StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3065/2022 vom 07.03.2023
Stand: Am 23.03.2023 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 15 - Fragen zum 2. Fachgespräch
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1 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Beantwortung weiterer Fragen zum 2. Fachgespräch vom 16.01.2023 zur StadtBahn Süd Warum wurde bei dem Fachgespräch kein Bodenprofil der geplanten Trasse zur Beurteilung vorgelegt, sondern ein abweichendes Bodenprofil aus Dinsla- ken? Wir bitten um Vorlage eines ortsbezogenen Bodenprofiles! Antwort: Das Bodenprofil bezüglich Rondorf ist in Arbeit und wird zeitnah vorge- legt. Der Verteilerkreis ist eine künstliche Aufschüttung. Die das Wasser schützende Lehmschicht ist daher auf Höhe des Verteilerkreises durch eine viel dickere Erdschicht abgedeckt. Der Eingriff durch die Unterfahrung tangiert die Lehm- schicht daher nur in geringem Maße. Wie hoch müsste die derzeitige Fahrbahn des Verteilerkreises zusätzlich auf- geschüttet werden, um eine grundwasserschützende Lehmschicht nicht zu be- schädigen? Antwort: Antwort wird nachgereicht. Wird ggf. die (nahezu) wasserundurchlässige Lehmschicht auch bei einer Un- terfahrung des Verteilerkreises in geringerer Tiefe beschädigt? Die Stadtbahntrasse könnte nach der Tankstelle oberirdisch geführt werden (ggf. in einer abgedichteten Wanne ähnlich einer Brückenlösung). Antwort: Dies wird im Detail im Rahmen einer genauen Bodenerkundung und einem Abgleich mit einer entsprechend geänderten Planung beurteilt. Nach dem jetzigen Stand würde die Tunnellösung die Hochflutlehmschicht tiefgrei- fend tangieren und ist daher aufgrund der drastischen Verminderung der Schutzfunktion der Lehmschicht auszuschließen. Warum wurde bei der Nachfrage zur Unterquerung des Verteilerkreises nur der nördliche Teilplan vorgelegt, nicht aber die südliche Fortsetzung der Planung. Die nördliche Unterfahrung der Fahrbahn ist laut Aussage des Referenten schwierig, aber möglich. Antwort: Es wurde nur der nördliche Teil gezeigt, da dort der Zwangspunkt für die Tunnelgradiente und auch die tiefste Stelle des Tunnels liegt. Dies diente ausschließlich der Erläuterung der technischen Zusammenhänge. Der südliche Teilplan kann auch gezeigt werden. Die Unterfahrung ist grundsätzlich tech- nisch möglich und wurde auch geplant. Weshalb sollte die Unterfahrung der südlichen Fahrbahn problematischer sein? Antwort: Die Unterfahrung der südlichen Fahrbahn ist nicht problematischer. Ist bei der Vorplanung der Unterquerung die Vorplanung aus dem Jahre 2011 mitberücksichtigt worden? Hier liegt die Unterquerung nur teilweise in der Ge- wässerschutzzone II. (Siehe Anlage und Beschuss der BV-Rodenkirchen zur geplanten P&R-Parkpalette.) Antwort: In der Vorplanung sind alle ernsthaft in Betracht kommenden Trassen- Führungen untersucht worden, auch diejenigen früherer Planungen. Diese Trassen wurden in weiteren Schritten sukzessive überprüft und abgeschichtet. 2 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Wurde bei der Vorplanung einer Unterfahrung des Verteilerkreises eine Ergän- zung von neuen Brunnenanlagen an der ungestörten Westseite der westlichen Brunnengalerie in Betracht gezogen, um Brunnen im Bereich der Trasse außer Betrieb nehmen zu können und somit das Risiko von Verunreinigungen hier- durch grundsätzlich zu verringern? Antwort: Nein. Die RheinEnergie hat schon den Bau neuer Messstellen als un- zumutbaren Eingriff in die WSZ abgelehnt, da der Bau neuer Brunnen aufgrund der leitungstechnischen Erschließung einen noch größeren Eingriff bedeuten würde. Zudem können u. U. die hydrogeologischen Verhältnisse hierdurch der- art beeinflusst werden, dass sich ggf. Nachteile für andere Brunnen ergeben. Die Schließung der Tankstelle und der Straße Im Wasserwerkswäldchen wurde nur zum Vorteil der Variante A1a betrachtet. Wurde bei der Variante A2 zur Un- terfahrung des Verteilerkreises die Schließung der Tankstelle ebenfalls in Er- wägung gezogen? Antwort: Die Schließungen und auch andere Ausgleichsmaßnahmen wurden intensiv diskutiert. Auch bei anderen Alternativen, die im Vorfeld gutachterlich ausgeschlossen werden mussten zum Beispiel bei der Alternative A2, wären diese Maßnahmen in Betracht gezogen worden. Bei der Bewertung der Varianten A1a und A9 wird Wasserschutz nur mit 5 % bewertet. Liegt hier das gleiche Bewertungsverfahren vor, das zum Ausschluss der Unterfahrung geführt hat? Antwort: Ja, bei der Bewertung aller Alternativen wurde ein einheitliches Ver- fahren benutzt. Welche Form der Gründung für die Brückenpfeiler ist zu erwarten und welche Einbindetiefe? Wird die Höhe des zu erwartenden Höchststandes des Hochwassers unter- schritten? Greifen die Fundamente einer angedachten Brücke auch in das Schutzgut Trinkwasser ein? Kann ausgeschlossen werden, dass Beeinträchtigungen durch Gründungsmaß- nahmen des Brückenbauwerks eine Genehmigung letztlich ausschließen? Antwort: Ohne genaue Kenntnisse zu den Lasten sind sowohl Flachgründung als auch Pfahlgründung möglich. Die Einbindetiefe einer Pfahlgründung ist an das Erreichen der tragfähigen Kiese und Sande der Rheinterrasse gekoppelt. Somit kann eine Gründung im Grundwasser möglich werden. Zur Einbringung von Pfählen in den Grundwasserbereich wird eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig werden. Es gibt jedoch zahlreiche Pfahlsysteme, die auch eine Gründung in Wasserschutzzonen ermöglichen. Welche Konstruktionsart ist für die Brückenkonstruktion vorgesehen? Antwort: Die Art der Konstruktion der Brücke über den Verteilerkreis ist frühes- tens in der Entwurfsphase festzulegen. Verschiedenste Parameter, wie zum Beispiel ein Gestaltungskonzept, werden noch Einfluss nehmen. In der Synopse zur Bewertung der Trassenvarianten A1a, A9 und A6 Punkte- vergabe ist nicht transparent dargelegt. Nach welchen Kriterien erfolgt die Be- wertung von 1 Punkt bis 5 Punkten? 3 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Für die Kriterien wurden jeweils Grenzwerte für die Vergabe von 5 Punkten und für die Vergabe von 1 Punkt festgelegt. Die tatsächliche Punkte- vergabe erfolgt sodann durch Interpolation. Kann sichergestellt werden, dass bei Erweiterung der A4 und die hierdurch er- forderliche Erneuerung von Brückenbauwerken, die Querung für Rad- und Fuß- gängerverkehre (ohne KFZ) aufrecht erhalten bleiben kann? Antwort: Bereits in der Vorplanung wurden intensive Ausarbeitungen zur Be- rücksichtigung des neuen übergreifenden Radverkehrskonzept der Stadt Köln getätigt. Hierbei wurde die vollständige Trasse von einem Radweg begleitend geplant. Dieser ist insbesondere auch bei der Querung der BAB A 4 zusammen mit dem Fußverkehr berücksichtigt. Ist die Fortführung der Buslinie 132 bis zur Aufnahme des Betriebs der Stadt- bahn über eine effektive Wegestrecke sichergestellt? Antwort: Der Aufgabenträger Stadt Köln und die Kölner Verkehrs-Betriebe se- hen einen stabilen und möglichst direkten Linienbusbetrieb bis zur Aufnahme des Stadtbahnbetriebs als Grundvoraussetzung an. Ziel ist es, die Linienfüh- rung der Buslinie 132 über eine effektive Wegestrecke – möglichst lange wie im Bestand – sicherzustellen. Hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch abschließende Fragestellungen zu klären. Erst im Anschluss kann ein seriöses Buskonzept erstellt werden. Wir gehen aber während der Bauzeit von verschie- denen Bauphasen und Einschränkungen aus, die zu entsprechenden Umleitun- gen führen. Wie erklärt sich zwischen Analysefall (Tagesverkehr Stand heute, Basis 2017- 2019, 21.100) und Nullfall (Prognose 2030, Tagesverkehr ohne Stadtbahn, 21.400) eine Zunahme von nur 300 KFZ täglich auf der nördlichen Industrie- straße, wenn doch durch zahlreiche Aufsiedlungen Mehrverkehre von insge- samt 66.000 KFZ/Tag vorausgesagt werden? Antwort: Von den 66.000 Kfz/24 h, die im Netz als Aufsiedlungen berücksichtigt werden, entfallen lediglich 11 % auf den Bereich von Rodenkirchen und Sürth. Der dort entstehende Mehrverkehr verteilt sich erstens in alle Himmelsrichtun- gen und zweitens bei Zielrichtung Innenstadt/Südstadt auf mehrere Achsen, d. h. Zum Forstbotanischen Garten, Konrad-Adenauer-Straße und Heinrich- Lübke-Ufer. An dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert- Straße überlagern sich zahlreiche Effekte aus Aufsiedlungen und Netzmaßnah- men (MIV, ÖV, Rad), die in Summe zu einer nur geringen Zunahme im Nullfall führen. Die Radschnellwege haben an diesem Knotenpunkt beispielsweise eine leicht reduzierende Wirkung. Darüber hinaus hat die Achse wegen der hohen Vorbelastung einen entsprechend hohen Widerstand, der verhindert, dass in größerem Umfang Mehrverkehr dort fahren möchte. Wurden mögliche Auswirkungen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Rodenkirchener Hauptstraße auf die Industriestraße untersucht und wäre hier- durch eine weitere Zunahme an Tagesverkehr auf der Industriestraße zu erwar- ten? Antwort: Es sind verkehrsberuhigende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entflechtungsstraße immer als Zusatzmaßnahme auf der Rodenkirchener Straße in Rondorf mit eingearbeitet. Aus dieser Maßnahme resultiert für die Straße Zum Forstbotanischen Garten keine Zusatzbelastung. In der westlichen 4 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Zufahrt Friedrich-Ebert-Straße führt sie zu einer leichten Entlastung, da die Maßnahme den Durchgangsverkehr durch Rondorf erschwert. Da die Ortskern- beruhigung eine Begleitmaßnahme für die Entflechtungsstraße ist, wird in Kom- bination der beiden Varianten der Knotenpunkt tendenziell eher entlastet, ins- besondere in der westlichen Friedrich-Ebert-Straße. Welche Auflagen sind bei Baumaßnahmen in der Schutzzone II zu berücksich- tigen? Antwort: Alle Informationen hierzu finden sich in der Wasserschutzgebietsver- ordnung Hochkirchen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/was- serversorgung/wasserschutzgebiete/uebersicht/wsg_vo_hochkirchen.pdf" Wie kann eine Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen, insbesondere ei- ner unterirdischen Linienführung (Tunnel- oder Trog-Lösung) in der Wasser- schutzzone erreicht werden? Antwort: Die unterirdische Linienführung ist nach fachgutachterlicher Ansicht nicht genehmigungsfähig. Die Genehmigungsfähigkeit der Vorzugsvariante wird im weiteren Planungsverlauf mit allen fachlich Beteiligten zur Vorbereitung des Planfeststellungverfahrens abgestimmt. Wie verändert sich die Risikobewertung für Baumaßnahmen bei zunehmender Eingriffstiefe in den Boden (Wasserschutzzone II)? Antwort: Je tiefer und je großflächiger, desto schlechter. Auch hier wird auf die Wasserschutzgebietsverordnung verwiesen. Wie werden die ausgehenden Risiken im Vergleich qualifiziert? a) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (im Schotterbett) b) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (geschlossenen Oberfläche z.B. Betonbodenplatte mit kontrollierter Entwässe- rung) c) einer Trasse in einem nach oben offenen Trog, d) eines Tunnels, e) einer Hochbahntrasse oder Brücke, f) einer zweispurigen Straße, g) einer Autobahn, h) einer Tankstelle, i) eines LKW-Parkplatzes, h) eines Fahrradweges Antwort: Diese Frage lässt sich im Detail erst im Rahmen einer weitergehenden Risikobewertung klären, die in der kommenden Entwurfsplanung nach dem Trassenbeschluss vorgesehen ist. Welche Auswirkungen hätte eine vorübergehende Stilllegung von 1 bis 2 För- derbrunnen der Brunnengalerie (für mehrere Monate)? Antwort: Der Ausfall von 1-2 Förderbrunnen könnte temporär von dem Rest der Anlage kompensiert werden. Welche Aus- und Wechselwirkungen wären bei endgültiger Stilllegung einer der mittig gelegenen Brunnenanlagen und entsprechender Ergänzung einer sol- chen zum Ende der Brunnengalerie zu berücksichtigen? 5 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Der Neubau von Brunnen ist nicht ohne weiteres möglich. Wie oben beschrieben ist ein solcher Eingriff in der WSZ II mit entsprechender Leitungs- verlegung nicht vorzusehen. Es kann auch nicht abgeschätzt werden, welche Aus- und Wechselwirkungen sich dadurch auf das hydrogeologische System ergeben. Wie unterscheiden sich die Auswirkungen von Unfällen durch z.B. Verunreini- gungen ca. 10 m innerhalb der nördlichen Grenze der Schutzzone II gegenüber solchen die sich ca. 10 m außerhalb ereignen? Antwort: Die Grenze der WSZ wurde so festgelegt, dass die Grundwasserströ- mung innerhalb der Grenzen in einer bestimmten Zeit die Brunnen erreicht. Au- ßerhalb der Grenzen ist die Fließzeit entweder so lang, dass die Reaktionszeit wesentlich größer ist oder die Grundwasserfließrichtung geht von den Brunnen weg. Im Wasserwerk Hochkirchen werden Aktivkohlefilter zur Vorreinigung des Trinkwassers eingesetzt. Welche beim Bau und Betrieb üblicherweise einge- setzten Materialien und Betriebsmittel würden beim Eindringen in den Boden von den Filtern nicht erfasst? Antwort: Die Antwort auf diese Frage wird mit der RheinEnergie abgestimmt und nachgereicht. Das Wasserwerk Hochkirchen ist eines von 10 Wasserwerken im Stadtgebiet Köln, die alle untereinander verbunden sind. Könnte im Falle eines Ausfalls die Trinkwasserversorgung temporär durch andere Werke kompensiert werden? Antwort: Die Antwort auf diese Frage wird mit der RheinEnergie abgestimmt und nachgereicht. Sind in den im 2. Fachgespräch vorgestellten Verkehrsprognosen des MIV auch mögliche Radvorrangrouten und deren Verlagerungseffekte berücksich- tigt? Antwort: Es werden ab dem Nullfall die Radschnellwege 10, 11, 12 und 13 mit ihrer erwarteten Verlagerungswirkung berücksichtigt. Wenn ja, welche Routen wurden berücksichtigt und welche Effekte erwartet? Antwort: Die Verlagerung von MIV-Fahrten auf den Radverkehr wird in Anleh- nung der Methodik aus der konzeptionellen Untersuchung zur Radschnellweg- verbindung zwischen Köln und Frechen bestimmt. Dabei wird das Kfz-Aufkom- men auf ausgewählten Bezirksbeziehungen zwischen der Innenstadt und Mo- dellbezirken entlang der Radschnellwege um 20 % reduziert. Es werden ledig- lich Fahrten mit einer Luftlinienweite zwischen 3-10 km einbezogen, da für diese eine hohe Attraktivität zur Nutzung des Radschnellweges unterstellt wer- den kann. 6 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 1: Übersicht der Vorzugstrassen (Radschnellverbindungen oder Radvorrangrouten) aus der Konzeptstudie Radschnellverbindungen für die Stadt Köln (VIA, Planersocietät, 24.07.2020) Hinweis: Die Effekte der Radschnellwege sind im Nullfall zusammen mit vielen anderen Maßnahmen implementiert. Aus diesem Grund kann die reine Wirkung der Radschnellwege wegen der Komplexität der Modelle nicht ohne weitere Umlegungsrechnungen separat ausgewiesen werden. Diese Berechnungen sind nicht vorgesehen. Wenn nein, können zwei mögliche Routen mit den folgenden Führung a.) „Am Höfchen - Robinienweg bis zur Vorgebirgsstraße und b. ) über die Achse „Am Wasserwerkswäldchen „– Bonner Str. berücksichtigt werden? (die beiden Routenvorschläge sind zunächst ohne die Anschlussver- längerung nach Süden aufgeführt). Wie würden sich die MIV Verkehrszahlen, insbesondere die des Durchgangs- verkehrs, ändern? Antwort: Da die Radschnellwege berücksichtigt wurden, erübrigt sich die Ant- wort auf diese Frage. Ist die Möglichkeit geprüft worden, die Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ als Einbahnstraße z.B. Richtung Norden zu öffnen, um den morgendlichen Berufs- verkehr zu entlasten, oder bleibt das Gefahrenpotenzial auch in diesem Fall zu hoch? Antwort: Ja. Ist das Grundstück, auf dem sich die Tankstelle incl. der übrigen Einrichtungen am Verteilerkreis befinden, seitens der Stadt an Aral / einen Dritten verpachtet? Wenn ja, wie lange läuft der Pachtvertrag? Sollte der Pachtvertrag noch sehr lange bestehen (über 5 Jahre), welchen Plan B gibt es, wenn ARAL / der Dritte den Plänen, die Tankstelle dort stillzulegen und abzureißen widerspricht, so- lange gültige Verträge bestehen? 7 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Die Mieterin – die ARAL AG – hat auf Grundlage des 3. Nachtragsver- trages 09. 12. 1998 i. V. m. dem Mietvertrag vom 30.08.1984 ein bis zum 31.12.2024 befristetes Mietverhältnis mit der Stadt Köln. Gem. § 2 Abs. II des 3. Nachtragvertrages hat die ARAL AG das Recht, durch einseitige Erklärung das Mietverhältnis um einmal 5 Jahre zu verlängern. Dar- aus ergibt sich eine maximale Vertragsdauer bis zum 31.12.2029. Aufgrund der Tatsache, dass die Mieterin nicht unerhebliche Investitionen in E-Ladesäulen tätigt, ist davon auszugehen, dass diese Option auch gezogen werden wird. Frist für die Erklärung der Optionsausübung ist der 31.12.2023. Davon ausgehend, dass das Mietende dann der 31.12.2029 ist, muss in der weiteren Planung geprüft werden, ob die Umsetzung der Stadtbahntrasse damit vereinbar ist. Falls nicht, besteht noch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht seitens der Vermieterin: Gem. § 3 des Ursprungvertrages vom 04.07.1973 kann die Stadt mit 6-monati- ger Frist den Vertrag kündigen, wenn die vermietete Fläche ganz oder teilweise für eigene Zwecke oder im öffentlichen Interesse benötigt wird. In diesem Fall ist die Vermieterin allerdings gem. § 4 zur Zahlung einer Entschädigung ver- pflichtet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vom Mieter nachzu- weisenden, noch nicht abgeschriebenen Baukosten. Da die ARAL z.Zt. Lade- säulen auf dem Gelände errichtet, dürfte die Entschädigungssumme nicht uner- heblich sein – wird aber natürlich im Laufe der Zeit geringer werden. Könnten die vorbereitenden Bauarbeiten noch während des Tankstellbetriebes von statten gehen oder stellt der Betrieb der Tankstelle ein temporäres Aus- schlusskriterium für den Beginn der Bauarbeiten im vor- und nachgelagerten Streckenabschnitt dar? Bzw. ist ein (evtl. auch nur ein teilweiser) Baubeginn für den 4. BA. während des Betriebes der Tankstelle überhaupt sinnvoll? Antwort: Die Arbeiten an der Brücke könnten unter logistischer Betrachtung auch parallel zum Betrieb der Tankstelle durchgeführt werden. Der Betrieb des Schnellrestaurants, der Paketstation und des Parkplatzes ist nicht oder nur ein- geschränkt möglich. Inwieweit bzw. ab welcher Bauphase der Betrieb der Tank- stelle im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für das Trinkwasser ein erhöh- tes, nicht hinnehmbares Risiko darstellen, muss in der folgenden Planungs- phase noch anhand konkretisierender Bauablaufplanungen bewertet werden. Durch die beabsichtigte Sperrung der Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ wird der KP „Am Forstbotanischen Garten“ - „Friedrich Ebert Str.“ zusätzlich nicht unerheblich belastet. Antwort: Bezogen auf die Summe aller zufließenden Fahrzeuge an dem Kno- tenpunkt zeigt sich, dass der Planfall (mit Sperrung der Straße Im Wasser- werkswäldchen) gegenüber dem Nullfall eine Zunahme von 4,2 % aufweist. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist diese Zusatzbelastung vor dem Hintergrund der hohen Vorbelastung als moderat zu bewerten. Durch den geplanten Aus- bau und die signaltechnische Optimierung wird dieser Zusatzbelastung in ange- messener Weise Rechnung getragen. Bereits durch die Entflechtungsstraße (Rondorf-Nord-West) wird zusätzlicher Verkehr auf der Industriestraße erwartet, so dass eine Ertüchtigung der besag- ten Kreuzung im Vorfeld der Entflechtungsstraße als erforderlich angesehen wird. 8 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Die Erwartung von Mehrverkehr auf der Industriestraße durch die Ent- flechtungsstraße kann in den Umlegungsrechnungen nicht bestätigt werden. In Verbindung mit der Ortskernberuhigung entlastet die Entflechtungsstraße den Knotenpunkt in der Nord-Süd-Richtung leicht (-200 bis -500 Kfz/24 h) und in der westlichen Friedrich-Ebert-Straße um -1.400 Kfz/24 h. Sind in den ausgewiesenen MIV Zahlen beide Effekte (Entflechtungsstraße und Abbindung „Am Wasserwerkswäldchen“) einkalkuliert? Antwort: Ja. Welche Maßnahmen zur Ertüchtigung des besagten KP kommen in Betracht? Wird dort ein Turbokreisel geprüft? Werden zusätzliche Fahrstreifen geplant? Wenn ja, nur als Aufstellflächen oder ist eine Verbreiterung der Industriestraße auf drei oder sogar vier Fahrspuren geplant? Soweit eine Ausweitung der Fahrspuren geplant ist, in welchem Abschnitt? Welche Führung soll es dann an diesem KP dort für den Fuß- und Radverkehr geben? Antwort: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen zur StadtBahn Süd ist an dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße eine Maß- nahme zur Ertüchtigung des Knotens unterstellt, welche in der Straße Zum Forstbotanischen Garten vorsieht, dass es in den beiden Hauptrichtungen je- weils folgende Fahrstreifenaufteilung gibt: Mischfahrstreifen gerade/rechts Fahrstreifen geradeaus Linksabbiegefahrstreifen Hierfür muss auch der Abfluss in der jeweiligen Fahrtrichtung auf zwei Fahr- streifen ausgebaut werden. Um den Eingriff in die Natur gering zu halten, ist die Ausbaumaßnahme in den Untersuchungen mit einer Länge von jeweils etwa 100 m vor und hinter dem Knotenpunkt vorgesehen. In der Friedrich-Ebert- Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen. Zielsetzung der Maß- nahme ist es, lokal an dem Knotenpunkt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Durch die Zweistreifigkeit der Hauptrichtungen in Nordweset-Südost-Richtung kann die hohe Verkehrsmenge in kürzerer Zeit abgewickelt werden und bietet somit mehr Spielraum für die Freigabezeit in der Friedrich-Ebert-Straße. Weitere Knotenpunktalternative (hier z. B. angesprochen Turbokreisel) wurden nicht untersucht, da dieser maßvolle Ausbauvorschlag bereits zu einem positi- ven Ergebnis geführt hat. Wie soll die Radwegeführung im KP „Am Wasserwerkswäldchen“ –„Militärring“ erfolgen? Wie kann eine sichere Querung des Militärrings in Nord –Süd Richtung sicher- gestellt werden? (Ampelanlage? Über die geplante ÖPNV Brücke?) Wie soll zeitgleich die Umfahrung des Kreisverkehrs in Ost - West Richtung er- folgen? Und wie ein entsprechender Radwegeknotenpunkt? (Kann hier ggf. ein Radwegetunnel geprüft werden?) Antwort: Nach derzeitigem Stand erfolgt die Querung des Militärrings bei der Stadtbahn-Brückenvariante ebenerdig mit einer Mittelinsel in die Straße Im Wasserwerkswäldchen. Bei der ebenerdigen Variante im Zuge der Stadt- bahnquerung erfolgt die Querung des Militärringes in Höhe des Robinienweges 9 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau auch ebenerdig, voraussichtlich signalisiert. Die Umfahrung des Verteilerkrei- ses in Ost-West-Richtung erfolgt weiterhin durch den südlich gelegenen vor- handenen Tunnel. Die Erreichbarkeit des Tunnels verbessert sich insofern, dass die Straße Im Wasserwerkswäldchen nach derzeitigem Stand zukünftig nur noch den Erschließungsverkehr zum Wasserwerk aufnimmt und daher nur noch eine geringfügige Kfz-Belastung aufweisen wird. Kann der bestehende Fuß- und Radweg unter der A 555 mit Anbindung an die Straße “Am Wasserwerkswäldchen“ und den Grüngürtel aufrechterhalten wer- den? Wenn ja, wie soll diese Radwegeverbindung das Gleisbett der Linie 5 planfrei queren? Sollte diese Wegeverbindung entfallen, muss die Radwegverbindung im nördli- chen Bereich des Kreisverkehrs hinreichend sicher und komfortabel ausgebaut werden (Siehe oben unter Punkt 5). Antwort: Ja, die Stadtbahn liegt in dem Bereich etwa auf dem Höhenniveau der BAB 555 und überquert den bestehenden Geh-/Radweg. Wurde eine alternative Anbindung der B51n an den Umschlagsplatz „Efeltor“ via der Straße „Am Kölnberg“ K 27 und dann über die Straße „Am Eifeltor“ ge- prüft? Bei einer Führung entlang der K 27 wäre ein Straßenneubau entlang des Orts- teils Höningen nicht erforderlich. Würde in diesem Fall, der LKW-Verkehr nicht über die B51n via Höningen (über den geplanten neuen Straßenabschnitt – Va- riante 1) verlaufen, sondern bereits weiter südlich über die K 27, würde der Knotenpunkt B51n / Entflechtungsstraße deutlich entlastet (Dort wäre dann ggf. sogar ein Kreisverkehr möglich). Auch der Knotenpunkt Kapellenstraße / B 51 Brühler Landstraße würde entlastet, was wiederum eine Entlastung des aus Rondorf nach Westen abfließenden Verkehrs zur Folge hätte. Könnten in diesem Fall auch die drei großen Achsen Kapellenstr. Brühler Land- str. und B 51N in einem Turbokreisel“ münden? Nach der derzeitigen Entwurfsplanung von Straßen NRW entstünden 2 hoch- frequentierte KP hintereinander (Kapellenstr / B51N und Brühler Landstr.). Wä- ren diese in dieser Doppelung auskömmlich? Antwort: Die Fortführung der B51n bis zur Anschlussstelle Köln Eifeltor wird durch den Landesbetrieb Straßenbau / Straßen.NRW geplant. Es wurden drei verschiedene Varianten der Linienführung erarbeitet und geprüft. Zwei dieser Varianten (Varianten 2 und 3) führen vom Knotenpunkt B51n – Am Kölnberg (K27) weiter über die K27 in Richtung Nordosten um dann Richtung Nordwes- ten (parallel zur Brühler Landstraße). Im weiteren Verlauf kreuzen beide Varian- ten die L92, führen anschließend weiter in Richtung Nordosten und werden in unterschiedlicher Lage an die Straße „Am Eifeltor“ angebunden. Nach Abwägung aller umweltfachlichen und verkehrlichen Belange wurde aller- dings Variante 1 als Vorzugsvariante gewählt. Diese wird nördlich des An- schlusses der B51n weiter über die bestehende Brühler Landstraße geführt, verlässt diese vor der Ortslage Köln-Höningen, kreuzt die L92 in Höhe der Au- gust-Wegelin-Straße und stößt auf die Straße "Am Eifeltor", die bis zur An- schlussstelle Köln-Eifeltor ausgebaut wird. Die Linie der Variante 1 wurde vom Bundesverkehrsministerium mit Datum vom 24.01.2020 bestimmt und steht somit fest. Weitere Informationen sind den Projektseiten von Straßen.NRW zu entnehmen, 10 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau welche regelmäßig aktualisiert werden: • B51n - Ortsumgehung Köln-Meschenich: https://www.stras- sen.nrw.de/de/b51n-ortsumgehung-koeln-meschenich.html • B51n - Fortführung der Ortsumgehung Köln-Meschenich bis zur A4-An- schlussstelle Köln-Eifeltor: https://www.strassen.nrw.de/de/b51n-fortfueh- rung-ortsumgehung-koeln-meschenich-zu-a4.html Für den Fall, dass ausschließlich mittels eines Brückenbauwerks der Kreisver- kehr am Militärring gekreuzt werden kann, setzt sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der BV2 für einen Gestaltungswettbewerb für die neu zu schaf- fende ÖPNV Brücke (Linie 5) über diesen Kreisverkehr aus. Es handelt sich um ein wichtiges Einfallstor nach Köln und könnte sich zu einer guten planfreien Verbindungsmöglichkeit von der Bonner Straße in den äuße- ren Grüngürtel für Fuß – und Radverkehr entwickeln. Daher sollte sich ein sol- ches Bauwerk architektonisch hervorheben. Diese Chance sollte nicht durch ein weiteres Negativbeispiel eines schnöden Brutalismus vertan werden. Antwort: Für die weiteren Bearbeitungen ist vorgesehen ein Architekturbüro zu beteiligen. Die Herausforderung des Standorts für die Brücke ist der Verwaltung bewusst und die damit verbundene Möglichkeit etwas architektonisch Wertvol- les zu schaffen, wird weiterverfolgt werden. Das Gefahrenpotenzial von Elektroautos ist deutlich geringer als bei Verbren- nern. Selbst das verbleibende Risiko Bremsflüssigkeit wird sich in Zukunft durch technische Umstellung reduzieren. Wie beurteilt die Fachverwaltung eine auf Elektroautos eingeschränkte Befahr- barkeit der Straße nach Inbetriebnahme der Stadtbahn? Antwort: Genaue statistische Daten über die sicherheitsrelevanten Vor-/Nach- teile von Elektroautos liegen derzeit nicht in hinreichender Detailtiefe vor, so- dass die Betrachtung im Rahmen der Risikobetrachtung Trinkwasser nicht möglich ist. Welche definitive Planung hat die Stadt Köln zu dieser Kreuzung zu dieser an- gesprochenen unverzichtbaren Optimierung der Kreuzung Friedrich-Ebert Straße/ Zum Forstbotanischen Garten? Welche Planung hat StraßenNRW? Es wird gebeten, den Zeitplan für die Ertüchtigung der Kreuzung mitzuteilen. Antwort: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen zur StadtBahn Süd ist an dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße eine Maß- nahme zur Ertüchtigung des Knotens unterstellt, welche in der Straße Zum Forstbotanischen Garten vorsieht, dass es in den beiden Hauptrichtungen je- weils folgende Fahrstreifenaufteilung gibt: - Mischfahrstreifen gerade/rechts - Fahrstreifen geradeaus - Linksabbiegefahrstreifen. Hierfür muss auch der Abfluss in der jeweiligen Fahrtrichtung auf zwei Fahr- streifen ausgebaut werden. Um den Eingriff in die Natur gering zu halten, ist die Ausbaumaßnahme in den Untersuchungen mit einer Länge von jeweils etwa 100 m vor und hinter dem Knotenpunkt vorgesehen. In der Friedrich-Ebert- Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen. Zielsetzung der Maß- nahme ist es, lokal an dem Knotenpunkt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. 11 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Durch die Zweistreifigkeit der Hauptrichtungen in Nordweset-Südost-Richtung kann die hohe Verkehrsmenge in kürzerer Zeit abgewickelt werden und bietet somit mehr Spielraum für die Freigabezeit in der Friedrich-Ebert-Straße. Weitere Knotenpunktalternativen (hier z. B. angesprochen Turbokreisel) wur- den nicht untersucht, da dieser maßvolle Ausbauvorschlag bereits zu einem positiven Ergebnis geführt hat. -
Anlage 12 - Stellungnahme des RPA
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/ 2 14 13.01.2023 Dez. III StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 3065/2022 (Stand 10.01.2023) Stellungnahme zu der im Weiterplanungsbeschluss enthaltenen Bedarfsprüfung für den 2. Bauabschnitt RPA-Nr.: 2023/0237 Planungs- und Gutachterkosten für den 2. Bauabschnitt (2. BA) Eingereichte Kosten: 1.962.723,84 € (Netto) bzw. 2.365.575,99 € (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses „StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Ent- scheidung zur weiteren Planung“ meldet das Dez. III/69 den Bedarfs für weitere Planungs- und Gutachterleistungen des zweiten Bauabschnitts (2. BA) in der Ortslage Köln-Meschenich an. Für die bisherigen Planungsleistungen, im Wesentlichen den ersten Bauabschnitt (1. BA) be- treffend, wurde bereits im Jahr 2018 mit Vorlagennummer 1614/2018 ein Planungs- und Be- darfsfeststellungsbeschluss eingeholt. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll neben dem eigentlichen Weiterplanungsbeschluss für den 1. BA nun auch der Planungsbeschluss für den 2. BA sowie der dazugehörige Bedarf für Planungs- und Gutachterleistungen gefasst werden. Im Weiteren wird ausschließlich auf die dem Bedarf zugrunde liegenden Leistungen einge- gangen. Die Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung ist nicht Gegen- stand dieser Stellungnahme. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass auch für den 2. Bauabschnitt der Planungsbe- schluss gefasst wird, keine grundsätzlichen Bedenken. Darüber hinaus wurde Folgendes festgestellt: Die der Honorarberechnung zu Grunde liegende Kostenermittlung und deren rechnerische Ansätze sind nicht näher erläutert. Eine ordnungsgemäße Trennung der Objekte i. s. der HOAI ist noch nicht gegeben. Eine ausreichende Differenzierung der Anlagengruppen inner- halb der Planung der technischen Ausrüstung liegt nicht vor. Rechnerische Annahmen für die gewählte Form der Honorarberechnung können daher nicht bestätigt werden. Leistungsansätze und Leistungsziele für Gutachter und Beratungsleistungen sowie Sonsti- ges (z. B. architektonisches Gestaltungskonzept Stadtbahntrasse/Bahnsteige) in Höhe von ca. 340.000€ (Netto) bzw. ca. 400.000€ (Brutto) liegen nur pauschaliert vor und können da- her ebenfalls nicht bestätigt werden. Anlage 12 - 2 - Aus den vorgenannten Punkten sowie dem andauernden Ukrainekrieg und den damit ver- bundenen Preisentwicklungen ergeben sich erhebliche Potenziale für Kostensteigerungen und Projektverzögerungen. Darüber hinaus wird empfohlen frühzeitig festzulegen, welche Leistungen national und wel- che EU-weit ausgeschrieben werden sollen. Ebenso sollte die von der Verwaltung gewählte Vorgehensweise rechtzeitig mit den Förder- gebern abgestimmt werden, um ein förderschädliches Handeln zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke -
Anlage 6.02 - A1a Lageplan 2
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W II W II W II W III W III W III W II 603 320 549 189 3/2 544 529 599 219 553 598 148174 184 190 488 454 548 176 546 629 249 228 202 577 162 371 52 90 221 601 543 542 538 185 179 290 230 476 473 552 647 540 262 627 181 602 110 578 628 624 551 186 630 227 231 2 547 3/1 475 226 645 271 656 641 623 576 591 637 222 178 644 183 539 605 370 54/3 521 294 604 626 440 173 182 188 220 209 10/1 484 530 545 648 477 191 291 486 550 478 187 14 541 248 171 474 180 253 636 600 527 554 229 153 4 513 519 291 277 317 514 518 237 270 914/57 202 703/57 325 276 235 287 204 257 238 209 318 289 210 269 199 258 152 66 323 113 197 79 965 261 193 515 247 38 517 194 242 207 176 215 232 65 326 6 80 274 278 328 114 239 9/1 279 212 206 271 92 195 520 216 640 112 201 246 286 58 280 114 211 314 327 316 205 236 284 340 330 332 213 275 288 5 516 273 321 214 200 196 290 285 243 287 108 192 208 319 67 113 324 248 283 233 331 241 339 142 281 217 240 78 322 198 230 286 203 234 272 292 342 222 288 Optionaler Entfall der Bestandsbrücke zugunsten einer optimierten Trassierung wird in der nächsten Planungsstufe geprüft Neues Brückenbauwerk für Stadtbahn, Rad- und Gehweg mir Berücksichtigung der gepl. Autobahnverbreiterung 0+095 R=70 0+160 R=231 0+247 A=127 0+317 A=147 0+387 R=309 0+619R=30 0+628 R=30 0+635 R=307 0+704 A=147 0+775 0+789A=109 0+809 R=593 0+821 2,5 % u=140 UE lu=70 UA UA lu=70 UE u=95 UE lu=70 UA UAlu=20 UE u=0 UA lu=25 UE u=50 UE lu=25 UA R=240 A=129,615 0+966,965 A=129,615 A=144,914 1+36,965 A=144,914 R=300 1+106,965 R=300A=144,914 1+413,774 A=144,914R=∞ 1+483,774 R=∞A=109,545 1+498,909 A=109,545R=600 1+518,909 R=600A=86,603 1+588,528 A=86,603 R=200 1+613,528 R=200 A=70,711 1+775,218 A=70,711 R=∞ 1+800,218 R=∞ 1+840,218 R=244,2 A=130,766 0+972,606 A=130,766 A=143,881 1+42,63 A=143,881 R=295,8 1+112,616 R=295,8A=143,39 1+414,4 A=143,39R=∞ 1+483,908 R=∞A=110,119 1+499,254 A=110,119R=604,2 1+519,324 R=604,2A=88,424 1+589,378 A=88,424R=204,2 1+614,728 R=204,2 A=71,821 1+780,033 A=71,821 R=∞ 1+805,294 r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 0+944,232 NW=47,624 m -20,0 ‰ 203,357 m 10,0 ‰ 269,569 m r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 1+213,801NW=50,319 m 10,0 ‰ 269,569 m 40,0 ‰ 183,015 m r=2000 m lta=70 m a=-1,225 m 1+396,817 NW=57,64 m 40,0 ‰ 183,015 m -30,0 ‰ 187,394 m r=2000 m lta=25 m a=0,156 m 1+584,211 NW=52,018 m -30,0 ‰ 187,394 m -5,0 ‰ 256,007 m 1+840,218 NW=50,738 m -5,0 ‰ 256,007 m 0+800 0+810 0+820 0+830 0+840 0+850 0+860 0+870 0+880 0+890 0+900 0+910 0+920 0+930 0+940 0+950 0+960 0+970 0+980 0+990 1+000 1+010 1+020 1+030 1+040 1+050 1+060 1+070 1+080 1+090 1+100 1+110 1+120 1+130 1+140 1+150 1+160 1+170 1+180 1+190 1+200 1+210 1+220 1+230 1+240 1+250 1+260 1+270 1+280 1+290 1+300 1+310 1+320 1+330 1+340 1+350 1+360 1+370 1+380 1+390 1+400 1+410 1+420 1+430 1+440 1+450 1+460 1+470 1+480 1+490 1+500 1+510 1+520 1+530 1+540 1+550 RQ 2 RQ 2 Anschluss Teilabs. C Anschluss Blatt 1 H 5639750,000 R 2567800,000 H 5638872,314 R 2567436,451 R 2567806,003 H 5638719,241 R 2568169,552 H 5639596,927 Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Ingenieurgesellschaft mbH Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf Tel.: 0211. 61 02-01 Fax: 0211. 61 02-199 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX V o r p l a n u n g Verlängerung Stadtbahn RoMe Verkehrsanlagen Lopes Lopes Günther 09.01.23 09.01.23 09.01.23 50 V OV LP 2002 0 V 09.01.23 1:1000 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Alternative A1a X XX XX X Abschnitte A und B Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Blatt 2 1 2 Legende Stadtbahntrasse Feste Fahrbahn Gehweg Radweg Grünfläche Haltestelle Planungen Dritter Altlasten gem. Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand Ausgleichsflächen Fahrbahn Anbauverbotszone Bundesfernstraßen Wasserschutzzone I Wasserschutzzone II B-Plan Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Stadtbahntrasse Schottergleis mit Sicherheitsraum befestigter Trennstreifen/ Verkehrsinsel Rückbau W I W II Wasserschutzzone IIIW III Einschnittsböschung Mulde/Versickerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Dammböschung Entwässerungsgraben -2,000 % H = 20 000 m 1,821 % 432,50 m 789,22 m Gradientenhochpunkt Gradiententiefpunkt Querneigung 2,5 % Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungs- halbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt a a -
Anlage 2 - Beteiligungskonzept
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1 von 3 Planungsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung für die StadtBahn Süd (Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn nach Rondorf und Meschenich) Stand: November 2022 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungs- schritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Die Stadtbahn Süd soll von der Stadtbahnhaltestelle Arnoldshöhe, der aktuell entstehenden Endhalte- stelle der 3. Ausbaustufe der Nord-Süd Stadtbahn, über den Verteilerkreis, durch das Wasserschutz- gebiet – oder daran vorbei – durch Rondorf bis nach Meschenich-Nord führen und dabei das Neubau- gebiet Rondorf Nord-West anbinden. Die Planung der Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn nach Rondorf und Meschenich wird dabei von einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung begleitet, um die für Menschen als auch für die Umwelt beste Linienführung zu finden. Im Zuge der Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakehol- der*innen und die Bürger*innen frühzeitig umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlpro- zess zu informieren. Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden leitfadengestützte Interviews mit maßgeblichen Akteur*innen aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um ein Stimmungsbild und den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfassen. Der Großteil der Akteur*innen war zur Mitarbeit bereit und wurde anschließend im Rahmen einer digitalen Konferenz über den aktu- ellen Stand der Planung informiert. Interessierte Bürger*innen hatten die Möglichkeit, über eine Online-Beteiligung auf meinungfuer.koeln ihre Fragen und Anregungen einzubringen (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn- sued.html#uip-1). Die Alternativen der Linienführung wurden hier anhand der wichtigsten Kriterien er- läutert und auf einer Karte dargestellt. Es wurden bewusst keine konkreten Fragen gestellt und auch keine Abstimmung durchgeführt; Ziel war es, ein umfassendes Meinungsbild zu erhalten und erste Präferenzen sowie für die Bürger*innen wichtige Themen zu identifizieren. Darauf aufbauend wurde ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammenge- stellt, sodass sich alle interessierten Bürger*innen auf der Projektwebsite umfassend über das Projekt informieren können (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fra- gen-zur-stadtbahn-sued). Es ist vorgesehen, dass, darauf aufbauend, auch die weiteren Planungsphasen für die StadtBahn Süd begleitet werden. Anlage 2 2 von 3 II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung bleibt es dabei grundsätzlich, die Stadt zu unterstützen, die aus technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht beste Linienführung für die Ver- längerung der StadtBahn Süd möglichst effizient und konfliktfrei zu planen und zu realisieren. Frage- stellungen und Anregungen der Rondorfer*innen und Meschenicher*innen sollen weiterhin aufge- nommen, mögliche Konfliktlinien frühzeitig erkannt und Lösungswege aufgezeigt werden, bevor sie den Planungsprozess unnötig verzögern können. Die Anregungen und möglichen Bedenken der Sta- keholder*innen oder der betroffenen Bürger*innen sollen ernst genommen werden und die im Infor- mations- und Beteiligungsprozesses gewonnenen Erkenntnisse in den Planungsprozess einfließen. Die Ergebnisse werden jederzeit dokumentiert und für die Abstimmungs- und Entscheidungspro- zesse in den politischen Gremien aufbereitet. Der Planungsprozess und die Kommunikation für die StadtBahn Süd werden laufend miteinander synchronisiert. Dabei wird sich die Auswahl der richtigen Dialoginstrumente und die Tiefe der Beteili- gung bei den beiden Baustufen unterscheiden. Im Rahmen der Entwurfsplanung für die 1. Baustufe bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die vom Rat der Stadt beschlossene Vorzugslinienfüh- rung weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder*innen und der Anwohner*innen zu berücksichtigen. Bei der 2. Baustufe wird es darum gehen die Vorplanung zu begleiten und insbesondere den Men- schen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nutzen für den Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn bietet die Chance, die Hauptachse und den Stadtteil insgesamt deutlich zu entlasten und aufzuwerten. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadtbahnanbindung gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern durchzuführen. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnah- men Die Meilensteine der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung orientieren sich eng an Ablauf und Meilen- steinen der Planung: 3 von 3 Begleitend zur Entwurfsplanung für die 1. Baustufe – den Abschnitt Stadtbahnhaltestelle Arnolds- höhe bis Meschenich Nord – werden die bereits bei der Vorplanung erfolgreich angewendeten In- strumente wie Fachgespräch und Akteurskonferenz, Online-Dialog sowie Projektwebsite weiterge- führt und bei Bedarf mit weiteren Formaten wie Begehungen, Bürgerinformationsveranstaltungen o- der Planergesprächen und Workshops ergänzt. Das Fachgespräch dient dazu, die Bezirksvertreter*innen und die verkehrspolitischen Sprecher*in- nen der Fraktionen im Rat der Stadt regelmäßig über den Stand der Planung zu informieren. Etwa- ige Fragen und Anregungen können so aufgenommen und in den Planungsprozess zurückgespielt werden. Bei der Konferenz mit den maßgeblichen Akteur*innen in Rondorf/Meschenich, den Projektverant- wortlichen der Teilprojekte Rondorf Nord-West und der Entflechtungsstraße sowie ausgewählten Trägern öffentlicher Belange werden der Status der Planung, die nächsten Schritte, ggf. gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet und die Maßnahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt. Die interessierten Akteur*innen werden darüber hinaus mit einem regelmäßig erscheinenden Newsletter über den Stand der Planung informiert. Die Bürger*innen werden im Rahmen von Online-Dialogen und Informationsveranstaltungen über den Planungsstand informiert und können hier ihre Fragen und Anregungen einbringen. Bei Begehungen kann die konkrete Planung von Teilbereichen und Abschnitten der Linienführung von Projektverantwortlichen und Planer*innen persönlich erläutert werden und auf Fragen und Kritik- punkte der Teilnehmer*innen direkt eingegangen werden. Zentrale und für die Bürger*innen wichtige Themen wie z. B. der Umgang mit Lärm und Erschütte- rung oder Umweltaspekte können in virtuellen oder persönlichen Gesprächen mit Gutachter*innen und Planer*innen transparent gemacht werden, mögliche Konfliktpunkte in Planergesprächen und/o- der Workshops bearbeitet werden. Die Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente orientiert sich eng am Planungsprozess und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. IV. Evaluation Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden – so wie die Ergebnisse der ersten Phase (https://meinungfuer.koeln/archiv/stadtbahn-sued-auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteili- gung.html) – laufend dokumentiert und für die Weiterentwicklung der Planung, der Öffentlichkeitsar- beit und die Abstimmungsprozesse in Verwaltung und Politik sowie für die Öffentlichkeitsarbeit auf- bereitet. -
Anlage 7 - Beschreibung der verworfenen Alternativen
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Anlage 7 Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) A1: Die Trasse der A1 schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung Süden. Die Stadtbahn überquert den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk, verläuft anschließend oberirdisch westlich der BAB 555 und wird über ein neues Brückenbauwerk über die BAB 4 weitergeführt. Die Straße Im Wasserwerkswäldchen wird in Teilen neu erstellt und parallel zur BAB 555 östlich der Stadtbahntrasse eingeplant. Die Stadtbahntrasse verläuft dabei sehr nahe der WSZ I (Trinkwasserbrunnen). Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut Trinkwasser wurde eine verbesserte Trasse entwickelt. Diese sogenannte A1a weist durch den Verzicht auf die Straße und der größeren Entfernung zu den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im weiteren Verlauf wird daher nur die A1a betrachtet. A2: Bei der A2 unterquert die Stadtbahn den Verteilerkreis in einem Unterfahrungsbauwerk. Dieses wird in offener Bauweise hergestellt und kann als Trog (Bauwerk bleibt offen) oder Tunnel (Bauwerk wird abgedeckt) ausgeführt werden. Einen Unterschied in der Lage der Unterkante des Bauwerks ergibt sich aus Gründen der Lastabtragung zwischen beiden Optionen nicht, da sich aus der Fahrbahn des Verteilkreises und dem unterirdisch verlaufenden Vorfluter enge Zwangspunkte ergeben. Die Trasse wird anschließend oberirdisch ähnlich der A1 weitergeführt. Bei der Alternative 2 besteht durch den dauerhaften Einschnitt des Unterfahrungsbauwerks ein Gefährdungspotential für das Grund- und Rohwasser. Dieses Risiko ist auch nicht mit technischen oder konstruktiven Maßnahmen kompensierbar, so dass für diese Alternative die rechtliche Voraussetzung für eine Befreiung des Verbotstatbestands Bauen in der WSZ II nicht vorliegt. Die Alternative A2 musste daher ausgeschlossen werden. A3: Die Stadtbahn quert den Verteilerkreis plangleich radial. Die Alternative A3 musste nach einer gutachterlichen Untersuchung ausgeschlossen werden, da laut Eisenbahnkreuzungsgesetz diese Alternative nicht zulässig ist. Die Alternative A3 wird daher nicht weiter untersucht. A4: Die Stadtbahn wird tangential am Verteilerkreis entlanggeführt und quert plangleich die Militärringstraße unmittelbar am Anschluss der Militärringstraße zum Verteilerkreis und nimmt den Verlauf der Straße „Wasserwerkswäldchen“ auf. Die Alternative wurde gutachterlich aus verkehrstechnischen Gründen ausgeschlossen, da die Querung der Militärringstraße einen Rückstau bedingt, der die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Verteilerkreises zu stark einschränkt. A5: Der Trassenverlauf ist ähnlich der A4, mit dem Unterschied, dass die plangleiche Querung der Militärringstraße ca. 210 m vom Verteilerkreis abgerückt ist. Bei der Alternative 5 (Wasserwerkswäldchen) kann nach derzeitigem Stand eine Gefährdung der Grund- und Rohwasserqualität durch eine Altlastenverdachtsfläche nicht ausgeschlossen werden. Dadurch könnten Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden und die Rohwasser gefährden. Diese Trasse ist grundsätzlich umsetzbar, war jedoch im Vergleich zur Vorzugstrasse und zur Beschlussalternative in der Bewertung schlechter und wird daher nicht weiter verfolgt. A6: Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen ist der Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen in der Wasserschutzzone II verboten. Eine Befreiung von diesem Verbotstatbestand kann auf Grundlage der Wasserschutzgebietsverordnung erfolgen, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern, oder das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Um aufzuzeigen, dass eine Umfahrung der Wasserschutzzone II mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, wurde die Alternative 6 aufgenommen. Die Trasse verläuft auf der Nordseite der Militärringstraße und auf der Westseite der Brühler Landstraße so, dass die Wasserschutzzone II vollständig umfahren und nicht gequert wird. Der Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße muss planfrei mithilfe eines Brückenbauwerkes gequert werden, die BAB 4 wird im Rahmen der Bestandsunterführung unterquert. Im weiteren Verlauf muss die Brühler Landstraße in Richtung Neubaugebiet mittels einer Untertunnelung gequert werden. Es handelt sich um die einzige Alternative, die keine Eingriffe innerhalb der WSZ II erforderlich macht. Diese Trasse ist grundsätzlich umsetzbar, hat jedoch durch die weiträumige Umfahrung der WSZ II und damit wesentlich längere Streckenführung deutlich längere Fahrzeiten, zudem eine schlechte Erschließungswirkung für Rondorf und deutlich höheren Baukosten. Zudem müsste bei dieser Alternative die vorhandene Buslinie nach Rondorf und Meschenich aufrechterhalten werden, um die Ortsteile an den ÖPNV anzubinden. Im Vergleich zur Vorzugstrasse und zur Beschlussalternative wird die A6 schlechter bewertet und daher nicht weiter verfolgt. A7: Bei der A7 überquert die Stadtbahn den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk. Das Brückenbauwerk setzt sich südlich des Verteilerkreises in Mittellage der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB 555 fort und verschwenkt nördlich des AK Köln Süd nach Westen. Die Trasse wird anschließend niveaugleich weitergeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Fundamentierung der Hochbahnbrücke im Nahbereich der Brunnengalerie Ost durch die Deckschichten bis in die grundwasserleitenden Terrassensedimente gegründet werden müsste und somit im Bereich der Brunnengalerie eine Beeinflussung des Strömungsregimes und ggf. auch der Grundwasserchemie zu befürchten ist. Damit besteht eine Gefährdung des Grundwassers durch den Bau und den Betrieb der A7. Das Gefährdungspotential ist für die Betriebsphase nicht mit technischen oder konstruktiven Maßnahmen beherrschbar. Die Alternative 7 wurde daher abgeschichtet. A8: Die Stadtbahn quert den Verteilerkreis plangleich. Außerdem werden der Verteilerkreis und die Anschlussstellen der BAB verkehrstechnisch neu gestaltet. Es handelt sich um einen Vorschlag einer Anwohner-Initiative. Die Alternative A8 musste nach einer gutachterlichen Untersuchung aus verkehrstechnischen Gründen ausgeschlossen werden, da sie sich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Verkehrsführung nicht realisieren lassen würde. D1: Bei der D1 wird die Stadtbahn am Westrand von Rondorf geführt, etwa in Lage der heutigen Husarenstraße und Bödinger Straße. Durch diese abgerückte Lage ist die Erschließung von Rondorf und damit das Fahrgastpotenzial schlechter als bei der zentral gelegenen D2. Zudem erfordert diese Linienführung eine grundlegende Umplanung der Siedlungserweiterung Rondorf Nord-West. Auch wegen der enormen Problematik mit den zu querenden Leitungstrassen und dem problematischen Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der Bödinger Straße war die D1 im Vergleich zur Vorzugstrasse D2 in der Bewertung schlechter. Die D1 wurde durch das für die Entflechtungsstraße zuständige Fachamt abgelehnt, da sie zu erheblichen/unlösbaren Problemen hinsichtlich der Querung mit der Entflechtungsstraße führt. Die Alternative D1 wird aus genannten Gründen nicht weiter verfolgt. -
Anlage 3 - Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen
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Wasserschutz- zone Vorzugstrasse Beschlussalternative StadtBahn Süd Vorzugslinienführungen Rondorf Meschenich Süd-Alternative 1 Linienführung durch Rondorf Mitte Arnoldshöhe Anschluss 3. Baustufe Meschenich-Nord Ende 1. Bauabschnitt Nord-Alternative 2 Umfahrung über Robinienweg 2. Bauabschnitt Nord-Alternative 1.1a Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen Ende 2. Bauabschnitt -
Anlage 10 - Gefährdungsbeurteilung
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ENGINEERING FOR A BETTER TOMORROW STADTBAHN SÜD FÜR RONDORF UND MESCHENICH Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a Angefertigt im Auftrag der Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat III – Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, im Dezember 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a Projektnummer 191076 (interne Projektnummer) Bearbeitung Dipl.-Geol. Marcel Reuter, Dr.-Ing. Bettina Starke Dipl.-Ing. Alexander Thom Umfang 98 Seiten Text, 19 Tabellen, 17 Abbildungen, 9 Anlagen Auftraggeber Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat III – Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln Fon: 0221/17 09 17-0 Fax: 0221/17 09 17-99 e-mail: info.koeln@mup-group.com Homepage: www.mup-group.com Köln, den 06.12.2022 Dr. Jürgen Margane i. A. Dipl.-Geol. Marcel Reuter i. A. Dr. Bettina Starke (Geschäftsführer) (Projektleiter) (Projektbearbeiterin) Seite I von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die StadtBahn Süd für Ron- dorf und Meschenich. Hierfür sind zunächst insgesamt 9 Alternativen entwickelt worden. Im Zuge des iterativen Vorgehens der Planung wurden bereits mehrere Alternativen (A3, A4 und A8) für die weitere Prüfung herausgenommen. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde mit der Alternative A1a eine angepasste Variante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenfüh- rung im Bereich der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht. Es verbleiben folgende Planungsalternativen. • A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) • A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) • A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) • A6 (Vollständige Umfahrung der Wasserschutzzone II) • A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) • A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robinienweg) • A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im Bereich der Brunnengalerie) Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der Alternative A6 – sämtliche Varianten der Stadt- bahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 15 sowie § 6 Abs. 3 der WSGVO [11] ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von A6 - gleichermaßen. Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO eine Befreiung erteilt werden, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Wohls der Allge- meinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund wurden Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf den Trinkwasserschutz für die verbleibenden Alternativen durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte in zwei Phasen. Im Vorfeld wurde hierbei in einem Fachbeitrag (vgl. [1]) herausgearbeitet, inwieweit sich die Alternativen A2, A5 und A7 – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es zu einer Beeinträch- tigung der durch das Wasserschutzgebiet geschützten Ressourcen kommt (Phase 1). In Phase 2 wurde eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1 und A9 sowie zuletzt A1a der geplanten Trassen der StadtBahn Süd inklusive der Straßen, Rad-/Gehwege für das Wasser- werk Hochkirchen erstellt. Seite II von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx In der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung wurden nur die Gefährdungen und Gefährdungsereig- nisse betrachtet, die sich durch die geplanten kombinierten Trassen inklusive der jeweiligen Stra- ßen, Rad- und Fußwege ergeben können. Gefährdungen durch andere Gefährdungsträger, wie z.B. die Tankstelle oder die Autobahn wurden nicht bewertet. Die Alternative A6 wird im Zuge der Ge- fährdungsbeurteilung nicht betrachtet, da diese Alternative nicht durch das Wasserschutzgebiet II verläuft. Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass sich beim Bau der Trassen A1, A9 und A1a ein hohes Ri- siko insbesondere durch die Erstellung der Baugruben ergibt, so dass mikrobielle Verunreinigungen und andere unerwünschte Stoffe aufgrund der geogen ungünstigen Bedingungen in kurzer Zeit bis in das Rohwasser gelangen können. Durch temporäre Außerbetriebnahmen von Brunnen und unter Beachtung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [40], dem Maßnahmenkatalog der Stadt Köln sowie weiteren Maßnahmen, z.B. das Bauen unter Einhau- sung/Zelt können die Risiken für die Bauphase minimiert und beherrscht werden. Die Restrisiken beim Bau der A1 und A1a sind gleich einzustufen, während beim Bau der A9 etwas höhere Restri- siken verbleiben. Gemäß den Ergebnissen der Modellrechnungen zur Grundwasserströmung ist beim Bau der A1 und der A1a (Bauphase) bei gleicher Gesamtförderung jeweils eine Außerbetriebnahme von 5 Brun- nen und bei der A9 eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen erforderlich, damit eine Fließzeit von den Baufeldern zu den Brunnen von mindestens 100 Tagen erreicht wird. Die Außerbetriebnahme der Brunnen ist bei allen betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a voraussichtlich nur ab den Bau- abschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. Die der Trassen am nächsten gelegenen Brunnen HO2.O (bei A1 und A1a) und HO12.W (bei A9) sollten aufgrund der sehr kurzen Fließzei- ten vorsorglich über die gesamte Bauphase abgeschaltet werden. Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trink- wassers zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die technische Umsetzbarkeit der temporären Außerbetrieb- nahme von 4 und 5 Wasserwerksbrunnen ist hinsichtlich der Dauer der Außerbetriebnahme und der Anzahl der Brunnen – unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit – im nächsten Schritt in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger RheinEnergie AG zu verifizieren und zu prä- zisieren. Anzumerken ist, dass eine Fließzeit des Grundwassers bis zur Erfassung in den Brunnen von 100 Tagen vor mikrobiellen Verunreinigungen schützt, aber ggf. keinen ausreichenden Schutz vor an- deren Verschmutzungen bietet. Grundsätzlich können im gesamt en Einzugsgebiet der Brunnen Stoffe in den Untergrund eingetragen werden und bis zu den Brunnen gelangen, wenn keine Maß- nahmen zu deren Verhinderung umgesetzt werden oder diese versagen. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten gemäß [40] sowie An- lage VIII und insbesondere ein sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zwingend. Mit diesen Maßnahmen kann das Risiko für das Rohwasser minimiert werden. Da alle Alternativen im Wasserschutzgebiet (Zone I bis III) und damit im Einzugsgebiet der Seite III von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Wasserwerksbrunnen liegen, betrifft dieses Risiko alle Alternativen. Die Trasse A9 mit der längsten ebenerdigen Strecke hat hierbei das größte Risiko, zudem ein Großteil der Brunnen der Galerie Ost in deren Abstrom liegt. In der Betriebsphase der Alternativen A1, A9 und A1a sind die Risiken durch die Versiegelung der Trassenflächen gegenüber der Bauphase geringer. Hier können entsprechende technische/kon- struktive o.a. Maßnahmen wie die vollständige Entwässerung in und im Nahbereich der WSZ II und der sachgemäße Einbau einer geeigneten Dichtungsbahn das Risiko für das Rohwasser reduzie- ren. Zusammen mit Redundanzen wichtiger Infrastrukturen (z.B. Pumpen) sowie stetigen Qualitäts- und Zustandskontrollen sind die Risiken für die Betriebsphase auf ein geringes bis sehr geringes Maß reduzierbar und damit beherrschbar. Bei A9 werden durch die längere ebenerdige Trasse im Nahbereich der WSZ II und die Umfahrung größere Bereiche des Einzugsgebietes betroffen, so dass insgesamt die Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages in den Untergrund während der Bauphase steigt. Andererseits ergibt sich beim Bau der A1 und A1a ein größeres Risiko, da die Trassen eine Altlastenverdachtsfläche tangieren und das Risiko des Altlastenverdachts nicht vollständig ausgeräumt ist. Diese Risiken können bei beiden Alternativen in der Bauphase durch die oben genannten Maßnahmen auf ein geringes bis sehr geringes Maß reduziert und beherrscht werden. Für den Bahnbetrieb sind die Risiken für die A9 gegenüber A1 und A1a durch die längere Strecke und die nicht vollständige Entwässerung des Trassenabschnittes an der Militärstraße höher zu be- werten. Auf der anderen Seite ist lokal ein etwas höheres Risiko bei der A1 und der A1a gegeben, da aktuell davon auszugehen ist, dass Tiefgründungen errichtet werden, die voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen. Vorteil bezüglich des Schutzes der Trinkwasserversorgung sind bei der Planungsalternative A9 die Randlage in Bezug auf die Brunnengalerie, während die A1 und die A1a mittig die Brunnengalerien kreuzen. Zudem ist in der Bauphase der A9 gegenüber der A1 und A1a ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehmen. Aufwertend ist bei A1 die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit gefasster, vollständiger Entwässerung zu bewerten, wodurch das Risiko durch diesen Straßenbe- reich dauerhaft reduziert werden kann. Bei A1a verbleibt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ lediglich als Hauszufahrt für das Wasserwerk und entfällt als Durchgangsstraße. Ebenso entfällt bei der A1a die Tankstelle, die stillgelegt und zurückgebaut wird. Somit verringern sich die Gesamtrisi- ken gegenüber der A9 und der A1. Die Risikobeurteilung ergab, dass die Restrisiken beim Betrieb der A9 gegenüber der A1 geringfügig höher einzustufen sind, während beim Betrieb der A1a die geringsten Restrisiken verbleiben. Die A1 wird nicht weiterverfolgt, da die Alternative A1a eine verbesserte Modifikation darstellt. Aus fachgutachterlicher Sicht ist die Alternative A1a hinsichtlich Gewässer- und Trinkwas- serschutz gegenüber der A9 geringfügig besser zu bewerten. Seite IV von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx INHALTSVERZEICHNIS SEITE ZUSAMMENFASSUNG ................................ ................................ ................................ ............. I INHALTSVERZEICHNIS................................ ................................ ................................ .......... IV ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ . VII TABELLENVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ .... VIII ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ IX ANLAGENVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ ......... X 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG................................ ................................ .. 1 2 GRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ................... 3 3 BESCHREIBUNG DER STANDORTBEDINGUNGEN ................................ ........................... 3 3.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) ................................ .................. 3 3.2 Geologische Situation ................................ ................................ ............................... 4 3.3 Hydrogeologische Situation................................ ................................ ....................... 4 3.4 Hydrologische Situation ................................ ................................ ............................ 5 3.5 Wassernutzungen................................ ................................ ................................ ..... 8 3.6 Altlasten ................................ ................................ ................................ ................... 9 4 HERANGEHENSWEISE ................................ ................................ ................................ .... 10 4.1 Allgemeines ................................ ................................ ................................ ........... 10 4.2 Beschreibung des Versorgungssystems ................................ ................................ .. 10 4.3 Gefährdungsanalyse................................ ................................ ............................... 11 4.4 Risikoabschätzung ................................ ................................ ................................ . 12 4.4.1 Risikoanalyse................................ ................................ ................... 12 4.4.2 Risikobewertung ................................ ................................ .............. 14 4.5 Einsatz eines Grundwasserströmungsmodells ................................ ......................... 18 4.5.1 Modellgrundlage ................................ ................................ .............. 18 4.5.2 Entwickeln der Rechenläufe ................................ ............................. 18 4.5.3 Auswertung der Modellergebnisse ................................ .................... 19 4.6 Maßnahmen zur Risikobeherrschung ................................ ................................ ...... 19 4.7 Ermittlung des Restrisikos ................................ ................................ ....................... 21 5 BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS................................ ............ 21 5.1 Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und des Grundwasserleiters .............. 21 5.2 Beschreibung des Trinkwasserversorgungssystems ................................ ................ 24 5.3 Wasserrecht Hochkirchen ................................ ................................ ....................... 28 Seite V von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 5.4 Wasserschutzgebiet Hochkirchen................................ ................................ ............ 28 5.5 Geplante Maßnahmen ................................ ................................ ............................ 30 6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1 ................................ .................. 31 6.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1 ................................ ................................ ...... 31 6.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 35 6.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 ................................ ............. 37 6.4 Risikobewertung für den Bau der A1 ................................ ................................ ....... 39 6.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 39 6.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 40 6.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 41 6.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ . 41 6.5.2 Objektschutz ................................ ................................ .................... 43 6.5.3 Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten: ................................ ................................ ................................ ....... 