit (Grunderwerb, Verlust von Gebäuden) 2 2,3 2 2,3 3 3,3
Komplexität Bauzustände 3 3,0 3 3,0 3 3,0
Gesamtwertung (Summe mittlere Wertung * Zielgewicht) 100% 4,2 3,2 2,2
Rangfolge 123
Erläuterung zur Punktevergabe: je höher die vergebene Punktzahl, desto Besser die Bewertung
A1a + D2
Punkte
Verlängerung StadtBahn Süd
Gegenüberstellung der Kombinationen
A9 + D2
Punkte Punkte
A6 + D1_Süd
Anlage 8

Anlage 6.16 - D2 Lageplan 3

4077 Zeichen

15
Auf der Hundert
Krauskaul
Auf dem Rott
Auf dem Rott
Am Buchelrott
II
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone IIIEvonik Leitung
TS 1277TS 1279TS 1278GascadeBaustahlgewebeRMR - Leitung DN 500
5,0010,00
DN 610
RRP LeitungG - DN300 - Thyssengas
G - DN300 - ThyssengasG - DN250 - Thyssengas
G - DN250 - ThyssengasG - DN300 - Thyssengas
StadtbahnÜberquerung der EthylenleitungEvonikDarstellung der Entflechtungsstraßenachrichtlich (überholter Planungsstand)Überquerung LeitungsbündeltrasseGas DN 400 GascadeGas DN 300 ThyssengasGas DN 300 ThyssengasMineralölleitung DN 500 RMRRohölleitung DN 600 RRPWasserstoff DN 250 Thyssengasverschiedene LWL Leitungen
5+8005+7005+6005+5005+4005+3005+2005+100
5+150.0005+200.0005+250.0005+300.0005+350.0005+400.0005+450.0005+500.0005+550.0005+600.0005+650.0005+700.0005+750.0005+800.0005+850.0005+900.000
a = -0.001L = 4.000ra = 2000.000101A-1.000 ‰868.235 m+1.000 ‰381.637 mNW=54.825km 5+241.520
10.3 mLeitungsschutzzone
35.0 mBrücke40.0 mFF40.0 mohne
Brückenentwässerung40.2 mLeitungsschutzzone557.6 mSchO557.6 mSchotter
5+396.859 WL5+361.859 WL5+344.030 Thyssengas (3/23/86)5+334.768 RRP5+323.390 RMR5+318.573 Thyssengas (18/18/5)5+316.597 Thyssengas (75)5+310.033 GascadeR = 4255+467.279A = 142.987A = 142.987UEUA5+419.285R = ∞R = ∞5+201.459A = 109.545A = 109.545UAUE5+181.976R = 600 r=425.000u=40aq=0.628ve=70lU=48.106A=142.9871:1203lU=20.000A=109.545r=600.000u=0aq=0.630ve=70 R = 420.95+451.354A = 122.751A = 122.751UEUA5+415.555R = ∞R = ∞5+190.636A = 109.545A = 109.545UAUE5+170.636R = 600 ve=70aq=0.637u=40r=420.9001:895A=122.751lU=35.799A=109.545lU=20.000ve=70aq=0.630u=0r=600.000CC
1,50
Mulde
2,41
Böschung
0,30
Bankett
0,70
Kabeltrasse
7,47
Bahnkörper
0,70
Kabeltrasse
0,30
Bankett
1,69
Böschung
1,50
Mulde
0,50
Bankett
4,00
Radweg
2,50
Gehweg
1,00
Bankett
0,36
Böschung
1,00
Mulde
25,93 Gesamt
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_a_P_Abgabe 6.9..dwg
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdXXXMNAPHEMNA27.08.202114.10.202116.09.202261VOVLP1003bP14.10.20211000LageplanAlternative D Vorzugsvariante (V4)Vorzugsvariante Blatt 3/4 
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan1234

Anlage 6.12 - C Lageplan

5667 Zeichen

8418B.-Plan 67385/04
Birkenweg
Erlengrund
Hochkirchen
Birkenweg
Weißdornweg
Lerchenweg
Großrotter Weg
Großrotter Weg
Birkenweg
Am Rodderpfädchen
Lindenweg
Lindenweg
Blautannenweg
Birkenweg
Am Rodderpfädchen
II
MM
MM
Platten
Verbund
Erlengrund
Asph.
Platten
Birkenweg
StellplatzPlatten
Platten
Platten
Balkon
Verbund
PlattenPlatten
Platten
Tor
Stellplatz
Baustelle
Stellplatz
Zufahrt Ga
Pl.
Pl.
Pl.
ACO
Pfl.
Pfl.
Pl.
FBR
(Pl.)
Fl. 8
Pl.
T.
ACO
Pl.
Pfl.
ACO
Asph.
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pfl.
ACO
Pfl.
Pl.
Tor
Pfl.
Pl.
Pl.
Pl.
Pfl.
ACO
Pfl.
Tor
Pfl.ACO
Pfl.
Pl.
(Asph.)
(Pfl.)
(Asph.)(Pfl.)
(Asph.)
(Pl.)
(Pl.)
Weißdornweg
Lindenweg
Pl.
Pfl.
ACO
Pfl.
Pfl.
Pl.
ACO
Acker
Feldweg
Acker
Verbund
Verbund
Platten
Verbund
Flur 7
Weg
(unbef.)
Feldweg
(Pl.)
TürTür
(Pl.)
(Pl.)
(Verb.)
(Verb.)
Tor
ACO
ACO
(Pfl.)
(Pfl.)
(Pfl.)
(Pl.)
Birkenweg
ACO
(Pl.)
(Asph.)
(Pl.)
(Pfl.)
(Verb.)(Pfl.)
Pl.
ACO
Carport
Pfl.
Pfl.
Pfl.
ACO
Pl.
Pfl.
Pl.
Pl.ACO
Tür
Pfl.
ACO
Pfl.
Pl.
Tür
Pfl.
ACO
Pl.
Tür
ACO
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pl.
Kies
Pl.
Pfl.
Pfl.
Tor
(Acker)
(Pl.)
(Pl.)
Tor
(Pl.)
Birkenweg
Tor
Rinne
ACO
ACO
Rinne
ACO
Pfl.
ACOPfl.
Aco-Rinne
(Pfl.)
(Pfl.)
(Pfl.)
(Asph.)
ACO
ACO
(Pfl.)
Blautannenweg
Rinne
ACO
(Pfl.)
(Pfl.)
(Pl.)
(Pl.)
(Pfl.)
(Pfl.)
(Pl.)
Pl.
ACO
Pfl.
Pfl.
(Pfl.)
Pl.
Pfl.
Tor
Pl.
Pl.
T.
Pl.
ACO
Pfl.
ACO
Pfl.Pfl.
Pfl.
Pfl.
Birkenweg
Beton
Pfl.
Lindenweg
Pfl.
SpielplatzHst. Rondorf Mitteca. 710mca. 2300mHst. Rondorf NordHst. ArnoldshöheA4A4 R = ∞3+468.532A = 714.143A = 714.143UAUE3+458.532R = 51000R = 510003+399.449A = 714.143A = 714.143UEUA3+389.449A = 67.082A = 67.082UAUE3+374.449R = 300R = 3003+363.419A = 67.082A = 67.082UEUA3+348.419R = ∞R = ∞3+259.384A = 83.666A = 83.666UAUE3+224.384R = 200R = 2003+063.243A = 93.541A = 93.541UEUAR = 1000
3+6003+5003+4003+3003+2003+1003+000
R = 2003+613.681A = 54.772A = 54.772UEUA3+598.688A = 67.082A = 67.082UAUE3+583.821R = 300R = 3003+562.098A = 67.082A = 67.082UEUA3+547.099R = ∞R = ∞3+454.185A = 63.64A = 63.64UAUE3+440.730R = 300R = 3003+428.650A = 63.64A = 63.64UEUA3+415.205R = ∞R = ∞3+253.409A = 70.975A = 70.975UAUE3+228.506R = 201.5
R = 201.53+054.176A = 67.166A = 67.166UEUA3+036.374R = 1003.1R = 1003.13+022.006A = 180.557A = 180.557UEUA2+989.564R = ∞R = ∞2+973.245A = 63.246A = 63.2462+963.266R = 4002+945.670
r=200.000u=50aq=0.638ve v=50lU=15.000A=54.7721:300lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082lU=13.500A=63.640r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=13.500A=63.640lU=25.000A=70.9751:500r=201.500u=50aq=0.631ve v=50lU=17.891A=67.1661:1193r=1003.100u=65aq=-0.233ve v=50lU=32.500A=180.5571:500lU=10.000A=63.246
A=714.143lU=10.000ve v=50aq=0.004u=0r=51000.000A=714.143lU=10.000A=67.082lU=15.000ve v=50aq=0.643u=0r=300.000A=67.082lU=15.0001:700A=83.666lU=35.000ve v=50aq=0.638u=50r=200.0001:700A=93.541lU=35.000537.9 mBaubereich Abschnitt C
127.1 mFF ATS374.4 mFF B LB
10.3 mFF ATS11.4 mFF B LB13.8 mFF ATS
86.0 mHaltestelleKanalanschluss
127.1 mPflaster374.4 mRasen hoch
10.3 mADS Flächenversickerung11.4 mRasen hochKanalanschluss13.8 mADSRasen hoch
0.000 ‰205.700 m0.000 ‰205.700 m-7.000 ‰154.870 mNW=49.856km 3+434.540-7.000 ‰154.870 m+5.000 ‰177.560 mNW=50.940km 3+279.670
a = 0.306L = 70.000ra = 2000.00031100A+5.000 ‰177.560 m-30.000 ‰252.078 mNW=50.052km 3+102.110 3+552.066 Abschnitt D
3+011.936 Abschnitt CQuerung BÜLSA gesichert
Querung FÜZ-Querung mit LSAQuerung FÜ mit LSAQuerung FÜ mit LSA
Baubereich Abschnitt C
Baubereich Abschnitt CBaubereich Abschnitt D
a = -0.04L = 24.000ra = 2000.00031100Aa = 0.020L = 20.000ra = 2857.14031100A
1MarienburgRondorf
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_59_V_OV_LP_.dwg
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 KölnXXXMTIPHEMNA05.07.202120.07.202131.08.202259VOVLP1001aP28.07.221000LageplanAlternative CVorzugsvariante
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan
StadtBahn Süd

Anlage 6.11 - A9 Schnitt 2

4468 Zeichen

GrünflächeRasengleisGrünfläche
+12 cm ü. SOK+12 cm ü. SOK
Schnitt EGleistrasse 3,10m mit FlächenversickerungFeste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem RasengleisSeitenmast
Grenze Planung Dritter
Grenze Planung Dritter
2,136,202,102,131,551,551,551,552,103,10
Baum nachrichtlich
Pflanzgrube mitSubstrat, Tiefbohrung und Wurzelschutz
Baum nachrichtlich
StreckentrasseKabelschacht Gr. IVAnschlußschachtKabelschacht Gr. IVBetriebstechnik nachrichtlich
2,5%
Schnitt CGleistrasse 4,00m mit Entwässerung in KanalFreie Strecke in WSZ II bis Radius >=300 (u max 95)MittelmastSicherheitsraum Aussen mit var. Abstand (id bis 249 mm/as bis 27 mm)Mastverstatz zur Trassenachse variabelmit Rad- /Gehweg
5,05 5,05 5,92SickergrabenSickergraben
KDB an alle Einbauten dicht anschließenAuflagerschicht gemäß Herstellerangabenmin. 25 cm Gleisschotter20cm PSS KG1Füllboden 0/45Kabeltrog 60/70auf 20 cm UnterbetonKiessand 0/30TFR 150BetonauflagerKontrollschacht DU400 PPAnschlußkanalgesonderte Planung
Winkelbordstein 50/40/10auf 20 cm UnterbetonSOK +0,20SOK -0,20SOK +0,20SOK +0,00SOK -0,60SOK -0,83SOK -1,28
0,701,65+ id/as2,001,65+ id/as2,00 4,000,501,25- id/as12,57 8,891,00var 0,890,50var 0,82 1,30- id/as0,70 2,50
0,30 0,40KDB Folieauf Schutzvlies
RStO2012Tafel 6Zeile 1
Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen
5,0%
Schnitt DGleistrasse 4,00m mit Versickerungsgraben (und ggf. Sickerschlitz)Freie Strecke außerhalb der WSZ II bis Radius >=400 (u max 50)MittelmastSicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm)Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm)
Längsgefälle Graben zwischen0,3 bis 3,0 %Ergänzung  der Entwässerung nach ErfordernissenIn der WSZ III ist immer eine Reinigung mit Hilfe einer belebten Bodenzone vorgesehenAn Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen
Versickerungsgrabenggf. SickerbeckenVersickerungsgrabenSOK +0,00SOK +0,20SOK +0,20SOK -0,92SOK -0,600,30
0,701,65+ id/as2,000,701,65+ id/as0,20
0,58- id/as2,00
6,55
min. 0,40
7,359,93
min. 0,40
5,05 1,660,80
4,75Sickerschlitz
0,59- id/as
2,5%Gleisschotter20cm PSS KG1Füllboden 0/45Kabeltrog 60/70auf 20 cm Unterbeton5,0%min. 0,35
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\06_Strassenquerschnitte\XXX_57_V_OV_.dwg
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:
---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gVerlängerung Stadtbahn RoMeVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH
XXX
MNADWEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022
57VOVSN1002aP28.07.202250Regelquerschnitte C, D und EAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Bereich: Lageplan A9 Blatt 3, 5
LegendeBoden (frostsicher)GleisschotterBetonLängsbalkenSandFolieAuftragAbtragTragschichtAsphalt
Lichtraum Stadtbahn; SicherheitsraumSubstratOberboden
BetonfertigteilBestandsgeländeErdplanumUrgeländeVegetationstragschicht
HinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich

Anlage 18 - Beantwortung der Fragen aus dem Verkehrsausschuss 07.03.2023

6789 Zeichen

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
Beantwortung der Fragen aus der 21. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 zur StadtBahn Süd - 
Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 
(Vorlagen-Nr.: 3065/2022) im Zusammenhang mit dem 
Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 
(AN/0380/2023) 
 
  
 RM Wahlen möchte wissen, ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen baulich 
überhaupt noch genutzt werden könne, wenn dort die Gleise gebaut werden 
würden. 
 
Antwort: 
Die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird zwangsweise von der geplanten 
Stadtbahntrasse gequert, da die Stadtbahn von der östlichen auf die westliche 
Seite der Straße gelangen muss, um das Neubaugebiet erschließen zu können.  
Durch die sehr engen Kurvenradien der Straße, wäre es zudem erforderlich, die 
Straße in großen Bereichen neu zu bauen, da die Stadtbahn diese engen Radien 
nicht befahren kann und somit der südliche Straßenabschnitt in der WSZ II von der 
Stadtbahn gequert werden muss (siehe Abb. 1). Im Ergebnis ist die vorhandene 
Straße nach Bau der Stadtbahntrasse in großen Teilen nicht mehr nutzbar und ein 
Neubau ist gutachterlich ausgeschlossen. 
 
Planausschnitt zur Erläuterung: 
 Abbildung 1: Überschneidungspunkt zwischen Vorzugstrasse und Straße Im Wasserwerkswäldchen 
  
Rondorf A4 
Wasserwerk 
Anlage 18

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 
 RM De Bellis-Olinger fragt, welche Auswirkungen eine Sperrung der Straße auf 
den B-Plan haben werde und bittet um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses. Weiterhin verweist sie auf den am 29.01.2019 
beschlossenen AN/1418/2018, nach dem die Straße Im Wasserwerkswäldchen 
ertüchtigt werden soll. Dieser Beschluss müsse nach ihrer Ansicht nun aufgehoben 
werden. 
 
Antwort: 
Das für das Bebauungsplanverfahren Rondorf Nord-West zuständige 
Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Entscheidung über die geplante Vorzugstrasse 
der Stadtbahn mit der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen` 
unmittelbaren Einfluss auf die Planung des B-Planes und die zu erstellenden 
Gutachten zum Verkehr und Lärm hat. Die aktuell ausgearbeitete 
Bebauungsplanung und die vorgenannten Fachgutachten wurden auf Grundlage 
der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn einschließlich der Sperrung der Straße 
`Im Wasserwerkswäldchen` für den motorisierten Durchgangsverkehr 
ausgearbeitet.  
 
Bei Umsetzung der Planung (einschließlich der Sperrung der Straße) würde sich 
dies gemäß Lärmgutachten in Teilen des Bebauungsplangebietes positiv auf die 
erforderlichen Lärmfestsetzungen auswirken. Bezüglich der Verkehrsbelastung 
hätte dies eine geringe Verlagerung des Verkehrs zur Folge. Auf der einen Seite 
wäre dann im Bereich des nördlichen Knotenpunkts Weißdornweg / Planstraße 3 
mit weniger Verkehr und auf der anderen Seite im Bereich des südlichen 
Knotenpunkts Husarenstraße / Kapellenstraße mit mehr Verkehr zu rechnen. 
 
Da mit der Offenlage des Bebauungsplanes noch vor der Sommerpause 2023 
begonnen werden soll, ist die politische Beratung und Entscheidung über die 
Vorzugstrasse (einschließlich der Sperrung der Straße `Im 
Wasserwerkswäldchen`) zeitnah erforderlich, damit der Zeitplan eingehalten 
werden kann. 
 
Wird der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt, sind in der Folge die 
maßgeblichen Fachgutachten anzupassen und der Bebauungsplan-Entwurf 
entsprechend zu ändern. Die geplante Offenlage des Bebauungsplanes würde sich 
entsprechend zeitlich verzögern. 
 
 
 RM Lorenz bittet um Prüfung und Mitteilung, welche Kosten die Forderung der 
Bezirksvertretung – parallel zur laufenden Planung eine Machbarkeitsstudie zur 
Kurztunnelvariante in Auftrag zu geben – verursachen werde. 
 
Antwort: 
Nach Rücksprache mit dem Planer und Gutachter würde sich der Kostenaufwand 
für eine erste qualitative Beurteilung des kurzen Tunnels in Summe zwischen 
10.000,- und 20.000,- Euro bewegen. Diese Beurteilung prüft den kurzen Tunnel

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
lediglich überschlägig in der Bearbeitungstiefe des Fachbeitrages in Hinblick auf 
das Ausschlusskriterium der bisher untersuchten Unterfahrung. 
 
Um die generelle Genehmigungsfähigkeit zu bewerten, ist eine vollständige 
Machbarkeitsuntersuchung auszuarbeiten. Die Kosten für eine tiefgreifende 
Untersuchung wurden von der Verwaltung anhand der bereits beauftragten 
Planungen ermittelt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass nicht die vollständige 
Vorplanung erarbeitet werden muss, sondern nur die notwendigen, um eine 
Aussage in Form einer Machbarkeitsstudie zu erhalten. Für diese 
Machbarkeitsstudie ist mindestens eine Planung des Generalplaners, eine 
Bewertung des Umwelteingriffes und eine Bewertung des Eingriffes in das 
Grundwasser notwendig. In der Summe wäre daher von Kosten in Höhe von 
150.000,- bis 200.000,- Euro auszugehen. 
 
 
 SE Dr. Klusemann erinnert an einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung 
zur Kurztunnelvariante aus 2011 und fragt, warum dieser in die Begutachtung 
seiner Zeit nicht eingeflossen sei. Der Boden des Verteilerkreises sei beim 
damaligen Bau im letzten Jahrhundert aufgeschüttet worden und es sei bis jetzt 
nicht klar, wie die Bodenverhältnisse dort aussehen. Vielleicht sei diese Variante 
doch möglich. 
 
Antwort: 
Als Teil der Vorplanung wurden im Zuge anderer Alternativen ähnliche Tunnel 
geplant und bewertet. Da diese Planungen jedoch bereits vor der Überprüfung der 
Trinkwassergefährdung Nachteile aufwiesen, wurden diese Varianten nicht weiter 
verfolgt. Diese Nachteile waren durch die entsprechende Trassierung 
beispielsweise zu enge Kurvenradien, Überplanung der P+R-Anlage Arnoldshöhe 
oder die Erfordernis eines stärkeren Eingriffes in den Grüngürtel (siehe Abb. 2). 
 
Im Zuge der Vorplanung wurde grobmaschig an relevanten Stellen für alle 
Trassenalternativen Bodenaufschlüsse angefertigt. Aus dieser ersten 
Untersuchung können qualitative Aussagen getroffen werden, die auf eine 
Aufschüttung in Höhe von ca. 1 Meter hinweisen (siehe Abb. 3-6). 
Jedoch muss für belastbare Aussagen eine, auf die Vorzugstrasse angepasste, 
vertiefte Baugrunduntersuchung im Rahmen der weiteren Planung durchgeführt 
werden.

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
Planausschnitt und Bohrprofile zur Erläuterung: 
 
  
 Abbildung 2: Alternative 2, Variante 6: Kürzest möglicher Tunnel

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 Abbildung 3: Aufschlüsse der Voruntersuchung im Bereich des Verteilerkreises

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 Abbildung 4: Aufschluss nordwestlich des Verteilerkreises

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 Abbildung 5: Aufschluss südlich des Verteilerkreises

Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 Abbildung 6: Aufschluss südwestlich des Verteilerkreises

Anlage 12 - Stellungnahme des RPA

2929 Zeichen

/ 2 
14 13.01.2023 
 
 
 
Dez. III 
 
 
StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 
3065/2022 (Stand 10.01.2023) 
Stellungnahme zu der im Weiterplanungsbeschluss enthaltenen Bedarfsprüfung für 
den 2. Bauabschnitt 
RPA-Nr.: 2023/0237 
Planungs- und Gutachterkosten für den 2. Bauabschnitt (2. BA) 
Eingereichte Kosten: 1.962.723,84 € (Netto) bzw.  2.365.575,99 € (Brutto) 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren 
Im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses „StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Ent-
scheidung zur weiteren Planung“ meldet das Dez. III/69 den Bedarfs für weitere Planungs- 
und Gutachterleistungen des zweiten Bauabschnitts (2. BA) in der Ortslage Köln-Meschenich 
an. 
Für die bisherigen Planungsleistungen, im Wesentlichen den ersten Bauabschnitt (1. BA) be-
treffend, wurde bereits im Jahr 2018 mit Vorlagennummer 1614/2018 ein Planungs- und Be-
darfsfeststellungsbeschluss eingeholt. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll neben 
dem eigentlichen Weiterplanungsbeschluss für den 1. BA nun auch der Planungsbeschluss 
für den 2. BA sowie der dazugehörige Bedarf für Planungs- und Gutachterleistungen gefasst 
werden.  
Im Weiteren wird ausschließlich auf die dem Bedarf zugrunde liegenden Leistungen einge-
gangen. Die Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung ist nicht Gegen-
stand dieser Stellungnahme.  
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung 
der Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass auch für den 2. Bauabschnitt der Planungsbe-
schluss gefasst wird, keine grundsätzlichen Bedenken. 
Darüber hinaus wurde Folgendes festgestellt: 
Die der Honorarberechnung zu Grunde liegende Kostenermittlung und deren rechnerische 
Ansätze sind nicht näher erläutert. Eine ordnungsgemäße Trennung der Objekte i. s. der 
HOAI ist noch nicht gegeben. Eine ausreichende Differenzierung der Anlagengruppen inner-
halb der Planung der technischen Ausrüstung liegt nicht vor. Rechnerische Annahmen für 
die gewählte Form der Honorarberechnung können daher nicht bestätigt werden. 
Leistungsansätze und Leistungsziele für Gutachter und Beratungsleistungen sowie Sonsti-
ges (z. B. architektonisches Gestaltungskonzept Stadtbahntrasse/Bahnsteige) in Höhe von 
ca. 340.000€ (Netto) bzw. ca. 400.000€ (Brutto) liegen nur pauschaliert vor und können da-
her ebenfalls nicht bestätigt werden. 
Anlage 12

- 2 - 
 
 
Aus den vorgenannten Punkten sowie dem andauernden Ukrainekrieg und den damit ver-
bundenen Preisentwicklungen ergeben sich erhebliche Potenziale für Kostensteigerungen 
und Projektverzögerungen. 
Darüber hinaus wird empfohlen frühzeitig festzulegen, welche Leistungen national und wel-
che EU-weit ausgeschrieben werden sollen. 
Ebenso sollte die von der Verwaltung gewählte Vorgehensweise rechtzeitig mit den Förder-
gebern abgestimmt werden, um ein förderschädliches Handeln zu vermeiden. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 6.04 - A1a Schnitt 2

2215 Zeichen

Stadtbahntrasse
Rad- und GehwegGeländeanschlussbzw. BöschungGeländeanschlussbzw. Böschung17,50Gleistrasse 4,20mRad und GehwegSeitenmastSO über GOK ≥1,0 MeterRegelquerschnitt 2
Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen1,002,002,002,50,501,00,50≥3,004,202,101,70,25
4,802,101,703,80,50≥3,0017,475,46HinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich
Grafenberger Allee 29340237 DüsseldorfTel.: 0211. 61 02-01Fax: 0211. 61 02-199
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser: IngenieurgemeinschaftPlanstufe:
------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:XXXVorplanungStadtbahn SüdVerkehrsanlageLopesLopesGünther09.10.23
50VOVSN20020V09.01.231:50XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019Regelquerschnitt 2Alternative A1a
XXXXXX
Abschnitte A und B
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
Ingenieurgesellschaft mbHLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de
09.10.2309.10.23

Beschlussvorlage Rat

37951 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3065/2022 
Freigabedatum 
 15.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, 
 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau-
abschnitt  für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a 
(Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) 
mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-
Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die 
Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben 
sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine 
P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei 
Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen 
Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauab-
schnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. 
 
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom 
Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzu-
führen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Ba-
sis der Machbarkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vo-
ranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Pla-
nung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell 
untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belau-
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.03.2023 
Verkehrsausschuss 07.03.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
fen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des 
zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, 
 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau-
abschnitt inklusive einer P+R-Anlage in Meschenich-Nord für die Kombination 
der Trassenalternative „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg) mit 
Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ 
weiter zu planen, das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und die Vorpla-
nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die 
Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich 
die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des 
ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. 
 
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt inklu-
sive einer weiteren P+R-Anlage in Meschenich-Süd vom Ende des 1. Bauab-
schnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiter zu planen, das Plan-
feststellungsverfahren vorzubereiten und die Planung auf Basis der Machbar-
keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben 
sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung be-
laufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des 
zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. 
 
c. den Bebauungsplan Rondorf Nordwest und den Lärmschutzwall entlang der 
BAB4 entsprechend der Trassenführung zu Lasten des Investors des Neubau-
gebietes Rondorf-Nord-West anpassen zu lassen. 
 
d. den Bebauungsplan zur P+R-Palette Arnoldshöhe entsprechend der Trassen-
führung anzupassen. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Ausschuss Klima, Umwelt 
und Grün und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   10,1 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Text      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
1 Anlass 
Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden 
werden. Das Projekt „StadtBahn Süd“ wurde im Jahr 2017 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Lan-
des Nordrhein-Westfalen für den öffentlichen Personennahverkehr angemeldet. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von 
Planungsleistungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung der Stadtbahn-
anbindung über Rondorf bis Meschenich-Nord inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur 
Entwurfsplanung vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen 
(Vorlagen-Nr. 1614/2018). Darüber hinaus soll eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis 
Meschenich-Süd in die Planung einbezogen werden. Daraufhin wurde die Stadtbahnverlänge-
rung von der geplanten Endhaltestelle der Nord-Süd Stadtbahn „Arnoldshöhe“ über Rondorf 
bis Meschenich-Süd untersucht. 
Die Verwaltung hat für die Maßnahme eine Generalplanung, eine Projektsteuerung und zahl-
reiche Gutachter*innen beauftragt, um die alternativen Trassenführungen zwischen dem Ver-
teilerkreis und Rondorf sowie zwei Trassenführungen zwischen Rondorf und Meschenich un-
tersuchen zu lassen. 
 
2 Scoping-Verfahren 
Der Scoping-Termin, in dem der Untersuchungsumfang der erforderlichen Umweltverträglich-

4 
keitsprüfung für das Planfeststellungsverfahren festgelegt wird, wurde seitens der Bezirksre-
gierung Köln in 2020 durchgeführt. Aufgrund der großflächigen Überschneidungen der Unter-
suchungsräume der Stadtbahnmaßnahme und der Planung der Entflechtungsstraße wurde 
ein gemeinsames Scoping-Verfahren für die Projekte durchgeführt. Hierzu wurden die be-
troffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingebunden, die ihre Stellungnahmen an 
die Bezirksregierung gesendet haben. Die Inhalte der Stellungnahmen wurden von der Be-
zirksregierung geprüft und wurden in der Planung berücksichtigt. 
 
3 Bauabschnitt 1 
3.1 Erläuterung 
Die Bezeichnungen der untersuchten Alternativen wurden im Planungsverlauf zur besseren 
Verständlichkeit in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit geändert. Da die Gutachten und 
andere Unterlagen sich jedoch teilweise auf die ursprünglichen Bezeichnungen beziehen, ist 
eine Übersicht/Gegenüberstellung der alten und neuen Bezeichnungen in Anlage 4 beigefügt. 
Eine Übersichtskarte aller untersuchten alternativen Linienführungen mit alten Bezeichnungen 
ist als Anlage 5 beigefügt. 
Entlang aller geplanten Stadtbahntrassen werden Rad- und Gehwege mitgeplant.  
Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut Trinkwasser wurde 
die Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 (Brücke)“ im Hinblick auf die Anforderungen des 
Trinkwassers bzw. der Wasserschutzzone II mit den zugehörigen Brunnen überarbeitet. Diese 
optimierte Lösung wurde „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ benannt und weist 
durch die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten 
Verkehrs, den Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis und einer größeren Entfernung zu 
den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im 
Weiteren wird daher die „Nord-Alternative 1.1a“ betrachtet. 
Eine Übersichtskarte mit den beiden verbliebenen Alternativen (Nord-Alternative 1.1a und 
Nord-Alternative 2) ist als Anlage 3 beigefügt. Detaillierte Planunterlagen sind als Anlagen 
6.01 bis 6.20 beigefügt (Hinweis: Die Pläne beziehen sich auf die in Anlage 4 erläuterten, al-
ten Planbezeichnungen). 
 
3.2 Wertungsmatrix 
Im Zuge der Untersuchung aller Alternativen und deren Kombinationen wurden die Ergebnis-
se der einzelnen Gutachten, die Planungsvorgaben verschiedener städtischer Ämter sowie 
der  KVB in einer Wertungsmatrix zusammengeführt und die einzelnen Beurteilungskriterien 
entsprechend bewertet. Aus der Wertungsmatrix wurden Alternativen gestrichen, die im Pla-
nungsprozess ausgeschlossen werden mussten. Ausschlussgründe waren zum Beispiel ver-
kehrstechnische und wasserschutzrechtliche Belange. In Anlage 7 sind die Ausschluss- bzw. 
Abschichtungsgründe aller nicht weiterverfolgten Alternativen dargestellt. Alle verbliebenen 
Alternativen wurden in einer Gegenüberstellung der Kombinationen und nochmals detailliert in 
der Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser bewertet.  
Mit Hilfe dieser Gegenüberstellung der Kombinationen konnte für die verbleibenden Alternati-
ven ein ganzheitlicher Vergleich aller in Betracht kommenden Trassenkombinationen vorge-
nommen und eine Rangfolge ermittelt werden. Die hier ermittelte beste Alternative wird im 
weiteren Verlauf Vorzugstrasse, die zweitbeste als Beschlussalternative benannt. 
 
3.3 Schutzgut Trinkwasser 
Bei den Abstimmungsgesprächen im Verlauf der Vorplanung zum Bau und Betrieb der Stadt-
bahn hat sich herausgestellt, dass die Trassenplanung durch die Wasserschutzzone II (WSZ 
II) des Wasserwerkes Hochkirchen vertieft untersucht werden muss. Daher wurde zum 
Schutzgut Trinkwasser ein zweistufiges Gutachten, das aus einem Fachbeitrag und einer Ge-
fährdungsbeurteilung besteht, in Auftrag gegeben, dessen Ausarbeitung eng mit den zustän-
digen Wasserbehörden und der Wasserwerksbetreiberin abgestimmt wurde. Die Ergebnisse 
des Fachbeitrages und der Gefährdungsbeurteilung sind in die Beurteilung der Trassenvarian-

5 
ten eingeflossen. Der Fachbeitrag ist als Anlage 9, die Gefährdungsbeurteilung ist als Anlage 
10 mit den zugehörigen Anlagenteilen I bis IX (Anlagen 10.01 bis 10.04) beigefügt. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers eine 
übergeordnete Priorität besitzt und zu jedem Zeitpunkt gesichert sein muss. Aus Vorsorge-
gründen müssen während der Bauphase vier bis fünf der vorhandenen 22 Brunnen außer 
Betrieb genommen werden. Hierdurch kann es zu Engpässen in der Trinkwasserversorgung 
für die Bevölkerung kommen. 
Daher sind in der weiteren Planung weitere Untersuchungen erforderlich, um sicherzustellen, 
dass die benötigten Fördermengen auch bei temporären Brunnenabschaltungen auf die ver-
bleibenden Brunnen umgelegt werden können. Die Umsetzbarkeit der temporären Außerbe-
triebnahme von Wasserwerksbrunnen wird im nächsten Planungsschritt in Abstimmung mit 
der RheinEnergie als Wasserwerksbetreiber im Detail verifiziert und zu präzisiert. 
 
3.4 Darstellung der Trassenalternativen 
3.4.1 Vorzugstrasse 
Die Vorzugstrasse setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 1.1a, Süd-Alternative 1 
und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. 
Die „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ schließt die Trasse an der Haltestelle 
Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung Süden. Die Stadtbahn überquert den 
Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und verläuft anschließend oberirdisch westlich der 
BAB 555. Die Brunnengalerie wird mit einem Bauwerk zur Lastverteilung gequert. Im weiteren 
südlichen Verlauf geht die Trasse in ein Dammbauwerk, bzw. in eine oberflächennahe Trasse 
über und quert schließlich die BAB 4 auf einem neuen Brückenbauwerk.  
Ein weiterer Vorteil der Vorzugstrasse ist die Trassenbündelung der Stadtbahntrasse und der 
Autobahn östlich des Wasserwerks Hochkirchen. Die Bestandsstraße „Im Wasserwerkswäld-
chen“ wird für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs gesperrt und kann im nördlichen Be-
reich als Geh- und Radweg genutzt werden. Im südlichen Bereich wird der Geh- und Radweg 
parallel zur Stadtbahntrasse neu hergestellt. Zudem wird die Tankstelle am Verteilerkreis, die 
ein weiteres Risiko für die WSZ II darstellt, rückgebaut. 
Die aktuell eingeplante Brückenvariante am Verteilerkreis spiegelt eine erste technisch mach-
bare Lösung wider. Die weitere Gestaltung und Ausarbeitung der Brücke (Objekt- und Trag-
werksplanung) wird in der Entwurfsplanung (Lph. 3 HOAI) durchgeführt. In diesem Zuge wer-
den insbesondere auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt.  
Die Trasse der Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) ist im Entwurf der 
Bebauungsplanung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West freigehalten, welche erst nörd-
lich und dann westlich entlang der bestehenden Wohnbebauung in Rondorf führt. Südlich der 
Kapellenstraße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und 
verschwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. 
Bei einer Potenzialabschätzung hat sich gezeigt, dass die Trasse der „Süd-Alternative 1 (Lini-
enführung durch Rondorf-Mitte)“ eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat als die 
parallel untersuchte Trasse „Süd-Alternative 2“. Die Erschließungswirkung der Trasse ist ein 
wichtiges Kriterium für die Fördermittelakquise bei Bundes- und Landesprogrammen. Zudem 
wird die „Süd-Alternative 2“ abgelehnt, da sie zu erheblichen technischen und wirtschaftlich 
nicht vertretbaren Problemen führen würde. Dies sind u. a. Probleme mit den zu querenden 
Leitungstrassen und dem problematischen Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der 
Bödinger Straße. 
3.4.2 Beschlussalternative 
Die Beschlussalternative setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 2, Süd-
Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert 
werden. 
Bei der „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg)“ sind die Straße „Im Wasser-
werkswäldchen“ und die Tankstelle am Verteilerkreis nicht Bestandteil der Stadtbahnplanung 
und bleiben daher im Ursprungszustand erhalten.

6 
Die Trasse der Stadtbahn schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und verläuft nördlich der 
Militärringstraße und quert diese in Höhe der Straße Robinienweg. Nach aktuellem Planungs-
stand kann die Militärringstraße ebenerdig gequert werden, da die Voraussetzung für eine 
Ausnahme vom Verbot höhengleicher Kreuzungen durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz 
erfüllt werden. Jedoch ist es möglich, dass diese Ausnahmeregelung im kommenden Plan-
feststellungsverfahren nicht greift und eine Brückenlösung erforderlich wird, die erhebliche 
Auswirkungen für das Umfeld der Militärringstraße und des Äußeren Grüngürtels zur Folge 
haben würde.  
Die Trasse führt im Weiteren entlang des Robinienweges durch den Grüngürtel bis zur BAB 4. 
Über ein neues Brückenbauwerk quert die Trasse die BAB 4 und den Lärmschutzwall des 
Neubaugebietes, verläuft entlang der Straße Am Höfchen und schließt an das Neubaugebiet 
in nord-südlicher Richtung an.  
Die bei der Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West für die Stadtbahn freigehaltene 
Trasse für die Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rodorf-Mitte) kann nur im südlichen 
Abschnitt genutzt werden. Im nördlichen Bereich muss die Planung des Neubaugebiets ver-
ändert und die Stadtbahntrasse in neuer Lage berücksichtigt werden. Südlich der Kapellen-
straße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und ver-
schwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. 
Auf die Vorteile der „Süd-Alternative 1“ gegenüber der „Süd-Alternative 2“ wird unter Ziffer 
3.4.1 eingegangen. 
 
3.5 Vergleich und Bewertung der bevorzugten Alternativen 
Die im Folgenden dargelegten Bewertungen sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten 
Wertungsmatrix. 
3.5.1 Vorteile der Vorzugstrasse 
Die Vorzugstrasse weist im Vergleich zur Beschlussalternative eine um 700 m deutlich kürze-
re Streckenlänge auf, womit auch eine kürzere Fahrzeit einhergeht. Bei einer Potenzialab-
schätzung hat sich gezeigt, dass die zentral verlaufende Trasse insgesamt eine wesentlich 
höhere Erschließungswirkung hat und unter anderem deshalb favorisiert wird. Zudem kann in 
Rondorf die nördliche Haltestelle im Plangebiet Rondorf Nord-West weiter östlich in Richtung 
des bestehenden Ortes positioniert werden und kann damit eine höhere Erschließungswir-
kung auch außerhalb des Neubaugebietes erreichen. 
Im Gegensatz zur Beschlussalternative kann die bestehende Busverbindung der Line 132 
nach Rondorf und Meschenich bei der Vorzugstrasse vollständig durch die Stadtbahn ersetzt 
werden. 
Während die Vorzugstrasse den Verteilerkreis, und somit auch den Militärring planfrei mittels 
Brücke quert, muss der Militärring bei der Beschlussalternative westlich des Verteilerkreises 
voraussichtlich plangleich gequert werden und würde somit direkten nachteiligen Einfluss auf 
die Verkehrssituation nehmen. Die Vorzugstrasse minimiert im Gegensatz zur Beschlussalter-
native die Eingriffe in den Grüngürtel, der eine denkmalwerte Grünfläche ist, sowie in die 
denkmalgeschütze Wohnsiedlung Heidekaul und  minimiert die erforderlichen Baumrodungen. 
Die Beschlussalternative hat im Gegensatz zur Vorzugstrasse einen massiven Gehölzverlust 
nördlich des Militärrings und beidseits des Robinienweges zur Folge. 
Zudem ergäbe sich durch die Lage der Beschlussalternative mitten im Grüngürtel eine starke 
Zerschneidungswirkung, die sich sowohl negativ auf den Artenschutz als auch auf eine quali-
tative Verschlechterung der Erholungsräume negativ auswirkt. 
In der abgestimmten und aktuell noch gültigen Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord-
West ist die Vorzugstrasse bereits planerisch berücksichtigt. Sollte die Beschlussalternative 
beschlossen werden, müsste der Entwurf des Bebauungsplans mit Blick auf die veränderte 
Stadtbahntrasse angepasst und zusätzlich das städtebauliche Konzept grundlegend verändert 
werden. Der bereits realisierte Lärmschutzwall am verlegten Galgenbergsee müsste zu Las-
ten des Investors des Neubaugebietes Rondorf-Nord-West in Teilen angepasst und neu er-
richtet werden.