43 Bauarbeiten/Baustoffe ................................ ................................ ................................ .... 45 6.5.4 Redundanzen ................................ ................................ .................. 47 6.5.5 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem ........................... 48 6.5.6 Krisenplan, Katastrophenplan ................................ ........................... 48 6.5.7 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ...... 48 6.5.8 Schulung und Sensibilisierung ................................ .......................... 48 6.5.9 Fachgerechte Bauausführung ................................ ........................... 49 6.5.10 Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung................... 49 6.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 49 7 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1 ................................ .......... 50 7.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1 ................................ ................................ .. 50 7.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 52 7.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1 ................................ ........ 54 7.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 55 7.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 55 7.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 55 7.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 56 7.5.1 Vollständige Entwässerung ................................ .............................. 56 7.5.2 Redundanzen ................................ ................................ .................. 56 7.5.3 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem ........................... 57 7.5.4 Krisen-/Katastrophenplan ................................ ................................ . 57 7.5.5 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ...... 57 7.5.6 Zustandskontrolle, Instandhaltung, Wartung ................................ ...... 57 7.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 57 7.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens ............................. 58 8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A9 ................................ .................. 59 8.1 Beschreibung der Baumaßnahme A9 ................................ ................................ ...... 59 8.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 61 8.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A9 ................................ ............. 63 Seite VI von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 8.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 64 8.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 64 8.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 65 8.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 65 8.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ . 66 8.5.2 Lageverschiebung der Trasse................................ ........................... 68 8.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 69 9 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A9 ................................ .......... 69 9.1 Beschreibung der Betriebsphase der A9 ................................ ................................ .. 69 9.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 70 9.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A9 ................................ ........ 72 9.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 73 9.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 73 9.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 73 9.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 73 9.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 74 9.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens ............................. 75 10 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1A ................................ ............... 76 10.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1a ................................ ................................ .... 76 10.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 78 10.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1A ................................ .......... 80 10.4 Risikobewertung für den Bau der A1a ................................ ................................ ..... 81 10.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 81 10.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 82 10.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 83 10.6 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ ........................ 84 10.7 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 84 11 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1A ................................ ........ 85 11.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1a ................................ ................................ 85 11.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 86 11.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a ................................ ...... 88 11.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 88 11.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 88 11.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 88 11.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 89 11.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 90 12 VERGLEICHENDE GEFÄHDRUNGSBEURTEILUNG A1, A9 UND A1A .............................. 91 12.1 Bauphase................................ ................................ ................................ ............... 91 12.2 Betriebsphase ................................ ................................ ................................ ........ 91 12.3 Einfluss auf die Grundwasserströmung................................ ................................ .... 92 12.4 Gesamtbewertung ................................ ................................ ................................ .. 92 Seite VII von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 13 VERWENDETE UNTERLAGEN ................................ ................................ ......................... 95 13.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen ................................ ............................ 95 13.2 Planunterlagen ................................ ................................ ................................ ....... 96 14 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS ................................ ................................ .............. 96 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Seite Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [8] ......... 4 Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mittlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQextrem ................................ ................................ ........................ 6 Abbildung 3: Starkregengefahrenkarten – a) für ein 100-jährliches Ereignis, b) für ein 200- jährliches Ereignis, [12] ................................ ................................ .............................. 7 Abbildung 4: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [2] ................................ ................................ ................................ .......... 8 Abbildung 5: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [10] ............................. 9 Abbildung 6: Ablaufschema der Gefährdungsbeurteilung ................................ ........................... 10 Abbildung 7: Das Multi-Barrieren-Prinzip in der Wasserversorgung, Quelle: [21] ......................... 11 Abbildung 8: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Standort [7] ......................... 23 Abbildung 9: Lageplan mit Brunnen WW Hochkirchen (blaue Markierung) sowie im Umfeld vorliegende Grundwassermessstellen (rote Markierung), Quelle: RheinEnergie AG .....28 Abbildung 10: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [7] ....................... 30 Abbildung 11: Auszug aus dem Lageplan - Entwässerungsplan A1 [16] ................................ .....31 Abbildung 12: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen - Mittelwasser ................................ ................................ ................................ ................................ 42 Abbildung 13: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 5 Brunnen - Mittelwasser ................................ ................................ ................................ ................................ 43 Abbildung 14: Auszug aus dem Lageplan – Entwässerungsplan A9 [16] ................................ .....59 Abbildung 15: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen – Mittelwasser..67 Abbildung 16: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 4 Brunnen - Mittelwasser ..68 Seite VIII von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Abbildung 17: Auszug aus dem Lageplan A1a [16] ................................ ................................ ....76 TABELLENVERZEICHNIS Seite Tabelle 1: Bewertung des Schadensausmaß (SA), Quelle: DVGW Information Wasser Nr. 105...13 Tabelle 2: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW), Quelle: DVGW Information Wasser Nr.105 ................................ ................................ ................................ ...................... 13 Tabelle 3: Kombinationsmatrix zur Ableitung des Ausgangsrisikos aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit, Quelle: Tabelle A.3 DVGW Information Wasser Nr. 105 .....14 Tabelle 4: Klassifizierung für das Ausgangsrisiko, Quelle: Tabelle A.4 DVGW Information Wasser Nr. 105 ................................ ................................ ................................ ..................... 14 Tabelle 5: Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers ................................ ........................ 16 Tabelle 6: Bewertung der Vulnerabilität für das Rohwasser anhand der Fließzeit ........................ 16 Tabelle 7: Klassifizierung für Risiko für das Rohwasser, Quelle: Tabelle A.7 DVGW Information Wasser Nr. 105 ................................ ................................ ................................ .........17 Tabelle 8: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie Ost ................................ .25 Tabelle 9: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie West ............................... 26 Tabelle 10: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen ................................ .27 Tabelle 11: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 35 Tabelle 12: Maßnahmenkatalog der Stadt Köln für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen (Quelle: [42]) ................................ ................................ ................................ ............. 44 Tabelle 13: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 52 Tabelle 14: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 61 Tabelle 15: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 71 Seite IX von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 16: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 79 Tabelle 17: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 86 Tabelle 18: Quantitative Risikobewertung für Bau und Betrieb der A9 und A1a ........................... 92 Tabelle 19: Zusammenfassung der Risiken und aufwertenden Aspekte hinsichtlich Gewässer- /Trinkwasserschutz für die A1, A9 und A1a ................................ ................................ 94 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AVF Altlastenverdachtsfläche BAB Bundesautobahn BAM Bundesamt für Materialforschung und -prüfung GOK Geländeoberkante GWM Grundwassermessstelle GWL Grundwasserleiter GWST Grundwasserstand GwV Grundwasserverordnung HQ100 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren auftritt HQ200 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 200 Jahren auftritt KDB Kunststoffdichtungsbahn LWG Landeswassergesetz WSGVO Wasserschutzgebietsverordnung WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz WRRL Wasserrahmenrichtline Seite X von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx ANLAGENVERZEICHNIS Anlage I: Übersichtslageplan Anlage II: Berechnete Grundwasserströmung - A1 Anlage II.1 Basisszenario A1 – Bauphase: 22 Brunnen aktiv Anlage II.1.1 Mittelwasser Anlage II.1.2 Niedrigwasser Anlage II.1.3 Hochwasser Anlage II.2 Szenario A1 – Bauphase: 3 Brunnen deaktiviert Anlage II.2.1 Mittelwasser Anlage II.2.2 Niedrigwasser Anlage II.2.3 Hochwasser Anlage II.3 Szenario A1 – Bauphase: 5 Brunnen deaktiviert Anlage II.3.1 Mittelwasser Anlage II.3.2 Niedrigwasser Anlage II.3.3 Hochwasser Anlage II.4 Basisszenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 22 Brunnen aktiv Anlage II.4.1 Mittelwasser Anlage II.4.1 Niedrigwasser Anlage II.4.2 Hochwasser Anlage II.5 Szenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 3 Brunnen außer Betrieb - Mittelwasser Anlage II.6 Szenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 5 Brunnen außer Betrieb – Mittelwasser Anlage II.7 Basisszenario A1 – Betriebsphase: 22 Brunnen aktiv Anlage II.7.1 Mittelwasser Anlage II.7.2 Niedrigwasser Anlage II.7.3 Hochwasser Anlage II.8 Basisszenario A1 – Betriebsphase: 1 Brunnen deaktiviert Anlage II.8.1 Mittelwasser Anlage II.8.2 Niedrigwasser Anlage II.8.3 Hochwasser Anlage III: Berechnete Grundwasserströmung – A9 Anlage III.1 Basisszenario A9: 22 Brunnen in Betrieb Anlage III.1.1 Mittelwasser Anlage III.1.2 Niedrigwasser Seite XI von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Anlage III.1.3 Hochwasser Anlage III.2 Szenario A9: 1 Brunnen außer Betrieb Anlage III.2.1 Mittelwasser Anlage III.2.2 Niedrigwasser Anlage III.2.3 Hochwasser Anlage III.3 Szenario A9: 3 Brunnen außer Betrieb Anlage III.3.1 Mittelwasser Anlage III.3.2 Niedrigwasser Anlage III.3.3 Hochwasser Anlage III.4 Szenario A9: 4 Brunnen außer Betrieb Anlage III.4.1 Mittelwasser Anlage III.4.2 Niedrigwasser Anlage III.4.3 Hochwasser Anlage IV: Berechnete Grundwasserströmung – A1a Anlage IV.1 Basisszenario A1a – Bau- und Betriebsphase: 22 Brunnen in Betrieb Anlage IV.1.1 Mittelwasser Anlage IV.1.2 Niedrigwasser Anlage IV.1.3 Hochwasser Anlage IV.2 Szenario A1a – Bauphase: 5 Brunnen deaktiviert Anlage IV.2.1 Mittelwasser Anlage IV.2.2 Niedrigwasser Anlage IV.2.3 Hochwasser Anlage V: Berechnete Abstandsgeschwindigkeiten - Mittelwasser Anlage V.1 Ausschnitt Trasse A1 – 22 Brunnen aktiv Anlage V.2 Ausschnitt Trasse A9 – 22 Brunnen aktiv Anlage VI: Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase Anlage VI.1: Alternative A1 – Außerbetriebnahme von 5 Brunnen Anlage VI.2: Alternative A9 – Außerbetriebnahme von 4 Brunnen Anlage VI.3: Alternative A1a – Außerbetriebnahme von 5 Brunnen Anlage VII: Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase Anlage VII.1: Alternative A1 Anlage VII.2: Alternative A1 – Außerbetriebnahme eines Brunnens Anlage VII.3: Alternative A9 Anlage VII.4: Alternative A9 – Außerbetriebnahme eines Brunnens Seite XII von XII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12. 2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Anlage VII.5: Alternative A1a Anlage VIII: Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten Anlage IX: Modelldokumentation Seite 1 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV -Angebots die Erweiterung der Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. Hierfür sind insgesamt 10 Alternativen (A1 bis A1a) entwickelt worden. Diese Alternativen unterscheiden sich insbesondere in der Trassenführung im Bereich zwischen dem Verteilerkreis Bonner Straße/Militär- ringstraße und der BAB 4. Im weiteren Streckenverlauf erfolgt eine erneute Unterscheidung in Ron- dorf. Bei letzterem stehen zum einen die Umfahrung sowie die Querung des Ortskernes in Diskus- sion (Alternativen D1 und D2). Vor Meschenich laufen die Alternativen wieder zusammen und enden auf der Brühler Landstraße. Die Alternativen unterscheiden sich u.a. durch unterschiedliche Trassenverläufe sowie unterschied- liche Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücke, Hochbahn), welche zur Querung des Militärrings sowie der BAB 4 geplant sind. Im Zuge des iterativen Vorgehens der Projektplanung wurden bereits mehrere Alternativen als nicht geeignet identifiziert und werden für die weitere Prüfung nicht berücksichtigt. Dies betrifft die Alter- nativen A3, A4 und A8. Es verblieben folgende Alternativen: • A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) – Bewertung in Phase 2 • A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) – Bewertung in Phase 1 • A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) – Bewertung in Phase 1 • A6 (Vollständige Umfahrung der WSZ II) – keine Bewertung • A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) – Bewertung in Phase 1 • A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robinienweg) – Bewertung in Phase 2 • A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im Bereich der Brunnengalerie) – Bewer- tung in Phase 2 Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde zuletzt mit der Alternative A1a eine angepasste Vari- ante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenführung im Bereich der Que- rung mit der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht. Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadt Bahn Süd inklusive der g eplanten Rad-/Gehwege liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wasserwerkes Hochkirchen. Vor diesem Hinter- grund wurde vom Betreiber des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie von der unteren Wasserbehörde der Stadt Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt eine Ge- fährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu der geplanten Trasse der Stadtbahnmaßnahme Seite 2 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx StadtBahn Süd und für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Gehwegen auf der Grundlage folgen- der Richt- und Leitlinien gefordert: • DIN EN 15975-2 (2013-12): Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Ri- siko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement • DVGW W 101 (A) (2021 -03): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete - Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten • DVGW W 1001 (M) (2020 -11): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Kri- senmanagement Honorarordnungen • DVGW-Information Wasser Nr. 105 (2021-01): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewinnung Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantitati- ver und qualitativer Hinsicht, muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Fall (z.B. eines längeren Brunnenausfalls) - gewährleistet sein. Dieser Sachverhalt ist zu bewerten. Darüber hinaus sind Vor- schläge und Maßnahmen zur Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die gültige Wasserschutzgebietsverordnung der Wassergewinnung Hochkirchen zu beachten. Zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserversorgung wird das Multi-Barrieren-Prinzip angewandt. Dieses Prinzip ist darauf ausgerichtet, über Maßnahmen zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkwasservers orgungssystems (Ressourcen- schutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicherzustellen, dass eine Gefähr- dung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Der Ressourcenschutz über Was- serschutzgebiete ist dabei die erste Säule dieses Prinzips. Im Rahmen des prozessorientierten Risikomanagements wurde eine Gefährdungsanalyse sowie Risikoabschätzung (Gefährdungsbeurteilung) der geplanten Trassen der StadtBahn Süd sowie der Straße und der Rad - und Fußwege für das Wasserwerk Hochkir chen erstellt. Diese wurde in 2 Phasen durchgeführt. In der Phase 1 wurden in einem Fachbeitrag fundierte Begründungen her- ausgearbeitet, inwieweit die Trassen A2, A5 und A7 aufgrund wasserrechtlicher Belange und hyd- rogeologischer Standortbedingungen weniger vorteilhaft sind (vgl. [1]). Der vorliegende Bericht der Phase 2 enthält die ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Alter- nativen A1, A9 und A1a, jeweils für den Bau und den Betrieb der Trassenalternativen. Die Alternative A6 wird im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nicht betrachtet, da diese Alternative nicht durch die Wasserschutzzone II verläuft. Seite 3 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 2 GRUNDLAGEN Die Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erfolgte auf der Grundlage der zur Verfügung gestell- ten Unterlagen und Informationen: • Unterlagen (Planunterlagen sowie Gutachten) zur Vorplanung der Stadt Bahn Süd, Stand August 2022, [16] • Planunterlage zur Vorplanung der StadtBahn Süd, Alternative A1a, Stand September 2022, [17] • Stammdaten, Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, [20] • Planunterlagen zur Heberanlage des Wasserwerkes Hochkirchen, [20] • Planungsunterlagen zur Erneuerung der Brunnenleitung, [19] • Grundwasserströmungsmodell für das Untersuchungsgebiet [8], [9] • Informationen (telefonische Abstimmung, Emailverkehr) der RheinEnergie AG zum Rohwas- serüberwachungsprogramm, Grundwassermonitoring, Rohwasseraufbereitung, vorgese- hene Maßnahmen, Förderkonstellation der Wasserwerksbrunnen • Online-Informationen (u.a. Stadtwerke Köln, Stadt Köln, ELWAS-WB), [11], [13], [15], [42] • Anforderungsschreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.01.2022 Weitere Unterlagen lagen nicht vor. 3 BESCHREIBUNG DER STANDORTBEDINGUNGEN 3.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Rheintal linksrheinisch im südlichen Teil der Stadt Köln. Das Geländeniveau liegt zwischen + 45 m NHN und + 55 m NHN mit einer Geländeerhöhung im Bereich des Walles der BAB 4. Die betrachteten Alternativen A1 und A1a queren das Wasserschutzgebiet der Wassergewinnung Hochkirchen und verlaufen nach Überquerung der BAB 4 zunächst östlich und im weiteren Trassenverlauf dann südlich am heutigen Galgenbergsee vorbei. Die Alternative A9 verläuft zunächst in der WSZ III nahe der Begrenzung zur WSZ II von Ost nach West , quert anschließend die WSZ II in Richtung Süden und verläuft dann westlich am heutigen Galgenbergsee vorbei. Seite 4 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 3.2 Geologische Situation Das Planungsgebiet liegt gemäß geologischer Kartierung in der Niederrheinischen Bucht, eine in mehrere Schollen gegliederte Tieflandbucht in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein aktives Senkungs- gebiet, dessen Bildung vor etwa 30 Mio. Jahren begann und die Ablagerung von mächtigen Sedi- mentschichten begünstigte. Von Nordwesten nach Südosten verlaufende Störungen begrenzen die einzelnen Schollen. Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Kölner Scholle (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [8] Der Untergrund besteht aus kiesigen Sanden bis sandigen Kiesen mit lokalen Schluffeinlagerungen. Hangend liegt bereichsweise eine Deckschicht aus schluffigen, bereichsweise feinsandigen Hoch- flut- bzw. Lössablagerungen vor. Das Planungsgebiet quert zum Teil fluviale Ablagerungen ehema- liger Flussläufe. Die Basis der Sedimentablagerungen bildet das devonische Festgestein [7], [8], [9]. 3.3 Hydrogeologische Situation Als maßgeblicher Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet ein Porengrundwasserleiter – bestehend aus zwei Grundwasserleiterkomplexen anzutreffen (vgl. [8], [9]). Der Hauptgrundwasserleiter (Grundwasserleiterkomplex 1) wird aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins gebildet. Im Liegenden schließen sich die tertiären Lockergesteinsablagerungen aus einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an Planungs- gebiet Seite 5 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx (Grundwasserleiterkomplex 2). Der tertiäre Grundwasserleiterkomplex 2 ist nicht flächende ckend durch das Mittelmiozäne Hauptflöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt [9]. Hydraulische Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randbereichen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Der Hauptgrundwas- serleiter ist mit k f-Werten in der Größenordnung von 10 -3 m/s bis 10-2 m/s sehr durchlässig. Die hydraulischen Durchlässigkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10-5 m/s bis 10-4 m/s als durch- lässig bis gut durchlässig zu bewerten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwasserstauer. Die Brunnen der Wa ssergewinnung Hochkirchen sind im Hauptgrundwasserleiter (Grundwasser- leiterkomplex 1) verfiltert. Im Einzugsbereich der Brunnen sind überwiegend hydraulische Durch- lässigkeiten (kf-Werte) im Bereich von ca. 2*10-3 m/s bis ca. 1*10-2 m/s anzutreffen. Flächig sind in diesem Bereich 2 m bis 5 m mächtige schluffige Deckschichten mit geringen hydraulischen Durch- lässigkeiten von 1*10-6 m/s zwischengeschaltet. Großräumig ist das Grundwasser des oberen Grundwasserleiterkomplexes in Richtung zum Rhein nach No rdosten gerichtet. Im regionalen Einzugsgebiet wird durch die Brunnenentnahmen des Wasserwerkes Hochkirchen beeinflusst. In einem großräumigen Entnahmetrichter strömt das Grundwasser den Brunnen zu [8], [9]. Im Bereich der Trassen ist das Grundwasser daher durch den Absenktrichter der Wassergewinnung Hochkirchen geprägt. Wie die im Zuge der Gefährdungs- beurteilung durchgeführten Modellrechnungen auch gezeigt haben, wirken sich unterschiedliche hydrologische Abflussbedingungen demgegen über nur geringfügig auf die Grundwasserstände aus. Die Brunnenanlage „Am Heidekaul“ liegt sowohl bei Mittelwasser, als auch bei Hoch- und Niedrigwasser südöstlich der Trasse A9 und damit nicht im Abstrom der Trassen A1, A9 und A1a (vgl. Anlagen II bis IV). Eine nachteilige Beeinflussung für die Brunnenanlage durch die Trassierung der A1, A9 und A1a ist nicht gegeben. Im Bereich der BAB 4 und der geplanten Trassen A1 liegen gemäß hydrogeologischem Modell (vgl. [9], [8]) Flurabstände von ca. 6 m u. GOK bis 10 m u. GOK vor. Weiter westlich im Bere ich der Alternative A9 sind Flurabstände von ca. 10 m u. GOK bis 12 m u. GOK zu erwarten. 3.4 Hydrologische Situation Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der in ca. 2 km Entfernung vom Planungsgebiet von Süden nach Norden fließt. Zwischen Rhein und Grundwasser besteht ein nahezu vollkommener hydraulischer Anschluss (vgl. [8], [9]). Überwiegend liegen exfiltrierende Verhältnisse mit einem Grundwasserzustrom zum Rhein vor. Bei hohen Rheinwasserständen kommt es zur zeitweis en Umkehr der Fließrichtung, wenn Rheinwasser in das Grundwasser infiltriert. Die Schwankungs- breite der Grundwasserspiegelhöhe ist in Rheinnähe besonders hoch, mit zunehmender Entfernung werden stärkere Dämpfungen sichtbar. Teile des nördlichen Trassenbereichs werden gemäß Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregie- rung Köln bei mittleren bis sehr seltenen Hochwasserereignissen überflutet (vgl. [7]). Die betreffenden Seite 6 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Gebiete sind bis zu HQ100 durch umfangreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Köln geschützt. Im Falle eines Extremhochwassers (HQextrem), das seltener als 200 Jahre auf- tritt, werden Bereiche der geplanten Trassen der A2, A5 und A7 geflutet. (vgl. [7], Abbildung 2). Aufgrund des sehr seltenen Ereignisses ist das Risiko der Überflutung als sehr gering einzustufen. Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mittlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQextrem Bereichsweise ist für die Trassen eine Gefahr durch Starkregenereignisse gegeben (vgl. Abbildung 3). Bei der A9 ist lokal an mehreren Stellen im Bereich des Militärringes und der künftigen Querung a) b) Seite 7 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx der WSZ II eine mäßige Gefährdung für ein 100-jähriges und 200-jähriges Regenereignis gegeben. Im Bereich des künftigen Straßenverlaufes der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bis zur Trasse A1 ist die Gefährdung lokal sowohl für ein 200 -jähriges als auch ein 100 -jähriges Regenereignis hoch bis sehr hoch. Da bei A1a die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ entfällt, ist hier lokal an mehreren Stellen in der WSZ II eine mäßige Gefährdung für ein 100-jähriges und 200-jähriges Re- genereignis gegeben. Abbildung 3: Starkregengefahrenkarten – a) für ein 100-jährliches Ereignis, b) für ein 200-jährliches Ereignis, [12] a) b) Starkregengefährdung Seite 8 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Im südlichen Teil des Planungsgebietes, südlich der BAB 4 befindet sich der Galgenbergsee. Dieser wurde im Zuge der Neubebauung des Stadtteils Rondorf im Jahr 2021 aus der früheren Form um- gestaltet und nach Westen verlagert. Die im Rahmen der Planung der Seeverlagerung durchgeführ- ten numerischen Grundwasserströmungsberechnungen zeigten, dass die geplante Seeverlagerung zu keinen signifikanten Änderungen der Grundwasserströmungsverhältnisse gegenüber dem Istzu- stand führen (vgl. [8], [9]). Dies gilt jedoch nur bei Beibehaltung der aktuellen Förderleistung und - konstellation des Wasserwerkes Hochkirchen. 3.5 Wassernutzungen Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung der RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen befindet sich ca. 3 km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEnergie AG. Darüber hinaus gibt es weitere Förderbrunnen der Shell AG (Kühl-, Brauchwasser- sowie Sanierungsbrun- nen), die im angrenzenden Gebiet im Süden genutzt werden (vgl. [8], [9]). Der nördliche Teil des Planungsgebiet befindet sich in den Zonen I, II und III des Trinkwasserschutzgebietes Hochkirchen (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [2] Planungsgebiet Seite 9 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 3.6 Altlasten Im Planungsgebiet befinden sich mehrere Altlastenverdachtsflächen (AVF) [7] [10], von denen zwei AVF im direkten Umfeld der Wassergewinnung Hochkirchen liegen ([7]): • Altablagerung 20404 „Weißdornweg“ • Altablagerung 20601 „Rondorf, Weißdornweg“ Im Zuge der Baugrundvorerkundungen [5], [6] wurden in den Auffüllungen im Bereich der AVF 20404 und 20601 keine Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV und LAWA für den Wir- kungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Im Bereich der AVF 20601 wurden keine Auffüllungen angetroffen. Nach derzeitigen Kenntnissen gibt es deshalb keine Hinweise für eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser. Da die Untersuchungen auf einzelnen, punktuellen Auf- schlüssen beruhen, kann eine Gefährdung für die Schutzgüter zum derzeitigen Stand jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Von den beiden im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung betrachteten Alternativen tangiert die A1 den Randbereich der AVF „20404“ und „20601“, während die Alternative A9 ca. 300 m westlich, außerhalb der AVF liegt. Im Umfeld des Galgenbergsees ist eine Grundwasserverunreinigung mit Perfluorierten Tensiden (PFT) bekannt, die aus dem Süden in das Planungsgebiet zuströmt [9]. Abbildung 5: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [10] Seite 10 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 4 HERANGEHENSWEISE 4.1 Allgemeines In den folgenden Abschnitten wird die Herangehensweise bei der Erarbeitung der Gefährdungsbe- urteilung beschrieben. Diese basiert auf den Grundlagen der vorhandenen Leit- und Richtlinien [21], [22], [23], [24] und wurde für den gegenständlichen Fall der Gefährdungsbeurteilung zu der geplan- ten Trassen der StadtBahn Süd präzisiert und weiterentwickelt. Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst nach einer Beschreibung des Versorgungssystems die Schritte Gefährdungsanalyse, Risikoabschätzung sowie die Risikobeherrschung (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Ablaufschema der Gefährdungsbeurteilung 4.2 Beschreibung des Versorgungssystems Als Grundlage zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserver- sorgung wird das Multi -Barrieren-Prinzip angewandt (vgl. Abbildung 7). Dieses Prinzip is t darauf ausgerichtet, über Maßnahmen zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkwasserversor- gungssystems (Ressourcenschutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicher- zustellen, dass eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Das Wasserschutzgebiet, das in der Regel das unterirdische und oberirdische Einzugsgebiet der Wassergewinnung umfasst, stellt dabei die erste Barriere des Multi-Barrien-Systems in der Trink- wasserversorgung dar. Seite 11 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung erfolgt deshalb eine Beschreibung des Trinkwasserversor- gungsystems vom Einzugsgebiet bis zur hin zur Wassergewinnung, -speicherung und -aufberei- tung. Abbildung 7: Das Multi-Barrieren-Prinzip in der Wasserversorgung, Quelle: [21] 4.3 Gefährdungsanalyse Die Gefährdungsanalyse umfasst gemäß [21], [23], [24] die Identifizierung der Gefährdungsträger und deren zugehörigen Gefährdungen und Gefährdungsereignissen. Der Gefährdungsträger ist im gegenständlichen Fall der Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“. Es werden nur die relevan- ten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse identifiziert, die durch den Bau der Trassen inklusive der Straßen, Rad-/Gehwege sowie durch den kombinierten Betrieb der künftigen Stadtbahn und der neu errichteten Straßen, Rad-/Gehwege entstehen können. Weitere Nutzungen und Gefährdungs- träger, wie z.B. Verkeimung durch Überflutung im Bereich des Wasserwerkswäldchens oder Brand- ereignis an einer anderen Stelle im Wasserschutzgebiet, werden in dieser Gefährdungsbeurteilung nicht bewertet. Seite 12 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sollten gemäß [21] jegliche bereits existierenden Maßnahmen zur Risikobeherrschung bewusst „ausgeblendet“ werden. Damit werden zunächst alle Gefährdun- gen und Gefährdungsereignisse ohne Berücksichtigung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen betrachtet. Diese werden jedoch im weiteren Verlauf (vgl. Kapitel 5.5) mitberücksichtigt und bewer- tet. 4.4 Risikoabschätzung Die Risikoabschätzung umfasst die Schritte Risikoanalyse und Risikobewertung. Im ersten Schritt (Risikoanalyse) werden für die identifizierten Gefährdungen zunächst die Ausgangsrisiken ermittelt. Im zweiten Schritt (Risikobewertung) werden unter Berücksichtigung der Schutzwirkung des Ein- zugsgebietes die lagespezifischen Risiken für das Grundwasser ermittelt. Die Risikoabschätzung kann – je nach Datengrundlage und spezifischer Eignung – grundsätzlich nach verschiedenen Methoden qualitativ, quantitativ oder teil-quantitativ durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall wurde eine qualitative Methodik unter Berücksichtigung der Fließzeiten am Ort der Gefährdung bis zu den Grundwasserfassungen eingesetzt. Eine quantitative Methode ist nicht realisierbar, da kein kalibriertes Stofftransportmodell vorhanden ist und zudem eine quantifizierbare Aussage zu lokalen Schadensereignissen u.a. aufgrund der Länge der Gefährdungsträger nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erhoben werden kann und zudem mit hohen Unsicherheiten behaftet ist. 4.4.1 Risikoanalyse Der erste Schritt der Risikoabschätzung umfasst die Risikoanalyse. Diese erfolgt im Anschluss der Gefährdungsanalyse und umfasst zunächst die Abschätzung des Ausgangsrisikos. Hierzu werden auf der Grundlage der Gefährdungsanalyse zunächst Emissionsszenarien beschrieben. Hierbei wird in Anlehnung an [24] eine Fallunterscheidung in „Regel-Szenario“ und „Unfall-Szenario“ getrof- fen. Auch bei der Abschätzung des Ausgangsrisikos sollten zunächst Maßnahmen zur R isikobeherr- schung „ausgeblendet“ werden. 4.4.1.1 Schadensausmaß (SA) Die Ermittlung des Schadensausmaßes für die einzelnen Szenarien erfolgt analog (Tabelle A.1 aus DVGW Information Wasser Nr. 105). Seite 13 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 1: Bewertung des Schadensausmaß (SA), Quelle: DVGW Information Wasser Nr. 105 4.4.1.2 Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die einzelnen Szenarien erfolgt analog (Tabelle A.2 aus DVGW Information Wasser Nr. 105). Tabelle 2: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW), Quelle: DVGW Information Wasser Nr.105 Seite 14 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 4.4.1.3 Ermittlung des Ausgangsrisikos Die Ermittlung des Ausgangsrisikos aus einer Kombinationsmatrix erfolgt analog (Tabelle A.3 aus DVGW Information Wasser Nr. 105). Tabelle 3: Kombinationsmatrix zur Ableitung des Ausgangsrisikos aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit, Quelle: Tabelle A.3 DVGW Information Wasser Nr. 105 Tabelle 4: Klassifizierung für das Ausgangsrisiko, Quelle: Tabelle A.4 DVGW Information Wasser Nr. 105 4.4.2 Risikobewertung Ausgehend vom Ausgangsrisiko am Ort der identifizierten Gefährdungsereignisse wird im nächsten Schritt das Risiko für das Rohwasser nach dem Transport durch die ungesättigte und gesättigte Zone bewertet. Hierbei ist nach [24] die Vulnerabilität, d.h. die Verschmutzungsempfindlichkeit des Untergrundsys- tems (Boden, ungesättigter und gesättigter Bereich) in zwei Schritten zu untersuchen und zu be- werten und daraus das Risiko für das Rohwasser abzuleiten: Seite 15 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx • Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers • Bewertung der Vulnerabilität des Rohwassers Die Risikoabschätzung kann grundsätzlich stoffspezifisch oder nicht stoffspezifisch durchgeführt werden. Da quantifizierbare Auswertungen zum Schadensausmaß aufgrund der großen Anzahl von potenziellen Gefährdungsereignissen (Lage, Menge, Art der Stoffe) nicht umsetzbar sind und eine Quantifizierung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, wird die Risikoabschätzung intrinsisch, d.h. nicht stoffspezifisch durchgeführt. Die beiden Teil-Vulnerabilitäten werden in Anlehnung an [24] gleich gewichtet, da nicht bekannt ist, welche Prozesse eine stärkere Rolle bei der Risikoverminde- rung spielen. 4.4.2.1 Vulnerabilität des Grundwassers Nach [24] beschreibt die Vulnerabilität des Grundwassers (VGW) die Schutzwirkung der grundwas- serüberdeckenden Schichten und des Bodens, d.h. der gesamten ungesättigten Zone. Für die Be- wertung der Vulne rabilität des Grundwassers wurde die in Tabelle 5 dargestellte Klassifizierung angesetzt. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird gemäß der Kartierung (vgl. Kapitel 5.1) für den gesamten Bereich der Zonen I und II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen als „ungünstig“ bewertet. Die Vulnerabilität des Grundwassers ist bei Eingriffen in den Untergrund grundsätzlich erhöht. So wird die schützende Grundwasserüberdeckung im Zuge der Errichtung der Stadtbahn-Trasse teil- weise bis vollständig entfernt und damit die Vulnerabilität des Grundwassers erhöht. Des Weiteren ist eine größere Vulnerabilität bei geringem oder fehlendem Flurabstand gegeben, z.B. bei unterir- dischen Rohrleitungen, Abwasserkanälen, Straßenabläufen oder Bohrungen. Unsicherheiten, z.B. in Bezug auf die Bauausführung oder die lokalen Bedingungen sind grundsätzlich durch eine Hö- herbewertung zu berücksichtigen. Der Abtrag von Deckschichten und die Unsich erheiten werden im Sinne eines Worst-Case-Szenarios durch eine Höherbewertung berücksichtigt. Aufgrund der ungünstigen geogenen Bedingungen (vgl. Kapitel 5.1) sowie der vorgesehenen Ein- griffe in den Untergrund wird die Vulnerabilität des Grundwassers bei den betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a für alle Gefährdungen als „sehr hoch“ eingeschätzt. Seite 16 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 5: Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers Klasse/ Priorität VGw Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung (gemäß [42]) sehr gering 0,2 günstig gering 0,4 günstig bis mittel mittel 0,6 mittel hoch 0,8 ungünstig sehr hoch 1 (sehr) ungünstig 4.4.2.2 Vulnerabilität des Rohwassers Zur Ermittlung des Schadensausmaßes im Rohwasser wird als Maß der Vulnerabilität des Rohwas- sers (VRW) die Fließzeit vom Ort der Gefährdung bis zu den Grundwasserfassungen herangezogen. Hierfür wird ein kalibriertes Grundwasserströmungsmodell eingesetzt (vgl. Anlage IX). Die ermittel- ten Fließzeiten werden in Bereiche mit gleicher Fließzeit differenziert. Tabelle 6: Bewertung der Vulnerabilität für das Rohwasser anhand der Fließzeit Klasse/ Priorität VRW Bezeichnung Fließzeit bis zur Grundwasserfassung sehr gering 0,2 vernachlässigbar nicht im Einzugsgebiet gering 0,4 unbedeutend /ak- zeptabel > 100 d mittel 0,6 nicht vernachlässig- bar ≤ 100 d – 50 d hoch 0,8 bedeutend ≤ 50 d – 7 d sehr hoch 1 gravierend ≤ 7 d Die Gesamtvulnerabilität Vges ergibt sich aus der Vulnerabilität des Grundwassers und der Vulnera- bilität des Rohwassers gemäß [24] wie folgt: 𝑉𝑔𝑒𝑠 = 𝑉𝐺𝑊 ∙ 𝑉𝑅𝑊 (1) Seite 17 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Dabei ist Vges Faktor der Gesamtvulnerabilität VGW Faktor der Vulnerabilität des Grundwassers VRW Faktor der Vulnerabilität des Rohwassers 4.4.2.3 Risikoabschätzung für das Rohwasser Das Risiko für das Rohwasser R RW ergibt sich gemäß [24] aus dem Ausgangsrisiko R A und der Gesamtvulnerabilität Vges: 𝑅𝑅𝑊 = 𝑅𝐴 ∙ 𝑉𝑔𝑒𝑠 (2) Das Risiko für das Rohwasser wird gemäß DVGW Information Wasser Nr. 105 nach dem Hand- lungsbedarf klassifiziert. Tabelle 7: Klassifizierung für Risiko für das Rohwasser, Quelle: Tabelle A.7 DVGW Information Wasser Nr. 105 Seite 18 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 4.5 Einsatz eines Grundwasserströmungsmodells 4.5.1 Modellgrundlage Für die Ermittlung der Vulnerabilität des Rohwassers wurde ein Grundwasserströmungsmodell ver- wendet, das bereits im Rahmen der Untersuchungen zur Verlegung des Galgenbergsees erstellt und eingesetzt wurde. Das 6-schichtige Grundwassermodell hat eine Gesamtausdehnung von ca. 70 km² und wurde mit dem Programsystem PCGEOFIM erstellt (vgl. [9], [8]). Im Kernbereich des Modells befindet sich das Wasserwerk Hochkirchen mit den Gewinnungsbrunnen, der östliche Mo- dellrand wird durch den Rhein abgebildet. Das vorliegende Modell wurde für den aktuellen Modelleinsatz im Rahmen der Gefährdungsbeur- teilung präzisiert. Hierbei erfolgte eine Modellnetzverfeinerung im Kernbereich der Wassergewin- nung Hochkirchen mit einer Diskretisierung von 12,5 m x 12,5 m sowie eine Anpassung der Rand- bedingungen an aktuelle Verhältnisse, u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Galgen- bergsees. Detaillierte Informationen zum Modell und zu den Modellrandbedingungen sind der Modelldoku- mentation in der Anlage IX zu entnehmen. 4.5.2 Entwickeln der Rechenläufe Auf der Grundlage des angepassten Modells wurden anschließend Worst-Case-Szenarien für die einzelnen Trassenverläufe entwickelt. In Abstimmung mit der RheinEnergie wurde von einem Ext- remfall mit maximaler Förderung über 90 Tage im Wasserwerk Hochkirchen bei Ausfall der Förde- rung im Wasserwerk „Weißer Bogen“ ausgegangen. Der Rechenfall EXTREM sieht Folgendes vor: • Fördermenge WW Hochkirchen: 90.000 m³/d für 90 Tage • Außerbetriebnahme der Brunnen „Weißer Bogen“ Da sich die hydrologischen Verhältnisse auf die Grundwasserströmung auswirken und ggf. zu einer Änderung der Grundwasserfließrichtung führen können, werden neben einem Szenario für mittlere hydrologische Verhältnisse (mittlerer Rheinwasserstand und mittlere Grundwasserneubildung) je- weils Szenarien für jeweils ein repräsentatives Hoch- oder Niedrigwasserszenario berechnet. Weil insbesondere der Gradient der Grundwasserniveaus an den Brunnen in Bezug auf den Rheinwas- serstand den Fließzustand beeinflusst und ggf. eine Änderung der Fließrichtung bewirken kann, und weniger die absoluten Wasserspiegelhöhen, wurde aus dem zurückliegenden hydrologischen Zeitraum 2000 bis 2021 ein Zustand mit maximalem Gradienten in Richtung zum Rhein (Szenario Niedrigwasser) und ein Zustand mit maximalem Gradienten in Richtung zu den Brunnen (Szenario Hochwasser) angesetzt. Diese Modellansätze sind in der Modelldokumentation in Anlage IX detail- liert beschrieben. Seite 19 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Es wird vereinfacht angenommen, dass der potenzielle Stoff mit der Grundwasserströmung advek- tiv transportiert wird. Folglich werden weitere Prozesse wie Dispersion, Stoffabbau und Sorptions- prozesse vernachlässigt. Die Modellrechnungen erfolgten instationär über einen Vorlauf mit mittleren Verhältnissen und an- schließendem Extremfall über 90 Tage. Die Grundwasserströmungsverhältnisse am Ende der 90 Tage mit maximalen Fördermengen wurde zur Ermittlung der Grundwasserfließzeiten (Strombah- nenberechnung) der Worst-Case-Szenarien herangezogen. 4.5.3 Auswertung der Modellergebnisse Für den Zeitpunkt „nach 90 Tagen“ wurde die Fließzeit vom Ort der Gefährdung bis zu den Grund- wasserfassungen ermittelt. Hierfür wurde das Partikel-Tracking-Verfahren eingesetzt, bei dem mar- kierte Teilchen an den jeweiligen Trassenführungen im Grundwasser platziert wurden. Die markier- ten Teilchen breiten sich advektiv mit dem berechneten Strömungsverhältnissen (Zeitpunkt nach 90 Tagen) aus. Aus der Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ausgehend vom Startpunkt der Teil- chen lassen sich die Stromlinien zurückrechnen. Die Fließzeiten wurden jeweils farblich gemäß Kapitel 5.4 klassifiziert. 4.6 Maßnahmen zur Risikobeherrschung Für die im Zuge der Risikoabschätzung identifizierten Risiken, für die ein zusätzlicher Handlungs- bedarf abgeleitet wurde, müssen entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung erarbeitet werden (vgl. [21], [24]). Dabei können einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen zur Beherrschung der identifizierten Risiken ausgearbeitet werden. Diese können auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen (technisch, organisatorisch /betrieblich, personell), unterschiedlich schnell um- setzbar sein und deren Wirkung auch unterschiedlich schnell eintreten. Vorbeugende Maßnahmen sollten hierbei bevorzugt werden. Technische Maßnahmen umfassen u.a. Redundanzen, Objektschutz, Automatisierung, Sanierung oder die Außerbetriebnahme von Brunnen. Organisatorische Maßnahmen sind z.B. Instandhal- tungs-/Wartungspläne, Maßnahmenpläne, Krisenmanagement- und Notfallpläne sowie Arbeitsan- weisungen. Zu den personellen Maßnahmen gehören u.a. die Schulung und Sensibilisierung von Personal sowie die Einweisung von Fremdfirmen. Für den Bau und den Betrieb der Alternativen A1, A9 und A1a kommen maßgeblich folgende Maß- nahmen in Betracht: Technische Maßnahmen: • Temporäres Abschalten einzelner Trinkwasserbrunnen • Grundwassermonitoring Seite 20 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx • Überwachung der Grundwasserqualität an Vorfeldmessstellen • Objektschutz, Baustellenumzäunung • Hochwasserschutzmaßnahmen (bereits vorhanden) • Vorhalten einer mobilen Desinfektion mit Chlor • Verwendung von zertifizierten Bauteilen und Baustoffen • Verwendung von hygienisch unbedenklichen und nicht wassergefährdenden Materialien • Sachgemäße Wahl der Verlege- und Bauverfahren • Kurze Lagerungszeiten bei Materialien und Baustoffen, Redundanzen bei Materialien, Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb WSG II Organisatorische Maßnahmen: • Krisenmanagementplan, Notfallplan • Einhalten oder Neuerstellen von Maßnahmenplänen (u.a. Maßnahmenplan zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten) • Erstellen von Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen • Prüf-, Instanthaltungs- und Wartungspläne, Dokumentation von Störungen • Netzverbund mit benachbarten Wasserwerken (bereits vorhanden) Personelle Maßnahmen: • Sensibilisierung und Schulung des Personals zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten (RiSt- WAG) • Fachgutachterliche, hydrogeologische Baubegleitung • Sicherheitsbegehungen • Korrekte Auslegung der Anlagen und Infrastruktur (z.B. Entwässerungsleitung, Pumpen- kammer, Gleisbett) • Sorgfältige Bauüberwachung, Einhaltung aller vorgegebenen Anforderungen für den Bau und den Betrieb der Trasse (z.B. Maßnahmenplan zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten) Für viele Maßnahmen liegen entsprechende Empfehlungen in DVGW-Regelwerken vor, die einer Liste in [23] zu entnehmen sind. Seite 21 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 4.7 Ermittlung des Restrisikos Anschließend wird das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risi- kobeherrschung ein zweites Mal berechnet. Dies entspricht dem Restrisiko. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wird jedoch angenommen, dass sich für einzelne Gefährdungsereignisse die Eintrittswahrscheinlichkeiten und ggf. das Scha- denausmaß durch die Maßnahmen zur Risikobeherrschung verringern und diese folglich herunter- gestuft werden können. 5 BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS 5.1 Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und des Grundwasserleiters Das im Wasserwerk Hochkirchen für die Versorgung bereitgestellte Trinkwasser wird komplett aus Grundwasser gewonnen. Grundwasser ist generell eine optimale Ressource für die Trinkwasserge- winnung, da es in seiner natürlichen Form meist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen ist und aus diesem Grund nicht weiter aufbereitet werden muss. Dies ist der Schutz - und Reinigungswir- kung des Untergrundes zu verdanken [39]. Dabei finden komplexe Vorgänge des Stoffabbaus, der Adsorption/Desorption und Umwandlung und Wechselwirkungen zwischen Sickerwasser und Ge- steinsmatrix statt, wobei die Verweilzeit des Sickerwassers in der gesamten Bodenzone für die Schutzfunktionswirkung als ein Hauptparameter anzusehen ist. Diese natürliche Schutzfunktion der: • ungesättigten (Sickerzone) • gesättigten Untergrundschichten (Grundwasserleiter) stellt im Trinkwasserschutz die erste Barriere gegen den Eintrag unerwünschter Stoffe in das Grundwasser dar. Diese ist abhängig von den jeweiligen geologischen, hydrogeologischen und hyd- rochemischen Standortbedingungen und kann sehr unterschiedlich sein. Während die Sickerbewe- gung in der Sickerzone überwiegend vertikal verläuft, ist die Grundwasserbewegung in der gesät- tigten Zone eher horizontal ausgerichtet. Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (ungesättigte Zone) Die natürliche Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und der Aufbau der Grundwasserüber- deckung sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt 101 [22] bei der Bemessung eines Wasserschutzgebietes zu berücksichtigen. Die „Grundwasserüberdeckung“ umfasst hierbei alle „Gesteinskörper oberhalb der Grundwasser- oberfläche“ (vgl. [26]), d.h. neben den Deckschichten wird der wasserungesättigte Teil des Grund- wasserkörpers miterfasst. Seite 22 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Bei der Charakterisierung der Grundwasserüberdeckung geht es darum, die Schutzwirkung dieser Schichten bezüglich potenzieller Schadstoffeinträge im Rahmen der Risikoabschätzung bewerten zu können. Hierbei gilt es insbesondere, ungünstige Verhältnisse als zusätzlichen Risikofaktor für potenzielle Gefährdungsereignisse zu beachten. Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrah- menrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß- nahmen im Bereich der Wasserpolitik [36] fordert u.a. eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewer- tung aller Grundwasserkörper. Vor diesem Hintergrund wurde das Schutzpotenzial der Grund- wasserüberdeckung vom Staatlichen Geologischen Dienst Deutschlands (SGD) mittels numeri- scher Bodenwasserhaushalts- und Sickerwassermodellen sowie GIS -Systemen bewertet und in Karten darge stellt, [42]. In Anlehnung an die LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG - Wasserrahmenrichtlinie [31], [32] ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung in 3 Klassen zu beurteilen: günstig – mittel – ungünstig. Günstige Verhältnisse liegen vor bei durchgehender, großflächiger Verbreitung, großen Mächtigkei- ten und überwiegend bindiger Ausbildung der Überdeckung. Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Ausbildung bei geringen Mächtigkeiten sowie trotz großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Wasserdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhalte- vermögen. Für Nordrhein-Westfalen wurden hierbei mittels empirischer Methoden vorhandene Flächeninfor- mationen (Hydrogeologische Karte im Maßstab 1 : 100 000 ) und Punktinformationen (Schichten- verzeichnisse aus Bohrungen) mit hydrogeologischem Informationsgehalt über eine 2-stufige Be- wertung der Deckschichten und der kf-Wert-Klassen des darunter liegenden Anteils der Grundwas- serüberdeckung eine Gesamtbewertung über eine Matrix durchgeführt (vgl. [32]) und gemäß den LAWA-Vorgaben bewertet (vgl. Abbildung 8). Wie in Kapitel 3.3 beschrieben, steht am Standort oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflutlehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassen- sande/-kiese des Hauptgrundwasserleiters. Aufgrund der geringmächtigen bindigen Deckschicht in Verbindung mit der hohen Wasserdurchlässigkeit der darunter liegenden wasserungesättigten Zone des Grundwasserkörpers ist von einer „ungünstigen“ Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung auszugehen. Gemäß der Bewertung des Staatlichen Geologischen Dienstes (vgl. [31]) liegen in der gesamten Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen insgesamt ungünstige Bedingungen vor. In der Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen liegen geogen bedingt demnach ungünstige Rückhalteeigenschaften gegenüber Stoffeinträgen vor, so dass ein potenzieller Stoff in kurzer Zeit nahezu ungehindert in den Grundwasserleiter absickern kann. Seite 23 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Abbildung 8: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Standort [7] Schutzfunktion des Grundwasserleiters Zur Bewertung der Schutzfunktion des Grundwasserleiters ist die Durchlässigkeit des Grundwas- serleiters eines der maßgeblichen Kriterien. Je höher diese ist, desto schneller können Stoffe im Grundwasser vom Ort eines Eintrages bis zur Fassungsanlage gelangen. Eine Beschreibung der hydrogeologischen Standortbedingungen ist in Kapitel 3.3 enthalten. Dem- nach ist das Einzugsgebiet der Wassergewinnun g Hochkirchen durch ein sehr durchlässiges Grundwasserleitersystem mit kf-Werten im Bereich von ca. 2*10 -3 m/s bis ca. 1*10-2 m/s gekenn- zeichnet (vgl. Kapitel 3.3). Durch die sehr hohe Durchlässigkeit können eingetragene Stoffe ver- gleichsweise schnell bis zur Rohwassergewinnung transportiert werden. Die Schutzfunktion des Grundwasserleiters vergrößert sich somit mit zunehmendem Fließweg und entsprechend größerer Seite 24 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Fließzeit. Dies gilt generell für alle Stoffe, jedoch unterscheidet sich deren Rückhalte- und Schutz- vermögen in Abhängigkeit der Eigenschaften der jeweiligen Stoffe. Je länger ein Stoff im Grund- wasser transportiert wird, desto verstärkt wirken auch Prozesse w ie Stoffabbau, Retardation und Dispersion und führen so zur Verringerung der Schadstofffahne. Während z.B. bei mikrobiellen Ver- unreinigungen von einem vollständigen Abbau nach 50 bis 100 Tagen ausgegangen werden kann, können andere Stoffe, die schwer oder nicht abbaubar sind, ohne maßgebliche Verringerung der Konzentration, nur durch den Fließweg verzögert, im Grundwasser transportiert werden. Die Fließzeit bis zur Fassungsanlage ist Grundlage für die Auslegung der Schutzzonen. Hierbei wird – unter Berücksichtigung der hydrogeologischen und hydrologischen Standortbedingungen – die Wasserschutzzone II mindestens bis zu der Linie ausgelegt, von der aus das Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen bis zur Fassungsanlage benötigt (vgl. [22]). Die Wasserschutzzone II Hochkirchen ist mit doppelter Abstandsgeschwindigkeit und entsprechend einer Fließzeit von 100 Tagen ausgelegt. Damit ist gesichert, dass keine mikrobiellen Verunreini- gungen in das Rohwasser gelangen können. 5.2 Beschreibung des Trinkwasserversorgungssystems Versorgungsgebiet Die RheinEnergie AG betreibt sechs Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwe- cken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen in Raderthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Planungsgebiet. Das ge- förderte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe- reitet. Das Wasserwerk Hochkirchen versorgt rund 450 000 Menschen in den linksrheinischen Kölner Stadtteilen sowie in den Kommunen Frechen, Pulheim und Brühl mit Trinkwasser. Die Wasserwerke Hochkirchen und Weiler geben hierbei etwa die gleichen Mengen ab (Verhältnis 1 : 1). Technischer Aufbau Die Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus zwei Brunnengalerien, die jeweils von West nach Ost gereiht sind. Die Galerie West befindet sich westlich des Wasserwerksgebäudes und besteht aus 12 Brunnen (vgl. Anlage I und [20]). Östlich liegen die weiteren 10 Brunnen der Galerie Ost. Sämtliche Brunnen sind im Grundwasserleiterkomplex 1 bis in eine Tiefe von ca. 18 m u. GOK bis 25 m u. GOK verfiltert. Zwei Heberleitungen DN 1000 verbinden die Brunnen der beiden Galerien und münden jeweils in einem Sammelbrunnen (Pumpenhaus). Mittels der Heberleitungen wird das Rohwasser der Einzel- brunnen über das Prinzip der „kommunizierenden Röhren“ gemeinsam gefasst und im Seite 25 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Sammelbrunnen über selbstansaugende Pumpen gefördert. Einzelne Brunnen können somit abge- schiebert, aber nicht getrennt erfasst werden. Ausgehend vom Pumpenhaus wird das Rohwasser in die Trinkwasserreinigungsanlage geleitet und dort gereinigt. Die Reinigungsanlage besteht aus einer Aktivkohleanlage mit mehreren Aktivkohle- filtern sowie einer Entsäuerungsanlage. Diese Trinkwassereinigungsanlage entfernt unerwünschte Stoffe wie Schadstoffe und Kohlensäure aus dem Rohwasser ist aber zur Entfernung mikrobieller Verunreinigungen ungeeignet. Durch die bestehende Aufbereitung erfolgt somit keine Elimination einer potenziellen mikrobiellen Verunreinigung. Früher wurde zur Entfernung mikrobieller Belastungen in einigen Wasserwerken in Köln zusätzlich ein chemisches Desinfektionsmittel eingesetzt. Die Laboranalysen zeigten, dass die einwandfreie hygienische Qualität auch ohne den Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln gewährleistet werden kann. Seit 1994 wird aufgrund der ausgezeichneten mikrobiologischen Reinheit des gewon- nenen Rohwassers keine chemische Desinfektion mehr eingesetzt. Jedoch steht den Wasserwer- ken der RheinEnergie AG eine mobile Desinfektionsanlage mit Chlor zur Verfügung, die im Risikofall vorübergehend eingesetzt werden kann. Das geförderte Wasser gelangt von den Brunnen über die Reinigungsanlage innerhalb von wenigen Stunden in das Trinkwasserversorgungsnetz. Aufgrund der zuvor genannten Fakten (schnelle Pas- sage der Gewinnungsanlage, keine Desinfektion) ist das Risiko durch mikrobielle Belastungen deut- lich erhöht. Tabelle 8: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie Ost Brunnen Filter OK [m u. GOK] Filter OK [m u. GOK] Filterlänge [m] Endteufe [m u. GOK] HO1.O 13,2 25,2 12,0 26,5 HO2.O 12,3 19,3 7,0 20,6 HO3.O 12,0 16,0 4,0 17,5 HO4.O 12,3 17,3 5,0 18,8 HO5.O 13,2 17,2 4,0 18,7 HO6.O 13,0 17,0 4,0 18,5 HO7.O 14,8 18,8 4,0 20,3 HO8.O 12,1 24,1 12,0 26,0 HO9.O 12,9 18,9 6,0 20,4 HO10.O 13,7 17,7 4,0 19,1 Seite 26 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 9: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie West Brunnen Filter OK [m u. GOK] Filter OK [m u. GOK] Filterlänge [m] Endteufe [m u. GOK] HO1.W 13,41 20,41 7,0 20,91 HO2.W 12,1 18,1 6,0 19,6 HO3.W 12,0 21,0 10,0 22,5 HO4.W 11,3 20,3 9,0 21,8 HO5.W 13,25 21,25 8,0 22,75 HO6.W 13,20 20,20 7,0 21,70 HO7.W 12,7 22,7 10,0 24,3 HO8.W 13,07 19,07 6,0 20,52 HO9.W 12,9 18,9 6,0 20,4 HO10.W 16,13 23,13 7,0 24,63 HO11.W 17,32 23,32 6,0 26,70 HO12.W 16,8 23,8 7,0 25,3 Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers werden im Wasserlabor der RheinEnergie AG eine große Anzahl von Wasserproben aus allen Stufen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung mit hohem Automatisierungsgrad untersucht und überwacht. Einen Überblick über das Überwachungsprogramm gibt Tabelle 10. U.a. wird das Rohmischwasser seit März 2022 im Zuge der Verlagerung des Galgenbergsees engmaschig (3 x wöchentlich) über- wacht. Die Ergebnisse der Messungen werden halbjährlich dem Gesundheitsamt Köln mitgeteilt. Zudem steht das Gesundheitsamt Köln im stetigen Austausch mit der RheinEnergie AG und wird bei Auf- fälligkeiten, Überschreitungen oder Verdachtsfällen sofort informiert. Seite 27 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 10: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen Ort Mikrobiologie Sonstige Parameter Brunnen 2 x jährlich + PFT 1 x jährlich RWRi1) Gruppe I + PFT 1 x jährlich RWRi1) Gruppe I und II + Prosit. Rohwasser 3 x wöchentlich (Ost, West) 6 x jährlich Gruppe B (Ost, West, Wasserbehälter, Sammelrohwasser) Behälterabläufe 4 x wöchentlich - Flachbettbelüfter, Abläufe 2 x wöchentlich - Filterkessel 1 x monatlich chemisch/physikalische Parameter Werksausgang 4 x wöchentlich im Wechsel 1 x bzw. 2 x wöchentlich Gruppe A 9 x jährlich Gruppe B 1)Richtlinie für die Rohwasserüberwachung Grundwassermonitoring Die Grundwasserqualität im Einzugsgebiet der Wassergewinnung Hochkirchen wird an über 20 Grundwassermessstellen im Umfeld überwacht. Die Lage der Grundwassermessstellen im Vorfeld der Wassergewinnung Hochkirchen ist aus Abbildung 9 ersichtlich. Hierbei erfolgt ein jährliches Monitoring an 22 Grundwassermessstellen hinsichtlich der Parameter der Trinkwasserversorgung (ausschließlich mikrobiologischer Parameter). Darüber hinaus werden zum Teil quartalsweise PFT- und HET-Konzentrationen an weiteren Grundwassermessstellen ana- lysiert. Im Nahbereich der geplanten Trassen A1, A9 und A1a auf Höhe deren Kreuzung mit der Galerie bei HO2.O (Kreuzung A1 , A1a) sowie HO12.W (Kreuzun g der A9) befinden sich derzeit keine Grundwassermessstellen. Seite 28 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Abbildung 9: Lageplan mit Brunnen WW Hochkirchen (blaue Markierung) sowie im Umfeld vorliegende Grundwassermessstel- len (rote Markierung), Quelle: RheinEnergie AG 5.3 Wasserrecht Hochkirchen Für das Wasserwerk wurde am 25.03.2009 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, aus 22 Brun- nen auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf-Land Grundwasser (Fassung Hochkirchen) in einer Menge von: • 20 Mio m³/a, max. 90.000 m³/d, max. 5000 m³/h zu fördern, um es als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsgebiet zu verwenden. Diese Bewil- ligung ist bis zum 31.03.2029 befristet. 5.4 Wasserschutzgebiet Hochkirchen Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz des Grundwassers vor nachteili- gen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen wurde ein Seite 29 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Wasserschutzgebiet festlegt. Das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Hochkirchen erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 22 km² und is t in die Zone I (Fassungsgebiet), Zone II (engere Zone) und III (weitere Zone) gegliedert (vgl. Abbildung 10). Die Wasserschutzzonen sind im Allgemeinen wie nachfolgend definiert [22]: Schutzzone I (Fassungsbereich): Die Schutzzone I dient dem Schutz in unmittelbarer Nähe der Fassungsanlage vor jeglicher Verun- reinigung. Die WSZ I des Wasserschutzgebietes Hochkirchen ist mit einem Abstand von 15 x 15 m um jeden Brunnen bemessen und nur dem Betreiber des Wasserwerkes zugänglich. In diesem Bereich ist jede Nutzung mit Ausnahme von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Wassergewinnung dienen, verboten. Die Trassen der betrachteten Alternativen A1, A9 und A1.a queren nicht die Zone I der Gewin- nungsbrunnen des Wasserwerkes Hochkirchen. Bei der Alternative A1 reicht die Trasse bis unmit- telbar an den Fassungsbereich des Brunnens HO.02 heran. Schutzzone II (Engere Schutzzone): Die Schutzzone II muss mindestens bis zur 50-Tage-Linie reichen, d.h. der Linie, von der aus das Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen bis zur Fassungsanlage benötigt. Die Engere Schutzzone soll die Verunreinigung des Grundwassers insbesondere durch pathogene Mikroorganismen sowie durch sonstige Beeinträchtigungen verhindern. Die Wasserschutzzone II Hochkirchen ist mit doppelter Abstandsgeschwindigkeit und entsprechend einer Fließzeit von 100 Tagen ausgelegt. Die WSZ II hat eine Fläche von ca. 3,1 km² und reicht von Militärring im Norden bis zur BAB 555 im Süden und darüber hinaus. Westlich ist die WSZ II von der Brühler Landstraße bis etwa zur Konrad-Adenauerstraße in Richtung Osten begrenzt. Schutzzone III (Weitere Schutzzone): Die Schutzzone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. Die Zone III deckt im Optimalfall das gesamte Einzugsgebiet ab. Die Schutzzone III der Wassergewinnung Hochkirchen reicht im Osten bis zum Rhein. Die WSZ III ist bis zum Raderberg-/Bayenthalgürtel im Norden, bis zur Bahnlinie Köln-Zollstock im Westen und im Süden bis nach Rodenkirchen abgegrenzt. Für die einzelnen Zonen wurden entsprechend Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten er- teilt (vgl. [11]). Seite 30 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Abbildung 10: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [7] 5.5 Geplante Maßnahmen Für die nächsten Jahre ist eine Erneuerung der Brunnenleitung zwischen den Wassergewinnungen Hochkirchen und Weißer Bogen in einer Gesamtlänge von ca. 7,5 km vorgesehen. Die Planungs- arbeiten hierzu laufen bereits. Die Brunnenleitung quert nördlich der Wasserwerksgebäude die Al- ternativen A1 und A1a. Weitere konkrete Maßnahmen sind im Wasserwerk Hochkirchen derzeit nicht geplant. Die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie [37] und deren Umsetzung in na tionales Recht bis Januar 2023 sieht eine Erweiterung des Parameterumfanges und Änderung der Grenz- werte der Parameter vor. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass künftige Anforderungen stetig strenger werden, wird derzeit eine Erweiterung der besteh enden Aufbereitungsanlage ge- prüft. Wasserwerk Hochkirchen Seite 31 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1 6.