7 
Bei den parallel geplanten bzw. laufenden Baumaßnahmen, wie dem Neubaugebiet Rondorf 
Nord-West, der Verlegung des Galgenbergsees und der Planung der Entflechtungsstraße, 
wurde die Vorzugstrasse bereits in deren Planungen berücksichtigt und bedingt daher keine 
oder ggf. nur geringe notwendige Anpassungen. 
3.5.2 Vorteile Beschlussalternative 
Im Bereich des Verteilerkreises stellt die Beschlussalternative keine negative Beeinflussung 
städtebaulicher Aspekte dar, da hier im Gegensatz zur Vorzugstrasse keine Brücke realisiert 
werden muss. Während bei der Vorzugstrasse die südliche Einfahrt nach Köln mit der Brücke 
grundlegend städtebaulich neugestaltet wird, bleibt bei der Trassenalternative die heutige 
städtebauliche Situation erhalten.  
Die Beschlussalternative weist dazu einen geringen Verlust von Böden mit hoher Bodenfunk-
tionsbewertung auf und hat weniger negative Auswirkungen auf den Luftaustausch im Pla-
nungsgebiet. 
3.5.3 Fazit 
Alle vorgenannten Vor- und Nachteile sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wer-
tungsmatrix. 
Bei Berücksichtigung aller betrachteten Belange ist die Vorzugstrasse der Beschlussalternati-
ve vorzuziehen. 
Aus diesem Grund wird die Vorzugstrasse zur weiteren Planung empfohlen.  
 
3.6 Kompensationsmaßnahmen in der Wasserschutzzone (nur bei Vorzugstrasse) 
Der Bau und der Betrieb der Stadtbahn in der Wasserschutzzone führen zu Risiken für eine 
Verunreinigung des Trinkwassers. Diese Risiken können, wie im Gutachten dargelegt, mini-
miert und beherrscht werden. Neben einer temporären Außerbetriebnahme von Brunnen sind 
die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Ver-
kehrs sowie der Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis Voraussetzung, um das Gesamtri-
siko in der Wasserschutzzone nicht zu erhöhen. 
3.6.1 Straße Im Wasserwerkswäldchen 
Im Rahmen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die WSZ II wurde untersucht, wie 
die Verkehrsabwicklung zwischen Verteilerkreis und Rondorf verändert werden kann. Hierzu 
wurde verkehrsgutachterlich die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durch-
fahrt des motorisierten Verkehrs untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine dauerhaf-
te Sperrung der Straße für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs möglich ist. Das ent-
sprechende Gutachten ist als Anlage 11 beigefügt. Die weiteren Festlegungen der Sperrung 
der Straße Im Wasserwerkswäldchen bei der weiteren Planung der Vorzugstrasse werden in 
der kommenden Planungsphase, der sogenannten Entwurfsplanung, erfolgen. Die Umsetzung 
der Vorzugstrasse setzt die dauerhafte Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die 
Durchfahrt des motorisierten Verkehrs voraus. 
Die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Kfz-Verkehr führt zu 
einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro Tag auf alternative Routen.  
Durch Verlagerungseffekte im Netz wirkt sich etwa die Hälfte der verlagerten Kfz-Fahrten auf 
die unmittelbar benachbarten Straßenzüge (Kapellenstraße und Friedrich-Ebert-Straße) aus, 
die andere Hälfte führt zu einer Mehrbelastung im übergeordneten Netz, z. B. BAB 555, Ent-
flechtungsstraße, Militärringstraße. 
An der Kapellenstraße im Westen Rondorfs führt der Planfall wegen der Sperrung zu einer 
Veränderung der Verkehrsbelastung von 7.200 Kfz/Tag im Status Quo auf 8.400 Kfz/Tag im 
Planfall. Ohne die Sperrung wurde eine Verkehrsbelastung von ca. 6.200 Kfz/Tag im Planfall 
prognostiziert. Der im Zuge der Entflechtungsstraße vorgesehene Kreisverkehrsplatz Kapel-
lenstraße/Husarenstraße zeigt unter den Prognosebelastungen in den Spitzenstunden mit 
Qualitätsstufe A eine sehr gute Verkehrsqualität.  
An der Friedrich-Ebert-Straße im Osten von Rondorf steigt die Belastung von 11.400 Kfz/Tag 
im Status Quo auf 12.900 Kfz/Tag im Planfall an. An der Rodenkirchener Straße westlich der

8 
BAB 555 sinkt die Belastung hingegen von 8.800 Kfz/Tag im Status Quo auf 7.000 Kfz/Tag im 
Planfall. Für den Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ist im 
Zuge der Entwicklung des Kölner Südens ohnehin wegen der bereits im Bestand hohen Ver-
kehrsbelastung ein Ausbau sowie eine signaltechnische Optimierung vorgesehen. Wird diese 
auf die ermittelten Prognosebelastungen angepasst, kann der dort auftretende Mehrverkehr in 
den Spitzenstunden morgens und abends mit mindestens ausreichender Verkehrsqualität 
(Qualitätsstufen B bis D) abgewickelt werden. Die durchgeführten Analysen zeigen auch, dass 
der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen 
Verkehr an den Knotenpunkten der Militärringstraße zu Belastungen führt, die ebenfalls an-
gemessen abgewickelt werden können. 
3.6.2 Tankstelle 
Südwestlich des Verteilerkreises liegt innerhalb der WSZ II eine Tankstelle. Das Grundstück 
ist im Besitz der Stadt Köln und derzeit verpachtet. Für die Vorzugstrasse der Stadtbahn wird 
die Tankstelle als Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Schutzguts Trinkwasser 
rückgebaut.  
 
3.7 Ingenieurbauwerke 
Entlang der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn werden mehrere Ingenieurbauwerke er-
forderlich. Im Wesentlichen sind dies eine Brücke über den Verteilerkreis, ein Bauwerk zur 
Lastverteilung über der Brunnengallerie, eine neue Brücke über die BAB 4 sowie eine Brücke 
über die noch zu errichtende Entflechtungsstraße südlich von Rondorf. Die weitere Detaillie-
rung dazu wird in der kommenden Planungsphase (Entwurfsplanung) erfolgen. 
Die Planung der Brücke über den Verteilerkreis stellt aktuell lediglich einen ersten Vorentwurf 
dar. Die hohen gestalterischen Anforderungen an das Brückenbauwerk in dieser besonderen 
Lage werden im weiteren Verlauf besonders berücksichtigt. Hier ist eine Lösung zu finden, die 
optimalerweise den Anforderungen an den Verteilerkreis, das Kunstwerk (Stele und Grünflä-
che des Verteilerkreises) und den Denkmalschutz gerecht wird. Über die Auswirkungen der 
Vorzugstrasse auf das urheberrechtlich geschützte Kunstwerk im Verteilerkreis werden die 
Gespräche mit dem Künstler fortgeführt. 
 
4 Bauabschnitt 2 
4.1 „Meschenich - 2. Bauabschnitt“ 
Den 2. Bauabschnitt bildet die Ortsdurchfahrt Meschenich. Die Stadtbahn kann hier nur auf 
der Brühler Landstraße geführt werden. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Meschenich-Nord 
bis Meschenich-Süd gibt es nur eine mögliche Linienführung. Vom Planer wurde eine tech-
nisch machbare Lösung erstellt. Auf dieser Grundlage ist ein auf Stadtbahnmaßnahmen spe-
zialisierter Stadtplaner beauftragt, eine insbesondere in Hinblick auf die Gestaltung optimierte 
Lösung in Abstimmung mit den anderen Planern zu entwickeln. 
Entsprechend des Ratsbeschlusses aus 2018 wurde die Grundlagenermittlung für Mesche-
nich beauftragt und abgeschlossen. Auf Basis der Studie zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt 
wird die Vorplanung weiter bearbeitet und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Jah-
re 2023 abgestimmt.  
 
5 Grunderwerb 
Im Verlauf beider Trassen gibt es zahlreiche notwendige Grundstücksankäufe. In Teilen wur-
den bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt. Die weiterführenden Ankaufsgespräche 
können nach Beschlussfassung fortgeführt werden. 
 
6 P+R-Anlagen in Meschenich 
Im Zuge der Stadtbahnplanung wird im Norden und im Süden von Meschenich jeweils eine 
P+R-Anlage untersucht und bei Bedarf umgesetzt. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie

9 
beauftragt, deren Ergebnis zum ermittelten Potential (Anzahl der möglichen Nutzer) in der 
weiteren Planung berücksichtigt wird. Zudem lässt die Verwaltung aktuell ein „Raumbuch Mo-
bilstationen“ erarbeiten, welches die konzeptionellen Grundlagen für die perspektivische Ein-
richtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen im Stadtgebiet liefern soll. Damit 
soll festgelegt werden, welche Mobilitätsangebote in welcher Größenordnung an den Halte-
stellen der StadtBahn Süd vorzusehen sind.  
 
7 Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung 
Begleitend zur Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die 
Stakeholder (Interessensgruppen) und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, umfassend und 
transparent über den Prüf- und Auswahlprozess der Vorzugstrasse zu informieren. 
Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden zum Beispiel leitfadengestützte Interviews 
mit maßgeblichen Akteuren aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um 
ein Stimmungsbild und den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfas-
sen. Der Großteil der Akteure war dazu bereit und wurde im Rahmen von digitalen Konferen-
zen über den aktuellen Stand der Planung informiert. 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten zudem die Möglichkeit, über eine Online-
Beteiligung auf meinungfuer.koeln ihre Fragen und Anregungen einzubringen 
(https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn-sued.html#uip-1). Ziel war es, ein umfas-
sendes Meinungsbild zu erhalten und erste Präferenzen sowie für die Bürgerinnen und Bürger 
wichtige Themen zu identifizieren. Auf dieser Basis wurde anschließend ein Katalog mit den 
wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fragen-zur-stadtbahn-sued) erstellt.  
Darauf aufbauend ist vorgesehen, auch die nächsten Planungsphasen für die StadtBahn Süd 
öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Dabei unterscheiden sich die Auswahl der Dialoginstru-
mente und die Tiefe der Beteiligung bei den beiden Bauabschnitten. Im Rahmen der Entwurf-
splanung für den 1. Bauabschnitt bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die beschlosse-
ne Trasse weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder und der Anwohnenden 
zu berücksichtigen. So ist u.a. vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Onli-
ne-Dialogen und Informationsveranstaltungen über die Entwurfsplanung zu informieren. Die 
genaue Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente wird zu einem späteren Zeitpunkt erfol-
gen. 
Bei der Vorplanung zum 2. Bauabschnitt wird es zunächst wichtig sein, insbesondere den 
Menschen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nut-
zen für den Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn in Verbindung mit der 
Ortsumgehung bietet die Chance, die Hauptachse und den Stadtteil insgesamt deutlich zu 
entlasten und aufzuwerten. Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt-
bahnanbindung gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern und der KVB durchzuführen. 
Das Formblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung findet sich in Anlage 1, das Beteiligungskonzept 
in Anlage 2. 
 
8 RPA 
Da die Beauftragung der Ingenieur- und Gutachterleistungen für den 2. Bauabschnitt nicht 
Gegenstand des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses war, muss hierfür die Be-
darfsprüfung nachgeholt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden dem Rech-
nungsprüfungsamt zur Stellungnahme übergeben. Diese Stellungnahme ist als Anlage 12 
beigefügt. 
 
9 Kosten / Finanzierung 
Im Rahmen der Vorplanung wurde für alle Alternativen durch den Generalplaner eine Kosten-
schätzung erstellt. Da die Nordalternative 1.1a erst im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ent-
wickelt wurde, liegt für diese noch keine Kostenschätzung vor. Es ist davon auszugehen, dass 
die Kosten der A1a unter denen der A1 liegen, da kein Straßenbau notwendig wird. Zum jetzi-

10 
gen Planungsstand werden daher die Kosten der A1 angenommen. Im Zuge der Entwurfspla-
nung wird für die beschlossene Trasse eine Kostenberechnung erstellt, die dem Baube-
schluss beigefügt wird. 
Die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt a) wurden 
in der Vorgänger-Vorlage 1614/2018 (https://ratsinformation.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75138)  i. H. v. gesamt 10,7 Mio. € brutto dargestellt und vom 
RPA anerkannt. Da diverse Kosten durch die alternative Trassenführung und durch die daraus 
zusätzlich entstehenden Erfordernisse des Trinkwasserschutzes (siehe Hinweise zu den Ge-
samtkosten) und deren Auswirkungen auf die Planungskosten noch nicht belastbar beziffert 
werden können, wird für den jetzigen Beschluss der Trassenfestlegung der damalige Aus-
gangswert zu Grunde gelegt. Von den 10,7 Mio. € sind bereits ca. 3 Mio. € abgeflossen, so 
dass noch ein Bedarf i. H. v. 7,7 Mio. € besteht. 
Zusammen mit den Planungskosten des 2. Bauabschnitts (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt b) 
i. H. v. 2,4 Mio. € ergeben sich somit noch offene Gesamtplanungskosten i. H. v. ca. 10,1 Mio. 
€ brutto.  
Zur Finanzierung der o. g. Maßnahme, wie auch der in dieser Vorlage thematisierten Pla-
nungsalternative, sind im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teil-
finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
bei der Finanzstelle 6903-1202-2-5103 – Stadtbahnanbindung Rondorf / Meschenich, investi-
ve Auszahlungsermächtigungen bedarfsgerecht berücksichtigt.  
 
9.1 Hinweis zu den Gesamtkosten 
Die geschätzten Kosten der Vorzugstrasse und des 2. Bauabschnitts betragen entspre-
chend der oben aufgeführten Annahme 137,8 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden 
u.a. Kosten für Leitungsverlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen, Kosten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im 
Bereich des Wasserwerks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen 
von Stoffpreisgleitungen und Inflation.  
Die geschätzten Kosten der Beschlussalternative und des 2. Bauabschnitts betragen 
141,7 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden hier ebenfalls u.a. Kosten für Leitungs-
verlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kos-
ten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasser-
werks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitun-
gen und Inflation. 
Zusätzlich entstehen bei der Beschlussalternative weitere Kosten dadurch, dass, anders als 
bei der Vorzugstrasse, die Buslinie 132 wegen der schlechteren Erschließung der Beschluss-
alternative gegenüber der Vorzugstrasse zwischen dem Verteilerkreis und Meschenich nicht 
entfallen kann. Hierfür werden bei der Beschlussalternative Betriebskosten von ca. 2 Mio. € 
pro Jahr für den Busverkehr angesetzt. 
 
10 Fördergeber 
Der Verkehrsausschuss hat am 26.04.2016 die Kategorisierung aller angemeldeten ÖPNV-
Maßnahmen mit Bezug zum Kölner Stadtgebiet für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes 
NRW in Maßnahmen mit vordringlichem und weiterem Bedarf beschlossen. Die Maßnahme 
StadtBahn Süd ist im ÖPNV-Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf angemeldet.  
Nach Beschlussfassung zur Trassenführung werden die Entwurfs- und Genehmigungspla-
nung erarbeitet und zur Erlangung von Fördermitteln eine Standardisierte Bewertung zur Be-
rechnung des Nutzen-Kosten-Faktors nach der aktualisierten Verfahrensanleitung 2016+ vor-
bereitet und beauftragt. Nur wenn der Nutzen-Kosten-Faktor mindestens den Wert von 1,0 
erreicht, ist eine Förderung möglich. 
Eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur StadtBahn Süd aus dem Jahre 
2018 mit den vormals angedachten Trassen ergab für den 1. Bauabschnitt unter der zu dieser

11 
Zeit gültigen Verfahrensanleitung einen Wert über 1,0. Seit 01.07.2022 ist zur Berechnung 
des NKU-Wertes die neue Verfahrensanleitung 2016+ in Kraft, die grundsätzlich einen höhe-
ren NKU-Wert erwarten lässt. 
Die Verwaltung geht aufgrund dessen davon aus, dass die Vorzugstrasse aktuell einen NKU-
Wert von über 1 erreichen kann. Bei der Beschlussalternative besteht aufgrund der geringeren 
Erschließungswirkung, der höheren Fahrzeiten sowie der höheren Investitions- und Betriebs-
kosten gegenüber der Vorzugsvariante ein größeres Risiko, dass kein NKU-Wert über 1 er-
reicht wird 
Die StadtBahn Süd ist vorbehaltlich eines passenden NKU-Wertes nach dem GVFG in Höhe 
von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Eine entsprechende Programmanmel-
dung wurde beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) zur Prüfung und Weiterlei-
tung an das Land NRW und den Bund eingereicht. 
 
11 Weiteres Vorgehen 
Nach Beschlussfassung werden für den 1. und 2. Bauabschnitt die Planungen bis zur Ge-
nehmigungsplanung sowie die einzureichenden Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und die 
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (PFV) vorbereitet.  
Das PFV ist das Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben, zu denen auch die Stadt-
Bahn Süd zählt. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür finden sich im Personenbeförderungsge-
setz. Teil der einzureichenden Planfeststellungsunterlagen sind z. B. Erläuterungsbericht, La-
ge- und Höhenpläne, Bauwerkspläne, Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegeri-
scher Begleitplan, schalltechnische Gutachten, etc. Die Dauer des PFV ist stark von mögli-
chen Einwendungen und insbesondere von möglichen Klageverfahren abhängig. Da der Plan-
feststellungsbeschluss auch wasserrechtliche Erlaubnisse in der Wasserschutzzone II des 
Wasserwerks Hochkirchen sowie naturschutzrechtliche Befreiungen für den Äußeren Grün-
gürtel festlegt, ist die genaue Dauer des PFV nicht abzuschätzen. 
Parallel zum PFV werden sukzessive die Ausführungsplanungen erarbeitet. Somit kann nach 
Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zeitnah der Baubeschluss einge-
holt und die Vergabe vorbereitet werden, damit die Bauausführung beginnen kann. Ein Zeit-
punkt für den Baubeginn kann frühestens nach dem Ende der Einspruchsfristen im PFV ab-
geschätzt werden.  
Im Zuge der weiteren Planungen erfolgt fortlaufend eine Beurteilung möglicher Gefährdungen 
für die Trinkwasserversorgung aus dem Wasserwerk Hochkirchen. Hierfür sind die mit der 
Trinkwasserüberwachung und Versorgung befassten Stellen (Gesundheitsamt, Bezirksregie-
rung, Umweltamt, RheinEnergie) sowie die KVB kontinuierlich miteinzubeziehen. 
Dabei werden Maßnahmen erarbeitet, um die ermittelten Risiken möglichst auszuräumen. 
Dies kann technische, monetäre und zeitliche Auswirkungen haben. 
 
12 Auswirkung auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz 
zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich des öffentlichen Per-
sonennahverkehrs und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglich-
keit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Redukti-
on des Treibhausgasausstoßes bei (Klimaneutralitätsstrategie: Maßnahme 4.2.1.1 Quantitati-
ver Ausbau des bestehenden ÖPNV- und SPNV Angebots).  
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
13 Anlagenverzeichnis 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung

12 
2 Beteiligungskonzept 
3 Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen 
4 Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu) 
5 Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen 
6 Pläne 
6.01-02 A1a Lagepläne 1-2 
6.03-04 A1a Schnitte 1-2 
6.05-09 A9 Lagepläne 1-5 
6.10-11 A9 Schnitte 1-2 
6.12 C Lageplan 
6.13 C Schnitt 
6.14-17 D2 Lagepläne 1-4 
6.18-20 D2 Schnitte 1-3 
7 Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) 
8 Wertungsmatrix 
9 Fachbeitrag 
10 Gefährdungsbeurteilung 
10.01 Anlage I Übersichtslageplan 
10.02 Anlagen II bis V Modellergebnisse 
10.03 Anlagen VI und VIII Bewertungstabellen 
10.04 Anlage IX Modelldokumentation 
11 Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen 
12 Stellungnahme des RPA 
13 Stellungnahme Urheberrecht

Anlage 9 - Fachbeitrag

80031 Zeichen

EN
GINEERING FOR A BETTER TOMORROW 
ST
ADTBAHN SÜD FÜR RONDORF UND MESCHENICH 
Gu
tachterlicher Fachbeitrag 
zur wasserrechtlichen Eignung der 
Alternativen A2, A5, A7 
An
gefertigt im Auftrag der 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat III – Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Köln, im November 2022 
Anlage 9

G191076_20220608 M&P  25.11.2022 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 
 
Projektnummer 191076 (interne Projektnummer) 
 
Bearbeitung Dr.-Ing. Bettina Starke, Dipl.-Geol. Marcel Reuter 
 
Umfang 30 Seiten Text, 1 Tabelle, 12 Abbildungen 
 
Auftraggeber Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat III – Mobilität 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH 
Widdersdorfer Straße 190 
50825 Köln 
 
Tel.: 0221/17 09 17-0 
Fax: 0221/17 09 17-99 
e-mail:  info.koeln@mup-group.com 
Homepage: www.mup-group.com 
 
Köln, den 25.11.2022 
 
 
 
 
 
Dr. Jürgen Margane                  i. A. Dipl.-Geol. Marcel Reuter                 i. A. Dr. Bettina Starke 
      (Geschäftsführer)                                              (Projektleiter)                                     (Projektbearbeiterin)

Seite III von VII 
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich 
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 26.10.2022 
G191076_20220608 M&P  25.11.2022 
ZUSAMMENFASSUNG 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Stadtbahn Süd für Ron- 
dorf und Meschenich. Hierfür sind zunächst insgesamt 9 Alternativen entwickelt worden. Im Verlauf 
des iterativen Vorgehens der Planung wurden bereits mehrere Alternativen (A3, A4 und A8) für die 
weitere Prüfung herausgenommen. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde mit der Alternative 
A1a eine angepasste Variante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenfüh- 
rung im Bereich der Querung mit der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht.  
Es verbleiben folgende Planungsalternativen. 
 A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) 
 A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) 
 A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürte l) 
 A6 (Vollständige Umfahrung der Wasserschutzzone II ) 
 A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) 
 A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robini enweg) 
 A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im B ereich der Brunnengalerie) 
Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der Alternative A6 – sämtliche Varianten der Stadt- 
bahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Nach 
§ 5 Abs. 2 Nr. 15 WSGVO ist in der Schutzzone II der Neubau von Straßen, Plätzen, Schienenwe- 
gen verboten. Gemäß § 6 Abs. 3 WSGVO sind in der Sc hutzzone I alle Handlungen verboten, die 
nicht in Zusammenhang mit Trinkwassergewinnung stehen. Somit ergibt sich ein Verbotstatbestand 
für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von A6 - gleichermaßen. 
Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO eine Befreiung erteilt werden, wenn Gründe 
des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer nicht 
beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichun g mit den Belangen des Wohls der Allge- 
meinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind.  
Unter der Bedingung, dass die Errichtung der Trasse  zur Anbindung der Stadtteile Rondorf und 
Meschenich dem Gemeinwohl dient, ergibt sich für den gegenständlichen Fall, dass das Vorhaben 
der Stadtbahnverlängerung nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Hochkirchen grundsätzlich befreiungsfä- 
hig wäre. Die Gründe des Allgemeinwohles müssen jedoch mit der Querung der Wasserschutzzone 
II eine Abweichung auch erfordern. Ein Erfordernis kann sich in diesem Falle daraus ergeben, dass 
es keine Alternative mit vergleichbarer Zielerreich ung ohne Durchquerung der Wasserschutzzone

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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
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Bericht vom 26.10.2022 
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II gibt. Die Alternativen mit Querung des Wassersch utzgebietes könnten somit grundsätzlich nicht 
von vornherein ausgeschlossen werden.  
Im Rahmen dieses Fachbeitrags wurde für die Alterna tiven A2, A5 und A7 geprüft, inwieweit sich 
die Alternativen A2, A5 und A7 – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es 
zu einer Beeinträchtigung der durch das Wasserschut zgebiet geschützten Ressourcen kommt. 
Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung und / oder der Betrieb einer Alternative zu 
einer Gefährdung des Trinkwassers führen, die nicht durch entsprechende Maßnahmen verhindert 
oder auf ein akzeptables Maß verringert werden kann , dann ist ein Ausschluss dieser jeweiligen 
Alternative geboten.  
Die Analyse der geologischen und hydrogeologischen Standortbedingungen zeigen, dass im Ein- 
zugsgebiet ein Untergrund mit geringmächtigen Decks chichten und hoher Wasserdurchlässigkeit 
des maßgebenden Grundwasserleiters und damit ungünstige Bedingungen für den Schutz des Roh- 
wassers vor unerwünschten Einträgen mikrobieller und anderer Schadstoffe vorliegen. 
Die Untersuchung ergab, dass die Trassierung der Alternative A2  (Querung Verteilerkreis mit Un- 
terfahrung) mit dauerhaften tiefen Einschnitten in den Untergrund zu einer potenziellen Gefährdung 
des Grund- und Rohwassers in der Bau- und der Betri ebsphase führt, die nicht durch technische 
oder konstruktive Maßnahmen beherrschbar ist. 
Bei der Alternative 5  (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) besteht durch die Tras- 
sierung über eine Altlastenflächen ein grundsätzlic hes Gefährdungspotential. Schadstoffe können 
in das Grundwasser gelangen und die Rohwassergewinn ung gefährden. Im Zuge von Baugrund- 
vorerkundungen (vgl. Kapitel 2.6) wurden jedoch nur geringmächtige Auffüllungen sowie keine Prüf- 
wertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - G rundwasser festgestellt. Durch weitere De- 
tailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen 
gemäß RiStWag [28] kann das Risiko stofflicher Verunreinigungen verringert werden. Da Arbeiten 
in einer Altlastverdachtsfläche in einer WSG-Zone II generell ein deutliches Gefährdungspotenzial 
bergen und dies dem Vorsorgegrundsatz widerspricht, Belastungen der Gewässer und Risiken für 
den Trinkwasserschutz von vornherein zu vermeiden, ist die Alternative A5 aus Gründen des Ge- 
wässer- und Trinkwasserschutzes nicht geeignet.  
Da bei der Alternative A7  (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) das Brückenb auwerk über eine 
große Strecke die Wasserschutzzone II quert und der zeit davon auszugehen ist, dass die Funda- 
mentierung bis in das Grundwasser reicht, ist gegenüber der A1 mit der deutlich kürzeren Brücken- 
lösung bei der A7 von einer stärkeren Beeinflussung der Grundwasserströmung und ggf. der Grund- 
wasserchemie und damit einer stärkeren Gefährdung des Grundwassers auszugehen. Die Alterna- 
tive A7 ist somit gegenüber der A1 als weniger geeignet zu bewerten. 
Aufwertend ist bei A2 und A7 die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäld- 
chen“ mit gefasster Entwässerung zu bewerten, wodurch das Gefahrenrisiko für diesen Bereich in 
der Betriebsphase reduziert werden kann.

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INHALTSVERZEICHNIS 
Seite 
ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... ......................... III  
TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................. ........................ VI  
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................ ..................... VI  
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................ ................... VII  
1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG ....................................................................  1 
2 STANDORTBESCHREIBUNG ................................................................................. ................ 2 
2.1  Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) ....................................................  2 
2.2  Geologische Situation ................................................................................ .................. 2 
2.3  Hydrogeologische Situation............................................................................ .............. 3 
2.4  Hydrologische Situation .............................................................................. ................. 3 
2.5  Wassernutzungen ...................................................................................... .................. 5 
2.6  Altlasten ............................................................................................ ........................... 6 
3 GEPLANTE ERWEITERUNG DER STADTBAHN ...................................................................  7 
3.1  Beschreibung der Maßnahme und Planungsstand ....................................................... 7  
3.1  Betrachtete Planungsvarianten ........................................................................ ............ 8 
3.2.1  Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) .................................... 8 
3.2.2  Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) ...................... 9 
3.2.4  Alternative 7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) ....................................... 10  
4 WASSERGEWINNUNG HOCHKIRCHEN .......................................................................... ... 11  
4.1  Beschreibung des Versorgungssystems .................................................................. .. 11  
4.2  Wasserrecht .......................................................................................... ..................... 13  
4.3  Wasserschutzgebiet ................................................................................... ................ 13  
5 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................ ... 15  
5.1  Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ................. 15  
5.2  Gewässerschutz ....................................................................................... ................. 15  
5.3  Verbotsbestände ...................................................................................... .................. 16  
5.4  Befreiungsvoraussetzungen ............................................................................ ........... 16  
6 PRÜFUNG DER BEEINFLUSSUNG AUF DIE TRINKWASSERVERSORGUNG .................. 18  
6.1  Schutzfunktion des Untergrundes ...................................................................... ........ 18  
6.2  Alternative 2 ........................................................................................ ....................... 19  
6.3  Alternative 5 ........................................................................................ ....................... 23  
6.4  Alternative 7 ........................................................................................ ....................... 25  
7 VERWENDETE UNTERLAGEN ................................................................................ ............ 28  
7.1  Berichte, Dokumentationen, Präsentationen ............................................................ .. 28

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7.2  Planunterlagen ....................................................................................... .................... 28  
8 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS ..................................................................... 29  
TABELLENVERZEICHNIS 
Tabelle 1:  Überwachungsprogramm der Wassergewinnun g Hochkirchen                               12 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS  
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinisch en Bucht inklusive Planungsgebiet [10]    2 
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mi ttlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) nied- 
rige Wahrscheinlichkeit HQextrem, [31]                   4 
Abbildung 3:  Lage des Planungsgebietes und des Was serschutzgebietes Hochkirchen [4]    5 
Abbildung 4: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Au szug aus Anlage I.1 [7]      6 
Abbildung 5: Auszug aus dem Übersichtsplan mit den Alternativen A1, A2, A3, A4, A5 und A7 
  [12]              8 
Abbildung 6: Auszug aus dem Lageplan Alternative A2  [12]        9 
Abbildung 7: Auszug aus dem Lageplan Alternative A5  [12]        9 
Abbildung 8: Auszug aus dem Lageplan Alternative A7  [12]      10 
Abbildung 9: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [9]   14 
Abbildung 10: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A2 – Außerbetriebnahme von 
Brunnen [4]                      21 
Abbildung 11: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A5 – Außerbetriebnahme von 
Brunnen [4]                      24 
Abbildung 12: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A7 – Außerbetriebnahme von 
Brunnen [4]                      26

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
AVF Altlastenverdachtsfläche 
BAB Bundesautobahn 
BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung 
GOK Geländeoberkante 
GWM Grundwassermessstelle 
GWL Grundwasserleiter 
GWST Grundwasserstand 
GwV Grundwasserverordnung 
HET Heterocyclen 
HQ 
100  Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel ein mal in 100 Jahren auftritt 
HQ 200  Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel ein mal in 200 Jahren auftritt 
LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 
LWG Landeswassergesetz 
NHN Normalhöhennull 
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 
RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten 
UK Unterkante 
WSGVO Wasserschutzgebietsverordnung 
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasse rhaushaltsgesetz 
WRRL Wasserrahmenrichtline 
WSG Wasserschutzgebiet

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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 
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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 25.11.2022 
 
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1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG 
Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der geplanten Rad-/Gehwege 
liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wass erwerkes Hochkirchen. Vor diesem Hinter- 
grund wurde vom Betreiber des Wasserwerkes – der Rh einEnergie AG – sowie von der Oberen 
Wasserbehörde, der Unteren Wasserbehörde und dem Ge sundheitsamt der Stadt Köln eine Ge- 
fährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu der geplanten Trasse Süd sowie für den Neubau von 
Straßen sowie Rad-/Gehwegen auf der Grundlage folgender Richt- und Leitlinien gefordert: 
 DIN EN 15975-2 (2013-12): Sicherheit der Trinkwass erversorgung – Leitlinien für das Ri- 
siko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement  
 DVGW W 101 (A) (2021-03): Richtlinien für Trinkwas serschutzgebiete - Teil 1: 
Schutzgebiete für Grundwasser 
 DVGW W 1001 (M) (2020-11): Sicherheit in der Trink wasserversorgung - Risiko- und Kri- 
senmanagement Honorarordnungen 
 DVGW-Information Wasser Nr. 105 (2021-01): Sicherh eit in der Trinkwasserversorgung – 
Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur 
Trinkwassergewinnung  
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht muss zu jeder 
Zeit – auch im Worst-Case-Fall (z.B. eines längeren  Ausfalls mehrerer Brunnen) - gewährleistet 
sein. Dieser Sachverhalt ist zu bewerten. Darüber h inaus sind Vorschläge und Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die gültige Wasserschutzge- 
bietsverordnung der Wassergewinnung Hochkirchen zu beachten.  
Zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserversorgung wird 
das Multi-Barrieren-Prinzip angewandt. Dieses Prinz ip ist darauf ausgerichtet, über Maßnahmen 
zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkw asserversorgungssystems (Ressourcen- 
schutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicherzustellen, dass eine Gefähr- 
dung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Der Ressourcenschutz über Was- 
serschutzgebiete ist dabei die erste Säule dieses Prinzips.  
Im Rahmen des prozessorientierten Risikomanagements wird eine Gefährdungsanalyse sowie Ri- 
sikoabschätzung (Gefährdungsbeurteilung) der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der 
in diesem Zusammenhang geplanten Straßen und Rad- u nd Fußwege für das Wasserwerk Hoch- 
kirchen erstellt. Diese wird in 2 Phasen durchgeführt. In der Phase 1  werden in einem Fachbeitrag 
fundierte Begründungen herausgearbeitet, inwieweit die Trassen A2, A5 und A7 aufgrund wasser- 
rechtlicher Belange und hydrogeologischer Standortb edingungen geeignet und umsetzbar wären. 
Anschließend wird in der Phase 2  eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Varianten A1, 
A9, A1a und ggf. A2, A5 und A7 (wenn umsetzbar) der  geplanten Trassen der Stadtbahn Süd

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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 
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inklusive der Straße, Rad- und Fußwege für das Wasserwerk Hochkirchen erstellt. Der vorliegende 
Bericht enthält die Bewertungen der Phase 1 . 
2 STANDORTBESCHREIBUNG 
2.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologi e) 
Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Rheintal linksrheinisch im südlichen Teil der Stadt Köln. Das 
Geländeniveau liegt zwischen 45 m NHN und 55 m NHN mit einer Geländeerhöhung im Bereich 
des Walles der BAB 4. Die betrachteten Alternativen A2, A5 und A7 queren die Wasserschutzzone  
II der Wassergewinnung Hochkirchen und verlaufen an schließend zunächst östlich, im weiteren 
Trassenverlauf dann südlich am heutigen Galgenbergsee vorbei. 
2.2 Geologische Situation 
Das Planungsgebiet liegt gemäß Geologischer Kartierung [10] in der Niederrheinischen Bucht, eine 
in mehrere Schollen gegliederte Tieflandbucht in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein aktives Senkungs- 
gebiet, dessen Bildung vor etwa 30 Mio. Jahren bega nn und die Ablagerung von mächtigen Sedi- 
mentschichten begünstigte. Von Nordwesten nach Südosten verlaufende Störungen begrenzen die 
einzelnen Schollen. Das Planungsgebiet befindet sich im Bereich der Kölner Scholle (vgl. Abbildung 
12 ). 
 
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [10] 
 
Planungs-
gebiet

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Der Untergrund besteht aus kiesigen Sanden bis sandigen Kiesen mit lokalen Schluffeinlagerungen. 
Hangend liegt bereichsweise eine Deckschicht aus schluffigen, bereichsweise feinsandigen Hoch- 
flut- bzw. Lössablagerungen vor. Das Planungsgebiet quert zum Teil fluviale Ablagerungen ehema- 
liger Flussläufe. Die Basis der Sedimentablagerunge n bildet das devonische Festgestein [4], [5], 
[6]. 
2.3 Hydrogeologische Situation 
Als maßgeblicher Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet ein Porengrundwasserleiter – bestehend 
aus zwei Grundwasserleiterkomplexen anzutreffen (vg l. [5], [6]). Der Hauptgrundwasserleiter 
(Grundwasserleiterkomplex 1) wird aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen 
des Rheins gebildet. Im Liegenden schließen sich di e tertiären Lockergesteinsablagerungen aus 
einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an (Grund- 
wasserleiterkomplex 2). 
Der tertiäre Grundwasserleiterkomplex 2 ist nicht flächendeckend durch das Mittelmiozäne Haupt- 
flöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt [6]. Hydraulische Kopplungen beider 
Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randberei chen der Nieder- und Mittelterrassen des 
Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Der Haup tgrundwasserleiter ist mit k 
f-Werten in der 
Größenordnung von 10 -3 m/s bis 10 -2 m/s sehr durchlässig. Die hydraulischen Durchlässi gkeiten 
des unteren Stockwerks sind mit 10 -5 m/s bis 10 -4 m/s als durchlässig bis gut durchlässig zu bewer- 
ten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwasserstauer. 
Die Brunnen der Wassergewinnung Hochkirchen sind im  Hauptgrundwasserleiter (Grundwasser- 
leiterkomplex 1) verfiltert. Im Einzugsbereich der Brunnen liegen hydraulische Durchlässigkeiten (k 
f-
Werte) im Bereich von 1,7*10 -3 m/s bis ca. 1*10 -2 m/s vor. Flächig sind in diesem Bereich 2 m bis 5 
m mächtige schluffige Deckschichten mit geringen hy draulischen Durchlässigkeiten in Höhe von 
1*10 -6 m/s vorhanden. 
Das Grundwasser im Einzugsgebiet wird durch die Bru nnenentnahmen des Wasserwerkes Hoch- 
kirchen beeinflusst. In einem großräumigen Entnahme trichter strömt das Grundwasser den Brun- 
nen zu [5], [6]. Im Bereich der BAB 4 und der gepla nten Trassen A2 und A7 liegen gemäß hydro- 
geologischem Modell (vgl. [6], [5]) Flurabstände von ca. 6 m bis 10 m vor. Weiter westlich im Bereich 
der Alternative A5 sind Höhenunterschiede zwischen der Geländeoberfläche und dem Grundwas- 
serspiegel (Flurabstände) von ca. 8 m bis 12 m zu erwarten. 
 
2.4 Hydrologische Situation 
Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der in ca. 2 km Entfernung vom Planungsgebiet von 
Süden nach Norden fließt. Zwischen Rhein und Grundw asser besteht ein nahezu vollkommener 
hydraulischer Anschluss (vgl. [5], [6]). Überwiegen d liegen exfiltrierende Verhältnisse mit einem 
Grundwasserzustrom zum Rhein vor. Bei hohen Rheinwa sserständen kommt es zur zeitweisen

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Umkehr der Fließrichtung, wenn Rheinwasser in das G rundwasser infiltriert. Die Schwankungs- 
breite des Grundwasserspiegels ist in Rheinnähe bes onders hoch, mit zunehmender Entfernung 
werden stärkere Dämpfungen sichtbar. 
Teile des nördlichen Trassenbereichs werden gemäß Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregie- 
rung Köln bei mittleren bis sehr seltenen Hochwasserereignissen überflutet (vgl. [4]). Die betreffen- 
den Gebiete sind bis zu HQ 
100  durch umfangreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen der 
Stadt Köln geschützt. Im Falle eines Extremhochwassers (HQextrem ), das seltener als 200 Jahre auf- 
tritt, werden Bereiche der geplanten Trassen der A2 , A5 und A7 geflutet. (vgl. Abbildung 2). Auf- 
grund des sehr seltenen Ereignisses ist das Risiko der Überflutung als sehr gering einzustufen.    
 
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mi ttlere Wahrscheinlichkeit HQ 100 , b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQ extrem  , 
[32] 
a)  
b)

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Bericht vom 25.11.2022 
 
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Im südlichen Teil des Planungsgebietes, südlich der BAB 4 befindet sich der Galgenbergsee. Dieser 
wurde auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2021 aus der früheren Form 
umgestaltet und nach Westen verlagert. Die im Rahme n der Planfeststellung durchgeführten nu- 
merischen Grundwasserströmungsberechnungen zeigten, dass die Seeverlagerung keine signifi- 
kanten Änderungen der Grundwasserströmungssituation gegenüber dem Istzustand bedeuten (vgl. 
[5], [6]). Dies gilt jedoch nur bei Beibehaltung de r aktuellen Förderleistung und -konstellation des 
Wasserwerkes Hochkirchen. 
 
2.5 Wassernutzungen 
Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung der 
RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungs anlage Hochkirchen befindet sich ca. 3 
km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer  Bogen“ der RheinEnergie AG. Darüber 
hinaus gibt es weitere Förderbrunnen der Shell AG ( Kühl-, Brauchwasser- sowie Sanierungsbrun- 
nen), die im südlich angrenzenden Gebiet genutzt werden (vgl. [5], [6]). 
Der nördliche Teil des Planungsgebiet befindet sich in den Zonen I, II und III des Trinkwasserschutz- 
gebietes Hochkirchen  (vgl. Abbildung 3).  
 
Abbildung 3: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [4]   
 
Planungsgebiet

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2.6 Altlasten 
Die Trassenalternativen tangieren mehrere Altlastenverdachtsflächen (AVF) [4] [7], von denen zwei 
AVF im direkten Umfeld der Wassergewinnung Hochkirchen liegen (Abbildung 4): 
 Altablagerung 20404 „Weißdornweg“ 
 Altablagerung 20601 „Rondorf, Weißdornweg“ 
Im Zuge der Baugrundvorerkundungen [2], [3] wurden in den Auffüllungen im Bereich der Altlasten- 
verdachtsflächen 20404 und 20601 keine Überschreitu ngen der Prüfwerte der BBodSchV und 
LAWA für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Im Bereich der AVF 20601 wurden 
keine Auffüllungen angetroffen. Nach derzeitigen Ke nntnissen gibt es deshalb keine Hinweise für 
eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden - Grundw asser. Da die Untersuchungen auf einzel- 
nen, punktuellen Aufschlüssen beruhen, kann eine Gefährdung für die Schutzgüter zum derzeitigen 
Stand jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. 
Im Umfeld des Galgenbergsees ist eine Grundwasserve runreinigung mit Perfluorierten Tensiden 
(PFT) bekannt, die aus dem Süden in das Planungsgebiet zuströmt [6].  
Insbesondere für die in der Wasserschutzzone II lie gende Altlastenverdachtsfläche 20404 können 
nach derzeitigen Kenntnissen bei einer Umnutzung im  Zuge der Stadtbahnverlängerung Gefähr- 
dungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Boden-Grundwasser nicht gänzlich ausgeschlos- 
sen werden [4]. 
  
Abbildung 4: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [7]

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3 GEPLANTE ERWEITERUNG DER STADTBAHN 
3.1 Beschreibung der Maßnahme und Planungsstand 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Erweiterung der 
Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. Hierfür sind 
insgesamt 10 Alternativen entwickelt worden. Diese Alternativen unterscheiden sich insbesondere 
im Bereich zwischen dem Verteilerkreis Bonner Straße/Militärringstraße und der BAB A4. Im weite- 
ren Streckenverlauf erfolgt eine erneute Unterscheidung in Rondorf. Bei letzterem stehen zum einen 
die Umfahrung sowie die Querung des Ortskernes in D iskussion (Alternativen D1 und D2). Vor 
Meschenich laufen die Alternativen wieder zusammen und enden auf der Brühler Landstraße.  
Die Alternativen unterscheiden sich u.a. durch unterschiedliche Trassenverläufe sowie unterschied- 
liche Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücke, Hochbahn),  welche zur Querung des Militärrings sowie 
der BAB 4 geplant sind.  
Im Zuge des iterativen Vorgehens der Projektplanung wurden bereits mehrere Alternativen als nicht 
geeignet für die weitere Prüfung herausgenommen. Dies betrifft die Alternativen A3, A4 und A8.  
In dem vorliegenden Fachbeitrag werden die Alternativen A2, A5 und A7 bewertet, inwieweit diese 
hinsichtlich wasserrechtlicher Belange und hydrogeologischer Gesichtspunkte grundsätzlich geeig- 
net und umsetzbar sind. Die Alternativen A1, A9 und A1a und ggf. A2, A5 und A7 (wenn umsetzbar) 
werden anschließend in einer ausführlichen Gefährdu ngsbeurteilung einer separaten Prüfung un- 
terzogen ( Phase 2  der Gefährdungsbeurteilung). 
Die Alternative A6 wird im Zuge der Gefährdungsbeur teilung nicht betrachtet, da diese Alternative 
nicht durch das Wasserschutzgebiet II verläuft.

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Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 25.11.2022 
 
G191076_20220608 M&P  25.11.2022 
 
Abbildung 5: Auszug aus dem Übersichtsplan mit den Alternativen A1, A2, A3, A4, A5 und A7 [12] 
 
3.1 Betrachtete Planungsvarianten 
3.2.1 Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit Unt erfahrung) 
Bei der Alternative 2 unterquert ein Tunnelbauwerk den Verteilerkreis und endet südlich der Tank- 
stelle im „Wasserwerkswäldchen“ in einer Trogbauwei se (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 6). Die 
weitere Trassierung erfolgt durch das „Wasserwerkswäldchen“ bis zum Erreichen der BAB 4. Hier 
ist ein Brückenbauwerk geplant. 
Die max. Tunnelsohle liegt bei ca. 8 m unterhalb de r Geländeoberkante. Im Bereich des Regen- 
rückhaltebeckens ist eine Bauwerkstiefe von ca. 11,5 m u. GOK geplant.

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Bericht vom 25.11.2022 
 
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Abbildung 6: Auszug aus dem Lageplan Alternative A2 [12] 
 
3.2.2 Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises  durch Grüngürtel) 
Die Trasse der Alternative 5 wird vom Kreisverkehr ca. 400 m westlich entlang des Militärrings ent- 
langgeführt (vgl. Abbildung 4). Von dort aus erfolg t die Trassierung durch das „Wasserwerkswäld- 
chen“ und schließt an gleicher Stelle wie die anderen Alternativen an das geplante Brückenbauwerk 
über die BAB A4 an. Bei der Alternative 5 werden ke ine Straßen neu trassiert. Geh- und Radweg 
beginnen hinter der Gasverteilerstation am Militärr ing und folgen der Straßenbahn auf der West- 
seite. 
 
Abbildung 7: Auszug aus dem Lageplan Alternative A5 [12]

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Bericht vom 25.11.2022 
 
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3.2.4 Alternative 7 (Querung Verteilerkreis mit Hoc hbahn) 
Zur Querung des Verteilerkreises am Anfang der neug eplanten Trasse ist für diese Alternative 
eine Hochbahn vorgesehen. Die Hochbahn verläuft übe r den Kreisverkehr und auf der 
Mittelspur der BAB 555 (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 8). Die Hochbahn läuft dann mit den Alter- 
nativen A1 – A4 im „Wasserwerkswäldchen“ plangleich zusammen und schließt an gleicher Stelle 
wie die o.g. anderen Alternativen an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 an. Die Alterna- 
tive Hochbahn erfordert mehrere Stützbauwerke, die in den Untergrund und ggf. bis in das Grund- 
wasser hineinreichen. Das Brückenbauwerk der Hochba hn quert die WSZ II im Vergleich zur A1 
über eine deutlich längere Strecke. Der ebenerdige Trassenabschnitt in der WSZ II ist im Vergleich 
zu den anderen Planungsalternativen jedoch kürzer.  
 
Abbildung 8: Auszug aus dem Lageplan Alternative A7 [12]

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4 WASSERGEWINNUNG HOCHKIRCHEN 
4.1 Beschreibung des Versorgungssystems 
Versorgungsgebiet  
Die RheinEnergie AG betreibt sechs Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwe- 
cken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen 
in Raderthal zwischen der Militärringstraße und der  BAB 4 und damit im Planungsgebiet. Das ge- 
förderte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe- 
reitet. 
Das Wasserwerk Hochkirchen versorgt rund 450 000 Me nschen in den linksrheinischen Kölner 
Stadtteilen sowie in den Kommunen Frechen, Pulheim und Brühl mit Trinkwasser. Die Wasserwerke 
Hochkirchen und Weiler geben hierbei etwa die gleichen Mengen ab (Verhältnis 1 : 1). 
Technischer Aufbau 
Die Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus 2 Brunnengalerien, die jeweils von West 
nach Ost gereiht sind. Die Galerie West befindet sich westlich des Wasserwerksgebäudes und be- 
steht aus 12 Brunnen [16]. Östlich liegen die weiteren 10 Brunnen der Galerie Ost. Sämtliche Brun- 
nen sind im Grundwasserleiterkomplex 1 bis in eine Tiefe von ca. 18 m u. GOK bis 25 m u. GOK 
verfiltert.  
Zwei Heberleitungen DN 1000 verbinden die Brunnen d er beiden Galerien und münden jeweils in 
einem Sammelbrunnen (Pumpenhaus). Mittels der Heber leitung wird das Rohwasser der Einzel- 
brunnen über das Prinzip der „kommunizierenden Röhr en“ gemeinsam gefasst und im Sammel- 
brunnen über selbstansaugende Pumpen gefördert. Einzelne Brunnen können somit abgeschiebert, 
aber nicht getrennt erfasst werden. 
Ausgehend vom Pumpenhaus wird das Rohwasser in die Trinkwasseraufbereitungsanlage geleitet 
und damit gereinigt. Die Aufbereitungsanlage besteht aus einer Aktivkohleanlage mit mehreren Ak- 
tivkohlefiltern, einer Entsäuerungs- sowie einer Ph osphatierungsanlage. Diese Trinkwassereini- 
gungsanlage entfernt unerwünschte Stoffe wie Schadstoffe und Kohlensäure aus dem Rohwasser, 
ist aber zur Entfernung mikrobieller Verunreinigungen nicht effektiv.  
Früher wurde zur Entfernung mikrobieller Belastungen in einigen Wasserwerken in Köln zusätzlich 
ein chemisches Desinfektionsmittel eingesetzt. Die Laboranalysen zeigten, dass die einwandfreie 
hygienische Qualität auch ohne den Einsatz von chem ischen Desinfektionsmitteln gewährleistet 
werden kann. Seit 1994 wird aufgrund der ausgezeichneten mikrobiologischen Reinheit des gewon- 
nenen Rohwassers keine chemische Desinfektion mehr eingesetzt. Jedoch steht den Wasserwer- 
ken der RheinEnergie AG eine mobile Desinfektionsanlage mit Chlor zur Verfügung, die im Risikofall 
vorübergehend eingesetzt werden kann.

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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 
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Bericht vom 25.11.2022 
 
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Das geförderte Wasser gelangt von den Brunnen über die Reinigungsanlage innerhalb von wenigen 
Stunden in das Trinkwasserversorgungsnetz. Aufgrund der zuvor genannten Fakten (schnelle Pas- 
sage der Gewinnungsanlage, keine Desinfektion) besteht eine hohe Sensitivität für mikrobielle Be- 
lastungen. 
Qualitätssicherung 
Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers werden im Wasserlabor der RheinEnergie AG eine große 
Anzahl von Wasserproben aus allen Stufen der Wasser gewinnung, -aufbereitung und -verteilung 
mit hohem Automatisierungsgrad untersucht und überwacht.  
Einen Überblick über das Überwachungsprogramm gibt Tabelle 1. U.a. wird das Rohmischwasser 
seit März 2022 im Zuge der Verlagerung des Galgenbergsees engmaschig (3 x wöchentlich) über- 
wacht. 
Tabelle 1: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen 
Ort  Mikrobiologie Sonstige Parameter 
Brunnen 2 x jährlich + PFT 1 x jährlich RWRi 1)  Gruppe I + PFT 
1 x jährlich RWRi 1)  Gruppe I und II + Prosit. 
Rohwasser  3 x wöchentlich 
(Ost, West) 
6 x jährlich Gruppe B                                       
(Ost, West, Wasserbehälter, Sammelrohwasser) 
Behälterabläufe 4 x wöchentlich - 
Flachbettbelüfter, 
Abläufe 2 x wöchentlich - 
Filterkessel 1 x monatlich chemisch/physikalische P arameter  
Werksausgang 4 x wöchentlich im Wechsel 1 x bzw. 2 x wöchentlich Gruppe A  
9 x jährlich Gruppe B  
1) Richtlinie für die Rohwasserüberwachung   
Die Messergebnisse werden halbjährlich dem Gesundhe itsamt Köln mitgeteilt. Zudem steht das 
Gesundheitsamt Köln im stetigen Austausch mit der RheinEnergie AG und wird bei Auffälligkeiten, 
Überschreitungen oder Verdachtsfällen sofort informiert. 
Die Grundwasserqualität wird an über 20 Grundwasser messstellen im Umfeld überwacht. Hierbei 
erfolgt ein jährliches Monitoring hinsichtlich der Parameter der TrinkwV sowie weiterer Stoffe sowie 
eine quartalsweise Erfassung der PFT- und HET-Konzentrationen an weiteren Grundwassermess- 
stellen.

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Bericht vom 25.11.2022 
 
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4.2 Wasserrecht  
Für das Wasserwerk wurde am 25.03.2009 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, aus 22 Brun- 
nen auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf-Land Grundwasser (Fassung Hochkirchen) in einer 
Menge von:    
 20 Mio m³/a, max. 90.000 m³/d, max. 5000 m³/h 
zu fördern, um es als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsgebiet zu verwenden. Diese Bewil- 
ligung ist bis zum 31.03.2029 befristet.  
4.3 Wasserschutzgebiet 
Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz des Grundwassers vor nachteili- 
gen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnu ngsanlage Hochkirchen wurde ein Was- 
serschutzgebiet festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet  des Wasserwerkes Hochkirchen erstreckt 
sich insgesamt über eine Fläche von ca. 22 km² und ist in die Zone I (Fassungsgebiet), Zone II 
(engere Zone) und III (weitere Zone) gegliedert (vgl. Abbildung 9). Für die einzelnen Zonen wurden 
entsprechend Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten erteilt. Hierzu wurde am 16. Novem- 
ber 1982 eine Wasserschutzgebietsverordnung Hochkir chen ausgelegt, die unbefristet gültig ist 
(vgl. [9]).

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Abbildung 9: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [9] 
Wasserwerk Hochkirchen

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5 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 
5.1 Rechtsgrundlagen 
In einem ersten Schritt ist zu klären, ob bei den in Frage kommenden Varianten rechtliche Belange 
entgegenstehen, die zu einem Ausschluss der entsprechenden Variante(n) führen. 
Für die Fragestellung sind folgende Vorgaben zu beachten: 
 Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen  
 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)  
 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan deswassergesetz – LWG) 
 EU-Trinkwasserrichtlinie  
in den zurzeit gültigen Fassungen. 
5.2 Gewässerschutz 
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und bed arf damit eines besonderen vorsorgenden 
Schutzes. Gemäß § 4 Abs. 1 TrinkwV muss Trinkwasser  so beschaffen sein, dass durch seinen 
Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krank- 
heitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein un d genusstauglich sein. Der vorsorgende und 
nachhaltige Schutz der Grundwasserressourcen ist die erste Barriere im Multi-Barrieren-System für 
eine sichere Trinkwasserversorgung. Das zentrale Ge setzeswerk für den Gewässerschutz in 
Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Hi erin gilt ein Verschlechterungsverbot: Ge- 
mäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 ist „das Grundwasser so zu be wirtschaften, dass eine Verschlechterung 
seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird“ [25].  
Zudem sind nach § 49 Abs. 1 WHG „Arbeiten, die so t ief in den Boden eindringen, dass sie sich 
unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers 
auswirken können der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen“ [25]. 
In diesem Fall hat nach § 49 Abs. 3 WHG „die zuständige Behörde die Einstellung oder die Besei- 
tigung der Erschließung anzuordnen, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaf- 
fenheit zu besorgen oder eingetreten ist und der Schaden nicht anderweitig vermieden oder ausge- 
glichen werden kann; die zuständige Behörde hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen anzuord- 
nen“ [25].  
Die Neufassung der EG-Trinkwasserrichtlinie sieht zudem eine verpflichtende Durchführung zur Ri- 
sikoabschätzung sowie zum Risikomanagement für die gesamte Prozesskette der

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Wasserversorgung des Einzugsgebietes über Gewinnung , Aufbereitung, Speicherung und Vertei- 
lung bis zur Übergabestelle an den Verbraucher vor.  Damit ist der besondere Schutz des Grund- 
wassers als wichtigste Trinkwasserressource gesetzlich verankert. 
An dieser Stelle sollten der § 38 Abs. 1 und insbes ondere 2 LWG NRW genannt werden: "Zur Er- 
füllung der Pflicht nach Absatz 1 sind Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Sicherung der 
Trinkwasserversorgung durchzuführen, also Maßnahmen  zum Schutz der Gewässer, aus denen 
die Trinkwasserversorgung stattfindet oder die für die Trinkwassergewinnung vorgehalten werden 
sollen, um das zur Rohwassergewinnung genutzte Grun dwasser oder Oberflächengewässer vor- 
beugend zu schützen, sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln oder des Standes der Technik 
der Trinkwasserversorgung. Außerdem sind Maßnahmen zur Förderung des sorgsamen Ge- 
brauchs von Trinkwasser zu ergreifen." 
5.3 Verbotsbestände 
Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der A lternative A6 – sämtliche Alternativen der 
Stadtbahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II  des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. 
Die einzelnen Alternativen haben unterschiedliche Entfernungen zu den Fassungsbereichen (Was- 
serschutzzone I) der Wasserwerksbrunnen.  
Für das Wasserschutzgebiet Hochkirchen gilt die Ord nungsbehördliche Verordnung zur Festset- 
zung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im E inzugsbereich der Wassergewinnungsan- 
lage Hochkirchen (Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen - WSGVO) [11]. Die WSGVO ist 
durch das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG-), das Was- 
sergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG -) und das Gesetz über 
Aufbau und Befugnis der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG -) in den geltenden 
Fassungen begründet. 
In beiden Wasserschutzzonen (II und I) ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 15 sowie § 6 Abs. 3 der WSGVO 
Hochkirchen der Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen verboten.  
Daraus ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen 
– mit Ausnahme von Alternative A6 – gleichermaßen. 
5.4 Befreiungsvoraussetzungen 
Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Ho chkirchen eine Befreiung erteilt werden, 
wenn  
1) Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichu ng erfordern  
oder

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2) das Verbot im Einzelfall zu einer nicht beabsich tigten Härte führen würde und  die Abwei- 
chung mit den Belangen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Gewässerschutzes 
im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind.  
Von der Formulierung „Wohl der Allgemeinheit“ sind alle Maßnahmen gedeckt, an denen ein öffent- 
liches Interesse besteht.  
Unter der Bedingung, dass die Errichtung der Trasse  zur Anbindung der Stadtteile Rondorf und 
Meschenich dem Gemeinwohl dient, ergibt sich für de n gegenständlichen Fall, dass der Neubau 
der StadtBahn Süd nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Hochkirchen grundsätzlich befreiungsfähig wäre. 
Die Gründe des Allgemeinwohles müssen jedoch eine Abweichung auch erfordern. Eine Erfordernis 
kann sich in diesem Falle daraus ergeben, dass es k eine Alternative mit vergleichbarer Zielerrei- 
chung ohne Durchquerung der Wasserschutzzone II gib t. Die Alternativen mit Querung des Was- 
serschutzgebietes könnten somit grundsätzlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden.  
Es ist zu prüfen, inwieweit sich diese Alternativen – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser 
auswirken und es zu einer Beeinträchtigung der durc h das Wasserschutzgebiet geschützten Res- 
sourcen kommt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung und der Betrieb der Alter- 
nativen A2, A5 und A7 zu einer Gefährdung des Trinkwassers führen, die nicht durch entsprechende 
Maßnahmen verhindert oder auf ein akzeptables Maß v erringert werden kann, dann ist ein Aus- 
schluss dieser Alternative(n) geboten. 
Im Folgenden werden die Alternativen A2, A5 und A7 diesbezüglich geprüft.

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6 PRÜFUNG DER BEEINFLUSSUNG AUF DIE TRINKWASSERVERS ORGUNG 
Zur Ermittlung der durch die geplanten Trassenverlä ngerung verursachten Gefährdung auf das 
Trinkwasser im Wasserschutzgebiet werden für die ei nzelnen Alternativen die Auswirkungen auf 
das Grundwasser untersucht. Diese umfassen sowohl quantitative Auswirkungen (u.a. Grundwas- 
seraufstau, oder -absenkung, Grundwassermenge) als auch qualitative Auswirkungen (u.a. Eintrag 
wassergefährdender Stoffe, mikrobielle Gefährdung, Veränderung der Schutzfunktion der Grund- 
wasserüberdeckung). 
6.1 Schutzfunktion des Untergrundes 
Grundwasser ist generell eine optimale Ressource fü r die Trinkwassergewinnung, da es in seiner 
natürlichen Form meist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen ist und aus diesem Grund nicht 
weiter aufbereitet werden muss. Dies ist der Schutz- und Reinigungswirkung des Untergrundes zu 
verdanken [18]. Dabei finden komplexe Vorgänge des Stoffabbaus, der Adsorption/Desorption und 
Umwandlung statt. Diese natürliche Schutzfunktion der ungesättigten (Sickerzone) und gesättigten 
(Grundwasserleiter) Untergrundschichten stellt die erste Barriere im Trinkwasserschutz dar. Insbe- 
sondere in bindigen Deckschichten, wie sie am Standort in der oberen Zone aus Auelehmen und -
sanden teilweise vorkommen, werden unerwünschte Stoffe und mikrobielle Keime effektiv zurück- 
gehalten und/oder abgebaut und das Risiko für das R ohwasser verringert. Einen weiteren Schutz 
bildet der Transportweg im Grundwasser bis zur Rohw asserentnahme. Die Wasserschutzzonen 
sind generell so ausgelegt, dass diese – je nach hydrogeologischen Standortbedingungen - ausrei- 
chend lange Transportzeiten im Untergrund und damit ausreichenden Schutz der Trinkwasserres- 
source gewährleisten.  
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird gemäß Kartierung des Staatlichen Geolo- 
gischen Dienstes für den gesamten Bereich der Zonen I und II des Wasserschutzgebietes Hochkir- 
chen als „ungünstig“ bewertet [31]. Die „Grundwasserüberdeckung“ umfasst hierbei alle „Gesteins- 
körper oberhalb der Grundwasseroberfläche“, d.h. neben den Deckschichten wird der wasserunge- 
sättigte Teil des Grundwasserkörpers erfasst. Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Aus- 
bildung bei geringen Mächtigkeiten sowie trotz großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Was- 
serdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhaltevermögen.  
Bei den betrachteten Alternativen werden in unterschiedlichen Ausmaßen anstehende Deckschich- 
ten abgetragen und damit der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen und mikrobieller 
Gefährdung vermindert. In diesem Fall kann nur noch der Transportweg im Grundwasserleiter risi- 
komindernd wirken. Ohne die schützende Deckschicht können insbesondere mikrobielle Belastun- 
gen in kurzer Zeit in das Grundwasser und je nach Fließweg bis in das Rohwasser gelangen. Mik- 
robielle Verunreinigungen des Rohwassers sind beson ders problematisch, da in der Gewinnung-
sanlage Hochkirchen keine stationäre Desinfektionsa nlage vorhanden ist. Vor dem Hintergrund, 
dass die Wasserschutzzone II explizit vor mikrobiel len Verunreinigungen des Grundwassers

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schützen soll, stellen mikrobielle Einträge beim Ba u und Betrieb der Trassen in der Zone II ein 
erhöhtes Risiko dar. 
Besonders gefährdet sind dabei die nahe der Trassen  gelegenen Brunnen, da hier die Schutzwir- 
kung des Transportes durch den Grundwasserleiter fe hlt. Fehlt zudem die Deckschicht, können 
Verunreinigungen durch die am Standort vorliegenden hohen Wasserdurchlässigkeiten der liegen- 
den Untergrundschichten in wenigen Stunden den Brun nen erreichen und, da sämtliche Brunnen 
über die Heberanlage verbunden sind, somit in das Rohmischwasser des Wasserwerkes gelangen. 
Eine vorsorgliche Überwachung des Grundwassers diesbezüglich ist praktisch nicht möglich.  
Gelangen Schadstoffe, insbesondere mikrobielle Verunreinigungen in ein Trinkwasserversorgungs- 
system, ist die Versorgungssicherheit gefährdet. Es müssen unmittelbar Maßnahmen zum Risiko- 
management getroffen werden. Im betrachteten Fall b edeutet dies eine Außerbetriebnahme des 
gesamten Wasserwerkes Hochkirchen. Wie im Kapitel 4.1 bereits erläutert ist, besteht eine beson- 
dere Sensitivität für mikrobielle Belastungen, da im Wasserwerk Hochkirchen keine stationäre Des- 
infektionsanlage vorhanden ist.  Bei einer Gefährdung des Rohwassers insbesondere durch mikro- 
bielle Verunreinigungen ist somit die Versorgung für rund 450 000 Menschen in Köln und den Kom- 
munen Frechen, Pulheim und Brühl gefährdet.   
6.2 Alternative 2 
Bei der A2 wird der Verteilerkreis durch ein Tunnel bauwerk – das etwa vom Verteilerkreis bis zur 
Tankstelle reicht - unterfahren. Anschließend wird die Trasse oberirdisch weitergeführt. Im Über- 
gangsbereich zwischen Tunnelbauwerk und oberirische m Trassenverlauf sind offene Trogbau- 
werke konzipiert.  
Die Trasse wird unter dem Oberbau mit einer Kunstst offdichtungsbahn abgedichtet. Die Bahnen 
werden so verlegt, dass eine Wanne entsteht, welche  das anfallende Niederschlagswasser fasst. 
Das Wasser wird auf der Folie in seitliche Sickergr äben geführt und dort in Teilfilterrohren gefasst 
und abgeleitet. So wird sämtliches Niederschlagswas ser der Straße und der Bahntrasse gemäß 
den Anforderungen der RiStWag gefasst und abgeleite t. Im Tunnel ist eine eigene Entwässerung 
vorgesehen, die das Wasser ebenfalls in die geplant en zu bauenden Kanäle ableitet. Die in der 
WSZ II geplanten Kanalanlagen werden doppelwandig erstellt und mit einem Überwachungssystem 
ausgestattet. 
Im südlichen Bereich der Trasse ist am Weißdornweg ein neues Brückenbauwerk zur Überquerung 
der BAB 4 geplant, welches sich mit dem nördlichen Widerlager in der Wasserschutzzone II befin- 
det.  
Bei der Alternative A2 ist eine Neugestaltung der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ 
vorgesehen.

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Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems  
Die Trasse kreuzt die Heberanlage der Brunnengalerie Ost und führt bis wenige Meter an die Fas- 
sungszone eines Brunnens heran. Die Heberleitung DN  1000 liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u. 
Bestandsgelände. Da nach derzeitigem Planungsstand in diesem Bereich ein Bodenabtrag von < 6 
m vorgesehen ist, ist keine Kollision mit der Trasse zu erwarten.  
Nach derzeitigem Planungsstand liegt die Stadtbahn etwas höher als das Bestandsgelände. Durch 
eine Winkelstützwand wird gewährleistet, dass die erforderliche Böschung außerhalb der Wasser- 
schutzzone I liegt.   
Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität 
Bei der Alternative 2 werden im Bereich der Trassen flächen, der Straßen und Geh- und Radwege 
die Deckschicht und die oberen Bodenschichten und d amit ein Teil der Grundwasserdeckschicht 
abgetragen wodurch das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung geringfügig verringert wird. 
Das betrifft etwa 0,8 km Trassenlänge. Dieses Risik o besteht bei allen Trassen, in unterschiedli- 
chem Umfang. Das Risiko kann z.B. durch Zelte zum bauzeitlichen Schutz der Baugruben minimiert 
werden. 
Im Bereich des Tunnel- und Trogbauwerkes (ca. 480 m Trassenlänge) werden mächtigere Boden- 
schichten von bis zu ca. 8 m abgetragen. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Schutz- 
potentials der Grundwasserüberdeckung. Der Flurabstand reduziert sich infolgedessen auf weniger 
als 1 m. Somit können mikrobielle und andere unerwü nschte Einträge insbesondere während der 
Bauphase, aber auch durch Undichtigkeiten in der Betriebsphase in sehr kurzer Zeit in das Grund- 
wasser und von dort aus aufgrund der Nähe zu den Brunnen in das Rohwasser gelangen.  
Hiervon werden voraussichtlich einige Brunnen der Galerie betroffen sein. Zur Risikobeherrschung 
müssen in der Bauphase voraussichtlich mindestens 5 Brunnen außer Betrieb genommen werden 
(vgl. Abbildung 10).  Hierbei muss angemerkt werden, dass die genannte Brunnenanzahl eine Ab- 
schätzung ist. Eine genaue Angabe der außer Betrieb zu nehmenden Brunnen ist nur mit Hilfe einer 
hydrogeologischen Modellierung ermittelbar. 
Da bei der temporären Außerbetriebnahme in der Baup hase die Fördermenge auf die verbleiben- 
den Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssiche rheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem 
Zeitpunkt gewährleistet.  
Im Bereich der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird die Straße erneuert und eine 
gefasste Entwässerung installiert und damit das von  diesem Bereich ausgehende Risiko für das 
Grund- und Rohwasser vermindert.

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AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Projekt-Nr.: 191076 
 
Bericht vom 25.11.2022 
 
G191076_20220608 M&P  25.11.2022 
 
Abbildung 10: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A2 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4]   
Einfluss auf die Grundwasserströmung 
Der geplante Tunnel reicht mit einer vorgesehenen UK der Tunnel-Sohle von ca. 41,40 m NHN bis 
max. 8 m unter Gelände in den Untergrund. Diesem Wert wird der höchste zu erwartete Grundwas- 
serstand gegenübergestellt.  
Als höchster bisher gemessene Grundwasserstand wurd e an einer Stelle westlich der Straße „Im 
Wasserwerkswäldchen“ 40,88 m NHN ermittelt. Die Erm ittlung des angegebenen max. GW-Stan- 
des resultiert aus den Daten an einer Messstelle, d ie bis 2003 in monatlichem Rhythmus erfasst 
wurde. Gemäß den Angaben LANUV [4] erlaubt die Dich te des landeseigenen Messstellennetzes 
regionale Aussagen zu Grundwasserständen, ist jedoc h bei grundstücksbezogenen Fragestellun- 
gen für eine sichere Aussage in den meisten Fällen nicht ausreichend.  
Gemäß [28] wird bei der Festlegung der Bemessungsgr undwasserstände ein Sicherheitszuschlag 
auf die gemessenen Grundwasserhöchststände insbeson dere bei nicht guter Datenlage, bei be- 
sonderen Bauwerken und langer Nutzungsdauer vorgeschlagen. Bei öffentlichen und industriellen 
Grundwasserförderungen sollte gemäß [28] sogar von den natürlichen, höchsten Grundwasserstän- 
den ohne Grundwasserförderung ausgegangen werden. A ufgrund der mäßigen Datengrundlage, 
der Nähe zum Rhein sowie der Tatsache, dass die Grundwasserstände in diesem Bereich stark von 
den Grundwasserentnahmen der Wassergewinnung Hochkirchen beeinflusst werden, ist demnach 
mindestens ein Sicherheitszuschlag geboten, der i.d.R. auch von Behörden mit 1 m gefordert wird. 
Der Bemessungsgrundwasserstand liegt demnach bei 41,88 m NHN und damit knapp 50 cm über 
der maximalen UK Tunnel-Sohle.  
Da die Grundwasserstände im Planungsgebiet maßgeblich von den Fördermengen in der Wasser- 
gewinnung beeinflusst werden und sich das Tunnelbau werk der A2 mitten im Absenktrichter der 
Außerbetriebnahme 
von mindestens       
5 Brunnen

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Förderbrunnen befindet, kann bei einer Änderung der Förderkonstellation oder Rücknahme der För- 
dermenge ein deutlicher Anstieg der Grundwassernive aus nicht ausgeschlossen werden, der zu 
einem Grundwasseraufstau am Tunnelbauwerkes führen würde. 
Somit kann bei der A2 für die Betriebsphase und auch für die Bauphase  das Risiko eines Grund- 
wasseraufstaus  innerhalb von Teilbereichen bis entlang des gesamt en Tunnelbauwerkes nicht 
ausgeschlossen werden. Dieses Risiko kann durch eine Anhebung der Tunnelsohle konstruktiv ver- 
mindert, aber nicht ausgeräumt werden. Es verbleibt  ein Risiko durch künftige Änderung der För- 
derkonstellation, das durch technische und konstruktive Maßnahmen nicht beherrscht werden kann. 
Bei Errichtung der Stadtbahn werden gegenüber den anderen betrachteten Alternativen A5 und A7 
für die Baugruben größere Tiefenbereiche abgetragen und es besteht damit ein erhebliches Risiko 
des vertikalen Stoffeintrags und des Einströmens vo n Grundwasser in die Baugrube. Durch die 
bauzeitlich notwendige Außerbetriebnahme von Brunnen kommt es zu einem Grundwasseranstieg 
und damit zu einer Vergrößerung dieses Risikos. Bau zeitlich ist zur Beherrschung dieses Risikos 
eine Wasserhaltung vorgesehen, die das einströmende  Grundwasser erfassen und damit einen 
Aufstau des Grundwassers verhindern soll [14]. Mit dieser Maßnahme kann auch ein etwaiger 
Schadstoff in der Baugrube erfasst und somit ein möglicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser 
verhindert werden. 
Bewertung 
Bei der Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit U nterfahrung) besteht durch den Einschnitt des 
Tunnelbauwerks in den Untergrund im Nahbereich des Absenktrichters der Gewinnungsbrunnen 
ein hohes Gefährdungspotential für das Grund- und Rohwasser. Unter Berücksichtigung hydrologi- 
scher Schwankungen und künftiger Änderung der Fördermengen kann das Risiko eines Grundwas- 
seranstieges und damit eines Grundwasseraufstaus im Bereich des Tunnels nicht ausgeschlossen 
werden. 
In der Bauphase können die Risiken durch die bauzei tliche Wasserhaltung und unter Beachtung 
der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen  gemäß RiStWag [28] und die temporäre 
Außerbetriebnahme von Brunnen verringert und beherrscht werden. Durch eine Anhebung der Tun- 
nelsohle kann das Gefährdungspotential reduziert we rden. Es verbleibt jedoch ein Risiko durch 
künftige Änderung der Förderkonstellation, das nich t durch technische und konstruktive Maßnah- 
men beherrscht werden kann. Die Alternative A2 ist deshalb in Bezug auf den Gewässer- und Trink- 
wasserschutz nicht geeignet. 
Aufwertend sind bei A2 die vollständige Entwässerun g sowie die Neugestaltung der bestehenden 
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit gefasster Entwä sserung zu bewerten, die risikomindernd 
sind, allerdings das Gefahrenpotential durch das Tunnelbauwerk nicht kompensieren.

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6.3 Alternative 5 
Bei der A5 wird die Trasse oberirdisch ca. 400 m zunächst nördlich der Wasserschutzzone in Rich- 
tung Westen und danach durch das Wasserwerkswäldche n geführt, um danach wie die anderen 
Alternativen A2 und A7 an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 anzuschließen. Unterfah- 
rungen oder weitere Brückenbauwerke sind bei A5 nicht vorgesehen. 
Wie bei den anderen betrachteten Alternativen ist bei A5 eine durchgängige Entwässerung im Be- 
reich des Bahnkörpers innerhalb der WSZ II vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird 
auf der Kunststoffdichtungsbahn – wie in Kapitel 6.2 beschrieben – gefasst und in seitliche Sicker- 
gräben geführt und dort in Teilfilterrohren gefasst und abgeleitet. Sämtliches Niederschlagswasser 
der Bahntrasse wird bei der A5 gemäß den Anforderungen der RiStWag gefasst und abgeleitet. 
Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems  
Die Trasse kreuzt die Heberanlage der Brunnengaleri e West und führt bis etwa 20 Meter an die 
Fassungszone eines Brunnens heran. Die Heberleitung der Brunnengalerie liegt in einer Tiefe von 
ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Da nach derzeitigem P lanungsstand in diesem Bereich ein Boden- 
auftrag vorgesehen ist, ist keine Kollision mit der Trasse zu erwarten.  
Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität 
Bei der Alternative 5 wird im Bereich der Trassenflächen inklusive Geh- und Radwege nach derzei- 
tigem Stand nur die oberste Bodenschicht abgetragen , eine maßgebliche Verminderung des 
Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung ist deshalb nicht gegeben. Dieses Risiko kann un- 
ter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie 
weitere Maßnahmen, wie das Bauen unter Einhausung/Zelt minimiert werden.  
Im südlichen Drittel des Trassenverlaufes bis zum Brückenbauwerk an der BAB 4 quert die A5 eine 
Altlastenverdachtsfläche (vgl. Kapitel 3.6). Im Zuge von Baugrundvorerkundungen (vgl. Kapitel 2.6) 
wurden nur oberflächennahe Auffüllungen sowie keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungs- 
pfad Boden - Grundwasser festgestellt. Da die Unter suchungen auf einzelnen, punktuellen Auf- 
schlüssen beruhen, können Gefahren für den Wirkungs pfad Boden-Grundwasser jedoch nicht 
gänzlich ausgeschlossen werden.  
Durch weitere verdichtende Detailuntersuchungen und  unter Beachtung der Maßnahmen für das 
Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] kann das Risiko stofflicher Verunreinigungen 
verringert werden. Die  
Zudem muss in der AVF die Auffüllung im Zuge der Baumaßnahme im Bereich der Trasse und auch 
im Randbereich dieser komplett beseitigt werden, damit es zu keiner unkontrollierten Mobilisierung 
von Schadstoffen aus der Auffüllung kommt, die in das Grundwasser gelangen können.

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Zur Risikobeherrschung müssen in der Bauphase der A5 temporär voraussichtlich mindestens fünf 
Brunnen außer Betrieb genommen werden (vgl. Abbildu ng 11). Hierbei muss angemerkt werden, 
dass die Brunnenanzahl eine Abschätzung ist. Die genaue Anzahl der außer Betrieb zu nehmenden 
Brunnen ist nur über eine hydrogeologische Modellie rung ermittelbar. Da bei der temporären Au- 
ßerbetriebnahme in der Bauphase die Fördermenge auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, 
ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.  
 
Abbildung 11: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A5 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4]   
Einfluss auf die Grundwasserströmung 
Bei der Alternative A5 befinden sich die Bauwerke und Baugruben nicht im Grundwasser. Daher ist 
keine Beeinflussung des Grundwasserregimes gegeben. 
Bewertung 
Bei der Alternative 5 (Wasserwerkswäldchen) besteht durch die Trassierung über eine Altlastenflä- 
che ein grundsätzliches Gefährdungspotential. Schad stoffe können mobilisiert und in das Grund- 
wasser gelangen und somit die Rohwassergewinnung gefährden.   
Im Zuge von Baugrundvorerkundungen (vgl. Kapitel 2. 6) wurden nur geringmächtige Auffüllungen 
sowie keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Auf- 
grund der punktuellen Untersuchungen können Gefahren für den Wirkungspfad Boden - Grundwas- 
ser jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.  
Durch weitere verdichtende Detailuntersuchungen und  unter Beachtung der Maßnahmen für das 
Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] so wie der Außerbetriebnahme von Wasser- 
werksbrunnen kann das Risiko stofflicher Verunreini gungen verringert werden. Die Auffüllung im 
Bereich der AVF muss durch die Baumaßnahme im Trass enbereich sowie auch im Randbereich 
Außerbetriebnahme 
von mindestens      
5  Brunnen

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komplett beseitigt werden, damit es zu keiner unkon trollierten Mobilisierung von Schadstoffen aus 
der Auffüllung in den Grundwasserleiter und damit zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommt.  
Arbeiten in einer Altlastverdachtsfläche in einer WSG-Zone II birgt grundsätzlich ein deutliches Ge- 
fährdungspotenzial und widerspricht damit dem Vorso rgegrundsatz, Belastungen der Gewässer 
und Risiken für den Trinkwasserschutz von vornherein zu vermeiden. Zudem stehen Trassenalter- 
nativen zur Verfügung, die die AVF nur tangieren oder nicht queren und somit ein geringeres Risiko 
darstellen. Die Alternative A5 ist aus Gründen des Gewässer- und Trinkwasserschutzes deshalb 
nicht geeignet. 
6.4 Alternative 7 
Bei der A7 wird die Trasse über eine Hochbahn über den Verteilerkreis und die BAB 555 geführt, 
um danach wie die anderen Alternativen A2 und A5 an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 
4 anzuschließen. Für die Hochbahn ist ein Brückenbauwerk über eine Strecke von ca. 800 m, hier- 
von ca. 690 m innerhalb des WSZ II vorgesehen. Im Vergleich dazu quert das Brückenbauwerk bei 
der A1 nur eine Strecke von etwa 360 m und ist somit deutlich kürzer. 
Wie bei den anderen Alternativen ist bei A7 eine durchgängige Entwässerung vorgesehen. Die Ent- 
wässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Entwässerungsleitungen, die beidseitig unterhalb der 
Kappen angebracht sind und an die Streckenentwässerung angeschlossen sind. Die Entwässerung 
der ebenerdigen Trassenabschnittes der A7 erfolgt a nalog der anderen Alternativen (vgl. Kapitel 
6.2 und 6.3).  
Bei der Alternative A7 ist eine Neugestaltung der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ 
vorgesehen. 
Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems  
Die Trasse kreuzt mit einem Brückenbauwerk die Heberanlage der Brunnengalerie Ost. Die Heber- 
leitung liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Nach derzeitigem Planungsstand sind 
für das Brückenbauwerk Tiefgründungen vorgesehen. Auf Höhe der Heberleitung, d.h. im Bereich 
der Kreuzung mit der Heberleitung ist nach derzeitigem Planungsstand ein Stützbauwerk inklusive 
der Tiefgründung vorgesehen. Das Stützbauwerk kollidiert somit mit der Heberleitung. Zur Vermei- 
dung der Kollision ist in der Planung eine Versetzung der Stützbauwerks vorzunehmen. 
Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität  
Im Bereich der Stützbauwerke werden für die nach derzeitigem Stand vorgesehenen Tiefgründun- 
gen Bohrpfähle errichtet, die voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen können. Damit kommt 
es in der Bauphase lokal in diesen Bereichen zu ein er Verminderung des Schutzpotentials der 
Grundwasserüberdeckung und damit lokal eine erhöhte Gefährdung eines Stoffeintrages bewirkt.