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1 Allgemeiner Trassenverlauf Bei der A1 wird die Stadtbahn auf einem Brückenbauwerk über den Verteilerkreis und bei Station 0+600 ebenerdig bis zur Überführung Weißdornweg geführt (vgl. Abbildung 11). Das Brückenbauwerk der Alternative A1 verläuft ausgehend von der Haltestelle Arnoldshöhe in der Bonner Straße und überquert den Verteilerkreis. Auf Höhe des Verteilerkreises verschwenkt die Trasse des Bauwerks leicht in westliche Richtung und verläuft entlang des Tankstellenparkplatzes. Bis auf den nördlichen Rampenbereich liegt das komplette Bauw erk in der Wasserschutzzone II. Das Brückenbauwerk wird für zwei Gleisrichtungen konzipiert. Abbildung 11: Auszug aus dem Lageplan - Entwässerungsplan A1 [16] Das Bauwerk verläuft zwischen Haltstelle Arnoldshöhe und dem Verteilerkreis in direkter Nähe zu einer Bushaltestelle und Buswendeanlage, die zukünftig entfallen. Südlich des Verteilerkreises be- findet sich eine Tankstelle. Die der Tankstelle zugehörige Flüssiggastankanlage liegt im Baubereich und wird bauzeitlich stillgelegt. Die DHL Packstation im seitlichen Bereich der Tankstelle liegt im Baufeld eines Brückenpfeilers und muss dauerhaft versetzt werden. Das Brückenbauwerk kollidiert zudem mit der im Vertei lerkreis befindlichen Skulptur „Standortmitte “. Diese muss bauzeitlich Seite 32 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx demontiert und anschließend wieder an die alte Position gesetzt werden. Das Fundament soll hier- bei erhalten bleiben. Die Rampe des Brückenbauwerks befindet sich mittig auf der Bonner St raße. Auf der Westseite liegt in ca. 20 m Entfernung der Tennisclub Arnoldshöhe, auf der Ostseite in ca. 20 m Entfernung die All Saints Church und das evangelische Militärpfarramt. Weitere Wohnbebauung liegt in größe- rer Entfernung zum Bauwerk. Das Bauwerk verläuft über den Parkplatz der Tankstelle. Das Ge- bäude der Tankstelle ist dabei ca. 30 m von der Trasse entfernt. Im begrünten Gebiet befindet sich zudem in einem Abstand von ca. 150 m das Wasserwerk Hochkirchen. Konstruktion in der Wasserschutzzone II In der WSZ II ist das Versickern von Flüssigkeiten im Bereich des Bahnkörpers auszuschließen. Dafür wird auf dem Planum eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) verlegt. Die Sickergräben werden ebenfalls damit ausgekleidet. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein. Leitungen und Kanäle im zukünftigen Bauwerksbereich Diverse Leitungen kollidieren mit dem Bauwerk bzw. den Baufeldern. Für die Gefährdungsbeurtei- lung besonders relevant ist ein Mischwasserkanal auf der Bonner Straße, der parallel zum Bauwerk verläuft. Dieser muss in der dritten Bauphase zurückgebaut werden. Darüber hinaus müssen einige Strom-, Telekommunikations- und Fernmeldekabel verlegt werden. Zudem kreuzt die Trasse der A1 die Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen bei Station 0+660. Zur Entlastung der Galerie bei Überfahrung durch die Stadtbahn ist eine eigens gegründete Tragplatte vorgesehen. Die Planung dieser Tragplatte wird erst nach Festlegung der Vorzugsvari- ante erarbeitet. Gründungen Auf Grundlage der geotechnischen Vorerkundungen hat der Bodengutachter eine Gründungsemp- fehlung für eine Flachgründung ausgesprochen, sofern die oberste Bodenschicht ausgetauscht wird. Eine abschließende Aussage zur Gründung kann erst nach einer detaillierten geotechnischen Erkundung getroffen werden. Die Vorplanung sieht daher in dieser Planungsphase eine Tiefgrün- dung vor. Entwässerung Zur Entwässerung des Brückenbauwerks ist auf dem Überbau von der Mitte des Querschnitts zu beiden Seiten je eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen. In Längsrichtung ist zum Widerlager Nord eine Neigung von 4,0 % und zum südlichen Widerlager von 2,95 % geplant. Die Entwässe- rungsleitungen werden unterhalb beider Kappen montiert und an die Strecken -entwässerung Seite 33 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx angeschlossen. Die bauzeitliche Entwässerung im Bereich der WSZ II ist über den neuen Kanal vorgesehen. Baulogistik Die übergeordneten Planungsgrundsätze für die Baulogistik sehen folgende Planungsmaxime vor: • Reduzierung der Baustelleneinrichtungsflächen auf ein Minimum bei gleichzeitiger Berück- sichtigung der Mindestanforderungen • Aufrechterhaltung der Gebäudezufahrten während und der minimalen Verkehrsbeziehun- gen während der Bauzeit • Entflechtung des öffentlichen und des Baustellenverkehrs soweit möglich - Reduzierung der Anzahl an notwendigen stationären Baustelleneinrichtungsflächen • Reduzierung der Umbauzustände für die bauzeitliche Verkehrsführung Bestandteile der Baustelleneinrichtung • Die BE-Flächen sollten idealerweise und soweit zulässig an das Baufeld grenzen • Der Baumbestand innerhalb der BE wird, sofern nicht anders ausgewiesen, geschützt und bleibt erhalten. • Ein Mindestabstand zur Bebauung von 1 m (für kurzzeitige Aktivitäten) und 3,5 m (dauerhaft neben dem Baufeld) bleibt erhalten. • Gebäudezufahrten sind prinzipiell aufrechtzuerhalten. Kurzzeitige Unterbrechungen der Zu- gänglichkeiten sind jedoch möglich. • Die Baufelder sind möglichst konstant aufrechtzuerhalten. Änderungen in der bauzeitlichen Verkehrsführung werden dadurch auf ein Minimum reduziert. In einigen Trassenabschnitten wird eine separate Baustellenspur vorgesehen. Die notwendigen Baufelder ergeben sich aus der zu erstellenden Bauwerksgeometrie sowie den Bewegungsflächen der dazu notwendigen Baugeräte. Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen): Die begrünte Innenfläche des Verteilerkreises sowie die überwiegend befestigte Fläche des Park- platzes der ARAL-Tankstelle müssen für die Bauphase der A1 hergerichtet werden. Diese Flächen sind nur für die Lagerung von kurzfristig benötigten Materialen vorgesehen. Nach Fertigstellung der Entwässerungsleitung soll auf dem Parkplatz die Pumpstation für die Entwässerungsanlage errich- tet werden. Seite 34 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Die BE-Flächen auf dem Verteilerkreis und dem Parkplatz der Tankstellen d ienen ausschließlich der Arbeiten für die dort vorgesehenen Bauwerke und Einrichtungen. Das Betanken der Baustel- lenfahrzeuge erfolgt hierbei auf einer Fläche außerhalb der WSZ II. Bei der Nutzung sind analog zu den Baugruben die Maßnahmen für Arbeiten in Wasserschutzgebieten (vgl. Kapitel 6.5.4) einzuhal- ten. Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen für das gesamte Bauvorhaben sind auf Flächen au- ßerhalb der WSZ II vorzusehen. Allgemeiner Bauablauf Die Errichtung der Alternative A1 erfolgt in 9 Bauphasen. Phase 0: Zu Beginn werden vorbereitende Maßnahmen wie die Kampfmittelsondierung und weitere Erkundungen zur Terminabsicherung der anderen Arbeiten durchgeführt. Phase 1: Die erste Bauphase beginnt an der Bonner Straße Süd/Verteilerkreis. Es wird eine bau- zeitliche Verkehrsumlenkung und Verschwenkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und Geh/Radweg eingerichtet. Gleichzeitig beginnen der Leitungstiefbau und Leitungsbau sowie der Kanalbau. Die Skulptur „Standortmitte“ wird in dieser Phase auch abgebaut und gesichert. Das Ende der Phase 1 ist mit dem Kanalbau (Druckleitung) bis zur Militärringstraße und der Einrichtung des Baufeldes für die Brücke des Verteilerkreises geplant. Der Kanalbau wird im gesamten Bauab- lauf so vorangetrieben, dass der neue Kanalstrang bereits sukzessive zur Entwässerung der Bau- felder dienen kann. Phase 2: In der zweiten Bauphase wird bereits mit der neuen Brücke Weißdornweg über die BAB 4 im südlichen Teil des Abschnitts A begonnen. Das beinhaltet eine Verkehrsanpassung, das Ein- richten des Baufeldes, Erdarbeiten, Rodungen, die provisorische Entwässerung über die Bestands- brücke, Leitungen, Rohbau sowie die Andienung von Weißdornweg und BAB 4. Die Errichtung des Mittelpfeilers wird über eine Inselbaustelle auf der BAB 4 erfolgen. Phase 3: Eine abschnittsweise Erstellung der Brücke am Verteilerkreis stellt Bauphase 3 dar. Das Widerlager Nord wird über die Bonner Straße angedient, der Bereich südlich des Verteilerkreis und des Widerlagers Süd wird über die Tankstellenfläche angedient. Eine bauzeitliche Entwässerung wird eingerichtet. Die Phase 3 beinhaltet die Herstellung der Gründungen/Unterbauten, Herstellung der Überbauten und den Ausbau. Phase 4: Im Wasserwerkswäldchen findet der Straßenbau st att. Hierbei werden zunächst die Pumpstation und der Kanal einschließlich Druckleitung errichtet. Anschließend erfolgt die Herstel- lung des Rad-/Gehweges. Phase 5: Der Kanalbau im Wasserwerkswäldchen wandert in der Phase Richtung Süden und wird von der Pumpstation bis zum Widerlager Süd fortgeführt. Gleichzeitig wird mit dem Straßenbau bis zum Pumpwerk begonnen. Seite 35 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Phase 6: Der Straßenbau wird vom Pumpwerk bis zum Widerlager Süd fortgeführt. Der Kanalbau wird in der Mitte fortgesetzt. Phase 7: In der Mitte wird der Unterbau und Oberbau für Straße, Gleisstraße und Rad -/Gehweg umgesetzt. Phase 8: In der Mitte und im Süden des Abschnitt A findet der Kanalbau, Unterbau un d Oberbau für Straße, Gleisstraße, Rad -/Gehwege statt. Mit Ende der Phase 8 befindet sich der Kanalan- schluss im Endzustand. Phase 9: In der letzten Phase wird der Verkehr auf die neue Straße umgeleitet. Der Straßenbau in der Bonner Straße ist beendet. Gle isbau und Bahnbetriebstechnik ist über die gesamte Strecke hergestellt. Rückbau der alten Straße und Renaturierung findet statt. Die Baustelleneinrichtung wird ebenfalls zurückgebaut. 6.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen Für den Bau der A1 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungs- ereignisse relevant. Tabelle 11: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 1 Überflutung/Hoch- wasser Eindringendes Wasser / Feuchtig- keit in Baugrube Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge durch Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel) Verunreinigungen durch Kohlenwasser- stoffe 3 Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund- wasserhydraulik 5 Zerstörung der Bauwerke (Brü- ckenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 6 Großbrand/Flächen- brand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge wassergefährdender u./o. mikro- biologischer Stoffe durch verbrannten Bau- stoff u./o. durch Löschmittel 7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden Seite 36 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver- lust u./o. sonstiges Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absicke- rung in das Grundwasser 9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 10 Einträge durch Ein- griffe in den Unter- grund Baugruben, Abgrabungen durch Straßenbau, Leitungsbau Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 11 Kosmische Ereig- nisse Meteoriteneinschlag; Sonnen- sturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper Menschliches und technisches Versagen 12 Fehlerhafte Ausle- gung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Entwässerung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 13 Undichtigkeiten durch unsachge- mäße Ausführung der Dichtungs- folie 14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff oder ä. der Baugeräte 15 Unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufpla- nung 16 Rohrbruch einer Trinkwasser- transportleitung durch Bauarbeiten o. unsachgemäße Auslegung der Statik Gefährdung der Trinkwasserversorgung 17 Verlängerte Bauphasen durch feh- lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit- verzögerungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof- feintrag 18 Unsachgemäßes Lagern und Be- nutzen von Werkzeugen, Bauge- räten und Transportmitteln Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab- sickerung 19 Überschreiten der geplanten Aus- hubtiefe Schnelleres Absickern von Stoffen in den Untergrund Sonstige Ereignisse 20 Ausfall von Infra- strukturen und Ver- sorgungsketten Verlängerte Bauphasen durch Ausfall von Lieferanten, Material- versorgung erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof- feintrag und mikrobiologischer Verunreini- gung 21 Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung Seite 37 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 22 Ausfall der bauzeitlichen Wasser- haltung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 23 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Lagertanks Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab- sickerung 24 Mutwilliges oder fahrlässiges Ein- bringen von Schadstoffen und Kei- men auf/in den Boden/Untergrund Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 6.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 Für die in der Tabelle 11 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs- risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Bau- phase der A1 grundsätzlich der kombinierte Trassenverlauf inklusive Straße, der Rad-/Gehwege sowie die Straße am Wasserwerkswäldchen sein, welche in der Bauphase der A1 neugestaltet wird. Gefährdungsereignisse, die die Stützbauwerke betreffen, werden nur für den Trassenabschnitt mit dem Brückenbauwerk betrachtet. Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er- eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hohe Eintritts- wahrscheinlichkeit eingeschätzt. Das Ergebnis der Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 ist in der Anlage VI.1 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß insbe- sondere bei Eingriffen in den Untergrund durch die Abgrabungen der Bodenschichten beim Bau der Trasse „sehr hoch“, weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können. Ebenso ist das Schadensausmaß (SA) bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flächenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil meist große Flächen betroffen sind. Das SA ist auch bei Überflutung/Hochwasser in der Bauphase als „sehr hoch“ einzuschätzen, da in Bereichen der A1, insbesondere auf der neu zu gestaltenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei extremem Hochwasser sowie auch bereichsweise die Gefahr der Überflutung durch Starkregen besteht (vgl. Kapitel 3.3), und dabei meist größere Flächen betroffen sind. Ebenso „sehr hoch“ ist das SA bei einem Rohrbruch einer Trinkwasserleitung durch die Bauarbeiten und die unzureichende Ausle- gung der Statik, weil dadurch die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet ist. Eine ebenso „sehr ho- hes“ SA kann durch mutwilliges oder fahrlässiges Einbringen von Schadstoffen und Verkeimungen verursacht werden. Seite 38 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Bei Ereignissen wie Bodenbewegungen und einem Flächenbrand ist das SA als „hoch“ einzuschät- zen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden können. Ebenso kann das SA bei fehlerhafter Bauausführung, wie z.B. Undichtigkeiten durch unsachgemäße Ausführung der Kunststoff-Dichtungsbahn, Verlust von Treibstoffen o.a. Stoffen der Baugeräte oder unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufplanung als „hoch“ eingeschätzt werden, da die Ein- träge i.d.R. lokal auftreten. Ein hohes SA kann auch durch verlängerte Bauphasen entstehen, da es durch Zeitverzögerungen zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages kommt. Ein hohes Schadensausmaß wird durch den Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten entste- hen, wie z.B. infolge eines Ausfalls von Lieferanten und Materialversorgung, eines Ausfalls der Stromversorgung oder des Ausfalls der bauzeitlichen Wasserhaltung verursacht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird für die Eingriffe in den Untergrund und daraus verursach- ten Gefährdungen während der Bauphase mit „sehr hoch“ bis „hoch“ eingeschätzt. Durch die kür- zere geländenahe Strecke wird die EW für Punkt 10 der Tabelle 11 gegenüber der A9 mit „4“ gerin- ger bewertet. Die EW seltener Ereignisse wie Großbrand, Verkehrsunfälle werden als „gering“ eingeschätzt. Sehr seltene Ereignisse wie Zerstörung der Bauwerke und Setzungsschäden durch Bodenbewegungen sowie kosmische Einflüsse als „unwahrscheinlich“ eingestuft. Überflutungen durch Hochwasser und durch Starkregenereignisse sind mit einer EW von „gering“ einzuschätzen, da diese Ereignisse am Standort mit einer Häufigkeit von > 10 Jahren zu erwarten sind. Mittlere Wahrscheinlichkeiten ergeben sich für unregelmäßige Ereignisse, z.B. für fehlerhafte Aus- legung, Konstruktion oder Bauausführung, Ausfall von Lieferanten, Materialversorgung und unsach- gemäßes Lagern, Ausfall der Stromversorgung oder der Wasserhaltung sowie für Manipulationen mit Zerstörung von Anlagen oder mutwilliges Einbringen von Schadstoffen. Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens- weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). Dieses ist für den Bau der A1 für Naturereignisse und Havarien wie Unfälle und Brände und Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Ausgangs- risiko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der grund- wasserüberdeckenden Schichten großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein mittleres Risiko ergibt sich beim Bau der A1 infolge von Kälte, Frost und Schnee, durch menschliches und techni- sches Versagen, wie beispielsweise infolge einer fehlerhaften Auslegung, Konstruktion oder Bau- ausführung sowie bei Ausfall der Versorgungsketten oder Infrastrukturen und durch mutwilliges Ein- bringen von Schadstoffen oder Beschädigungen. Seite 39 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 6.4 Risikobewertung für den Bau der A1 6.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser Im gesamten Bereich der Trassen, Straßen und Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutzpoten- tial der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ eingestuft. Durch die Errichtung der A1 werden im Bereich der geländenahen Trasse und der Rad-/Gehwege sowie der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ die oberen Bodenschichten und damit ein Teil der Grundwasserdeckschicht abgetragen und damit das Schutzpotential weiter verringert. Im Bereich der Trasse A1 steht oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflutlehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Da nach derzeiti- gem Stand bei dem Brückenbauwerk von Tiefgründungen auszugehen ist, erfolgt im Bereich des Brückenbauwerks (6 Stützpfeiler in ca. 350 m Trassenlänge in der WSZ II ) lokal ein Abtrag von Bodenschichten voraussichtlich bis in das Grundwasser. Da in diesem Bereich keine Sickerstrecke mehr vorhanden ist, könnte ein potenzieller Stoff unmittelbar vom Ort des Eintrages ins Grundwas- ser gelangen. Eintrag von Fremdstoffen in das Grundwasser über die Baugrubensohle Zur Bewertung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle für die Bereiche außer- halb der Stützbauwerke bis in das Grundwasser wurde überschlägig berechnet, wie lange ein Fluid benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden. Hierbei wird im Worst-Case-Fall davon ausgegangen, dass sich der Stoff als idealer Tracer verhält und damit die Fließ- und Transportgeschwindigkeiten gleich sind. Berechnungsgrundlagen bilden hierbei die lokalen Untergrundparameter sowie die Sickerstrecke. Letztere ergibt sich jeweils aus der Differenz der Höhenlage der angenommenen Baugrubensohle und dem höchsten gemessenen Grundwasserstand (HGW). Die vertikale Transportgeschwindigkeit u ergibt sich wie folgt: 𝑢 = 𝑘𝑓 ∙ 𝑑ℎ/𝐿 𝑛𝑒 Dabei ist kf hydraulische Durchlässigkeit [m/s] dh Potentialdifferenz [m] L Sickerstrecke [m] ne effektive Porosität [m] Seite 40 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Unter Annahme, dass die Baugrubensohle bei ca. 47 m NHN und der höchste gemessene Grund- wasserstand bei 40,9 m NHN liegen, beträgt die Sickerstrecke ca. 6 m. Da die hydraulische Durch- lässigkeit eines wasserungesättigten Bodens geringer ist als eines wassergesättigten Bodens [27] und zudem die Durchlässigkeit in der vertikalen Richtung im Allgemeinen etwas geringer als in der horizontalen Richtung ist, wird bei der Berechnung eine hydraulische Durchlässigkeit von 5*10-4 m/s bis 2,5*10-3 m/s angenommen. Bei einer angenommenen effektiven Porosität in Höhe von 25 % kommt es damit zu Transportge- schwindigkeiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff in etwa 10 min bis 60 min abgesickert ist. Durch die am Standort vorliegenden sehr hohen kf-Werte der maßgeblichen Untergrundschicht wer- den potenzielle Stoffeinträge an der Baugrubensohle nicht wesentlich zurückgehalten und sickern in sehr kurzer Zeit bis ins Grundwasser ab. Demzufolge kann bei der Errichtung der A1 nicht von einer Risikominderung durch die Decksichten ausgegangen werden. Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A1 für alle Gefährdungsereignisse als „sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A1 für alle Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt. 6.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Rohwassers wurden Modellrechnungen für den Worst-Case- Fall maximaler Grundwasserentnahmen im WW Hochkirchen gemäß Kapitel 5.4 durchgeführt. Hier- bei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A1 sowie über die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ angenommen und die Stromlinien entsprechend berechnet (vgl. Anlage II.1). Die Modellrechnungen wurden für Bandbreite der möglichen hydrologischen Situatio- nen (Niedrigwasser, Mittelwasser, Hochwasser) berechnet. Ergänzend wurde in einem Rechenfall die Fließsituation ausgehend von den im Was serschutzgebiet vorgesehenen BE-Flächen – aus Gründen der Übersichtlichkeit separat – ermittelt (vgl. Anlage II.4). Die Modellergebnisse für den Bau der A1 in Anlage II.1 zeigen, dass fünf Brunnen der Galerien West und Ost im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich und der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ liegen. Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus. Bei Niedrigwasser vergrößert sich das Einzugsge- biet um wenige Meter nach Osten. Dadurch, dass das Grundwasser bei allen hydrologischen Ver- hältnissen primär von den hohen Fördermengen der Brunnen geprägt wird, ist für den Bereich des Absenktrichters des Wasserwerks, in dem sich auch die Trasse A1 befindet, keine Änderung der Fließrichtung zu erwarten. Für den Brunnen HO3.W sind mehr als 100 Tage Fließzeit zu erwarten. Besonders betroffen sind die beiden westlich der Trasse A1 gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO1.O und HO 2.O. Hier Seite 41 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx wurde eine Fließzeit von weniger als 50 Tagen berechnet. Besonders kritisch ist der der Trasse am nächsten gelegenen Brunnen HO2.O, der in weniger als 7 Tagen erreicht wird. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A1 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor „1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.1). Des Weiteren wurden Rechenläufe für die BE-Flächen durchgeführt, d.h. es wurden entsprechend der in Kapitel 4.5 beschriebenen Methodik Bahnlinien ausgehend von den BE-Flächen berechnet. Es zeigte sich, dass die Fließzeiten ausgehend von den BE-Flächen mehr als 100 Tage betragen. Somit geht von den BE-Flächen keine zusätzliche Gefährdung aus. Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh- wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). 6.5 Risikobeherrschung Für alle in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken für den Bau der A1 wurden entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung ausgearbeitet. Diese sind in der Anlage VI.1 zusammenge- stellt. Für einige Gefährdungsereignisse sind mehrere Maßnahmen relevant. 6.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer- kes. Nur somit lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherr- schen. Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs- sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage, vgl. Tabelle 6) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobe- herrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Der Modellansatz und der Stoffeintrag entsprechen dem Rechenfall ohne Außerbetriebnahme der Brunnen. Es wurden meh- rere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem bis fünf Brunnen durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien in den folgenden Abbildung 12 bis Abbildung 13 zei- gen, ist eine Außerbetriebnahme von 5 Brunnen erforderlich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens eine Fließzeit von > 100 Tagen gewährleistet ist (vgl. Anlage II.3). Auch für die Modell- rechnung mit Außerbetriebnahme von Brunnen wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Ver- hältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstrom- richtung zu erwarten ist. Gemäß der Stromlinienverläufe in der Basisvariante (vgl. Anlage II.1) ist eine Außerbetriebnahme der Brunnen voraussichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. Seite 42 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Der am nächsten gelegene Brunnen HO2.O sollte vorsorglich über die gesamte Bauphase abge- schaltet werden. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Bau der A1 nach Umsetzung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (vgl. Anlage VI.1). Wie die Modellergebnisse in Anlage II.3 zeigen, kann durch eine Außerbetriebnahme von fünf Brun- nen erreicht werden, dass die Fließzeit bis zur Wassergewinnung in jedem Fall mehr als 100 Tage beträgt. Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungs- sicherheit zu jedem Ze itpunkt gesichert. Inwieweit 5 Brunnen unter Berücksichtigung der techni- schen Machbarkeit außer Betrieb genommen werden können, ist in Abstimmung mit dem Trinkwas- serversorger RheinEnergie zu verifizieren. Abbildung 12: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen - Mittelwasser Seite 43 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Abbildung 13: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 5 Brunnen - Mittelwasser 6.5.2 Objektschutz Sehr wichtig ist auch ein ausreichender Objektschutz der Baustelle mit Überwachungskamera, Zu- gangsbeschränkung und Kontrollen, so dass das Risiko für Einträge durch Manipulation und Van- dalismus vermindert wird. 6.5.3 Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten: Anforderungen für Bauarbeiten innerhalb von Wasserschutzzonen ergeben sich aus den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag, vgl. [40]). Darüber hinaus hat die Stadt Köln einen Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten her- ausgebracht, der die in der nachfolgenden Tabelle 12 aufgeführten Anforderungen enthält. Der Maßnahmenkatalog inklusive dem Alarmplan sind in Anlage VIII beigefügt. Brunnenabschaltung erforderlich Seite 44 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 12: Maßnahmenkatalog der Stadt Köln für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen (Quelle: [42]) Allgemeines Gefährdungshaftung Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit der Handlung oder einem Verschulden - die Verursacherin beziehungs- weise der Verursacher (Gefährdungshaftung gemäß § 89 Wasserha us- haltsgesetz) Verantwortliche bzw. Verantwortlicher Für den Baumaßnahme ist eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen zu benennen und auf dem Alarmplan aufzuneh- men. Belehrung Die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Verantwortlichen der eingesetz- ten Firmen sind von der verantwortlichen Bauleiterin beziehungsweise dem verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Beleh- rung ist eine Niederschrift anzufertigen. Alarmplan Es ist ein Alarmplan auszuhängen, über den alle am Bau Beschäftigten zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein. Meldung Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder ei- nes Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem Alarmplan erfolgen. Mögliche Gegen- maßnahmen Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers, der oberir- dischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen so- fort eingeleitet werden. Entsorgung Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einverneh- men mit der IWA zu erfolgen. Zustimmung Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor Baubeginn die Zustimmung der IWA einzuholen. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Lagerung Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (beispiels- weise in dichter Wanne aus geeignetem Material), dass eine Verunreini- gung des Bodens nicht zu erwarten ist. Stationäre Verbren- nungsmotoren und Aggregate Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf befestigtem und dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutz- vorrichtungen (beispielsweise Wannen) aufzustellen. Seite 45 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Hilfsmittel für den Notfall Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Ölen, Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (beispielsweise Ölbin- demittel). Betanken, Reparie- ren und Abschmie- ren Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahr- zeugen im Bereich von Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Ma- schinen eingesetzt werden, bei denen mit Ölverlusten nicht zu rechnen ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch abbaubarem Öl befüllt ist. Kontrolle Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortli- chen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prü- fen. Fahren und Abstel- len von Kraftfahrzeu- gen Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmoto- ren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind vorzugsweise auf wasserundurchlässigen und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen. Fahrzeugwäschen Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und auf Straßen sind nicht zulässig. Toilettenanlagen Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb von Baugruben aufgestellt wer- den. Mit der Entsorgung der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Un- ternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss zu beantragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Bau- maßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. Bauarbeiten/Baustoffe Baustoffe Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von de- nen bei oder nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung des Untergrundes oder der Gewässer zu erwarten ist (Schalungsöle, Betonzusatzmittel, Vergussmassen und weitere). Verfüllmaterialien Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im Übrigen darf nur unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmate- rial (beispielsweise Schotter, Kies) verwendet werden. Zustimmung Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei der Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien beste- hen, so ist zunächst eine Verwendung von nachweislich unschädlichen Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen entspre- chende (Bau-) Stoffe nur nach Zustimmung der IWA verwendet werden. Recyclingmaterialien Die Verwendung von Recyclingmaterialien (beispielsweise aufbereiteter Bauschutt (RCL), Schlacken, Hüttensande) ist in den Wasserschutzzo- nen I, II, III und IIIA verboten. In Wasserschutzzonen IIIB sowie Seite 46 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche Erlaub- nis der IWA erforderlich. Betonreste Überschüssiger Beton ist schadlos (beispielsweise in einem flüssigkeits- dichten Container) zu entsorgen. Oberflächenwasser (Regenwasser) Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen ist von den Baugruben fernzuhalten. Schutz des gewach- senen Bodens Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass die gewach- senen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt wer- den, weil diese einen besonderen Schutz des Grundwassers gewähr- leisten. Winterbetrieb Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streu- gut zu verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt). Die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen Ge- fahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig. Alarmplan Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht werden. Darüber hinaus wurden weitere Auflagen an die Planung von der Unteren Wasserbehörde für Bau- vorhaben in der Wasserschutzzone II [16] genannt: • Kein Einsatz von Verflüssigern oder Verzögerern im Zement für Bohrpfähle oder Injektionen (Wenn dies bautechnisch unbedingt erforderlich ist, ist eine Umweltverträglichkeit gutachter- lich nachzuweisen) • Kein Einsatz von Spülflüssigkeiten • Kein Durchbohren von hydraulisch wirksamen Schichten (Quartärbasis) • Alle Arbeiten sind fachgutachterlich zu begleiten • Gegebenenfalls wird die RheinEnergie AG weitere Forderungen zur Bauausführung haben, die in der Begründung für eine Genehmigung mitberücksichtigt werden müssen • Überwachung der GW-Qualität an geeigneten Pegeln • Wenn möglich eine geeignete Baustellenfläche außerhalb der Zone II vorbereitet, auf der alle Fahrzeuge betankt und ggf. gewartet oder repariert werden können • Ein Betanken oder Reparieren der Baumaschinen auf unbefestigter Fläche innerhalb der Zone II ist nicht möglich (Abstimmungen zu möglichen Flächen, z. B. Tankstelle) Seite 47 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Anzumerken ist, dass eine Fließzeit von 100 Tagen vor mikrobiellen Verunreinigungen schützt, aber ggf. keinen ausreichenden Schutz vor anderen persistenten Verschmutzungen bietet. Grundsätzlich können im gesamten Einzugsgebiet der Brunnen – das durch die Bahnlinien repräsentiert wird – Stoffe in den Untergrund eingetragen werden und bis zu den Brunnen gelangen, wenn keine Maß- nahmen zu deren Verhinderung umgesetzt werden oder diese versagen. Der Eintrag eines wasser- gefährdenden Stoffes in den Untergrund könnte bei Nichtumsetzung oder Versagen der Maßnah- men ggf. zu einer dauerhaften Grundwasserverunreinigung und damit zu einer Gefahr für die Trink- wasserversorgung führen. Durch die hohe Wasserdurchlässigkeit wird ein Stoff praktisch nicht zu- rückgehalten und tritt in kurzer Zeit bis in das Grundwasser ein. Durch Niederschläge kann es zu einem beschleunigten Absickern von Stoffen kommen. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung des Maßnahmenplanes für Arbeiten in Wasserschutzgebieten geboten und insbesondere ein sorg- fältiger und sachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unumgänglich. Neben den oben aufgeführten Maßnahmen sollten daher die Bauarbeiten in der Wasserschutzzone II für die Trassenabschnitte, bei denen es möglich ist, unter Einhausung/Zelt mit Ableitung der Ent- wässerung durchgeführt werden. Der Einsatz eines Zeltes kann die Baugrube vor Niederschlags- eintrag schützen und das Risiko einen Stoffeintrages verringern. Das Zelt kann jeweils für ein Bau- feld eingerichtet und dann entsprechend versetzt werden. Im Falle eines eingetretenen Schadens sind unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten, z.B.: • Einsetzen von Hilfsmittel zum Binden von Schadstoffen, ggf. Auskoffern des Schadensbe- reiches • Unverzügliches Informieren der Bauleitung und entsprechenden Sachverständigen sowie des Wasserversorgers • Überwachen der Grundwasserqualität an den neu errichteten Grundwassermessstellen, bei Überschreiten kritischer Konzentrationen Abstromsicherung mittels Abpumpens an der ent- sprechenden Messstelle Der oben beschriebene Maßnahmenkatalog ist im Zuge der Ausführungsplanung weiter zu konkre- tisieren und ggf. zu erweitern. 6.5.4 Redundanzen Beim Bau der A1 sind Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile wie beispielsweise der Pumpen im Entwässerungssystem notwendig, damit auch im Worst-Case Szenario die Trink- und Brauchwasserversorgung im Einzugsgebiet gewährleistet werden kann. Insbesondere sollten alle relevanten Bauteile und Materialen mehrfach vorhanden sein, so dass bei einem Ausfall beispiels- weise die korrekte Verlegung der KDB aufrechterhalten werden kann. Seite 48 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 6.5.5 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem Der Tiefpunkt der Stadtbahngradiente liegt etwas höher als der Wasserstand bei HQ100. Bei der Alternative A1 würde somit die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ ohne Hochwasserschutz be- reichsweise bei HQ100 (mittleres Ereignis) und bei > HQ200 (seltenes Ereignis) sowie bereichsweise auch die Trasse bei HQ200 überflutet werden, insbesondere auch im Kreuzungsbereich mit der Brun- nengalerie. Der technische Hochwasserschutz ist in Rodenkirchen und den angrenzenden Stadt- teilen bis zu einem HQ100 (Pegel Köln: 11,3 m NHN) ausgelegt, somit ergibt sich bis HQ100 keine Gefährdung für den Bau der A1. Zum Schutz der Baugruben vor einem seltenen bis sehr seltenen Ereignis des extremen Hochwassers (Rheinwasserstand am Kölner Pegel von > 11,3 bis 12,9 m NHN) werden während der Bauphase weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die abschnittsweise offenen Baugruben können zudem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen werden. Durch Hochwasser können mikrobielle Verunreinigungen und and ere Schadstoffe großflächig in den Untergrund eintreten und damit die Trinkwasserversorgung gefährden. 6.5.6 Krisenplan, Katastrophenplan Zur Risikobeherrschung seltener Ereignisse mit großem Schadensausmaß wie z.B. maßgebliche Erdbeben oder auch größere Unfälle oder Brände sind Krisen- und Katastrophenpläne zu erarbei- ten, die regelmäßig validiert werden müssen. Diese Pläne enthalten Regelungen und Verantwort- lichkeiten im Falle eines solchen Ereignisses. Hierbei ist auch eine hydrogeologische Begleitung ggf. inkl. Modellberechnungen heranzuziehen. 6.5.7 Qualitätsmanagement Eine besondere Rolle in der Risikobeherrschung kommt dem Qualitätsmanagement während der Planungs-, Bau- und Betriebsphase zu. Sowohl im Planungsprozess als auch in der Bauausführung ist fortlaufend die Einhaltung der relevanten Richtlinien und Vorgaben zu prüfen. Hier sind insbe- sondere folgende Unterlagen zu nennen: • Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) [40] • Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten der Stadt Köln (vgl. Kapitel 6.5.3) 6.5.8 Schulung und Sensibilisierung Eine Schulung aller Mitarbeiter im Bauvorhaben und die Sensibilisierung auf das Arbeiten in der Wasserschutzzone sind besonders wichtig, damit bei den Bauarbeiten besondere Sorgfalt gele gt wird und Störungen und Notfälle erkannt werden. Das betrifft zum einen alle beteiligten Mitarbeiter Seite 49 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx und insbesondere Personen mit besonderer Rolle als Bauleiter und Sachverständige für Gewäs- serschutz. Die Schulungen sind zu dokumentieren und der Teilnahmenachweis der Personen durch Unterschrift desselbigen klar zu belegen. 6.5.9 Fachgerechte Bauausführung Eine fachgerechte und sorgfältige Bauausführung ist besonders wichtig, da durch unsauberes Ar- beiten, insbesondere bei der Verlegung der Dichtungsbahnen oder des Entwässerungskanals große Schäden durch Undichtigkeiten entstehen können. Dadurch können an undichten Bereichen dauerhaft mikrobielle und andere Verunreinigungen in den Untergrund gelangen und in kurzer Zeit das Rohwasser verunreinigen. Es sind ausschließlich Kunststoffdichtungsbahn (KDB) mit DibT- und BAM-Zulassung zu verwenden. Die entsprechende Richtlinie zur Verlegung der KDB ist dabei un- bedingt einzuhalten und zu überwachen. 6.5.10 Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung Zur Ü berwachung der Bauarbeiten und zur Beherrschung unvorhergesehener Risiken, wie z.B. fahrlässiger Verlust von Ölen o. Schmierstoffen an der Baugrubensohle ist für den gesamten Bau- ablauf eine hydrogeologische Baubegleitung unumgänglich. Diese sollte u.a. ein en Alarmplan für das Verhalten bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und entsprechenden Vorkehrungen erarbeiten, die Baufirmen instruieren und die Arbeiten während der gesamten Bauphase begleiten. Unter Umständen können auch begleitende Modellrechnungen erforderlich werden. Des Weiteren sollte während der gesamten Bauphase ein begleitendes Grundwassermonitoring bezüglich der Indikatorparameterwerte und weiterer relevanter Stoffe durchgeführt werden. Da sich derzeit keine Grundwassermessstellen im Nahbereich der Trasse A1 befinden, sind hierfür weitere Grundwassermessstellen parallel zur Trasse zu errichten. Die Messstellen sollten mindes- tens einen 5-Zoll-Ausbau erhalten, damit auch eine Pumpe platziert werden kann. So kann im Worst-Case-Fall, bei dem bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten ist, an der Messstelle kurzfristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden. Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein entsprechendes Monitoringprogramm zu entwickeln. Für die Probenahme sind möglichst kurze Intervalle, wenn umsetzbar ggf. täglich, zu wählen. Im Havarie- fall, wenn bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten ist, sollte die Grund- wasserqualität an der im Abstrom gelegenen Messstelle in sehr kurzen Intervallen analysiert wer- den. Das Monitoringprogramm ist mit der Unteren und Oberen Wasserbehörde sowie dem Gesund- heitsamt abzustimmen. 6.6 Restrisiko Das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung (Restrisiko) wurde ebenfalls berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung Seite 50 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx des Risikos ohne Maßnahmen (vgl. Formel (2)). Es wurde jedoch angenommen, dass sich die Ein- trittswahrscheinlichkeiten und/oder ggf. das Schadensausmaß durch die Maßnahmen verringern und folglich wurden diese entsprechend heruntergestuft. Hierbei ist das Schadensausmaß für Einträge durch Eingriffe in den Untergrund (Nr. 10) für die A1 gegenüber der A9 höher einzustufen, da der Altlastenverdacht aufgrund der Erkenntnisse zur Bau- grundvorerkundung (vgl. Kapitel 3.6) als nicht ausgeräumt betrachtet werden muss. Die EW wurde gegenüber dem Ausgangsrisiko um eine Klasse auf „3“ heruntergestuft. Für Bodenkontaminationen infolge des Streuguteinsatzes ist bei Einsatz von Splitt als Str eugut kein maßgeblicher Scha- denseintrag zu erwarten, das SA wurde deshalb auf „1“ deutlich heruntergestuft. Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde ebenfalls heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geri nge Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem technischen Versagen der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Bau- phase für fast alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr ge- ring“ (vgl. Anlage VI.1). Ein geringes Risiko verbleibt für Einträge durch Eingriffe in den Unter- grund/Baugruben sowie für Rohrbruch einer Trinkwassertransportleitung durch Bauarbeiten o. un- sachgemäße Auslegung der Statik. Insbesondere die Außerbetriebnahme ausgewählter Brunnen sowie die strikte Einhaltung der Richt- linien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten stellen wichtige Maßnahmen der Risikobeherrschung in der Bauphase dar. 7 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1 7.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1 Die geplante Stadtbahn Süd wird als Verlängerung des als separat geplantes, derzeit im Bau be- findlichen Projektes „Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe“, geführt. Der aktuelle Endpunkt „Heumarkt“ wird bis Arnoldshöhe bzw. dann bis Meschenich verlängert. Die Stadtbahn wird zweigleisig geführt und überquert bei der Alternative A1 den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und wird an- schließend oberirdisch westlich der BAB 555 weitergeführt. In der Betriebsphase fährt die Bahn voraussichtlich tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in den Abendstunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde, mit maximal 70 km/h über die Trasse. Die Stadtbahn und die Straße werden bei A1 an einen neuen Kanal angeschlossen. Sämtliches Wasser, das über die Gleisanlage läuft, wi rd in einem Versickerungskanal abgeleitet. Wenn eine Straße neben der Gleisanlage verläuft, wird ein Spritzschutz aufgebaut, damit kein Spritzwasser unkontrolliert versickern kann. Somit wird das Wasser aus der WSZ II heraus abgeleitet und in den Seite 51 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx städtischen Kanal geführt. Rad- und Gehwege werden über eine Mulde ins Gelände entwässert. Im nördlichen Abschnitt wird die Entwässerung ebenso an den Kanal angeschlossen. Damit ist bei der A1 – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Entwässerung vorgesehen. Während des Betriebes der Bahn kommt es zum Einsatz verschiedenster Betriebsmittel, die mit der Umwelt in Berührung kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden folgende Betriebsmittel eingesetzt: Sandstreuanlagen Die Sandstreuanlagen der Bahn werden mit Natursand oder Brechsand aus natürlichen Gesteinen mit einem Anteil von mindestens 50 Gewichts -% SiO2 gefüllt. Hierbei wird darauf geachtet, dass keine metallischen Verbindungen und tonige, lehmige, humose und bindemittelartige Bestandteile im Sand vorliegen. Der Sand hat zudem eine möglichst einheitliche Korngrößenverteilung von 1mm und ist in der Korn-Form möglichst scharfkantig und gedrungen. Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage Als Schmiermittel wird ein dunkelgraues, glattes Fließfett (Lucolub Eco), das aus einem biologisch schnell abbaubaren Grundöl und einem anorganischen Eindicker besteht. Laut Sicherhe itsdaten- blatt ist das Schmiermittel in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 eingestuft und gilt somit als schwach wassergefährdend. Getriebeöl Zusätzlich kommt zum Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage auch noch das für den Fahrbe- trieb nötige Getriebeöl des Motors. Hier kann es durch Undichtigkeiten und Schäden zum Austritt von Öl kommen. Es wird folgendes Getriebeöl eingesetzt: - Getriebeöl Mobilube SHC-V 75W-90 (Serien K5100/K5200) - Getriebeöl Mobil Delvac Synth. Oil 75W90 (alle Serien Duewag u. Wagen Union/K4000/ K4500) Löschmittel Nach Rückfrage bei der Berufsfeuerwehr Köln [3] kommen im Falle eines Brandes der Stadbahn die Löschmittel Wasser, Wasser mit Netzmittel, Löschschaum und Löschpulver (ABC Löschpulver), abhängig von der Situation vor Ort, zum Einsatz. Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Löschmittel „Orchides A Royal“ in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft und gilt somit als „deutlich was- sergefährdend“. Im Brandfall sind zusätzliche organisatorische Vorgaben einzurichten, dass eine brennende Bahn im Bereich der WSZ II zum Löschen den nächsten Haltepunkt anfahren soll, welcher sich außerhalb Seite 52 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx der WSZ II befindet. Mit dieser Betriebsweise ist kein erhöhtes Risiko durch Stoffeinträge infolge Löscharbeiten gegenüber dem Bestand gegen. Gleisanlagen Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein signifikanter Austrag von Stoffen erwartet. Sämtliches Wasser wird über die Kanalisation abgeführt. Pflanzenbekämpfung Nach Aussagen der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in der Regel keine Pflanzenschutzmittel zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur partiell für einige Berei- che außerhalb von Wasserschutzgebieten. Gleisreinigung Das Gleisbett wird ein bis zweimal jährlich mechanisch gereinigt und ca. monatlich kontrolliert. Bei Bedarf erfolgt eine zusätzliche Maßnahme. 7.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen In der Betriebsphase der A1 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Ge- fährdungsereignisse relevant. Tabelle 13: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 1 Überflutung/Hoch- wasser Eindringendes Wasser/Feuchtig- keit im Umfeld der Trasse Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/ Krank- heitserreger, Beeinträchtigung durch was- sergefährdende Stoffe 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 Zerstörung der Entwässerungslei- tung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini- gungen u.a. in den Untergrund 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund- wasserfluss Seite 53 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 6 Zerstörung der Bauwerke (Brü- ckenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 7 Großbrand/ Flä- chenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrann- ten Baustoff u./o. durch Löschmittel 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver- lust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absicke- rung in den Untergrund 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent- gleisung neben dem abgedichte- ten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 12 Kosmische Ereig- nisse Meteoriteneinschlag; Sonnen- sturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper Menschliches und technisches Versagen 13 Fehlerhafte Ausle- gung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus- reichend dimensionierte Anlagen/Bau- werke 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach- gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen- den Dichtungsbahn durch Alterung Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung 16 Undichtigkeiten des Entwässe- rungssystems 17 Randläufigkeiten zwischen Brü- ckenpfeiler/Gründung und Unter- grund Sonstige Ereignisse 18 Ausfall von Infra- strukturen und Ver- sorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pum- pen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 19 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung Seite 54 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grund- wasser reichend Beeinflussung der Grundwasserströmung 21 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreini- gung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 7.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1 Für jedes Gefährdungsereignis wird das Ausgangsrisiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Betriebsphase der A1 grundsätzlich der gesamte Trassenverlauf sein. Ereignisse, die die Brückenbauwerke betreffen, werden nur für den Trassen- verlauf mit Brückenbauwerken betrachtet. Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er- eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein- trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Das Ergebnis ist für den Betrieb der A1 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse in der Anlage VII.1 zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß (SA) u.a. bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flächenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil diese meist große Flächen betreffen. Ebenso „sehr hoch“ ist das Schadensausmaß bei einer unsachgemäßen Auslegung der Bauwerke und Infrastruktur, mechanische Beschädigungen der Infrastruktur durch Manipulation , weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können. Das SA für Überflutung durch Hochwas- ser/Starkregen kann gegenüber der Bauphase heruntergestuft werden, da in der Betriebsphase durch die Versiegelung und Entwässerung ein Eintrag von potentiellen Stoffen nur noch am Rand- bereich der Trasse passieren kann. Bei Ereignissen wie Bodenbewegungen und Zerstörung der Entwässerungsleitung infolge Frostein- wirkung ist das SA als hoch einzuschätzen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden können. Ebenso kann das SA bei Undichtigkeiten der KDB oder der Entwässerungsleitung als „hoch“ eingeschätzt werden, obwohl die Einträge i.d.R. nur lokal auftreten. Ein mittleres Schadensausmaß wird für die Gleisentwässerung und Gleisreinigung angesetzt. Auch wenn eine Gleisentwässerung dies verhindern soll, ist ein Eintrag in den Untergrund im Randbereich der Trasse möglich. Das SA für eine Beeinflussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgrün- dungen, welche in der WSZ II bei der A1 nur im nördlichen Trassenbereich und nicht im Nahbereich der Brunnen errichtet werden, kann als „gering“ eingeschätzt werden. Seite 55 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird für sehr häufige, regelmäßige bis dauerhafte Ereignisse wie die Gleisreinigung sowie die Beeinflussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgründun- gen mit „sehr hoch“ eingeschätzt. Überflutungen durch Hochwasser und durch Starkregenereig- nisse sind mit einer EW von „gering“ einzuschätzen, da diese Ereignisse am Standort mit einer Häufigkeit von > 10 Jahren zu erwarten sind (vgl. Tabelle 2). Seltene Ereignisse wie Bodenbewegungen, Zerstörungen der Bauwerke durch Kälte und unsach- gemäße Auslegung sowie Undichtigkeiten werden als „gering“, sehr seltene Ereignisse wie Zerstö- rung der Bauwerke , Setzungsschäden durch Bodenbewegungen sowie kosmische Einflüsse als „unwahrscheinlich“ eingestuft. Mittlere Eintrittswahrscheinlichkeiten sind für Randläufigkeiten an den Stützbauwerken, z.B. infolge unsachgemäßer Bauausführung an den Stützbauwerken sowie durch den Ausfall von Infrastruktu- ren (u.a. Pumpen) anzusetzen. Das Risiko durch Undichtigkeiten der KDB durch Alterung kann bei sachgemäßem Einbau als sehr gering bis gering eingeschätzt werden. Kunststoffdichtungsbahnen haben eine extrem lange Lebensdauer und eine hohe chemische Langzeitbeständigkeit. Gemäß [43] beträgt die geschätzte Funktionsdauer einer BAM-zugelassenen Dichtungsbahn in Anwendun- gen ohne UV-Belastung mindestens 300 bis zu mehr als 1000 Jahre. Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens- weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.1). Dieses ist demzufolge für die meisten Ereignisse „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Risiko ergibt sich für den Betrieb der A1 durch Randläufigkeiten an den Brückenbauwerken, der Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem. 7.4 Risikobewertung 7.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A1 als „sehr ungünstig“ angesetzt. Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case- Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems oder durch einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen. 7.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 für die Betriebsphase der A1 jeweils für die Bandbreite der hydrologischen Bedingungen (Niedrig-, Mittel- und Hochwasser) durchgeführt. Hierbei wurde im Worst-Case-Fall angenommen, dass durch Undichtigkeiten, Havarien o.ä. ein möglicher Stoffeintrag im Bereich der Trasse der A1 erfolgt. Seite 56 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx In der Betriebsphase der A1 liegen gemäß der Modellergebnisse (vgl. Anlage II.7), etwa fünf Brun- nen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Besonders betroffen sind die beiden westlich der Trasse A1 gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO1.O und HO 2.O mit einer Fließzeit bzw. Transportzeit von weniger als 50 Tagen und insbesondere ist der am nächsten gele- gene Brunnen HO2.O mit weniger als 7 Tagen Transportzeit betroffen. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Betrieb der A1 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor „1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.1). Da die Brückenpfeiler nur im Abschnitt nördlich der Brunnengalerie errichtet werden und von diesen eine Fließzeit von > 7 Tagen bis 50 Tagen ermittelt wurde (vgl. Anlage II.1) wurde die Vulnerabilität für die das Gefährdungsereignis „Randläufigkeiten zwischen Brückenpfeiler/Gründung und Untergrund (Nr. 17 der Tabelle 13 ) mit dem Faktor „0,8“ eingeschätzt. Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh- wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Spalte 13 in Anlage VII.1). Wie für den Bau wirken sich für den Betrieb der A1 die unterschiedlichen hydrologischen Verhält- nisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass dadurch keine Änderung der An- stromrichtung zu erwarten ist. 7.5 Risikobeherrschung Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung erarbeitet. Diese sind für jedes Gefährdungsereignis (GE) für den Betrieb der A1 in der Anlage V.1 und Anlage V.2 zusammengestellt. Für einige GE sind mehrere Maßnahmen relevant. 7.5.1 Vollständige Entwässerung Deutlich risikomindernd ist die vollständige Entwässerung der Bahntrasse und der Straße. Durch eine nicht vollständige Entwässerung könnten mikrobielle und andere Verunreinigungen ständig in den Untergrund eingetragen werden. Bei der Alternative A1 ist eine vollständige Entwässerung und damit ein „sehr geringes“ Restrisiko gegeben (vgl. vorletzte Spalte in Anlage VII.1). 7.5.2 Redundanzen In der Betriebsphase der A1 sind Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile wie beispiels- weise der Pumpen im Entwässerungssystem notwendig, um im Worst-Case Szenario die Trink- und Brauchwasserversorgung im Einzugsgebiet zu gewährleisten. Seite 57 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 7.5.3 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem Abschnitte der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ liegen im Überschwemmungsbereich bei Hoch- wasser HQ100 sowie bereichsweise auch die Trasse der A1 ab HQ200 bis HQextrem. Bis zu HQ100 ist ein e technische Hochwasserschutzmaßnahme der Stadt Köln ausgelegt . Der Tiefpunkt der Stadtbahngradiente liegt etwas höher als der Wasserstand bei HQ100, so das s sich bis HQ100 keine Gefährdung für den Betrieb der A1 ergibt. Zum Schutz vor einem seltenen bis extremen Hoch- wasser werden in diesem Fall weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen im Überschwemmungsbereich. Zur Reduzierung der Risiken soll te eine Anhebung der Gradiente der Stadtbahntrasse auf ca. 47,9 m NHN geprüft werden, damit die Trasse in der Be- triebsphase auch vor einem Hochwasserereignis geschützt ist, das statistisch alle 200 Jahre auftritt (HQ200) und sich die Risiken weiter reduzieren. 7.5.4 Krisen-/Katastrophenplan Zur Risikobeherrschung seltener bis sehr seltener Ereignisse mit großem Schadensausmaß wie z.B. maßgebliche Erdbeben oder auch größere Unfälle oder Brände sind auch für die Betriebsphase Krisen- und Katastrophenpläne zu erarbeiten, die regelmäßig validiert werden müssen. Die Krisen- /Katastrophenpläne sind übergeordnet für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) zu erstellen. Eine Maßnahme sollte im Krisen-/Katastrophenfall die temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen sein. 7.5.5 Qualitätsmanagement Eine besondere Rolle in der Risikobeherrschung kommt dem Qualitätsmanagement während der Bau- und Betriebsphase zu. Sowohl Bauausführung als auch Arbeiten während der Betriebsphase sind fortlaufend auf Einhaltung der relevanten Richtlinien und Vorgaben zu prüfen. 7.5.6 Zustandskontrolle, Instandhaltung, Wartung Bauwerke und Anlagen im Zusammenhang mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungs- bahn, Brückenbauwerk) sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defek- tes instandzusetzen oder ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet werden kann. Für die KDB sind Dichtungskontrollsysteme denkbar. 7.6 Restrisiko Im nächsten Bewertungsschritt wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung erneut berechnet (vgl. Formel (2)) . Dieses entspricht dem Restrisiko. Hierbei wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlichkeit u./o. das Scha- densausmaß durch die Maßnahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft. Das SA für den Streuguteinsatz kann deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden, wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleisreinigung kann das SA Seite 58 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Das SA und die EW können heruntergestuft werden, wenn die Verlegung der KDB sachgemäß erfolgte und die Dichtigkeit mittels Dichtungskontrollsystem überprüft wird. Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines technischen Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Umsetzung der Risikomaß- nahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft werden. Für seltene bis sehr seltene Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereig- nisse ist zur Risikobeherrschung die temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ana- log der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der Brunnen wird hierbei für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) in diesem Bereich erforderlich. Die Vulnerabilität des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ angesetzt. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs- phase für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“. Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse: 1. Undichtigkeiten infolge fehlerhafter, u nsachgemäßer Bauausführung, insbesondere der Dichtungsbahn und des Entwässerungssystems 2. Randläufigkeiten am Brückenbauwerk 3. Beeinflussung der Grundwasserströmungen durch die Tiefgründungen 4. Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem) Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen Bauausführung. Deshalb kommt einer stetigen Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle sowie einer fachgutachterliche und hydrogeologische Baubegleitung eine besondere Bedeutung zu. 7.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens Durch die dauerhafte Außerbetriebnahme des der Trasse A1 am nächsten gelegenen Trinkwasser- brunnens HO2.O könnte das Risiko während der Betriebsphase dauerhaft auf ein vernachlässigba- res Restrisiko gebracht werden. Dies wurde anhand einer Modellrechnung geprüft. Wie die gerechneten Bahnlinien in Anlage II.8 zeigen, wird durch die Außerbetriebnahme des am nächsten gelegenen Brunnens verhindert, dass Stoffe in sehr kurzer Zeit (< 7 Tage) in das Rohwasser gelangen. Gemäß der Wertung in Tabelle 6 kann die Vulnerabilität des Rohwassers V RW dann als „hoch“ mit dem Faktor „0, 8“ eingeschätzt werden (vgl. in Anlage VII.2). Seite 59 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A9 8.1 Beschreibung der Baumaßnahme A9 Allgemeiner Trassenverlauf Bei der A9 umfährt die Stadtbahn den Verteilerkreis über die Militärringstraße und verläuft auf der Nordseite der Militärringstraße in West-Ost-Richtung und quert die WSZ II in Nord-Süd-Richtung in der Lage des heutigen Robinienweges. Im weiteren südlichen Verlauf wird die BAB 4 neben der Bestandsbrücke „Am Höfchen“ über eine neu errichtete Stadtbahnbrücke gequert und fährt über die Straße „Am Höfchen“ in das Neubauge- biet Rondorf Nord-West ein. Abbildung 14: Auszug aus dem Lageplan – Entwässerungsplan A9 [16] Konstruktion in der Wasserschutzzone II Analog der A1 wird auch für die Trassenabschnitte der A9, die in der WSZ II liegen, eine Verlegung von Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) auf dem Planum sowie zur Auskleidung der Sickergräben vorgesehen. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein. Entwässerung Entsprechend der Abstimmungen mit dem Wasserversorger RheinEnergie AG im Rahmen der Vor- planung wurden entlang der die WSZ II querenden Stadtbahntrasse Abdichtungen und eine Seite 60 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx vollständige Entwässerung mit Ableitung in eine noch zu erstellende Entwässerungsanlage geplant. Das Niederschlagswasser der Geh-/Radwege versickert über Mulden. Für den Teil der Stadtbahntrasse entlang des Militärringes, der sich außerhalb der WSZ II befindet, ist keine Entwässerung vorgesehen. Querung der Brunnengalerie In der Nord-Süd Querung der WSZ II passiert die Trasse der A9 die unterirdische Heberanlage. Für die Heberanlage liegen keine Unterlagen zur Bestandsstatik vor. Falls durch die räumliche Nähe eine negative Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann, sind weitere Maßnahmen vorzu- sehen, wie z.B. eine Lastverteilungsplatte oder die Verschiebung der Trasse um wenige Meter. Hiermit sollen mögliche Belastungen der Brunnengalerie aus dem Bahnbetrieb verhindert werden, [7]. Bauablauf in der Wasserschutzzone II Die Länge des Abschnittes (Gleistrasse) in der Wasserschutzzone II beträgt gemäß Lageplan 1077,5 m. Der Bau der A9 findet in vier Phasen statt. Phasen und Abschnitte könn en teilweise parallel ausgeführt werden. Das bedeutet, wenn der Kanal in zwei bis drei Abschnitten hergestellt ist, könnte der Gleisbau mit dem ersten Abschnitt beginnen. In der Phase 1 wird der Kanal von Norden nach Süden in ca. 200 m großen Abschnitten gebaut. Dabei wird der Kanal in offener Ba uweise mit dem Robinienweg als Baustraße errichtet. Je Ab- schnitt werden voraussichtlich ca. 8 Wochen benötigt. In der Phase 2 wird ein provisorischer Geh- und Radweg über dem jeweiligen Kanal-Abschnitt als Baustraße hergestellt. In der Phase 3 wird die Gleisstraße über dem jeweiligen Abschnitt gebaut. Insgesamt werden dafür voraussichtlich 6 Wochen benötigt. Dabei wird zunächst drei Wochen mit „offenem Boden“ bis zur vollständigen Abdeckung mit der Folie gearbeitet. In der Phase 4 wird die Trasse und die technische Ausstattung finalisiert sowie die Oberflächen der Geh- und Radwege hergerichtet. Das Brückenbauwerk zur Querung der BAB4, das südlich an die WSZ II angrenzt, soll gleichzeitig gebaut werden. Die BE-Flächen liegen westlich des Galgenbergsees und südlich der Autobahn in der geplanten Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet. Es wird davon ausgegangen, dass keine BE- Flächen für die Kanal-, Gleis- und Radwegarbeiten in der WSZ II notwendig sind. Diese sollen nörd- lich und westlich außerhalb der WSZ II eingerichtet werden. Die Massentransporte laufen während der gesamten Bauarbeiten über den Robinienweg. Seite 61 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Das Grundstück wird im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten durch notwendige Maßnahmen wie Abbruch von Gebäuden, Roden von Bäumen oder Erdbau hergerichtet. Für die Strom und Was- serversorgung werden die Baumaschinen an die vorhandenen Netze angeschlossen. Falls die Bau- stelle entwässert werden muss, findet dies über den neu gebauten Kanal statt. 8.