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Das Brückenbauwerk mit den Tiefgründungen verläuft – im Vergleich mit der A1– über eine deutlich 
größere Strecke und kreuzt dabei die Brunnengalerie. Sodass im Gegensatz zur kürzeren Brücken- 
lösung, bei der im Nahbereich der Brunnen die Trasse ebenerdig geführt wird (Alternative 1) – eine 
größere Anzahl von Stützbauwerken voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen wird und somit 
von einer Beeinflussung und damit einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen ist. Die Alter- 
native A1 (Querung des Verteilerkreises mit Brücke) dient nur als Vergleichsvariante und wird ihm 
Rahmen des Fachbeitrages nicht untersucht. Durch di e Nähe der Brunnen können in kurzer Zeit 
mikrobielle Verunreinigungen und andere unerwünscht e Stoffe in das Rohwasser gelangen. Hier- 
von sind mehrere Brunnen der Galerie Ost und West betroffen.  
Die Risiken können in der Bauphase unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasser- 
schutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie der Außerbetri ebnahme von Wasserwerksbrunnen mini- 
miert werden. Zur Risikoverhinderung in der Bauphas e sind temporär voraussichtlich mindestens 
fünf Brunnen außer Betrieb zu nehmen (vgl. Abbildung 12). Hierbei muss angemerkt werden, dass 
die Brunnenanzahl eine Abschätzung ist. Eine genaue  Angabe der außer Betrieb zu nehmenden 
Brunnen ist nur über eine hydrogeologische Modellie rung ermittelbar. Da bei der temporären Au- 
ßerbetriebnahme in der Bauphase die Fördermenge auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, 
ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.  
Wie bei A2 wird bei der Alternative A7 die vorhandene Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ erneuert 
und ein neuer Abwasserkanal errichtet und das von d iesem Bereich ausgehende Risiko für das 
Grund- und Rohwasser für die Betriebsphase somit verringert. 
 
Abbildung 12: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A7 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4]   
 
Außerbetriebnahme 
von mindestens       
5 Brunnen

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Einfluss auf die Grundwasserströmung 
Da derzeit bei der A7 davon auszugehen ist, dass di e Fundamentierung bis in das Grundwasser 
reicht, sind durch die Tiefgründungen jeweils klein räumige, punktuelle Beeinflussung des Grund- 
wassers gegeben. Die Tiefgründungen sind jeweils Hi ndernisse, die vom Grundwasser umströmt 
werden. Die Beeinflussung durch eine einzelne Tiefg ründung ist dabei als gering zu bewerten. 
Dadurch, dass die Hochbahn über eine große Strecke durch das Einzugsgebiet der Brunnen ver- 
läuft und entsprechend über eine große Strecke Tiefgründungen errichtet werden, ist jedoch insge- 
samt eine nicht vernachlässigbare Beeinflussung der Grundwasserströmung gegeben.   
Bewertung 
Das Brückenbauwerk mit den Tiefgründungen verläuft – im Vergleich mit der A1– über eine deutlich 
größere Strecke und kreuzt dabei die Brunnengalerie. Sodass im Gegensatz zur kürzeren Brücken- 
lösung, bei der im Nahbereich der Brunnen die Trasse ebenerdig geführt wird (Alternative 1) – eine 
größere Anzahl von Stützbauwerken voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen wird und somit 
von einer Beeinflussung und damit einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen ist.  
Somit ist gegenüber der A1 von einer stärkeren Beeinflussung der Grundwasserströmung und ggf. 
der Grundwasserchemie und damit einer stärkeren Gef ährdung des Grundwassers auszugehen. 
Es liegt mit der A1 eine Alternative vor, die - mit ähnlichen Trassenverlauf - deutlich geringere Risi- 
ken birgt. Die Alternative A7 ist somit gegenüber der A1 als weniger geeignet zu bewerten. 
Die Risiken können in der Bauphase unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasser- 
schutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie der Außerbetri ebnahme von Wasserwerksbrunnen mini- 
miert werden.  
Aufwertend ist bei A7 die Neugestaltung der bestehe nden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit 
gefasster Entwässerung zu bewerten, wodurch das Gefahrenrisiko für diesen Bereich reduziert wer- 
den kann.

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7 VERWENDETE UNTERLAGEN 
7.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen 
[1] Zusammenstellung „Grundlagen Risikobewertung WW K Hochkirchen vom 12.01.2022“ 
[2] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, 
Alternativenvergleich im Raumkomplex A2, A9, A6 + D, Stellungnahme Geotechnik und Altlas- 
ten, Köln 08.12.2021 
[3] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, 
Alternativenvergleich im Raumkomplex Ax, Stellungna hme Geotechnik und Altlasten für A1,-
3,5,7, Köln 30.09.2021 
[4] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Baugrundvorerkundung, Stadtbahn Ron- 
dorf – Meschenich, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung, Köln, 18.03.2021 
[5] M&P Ingenieurgesellschaft mbH, Ingenieurgesells chaft für Grundwasser GmbH (2020): Grund- 
wassermodell Rondorf Nordwest, Variantenuntersuchun gen zur Seeverlegung / Verfüllung, 
Köln, 31.07.2020 
[6] Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (201 9): Grundwassermodell Wasserwerk Köln-
Rondorf, Bewirtschaftung Brunnen während Umgestaltu ng des Galgenbergsees, Leipzig 
30.03.2019 
[7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 0): Leistungsbeschreibung, Stadtbahn Ron- 
dorf-Meschenich, Vorerkundung gem. DIN 1990-2:2010-10, Köln, Februar 2020 
[8] https://www.stadtwerkekoeln.de, Kölner Trinkwas ser, online-Broschüre der RheinEnergie 
[9] https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web 
[10] Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West- 
falen – Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier (Stand: 2022) 
[11] Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen, 16. November 1982 
 
7.2 Planunterlagen 
[12]  Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1, A2, A5, A7, 
A9, Unterlagen bis Stand Juli 2022 
[13] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1a, Stand Sep- 
tember 2022

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G191076_20220608 M&P  25.11.2022 
[14] Planungs- und Vermessungsgesellschaft Ansperge r mbH: Planunterlagen zur Heberanlage 
Ost, Juli 2019 
[15] Ingenieurbüro Gohl GmbH: Entwurfsplanung, Erneuerung Brunnenleitung Köln-Rodenkirchen, 
März 2022.  
[16] RheinEnergie AG: Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, 1960  
 
 
 
8 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS 
 
[17] DIN EN 15975-2: Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisen- 
management - Teil 2: Risikomanagement, 12-2013. 
[18] DVGW W 101 (A): Richtlinien für Trinkwassersch utzgebiete - Teil 1: 
Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten, 03-2021. 
[19] DVGW W 1001 (M): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Krisenmanagement 
Honorarordnungen, 11-2020. 
[20] DVGW-Information Wasser Nr. 105: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanage- 
ment im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewin- 
nung, 01-2021.   
[21] DVGW: Grundsatzpapier zum Gewässerschutz, August 2008.   
[22] LWG: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung vom 8. Juli 2016, zu- 
letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.  Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470), 
8.Juli 2016. 
[23] ÖPNVG NRW: Gesetz über den öffentlichen Person ennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, 7. 
März 1995. 
[24] TrinkwV: "Trinkwasserverordnung in der Fassung  der Bekanntmachung vom 10. März 2016 
(BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der V erordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I 
S. 4343) geändert worden ist". - 21.05.2001. 
[25] WHG: "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 
2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist". - 31.07.2009.

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[26] WRRL: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der 
Wasserpolitik. 
[27] TWRL: Richtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 
2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung). 
[28] BWK-M8: 2009-09: Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksdichtungen. 
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK). 
[29] RiStWag, Richtlinien für bautechnische Maßnahm en an Straßen in Wasserschutzgebieten, 
2016. 
[30] Rohwasserüberwachungsrichtlinie: Richtlinie für die Rohwasserüberwachung von Grundwas- 
ser, Quellwasser, Uferfiltrat und angereichertem Gr undwasser nach § 50 des Landeswasser- 
gesetzes NRW , 12.3.1991 
[31] https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Grundwasser 
[32] https://www.stadt-koeln.de/artikel/06399/index.html

Anlage 6.06 - A9 Lageplan 2

4242 Zeichen

5
B.-Plan 67400/02
B.-Plan 67409/03
Weg
Weg
R34 R33
R32
4,00
4,00
8,00
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone II
W II
Plangleiche Querung der Trasse
mit dem Geh- und Radweg
(Z-Übergang)
36,69
0,75
R = 2500
R = ∞ 1+734.152
A = 47.749
A = 47.749
1+714.152R = 114
R = 114
1+552.066
A = 47.749A = 47.749
1+532.066
R = ∞R = ∞
1+299.198
A = 158.114A = 158.114
1+289.198
R = 2500
1+228.478
A = 158.114A = 158.114
1+218.478
R = ∞
R = ∞ 1+734.152
A = 47.749
A = 47.749
1+714.152R = 114
R = 114
1+552.066
A = 47.749A = 47.749
1+532.066
R = ∞R = ∞
1+299.198
A = 158.114A = 158.114
1+289.198
R = 2500R = 2500
1+228.478
A = 158.114A = 158.114
1+218.478
R = ∞
R = ∞
1+736.628 A = 46.904
A = 46.9041+716.628
R = 110
R = 110
1+560.930
A = 46.904A = 46.904
1+540.930
R = ∞
R = ∞
1+308.010
A = 158.114A = 158.114
1+298.010
R = 2500R = 2500
1+237.290
A = 158.114A = 158.114
1+227.290
R = ∞
a = -0.010
L = 20.000
ra = 5000.000
91101A
+12.000 ‰
294.805 m+16.000 ‰
288.015 m NW=49.504km 1+522.468
a = 0.256
L = 64.000
ra = 2000.000
91101A
+16.000 ‰
288.015 m
-16.000 ‰
154.941 m
NW=44.896km 1+234.453
A=47.749lU=20.000
ve v=30aq=0.609u=0r=114.000
A=47.749
lU=20.000
A=158.114
lU=10.000
ve v=70
aq=0.151
u=0
r=2500.000
A=158.114
lU=10.000
lU=20.000A=46.904
r=110.000u=0aq=0.631ve v=30
lU=20.000
A=46.904lU=10.000
A=158.114
r=2500.000
u=0
aq=0.151
ve v=70
UA
UE
UEUA
UAUEUEUA
UA
UE
UEUA
UAUEUEUA
UA
UE
UEUA
UAUEUA
Aktuell keine Querung der Trasse
mit dem Reitweg geplant
UE
Plangleiche Querung der Trasse
mit dem Militärring
UE
Flächenversickerung
807.000 m
Rasen hochliegend
ADS
Schotter
Z-Querung
ADS
FF B LB
FF B GTP
6,50
0,501,70 3,90
0,81
1,17
1,55
Vorfluter Süd
mit Einstiegsschächten
Querung der Thyssengas Leitung
Zusätzliche optionale
Hst. Militärringstraße
Pumpstation
Rückbau
lU=10.000
A=158.114
Marienburg
Marienburg
Rondorf
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg
Blatt 1
Blatt 3
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
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Fax: 0221 / 925812-7
Tel.: 0221 / 925812-0
Ingenieurgesellschaft mbH
XXX
MTI
BHE
MNA
05.07.2021
20.07.2021
16.09.2022 
57 V OV LP 1002 a P
28.07.2021
1000
Lageplan
Alternative 9 Vorzugsvariante (V1)
Vorzugsvariante Blatt 2/5
 StadtBahn Süd
Legende
Stadtbahntrasse
Gehweg
Radweg
Grünfläche Planungen Dritter
Altlasten
Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Schutzstreifen
Straßen NRW
WSZ II
WSZ III
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Haltestelle
Entwässerungsmulde
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Einschnittsböschung
B-Plan
1
2
3 4 5

Anlage 6.10 - A9 Schnitt 1

2728 Zeichen

46,02
FahrbahnGehweg Radweg Gehweg Fahrbahn/Busspur Gleis Gleis Fahrbahn Fahrbahn Grünstreifen Fahrbahn/Busspur Rad-/Gehweg Grünfläche
Hausbegrenzung
P+R Anlage
Alternative A9 Schnitt A-A
2,01 1,65 85 6,00 3,50 8,11 3,00 3,00 2,00 4,01 6,50 5,3925
8,01 11,60 7,25 4,00 2,50 75 16,1050
Gleisbereich Radweg Gehweg Grünfläche
Fahrbahn
Grünfläche
Bankett
Bankett
4,00
8,56
Hausbegrenzung
Heidekaul 15
Alternative A9 Schnitt B-B
59,22
Grünfläche
Anbauverbotszone
Straßen NRW
(nachrichtlich)
Schachtbauwerke des
Vorfluters Süd
(nachrichlich)
Vorfluter Süd
(nicht maßstäblich)
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\06_Strassenquerschnitte\XXX_57_V_OV_.dwg
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
Stadtbahn Süd
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
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Ingenieurgesellschaft mbH
XXX
MNA
DWE
MNA
05.07.2021
20.07.2021
16.09.2022 
57 V OV SN 1001 a P
28.07.2022
50
Regelquerschnitte A und B
Alternative 9 Vorzugsvariante (V1)
Bereich: Lageplan A9 Blatt 1
Hinweis
Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),
Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung
durch KVB
Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln
Planung Beleuchtung durch RheinEnergie
Planung Baumstandorte nachrichtlich

Anlage 2 - Beteiligungskonzept

7428 Zeichen

1 von 3 
Planungsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung für 
die StadtBahn Süd (Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn nach 
Rondorf und Meschenich)
Stand: November 2022 
Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungs-
schritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
I. Grundlagen
Die Stadtbahn Süd soll von der Stadtbahnhaltestelle Arnoldshöhe, der aktuell entstehenden Endhalte-
stelle der 3. Ausbaustufe der Nord-Süd Stadtbahn, über den Verteilerkreis, durch das Wasserschutz-
gebiet – oder daran vorbei – durch Rondorf bis nach Meschenich-Nord führen und dabei das Neubau-
gebiet Rondorf Nord-West anbinden.  
Die Planung der Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn nach Rondorf und Meschenich wird dabei von 
einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung begleitet, um die für Menschen als auch für 
die Umwelt beste Linienführung zu finden.  
Im Zuge der Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakehol-
der*innen und die Bürger*innen frühzeitig umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlpro-
zess zu informieren. 
Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden leitfadengestützte Interviews mit maßgeblichen 
Akteur*innen aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um ein Stimmungsbild und 
den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfassen. Der Großteil der Akteur*innen 
war zur Mitarbeit bereit und wurde anschließend im Rahmen einer digitalen Konferenz über den aktu-
ellen Stand der Planung informiert. 
Interessierte Bürger*innen hatten die Möglichkeit, über eine Online-Beteiligung auf meinungfuer.koeln 
ihre Fragen und Anregungen einzubringen (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn-
sued.html#uip-1). Die Alternativen der Linienführung wurden hier anhand der wichtigsten Kriterien er-
läutert und auf einer Karte dargestellt. Es wurden bewusst keine konkreten Fragen gestellt und auch 
keine Abstimmung durchgeführt; Ziel war es, ein umfassendes Meinungsbild zu erhalten und erste 
Präferenzen sowie für die Bürger*innen wichtige Themen zu identifizieren.  
Darauf aufbauend wurde ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammenge-
stellt, sodass sich alle interessierten Bürger*innen auf der Projektwebsite umfassend über das Projekt 
informieren können (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fra-
gen-zur-stadtbahn-sued). 
Es ist vorgesehen, dass, darauf aufbauend, auch die weiteren Planungsphasen für die StadtBahn Süd 
begleitet werden. 
Anlage 2

2 von 3 
II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung bleibt es dabei grundsätzlich, die Stadt zu unterstützen, 
die aus technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht beste Linienführung für die Ver-
längerung der StadtBahn Süd möglichst effizient und konfliktfrei zu planen und zu realisieren. Frage-
stellungen und Anregungen der Rondorfer*innen und Meschenicher*innen sollen weiterhin aufge-
nommen, mögliche Konfliktlinien frühzeitig erkannt und Lösungswege aufgezeigt werden, bevor sie 
den Planungsprozess unnötig verzögern können. Die Anregungen und möglichen Bedenken der Sta-
keholder*innen oder der betroffenen Bürger*innen sollen ernst genommen werden und die im Infor-
mations- und Beteiligungsprozesses gewonnenen Erkenntnisse in den Planungsprozess einfließen. 
Die Ergebnisse werden jederzeit dokumentiert und für die Abstimmungs- und Entscheidungspro-
zesse in den politischen Gremien aufbereitet. 
Der Planungsprozess und die Kommunikation für die StadtBahn Süd werden laufend miteinander 
synchronisiert. Dabei wird sich die Auswahl der richtigen Dialoginstrumente und die Tiefe der Beteili-
gung bei den beiden Baustufen unterscheiden. Im Rahmen der Entwurfsplanung für die 1. Baustufe 
bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die vom Rat der Stadt beschlossene Vorzugslinienfüh-
rung weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder*innen und der Anwohner*innen zu 
berücksichtigen.  
Bei der 2. Baustufe wird es darum gehen die Vorplanung zu begleiten und insbesondere den Men-
schen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nutzen für den 
Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn bietet die Chance, die Hauptachse und den 
Stadtteil insgesamt deutlich zu entlasten und aufzuwerten. In diesem Zusammenhang ist geplant, die 
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadtbahnanbindung gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern 
durchzuführen. 
III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnah-
men 
Die Meilensteine der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung orientieren sich eng an Ablauf und Meilen-
steinen der Planung:

3 von 3 
Begleitend zur Entwurfsplanung für die 1. Baustufe – den Abschnitt Stadtbahnhaltestelle Arnolds-
höhe bis Meschenich Nord – werden die bereits bei der Vorplanung erfolgreich angewendeten In-
strumente wie Fachgespräch und Akteurskonferenz, Online-Dialog sowie Projektwebsite weiterge-
führt und bei Bedarf mit weiteren Formaten wie Begehungen, Bürgerinformationsveranstaltungen o-
der Planergesprächen und Workshops ergänzt. 
Das Fachgespräch dient dazu, die Bezirksvertreter*innen und die verkehrspolitischen Sprecher*in-
nen der Fraktionen im Rat der Stadt regelmäßig über den Stand der Planung zu informieren. Etwa-
ige Fragen und Anregungen können so aufgenommen und in den Planungsprozess zurückgespielt 
werden. 
Bei der Konferenz mit den maßgeblichen Akteur*innen in Rondorf/Meschenich, den Projektverant-
wortlichen der Teilprojekte Rondorf Nord-West und der Entflechtungsstraße sowie ausgewählten 
Trägern öffentlicher Belange werden der Status der Planung, die nächsten Schritte, ggf. gemeinsam 
Lösungsvorschläge erarbeitet und die Maßnahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt.  
Die interessierten Akteur*innen werden darüber hinaus mit einem regelmäßig erscheinenden 
Newsletter über den Stand der Planung informiert. 
Die Bürger*innen werden im Rahmen von Online-Dialogen und Informationsveranstaltungen über 
den Planungsstand informiert und können hier ihre Fragen und Anregungen einbringen. 
Bei Begehungen kann die konkrete Planung von Teilbereichen und Abschnitten der Linienführung 
von Projektverantwortlichen und Planer*innen persönlich erläutert werden und auf Fragen und Kritik-
punkte der Teilnehmer*innen direkt eingegangen werden. 
 
Zentrale und für die Bürger*innen wichtige Themen wie z. B. der Umgang mit Lärm und Erschütte-
rung oder Umweltaspekte können in virtuellen oder persönlichen Gesprächen mit Gutachter*innen 
und Planer*innen transparent gemacht werden, mögliche Konfliktpunkte in Planergesprächen und/o-
der Workshops bearbeitet werden.  
Die Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente orientiert sich eng am Planungsprozess und wird zu 
einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 
IV. Evaluation 
Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden – so wie die Ergebnisse der ersten Phase 
(https://meinungfuer.koeln/archiv/stadtbahn-sued-auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteili-
gung.html) – laufend dokumentiert und für die Weiterentwicklung der Planung, der Öffentlichkeitsar-
beit und die Abstimmungsprozesse in Verwaltung und Politik sowie für die Öffentlichkeitsarbeit auf-
bereitet.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

5300 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3065/2022
Stand: 06.10.2025 
Sachstandsbericht  
StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung, 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauabschnitt  
für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit 
Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch 
Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren 
durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voran-
zutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine 
P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf um-
gesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis ein-
schließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. 
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. 
Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststel-
lungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie bis zur 
Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteili-
gung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, 
deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschät-
zung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des 
zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. 
 
In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll 
c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasser-
werkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den 
damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert 
Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. 
d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen 
Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah 
erfolgen. 
e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vor-
gelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu berücksichtigen. 
die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, sowie das 
Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung

2 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2024 
Zu Punkt a.: Die beschlossene Vorzugstrasse des 1. Bauabschnittes wird weiter geplant und 
befindet sich in der Entwurfsplanung. Auf den Neubau des entfallenden Teilstücks der Bödin-
ger Straße zwischen der neuen Entflechtungsstraße und der Straße Am Kölnberg wird ent-
sprechend des zugehörigen Ratsbeschlusses verzichtet (Vorlagen-Nr.: 0440/2024). 
Zu Punkt b.: Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur „Festlegung des vorläufigen End-
haltepunktes in Meschenich“ (Vorlagen-Nr.: 2742/2024) in die Politik gegeben. In dieser wird 
von der Verwaltung empfohlen, die Planung der StadtBahn Süd auf der Brühler Landstraße 
auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ vorläufig zu beenden und mit der 
Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen, da für die Lini-
enführung über die Ortsdurchfahrt Meschenich keine Lösung gefunden werden konnte. 
Zu Punkt c.: Bei den am Knoten kreuzenden Straßen „Am Forstbotanischen Garten“ (L300) 
und „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) handelt es sich um Landesstraßen; die Straßenbaulast 
liegt damit beim Land NRW. Die schriftliche Zustimmung seitens Straßen.NRW zur Übertra-
gung des Vorhabens auf kommunale Ebene ist mit Schreiben vom 09.10.2023 erfolgt. Die 
Verwaltung prüft die Möglichkeiten zur zeitnahen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen 
an diesem Knotenpunkt. 
Zu Punkt d. und e.: Der Sachstand zur beschlossenen Brückenvariante wird der Politik mit 
Sachstandsbericht zu der Vorlage 3114/2023 zur Kenntnis gegeben. 
 
2025 
Zu Punkt a und b.: Die beschlossene Vorzugstrasse wird bis zur vorläufige Stadtbahnendhal-
testelle auf der Brühler Landstraße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ 
weiter geplant und befindet sich in der Entwurfsplanung. 
Zu Punkt c.: Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit Straßen.NRW zur Umsetzung der 
notwendigen Maßnahmen an diesem Knotenpunkt. 
Zu Punkt d. und e.: Die beschlossene Brückenvariante wird weiter geplant und befindet sich in 
der Entwurfsplanung. 
 
Nächste Schritte: 
2024 
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll bis Ende 2025 fertiggestellt werden. Im An-
schluss wird ein Ratsbeschluss angestrebt, woraufhin in 2026 die Einreichung der Genehmi-
gungsplanung und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen soll. 
 
2025 
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll in 2026 fertiggestellt und ein weiterer Ratsbe-
schluss eingeholt werden. Anschließend wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens 
bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
01.12.2026

Anlage 22 Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 16.03.2023

5952 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 221 32834 
   
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
 
Datum: 22.03.2023 
Vorab-Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 
öffentlich 
 
6.1.1 Präsentation betreffend "StadtBahn Süd" 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Präsentation in Form eines Erklärfilms zur 
Kenntnis. Der Erklärfilm zur Vorlage wird einleitend gezeigt. 
 
6.1 Ratsvorlage betreffend "StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Ent-
scheidung zur weiteren Planung" 
3065/2022 
6.1.2 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "StadtBahn Süd – Tras-
senfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (3065/2022)" 
AN/0380/2023 
 
Bezugnehmend auf den Erklärfilm zum Tagesordnungspunkt fragt SE Beierling-
Hémonet (DIE FRAKTION), ob die Variante 1.1a favorisiert wurde, um die Priorisie-
rung des ÖPNV im Sinne der Verkehrswende voranzutreiben. Zudem bittet er um Er-
läuterung zur ausgewiesenen Wasserschutzzone und möchte wissen, welche Effekte 
die Verkehrsplanung der Straße Im Wasserwerkswäldchen nach sich ziehen wird. Er 
spricht die Problematik der Schleichverkehre zwischen Köln Rondorf und der Straße 
Im Wasserwerkswäldchen an und bittet die Verwaltung um Erläuterung. Des Weiteren 
hebt er die Vorschläge der Bezirksvertretung Rodenkirchen sowie des „Freundeskreis 
zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels“ hervor und stellt die Mitführung eines Rad- 
und Fußweges in den Fokus. 
 
Die Ausschussvorsitzende, Frau Pakulat, weist darauf hin, dass die Fragen des SE 
Beierling-Hémonet (DIE FRAKTION) verkehrstechnischer Natur sind und regt an, die 
stadtentwicklungspolitischen Fragen im heutigen Ausschuss zu fokussieren.

SE Beierling-Hémonet betont, dass seine Fragen ebenfalls die Stadtentwicklung be-
treffen. 
 
RM De Bellis-Olinger (CDU) führt aus, dass eine Stadtentwicklung ohne Infrastruktur 
nicht denkbar ist und begrüßt, dass die Vorlage heute vor der gemeinsamen Sonder-
sitzung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün   
als „beratende Vorlage“ vorliegt. Sie möchte von Frau Rode (Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau) wissen, ob zwei bis drei Varianten des Brückenbaus geplant sind. 
Ferner beantragt sie, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu ver-
weisen. 
 
Frau Rode (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) beantwortet die Fragestel-
lungen des SE Beierling-Hémonet und des RM De Bellis-Olinger. Sie bejaht die Frage 
des RM De Bellis-Olinger nach den Varianten des Brückenbaus. Sie stellt heraus, 
dass es in der Vorplanung vorrangig darum ging, die Lage der Trasse zu finden und 
die Höhenlage festzulegen. Sie führt zudem aus, dass die Skizze zur Brücke als eine 
solche zu betrachten ist und dass diese im Zuge der Entwurfsplanung weiterentwickelt 
und mit den politischen Gremien diskutiert wird. Sie macht deutlich, dass die Variante 
1.1a bezüglich des Trinkwasserschutzes die beste Variante ist. 
 
RM Sterk (FDP) erläutert, dass der Stadtteil von der Entwicklung profitieren soll und 
weist auf mögliche Probleme der verkehrlichen Erschließung der Stadtbahn hin. Er 
stellt heraus, dass es wichtig ist, bei der Planung von vorne herein eine entsprechen-
de Infrastruktur herzustellen. Er bedauert, dass die Einhaltung der Wasserschutzzone 
keine Tunnelvariante unter dem Bonner Verteiler zulässt. Er hofft beim Vorhaben auf 
Einvernehmen mit dem Künstler der Stelen-Kunst, welche vom Bonner Verteiler aus-
gehend bis nach Bonn reicht. Er betont, dass die Erschließung der Stadtbahn Vorrang 
habe und hofft auf eine zügige Umsetzung der Stadtbahn bis Meschenich-Nord und 
eine perspektivische Erschließung der Stadtbahn bis nach Meschenich-Süd. Ab-
schließend begrüßt er die Planung der Vorzugslinienführung. 
 
Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden schlägt RM Sterck (FDP) vor, dass sein 
anhängiger Änderungsantrag nicht heute, sondern in der gemeinsamen Sondersit-
zung   des Verkehrsausschusses und des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 
21.03.2023 beraten wird. 
 
SB Frenzel (SPD) schließt sich den Ausführungen des RM Sterck (FDP) an und er-
gänzt, dass er perspektivisch einen Ausbau der Stadtbahn bis in den Erftkreis, Rich-
tung Brühl begrüßt. Er erläutert, dass die Pendlerrouten so ausgebaut werden müs-
sen, dass die Menschen auf ihre PKWs verzichten können. Er bedauert ebenfalls, 
dass die Tunnelvarianten aufgrund der Einhaltung der Wasserschutzzonen nicht um-
gesetzt werden können, bittet die Verwaltung um Erläuterung zum Vorschlag der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen (Anlage 20) und schlägt zunächst mündlich vor, wie An-
lage 20 abzustimmen. 
 
Frau Rode führt aus, dass der Beschluss gemäß Anlage 20 grundsätzlich umsetzbar 
wäre. Sie weist darauf hin, dass die Konsequenzen daraus bereits in einer Anlage 
hinterlegt sind und erklärt die Kostenunterschiede und Auswirkungen der durchzufüh-
renden Untersuchungen. 
 
RM Seiger (Bündnis 90/ Die Grünen) lobt die Variante 1.1a und bedankt sich für die 
Erläuterungen der Verwaltung zu den geplanten Brückenvarianten. Sie schlägt vor, 
sich dem Beschlussvorschlag von RM De Bellis-Olinger (CDU) anzuschließen und die 
Vorlage samt Änderungsantrag ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben.

Die Ausschlussvorsitzende fragt den Antragsteller, SB Frenzel (SPD), ob er seinen 
mündlichen Antrag zurückzieht wie Anlage 20 abzustimmen und ob er sich dem Vor-
schlag dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die 
Grünen) anschließen kann. 
 
SB Frenzel (SPD) zieht seinen mündlichen Änderungsantrag zurück und schließt sich 
dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
an. 
 
Die Ausschussvorsitzende lässt sodann abstimmen. 
 
Beschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nach-
folgenden Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 17 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023

2364 Zeichen

Anlage 17 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 07.03.2023  
öffentlich 
4.3 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla-
nung 
3065/2022 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 
AN/0380/2023 
RM Wahlen möchte wissen, ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen baulich über-
haupt noch genutzt werden könne, wenn dort die Gleise gebaut werden würden.  
 
RM De Bellis-Olinger fragt, welche Auswirkungen eine Sperrung der Straße auf den 
B-Plan haben werde und bittet um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Stadtent-
wicklungsausschusses. Weiterhin verweist sie auf den am 29.01.2019 beschlossenen 
AN/1418/2018, nach dem die Straße Im Wasserwerkswäldchen ertüchtigt werden soll. 
Dieser Beschluss müsse nach ihrer Ansicht nun aufgehoben werden.  
 
RM Lorenz bittet um Prüfung und Mitteilung, welche Kosten die Forderung der Be-
zirksvertretung - parallel zur laufenden Planung eine Machbarkeitsstudie zur Kurztun-
nelvariante in Auftrag zu geben - verursachen werde.  
 
SE Dr. Klusemann erinnert an einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung 
zur Kurztunnelvariante aus 2011 und fragt, warum dieser in die Begutachtung seiner 
Zeit nicht eingeflossen sei. Der Boden des Verteilerkreises sei beim damaligen Bau im 
letzten Jahrhundert aufgeschüttet worden und es sei bis jetzt nicht klar, wie die Bo-
denverhältnisse dort aussehen. Vielleicht sei diese Variante doch möglich.  
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der FDP -
Fraktion, AN/0380/2023, der da lautet: 
 
„Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

2 
 
 
c. Auf die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des moto-
risierten Verkehrs wird verzichtet. Nötige Maßnahmen zum besseren Schutz des 
Grundwassers sind ggf. zu ergreifen. 
d. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Pächter für eine Umwandlung der Tankstelle 
in eine große Stromtankstelle für Elektroautos zu gewinnen.“ 
 
zunächst zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien und beschließt für den 2. Bera-
tungsgang die Durchführung einer Sondersitzung am 21.03.2023, 14 Uhr.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 14 - Stellungnahme zum Brückenbauwerk

2207 Zeichen

Anlage 14 
Stellungnahme zum Brückenbauwerk am Bonner Verteiler 
 
Aufgrund verschiedener Nachfragen aus den Reihen der Politik, der Öffentlichkeit 
und der Presse bezieht die Verwaltung zur Länge und weiteren Planung des 
Brückenbauwerks wie folgt Stellung: 
Die tatsächlichen Brückenabmessungen betragen gemäß aktueller Vorplanung: 
100 m nördliche Rampe + 360 m Brücke = Summe Brückenzug 460 m 
Südlich ist keine Rampe erforderlich, da das Brückenbauwerk in einen vorhandenen 
Damm einbindet. Die Höhe der Brückenunterkante liegt 4,70 m über dem 
Verkehrsraum. Die Stärke des Brückenüberbaus hängt von der Bauart der Brücke 
ab. 
Es gibt mehrere Bauarten von Brücken:  
 Balkenbrücke mit Pfeilern 
 oben liegendes Tragwerk: z. B. Bogenbrücke, Fachwerkbrücke, Hängebrücke, 
Schrägseilbrücke 
 unten liegendes Tragwerk: z. B. Sprengwerk, Bogen, Zügelgurtbrücke 
Varianten möglicher Brücken werden im Zuge der folgenden Entwurfsplanung 
ausgearbeitet. Es ist nicht vorgesehen, einen architektonischen Wettbewerb 
durchzuführen, da der Planer bereits beauftragt wurde.  
Wettbewerbe werden in der Regel vor Aufnahme einer Planung ausgelobt mit dem 
Ziel den Wettbewerbssieger mit der Planung zu beauftragen. So wurde es zum 
Beispiel beim Projekt Brücken Deutzer Hafen gemacht und es ist auch bei dem 
Wettbewerb Neue Rheinbrücken Ubierring und Bastei so vorgesehen. Bei diesen 
Wettbewerben ist der Ingenieur für den Entwurf des Ingenieurbauwerks Brücke 
federführend. Oft werden die Aufträge unterstützt durch ein Architekturbüro, um 
städtebauliche und gestalterische Aspekte hervorzuheben.  
Über ein EU-weites Vergabeverfahren wurde der Generalplaner Schüßler 
Plan/Lindschulte ausgewählt. Bei dem Ingenieurbüro Schüßler Plan handelt es sich 
um einen leistungsfähigen Brückenplaner, der sich mit einem*einer Architekt*in zur 
Ausarbeitung von Leitdetails verstärken wird, um eine gestalterisch ansprechende 
Lösung für die Brücke über den Bonner Verteiler gemeinsam zu entwickeln. Die

Brückenvarianten werden den betroffenen Stakeholdern, der Politik, dem 
Gestaltungs- und Kunstbeirat vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt.  
Die Entscheidung zur Vorzugslösung wird durch den Rat getroffen.

Anlage 13 - Stellungnahme Urheberrecht

3833 Zeichen

I. Sachverhalt 
Die Stadt Köln bereitet das Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) für die StadtBahn  Süd vor. Die Stadtbahnlinie soll die Ortsteile Rondorf und 
Meschenich an das bisher in der Bonner Straße an der Haltestelle Arnoldshöhe endende Stadt-
bahnnetz anschließen. Als Vorzugstrasse im nördlichen Bereich wird die Alternative A1 „Brü-
cke“ vorgeschlagen, die den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk quert und nachfolgend 
auf der Westseite der Autobahn nach Süden geführt wird. 
Im Zentrum des Verteilerkreise s befindet sich seit 2008 das Kunstwerk „Standortmitte“ des 
Kölner Bildhauers Lutz Fritsch. Es handelt sich um eine 50 m hohe runde Stahlstele mit einem 
Durchmesser von 90 cm, die in der Farbe „Leuchtend Verkehrsrot, RAL 3020“ lackiert ist. Eine 
zweite baugleiche Stele ist am anderen Ende der A 555 in Bonn in gleicher Weise im dortigen 
Verteilerkreis aufgestellt. Beide Stelen gemeinsam markieren Anfang und Ende der ersten Au-
tobahn Deutschlands und die Region Köln-Bonn als Standortmitte Europas. 
Durch den Bau der Stadtbahn verliert die Stele ihre bisherige Stellung als Solitär im Verteiler-
kreises, indem das Brückenbauwerk der Stadtbahn an der Stele vorbeigeführt wird. 
II. Rechtliche Bewertung 
Das Urheberrecht des Künstlers Lutz Fritsch steht der Führung der StadtBahn Süd mittels eines 
Brückenbauwerkes über den Verteilerkreis nicht entgegen. 
Zwar unterfällt die Stele „Standortmitte“ dem Schutz des Urheberrechtes, sodass die Stadt 
Köln als Eigentümerin nicht nach Belieben mit der Skulptur verfahren darf. Die durch die Tras-
senführung bedingte Änderung der Umgebung St ele, die für ihren künstlerischen Wert und 
Ausdruck bedeutend ist, ist eine Beeinträchtigung, die grundsätzlich Abwehrrechte gemäß 
§ 14 UrhG und ein Zustimmungsbedürfnis nach § 39 UrhG auslösen kann. 
Anlage 13

- 2 - 
Der Urheberrechtsschutz ist jedoch an eine Interessenabwägung geknüpft, in der sich im hier 
vorliegenden konkreten Fall die mit dem Stadtbahn -Vorhaben verknüpften besonderen Ge-
meinwohlinteressen durchsetzen. 
Der besondere Bedarf  für dieses Verkehrsprojekt wird insbesondere dadurch dokumentiert, 
dass die Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich -Nord seit 2017 als vordringlicher Bedarf 
im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW enthalten ist und die Überlegungen zu dieser Verkehrs-
anbindung innerhalb der Stadt Köln bereits seit dem Ratsbeschluss vom 14.05.1992 bekannt 
sind. Das Verkehrsinteresse gewinnt zusätzliches Gewicht durch die Verpflichtung zum Klima-
schutz (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18). Gemäß § 5 des Landesklima-
schutzgesetzes (KlSchG NRW) bilden die nationalen und internationalen Klimaschutzziele eine 
Leitlinie auch für Entscheidungen auf kommunaler Ebene, die es gerade auch im Verkehrssek-
tor erfordern, die Wende hin zu klimaneutraler Mobilität zu erreichen. Dies bedingt ein leis-
tungsstarkes und attraktives ÖPNV -Netz, für das die StadtBahn Süd in Köln ein wesentlicher 
Baustein ist. 
Unabhängig davon, dass sich die Trassenführung über den Verteilerkreis mittels eines Brü-
ckenbauwerkes in der fachplanerischen Alternativenprüfung als vorzugswürdig herauskristal-
lisiert hat, umfasst der Urheberrechtsschutz keine Pflicht zur Prüfung weniger einschneiden-
der Planungsvarianten. Insofern kommt einem/einer betroffenen Künstler*in unter dem Ge-
sichtspunkt des Urheberrechtsschutzes kein „Mitspracherecht“ zu. 
In öffentlich -rechtlicher und in zivilrechtlicher Hinsicht ist eine Zustimmung des Bildhauers 
Lutz Fritsch zur Planfeststellung und zur Trassenwahl nicht erforderlich, wenngleich die Zu-
stimmung des Künstlers zu dem Projekt wünschenswert ist. 
Münster, den 08.02.2023    Hamm, den 08.02.2023 
      
Dr. Anja Baars      Markus Heinrich 
Rechtsanwältin I Partnerin    Rechtsanwalt │ Partner

Anlage 3 - Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen

423 Zeichen

Wasserschutz-
zone
  Vorzugstrasse
  Beschlussalternative
StadtBahn Süd
Vorzugslinienführungen
Rondorf
Meschenich
Süd-Alternative 1  
Linienführung durch  
Rondorf Mitte
Arnoldshöhe
Anschluss 3. Baustufe
Meschenich-Nord
Ende 1. Bauabschnitt
Nord-Alternative 2  
Umfahrung über  
Robinienweg
2. Bauabschnitt 
Nord-Alternative 1.1a 
Querung Verteilerkreis mit 
Brücke, ohne Straße Im 
Wasserwerkswäldchen
Ende 2. Bauabschnitt

Anlage 7 - Beschreibung der verworfenen Alternativen

7284 Zeichen

Anlage 7 
 
Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) 
 
 A1: 
Die Trasse  der A1 schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung 
Süden. Die Stadtbahn überquert den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk, verläuft anschließend 
oberirdisch westlich der BAB 555 und wird über ein neues Brückenbauwerk über die BAB 4 
weitergeführt. Die Straße Im Wasserwerkswäldchen wird in Teilen neu erstellt und parallel zur BAB 555 
östlich der Stadtbahntrasse eingeplant. Die Stadtbahntrasse verläuft dabei sehr nahe der WSZ I 
(Trinkwasserbrunnen). Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut 
Trinkwasser wurde eine verbesserte Trasse entwickelt. Diese sogenannte A1a weist durch den Verzicht 
auf die Straße und der größeren Entfernung zu den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich 
des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im weiteren Verlauf wird daher nur die A1a betrachtet. 
 
 A2: 
Bei der A2 unterquert die Stadtbahn den Verteilerkreis in einem Unterfahrungsbauwerk. Dieses wird in 
offener Bauweise hergestellt und kann als Trog (Bauwerk bleibt offen) oder Tunnel (Bauwerk wird 
abgedeckt) ausgeführt werden. Einen Unterschied in der Lage der Unterkante des Bauwerks ergibt sich 
aus Gründen der Lastabtragung zwischen beiden Optionen nicht, da sich aus der Fahrbahn des 
Verteilkreises und dem unterirdisch verlaufenden Vorfluter enge Zwangspunkte ergeben.  
Die Trasse wird anschließend oberirdisch ähnlich der A1 weitergeführt. Bei der Alternative 2 besteht 
durch den dauerhaften Einschnitt des Unterfahrungsbauwerks ein Gefährdungspotential für das Grund- 
und Rohwasser. Dieses Risiko ist auch nicht mit technischen oder konstruktiven Maßnahmen 
kompensierbar, so dass für diese Alternative die rechtliche Voraussetzung für eine Befreiung des 
Verbotstatbestands Bauen in der WSZ II nicht vorliegt. Die Alternative A2 musste daher ausgeschlossen 
werden.  
 