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen Für den Bau der A9 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungs- ereignisse relevant. Tabelle 14: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 1 Überflutung/Hoch- wasser Eindringendes Wasser/Feuchtig- keit in Baugrube Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge durch Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel) Verunreinigungen durch Kohlenwasser- stoffe 3 Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund- wasserhydraulik 5 Zerstörung der Bauwerke (Brü- ckenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 6 Großbrand/ Flä- chenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrann- ten Baustoff u./o. durch Löschmittel 7 Stoffeinträge in den Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver- lust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absicke- rung in das Grundwasser 9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 10 Einträge durch Ein- griffe in den Unter- grund Baugruben, Abgrabungen durch Straßenbau, Leitungsbau Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 11 Kosmische Ereig- nisse Meteoriteneinschlag; Sonnen- sturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper; Seite 62 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Menschliches und technisches Versagen 12 Fehlerhafte Ausle- gung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Entwässerung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 13 Undichtigkeiten durch unsachge- mäße Ausführung der Dichtungs- folie 14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff oder ä. der Baugeräte 15 Unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufpla- nung 16 Verlängerte Bauphasen durch feh- lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit- verzögerungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof- feintrag 17 Unsachgemäßes Lagern und Be- nutzen von Werkzeugen, Bauge- räten und Transportmitteln Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab- sickerung 18 Überschreiten der geplanten Aus- hubtiefe Schnelleres Absickern von Stoffen in den Untergrund Sonstige Ereignisse 19 Ausfall von Infra- strukturen und Ver- sorgungsketten Verlängerte Bauphasen durch Ausfall von Lieferanten, Material- versorgung erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof- feintrag und mikrobiologischer Verunreini- gung 20 Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 21 Ausfall der bauzeitlichen Wasser- versorgung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 22 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Lagertanks Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab- sickerung 23 Mutwilliges oder fahrlässiges Ein- bringen von Schadstoffen und Kei- men auf/in den Boden/Untergrund Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung Seite 63 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 8.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A9 Für die in der Tabelle 14 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs- risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses ist für die Bau- phase der A 9 der gesamte Trassenverlauf nördlich des Wasserschutzgebietes bis einschließlich der Querung der Schutzzone II. Der Trassenabschnitt entlang der Militärringstraße liegt nur wenige Meter nördlich der WSZ II und wird als potenzieller Ort der Ereignisse in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen. Durch die deutlich längere Strecke der A9 (ca. 2150 m am Militärring sowie Que- rung der WSZ II) gegenüber der A1 (ca. 1000 m ebenerdige Strecke inkl. Straße „Im Wasserwerks- wäldchen“) steigt die Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages. Der Trassenabschnitt am Militärring befindet sich zwar nicht in der WSZ II, jedoch nur wenige Meter von dieser entfernt in der WSZ III. Da für eine Gefährdung des Trinkwassers die Fließzeit des Grundwassers vom Ort der Gefährdung bis zu den Brunnen eine maßgebliche Rolle spielt, wird der Trassenabschnitt an der Grenze zur WSZ II in der Gefährdungsbeurteilung mitberücksichtigt. Die Vulnerabilität des Rohwassers vergrö- ßert sich mit zunehmender Fließzeit und ist bei Fließzeiten > 100 Tagen – die der WSZ III der Wassergewinnung Hochkirchen entsprechen - als gering zu bewerten (vgl. Tabelle 6). Damit wird bei der gegenständlichen Gefährdungsbeurteilung die Unterscheidung in WSZ I, WSZ II und WSZ III über die Fließzeit berücksichtigt. Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er- eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein- trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Das Ergebnis ist in der Anlage VI.2 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß (SA) insbesondere bei Eingriffen in den Untergrund durch die Abgra- bungen der Bodenschichten beim Bau der Trasse „sehr hoch“, weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können. Ebenso ist das Schadensausmaß bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flä- chenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil meist große Flächen betroffen sind. Bei Ereignissen wie Überflutungen/Hochwasser, bei Bodenbewegungen und einem Flächenbrand ist das SA als „hoch“ einzuschätzen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden können. Gegenüber der A1 wird das SA für Überflutungen geringer eingestuft, weil geringere Über- flutungshöhen und Flächen betroffen sind (vgl. Kapitel 3.4). Ebenso ist das Schadensausmaß für Einträge durch Eingriffe in den Untergrund (Nr. 10) bei der A9 gegenüber der A1 geringer einzustu- fen, da die A9 keine Altlastenverdachtsfläche tangiert und daher ein geringeres SA zu erwarten ist. Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA analog der A1 angesetzt. Die EW für Gefährdungsereignisse, die abhängig von der Strecke sind (Nr. 2, Nr. 3, Nr. 10, Nr. 13 bis 19, Nr. 22 und Nr. 23 der Tabelle 14), wurde für den Bau der A9 gegenüber der A1 höhergestuft. Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA analog der A1 angesetzt. Seite 64 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4 beschriebenen Vorgehens- weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.2). Dieses ist für den Bau der A9 für Naturereignisse und Havarien wie Unfälle und Brände sowie Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Aus- gangsrisiko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der Bodenüberdeckung großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein hohes Risiko ergibt sich für den Einsatz von Streusalz durch Gefährdungsereignisse infolge von Frost/Schnee sowie bei unsachge- mäßem Lagern von Werkzeugen und Transportmitteln im Bauprozess. Ein mittleres Risiko ergibt sich Beim Bau der A 9 durch Einsatz von Streusalz und Zer störung von bei Kälte/Schnee, durch fehlerhafte Bauausführung sowie beim Ausfall von Lieferanten, der Materialversorgung, bei unsach- gemäßem Lagern von Werkzeugen und Transportmitteln und durch mutwilliges Einbringen von Schadstoffen. Ein mittleres Ausgangsrisiko ergibt sich durch Ausfall der Stromversorgung und bau- zeitlichen Wasserhaltung sowie durch unsachgemäße Auslegung der Entwässerung. 8.4 Risikobewertung 8.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser Für die Errichtung der A9 im gesamten Bereich der Trasse, Straßen und Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ einge- stuft. Ebenso werden bei der Errichtung der A9 im Bereich der Trasse, der Rad-/Gehwege Deckschichten abgetragen und dadurch das Schutzpotential zusätzlich verringert. Im Bereich der Trasse A9 liegen oberflächennah ca. 3 m bis 4 m mächtige Hochflutlehme und -sande an. Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Nach derzeitigem Stand ist bei A9 von einem Bodenabtrag von ca. 1 m bis 4 m auszugehen. Für den Bau des Entwässerungskanals werden noch tiefere Eingriffe erforderlich. Damit werden die schützenden Deckschichten abgetragen. Zur Bewer- tung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle bis in das Grundwasser wurde über- schlägig berechnet, wie lange ein Fluid benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden (vgl. Kapitel 6.4.1). Unter Annahme, dass die Baugrubensohle durchschnittlich bei ca. 45 m NHN und der HGW bei 41,4 m NHN liegen beträgt die Sickerstrecke ca. 3,5 m. Da – wie bereits im Kapitel 6.4.1 beschrie- ben - die vertikalen hydraulischen Durchlässigkeiten in der wasserungesättigten Zone vergleichs- weite geringer sind, wird bei der Berechnung eine hydraulische Durchlässigkeit von 5*10 -4 bis 2,5*10-3 m/s angenommen. Bei einer angenommenen effektiven Porosität von 25 % kommt es damit zu Transportgeschwindig- keiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff im Worst-Case-Fall – kein Stoff- abbau oder Stoffanlagerung, Deckschichten aus Hochflutlehm sind nicht mehr vorhanden – in we- niger als 1 h abgesickert ist. Seite 65 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Auch im Trassenbereich der A9 sickern durch die lokal vorhandenen sehr hohen kf-Werte der maß- geblichen Untergrundschicht die potenziellen lokalen Stoffeinträge in sehr kurzer Zeit von der Bau- grubensohle bis in Grundwasser ab. Demzufolge kann bei der Errichtung der A 9 wie bei der A1 nicht von einer Risikominderung durch die Deckschichten ausgegangen werden. Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A9 für alle Gefährdungsereignisse als „sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A9 für alle Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt. 8.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 durchgeführt. Hierbei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A9 angenommen. Die Modellergebnisse für den Bau der A9 in Anlage III.1.1 bis Anlage III.1.3 zeigen, dass etwa 11 Brunnen der Galerie West im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich liegen. Für die meisten der Brunnen sind hierbei ausgehend vom Trassenbereich mehr als 100 Tage Fließ- zeit zu erwarten. Der Brunnen HO11.W wird in weniger als 50 Tagen, Brunnen HO12.W in weniger als 7 Tagen erreicht. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A9 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor „1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.2). Da – wie in Kapitel 6.4.1 beschrieben – das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung als un- günstig eingeschätzt wird, wird damit das Risiko für das Rohwasser dem Ausgangsrisiko gleichge- setzt (vgl. Anlage VI.2). Die unterschiedlichen hydrologischen Bedingungen wirken sich analog der A1 nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist. 8.5 Risikobeherrschung Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden Maßnahmen zur Risikobeherr- schung erarbeitet. Diese sind für den Bau der A9 in der Spalte 15 der Anlage IV.2 zusammenge- stellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Bau der A9 in Betracht: • Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen: Bei der A9 ist eine temporäre Außerbetrieb- nahme einiger Brunnen unumgänglich, um die Risiken in der Bauphase zu beherrschen. • Objektschutz: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) Seite 66 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx • Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten analog der A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Redundanzen: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Die nördlichen Bereiche der Trasse A9 werden bereichsweise bei HQ100 und bei HQextrem überflutet. Diese Bereiche befinden sich jedoch nicht im Nahbereich der Brunnengalerie. Der bestehende technische Hochwas- serschutz ist bis HQ100 ausgelegt. Zum Schutz der Baugruben vor einem sehr seltenen Ereignis des extremen Hochwassers sind während der Bauphase weitere Maßnahmen er- forderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die bauabschnittsweisen offenen Bau- gruben können zudem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen wer- den. • Krisenplan, Katastrophenplan: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Qualitätsmanagement: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Schulung und Sensibilisierung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Fachgerechte Bauausführung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5), die Strec ke ist länger, da auch der Streckenbereich am nördlichen Rand der Schutzzone II mit einbezogen werden muss. • Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5), sollte auch bei der A9 ein begleitendes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Da sich derzeit keine Grundwassermessstellen im Nahbereich der Trasse A9 befinden, sind hierfür weitere Grundwassermessstellen mit einem mindestens 5-Zoll-Ausbau parallel zur Trasse zu errichten. Sollte im Worst-Case-Fall bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten sein, kann an der Messstelle kurzfristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden. 8.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer- kes. Zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung, insbesondere das Bauen unter Einhausung/Zelt (vgl. Kapitel 8.5.) lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherrschen. Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs- sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung ein geringes Restrisiko ergibt. Seite 67 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Es wurden mehrere Rechenläufe mit Außerbetriebnahme von einem bis fünf Brunnen durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien in den folgenden Abbildung 15 und Abbildung 16 zeigen, ist eine Außerbetriebnahme von vier Brunnen erforderlich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens eine Strömungszeit von > 100 Tagen gewährleistet ist (vgl. Anlage III.4). Gemäß der Stromlinien- verläufe ist eine Außerbetriebnahme der Brunnen ebenso wie bei der A1 voraussichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt – wie in der Abbildung 16 dargestellt - erforderlich. Auch für die Modellrechnung mit Außerbetriebnahme von Brunnen wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Än- derung der Anstromrichtung zu erwarten ist. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher die Vulnerabilität des Rohwassers VRW mit Umsetzung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung beim Bau der A9 insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (Anlage VI.2). Da bei der Außerbetriebnahme der Brunnen die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brun- nen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die technische Umsetzung der Außerbetriebnahme von 4 Brunnen ist in Abstimmung mit dem Trinkwasserversor- ger RheinEnergie zu verifizieren. Abbildung 15: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen – Mittelwasser Seite 68 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Abbildung 16: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 4 Brunnen - Mittelwasser 8.5.2 Lageverschiebung der Trasse Des Weiteren wurde geprüft, ob sich bei der Alternative A9 durch eine Lageverschiebung des durch die WSZ II querenden Trassenabschnittes der A9 nach Westen das Risiko für das Rohwasser sig- nifikant reduzieren lässt. Hierfür wurde n die berechneten Abstandsgeschwindigkeiten für das Worst-Case-Szenario mit maximalen Fördermengen aus dem Modell zu Grunde gelegt (vgl. Anlage V). Wie aus der Anlage V.2 ersichtlich, liegen im Bereich der Kreuzung der Trasse A9 mit der Brun- nengalerie Abstandsgeschwindigkeiten von 1 m/d bis 2,5 m/d, teilweise bis 5 m/d vor. Die hohen Abstandsgeschwindigkeiten resultieren aus den hohen kf-Werten und der Nähe zu den Brunnen. Mit zunehmendem Abstand von den Brunnen an den Rand des Absenktric hters verringern sich diese. Bei einer Verlagerung der Trasse A9 um ca. 20 m würde dies nur eine geringfügige Verlän- gerung der Fließzeit von etwa 8 bis 20 Tagen von der A9 bis zur Wasserfassung und damit keine signifikante Reduzierung der Risiken für die Trinkwasserversorgung bedeuten. Erst eine Verlagerung der Trasse A9 aus dem Absenktrichter heraus um ca. 50 m würde – bei Abstandsgeschwindigkeiten von 0,5 m/d bis 1,0 m/d – zu einer maßgeblichen Verlängerung der Fließzeiten um ca. 50 Tage bis 100 Tage und damit zu einer Reduzierung der Risiken führen. Durch eine Lageverschiebung der durch die WSZ II querenden Trassenabschnittes der A9 um 50 m ließe sich das Risiko für das Rohwasser bereits im Basisfall – ohne Außerbetriebnahme von Brunnenabschaltung erforderlich Seite 69 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Brunnen – etwas reduzieren, so dass ggf. weniger Brunnen in der Bauphase temporär außer Be- trieb zu nehmen wären. Eine Verlagerung der Trasse A9 um 50 m hat jedoch eine gegenüber der A9 abweichende Querung des Militärrings zur Folge. Zudem werden außerhalb des heutigen Robinienweges zusätzliche Bo- deneingriffe im Äußeren Grüngürtel erforderlich. 8.6 Restrisiko Anschließend wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung (Restrisiko) berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermitt- lung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlich- keit durch die Maßnahmen verringert und diese analog zur A1 entsprechend heruntergestuft. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Errich- tung der A9 für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr ge- ring“. Durch eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen könnte erreicht werden, dass die Fließzeit bis zur Wassergewinnung mehr als 100 Tage beträgt und damit das Restrisiko für alle identifizierten Ge- fährdungen und Gefährdungsereignisse auf „sehr gering“ bis „gering“ reduziert werden kann (vgl. Anlage VI.2). Ein geringes Risiko verbleibt beim Bau der A9 für Eingriffe in den Untergrund für die Baugrube sowie für fehlerhafte Auslegung und Bauausführung. Gegenüber der A1 sind die verblei- benden Restrisiken etwas höher. Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse: 1. Einträge durch Eingriffe in den Untergrund/Baugruben 2. Fehlerhafte Bauausführung Insbesondere die Außerbetriebnahme ausgewählter Brunnen sowie die strikte Einhaltung der Richt- linien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten stellt eine wichtige Maßnahme der Risikobeherrschung in der Bauphase dar. 9 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A9 9.1 Beschreibung der Betriebsphase der A9 Die geplante Stadtbahn Süd wird als Verlängerung der geplanten 3. Baustufe der Nord-Süd Stadt- bahn (mit geplantem Endpunkt Arnoldshöhe) bis Meschenich geführt. Die Stadtbahn wird bei der Alternative A9 vom Verteilerkreis aus zunächst auf der Nordseite der Militärstraße in West -Ost- Seite 70 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Richtung geführt und quert im Bogen die WSZ II in Nord -Süd-Richtung in der Lage des heutigen Robinienweges. Die BAB wird neben der bestehenden Brücke „Am Höfchen“ gequert. Die Taktung der Bahn ist identisch mit der A1, d.h. voraussichtlich tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in den Abendstunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde bei einer maximalen Geschwindigkeit von 70 km/h. Im Abschnitt der kombinierten Trasse und Rad-/Gehwege der A9, der die WSZ II quert, wird sämt- liches Wasser, das über die Gleisanlage läuft, in einem Versickerungskanal abgeleitet. Im Trassen- abschnitt außerhalb der WSZ II an der Millitärringstraße ist keine Abdichtung und vollständige Ent- wässerung vorgesehen. Die Reinigung erfolgt hier über die belebte Bodenzone. Bei der Umsetzung der Alternative A9 verbleibt es zudem – im Gegensatz zur A1 – bei der aktuell nicht fachgerecht entwässerten Straße „Im Wasserwerkswäldchen“. Somit wird das Wasser aus der WSZ II heraus abgeleitet und in den städtischen Kanal geführt. Rad - und Gehwege werden über eine Mulde ins Gelände entwässert. Damit ist bei der A9 – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Entwäs- serung vorhanden. Analog wie bei der A1 kommt es in der Betriebsphase der Bahn bei der A9 zum Einsatz verschie- denster Betriebsmittel, die mit der Umwelt in Berührun g kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln [3] werden folgende Betriebsmittel eingesetzt: • Sandstreuanlagen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) • Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) • Getriebeöl: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) • Löschmittel: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein Austrag von Stoffen erwartet. Die Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in Wasserschutzgebieten keine Pflanzenschutzmittel zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Gleisbett wird ca. ein bis zweimal jährlich mechanisch gereinigt und etwa monatlich kontrolliert. 9.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen In der Betriebsphase der A9 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Ge- fährdungsereignisse relevant. Seite 71 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 15: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 1 Überflutung / Hoch- wasser Eindringendes Wasser/ Feuchtig- keit im Umfeld der Trasse Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/Krank- heitserreger, Beeinträchtigung durch was- sergefährdende Stoffe 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 Zerstörung der Entwässerungslei- tung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini- gungen u.a. in den Untergrund 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund- wasserfluss 6 Zerstörung der Bauwerke (Brü- ckenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 7 Großbrand/ Flä- chenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischer Stoffe durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver- lust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absicke- rung in den Untergrund 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent- gleisung neben dem abgedichte- ten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 12 Kosmische Ereig- nisse Meteoriteneinschlag; Sonnen- sturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper; Menschliches und technisches Versagen 13 Fehlerhafte Ausle- gung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus- reichend dimensionierte Anlagen/Bau- werke Seite 72 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach- gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen- den Dichtungsbahn durch Alterung Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung 16 Undichtigkeiten des Entwässe- rungssystems, nicht vollständige Entwässerung im Bereich Militär- ringstraße Sonstige Ereignisse 17 Ausfall von Infra- strukturen und Ver- sorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pum- pen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 18 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 19 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreini- gung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 9.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A9 Für jedes Gefährdungsereignis wird anschließend das Ausgangsrisiko aus dem Schadensausmaß (SA) und der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) am Ort des Ereignisses gemäß Kapitel 4.4.1 ermittelt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses ist für die Betriebsphase der A9 der gesamte Trassenverlauf nördlich der Wasserschutzzone II sowie die Querung derselben. Das Ergebnis ist in der Anlage VII.3 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt. Gegenüber der A1 wird das SA für den Betrieb der A9 für Überflutungen geringer eingestuft, weil geringere Überflutungshöhen und Flächen betroffen sind (vgl. Kapitel 3.4). Demgegenüber wird die EW für Undichtigkeiten infolge unsachgemäßer Bauausführung sowie des Entwässerungssystems bei der A9 aufgrund der deutlich längeren ebenerdigen Trassenlänge sowie der fehlenden Entwäs- serung in der Militärringstraße um 1 Klasse höhergestuft. Zudem entfallen bin der Betriebsphase der A9 die Gefährdungen, die sich durch die Tiefgründungen ergeben (Nr. 17, Nr. 20 der Tabelle 15). Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA sowie die EW analog der A1 angesetzt. Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens- weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.3). Dieses ist demzufolge für den Betrieb der A9 über- wiegend „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Ausgangsrisiko ergibt sich für den Betrieb der A9 Seite 73 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Undichtigkeiten infolge einer unsachgemäßen Bauausführung sowie des Entwässerungssystems, für die Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem. 9.4 Risikobewertung 9.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A9 als „sehr ungünstig“ angesetzt. Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case- Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems oder durch einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen. 9.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Rohwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 für die Betriebsphase der A9 jeweils für die Bandbreite der hydrologischen Bedingungen (Niedrig-, Mittel- und Hochwasser) durchgeführt. Hierbei wurde ein Stoffeintrag im Worst -Case-Fall infolge von Undichtigkeiten, Havarien o.a. über den Trassenbereich der A9 angenommen. In der Betriebsphase der A9 liegen gemäß der Modellergebnisse (vgl. Anlage III.1), etwa 11 Brun- nen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Für die meisten der Brunnen sind hierbei ausgehend vom Trassenbereich mehr als 100 Tage Transportzeit zu erwarten. Der Brunnen HO11.W wird in weniger als 50 Tagen erreicht. Besonders kritisch ist der der Trasse am nächsten gelegene Brunnen HO12.W, der in weniger als 7 Tagen erreicht wird. Auch für die Modellrechnung für die A9 wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Betrieb der A9 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor „1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.3). Da keine maßgebliche Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Rohwasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.3). 9.5 Risikobeherrschung Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden Maßnahmen zur Risikobeherr- schung erarbeitet. Diese sind für die Betriebsphase der A9 in der Anlage VII.3 zusammengestellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Betrieb der A9 in Betracht: Seite 74 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx • Vollständige Entwässerung: Durch eine nicht vollständige Entwässerung könnten mikrobi- elle und andere Verunreinigungen ständig in den Untergrund eingetragen werden. Bei der Alternative A9 verbleibt nach aktuellem Planungsstand – anders als bei A1 – für den Tras- senabschnitt am Militärring bei einer unvollständigen Entwässerung und damit bei einem „geringen" Restrisiko. Im Trassenabschnitt am Militärring sollte eine Entwässerungsanlage analog den Trassenabschnitten in der WSZ II errichtet werden. • Redundanzen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) • Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Ein technischer Hochwasserschutz ist bis HQ100 ausgelegt. Zum Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis des extremen Hoch- wassers sind bei Eintreten eines solchen Ereignisses temporär weitere Maßnahmen erfor- derlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. • Krisenplan, Katastrophenplan: analog der A1, die Krisen-/Katastrophenpläne sind überge- ordnet für alle Gefährdungsträger (Militärringstraße, etc.) zu erarbeiten. (vgl. Kapitel 7.5) • Qualitätsmanagement: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) • Zustandskontrolle, Instanthaltung, Wartung: Die Trasse und Anlagen im Zusammenhang mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungsbahn) sind – sofern möglich – in re- gelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defektes instantzusetzen oder ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet wer- den kann. 9.6 Restrisiko Anschließend wurde das Restrisiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ermittelt. Es wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrsche inlichkeit durch die Maßnahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft. Das SA für den Streuguteinsatz kann analog zum Betrieb der A1 deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden, wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleis- reinigung kann das SA ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vor- handenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrschein- lichkeit eines technischen Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Um- setzung der Risikomaßnahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft wer- den. Seite 75 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Für seltene bis sehr seltene Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereig- nisse ist analog zur A1 und A1a zur Risikobeherrschung die temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen analog der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der Brunnen ist für alle Gefährdungsträger (Militärringstraße, etc.) erforderlich. Die Vulnerabilität des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ angesetzt. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs- phase für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“. Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse (letzte Spalte in der Anlage VII.3): 1. Unsachgemäße Bauausführung, insbesondere der Dichtungsbahn und des Entwässerungs- systems 2. Undichtigkeiten des Entwässerungssystems, nicht vollständige Entwässerung (Bereich der Militärringstraße) 3. Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem) Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen Bauausführung. Im Unterschied zur A1 sind auch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems mit einem geringen Restrisiko verbunden, da die an der Geländeoberfläche geführte Trasse – unter Einbeziehung der nördlichen Teilstrecke in der WSZ III - deutlich länger ist als bei der A1 – Wie in Kapitel 8.3 beschrieben ist bei der Beurteilung der Risiken dieser Streckenbereich einzubeziehen, da für die Gefährdungsbeurteilung des Trinkwassers die Fließzeit zu den Brunnen maßgeblich ist. 9.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens Durch eine dauerhafte Außerbetriebnahme des der Trasse A9 am nächsten gelegenen Trinkwas- serbrunnens HO12.W könnte das Risiko dauerhaft auf ein vernachlässigbares Risiko gebracht wer- den (vgl. Anlage VII.4). Dies wurde mit einer Modellrechnung geprüft. Wie die gerechneten Bahnlinien in der Anlage III.2 zeigen, wird durch die Außerbetriebnahme des am nächsten gelegenen Brunnens verhindert, dass Stoffe in sehr kurzer Zeit in das Rohwasser gelangen. Gemäß der Wertung in Tabelle 6 kann bei der Beurteilung des Restrisikos die Vulnerabilität des Rohwassers VRW somit als „hoch“ mit dem Faktor „0,8“ eingeschätzt werden (vgl. Spalte 11 in An- lage VII.4). Seite 76 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 10 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1A 10.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1a Allgemeiner Trassenverlauf Bei der A1a wird die Stadtbahn analog der A1 auf einem Brückenbauwerk über den Verteilerkreis und bei Station 0+575 m ebenerdig bis zur Überführung Weißdornweg geführt (vgl. Abbildung 11). Bei der A1a wird die Stadtbahntrasse– soweit technisch möglich – gegenüber der A1 in Richtung Osten zur BAB 555 verschoben, so dass der Abstand von der Trasse zu dem am nächsten gelege- nen Brunnen maximiert werden kann. Die vorhandene Straße im Wasserwerkswäldchen entfällt ersatzlos. Lediglich eine Hauszufahrt zum Wasserwerk wird aufrechterhalten. Die südlich des Ver- teilerkreises vorhandene ARAL-Tankstelle wird dauerhaft stillgelegt und wird zurückgebaut. Das Brückenbauwerk der Alternative A1a verläuft ausgehend von der Haltestelle Arnoldshöhe in der Bonner Straße und überquert den Verteilerkreis. Bei der A1a quert das Brückenbauwerk den Verteilerkreis etwas östlicher als bei der A1. Auf Höhe des Verteilerkreises verschwenkt die Trasse des Bauwerks leicht in westliche Richtung und verläuft westlich der BAB 555. Im Vergleich zur A1 wird die Trasse der A1a weiter westlich an der BAB 555 entlanggeführt. Im Kreuzungsbereich mit der Brunnengalerie liegt somit die Trasse bei der A1a um ca. 30 m westlicher als bei der A1, so dass ein Abstand von ca. 40 m zwischen Brunnen und Trasse gewährleistet ist. Bis auf den nördli- chen Rampenbereich liegt das komplette Bauwerk in der Wasserschutzzone II. Das Brückenbau- werk wird für zwei Gleisrichtungen konzipiert. Abbildung 17: Auszug aus dem Lageplan A1a [16] Seite 77 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Das Bauwerk der A1a verläuft zwischen Haltstelle Arnoldshöhe und dem Verteilerkreis in direkter Nähe zu einer Bushaltestelle und Buswendeanlage, welche zukünftig entfallen. Die südlich des Verteilerkreises befindliche Tankstelle inklusive der zugehörigen Flüssiggastankan- lage liegen im Baubereich und müssen stillgelegt werden. Das Brückenbauwerk kollidiert wie bei der A1 mit der im Verteilerkreis befindlichen Skulptur „Standortmitte“. Diese muss bauzeitlich demontiert und anschließend wieder an die alte Position gesetzt werden. Das Fundament soll hierbei erhalten bleiben. Der vorhandene Straßenabschnitt „Im Wasserwerkswäldchen“ bleibt bis zur Abzweigung zum Was- serwerk unverändert und wird lediglich als Hauszufahrt zum Wasserwerk sowie als Rad-/Gehweg genutzt. Der weitere Streckenabschnitt der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ südlich der Hauszu- fahrt zum Wasserwerk wird zurückgebaut. An gleicher Stelle erfolgt ein Neubau eines Rad-/Geh- weges bis zur Stadtbahntrasse, der im weiteren Verlauf neben der Trasse geführt wird. Der südliche Abschnitt der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird renaturiert. Damit wird diese aktuell als Durchgangsstraße genutzte Straße künftig lediglich noch als Hauszufahrt zum Wasserwerk genutzt. Die Erschließung des Wasserwerks über die hintere Zufahrt ist über eine temporäre Nutzung des Rad-/Gehweges und durch den Umbau von Teilabschnitten der vorhandenen Straße für Lastzüge und Fahrzeugkräne. Ein Einsatz dieser Straße ist nach Informationen der RheinEnergie ca. 1x jähr- lich vorgesehen. Konstruktion in der Wasserschutzzone II In der WSZ II ist das Versickern von Flüssigkeiten im Bereich des Bahnkörpers auszuschließen. Dafür wird auf dem Planum eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) verlegt. Die Sickergräben werden ebenfalls damit ausgekleidet. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein. Leitungen und Kanäle im zukünftigen Bauwerksbereich Diverse Leitungen kollidieren mit dem Bauwerk bzw. den Baufeldern. Hier gelten die gleichen Aus- sagen wie für die A1 (vgl. Kapitel 6.1). Die Trasse der A1a kreuzt die Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen bei Station 0+660. Zur Entlastung der Galerie bei Überfahrung durch die Stadtbahn ist eine eigens gegründete Tragplatte vorgesehen. Die Planung dieser Tragplatte wird erst nach Festlegung der Vorzugsvari- ante erarbeitet. Seite 78 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Gründungen Auf Grundlage der geotechnischen Vorerkundungen hat der Bodengutachter eine Gründungsemp- fehlung für eine Flachgründung ausgesprochen, sofern die oberste Bodenschicht ausgetauscht wird. Eine abschließende Aussage zur Gründung kann erst nach einer detaillierten geotechnischen Erkundung getroffen werden. Die Vorplanung sieht daher in dieser Planungsphase eine Tiefgrün- dung vor. Entwässerung Zur Entwässerung des Brückenbauwerks ist auf dem Überbau von der Mitte des Querschnitts zu beiden Seiten je eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen. In Längsrichtung ist zum Widerlager Nord und zum südlichen Widerlager von 4,0 % geplant. Die Entwässerungsleitungen werden unter- halb beider Kappen montiert und an die Streckenentwässerung angeschlossen. Di e bauzeitliche Entwässerung im Bereich der WSZ II ist über den neuen Kanal vorgesehen, Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen): Grundsätzlich gelten für den Baulogistik und die Baustelleneinrichtungsflächen der A1a die gleichen Aussagen wie für die A1. Die vorgesehenen BE-Flächen auf dem Verteilerkreis und dem Parkplatz der Tankstellen dienen ausschließlich der Arbeiten für die dort vorgesehenen Bauwerke und Einrichtungen. Das Betanken der Baustellenfahrzeuge erfolgt hierbei auf einer Flä che außerhalb der WSZ II. Bei der Nutzung sind analog zu den Baugruben die Maßnahmen für Arbeiten in Wasserschutzgebieten (vgl. Kapitel 6.5.4) einzuhalten. Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen für das gesamte Bauvorhaben sind auf Flächen außerhalb der WSZ II vorzusehen. Allgemeiner Bauablauf Die Errichtung der Alternative A1a erfolgt im Wesentlichen analog der A1 (vgl. Kapitel 6.1). Es ent- fällt jedoch die Neugestaltung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“. Stattdessen wird diese Straße südlich des Wasserwerkes zurückgebaut und an gleicher Stelle ein Rad-/Gehweg neu er- richtet. Für den Zugang zum Hintereingang des Wasserwerks für Lastzüge und Fahrzeugkrane wird eine vorhandene Straße umgebaut. 10.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen Für den Bau der A1a sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefähr- dungsereignisse relevant. Seite 79 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 16: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 1 Überflutung/Hoch- wasser Eindringendes Wasser / Feuchtig- keit in Baugrube Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge durch Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel) Verunreinigungen durch Kohlenwasser- stoffe 3 Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund- wasserhydraulik 5 Zerstörung der Bauwerke (Brü- ckenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 6 Großbrand/Flächen- brand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge wassergefährdenden u./o. mikro- biologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver- lust u./o. sonstiges Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absicke- rung in das Grundwasser 9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 10 Einträge durch Ein- griffe in den Unter- grund Baugruben, Abgrabungen durch Straßenbau, Leitungsbau Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 11 Kosmische Ereig- nisse Meteoriteneinschlag; Sonnen- sturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper Menschliches und technisches Versagen 12 Fehlerhafte Ausle- gung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Entwässerung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 13 Undichtigkeiten durch unsachge- mäße Ausführung der Dichtungs- folie 14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff oder ä. der Baugeräte Seite 80 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 15 Unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufpla- nung 16 Rohrbruch einer Trinkwasser- transportleitung durch Bauarbeiten o. unsachgemäße Auslegung der Statik Gefährdung der Trinkwasserversorgung 17 Verlängerte Bauphasen durch feh- lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit- verzögerungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof- feintrag 18 Unsachgemäßes Lagern und Be- nutzen von Werkzeugen, Bauge- räten und Transportmitteln Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab- sickerung 19 Überschreiten der geplanten Aus- hubtiefe Schnelleres Absickern von Stoffen in den Untergrund Sonstige Ereignisse 20 Ausfall von Infra- strukturen und Ver- sorgungsketten Verlängerte Bauphasen durch Ausfall von Lieferanten, Material- versorgung erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof- feintrag und mikrobiologischer Verunreini- gung 21 Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 22 Ausfall der bauzeitlichen Wasser- haltung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 23 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Lagertanks Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab- sickerung 24 Mutwilliges oder fahrlässiges Ein- bringen von Schadstoffen und Kei- men auf/in den Boden/Untergrund Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Unter- grund im Baubereich inkl. Absickerung 10.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1A Für die in der Tabelle 16 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs- risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Bauphase der A1a grundsätzlich der kombinierte Trassenverlauf inklusive des Rad-/Gehweges sein. Gefährdungsereignisse, die die Stützbauwerke betreffen, werden nur für den Trassenabschnitt mit dem Brückenbauwerk betrachtet. Seite 81 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er- eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hohe r Ein- trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Die Ermittlung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1a ist in der Anlage VI.3 zusammengestellt. Die Einschätzung des SA und der EW entspricht im Wesentlichen der Einschätzungen für die A1. Das SA für Überflutung/Hochwasser wurde bei der A1a jedoch heruntergestuft, da die Überflutungs- bereiche im Bereich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ und der Tankstelle bei der A1a wegfal- len. Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens- weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.3). der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehensweise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). Dieses ist für den Bau der A1a für Naturereignisse und Ha- varien wie Unfälle und Brände und Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Ausgangsri- siko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der grund- wasserüberdeckenden Schichten großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein mittleres Risiko ergibt sich beim Bau der A1 infolge von Kälte, Frost und Schnee, durch menschliches und techni- sches Versagen, wie beispielsweise infolge einer fehlerhaften Auslegung, Konstruktion oder Bau- ausführung sowie bei Ausfall der Versorgungsketten oder Infrastrukturen und durch mutwilliges Ein- bringen von Schadstoffen oder Beschädigungen. 10.4 Risikobewertung für den Bau der A1a 10.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser Im gesamten Bereich der Trasse A1a einschließlich Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutz- potential der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ eingestuft. Durch die Errichtung der A1a werden im Bereich der Trasse und der Rad -/Gehwege die oberen Bodenschichten und damit ein Teil der Grundwasserdeckschicht abgetragen und damit das Schutz- potential weiter verringert. Im Bereich der Trasse A1a steht oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflut- lehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Da nach derzeitigem Stand bei dem Brückenbauwerk von Tiefgründungen auszugehen ist, erfolgt im Bereich des Brückenba uwerks lokal ein Abtrag von Bodenschichten voraussichtlich bis in das Grundwasser. In diesem Bereich ist keine Sickerstrecke mehr vorhanden ist, könnte und ein poten- zieller Stoff unmittelbar vom Ort des Eintrages ins Grundwasser gelangen. Zur Bewertung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle für die Bereiche außer- halb der Stützbauwerke bis in das Grundwasser wurde überschlägig berechnet, wie lange ein Fluid Seite 82 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden. (vgl. Kapitel 6.4.1). Analog der A1 kommt es bei einer angenommenen effektiven Porosität in Höhe von 25 % damit zu Transportgeschwindigkeiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff in etwa 1 h abgesickert ist (vgl. Kapitel 6.4.1). Durch die im Trassenbereich der A1a vorliegenden sehr hohen kf-Werte der maßgeblichen Unter- grundschicht werden potenzielle Stoffeinträge an der Baugrubensohle nicht wesentlich zurückge- halten und sickern in sehr kurzer Zeit bis ins Grundwasser ab. Demzufolge kann auch bei der Er- richtung der A1a nicht von einer Risikominderung durch die Deckschichten ausgegangen werden. Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A1a für alle Gefährdungsereignisse als „sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A1a für alle Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt (vgl. Anlage VI.3). 10.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrech nungen für den Worst - Case-Fall maximaler Grundwasserentnahmen im WW Hochkirchen gemäß Kapitel 5.4 durchge- führt. Hierbei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A1a sowie über die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ angenommen und die Stromlinien entsprechend be- rechnet (vgl. Anlage IV.1). Die Modellergebnisse für den Bau der A1a in Anlage IV.1 zeigen für alle hydrologischen Bedingun- gen (Mittelwasser, Hochwasser, Niedrigwasser), dass fünf Brunnen der Galerien West und Ost im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich liegen. Für den Brunnen HO3.W sind dabei mehr als 100 Tage Fließzeit zu erwarten. Besonders kritisch ist der der Trasse am nächsten gelegenen Brunnen HO2.O, der in etwas mehr als 7 Tagen erreicht wird. Gemäß der Klassifizierung in der Tabelle 6, wird die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A1a insgesamt als „hoch“ mit dem Faktor „0,8“ bewertet (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.3). Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich wie bei den anderen betrachteten Alternativen bei dem Bau der A1a nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist. Die Ergebnisse und Aussagen für die BE-Flächen entsprechen denen der Berechnungen für den Bau der A1. Da die Fließzeiten ausgehend von den BE-Flächen mehr als 100 Tage betragen, geht von diesen keine zusätzliche Gefährdung aus (vgl. 6.4.2). Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh- wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.3). Seite 83 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 10.5 Risikobeherrschung Für alle in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken für den Bau der A1a wurden entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung ausgearbeitet. Diese sind in der Anlage VI.3 zusammenge- stellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Bau der A1a in Betracht: • Temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen: Auch bei der A1a ist eine tem- poräre Außerbetriebnahme einiger Brunnen unumgänglich, um die Risiken in der Bauphase zu beherrschen. • Objektschutz: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten analog der A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Redundanzen: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Bereiche der Trasse A1a liegen im Überschwemmungsbereich bei HQ100 und bei HQextrem. Der bestehende technische Hochwasserschutz ist bis HQ100 ausgelegt, somit ergibt sich bis HQ100 keine Gefährdung für den Bau der A1a. Zum Schutz der Baugruben vor einem sehr seltenen Ereignis des extremen Hochwassers sind während der Bauphase weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die abschnittsweise offenen Baugruben können zu- dem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen werden. • Krisenplan, Katastrophenplan: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Qualitätsmanagement: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Schulung und Sensibilisierung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Fachgerechte Bauausführung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5) • Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5), auch bei der A1a sollte ein begleitendes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Im Zuge dessen sind im Vorfeld der Baumaßnahme A1a weitere Grundwassermessstellen mit einem 5-Zoll-Ausbau parallel zur Trasse einzurichten. Sollte im Worst-Case-Fall bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten sein, kann an der Messstelle kurz- fristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden. Es gelten die gleichen Aussagen wie im Kapitel 6.5. Seite 84 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 10.6 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer- kes. Nur somit lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherr- schen. Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs- sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage) reduziert werden kann und sich - zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung - ein geringes Restrisiko ergibt. Der Modellansatz und der Stoffeintrag entsprechen dem Rechenfall ohne Außerbetriebnahme der Brunnen. Es wurden mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von drei und fünf Brunnen durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien in der Anlagen IV.2 und Anlage IV.3 zeigen, ist eine Außerbetriebnahme von fünf Brunnen erforder- lich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens eine Transportzeit von mindestens 100 Tagen gewährleistet ist. Gemäß der Stromlinienverläufe in der Basisvariante (vgl. Anlage IV.1) ist eine Außerbetriebnahme der Brunnen ebenso wie bei der A1 und A9 voraussichtlich erst ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. Der am nächsten gelegene Brunnen HO2.O sollte vorsorglich über die gesamte Bauphase abgeschaltet werden. Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Bau der A1a insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (vgl. drittletzte Spalte in Anlage VI.3). Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Trinkwasser- versorgung zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die technische Umsetzung der Außerbetriebnahme von 5 Brunnen ist in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger RheinEnergie zu verifizieren. 10.7 Restrisiko Das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung (Restrisiko) wurde ebenfalls berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wurde jedoch angenommen, dass sich die Eintrittswahrschein- lichkeiten durch die Maßnahmen verringern, und folglich wurden diese entsprechend herunterge- stuft. Hierbei sind die Restrisiken für die A1a im Wesentlichen vergleichbar mit der A1 einzustufen. Das SA für Überflutung/Hochwasser wurde jedoch heruntergestuft, da die Überflutungsbereiche im Be- reich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei der A1a wegfallen. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Bau- phase für fast alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungserei gnisse „gering“ bis „sehr Seite 85 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx gering“ (vgl. Anlage VI.3). Ein geringes Risiko verbleibt für Einträge durch Eingriffe in den Unter- grund/Baugruben sowie für Rohrbruch einer Trinkwassertransportleitung durch Bauarbeiten o. un- sachgemäße Auslegung der Statik. Wie für die anderen betrachteten Alternativen stellen die Außerbetriebnahme ausgewählter Brun- nen sowie die Einhaltung der Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten wesentliche Maßnahmen der Risikobeherrschung während Bauphase dar. 11 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1A 11.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1a Die geplante Stadtbahn Süd soll an das derzeit im Bau befindliche separates Straßen- und Stadt- bahnprojekt „Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe“, anschließen. Der aktuelle Endpunkt „Heumarkt“ wird bis Arnoldshöhe bzw. dann bis Meschenich verlängert. Die Stadtbahn wird zweigleisig geführt und überquert bei der Alternative A1a den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und wird an- schließend oberirdisch westlich der BAB 555 weitergeführt. Der Bahnbetrieb ist analog der A1 und A9 tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in den Abend- stunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde bei einer maximalen Geschwindigkeit von 70 km/h vorgesehen. Die Stadtbahn wird bei A1a an einen neuen Kanal an geschlossen. Sämtliches Wasser, das über die Gleisanlage läuft, wird in einem Versickerungskanal abgeleitet. Rad- und Gehwege werden über eine Mulde ins Gelände entwässert. Im nördlichen Abschnitt wird die Entwässerung ebenso an den Kanal angeschlossen. Damit ist bei der A1a – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Ent- wässerung vorgesehen. Bei der Umsetzung der Alternative A1a entfällt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“, welche nur noch als Hauszufahrt für das Wasserwerk genutzt wird. Analog wie bei der A1 und A9 werden beim Betrieb der Bahn verschieden Betriebsmittel eingesetzt, die mit der Umwelt in Berührung kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] kommen folgende Betriebsmittel zum Einsatz: • Sandstreuanlagen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) • Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) • Getriebeöl: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) • Löschmittel: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1) Seite 86 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein Austrag von Stoffen erwartet. Nach Aussagen der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in Wasserschutzgebieten keine Pflan- zenschutzmittel zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Gleisbett wird ca. ein bis zweimal jährlich mechanisch gereinigt und etwa monatlich kontrolliert. 11.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen In der Betriebsphase der A1a sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse relevant. Tabelle 17: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse 1 Überflutung/Hoch- wasser Eindringendes Wasser/Feuchtig- keit im Umfeld der Trasse Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/ Krank- heitserreger, Beeinträchtigung durch was- sergefährdende Stoffe 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 Zerstörung der Entwässerungslei- tung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini- gungen u.a. in den Untergrund 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund- wasserfluss 6 Zerstörung der Bauwerke (Brü- ckenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 7 Großbrand/ Flä- chenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrann- ten Baustoff u./o. durch Löschmittel 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver- lust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absicke- rung in den Untergrund Seite 87 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent- gleisung neben dem abgedichte- ten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 12 Kosmische Ereig- nisse Meteoriteneinschlag; Sonnen- sturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper Menschliches und technisches Versagen 13 Fehlerhafte Ausle- gung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus- reichend dimensionierte Anlagen/Bau- werke 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach- gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen- den Dichtungsbahn durch Alterung Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung 16 Undichtigkeiten des Entwässe- rungssystems 17 Randläufigkeiten zwischen Brü- ckenpfeiler/Gründung und Unter- grund Sonstige Ereignisse 18 Ausfall von Infra- strukturen und Ver- sorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pum- pen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 19 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grund- wasser reichend Beeinflussung der Grundwasserströmung 21 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreini- gung Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser Seite 88 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 11.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a Für jedes Gefährdungsereignis wird anschließend das Ausgangsrisiko am Ort des Ereignisses ab- geschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Betriebsphase der A1a grundsätzlich der gesamte Trassenverlauf sein. Ereignisse, die die Brückenbauwerke betreffen, werden nur für den Trassenverlauf mit Brückenbauwerken betrachtet. Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er- eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein- trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt. Das Ergebnis ist für den Betrieb der A1a für alle identifizierten Gefährdungsereignisse in der Anlage VII.5 zusammengestellt. Die Einschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a ist im We- sentlichen analog zu den Einschätzungen für den Betrieb der A1. Das SA und die EW für die Ver- kehrsunfälle mit Kraftstoffverlust (Nr. 8) wurde bei der A1a für die Betriebsphase heruntergestuft, da die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ und die Tankstelle entfallen und infolgedessen das Ge- fährdungspotential insgesamt geringer ist. Ebenso heruntergestuft wurde bei der A1a gegenüber der A1 das SA für Überflutung/Hochwasser, da die Überflutungsbereiche im Bereich der Tankstelle und der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei der A1a wegfallen. Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens- weise das Ausgangsrisiko für den Betrieb der A1a (vgl. Anlage VII.5). Dieses ist demzufolge für die meisten Ereignisse „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Risiko ergibt sich für den Betrieb der A1a durch Randläufigkeiten an den Brückenbauwerken, durch die Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem. 11.4 Risikobewertung 11.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A1a als „sehr ungünstig“ angesetzt. Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case- Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Ent wässerungssystems oder durch einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen. 11.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4 für die Betriebsphase der A1a durchgeführt. Hierbei wurde im Worst-Case-Fall angenommen, dass Seite 89 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx durch Undichtigkeiten, Havarien o.a. ein möglicher Stoffeintrag im Bereich der Trasse der A1a er- folgt. In der Betriebsphase der A1a liegen gemäß der Modellergebnisse (v gl. Anlage IV.1), etwa fünf Brunnen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Besonders betroffen sind die beiden westlich der Trasse A1a gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO2.O, der in etwas mehr als 7 Tagen Fließzeit erreicht wird. Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich wie für die zuvor beschriebenen Mo- dellberechnungen auch bei dem Betrieb der A1a nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist (vgl. Anlage IV.1). Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Klassifizierung in der Ta- belle 6 die Empfindlichkeit des Rohwassers VRW beim Betrieb der A1a insgesamt als „hoch“ mit dem Faktor „0,8“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.5). Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh- wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.5). 11.5 Risikobeherrschung Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung erarbeitet. Diese sind für jedes Gefährdungsereignis (GE) für den Betrieb der A1a in der Anlage VII.5 zusammengestellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Betrieb der A1a in Betracht: • Vollständige Entwässerung: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) • Redundanzen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) • Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Ein technischer Hochwasserschutz ist bis HQ100 ausgelegt. (vgl. Kapitel 7.5). Zum Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis des extremen Hochwassers sind bei Eintreten eines solchen Ereignisses temporär weitere Maß- nahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. • Krisenplan, Katastrophenplan: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) • Qualitätsmanagement: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5) • Zustandskontrolle, Instanthaltung, Wartung: Die Trasse und Anlagen im Zusammenhang mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungsbahn) sind – sofern möglich – in re- gelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defektes instantzuhalten oder ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet wer- den kann. Seite 90 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 11.6 Restrisiko Im nächsten Bewertungsschritt wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung erneut berechnet (vgl. Anlage VII.5). Dieses entspricht dem Restrisiko. Hierbei wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlichkeit durch die Maß- nahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft. Das SA für den Streuguteinsatz kann deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden, wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleisreinigung kann das SA ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Analog der A9 und der A1 ist zur Risikobeh errschung seltener bis sehr seltener Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereignisse die temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen analog der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der Brunnen wird hierbei für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) in diesem Bereich er- forderlich. Die Vulnerabilität des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ ange- setzt. Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines technischen Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Umsetzung der Risikomaß- nahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft werden. Ereignisse, deren EW sich nicht durch die Maßnahmen zur Risikobeherrschung ändert, wie Unfälle, Katastrophen, Beein- flussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgründungen sowie die Gleisreinigung verbleiben analog dem Ausgangsrisiko. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs- phase der A1a für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“. Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse: • Randläufigkeiten am Brückenbauwerk • Beeinflussung der Grundwasserströmungen durch die Tiefgründungen • Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem) Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen Bauausführung. Deshalb kommt einer stetigen Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle sowie einer fachgutachterlichen und hydrogeologischen Baubegleitung eine besondere Bedeutung zu. Seite 91 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 12 VERGLEICHENDE GEFÄHDRUNGSBEURTEILUNG A1, A9 UND A1A 12.1 Bauphase Bei den betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a ergibt sich jeweils für die Bauphase durch die Abtragung der Baugruben ohne Maßnahmen ein hohes Risiko für das Rohwasser. Durch temporäre Außerbetriebnahmen von Brunnen und unter Beachtung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Was- serschutzzonen gemäß RiStWag [40] sowie dem Maßnahmenkatalog der Stadt Köln sowie weiteren Maßnahmen, z.B. das Bauen unter Einhausung/Zelt können die Risiken für die Bauphase auf ein geringes bis sehr geringes Maß minimiert und damit beherrscht werden. Gemäß den durchgeführten Modellrechnungen ist bei den Alternativen A1 und A1a jeweils eine Außerbetriebnahme von 5 Brunnen und bei der A9 eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen erfor- derlich. Damit ist bei der A9 für die Bauphase ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehmen. Die Außerbetriebnahme der Brunnen ist bei allen betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a voraus- sichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. Bei A9 werden jedoch durch die längere ebenerdige Trasse in der WSZ II und im Nahbereich der WSZ II und die Umfahrung größere Bereiche des Einzugsgebietes der Brunnen betroffen, so dass durch die längere Strecke und die damit verbundene längere Bauzeit insgesamt die Wahrschein- lichkeit eines Stoffeintrages in den Untergrund und damit das Gefährdungspotential insbesondere während der Bauphase, aber auch geringfügig in der Betriebsphase steigt. Andererseits ist das Risiko für die Baumaßnahme bei der A1 und A1a durch die Tangierung einer Altlastenfläche ge- genüber der A9 etwas erhöht. Die Restrisiken beim Bau der A1 und A1a sind gleich einzustufen, während beim Bau der A9 etwas höhere Restrisiken verbleiben. 12.2 Betriebsphase In der Betriebsphase der Alternativen A1, A9 und A1a sind die Risiken durch die Versiegelung der Trassenflächen gegenüber der Bauphase geringer. Auch für den Bahnbetrieb sind die Risiken für die A9 durch die längere ebenerdige Strecke gegenüber der A1 geringfügig höher zu bewerten. Insbesondere ergeben sich höhere Risiken für die A9 durch Undichtigkeiten infolge unsachgemäßer Bauausführung, des Entwässerungssystems. Andererseits ergibt sich beim Bau der Brückenbauwerke lokal ein etwas höheres Risiko bei der A1 und der A1a, da die Tiefgründungen voraussichtlich jeweils bis in das Grundwasser reichen. Bei der Umsetzung der A1a ergibt sich durch den Wegfall der Durchgangstraße „Im Wasserwerks- wäldchen“ sowie dem Wegfall der Tankstelle eine dauerhafte Risikominimierung für den Bereich der Straße und der Tankstelle. Seite 92 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 12.3 Einfluss auf die Grundwasserströmung Derzeit ist bei der A1 und der A1a davon auszugehen, dass die Fundamentierung im Bereich der Brückenpfeiler bis in das Grundwasser reicht, so dass durch die Tiefgründungen jeweils kleinräu- mige, punktuelle Beeinflussungen des Grundwassers gegeben sind. Dadurch, dass der Trassenverlauf bei der A1 nur im nördlichen Streckenabschnitt bis Station 0+600m (A1) sowie bis Station 0+575m ( A1a) über ein Brückenbauwerk verläuft, ist der Einfluss auf die Grundwasserströmung bei de n Alternativen A1 und A1a als gering zu bewerten. Zudem reicht das Brückenbauwerk nicht bis zur Brunnengalerie, so dass keine Tiefgründungen im nahen Umfeld errichtet werden. Damit ist eine maßgebliche Beeinflussung auf die Grundwasserströmung bei der A1 und A1a nicht gegeben. Bei der Alternative A9 befinden sich die Bauwerke und Baugru- ben nicht im Grundwasser und daher ist keine Beeinflussung des Grundwasserregimes zu erwarten. 12.4 Gesamtbewertung Um die Risiken quantitativ bewerten zu können, wurden für die Alternativen A9 und A1a das mittlere Gesamtrisiko für das Rohwasser aus dem arithmetischen Mittelwert der Einzelrisiken für das Roh- wasser (RRW) sowie der Summe der Einzelrisiken ermittelt (vgl. Tabellen in Anlage VI und VII). Die Alternative A1 wird hierbei nicht mehr betrachtet, da die A1a eine verbesserte Modifikation der A1 darstellt. Aus der Gegenüberstellung der Gesamtrisiken ergibt sich der Rang für das Risiko mit „1“ für die Alternative mit den geringeren Risiken bis „2“ für die Alternative mit den höheren Risiken (vgl. Tabelle 18). Da die Alternative A1a eine verbesserte Modifikation der A1 darstellt, wird letztere nicht weiterverfolgt und in der Gesamtbewertung nicht betrachtet. Tabelle 18: Quantitative Risikobewertung für Bau und Betrieb der A9 und A1a A9 A1a Mittleres Gesamt- risiko Summe Einzel- risiken Rang Mittleres Gesamt- risiko Summe Einzel- risiken Rang Ausgangsrisiko Bau 3,04 70,0 2 2,07 49,6 1 Betrieb 2,05 39,0 2 1,56 32,8 1 Restrisiko Bau Außerbetriebnahme von Brunnen 0,85 19,6 2 0,77 18,4 1 Betrieb keine Brunnen-Außer- betriebnahme 1,01 19,2 2 0,84 17,6 1 Seite 93 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Wie aus der Tabelle 18 ersichtlich hat die A9 sowohl die höchsten Ausgangsrisiken als auch die höchsten Restrisiken nach Umsetzung der Maßnahmen zu r Risikobeherrschung. Dies ist primär durch die längere Strecke innerhalb und an der Grenze zum WSG II und damit einer höheren Wahr- scheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses begründet. Gemäß Klassifizierung in Tabelle 7 wird für die Alternative A1a ein sehr geringes Restrisiko ermittelt. Die A9 birgt demgegenüber ein gerin- ges Restrisiko. Die Alternative A1a stellt hinsichtlich der Risiken für die Trinkwasserversorgung die am besten geeignete Alternative mit den geringsten Restrisiken dar. Die Risiken für die Trinkwasserversorgung sind bei den Alternativen A1a durch technische u./o. konstruktive Maßnahmen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase auf ein sehr geringes Maß sowie für A9 auf ein geringes Maß reduzierbar. Für die Bauphase stellen hierbei die Einhaltung der Richtlinien für bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [40] und die Einhaltung des Maßnahmenkataloges für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten der Unteren Was- serbehörde (vgl. Anlage VIII), die Außerbetriebnahme von Brunnen sowie eine hydrogeologische Baubegleitung die wichtigsten Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken dar. Für die Betriebs- phase sind insbesondere Redundanzen wichtiger Infrastrukturen (z.B. Pumpen) sowie stetige Qua- litäts- und Zustandskontrollen wesentlich, um sicherzustellen, dass die Entwässerungsanlage zu jeder Zeit funktionstüchtig ist. Zudem ist für die Abdichtungen ausschließlich Kunststoffdichtungs- bahn mit DibT- und BAM-Zulassung zu verwenden. Die entsprechende Richtlinie zur Verlegung der KDB ist dabei unbedingt einzuhalten und zu überwachen, um eine sichere Abdichtung zu gewähr- leisten. Ein Vorteil bezüglich des Schutzes der Trinkwasserversorgung ist bei der A9 die Randlage an der Brunnengalerie und die höheren Fließzeiten für einen Großteil der Brunnen, während bei A1a die Trassen mittig durch die Brunnengalerien verlaufen. Zudem ist bei der A9 in der Bauphase ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehme n. Demgegenüber sind bei der A9 gegenüber der A1a deutlich mehr Brunnen betroffen, die im Abstrom der Trasse liegen. Auch wenn die meisten Brunnen nach einer Fließzeit von mehr als 100 Tagen erreicht werden, besteht das Risiko eines Eintrages von Schadstoffen, welche bis in die Trinkwassergewinnung gelangen können. Bei A1a verbleibt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ lediglich als Hauszufahrt für das Wasser- werk und entfällt als Durchgangsstraße. Ebenso entfällt die Tankstelle. Somit verringern sich die Gesamtrisiken gegenüber der A9 deutlich. Die Risiken und aufwertenden Aspekte für die A9 und A1a sind in der Tabelle 19 zusammengefasst. Seite 94 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx Tabelle 19: Zusammenfassung der Risiken und aufwertenden Aspekte hinsichtlich Gewässer-/Trinkwasserschutz für die A1, A9 und A1a Alternative Risiken Aufwertende Aspekte A9 • höhere Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefährdungen durch längere Strecke • Deutlich mehr Brunnen sind be- troffen • Trassenverlauf liegt im Einzugs- gebiet nahezu der gesamten Ga- lerie Ost • keine vollständige Entwässerung des Trassenabschnittes am Mili- tärring • Randliche Lage der Trasse in Bezug auf die Brunnengalerie • Außerbetriebnahme einer geringeren Anzahl von Brunnen A1a • Trassenverlauf mittig durch die Brunnengalerie • Einfluss auf das Grundwasser durch Tiefgründungen • Geringeres Risiko durch Wegfall der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ sowie der Tankstelle • Geringere Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefährdungen durch kürzere ebenerdige Strecke • Deutlich weniger Brunnen sind be- troffen Aus fachgutachterlicher Sicht ist die Alternative A1a hinsichtlich Gewässer- und Trinkwas- serschutz gegenüber der A9 geringfügig besser zu bewerten. Seite 95 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx 13 VERWENDETE UNTERLAGEN 13.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen [1] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2022): Stadtbahn Süd für Rondorf und Mesche- nich, Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7, Köln 12.08.2022 [2] Zusammenstellung „Grundlagen Risikobewertung WWK Hochkirchen vom 12.01.2022“ [3] Email von N. Gerresheim, Berufsfeuerwehr Köln vom 21.08.2022 [4] Emails von L. Poyda, Kölner Verkehrsbetriebe AG vom 12.08.2020, 27.09.2022, 29.09.2022 [5] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, Alternativenvergleich im Raumkomplex A2, A9, A6 + D, Stellungnahme Geotechnik und Altlas- ten, Köln 08.12.2021 [6] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, Alternativenvergleich im Raumkomplex Ax, Stellungnahme Geotechnik und Altlasten für A1,- 3,5,7, Köln 30.09.2021 [7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Baugrundvorerkundung, Stadtbahn Ron- dorf – Meschenich, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung, Köln, 18.03.2021 [8] M&P Ingenieurgesellschaft mbH, Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (2020): Grund- wassermodell Rondorf Nordwest, Variantenuntersuchungen zur Seeverlegung / Verfüllung, Köln, 31.07.2020 [9] Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (2019): Grundwassermodell Wasserwerk Köln- Rondorf, Bewirtschaftung Brunnen während Umgest altung des Galgenbergsees, Leipzig 30.03.2019 [10] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Leistungsbeschreibung, Stadtbahn Ron- dorf-Meschenich, Vorerkundung gem. DIN 1990-2:2010-10, Köln, Februar 2020 [11] https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web [12] https://www.steb-koeln.de/starkregen [13] Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West- falen – Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier (Stand: 2022) [14] Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen, 16. November 1982 Seite 96 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx [15] https://www.stadt-koeln.de/artikel/06399/index.html 13.2 Planunterlagen [16] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1, A2, A5, A7, A9, Unterlagen bis Stand Juli 2022 [17] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1a, Stand Sep- tember 2022 [18] Planungs- und Vermessungsgesellschaft Ansperger mbH: Planunterlagen zur Heberanlage Ost, Juli 2019 [19] Ingenieurbüro Gohl GmbH: Entwurfsplanung, Erneuerung Brunnenleitung Köln-Rodenkirchen, März 2022. [20] RheinEnergie AG: Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, 1960 14 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS [21] DIN EN 15975-2: Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisen- management - Teil 2: Risikomanagement, 12-2013. [22] DVGW W 101 (A): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete - Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten, 03-2021. [23] DVGW W 1001 (M): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Krisenmanagement Honorarordnungen, 11-2020. [24] DVGW-Information Wasser Nr. 105: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanage- ment im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewin- nung, 01-2021. [25] DVGW: Grundsatzpapier zum Gewässerschutz, August 2008. [26] DIN 4049-3: Hydrologie, Teil 3: Begriffe zur quantitativen Hydrologie, 1994-10. [27] DWA: Arbeitsblatt DWA-A 138, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, April 2005. [28] GrwV: "Grundwasserverordnung vom 9.November 2010 ((BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist". - 09.11.2010. Seite 97 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx [29] Hölting, B. et. al (1995): Konzept zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberde- ckung, Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C63, Hannover, 1995. [30] LWG: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung vom 8. Juli 2016, zu- letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470), 8.Juli 2016. [31] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG - Wasserrahmenrichtlinie, 2003 [32] Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): Aktualisierung und Anpassung der LAWA- Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, 2019 [33] ÖPNVG NRW: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, 7. März 1995. [34] TrinkwV: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist". - 21.05.2001. [35] WHG: "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist". - 31.07.2009. [36] WRRL: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. [37] TWRL: Richtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung). [38] BWK-M8: 2009-09: Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksdichtungen. Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK). [39] Wilder, H; Schöbel, T. (2008): Leitfaden zur Schutzfunktionsbewertung der Grundwasserüber- deckung, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 8. Dezember 2008. [40] RiStWag, Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag [41] AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 905) [42] https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Grundwasser Seite 98 von 98 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 06.12.2022 M&P G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx [43] Baldauf, S; Tarnowski, C. (2005): Beurteilung des Langzeitverhaltens von Dichtungsbahnen aus PEHD auf der Grundlage von projektbezogenen Erfahrungen und Nachweisen, 21. Fach- tagung „Die sichere Deponie“ am 10./11. Februar in Würzburg -