 A3: 
Die Stadtbahn quert den Verteilerkreis plangleich radial. Die Alternative A3 musste nach einer 
gutachterlichen Untersuchung ausgeschlossen werden, da laut Eisenbahnkreuzungsgesetz diese 
Alternative nicht zulässig ist. Die Alternative A3 wird daher nicht weiter untersucht. 
 
 A4: 
Die Stadtbahn wird tangential am Verteilerkreis entlanggeführt und quert plangleich die Militärringstraße 
unmittelbar am Anschluss der Militärringstraße zum Verteilerkreis und nimmt den Verlauf der Straße 
„Wasserwerkswäldchen“ auf. Die Alternative wurde gutachterlich aus verkehrstechnischen Gründen 
ausgeschlossen, da die Querung der Militärringstraße einen Rückstau bedingt, der die verkehrliche 
Leistungsfähigkeit des Verteilerkreises zu stark einschränkt. 
 
 A5: 
Der Trassenverlauf ist ähnlich der A4, mit dem Unterschied, dass die plangleiche Querung der 
Militärringstraße ca. 210 m vom Verteilerkreis abgerückt ist. Bei der Alternative 5 
(Wasserwerkswäldchen) kann nach derzeitigem Stand eine Gefährdung der Grund- und 
Rohwasserqualität durch eine Altlastenverdachtsfläche nicht ausgeschlossen werden. Dadurch könnten 
Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden und die Rohwasser gefährden. Diese Trasse ist 
grundsätzlich umsetzbar, war jedoch im Vergleich zur Vorzugstrasse und zur Beschlussalternative in der 
Bewertung schlechter und wird daher nicht weiter verfolgt.  
 
 A6: 
Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen ist der Neubau von Straßen, Plätzen und 
Schienenwegen in der Wasserschutzzone II verboten. Eine Befreiung von diesem Verbotstatbestand 
kann auf Grundlage der Wasserschutzgebietsverordnung erfolgen, wenn Gründe des Wohls der 
Allgemeinheit eine Abweichung erfordern, oder das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht 
beabsichtigten Härte führen würde. Um aufzuzeigen, dass eine Umfahrung der Wasserschutzzone II mit 
erheblichen Nachteilen verbunden ist, wurde die Alternative 6 aufgenommen. Die Trasse verläuft auf der 
Nordseite der Militärringstraße und auf der Westseite der Brühler Landstraße so, dass die 
Wasserschutzzone II vollständig umfahren und nicht gequert wird. Der Knotenpunkt 
Militärringstraße/Brühler Landstraße muss planfrei mithilfe eines Brückenbauwerkes gequert werden, die 
BAB 4 wird im Rahmen der Bestandsunterführung unterquert. Im weiteren Verlauf muss die Brühler

Landstraße in Richtung Neubaugebiet mittels einer Untertunnelung gequert werden. Es handelt sich um 
die einzige Alternative, die keine Eingriffe innerhalb der WSZ II erforderlich macht. Diese Trasse ist 
grundsätzlich umsetzbar, hat jedoch durch die weiträumige Umfahrung der WSZ II und damit wesentlich 
längere Streckenführung deutlich längere Fahrzeiten, zudem eine schlechte Erschließungswirkung für 
Rondorf und deutlich höheren Baukosten. Zudem müsste bei dieser Alternative die vorhandene Buslinie 
nach Rondorf und Meschenich aufrechterhalten werden, um die Ortsteile an den ÖPNV anzubinden. Im 
Vergleich zur Vorzugstrasse und zur Beschlussalternative wird die A6 schlechter bewertet und daher 
nicht weiter verfolgt.  
 
 A7: 
Bei der A7 überquert die Stadtbahn den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk. Das Brückenbauwerk 
setzt sich südlich des Verteilerkreises in Mittellage der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB 555 fort 
und verschwenkt nördlich des AK Köln Süd nach Westen. Die Trasse wird anschließend niveaugleich 
weitergeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Fundamentierung der Hochbahnbrücke im Nahbereich 
der Brunnengalerie Ost durch die Deckschichten bis in die grundwasserleitenden Terrassensedimente 
gegründet werden müsste und somit im Bereich der Brunnengalerie eine Beeinflussung des 
Strömungsregimes und ggf. auch der Grundwasserchemie zu befürchten ist. Damit besteht eine 
Gefährdung des Grundwassers durch den Bau und den Betrieb der A7. Das Gefährdungspotential ist für 
die Betriebsphase nicht mit technischen oder konstruktiven Maßnahmen beherrschbar. Die Alternative 7 
wurde daher abgeschichtet. 
 
 A8: 
Die Stadtbahn quert den Verteilerkreis plangleich. Außerdem werden der Verteilerkreis und die 
Anschlussstellen der BAB verkehrstechnisch neu gestaltet. Es handelt sich um einen Vorschlag einer 
Anwohner-Initiative. Die Alternative A8 musste nach einer gutachterlichen Untersuchung aus 
verkehrstechnischen Gründen ausgeschlossen werden, da sie sich unter Beachtung der gesetzlichen 
Vorgaben in Bezug auf die Verkehrsführung nicht realisieren lassen würde. 
 
 D1: 
Bei der D1 wird die Stadtbahn am Westrand von Rondorf geführt, etwa in Lage der heutigen 
Husarenstraße und Bödinger Straße. Durch diese abgerückte Lage ist die Erschließung von Rondorf 
und damit das Fahrgastpotenzial schlechter als bei der zentral gelegenen D2. Zudem erfordert diese 
Linienführung eine grundlegende Umplanung der Siedlungserweiterung Rondorf Nord-West. Auch 
wegen der enormen Problematik mit den zu querenden Leitungstrassen und dem problematischen 
Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der Bödinger Straße war die D1 im Vergleich zur 
Vorzugstrasse D2 in der Bewertung schlechter. Die D1 wurde durch das für die Entflechtungsstraße 
zuständige Fachamt abgelehnt, da sie zu erheblichen/unlösbaren Problemen hinsichtlich der Querung 
mit der Entflechtungsstraße führt. Die Alternative D1 wird aus genannten Gründen nicht weiter verfolgt.

Anlage 4 - Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu)

847 Zeichen

Anlage 4 
 
Übersicht der Bezeichnungen (alt-neu) 
 
 
Alte Bezeichnung: Neue Bezeichnung: 
Alternative 1 Brücke Nord-Alternative 1.1 Brücke 
Alternative 1a Brücke ohne Straße Nord-Alternative 1.1a Brücke ohne Straße 
Alternative 2 Tunnel Nord-Alternative 1.2 Unterfahrung 
Alternative 3 plangleich Ausgeschlossen vor Umbenennung 
Alternative 4 Wasserwerkswäldchen Ausgeschlossen vor Umbenennung 
Alternative 5 Wasserschutzzone Nord-Alternative 1.4 Grüngürtel 
Alternative 6 Umfahrung Nord-Alternative 3 Vollständige Umfahrung der WSZ II 
Alternative 7 Hochbahn Nord-Alternative 1.3 Hochbahn 
Alternative 8 Bürgeralternative Ausgeschlossen vor Umbenennung 
Alternative 9 Robinienweg Nord-Alternative 2 Umfahrung über Robinienweg 
Rondorf D1 westlich Süd-Alternative 2 
Rondorf D2 zentral Süd-Alternative 1 
Meschenich F Meschenich, 2. Bauabschnitt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1364 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Im Zuge der Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die 
Stakeholder*innen und die Bürger*innen frühzeitig umfassend und transparent über den Prüf- und 
Auswahlprozess zu informieren. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 6.19 - D2 Schnitt 2

3347 Zeichen

Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB
in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen
5,0%
Schnitt C
Gleistrasse 3,90m mit Versickerungsgraben
Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50)
Wasserschutzzone 3
Mittelmast
Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm)
Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm)
5,0%
Längsgefälle Graben zwischen
0,3 bis 3,0 %
Ergänzung nach Erfordernissen durch
• Rigole
• Sickerschlitz
• Sicherschacht
An Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen
Versickerungsgraben
Versickerungsgraben
Gleisschotter
20cm PSS KG1
Füllboden 0/45
Kabeltrog 60/70
auf 20 cm Unterbeton
SOK +0,00
SOK +0,20 SOK +0,20
SOK -0,92
SOK -0,60
0,30
min. 0,35
0,20
0,37
6,40 6,01
2,5%
1,000,361,002,504,000,511,501,690,300,707,470,700,302,411,50
min. 0,35
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg
Bodenauftrag
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Aspahttragschicht
Frostschutzschicht
Füllboden
Oberboden
Schotterrasen
Beton bewert
Beton unbewert
Schottertragschicht
Bodenabtrag
Gleisschotter
Drainkies
Betonfertigteil
Planumsschutzschicht KG2
Urgelände
Oberbodenabtrag
Planum
Kunsstoffdichtungsbahn
Filter / Trennflies
Planungslinien
Bestandslinien
Hinweis
Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),
Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung
durch KVB
Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln
Planung Beleuchtung durch RheinEnergie
Planung Baumstandorte nachrichtlich
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
StadtBahn Süd
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
XXX
MNA
PHE
MNA
30.09.2021
14.10.2021
01.09.2022
61 V OV SN 1002 a P
14.10.2021
50
Schnitt  
Alternative D Vorzugsvariante (V4)
Querschnitt C 
 
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
www.lindschulte.de
50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
Fax: 0221 / 925812-7
Tel.: 0221 / 925812-0
Ingenieurgesellschaft mbH

Anlage 10.03 - Anlagen_VI_und_VIII_Bewertungstabellen

62654 Zeichen

Anlage VI.1
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A1 - Außerbetriebnahme von 5 Brunnen
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt  
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt  
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feuchtigkeit 
in Baugrube durch Hochwasser oder 
Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 5 2
10 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge durch 
Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel)
Verunreinigungen durch 
Kohlenwasserstoffe
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Maßnahmenkatalog für  
Bauarbeiten in WSG 
Hochkirchen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
3 Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Verwendung von Split als 
Streugut
1 3 3 1 1 0,4 0,4 sehr gering
4 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in die 
Grundwasserhydraulik
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
5 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von  
wassergefährdenden u./o. 
mikrobiologischen Stoffen durch 
verbrannten Baustoff u./o. durch 
Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffverlust 
u./o. sonstiges Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in das Grundwasser 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefähr-
denden Stoffen in den Untergrund 
inkl. Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Einträge durch Eingriffe in 
den Untergrund
Baugruben, Abgrabungen durch 
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefähr-
denden u./o.  Mikrobiolo-gischen 
Stoffen in den Unter-grund im 
Baubereich inkl. Absickerung
5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Maßnahmenkatalog für  
Bauarbeiten in WSG 
Hochkirchen 5 3 15 3 1 0,4 1,2 gering
11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnensturm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper 
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
12 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Entwässerung
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Einhaltung der technischen 
Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
13 Undichtigkeiten durch 
unsachgemäße Ausführung der 
Dichtungsfolie
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Korrekte Auslegung 
gemäß Richtlinie
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff 
oder ä. der Baugeräte
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Regelmäßige 
Zustandskontrolle, 
Sanierung/Erneuerung, 
Wartungspläne
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
15 Unzureichende Entwässerung durch 
ungeeignete Bauablaufplanung 
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Prüfung der Planung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
16 Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bauarbeiten o. 
unsachgemäße Auslegung der Statik
Gefährdung der 
Trinkwasserversorgung
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Betonplatten zum 
Lastausgleich, sach-
gemäße, Auslegung 
/Bauausführung
5 2 10 2 1 1 2 gering
17 Verlängerte Bauphasen durch 
fehlerhafte Bauablaufplanung o. 
Zeitverzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für 
Schadstoffeintrag, verlängertes 
Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Redundanzen 
bereitstellen, 
Hydrogeologische/  
fachgutachterliche 
Baubegleitung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
18 Unsachgemäßes Lagern und 
Benutzen von Werkzeugen, 
Baugeräten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Baustellenflächen 
außerhalb der 
Wasserschutzzone II 
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
19 Überschreiten der geplanten 
Aushubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen 
in den Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Sorgfältige 
Bauausführung, 
Bauüberwachung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
20 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch 
Ausfall von Lieferanten, 
Materialversorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für 
Schadstoffeintrag und 
mikrobiologische Verunreinigung, 
verlängertes Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
21 Ausfall der Stromversorgung
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
22 Ausfall der bauzeitlichen 
Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Lagertanks 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
24 Mutwilliges oder fahrlässiges 
Einbringen von Schadstoffen und 
Keimen auf/in den Boden/Untergrund
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,58 0,77
Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Sonstige Ereignisse
Abschalten von 5 Brunnen
Fachgerechte 
Baustellensicherung, 
Überwachungskameras, 
Zugangs-beschränkungen, 
Verfahrens- und 
Arbeitsanweisungen
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Abschalten von 5 Brunnen
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o.  mikrobiologischen Stoffen in 
den Untergrund im Baubereich 
inkl. Absickerung
Abschalten von 5 Brunnen
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. mikrobiologischen 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung
Anlage 10.03

Anlage VI.2
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A9 - Außerbetriebnahme von 4 Brunnen
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feucht igkeit 
in Baugrube durch Hochwasser oder 
Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge du rch 
Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel)
Verunreinigungen durch 
Kohlenwasserstoffe
5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Maßnahmenkatalog für  
Bauarbeiten in WSG 
Hochkirchen
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
3 Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Verwendung von Split als 
Streugut
1 4 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
4 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in die 
Grundwasserhydraulik
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
5 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust 
u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdeten Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in das Grundwasser
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wa ssergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund  inkl. 
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Einträge durch Eingriffe in 
den Untergrund
Baugruben, Abgrabungen durch 
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefährdenden 
u./o.  mikrobiologischen Stoffen in 
den Untergrund im Baubereich 
inkl. Absickerung
4 5 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Maßnahmenkatalog für  
Bauarbeiten in WSG 
Hochkirchen 4 4 16 4 1 0,4 1,6 gering
11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
12 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Entwässerung
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Einhaltung der technischen 
Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
13 Undichtigkeiten durch 
unsachgemäße Ausführung der 
Dichtungsfolie
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Korrekte Auslegung 
gemäß Richtlinie
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff 
oder ä. der Baugeräte
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Regelmäßige 
Zustandskontrolle, 
Sanierung/Erneuerung, 
Wartungspläne
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
15 Unzureichende Entwässerung durch 
ungeeignete Bauablaufplanung 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Prüfung der Planung
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
16 Verlängerte Bauphasen durch 
fehlerhafte Bauablaufplanung o. 
Zeitverzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für 
Schadstoffeintrag
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Redundanzen 
bereitstellen, 
Hydrogeologische/  
fachgutachterliche 
Baubegleitung
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
17 Unsachgemäßes Lagern und 
Benutzen von Werkzeugen, 
Baugeräten und Transportmitteln
Einträge von wassergefähr-
denden Stoffen in den Untergrund 
im Baubereich inkl. Absickerung
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Baustellenflächen 
außerhalb der 
Wasserschutzzone II 
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
18 Überschreiten der geplanten 
Aushubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen 
in den Untergrund 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Sorgfältige 
Bauausführung, 
Bauüberwachung
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
19 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch 
Ausfall von Lieferanten, 
Materialversorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für 
Schadstoffeintrag und 
mikrobiologischer Verunreinigung
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch 3 3 9 2 1 0,4 0,8 sehr gering
20 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
21 Ausfall der bauzeitlichen 
Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
22 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Lagertanks
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
23 Mutwilliges oder fahrlässiges 
Einbringen von Schadstoffen und 
Keimen auf/in den Boden/Untergrund
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen in 
den Untergrund im Baubereich 
inkl. Absickerung
5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 3,04 0,85
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
Sonstige Ereignisse
Abschalten von 4 Brunnen
Fachgerechte 
Baustellensicherung, 
Überwachungskameras, 
Zugangsbeschränkungen, 
Verfahrens- und 
Arbeitsanweisungen
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Abschalten von 4 Brunnen
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o.  mikrobiologischen Stoffen in 
den Untergrund im Baubereich 
inkl. Absickerung
Abschalten von 4 Brunnen
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. miikrobiologischen 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile

Anlage VI.3
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A1a - Außerbetriebnahme von 5 Brunnen
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feucht igkeit 
in Baugrube durch Hochwasser oder 
Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge du rch 
Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel)
Verunreinigungen durch 
Kohlenwasserstoffe
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Maßnahmenkatalog für  
Bauarbeiten in WSG 
Hochkirchen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
3 Bodenkontamination in Folge des 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Verwendung von Split als 
Streugut
1 3 3 1 1 0,4 0,4 sehr gering
4 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in die 
Grundwasserhydraulik
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring
5 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring
6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust 
u./o. sonstiges Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in das Grundwasser
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wa ssergefähr-
denden Stoffen in den Untergrund  
inkl. Absickerung
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Einträge durch Eingriffe in 
den Untergrund
Baugruben, Abgrabungen durch 
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefähr-
denden u./o.  Mikrobio-logischen 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
5 4 20 4 hoch 1 0,8 0,8 3,2 hoch
Maßnahmenkatalog für  
Bauarbeiten in WSG 
Hochkirchen 5 3 15 3 1 0,4 1,2 gering
11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper 
5 1 5 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering
Katastrophenplan 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
12 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Entwässerung
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Einhaltung der technischen 
Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
13 Undichtigkeiten durch 
unsachgemäße Ausführung der 
Dichtungsfolie
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Korrekte Auslegung 
gemäß Richtlinie
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff 
oder ä. der Baugeräte 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Regelmäßige 
Zustandskontrolle, 
Sanierung/Erneuerung, 
Wartungspläne
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
15 Unzureichende Entwässerung durch 
ungeeignete Bauablaufplanung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Prüfung der Planung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
16 Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bau-arbeiten 
o. unsachgemäße Auslegung der 
Statik
Gefährdung der 
Trinkwasserversorgung
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Betonplatten zum 
Lastausgleich, sach-
gemäße, Auslegung 
/Bauausführung
5 2 10 2 1 1 2 gering
17 Verlängerte Bauphasen durch 
fehlerhafte Bauablaufplanung o. 
Zeitverzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für 
Schadstoffeintrag, verlängertes 
Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Redundanzen 
bereitstellen, 
Hydrogeologische/  
fachgutachterliche 
Baubegleitung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
18 Unsachgemäßes Lagern und 
Benutzen von Werkzeugen, 
Baugeräten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Baustellenflächen 
außerhalb der 
Wasserschutzzone II 
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
19 Überschreiten der geplanten 
Aushubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen 
in den Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Sorgfältige 
Bauausführung, 
Bauüberwachung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
20 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch 
Ausfall von Lieferanten, 
Materialversorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für 
Schadstoffeintrag und 
mikrobiologischer Verunreinigung, 
verlängertes Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
21 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
22 Ausfall der bauzeitlichen 
Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Lagertanks 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
24 Mutwilliges oder fahrlässiges 
Einbringen von Schadstoffen und 
Keimen auf/in den Boden/Untergrund
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,07 0,77
Einträge von wassergefährdenden 
u./o.  mikrobiologischen Stoffen in 
den Untergrund im Baubereich 
inkl. Absickerung
Abschalten von 5 Brunnen
Sonstige Ereignisse
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile
Abschalten von 5 Brunnen
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. mikrobiologischen 
Stoffen in den Untergrund im 
Baubereich inkl. Absickerung
Fachgerechte 
Baustellensicherung, 
Überwachungskameras, 
Zugangsbeschränkungen, 
Verfahrens- und 
Arbeitsanweisungen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen in 
den Untergrund im Baubereich 
inkl. Absickerung
Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Abschalten von 5 Brunnen
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung

Anlage VII.1
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1 
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit 
im Umfeld der Trasse durch 
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h 
Abwasser/Krankheitserreger, 
Beeinträchtigung durch 
wassergefährdende Stoffe
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 1 2 2 1 1 1 1 sehr gering
4 Zerstörung der 
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.  
Verunreinigungen u.a. in den 
Untergrund 
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den 
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischer Stoffe 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust 
u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdeten Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit 
Entgleisung neben dem 
abgedichteten Bereich 
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  (z.B. 
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
ausreichend dimensionierte 
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. 
dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
sachgemäß errichtete 
Anlagen/Bauwerke
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden  
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
16 Undichtigkeiten des 
Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
17 Randläufigkeiten zwischen 
Brückenpfeiler/Gründung und 
Untergrund
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering
18 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, 
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das 
Grundwasser reichend
Beeinflussung der 
Grundwasserströmung 
2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 1 2 gering
21 Verunreinigungen von 
Boden-, Grund- und 
Rohwasser im EZG durch 
Einträge aus Siedlung und 
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung, 
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 1 5 5 1 1 1 1 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,95 0,99
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Sonstige Ereignisse
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen und mikrobiellen 
Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung
Dichtungskontrollsystem, 
Sanierung/Erneuerung bei 
Erfordernis
Korrekte Bauausführung gemäß 
Richtlinien, Baubegleitung durch 
Sachverständigen
Redundanzen wichtiger Anlagen 
und Anlagenteile, Krisenplan
Gleisreinigung mit nicht 
wassergefährdeten Stoffe, 
Erfassung in 
Entwässerungssystem
Redundanzen wichtiger Anlagen 
und Anlagenteile, Krisenplan
Hochwasserschutzanlage bis 
HQ100, Warnsystem
Hochwasserschutzanlage bis 
HQ100, Warnsystem
Verwendung von Split als Streugut, 
Gleisentwässerung
temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen
Korrekte Bauausführung gemäß 
Richtlinien, Baubegleitung durch 
Sachverständigen
Einhaltung der technischen Regeln 
Regelmäßige Zustandskontrollen, 
Instandhaltungs- und 
Wartungsarbeiten inkl. enstpr. 
Pläne 
Vollständige Entwässerung, 
Redundanzen, Krisenplan, 
sachgerechte Auslegung

Anlage VII.2
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1 - Außerbetriebnahme eines Brunnens
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit 
im Umfeld der Trasse durch 
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h 
Abwasser/Krankheitserreger, 
Beeinträchtigung durch 
wassergefährdende Stoffe
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Verwendung von Split als 
Streugut, 
Gleisentwässerung
1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering
4 Zerstörung der 
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.  
Verunreinigungen u.a.  in den 
Untergrund 
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Vollständige Ent-
wässerung, Redun-
danzen, Krisenplan
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den 
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenen 
u./o. mikrobiologischen Stoffen 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust 
u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit 
Entgleisung neben dem 
abgedichteten Bereich 
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund  inkl. 
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan, 
temporäre 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  (z.B. 
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
ausreichend dimensionierte 
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Einhaltung der technischen 
Regeln 
5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. 
dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
sachgemäß errichtete 
Anlagen/Bauwerke
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Korrekte Bauausführung 
gemäß Richtlinien, 
Baubegleitung durch 
Sachverständigen
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden  
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Dichtungskontrollsystem, 
Sanierung/Erneuerung bei 
Erfordernis
3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
16 Undichtigkeiten des 
Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Korrekte Bauausführung 
gemäß Richtlinien, 
Zustandskontrollen
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
17 Randläufigkeiten zwischen 
Brückenpfeiler/Gründung und 
Untergrund
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Regelmäßige Zustands-
kontrollen, Instandhaltungs- 
und Wartungsarbeiten inkl. 
entspr. Pläne 
3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering
18 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, 
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile, 
Krisenplan
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile, 
Krisenplan
3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das 
Grundwasser reichend
Beeinflussung der 
Grundwasserströmung 
2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 0,8 1,6 gering
21 Verunreinigungen von 
Boden-, Grund- und 
Rohwasser im EZG durch 
Einträge aus Siedlung und 
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung, 
Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Gleisreinigung mit nicht 
wassergefährdenden 
Stoffe, Erfassung in 
Entwässerungssystem
1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,95 0,86
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 
Brunnen
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen und mikrobiellen 
Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW, 
temporäre 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen
Menschliches und technisches Versagen
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Sonstige Ereignisse
Erstellung Krisenplan, 
temporäre 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen

Anlage VII.3
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A9 
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit 
im Umfeld der Trasse durch 
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h 
Abwasser/Krankheitserreger, 
Beeinträchtigung durch 
wassergefährdende Stoffe
3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 1 2 2 1 1 1 1 sehr gering
4 Zerstörung der 
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.  
Verunreinigungen u.a. in den 
Untergrund 
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den 
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust 
u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit 
Entgleisung neben dem 
abgedichteten Bereich 
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  (z.B. 
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
ausreichend dimensionierte 
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. 
dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
sachgemäß errichtete 
Anlagen/Bauwerke
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden  
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
16 Undichtigkeiten des 
Entwässerungssystems, nicht 
vollständige Entwässerung im 
Bereich  Militärringstraße
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
17 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, 
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
18 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
19 Verunreinigungen von 
Boden-, Grund- und 
Rohwasser im EZG durch 
Einträge aus Siedlung und 
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung, 
Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 1 5 5 1 1 1 1 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,05 1,01
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung
temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen
Dichtungskontrollsystem, 
Sanierung/Erneuerung bei 
Erfordernis
Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen und mikrobiellen 
Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung
Hochwasserschutzanlage bis 
HQ100, Warnsystem
Hochwasserschutzanlage bis 
HQ100, Warnsystem
Verwendung von Split als Streugut, 
Gleisentwässerung
Einhaltung der technischen Regeln 
Korrekte Bauausführung gemäß 
Richtlinien, Baubegleitung durch 
Sachverständigen
Vollständige Entwässerung, 
Redundanzen, Krisenplan
Redundanzen wichtiger Anlagen 
und Anlagenteile, Krisenplan
Gleisreinigung mit nicht 
wassergefährdenden Stoffen, 
Erfassung in 
Entwässerungssystem
Regelmäßige Zustandskontrollen, 
Instanthaltungs-/ 
Wartungsarbeiten, Entwässerung 
im Bereich Miltärringstraße
Redundanzen wichtiger Anlagen 
und Anlagenteile, Krisenplan
Sonstige Ereignisse

Anlage VII.4
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A9 - Außerbetriebnahme eines Brunnens
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW M1 M2 SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit 
im Umfeld der Trasse durch 
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h 
Abwasser/Krankheitserreger, 
Beeinträchtigung durch 
wassergefährdende Stoffe
3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage 
bis HQ100, Warnsystem 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Verwendung von Split als 
Streugut, 
Gleisentwässerung
1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering
4 Zerstörung der 
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.  
Verunreinigungen u.a. in den 
Untergrund 
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Vollständige Ent-
wässerung, Redun-
danzen, Krisenplan
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den 
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust 
u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit 
Entgleisung neben dem 
abgedichteten Bereich 
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan, 
temporäre 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  (z.B. 
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
ausreichend dimensionierte 
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Einhaltung der technischen 
Regeln 
5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. 
dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW,  Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
sachgemäß errichtete 
Anlagen/Bauwerke
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Korrekte Bauausführung 
gemäß Richtlinien, 
Baubegleitung durch 
Sachverständigen
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden  
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Dichtungskontrollsystem 
Sanierung/Erneuerung bei 
Erfordernis
3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
16 Undichtigkeiten des 
Entwässerungssystems, nicht 
vollständige Entwässerung im 
Bereich  Militärringstraße
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Regelmäßige Zustands-
kontrollen, Instand-
haltungs-/Wartungs-
arbeiten, Entwässerung im 
Bereich Miltärringstraße 
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
17 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, 
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile, 
Krisenplan
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
18 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Redundanzen wichtiger 
Anlagen und Anlagenteile, 
Krisenplan
5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
19 Verunreinigungen von 
Boden-, Grund- und 
Rohwasser im EZG durch 
Einträge aus Siedlung und 
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung, 
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Gleisreinigung mit nicht 
wassergefährdenden 
Stoffe, Erfassung in 
Entwässerungssystem
1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,05 0,86
Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
dauerhafte Außerbetriebnahme 
von 1 Brunnen dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW, 
temporäre 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen
Menschliches und technisches Versagen
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Sonstige Ereignisse
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen und mikrobiellen 
Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung
Erstellung Krisenplan, 
temporäre 
Außerbetriebnahme von 
Brunnen
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung

Anlage VII.5
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1a
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt      
SA x EW
Rang Vulnerabilität 
Grundwasser
Vulnerabilität 
Rohwasser
Risiko für 
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit 
im Umfeld der Trasse durch 
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische 
Verunreinigungen sowie Einträge 
von Schadstoffen in die Baugrube 3 2
6 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h 
Abwasser/Krankheitserreger, 
Beeinträchtigung durch 
wassergefährdende Stoffe
3 2 6 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s 
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering
4 Zerstörung der 
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.  
Verunreinigungen u.a. in den 
Untergrund 
4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a. 
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der 
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den 
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke 
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und 
dadurch Schadstoffeintrag in den 
Untergrund 
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, 
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden 
u./o. mikrobiologischen Stoffen 
durch verbrannten Baustoff u./o. 
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des 
Grundwassers durch Schadstoffe 
im Boden 
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toff-verlust 
u./o. sonstigen Austreten von 
wassergefährdeten Stoffen
Einträge von Schadstoffen und 
Absickerung in den Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering
Erstellung Krisenplan
4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit 
Entgleisung neben dem 
abgedichteten Bereich 
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der 
Oberflächenabdeckung und somit 
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering
Katastrophenplan 
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung, 
Konstruktion oder 
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der 
Bauwerke und der Infrastruktur  (z.B. 
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
ausreichend dimensionierte 
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. 
dadurch Undichtigkeiten der 
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in 
den GW-Fluss durch nicht 
sachgemäß errichtete 
Anlagen/Bauwerke
4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden  
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
16 Undichtigkeiten des 
Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
17 Randläufigkeiten zwischen 
Brückenpfeiler/Gründung und 
Untergrund
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering
18 Ausfall von Infrastrukturen 
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, 
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von 
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen in den Untergrund inkl. 
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das 
Grundwasser reichend
Beeinflussung der 
Grundwasserströmung 
2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 0,8 1,6 gering
21 Verunreinigungen von 
Boden-, Grund- und 
Rohwasser im EZG durch 
Einträge aus Siedlung und 
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung, 
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden 
und/oder  mikrobiologischen 
Stoffen in Boden und 
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,56 0,84
Risikoabschätzung                                                                                                                                         
nach Maßnahmenumsetzung
Nr. Maßnahmen zur 
Risikobeherrschung
Erstellung Krisenplan, 
Notverbund mit 
benachbarten WW
temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung                                                          
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung                                                                                       
Rohwasser
Risikobeherrschung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Hochwasserschutzanlage bis 
HQ100, Warnsystem
Hochwasserschutzanlage bis 
HQ100, Warnsystem
Verwendung von Split als Streugut, 
Gleisentwässerung
Vollständige Entwässerung, 
Redundanzen, Krisenplan
Sonstige Ereignisse
Redundanzen wichtiger Anlagen 
und Anlagenteile, Krisenplan
Redundanzen wichtiger Anlagen 
und Anlagenteile, Krisenplan
Gleisreinigung mit nicht 
wassergefährdeten Stoffe, 
Erfassung in 
Entwässerungssystem
Menschliches und technisches Versagen
Einhaltung der technischen Regeln 
Korrekte Bauausführung gemäß 
Richtlinien, Baubegleitung durch 
Sachverständigen
Einträge von wassergefährdenden 
Stoffen und mikrobiellen 
Verunreinigungen in den 
Untergrund inkl. Absickerung
Dichtungskontrollsystem, 
Sanierung/Erneuerung bei 
Erfordernis
Korrekte Bauausführung gemäß 
Richtlinien, Baubegleitung durch 
Sachverständigen
Regelmäßige Zustands-kontrollen, 
Instandhaltungs- und 
Wartungsarbeiten inkl. entspr.. 
Pläne

Seite 1 von 3  Stand 09/2020 
 
Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten  
in der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt  
- Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) - 
Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Trinkwasserversorgung. Deshalb ist bei 
Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten eine besondere Sorgfalt aller am Bauvorhaben Beteili gten 
zum Schutze von Boden, Grundwasser erforderlich. 
Zu diesem Zweck ist in den Wasserschutzgebieten für die Zeit der Bauausführung - entsprechend 
den Regelungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen und den gesetzlichen und 
allgemeinen Anforderungen zum Boden und Grundwasserschutz - Folgendes besonder s zu 
beachten: 
Allgemeines 
Gefährdungshaftung: Für Schäden die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern 
oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit der Handlung oder 
einem Verschulden – der Verursacher (Gefährdungshaftung gem. § 89 Wasserhaushaltsgesetz) 
Verantwortlicher: Für die Baumaßnahme ist ein Verantwortlicher für alle im Sinne des 
Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen zu benennen und a uf 
dem Alarmplan (siehe Anlage) aufzunehmen. 
Belehrung: Die Mitarbeiter und Verantwortlichen der eingesetzten Firmen sind vom 
verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für Baumaßnahmen in  
Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Belehrung ist eine Niederschrift anzufertigen. 
Alarmplan: Es ist ein Alarmplan (siehe Anlage) auszuhängen, über den alle am Bau 
Beschäftigten zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd 
zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein. 
Meldung: Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines 
Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem Alarmplan erfolgen. 
Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des 
Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen sofort eingeleitet werden. 
Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einvernehmen mit der IWA zu 
erfolgen. 
Zustimmung: Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und 
Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor Baubeginn die Zustimmung 
der IWA einzuholen. 
Umgang mit wassergefährdenden Stoffe 
Lagerung: Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (z. B. in dichter Wanne 
aus geeignetem Material), dass eine Verunreinigung des Bodens nicht zu erwarten ist. 
Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf befestigtem und 
dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutzvorrichtungen (z. B. Wannen) aufzustellen. 
Hilfsmittel für den Notfall: Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem 
Ölen, Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (z. B. Ölbindemittel).

Seite 2 von 3  Stand 09/2020 
 
Das Betanken, Reparieren und Abschmieren  von Maschinen und Fahrzeugen im Bereich von 
Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, bei de nen mit 
Ölverlusten nicht zu rechnen ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch 
abbaubarem Öl befüllt ist. 
Kontrolle: Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich 
durch einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu  
prüfen. 
Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur 
Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind vorzugsweise auf 
wasserundurchlässiger und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen. 
Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und auf Straßen sind nicht 
zulässig. 
Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung 
der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss 
zu beantragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur 
Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. 
Bauarbeiten/Baustoffe 
Baustoffe: Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von denen bei oder 
nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung des Untergrundes oder der Gewässer 
zu erwarten ist (Schalungsöle, Betonzusatzmittel, Vergussmassen usw.). 
Verfüllmaterialien: Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene 
Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im Übrigen darf nur 
unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmaterial (z. B. Schotter, Kies) verwendet werden. 
Zustimmung: Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei der 
Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien bestehen, so ist zunächst eine 
Verwendung von nachweislich unschädlichen Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, 
dürfen entsprechende (Bau-)Stoffe nur nach Zustimmung durch die IWA verwendet werden. 
Recyclingmaterialien: Die Verwendung von Recyclingmaterialien (z. B. aufbereiteter Bauschutt 
(RCL), Schlacken, Hüttensanden) ist in den Wasserschutzzonen I, II, III und IIIA verboten. 
In Wasserschutzzonen IIIB sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche 
Erlaubnis der IWA erforderlich. 
Betonreste: Überschüssiger Beton ist schadlos (z. B. in einem flüssigkeitsdichten Container) zu 
entsorgen. 
Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen ist von den Baugruben 
fernzuhalten. 
Schutz des gewachsenen Bodens: Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass 
die gewachsenen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt werden, weil diese 
einen besonderen Schutz des Grundwassers gewährleisten. 
Winterbetrieb: Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streugut zu 
verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt). 
Die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen 
Gefahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig.

Seite 3 von 3  Stand 09/2020 
 
Alarmplan 
 
Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffe n 
(kurz Öl- und Giftunfälle), können zu erheblichen Umweltschäden und Gefahren für die 
Allgemeinheit führen. 
Zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der 
öffentlichen Kanalisation und Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgem einheit, 
müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich 
Gegenmaßnahmen getroffen werden. 
Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 122 Absatz 3 des Landeswassergesetzes des Landes 
Nordrhein-Westfalen (LWG) unverzüglich der zuständigen Umweltschutzbehörde, der 
Polizei oder der Feuerwehr anzuzeigen. 
 
Feuerwehr ................................ 0221 / 9748 - 0 
Notruf ........................................ 112  
 
Polizei ....................................... 0221 / 229 - 1 
Notruf ........................................ 110  
 
 
Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt 
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) 
Willy-Brandt-Platz 2;  50679 Köln 
 
 ................................................. 0221 / 221 - 24935  
 ................................................. 0221 / 221 - 23558  
 ................................................. 0221 / 221 - 24645  
 FAX .. 0221 / 221 - 24686  
 
 
RheinEnergie AG ...................... 0221 / 178 - 0 
                             ..........  0221 / 178 - 1415  
 
 
außerhalb der Dienstzeit:  
 
über die Berufsfeuerwehr ......... 0221 / 9748 - 0 
Notruf ........................................ 112  
 
 
Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und 
Vorsorgemaßnahmen für diese Baumaßnahme: 
 
 
Name, Vorname, Telefon 
Dieser Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd  
zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht werden.

Anlage 10.01 - Anlage_I_Übersichtslageplan

1523 Zeichen

Plankopf in diese
Ecke einpassen
Brunnen_Hochkirchen
Alternave 1
Allternave 9
Alternave 10
Wasserschutzgebiet Zone II
Legende
Dateiname: Köln-Rondorf - Gefährdungsbeurteilung Stadtbahn - MuP/Projektstruktur/08_GIS/PDFEPSG: 25832 ETRS89 / UTM Zone 32N Kartengrundlage: openstreetmap.org
Bearbeitung:
AUFTRAGNEHMER:
Datum:
 Plankopf in diese
Ecke einpassen
AUFTRAGGEBER:
Gefährdungsbeurteilung für die Alternaven A1, A9 und A10
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Brunnen_Hochkirchen
Alternave 1
Allternave 9
Alternave 1a
Wasserschutzgebiet Zone II
Legende
Dateiname: Köln-Rondorf - Gefährdungsbeurteilung Stadtbahn - MuP/Projektstruktur/08_GIS/PDFEPSG: 25832 ETRS89 / UTM Zone 32N Kartengrundlage: openstreetmap.org
Dr.-Ing.  B. Starke
Maßstab:
Mull und Partner
Ingenieurgesellscha: mbH
Widdersdorfer Straße 190
50825 Köln
25.10.2022
Anlage 1: Übersichtslageplan
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Dezenat III - Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Links:    1:12.500
Rechts: 1:100.000
Bearbeitung:
AUFTRAGNEHMER:
Datum:
AUFTRAGGEBER:
Gefährdungsbeurteilung für die Alternaven A1, A9 und A1a
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Dr.-Ing.  B. Starke
Maßstab:
Mull und Partner
Ingenieurgesellscha: mbH
Widdersdorfer Straße 190
50825 Köln
17.11.2022
Anlage I: Übersichtslageplan
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Dezenat III - Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Links:    1:12.500
Rechts: 1:100.000
Anlage 10.01

Anlage 6.05 - A9 Lageplan 1

7670 Zeichen

7444184
Reitweg
Weg
WegWeg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
TCA
MEME
L40L41
L42L43
L44
L45
L46
L47L48
6162636465
899091
4748495051525354555657585960
79808182838485868788
46
6667
6970717273
68
7475
7776
9293
9596
94
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
78
97110
18 Ladestellenfür E-Bikes
Lüftung 1Ebene -1
Lüftung 2Ebene -1
Lüftung 3Ebene -1
Lüftung 4Ebene -1
Lüftung 5Ebene -1
Notentwässerung DN 200über OK Gelände 1,20m
Schrammbord-Markierung
WC,seiten-verstellbar:900/1950/210
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
RinneRinne
Aussteifung WA 01/E-I
Aussteifung WA 01/M-Q
Aussteifung WA 05/P-S
Aussteifung WA A/01-02
Aussteifung WA T/01-03
VK Decke
VK Pflaster
VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke
VK Stahlbeton
VK Decke
VK Pflaster
VK Stahlbeton
VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke
VK Decke
VK DeckeVK Wandvorlage Stützen
VK Decke
VK UG Aussenwand= Kante Platzfläche
VK Pflaster= VK Aukkantung
VK Pflaster = VK Aufkantung
16 Stg185/274 Stg185/27
Rinne 2,5% Gefälle
2,5% Gefälle  2,5% Gefälle
  2,5% Gefälle  2,5% GefälleVK Pflaster= VK Aukkantung
Rinne
Aussteifung WA D/02-04
Rinne
Luftraum fürInstallationen
Luftraum fürInstallationen
nachoben
nachoben
KVB-Anzeigetafelfür Abfahrtszeiten
3 Ladestellenschränkeà 6 BoxenRegenwasserhebeanlage:vertikale Leitungsführung(ca. 0,50m überRückstauebene)
Öffentliche GrünflächeSportanlage-Tennisanlage
RETTUNGSWEG
2.RETTUNGSWEGFahrradbereich
RETTUNGSWEG
3,8% Gefälle2,5% Gefälle
RETTUNGS-WEG
Dehnfuge
Dehnfuge
±0,00m50,75m ü. NNAUSFAHRT
-2,605m-0,775m
+0,32m
4 Stg166/27
AblaßschachtTrafoRheinenergiemin. 2,00 x 1,50 m
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN
+0,16m50,91m ü. NN
+0,16m50,91m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN
+50,76m ü. NN
+50,61 ü. NN
-1,75m-1,75m+49,00m ü. NN
+48,80m ü. NN+49,65m ü. NN
-1,96m+48,79m ü. NN
+50,47m ü. NN+49,68m ü. NNOK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NN
OK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NN
OK = -1,25m / 49,5m ü. NN
EINFAHRT
EINGANG
GleichstromanalageStreckeSPP.Kurz-schließer
Unterverteilung
BatterieMelde-feldBlitz-schutz
Heizung HeizungStreckeSPP.StreckeSPP.StreckeSPP.Einspeise-feldRückleiter-feld
ErdungsbatterieTisch-wagenHeizungTelefon
RE-ZählerK07K06K05K04K03K02K01
GL.1GL.2
P+R-PaletteStand: 28.11.2017± 0,00 = 50,75m.ü.NN
EingangB+R
Planung Tennisanlage und Vereinsheim über Amt 52.Darstellung nur nachrichtlich.
503,6610,973,6618,2949,00
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
 R=∞ 15+895,45GG
Abfall
Abfall
Abfall
Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts
AWT
Wartehalle 4,0x1,0 (1,6)ohne WerbetafelSIAWerbeträger Bestand
FKAV
IV X
 Lehne
 Lehne
X
X X
X
IV X
X
5739/1
2,5%
2,5%
Ausfahrt±0,00
WinkelstützwandStützwand
Geplante Baumstandortein Abstimmung mit Freianlagenplanung
BUS
BUS
BUSBUS
MS-H 400/20
HE-M 320
HE-M 320
HE-M 320
HE-M 320
R35R36R37(entfällt)W II8,00
Ausbaugrenze
Hst. Rondorf Mitteca. 2700mca. 400mHst. ArnoldshöheHst. Ahrweilerstraße
0,3513,49
A = 67.082
R = ∞0+844.751A = 31.623A = 31.623
UAUE
0+834.751R = 100R = 1000+822.179A = 31.623A = 31.623
UEUA
0+812.179A = 31.623A = 31.623
UAUE
0+802.179R = 100R = 1000+778.570A = 31.623A = 31.623
UEUA
0+768.570R = ∞R = ∞0+739.320A = 26.458A = 26.458
UAUE
0+729.320R = 70
R = 700+619.082A = 26.458A = 26.458UEUA0+609.082R = ∞R = ∞0+599.082A = 67.082A = 67.082UAUE0+584.082R = 300R = 3000+572.306A = 67.082A = 67.082UEUA0+557.306A = 67.082UAUE0+542.306R = 300R = 3000+528.716A = 67.082A = 67.082
UEUA0+513.716R = ∞R = ∞0+500.000R = ∞
R = ∞0+836.059A = 31.623A = 31.6230+826.059R = 100R = 1000+813.339A = 31.623A = 31.6230+803.339A = 31.623A = 31.6230+793.339R = 1000+770.323A = 31.623A = 31.6230+760.323R = ∞R = ∞0+735.589A = 26.458A = 26.4580+725.589R = 70
0+614.4160+604.416
R = ∞0+500.000R = ∞
A=31.623lU=10.000ve v=25aq=0.482u=0r=100.000A=31.623lU=10.000A=31.623lU=10.000ve v=25aq=0.482u=0r=100.000A=31.623lU=10.000A=26.458lU=10.000
ve v=20aq=0.441u=0r=70.000
r=100.000u=0lU=10.000A=31.623aq=0.482ve v=25lU=10.000A=31.623lU=10.000A=31.623r=100.000u=0aq=0.482ve v=25lU=10.000A=31.623lU=10.000A=26.458
r=70.000u=0aq=0.441ve v=20
lU=10.000A=26.458
lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082
a = -0.025L = 20.000ra = 2000.00091101A-16.000 ‰154.941 m-6.000 ‰361.487 mNW=47.375km 1+079.512a = 0.024L = 20.000ra = 2083.33391101A-6.000 ‰361.487 m-15.600 ‰147.994 mNW=49.544km 0+718.025
a = -0.151L = 49.200ra = 2000.00091101A-15.600 ‰147.994 m+9.000 ‰60.711 mNW=51.852km 0+570.030
a = 0.023L = 20.000ra = 2222.22191101A+9.000 ‰60.711 m0.000 ‰58.813 mNW=51.306km 0+509.319
B
B
UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE
UEUAR = 70A = 26.458A = 26.458R = ∞lU=10.000A=26.458   A   A
4,003,503,503,953,503,25
16,05752,504,00507,2511,608,024,36
Plangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum VerteilerkreisSicherung mit LSABushaltestelle verlegt
Anschluss 3. BA
Plangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum P+RPlangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum P+R
Bahnsteig
FF B LBRasen hochliegendFlächenversickerung65.994 mRampe
FF B GTPADSKanalanschluss35.000 m
FF B LBRasen hochliegendFlächenversickerung60.850 m
FF B GTPADSKanalanschluss54.250 m
Rasen hochliegendFF B LBFlächenversickerung84.400 mGleisquerungADSRasen hochliegendFF B GTPADSKanalanschluss19.500 m
Rasen hochliegendZ-QuerungADS Rasen hochliegendZ-QuerungADS
Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang)
Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang)
Gasstation mit Zufahrt
Vorfluter Südmit EinstiegsschächtenThyssengas LeitungRückbau
R = 100
MarienburgRondorf
Blatt 2
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:
---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gStadtBahn SüdVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
XXX
MTIBHEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022
57VOVLP1001aP28.07.2021500LageplanAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Vorzugsvariante Blatt 1/5 
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmal
Flurstücksgrenze
BaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan
12345

Anlage 6.17 - D2 Lageplan 4

4743 Zeichen

18
An der Brühler Straße
Brühler Landstraße
Brühler Landstraße
Unter dem Kölnberg
Bödingerstr.
Bödingerstr.
Am Kölnberg
Alte Kölnstraße
Am Rondorfer Pfad
Bödingerstr.
Meschenich
Tennisplatz
380 kV
Am Buchelrott
380 kV
10546164
10881
456
1125,005,0010,00
Evonik Leitung
Evonik Leitung
36,0036,0072,0033,0033,0066,0024,0024,0048,00775142,00Amprion Leitung
Amprion LeitungAmprion Leitung
Amprion Leitung 4511Amprion Leitung 4215
TS 1276TS 1275VM 77 Nord-West-Ölleitung LeitungDN 710
1,506,001,857,311,700,752,002,503,503,503,502,502,502,50
Entsiegelung Bödinger Straße
Darstellung der Entflechtungsstraßenachrichtlich (überholter Planungsstand)
StadtbahnUnterquerung der FreileitungstrassenAmprionStadtbahnÜberquerung der MineralölleitungNWO
StadtbahnÜberquerung der EthylenleitungEvonik
445485
2,044,004,963,503,503,503,50501,753,50
Anschluss an die geplanteRadtrasse von StraßenNRW aufder ehem. Brühler Landstraße
6+7006+6006+5006+4006+3006+2006+1006+0005+900
5+850.0005+900.0005+950.0006+000.0006+050.0006+100.0006+150.0006+200.0006+450.0006+500.0006+550.0006+600.0006+650.0006+700.000a = -0.076L = 34.800ra = 2000.000101A+7.000 ‰169.190 m+24.400 ‰89.672 mNW=58.498km 6+592.409a = -0.176L = 133.030ra = 12550.000101A+24.400 ‰89.672 m+35.000 ‰121.521 mNW=56.310km 6+502.737a = 0.441L = 84.000ra = 2000.000101A+35.000 ‰121.521 m-7.000 ‰271.462 mNW=52.056km 6+381.217a = -0.009L = 12.000ra = 2000.000101A-7.000 ‰271.462 m-1.000 ‰868.235 mNW=53.957km 6+109.755
6,7+48.114 Abschnitt E69.0 mGleiswechsel
132.2 mLeitungsschutzzone10.3 mLeitungsschutzzone
Flächenversickerung
1346.5 mSchO1346.5 mSchotter
6+785.795 BÜ
6+107.843 NWO6+082.831 Amprion6+027.595 Amprion5+944.384 EvonikR = ∞6+758.455A = 139.75A = 139.75UAUE6+695.252R = 310R = 3106+145.958A = 139.75A = 139.75UEUA6+082.743A = 109.087A = 109.087UAUE6+054.812R = 425 lU=63.000A=139.7501:700
r=310.000u=90aq=0.631ve=70lU=63.000A=139.7501:700lU=28.000A=109.0871:700
R = ∞6+746.525A = 133.991A = 133.991UAUE6+689.367R = 314.1
R = 314.16+132.873A = 140.779A = 140.779UEUA6+069.776A = 108.643A = 108.643UAUE6+041.733R = 420.9
1:635A=133.991lU=57.159
ve=70aq=0.615u=90r=314.1001:701A=140.779lU=63.0971:701A=108.643lU=28.043D
D
0,50
Bankett
3,00
Fahrbahn
0,50
Bankett
0,15
Böschung
1,50
Mulde
2,36
Böschung
0,30
Bankett
0,70
Kabeltrasse
7,30
Bahnkörper
0,70
Kabeltrasse
0,30
Bankett
3,00
Böschung
1,50
Mulde
21,81
Gesamt
1,61
Böschung
1,00
Mulde
1,50
Bankett
8,00
Fahrbahn
1,75
Grünfläche
3,50
Geh- Radweg
1,50
Bankett
1,00
Mulde
1,99
Böschung
21,85
Gesamt
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_a_P_Abgabe 6.9..dwg
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdXXXMNAPHEMNA27.08.202114.10.202116.09.202261VOVLP1004bP14.10.20211000LageplanAlternative D Vorzugsvariante (V4)Vorzugsvariante Blatt 4/4 
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan
1234

Anlage 6.08 - A9 Lageplan 4

5226 Zeichen

3
Gärtnerei
4
308
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone II
W I
W I
W II
Plangleiche Querung der Trasse
mit dem Geh- und Radweg
(Z-Übergang)
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone II
R = 7000
R = 600
2+804.186
A = 109.545A = 109.545
2+784.186
R = ∞
R = ∞
2+703.898
R = 7000
2+681.973
R = ∞R = ∞
2+671.973
R = 7000R = 7000
2+650.047
R = ∞
R = ∞
2+564.729
A = 111.355A = 111.355
2+544.729
R = 620
R = 620
2+299.596
A = 111.355
A = 111.355
2+279.596
R = ∞
A = 109.545R = ∞
R = ∞
2+703.898
R = 7000R = 7000
2+681.973
R = ∞R = ∞
2+671.973
R = 7000R = 7000
2+650.047
R = ∞
R = ∞
2+564.729
A = 111.355A = 111.355
2+544.729
R = 620
R = 620
2+299.596
A = 111.355
A = 111.355
2+279.596
R = ∞
R = 600
2+804.186
A = 109.545
2+784.186
R = 600
2+804.973
A = 109.545A = 109.545
2+784.973
R = ∞
R = ∞
2+704.615
R = 7000R = 7000
2+682.689
R = ∞R = ∞
2+672.689
R = 7000R = 7000
2+650.763
R = ∞
R = ∞
2+566.430
A = 111.355A = 111.355
2+546.430
R = 620
R = 620
2+301.297
A = 111.355
A = 111.355
2+281.297
R = ∞
-40.000 ‰
188.730 m
a = -1.600
L = 160.000
ra = 2000.000
91101A
-40.000 ‰
188.730 m+40.000 ‰
193.739 m NW=60.830km 2+787.586
a = 0.399
L = 79.900
ra = 2000.000
91101A
+40.000 ‰
193.739 m+0.050 ‰
776.574 m
NW=53.080km 2+593.847
ve v=70
aq=0.630
u=0
r=600.000
A=109.545
lU=20.000
ve v=70
aq=0.054
u=0
r=7000.000
ve v=70
aq=0.054
u=0
r=7000.000
A=111.355
lU=20.000
ve v=70
aq=0.610
u=0
r=620.000
A=111.355
lU=20.000
r=600.000
u=0
aq=0.630
ve v=70lU=20.000
A=109.545r=7000.000
u=0
aq=0.054
ve v=70
r=7000.000
u=0
aq=0.054
ve v=70
lU=20.000
A=111.355
r=620.000
u=0
aq=0.610
ve v=70
lU=20.000
A=111.355
UEUA
BEBABEBA
UAUE
UE
UA
BEBABEBA
UAUE
UE
UA BEBABEBA
UAUE
UE
UA
Plangleiche Querung der Trasse
mit dem Geh- und Radweg
(Z-Übergang)
Plangleiche Querung der Trasse
mit dem Reitweg (Höhenbegrenzung)
Querung Wasserleitung
DN 1300
Querung Wasserleitung
DN 500
Kanalanschluss
1353.000 m
Z-Querung
ADS
Schotter
Z-Querung
ADS
Schotter
Brücke
ohne
SchO
FF
Stützmauer
UE
UEUA
UA
WSZ I 15x15 Meter
Brunnen HO12.W
Marienburg
Rondorf
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg
Blatt 3
Blatt 5
Xref P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative A9\xref_Planung_TeilD.dwg
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln Stadt Köln
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
www.lindschulte.de
50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
Fax: 0221 / 925812-7
Tel.: 0221 / 925812-0
Ingenieurgesellschaft mbH
XXX
MTI
BHE
MNA
05.07.2021
20.07.2021
16.09.2022 
57 V OV LP 1004 a P
28.07.2022
1000
Lageplan
Alternative 9 Vorzugsvariante (V1)
Vorzugsvariante Blatt 4/5
Amt 692 Amt 692/4
StadtBahn Süd
Legende
Stadtbahntrasse
Gehweg
Radweg
Grünfläche Planungen Dritter
Altlasten
Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Schutzstreifen
Straßen NRW
WSZ II
WSZ III
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Haltestelle
Entwässerungsmulde
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Einschnittsböschung
B-Plan
1
2
3 4 5

Anlage 21 - Auszug Verkehrsausschuss und Umweltausschuss 21.03.2023

9525 Zeichen

Anlage 21 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 22.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Gemeinsame Sondersitzung 
des Verkehrsausschusses und des Ausschusses Klima, Umwelt und 
Grün vom 21.03.2023  
öffentlich  
1.1 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla-
nung 
3065/2022 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 
AN/0380/2023 
 
 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, 
Die Linke. und Volt vom 21.03.2023 
AN/0507/2023 
 
Nach Vorführung eines kurzen Erklärfilms, in dem das Projekt StadtBahn Süd vorge-
stellt wird, bedanken sich die Fraktionen nachdrücklich bei der Verwaltung und den 
externen Gutachtern für die sehr gute Arbeit und Transparenz im Zusammenhang mit 
dieser gelungenen Verwaltungsvorlage; es sei ein langer Prozess gewesen. Anschlie-
ßend nehmen die verkehrs- und umweltpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen 
Stellung zu den eingereichten Änderungsanträgen. Hierbei wird deutlich herausge-
stellt, dass die Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft, den Bürgervereinen 
und der Bezirksvertretung Rodenkirchen sehr ernst genommen und im vorliegenden 
Änderungsantrag aufgegriffen wurden. Die Ausschussmitglieder betonen, dass es 
dennoch zügig weiter gehen müsse und auch die Ergänzungen und Prüfaufträge des 
Änderungsantrages – hier insbesondere die Prüfung des „Kurztunnels“ - zu keiner 
weiteren Verzögerung im Verfahren führen dürfen, wenngleich die Prüfung natürlich 
fundiert sein müsse, da ein Kurztunnel offensichtlich den geringsten Eingriff mit sich 
bringe.  
 
Die Sperrung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ sei erkennbar alternativlos; über 
den Zeitpunkt müsse jedoch zu einem späteren Zeitpunkt befunden werden.  
 
Seitens der FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass er seinen Änderungsantrag 
aufrecht erhalte; sollte dieser abgelehnt werden, möchte er eine Ergänzung des Punk-
tes d im Antrag AN/0507/2023 wie folgt beantragen:

2 
 
 „Alternativ ist die Errichtung einer E-Tankstelle an der Stelle der bisherigen Tankstelle 
zu prüfen.“ 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0380/2023): 
 
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
c. Auf die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des moto-
risierten Verkehrs wird verzichtet. Nötige Maßnahmen zum besseren Schutz des 
Grundwassers sind ggf. zu ergreifen. 
d. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Pächter für eine Umwandlung der Tankstelle 
in eine große Stromtankstelle für Elektroautos zu gewinnen. 
 
Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig abge-
lehnt 
 
Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich abgelehnt gegen die 
FDP-Fraktion  
 
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU, SPD, Die Linke. und Volt, AN/0507/2023): 
 
In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll 
 
c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasser-
werkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den 
damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert 
Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. 
d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen 
Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah 
erfolgen. 
e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entscheidung 
vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu berücksichtigen. 
f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, sowie 
das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird.  
 
Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig zuge-
stimmt 
 
Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich zugestimmt gegen die 
FDP-Fraktion 
 
 
3. Beschluss (mündliche Ergänzung der FDP-Fraktion): 
 
Punkt d soll wie folgt ergänzt werden 
 „Alternativ ist die Errichtung einer E-Tankstelle an der Stelle der bisherigen Tankstelle 
zu prüfen.“ 
 
Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig abge-
lehnt 
 
Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich abgelehnt gegen die 
FDP-Fraktion

3 
 
 
 
4. Geänderter Beschluss:  
 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu be-
schließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab-
schnitt  für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung 
Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alterna-
tive 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, 
das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Aus-
schreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbetei-
ligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, 
deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kos-
tenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leis-
tungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. 
 
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende 
des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das 
Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbar-
keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie 
die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere 
P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Be-
darf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten 
bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 
Mio. € brutto. 
 
In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen soll 
 
c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im 
Wasserwerkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn 
Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung 
der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden.  
 
d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer 
kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich 
wird, zeitnah erfolgen. 
 
e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entschei-
dung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu be-
rücksichtigen. 
 
f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, so-
wie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

4 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab-
schnitt  für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung 
Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alterna-
tive 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, 
das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Aus-
schreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbetei-
ligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, 
deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kos-
tenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leis-
tungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. 
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende 
des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das 
Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbar-
keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie 
die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere 
P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Be-
darf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten 
bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 
Mio. € brutto. 
 
In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen soll 
 
c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im 
Wasserwerkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn 
Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung 
der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden.  
 
d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer 
kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich 
wird, zeitnah erfolgen. 
 
e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entschei-
dung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu be-
rücksichtigen. 
 
f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, so-
wie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 6.09 - A9 Lageplan 5

5698 Zeichen

12
B.-Plan 67385/04
II
237
Spielplatz
Spielplatz
offene Spielwiese
91m²
Anschluss Abschnitt D
(KM 3+875.415)
Hst. Rondorf Mitte
ca. 620mca. 2700
Hst. Rondorf Nord
Hst. Arnoldshöhe
FF B LB
Rasen hochliegend
Flächenversickerung
355.000 m
3,10
E
E
R = ∞
3+457.761
R = ∞R = ∞
3+319.797
A = 98.742A = 98.742
3+304.797
R = 650R = 650
3+285.464
A = 98.742A = 98.742
3+270.464
A = 98.742A = 98.742
3+255.464
R = 650R = 650
3+236.131
A = 98.742A = 98.742
3+221.131
R = ∞
R = ∞
3+117.131
A = 105.119A = 105.119
3+100.131
R = 650R = 650
3+087.248
A = 105.119A = 105.119
3+070.248
A = 105.119A = 105.119
3+053.248
R = 650R = 650
3+040.364
A = 105.119A = 105.119
3+023.364
R = ∞R = ∞
2+983.638
A = 109.545A = 109.545
2+963.638
R = 600
R = ∞
3+319.797
A = 98.742A = 98.742
3+304.797
R = 650R = 650
3+285.464
A = 98.742A = 98.742
3+270.464
A = 98.742A = 98.742
3+255.464
R = 650R = 650
3+236.131
A = 98.742A = 98.742
3+221.131
R = ∞
R = ∞
3+117.131
A = 105.119A = 105.119
3+100.131
R = 650R = 650
3+087.248
A = 105.119A = 105.119
3+070.248
A = 105.119A = 105.119
3+053.248
R = 650R = 650
3+040.364
A = 105.119A = 105.119
3+023.364
R = ∞R = ∞
2+983.638
A = 109.545A = 109.545
2+963.638
R = 600
R = ∞
R = ∞
3+459.830
R = ∞
R = ∞
3+321.868
A = 98.742A = 98.742
3+306.868
R = 650R = 650
3+287.535
A = 98.742A = 98.742
3+272.535
A = 98.742A = 98.742
3+257.535
R = 650R = 650
3+238.202
A = 98.742A = 98.742R = ∞
3+223.202
3+119.202
A = 105.119A = 105.119
3+102.202
R = 650R = 650
3+089.318
A = 105.119A = 105.119
3+072.318
A = 105.119A = 105.119
3+055.318
R = 650R = 650
3+042.434
A = 105.119A = 105.119
3+025.434
R = ∞R = ∞
2+984.425
A = 109.545A = 109.545
2+964.425
R = 600
91101A
-7.000 ‰
55.300 m
SO=50.982km 3+459.117
a = -0.049
L = 28.000
ra = 2000.000
91101A
-7.000 ‰
229.172 m+7.000 ‰
126.051 m
NW=51.370km 3+403.818
a = 0.017
L = 20.000
ra = 2857.145
91101A
+7.000 ‰
126.051 m0.000 ‰
179.990 m
NW=50.487km 3+277.767
a = 0.132
L = 46.000
ra = 2000.000
91101A
0.000 ‰
179.990 m
-23.000 ‰
121.461 m
NW=50.487km 3+097.777
a = 0.072
L = 34.000
ra = 2000.000
91101A
-23.000 ‰
121.461 m
-40.000 ‰
188.730 m
NW=53.281km 2+976.316
A=98.742
lU=15.000
ve v=50
aq=0.297
u=0
r=650.000
A=98.742
lU=15.000
A=98.742
lU=15.000
ve v=50
aq=0.297
u=0
r=650.000
A=98.742
lU=15.000
A=105.119
lU=17.000
ve v=70
aq=0.582
u=0
r=650.000
A=105.119
lU=17.000
A=105.119
lU=17.000
ve v=70
aq=0.582
u=0
r=650.000
A=105.119
lU=17.000
A=109.545
lU=20.000
ve v=70
aq=0.630
u=0
r=600.000
lU=15.000
A=98.742
r=650.000
u=0
aq=0.297
ve v=50
lU=15.000
A=98.742
lU=15.000
A=98.742
r=650.000
u=0
aq=0.297
ve v=50lU=15.000
A=98.742lU=17.000
A=105.119
r=650.000
u=0
aq=0.582
ve v=70lU=17.000
A=105.119lU=17.000
A=105.119
r=650.000
u=0
aq=0.582
ve v=70
lU=17.000
A=105.119lU=20.000
A=109.545r=600.000
u=0
aq=0.630
ve v=70
1,652,87
3,37
D
D
UAUEUEUAUAUEUEUA
UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE
UAUEUEUAUAUEUEUA
UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE
UAUEUEUAUAUEUE
UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE
UA
Umplanung Neubaugebiet
Umplanung Neubaugebiet
Rampe Bahnsteig Rampe
Schotter
Versickerung
131.000 m
ADS/Pflaster
Kanalanschluss
149.000 m
Rampe Bahnsteig Rampe
Rasen hochliegend
Flächenversickerung
219.110 m
SchO
FF ATS
FF B LB
1,65
Stützmauer
Anpassung vom städtebaulichen Entwurf
für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West
an die Stadtbahnplanung erforderlich.
Marienburg
Rondorf
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg
Blatt 4
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln Stadt Köln
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
www.lindschulte.de
50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
Fax: 0221 / 925812-7
Tel.: 0221 / 925812-0
Ingenieurgesellschaft mbH
XXX
MTI
BHE
MNA
05.07.2021
20.07.2021
16.09.2022 
57 V OV LP 1005 a P
28.07.2022
1000
Lageplan
Alternative 9 Vorzugsvariante (V1)
Vorzugsvariante Blatt 5/5
Amt 692 Amt 692/4
StadtBahn Süd
Legende
Stadtbahntrasse
Gehweg
Radweg
Grünfläche Planungen Dritter
Altlasten
Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Schutzstreifen
Straßen NRW
WSZ II
WSZ III
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Haltestelle
Entwässerungsmulde
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Einschnittsböschung
B-Plan
1
2
3 4 5

Anlage 6.03 - A1a Schnitt 1

2359 Zeichen

Stadtbahntrasse
13,60Betriebsweg zur Überwachungund UnterhaltungEntwässerungsanlagen
Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen
Regelquerschnitt 1Gleistrasse 4,20mkein begl. Rad und GehwegSeitenmastSO über GOK ≥ 1,0 MeterGeländeanschluss
1,00
4,20,25
3,803,803,00,501,702,301,901,701,501,001,75
BAB 555Schnittstelle zur Autobahnweiter abzustimmen
Geländeanschluss bzw. BöschungvariabelHinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich
Grafenberger Allee 29340237 DüsseldorfTel.: 0211. 61 02-01Fax: 0211. 61 02-199
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser: IngenieurgemeinschaftPlanstufe:
------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:XXXVorplanungStadtbahn SüdVerkehrsanlageLopesLopesGünther09.10.23
50VOVSN2001aV09.01.231:50XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019Regelquerschnitt 1Alternative A1a
XXXXXX
Abschnitte A und B
DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
Ingenieurgesellschaft mbHLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de
09.10.2309.10.23
Xxx.09.01.2021Betriebsweg EntwässerungsschächteGün.Lop.a

Anlage 6.20 - D2 Schnitt 3

3542 Zeichen

Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB
in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen
5,0%
Schnitt D
Gleistrasse 3,90m mit Seitengraben
Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50)
Keine Wasserschutzzone
Mittelmast
Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm)
Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm)
5,0%
Längsgefälle Graben zwischen
0,3 bis 3,0 %
Ergänzung nach Erfordernissen durch
• Rigole
• Sickerschlitz
• Sicherschacht
An Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen
Versickerungsgraben
Versickerungsgraben
Gleisschotter
20cm Schottertragschicht
Füllboden 0/45
Kabeltrog 60/70
auf 20 cm Unterbeton
SOK +0,00
SOK +0,20 SOK +0,20
SOK -0,92
SOK -0,60
0,30min. 0,35
min. 0,35
0,20
0,37
Sickerschlitz
2,5%
LONG VEHICLE LONG VEHICLE
LA - MS 25
2,5%
0,50 3,00 0,50
0,15
1,50 2,36
0,30
0,70 7,30 0,70
0,30
3,00 1,50
4,101,65 1,55
2,10 2,00
3,0%
min. 0,40
1,61 1,00 1,50 8,00 1,75 3,50 1,50 1,00 1,9966,45 verkl. auf 5,00
Landwirtschaftlicher Begleitweg
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg
Bodenauftrag
Asphaltdeckschicht
Asphaltbinderschicht
Aspahttragschicht
Frostschutzschicht
Füllboden
Oberboden
Schotterrasen
Beton bewert
Beton unbewert
Schottertragschicht
Bodenabtrag
Gleisschotter
Drainkies
Betonfertigteil
Planumsschutzschicht KG2
Urgelände
Oberbodenabtrag
Planum
Kunsstoffdichtungsbahn
Filter / Trennflies
Planungslinien
Bestandslinien
Hinweis
Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),
Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung
durch KVB
Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln
Planung Beleuchtung durch RheinEnergie
Planung Baumstandorte nachrichtlich
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
StadtBahn Süd
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
XXX
MNA
PHE
MNA
30.09.2021
14.10.2021
01.09.2022
61 V OV SN 1003 a P
14.10.2021
50
Schnitt  
Alternative D Vorzugsvariante (V4)
Querschnitte D
 
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
www.lindschulte.de
50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
Fax: 0221 / 925812-7
Tel.: 0221 / 925812-0
Ingenieurgesellschaft mbH

Anlage 6.02 - A1a Lageplan 2

6232 Zeichen

W
 II
W
 II
W
 II
W
 III
W
 III
W
 III
W
 II
603
320
549
189
3/2
544
529
599
219
553
598
148174
184
190
488
454
548
176
546
629
249
228
202
577
162
371
52
90
221
601
543
542
538
185
179
290
230
476
473
552
647
540
262
627
181
602
110
578
628
624
551
186
630
227
231
2
547
3/1
475
226
645
271
656
641
623
576
591
637
222
178
644
183
539
605
370
54/3
521
294
604
626
440
173
182
188
220
209
10/1
484
530
545
648
477
191
291
486
550
478
187
14
541
248
171
474
180
253
636
600
527
554
229
153
4
513
519
291
277
317
514
518
237
270
914/57
202
703/57
325
276
235
287
204
257
238
209
318
289
210
269
199
258
152
66
323
113
197
79
965
261
193
515
247
38
517
194
242
207
176
215
232
65
326
6
80
274
278
328
114
239
9/1
279
212
206
271
92
195
520
216
640
112
201
246
286
58
280
114
211
314
327
316
205
236
284
340
330
332
213
275
288
5
516 273
321
214
200
196
290
285
243
287
108
192
208
319
67
113
324
248
283
233
331
241
339
142
281
217
240
78
322
198
230
286
203
234
272
292
342
222
288
Optionaler Entfall der Bestandsbrücke
zugunsten einer optimierten Trassierung
wird in der nächsten Planungsstufe geprüft
Neues Brückenbauwerk für
Stadtbahn, Rad- und Gehweg
mir Berücksichtigung der gepl.
Autobahnverbreiterung
0+095
R=70
0+160
R=231
0+247
A=127
 0+317
A=147
0+387
R=309
0+619R=30
 0+628
R=30
 0+635
R=307
0+704
A=147
0+775
0+789A=109
0+809
R=593
0+821
2,5  %
u=140
UE
lu=70    
UA
UA
lu=70    
UE
u=95
UE
lu=70    
UA
UAlu=20    UE
u=0
UA
lu=25    
UE
u=50
UE
lu=25    
UA
R=240
A=129,615
0+966,965
A=129,615
A=144,914
1+36,965
A=144,914
R=300
1+106,965
R=300A=144,914 1+413,774
A=144,914R=∞ 1+483,774
R=∞A=109,545 1+498,909
A=109,545R=600 1+518,909
R=600A=86,603 1+588,528
A=86,603
R=200 1+613,528
R=200
A=70,711
1+775,218
A=70,711
R=∞
1+800,218
R=∞ 1+840,218
R=244,2
A=130,766
0+972,606
A=130,766
A=143,881
1+42,63
A=143,881
R=295,8
1+112,616
R=295,8A=143,39
1+414,4
A=143,39R=∞
1+483,908
R=∞A=110,119
1+499,254
A=110,119R=604,2
1+519,324
R=604,2A=88,424
1+589,378
A=88,424R=204,2
1+614,728
R=204,2
A=71,821
1+780,033
A=71,821
R=∞
1+805,294
r=2000 m
lta=30     m
a=0,225 m
0+944,232
NW=47,624 m
-20,0 ‰
203,357 m
10,0 ‰
269,569 m
r=2000 m
lta=30     m
a=0,225 m
1+213,801NW=50,319 m
10,0 ‰
269,569 m
40,0 ‰
183,015 m
r=2000 m
lta=70     m
a=-1,225 m
1+396,817
NW=57,64  m
40,0 ‰
183,015 m
-30,0 ‰
187,394 m
r=2000 m
lta=25     m
a=0,156 m
1+584,211
NW=52,018 m
-30,0 ‰
187,394 m
-5,0 ‰
256,007 m
1+840,218
NW=50,738 m
-5,0 ‰
256,007 m
0+800
0+810
0+820
0+830
0+840
0+850
0+860
0+870
0+880
0+890
0+900
0+910
0+920
0+930
0+940
0+950
0+960
0+970
0+980
0+990
1+000
1+010
1+020
1+030
1+040
1+050
1+060
1+070
1+080
1+090
1+100
1+110
1+120
1+130
1+140
1+150
1+160
1+170
1+180
1+190
1+200
1+210
1+220
1+230
1+240
1+250
1+260
1+270
1+280
1+290
1+300
1+310
1+320
1+330
1+340
1+350
1+360
1+370
1+380
1+390
1+400
1+410
1+420
1+430
1+440
1+450
1+460
1+470
1+480
1+490
1+500
1+510
1+520
1+530
1+540
1+550
RQ 2
RQ 2
Anschluss
Teilabs. C
Anschluss Blatt 1
H 5639750,000
R 2567800,000
H 5638872,314
R 2567436,451
R 2567806,003
H 5638719,241
R 2568169,552
H 5639596,927
Weg
Abfallbehandlungsanlage
Brache
Friedhof
Brache
Weg
Weg
Weg
Lagerplatz
Sportanlage Heizwerk
Spielplatz
Golfplatz
Golfplatz
Sportanlage
Golfplatz
Sportanlage
Gaswerk
Wasserwerk
Wasserwerk
Sportanlage
See
Golfplatz
Sportplatz
See
Weg
W
eg
Radweg
W
eg
Weg
W
eg
W
eg
Brache
Brache
Sportanlage
Marienburg
Rondorf
Meschenich
Weg
Abfallbehandlungsanlage
Brache
Friedhof
Brache
Weg
Weg
Weg
Lagerplatz
Sportanlage Heizwerk
Spielplatz
Golfplatz
Golfplatz
Sportanlage
Golfplatz
Sportanlage
Gaswerk
Wasserwerk
Wasserwerk
Sportanlage
See
Golfplatz
Sportplatz
See
Weg
W
eg
Radweg
W
eg
Weg
W
eg
W
eg
Brache
Brache
Sportanlage
Marienburg
Rondorf
Meschenich
Ingenieurgesellschaft mbH
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Tel.: 0211. 61 02-01
Fax: 0211. 61 02-199
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 690
Stadt Köln
Amt 690/2
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
XXX
V o r p l a n u n g
Verlängerung Stadtbahn RoMe
Verkehrsanlagen
Lopes
Lopes
Günther
09.01.23
09.01.23
09.01.23
 50 V OV LP 2002 0 V
09.01.23
1:1000
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019
Lageplan
Alternative A1a
X
XX
XX
X
Abschnitte A und B
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
Blatt 2
1
2
Legende
Stadtbahntrasse
Feste Fahrbahn
Gehweg
Radweg
Grünfläche
Haltestelle
Planungen Dritter
Altlasten
gem. Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand
Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Anbauverbotszone
Bundesfernstraßen
Wasserschutzzone I
Wasserschutzzone II
B-Plan
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Stadtbahntrasse
Schottergleis mit
Sicherheitsraum
befestigter Trennstreifen/
Verkehrsinsel
Rückbau
W I
W II
Wasserschutzzone IIIW III
Einschnittsböschung
Mulde/Versickerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsgraben
-2,000 %
H  =  20 000 m
1,821 %
432,50 m
789,22 m
Gradientenhochpunkt
Gradiententiefpunkt
Querneigung
2,5 %
Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Ausrundungs-
halbmesser, Längsneigung
und Abstand zum nächsten
Neigungsbrechpunkt
a
a

Anlage 6.01 - A1a Lageplan 1

6885 Zeichen

W III
W III
W II
W II
W II
W II
W I
W I
W I
W I
965
861/57
969
276/7 276/6
2200
276/12
276/15
2091
2202
276/10
20942088
276/5
276/11
276/2
57/203
57/219
57/202
798
57/215
57/206
57/204
57/199
57/205
57/200
57/217
802
57/201
2205
2201
2087
2086
2203
964
2206
968
2089
2204
2090
2093
495
1570
688
4926/317
792
5953/332
1689
4649/331
6795/332
800
794
1638
1691
791
770
6964/320
799
1569
57/210
5959/332
5652/320
1637
1299
429
482
5950/332
6963/161
5712/332
5951/332
767
480
1293
5956/332
1046
5954/332
4969/3325952/332
1403
6331/320
496
1294
6332/308
4829/332
4951/332
1300
6329/308
8/3
57/211
57/207
5314/322
793
306
689
5958/332
768
5955/332
5957/332
5960/332
4968/332
481
6330/308
1045
1690
1298
2004
2005
2006
2007
5706/332
5705/332
1959
5704/332
1960
1099
2268
2192
2268
2232
S
S
Umplanung Verkehrsanlage zwischen
Hst. Arnoldshöhe und Verteilerkreis. Bus-
wendeanlage und -haltestelle entfallen.
Sperrung der Straße "Im Wasserwerkswäldchen"
für den motorisierten Durchgangsverkehr.
Zufahrt zum Wasserwerk bleibt jedoch erhalten.
Kunstwerk "Standort Mitte".
Zusammenspiel zwischen Stele
und Brückenbauwerk wird in
folgender Planungsstufe abgestimmt.
Rückbau Tankstelle
Planfreie Querung Rad-/Gehweg.
Unterführungsbauwerk nicht betroffen.
Parallelprojekt "3. Baustufe
Nord-Süd Stadtbahn"
P&R-Parkhaus des Parallelprojektes
"3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn"
0+000
0+095
R=70
0+160
R=231
2,5  %
BA
u=0
BE
BA
u=0
BE
UA
lu=50    
UE
u=65
UE
lu=50    
UA
UA
lu=35    
UE
u=45
UE
lu=35    
UA
UAlu=15    UE
u=0
UElu=15    
UA
UA
lu=15    UE
u=0
UA
lu=70    
UE
u=140
R=∞ 0+0
R=∞
R=400 0+50
R=400
R=∞ 0+72,218
R=∞
R=400 0+82,417
R=400
R=∞ 0+104,635
R=∞A=132,288 0+150,82
A=132,288
R=350 0+200,82
R=350
A=132,288 0+249,772
A=132,288
A=118,322
0+299,772
A=118,322
R=400
0+334,772
R=400
A=118,322 0+381,598
A=118,322
R=∞ 0+416,598
R=∞
A=109,545 0+511,62
A=109,545
R=800 0+526,62
R=800A=109,545 0+569,073
A=109,545A=128,452 0+584,073
A=128,452
R=1100 0+599,073
R=1100
A=146,589 0+670,298
A=146,589
R=240
0+740,298
R=∞
0+0
R=∞
R=400
0+50
R=400
R=∞
0+72,626
R=∞
R=400
0+82,01
R=400
R=∞
0+104,636
R=∞
A=133,476
0+150,671
A=133,476
R=354,2
0+200,97
R=354,2
A=133,1140+250,933
A=133,114
A=117,7510+300,96
A=117,751
R=395,80+335,99
R=395,8
A=117,389
0+382,019
A=117,389
R=∞
0+416,835
R=∞
A=109,113
0+511,968
A=109,113
R=795,8
0+526,929
R=795,8
A=109,248
0+569,094
A=109,248A=128,683
0+584,091
A=128,683R=1104,2
0+599,088
R=1104,2
A=148,792
0+670,465
A=148,792
R=244,20+741,075
0+0
NW=51,306 m
0,0 ‰
86,2 m
r=1000 m
lta=20     m
a=0,2 m
0+86,2
NW=51,306 m
0,0 ‰
86,2 m
40,0 ‰
200,256 m
r=2000 m
lta=80     m
a=-1,6 m0+286,456
NW=59,316 m
40,0 ‰
200,256 m
-40,0 ‰
198,516 m
r=2000 m
lta=30     m
a=0,225 m
0+484,972
NW=51,376 m
-40,0 ‰
198,516 m
-10,0 ‰
96,23 m
r=2000 m
lta=18     m
a=0,081 m
0+581,202
NW=50,413 m
-10,0 ‰
96,23 m
8,0 ‰
159,674 m
r=2000 m
lta=28     m
a=-0,196 m0+740,875
NW=51,691 m
8,0 ‰
159,674 m
-20,0 ‰
203,357 m
r=2000 m
lta=30     m
a=0,225 m
0+944,232
NW=47,624 m
-20,0 ‰
203,357 m
10,0 ‰
269,569 m
0+050
0+060
0+070
0+080
0+090
0+100
0+110
0+120
0+130
0+140
0+150
0+160
0+170
0+180
0+190
0+200
0+210
0+220
0+230
0+240
0+250
0+260
0+270
0+280
0+290
0+300
0+310
0+320
0+330
0+340
0+350
0+360
0+370
0+380
0+390
0+400
0+410
0+420
0+430
0+440
0+450
0+460
0+470
0+480
0+490
0+500
0+510
0+520
0+530
0+540
0+550
0+560
0+570
0+580
0+590
0+600
0+610
0+620
0+630
0+640
0+650
0+660
0+670
0+680
0+690
0+700
0+710
0+720
0+730
0+740
0+750
0+760
0+770
0+780
0+790
0+800
0+810
0+820
0+830
0+840
0+850
0+860
0+870
0+880
RQ 1
RQ 1
RQ 2
Anschluss
3. BA
Anschluss Bestand
Hst. Arnoldshöhe
Anschluss Blatt 2
H 5640475,000
R 2567875,000
H 5639525,000
R 2567875,000
R 2568275,000
H 5639525,000
R 2568275,000
H 5640475,000
Weg
Abfallbehandlungsanlage
Brache
Friedhof
Brache
Weg
Weg
Weg
Lagerplatz
Sportanlage Heizwerk
Spielplatz
Golfplatz
Golfplatz
Sportanlage
Golfplatz
Sportanlage
Gaswerk
Wasserwerk
Wasserwerk
Sportanlage
See
Golfplatz
Sportplatz
See
Weg
W
eg
Radweg
W
eg
Weg
W
eg
W
eg
Brache
Brache
Sportanlage
Marienburg
Rondorf
Meschenich
Weg
Abfallbehandlungsanlage
Brache
Friedhof
Brache
Weg
Weg
Weg
Lagerplatz
Sportanlage Heizwerk
Spielplatz
Golfplatz
Golfplatz
Sportanlage
Golfplatz
Sportanlage
Gaswerk
Wasserwerk
Wasserwerk
Sportanlage
See
Golfplatz
Sportplatz
See
Weg
W
eg
Radweg
W
eg
Weg
W
eg
W
eg
Brache
Brache
Sportanlage
Marienburg
Rondorf
Meschenich
Ingenieurgesellschaft mbH
Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Tel.: 0211. 61 02-01
Fax: 0211. 61 02-199
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 690
Stadt Köln
Amt 690/2
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
XXX
V o r p l a n u n g
Verlängerung Stadtbahn RoMe
Verkehrsanlagen
Lopes
Lopes
Günther
09.01.23
09.01.23
09.01.23
 50 V OV LP 2001 0 V
09.01.23
1:1000
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019
Lageplan
Alternative A1a
X
XX
XX
X
Abschnitte A und B
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
Blatt 1
1
2
Legende
Stadtbahntrasse
Feste Fahrbahn
Gehweg
Radweg
Grünfläche
Haltestelle
Planungen Dritter
Altlasten
gem. Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand
Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Anbauverbotszone
Bundesfernstraßen
Wasserschutzzone I
Wasserschutzzone II
B-Plan
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Stadtbahntrasse
Schottergleis mit
Sicherheitsraum
befestigter Trennstreifen/
Verkehrsinsel
Rückbau
W I
W II
Wasserschutzzone IIIW III
Einschnittsböschung
Mulde/Versickerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsgraben
-2,000 %
H  =  20 000 m
1,821 %
432,50 m
789,22 m
Gradientenhochpunkt
Gradiententiefpunkt
Querneigung
2,5 %
Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Ausrundungs-
halbmesser, Längsneigung
und Abstand zum nächsten
Neigungsbrechpunkt
a

Anlage 15 - Fragen zum 2. Fachgespräch

29307 Zeichen

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Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 
 
Beantwortung weiterer Fragen zum 2. Fachgespräch vom 16.01.2023 zur 
StadtBahn Süd 
 Warum wurde bei dem Fachgespräch kein Bodenprofil der geplanten Trasse 
zur Beurteilung vorgelegt, sondern ein abweichendes Bodenprofil aus Dinsla-
ken? Wir bitten um Vorlage eines ortsbezogenen Bodenprofiles! 
Antwort: Das Bodenprofil bezüglich Rondorf ist in Arbeit und wird zeitnah vorge-
legt. 
 