Anlage 6.04 - A1a Schnitt 2
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Stadtbahntrasse Rad- und GehwegGeländeanschlussbzw. BöschungGeländeanschlussbzw. Böschung17,50Gleistrasse 4,20mRad und GehwegSeitenmastSO über GOK ≥1,0 MeterRegelquerschnitt 2 Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen1,002,002,002,50,501,00,50≥3,004,202,101,70,25 4,802,101,703,80,50≥3,0017,475,46HinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich Grafenberger Allee 29340237 DüsseldorfTel.: 0211. 61 02-01Fax: 0211. 61 02-199 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser: IngenieurgemeinschaftPlanstufe: ------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:XXXVorplanungStadtbahn SüdVerkehrsanlageLopesLopesGünther09.10.23 50VOVSN20020V09.01.231:50XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019Regelquerschnitt 2Alternative A1a XXXXXX Abschnitte A und B DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Ingenieurgesellschaft mbHLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de 09.10.2309.10.23 -
Anlage 13 - Stellungnahme Urheberrecht
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I. Sachverhalt Die Stadt Köln bereitet das Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsge- setz (PBefG) für die StadtBahn Süd vor. Die Stadtbahnlinie soll die Ortsteile Rondorf und Meschenich an das bisher in der Bonner Straße an der Haltestelle Arnoldshöhe endende Stadt- bahnnetz anschließen. Als Vorzugstrasse im nördlichen Bereich wird die Alternative A1 „Brü- cke“ vorgeschlagen, die den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk quert und nachfolgend auf der Westseite der Autobahn nach Süden geführt wird. Im Zentrum des Verteilerkreise s befindet sich seit 2008 das Kunstwerk „Standortmitte“ des Kölner Bildhauers Lutz Fritsch. Es handelt sich um eine 50 m hohe runde Stahlstele mit einem Durchmesser von 90 cm, die in der Farbe „Leuchtend Verkehrsrot, RAL 3020“ lackiert ist. Eine zweite baugleiche Stele ist am anderen Ende der A 555 in Bonn in gleicher Weise im dortigen Verteilerkreis aufgestellt. Beide Stelen gemeinsam markieren Anfang und Ende der ersten Au- tobahn Deutschlands und die Region Köln-Bonn als Standortmitte Europas. Durch den Bau der Stadtbahn verliert die Stele ihre bisherige Stellung als Solitär im Verteiler- kreises, indem das Brückenbauwerk der Stadtbahn an der Stele vorbeigeführt wird. II. Rechtliche Bewertung Das Urheberrecht des Künstlers Lutz Fritsch steht der Führung der StadtBahn Süd mittels eines Brückenbauwerkes über den Verteilerkreis nicht entgegen. Zwar unterfällt die Stele „Standortmitte“ dem Schutz des Urheberrechtes, sodass die Stadt Köln als Eigentümerin nicht nach Belieben mit der Skulptur verfahren darf. Die durch die Tras- senführung bedingte Änderung der Umgebung St ele, die für ihren künstlerischen Wert und Ausdruck bedeutend ist, ist eine Beeinträchtigung, die grundsätzlich Abwehrrechte gemäß § 14 UrhG und ein Zustimmungsbedürfnis nach § 39 UrhG auslösen kann. Anlage 13 - 2 - Der Urheberrechtsschutz ist jedoch an eine Interessenabwägung geknüpft, in der sich im hier vorliegenden konkreten Fall die mit dem Stadtbahn -Vorhaben verknüpften besonderen Ge- meinwohlinteressen durchsetzen. Der besondere Bedarf für dieses Verkehrsprojekt wird insbesondere dadurch dokumentiert, dass die Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich -Nord seit 2017 als vordringlicher Bedarf im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW enthalten ist und die Überlegungen zu dieser Verkehrs- anbindung innerhalb der Stadt Köln bereits seit dem Ratsbeschluss vom 14.05.1992 bekannt sind. Das Verkehrsinteresse gewinnt zusätzliches Gewicht durch die Verpflichtung zum Klima- schutz (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18). Gemäß § 5 des Landesklima- schutzgesetzes (KlSchG NRW) bilden die nationalen und internationalen Klimaschutzziele eine Leitlinie auch für Entscheidungen auf kommunaler Ebene, die es gerade auch im Verkehrssek- tor erfordern, die Wende hin zu klimaneutraler Mobilität zu erreichen. Dies bedingt ein leis- tungsstarkes und attraktives ÖPNV -Netz, für das die StadtBahn Süd in Köln ein wesentlicher Baustein ist. Unabhängig davon, dass sich die Trassenführung über den Verteilerkreis mittels eines Brü- ckenbauwerkes in der fachplanerischen Alternativenprüfung als vorzugswürdig herauskristal- lisiert hat, umfasst der Urheberrechtsschutz keine Pflicht zur Prüfung weniger einschneiden- der Planungsvarianten. Insofern kommt einem/einer betroffenen Künstler*in unter dem Ge- sichtspunkt des Urheberrechtsschutzes kein „Mitspracherecht“ zu. In öffentlich -rechtlicher und in zivilrechtlicher Hinsicht ist eine Zustimmung des Bildhauers Lutz Fritsch zur Planfeststellung und zur Trassenwahl nicht erforderlich, wenngleich die Zu- stimmung des Künstlers zu dem Projekt wünschenswert ist. Münster, den 08.02.2023 Hamm, den 08.02.2023 Dr. Anja Baars Markus Heinrich Rechtsanwältin I Partnerin Rechtsanwalt │ Partner -
Anlage 6.08 - A9 Lageplan 4
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3 Gärtnerei 4 308 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone II W I W I W II Plangleiche Querung der Trasse mit dem Geh- und Radweg (Z-Übergang) TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW Wasserschutzzone III Wasserschutzzone II R = 7000 R = 600 2+804.186 A = 109.545A = 109.545 2+784.186 R = ∞ R = ∞ 2+703.898 R = 7000 2+681.973 R = ∞R = ∞ 2+671.973 R = 7000R = 7000 2+650.047 R = ∞ R = ∞ 2+564.729 A = 111.355A = 111.355 2+544.729 R = 620 R = 620 2+299.596 A = 111.355 A = 111.355 2+279.596 R = ∞ A = 109.545R = ∞ R = ∞ 2+703.898 R = 7000R = 7000 2+681.973 R = ∞R = ∞ 2+671.973 R = 7000R = 7000 2+650.047 R = ∞ R = ∞ 2+564.729 A = 111.355A = 111.355 2+544.729 R = 620 R = 620 2+299.596 A = 111.355 A = 111.355 2+279.596 R = ∞ R = 600 2+804.186 A = 109.545 2+784.186 R = 600 2+804.973 A = 109.545A = 109.545 2+784.973 R = ∞ R = ∞ 2+704.615 R = 7000R = 7000 2+682.689 R = ∞R = ∞ 2+672.689 R = 7000R = 7000 2+650.763 R = ∞ R = ∞ 2+566.430 A = 111.355A = 111.355 2+546.430 R = 620 R = 620 2+301.297 A = 111.355 A = 111.355 2+281.297 R = ∞ -40.000 ‰ 188.730 m a = -1.600 L = 160.000 ra = 2000.000 91101A -40.000 ‰ 188.730 m+40.000 ‰ 193.739 m NW=60.830km 2+787.586 a = 0.399 L = 79.900 ra = 2000.000 91101A +40.000 ‰ 193.739 m+0.050 ‰ 776.574 m NW=53.080km 2+593.847 ve v=70 aq=0.630 u=0 r=600.000 A=109.545 lU=20.000 ve v=70 aq=0.054 u=0 r=7000.000 ve v=70 aq=0.054 u=0 r=7000.000 A=111.355 lU=20.000 ve v=70 aq=0.610 u=0 r=620.000 A=111.355 lU=20.000 r=600.000 u=0 aq=0.630 ve v=70lU=20.000 A=109.545r=7000.000 u=0 aq=0.054 ve v=70 r=7000.000 u=0 aq=0.054 ve v=70 lU=20.000 A=111.355 r=620.000 u=0 aq=0.610 ve v=70 lU=20.000 A=111.355 UEUA BEBABEBA UAUE UE UA BEBABEBA UAUE UE UA BEBABEBA UAUE UE UA Plangleiche Querung der Trasse mit dem Geh- und Radweg (Z-Übergang) Plangleiche Querung der Trasse mit dem Reitweg (Höhenbegrenzung) Querung Wasserleitung DN 1300 Querung Wasserleitung DN 500 Kanalanschluss 1353.000 m Z-Querung ADS Schotter Z-Querung ADS Schotter Brücke ohne SchO FF Stützmauer UE UEUA UA WSZ I 15x15 Meter Brunnen HO12.W Marienburg Rondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 3 Blatt 5 Xref P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative A9\xref_Planung_TeilD.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Stadt Köln - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTI BHE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV LP 1004 a P 28.07.2022 1000 Lageplan Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Vorzugsvariante Blatt 4/5 Amt 692 Amt 692/4 StadtBahn Süd Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 5 -
Anlage 6.17 - D2 Lageplan 4
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18 An der Brühler Straße Brühler Landstraße Brühler Landstraße Unter dem Kölnberg Bödingerstr. Bödingerstr. Am Kölnberg Alte Kölnstraße Am Rondorfer Pfad Bödingerstr. Meschenich Tennisplatz 380 kV Am Buchelrott 380 kV 10546164 10881 456 1125,005,0010,00 Evonik Leitung Evonik Leitung 36,0036,0072,0033,0033,0066,0024,0024,0048,00775142,00Amprion Leitung Amprion LeitungAmprion Leitung Amprion Leitung 4511Amprion Leitung 4215 TS 1276TS 1275VM 77 Nord-West-Ölleitung LeitungDN 710 1,506,001,857,311,700,752,002,503,503,503,502,502,502,50 Entsiegelung Bödinger Straße Darstellung der Entflechtungsstraßenachrichtlich (überholter Planungsstand) StadtbahnUnterquerung der FreileitungstrassenAmprionStadtbahnÜberquerung der MineralölleitungNWO StadtbahnÜberquerung der EthylenleitungEvonik 445485 2,044,004,963,503,503,503,50501,753,50 Anschluss an die geplanteRadtrasse von StraßenNRW aufder ehem. Brühler Landstraße 6+7006+6006+5006+4006+3006+2006+1006+0005+900 5+850.0005+900.0005+950.0006+000.0006+050.0006+100.0006+150.0006+200.0006+450.0006+500.0006+550.0006+600.0006+650.0006+700.000a = -0.076L = 34.800ra = 2000.000101A+7.000 ‰169.190 m+24.400 ‰89.672 mNW=58.498km 6+592.409a = -0.176L = 133.030ra = 12550.000101A+24.400 ‰89.672 m+35.000 ‰121.521 mNW=56.310km 6+502.737a = 0.441L = 84.000ra = 2000.000101A+35.000 ‰121.521 m-7.000 ‰271.462 mNW=52.056km 6+381.217a = -0.009L = 12.000ra = 2000.000101A-7.000 ‰271.462 m-1.000 ‰868.235 mNW=53.957km 6+109.755 6,7+48.114 Abschnitt E69.0 mGleiswechsel 132.2 mLeitungsschutzzone10.3 mLeitungsschutzzone Flächenversickerung 1346.5 mSchO1346.5 mSchotter 6+785.795 BÜ 6+107.843 NWO6+082.831 Amprion6+027.595 Amprion5+944.384 EvonikR = ∞6+758.455A = 139.75A = 139.75UAUE6+695.252R = 310R = 3106+145.958A = 139.75A = 139.75UEUA6+082.743A = 109.087A = 109.087UAUE6+054.812R = 425 lU=63.000A=139.7501:700 r=310.000u=90aq=0.631ve=70lU=63.000A=139.7501:700lU=28.000A=109.0871:700 R = ∞6+746.525A = 133.991A = 133.991UAUE6+689.367R = 314.1 R = 314.16+132.873A = 140.779A = 140.779UEUA6+069.776A = 108.643A = 108.643UAUE6+041.733R = 420.9 1:635A=133.991lU=57.159 ve=70aq=0.615u=90r=314.1001:701A=140.779lU=63.0971:701A=108.643lU=28.043D D 0,50 Bankett 3,00 Fahrbahn 0,50 Bankett 0,15 Böschung 1,50 Mulde 2,36 Böschung 0,30 Bankett 0,70 Kabeltrasse 7,30 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,30 Bankett 3,00 Böschung 1,50 Mulde 21,81 Gesamt 1,61 Böschung 1,00 Mulde 1,50 Bankett 8,00 Fahrbahn 1,75 Grünfläche 3,50 Geh- Radweg 1,50 Bankett 1,00 Mulde 1,99 Böschung 21,85 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_a_P_Abgabe 6.9..dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdXXXMNAPHEMNA27.08.202114.10.202116.09.202261VOVLP1004bP14.10.20211000LageplanAlternative D Vorzugsvariante (V4)Vorzugsvariante Blatt 4/4 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan 1234 -
Anlage 11 - Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen + Anlagen
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8 BERNARD Gruppe ZT GmbH Neue Weyerstraße 6 50676 Köln T +49 221 222825 0 • F +49 221 222825 20 info@bernard-gruppe.com Sitz der Gesellschaft: München Registergericht München HRB Nr. 239571 USt-IdNr.: DE261629121 Geschäftsführer: Jost H. Mazur Bank: Bank für Tirol und Vorarlberg Deutschland IBAN: DE09 7201 2300 0904 4396 00 BIC: BTVADE61XXX bernard-gruppe.com Beratende Ingenieure VBI Consulting Engineers TECHNISCHER BERICHT Datum: 08.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 Version: 1 Seitenanzahl: Autor: KuAa, PrTa, JiXa Auftraggeber: STADT KÖLN Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Projekt: Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Inhalt: Dokumentation Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Anlage 11 Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass dieser Stellungnahme ................................ ................................ ................................ ...... 3 2. Verkehrsumlegung Tagesverkehr und Spitzenstunden ................................ ............................... 3 2.1 Methodische Vorgehensweise ................................ ................................ ................................ .... 3 2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung im Tagesverkehr ................................ ................................ .. 3 2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung in den Spitzenstunden ................................ ......................... 4 3. Konzeptionelle Steuerung der LSA 0200 Verteilerkreis Süd ................................ ....................... 5 4. Analyse der Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Simulation ................................ .............................. 5 4.1 Morgenspitze ................................ ................................ ................................ .............................. 5 4.2 Morgenspitze mit Optimierung Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ................ 6 4.3 Abendspitze ................................ ................................ ................................ ................................ 6 4.4 Abendspitze mit Optimierung Verte ilerkreis Süd und Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich - Ebert-Straße ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 7 4.5 Kreisverkehrsplatz Kapellenstraße/Husarenstraße ................................ ................................ ..... 7 5. Fazit Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen ................................ ................................ .. 8 Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 3 von 8 1. Anlass dieser Stellungnahme Die Stadt Köln plant im Zuge des Ausbaus der Stadtbahnstrecken auch die Erweiterung von der Haltestelle Arnoldshöhe am Verteilerkreis Süd über Rondorf nach Meschenich. Im Zuge der Analysen werden verschiedene Alternativen untersucht, wie der Verteilerkreis Süd durch die Stadtbahn gequert wird. Wegen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die Wasserschutzzone wird basierend auf der Alternative A1 (Brücke) zusätzlich untersucht, ob diese Alternative funktionieren kann, wenn die Straße Im Wasserwerkswäldchen nicht mehr vom allgemeinen Kfz-Verkehr befahren wird. Um das Wasserwerk selbst zu erschließen, muss eine zumindest einseitige Anbindung über einen Betriebsweg weiterhin möglich sein. Dieser Betriebsweg kann bei entsprechender baulicher Ausgestaltung aber auch der Geh - und Radweg sein, welc her den Verteilerkreis mit Rondorf verbindet. Teile der heutigen Straße Im Wasserwerkswäldchen könnten dann zurückgebaut werden, um Eingriffe zu kompensieren. Für diesen Fall liegt dem Gutachter derzeit kein Lageplan vor. Zur Analyse des Falls wurde zunächst mit Hilfe der Verkehrsumlegung die Tages - und Spitzenstunden- belastungen für die Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen ermittelt. Im weiteren Verlauf wurde mit Hilfe der Mikrosimulation eine Analyse mit derselben inhaltlichen Tiefe wie bei de n anderen Alternativen durchgeführt, d. h. alle Knotenpunkte entlang der Militärringstraße wurden untersucht. 2. Verkehrsumlegung Tagesverkehr und Spitzenstunden 2.1 Methodische Vorgehensweise Alle Alternativen werden zunächst dahingehend untersucht, ob sie im Be reich des Verteilerkreises Süd eine ausreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen. Hierzu werden auf Basis des einheitlichen Prognosenullfalls 2030, der städtebaulichen Aufsiedlungen und zusätzliche infrastrukturelle Netzelemente beinhaltet, die Alternat iven zunächst im Umlegungsmodell abgebildet. Aufbauend auf den Tagesbelastungen werden die Belastungen ermittelt, die in den Spitzenstunden morgens und nachmittags zu erwarten sind. Durch die planfreie Querung der Stadtbahn in den betrachteten Alternativen sind im Bereich des Verteilerkreises im Netzmodell keine zusätzlichen Widerstände zu berücksichtigen. Die Straße Im Wasserwerkswäldchen wird im Modell für den allgemeinen Kfz -Verkehr gesperrt. Das Wasserwerk wird über Betriebswege im Verlauf der bisherigen Straße nach Norden und Süden angebunden. 2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung im Tagesverkehr Die Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Tagesverkehr sind in den folgenden Anlagen dargestellt: ▪ Anlage 2.2.1: Umlegungsplot Prognosenullfall (DTVw) großräumig ▪ Anlage 2.2.2: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) großräumig ▪ Anlage 2.2.3: Differenzplot „Planfall minus Nullfall“ großräumig ▪ Anlage 2.2.4: Umlegungsplot Prognosenullfall (DTVw) Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 4 von 8 ▪ Anlage 2.2.5: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) ▪ Anlage 2.2.6: Differenzplot „Planfall minus Nullfall“ ▪ Anlage 2.2.7: Differenzplot „Planfall Alternative A1 ohne minus mit Im Wasserwerkswäldchen“ Der großräumige Differenzplot zwischen Planfall und Nullfall zeigt die Auswirkungen durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen sowie durch erhöhte Widerstände an den Stadtbahnquerungen in Rondorf, die Verlager ung von Kfz -Fahrten auf die Stadtbahn und die Verlegung der Bödinger Straße südlich von Rondorf. Der Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen führt zu einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro Tag auf alternative Routen, z. B. über die Relationen Kapellenstraße → Brühler Landstraße oder Friedrich- Ebert-Straße → Zum Forstbotanischen Garten. Jedoch findet sich die Mehrbelastung durch den verlagerten Verkehr auf diesen Relatione n nicht komplett im Differenzplot wieder, da dort wiederum andere Verkehre a ufgrund erhöhter Widerstände durch zusätzliche Fahrzeuge auf andere , weiter entfernte Straßen verdrängt werden. Dieser Verlagerungseffekt setzt sich im Netzmodell ausgehend von der entfallenen Strecke nach außen hin fort. So ergibt sich die größte Mehrbela stung zwischen Planfall und Nullfall auf der Straße Zum Forstbotanischen Garten mit ca. +1.700 Kfz -Fahrten pro Tag. Die Belastung der Brühler Landstraße steigt nur geringfügig an. Die alleinigen Auswirkungen des Entfalls der Straße Im Wasserwerkswäldchen sind in der Anlage 2.2.7 dargestellt. Dabei wird der Planfall mit Stadtbahnführung in der Alternative und ohne die Straße dem Planfall mit Straße gegenübergestellt. Dabei bestehen Zunahmen auf der Kapellenstraße um bis zu +2.100 Kfz-Fahrten pro Tag und auf der Straße Zum Forstbotanischen Garten um bis zu +2.200 Kfz - Fahrten pro Tag. Zudem steigt die Belastung auf der BAB 555 südlich des AK Köln -West um ca. +1.700 Kfz-Fahrten pro Tag. Die Veränderungen der Verkehrsbelastungen im unmittelbaren Bereich des Verteilerkreis sind zwischen Null- und Planfall sehr gering (+/ -2 %) und bewegen sich damit innerhalb der werktäglichen Schwankungsbreite. 2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung in den Spitzenstunden Die Spitzenstundenbelastungen, welche die Grundlage für die Analyse der Leistungsfähigkeit darstellen, sind in den folgenden Anlagen enthalten: ▪ Anlage 2.3.1: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (Morgenspitze) ▪ Anlage 2.3.2: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (Abendspitze) In der Morgenspitze ist eine Lastrichtung von der Autobahn in Richtung Innenstadt über die Bonner Straße und die östliche Militärringstraße zu erkennen, was mit dem morgendlichen Berufsverkehr begründet werden kann. In der Abendspitze ist ein umgekehrter Effekt zu beobachten. Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 5 von 8 3. Konzeptionelle Steuerung der LSA 0200 Verteilerkreis Süd Für die Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen muss die bestehende LSA 0200 Verteilerkreis Süd nicht grundsätzlich umgeplant werden. Die LSA wird prinzipiell wie im Bestand gesteuert, außer dass an der Nordseite durch die Implementierung der Stadtbahn der Querschnitt etwas aufgeweitet ist. Der Knotenpunkt Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen wurde in Abstimmung mit der Stadt Köln für die Simulation ähnlich belassen wie heute, damit Ziel - und Quellverkehr zum Wasserwerk den durchgehenden Verkehrsablauf auf der Militärringstraße nicht beeinträchtigt. Detaillierte Lagepläne liegen hierzu aber noch nicht vor. 4. Analyse der Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Simulation Die Analyse der Leistungsfähigkeit erfolgt mit den zuvor beschriebenen Belastungen und der konzeptionell geplanten verkehrsabhängigen Steuerung. In di e Auswertung gehen die Knotenpunkte entlang der Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Zum Forstbotanischen Garten ein. Zusätzlich wird der Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße ausgewertet, da dieser Knoten hoch belast et ist und durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen zusätzlich Verkehr auf diesen Knoten verlagert wird. Der Knotenpunkt wird mit dem bisher vorgesehenen Ausbau simuliert, siehe nachfolgende Abbildung. Abbildung 1: Skizze Ausbau LSA 0201 Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße 4.1 Morgenspitze Das Ergebnis der Analyse zeigt die Anlage 4.1. Am Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße treten Qualitätsstufen zwischen A und D auf. Der Linksabbiegestrom aus Süden weist als einziger Strom die Qualitätsstufe D auf. Die Ströme werden angemessen abgewickelt, die mittleren Staulängen sind durchweg gering, die maximalen vertretbar. Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 6 von 8 Am Knotenpunkt Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen/Zufahrt P+R-Anlage werden alle Ströme mit Qualitätsstufe A abgewickelt. In Fahrtrichtung Osten kann ein maximaler Rückstau während der Rotzeit am benachbarten Verteilerkreis Süd entstehen, der jedoch unkritisch ist. Am Verteilerkreis Süd selbst werden alle Ströme mit den Qualitätsstufen A oder B abgewickelt. Es treten keine kritischen Rückstaulängen auf, der Verkehrsablauf ist gut. Am Knotenpunkt Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten werden alle Ströme ausreichend leistungsfähig abgewickelt. Der Linksabbieger aus Süden weist die Qualitätsstufe D und einzelne maximale Rückstaus mit einer Länge von ca. 210 m auf. Die mittlere Staulänge ist jedoch mit 35 m gering, so dass hieraus keine Probleme entstehen. Der Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße weist in den Hauptrichtungen (Nord/Süd) die Qualitätsstufen B und C auf, bei niedrigen mittleren Staulängen un d gemessen an der Belastung angemessenen maximalen Staulängen. Die östliche Zufahrt der Friedrich -Ebert-Straße wird leistungsfähig abgewickelt. In der westlichen Zufahrt, wo durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen ein höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist, wird die Verkehrsqualität mit der Stufe E bewertet, wobei die Sollbelastung nahezu abgewickelt wird. Di e mittlere Rückstaulänge mit 320 m und die maximale Rückstaulänge mit ca. 700 m sind jedoch sehr lang. 4.2 Morgenspitze mit Optimierung Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße Vor diesem Hintergrund werden am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße signaltechnische Maßnahmen untersucht. Das Simulationsergebnis mit Maßnahmen zeigt Anlage 4.2 für die Morgenspitze. Die westliche Zufahrt lässt sich durch eine Umverteilung von Freigabezeiten derart verbessern, dass die Qualitätsstufen C und D in der Zufahrt ermittelt werden. Die mittlere Staulänge sinkt von 320 m auf etwa 70 m, die maximale Staulänge von 700 m auf ca. 320 m. Für die übrigen Richtungen treten keine nennenswerten Verschlechterungen auf, so dass signaltechnische Maßnahmen auf dem zu Grunde gelegten Ausbau mit den ermittelten Prognosebelastungen hinreichend sind. Auch am Knotenpunkt Militärringstraße/ Zum Forstbotanischen Garten hat diese Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf das Ergebnis der Qualitätsstufen. 4.3 Abendspitze Für die Abendspitze wurde die konzeptionelle Steuerung analog zur Morgenspitze mit den Prognosebelastungen der Abendspitze untersucht, die Ergebnisse zeigt Anlage 4.3. Der Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße weist durchweg Qualitätsstufen von C oder besser auf. Es treten keine übermäßigen Staulängen auf, der Knoten wird leistungsfähig betrieben. Wie bereits in der Morgenspitze, weist der Knotenpunkte Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen eine sehr gute Verkehrsqualität mit Stufe A in allen Strömen auf. Die Rückstausituation bei Rot am Verteilerkreis ist ebenfalls vergleichbar zur Morgenspitze. Der Verkehrsablauf ist ohne Probleme. Am Verteilerkreis Süd werden die nördliche, südliche und westliche Zufahrt mit der Qualitätsstufe B bewertet. In der östlichen Zufahrt, welches abends die Lastrichtung ist, wird die Stufe E ermittelt, vergleichbar zum Bestand. Ohne Anpassung der Steuerung reicht in dieser Zufahrt der mittlere Rückstau Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 7 von 8 nicht bis zur Feuerwehrausfahrt und der maximale Rückstau bis über die Feuerwehrausfahrt, aber nicht bis zum Schillingsrotter Weg. Dies Situation ist grundsätzlich als vertretbar einzustufen, es wird jedoch eine Optimierung untersucht, siehe Abschnitt 4.3. Am Knotenpunkt Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten werden alle Ströme mit mindestens Qualitätsstufe C oder besser abgewickelt. Es treten keine kritischen Rückstaulängen auf. Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße weisen in der nördlichen, östlichen und südlichen Zufahrt die Ströme Gerade/Rechts jeweils die Qualitätsstufe B auf und die Linksabbieger die Qualitätsstufe C. In der westlichen Zufahrt, in der der Me hrverkehr durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen auftritt, wird abends auch die Qualitätsstufe E ermittelt. Auch wenn die Belastung etwas geringer ist und die Sollbelastung abgewickelt wird, sind mittlere Wartezeiten und Rückstaulängen lang. 4.4 Abendspitze mit Optimierung Verteilerkreis Süd und Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich- Ebert-Straße Für den Verteilerkreis Süd wird untersucht, ob die östliche Zufahrt eine höhere Freigabezeit erhalten kann, ohne dass dies allzu starke Auswirkungen auf di e übrigen Ströme hat. Darüber hinaus werden signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße vorgenommen, um den Verkehrsablauf in der westlichen Zufahrt zu verbessern. In der Anlage 4.3 ist das Ergebnis dargestellt. Die Analyse zeigt für den Verteilerkreis Süd , dass die östliche Zufahrt in der Abendspitze auf die Qualitätsstufe C verbessert werden kann. Die mittlere Rückstaulänge sing von ca. 130 m auf 50 m, die maximale Rückstaulänge sinkt von 350 m auf 185 m. In der Bonner Straße wird die Qualitätsstufe B an der Grenze zu C ermittelt. Die mittlere Staulänge steigt aber nur gering, so dass dies weiterhin vertretbar ist. Die Zufahrten West und Süd weisen nach wie vor die Qualitätsstufe B auf. Die Optimierung der östlichen Zufahrt in der Abendspitze ist demnach in dieser Alternative grundsätzlich möglich. Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße kann die westliche Zufahrt bis auf Qualitätsstufe C verbessert werden. Dabei werden in der nördl ichen und östlichen Zufahrt eine Verschlechterung der Qualitätsstufe von B auf C in Kauf genommen. Es reichen demnach in der Abendspitze ebenfalls signaltechnische Optimierungen bei dem unterstellten Ausbau und den ermittelten Prognosebelastungen aus. Auf den Knoten Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten hat die Maßnahme keine negativen Auswirkungen. 4.5 Kreisverkehrsplatz Kapellenstraße/Husarenstraße Durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen verlagert sich der Verkehr nach Osten und Westen in Bezug auf das Rondorfer Stadtgebiet. Im Westen erfolgt der Bau eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Kapellenstraße/Husarenstraße, dessen südlicher Ast die Verbindung zur Entflechtungs - straße sein wird. In den Anlagen 4.5 (Morgenspitze) und 4.6 (Abends pitze) sind Ergebnisse zu Nachweisen der Leistungsfähigkeit dargestellt, um die Auswirkungen der erhöhten Belastungen an diesem Knotenpunkt zu betrachten. Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022 Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 8 von 8 Bei der Berechnung wurden die ermittelten Prognosebelastungen für 2030 angesetzt, eine SV-Anteil von 10 % (sichere Seite) und in jeder Zufahrt 200 Fußgänger/Radfahrer an den Furten angesetzt. Sowohl in der Morgen - als auch in der Abendspitze werden alle Zufahrten mit der Qualitätsstufe A bewertet, es gibt noch erhebliche Kapazitätsreserven in jeder Zufahrt. 5. Fazit Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen Die vorgenannten Analysen verdeutlichen, dass der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Verkehr an den übrigen Knotenpunkten der Militärringstraße zu Belastungen führt, die angemessen abgewickelt werden können. Für die Abendspitze wird eine Optimierung der östlichen Zufahrt am Verteilerkreis Süd empfohlen, um die Verlustzeiten und die Staulängen zu reduzieren. Dies soll maßvoll umgesetzt werden, damit die übrigen Zufahrten weiterhin mit angemessener Verkehrsqualität betrieben werden können. Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße ist neben der vorgesehenen straßenbaulichen Ertüchtigung der Hauptrichtungen auch eine signaltechnische Optimierung erforderlich, um die Prognosebelastungen in diesem Szenario angemessen abwickeln zu können. Zusätzliche Ausbaumaßnahmen der Nebenrichtungen sind jedoch unter den prognostizierten Belastungen nicht notwendig. Bernard Gruppe ZT GmbH Dipl.-Ing. Axel Küßner Verkehrstechnik Anlagen: 23 Seiten Streckenbelastungen großräumig - Nullfall (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 29.09.2021 NF_STB_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.1 Streckenbelastungen großräumig - Planfall Alternative 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 25.05.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.2 Differenzplot großräumig - "Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 25.05.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.3 29000 2200 24200 19400 18200 55400 55400 33800 34100 32000 33900 27000 32000 28500 6000 6000 Streckenbelastungen - Nullfall 2030 (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h] B earb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 05.07.2021 NF_STB_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.4 29200 1800 25200 17500 17700 56200 56200 33100 33900 32400 33700 26400 32400 28200100S treckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.5 200 -300 900 -1900 -500 800 800 -700 -200 400 -200 -600 400 -300-5900D ifferenzplot - "Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.6 -700 1700 500 500 700 200 -100 -100 -100 -100 -100 -300 800 1000 100 -500 700 2200 -500 500 2200 1100 -200 500 -100 900 2100 400 100 -300 2100 -300 2200 100 1800 1700 1200 -1300 1800 200 100 400 200 2000 300 300 200 100 100 100 -500 -600 400 300 -3000 -5200 -5900 200 200 -200 100 400 -200 -200 -300 Differenzplot großräumig - "Planfall Alternative A1 ohne minus mit Im Wasserwerkswäldchen" - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.7 2510 150 1690 390 640 550 570 2510 1840 1840 2510 2750 2310 1380 1070 2440 1040 910 1070 1380 196010 10St reckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Morgenspitzenstunde [Kfz/h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022 PF STB A1 oIWww MO (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.3.1 1440 250 2370 490 510 510 490 1440 2610 2610 1440 1680 2860 890 1480 2270 550 1140 1480 890 268010 10St reckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Abendspitzenstunde [Kfz/h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022 PF STB A1 oIWww AB (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.8 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd KP LSA 0208 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK Militärringstr. West 1 LA = 271 255 16 76 37 C Militärringstr. West 2 GF " 165 170 16 76 31 B Militärringstr. West 3 RA ? 9 10 1 43 2 A Brühler Str. Süd 4 LA : 25 25 16 100 57 D Brühler Str. Süd 5 GF # 688 684 16 100 28 B Brühler Str. Süd 6 RA ; 260 259 5 97 17 A Militärringstr. Ost 7 LA > 69 68 10 61 29 B Militärringstr. Ost 8 GF ! 284 293 10 61 34 B Militärringstr. Ost 9 RA < 198 200 4 59 9 A Brühler Str. Nord 10 LA 9 143 147 15 65 44 C Brühler Str. Nord 11 GF $ 288 291 15 65 22 B Brühler Str. Nord 12 RA 8 251 249 12 71 12 A KP VFK Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militäringstr. West 1 LA = 178 176 1 56 5 A Militäringstr. West 2 GF " 390 402 0 40 3 A Militäringstr. West 3 RA ? 0 0 0 44 4 A Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 1 10 A Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 5 4 0 4 4 A Militärringstr. Ost 7 LA > 1 1 0 1 4 A Militärringstr. Ost 8 GF ! 551 559 0 0 1 A Militärringstr. Ost 9 RA < 89 81 0 0 1 A Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSV Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Richtung Richtung Brühler Landstr./Militärringstr. Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. QSV Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. KP LSA 0200 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 380 386 9 65 21 B Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 21 20 9 65 22 B A555 Süd - SG 2 6 RA ; 1.312 1.312 20 89 21 B A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 1.193 1.204 0 22 2 A Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.074 1.076 26 118 33 B Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 917 934 24 93 27 B Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 1.050 1.050 0 27 1 A 0 Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 1.584 1.606 1 33 1 A Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 253 251 1 27 5 A Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 353 374 1 38 2 A Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 996 996 1 15 2 A Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.400 1.397 10 77 6 A KP LSA 0299 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West 2 GF " 738 740 20 173 29 B MiIitärringstr. West 3 RA ? 644 659 18 172 23 B Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 439 448 34 209 52 D Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 585 563 8 144 13 A Miilitärringstr. Ost 7 LA > 295 301 14 55 42 C Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 597 592 14 55 15 A Richtung Verteilerkreis Süd Verlust- zeit QSV Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Verkehrs- stärke Staulänge Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. KP LSA 0201 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 386 370 317 703 165 E Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 332 319 317 703 153 E Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 73 69 317 703 148 E Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 75 70 5 37 49 C Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 559 558 19 81 33 B Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 65 66 19 81 32 B Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 58 57 16 87 44 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 122 119 16 87 36 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 100 105 16 87 34 B Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 155 158 12 68 48 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 637 654 23 108 32 B Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 152 154 23 108 38 C Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd KP LSA 0208 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK Militärringstr. West 1 LA = 271 256 16 74 37 C Militärringstr. West 2 GF " 165 170 16 74 32 B Militärringstr. West 3 RA ? 9 10 1 51 3 A Brühler Str. Süd 4 LA : 25 24 16 109 55 D Brühler Str. Süd 5 GF # 688 669 16 109 29 B Brühler Str. Süd 6 RA ; 260 263 7 103 17 A Militärringstr. Ost 7 LA > 69 68 10 61 28 B Militärringstr. Ost 8 GF ! 284 293 10 61 33 B Militärringstr. Ost 9 RA < 198 202 5 59 9 A Brühler Str. Nord 10 LA 9 143 147 15 69 45 C Brühler Str. Nord 11 GF $ 288 291 15 69 22 B Brühler Str. Nord 12 RA 8 251 249 12 74 13 A KP VFK Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militäringstr. West 1 LA = 178 181 1 59 5 A Militäringstr. West 2 GF " 390 401 0 49 3 A Militäringstr. West 3 RA ? 0 0 0 50 2 A Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 5 4 0 3 6 A Militärringstr. Ost 7 LA > 1 1 0 0 2 A Militärringstr. Ost 8 GF ! 551 560 0 0 1 A Militärringstr. Ost 9 RA < 89 81 0 0 1 A Richtung Brühler Landstr./Militärringstr. Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. QSV Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSV Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Richtung Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. KP LSA 0200 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 380 386 10 65 22 B Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 21 20 10 65 26 B A555 Süd - SG 2 6 RA ; 1.312 1.313 20 98 21 B A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 1.193 1.204 0 6 2 A Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.074 1.078 25 121 32 B Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 917 935 22 92 25 B Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 1.050 1.052 0 24 0 A 0 Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 1.584 1.607 2 36 1 A Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 253 252 1 28 5 A Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 353 374 1 32 2 A Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 996 996 1 17 2 A Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.400 1.397 10 77 6 A KP LSA 0299 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West 2 GF " 738 740 20 149 29 B MiIitärringstr. West 3 RA ? 644 659 17 148 24 B Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 439 448 31 154 49 C Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 585 576 6 123 11 A Miilitärringstr. Ost 7 LA > 295 301 14 55 42 C Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 597 592 14 55 15 A Richtung Verteilerkreis Süd Verlust- zeit QSV Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Verkehrs- stärke Staulänge Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. KP LSA 0201 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 386 383 67 316 55 D Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 332 332 67 316 46 C Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 73 71 67 316 45 C Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 75 70 4 33 43 C Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 559 555 20 77 35 B Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 65 66 20 77 36 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 58 57 15 83 40 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 122 120 15 83 35 B Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 100 106 15 83 34 B Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 155 159 11 58 45 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 637 650 25 107 36 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 152 153 25 107 37 C Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw. Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd KP LSA 0208 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK Militärringstr. West 1 LA = 291 278 23 97 48 C Militärringstr. West 2 GF " 197 207 23 97 40 C Militärringstr. West 3 RA ? 8 9 4 83 6 A Brühler Str. Süd 4 LA : 19 17 8 75 50 C Brühler Str. Süd 5 GF # 487 502 8 75 25 B Brühler Str. Süd 6 RA ; 85 85 1 72 14 A Militärringstr. Ost 7 LA > 66 66 15 78 41 C Militärringstr. Ost 8 GF ! 270 280 15 78 46 C Militärringstr. Ost 9 RA < 171 174 8 75 14 B Brühler Str. Nord 10 LA 9 203 203 22 93 44 C Brühler Str. Nord 11 GF $ 450 449 22 93 20 A Brühler Str. Nord 12 RA 8 316 308 20 99 15 A KP VFK Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militäringstr. West 1 LA = 0 0 0 0 0 A Militäringstr. West 2 GF " 485 500 1 59 5 A Militäringstr. West 3 RA ? 0 1 1 54 2 A Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 7 6 0 5 6 A Militärringstr. Ost 7 LA > 2 2 0 3 5 A Militärringstr. Ost 8 GF ! 507 513 0 0 1 A Militärringstr. Ost 9 RA < 0 0 0 0 0 A Richtung Brühler Landstr./Militärringstr. Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. QSV Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSV Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Richtung Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. KP LSA 0200 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 471 478 16 66 28 B Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 27 25 16 66 29 B A555 Süd - SG 2 6 RA ; 739 737 13 63 23 B A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 701 716 0 0 1 A Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.479 1.461 133 347 82 E Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 1.150 1.152 38 103 32 B Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 560 548 0 19 0 A 0 Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 2.210 2.211 5 54 2 A Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 245 247 1 20 5 A Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 290 294 1 33 3 A Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 507 498 1 14 2 A Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.716 1.709 14 77 8 A KP LSA 0299 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West 2 GF " 534 547 1 67 31 B MiIitärringstr. West 3 RA ? 354 361 1 67 36 C Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 373 368 29 121 49 C Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 501 491 6 97 7 A Miilitärringstr. Ost 7 LA > 456 465 21 79 41 C Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 997 989 21 79 15 A Richtung Verteilerkreis Süd Verlust- zeit QSV Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Verkehrs- stärke Staulänge Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. KP LSA 0201 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 282 268 209 501 183 E Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 277 267 209 501 133 E Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 71 71 209 501 131 E Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 149 148 10 53 42 C Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 521 513 13 68 27 B Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 44 44 13 68 25 B Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 40 39 20 101 46 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 228 230 20 101 35 B Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 79 82 20 101 33 B Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 84 83 5 37 40 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 474 481 19 90 29 B Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 262 266 19 90 31 B Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd KP LSA 0208 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK Militärringstr. West 1 LA = 291 278 23 97 48 C Militärringstr. West 2 GF " 197 207 23 97 40 C Militärringstr. West 3 RA ? 8 9 4 83 7 A Brühler Str. Süd 4 LA : 19 17 11 80 46 C Brühler Str. Süd 5 GF # 487 502 11 80 34 B Brühler Str. Süd 6 RA ; 85 85 2 75 20 A Militärringstr. Ost 7 LA > 66 67 14 80 41 C Militärringstr. Ost 8 GF ! 270 281 14 80 46 C Militärringstr. Ost 9 RA < 171 175 8 77 14 B Brühler Str. Nord 10 LA 9 203 203 22 94 44 C Brühler Str. Nord 11 GF $ 450 449 22 94 20 A Brühler Str. Nord 12 RA 8 316 308 20 100 15 A KP VFK Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militäringstr. West 1 LA = 0 0 0 0 0 A Militäringstr. West 2 GF " 485 499 2 67 6 A Militäringstr. West 3 RA ? 0 1 2 62 1 A Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 7 6 0 5 7 A Militärringstr. Ost 7 LA > 2 2 0 1 4 A Militärringstr. Ost 8 GF ! 507 516 0 0 1 A Militärringstr. Ost 9 RA < 0 0 0 0 0 A Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSV Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Richtung Richtung Brühler Landstr./Militärringstr. Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. QSV Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. KP LSA 0200 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 471 478 18 67 31 B Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 27 25 18 67 32 B A555 Süd - SG 2 6 RA ; 739 741 16 68 28 B A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 701 716 0 0 1 A Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.479 1.467 48 185 37 C Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 1.150 1.158 42 103 35 B Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 560 552 0 11 0 A 0 Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 2.210 2.215 5 56 2 A Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 245 247 1 19 5 A Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 290 296 1 37 3 A Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 507 501 1 16 3 A Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.716 1.710 12 76 6 A KP LSA 0299 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Militärringstr. West 2 GF " 534 548 1 68 31 B MiIitärringstr. West 3 RA ? 354 360 1 64 37 C Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 373 371 28 127 49 C Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 501 499 5 112 7 A Miilitärringstr. Ost 7 LA > 456 465 21 79 41 C Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 997 989 21 79 15 A Richtung Verteilerkreis Süd Verlust- zeit QSV Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Verkehrs- stärke Staulänge Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. KP LSA 0201 Soll Ist mittl. max. Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 282 278 27 139 37 C Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 277 276 27 139 30 B Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 71 74 27 139 28 B Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 149 148 10 53 42 C Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 521 517 15 71 30 B Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 44 44 15 71 29 B Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 40 39 23 118 48 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 228 227 23 118 39 C Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 79 82 23 118 39 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 84 83 5 39 44 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 474 488 26 101 36 C Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 262 267 26 101 43 C Richtung Verkehrs- stärke Staulänge Verlust- zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw. Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Knotenpunkt: V erkehrsdaten: Datum: 2030 Planung Uhrzeit: Morgen Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Qualitätsstufe: D 2 Knotenverkehrsstärke: 1304 Fz/h 2 1434 Pkw-E/h Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,1 Fahrzeuge Pkw-E / Fz Verkehrsstärke Verkehrsstärke Grundkapazität Abminderungs- Kapazität Zufahrt Zufahrt in der Zufahrt im Kreis faktor Fußgänger qZi fPE,Zi qPE,Zi qPE,Ki GPE,i ff,i CPE,i [Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] 1 285 1,100 314 132 1118 0,932 1042 2 466 1,100 513 303 969 0,940 911 3 374 1,100 411 418 872 0,947 825 4 179 1,100 197 520 788 0,954 751 Qualitäts- Zufahrt stufe QSV 1 A 2 A 3 A 4 A A 1 2 3 4 585 nicht ausgelastet 397 nicht ausgelastet 309 nicht ausgelastet 143 nicht ausgelastet 683 504 7,1 erreichbare Qualitätsstufe QSVges Beurteilung der Ausfahrten Ausfahrt Verkehrsstärke [Pkw-E/h] 947 662 5,4 750 376 9,5 828 362 9,9 Ci Ri tW,i [Fz/h] [Fz/h] [s] Beurteilung eines Kreisverkehrs, 4 Arme Kapellenstr./Husarenstr./Sammelstr. 6 Kapazitäten der Zufahrten Zufahrt Beurteilung der Verkehrsqualität Kapazität Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Bearbeitet: JiXa Datum: 08.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\HBS2015_Kapellenstr._Husarenstr._MO.xls Anlage 4.5 Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd Knotenpunkt: V erkehrsdaten: Datum: 2030 Planung Uhrzeit: Abend Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s Qualitätsstufe: D 2 Knotenverkehrsstärke: 1145 Fz/h 2 1260 Pkw-E/h Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,1 Fahrzeuge Pkw-E / Fz Verkehrsstärke Verkehrsstärke Grundkapazität Abminderungs- Kapazität Zufahrt Zufahrt in der Zufahrt im Kreis faktor Fußgänger qZi fPE,Zi qPE,Zi qPE,Ki GPE,i ff,i CPE,i [Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h] 1 420 1,100 462 156 1096 0,933 1023 2 279 1,100 307 429 863 0,947 817 3 304 1,100 334 246 1017 0,937 953 4 142 1,100 156 425 866 0,947 820 Qualitäts- Zufahrt stufe QSV 1 A 2 A 3 A 4 A A 1 2 3 4 Beurteilung eines Kreisverkehrs, 4 Arme Kapellenstr./Husarenstr./Sammelstr. 6 Kapazitäten der Zufahrten Zufahrt Beurteilung der Verkehrsqualität Kapazität Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Ci Ri tW,i [Fz/h] [Fz/h] [s] 930 510 7,0 867 563 6,4 743 464 7,8 746 604 6,0 erreichbare Qualitätsstufe QSVges Beurteilung der Ausfahrten Ausfahrt Verkehrsstärke [Pkw-E/h] 425 nicht ausgelastet 490 nicht ausgelastet 156 nicht ausgelastet 189 nicht ausgelastet Bearbeitet: JiXa Datum: 08.06.2022 Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\HBS2015_Kapellenstr._Husarenstr._AB.xls Anlage 4.6 80 110 110 80 30 50 1410 1400 50 40 10 10 1990 30 2000 3410 190 240 510 3490 510 4070 1300 2830 1940 1030 150 40 20 30 10 40 80 150 20 80 150 30 890 30 190 190 50 20 10 310 1120 170 120 60 Spinne Kapellenstraße FR Westen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.1.1 90 90 50 50 90 270 280 290 340 490 1660 1650 50 80 60 10 10 30 1250 1260 2920 360 440 1350 530 2940 1360 4370 1510 2680 2150 740 220 150 130 220 40 50 10 140 550 30 320 70 120 310 530 110 260 360 60 30 20 10 240 1000 110 60 Spinne Kapellenstraße FR Osten - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022 PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.1.2 10 120 120 10 30 50 770 760 30 10 1420 30 1430 2200 190 240 510 2270 510 2860 720 1850 1020 260 50 40 20 30 10 40 80 160 20 80 150 30 840 30 190 190 60 20 10 220 890 100 50 20 Spinne Kapellenstraße FR Westen - Planfall Alternative A1 mit Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022 PF_STB_A1_mIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.2.1 20 20 50 50 20 270 280 290 350 490 1110 1100 40 50 40 10 30 860 870 1980 360 380 1290 530 2000 1290 3370 1010 1840 1330 330 180 160 130 230 40 50 10 10 150 550 40 250 70 120 250 520 110 260 360 70 10 30 20 10 190 850 70 40 Spinne Kapellenstraße FR Osten - Planfall Alternative A1 mit Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h] Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022 PF_STB_A1_mIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.2.2 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 3065/2022 Stand: 06.10.2025 Sachstandsbericht StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauabschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voran- zutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf um- gesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis ein- schließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststel- lungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteili- gung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschät- zung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasser- werkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vor- gelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu berücksichtigen. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, sowie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Status in Bearbeitung 2 erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2024 Zu Punkt a.: Die beschlossene Vorzugstrasse des 1. Bauabschnittes wird weiter geplant und befindet sich in der Entwurfsplanung. Auf den Neubau des entfallenden Teilstücks der Bödin- ger Straße zwischen der neuen Entflechtungsstraße und der Straße Am Kölnberg wird ent- sprechend des zugehörigen Ratsbeschlusses verzichtet (Vorlagen-Nr.: 0440/2024). Zu Punkt b.: Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur „Festlegung des vorläufigen End- haltepunktes in Meschenich“ (Vorlagen-Nr.: 2742/2024) in die Politik gegeben. In dieser wird von der Verwaltung empfohlen, die Planung der StadtBahn Süd auf der Brühler Landstraße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ vorläufig zu beenden und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen, da für die Lini- enführung über die Ortsdurchfahrt Meschenich keine Lösung gefunden werden konnte. Zu Punkt c.: Bei den am Knoten kreuzenden Straßen „Am Forstbotanischen Garten“ (L300) und „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) handelt es sich um Landesstraßen; die Straßenbaulast liegt damit beim Land NRW. Die schriftliche Zustimmung seitens Straßen.NRW zur Übertra- gung des Vorhabens auf kommunale Ebene ist mit Schreiben vom 09.10.2023 erfolgt. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten zur zeitnahen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen an diesem Knotenpunkt. Zu Punkt d. und e.: Der Sachstand zur beschlossenen Brückenvariante wird der Politik mit Sachstandsbericht zu der Vorlage 3114/2023 zur Kenntnis gegeben. 2025 Zu Punkt a und b.: Die beschlossene Vorzugstrasse wird bis zur vorläufige Stadtbahnendhal- testelle auf der Brühler Landstraße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ weiter geplant und befindet sich in der Entwurfsplanung. Zu Punkt c.: Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit Straßen.NRW zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen an diesem Knotenpunkt. Zu Punkt d. und e.: Die beschlossene Brückenvariante wird weiter geplant und befindet sich in der Entwurfsplanung. Nächste Schritte: 2024 Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll bis Ende 2025 fertiggestellt werden. Im An- schluss wird ein Ratsbeschluss angestrebt, woraufhin in 2026 die Einreichung der Genehmi- gungsplanung und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen soll. 2025 Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll in 2026 fertiggestellt und ein weiterer Ratsbe- schluss eingeholt werden. Anschließend wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 01.12.2026 -
Anlage 18 - Beantwortung der Fragen aus dem Verkehrsausschuss 07.03.2023