 Der Verteilerkreis ist eine künstliche Aufschüttung. Die das Wasser schützende 
Lehmschicht ist daher auf Höhe des Verteilerkreises durch eine viel dickere 
Erdschicht abgedeckt. Der Eingriff durch die Unterfahrung tangiert die Lehm-
schicht daher nur in geringem Maße. 
Wie hoch müsste die derzeitige Fahrbahn des Verteilerkreises zusätzlich auf-
geschüttet werden, um eine grundwasserschützende Lehmschicht nicht zu be-
schädigen? 
Antwort: Antwort wird nachgereicht. 
 
 Wird ggf. die (nahezu) wasserundurchlässige Lehmschicht auch bei einer Un-
terfahrung des Verteilerkreises in geringerer Tiefe beschädigt? 
Die Stadtbahntrasse könnte nach der Tankstelle oberirdisch geführt werden 
(ggf. in einer abgedichteten Wanne ähnlich einer Brückenlösung). 
Antwort: Dies wird im Detail im Rahmen einer genauen Bodenerkundung und 
einem Abgleich mit einer entsprechend geänderten Planung beurteilt. Nach 
dem jetzigen Stand würde die Tunnellösung die Hochflutlehmschicht tiefgrei-
fend tangieren und ist daher aufgrund der drastischen Verminderung der 
Schutzfunktion der Lehmschicht auszuschließen. 
 
 Warum wurde bei der Nachfrage zur Unterquerung des Verteilerkreises nur der 
nördliche Teilplan vorgelegt, nicht aber die südliche Fortsetzung der Planung. 
Die nördliche Unterfahrung der Fahrbahn ist laut Aussage des Referenten 
schwierig, aber möglich. 
Antwort: Es wurde nur der nördliche Teil gezeigt, da dort der Zwangspunkt für 
die Tunnelgradiente und auch die tiefste Stelle des Tunnels liegt. Dies diente 
ausschließlich der Erläuterung der technischen Zusammenhänge. Der südliche 
Teilplan kann auch gezeigt werden. Die Unterfahrung ist grundsätzlich tech-
nisch möglich und wurde auch geplant.  
 
Weshalb sollte die Unterfahrung der südlichen Fahrbahn problematischer sein? 
Antwort: Die Unterfahrung der südlichen Fahrbahn ist nicht problematischer. 
 
 Ist bei der Vorplanung der Unterquerung die Vorplanung aus dem Jahre 2011 
mitberücksichtigt worden? Hier liegt die Unterquerung nur teilweise in der Ge-
wässerschutzzone II. (Siehe Anlage und Beschuss der BV-Rodenkirchen zur 
geplanten P&R-Parkpalette.) 
Antwort: In der Vorplanung sind alle ernsthaft in Betracht kommenden Trassen-
Führungen untersucht worden, auch diejenigen früherer Planungen. Diese 
Trassen wurden in weiteren Schritten sukzessive überprüft und abgeschichtet.

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Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 
 
 Wurde bei der Vorplanung einer Unterfahrung des Verteilerkreises eine Ergän-
zung von neuen Brunnenanlagen an der ungestörten Westseite der westlichen 
Brunnengalerie in Betracht gezogen, um Brunnen im Bereich der Trasse außer 
Betrieb nehmen zu können und somit das Risiko von Verunreinigungen hier-
durch grundsätzlich zu verringern? 
Antwort: Nein. Die RheinEnergie hat schon den Bau neuer Messstellen als un-
zumutbaren Eingriff in die WSZ abgelehnt, da der Bau neuer Brunnen aufgrund 
der leitungstechnischen Erschließung einen noch größeren Eingriff bedeuten 
würde. Zudem können u. U. die hydrogeologischen Verhältnisse hierdurch der-
art beeinflusst werden, dass sich ggf. Nachteile für andere Brunnen ergeben.  
 
 Die Schließung der Tankstelle und der Straße Im Wasserwerkswäldchen wurde 
nur zum Vorteil der Variante A1a betrachtet. Wurde bei der Variante A2 zur Un-
terfahrung des Verteilerkreises die Schließung der Tankstelle ebenfalls in Er-
wägung gezogen? 
Antwort: Die Schließungen und auch andere Ausgleichsmaßnahmen wurden 
intensiv diskutiert. Auch bei anderen Alternativen, die im Vorfeld gutachterlich 
ausgeschlossen werden mussten zum Beispiel bei der Alternative A2, wären 
diese Maßnahmen in Betracht gezogen worden. 
 
 Bei der Bewertung der Varianten A1a und A9 wird Wasserschutz nur mit 5 % 
bewertet. Liegt hier das gleiche Bewertungsverfahren vor, das zum Ausschluss 
der Unterfahrung geführt hat? 
Antwort: Ja, bei der Bewertung aller Alternativen wurde ein einheitliches Ver-
fahren benutzt. 
 
 Welche Form der Gründung für die Brückenpfeiler ist zu erwarten und welche 
Einbindetiefe? 
Wird die Höhe des zu erwartenden Höchststandes des Hochwassers unter-
schritten? 
Greifen die Fundamente einer angedachten Brücke auch in das Schutzgut 
Trinkwasser ein? 
Kann ausgeschlossen werden, dass Beeinträchtigungen durch Gründungsmaß-
nahmen des Brückenbauwerks eine Genehmigung letztlich ausschließen? 
Antwort: Ohne genaue Kenntnisse zu den Lasten sind sowohl Flachgründung 
als auch Pfahlgründung möglich. Die Einbindetiefe einer Pfahlgründung ist an 
das Erreichen der tragfähigen Kiese und Sande der Rheinterrasse gekoppelt. 
Somit kann eine Gründung im Grundwasser möglich werden. Zur Einbringung 
von Pfählen in den Grundwasserbereich wird eine wasserrechtliche Erlaubnis 
notwendig werden. Es gibt jedoch zahlreiche Pfahlsysteme, die auch eine 
Gründung in Wasserschutzzonen ermöglichen.  
 
 Welche Konstruktionsart ist für die Brückenkonstruktion vorgesehen? 
Antwort: Die Art der Konstruktion der Brücke über den Verteilerkreis ist frühes-
tens in der Entwurfsphase festzulegen. Verschiedenste Parameter, wie zum 
Beispiel ein Gestaltungskonzept, werden noch Einfluss nehmen. 
 
 In der Synopse zur Bewertung der Trassenvarianten A1a, A9 und A6 Punkte-
vergabe ist nicht transparent dargelegt. Nach welchen Kriterien erfolgt die Be-
wertung von 1 Punkt bis 5 Punkten?

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Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 
Antwort: Für die Kriterien wurden jeweils Grenzwerte für die Vergabe von 5 
Punkten und für die Vergabe von 1 Punkt festgelegt. Die tatsächliche Punkte-
vergabe erfolgt sodann durch Interpolation. 
 
 Kann sichergestellt werden, dass bei Erweiterung der A4 und die hierdurch er-
forderliche Erneuerung von Brückenbauwerken, die Querung für Rad- und Fuß-
gängerverkehre (ohne KFZ) aufrecht erhalten bleiben kann? 
Antwort: Bereits in der Vorplanung wurden intensive Ausarbeitungen zur Be-
rücksichtigung des neuen übergreifenden Radverkehrskonzept der Stadt Köln 
getätigt. Hierbei wurde die vollständige Trasse von einem Radweg begleitend 
geplant. Dieser ist insbesondere auch bei der Querung der BAB A 4 zusammen 
mit dem Fußverkehr berücksichtigt. 
 
 Ist die Fortführung der Buslinie 132 bis zur Aufnahme des Betriebs der Stadt-
bahn über eine effektive Wegestrecke sichergestellt? 
Antwort: Der Aufgabenträger Stadt Köln und die Kölner Verkehrs-Betriebe se-
hen einen stabilen und möglichst direkten Linienbusbetrieb bis zur Aufnahme 
des Stadtbahnbetriebs als Grundvoraussetzung an. Ziel ist es, die Linienfüh-
rung der Buslinie 132 über eine effektive Wegestrecke – möglichst lange wie im 
Bestand – sicherzustellen. Hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch 
abschließende Fragestellungen zu klären. Erst im Anschluss kann ein seriöses 
Buskonzept erstellt werden. Wir gehen aber während der Bauzeit von verschie-
denen Bauphasen und Einschränkungen aus, die zu entsprechenden Umleitun-
gen führen. 
 
 Wie erklärt sich zwischen Analysefall (Tagesverkehr Stand heute, Basis 2017-
2019, 21.100) und Nullfall (Prognose 2030, Tagesverkehr ohne Stadtbahn, 
21.400) eine Zunahme von nur 300 KFZ täglich auf der nördlichen Industrie-
straße, wenn doch durch zahlreiche Aufsiedlungen Mehrverkehre von insge-
samt 66.000 KFZ/Tag vorausgesagt werden? 
Antwort: Von den 66.000 Kfz/24 h, die im Netz als Aufsiedlungen berücksichtigt 
werden, entfallen lediglich 11 % auf den Bereich von Rodenkirchen und Sürth. 
Der dort entstehende Mehrverkehr verteilt sich erstens in alle Himmelsrichtun-
gen und zweitens bei Zielrichtung Innenstadt/Südstadt auf mehrere Achsen, d. 
h. Zum Forstbotanischen Garten, Konrad-Adenauer-Straße und Heinrich-
Lübke-Ufer. An dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-
Straße überlagern sich zahlreiche Effekte aus Aufsiedlungen und Netzmaßnah-
men (MIV, ÖV, Rad), die in Summe zu einer nur geringen Zunahme im Nullfall 
führen. Die Radschnellwege haben an diesem Knotenpunkt beispielsweise eine 
leicht reduzierende Wirkung. Darüber hinaus hat die Achse wegen der hohen 
Vorbelastung einen entsprechend hohen Widerstand, der verhindert, dass in 
größerem Umfang Mehrverkehr dort fahren möchte. 
 
 Wurden mögliche Auswirkungen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der 
Rodenkirchener Hauptstraße auf die Industriestraße untersucht und wäre hier-
durch eine weitere Zunahme an Tagesverkehr auf der Industriestraße zu erwar-
ten? 
Antwort: Es sind verkehrsberuhigende Maßnahmen im Zusammenhang mit der 
Entflechtungsstraße immer als Zusatzmaßnahme auf der Rodenkirchener 
Straße in Rondorf mit eingearbeitet. Aus dieser Maßnahme resultiert für die 
Straße Zum Forstbotanischen Garten keine Zusatzbelastung. In der westlichen

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Stadtbahnbau 
 
 
Zufahrt Friedrich-Ebert-Straße führt sie zu einer leichten Entlastung, da die 
Maßnahme den Durchgangsverkehr durch Rondorf erschwert. Da die Ortskern-
beruhigung eine Begleitmaßnahme für die Entflechtungsstraße ist, wird in Kom-
bination der beiden Varianten der Knotenpunkt tendenziell eher entlastet, ins-
besondere in der westlichen Friedrich-Ebert-Straße. 
 
 Welche Auflagen sind bei Baumaßnahmen in der Schutzzone II zu berücksich-
tigen? 
Antwort: Alle Informationen hierzu finden sich in der Wasserschutzgebietsver-
ordnung Hochkirchen: 
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/was-
serversorgung/wasserschutzgebiete/uebersicht/wsg_vo_hochkirchen.pdf" 
 
Wie kann eine Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen, insbesondere ei-
ner unterirdischen Linienführung (Tunnel- oder Trog-Lösung) in der Wasser-
schutzzone erreicht werden? 
Antwort: Die unterirdische Linienführung ist nach fachgutachterlicher Ansicht 
nicht genehmigungsfähig. Die Genehmigungsfähigkeit der Vorzugsvariante wird 
im weiteren Planungsverlauf mit allen fachlich Beteiligten zur Vorbereitung des 
Planfeststellungverfahrens abgestimmt. 
 
 Wie verändert sich die Risikobewertung für Baumaßnahmen bei zunehmender 
Eingriffstiefe in den Boden (Wasserschutzzone II)? 
Antwort: Je tiefer und je großflächiger, desto schlechter. Auch hier wird auf die 
Wasserschutzgebietsverordnung verwiesen. 
 
 Wie werden die ausgehenden Risiken im Vergleich qualifiziert? 
a) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (im Schotterbett) 
b) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse 
(geschlossenen Oberfläche z.B. Betonbodenplatte mit kontrollierter Entwässe-
rung) 
c) einer Trasse in einem nach oben offenen Trog, 
d) eines Tunnels, 
e) einer Hochbahntrasse oder Brücke, 
f) einer zweispurigen Straße, 
g) einer Autobahn, 
h) einer Tankstelle, 
i) eines LKW-Parkplatzes, 
h) eines Fahrradweges 
Antwort: Diese Frage lässt sich im Detail erst im Rahmen einer weitergehenden 
Risikobewertung klären, die in der kommenden Entwurfsplanung nach dem 
Trassenbeschluss vorgesehen ist.  
 
 Welche Auswirkungen hätte eine vorübergehende Stilllegung von 1 bis 2 För-
derbrunnen der Brunnengalerie (für mehrere Monate)?  
Antwort: Der Ausfall von 1-2 Förderbrunnen könnte temporär von dem Rest der 
Anlage kompensiert werden. 
 
Welche Aus- und Wechselwirkungen wären bei endgültiger Stilllegung einer der 
mittig gelegenen Brunnenanlagen und entsprechender Ergänzung einer sol-
chen zum Ende der Brunnengalerie zu berücksichtigen?

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Antwort: Der Neubau von Brunnen ist nicht ohne weiteres möglich. Wie oben 
beschrieben ist ein solcher Eingriff in der WSZ II mit entsprechender Leitungs-
verlegung nicht vorzusehen. Es kann auch nicht abgeschätzt werden, welche 
Aus- und Wechselwirkungen sich dadurch auf das hydrogeologische System 
ergeben.  
 
 Wie unterscheiden sich die Auswirkungen von Unfällen durch z.B. Verunreini-
gungen ca. 10 m innerhalb der nördlichen Grenze der Schutzzone II gegenüber 
solchen die sich ca. 10 m außerhalb ereignen? 
Antwort: Die Grenze der WSZ wurde so festgelegt, dass die Grundwasserströ-
mung innerhalb der Grenzen in einer bestimmten Zeit die Brunnen erreicht. Au-
ßerhalb der Grenzen ist die Fließzeit entweder so lang, dass die Reaktionszeit 
wesentlich größer ist oder die Grundwasserfließrichtung geht von den Brunnen 
weg.  
 
 Im Wasserwerk Hochkirchen werden Aktivkohlefilter zur Vorreinigung des 
Trinkwassers eingesetzt. Welche beim Bau und Betrieb üblicherweise einge-
setzten Materialien und Betriebsmittel würden beim Eindringen in den Boden 
von den Filtern nicht erfasst? 
Antwort: Die Antwort auf diese Frage wird mit der RheinEnergie abgestimmt 
und nachgereicht. 
 
 Das Wasserwerk Hochkirchen ist eines von 10 Wasserwerken im Stadtgebiet 
Köln, die alle untereinander verbunden sind. Könnte im Falle eines Ausfalls die 
Trinkwasserversorgung temporär durch andere Werke kompensiert werden? 
Antwort: Die Antwort auf diese Frage wird mit der RheinEnergie abgestimmt 
und nachgereicht. 
 
 Sind in den im 2. Fachgespräch vorgestellten Verkehrsprognosen des MIV 
auch mögliche Radvorrangrouten und deren Verlagerungseffekte berücksich-
tigt? 
Antwort: Es werden ab dem Nullfall die Radschnellwege 10, 11, 12 und 13 mit 
ihrer erwarteten Verlagerungswirkung berücksichtigt. 
 
 Wenn ja, welche Routen wurden berücksichtigt und welche Effekte erwartet?  
Antwort: Die Verlagerung von MIV-Fahrten auf den Radverkehr wird in Anleh-
nung der Methodik aus der konzeptionellen Untersuchung zur Radschnellweg-
verbindung zwischen Köln und Frechen  bestimmt. Dabei wird das Kfz-Aufkom-
men auf ausgewählten Bezirksbeziehungen zwischen der Innenstadt und Mo-
dellbezirken entlang der Radschnellwege um 20 % reduziert. Es werden ledig-
lich Fahrten mit einer Luftlinienweite zwischen 3-10 km einbezogen, da für 
diese eine hohe Attraktivität zur Nutzung des Radschnellweges unterstellt wer-
den kann.

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Abbildung 1: Übersicht der Vorzugstrassen (Radschnellverbindungen oder 
Radvorrangrouten) aus der Konzeptstudie Radschnellverbindungen für die 
Stadt Köln (VIA, Planersocietät, 24.07.2020) 
Hinweis: Die Effekte der Radschnellwege sind im Nullfall zusammen mit vielen 
anderen Maßnahmen implementiert. Aus diesem Grund kann die reine Wirkung 
der Radschnellwege wegen der Komplexität der Modelle nicht ohne weitere 
Umlegungsrechnungen separat ausgewiesen werden. Diese Berechnungen 
sind nicht vorgesehen. 
 
 Wenn nein, können zwei mögliche Routen mit den folgenden Führung  
a.) „Am Höfchen - Robinienweg bis zur Vorgebirgsstraße und  
b. ) über die Achse „Am Wasserwerkswäldchen „– Bonner Str. berücksichtigt 
werden? (die beiden Routenvorschläge sind zunächst ohne die Anschlussver-
längerung nach Süden aufgeführt).  
Wie würden sich die MIV Verkehrszahlen, insbesondere die des Durchgangs-
verkehrs, ändern?  
Antwort: Da die Radschnellwege berücksichtigt wurden, erübrigt sich die Ant-
wort auf diese Frage. 
 
 Ist die Möglichkeit geprüft worden, die Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ als 
Einbahnstraße z.B. Richtung Norden zu öffnen, um den morgendlichen Berufs-
verkehr zu entlasten, oder bleibt das Gefahrenpotenzial auch in diesem Fall zu 
hoch? 
Antwort: Ja. 
 
 Ist das Grundstück, auf dem sich die Tankstelle incl. der übrigen Einrichtungen 
am Verteilerkreis befinden, seitens der Stadt an Aral / einen Dritten verpachtet?  
Wenn ja, wie lange läuft der Pachtvertrag? Sollte der Pachtvertrag noch sehr 
lange bestehen (über 5 Jahre), welchen Plan B gibt es, wenn ARAL / der Dritte 
den Plänen, die Tankstelle dort stillzulegen und abzureißen widerspricht, so-
lange gültige Verträge bestehen?

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Antwort: Die Mieterin – die ARAL AG – hat auf Grundlage des 3. Nachtragsver-
trages 09. 12. 1998 i. V. m. dem Mietvertrag vom 30.08.1984 ein bis zum 
31.12.2024 befristetes Mietverhältnis mit der Stadt Köln. 
Gem. § 2 Abs. II des 3. Nachtragvertrages hat die ARAL AG das Recht, durch 
einseitige Erklärung das Mietverhältnis um einmal 5 Jahre zu verlängern. Dar-
aus ergibt sich eine maximale Vertragsdauer bis zum 31.12.2029. Aufgrund der 
Tatsache, dass die Mieterin nicht unerhebliche Investitionen in E-Ladesäulen 
tätigt, ist davon auszugehen, dass diese Option auch gezogen werden wird. 
Frist für die Erklärung der Optionsausübung ist der 31.12.2023. 
Davon ausgehend, dass das Mietende dann der 31.12.2029 ist, muss in der 
weiteren Planung geprüft werden, ob die Umsetzung der Stadtbahntrasse damit 
vereinbar ist. 
Falls nicht, besteht noch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht seitens 
der Vermieterin: 
Gem. § 3 des Ursprungvertrages vom 04.07.1973 kann die Stadt mit 6-monati-
ger Frist den Vertrag kündigen, wenn die vermietete Fläche ganz oder teilweise 
für eigene Zwecke oder im öffentlichen Interesse benötigt wird. In diesem Fall 
ist die Vermieterin allerdings gem. § 4 zur Zahlung einer Entschädigung ver-
pflichtet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vom Mieter nachzu-
weisenden, noch nicht abgeschriebenen Baukosten. Da die ARAL z.Zt. Lade-
säulen auf dem Gelände errichtet, dürfte die Entschädigungssumme nicht uner-
heblich sein – wird aber natürlich im Laufe der Zeit geringer werden. 
 
 Könnten die vorbereitenden Bauarbeiten noch während des Tankstellbetriebes 
von statten gehen oder stellt der Betrieb der Tankstelle ein temporäres Aus-
schlusskriterium für den Beginn der Bauarbeiten im vor- und nachgelagerten 
Streckenabschnitt dar? Bzw. ist ein (evtl. auch nur ein teilweiser) Baubeginn für 
den 4. BA. während des Betriebes der Tankstelle überhaupt sinnvoll?  
Antwort: Die Arbeiten an der Brücke könnten unter logistischer Betrachtung 
auch parallel zum Betrieb der Tankstelle durchgeführt werden. Der Betrieb des 
Schnellrestaurants, der Paketstation und des Parkplatzes ist nicht oder nur ein-
geschränkt möglich. Inwieweit bzw. ab welcher Bauphase der Betrieb der Tank-
stelle im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für das Trinkwasser ein erhöh-
tes, nicht hinnehmbares Risiko darstellen, muss in der folgenden Planungs-
phase noch anhand konkretisierender Bauablaufplanungen bewertet werden. 
 
 Durch die beabsichtigte Sperrung der Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ wird 
der KP „Am Forstbotanischen Garten“ - „Friedrich Ebert Str.“ zusätzlich nicht 
unerheblich belastet. 
Antwort: Bezogen auf die Summe aller zufließenden Fahrzeuge an dem Kno-
tenpunkt zeigt sich, dass der Planfall (mit Sperrung der Straße Im Wasser-
werkswäldchen) gegenüber dem Nullfall eine Zunahme von 4,2 % aufweist. 
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist diese Zusatzbelastung vor dem Hintergrund 
der hohen Vorbelastung als moderat zu bewerten. Durch den geplanten Aus-
bau und die signaltechnische Optimierung wird dieser Zusatzbelastung in ange-
messener Weise Rechnung getragen.  
 
 Bereits durch die Entflechtungsstraße (Rondorf-Nord-West) wird zusätzlicher 
Verkehr auf der Industriestraße erwartet, so dass eine Ertüchtigung der besag-
ten Kreuzung im Vorfeld der Entflechtungsstraße als erforderlich angesehen 
wird.

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Antwort: Die Erwartung von Mehrverkehr auf der Industriestraße durch die Ent-
flechtungsstraße kann in den Umlegungsrechnungen nicht bestätigt werden. In 
Verbindung mit der Ortskernberuhigung entlastet die Entflechtungsstraße den 
Knotenpunkt in der Nord-Süd-Richtung leicht (-200 bis -500 Kfz/24 h) und in der 
westlichen Friedrich-Ebert-Straße um -1.400 Kfz/24 h.  
 
 Sind in den ausgewiesenen MIV Zahlen beide Effekte (Entflechtungsstraße und 
Abbindung „Am Wasserwerkswäldchen“) einkalkuliert?  
Antwort: Ja.  
 
 Welche Maßnahmen zur Ertüchtigung des besagten KP kommen in Betracht?  
Wird dort ein Turbokreisel geprüft?  
Werden zusätzliche Fahrstreifen geplant?  
Wenn ja, nur als Aufstellflächen oder ist eine Verbreiterung der Industriestraße 
auf drei oder sogar vier Fahrspuren geplant? 
Soweit eine Ausweitung der Fahrspuren geplant ist, in welchem Abschnitt? 
Welche Führung soll es dann an diesem KP dort für den Fuß- und Radverkehr 
geben? 
Antwort: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen zur StadtBahn Süd ist an 
dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße eine Maß-
nahme zur Ertüchtigung des Knotens unterstellt, welche in der Straße Zum 
Forstbotanischen Garten vorsieht, dass es in den beiden Hauptrichtungen je-
weils folgende Fahrstreifenaufteilung gibt: 
 Mischfahrstreifen gerade/rechts 
 Fahrstreifen geradeaus 
 Linksabbiegefahrstreifen 
Hierfür muss auch der Abfluss in der jeweiligen Fahrtrichtung auf zwei Fahr-
streifen ausgebaut werden. Um den Eingriff in die Natur gering zu halten, ist die 
Ausbaumaßnahme in den Untersuchungen mit einer Länge von jeweils etwa 
100 m vor und hinter dem Knotenpunkt vorgesehen. In der Friedrich-Ebert-
Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen. Zielsetzung der Maß-
nahme ist es, lokal an dem Knotenpunkt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. 
Durch die Zweistreifigkeit der Hauptrichtungen in Nordweset-Südost-Richtung 
kann die hohe Verkehrsmenge in kürzerer Zeit abgewickelt werden und bietet 
somit mehr Spielraum für die Freigabezeit in der Friedrich-Ebert-Straße.  
Weitere Knotenpunktalternative (hier z. B. angesprochen Turbokreisel) wurden 
nicht untersucht, da dieser maßvolle Ausbauvorschlag bereits zu einem positi-
ven Ergebnis geführt hat. 
 
 Wie soll die Radwegeführung im KP „Am Wasserwerkswäldchen“ –„Militärring“ 
erfolgen?  
Wie kann eine sichere Querung des Militärrings in Nord –Süd Richtung sicher-
gestellt werden? (Ampelanlage? Über die geplante ÖPNV Brücke?) 
Wie soll zeitgleich die Umfahrung des Kreisverkehrs in Ost - West Richtung er-
folgen? Und wie ein entsprechender Radwegeknotenpunkt? (Kann hier ggf. ein 
Radwegetunnel geprüft werden?) 
Antwort: Nach derzeitigem Stand erfolgt die Querung des Militärrings bei der 
Stadtbahn-Brückenvariante ebenerdig mit einer Mittelinsel in die Straße Im 
Wasserwerkswäldchen. Bei der ebenerdigen Variante im Zuge der Stadt-
bahnquerung erfolgt die Querung des Militärringes in Höhe des Robinienweges

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auch ebenerdig, voraussichtlich signalisiert. Die Umfahrung des Verteilerkrei-
ses in Ost-West-Richtung erfolgt weiterhin durch den südlich gelegenen vor-
handenen Tunnel. Die Erreichbarkeit des Tunnels verbessert sich insofern, 
dass die Straße Im Wasserwerkswäldchen nach derzeitigem Stand zukünftig 
nur noch den Erschließungsverkehr zum Wasserwerk aufnimmt und daher nur 
noch eine geringfügige Kfz-Belastung aufweisen wird. 
 
 Kann der bestehende Fuß- und Radweg unter der A 555 mit Anbindung an die 
Straße “Am Wasserwerkswäldchen“ und den Grüngürtel aufrechterhalten wer-
den? 
Wenn ja, wie soll diese Radwegeverbindung das Gleisbett der Linie 5 planfrei 
queren?  
Sollte diese Wegeverbindung entfallen, muss die Radwegverbindung im nördli-
chen Bereich des Kreisverkehrs hinreichend sicher und komfortabel ausgebaut 
werden (Siehe oben unter Punkt 5).  
Antwort: Ja, die Stadtbahn liegt in dem Bereich etwa auf dem Höhenniveau der 
BAB 555 und überquert den bestehenden Geh-/Radweg.  
 
 Wurde eine alternative Anbindung der B51n an den Umschlagsplatz „Efeltor“ 
via der Straße „Am Kölnberg“ K 27 und dann über die Straße „Am Eifeltor“ ge-
prüft?  
Bei einer Führung entlang der K 27 wäre ein Straßenneubau entlang des Orts-
teils Höningen nicht erforderlich. Würde in diesem Fall, der LKW-Verkehr nicht 
über die B51n via Höningen (über den geplanten neuen Straßenabschnitt – Va-
riante 1) verlaufen, sondern bereits weiter südlich über die K 27, würde der 
Knotenpunkt B51n / Entflechtungsstraße deutlich entlastet (Dort wäre dann ggf. 
sogar ein Kreisverkehr möglich). Auch der Knotenpunkt Kapellenstraße / B 51 
Brühler Landstraße würde entlastet, was wiederum eine Entlastung des aus 
Rondorf nach Westen abfließenden Verkehrs zur Folge hätte.   
Könnten in diesem Fall auch die drei großen Achsen Kapellenstr. Brühler Land-
str. und B 51N in einem Turbokreisel“ münden? 
Nach der derzeitigen Entwurfsplanung von Straßen NRW entstünden 2 hoch-
frequentierte KP hintereinander (Kapellenstr / B51N und Brühler Landstr.). Wä-
ren diese in dieser Doppelung auskömmlich?  
Antwort: Die Fortführung der B51n bis zur Anschlussstelle Köln Eifeltor wird 
durch den Landesbetrieb Straßenbau / Straßen.NRW geplant. Es wurden drei 
verschiedene Varianten der Linienführung erarbeitet und geprüft. Zwei dieser 
Varianten (Varianten 2 und 3) führen vom Knotenpunkt B51n – Am Kölnberg 
(K27) weiter über die K27 in Richtung Nordosten um dann Richtung Nordwes-
ten (parallel zur Brühler Landstraße). Im weiteren Verlauf kreuzen beide Varian-
ten die L92, führen anschließend weiter in Richtung Nordosten und werden in 
unterschiedlicher Lage an die Straße „Am Eifeltor“ angebunden. 
Nach Abwägung aller umweltfachlichen und verkehrlichen Belange wurde aller-
dings Variante 1 als Vorzugsvariante gewählt. Diese wird nördlich des An-
schlusses der B51n weiter über die bestehende Brühler Landstraße geführt, 
verlässt diese vor der Ortslage Köln-Höningen, kreuzt die L92 in Höhe der Au-
gust-Wegelin-Straße und stößt auf die Straße "Am Eifeltor", die bis zur An-
schlussstelle Köln-Eifeltor ausgebaut wird. 
Die Linie der Variante 1 wurde vom Bundesverkehrsministerium mit Datum vom 
24.01.2020 bestimmt und steht somit fest. 
Weitere Informationen sind den Projektseiten von Straßen.NRW zu entnehmen,

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welche regelmäßig aktualisiert werden: 
• B51n - Ortsumgehung Köln-Meschenich: https://www.stras-
sen.nrw.de/de/b51n-ortsumgehung-koeln-meschenich.html 
• B51n - Fortführung der Ortsumgehung Köln-Meschenich bis zur A4-An-
schlussstelle Köln-Eifeltor: https://www.strassen.nrw.de/de/b51n-fortfueh-
rung-ortsumgehung-koeln-meschenich-zu-a4.html 
 
 Für den Fall, dass ausschließlich mittels eines Brückenbauwerks der Kreisver-
kehr am Militärring gekreuzt werden kann, setzt sich die Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen in der BV2 für einen Gestaltungswettbewerb für die neu zu schaf-
fende ÖPNV Brücke (Linie 5) über diesen Kreisverkehr aus.  
Es handelt sich um ein wichtiges Einfallstor nach Köln und könnte sich zu einer 
guten planfreien Verbindungsmöglichkeit von der Bonner Straße in den äuße-
ren Grüngürtel für Fuß – und Radverkehr entwickeln. Daher sollte sich ein sol-
ches Bauwerk architektonisch hervorheben. Diese Chance sollte nicht durch 
ein weiteres Negativbeispiel eines schnöden Brutalismus vertan werden.  
Antwort: Für die weiteren Bearbeitungen ist vorgesehen ein Architekturbüro zu 
beteiligen. Die Herausforderung des Standorts für die Brücke ist der Verwaltung 
bewusst und die damit verbundene Möglichkeit etwas architektonisch Wertvol-
les zu schaffen, wird weiterverfolgt werden. 
 
 Das Gefahrenpotenzial von Elektroautos ist deutlich geringer als bei Verbren-
nern. Selbst das verbleibende Risiko Bremsflüssigkeit wird sich in Zukunft 
durch technische Umstellung reduzieren.  
Wie beurteilt die Fachverwaltung eine auf Elektroautos eingeschränkte Befahr-
barkeit der Straße nach Inbetriebnahme der Stadtbahn? 
Antwort: Genaue statistische Daten über die sicherheitsrelevanten Vor-/Nach-
teile von Elektroautos liegen derzeit nicht in hinreichender Detailtiefe vor, so-
dass die Betrachtung im Rahmen der Risikobetrachtung Trinkwasser nicht 
möglich ist. 
 
 Welche definitive Planung hat die Stadt Köln zu dieser Kreuzung zu dieser an-
gesprochenen unverzichtbaren Optimierung der Kreuzung Friedrich-Ebert 
Straße/ Zum Forstbotanischen Garten? Welche Planung hat StraßenNRW? 
Es wird gebeten, den Zeitplan für die Ertüchtigung der Kreuzung mitzuteilen. 
Antwort: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen zur StadtBahn Süd ist an 
dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße eine Maß-
nahme zur Ertüchtigung des Knotens unterstellt, welche in der Straße Zum 
Forstbotanischen Garten vorsieht, dass es in den beiden Hauptrichtungen je-
weils folgende Fahrstreifenaufteilung gibt: 
- Mischfahrstreifen gerade/rechts 
- Fahrstreifen geradeaus 
- Linksabbiegefahrstreifen. 
Hierfür muss auch der Abfluss in der jeweiligen Fahrtrichtung auf zwei Fahr-
streifen ausgebaut werden. Um den Eingriff in die Natur gering zu halten, ist die 
Ausbaumaßnahme in den Untersuchungen mit einer Länge von jeweils etwa 
100 m vor und hinter dem Knotenpunkt vorgesehen. In der Friedrich-Ebert-
Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen. Zielsetzung der Maß-
nahme ist es, lokal an dem Knotenpunkt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

11 / 11 
Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau 
 
 
Durch die Zweistreifigkeit der Hauptrichtungen in Nordweset-Südost-Richtung 
kann die hohe Verkehrsmenge in kürzerer Zeit abgewickelt werden und bietet 
somit mehr Spielraum für die Freigabezeit in der Friedrich-Ebert-Straße.  
Weitere Knotenpunktalternativen (hier z. B. angesprochen Turbokreisel) wur-
den nicht untersucht, da dieser maßvolle Ausbauvorschlag bereits zu einem 
positiven Ergebnis geführt hat.

Anlage 6.15 - D2 Lageplan 2

6465 Zeichen

14
8072
8565
7931
Krauskaul
Krauskaul
Pastoratsstraße
Spielplatz
Talstraße
Talstraße
Kapellenstraße
Talstraße
Westerwaldstraße
Dreikönigenstraße
Rondorfer Hauptstraße
Hachenburger Straße
Hachenburger Straße
Giesdorfer Straße
1164
Hst. Meschenich Nord
ca. 2100mca. 620m
Hst. Rondorf Süd
Hst. Rondorf Mitte
Sperrung für MIV
Sperrung für MIV
Querung FÜ
als Z Querung
Querung FÜ
als Z Querung
Gebäudeabbruch
Haus 5 und 7
Tennisanlage
Altlastgrenze
Hst. Meschenich Nord
ca. 2100mca. 620m
Hst. Rondorf Süd
Hst. Rondorf Mitte
5+100
5+0004+9004+8004+7004+6004+500
4+400
4+300.000
4+350.000
4+400.000
4+450.000 4+500.000 4+550.000 4+600.000 4+650.000 4+700.000 4+750.000 4+800.000 4+850.000 4+900.000 4+950.000 5+000.000 5+050.000
5+100.000
5+150.000
a = -0.144
L = 48.000
ra = 2000.000
101A
+1.000 ‰
381.637 m+25.000 ‰
57.582 m NW=54.443km 4+859.882
a = 0.156
L = 50.000
ra = 2000.000
101A
+25.000 ‰
57.582 m0.000 ‰
117.100 m
NW=53.004km 4+802.300
a = -0.400
L = 80.000
ra = 2000.000
101A
0.000 ‰
117.100 m+40.000 ‰
129.858 m NW=53.004km 4+685.200
a = 0.056
L = 30.000
ra = 2000.000
101A
+40.000 ‰
129.858 m
+25.000 ‰
78.373 m NW=47.809km 4+555.342
a = 0.144
L = 47.983
ra = 2000.000
101A
+25.000 ‰
78.373 m+1.009 ‰
142.491 m
NW=45.850km 4+476.969
a = -0.020
L = 17.983
ra = 2000.000
101A
+1.009 ‰
142.491 m+10.000 ‰
50.636 m NW=45.706km 4+334.478
557.6 m
SchO
557.6 m
Schotter
6.5 m
ADS
6.5 m
FF BTS
50.0 m
Haltestelle
236.2 m
Schotter
6.6 m
ADS
Muldenversickerung
493.9 m
SchO251.0 m
Schotter
Kanalanschluss
4+800.202 FÜ
4+779.583 Haltestelle4+729.583 Haltestelle
4+557.995 FÜ
R = 600
5+035.017
A = 109.545A = 109.545
UEUA
5+015.240
R = ∞R = ∞
4+911.585
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+891.803
R = 900R = 900
4+881.507
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+861.810
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+842.112
R = 900R = 900
4+831.816
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+812.034
R = ∞R = ∞
4+688.255
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+661.849
R = 900R = 900
4+648.498
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+624.796
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+603.796
R = 900R = 900
4+593.506
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+574.582
R = ∞R = ∞
4+501.805
A = 109.545A = 109.545
UAUE
4+483.378
R = 600R = 600
4+444.706
A = 109.545A = 109.545
UEUA
4+425.239
R = ∞
r=600.000
u=0
aq=0.630
ve=70
lU=20.000
A=109.545
lU=20.000
A=134.164
r=900.000
u=0
aq=0.420
ve=70
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
A=134.164
r=900.000
u=0
aq=0.420
ve=70
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
A=134.164
r=900.000
u=0
aq=0.420
ve=70
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
A=134.164
r=900.000
u=0
aq=0.420
ve=70
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
A=109.545
r=600.000
u=0
aq=0.630
ve=70lU=20.000
A=109.545
5+190.636
A = 109.545
A = 109.545
5+170.636
R = 600
R = 600
5+015.963
A = 109.545A = 109.545
UEUA
4+995.963
R = ∞R = ∞
4+892.839
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+872.839
R = 900R = 900
4+862.408
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+842.408
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+822.408
R = 900R = 900
4+811.976
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+791.976
R = ∞R = ∞
4+688.976
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+668.976
R = 900R = 900
4+658.545
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+638.545
A = 134.164A = 134.164
UAUE
4+618.545
R = 900R = 900
4+608.114
A = 134.164A = 134.164
UEUA
4+588.114
R = ∞R = ∞
4+507.186
A = 109.545A = 109.545
UAUE
4+487.186
R = 600R = 600
4+449.364
A = 109.545A = 109.545
UEUA
4+429.364
R = ∞ A=109.545
lU=20.000
ve=70
aq=0.630
u=0
r=600.000A=109.545
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
ve=70
aq=0.420
u=0
r=900.000
A=134.164
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
ve=70
aq=0.420
u=0
r=900.000
A=134.164
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
ve=70
aq=0.420
u=0
r=900.000
A=134.164
lU=20.000
A=134.164
lU=20.000
ve=70
aq=0.420
u=0
r=900.000
A=134.164
lU=20.000
A=109.545
lU=20.000
ve=70
aq=0.630
u=0
r=600.000
A=109.545
lU=20.000B
C
C
2,54
Rest
3,36
Grünfläche
1,00
Bankett
0,70
Kabeltrasse
6,60
Bahnkörper
0,70
Kabeltrasse
0,50
Bankett
4,00
Radweg
2,50
Gehweg
1,00
Bankett
3,60
Rest
26,50 Gesamt
1,50
Mulde
2,41
Böschung
0,30
Bankett
0,70
Kabeltrasse
7,47
Bahnkörper
0,70
Kabeltrasse
0,30
Bankett
1,69
Böschung
1,50
Mulde
0,50
Bankett
4,00
Radweg
2,50
Gehweg
1,00
Bankett
0,36
Böschung
1,00
Mulde
25,93 Gesamt
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_0_V.dwg
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadt Köln
freigegeben
ohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des
Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).
Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden
zivil- und strafrechtlich verfolgt.
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
Stadt Köln
Amt 692
Stadt Köln
Amt 692/4
-
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
Planstufe:
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
V o r p l a n u n g
Verkehrsanlagen
XXX
gez. Neweling
04.02.2019
gez. Melchert
04.02.2019
gez. Schlößer
04.02.2019 X
XX
XX
X
Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx.
Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn Süd
XXX
MNA
PHE
MNA
27.08.2021
14.10.2021
16.09.2022 
61 V OV LP 1002 a P
14.10.2021
1000
Lageplan
Alternative D Vorzugsvariante (V4)
Vorzugsvariante Blatt 2/4
 
LINDSCHULTE
Ingenieurgesellschaft mbH
Graf-Adolf-Platz 6
DE 40213 Düsseldorf
Tel.     +49 211 361137-0
duesseldorf@lindschulte.de
www.lindschulte.de
Ingenieurgesellschaft mbH
Tel.: 0221 / 925812-0
Fax: 0221 / 925812-7
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Legende
Stadtbahntrasse
Gehweg
Radweg
Grünfläche Planungen Dritter
Altlasten
Geh- Radweg
Brücke mit Widerlager
Tunnelportal
Planungskoridor
Straßen NRW
Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen
Fahrbahn
Schutzstreifen
Straßen NRW
WSZ II
WSZ III
Bodendenkmal
Flurstücksgrenze
Baudenkmal
X
X
Haltestelle
Entwässerungsmulde
Bankett
Dammböschung
Entwässerungsmulde
Fahrbahn mit Achse
Bankett
Einschnittsböschung
B-Plan
1 2
3
4

Anlage 20 - Korrekturbeschluss BV Rodenkirchen 13.03.2023

2044 Zeichen

Anlage 20 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 13.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 13.03.2023  
öffentlich 
8.1.8 Korrekturbeschluss StadtBahn,  
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen, AN/0474/2023 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ändert ihre auf der Sondersitzung der BV 2  
am 02.03.2023 zur Verwaltungsvorlage zu TOP 2.2.2 „StadtBahnSüd –  
Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung“ (3065/2022) gefasste Be-
schlussempfehlung nochmals richtigstellend dahingehend ab, dass  
 
 
1. der erste Satz nunmehr abändernd wie folgt gefasst wird: 
 
„Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, den Beschluss zu a) und b) 
w ie folgt zu fassen:  
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd 
zur Kenntnis und beauftragt die Verw altung, 
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. 
Bauabschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 a 
(Querung Verteilerkreis mit Brücke), ohne Straße Im Wasserw erksw äldchen mit 
Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis MeschenichNord“ 
w eiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und dieVorpla-
nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sow ie die 
Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen.“ 
2. der vierte ergänzende Satz des Beschlusses verkürzend lautet: 
 
Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen be-
reits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll w ie folgt gestaltet sein:

2 
 
Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll 
die Stadtbahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis plangleich mit dem tie-
ferliegenden Grünzug w eitergeführt w erden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend Herr Görtz, Herr Hertel)

Anlage 11 - Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen + Anlagen

47406 Zeichen

8 
BERNARD Gruppe ZT GmbH 
Neue Weyerstraße 6 
50676 Köln 
T +49 221 222825 0 • F +49 221 222825 20 
info@bernard-gruppe.com 
Sitz der Gesellschaft: München 
Registergericht München  
HRB Nr. 239571 
USt-IdNr.: DE261629121 
Geschäftsführer: Jost H. Mazur 
Bank: 
Bank für Tirol und Vorarlberg Deutschland 
IBAN: DE09 7201 2300 0904 4396 00 
BIC: BTVADE61XXX 
bernard-gruppe.com 
Beratende Ingenieure 
VBI 
Consulting Engineers 
 
 
 
  
 TECHNISCHER BERICHT Datum: 08.06.2022 
Projekt-Nr.: 500300 
Version: 1 
Seitenanzahl:  
Autor: KuAa, PrTa, JiXa 
  
  
    
Auftraggeber: 
STADT KÖLN 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
Projekt: 
Stadtbahnverlängerung nach 
Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur 
Stadtbahnquerung des 
Verteilerkreises Süd 
 
 
Inhalt: 
Dokumentation Alternative A 1 ohne 
Im Wasserwerkswäldchen 
Anlage 11

Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im 
Wasserwerkswäldchen 
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 
 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 2 von 8 
INHALTSVERZEICHNIS 
1. Anlass dieser Stellungnahme ................................ ................................ ................................ ...... 3 
2. Verkehrsumlegung Tagesverkehr und Spitzenstunden ................................ ...............................  3 
2.1 Methodische Vorgehensweise ................................ ................................ ................................ .... 3 
2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung im Tagesverkehr ................................ ................................ .. 3 
2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung in den Spitzenstunden ................................ ......................... 4 
3. Konzeptionelle Steuerung der LSA 0200 Verteilerkreis Süd ................................ ....................... 5 
4. Analyse der Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Simulation ................................ ..............................  5 
4.1 Morgenspitze ................................ ................................ ................................ ..............................  5 
4.2 Morgenspitze mit Optimierung Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ................ 6 
4.3 Abendspitze ................................ ................................ ................................ ................................  6 
4.4 Abendspitze mit Optimierung Verte ilerkreis Süd und Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -
Ebert-Straße ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 7 
4.5 Kreisverkehrsplatz Kapellenstraße/Husarenstraße ................................ ................................ ..... 7 
5. Fazit Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen ................................ ................................ .. 8

Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im 
Wasserwerkswäldchen 
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 
 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 3 von 8 
1. Anlass dieser Stellungnahme 
Die Stadt Köln plant im Zuge des Ausbaus der Stadtbahnstrecken auch die Erweiterung von der Haltestelle 
Arnoldshöhe am Verteilerkreis Süd über Rondorf nach Meschenich.  Im Zuge der Analysen werden 
verschiedene Alternativen untersucht, wie der Verteilerkreis Süd durch die Stadtbahn gequert wird.  
Wegen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die Wasserschutzzone wird basierend auf der 
Alternative A1 (Brücke) zusätzlich untersucht, ob diese Alternative funktionieren kann, wenn die Straße 
Im Wasserwerkswäldchen nicht mehr vom allgemeinen Kfz-Verkehr befahren wird. Um das Wasserwerk 
selbst zu erschließen, muss eine zumindest einseitige Anbindung über einen Betriebsweg weiterhin 
möglich sein. Dieser Betriebsweg kann bei entsprechender baulicher Ausgestaltung aber auch der Geh - 
und Radweg sein, welc her den Verteilerkreis mit Rondorf verbindet. Teile der heutigen Straße Im 
Wasserwerkswäldchen könnten dann zurückgebaut werden, um Eingriffe zu kompensieren. Für diesen 
Fall liegt dem Gutachter derzeit kein Lageplan vor. 
Zur Analyse des Falls wurde zunächst mit Hilfe der Verkehrsumlegung die Tages - und Spitzenstunden-
belastungen für die Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen  ermittelt. Im weiteren Verlauf wurde 
mit Hilfe der Mikrosimulation eine Analyse mit derselben inhaltlichen Tiefe wie bei de n anderen 
Alternativen durchgeführt, d. h. alle Knotenpunkte entlang der Militärringstraße wurden untersucht. 
2. Verkehrsumlegung Tagesverkehr und Spitzenstunden 
2.1 Methodische Vorgehensweise 
Alle Alternativen werden zunächst dahingehend untersucht, ob sie im Be reich des Verteilerkreises Süd 
eine ausreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen. Hierzu werden auf Basis des einheitlichen  
Prognosenullfalls 2030, der städtebaulichen Aufsiedlungen und zusätzliche infrastrukturelle Netzelemente 
beinhaltet, die Alternat iven zunächst im Umlegungsmodell abgebildet. Aufbauend auf den 
Tagesbelastungen werden die Belastungen ermittelt, die in den Spitzenstunden morgens und nachmittags 
zu erwarten sind. 
Durch die planfreie Querung der Stadtbahn in den betrachteten Alternativen  sind im Bereich des 
Verteilerkreises im Netzmodell keine zusätzlichen Widerstände zu berücksichtigen. Die Straße Im 
Wasserwerkswäldchen wird im Modell für den allgemeinen Kfz -Verkehr gesperrt. Das Wasserwerk wird 
über Betriebswege im Verlauf der bisherigen Straße nach Norden und Süden angebunden. 
2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung im Tagesverkehr 
Die Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Tagesverkehr sind in den folgenden Anlagen dargestellt: 
▪ Anlage 2.2.1: Umlegungsplot Prognosenullfall (DTVw) großräumig 
▪ Anlage 2.2.2: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen  
                             (DTVw) großräumig 
▪ Anlage 2.2.3: Differenzplot „Planfall minus Nullfall“ großräumig 
▪ Anlage 2.2.4: Umlegungsplot Prognosenullfall (DTVw)

Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im 
Wasserwerkswäldchen 
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 
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▪ Anlage 2.2.5: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen  
                             (DTVw) 
▪ Anlage 2.2.6: Differenzplot „Planfall minus Nullfall“ 
▪ Anlage 2.2.7: Differenzplot „Planfall Alternative A1 ohne minus mit Im Wasserwerkswäldchen“ 
Der großräumige Differenzplot zwischen Planfall und Nullfall zeigt die Auswirkungen durch den Entfall der 
Straße Im Wasserwerkswäldchen sowie durch erhöhte Widerstände an den Stadtbahnquerungen in 
Rondorf, die Verlager ung von Kfz -Fahrten auf die Stadtbahn  und die Verlegung der Bödinger Straße 
südlich von Rondorf. 
Der Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen führt zu einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro 
Tag auf alternative Routen, z. B. über die Relationen Kapellenstraße → Brühler Landstraße oder Friedrich-
Ebert-Straße → Zum Forstbotanischen Garten. Jedoch findet sich die Mehrbelastung durch den 
verlagerten Verkehr auf diesen Relatione n nicht komplett im Differenzplot wieder, da dort wiederum 
andere Verkehre a ufgrund erhöhter Widerstände durch zusätzliche Fahrzeuge auf andere , weiter 
entfernte Straßen verdrängt werden. Dieser Verlagerungseffekt setzt sich im Netzmodell ausgehend von 
der entfallenen Strecke nach außen hin fort. So ergibt sich die größte Mehrbela stung zwischen Planfall 
und Nullfall auf der Straße Zum Forstbotanischen Garten mit ca. +1.700 Kfz -Fahrten pro Tag. Die 
Belastung der Brühler Landstraße steigt nur geringfügig an. 
Die alleinigen Auswirkungen des Entfalls der Straße Im Wasserwerkswäldchen sind in der Anlage 2.2.7 
dargestellt. Dabei wird der Planfall mit Stadtbahnführung in der Alternative und ohne die Straße dem 
Planfall mit Straße gegenübergestellt. Dabei bestehen Zunahmen auf der Kapellenstraße um bis zu 
+2.100 Kfz-Fahrten pro Tag und auf der Straße Zum Forstbotanischen Garten um bis zu +2.200 Kfz -
Fahrten pro Tag. Zudem steigt die Belastung auf der BAB 555 südlich des AK Köln -West um ca. 
+1.700 Kfz-Fahrten pro Tag. 
Die Veränderungen der Verkehrsbelastungen im unmittelbaren Bereich des Verteilerkreis sind zwischen 
Null- und Planfall sehr gering (+/ -2 %) und bewegen sich damit innerhalb der werktäglichen 
Schwankungsbreite.  
2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung in den Spitzenstunden 
Die Spitzenstundenbelastungen, welche die Grundlage für die Analyse der Leistungsfähigkeit darstellen, 
sind in den folgenden Anlagen enthalten: 
▪ Anlage 2.3.1: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen  
                             (Morgenspitze) 
▪ Anlage 2.3.2: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen  
                             (Abendspitze) 
In der Morgenspitze ist eine Lastrichtung von der Autobahn in Richtung Innenstadt über die Bonner Straße 
und die östliche Militärringstraße  zu erkennen, was mit dem morgendlichen Berufsverkehr begründet 
werden kann. In der Abendspitze ist ein umgekehrter Effekt zu beobachten.

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Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im 
Wasserwerkswäldchen 
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 
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3. Konzeptionelle Steuerung der LSA 0200 Verteilerkreis Süd 
Für die Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen muss die bestehende LSA 0200 Verteilerkreis Süd 
nicht grundsätzlich umgeplant werden. Die LSA wird prinzipiell wie im Bestand gesteuert, außer dass an 
der Nordseite durch die Implementierung der Stadtbahn der Querschnitt etwas aufgeweitet ist. Der 
Knotenpunkt Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen wurde in Abstimmung mit der Stadt Köln für die 
Simulation ähnlich belassen wie heute, damit Ziel - und Quellverkehr zum Wasserwerk den 
durchgehenden Verkehrsablauf auf der Militärringstraße nicht beeinträchtigt. Detaillierte Lagepläne liegen 
hierzu aber noch nicht vor. 
4. Analyse der Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Simulation 
Die Analyse der Leistungsfähigkeit erfolgt mit den zuvor beschriebenen Belastungen und der konzeptionell 
geplanten verkehrsabhängigen Steuerung. In di e Auswertung gehen die Knotenpunkte entlang der 
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Zum Forstbotanischen Garten ein.  
Zusätzlich wird der Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße ausgewertet, da 
dieser Knoten hoch belast et ist und durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen zusätzlich 
Verkehr auf diesen Knoten verlagert wird. Der Knotenpunkt wird mit dem bisher vorgesehenen Ausbau 
simuliert, siehe nachfolgende Abbildung.  
 
Abbildung 1: Skizze Ausbau LSA 0201 Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße 
4.1 Morgenspitze 
Das Ergebnis der Analyse zeigt die Anlage 4.1.  
Am Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße treten Qualitätsstufen zwischen A und D auf. Der 
Linksabbiegestrom aus Süden weist als einziger Strom die Qualitätsstufe D auf. Die Ströme werden 
angemessen abgewickelt, die mittleren Staulängen sind durchweg gering, die maximalen vertretbar.

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Wasserwerkswäldchen 
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Am Knotenpunkt Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen/Zufahrt P+R-Anlage werden alle Ströme mit 
Qualitätsstufe A abgewickelt. In Fahrtrichtung Osten kann ein maximaler Rückstau während der Rotzeit 
am benachbarten Verteilerkreis Süd entstehen, der jedoch unkritisch ist.  
Am Verteilerkreis Süd selbst werden alle Ströme mit den Qualitätsstufen A oder B abgewickelt. Es treten 
keine kritischen Rückstaulängen auf, der Verkehrsablauf ist gut.  
Am Knotenpunkt Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten werden alle Ströme ausreichend 
leistungsfähig abgewickelt. Der Linksabbieger aus Süden weist die Qualitätsstufe D und einzelne 
maximale Rückstaus mit einer Länge von ca. 210 m auf. Die mittlere Staulänge ist jedoch mit 35 m gering, 
so dass hieraus keine Probleme entstehen. 
Der Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße weist in den Hauptrichtungen 
(Nord/Süd) die Qualitätsstufen B und C auf, bei niedrigen mittleren Staulängen un d gemessen an der 
Belastung angemessenen maximalen Staulängen. Die östliche Zufahrt der Friedrich -Ebert-Straße wird 
leistungsfähig abgewickelt. In der westlichen Zufahrt, wo durch den Entfall der Straße Im 
Wasserwerkswäldchen ein höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist, wird die Verkehrsqualität mit 
der Stufe E bewertet, wobei die Sollbelastung nahezu abgewickelt wird. Di e mittlere Rückstaulänge mit 
320 m und die maximale Rückstaulänge mit ca. 700 m sind jedoch sehr lang. 
4.2 Morgenspitze mit Optimierung Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße 
Vor diesem Hintergrund werden am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße 
signaltechnische Maßnahmen untersucht. Das Simulationsergebnis mit Maßnahmen zeigt Anlage 4.2 für 
die Morgenspitze. Die westliche Zufahrt lässt sich durch eine Umverteilung von Freigabezeiten derart 
verbessern, dass die Qualitätsstufen C und D in der Zufahrt ermittelt werden. Die mittlere Staulänge sinkt 
von 320 m auf etwa 70 m, die maximale Staulänge von 700 m auf ca. 320 m. Für die übrigen Richtungen 
treten keine nennenswerten Verschlechterungen auf, so dass signaltechnische Maßnahmen auf dem zu 
Grunde gelegten Ausbau mit den ermittelten Prognosebelastungen hinreichend sind. 
Auch am Knotenpunkt Militärringstraße/ Zum Forstbotanischen Garten hat diese Maßnahme keine 
negativen Auswirkungen auf das Ergebnis der Qualitätsstufen. 
4.3 Abendspitze 
Für die Abendspitze wurde die konzeptionelle Steuerung analog zur Morgenspitze mit den 
Prognosebelastungen der Abendspitze untersucht, die Ergebnisse zeigt Anlage 4.3.  
Der Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße weist durchweg Qualitätsstufen von C oder besser 
auf. Es treten keine übermäßigen Staulängen auf, der Knoten wird leistungsfähig betrieben. 
Wie bereits in der Morgenspitze, weist der Knotenpunkte Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen eine 
sehr gute Verkehrsqualität mit Stufe A in allen Strömen auf. Die Rückstausituation bei Rot am 
Verteilerkreis ist ebenfalls vergleichbar zur Morgenspitze. Der Verkehrsablauf ist ohne Probleme. 
Am Verteilerkreis Süd werden die nördliche, südliche und westliche Zufahrt mit der Qualitätsstufe B 
bewertet. In der östlichen Zufahrt, welches abends die Lastrichtung ist, wird die Stufe E ermittelt, 
vergleichbar zum Bestand. Ohne Anpassung der Steuerung reicht in dieser Zufahrt der mittlere Rückstau

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nicht bis zur Feuerwehrausfahrt und der maximale Rückstau bis über die Feuerwehrausfahrt, aber nicht 
bis zum Schillingsrotter Weg.  Dies Situation ist grundsätzlich als vertretbar einzustufen, es wird jedoch 
eine Optimierung untersucht, siehe Abschnitt 4.3. 
Am Knotenpunkt Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten werden alle Ströme mit mindestens 
Qualitätsstufe C oder besser abgewickelt. Es treten keine kritischen Rückstaulängen auf. 
Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße weisen in der nördlichen, östlichen 
und südlichen Zufahrt die Ströme Gerade/Rechts jeweils die Qualitätsstufe B auf und die Linksabbieger 
die Qualitätsstufe C. In der westlichen Zufahrt, in der der Me hrverkehr durch den Entfall der Straße Im 
Wasserwerkswäldchen auftritt, wird abends auch die Qualitätsstufe E ermittelt. Auch wenn die Belastung 
etwas geringer ist und die Sollbelastung abgewickelt wird, sind mittlere Wartezeiten und Rückstaulängen 
lang. 
4.4 Abendspitze mit Optimierung Verteilerkreis Süd und Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-
Ebert-Straße 
Für den Verteilerkreis Süd wird untersucht, ob die östliche Zufahrt eine höhere Freigabezeit erhalten kann, 
ohne dass dies allzu starke Auswirkungen auf di e übrigen Ströme hat. Darüber hinaus werden 
signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße 
vorgenommen, um den Verkehrsablauf in der westlichen Zufahrt zu verbessern. In der Anlage 4.3 ist das 
Ergebnis dargestellt.  
Die Analyse zeigt  für den Verteilerkreis Süd , dass die östliche Zufahrt in der Abendspitze auf die 
Qualitätsstufe C verbessert werden kann. Die mittlere Rückstaulänge sing von ca. 130 m auf 50 m, die 
maximale Rückstaulänge sinkt von 350  m auf 185 m. In der Bonner Straße wird die Qualitätsstufe B an 
der Grenze zu C ermittelt. Die mittlere Staulänge steigt aber nur gering, so dass dies weiterhin vertretbar 
ist. Die Zufahrten West und Süd weisen nach wie vor die Qualitätsstufe B auf. Die Optimierung der 
östlichen Zufahrt in der Abendspitze ist demnach in dieser Alternative grundsätzlich möglich. 
Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße kann die westliche Zufahrt bis auf 
Qualitätsstufe C verbessert werden. Dabei werden in der nördl ichen und östlichen Zufahrt eine 
Verschlechterung der Qualitätsstufe von B auf C in Kauf genommen. Es reichen demnach in der 
Abendspitze ebenfalls signaltechnische Optimierungen bei dem unterstellten Ausbau und den ermittelten 
Prognosebelastungen aus. Auf den Knoten Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten hat die 
Maßnahme keine negativen Auswirkungen. 
4.5 Kreisverkehrsplatz Kapellenstraße/Husarenstraße 
Durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen verlagert sich der Verkehr nach Osten und Westen 
in Bezug auf das Rondorfer Stadtgebiet. Im Westen erfolgt der Bau eines Kreisverkehrsplatzes am 
Knotenpunkt Kapellenstraße/Husarenstraße, dessen südlicher Ast die Verbindung zur Entflechtungs -
straße sein wird. In den Anlagen 4.5 (Morgenspitze) und 4.6 (Abends pitze) sind Ergebnisse zu 
Nachweisen der Leistungsfähigkeit dargestellt, um die Auswirkungen der erhöhten Belastungen an 
diesem Knotenpunkt zu betrachten.

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Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im 
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Bei der Berechnung wurden die ermittelten Prognosebelastungen für 2030 angesetzt, eine SV-Anteil von 
10 % (sichere Seite) und in jeder Zufahrt 200 Fußgänger/Radfahrer an den Furten angesetzt.  
Sowohl in der Morgen - als auch in der Abendspitze werden alle Zufahrten mit der Qualitätsstufe A 
bewertet, es gibt noch erhebliche Kapazitätsreserven in jeder Zufahrt. 
5. Fazit Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen 
Die vorgenannten Analysen verdeutlichen, dass der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im 
Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Verkehr an den übrigen Knotenpunkten der Militärringstraße 
zu Belastungen führt, die angemessen abgewickelt werden können. Für die Abendspitze wird eine 
Optimierung der östlichen Zufahrt am Verteilerkreis Süd empfohlen, um die Verlustzeiten und die 
Staulängen zu reduzieren. Dies soll maßvoll umgesetzt werden, damit die übrigen Zufahrten weiterhin mit 
angemessener Verkehrsqualität betrieben werden können. 
Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße ist neben der vorgesehenen 
straßenbaulichen Ertüchtigung der Hauptrichtungen auch eine signaltechnische Optimierung erforderlich, 
um die Prognosebelastungen in diesem Szenario angemessen abwickeln zu können. Zusätzliche 
Ausbaumaßnahmen der Nebenrichtungen sind jedoch unter den prognostizierten Belastungen nicht 
notwendig.  
 
Bernard Gruppe ZT GmbH 
 
Dipl.-Ing. Axel Küßner 
Verkehrstechnik 
 
Anlagen:  23 Seiten

Streckenbelastungen großräumig - Nullfall (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 29.09.2021
NF_STB_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.1

Streckenbelastungen großräumig - Planfall Alternative 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 25.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.2

Differenzplot großräumig - "Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 25.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.3

29000
2200
24200
19400
18200
55400
55400
33800
34100
32000
33900
27000
32000
28500
6000
6000
Streckenbelastungen - Nullfall 2030 (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h] B
earb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 05.07.2021
NF_STB_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.4

29200
1800 25200
17500
17700
56200
56200
33100
33900
32400
33700
26400
32400
28200100S
treckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.5

200
-300 900
-1900
-500
800
800
-700
-200
400
-200
-600
400
-300-5900D
ifferenzplot - "Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.6

-700
1700
500
500
700
200
-100
-100
-100
-100
-100
-300
800
1000
100
-500
700 2200
-500
500
2200
1100
-200
500
-100
900
2100
400
100
-300
2100
-300
2200
100
1800 1700
1200
-1300
1800
200
100
400
200
2000
300
300
200
100
100
100
-500
-600
400
300
-3000
-5200
-5900
200
200
-200
100
400
-200
-200
-300
Differenzplot großräumig - "Planfall Alternative A1 ohne minus mit Im Wasserwerkswäldchen" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.7

2510
150 1690
390
640
550
570
2510
1840
1840
2510
2750
2310
1380
1070
2440
1040
910
1070
1380
196010
10St
reckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Morgenspitzenstunde [Kfz/h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF STB A1 oIWww MO (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.3.1

1440
250 2370
490
510
510
490
1440
2610
2610
1440
1680
2860
890
1480
2270
550
1140
1480
890
268010
10St
reckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Abendspitzenstunde [Kfz/h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF STB A1 oIWww AB (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.8

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 271 255 16 76 37 C
Militärringstr. West 2 GF " 165 170 16 76 31 B
Militärringstr. West 3 RA ? 9 10 1 43 2 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 25 25 16 100 57 D
Brühler Str. Süd 5 GF # 688 684 16 100 28 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 260 259 5 97 17 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 69 68 10 61 29 B
Militärringstr. Ost 8 GF ! 284 293 10 61 34 B
Militärringstr. Ost 9 RA < 198 200 4 59 9 A
Brühler Str. Nord 10 LA 9 143 147 15 65 44 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 288 291 15 65 22 B
Brühler Str. Nord 12 RA 8 251 249 12 71 12 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 178 176 1 56 5 A
Militäringstr. West 2 GF " 390 402 0 40 3 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 0 0 44 4 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 1 10 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 5 4 0 4 4 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 1 1 0 1 4 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 551 559 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 89 81 0 0 1 A
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West                      - SG 3 3 RA ? 380 386 9 65 21 B
Militärringstr. West    Ri. Tankstelle                - SG 33 RA ? 21 20 9 65 22 B
A555 Süd                                     - SG 2 6 RA ; 1.312 1.312 20 89 21 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 1.193 1.204 0 22 2 A
Militärringstr. Ost                        - SG 4 9 RA < 1.074 1.076 26 118 33 B
Bonner Str. Nord                         - SG 1 12 RA 8 917 934 24 93 27 B
Kreisfahrbahn                              - SG 9 9 RA < 1.050 1.050 0 27 1 A
0
Kreisfahrbahn                              - SG 7 11 GF $ 1.584 1.606 1 33 1 A
Kreisfahrbahn                              - SG 6 2 GF " 253 251 1 27 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West)            - SG 8 5 GF # 353 374 1 38 2 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord)            - SG 8 5 GF # 996 996 1 15 2 A
Kreisfahrbahn                              - SG 5 8 GF ! 1.400 1.397 10 77 6 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 738 740 20 173 29 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 644 659 18 172 23 B
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 439 448 34 209 52 D
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 585 563 8 144 13 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 295 301 14 55 42 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 597 592 14 55 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 386 370 317 703 165 E
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 332 319 317 703 153 E
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 73 69 317 703 148 E
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 75 70 5 37 49 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 559 558 19 81 33 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 65 66 19 81 32 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 58 57 16 87 44 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 122 119 16 87 36 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 100 105 16 87 34 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 155 158 12 68 48 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 637 654 23 108 32 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 152 154 23 108 38 C
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 271 256 16 74 37 C
Militärringstr. West 2 GF " 165 170 16 74 32 B
Militärringstr. West 3 RA ? 9 10 1 51 3 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 25 24 16 109 55 D
Brühler Str. Süd 5 GF # 688 669 16 109 29 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 260 263 7 103 17 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 69 68 10 61 28 B
Militärringstr. Ost 8 GF ! 284 293 10 61 33 B
Militärringstr. Ost 9 RA < 198 202 5 59 9 A
Brühler Str. Nord 10 LA 9 143 147 15 69 45 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 288 291 15 69 22 B
Brühler Str. Nord 12 RA 8 251 249 12 74 13 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 178 181 1 59 5 A
Militäringstr. West 2 GF " 390 401 0 49 3 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 0 0 50 2 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 5 4 0 3 6 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 1 1 0 0 2 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 551 560 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 89 81 0 0 1 A
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West                      - SG 3 3 RA ? 380 386 10 65 22 B
Militärringstr. West    Ri. Tankstelle                - SG 33 RA ? 21 20 10 65 26 B
A555 Süd                                     - SG 2 6 RA ; 1.312 1.313 20 98 21 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 1.193 1.204 0 6 2 A
Militärringstr. Ost                        - SG 4 9 RA < 1.074 1.078 25 121 32 B
Bonner Str. Nord                         - SG 1 12 RA 8 917 935 22 92 25 B
Kreisfahrbahn                              - SG 9 9 RA < 1.050 1.052 0 24 0 A
0
Kreisfahrbahn                              - SG 7 11 GF $ 1.584 1.607 2 36 1 A
Kreisfahrbahn                              - SG 6 2 GF " 253 252 1 28 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West)            - SG 8 5 GF # 353 374 1 32 2 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord)            - SG 8 5 GF # 996 996 1 17 2 A
Kreisfahrbahn                              - SG 5 8 GF ! 1.400 1.397 10 77 6 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 738 740 20 149 29 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 644 659 17 148 24 B
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 439 448 31 154 49 C
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 585 576 6 123 11 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 295 301 14 55 42 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 597 592 14 55 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 386 383 67 316 55 D
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 332 332 67 316 46 C
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 73 71 67 316 45 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 75 70 4 33 43 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 559 555 20 77 35 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 65 66 20 77 36 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 58 57 15 83 40 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 122 120 15 83 35 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 100 106 15 83 34 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 155 159 11 58 45 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 637 650 25 107 36 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 152 153 25 107 37 C
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 291 278 23 97 48 C
Militärringstr. West 2 GF " 197 207 23 97 40 C
Militärringstr. West 3 RA ? 8 9 4 83 6 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 19 17 8 75 50 C
Brühler Str. Süd 5 GF # 487 502 8 75 25 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 85 85 1 72 14 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 66 66 15 78 41 C
Militärringstr. Ost 8 GF ! 270 280 15 78 46 C
Militärringstr. Ost 9 RA < 171 174 8 75 14 B
Brühler Str. Nord 10 LA 9 203 203 22 93 44 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 450 449 22 93 20 A
Brühler Str. Nord 12 RA 8 316 308 20 99 15 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 0 0 0 0 0 A
Militäringstr. West 2 GF " 485 500 1 59 5 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 1 1 54 2 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 7 6 0 5 6 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 2 2 0 3 5 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 507 513 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 0 0 0 0 0 A
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West                      - SG 3 3 RA ? 471 478 16 66 28 B
Militärringstr. West    Ri. Tankstelle                - SG 33 RA ? 27 25 16 66 29 B
A555 Süd                                     - SG 2 6 RA ; 739 737 13 63 23 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 701 716 0 0 1 A
Militärringstr. Ost                        - SG 4 9 RA < 1.479 1.461 133 347 82 E
Bonner Str. Nord                         - SG 1 12 RA 8 1.150 1.152 38 103 32 B
Kreisfahrbahn                              - SG 9 9 RA < 560 548 0 19 0 A
0
Kreisfahrbahn                              - SG 7 11 GF $ 2.210 2.211 5 54 2 A
Kreisfahrbahn                              - SG 6 2 GF " 245 247 1 20 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West)            - SG 8 5 GF # 290 294 1 33 3 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord)            - SG 8 5 GF # 507 498 1 14 2 A
Kreisfahrbahn                              - SG 5 8 GF ! 1.716 1.709 14 77 8 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 534 547 1 67 31 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 354 361 1 67 36 C
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 373 368 29 121 49 C
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 501 491 6 97 7 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 456 465 21 79 41 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 997 989 21 79 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 282 268 209 501 183 E
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 277 267 209 501 133 E
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 71 71 209 501 131 E
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 149 148 10 53 42 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 521 513 13 68 27 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 44 44 13 68 25 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 40 39 20 101 46 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 228 230 20 101 35 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 79 82 20 101 33 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 84 83 5 37 40 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 474 481 19 90 29 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 262 266 19 90 31 B
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 291 278 23 97 48 C
Militärringstr. West 2 GF " 197 207 23 97 40 C
Militärringstr. West 3 RA ? 8 9 4 83 7 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 19 17 11 80 46 C
Brühler Str. Süd 5 GF # 487 502 11 80 34 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 85 85 2 75 20 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 66 67 14 80 41 C
Militärringstr. Ost 8 GF ! 270 281 14 80 46 C
Militärringstr. Ost 9 RA < 171 175 8 77 14 B
Brühler Str. Nord 10 LA 9 203 203 22 94 44 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 450 449 22 94 20 A
Brühler Str. Nord 12 RA 8 316 308 20 100 15 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 0 0 0 0 0 A
Militäringstr. West 2 GF " 485 499 2 67 6 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 1 2 62 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 7 6 0 5 7 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 2 2 0 1 4 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 507 516 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 0 0 0 0 0 A
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West                      - SG 3 3 RA ? 471 478 18 67 31 B
Militärringstr. West    Ri. Tankstelle                - SG 33 RA ? 27 25 18 67 32 B
A555 Süd                                     - SG 2 6 RA ; 739 741 16 68 28 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 701 716 0 0 1 A
Militärringstr. Ost                        - SG 4 9 RA < 1.479 1.467 48 185 37 C
Bonner Str. Nord                         - SG 1 12 RA 8 1.150 1.158 42 103 35 B
Kreisfahrbahn                              - SG 9 9 RA < 560 552 0 11 0 A
0
Kreisfahrbahn                              - SG 7 11 GF $ 2.210 2.215 5 56 2 A
Kreisfahrbahn                              - SG 6 2 GF " 245 247 1 19 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West)            - SG 8 5 GF # 290 296 1 37 3 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord)            - SG 8 5 GF # 507 501 1 16 3 A
Kreisfahrbahn                              - SG 5 8 GF ! 1.716 1.710 12 76 6 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 534 548 1 68 31 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 354 360 1 64 37 C
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 373 371 28 127 49 C
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 501 499 5 112 7 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 456 465 21 79 41 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 997 989 21 79 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 282 278 27 139 37 C
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 277 276 27 139 30 B
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 71 74 27 139 28 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 149 148 10 53 42 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 521 517 15 71 30 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 44 44 15 71 29 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 40 39 23 118 48 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 228 227 23 118 39 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 79 82 23 118 39 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 84 83 5 39 44 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 474 488 26 101 36 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 262 267 26 101 43 C
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Bearbeitet: JiXa    Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Knotenpunkt: V
erkehrsdaten: Datum: 2030 Planung
Uhrzeit: Morgen
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Qualitätsstufe: D
2 Knotenverkehrsstärke: 1304 Fz/h
2 1434 Pkw-E/h
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,1
Fahrzeuge Pkw-E / Fz Verkehrsstärke Verkehrsstärke Grundkapazität Abminderungs- Kapazität
Zufahrt Zufahrt in der Zufahrt im Kreis faktor Fußgänger
qZi fPE,Zi qPE,Zi qPE,Ki GPE,i ff,i CPE,i
[Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h]
1 285 1,100 314 132 1118 0,932 1042
2 466 1,100 513 303 969 0,940 911
3 374 1,100 411 418 872 0,947 825
4 179 1,100 197 520 788 0,954 751
Qualitäts-
Zufahrt stufe
QSV
1 A
2 A
3 A
4 A
A
1
2
3
4
585 nicht ausgelastet
397 nicht ausgelastet
309 nicht ausgelastet
143 nicht ausgelastet
683 504 7,1
erreichbare Qualitätsstufe QSVges
Beurteilung der Ausfahrten
Ausfahrt Verkehrsstärke
[Pkw-E/h]
947 662 5,4
750 376 9,5
828 362 9,9
Ci Ri tW,i
[Fz/h] [Fz/h] [s]
Beurteilung eines Kreisverkehrs, 4 Arme
Kapellenstr./Husarenstr./Sammelstr. 6
Kapazitäten der Zufahrten
Zufahrt
Beurteilung der Verkehrsqualität
Kapazität Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit
Bearbeitet: JiXa    Datum: 08.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\HBS2015_Kapellenstr._Husarenstr._MO.xls Anlage 4.5

Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Knotenpunkt: V
erkehrsdaten: Datum: 2030 Planung
Uhrzeit: Abend
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45  s
Qualitätsstufe: D
2 Knotenverkehrsstärke: 1145 Fz/h
2 1260 Pkw-E/h
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,1
Fahrzeuge Pkw-E / Fz Verkehrsstärke Verkehrsstärke Grundkapazität Abminderungs- Kapazität
Zufahrt Zufahrt in der Zufahrt im Kreis faktor Fußgänger
qZi fPE,Zi qPE,Zi qPE,Ki GPE,i ff,i CPE,i
[Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h]
1 420 1,100 462 156 1096 0,933 1023
2 279 1,100 307 429 863 0,947 817
3 304 1,100 334 246 1017 0,937 953
4 142 1,100 156 425 866 0,947 820
Qualitäts-
Zufahrt stufe
QSV
1 A
2 A
3 A
4 A
A
1
2
3
4
Beurteilung eines Kreisverkehrs, 4 Arme
Kapellenstr./Husarenstr./Sammelstr. 6
Kapazitäten der Zufahrten
Zufahrt
Beurteilung der Verkehrsqualität
Kapazität Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit
Ci Ri tW,i
[Fz/h] [Fz/h] [s]
930 510 7,0
867 563 6,4
743 464 7,8
746 604 6,0
erreichbare Qualitätsstufe QSVges
Beurteilung der Ausfahrten
Ausfahrt Verkehrsstärke
[Pkw-E/h]
425 nicht ausgelastet
490 nicht ausgelastet
156 nicht ausgelastet
189 nicht ausgelastet
Bearbeitet: JiXa    Datum: 08.06.2022
Projekt-Nr.: 500300   P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\HBS2015_Kapellenstr._Husarenstr._AB.xls Anlage 4.6

80
110
110
80
30
50
1410
1400
50
40
10
10
1990
30
2000
3410
190
240
510
3490
510
4070
1300
2830 1940
1030
150
40
20
30
10
40
80
150
20 80 150
30
890
30
190
190
50
20
10
310
1120
170
120
60
Spinne Kapellenstraße FR Westen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.1.1

90
90
50
50
90
270
280
290
340
490
1660
1650
50 80 60
10
10
30
1250
1260
2920
360
440
1350
530
2940
1360
4370
1510
2680 2150
740
220
150
130
220
40
50
10
140
550
30
320
70 120
310
530
110
260
360
60
30
20 10
240
1000
110
60
Spinne Kapellenstraße FR Osten - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.1.2

10
120
120
10
30
50
770
760
30
10
1420
30
1430
2200
190
240
510
2270
510
2860
720
1850 1020
260
50
40
20
30
10
40
80
160
20 80 150
30
840
30
190
190
60
20
10
220
890
100
50
20
Spinne Kapellenstraße FR Westen - Planfall Alternative A1 mit Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_mIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.2.1

20
20
50
50
20
270
280
290
350
490
1110
1100
40 50 40
10
30
860
870
1980
360
380
1290
530
2000
1290
3370
1010
1840 1330
330
180
160
130
230
40
50
10
10
150
550
40
250
70 120
250
520
110
260
360
70
10
30
20 10
190
850
70
40
Spinne Kapellenstraße FR Osten - Planfall Alternative A1 mit Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_mIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.2.2

Anlage 19 - Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023

700 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:      (0221) 221-23702 
 
E-Mail:        ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 10.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 09.03.2023  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 
4.1.3 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla-
nung 
3065/2022 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit in die gemein-
same Sondersitzung des Verkehrsausschusses und es Ausschusses Klima, Umwelt 
und Grün am Dienstag, 21.03.2023. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (7)

02.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3065/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.03.2023
Erstellt
16.09.2022 10:00