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Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Beantwortung der Fragen aus der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 zur StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (Vorlagen-Nr.: 3065/2022) im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 (AN/0380/2023) RM Wahlen möchte wissen, ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen baulich überhaupt noch genutzt werden könne, wenn dort die Gleise gebaut werden würden. Antwort: Die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird zwangsweise von der geplanten Stadtbahntrasse gequert, da die Stadtbahn von der östlichen auf die westliche Seite der Straße gelangen muss, um das Neubaugebiet erschließen zu können. Durch die sehr engen Kurvenradien der Straße, wäre es zudem erforderlich, die Straße in großen Bereichen neu zu bauen, da die Stadtbahn diese engen Radien nicht befahren kann und somit der südliche Straßenabschnitt in der WSZ II von der Stadtbahn gequert werden muss (siehe Abb. 1). Im Ergebnis ist die vorhandene Straße nach Bau der Stadtbahntrasse in großen Teilen nicht mehr nutzbar und ein Neubau ist gutachterlich ausgeschlossen. Planausschnitt zur Erläuterung: Abbildung 1: Überschneidungspunkt zwischen Vorzugstrasse und Straße Im Wasserwerkswäldchen Rondorf A4 Wasserwerk Anlage 18 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau RM De Bellis-Olinger fragt, welche Auswirkungen eine Sperrung der Straße auf den B-Plan haben werde und bittet um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Weiterhin verweist sie auf den am 29.01.2019 beschlossenen AN/1418/2018, nach dem die Straße Im Wasserwerkswäldchen ertüchtigt werden soll. Dieser Beschluss müsse nach ihrer Ansicht nun aufgehoben werden. Antwort: Das für das Bebauungsplanverfahren Rondorf Nord-West zuständige Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Entscheidung über die geplante Vorzugstrasse der Stadtbahn mit der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen` unmittelbaren Einfluss auf die Planung des B-Planes und die zu erstellenden Gutachten zum Verkehr und Lärm hat. Die aktuell ausgearbeitete Bebauungsplanung und die vorgenannten Fachgutachten wurden auf Grundlage der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn einschließlich der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen` für den motorisierten Durchgangsverkehr ausgearbeitet. Bei Umsetzung der Planung (einschließlich der Sperrung der Straße) würde sich dies gemäß Lärmgutachten in Teilen des Bebauungsplangebietes positiv auf die erforderlichen Lärmfestsetzungen auswirken. Bezüglich der Verkehrsbelastung hätte dies eine geringe Verlagerung des Verkehrs zur Folge. Auf der einen Seite wäre dann im Bereich des nördlichen Knotenpunkts Weißdornweg / Planstraße 3 mit weniger Verkehr und auf der anderen Seite im Bereich des südlichen Knotenpunkts Husarenstraße / Kapellenstraße mit mehr Verkehr zu rechnen. Da mit der Offenlage des Bebauungsplanes noch vor der Sommerpause 2023 begonnen werden soll, ist die politische Beratung und Entscheidung über die Vorzugstrasse (einschließlich der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen`) zeitnah erforderlich, damit der Zeitplan eingehalten werden kann. Wird der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt, sind in der Folge die maßgeblichen Fachgutachten anzupassen und der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend zu ändern. Die geplante Offenlage des Bebauungsplanes würde sich entsprechend zeitlich verzögern. RM Lorenz bittet um Prüfung und Mitteilung, welche Kosten die Forderung der Bezirksvertretung – parallel zur laufenden Planung eine Machbarkeitsstudie zur Kurztunnelvariante in Auftrag zu geben – verursachen werde. Antwort: Nach Rücksprache mit dem Planer und Gutachter würde sich der Kostenaufwand für eine erste qualitative Beurteilung des kurzen Tunnels in Summe zwischen 10.000,- und 20.000,- Euro bewegen. Diese Beurteilung prüft den kurzen Tunnel Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau lediglich überschlägig in der Bearbeitungstiefe des Fachbeitrages in Hinblick auf das Ausschlusskriterium der bisher untersuchten Unterfahrung. Um die generelle Genehmigungsfähigkeit zu bewerten, ist eine vollständige Machbarkeitsuntersuchung auszuarbeiten. Die Kosten für eine tiefgreifende Untersuchung wurden von der Verwaltung anhand der bereits beauftragten Planungen ermittelt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass nicht die vollständige Vorplanung erarbeitet werden muss, sondern nur die notwendigen, um eine Aussage in Form einer Machbarkeitsstudie zu erhalten. Für diese Machbarkeitsstudie ist mindestens eine Planung des Generalplaners, eine Bewertung des Umwelteingriffes und eine Bewertung des Eingriffes in das Grundwasser notwendig. In der Summe wäre daher von Kosten in Höhe von 150.000,- bis 200.000,- Euro auszugehen. SE Dr. Klusemann erinnert an einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung zur Kurztunnelvariante aus 2011 und fragt, warum dieser in die Begutachtung seiner Zeit nicht eingeflossen sei. Der Boden des Verteilerkreises sei beim damaligen Bau im letzten Jahrhundert aufgeschüttet worden und es sei bis jetzt nicht klar, wie die Bodenverhältnisse dort aussehen. Vielleicht sei diese Variante doch möglich. Antwort: Als Teil der Vorplanung wurden im Zuge anderer Alternativen ähnliche Tunnel geplant und bewertet. Da diese Planungen jedoch bereits vor der Überprüfung der Trinkwassergefährdung Nachteile aufwiesen, wurden diese Varianten nicht weiter verfolgt. Diese Nachteile waren durch die entsprechende Trassierung beispielsweise zu enge Kurvenradien, Überplanung der P+R-Anlage Arnoldshöhe oder die Erfordernis eines stärkeren Eingriffes in den Grüngürtel (siehe Abb. 2). Im Zuge der Vorplanung wurde grobmaschig an relevanten Stellen für alle Trassenalternativen Bodenaufschlüsse angefertigt. Aus dieser ersten Untersuchung können qualitative Aussagen getroffen werden, die auf eine Aufschüttung in Höhe von ca. 1 Meter hinweisen (siehe Abb. 3-6). Jedoch muss für belastbare Aussagen eine, auf die Vorzugstrasse angepasste, vertiefte Baugrunduntersuchung im Rahmen der weiteren Planung durchgeführt werden. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Planausschnitt und Bohrprofile zur Erläuterung: Abbildung 2: Alternative 2, Variante 6: Kürzest möglicher Tunnel Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 3: Aufschlüsse der Voruntersuchung im Bereich des Verteilerkreises Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 4: Aufschluss nordwestlich des Verteilerkreises Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 5: Aufschluss südlich des Verteilerkreises Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 6: Aufschluss südwestlich des Verteilerkreises -
Anlage 6.10 - A9 Schnitt 1
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46,02 FahrbahnGehweg Radweg Gehweg Fahrbahn/Busspur Gleis Gleis Fahrbahn Fahrbahn Grünstreifen Fahrbahn/Busspur Rad-/Gehweg Grünfläche Hausbegrenzung P+R Anlage Alternative A9 Schnitt A-A 2,01 1,65 85 6,00 3,50 8,11 3,00 3,00 2,00 4,01 6,50 5,3925 8,01 11,60 7,25 4,00 2,50 75 16,1050 Gleisbereich Radweg Gehweg Grünfläche Fahrbahn Grünfläche Bankett Bankett 4,00 8,56 Hausbegrenzung Heidekaul 15 Alternative A9 Schnitt B-B 59,22 Grünfläche Anbauverbotszone Straßen NRW (nachrichtlich) Schachtbauwerke des Vorfluters Süd (nachrichlich) Vorfluter Süd (nicht maßstäblich) P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\06_Strassenquerschnitte\XXX_57_V_OV_.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Stadtbahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MNA DWE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV SN 1001 a P 28.07.2022 50 Regelquerschnitte A und B Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Bereich: Lageplan A9 Blatt 1 Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich -
Anlage 9 - Fachbeitrag
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EN GINEERING FOR A BETTER TOMORROW ST ADTBAHN SÜD FÜR RONDORF UND MESCHENICH Gu tachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 An gefertigt im Auftrag der Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat III – Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Köln, im November 2022 Anlage 9 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 Projektnummer 191076 (interne Projektnummer) Bearbeitung Dr.-Ing. Bettina Starke, Dipl.-Geol. Marcel Reuter Umfang 30 Seiten Text, 1 Tabelle, 12 Abbildungen Auftraggeber Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Dezernat III – Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln Tel.: 0221/17 09 17-0 Fax: 0221/17 09 17-99 e-mail: info.koeln@mup-group.com Homepage: www.mup-group.com Köln, den 25.11.2022 Dr. Jürgen Margane i. A. Dipl.-Geol. Marcel Reuter i. A. Dr. Bettina Starke (Geschäftsführer) (Projektleiter) (Projektbearbeiterin) Seite III von VII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 26.10.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Stadtbahn Süd für Ron- dorf und Meschenich. Hierfür sind zunächst insgesamt 9 Alternativen entwickelt worden. Im Verlauf des iterativen Vorgehens der Planung wurden bereits mehrere Alternativen (A3, A4 und A8) für die weitere Prüfung herausgenommen. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde mit der Alternative A1a eine angepasste Variante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenfüh- rung im Bereich der Querung mit der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht. Es verbleiben folgende Planungsalternativen. A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürte l) A6 (Vollständige Umfahrung der Wasserschutzzone II ) A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robini enweg) A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im B ereich der Brunnengalerie) Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der Alternative A6 – sämtliche Varianten der Stadt- bahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 15 WSGVO ist in der Schutzzone II der Neubau von Straßen, Plätzen, Schienenwe- gen verboten. Gemäß § 6 Abs. 3 WSGVO sind in der Sc hutzzone I alle Handlungen verboten, die nicht in Zusammenhang mit Trinkwassergewinnung stehen. Somit ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von A6 - gleichermaßen. Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO eine Befreiung erteilt werden, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichun g mit den Belangen des Wohls der Allge- meinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind. Unter der Bedingung, dass die Errichtung der Trasse zur Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich dem Gemeinwohl dient, ergibt sich für den gegenständlichen Fall, dass das Vorhaben der Stadtbahnverlängerung nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Hochkirchen grundsätzlich befreiungsfä- hig wäre. Die Gründe des Allgemeinwohles müssen jedoch mit der Querung der Wasserschutzzone II eine Abweichung auch erfordern. Ein Erfordernis kann sich in diesem Falle daraus ergeben, dass es keine Alternative mit vergleichbarer Zielerreich ung ohne Durchquerung der Wasserschutzzone Seite IV von VII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 26.10.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 II gibt. Die Alternativen mit Querung des Wassersch utzgebietes könnten somit grundsätzlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Fachbeitrags wurde für die Alterna tiven A2, A5 und A7 geprüft, inwieweit sich die Alternativen A2, A5 und A7 – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es zu einer Beeinträchtigung der durch das Wasserschut zgebiet geschützten Ressourcen kommt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung und / oder der Betrieb einer Alternative zu einer Gefährdung des Trinkwassers führen, die nicht durch entsprechende Maßnahmen verhindert oder auf ein akzeptables Maß verringert werden kann , dann ist ein Ausschluss dieser jeweiligen Alternative geboten. Die Analyse der geologischen und hydrogeologischen Standortbedingungen zeigen, dass im Ein- zugsgebiet ein Untergrund mit geringmächtigen Decks chichten und hoher Wasserdurchlässigkeit des maßgebenden Grundwasserleiters und damit ungünstige Bedingungen für den Schutz des Roh- wassers vor unerwünschten Einträgen mikrobieller und anderer Schadstoffe vorliegen. Die Untersuchung ergab, dass die Trassierung der Alternative A2 (Querung Verteilerkreis mit Un- terfahrung) mit dauerhaften tiefen Einschnitten in den Untergrund zu einer potenziellen Gefährdung des Grund- und Rohwassers in der Bau- und der Betri ebsphase führt, die nicht durch technische oder konstruktive Maßnahmen beherrschbar ist. Bei der Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) besteht durch die Tras- sierung über eine Altlastenflächen ein grundsätzlic hes Gefährdungspotential. Schadstoffe können in das Grundwasser gelangen und die Rohwassergewinn ung gefährden. Im Zuge von Baugrund- vorerkundungen (vgl. Kapitel 2.6) wurden jedoch nur geringmächtige Auffüllungen sowie keine Prüf- wertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - G rundwasser festgestellt. Durch weitere De- tailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] kann das Risiko stofflicher Verunreinigungen verringert werden. Da Arbeiten in einer Altlastverdachtsfläche in einer WSG-Zone II generell ein deutliches Gefährdungspotenzial bergen und dies dem Vorsorgegrundsatz widerspricht, Belastungen der Gewässer und Risiken für den Trinkwasserschutz von vornherein zu vermeiden, ist die Alternative A5 aus Gründen des Ge- wässer- und Trinkwasserschutzes nicht geeignet. Da bei der Alternative A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) das Brückenb auwerk über eine große Strecke die Wasserschutzzone II quert und der zeit davon auszugehen ist, dass die Funda- mentierung bis in das Grundwasser reicht, ist gegenüber der A1 mit der deutlich kürzeren Brücken- lösung bei der A7 von einer stärkeren Beeinflussung der Grundwasserströmung und ggf. der Grund- wasserchemie und damit einer stärkeren Gefährdung des Grundwassers auszugehen. Die Alterna- tive A7 ist somit gegenüber der A1 als weniger geeignet zu bewerten. Aufwertend ist bei A2 und A7 die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäld- chen“ mit gefasster Entwässerung zu bewerten, wodurch das Gefahrenrisiko für diesen Bereich in der Betriebsphase reduziert werden kann. Seite V von VII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 26.10.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 INHALTSVERZEICHNIS Seite ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... ......................... III TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................. ........................ VI ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................ ..................... VI ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................ ................... VII 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG .................................................................... 1 2 STANDORTBESCHREIBUNG ................................................................................. ................ 2 2.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) .................................................... 2 2.2 Geologische Situation ................................................................................ .................. 2 2.3 Hydrogeologische Situation............................................................................ .............. 3 2.4 Hydrologische Situation .............................................................................. ................. 3 2.5 Wassernutzungen ...................................................................................... .................. 5 2.6 Altlasten ............................................................................................ ........................... 6 3 GEPLANTE ERWEITERUNG DER STADTBAHN ................................................................... 7 3.1 Beschreibung der Maßnahme und Planungsstand ....................................................... 7 3.1 Betrachtete Planungsvarianten ........................................................................ ............ 8 3.2.1 Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) .................................... 8 3.2.2 Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) ...................... 9 3.2.4 Alternative 7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) ....................................... 10 4 WASSERGEWINNUNG HOCHKIRCHEN .......................................................................... ... 11 4.1 Beschreibung des Versorgungssystems .................................................................. .. 11 4.2 Wasserrecht .......................................................................................... ..................... 13 4.3 Wasserschutzgebiet ................................................................................... ................ 13 5 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................ ... 15 5.1 Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ................. 15 5.2 Gewässerschutz ....................................................................................... ................. 15 5.3 Verbotsbestände ...................................................................................... .................. 16 5.4 Befreiungsvoraussetzungen ............................................................................ ........... 16 6 PRÜFUNG DER BEEINFLUSSUNG AUF DIE TRINKWASSERVERSORGUNG .................. 18 6.1 Schutzfunktion des Untergrundes ...................................................................... ........ 18 6.2 Alternative 2 ........................................................................................ ....................... 19 6.3 Alternative 5 ........................................................................................ ....................... 23 6.4 Alternative 7 ........................................................................................ ....................... 25 7 VERWENDETE UNTERLAGEN ................................................................................ ............ 28 7.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen ............................................................ .. 28 Seite VI von VII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 26.10.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 7.2 Planunterlagen ....................................................................................... .................... 28 8 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS ..................................................................... 29 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Überwachungsprogramm der Wassergewinnun g Hochkirchen 12 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinisch en Bucht inklusive Planungsgebiet [10] 2 Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mi ttlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) nied- rige Wahrscheinlichkeit HQextrem, [31] 4 Abbildung 3: Lage des Planungsgebietes und des Was serschutzgebietes Hochkirchen [4] 5 Abbildung 4: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Au szug aus Anlage I.1 [7] 6 Abbildung 5: Auszug aus dem Übersichtsplan mit den Alternativen A1, A2, A3, A4, A5 und A7 [12] 8 Abbildung 6: Auszug aus dem Lageplan Alternative A2 [12] 9 Abbildung 7: Auszug aus dem Lageplan Alternative A5 [12] 9 Abbildung 8: Auszug aus dem Lageplan Alternative A7 [12] 10 Abbildung 9: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [9] 14 Abbildung 10: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A2 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4] 21 Abbildung 11: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A5 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4] 24 Abbildung 12: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A7 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4] 26 Seite VII von VII StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 26.10.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AVF Altlastenverdachtsfläche BAB Bundesautobahn BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung GOK Geländeoberkante GWM Grundwassermessstelle GWL Grundwasserleiter GWST Grundwasserstand GwV Grundwasserverordnung HET Heterocyclen HQ 100 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel ein mal in 100 Jahren auftritt HQ 200 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel ein mal in 200 Jahren auftritt LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser LWG Landeswassergesetz NHN Normalhöhennull ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten UK Unterkante WSGVO Wasserschutzgebietsverordnung WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasse rhaushaltsgesetz WRRL Wasserrahmenrichtline WSG Wasserschutzgebiet Seite 1 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der geplanten Rad-/Gehwege liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wass erwerkes Hochkirchen. Vor diesem Hinter- grund wurde vom Betreiber des Wasserwerkes – der Rh einEnergie AG – sowie von der Oberen Wasserbehörde, der Unteren Wasserbehörde und dem Ge sundheitsamt der Stadt Köln eine Ge- fährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu der geplanten Trasse Süd sowie für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Gehwegen auf der Grundlage folgender Richt- und Leitlinien gefordert: DIN EN 15975-2 (2013-12): Sicherheit der Trinkwass erversorgung – Leitlinien für das Ri- siko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement DVGW W 101 (A) (2021-03): Richtlinien für Trinkwas serschutzgebiete - Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser DVGW W 1001 (M) (2020-11): Sicherheit in der Trink wasserversorgung - Risiko- und Kri- senmanagement Honorarordnungen DVGW-Information Wasser Nr. 105 (2021-01): Sicherh eit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewinnung Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Fall (z.B. eines längeren Ausfalls mehrerer Brunnen) - gewährleistet sein. Dieser Sachverhalt ist zu bewerten. Darüber h inaus sind Vorschläge und Maßnahmen zur Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die gültige Wasserschutzge- bietsverordnung der Wassergewinnung Hochkirchen zu beachten. Zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserversorgung wird das Multi-Barrieren-Prinzip angewandt. Dieses Prinz ip ist darauf ausgerichtet, über Maßnahmen zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkw asserversorgungssystems (Ressourcen- schutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicherzustellen, dass eine Gefähr- dung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Der Ressourcenschutz über Was- serschutzgebiete ist dabei die erste Säule dieses Prinzips. Im Rahmen des prozessorientierten Risikomanagements wird eine Gefährdungsanalyse sowie Ri- sikoabschätzung (Gefährdungsbeurteilung) der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der in diesem Zusammenhang geplanten Straßen und Rad- u nd Fußwege für das Wasserwerk Hoch- kirchen erstellt. Diese wird in 2 Phasen durchgeführt. In der Phase 1 werden in einem Fachbeitrag fundierte Begründungen herausgearbeitet, inwieweit die Trassen A2, A5 und A7 aufgrund wasser- rechtlicher Belange und hydrogeologischer Standortb edingungen geeignet und umsetzbar wären. Anschließend wird in der Phase 2 eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Varianten A1, A9, A1a und ggf. A2, A5 und A7 (wenn umsetzbar) der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd Seite 2 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 inklusive der Straße, Rad- und Fußwege für das Wasserwerk Hochkirchen erstellt. Der vorliegende Bericht enthält die Bewertungen der Phase 1 . 2 STANDORTBESCHREIBUNG 2.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologi e) Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Rheintal linksrheinisch im südlichen Teil der Stadt Köln. Das Geländeniveau liegt zwischen 45 m NHN und 55 m NHN mit einer Geländeerhöhung im Bereich des Walles der BAB 4. Die betrachteten Alternativen A2, A5 und A7 queren die Wasserschutzzone II der Wassergewinnung Hochkirchen und verlaufen an schließend zunächst östlich, im weiteren Trassenverlauf dann südlich am heutigen Galgenbergsee vorbei. 2.2 Geologische Situation Das Planungsgebiet liegt gemäß Geologischer Kartierung [10] in der Niederrheinischen Bucht, eine in mehrere Schollen gegliederte Tieflandbucht in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein aktives Senkungs- gebiet, dessen Bildung vor etwa 30 Mio. Jahren bega nn und die Ablagerung von mächtigen Sedi- mentschichten begünstigte. Von Nordwesten nach Südosten verlaufende Störungen begrenzen die einzelnen Schollen. Das Planungsgebiet befindet sich im Bereich der Kölner Scholle (vgl. Abbildung 12 ). Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [10] Planungs- gebiet Seite 3 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Der Untergrund besteht aus kiesigen Sanden bis sandigen Kiesen mit lokalen Schluffeinlagerungen. Hangend liegt bereichsweise eine Deckschicht aus schluffigen, bereichsweise feinsandigen Hoch- flut- bzw. Lössablagerungen vor. Das Planungsgebiet quert zum Teil fluviale Ablagerungen ehema- liger Flussläufe. Die Basis der Sedimentablagerunge n bildet das devonische Festgestein [4], [5], [6]. 2.3 Hydrogeologische Situation Als maßgeblicher Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet ein Porengrundwasserleiter – bestehend aus zwei Grundwasserleiterkomplexen anzutreffen (vg l. [5], [6]). Der Hauptgrundwasserleiter (Grundwasserleiterkomplex 1) wird aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins gebildet. Im Liegenden schließen sich di e tertiären Lockergesteinsablagerungen aus einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an (Grund- wasserleiterkomplex 2). Der tertiäre Grundwasserleiterkomplex 2 ist nicht flächendeckend durch das Mittelmiozäne Haupt- flöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt [6]. Hydraulische Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randberei chen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Der Haup tgrundwasserleiter ist mit k f-Werten in der Größenordnung von 10 -3 m/s bis 10 -2 m/s sehr durchlässig. Die hydraulischen Durchlässi gkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10 -5 m/s bis 10 -4 m/s als durchlässig bis gut durchlässig zu bewer- ten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwasserstauer. Die Brunnen der Wassergewinnung Hochkirchen sind im Hauptgrundwasserleiter (Grundwasser- leiterkomplex 1) verfiltert. Im Einzugsbereich der Brunnen liegen hydraulische Durchlässigkeiten (k f- Werte) im Bereich von 1,7*10 -3 m/s bis ca. 1*10 -2 m/s vor. Flächig sind in diesem Bereich 2 m bis 5 m mächtige schluffige Deckschichten mit geringen hy draulischen Durchlässigkeiten in Höhe von 1*10 -6 m/s vorhanden. Das Grundwasser im Einzugsgebiet wird durch die Bru nnenentnahmen des Wasserwerkes Hoch- kirchen beeinflusst. In einem großräumigen Entnahme trichter strömt das Grundwasser den Brun- nen zu [5], [6]. Im Bereich der BAB 4 und der gepla nten Trassen A2 und A7 liegen gemäß hydro- geologischem Modell (vgl. [6], [5]) Flurabstände von ca. 6 m bis 10 m vor. Weiter westlich im Bereich der Alternative A5 sind Höhenunterschiede zwischen der Geländeoberfläche und dem Grundwas- serspiegel (Flurabstände) von ca. 8 m bis 12 m zu erwarten. 2.4 Hydrologische Situation Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der in ca. 2 km Entfernung vom Planungsgebiet von Süden nach Norden fließt. Zwischen Rhein und Grundw asser besteht ein nahezu vollkommener hydraulischer Anschluss (vgl. [5], [6]). Überwiegen d liegen exfiltrierende Verhältnisse mit einem Grundwasserzustrom zum Rhein vor. Bei hohen Rheinwa sserständen kommt es zur zeitweisen Seite 4 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Umkehr der Fließrichtung, wenn Rheinwasser in das G rundwasser infiltriert. Die Schwankungs- breite des Grundwasserspiegels ist in Rheinnähe bes onders hoch, mit zunehmender Entfernung werden stärkere Dämpfungen sichtbar. Teile des nördlichen Trassenbereichs werden gemäß Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregie- rung Köln bei mittleren bis sehr seltenen Hochwasserereignissen überflutet (vgl. [4]). Die betreffen- den Gebiete sind bis zu HQ 100 durch umfangreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Köln geschützt. Im Falle eines Extremhochwassers (HQextrem ), das seltener als 200 Jahre auf- tritt, werden Bereiche der geplanten Trassen der A2 , A5 und A7 geflutet. (vgl. Abbildung 2). Auf- grund des sehr seltenen Ereignisses ist das Risiko der Überflutung als sehr gering einzustufen. Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mi ttlere Wahrscheinlichkeit HQ 100 , b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQ extrem , [32] a) b) Seite 5 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Im südlichen Teil des Planungsgebietes, südlich der BAB 4 befindet sich der Galgenbergsee. Dieser wurde auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2021 aus der früheren Form umgestaltet und nach Westen verlagert. Die im Rahme n der Planfeststellung durchgeführten nu- merischen Grundwasserströmungsberechnungen zeigten, dass die Seeverlagerung keine signifi- kanten Änderungen der Grundwasserströmungssituation gegenüber dem Istzustand bedeuten (vgl. [5], [6]). Dies gilt jedoch nur bei Beibehaltung de r aktuellen Förderleistung und -konstellation des Wasserwerkes Hochkirchen. 2.5 Wassernutzungen Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung der RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungs anlage Hochkirchen befindet sich ca. 3 km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEnergie AG. Darüber hinaus gibt es weitere Förderbrunnen der Shell AG ( Kühl-, Brauchwasser- sowie Sanierungsbrun- nen), die im südlich angrenzenden Gebiet genutzt werden (vgl. [5], [6]). Der nördliche Teil des Planungsgebiet befindet sich in den Zonen I, II und III des Trinkwasserschutz- gebietes Hochkirchen (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [4] Planungsgebiet Seite 6 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 2.6 Altlasten Die Trassenalternativen tangieren mehrere Altlastenverdachtsflächen (AVF) [4] [7], von denen zwei AVF im direkten Umfeld der Wassergewinnung Hochkirchen liegen (Abbildung 4): Altablagerung 20404 „Weißdornweg“ Altablagerung 20601 „Rondorf, Weißdornweg“ Im Zuge der Baugrundvorerkundungen [2], [3] wurden in den Auffüllungen im Bereich der Altlasten- verdachtsflächen 20404 und 20601 keine Überschreitu ngen der Prüfwerte der BBodSchV und LAWA für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Im Bereich der AVF 20601 wurden keine Auffüllungen angetroffen. Nach derzeitigen Ke nntnissen gibt es deshalb keine Hinweise für eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden - Grundw asser. Da die Untersuchungen auf einzel- nen, punktuellen Aufschlüssen beruhen, kann eine Gefährdung für die Schutzgüter zum derzeitigen Stand jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Umfeld des Galgenbergsees ist eine Grundwasserve runreinigung mit Perfluorierten Tensiden (PFT) bekannt, die aus dem Süden in das Planungsgebiet zuströmt [6]. Insbesondere für die in der Wasserschutzzone II lie gende Altlastenverdachtsfläche 20404 können nach derzeitigen Kenntnissen bei einer Umnutzung im Zuge der Stadtbahnverlängerung Gefähr- dungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Boden-Grundwasser nicht gänzlich ausgeschlos- sen werden [4]. Abbildung 4: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [7] Seite 7 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 3 GEPLANTE ERWEITERUNG DER STADTBAHN 3.1 Beschreibung der Maßnahme und Planungsstand Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Erweiterung der Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. Hierfür sind insgesamt 10 Alternativen entwickelt worden. Diese Alternativen unterscheiden sich insbesondere im Bereich zwischen dem Verteilerkreis Bonner Straße/Militärringstraße und der BAB A4. Im weite- ren Streckenverlauf erfolgt eine erneute Unterscheidung in Rondorf. Bei letzterem stehen zum einen die Umfahrung sowie die Querung des Ortskernes in D iskussion (Alternativen D1 und D2). Vor Meschenich laufen die Alternativen wieder zusammen und enden auf der Brühler Landstraße. Die Alternativen unterscheiden sich u.a. durch unterschiedliche Trassenverläufe sowie unterschied- liche Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücke, Hochbahn), welche zur Querung des Militärrings sowie der BAB 4 geplant sind. Im Zuge des iterativen Vorgehens der Projektplanung wurden bereits mehrere Alternativen als nicht geeignet für die weitere Prüfung herausgenommen. Dies betrifft die Alternativen A3, A4 und A8. In dem vorliegenden Fachbeitrag werden die Alternativen A2, A5 und A7 bewertet, inwieweit diese hinsichtlich wasserrechtlicher Belange und hydrogeologischer Gesichtspunkte grundsätzlich geeig- net und umsetzbar sind. Die Alternativen A1, A9 und A1a und ggf. A2, A5 und A7 (wenn umsetzbar) werden anschließend in einer ausführlichen Gefährdu ngsbeurteilung einer separaten Prüfung un- terzogen ( Phase 2 der Gefährdungsbeurteilung). Die Alternative A6 wird im Zuge der Gefährdungsbeur teilung nicht betrachtet, da diese Alternative nicht durch das Wasserschutzgebiet II verläuft. Seite 8 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Abbildung 5: Auszug aus dem Übersichtsplan mit den Alternativen A1, A2, A3, A4, A5 und A7 [12] 3.1 Betrachtete Planungsvarianten 3.2.1 Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit Unt erfahrung) Bei der Alternative 2 unterquert ein Tunnelbauwerk den Verteilerkreis und endet südlich der Tank- stelle im „Wasserwerkswäldchen“ in einer Trogbauwei se (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 6). Die weitere Trassierung erfolgt durch das „Wasserwerkswäldchen“ bis zum Erreichen der BAB 4. Hier ist ein Brückenbauwerk geplant. Die max. Tunnelsohle liegt bei ca. 8 m unterhalb de r Geländeoberkante. Im Bereich des Regen- rückhaltebeckens ist eine Bauwerkstiefe von ca. 11,5 m u. GOK geplant. Seite 9 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Abbildung 6: Auszug aus dem Lageplan Alternative A2 [12] 3.2.2 Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) Die Trasse der Alternative 5 wird vom Kreisverkehr ca. 400 m westlich entlang des Militärrings ent- langgeführt (vgl. Abbildung 4). Von dort aus erfolg t die Trassierung durch das „Wasserwerkswäld- chen“ und schließt an gleicher Stelle wie die anderen Alternativen an das geplante Brückenbauwerk über die BAB A4 an. Bei der Alternative 5 werden ke ine Straßen neu trassiert. Geh- und Radweg beginnen hinter der Gasverteilerstation am Militärr ing und folgen der Straßenbahn auf der West- seite. Abbildung 7: Auszug aus dem Lageplan Alternative A5 [12] Seite 10 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 3.2.4 Alternative 7 (Querung Verteilerkreis mit Hoc hbahn) Zur Querung des Verteilerkreises am Anfang der neug eplanten Trasse ist für diese Alternative eine Hochbahn vorgesehen. Die Hochbahn verläuft übe r den Kreisverkehr und auf der Mittelspur der BAB 555 (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 8). Die Hochbahn läuft dann mit den Alter- nativen A1 – A4 im „Wasserwerkswäldchen“ plangleich zusammen und schließt an gleicher Stelle wie die o.g. anderen Alternativen an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 an. Die Alterna- tive Hochbahn erfordert mehrere Stützbauwerke, die in den Untergrund und ggf. bis in das Grund- wasser hineinreichen. Das Brückenbauwerk der Hochba hn quert die WSZ II im Vergleich zur A1 über eine deutlich längere Strecke. Der ebenerdige Trassenabschnitt in der WSZ II ist im Vergleich zu den anderen Planungsalternativen jedoch kürzer. Abbildung 8: Auszug aus dem Lageplan Alternative A7 [12] Seite 11 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 4 WASSERGEWINNUNG HOCHKIRCHEN 4.1 Beschreibung des Versorgungssystems Versorgungsgebiet Die RheinEnergie AG betreibt sechs Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwe- cken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen in Raderthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Planungsgebiet. Das ge- förderte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe- reitet. Das Wasserwerk Hochkirchen versorgt rund 450 000 Me nschen in den linksrheinischen Kölner Stadtteilen sowie in den Kommunen Frechen, Pulheim und Brühl mit Trinkwasser. Die Wasserwerke Hochkirchen und Weiler geben hierbei etwa die gleichen Mengen ab (Verhältnis 1 : 1). Technischer Aufbau Die Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus 2 Brunnengalerien, die jeweils von West nach Ost gereiht sind. Die Galerie West befindet sich westlich des Wasserwerksgebäudes und be- steht aus 12 Brunnen [16]. Östlich liegen die weiteren 10 Brunnen der Galerie Ost. Sämtliche Brun- nen sind im Grundwasserleiterkomplex 1 bis in eine Tiefe von ca. 18 m u. GOK bis 25 m u. GOK verfiltert. Zwei Heberleitungen DN 1000 verbinden die Brunnen d er beiden Galerien und münden jeweils in einem Sammelbrunnen (Pumpenhaus). Mittels der Heber leitung wird das Rohwasser der Einzel- brunnen über das Prinzip der „kommunizierenden Röhr en“ gemeinsam gefasst und im Sammel- brunnen über selbstansaugende Pumpen gefördert. Einzelne Brunnen können somit abgeschiebert, aber nicht getrennt erfasst werden. Ausgehend vom Pumpenhaus wird das Rohwasser in die Trinkwasseraufbereitungsanlage geleitet und damit gereinigt. Die Aufbereitungsanlage besteht aus einer Aktivkohleanlage mit mehreren Ak- tivkohlefiltern, einer Entsäuerungs- sowie einer Ph osphatierungsanlage. Diese Trinkwassereini- gungsanlage entfernt unerwünschte Stoffe wie Schadstoffe und Kohlensäure aus dem Rohwasser, ist aber zur Entfernung mikrobieller Verunreinigungen nicht effektiv. Früher wurde zur Entfernung mikrobieller Belastungen in einigen Wasserwerken in Köln zusätzlich ein chemisches Desinfektionsmittel eingesetzt. Die Laboranalysen zeigten, dass die einwandfreie hygienische Qualität auch ohne den Einsatz von chem ischen Desinfektionsmitteln gewährleistet werden kann. Seit 1994 wird aufgrund der ausgezeichneten mikrobiologischen Reinheit des gewon- nenen Rohwassers keine chemische Desinfektion mehr eingesetzt. Jedoch steht den Wasserwer- ken der RheinEnergie AG eine mobile Desinfektionsanlage mit Chlor zur Verfügung, die im Risikofall vorübergehend eingesetzt werden kann. Seite 12 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Das geförderte Wasser gelangt von den Brunnen über die Reinigungsanlage innerhalb von wenigen Stunden in das Trinkwasserversorgungsnetz. Aufgrund der zuvor genannten Fakten (schnelle Pas- sage der Gewinnungsanlage, keine Desinfektion) besteht eine hohe Sensitivität für mikrobielle Be- lastungen. Qualitätssicherung Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers werden im Wasserlabor der RheinEnergie AG eine große Anzahl von Wasserproben aus allen Stufen der Wasser gewinnung, -aufbereitung und -verteilung mit hohem Automatisierungsgrad untersucht und überwacht. Einen Überblick über das Überwachungsprogramm gibt Tabelle 1. U.a. wird das Rohmischwasser seit März 2022 im Zuge der Verlagerung des Galgenbergsees engmaschig (3 x wöchentlich) über- wacht. Tabelle 1: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen Ort Mikrobiologie Sonstige Parameter Brunnen 2 x jährlich + PFT 1 x jährlich RWRi 1) Gruppe I + PFT 1 x jährlich RWRi 1) Gruppe I und II + Prosit. Rohwasser 3 x wöchentlich (Ost, West) 6 x jährlich Gruppe B (Ost, West, Wasserbehälter, Sammelrohwasser) Behälterabläufe 4 x wöchentlich - Flachbettbelüfter, Abläufe 2 x wöchentlich - Filterkessel 1 x monatlich chemisch/physikalische P arameter Werksausgang 4 x wöchentlich im Wechsel 1 x bzw. 2 x wöchentlich Gruppe A 9 x jährlich Gruppe B 1) Richtlinie für die Rohwasserüberwachung Die Messergebnisse werden halbjährlich dem Gesundhe itsamt Köln mitgeteilt. Zudem steht das Gesundheitsamt Köln im stetigen Austausch mit der RheinEnergie AG und wird bei Auffälligkeiten, Überschreitungen oder Verdachtsfällen sofort informiert. Die Grundwasserqualität wird an über 20 Grundwasser messstellen im Umfeld überwacht. Hierbei erfolgt ein jährliches Monitoring hinsichtlich der Parameter der TrinkwV sowie weiterer Stoffe sowie eine quartalsweise Erfassung der PFT- und HET-Konzentrationen an weiteren Grundwassermess- stellen. Seite 13 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 4.2 Wasserrecht Für das Wasserwerk wurde am 25.03.2009 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, aus 22 Brun- nen auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf-Land Grundwasser (Fassung Hochkirchen) in einer Menge von: 20 Mio m³/a, max. 90.000 m³/d, max. 5000 m³/h zu fördern, um es als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsgebiet zu verwenden. Diese Bewil- ligung ist bis zum 31.03.2029 befristet. 4.3 Wasserschutzgebiet Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz des Grundwassers vor nachteili- gen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnu ngsanlage Hochkirchen wurde ein Was- serschutzgebiet festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Hochkirchen erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 22 km² und ist in die Zone I (Fassungsgebiet), Zone II (engere Zone) und III (weitere Zone) gegliedert (vgl. Abbildung 9). Für die einzelnen Zonen wurden entsprechend Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten erteilt. Hierzu wurde am 16. Novem- ber 1982 eine Wasserschutzgebietsverordnung Hochkir chen ausgelegt, die unbefristet gültig ist (vgl. [9]). Seite 14 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Abbildung 9: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [9] Wasserwerk Hochkirchen Seite 15 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 5 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 5.1 Rechtsgrundlagen In einem ersten Schritt ist zu klären, ob bei den in Frage kommenden Varianten rechtliche Belange entgegenstehen, die zu einem Ausschluss der entsprechenden Variante(n) führen. Für die Fragestellung sind folgende Vorgaben zu beachten: Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan deswassergesetz – LWG) EU-Trinkwasserrichtlinie in den zurzeit gültigen Fassungen. 5.2 Gewässerschutz Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und bed arf damit eines besonderen vorsorgenden Schutzes. Gemäß § 4 Abs. 1 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krank- heitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein un d genusstauglich sein. Der vorsorgende und nachhaltige Schutz der Grundwasserressourcen ist die erste Barriere im Multi-Barrieren-System für eine sichere Trinkwasserversorgung. Das zentrale Ge setzeswerk für den Gewässerschutz in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Hi erin gilt ein Verschlechterungsverbot: Ge- mäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 ist „das Grundwasser so zu be wirtschaften, dass eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird“ [25]. Zudem sind nach § 49 Abs. 1 WHG „Arbeiten, die so t ief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen“ [25]. In diesem Fall hat nach § 49 Abs. 3 WHG „die zuständige Behörde die Einstellung oder die Besei- tigung der Erschließung anzuordnen, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaf- fenheit zu besorgen oder eingetreten ist und der Schaden nicht anderweitig vermieden oder ausge- glichen werden kann; die zuständige Behörde hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen anzuord- nen“ [25]. Die Neufassung der EG-Trinkwasserrichtlinie sieht zudem eine verpflichtende Durchführung zur Ri- sikoabschätzung sowie zum Risikomanagement für die gesamte Prozesskette der Seite 16 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Wasserversorgung des Einzugsgebietes über Gewinnung , Aufbereitung, Speicherung und Vertei- lung bis zur Übergabestelle an den Verbraucher vor. Damit ist der besondere Schutz des Grund- wassers als wichtigste Trinkwasserressource gesetzlich verankert. An dieser Stelle sollten der § 38 Abs. 1 und insbes ondere 2 LWG NRW genannt werden: "Zur Er- füllung der Pflicht nach Absatz 1 sind Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwasserversorgung durchzuführen, also Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, aus denen die Trinkwasserversorgung stattfindet oder die für die Trinkwassergewinnung vorgehalten werden sollen, um das zur Rohwassergewinnung genutzte Grun dwasser oder Oberflächengewässer vor- beugend zu schützen, sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln oder des Standes der Technik der Trinkwasserversorgung. Außerdem sind Maßnahmen zur Förderung des sorgsamen Ge- brauchs von Trinkwasser zu ergreifen." 5.3 Verbotsbestände Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der A lternative A6 – sämtliche Alternativen der Stadtbahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Die einzelnen Alternativen haben unterschiedliche Entfernungen zu den Fassungsbereichen (Was- serschutzzone I) der Wasserwerksbrunnen. Für das Wasserschutzgebiet Hochkirchen gilt die Ord nungsbehördliche Verordnung zur Festset- zung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im E inzugsbereich der Wassergewinnungsan- lage Hochkirchen (Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen - WSGVO) [11]. Die WSGVO ist durch das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG-), das Was- sergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG -) und das Gesetz über Aufbau und Befugnis der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG -) in den geltenden Fassungen begründet. In beiden Wasserschutzzonen (II und I) ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 15 sowie § 6 Abs. 3 der WSGVO Hochkirchen der Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen verboten. Daraus ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von Alternative A6 – gleichermaßen. 5.4 Befreiungsvoraussetzungen Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Ho chkirchen eine Befreiung erteilt werden, wenn 1) Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichu ng erfordern oder Seite 17 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 2) das Verbot im Einzelfall zu einer nicht beabsich tigten Härte führen würde und die Abwei- chung mit den Belangen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind. Von der Formulierung „Wohl der Allgemeinheit“ sind alle Maßnahmen gedeckt, an denen ein öffent- liches Interesse besteht. Unter der Bedingung, dass die Errichtung der Trasse zur Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich dem Gemeinwohl dient, ergibt sich für de n gegenständlichen Fall, dass der Neubau der StadtBahn Süd nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Hochkirchen grundsätzlich befreiungsfähig wäre. Die Gründe des Allgemeinwohles müssen jedoch eine Abweichung auch erfordern. Eine Erfordernis kann sich in diesem Falle daraus ergeben, dass es k eine Alternative mit vergleichbarer Zielerrei- chung ohne Durchquerung der Wasserschutzzone II gib t. Die Alternativen mit Querung des Was- serschutzgebietes könnten somit grundsätzlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Es ist zu prüfen, inwieweit sich diese Alternativen – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es zu einer Beeinträchtigung der durc h das Wasserschutzgebiet geschützten Res- sourcen kommt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung und der Betrieb der Alter- nativen A2, A5 und A7 zu einer Gefährdung des Trinkwassers führen, die nicht durch entsprechende Maßnahmen verhindert oder auf ein akzeptables Maß v erringert werden kann, dann ist ein Aus- schluss dieser Alternative(n) geboten. Im Folgenden werden die Alternativen A2, A5 und A7 diesbezüglich geprüft. Seite 18 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 6 PRÜFUNG DER BEEINFLUSSUNG AUF DIE TRINKWASSERVERS ORGUNG Zur Ermittlung der durch die geplanten Trassenverlä ngerung verursachten Gefährdung auf das Trinkwasser im Wasserschutzgebiet werden für die ei nzelnen Alternativen die Auswirkungen auf das Grundwasser untersucht. Diese umfassen sowohl quantitative Auswirkungen (u.a. Grundwas- seraufstau, oder -absenkung, Grundwassermenge) als auch qualitative Auswirkungen (u.a. Eintrag wassergefährdender Stoffe, mikrobielle Gefährdung, Veränderung der Schutzfunktion der Grund- wasserüberdeckung). 6.1 Schutzfunktion des Untergrundes Grundwasser ist generell eine optimale Ressource fü r die Trinkwassergewinnung, da es in seiner natürlichen Form meist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen ist und aus diesem Grund nicht weiter aufbereitet werden muss. Dies ist der Schutz- und Reinigungswirkung des Untergrundes zu verdanken [18]. Dabei finden komplexe Vorgänge des Stoffabbaus, der Adsorption/Desorption und Umwandlung statt. Diese natürliche Schutzfunktion der ungesättigten (Sickerzone) und gesättigten (Grundwasserleiter) Untergrundschichten stellt die erste Barriere im Trinkwasserschutz dar. Insbe- sondere in bindigen Deckschichten, wie sie am Standort in der oberen Zone aus Auelehmen und - sanden teilweise vorkommen, werden unerwünschte Stoffe und mikrobielle Keime effektiv zurück- gehalten und/oder abgebaut und das Risiko für das R ohwasser verringert. Einen weiteren Schutz bildet der Transportweg im Grundwasser bis zur Rohw asserentnahme. Die Wasserschutzzonen sind generell so ausgelegt, dass diese – je nach hydrogeologischen Standortbedingungen - ausrei- chend lange Transportzeiten im Untergrund und damit ausreichenden Schutz der Trinkwasserres- source gewährleisten. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird gemäß Kartierung des Staatlichen Geolo- gischen Dienstes für den gesamten Bereich der Zonen I und II des Wasserschutzgebietes Hochkir- chen als „ungünstig“ bewertet [31]. Die „Grundwasserüberdeckung“ umfasst hierbei alle „Gesteins- körper oberhalb der Grundwasseroberfläche“, d.h. neben den Deckschichten wird der wasserunge- sättigte Teil des Grundwasserkörpers erfasst. Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Aus- bildung bei geringen Mächtigkeiten sowie trotz großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Was- serdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhaltevermögen. Bei den betrachteten Alternativen werden in unterschiedlichen Ausmaßen anstehende Deckschich- ten abgetragen und damit der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen und mikrobieller Gefährdung vermindert. In diesem Fall kann nur noch der Transportweg im Grundwasserleiter risi- komindernd wirken. Ohne die schützende Deckschicht können insbesondere mikrobielle Belastun- gen in kurzer Zeit in das Grundwasser und je nach Fließweg bis in das Rohwasser gelangen. Mik- robielle Verunreinigungen des Rohwassers sind beson ders problematisch, da in der Gewinnung- sanlage Hochkirchen keine stationäre Desinfektionsa nlage vorhanden ist. Vor dem Hintergrund, dass die Wasserschutzzone II explizit vor mikrobiel len Verunreinigungen des Grundwassers Seite 19 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 schützen soll, stellen mikrobielle Einträge beim Ba u und Betrieb der Trassen in der Zone II ein erhöhtes Risiko dar. Besonders gefährdet sind dabei die nahe der Trassen gelegenen Brunnen, da hier die Schutzwir- kung des Transportes durch den Grundwasserleiter fe hlt. Fehlt zudem die Deckschicht, können Verunreinigungen durch die am Standort vorliegenden hohen Wasserdurchlässigkeiten der liegen- den Untergrundschichten in wenigen Stunden den Brun nen erreichen und, da sämtliche Brunnen über die Heberanlage verbunden sind, somit in das Rohmischwasser des Wasserwerkes gelangen. Eine vorsorgliche Überwachung des Grundwassers diesbezüglich ist praktisch nicht möglich. Gelangen Schadstoffe, insbesondere mikrobielle Verunreinigungen in ein Trinkwasserversorgungs- system, ist die Versorgungssicherheit gefährdet. Es müssen unmittelbar Maßnahmen zum Risiko- management getroffen werden. Im betrachteten Fall b edeutet dies eine Außerbetriebnahme des gesamten Wasserwerkes Hochkirchen. Wie im Kapitel 4.1 bereits erläutert ist, besteht eine beson- dere Sensitivität für mikrobielle Belastungen, da im Wasserwerk Hochkirchen keine stationäre Des- infektionsanlage vorhanden ist. Bei einer Gefährdung des Rohwassers insbesondere durch mikro- bielle Verunreinigungen ist somit die Versorgung für rund 450 000 Menschen in Köln und den Kom- munen Frechen, Pulheim und Brühl gefährdet. 6.2 Alternative 2 Bei der A2 wird der Verteilerkreis durch ein Tunnel bauwerk – das etwa vom Verteilerkreis bis zur Tankstelle reicht - unterfahren. Anschließend wird die Trasse oberirdisch weitergeführt. Im Über- gangsbereich zwischen Tunnelbauwerk und oberirische m Trassenverlauf sind offene Trogbau- werke konzipiert. Die Trasse wird unter dem Oberbau mit einer Kunstst offdichtungsbahn abgedichtet. Die Bahnen werden so verlegt, dass eine Wanne entsteht, welche das anfallende Niederschlagswasser fasst. Das Wasser wird auf der Folie in seitliche Sickergr äben geführt und dort in Teilfilterrohren gefasst und abgeleitet. So wird sämtliches Niederschlagswas ser der Straße und der Bahntrasse gemäß den Anforderungen der RiStWag gefasst und abgeleite t. Im Tunnel ist eine eigene Entwässerung vorgesehen, die das Wasser ebenfalls in die geplant en zu bauenden Kanäle ableitet. Die in der WSZ II geplanten Kanalanlagen werden doppelwandig erstellt und mit einem Überwachungssystem ausgestattet. Im südlichen Bereich der Trasse ist am Weißdornweg ein neues Brückenbauwerk zur Überquerung der BAB 4 geplant, welches sich mit dem nördlichen Widerlager in der Wasserschutzzone II befin- det. Bei der Alternative A2 ist eine Neugestaltung der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ vorgesehen. Seite 20 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems Die Trasse kreuzt die Heberanlage der Brunnengalerie Ost und führt bis wenige Meter an die Fas- sungszone eines Brunnens heran. Die Heberleitung DN 1000 liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Da nach derzeitigem Planungsstand in diesem Bereich ein Bodenabtrag von < 6 m vorgesehen ist, ist keine Kollision mit der Trasse zu erwarten. Nach derzeitigem Planungsstand liegt die Stadtbahn etwas höher als das Bestandsgelände. Durch eine Winkelstützwand wird gewährleistet, dass die erforderliche Böschung außerhalb der Wasser- schutzzone I liegt. Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität Bei der Alternative 2 werden im Bereich der Trassen flächen, der Straßen und Geh- und Radwege die Deckschicht und die oberen Bodenschichten und d amit ein Teil der Grundwasserdeckschicht abgetragen wodurch das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung geringfügig verringert wird. Das betrifft etwa 0,8 km Trassenlänge. Dieses Risik o besteht bei allen Trassen, in unterschiedli- chem Umfang. Das Risiko kann z.B. durch Zelte zum bauzeitlichen Schutz der Baugruben minimiert werden. Im Bereich des Tunnel- und Trogbauwerkes (ca. 480 m Trassenlänge) werden mächtigere Boden- schichten von bis zu ca. 8 m abgetragen. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Schutz- potentials der Grundwasserüberdeckung. Der Flurabstand reduziert sich infolgedessen auf weniger als 1 m. Somit können mikrobielle und andere unerwü nschte Einträge insbesondere während der Bauphase, aber auch durch Undichtigkeiten in der Betriebsphase in sehr kurzer Zeit in das Grund- wasser und von dort aus aufgrund der Nähe zu den Brunnen in das Rohwasser gelangen. Hiervon werden voraussichtlich einige Brunnen der Galerie betroffen sein. Zur Risikobeherrschung müssen in der Bauphase voraussichtlich mindestens 5 Brunnen außer Betrieb genommen werden (vgl. Abbildung 10). Hierbei muss angemerkt werden, dass die genannte Brunnenanzahl eine Ab- schätzung ist. Eine genaue Angabe der außer Betrieb zu nehmenden Brunnen ist nur mit Hilfe einer hydrogeologischen Modellierung ermittelbar. Da bei der temporären Außerbetriebnahme in der Baup hase die Fördermenge auf die verbleiben- den Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssiche rheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Im Bereich der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird die Straße erneuert und eine gefasste Entwässerung installiert und damit das von diesem Bereich ausgehende Risiko für das Grund- und Rohwasser vermindert. Seite 21 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Abbildung 10: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A2 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4] Einfluss auf die Grundwasserströmung Der geplante Tunnel reicht mit einer vorgesehenen UK der Tunnel-Sohle von ca. 41,40 m NHN bis max. 8 m unter Gelände in den Untergrund. Diesem Wert wird der höchste zu erwartete Grundwas- serstand gegenübergestellt. Als höchster bisher gemessene Grundwasserstand wurd e an einer Stelle westlich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ 40,88 m NHN ermittelt. Die Erm ittlung des angegebenen max. GW-Stan- des resultiert aus den Daten an einer Messstelle, d ie bis 2003 in monatlichem Rhythmus erfasst wurde. Gemäß den Angaben LANUV [4] erlaubt die Dich te des landeseigenen Messstellennetzes regionale Aussagen zu Grundwasserständen, ist jedoc h bei grundstücksbezogenen Fragestellun- gen für eine sichere Aussage in den meisten Fällen nicht ausreichend. Gemäß [28] wird bei der Festlegung der Bemessungsgr undwasserstände ein Sicherheitszuschlag auf die gemessenen Grundwasserhöchststände insbeson dere bei nicht guter Datenlage, bei be- sonderen Bauwerken und langer Nutzungsdauer vorgeschlagen. Bei öffentlichen und industriellen Grundwasserförderungen sollte gemäß [28] sogar von den natürlichen, höchsten Grundwasserstän- den ohne Grundwasserförderung ausgegangen werden. A ufgrund der mäßigen Datengrundlage, der Nähe zum Rhein sowie der Tatsache, dass die Grundwasserstände in diesem Bereich stark von den Grundwasserentnahmen der Wassergewinnung Hochkirchen beeinflusst werden, ist demnach mindestens ein Sicherheitszuschlag geboten, der i.d.R. auch von Behörden mit 1 m gefordert wird. Der Bemessungsgrundwasserstand liegt demnach bei 41,88 m NHN und damit knapp 50 cm über der maximalen UK Tunnel-Sohle. Da die Grundwasserstände im Planungsgebiet maßgeblich von den Fördermengen in der Wasser- gewinnung beeinflusst werden und sich das Tunnelbau werk der A2 mitten im Absenktrichter der Außerbetriebnahme von mindestens 5 Brunnen Seite 22 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Förderbrunnen befindet, kann bei einer Änderung der Förderkonstellation oder Rücknahme der För- dermenge ein deutlicher Anstieg der Grundwassernive aus nicht ausgeschlossen werden, der zu einem Grundwasseraufstau am Tunnelbauwerkes führen würde. Somit kann bei der A2 für die Betriebsphase und auch für die Bauphase das Risiko eines Grund- wasseraufstaus innerhalb von Teilbereichen bis entlang des gesamt en Tunnelbauwerkes nicht ausgeschlossen werden. Dieses Risiko kann durch eine Anhebung der Tunnelsohle konstruktiv ver- mindert, aber nicht ausgeräumt werden. Es verbleibt ein Risiko durch künftige Änderung der För- derkonstellation, das durch technische und konstruktive Maßnahmen nicht beherrscht werden kann. Bei Errichtung der Stadtbahn werden gegenüber den anderen betrachteten Alternativen A5 und A7 für die Baugruben größere Tiefenbereiche abgetragen und es besteht damit ein erhebliches Risiko des vertikalen Stoffeintrags und des Einströmens vo n Grundwasser in die Baugrube. Durch die bauzeitlich notwendige Außerbetriebnahme von Brunnen kommt es zu einem Grundwasseranstieg und damit zu einer Vergrößerung dieses Risikos. Bau zeitlich ist zur Beherrschung dieses Risikos eine Wasserhaltung vorgesehen, die das einströmende Grundwasser erfassen und damit einen Aufstau des Grundwassers verhindern soll [14]. Mit dieser Maßnahme kann auch ein etwaiger Schadstoff in der Baugrube erfasst und somit ein möglicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser verhindert werden. Bewertung Bei der Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit U nterfahrung) besteht durch den Einschnitt des Tunnelbauwerks in den Untergrund im Nahbereich des Absenktrichters der Gewinnungsbrunnen ein hohes Gefährdungspotential für das Grund- und Rohwasser. Unter Berücksichtigung hydrologi- scher Schwankungen und künftiger Änderung der Fördermengen kann das Risiko eines Grundwas- seranstieges und damit eines Grundwasseraufstaus im Bereich des Tunnels nicht ausgeschlossen werden. In der Bauphase können die Risiken durch die bauzei tliche Wasserhaltung und unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] und die temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen verringert und beherrscht werden. Durch eine Anhebung der Tun- nelsohle kann das Gefährdungspotential reduziert we rden. Es verbleibt jedoch ein Risiko durch künftige Änderung der Förderkonstellation, das nich t durch technische und konstruktive Maßnah- men beherrscht werden kann. Die Alternative A2 ist deshalb in Bezug auf den Gewässer- und Trink- wasserschutz nicht geeignet. Aufwertend sind bei A2 die vollständige Entwässerun g sowie die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit gefasster Entwä sserung zu bewerten, die risikomindernd sind, allerdings das Gefahrenpotential durch das Tunnelbauwerk nicht kompensieren. Seite 23 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 6.3 Alternative 5 Bei der A5 wird die Trasse oberirdisch ca. 400 m zunächst nördlich der Wasserschutzzone in Rich- tung Westen und danach durch das Wasserwerkswäldche n geführt, um danach wie die anderen Alternativen A2 und A7 an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 anzuschließen. Unterfah- rungen oder weitere Brückenbauwerke sind bei A5 nicht vorgesehen. Wie bei den anderen betrachteten Alternativen ist bei A5 eine durchgängige Entwässerung im Be- reich des Bahnkörpers innerhalb der WSZ II vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf der Kunststoffdichtungsbahn – wie in Kapitel 6.2 beschrieben – gefasst und in seitliche Sicker- gräben geführt und dort in Teilfilterrohren gefasst und abgeleitet. Sämtliches Niederschlagswasser der Bahntrasse wird bei der A5 gemäß den Anforderungen der RiStWag gefasst und abgeleitet. Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems Die Trasse kreuzt die Heberanlage der Brunnengaleri e West und führt bis etwa 20 Meter an die Fassungszone eines Brunnens heran. Die Heberleitung der Brunnengalerie liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Da nach derzeitigem P lanungsstand in diesem Bereich ein Boden- auftrag vorgesehen ist, ist keine Kollision mit der Trasse zu erwarten. Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität Bei der Alternative 5 wird im Bereich der Trassenflächen inklusive Geh- und Radwege nach derzei- tigem Stand nur die oberste Bodenschicht abgetragen , eine maßgebliche Verminderung des Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung ist deshalb nicht gegeben. Dieses Risiko kann un- ter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie weitere Maßnahmen, wie das Bauen unter Einhausung/Zelt minimiert werden. Im südlichen Drittel des Trassenverlaufes bis zum Brückenbauwerk an der BAB 4 quert die A5 eine Altlastenverdachtsfläche (vgl. Kapitel 3.6). Im Zuge von Baugrundvorerkundungen (vgl. Kapitel 2.6) wurden nur oberflächennahe Auffüllungen sowie keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungs- pfad Boden - Grundwasser festgestellt. Da die Unter suchungen auf einzelnen, punktuellen Auf- schlüssen beruhen, können Gefahren für den Wirkungs pfad Boden-Grundwasser jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch weitere verdichtende Detailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] kann das Risiko stofflicher Verunreinigungen verringert werden. Die Zudem muss in der AVF die Auffüllung im Zuge der Baumaßnahme im Bereich der Trasse und auch im Randbereich dieser komplett beseitigt werden, damit es zu keiner unkontrollierten Mobilisierung von Schadstoffen aus der Auffüllung kommt, die in das Grundwasser gelangen können. Seite 24 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Zur Risikobeherrschung müssen in der Bauphase der A5 temporär voraussichtlich mindestens fünf Brunnen außer Betrieb genommen werden (vgl. Abbildu ng 11). Hierbei muss angemerkt werden, dass die Brunnenanzahl eine Abschätzung ist. Die genaue Anzahl der außer Betrieb zu nehmenden Brunnen ist nur über eine hydrogeologische Modellie rung ermittelbar. Da bei der temporären Au- ßerbetriebnahme in der Bauphase die Fördermenge auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Abbildung 11: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A5 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4] Einfluss auf die Grundwasserströmung Bei der Alternative A5 befinden sich die Bauwerke und Baugruben nicht im Grundwasser. Daher ist keine Beeinflussung des Grundwasserregimes gegeben. Bewertung Bei der Alternative 5 (Wasserwerkswäldchen) besteht durch die Trassierung über eine Altlastenflä- che ein grundsätzliches Gefährdungspotential. Schad stoffe können mobilisiert und in das Grund- wasser gelangen und somit die Rohwassergewinnung gefährden. Im Zuge von Baugrundvorerkundungen (vgl. Kapitel 2. 6) wurden nur geringmächtige Auffüllungen sowie keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Auf- grund der punktuellen Untersuchungen können Gefahren für den Wirkungspfad Boden - Grundwas- ser jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Durch weitere verdichtende Detailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] so wie der Außerbetriebnahme von Wasser- werksbrunnen kann das Risiko stofflicher Verunreini gungen verringert werden. Die Auffüllung im Bereich der AVF muss durch die Baumaßnahme im Trass enbereich sowie auch im Randbereich Außerbetriebnahme von mindestens 5 Brunnen Seite 25 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 komplett beseitigt werden, damit es zu keiner unkon trollierten Mobilisierung von Schadstoffen aus der Auffüllung in den Grundwasserleiter und damit zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommt. Arbeiten in einer Altlastverdachtsfläche in einer WSG-Zone II birgt grundsätzlich ein deutliches Ge- fährdungspotenzial und widerspricht damit dem Vorso rgegrundsatz, Belastungen der Gewässer und Risiken für den Trinkwasserschutz von vornherein zu vermeiden. Zudem stehen Trassenalter- nativen zur Verfügung, die die AVF nur tangieren oder nicht queren und somit ein geringeres Risiko darstellen. Die Alternative A5 ist aus Gründen des Gewässer- und Trinkwasserschutzes deshalb nicht geeignet. 6.4 Alternative 7 Bei der A7 wird die Trasse über eine Hochbahn über den Verteilerkreis und die BAB 555 geführt, um danach wie die anderen Alternativen A2 und A5 an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 anzuschließen. Für die Hochbahn ist ein Brückenbauwerk über eine Strecke von ca. 800 m, hier- von ca. 690 m innerhalb des WSZ II vorgesehen. Im Vergleich dazu quert das Brückenbauwerk bei der A1 nur eine Strecke von etwa 360 m und ist somit deutlich kürzer. Wie bei den anderen Alternativen ist bei A7 eine durchgängige Entwässerung vorgesehen. Die Ent- wässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Entwässerungsleitungen, die beidseitig unterhalb der Kappen angebracht sind und an die Streckenentwässerung angeschlossen sind. Die Entwässerung der ebenerdigen Trassenabschnittes der A7 erfolgt a nalog der anderen Alternativen (vgl. Kapitel 6.2 und 6.3). Bei der Alternative A7 ist eine Neugestaltung der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ vorgesehen. Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems Die Trasse kreuzt mit einem Brückenbauwerk die Heberanlage der Brunnengalerie Ost. Die Heber- leitung liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Nach derzeitigem Planungsstand sind für das Brückenbauwerk Tiefgründungen vorgesehen. Auf Höhe der Heberleitung, d.h. im Bereich der Kreuzung mit der Heberleitung ist nach derzeitigem Planungsstand ein Stützbauwerk inklusive der Tiefgründung vorgesehen. Das Stützbauwerk kollidiert somit mit der Heberleitung. Zur Vermei- dung der Kollision ist in der Planung eine Versetzung der Stützbauwerks vorzunehmen. Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität Im Bereich der Stützbauwerke werden für die nach derzeitigem Stand vorgesehenen Tiefgründun- gen Bohrpfähle errichtet, die voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen können. Damit kommt es in der Bauphase lokal in diesen Bereichen zu ein er Verminderung des Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung und damit lokal eine erhöhte Gefährdung eines Stoffeintrages bewirkt. Seite 26 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Das Brückenbauwerk mit den Tiefgründungen verläuft – im Vergleich mit der A1– über eine deutlich größere Strecke und kreuzt dabei die Brunnengalerie. Sodass im Gegensatz zur kürzeren Brücken- lösung, bei der im Nahbereich der Brunnen die Trasse ebenerdig geführt wird (Alternative 1) – eine größere Anzahl von Stützbauwerken voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen wird und somit von einer Beeinflussung und damit einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen ist. Die Alter- native A1 (Querung des Verteilerkreises mit Brücke) dient nur als Vergleichsvariante und wird ihm Rahmen des Fachbeitrages nicht untersucht. Durch di e Nähe der Brunnen können in kurzer Zeit mikrobielle Verunreinigungen und andere unerwünscht e Stoffe in das Rohwasser gelangen. Hier- von sind mehrere Brunnen der Galerie Ost und West betroffen. Die Risiken können in der Bauphase unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasser- schutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie der Außerbetri ebnahme von Wasserwerksbrunnen mini- miert werden. Zur Risikoverhinderung in der Bauphas e sind temporär voraussichtlich mindestens fünf Brunnen außer Betrieb zu nehmen (vgl. Abbildung 12). Hierbei muss angemerkt werden, dass die Brunnenanzahl eine Abschätzung ist. Eine genaue Angabe der außer Betrieb zu nehmenden Brunnen ist nur über eine hydrogeologische Modellie rung ermittelbar. Da bei der temporären Au- ßerbetriebnahme in der Bauphase die Fördermenge auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Wie bei A2 wird bei der Alternative A7 die vorhandene Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ erneuert und ein neuer Abwasserkanal errichtet und das von d iesem Bereich ausgehende Risiko für das Grund- und Rohwasser für die Betriebsphase somit verringert. Abbildung 12: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A7 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4] Außerbetriebnahme von mindestens 5 Brunnen Seite 27 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 Einfluss auf die Grundwasserströmung Da derzeit bei der A7 davon auszugehen ist, dass di e Fundamentierung bis in das Grundwasser reicht, sind durch die Tiefgründungen jeweils klein räumige, punktuelle Beeinflussung des Grund- wassers gegeben. Die Tiefgründungen sind jeweils Hi ndernisse, die vom Grundwasser umströmt werden. Die Beeinflussung durch eine einzelne Tiefg ründung ist dabei als gering zu bewerten. Dadurch, dass die Hochbahn über eine große Strecke durch das Einzugsgebiet der Brunnen ver- läuft und entsprechend über eine große Strecke Tiefgründungen errichtet werden, ist jedoch insge- samt eine nicht vernachlässigbare Beeinflussung der Grundwasserströmung gegeben. Bewertung Das Brückenbauwerk mit den Tiefgründungen verläuft – im Vergleich mit der A1– über eine deutlich größere Strecke und kreuzt dabei die Brunnengalerie. Sodass im Gegensatz zur kürzeren Brücken- lösung, bei der im Nahbereich der Brunnen die Trasse ebenerdig geführt wird (Alternative 1) – eine größere Anzahl von Stützbauwerken voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen wird und somit von einer Beeinflussung und damit einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen ist. Somit ist gegenüber der A1 von einer stärkeren Beeinflussung der Grundwasserströmung und ggf. der Grundwasserchemie und damit einer stärkeren Gef ährdung des Grundwassers auszugehen. Es liegt mit der A1 eine Alternative vor, die - mit ähnlichen Trassenverlauf - deutlich geringere Risi- ken birgt. Die Alternative A7 ist somit gegenüber der A1 als weniger geeignet zu bewerten. Die Risiken können in der Bauphase unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasser- schutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie der Außerbetri ebnahme von Wasserwerksbrunnen mini- miert werden. Aufwertend ist bei A7 die Neugestaltung der bestehe nden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit gefasster Entwässerung zu bewerten, wodurch das Gefahrenrisiko für diesen Bereich reduziert wer- den kann. Seite 28 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 7 VERWENDETE UNTERLAGEN 7.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen [1] Zusammenstellung „Grundlagen Risikobewertung WW K Hochkirchen vom 12.01.2022“ [2] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, Alternativenvergleich im Raumkomplex A2, A9, A6 + D, Stellungnahme Geotechnik und Altlas- ten, Köln 08.12.2021 [3] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich, Alternativenvergleich im Raumkomplex Ax, Stellungna hme Geotechnik und Altlasten für A1,- 3,5,7, Köln 30.09.2021 [4] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Baugrundvorerkundung, Stadtbahn Ron- dorf – Meschenich, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung, Köln, 18.03.2021 [5] M&P Ingenieurgesellschaft mbH, Ingenieurgesells chaft für Grundwasser GmbH (2020): Grund- wassermodell Rondorf Nordwest, Variantenuntersuchun gen zur Seeverlegung / Verfüllung, Köln, 31.07.2020 [6] Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (201 9): Grundwassermodell Wasserwerk Köln- Rondorf, Bewirtschaftung Brunnen während Umgestaltu ng des Galgenbergsees, Leipzig 30.03.2019 [7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 0): Leistungsbeschreibung, Stadtbahn Ron- dorf-Meschenich, Vorerkundung gem. DIN 1990-2:2010-10, Köln, Februar 2020 [8] https://www.stadtwerkekoeln.de, Kölner Trinkwas ser, online-Broschüre der RheinEnergie [9] https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web [10] Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West- falen – Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier (Stand: 2022) [11] Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen, 16. November 1982 7.2 Planunterlagen [12] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1, A2, A5, A7, A9, Unterlagen bis Stand Juli 2022 [13] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1a, Stand Sep- tember 2022 Seite 29 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 [14] Planungs- und Vermessungsgesellschaft Ansperge r mbH: Planunterlagen zur Heberanlage Ost, Juli 2019 [15] Ingenieurbüro Gohl GmbH: Entwurfsplanung, Erneuerung Brunnenleitung Köln-Rodenkirchen, März 2022. [16] RheinEnergie AG: Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, 1960 8 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS [17] DIN EN 15975-2: Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisen- management - Teil 2: Risikomanagement, 12-2013. [18] DVGW W 101 (A): Richtlinien für Trinkwassersch utzgebiete - Teil 1: Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten, 03-2021. [19] DVGW W 1001 (M): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Krisenmanagement Honorarordnungen, 11-2020. [20] DVGW-Information Wasser Nr. 105: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanage- ment im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewin- nung, 01-2021. [21] DVGW: Grundsatzpapier zum Gewässerschutz, August 2008. [22] LWG: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung vom 8. Juli 2016, zu- letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470), 8.Juli 2016. [23] ÖPNVG NRW: Gesetz über den öffentlichen Person ennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, 7. März 1995. [24] TrinkwV: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der V erordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist". - 21.05.2001. [25] WHG: "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist". - 31.07.2009. Seite 30 von 30 Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7 AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Projekt-Nr.: 191076 Bericht vom 25.11.2022 G191076_20220608 M&P 25.11.2022 [26] WRRL: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. [27] TWRL: Richtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung). [28] BWK-M8: 2009-09: Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksdichtungen. Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK). [29] RiStWag, Richtlinien für bautechnische Maßnahm en an Straßen in Wasserschutzgebieten, 2016. [30] Rohwasserüberwachungsrichtlinie: Richtlinie für die Rohwasserüberwachung von Grundwas- ser, Quellwasser, Uferfiltrat und angereichertem Gr undwasser nach § 50 des Landeswasser- gesetzes NRW , 12.3.1991 [31] https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Grundwasser [32] https://www.stadt-koeln.de/artikel/06399/index.html -
Anlage 4 - Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu)
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Anlage 4 Übersicht der Bezeichnungen (alt-neu) Alte Bezeichnung: Neue Bezeichnung: Alternative 1 Brücke Nord-Alternative 1.1 Brücke Alternative 1a Brücke ohne Straße Nord-Alternative 1.1a Brücke ohne Straße Alternative 2 Tunnel Nord-Alternative 1.2 Unterfahrung Alternative 3 plangleich Ausgeschlossen vor Umbenennung Alternative 4 Wasserwerkswäldchen Ausgeschlossen vor Umbenennung Alternative 5 Wasserschutzzone Nord-Alternative 1.4 Grüngürtel Alternative 6 Umfahrung Nord-Alternative 3 Vollständige Umfahrung der WSZ II Alternative 7 Hochbahn Nord-Alternative 1.3 Hochbahn Alternative 8 Bürgeralternative Ausgeschlossen vor Umbenennung Alternative 9 Robinienweg Nord-Alternative 2 Umfahrung über Robinienweg Rondorf D1 westlich Süd-Alternative 2 Rondorf D2 zentral Süd-Alternative 1 Meschenich F Meschenich, 2. Bauabschnitt -
Anlage 6.05 - A9 Lageplan 1
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7444184 Reitweg Weg WegWeg Weg Weg Weg Weg Weg TCA MEME L40L41 L42L43 L44 L45 L46 L47L48 6162636465 899091 4748495051525354555657585960 79808182838485868788 46 6667 6970717273 68 7475 7776 9293 9596 94 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 78 97110 18 Ladestellenfür E-Bikes Lüftung 1Ebene -1 Lüftung 2Ebene -1 Lüftung 3Ebene -1 Lüftung 4Ebene -1 Lüftung 5Ebene -1 Notentwässerung DN 200über OK Gelände 1,20m Schrammbord-Markierung WC,seiten-verstellbar:900/1950/210 Rinne Rinne Rinne Rinne RinneRinne Aussteifung WA 01/E-I Aussteifung WA 01/M-Q Aussteifung WA 05/P-S Aussteifung WA A/01-02 Aussteifung WA T/01-03 VK Decke VK Pflaster VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Stahlbeton VK Decke VK Pflaster VK Stahlbeton VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Decke VK DeckeVK Wandvorlage Stützen VK Decke VK UG Aussenwand= Kante Platzfläche VK Pflaster= VK Aukkantung VK Pflaster = VK Aufkantung 16 Stg185/274 Stg185/27 Rinne 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% GefälleVK Pflaster= VK Aukkantung Rinne Aussteifung WA D/02-04 Rinne Luftraum fürInstallationen Luftraum fürInstallationen nachoben nachoben KVB-Anzeigetafelfür Abfahrtszeiten 3 Ladestellenschränkeà 6 BoxenRegenwasserhebeanlage:vertikale Leitungsführung(ca. 0,50m überRückstauebene) Öffentliche GrünflächeSportanlage-Tennisanlage RETTUNGSWEG 2.RETTUNGSWEGFahrradbereich RETTUNGSWEG 3,8% Gefälle2,5% Gefälle RETTUNGS-WEG Dehnfuge Dehnfuge ±0,00m50,75m ü. NNAUSFAHRT -2,605m-0,775m +0,32m 4 Stg166/27 AblaßschachtTrafoRheinenergiemin. 2,00 x 1,50 m -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN +50,76m ü. NN +50,61 ü. NN -1,75m-1,75m+49,00m ü. NN +48,80m ü. NN+49,65m ü. NN -1,96m+48,79m ü. NN +50,47m ü. NN+49,68m ü. NNOK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NN OK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NN OK = -1,25m / 49,5m ü. NN EINFAHRT EINGANG GleichstromanalageStreckeSPP.Kurz-schließer Unterverteilung BatterieMelde-feldBlitz-schutz Heizung HeizungStreckeSPP.StreckeSPP.StreckeSPP.Einspeise-feldRückleiter-feld ErdungsbatterieTisch-wagenHeizungTelefon RE-ZählerK07K06K05K04K03K02K01 GL.1GL.2 P+R-PaletteStand: 28.11.2017± 0,00 = 50,75m.ü.NN EingangB+R Planung Tennisanlage und Vereinsheim über Amt 52.Darstellung nur nachrichtlich. 503,6610,973,6618,2949,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 R=∞ 15+895,45GG Abfall Abfall Abfall Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts AWT Wartehalle 4,0x1,0 (1,6)ohne WerbetafelSIAWerbeträger Bestand FKAV IV X Lehne Lehne X X X X IV X X 5739/1 2,5% 2,5% Ausfahrt±0,00 WinkelstützwandStützwand Geplante Baumstandortein Abstimmung mit Freianlagenplanung BUS BUS BUSBUS MS-H 400/20 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 R35R36R37(entfällt)W II8,00 Ausbaugrenze Hst. Rondorf Mitteca. 2700mca. 400mHst. ArnoldshöheHst. Ahrweilerstraße 0,3513,49 A = 67.082 R = ∞0+844.751A = 31.623A = 31.623 UAUE 0+834.751R = 100R = 1000+822.179A = 31.623A = 31.623 UEUA 0+812.179A = 31.623A = 31.623 UAUE 0+802.179R = 100R = 1000+778.570A = 31.623A = 31.623 UEUA 0+768.570R = ∞R = ∞0+739.320A = 26.458A = 26.458 UAUE 0+729.320R = 70 R = 700+619.082A = 26.458A = 26.458UEUA0+609.082R = ∞R = ∞0+599.082A = 67.082A = 67.082UAUE0+584.082R = 300R = 3000+572.306A = 67.082A = 67.082UEUA0+557.306A = 67.082UAUE0+542.306R = 300R = 3000+528.716A = 67.082A = 67.082 UEUA0+513.716R = ∞R = ∞0+500.000R = ∞ R = ∞0+836.059A = 31.623A = 31.6230+826.059R = 100R = 1000+813.339A = 31.623A = 31.6230+803.339A = 31.623A = 31.6230+793.339R = 1000+770.323A = 31.623A = 31.6230+760.323R = ∞R = ∞0+735.589A = 26.458A = 26.4580+725.589R = 70 0+614.4160+604.416 R = ∞0+500.000R = ∞ A=31.623lU=10.000ve v=25aq=0.482u=0r=100.000A=31.623lU=10.000A=31.623lU=10.000ve v=25aq=0.482u=0r=100.000A=31.623lU=10.000A=26.458lU=10.000 ve v=20aq=0.441u=0r=70.000 r=100.000u=0lU=10.000A=31.623aq=0.482ve v=25lU=10.000A=31.623lU=10.000A=31.623r=100.000u=0aq=0.482ve v=25lU=10.000A=31.623lU=10.000A=26.458 r=70.000u=0aq=0.441ve v=20 lU=10.000A=26.458 lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082 a = -0.025L = 20.000ra = 2000.00091101A-16.000 ‰154.941 m-6.000 ‰361.487 mNW=47.375km 1+079.512a = 0.024L = 20.000ra = 2083.33391101A-6.000 ‰361.487 m-15.600 ‰147.994 mNW=49.544km 0+718.025 a = -0.151L = 49.200ra = 2000.00091101A-15.600 ‰147.994 m+9.000 ‰60.711 mNW=51.852km 0+570.030 a = 0.023L = 20.000ra = 2222.22191101A+9.000 ‰60.711 m0.000 ‰58.813 mNW=51.306km 0+509.319 B B UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UEUAR = 70A = 26.458A = 26.458R = ∞lU=10.000A=26.458 A A 4,003,503,503,953,503,25 16,05752,504,00507,2511,608,024,36 Plangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum VerteilerkreisSicherung mit LSABushaltestelle verlegt Anschluss 3. BA Plangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum P+RPlangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum P+R Bahnsteig FF B LBRasen hochliegendFlächenversickerung65.994 mRampe FF B GTPADSKanalanschluss35.000 m FF B LBRasen hochliegendFlächenversickerung60.850 m FF B GTPADSKanalanschluss54.250 m Rasen hochliegendFF B LBFlächenversickerung84.400 mGleisquerungADSRasen hochliegendFF B GTPADSKanalanschluss19.500 m Rasen hochliegendZ-QuerungADS Rasen hochliegendZ-QuerungADS Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) Gasstation mit Zufahrt Vorfluter Südmit EinstiegsschächtenThyssengas LeitungRückbau R = 100 MarienburgRondorf Blatt 2 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gStadtBahn SüdVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MTIBHEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022 57VOVLP1001aP28.07.2021500LageplanAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Vorzugsvariante Blatt 1/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmal Flurstücksgrenze BaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan 12345 -
Anlage 10.04 - Anlage_IX_Modelldokumentation
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Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Hauptniederlassung Köln IBGW ® LEIPZIG Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stad tBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a Auftraggeber: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH Nonnenstraße 9, 04229 Leipzig Projekt Nr.: 2022/0016 Bearbeiter: Dipl.-Ing. A. Thom (IBGW) Prof. Dr.-Ing. H. Mansel (IBGW) (Sachverständiger für Montanhydrologie) Leipzig, 17.11.2022 Prof. Dr. Ing. H. Mansel Geschäftsführer IBGW Anlage 10.04 Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - II - IBGW ® LEIPZIG Inhaltsverzeichnis Seite Anhang................................................................................................................................................... III Tabellenverzeichnis .............................................................................................................................. III Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ III Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... V Datenquellenverzeichnis...................................................................................................................... VI Symbole und Abkürzungen ................................................................................................................ VII 1 Veranlassung und Aufgabenstellung ......................................................................................... 1 2 Methodik ........................................................................................................................................ 2 3 Programmsystem – PCGEOFIM .................................................................................................. 3 4 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ............................................................................... 4 4.1 Geologische Verhältnisse ............................................................................................................................. 4 4.2 Hydrogeologie ............................................................................................................................................... 6 4.3 Klima ............................................................................................................................................................. 6 4.4 Allgemeine Grundwasserdynamik ................................................................................................................. 7 4.5 Wassernutzungen ....................................................................................................................................... 10 4.6 Geplante Trassenverläufe ........................................................................................................................... 10 5 Modellaufbau ............................................................................................................................... 11 5.1 Räumliche Abgrenzung ............................................................................................................................... 12 5.2 Hydrogeologische Strukturmodell ............................................................................................................... 12 5.3 Modellränder ............................................................................................................................................... 15 5.4 Trinkwasserfassung Hochkirchen und Weißer Bogen ................................................................................ 15 5.5 Sonstige Wasserfassung ............................................................................................................................ 16 5.6 Standgewässer ........................................................................................................................................... 16 5.7 Grundwasserneubildung ............................................................................................................................. 17 5.8 Zeitliche Diskretisierung .............................................................................................................................. 20 5.9 Bahnlinienberechnung ................................................................................................................................ 20 6 Modellvarianten ........................................................................................................................... 22 6.1 Steuerung der Brunnen ............................................................................................................................... 22 6.2 Abflussverhältnisse ..................................................................................................................................... 22 7 Modellkalibrierung ...................................................................................................................... 24 8 Ergebnisse ................................................................................................................................... 31 8.1 Grundwasserverhältnisse unter verschiedenen Abflussbedingungen ......................................................... 31 8.2 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A1 und A1a ................................................ 34 8.3 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A9 .............................................................. 36 8.4 Abstandsgeschwindigkeit ............................................................................................................................ 37 9 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 38 Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - III - IBGW ® LEIPZIG Anhang Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet Tabellenverzeichnis Tabelle 4-1 Stratigraphische Gliederung des Modells in Anlehnung an den GD NRW (Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen, 2016) 5 Tabelle 4-2 Jahresmittel der Klimainformationen der DWD-Klimastation Köln/Bonn (Flugh.) 7 Tabelle 5-1: Modelleingangsdatei mit monatlicher Grundwasserneubildung [l/s*km²] 19 Abbildungsverzeichnis Abbildung 3-1: Diskretisierung der Grundwasserleiter in finite Volumina 3 Abbildung 4-1 Schollenaufbau der Niederrheinischen Bucht (Modellgebiet - grüner Rahmen) 4 Abbildung 4-2 vereinfachte Darstellung zur Verbreitung der quartären Schichten im UG [D1] 6 Abbildung 4-3 Korrigierter Niederschlag und Grasreferenzverdunstung am Standort Köln 7 Abbildung 4-4 Grundwassergleichen des Jahres 1988 (Quelle: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/grundwasser/GW/grundwassergleich en_1988/) 8 Abbildung 4-5: Vergleich: Wasserstand Pegel-Rhein und Grundwasser (GWM 73514410-rheinnah und GWM 73537019-rheinfern) 9 Abbildung 4-6 Trassenverläufe der Varianten A1, A9 und A1a 11 Abbildung 5-1: Modellschnitte 14 Abbildung 5-2 Räumliche Abgrenzung des Modellgebietes und die hydraulischen Randbedingungen 15 Abbildung 5-3 Berechnete jährliche Grundwasserneubildung in unterschiedlichen Teilräumen des Modellgebietes im Zeitraum 1971-2018 18 Abbildung 5-4 Unterteilung des Gebietes in 7 GWN-Zonen (Grundlage: berechnete mittlere Grundwasserneubildung im Zeit-raum 1971-2000 nach dem mGROWA-Verfahren) 19 Abbildung 5-5 Zeitliche Diskretisierung des GWM anhand der Ganglinie des Grundwasserpegels 76510414 20 Abbildung 6-1 Hydraulischer Gradienten: Rhein – Wasserwerk Hochkirchen 23 Abbildung 7-1: Kalibrierte hydraulische Durchlässigkeit des quartären Grundwasserleiterkomplexes 25 Abbildung 7-2: Berechnete hydraulisch wirksame Porosität 26 Abbildung 7-3: Modellanpassung 1:1 - Plot 27 Abbildung 7-4 Berechnete Grundwassergleichen 07-2022 und Darstellung der berechneten Standardabweichung über den gesamten Berechnungszeitraum: schwarz <=1 m / blau 1 bis 2 m / rot > 2 m 28 Abbildung 7-5 Berechnete vs. Gemessene Ganglinien: GWM-73514410 (Wasserwerk Hochkirchen) und 73540213 (Rheinufer), Lattenpegel-Köln und 76531314 (Rodenkirchen-Shell) 30 Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - IV - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 8-1 Vergleich der berechneten Referenzzustände (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 32 Abbildung 8-2 Lastfall – 6 Brunnen außer Betrieb (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 33 Abbildung 8-3 Darstellung der berechneten Grundwasserstrombahnen im Normalbetrieb des WW Hochkrichen (mittlere Abflussverhältnisse) 34 Abbildung 8-4 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1 unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 35 Abbildung 8-5 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1a unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 35 Abbildung 8-6 Berechnete Bahnlinien der Trasse A9 unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 36 Abbildung 8-7 Berechnete Abstandsgeschwindigkeit (m/d) für mittlere Abflussverhältnisse und 22 Brunnen in Betrieb (links: Trasse A1; rechts: Trasse A9) 37 Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - V - IBGW ® LEIPZIG Literaturverzeichnis ATV-DVWK-M-504, M. (2002). Korrekturverfahren nach Richter in Verdunstung in Bezug zu Landnutzung, Bewuchs und Boden. (09/2002). Hennef: GFA - Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V. DWA Regelwerk. (2018). Merkblatt DWA-M 504-1 Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft . Fuchs, S., Ziesche, M., & Nillert, P. (2017). Empirische Verfahren zur Ableitung verschiedener Porositätsarten aus Durchlässigkeitsbeiwert und Ungleichkörnigkeitszahl - ein Überblick (Grundwasser – Zeitschrift der Fachsektion Hydrogeologie Ausg.). Heidelberg: Springer. Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen. (2016). Stratigraphische Gliederung des Quartärs. Krefeld: GD NRW. Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen. (2016). Stratigraphische Gliederung des Tertiärs. Krefeld: GD NRW. Glugla, G. (1969). Berechnungsverfahren zur Ermittlung des aktuellen Wassergehaltes und Gravitationswasserabflusses im Boden. Albrecht-Thaer-Archiv 13, S. 371-376. Hennig, G. (1966). Hydrogeologische Tabellen. Berlin: VEB Projektierungs- und Konstruktionsbüro Kohle (Ministerium für Grundstoffindustrie). Herrmann, F., & Chen, S. ,. (Oktober 2013). Zeitlich und räumlich hochaufgelöste flächendifferenzierte Simulation des Landschaftswasserhaushalts in Niedersachsen mit dem Model mGROWA. Hydrologie und Wasserbewirtschaftung - Heft 5, S. 5. Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2003). PCGEOFIM - Anwenderdokumentation, Version 8.4. Leipzig. Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2003). PCGEOFIM - Anwenderdokumentation, Version 8.4. Leipzig. Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2020). Grundwassermodell Rondorf Nordwest - Variantenuntersuchung zur Seeverlegung / Verfüllung. Leipzig: Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. Kehl, M. e. (2017). Exkursionsführer-Löss und Paläoböden an Nieder ‐ und Mittelrhein: Chronologie, Pedostratigraphie und Bezüge zur Paläolithikforschung . Brühl. Köhler, S. (2019). Evaluierung der Software PCGEOFIM zur numerischen Berechnung von Grundwasserströmung unter besonderer Berücksichtigung tagebauspezifischer Aufgabenstellungen. Dresden: Technische Universität Dresden. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. (2019). Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier. Nickel, E. (2003). Oligozäne Beckendynamik und Sequenzstratigraphie am Südrand des Nordwesteuropäischen Tertiärbeckens. Bonn. Richter, D. (1995). Ergebnisse methodischer Untersuchungen zur Korrektur des systematischen Messfehlers des Hellmann-Niederschlagsmessers. Berichte des Deutschen Wetterdienstes 194. Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - VI - IBGW ® LEIPZIG Datenquellenverzeichnis D1. BGR Geoviewer – Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:1.000.000 (GK1000), online zur Verfügung gestellte Shapes (Stand 2003) D2. Landesamt für Wasser und Abfall NW - Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfal en, Pro- filkarte, 1:25.000; Essen, 1992, 1985, 1961 - Blätter 5107 - Brühl, 5108 - Porz am Rhe in, 5007 – Köln D3. Geologischer Dienst NRW – Isolinien der Quartärbasis (Shape-Format) D4. Geologischer Dienst NRW – 3D Strukturmodell von Nordrhein-Westfalen (10-fach überhöht) D5. Geologischer Dienst NRW – Bohrungen in NRW (online-Portal – Stand Januar 2019) (http://www.bohrungen.nrw.de/bohrungen.html?lang=de) D6. Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) – Digitales Geländemodell (ETRS/UTM) – DGM1 (1 m Gitter- weite) D7. Deutscher Wetterdienst: Bereitstellung von Tageswerten hydrometeorologischer und meteoro- logischer Messgrößen für die Station Köln-Bonn. – Berlin, 2022 D8. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Bereitstellung der mittleren Grundwasserneubildung des Zeitraums 1971-2000. – Recklinghausen, 2019 D9. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Grundwasser- stände von 350 Messstellen im Untersuchungsgebiet; E-Mail vom 12.10.2022 D10. Rheinenergie AG: Übermittlung von Förderraten der Brunnengalerien Hochkirchen und weißer Bogen sowie Ausbauprofile der Einzelbrunnen; E-Mail vom 12.02.2019 D11. Erftverband: Grundwasserstände und Ausbauprofile von Messstellen im Untersuchungsgebiet; E-Mail vom 07.02.2019 D12. Bezirksregierung Köln: Wasserbuchblätter und Informationen zu Entnahme-/Einleitmeng en im UG aus dem Wasserbuch; E-Mails vom 13./14.02.2019 D13. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz: Grundwasserauskunft; E-Mail vom 20.12.2018 D14. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Sachbereich 3, Gewässervermessung: Quer- profile des Rheins im LS498 und HS160 aus 2016; E-Mail vom 20.12.2018 D15. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Sachbereich 3, Gewässervermessung: Stromachse des Rheins: E-Mail vom 21.12.2018 D16. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Gewässerkunde Niederrhein: Tagesmittelw erte des Rheinpegel Kölns für 2018, WSP-Lagen für den Streckenbereich km 660 - km 68 7; E-Mail vom 03.01.2019 D17. Geologischer Dienst NRW, Fachbereich 21, Fachinformationssystem Geologie: Hydrologis che Profilkarten Porz und Brühl; 07.01.2019 D18. Basell Polyolefine GmbH, Umweltschutz und Genehmigungsverfahren: Förderraten der von Basell betriebenen Brunnen; E-Mail vom 25.01.2019 D19. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Hochwasserschutzzentrale: Schlüsselkurve des Rheins; E-Mail vom 21.01.2019 D20. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Hochwasserschutzzentrale: Daten des Köln-Pegels seit 1816; E-Mail vom 12.10.2022 D21. Shell Deutschland Oil GmbH: Förderraten der Brunnen des Shellwerkes in Godorf; E-Mail vom 28.01.2019 D22. Stadt Köln - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / Sanierungen und Grundwasserschutz: Grundwasserstandsdaten der städtischen Grundwassermessstellen im Untersuchungsgebiet; E-Mail vom 07.02.2019 D23. Planungsbüro Koenzen: Digitales Geländemodell – Planung zum teilverfüllten See; 09.03.2020 D24. Geologischer Dienst NRW: Bohrungen im Untersuchungsgebiet; Online-Zugriff am 23.01.201 9 D25. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Pegelinformationen; Online-Z ugriff am 12.10.2022 D26. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz - ELWAS-WEB: Übersicht der Grund- wassermessstellen im Untersuchungsgebiet und deren Lage im Grundwasserkörper; Online- Zugriff am 12.10.2022 D27. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz - NRW Umweltdaten vor Ort: Informati- onen zu Landschafts- und Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und Niederschlagsda- ten; Online-Zugriff am 04.04.2019 Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - VII - IBGW ® LEIPZIG Symbole und Abkürzungen AG Auftraggeber AN Auftragnehmer BAB Bundesautobahn DGM Digitales Geländemodell dh Delta h (Wasserspiegelunterschied) GWL Grundwasserleiter GWM Grundwassermessstelle GWN Grundwasserneubildung kf-Wert Hydraulische Durchlässigkeit in m/s MGWL Modell-Grundwasserleiter ne hydraulisch wirksame Porosität [-] NHN Normalhöhennull RB Randbedingung UG Untersuchungsgebiet Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 1 - IBGW ® LEIPZIG 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Im Rahmen des Vorhabens „Plangebiet Rondorf Nordwest “ erfolgt eine Neustrukturierung der Verkehrssituation im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen. Mit der geplanten Verlängerung der StadtBahn Süd wird eine Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an gestrebt. Es sind verschiedene Linienführungen vorgesehen, die das angrenzende Wasserschutzgebiet II des Wasserwerks Hochkirchen queren bzw. dieses umfahren. In der vorliegenden Bearbeitung wer- den drei Trassenverläufe betrachtet: A1, A9 sowie der optimierte Trassenverlauf A1a. Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der geplanten Rad-/Gehwege liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wasserwerkes Hochkirchen. Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung sowie zur Eige nver- sorgung der RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungsanlage „Hochkirchen“ be- findet sich ca. 3 km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEner- gie AG. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantita- tiver und qualitativer Hinsicht, muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Szenario (z.B. eines längeren Brunnenausfalls) - gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund wurden vo m Betreiber des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie von der unteren Wasserbehörde der Stadt Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse und Risi- koabschätzung zu der geplanten Trasse Süd und für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Geh- wegen gefordert. Die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erfolgt unter Berücksichtigung der geplanten Trassenverläufe und der vorherrschenden hydrologischen Bedingungen mit Hilfe eines vorhan- denen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Zu diesem Zweck wird die Software PCGEOFIM (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) angewandt, deren Lösungsalgorithmus auf der Finite-Volumen-Methode basiert. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 2 - IBGW ® LEIPZIG 2 Methodik Für die Ermittlung der Vulnerabilität des Rohwassers wird ein vorhandenes Grundwasserströ- mungsmodell verwendet (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2020), das im Rahmen der Un- tersuchungen zur Verlegung des Galgenbergsees erstellt und eingesetzt wurde. Das sechs- schichtige Grundwassermodell hat eine Gesamtausdehnung von ca. 70 km² und wurde mit dem Programsystem PCGEOFIM erstellt (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) . Im Kernbe- reich des Modells befindet sich das Wasserwerk Hochkirchen mit den Gewinnungsbrunnen. Im vorliegenden Bericht werden sowohl die Modellgrundlagen als auch die Ergebnisse erläutert. Die Ergebnisdarstellung erfolgt für verschiedene hydraulische Gebietszustände unter Berück- sichtigung von Lastfällen in Form einer Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasser wer- kes Hochkirchen. Das vorliegende Modell (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2020) ist als dreidimensionales Mehrschichtmodell konzipiert und besitzt eine flexible Gitterstruktur. Es wurde für den aktuellen Modelleinsatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiter präzisiert. Hierbei erfolgte eine Mo- dellnetzverfeinerung im Kernbereich der Wassergewinnung Hochkirchen mit einer Diskretisie- rung von 12,5 m x 12,5 m sowie eine Anpassung der Randbedingungen an aktuelle Verhältnisse, u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Galgenbergsees. Mittels dieser Modellkonfiguration erfolgt der Nachweis, wie viele Brunnen außer Betrieb genom- men werden müssen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Maß (d.h. Transport- zeiten > 100 Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Es werden meh- rere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem, zwei, drei, vier, fünf und sechs Brunnen durchgeführt. Das Grundwassermodell berechnet Bahnlinien zur Bewertung der mittleren Ankunfts- bzw. Lauf- zeiten. In dieser Betrachtungsweise werden Vermischungs- und Abbauprozesse nicht ber ück- sichtigt. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 3 - IBGW ® LEIPZIG 3 Programmsystem – PCGEOFIM Die Ermittlung der Grundwasserströmungsverhältnisse unter Berücksichtigung der einzelnen Baumaßnahmen erfolgt im Rahmen dieses Gutachtens mit Hilfe des im Zuge der Bear beitung entwickelten dreidimensionalen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Zu diesem Zweck wird die Software PCGEOFIM (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) angewand t, deren Lö- sungsalgorithmus auf der Finiten-Volumen-Methode basiert. Dieser Ansatz ermöglicht sowoh l global, als auch lokal wasserbilanztreue Ergebnisse, d. h. Zu- und Abflüsse werden für jedes Vo- lumenelement erfasst und in den Ergebnissen ausgewiesen. PCGEOFIM wird seit drei Jahrzehnten für die modelltechnische Begleitung mont anhydrologi- scher Fragestellungen im Rahmen des aktiven Bergbaus, wie auch der Sanierungstagebaue im Mitteldeutschen und Lausitzer Revier angewendet. Um die Funktionalität der etablierten Software PCGEOFIM sicherzustellen, wurde ein Benchmarking anhand von M ODFLOW-Testbeispielen durchgeführt (Köhler, 2019). Durch Einführung zeitabhängiger Parameter ist es möglich, die hydraulischen Eigenschaften der Modellgrundwasserleiter lokal zu verändern und somit Baumaßnahmen im Grund hinsichtlich ih- rer zeitlichen Abfolge nachzubilden. Zudem können prognostische Aussagen zu geplanten Maß- nahmen in unterschiedlichen Varianten erstellt werden. Für den Randbedingungstyp „Brunnen" werden neben der Vorgabe der zu hebenden Wasser- mengen die Sohllage, Filterlänge, Ringraumfüllung und Betriebszeiten vorgegeben . Die Steue- rung der Brunnen ist über die Vorgabe der Fördermenge oder über die Vorgabe eines Absenk- ziels möglich. Die Bilanzierung kann über Einzelbrunnen oder gruppiert nach Typ, Lage oder Blockfahrweise erfolgen. Abbildung 3-1: Diskretisierung der Grundwasserleiter in finite Volumina Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 4 - IBGW ® LEIPZIG 4 Beschreibung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet liegt in der Kölner Bucht und ist naturräumlich der Nied errheinischen Bucht zuzuordnen. Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Niederterrassen des Rheins. Die Gesamtfläche beträgt 70 km². Die östliche Grenze bildet der Verlauf des Rheins. Im Westen ent- spricht die Grenze dem Verlauf der Eisenbahnstrecke Köln-Brühl. Innerhalb des Untersuchungsgebietes (Abbildung 4-4) liegt das Wasserwerk Hochkirchen mit den Wasserfassungen Hochkirchen und Weißer Bogen. Der Süden ist geprägt durch ehemalige Kies- tagebaue und durch Industriekomplexe mit einer intensiven Grundwassernutzung. 4.1 Geologische Verhältnisse Das Modellgebiet befindet sich in der Niederrheinischen Bucht, ein in mehrere Scholl en geglie- dertes Senkungsgebiet im Westen von Deutschland. Die einzelnen Schollen werden durch NW- SE verlaufende Störungen begrenzt, welche das Senkungsgebiet im Osten gegen das Bergische Land und im Südwesten gegen die Eifel abgrenzen (Ministerium für Wirtschaft, Innova tion, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2019). Das Modellgebiet ist Teil der Kölner Scholle (Abbildung 4-1). Die Einsenkung begann vor ca. 34 Mio. Jahren und begüns- tigte die Akkumulation tertiärer und quartärer Sedimente. Abbildung 4-1 Schollenaufbau der Niederrheinischen Bucht (Modellgebiet - grüner Rahmen) Tabelle 4-1 gibt einen Überblick über die im Modellgebiet vorliegenden stratigraphischen Einhei- ten. Die Basis der tertiären Sedimentation bildet das durch das känozoische Zentraleuropäische Riftsystem beeinflusste devonische Festgestein, welches aufgrund NW-SE streichender Störun- gen in verschiedene Schollen und Blöcke gegliedert ist (Nickel, 2003). Die tertiäre Schichtenfolge des Untersuchungsgebietes beschränkt sich auf oligozäne bis pliozäne Ablagerungen. Aus den differierend wirksamen tektonischen Prozessen und den Klimaschwankungen während des Quartärs resultierte die mehrphasige Einschneidung des Rheins in das bestehende Deckge- birge und die Herausbildung verschiedener Terrassenstufen wie der Nieder-, Mittel- un d Haupt- terrasse (Kehl, 2017). Frühere Flussebenen bleiben nach dem Einschnitt der Flüsse als Terras- sen zurück, die äquivalent zu ihrem Alter immer höher über dem aktuellen Flussbett liegen. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 5 - IBGW ® LEIPZIG Tabelle 4-1 Stratigraphische Gliederung des Modells in Anlehnung an den GD NRW (Geologischer Dienst von Nordrhein- Westfalen, 2016) System Serie Formation MGWL MGWL Bezeichnung Petrographische Beschreibung Quartär Holozän/ Pleistozän 1 Bindige Deckschicht Löß, Lößlehm, Auelehm, anthropogene Ablagerungen Pleistozän Weichsel- Kaltzeit 2 Niederterrassen fluviatile Schotter, Kiese und Sande Saale-Kaltzeit 3 Jüngere Mittelterrasse fluviatile Schotter, Kiese und Sande Elster-Kaltzeit ältere Mittelterrasse Tertiär Ober-Miozän Indener-Forma- tion 4 Hangend-Sandfolge fluviatile Sande mit Schlufflagen, teils geringmächtige Flözlagen Mittel-Miozän Ville-Formation 5 Hauptflöz-Komplex Hauptflöz mit Schluff/Ton-Begleitern Unter-Miozän Köln-Formation 6 Liegend-Sandfolge marine Feinsande Oberoligozän Fluviatile Schotter der älteren und jüngeren Hauptterrasse (Unterpleistozän) sind im Untersu- chungsgebiet nicht verbreitet. Sie wurden durch die wiederholten Einschnitte des Rheins erodiert. Die ältesten im Modellgebiet vorliegenden Schotter wurden im Mittelpleistozän (Elst er-Kaltzeit) sedimentiert und entsprechen der älteren Mittelterrasse (Geologischer Dienst von Nordrhein- Westfalen, 2016). Nach der Holstein-Warmzeit (keine nachweisbaren Ablagerungen im UG) folgte die Saale-Kaltzeit mit wiederholten Einschnitten des Rheins und seiner N ebenflüsse und der sich anschließenden Sedimentation von fluviatilen Schottern und Sanden, die als jüngere Mittelterrassen zusammengefasst werden. Die Verbreitung der Mittelterrassen beschränkt sich auf den südwestlichen bis westlichen Rand des Modellgebietes, im übrigen Untersuchungsgebiet wurden die Mittelterrassen ebenso wie die Hauptterrasse erodiert. Mit dem Übergang zur Weichsel-Kaltzeit (Oberpleistozän) setzten sich durch die anha ltenden differenten klimatischen Verhältnisse (Kalt- und Warmzeiten) auch das Einschneiden und Auf- schottern im Rheintal fort. Die Mittelterrassen wurden erodiert und du rch Kiese und Sande der jüngeren und älteren Niederterrassen ersetzt. Lokal können schluffige Lagen und Linsen zwi- schen den fluviatilen Schottern ausgebildet sein. Die Sedimente der Niederterrassen besitzen im UG die größte Verbreitung. Überdeckt werden die erosiven Reste der Mittelterrasse n und Teile der Niederterrassen durch weichselkaltzeitlichen Löß und Lößlehme. Das Holozän bildet die jüngste stratigraphische Einheit im Modellgebiet. Dieser der Warmzeit zuzuordnende Abschnitt des Quartärs ist durch einen signifikanten Temperaturanstieg und dem Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 6 - IBGW ® LEIPZIG daraus resultierenden kurzzeitigen Anstieg fluviatiler Aktivität charakterisiert. Bedeutsame Abla- gerungen dieser Zeit werden durch die Auekiese/-lehme repräsentiert. Die Verbrei tung der Au- enablagerungen beschränkt sich auf die Gleithänge des Rheins (Abbildung 4-2). Veränderungen der oberflächennahen Schichten unterliegen zunehmenden anthropogenen Eingriffen. Abbildung 4-2 vereinfachte Darstellung zur Verbreitung der quartären Schichten im UG [D1] 4.2 Hydrogeologie Im Untersuchungsgebiet ist ein Grundwasserstockwerk aus 2 Grundwasserleiterkomplexen an- zutreffen. Der Grundwasserleiterkomplex 1 (Hauptgrundwasserleiter) bildet sich aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins. Daran schließen sich im Liegenden die tertiären Lockergesteinsablagerungen aus einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an. Der tertiäre fein- bis mittelsandige Grundwasserleiterkomplex 2 wird nicht flächendeckend durch das Mittelmiozäne Hauptflöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt. Hydrauli- sche Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randbereichen der Ni e- der- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Die hydraulischen Durchlässigkeiten (kf-Wert) sind mit 10-3 bis 10-2 m/s als sehr durchlässig ein- zuschätzen. Die hydraulischen Durchlässigkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10 -5 bis 10-4 m/s als durchlässig bis gut durchlässig zu bewerten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwas- serstauer. 4.3 Klima Das Modellgebiet befindet sich im Übergangsbereich von einer maritim beeinflussten zu einer kontinental beeinflussten gemäßigten Klimazone . Als südlichster Ausläufer der Niederrheini- schen Bucht ist die Kölner Bucht durch die umliegenden Gebirge klimatisch geschützt. Der mari- time Einfluss des Atlantiks und der Nordsee bedingt milde Winter und gemäßigte S ommer. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegen zwischen 10° und 11°C. Für die klimatische Charakterisierung des Modellgebietes wurden langjährige Messreihen 1961- 2022 als Tageswerte der Klimastation Flughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 7 - IBGW ® LEIPZIG herangezogen. Mit den Parametern Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer kön- nen aus den Messreihen klimatische Aussagen abgeleitet werden. Der DWD stellt nach der WMO-Richtlinie (World Meteorological Organisation) 30-jährige Messreihen zur Ver fügung. Ta- belle 4-2 stellt die Referenzperioden 1981-2010 dar. Tabelle 4-2 Jahresmittel der Klimainformationen der DWD-Klimastation Köln/Bonn (Flugh.) Minimum Maximum Mittel (1981-2010) Lufttemperatur [°C]1 10,3 (1963) 12,0 (2020) 10,3 Niederschlag [mm/a] (unkorrigiert) 509,5 (1976) 1080,4 (1966) 839,4 Sonnenscheindauer [h]1 1262,5 (1998) 2063,5 (2003) 1567,2 Abbildung 4-3 zeigt den korrigierten gemessenen Niederschlag und die berechnete Gras refe- renzverdunstung am Standort der Station Flughafen Köln-Bonn im Zeitraum 1961-2018. Die Kor- rektur des Niederschlages erfolgte nach dem Verfahren von Richter (Richter, 1995). Die Berech- nung der Grasreferenzverdunstung erfolgte auf Grundlage der Messgrößen Tagesmitteltempera- tur, relative Luftfeuchte, Sonnenscheindauer und Windgeschwindigkeit nach DVWK (ATV- DVWK-M-504, 2002). Abbildung 4-3 Korrigierter Niederschlag und Grasreferenzverdunstung am Standort Köln 4.4 Allgemeine Grundwasserdynamik Der Grundwasserstrom erfolgt von Süden/Südwesten in nordöstlicher Richtung zum Rhein. Der Rhein bildet die natürliche Vorflut im Untersuchungsgebiet . Die Grundwasserstände liegen i m nordöstlichen Modellgebiet im Bereich des Rheins bei +39 bis +40 m NHN. Die niedrigsten Grundwasserstände werden am nördlichen Modellrand mit etwa +38 m NHN und die höchsten Grundwasserstände mit +42 m NHN am Südwestrand des Modellgebietes berechnet. Im Bereich Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 8 - IBGW ® LEIPZIG des Wasserwerks Hochkirchen bildet sich ein lokaler Absenktrichter aus. Die Grundwasserstände liegen dort bei etwa +39 m NHN. In Folge des Kiesabbaus in den Nieder- und Mittelterrassen des Rheins entstanden Vertiefungen im Gelände, die denselben Wasserspiegel wie das umgebende Grundwasser aufweisen und kei- nen nennenswerten oberirdischen Zufluss bzw. Abfluss besitzen. Die Seewasserstände der Kies- seen korrespondieren mit den Grundwasserständen und können als sog. Grundwasserblänke bezeichnet werden. Abbildung 4-4 Grundwassergleichen des Jahres 1988 (Quelle: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/um- welt_klima/wasser/grundwasser/GW/grundwassergleichen_1988/) Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der das Untersuchungsgebiet von Süden nach Nor- den durchquert. Der nächstgelegene Rhein-Pegel befindet sich in Köln Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 9 - IBGW ® LEIPZIG (Messstellennummer 2730010). Am Pegel-Köln wird ein mittlerer Abfluss (MQ 1931-2020) von 2090 m³/s gemessen (https://dgj-daten.bafg.de/Rhein/Köln/2730010_WQ.pdf). Zwischen Rhein und Grundwasserleiter besteht ein nahezu vollkommener hydraulischer An- schluss. Hauptsächlich liegen exfiltrierende Bedingungen vor, bei denen der Grundwasserleiter in den Rhein entlastet. Kurzzeitig hohe Rheinwasserstände bedingen eine Umkehr der Fließver- hältnisse. Besonders in Rheinnähe liegt eine große Schwankungsbreite in den Grundwasserstän- den vor. Exemplarisch stellt Abbildung 4-5 die Wechselwirkung zwischen Rhein und Grundwas- serleiter dar. Während im Uferbereich die Grundwasserdynamik durch die Oberflächenwasser- schwankungen bestimmt wird, kommt es mit zunehmender Entfernung zum Rhein zu ei ner Dämpfung und Phasenverschiebung der rheininduzierten Grundwasserschwankungen. Abbildung 4-5: Vergleich: Wasserstand Pegel-Rhein und Grundwasser (GWM 73514410-rheinnah und GWM 73537019-rheinfern) 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN Wasserstand Rheinpegel Köln und ausgewählte Grundwassermessstellen Rhein-Tageswerte 73514410 73537019 Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 10 - IBGW ® LEIPZIG 4.5 Wassernutzungen Bei der Bezirksregierung Köln wurden die eingetragenen Wasserrechte für das Modellgebiet an- gefragt. Hierbei sind insbesondere Angaben zu hohen Wassermengen Strömungsseitig von Re- levanz. Wasserhebungen zum Betrieb von Wärmepumpen oder für private Nutzung finden auf- grund der geringen Wasservolumen und der somit geringfügigen Beeinflussung auf die Grund- wasserströmungsverhältnisse keine Berücksichtigung. Folgende Wasserrechte wurden berücksichtigt. - Förderbrunnen Shell AG - Förderbrunnen Basell Polyolefine GmbH - Förderbrunnen Sanierungsbrunnen Immendorf Als wesentlichen Nutzer im Untersuchungsgebiet ist die RheinEnergie AG zu nennen. Die Rhein- Energie AG betreibt 6 Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwecken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen in Ra- derthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Plan ungsgebiet. Das geför- derte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe- reitet. 4.6 Geplante Trassenverläufe Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Erweiterung der Stadt- bahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. In der vorliegen- den Bearbeitung werden drei Trassenverläufe betrachtet A1, A9 sowie der optimierte Trassen- verlauf A1a. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 11 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 4-6 Trassenverläufe der Varianten A1, A9 und A1a 5 Modellaufbau Mit einer Gesamtfläche von ca. 70 km² dient es der Erfassung und Darstel lung verschiedener Gebietszustände wie die hydraulische Wirkung einer Seeverlegung bzw. Verfüllung un d die Ab- bildung der Interaktion Fluss-Grundwasser unter verschiedenen Abflussbedingungen im Rhein. Der Modellraum orientiert sich an geologischen und hydrologischen Rändern und dort, wo kein derartiger Modellrand zugewiesen werden konnte, an in das Gebiet einfließenden oder ausf lie- ßenden Volumenströmen, die über die Einzugsgebiete bzw. hydraulischen Potentiale ermittelt wurden. Als Untersuchungsrahmen für die Modellaussagen wird folgender Koordinatenausschnitt betrachtet: a Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 12 - IBGW ® LEIPZIG RW 352850…363000 HW 5633000…5643000 (ETRS_1989_UTM_Zone_32N). Die Maschenweite des Netzes muss sich an der Informationsdichte, der Geometrie des aufzulö- senden Modellrandes und den aufzulösenden Piezometerhöhengradienten orientieren. Die Ver- wendung von Zellen unterschiedlicher Größe verbessert die Effizienz der Rechnung. I nsbeson- dere die Auflösung des Wasserwerks und der Umgebung der Wasserhebung verlangt eine hohe räumliche Auflösung. Die Modellberechnung erfolgt für den Zeitraum 2000-2022 zeitabhängig. In der Variantenrech- nung werden die zu erwartenden Systemverhältnisse in Form von Szenarien auf Basis des kali- brierten Grundwasserströmungsmodells berechnet. 5.1 Räumliche Abgrenzung Abbildung 5-2 zeigt die horizontale Ausdehnung des Modellgebietes. Das Grundwassermodell besitzt eine Maschenweite von 50 m x 50 m. Im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen wurde eine Netzverfeinerung umgesetzt. Das Modellgitter wurde in diesem Bereich auf 12,5 m x 12,5 m verfeinert. Somit ist die modellseitige Abbildung der Wasserhebung als Einzelbrunnen und der geplante Trassenverlauf räumlich sowie in ihrer hydraulischen Wirkung gewährleistet. An den Modellrändern können über das Grund- und Oberflächenwasser Austauschprozesse mit den angrenzenden Gebieten erfolgen. Die Wahl der Modellränder ist daher so zu definieren, dass eine Beeinflussung durch die Wasserhaltung ausgeschlossen werden kann. Als Modellrand wird die Randbedingungen der 1. Art gewählt. Diese beschreibt den Zu- oder Abfluss über den Mo- dellrand. Über die Modellränder erfolgt ein Grundwasserzu- bzw. abfluss . Die Rhein bildet als sog. Flussrandbedingung die Wechselwirkungen zwischen Grundwasserleiter und Fließgewäs- ser ab. Die vertikale Modellstruktur des Grundwassermodells „Rondorf Nordwest“ berücksichtigt 6 Mo- dellgrundwasserleiter (MGWL). Die Struktur der MGWL ist in der Tabelle 4-1 dargestellt. Die ver- tikalen Gliederungsebenen werden im Folgenden mit „Modellgr undwasserleiter“ (MGWL) be- zeichnet, gleichgültig ob es sich um einen Grundwasserleiter im klassischen Sinn oder einen sogenannten Grundwassergeringleiter oder -stauer handelt. 5.2 Hydrogeologische Strukturmodell Grundlage für die numerische Berechnung der Grundwasserströmung ist die hydrogeolog ische Modellbildung auf der Grundlage der Interpretation der geologischen Schichten innerhal b des betrachteten Modellgebietes. Die hydrogeologisch relevanten Einheiten werden nach Tiefe, Ab- folge und Ausdehnung unterteilt und generalisiert in einem hydrogeologischen Strukt urmodell dargestellt. In Abbildung 5-1 sind Modellschnitte durch das hydrogeologische Strukturmodell in Nord-Süd- und West-Ost-Richtung dargestellt. Der Aufbau des hydrogeologischen Strukturmodells erfolgte mit dem Programmsystem GMS (Groundwater Modeling System) von AQUAVEO und bietet die Möglichkeit, geolog ische sowie hydrogeologische Daten zu dreidimensionalen Struktur-, Parameter- und Strömungsmodellen zu entwickeln. Folgende Daten wurden recherchiert und ausgewertet: Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 13 - IBGW ® LEIPZIG - Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Profilkarte, 1:25.000 - Blätter 5107 - Brühl, 5108 - Porz am Rhein, 5007 - Köln [D2] - Isolinien der Quartärbasis [D3] - Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1: 1.000.000 (GK1000) [D1] - 3D-Modell von Nordrhein-Westfalen (10-fach überhöht) [D4] - Bohrungen [D5] - Digitales Geländemodell - DGMmit 1 m Gitterweite [D6] Ausgehend von diesen Basisdaten werden im Strukturmodell folgende Informationen dargestellt: - Zusammenfassung geologischer Einheiten nach geohydraulischen Eigenschaften und Stratigraphie - Lage der Schichtober- und Schichtuntergrenzen. Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 14 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 5-1: Modellschnitte Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 15 - IBGW ® LEIPZIG 5.3 Modellr änder Die Abbildung 5-2 zeigt die Modellrandbedingungen. An den Modellrändern können üb er das Grund- und Oberflächenwasser Austauschprozesse mit den angrenzenden Gebieten erfolgen. Die Wahl der Modellränder ist daher so zu definieren, dass eine Beeinflussung de s Aussagebe- reichs durch die äußeren Ränder ausgeschlossen werden kann. In der Regel eignen sich Wasserscheiden (Einzugsgebietsgrenzen), Fließ- oder Standgewässer. Die Festlegung der Ränder des Grundwassermodells und damit die Größe des Model lraums wurde auf Basis von Grundwassergleichenplänen (D13) erarbeitet. Die Vorgabe einer RB 1. Art ist immer besonders sorgfältig vorzunehmen (Abbildung 5-2), da mit der Definition des Wasserstandes am Rand ein Zu- oder Abströmen über die Modellränder an- genommen wird, wodurch der definierte Wasserstand konstant gehalten wird. Abbildung 5-2 Räumliche Abgrenzung des Modellgebietes und die hydraulischen Randbedingungen 5.4 Trinkwasserfassung Hochkirchen und Weißer Bogen Im Grundwassermodell werden 22 Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen mit einer im Regelfall mittleren monatlichen Entnahmemenge von ca. 1,2 Mio m³ abgebildet . Die Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 16 - IBGW ® LEIPZIG Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus 2 Brunnengalerien, die jeweils von West nach Ost gereiht sind. Der Ausbau erfolgte bis in den Grundwasserleiterkomplex 1 liegt bei ca. +20 m NHN. In der Wasserfassung Weißer Bogen werden 12 Brunnen modellseitig mit einer mitt- leren monatlichen Entnahmemenge von ca. 1,3 Mio m³ implementiert. Die Rheinenergie AG stellte die Informationen zu monatlichen Entnahmemengen an den För- derbrunnen der Wasserwerke Hochkirchen und weißer Bogen im Zeitraum 2000-2019 zur Verfü- gung. Im Regelfall werden im Monatsmittel durch beide Wasserfassungen ca. 90.000 m³/d Grund- wasser gefördert. Im Extremfall muss das Wasserwerk Hochkirchen bei einem Ausf all oder Au- ßerbetriebnahme der Wasserfassung Weißer Bogen 90 Tage eine Gesamtförderleistung von 90.000 m³/d gewährleisten. Mittels Modellrechnungen wird geprüft, wie viele Brunnen im Wasserwerk Hochkirchen außer Betrieb genommen werden müssen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maß- nahmen zur Risikobeherrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Es werden daher mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem, zwei, drei und fünf Brunnen durchgeführt. 5.5 Sonstige Wasserfassung Alle im Modellgebiet erbauten Brunnen und Entwässerungsmaßnahmen sowie sonstige relevante Entnahmebrunnen finden im Modell Berücksichtigung. Brunnen zur Eigenwasserversorgung oder Nutzung oberflächennaher Geothermie werden aufgrund des geringen Einflusses auf die Grund- wasserdynamik nicht berücksichtigt. Die modellseitigen Umsetzungen erfolgen als Randbedin- gung (RB) Brunnen. Die Randbedingungen werden zeitvariabel entsprechend ihrer Betriebsdauer vorgegeben. Die Lage und Förderraten ergeben sich aus den übergebenen Daten: - RheinEnergie AG - Förderraten der Brunnengalerien Hochkirchen und Weißer Bogen so- wie Ausbauprofile der Einzelbrunnen - Bezirksregierung Köln - Wasserbuchblätter und Informationen zu Entnahme-/Einleitmen - gen im Untersuchungsgebiet - Basell Polyolefine GmbH - Förderraten der von Basell betriebenen Brunnen - Shell Deutschland Oil GmbH - Förderraten der Brunnen des Shellwerkes in Godorf . 5.6 Standgewässer Die Seen im Untersuchungsgebiet sind künstlich geschaffene Gewässer infolge von Kiesabbau. Die Gewässersohlen der jeweiligen Standgewässer leiten sich aus den Unterkanten der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins ab und wurden in das hydrogeologische Strukturmodell entspre- chend eingearbeitet. Es wird angenommen, dass die Seen gut an den Grundwasserlei terkom- plex 1 angebunden sind und die Seewasserstände mit den Grundwasserständen korrespondi e- ren. Für die korrekte Berechnung des Einflusses der Seen auf das Grundwasser wurde die Randbe- dingung See entwickelt (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003). Diese erm öglicht durch Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 17 - IBGW ® LEIPZIG Digitalisierung der entstehenden Hohlform eine exakte Erfassung der limnologischen Basisdaten eines Sees in der Berechnung. Seen können wasserstand- oder durchflussgesteuert (h- oder Q-gesteuert) sein. Die Abbil de- genauigkeit der Wechselwirkungen See-Grundwasser richtet sich hierbei nicht nach der Ortsdis- kretisierung des Modells, sondern ergibt sich aus der die Hohlform beschreibenden Datenbasis. Die Änderung des im Standgewässer vorhandenen Wassers berechnet sich aus der Summe der Flüsse zwischen dem Aquifer und dem Standgewässer plus der Summe oberirdischer Zuflüsse minus Zehrung. Sie wird mit folgender Bilanzgleichung beschrieben: Da die Seen keinen Zufluss oder Abfluss besitzen, sind die Wasserstände maßgeblich durch die vorherrschenden Witterungsverhältnisse beeinflusst. Die Speisung der Seen erfolgt neben dem Basisabfluss durch Niederschläge auf die direkte Seefläche und durch den oberirdischen Abfluss in die Seen infolge von Starkregenereignissen innerhalb des Einzugsgebietes. Die Zehrung er- folgt über die Verdunstung von der Seefläche. Die Zehrung wird aus der klimatischen Wasserbi- lanz für Oberflächengewässer gemäß den Vorgaben des Deutschen Wetterdienstes abgel eitet (DWA Regelwerk, 2018). Der Galgenbergsee im Süden des Wasserwerks Hochkirchen besitzt in seiner heutigen For m eine Tiefe von ca. 10 m. Die Seekubatur leitet sich aus technologischen Vorgaben (D23) ab. Es wird bei der Parametrisierung der Gewässersohle davon ausgegangen, dass eine hydraulische Kommunikation mit dem Grundwasserleiter möglich ist. 5.7 Grundwasserneubildung Die Ermittlung der zeitvariablen Grundwasserneubildung erfolgte mittels eines vereinfachten Bo- denwasserhaushaltsmodellansatzes (BWHM) auf Grundlage der Berechnung des Bodenwasser- vorrates mittels der Wasserhaushaltsgleichung sowie der Simulation des Gravitationswasserab- flusses nach Glugla (Glugla, 1969). Das Verfahren erlaubt die tageweise Ermittl ung der Grund- wasserneubildung in Abhängigkeit der meteorologischen Gegebenheiten sowie der bodenphysi- kalischen Eigenschaften. Benötigte Daten sind: - Tagesniederschlagshöhe - potentielle Tagesverdunstungshöhe - Bodenkennwerte und Informationen zur Landnutzung In Abhängigkeit der Wasserspeichereigenschaften, der Bodenmächtigkeit, des Niederschlags so- wie eines bodenartabhängigen Sickerparameters und der Landnutzungsart angepassten maxi- mal möglichen Verdunstung wurde im betrachteten Zeitraum 1961-2022 die tägliche Sickerwas- serrate für das Modellgebiet ermittelt. Dabei wurde flächendifferenziert vorgegangen, i ndem für jede Grundwasserneubildungszone gemäß eine landnutzungsartabhängige maximal mögliche Verdunstung ermittelt nach ATV-DVWK Merkblatt 504 (DWA Regelwerk, 2018) vorgegeben und die Grundwasserneubildung auf dieser Grundlage berechnet wurde. Abbildung 5-3 zeigt den jähr- lichen Gang der berechneten Grundwasserneubildung für jede Zone im Zeitraum 1971-2018. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 18 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 5-3 Berechnete jährliche Grundwasserneubildung in unterschiedlichen Teilräumen des Modellgebietes im Zeit- raum 1971-2018 Eine Eichung bzw. Kalibrierung des Modells erfolgte anhand des Referenzdatensatzes der mit mGROWA berechneten mittleren Grundwasserneubildung. Durch gezielte Variation der landnut- zungsartabhängigen maximal möglichen Verdunstung wurden die mittleren Berechnungsergeb- nisse des BWHM des Vergleichszeitraums 1971-2000 an die mGROWA-Werte angenähert. Die Validierung des Verfahrens erfolgte anhand eines amtlichen Referenzdatensatzes [D8], wel- cher durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westf alen be- reitgestellt wurde. Er beinhaltet die mittlere jährliche Grundwasserneubildung für den Bezugszeit- raum 1971-2000 und wurde mit dem hydrologischen Modellierungssystem mGROWA (Herrmann & Chen, 2013) berechnet. Abbildung 5-4 zeigt die räumliche Verteilung der mittleren Grundwas- serneubildung. Für die Modellbildung erfolgte eine Zusammenfassung zu sieben Klassen. Die unterschiedlichen Grundwasserneubildungshöhen resultieren vornehmlich aus Differenzen in der Bodenbedeckung bzw. Landnutzung. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 19 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 5-4 Unterteilung des Gebietes in 7 GWN-Zonen (Grundlage: berechnete mittlere Grundwasserneubildung im Zeit-raum 1971-2000 nach dem mGROWA-Verfahren) Für die Modellkalibrierung und -validierung standen gemessene Grundwasserstände für den Zeit- raum 2000 bis 2018 zur Verfügung. Die Vorgabe der Grundwasserneubildung im Grundw asser- modell erfolgt flurabstandsabhängig. Tabelle 5-1 zeigt exemplarisch die Umsetzung der G rund- wasserneubildung in der entsprechenden Modelleingangsdatei. Für jede Grundwasserneubil- dungszone (IGWF) werden die Grundwasserneubildungswerte monatlich für flurnahe (0m) und flurferne (2m) Grundwasserstände definiert. Tabelle 5-1: Modelleingangsdatei mit monatlicher Grundwasserneubildung [l/s*km²] IGWF DATUM GWN1 GWN2 1 0 m u GOK 2 m u GOK 1 01.01.2000 6,97 8,78 1 01.02.2000 15,18 13,61 1 01.03.2000 8,72 11,36 1 01.04.2000 -6,85 2,19 1 01.05.2000 -11,30 0,20 1 01.06.2000 -13,25 0,02 1 01.07.2000 30,05 5,11 Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 20 - IBGW ® LEIPZIG 5.8 Zeitliche Diskretisierung Abbildung 5-5 zeigt exemplarisch das Berechnungsschema anhand eines Grundwasserpegels im Untersuchungsgebiet. Das Modell wurde für den Zeitraum 01/2000 bis 12/2018 i nstationär kalibriert. Anschließend erfolgt eine Validierung des Modells auf Basis des Beobachtungszeit - raums 01/2019 bis 09/2022. Unter Verwendung der geohydraulischen Parameter (hydraulische Durchlässigkeit, Gewässeran- bindung, Speichergrößen etc.) wird das Modell anhand eines vom Kalibrierungszei traum unab- hängigen Zeitabschnitts auf Plausibilität geprüft. Die Kalibrierung und die anschließende Validie- rung des Modells bilden die Grundvoraussetzung für die Prognose- bzw. Variantenrechnungen. Das Berechnungsschema berücksichtigt 3 Berechnungsphasen: • langjährige instationäre Kalibrierung des Gesamtmodellraums (2000-12/2018): • Validierung/ Prüfung der Prognosefähigkeit (01/2019-09/2022) • Prognose / Variantenberechnung Abbildung 5-5 Zeitliche Diskretisierung des GWM anhand der Ganglinie des Grundwasserpegels 76510414 5.9 Bahnlinienberechnung Die Bahnlinienberechnung berücksichtigt nur den advektiven Transport von gelösten Stoffen und kann als mittlere Bewegung interpretiert werden. In dieser Betrachtungsweise werden Vermi- schungs- und Abbauprozesse nicht berücksichtigt. Das Grundwassermodell berechnet Bahnli- nien zur Bewertung der mittlere Ankunfts- bzw. Laufzeiten in dispersionfreier Näherung berech- net. Auf Basis der Laufzeiten und Fließwegen lassen sich Einzugsgebiete von Trinkwasser fas- sungen oder entsprechende hydraulischen Abwehr- und Sanierungsmaßnahmen ableiten. 37 38 39 40 41 42 43 44 45 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 Wasserstand in mNHN GWM 76510414 SHELL GODORF KP 8 (358968, 5636675) berechnet Kalibrierung Validierung Prognose / Variantenberechnung Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 21 - IBGW ® LEIPZIG Hierfür wurde das Partikel-Tracking-Verfahren eingesetzt, bei dem markierte Teilche n an de n jeweiligen Trassenführungen im Grundwasser platziert wurden. Die markierten Teilchen breit en sich advektiv mit dem berechneten Strömungsverhältnissen (Zeitpunkt nach 90 Tagen) aus. Von der Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ausgehend vom Startpunkt der Teilchen, l assen sich die Bahnlinien- oder Stromlinien zurückrechnen. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 22 - IBGW ® LEIPZIG 6 Modellvarianten Die Variantenbetrachtung stellt keine Optimierung des Förderregimes während der Bau- und Be- triebsphase dar. Zielstellung der Variantenbetrachtung ist die Berechnung der Fließzeiten am Ort der Trassenführungen bis zu den Grundwasserfassungen. Die Ergebnisse der Variantenbetrach- tung dienen der Gefährdungsabschätzung der Trinkwasserversorgung Hochkirchen. Auf der Grundlage des kalibrierten Modells wurden Worst-Case-Szenarien für die einzelnen Trassenver- läufe als Entscheidungsgrundlage entwickelt. Die Worst-Case-Szenarien unterscheiden sich grundsätzlich durch: - Grundwasserabflussverhältnisse - Hoch-, Mittel- und Niedrigwasser, - Ort des Ereignisses - Trassenverlauf, - Außerbetriebnahme einzelner Förderbrunnen. Die Modellrechnungen erfolgten instationär. Grundsätzlich erfolgt eine Betrachtung der St rö- mungsbedingungen unter Hoch-, Mittel- und Niedrigwasserverhältnissen. Unter den entspre- chenden Abflussbedingungen wird der Extremfall über 90 Tage berechnet. Die Grundwasserströ- mungsverhältnisse am Ende der 90 Tage werden anschließend mit der maximalen Fördermenge zur Ermittlung der Grundwasserfließzeiten (Bahnlinienberechnung) der Worst-Case -Szenarien herangezogen. 6.1 Steuerung der Brunnen In Abstimmung mit der Rheinenergie wurde von einem Extremfall mit maximaler Förderung über 90 Tage im Wasserwerk Hochkirchen bei Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen ausgegan- gen. Das Worst-Case-Szenario sieht folgendes Entnahmeregime vor: • Fördermenge WW Hochkirchen: 90.000 m³/h für 90 Tage • Außerbetriebnahme der Brunnen „Weißer Bogen“. Es wurden mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem , zwei, drei und fünf Brunnen durchgeführt. 6.2 Abflussverhältnisse Da sich die hydrologischen Verhältnisse auf die Grundwasserströmung auswirken und ggf. zu einer Änderung der Grundwasserfließrichtung führen können, werden neben einem Szenario für mittlere hydrologische Verhältnisse (mittlerer Rheinwasserstand und mittlere Grundwasser neu- bildung) jeweils Szenarien für je ein repräsentatives Hoch- oder Niedrigwasserszenario berück- sichtigt. Der Grundwasserhöchststand im Bereich der Wasserfassung verursacht gegenüber mittleren oder niedrigen Grundwasserständen nicht zwangsläufig eine Umkehr der Grundwasserstr ö- mungsverhältnisse. Betrachtet wird hierbei das Grundwasserniveaus in Abhängigkeit der Abfluss- situation im Rhein, da insbesondere der hydraulische Gradient der Wasserfassung Hochkirchen in Bezug auf den Rheinwasserstand den Fließzustand beeinflusst und damit eine mögliche Um- kehr der Grundwasserfließrichtung bewirkt. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 23 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 6-1 zeigt exemplarisch das methodische Vorgehen zur Ermittlung der hydrauli schen Gradienten im „Hochwasserfall“ und „Niedrigwasserfall“. Abbildung 6-1 Hydraulischer Gradienten: Rhein – Wasserwerk Hochkirchen Es werden für den Betrachtungszeitraum 2000 bis 09/2022 im Bereich des Wasserwerkes Hoch- kirchen Grundwasserstände in Abhängigkeit des Rheins betrachtet. Aus der Differenzbildung Rhein- und Grundwasserstand lassen sich ein minimaler und maximaler hydraulischer Gradi ent berechnen. Entsprechend der Abbildung 6-1 ergeben sich folgende Extrema: o Maximum 05/2011 - Hoher Grundwasserstand bzw. niedriger Rheinwasserstand ▪ Fließrichtung vom Wasserwerk zum Rhein o Maximum 01/2018 - Niedriger Grundwasserstand bzw. hoher Rheinwasserstand ▪ Fließrichtung vom Rhein zum Wasserwerk 01-2010 07-2010 01-2011 07-2011 01-2012 07-2012 01-2013 07-2013 01-2014 07-2014 01-2015 07-2015 01-2016 07-2016 01-2017 07-2017 01-2018 07-2018 01-2019 07-2019 01-2020 07-2020 01-2021 07-2021 01-2022 07-2022 -3 -2 -1 0 1 2 3 4 5 6 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Differenz: Pegel Köln - mittlerer Grundwasserspiegel [m] mittlerer Grundwasserspiegel [m NHN] Zeitreihe [mm/jjjj] mittlerer GWSP maxGW minGW DIFF Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 24 - IBGW ® LEIPZIG 7 Modellkalibrierung Die Kalibrierung des Grundwasserströmungsmodells ist ein Vorgang zur Ermittlung bzw. Absi- cherung der hydrogeologischen Parameter und deren Verteilung auf Basis der gemessenen Grundwasserdynamik. Die Modellkalibrierung erfolgte durch Anpassung bzw. Identifizierung der speicherwirksamen Größen, der hydraulischen Durchlässigkeiten sowie der Parameter der K ol- mation der Oberflächengewässer. Die berücksichtigen Grundwasserleiter (GWL) lassen sich in einen sehr gut durchlässigen oberen GWL (Quartär) und einen geringer durchlässigen unteren GWL (Tertiär) gliedern. Aus den in Kap. 4.2 beschriebenen hydrogeologischen Verhältnissen lassen sich die hydraulischen Eigen- schaften wie folgt zusammenfassen: Tabelle 7-1: Hydrogeologische Charakterisierung Einheit Charakteristik Hydraulische Leitfähigkeit Auffüllung - wenige Meter stark heterogene rollige bis bindige Materialien, - schwach schluffiger Kies / Sand, - gut durchlässig, > 1,0●10-4 m/s Quartär - fluviatile Sedimente der Saale-Kaltzeit und Elster-Kaltzeit, - Schotter / Kiese / Sande, - sehr gut durchlässig, 1●10-5 bis 2,5●10-2 m/s Tertiär - stark schluffige Feinsande - Feinsand, schluffig bis stark schluffig, - gut durchlässig, 1●10-5 bis 5●10-4 m/s - Im Zuge der Modellkalibrierung wurde über eine gezielte Veränderung der Parameter (i.A. der kf- Wert) unter Berücksichtigung geohydraulischer Grenzen sowie der Ankopplung Randbedingun- gen ↔ Grundwasserleiter (GWL) das Simulationsergebnis mit einer möglichst geringen St an- dardabweichung an die beobachteten Messwerte angepasst. Abbildung 7-1 zeigt die aus der Kalibrierung ermittelten hydraulischen Durchlässigkeiten. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 25 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 7-1: Kalibrierte hydraulische Durchlässigkeit des quartären Grundwasserleiterkomplexes Für die geohydraulische Berechnung in Porengrundwasserleitern ist die Quantifizierung der ver- schiedenen Hohlraumvolumenanteile notwendig. Wenn der Parameter n e (nutzbare Porosität) nicht explizit vorgegeben wird, erfolgt die Berechnung über den k f-Wert. Für das Speicherungs- verhalten der Grundwasserleiter liegen keine Bestimmungen vor. Das nutzbare Porenvolumen ne musste daher durch die im Programmsystem PCGEOFIM integrierte Formel (Hen nig, 1966) auf der Grundlage der Durchlässigkeitsbeiwerte ermittelt werden (siehe Abbildung 7-2): = − + − 8101,26 fürlg050 4 0 8101,26 fürmin fk )f(k, , fken en Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 26 - IBGW ® LEIPZIG Diese Formel wurde für das Mitteldeutsche Braunkohlenrevier mit Hilfe von Regressionsanalysen aufgestellt (Fuchs, Ziesche, & Nillert, 2017). Tabelle 7-2 enthält Zahlenw erte der nutzbaren Po- rosität für ausgewählte kf-Werte. Tabelle 7-2: Zahlenwerte für die nutzbaren Porositäten ne kf [m/s] 10-2 10-3 10-4 10-5 10-6 10-7 10-8 10-9 ne [-] 0,300 0,250 0,200 0,150 0,100 0,050 0,005 0,005 Abbildung 7-2: Berechnete hydraulisch wirksame Porosität Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 27 - IBGW ® LEIPZIG Die nachfolgende Abbildung zeigt die Modellgüte in Form eines 1:1-Plots über den gesamten Berechnungszeitraum 2000-2022. Aus 362 Grundwassermessstellen (vgl. gemessen – berech- net) konnte eine für das Modellgebiet mit einer Standardabweichung von 0,76 m insgesamt sehr hohe Anpassungsgüte erreicht werden. Abbildung 7-3: Modellanpassung 1:1 - Plot In Abbildung 7-4 zeigt die berechneten Hydroisohypsen 07/2022. Außerdem wird die Modellgüte für den Berechnungszeitraum 2000-2022 aufgeführt. Als Maß der Modellgüte gilt hierbei die Standardabweichung und ist wie folgt klassifiziert: - schwarze Grundwassermessstellen kleiner 1 m, - blaue Grundwassermessstellen entsprechen 1 bis 2 m, - rote Grundwassermessstellen größer 2 m. Eine Bewertung der Modellgüte kann zusätzlich anhand von Wasserstands- und Durchflussmess- werten kann zusätzlich die Modellgüte erfolgen. Abbildung 7-5 stellt hierzu den G anglinienver- gleich aus beobachteten und berechneten Ganglinien dar. Weitere Messstellen sind in Anhang 1 dargestellt. Es gibt natur- und modellbedingt räumliche Unterschiede der Modellgüte, die auf die Grundwas- serdynamik und die Abbildung der hydraulischen Gradienten zurückzuführen sind. 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Grundwasserstand-berechnet [mNHN] Grundwasserstand-gemessen [mNHN] Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 28 - IBGW ® LEIPZIG Das Modell ist im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen gut kalibriert. Hier liegt die Standardab- weichung zwischen Modell und gemessenen Werten überwiegend unter 1 m (siehe Abb ildung 7-4). Der Ganglinienvergleich in Abbildung 7-5 der Grundwassermessstelle 73514410 zeigt stel- lenweise Abweichungen von mehreren Metern. Ursachen hierfür ist maßgeblich die hydraulische Randbedingung „Wasserwerk Hochkirchen“. Aufgrund der Datenverfügbarkeit erfolgt die zeitliche Umsetzung der Wasserhebung im Wasser- werk Hochkirchen in Monatsschritten. Wöchentliche oder tageszeitliche Schwankungen können somit modellseitig nicht abgebildet werden. Darüber hinaus wird die gesamte Wasserhebung auf die Anzahl der Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen entsprechend verteilt, da keine Angaben zu ortsdiskreten Entnahmemengen zum Bearbeitungszeitpunkt zur Verfügung standen. Abbildung 7-4 Berechnete Grundwassergleichen 07-2022 und Darstellung der berechneten Standardabweichung über den gesamten Berechnungszeitraum: schwarz <=1 m / blau 1 bis 2 m / rot > 2 m Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 29 - IBGW ® LEIPZIG Die Modellvalidierung umfasst die Überprüfung des Modells auf Funktionalität und Plausibilität. Allgemein ist eine Validierung notwendig, um die Prognosefähigkeit des entwickelten Modells zu quantifizieren. Für die Modellkalibrierung und -validierung wurden 362 Grundwassermessstellen im UG berück- sichtigt. Als Kalibrierungszeitraum werden die Jahre 2000- 12/2018 verwendet. Der Zeitraum 01/2019-09/2022 wird als Validierungszeitraum verwendet. Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 30 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 7-5 Berechnete vs. Gemessene Ganglinien: GWM-73514410 (Wasserwerk Hochkirchen) und 73540213 (Rheinufer), Lattenpegel-Köln und 76531314 (Rodenkirchen-Shell) Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 31 - IBGW ® LEIPZIG 8 Ergebnisse 8.1 Grundwasserverhältnisse unter verschiedenen Abflussbedingungen Abbildung 8-1 vergleicht die berechneten Grundwassergleichen für mittlere Grundwasserverhält- nisse und die in Abschnitt 6.2 beschriebenen minimalen und maximalen Abflussverhältnissen. Bei mittleren Verhältnissen fließt das Grundwasser vor allem aus südlicher und südöstlicher Rich- tung in Richtung des Bebauungsgebietes Rondorf-Nordwest. Bestimmend für die Grundw as- serdynamik sind die hohen Förderraten des Wasserwerkes Hochkirchen, welche einen großräu- migen Absenktrichter erzeugen und die Fließrichtung des Grundwassers in Richtung der Brun- nengalerie des Wasserwerks Hochkirchen ablenken. Nördlich dieses Absenktrichters der Brun- nengalerie des Wasserwerks Hochkirchen fließt das Grundwasser in nordöstliche Richtung zum Rhein. Die Grundwasserwasserstände im Bereich des Wasserwerkes liegen bei ca. +38 bis +38,5 m NHN. Bei Niedrigwasserverhältnissen fließt das Grundwasser vom westlichen Modellrand in das Mo- dellgebiet. Ein Zustrom vom Rhein aus Südosten erfolgt höchstens in sehr geringem Umfang. Die grundlegende Fließrichtung im Modellgebiet ist von West-Südwest nach Nordost in den Rhein. Die Grundwasserwasserstände liegen gegenüber den mittleren Grundwasserverhältnissen im Bereich des Wasserwerkes bei ca. +36,75 bis +37,25 m NHN (dh = -1 m). Bei Hochwasserverhältnissen strömt Grundwasser auf der gesamten Länge des Rheins in das Modellgebiet. Die Hauptfließrichtung ist von Südost nach Nordwest. Die Gradient en des Grund- wassers im Anstrombereich zur Brunnengalerie des Wasserwerkes Hochkirchen sind deutlich höher als bei Mittel- und Niedrigwasserverhältnissen. Der Anstrom zur Brunne ngalerie erfolgt vorrangig aus südlicher und südöstlicher Richtung. Die Grundwasserwasserstände liegen gegen- über den mittleren Grundwasserverhältnissen im Bereich des Wasserwerkes bei ca. +38,25 bis +38,75 m NHN (dh = +0,5 m). Der Absenkungstrichter des Wasserwerkes Hochkirchen in Abbildung 8-1 zeigt deutlich, dass unter allen betrachteten Gebietszuständen die Grundwasserfließrichtung im Bereich der zu un- tersuchenden Trassenverläufe bei allen betrachteten Gebietszuständen in Richtung der Wasser- fassung verläuft. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 32 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 8-1 Vergleich der berechneten Referenzzustände (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) In der in Abbildung 8-1 dargestellten Grundwasserverhältnisse sind alle 22 Brunnen in Betrieb. Bei einem 90-tägigen Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen für zeigt Abbildung 8-2, dass es im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen zu einer deutlichen Zunahme der Grundwasserab- senkung infolge einer Erhöhung der Grundwasserentnahme kommt. Die Grundwasserabsenkung gegenüber der in Abbildung 8-1 dargestellten Verhältnisse erhöht sich im Bereich der Wasser- fassung um bis zu 3 m. Ursache für diese Zunahme ist die Erhöhung der Entnahmemenge von ca. 45.000 m³/d auf 90.000 m³/d. Die Entnahmemenge im Lastfall erhöht sich mit der Außerbe- triebnahme der Einzelbrunnen. Vergleicht man Abbildung 8-1 (Extremfall - 6 Brunnen außer Betrieb ) mit Abbildung 8-2 (alle 22 Brunnen in Betrieb ) zeigen die Grundwasserstände im Lastfall im Bereich der Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 33 - IBGW ® LEIPZIG Grundwasserfassung keine signifikanten Differenzen. Die Erhöhung der Förderraten im Extrem- fall wirken sensitiver gegenüber dem hydraulischen Gradienten Rhein-Wasserwerk. Abbildung 8-2 Lastfall – 6 Brunnen außer Betrieb (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) Die berechneten Strombahnen in Abbildung 8-3 verlaufen im Normalbetrieb aus nördl icher und südlicher Richtung kommend in Richtung des westlichen Brunnenriegels. Der östliche Brunnen- riegel wird maßgeblich aus südöstlicher bzw. nordöstlicher Richtung angeströmt. Durch eine suk- zessive Außerbetriebnahme der westlichen Brunnen kann es zu einer Ablenkung der Grundwas- serströmung in östlicher Richtung kommen. Im Normalbetrieb ist der Verlauf der Strombahnen im Bereich der Trasse A1 bzw. A1a zum westlichen Brunnenriegel gerichtet. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 34 - IBGW ® LEIPZIG Abbildung 8-3 Darstellung der berechneten Grundwasserstrombahnen im Normalbetrieb des WW Hochkrichen (mittlere Abflussverhältnisse) 8.2 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A1 und A1a Die Trasse A1a stellt eine Optimierung des Trassenverlaufs A1 dar (Abschnitt 4.6). Diese ist aus- gehend vom Verteilerkreis bis zum Autobahnkreuz Köln-Süd um bis zu 40 m in Richtung der Autobahn BAB 555 verschoben. Unter Berücksichtigung der Trasse A1 erfolgt eine Aufteilung der außer Betrieb genommen Brun- nen auf den östlichen und westlichen Brunnenriegeln. Die in Abbildung 8-4 vergleicht die Strom- bahnen unter dem Extremfall (90 d maximale Förderung im WW Hochkirchen) unter mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5 Brunnen westlich der Trasse. Die Außerbetriebnahme der Brunnen östlich des geplanten Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 35 - IBGW ® LEIPZIG Trassenverlaufs A1 führt zu einer Ablenkung der Bahnlinien in östliche Richtung. Werden weitere Brunnen außer Betrieb genommen, vergrößert sich die Grundwasserabsenkung und die Ablen- kung in östlicher Richtung wird deutlich verstärkt (Abbildung 8-4). Abbildung 8-4 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1 unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) Die Abbildung 8-5 zeigt vergleicht den Verlauf der Strombahnen unter dem Extremfall (90 d ma- ximale Förderung im WW Hochkirchen) unter mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5 Brunnen westlich der Trasse. Abbildung 8-5 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1a unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 36 - IBGW ® LEIPZIG Die Brunnenfahrweise entspricht dem Förderregime in der Abbildung 8-4. Die Auß erbetrieb- nahme der Brunnen östlich der BAB 555 führt zu einer deutlicheren Ablenkung der Bahnlinien in östliche Richtung. Grund hierfür ist die Verschiebung des Trassenverlaufs in östliche Ri chtung. Die Grundwasserfließzeiten in westlicher Richtung des laufenden Brunnenriegels-West werden erwartungsgemäß gegenüber dem Trassenverlauf A1 erwartungsgemäß erhöht, in östlicher Rich- tung hingegen verringert. 8.3 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A9 Die folgende Abbildung vergleicht den Verlauf der berechneten Strombahnen im Extremfall unter mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5 Brunnen ausgehend von der Trasse A9. Aufgrund des hydraulischen Gradienten ändert sich die Grundwasserströmungsrichtung im Umfeld des Wasserwerkes auch bei einer Außerbe- triebnahme von 5 Brunnen nicht. Entlang des westlichen Verlaufs der Trasse A9 kann die Fließ- zeit zu den noch laufenden Brunnen vergrößert werden. Abbildung 8-6 Berechnete Bahnlinien der Trasse A9 unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 37 - IBGW ® LEIPZIG 8.4 Abstandsgeschwindigkeit Die Abstandsgeschwindigkeit v a entspricht der Distanz eines Wasserteilchens, die es in einer bestimmten Zeit überwindet. Sie berechnet sich aus der Filtergeschwindigkeit und der nutzbaren Porosität. Sie ist daher keine statische Größe, sondern abhängig vom Material des Grundw as- serleiters und dem Strömungsregime. Abbildung 8-7 zeigt die berechnete Abstandsgeschwindigkeit im Extremfall für mitt lere Grund- wasserströmungsverhältnisse ohne Außerbetriebnahme des Wasserwerksbrunnens. In Abhän- gigkeit des hydraulischen Gradienten erhöht sich die Geschwindigkeit in Richtung der Wasser- fassungen. Die berechneten Abstandsgeschwindigkeiten liegen im Bereich von 0,5 bis 10 m/d. Abbildung 8-7 Berechnete Abstandsgeschwindigkeit (m/d) für mittlere Abflussverhältnisse und 22 Brunnen in Betrieb (links: Trasse A1; rechts: Trasse A9) Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 38 - IBGW ® LEIPZIG 9 Zusammenfassung Im Rahmen des Vorhabens Plangebiet „Rondorf Nordwest““ erfolgt eine Neustrukturierung der Verkehrssituation im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen. Mit der geplanten Verlänger ung der StadtBahn Süd wird eine Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an gestrebt. Es sind verschiedenen Trassenführungen A1, A9 und A1a vorgesehen, die das angrenzende Was- serschutzgebiet II des Wasserwerkes Hochkirchen queren bzw. diese umfahren. Im vorliegenden Bericht wurden Varianten untersucht, welche unterschiedliche Betriebsregi mes des Wasserwerkes Hochkirchen im Zusammenhang mit geänderten hydraulischen Bedingungen berücksichtigen. Im Extremfall muss das Wasserwerk Hochkirchen bei einem Ausfall oder der Außerbetriebnahme der Wasserfassung Weißer Bogen über einen Zeitraum von 90 Tagen eine Gesamtförderleistung von 90.000 m³/d gewährleisten. Die dazu notwendige Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erfolgt unter Berücksichtigung der geplanten Trassenverläufe und der vorherrschenden hydrologischen Bedingungen mit Hilfe eines vorhandenen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Diese wurde als instationäres drei- dimensionales Grundwasserströmungsmodells konzipiert. Das Modellgitter besitzt ein Grundraster von 50x50 m. Im Bereich der Wasserfassung besitzt das Modell eine Auflösung von 12,5mx12,5 m. Die geologischen Bedingungen werden von der Ge- ländeoberkante über den Auelehm bis zum Liegendgrundwasserleiter des Mittelmiozänen Haupt- flözes dreidimensional abgebildet. Die hydraulisch wirksamen Fließ- und Standgewässer im Ge- biet sind als Randbedingungen im Modell integriert. Folgende grundlegende Randbedingungsansätze bzw. Vereinfachungen wurden berücksichtigt: • Das 3D-hydrogeologische Strukturmodell wurde auf Grundlage des aktuellen geologi- schen Kenntnisstands erstellt und bildet die Grundwasserleiterkomplexe 1 und 2 ab. • Die Hohlform der Standgewässer leitet sich aus dem digitalen Geländemodell un d den hydrogeologischen Profilkarten ab [D2]. • Die Grundwasserneubildung wurde mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell ARCEGMO berechnet. • Das Randbedingungsmodell berücksichtigt Förderraten von Brunnen, Durchflüsse des Rheins und Klimadaten als Tages- oder Monatswerte. Die Parametrisierung des Grundwasserströmungsmodells erfolgt im Rahmen der Modellkalibrie- rung. Für die Modellkalibrierung wurden 362 Grundwassermessstellen im Modellgebiet berück- sichtigt. Als Kalibrierungszeitraum werden die Jahre 2000 – 12/2018 verwendet. Im Vordergrund der Modellanpassung standen die Simulation der Grundwasserdynamik, die Abbildung der Was- serfassungen Hochkirchen und Weißer Bogen sowie die Rhein-Grundwasser-Interaktion. Zur Ab- sicherung der Kalibrierungsergebnisse erfolgte im Anschluss eine Modellvalidierung für den Zeit- raum von 2019 – 2022. Das geeichte Grundwasserströmungsmodell liefert für den Kalibrierungszeitraum plausible Er- gebnisse und kann die beobachteten Grundwasserverhältnisse in sehr guter Näherung abbilden. Die Standardabweichung zwischen gemessenen und berechneten Pegelmesswerten liegt im Ka- librierungszeitraum bei 0,76 m. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 - 39 - IBGW ® LEIPZIG Die sich nach erfolgter Kalibrierung des Grundwassermodells anschließende Variantenbetrach- tung stellte keine Optimierung des Förderregimes des Wasserwerkes Hochkirchen während der Bau- und Betriebsphase dar. Zielstellung der Variantenbetrachtung war die Berechnung der Fließzeiten am Ort der Trassenführungen bis zu den Grundwasserfassungen unter Berücksichti- gung mittlerer, niedriger und hoher Grundwasserstände. Betrachtet wurden hierbei d ie Grundwasserniveaus in Abhängigkei t der Abflusssituation im Rhein. Entscheidend in der Betrachtung der Extrema war der hydraulische Gradient der Wasser- fassung Hochkirchen in Bezug auf den Rheinwasserstand. Bei einem Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen für 90 Tage zeigt sich, dass es im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen zu keiner deutlichen Änderung der Grundwasserströmungsver- hältnisse kommt. Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft unter Berücksichtigung der be- trachteten Abflussverhältnisse in Richtung der Wasserfassung Hochkirchen. Somit ist mit keiner signifikanten Umlenkung der Fließpfade entlang der Trassenführung zu rechnen. Eine Erhöhung der Förderraten in Folge der Außerbetriebnahme einzelner Br unnen und damit die Umverteilung der zu hebenden Wassermenge von 90.000 m³/d auf die verbleibend en Brun- nen, beeinflusst das Grundwasserströmungsfeld im Bereich des Wasserwerkes deutlicher als der hydraulischen Gradienten Rhein-Grundwasserstand im Bereich des Wasserwerks. Dieser Umstand führt insbesondere im Trassenverlauf A1 bzw. A1a zu einer Ablenkung der Bahn- linien in östliche Richtung. Werden weitere Brunnen außer Betrieb genommen, vergrößert sich die Grundwasserabsenkung und die Ablenk ung in östlicher Richtung wird deutlich verstärkt. Im Vergleich zeigen die Berechnungsergebnisse der Trassenführung A1a gegenüber der Variante A1, dass sich es in westlicher Richtung des laufenden Brunnenriegels-West zu einer Verlänge- rung der Fließzeiten kommt, wohingegen die Fließzeiten in Richtung des laufenden Ostr iegels verkürzt werden. Entlang des westlichen Verlaufs der Trasse A9 kann die Fließzeit durch eine Außerbetriebnahme der Brunnen vergrößert werden. Das Grundwasserströmungsmodell ist als ständig arbeitendes Modell (SAM) konzipiert. D ie Bahnlinienberechnung berücksichtigt nur den advektiven Transport von im Wasser gelösten Stof- fen, Vermischungs- und Abbauprozesse werden nicht berücksichtigt. Es somit nicht als Stofftransportmodell zu interpretieren. Zur Abschätzung der Fließzeiten und Ermittlung der Strom- bahnen ist es im Rahmen der Gefährdungsabschätzung ein hilfreiches Werkzeug und liefert plau- sible Ergebnisse. Grundwassermodell Rondorf Nordwest „StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 IBGW ® LEIPZIG Grundwassermodell Rondorf Nordwest StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 34.0 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 46.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM LPRhein Lattenpegel Rhein-Köln (357425, 5642975) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 278525210 Langenacker Hof (354589, 5634234) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 76656317 SHELL GODORF KP 13 (358063, 5636252) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 46.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 76588919 K ALTABL. A 10 (361013, 5638601) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 76531314 SHELL GODORF 1 (356893, 5636699) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 76510414 SHELL GODORF KP 8 (358968, 5636675) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 46.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73564813 GEW KOELN 707 (360177, 5637502) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73549617 RONDORF 171A (356237, 5637909) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 33.0 34.0 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73540419 HAHN 584 (357255, 5638157) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73540213 BAYEN 167A (357680, 5641322) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73538711 RODENK 578 (357678, 5639116) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73537214 HOENIN 568 (354860, 5639081) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73537019 GEW KOELN 566 (355832, 5639072) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73536611 HOCHK 170A (356614, 5639827) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73536519 MARIEN 562 (357184, 5640309) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73536416 KLET 137A (354273, 5640108) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 35.0 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73515218 GEW KOELN 557 (357444, 5639835) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73514410 RODENK 544 (358097, 5639361) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73511912 WEISS 519 (362382, 5639343) berechnet gemessen Grundwassermodell Rondorf Nordwest Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH Projekt-Nr.: 2022/0016 Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet IBGW ® LEIPZIG 36.0 37.0 38.0 39.0 40.0 41.0 42.0 43.0 44.0 45.0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Wasserstand in mNHN GWM 73507015 RODENK 433 (359512, 5639770) berechnet gemessen -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Im Zuge der Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakeholder*innen und die Bürger*innen frühzeitig umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlprozess zu informieren. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 8 - Wertungsmatrix
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Stand 16.11.2022 Nr. Bewertungskriterien Zielgewicht [%] 1 Erreichung der planerischen Ziele 30% Mittlere Bewertung des Kriteriums 1 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 3,7 1,0 Fahrtzeiten 5 5,0 3 3,0 1 1,0 Erschließungswirkung 5 5,0 4 4,0 1 1,0 2 Kosten 15% Mittlere Bewertung des Kriteriums 2 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 4,4 3,1 Investitionskosten 5 5,0 5 5,0 4 4,0 Betriebskosten 5 5,0 3 3,0 1 1,0 3 Städtebauliche Bewertung 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 3 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 3,4 4,1 3,9 Querung Verteilerkreis (z.B. Siedlung Heidekaul) 3 3,0 5 5,0 5 5,0 Trassenwirkung im Umfeld 4 3,8 3 3,3 3 2,8 4 Verkehrliche Beurteilung 15% Mittlere Bewertung des Kriteriums 4 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 4,3 2,3 2,3 Trassierung Stadtbahn 5 5,0 2 1,5 1 1,0 Trassierung Straße 3 3,0 2 2,0 2 2,0 Einfluss auf MIV/Rad/Fuß 5 5,0 4 3,5 4 4,0 5 Auswirkungen auf Trinkwasserversorgung 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 5 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 3,0 1,0 5,0 3 3,0 1 1,0 5 5,0 6 Umweltverträglichkeit 20% Mittlere Bewertung des Kriteriums 6 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 2,8 2,2 2,0 Artenschutz gem. §44 BNatSchG 3 3,0 2 2,0 2 2,0 Beeinträchtigung von Erholungsräumen 3 3,0 2 2,0 3 3,0 Bela stung aus Lärm, Erschütterung, Elektromagnetismus 4 4,3 2 2,0 2 2,0 Biotopqualitäten 3 3,0 2 1,7 2 2,0 Boden/ Fläche 3 2,5 3 2,5 2 1,5 Klima/ Luft 2 2,0 3 2,5 2 1,5 Kultur- und Sachgüter 3 3,0 3 2,5 2 2,0 Landschaft 2 2,0 2 2,0 2 1,7 Wasser (Grundwasser) 2 2,0 3 3,0 2 2,0 7 Parallele Projekte (Auswirkungen) 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 7 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 4,5 1,0 B-Plan Rondorf Nordwest 5 5,0 4 4,0 1 1,0 PFV Entflechtungsstraße 5 5,0 5 5,0 1 1,0 8 Risiken 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 8 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 2,9 2,9 3,1 Flächenverfügbarkeit (Grunderwerb, Verlust von Gebäuden) 2 2,3 2 2,3 3 3,3 Komplexität Bauzustände 3 3,0 3 3,0 3 3,0 Gesamtwertung (Summe mittlere Wertung * Zielgewicht) 100% 4,2 3,2 2,2 Rangfolge 123 Erläuterung zur Punktevergabe: je höher die vergebene Punktzahl, desto Besser die Bewertung A1a + D2 Punkte Verlängerung StadtBahn Süd Gegenüberstellung der Kombinationen A9 + D2 Punkte Punkte A6 + D1_Süd Anlage 8 -
Anlage 6.06 - A9 Lageplan 2
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5 B.-Plan 67400/02 B.-Plan 67409/03 Weg Weg R34 R33 R32 4,00 4,00 8,00 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone II W II Plangleiche Querung der Trasse mit dem Geh- und Radweg (Z-Übergang) 36,69 0,75 R = 2500 R = ∞ 1+734.152 A = 47.749 A = 47.749 1+714.152R = 114 R = 114 1+552.066 A = 47.749A = 47.749 1+532.066 R = ∞R = ∞ 1+299.198 A = 158.114A = 158.114 1+289.198 R = 2500 1+228.478 A = 158.114A = 158.114 1+218.478 R = ∞ R = ∞ 1+734.152 A = 47.749 A = 47.749 1+714.152R = 114 R = 114 1+552.066 A = 47.749A = 47.749 1+532.066 R = ∞R = ∞ 1+299.198 A = 158.114A = 158.114 1+289.198 R = 2500R = 2500 1+228.478 A = 158.114A = 158.114 1+218.478 R = ∞ R = ∞ 1+736.628 A = 46.904 A = 46.9041+716.628 R = 110 R = 110 1+560.930 A = 46.904A = 46.904 1+540.930 R = ∞ R = ∞ 1+308.010 A = 158.114A = 158.114 1+298.010 R = 2500R = 2500 1+237.290 A = 158.114A = 158.114 1+227.290 R = ∞ a = -0.010 L = 20.000 ra = 5000.000 91101A +12.000 ‰ 294.805 m+16.000 ‰ 288.015 m NW=49.504km 1+522.468 a = 0.256 L = 64.000 ra = 2000.000 91101A +16.000 ‰ 288.015 m -16.000 ‰ 154.941 m NW=44.896km 1+234.453 A=47.749lU=20.000 ve v=30aq=0.609u=0r=114.000 A=47.749 lU=20.000 A=158.114 lU=10.000 ve v=70 aq=0.151 u=0 r=2500.000 A=158.114 lU=10.000 lU=20.000A=46.904 r=110.000u=0aq=0.631ve v=30 lU=20.000 A=46.904lU=10.000 A=158.114 r=2500.000 u=0 aq=0.151 ve v=70 UA UE UEUA UAUEUEUA UA UE UEUA UAUEUEUA UA UE UEUA UAUEUA Aktuell keine Querung der Trasse mit dem Reitweg geplant UE Plangleiche Querung der Trasse mit dem Militärring UE Flächenversickerung 807.000 m Rasen hochliegend ADS Schotter Z-Querung ADS FF B LB FF B GTP 6,50 0,501,70 3,90 0,81 1,17 1,55 Vorfluter Süd mit Einstiegsschächten Querung der Thyssengas Leitung Zusätzliche optionale Hst. Militärringstraße Pumpstation Rückbau lU=10.000 A=158.114 Marienburg Marienburg Rondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 1 Blatt 3 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTI BHE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV LP 1002 a P 28.07.2021 1000 Lageplan Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Vorzugsvariante Blatt 2/5 StadtBahn Süd Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 5 -
Anlage 6.07 - A9 Lageplan 3
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Weg Weg Weg II W I W IW IW II Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW R = 6202+299.596A = 111.355A = 111.3552+279.596R = ∞R = ∞1+734.152 R = 6202+299.596A = 111.355A = 111.3552+279.596R = ∞R = ∞1+734.152 R = 6202+301.297A = 111.355A = 111.3552+281.297R = ∞ L = 23.900ra = 2000.00091101A+0.050 ‰776.574 m+12.000 ‰294.805 mNW=53.042km 1+817.273 A=111.355lU=20.000 lU=20.000A=111.355UEUAUEUAUEUA C C Plangleiche Querung der Trassemit dem Reitweg (Höhenbegrenzung) Querung WasserleitungDN 1300 Plangleiche Querung der Trassemit dem Reitweg (Höhenbegrenzung) Kanalanschluss1353.000 mSchotter Z-QuerungADSSchO 1,350,702,354,002,350,701,406,502,09Querung der Thyssengas Leitung WSZ I 15x15 MeterBrunnen HO12.W a = -0.040 15,45 MarienburgRondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 2 Blatt 4 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnStadt Köln-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTIBHEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022 57VOVLP1003aP28.07.20221000LageplanAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Vorzugsvariante Blatt 3/5 Amt 692Amt 692/4 StadtBahn Süd LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmal Flurstücksgrenze BaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan12345 -
Anlage 6.11 - A9 Schnitt 2
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GrünflächeRasengleisGrünfläche +12 cm ü. SOK+12 cm ü. SOK Schnitt EGleistrasse 3,10m mit FlächenversickerungFeste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem RasengleisSeitenmast Grenze Planung Dritter Grenze Planung Dritter 2,136,202,102,131,551,551,551,552,103,10 Baum nachrichtlich Pflanzgrube mitSubstrat, Tiefbohrung und Wurzelschutz Baum nachrichtlich StreckentrasseKabelschacht Gr. IVAnschlußschachtKabelschacht Gr. IVBetriebstechnik nachrichtlich 2,5% Schnitt CGleistrasse 4,00m mit Entwässerung in KanalFreie Strecke in WSZ II bis Radius >=300 (u max 95)MittelmastSicherheitsraum Aussen mit var. Abstand (id bis 249 mm/as bis 27 mm)Mastverstatz zur Trassenachse variabelmit Rad- /Gehweg 5,05 5,05 5,92SickergrabenSickergraben KDB an alle Einbauten dicht anschließenAuflagerschicht gemäß Herstellerangabenmin. 25 cm Gleisschotter20cm PSS KG1Füllboden 0/45Kabeltrog 60/70auf 20 cm UnterbetonKiessand 0/30TFR 150BetonauflagerKontrollschacht DU400 PPAnschlußkanalgesonderte Planung Winkelbordstein 50/40/10auf 20 cm UnterbetonSOK +0,20SOK -0,20SOK +0,20SOK +0,00SOK -0,60SOK -0,83SOK -1,28 0,701,65+ id/as2,001,65+ id/as2,00 4,000,501,25- id/as12,57 8,891,00var 0,890,50var 0,82 1,30- id/as0,70 2,50 0,30 0,40KDB Folieauf Schutzvlies RStO2012Tafel 6Zeile 1 Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Schnitt DGleistrasse 4,00m mit Versickerungsgraben (und ggf. Sickerschlitz)Freie Strecke außerhalb der WSZ II bis Radius >=400 (u max 50)MittelmastSicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm)Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm) Längsgefälle Graben zwischen0,3 bis 3,0 %Ergänzung der Entwässerung nach ErfordernissenIn der WSZ III ist immer eine Reinigung mit Hilfe einer belebten Bodenzone vorgesehenAn Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen Versickerungsgrabenggf. SickerbeckenVersickerungsgrabenSOK +0,00SOK +0,20SOK +0,20SOK -0,92SOK -0,600,30 0,701,65+ id/as2,000,701,65+ id/as0,20 0,58- id/as2,00 6,55 min. 0,40 7,359,93 min. 0,40 5,05 1,660,80 4,75Sickerschlitz 0,59- id/as 2,5%Gleisschotter20cm PSS KG1Füllboden 0/45Kabeltrog 60/70auf 20 cm Unterbeton5,0%min. 0,35 P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\06_Strassenquerschnitte\XXX_57_V_OV_.dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerlängerung Stadtbahn RoMeVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH XXX MNADWEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022 57VOVSN1002aP28.07.202250Regelquerschnitte C, D und EAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Bereich: Lageplan A9 Blatt 3, 5 LegendeBoden (frostsicher)GleisschotterBetonLängsbalkenSandFolieAuftragAbtragTragschichtAsphalt Lichtraum Stadtbahn; SicherheitsraumSubstratOberboden BetonfertigteilBestandsgeländeErdplanumUrgeländeVegetationstragschicht HinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich -
Anlage 6.13 - C Schnitt
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GrünflächeRasengleisGrünfläche +12 cm ü. SOK+12 cm ü. SOK Schnitt A4 (A)Gleistrasse 3,10m mit FlächenversickerungFeste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem RasengleisSeitenmast Grenze Planung Dritter Grenze Planung Dritter 2,136,202,102,131,551,551,551,552,103,10 Baum nachrichtlich Pflanzgrube mitSubstrat, Tiefbohrung und WurzelschutzStreckentrasseKabelschacht Gr. IVKabelschacht Gr. II MarienburgRondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_59_V_OV_SN_.dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdXXX MTIPHEMNA05.07.202120.07.202128.06.2022 59VOVSN1001aP28.07.2250RegelquerschnittAlternative CRegelquerschnitt A LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Planung Dritter -
Anlage 6.14 - D2 Lageplan 1
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12 14 4096 1506 8072 8565 7931 B.-Plan 67385/04 Kapellenstraße Dreikönigenstraße Rondorfer Hauptstraße Am Rodderpfädchen Am Rodderpfädchen Büchelhof Hinter den Hecken 237 Am Höfchen 1164 Spielplatz offene Spielwiese 51,00 50,69 50,76 50,60 50,55 50,64 50,73 51,06 51,52 51,79 51,04 51,10 50,85 50,76 50,72 Krone=56,55 Krone=57,44 Krone=58,97 Krone=63,12 Krone=59,91 OK-Mauer 52,96 OK-Mauer 52,96 Umring Baumkrone Umring Baumstamm Laubbaum StU=3.2 K=11.4 H=20.0 91m² existing 3,5+52.066 Abschnitt D Hst. Rondorf Süd ca. 620m ca. 710m Hst. Rondorf Mitte Hst. Rondorf Nord 4,00 1,393,10 1,46 5,50 4,00 Gebäudeabbruch Haus 5 und 7Fußgänger über Haltestelle Querung Platzfläche ungesichert Querung BÜ Querung FÜ als Z-Querung Querung FÜ als Z-Querung Querung FÜ als Z-Querung Querung BÜ Hst. Rondorf Süd ca. 620m ca. 710m Hst. Rondorf Mitte Hst. Rondorf Nord 4+300 4+200 4+100 4+000 3+9003+800 3+700 3+600 3+600.000 3+650.000 3+700.000 3+750.000 3+800.000 3+850.000 3+900.000 3+950.000 4+000.000 4+050.000 4+100.000 4+150.000 4+200.000 4+250.000 4+300.000 a = -0.020 L = 17.983 ra = 2000.000 101A +1.009 ‰ 142.491 m +10.000 ‰ 50.636 m NW=45.706km 4+334.478 a = 0.100 L = 40.000 ra = 2000.000 101A +10.000 ‰ 50.636 m -10.000 ‰ 103.979 m NW=45.200km 4+283.842 a = 0.054 L = 25.500 ra = 1500.000 101A -10.000 ‰ 103.979 m -27.000 ‰ 130.519 m NW=46.240km 4+179.863 a = -0.060 L = 22.000 ra = 1000.000 101A -27.000 ‰ 130.519 m -5.000 ‰ 246.040 m NW=49.764km 4+049.344 a = -0.018 L = 12.000 ra = 1000.000 101A -5.000 ‰ 246.040 m +7.000 ‰ 163.064 m NW=50.994km 3+803.304 a = 0.006 L = 7.000 ra = 1000.000101A +7.000 ‰163.064 m 0.000 ‰205.700 m NW=49.853 km 3+640.240 3,5+52.066 Abschnitt D 11.6 m ADS 11.6 m FF B GTP 116.7 m Schotter 116.7 m SchO 86.5 m Haltestelle Kanalanschluss 35.3 m FF ATS 35.3 m Pflaster 91.8 m Rasen hoch 11.0 m ADS 105.5 m FF B LB Flächenversickerung 2.7 m Rasen hoch Kanalanschluss 17.0 m ADS 17.0 m FF B GTP 171.3 m Rasen hoch 10.4 m ADS 151.2 m Rasen hoch 10.6 mADS 465.6 m FF B LB Flächenversickerung 122.0 m Rasen hoch 4+298.913 BÜ 4+243.748 HS 4+193.489 HS4+042.723 FÜ4+028.284 BÜ 3+841.388 FÜ 3+679.377 FÜ R = ∞ 4+275.692 A = 77.659A = 77.659 UAUE 4+265.707 R = 603.1 R = 603.1 4+172.398 A = 78.06A = 78.06 UAUE 4+162.436 R = 303.1R = 303.1 4+100.281 A = 67.428A = 67.428 UEUA 4+085.320 R = ∞ R = ∞ 3+875.415 A = 83.666A = 83.666 UAUE 3+840.283 R = 200 R = 200 3+613.680 A = 54.772 A = 54.772 UE UA 3+598.688 A = 67.082 A = 67.082 UA UE 3+583.821 R = 300 R = 300 3+562.098 A = 67.082 UE lU=10.000 A=77.659 r=603.100 u=0 aq=0.320 ve=50 lU=10.000 A=78.060 r=303.100 u=0 aq=0.636 ve=50lU=15.000 A=67.428 lU=35.000 A=83.666 1:700 r=200.000 u=50 aq=0.638 ve=50 lU=15.000A=54.7721:300 lU=15.000A=67.082 r=300.000u=0aq=0.643ve=50 lU=15.000A=67.082 R = ∞ R = ∞ 4+279.664 A = 77.46A = 77.46 UAUE 4+269.664 R = 600 R = 600 4+173.739 A = 77.46A = 77.46 UAUE 4+163.739 R = 300R = 300 4+102.025 A = 67.082A = 67.082 UEUA 4+087.025 R = ∞ R = ∞ 3+871.152 A = 70.975A = 70.975 UAUE 3+846.152 R = 201.5 R = 201.5 3+644.354 A = 70.975 A = 70.975 UE UA 3+619.354 R = ∞ A=77.460 lU=10.000ve=50 aq=0.322 u=0 r=600.000 A=77.460 lU=10.000 ve=50 aq=0.643 u=0 r=300.000 A=67.082 lU=15.000 1:500 A=70.975 lU=25.000 ve=50 aq=0.631 u=50 r=201.500 1:500A=70.975lU=25.000 B B A A 2,10 6,20 2,10 2,54 Rest 3,36 Grünfläche 1,00 Bankett 0,70 Kabeltrasse 6,60 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 3,60 Rest 26,50 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_0_V.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn Süd XXX MNA PHE MNA 27.08.2021 14.10.2021 16.09.2022 61 V OV LP 1001 a P 14.10.2021 1000 Lageplan Alternative D Vorzugsvariante (V4) Vorzugsvariante Blatt 1/4 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de Ingenieurgesellschaft mbH Tel.: 0221 / 925812-0 Fax: 0221 / 925812-7 Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 -
Anlage 6.15 - D2 Lageplan 2
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14 8072 8565 7931 Krauskaul Krauskaul Pastoratsstraße Spielplatz Talstraße Talstraße Kapellenstraße Talstraße Westerwaldstraße Dreikönigenstraße Rondorfer Hauptstraße Hachenburger Straße Hachenburger Straße Giesdorfer Straße 1164 Hst. Meschenich Nord ca. 2100mca. 620m Hst. Rondorf Süd Hst. Rondorf Mitte Sperrung für MIV Sperrung für MIV Querung FÜ als Z Querung Querung FÜ als Z Querung Gebäudeabbruch Haus 5 und 7 Tennisanlage Altlastgrenze Hst. Meschenich Nord ca. 2100mca. 620m Hst. Rondorf Süd Hst. Rondorf Mitte 5+100 5+0004+9004+8004+7004+6004+500 4+400 4+300.000 4+350.000 4+400.000 4+450.000 4+500.000 4+550.000 4+600.000 4+650.000 4+700.000 4+750.000 4+800.000 4+850.000 4+900.000 4+950.000 5+000.000 5+050.000 5+100.000 5+150.000 a = -0.144 L = 48.000 ra = 2000.000 101A +1.000 ‰ 381.637 m+25.000 ‰ 57.582 m NW=54.443km 4+859.882 a = 0.156 L = 50.000 ra = 2000.000 101A +25.000 ‰ 57.582 m0.000 ‰ 117.100 m NW=53.004km 4+802.300 a = -0.400 L = 80.000 ra = 2000.000 101A 0.000 ‰ 117.100 m+40.000 ‰ 129.858 m NW=53.004km 4+685.200 a = 0.056 L = 30.000 ra = 2000.000 101A +40.000 ‰ 129.858 m +25.000 ‰ 78.373 m NW=47.809km 4+555.342 a = 0.144 L = 47.983 ra = 2000.000 101A +25.000 ‰ 78.373 m+1.009 ‰ 142.491 m NW=45.850km 4+476.969 a = -0.020 L = 17.983 ra = 2000.000 101A +1.009 ‰ 142.491 m+10.000 ‰ 50.636 m NW=45.706km 4+334.478 557.6 m SchO 557.6 m Schotter 6.5 m ADS 6.5 m FF BTS 50.0 m Haltestelle 236.2 m Schotter 6.6 m ADS Muldenversickerung 493.9 m SchO251.0 m Schotter Kanalanschluss 4+800.202 FÜ 4+779.583 Haltestelle4+729.583 Haltestelle 4+557.995 FÜ R = 600 5+035.017 A = 109.545A = 109.545 UEUA 5+015.240 R = ∞R = ∞ 4+911.585 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+891.803 R = 900R = 900 4+881.507 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+861.810 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+842.112 R = 900R = 900 4+831.816 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+812.034 R = ∞R = ∞ 4+688.255 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+661.849 R = 900R = 900 4+648.498 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+624.796 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+603.796 R = 900R = 900 4+593.506 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+574.582 R = ∞R = ∞ 4+501.805 A = 109.545A = 109.545 UAUE 4+483.378 R = 600R = 600 4+444.706 A = 109.545A = 109.545 UEUA 4+425.239 R = ∞ r=600.000 u=0 aq=0.630 ve=70 lU=20.000 A=109.545 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=109.545 r=600.000 u=0 aq=0.630 ve=70lU=20.000 A=109.545 5+190.636 A = 109.545 A = 109.545 5+170.636 R = 600 R = 600 5+015.963 A = 109.545A = 109.545 UEUA 4+995.963 R = ∞R = ∞ 4+892.839 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+872.839 R = 900R = 900 4+862.408 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+842.408 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+822.408 R = 900R = 900 4+811.976 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+791.976 R = ∞R = ∞ 4+688.976 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+668.976 R = 900R = 900 4+658.545 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+638.545 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+618.545 R = 900R = 900 4+608.114 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+588.114 R = ∞R = ∞ 4+507.186 A = 109.545A = 109.545 UAUE 4+487.186 R = 600R = 600 4+449.364 A = 109.545A = 109.545 UEUA 4+429.364 R = ∞ A=109.545 lU=20.000 ve=70 aq=0.630 u=0 r=600.000A=109.545 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=109.545 lU=20.000 ve=70 aq=0.630 u=0 r=600.000 A=109.545 lU=20.000B C C 2,54 Rest 3,36 Grünfläche 1,00 Bankett 0,70 Kabeltrasse 6,60 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 3,60 Rest 26,50 Gesamt 1,50 Mulde 2,41 Böschung 0,30 Bankett 0,70 Kabeltrasse 7,47 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,30 Bankett 1,69 Böschung 1,50 Mulde 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 0,36 Böschung 1,00 Mulde 25,93 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_0_V.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn Süd XXX MNA PHE MNA 27.08.2021 14.10.2021 16.09.2022 61 V OV LP 1002 a P 14.10.2021 1000 Lageplan Alternative D Vorzugsvariante (V4) Vorzugsvariante Blatt 2/4 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de Ingenieurgesellschaft mbH Tel.: 0221 / 925812-0 Fax: 0221 / 925812-7 Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 -
Anlage 6.19 - D2 Schnitt 2
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Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Schnitt C Gleistrasse 3,90m mit Versickerungsgraben Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50) Wasserschutzzone 3 Mittelmast Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm) Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm) 5,0% Längsgefälle Graben zwischen 0,3 bis 3,0 % Ergänzung nach Erfordernissen durch • Rigole • Sickerschlitz • Sicherschacht An Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen Versickerungsgraben Versickerungsgraben Gleisschotter 20cm PSS KG1 Füllboden 0/45 Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK +0,20 SOK -0,92 SOK -0,60 0,30 min. 0,35 0,20 0,37 6,40 6,01 2,5% 1,000,361,002,504,000,511,501,690,300,707,470,700,302,411,50 min. 0,35 P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Gleisschotter Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g StadtBahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MNA PHE MNA 30.09.2021 14.10.2021 01.09.2022 61 V OV SN 1002 a P 14.10.2021 50 Schnitt Alternative D Vorzugsvariante (V4) Querschnitt C LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH -
Anlage 6.03 - A1a Schnitt 1
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Stadtbahntrasse 13,60Betriebsweg zur Überwachungund UnterhaltungEntwässerungsanlagen Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen Regelquerschnitt 1Gleistrasse 4,20mkein begl. Rad und GehwegSeitenmastSO über GOK ≥ 1,0 MeterGeländeanschluss 1,00 4,20,25 3,803,803,00,501,702,301,901,701,501,001,75 BAB 555Schnittstelle zur Autobahnweiter abzustimmen Geländeanschluss bzw. BöschungvariabelHinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich Grafenberger Allee 29340237 DüsseldorfTel.: 0211. 61 02-01Fax: 0211. 61 02-199 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser: IngenieurgemeinschaftPlanstufe: ------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:XXXVorplanungStadtbahn SüdVerkehrsanlageLopesLopesGünther09.10.23 50VOVSN2001aV09.01.231:50XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019Regelquerschnitt 1Alternative A1a XXXXXX Abschnitte A und B DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Ingenieurgesellschaft mbHLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de 09.10.2309.10.23 Xxx.09.01.2021Betriebsweg EntwässerungsschächteGün.Lop.a -
Anlage 6.01 - A1a Lageplan 1
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W III W III W II W II W II W II W I W I W I W I 965 861/57 969 276/7 276/6 2200 276/12 276/15 2091 2202 276/10 20942088 276/5 276/11 276/2 57/203 57/219 57/202 798 57/215 57/206 57/204 57/199 57/205 57/200 57/217 802 57/201 2205 2201 2087 2086 2203 964 2206 968 2089 2204 2090 2093 495 1570 688 4926/317 792 5953/332 1689 4649/331 6795/332 800 794 1638 1691 791 770 6964/320 799 1569 57/210 5959/332 5652/320 1637 1299 429 482 5950/332 6963/161 5712/332 5951/332 767 480 1293 5956/332 1046 5954/332 4969/3325952/332 1403 6331/320 496 1294 6332/308 4829/332 4951/332 1300 6329/308 8/3 57/211 57/207 5314/322 793 306 689 5958/332 768 5955/332 5957/332 5960/332 4968/332 481 6330/308 1045 1690 1298 2004 2005 2006 2007 5706/332 5705/332 1959 5704/332 1960 1099 2268 2192 2268 2232 S S Umplanung Verkehrsanlage zwischen Hst. Arnoldshöhe und Verteilerkreis. Bus- wendeanlage und -haltestelle entfallen. Sperrung der Straße "Im Wasserwerkswäldchen" für den motorisierten Durchgangsverkehr. Zufahrt zum Wasserwerk bleibt jedoch erhalten. Kunstwerk "Standort Mitte". Zusammenspiel zwischen Stele und Brückenbauwerk wird in folgender Planungsstufe abgestimmt. Rückbau Tankstelle Planfreie Querung Rad-/Gehweg. Unterführungsbauwerk nicht betroffen. Parallelprojekt "3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn" P&R-Parkhaus des Parallelprojektes "3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn" 0+000 0+095 R=70 0+160 R=231 2,5 % BA u=0 BE BA u=0 BE UA lu=50 UE u=65 UE lu=50 UA UA lu=35 UE u=45 UE lu=35 UA UAlu=15 UE u=0 UElu=15 UA UA lu=15 UE u=0 UA lu=70 UE u=140 R=∞ 0+0 R=∞ R=400 0+50 R=400 R=∞ 0+72,218 R=∞ R=400 0+82,417 R=400 R=∞ 0+104,635 R=∞A=132,288 0+150,82 A=132,288 R=350 0+200,82 R=350 A=132,288 0+249,772 A=132,288 A=118,322 0+299,772 A=118,322 R=400 0+334,772 R=400 A=118,322 0+381,598 A=118,322 R=∞ 0+416,598 R=∞ A=109,545 0+511,62 A=109,545 R=800 0+526,62 R=800A=109,545 0+569,073 A=109,545A=128,452 0+584,073 A=128,452 R=1100 0+599,073 R=1100 A=146,589 0+670,298 A=146,589 R=240 0+740,298 R=∞ 0+0 R=∞ R=400 0+50 R=400 R=∞ 0+72,626 R=∞ R=400 0+82,01 R=400 R=∞ 0+104,636 R=∞ A=133,476 0+150,671 A=133,476 R=354,2 0+200,97 R=354,2 A=133,1140+250,933 A=133,114 A=117,7510+300,96 A=117,751 R=395,80+335,99 R=395,8 A=117,389 0+382,019 A=117,389 R=∞ 0+416,835 R=∞ A=109,113 0+511,968 A=109,113 R=795,8 0+526,929 R=795,8 A=109,248 0+569,094 A=109,248A=128,683 0+584,091 A=128,683R=1104,2 0+599,088 R=1104,2 A=148,792 0+670,465 A=148,792 R=244,20+741,075 0+0 NW=51,306 m 0,0 ‰ 86,2 m r=1000 m lta=20 m a=0,2 m 0+86,2 NW=51,306 m 0,0 ‰ 86,2 m 40,0 ‰ 200,256 m r=2000 m lta=80 m a=-1,6 m0+286,456 NW=59,316 m 40,0 ‰ 200,256 m -40,0 ‰ 198,516 m r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 0+484,972 NW=51,376 m -40,0 ‰ 198,516 m -10,0 ‰ 96,23 m r=2000 m lta=18 m a=0,081 m 0+581,202 NW=50,413 m -10,0 ‰ 96,23 m 8,0 ‰ 159,674 m r=2000 m lta=28 m a=-0,196 m0+740,875 NW=51,691 m 8,0 ‰ 159,674 m -20,0 ‰ 203,357 m r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 0+944,232 NW=47,624 m -20,0 ‰ 203,357 m 10,0 ‰ 269,569 m 0+050 0+060 0+070 0+080 0+090 0+100 0+110 0+120 0+130 0+140 0+150 0+160 0+170 0+180 0+190 0+200 0+210 0+220 0+230 0+240 0+250 0+260 0+270 0+280 0+290 0+300 0+310 0+320 0+330 0+340 0+350 0+360 0+370 0+380 0+390 0+400 0+410 0+420 0+430 0+440 0+450 0+460 0+470 0+480 0+490 0+500 0+510 0+520 0+530 0+540 0+550 0+560 0+570 0+580 0+590 0+600 0+610 0+620 0+630 0+640 0+650 0+660 0+670 0+680 0+690 0+700 0+710 0+720 0+730 0+740 0+750 0+760 0+770 0+780 0+790 0+800 0+810 0+820 0+830 0+840 0+850 0+860 0+870 0+880 RQ 1 RQ 1 RQ 2 Anschluss 3. BA Anschluss Bestand Hst. Arnoldshöhe Anschluss Blatt 2 H 5640475,000 R 2567875,000 H 5639525,000 R 2567875,000 R 2568275,000 H 5639525,000 R 2568275,000 H 5640475,000 Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Ingenieurgesellschaft mbH Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf Tel.: 0211. 61 02-01 Fax: 0211. 61 02-199 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX V o r p l a n u n g Verlängerung Stadtbahn RoMe Verkehrsanlagen Lopes Lopes Günther 09.01.23 09.01.23 09.01.23 50 V OV LP 2001 0 V 09.01.23 1:1000 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Alternative A1a X XX XX X Abschnitte A und B Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Blatt 1 1 2 Legende Stadtbahntrasse Feste Fahrbahn Gehweg Radweg Grünfläche Haltestelle Planungen Dritter Altlasten gem. Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand Ausgleichsflächen Fahrbahn Anbauverbotszone Bundesfernstraßen Wasserschutzzone I Wasserschutzzone II B-Plan Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Stadtbahntrasse Schottergleis mit Sicherheitsraum befestigter Trennstreifen/ Verkehrsinsel Rückbau W I W II Wasserschutzzone IIIW III Einschnittsböschung Mulde/Versickerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Dammböschung Entwässerungsgraben -2,000 % H = 20 000 m 1,821 % 432,50 m 789,22 m Gradientenhochpunkt Gradiententiefpunkt Querneigung 2,5 % Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungs- halbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt a -
Anlage 16 - Auszug BV Rodenkirchen 02.03.2023
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Anlage 16 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2023 öffentlich 2.2.1 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 3065/2022 Zur StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich können alle Informationen unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/68749/index.html eingesehen werden. Unter diesem Link kann auch die Aufzeichnung der Veranstaltung vom 24.02.2023 an- gesehen werden. Hier werden auch diverse Fragen zu dem Projekt beantwortet. Des Weiteren wurden diverse Fragestellungen der Bezirksvertretung Rodenkirchen durch die Fachverwaltung unter Top 2.2.1.1 beantwortet. Herr Giesen dankt im Namen der gesamten Bezirksvertretung Rodenkirchen Frau Rode und ihrem Team für den zeitlichen Einsatz, das Engagement und die zahlrei- chen ausführlichen Darstellungen. Herr Giesen berichtet, dass ihm vor der Sitzung eine Petition zum Thema „Keine Ver- zögerungen beim Stadtbahnbau / Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur bei Sperrung „Im Wasserwerkswäldchen““ mit 222 Unterschriften (Stand: 02.03.2023) überreicht wurde. Rederechte für externe Gäste: Die KVB gilt als Verwaltung und daher benötigt Herr Höhn kein extra Rederecht. Die externen Gutachter bzw. Gäste benötigen aber ein Rederecht. 2 1. Beschluss: Zur Sitzung wird folgenden Personen Rederecht erteilt: Herr Dr. Jürgen Margane, Gutachter Trinkwasserschutz, Mull und Partner Küßner, Axel, Gutachter Verkehr, BERNARD Gruppe ZT Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Becker, Frau Ramrath) Es wird von Frau Rode und den Gutachtern zum Thema Trinkwasser und Verkehr vor- getragen. Frau Rode betont, dass die verschiedenen Verkehrsprojekte übereinandergelegt wer- den müssen. Herr Dr. Margane zum Thema Trinkwasserschutz und Herr Küßner zum Thema Ver- kehr tragen ihre Präsentation in der Sitzung vor. Die Präsentation wird der Sitzung un- ter Top 2.2.1.2 beigefügt. Der Beschlussvorlage ist das komplette Gutachten zum Thema Verkehr als Anlage 11 beigefügt. Eingriffe in das Wasserschutzgebiet rund ums Wasserwerk bedeuten ein hohes Risiko für das Trinkwasser. Zum Schutz des Trinkwassers hat das Gutachten vorgeschlagen, dass die Straße Im Wasserw erksw äldchen gesperrt werden soll. Der Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße (Forstbotanischer Garten) ist in der Zustän- digkeit vom Dezernat für Mobilität bzw. des Landes. Der Knotenpunkt soll zeitnah opti- miert werden. Hierfür muss aber zunächst eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Land geschlossen werden. Es liegt ein gemeinsamer Änderungsvorschlag der gesamten Bezirksvertretung Ro- denkirchen vor. Sodann lässt Herr Giesen über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, den Beschluss zu a) und b) wie folgt zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verw altung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab- schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke), ohne Straße Im Wasserw erksw äldchen mit Süd- Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis MeschenichNord“ w eiterzufüh- ren, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben 3 sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Es soll parallel zum weiter fortlau- fenden Planungsprozess umgehend eine Machbarkeitsstudie für die nachfol- gend näher beschriebene Variante einer Unterquerung des Bonner Verteilerkrei- ses in Auftrag gegeben wird („Kurztunnelvariante“), welche einen Vergleich nach den Kriterien des vorliegenden Wassergutachtens (v. a. Risiken für die Wassergewinnung) mit der Vorzugsvariante enthält. Die Studie ist der BV 2, dem Rat und den beteiligten Ausschüssen möglichst bis 30.06.2023 vorzulegen. Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen be- reits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll wie folgt gestaltet sein: Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadtbahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis - ggfs. nach dem Park- platz der derzeit bestehenden Tankstelle - plangleich mit dem tieferliegenden Grünzug weitergeführt werden. Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen bereits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll w ie folgt gestaltet sein: Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadt- bahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis - ggfs. nach dem Parkplatz der derzeit bestehenden Tankstelle - plangleich mit dem tieferliegenden Grünzug w eitergeführt w erden. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt w ird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd w eiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Mach- barkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine w eitere P+R- Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf um- gesetzt w ird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis ein- schließlich Leistungsphase 6 HOAI des zw eiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. Die Stadtbahntrasse im Wasserschutzgebiet soll so ausgeführt werden, dass selbst im Falle eines Brandes die Trinkwassergewinnung nicht gefährdet wird (ggf. in Wannen- führung mit Notentwässerung durch den Sammelabwasserkanal unterhalb des Vertei- lerkreises/Militärringstraße). Zudem bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Beschlussvorlage der Verwal- tung hinter den Punkten a. und b. wie folgt zu ergänzen: c. die Planung für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen gemäß der Verkehrsuntersuchung der Bernard Gruppe vom 08.06.2022 unmittelbar zu be- ginnen bzw. extern zu beauftragen. Hier sind insbesondere zu nennen: - bauliche und signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße und - notwendige Maßnahmen am Verteilerkreis Süd 4 d. Ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen mit der Inbetriebnahme der Stadt- bahn für den MIV gesperrt wird, eingeschränkt genutzt werden darf oder gemäß wasserrechtlichem Gutachten mit gefasster, vollständiger Entwässerung risikomindernd aufgewertet wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. e. Bei einer Sperrung der Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ muss die Umset- zung der unter c. beschriebenen baulichen und signaltechnischen Maßnahmen vor Inbetriebnahme der Stadtbahn und Sperrung der Straße abgeschlossen sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 5 (nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Ramrath, Frau Becker) 2.2.1.1 Beantwortung der Fragen der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus dem 2. Fachgespräch zum Thema StadtBahn Süd - Trassenfestle- gung und Entscheidung zur weiteren Planung Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortungen der Fragestellungen zur Kenntnis. 6 Die Mitglieder der Bezirksvertretung danken Frau Rode und ihrem Team für die aus- führlichen Darstellungen. 2.2.1.2 Präsentation StadtBahnSüd-Grafiken-Bürgerinformation Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. -
Anlage 14 - Stellungnahme zum Brückenbauwerk
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Anlage 14 Stellungnahme zum Brückenbauwerk am Bonner Verteiler Aufgrund verschiedener Nachfragen aus den Reihen der Politik, der Öffentlichkeit und der Presse bezieht die Verwaltung zur Länge und weiteren Planung des Brückenbauwerks wie folgt Stellung: Die tatsächlichen Brückenabmessungen betragen gemäß aktueller Vorplanung: 100 m nördliche Rampe + 360 m Brücke = Summe Brückenzug 460 m Südlich ist keine Rampe erforderlich, da das Brückenbauwerk in einen vorhandenen Damm einbindet. Die Höhe der Brückenunterkante liegt 4,70 m über dem Verkehrsraum. Die Stärke des Brückenüberbaus hängt von der Bauart der Brücke ab. Es gibt mehrere Bauarten von Brücken: Balkenbrücke mit Pfeilern oben liegendes Tragwerk: z. B. Bogenbrücke, Fachwerkbrücke, Hängebrücke, Schrägseilbrücke unten liegendes Tragwerk: z. B. Sprengwerk, Bogen, Zügelgurtbrücke Varianten möglicher Brücken werden im Zuge der folgenden Entwurfsplanung ausgearbeitet. Es ist nicht vorgesehen, einen architektonischen Wettbewerb durchzuführen, da der Planer bereits beauftragt wurde. Wettbewerbe werden in der Regel vor Aufnahme einer Planung ausgelobt mit dem Ziel den Wettbewerbssieger mit der Planung zu beauftragen. So wurde es zum Beispiel beim Projekt Brücken Deutzer Hafen gemacht und es ist auch bei dem Wettbewerb Neue Rheinbrücken Ubierring und Bastei so vorgesehen. Bei diesen Wettbewerben ist der Ingenieur für den Entwurf des Ingenieurbauwerks Brücke federführend. Oft werden die Aufträge unterstützt durch ein Architekturbüro, um städtebauliche und gestalterische Aspekte hervorzuheben. Über ein EU-weites Vergabeverfahren wurde der Generalplaner Schüßler Plan/Lindschulte ausgewählt. Bei dem Ingenieurbüro Schüßler Plan handelt es sich um einen leistungsfähigen Brückenplaner, der sich mit einem*einer Architekt*in zur Ausarbeitung von Leitdetails verstärken wird, um eine gestalterisch ansprechende Lösung für die Brücke über den Bonner Verteiler gemeinsam zu entwickeln. Die Brückenvarianten werden den betroffenen Stakeholdern, der Politik, dem Gestaltungs- und Kunstbeirat vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt. Die Entscheidung zur Vorzugslösung wird durch den Rat getroffen. -
Anlage 17 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023
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Anlage 17 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 öffentlich 4.3 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla- nung 3065/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 AN/0380/2023 RM Wahlen möchte wissen, ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen baulich über- haupt noch genutzt werden könne, wenn dort die Gleise gebaut werden würden. RM De Bellis-Olinger fragt, welche Auswirkungen eine Sperrung der Straße auf den B-Plan haben werde und bittet um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Stadtent- wicklungsausschusses. Weiterhin verweist sie auf den am 29.01.2019 beschlossenen AN/1418/2018, nach dem die Straße Im Wasserwerkswäldchen ertüchtigt werden soll. Dieser Beschluss müsse nach ihrer Ansicht nun aufgehoben werden. RM Lorenz bittet um Prüfung und Mitteilung, welche Kosten die Forderung der Be- zirksvertretung - parallel zur laufenden Planung eine Machbarkeitsstudie zur Kurztun- nelvariante in Auftrag zu geben - verursachen werde. SE Dr. Klusemann erinnert an einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung zur Kurztunnelvariante aus 2011 und fragt, warum dieser in die Begutachtung seiner Zeit nicht eingeflossen sei. Der Boden des Verteilerkreises sei beim damaligen Bau im letzten Jahrhundert aufgeschüttet worden und es sei bis jetzt nicht klar, wie die Bo- denverhältnisse dort aussehen. Vielleicht sei diese Variante doch möglich. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der FDP - Fraktion, AN/0380/2023, der da lautet: „Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 2 c. Auf die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des moto- risierten Verkehrs wird verzichtet. Nötige Maßnahmen zum besseren Schutz des Grundwassers sind ggf. zu ergreifen. d. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Pächter für eine Umwandlung der Tankstelle in eine große Stromtankstelle für Elektroautos zu gewinnen.“ zunächst zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien und beschließt für den 2. Bera- tungsgang die Durchführung einer Sondersitzung am 21.03.2023, 14 Uhr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 6.09 - A9 Lageplan 5
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12 B.-Plan 67385/04 II 237 Spielplatz Spielplatz offene Spielwiese 91m² Anschluss Abschnitt D (KM 3+875.415) Hst. Rondorf Mitte ca. 620mca. 2700 Hst. Rondorf Nord Hst. Arnoldshöhe FF B LB Rasen hochliegend Flächenversickerung 355.000 m 3,10 E E R = ∞ 3+457.761 R = ∞R = ∞ 3+319.797 A = 98.742A = 98.742 3+304.797 R = 650R = 650 3+285.464 A = 98.742A = 98.742 3+270.464 A = 98.742A = 98.742 3+255.464 R = 650R = 650 3+236.131 A = 98.742A = 98.742 3+221.131 R = ∞ R = ∞ 3+117.131 A = 105.119A = 105.119 3+100.131 R = 650R = 650 3+087.248 A = 105.119A = 105.119 3+070.248 A = 105.119A = 105.119 3+053.248 R = 650R = 650 3+040.364 A = 105.119A = 105.119 3+023.364 R = ∞R = ∞ 2+983.638 A = 109.545A = 109.545 2+963.638 R = 600 R = ∞ 3+319.797 A = 98.742A = 98.742 3+304.797 R = 650R = 650 3+285.464 A = 98.742A = 98.742 3+270.464 A = 98.742A = 98.742 3+255.464 R = 650R = 650 3+236.131 A = 98.742A = 98.742 3+221.131 R = ∞ R = ∞ 3+117.131 A = 105.119A = 105.119 3+100.131 R = 650R = 650 3+087.248 A = 105.119A = 105.119 3+070.248 A = 105.119A = 105.119 3+053.248 R = 650R = 650 3+040.364 A = 105.119A = 105.119 3+023.364 R = ∞R = ∞ 2+983.638 A = 109.545A = 109.545 2+963.638 R = 600 R = ∞ R = ∞ 3+459.830 R = ∞ R = ∞ 3+321.868 A = 98.742A = 98.742 3+306.868 R = 650R = 650 3+287.535 A = 98.742A = 98.742 3+272.535 A = 98.742A = 98.742 3+257.535 R = 650R = 650 3+238.202 A = 98.742A = 98.742R = ∞ 3+223.202 3+119.202 A = 105.119A = 105.119 3+102.202 R = 650R = 650 3+089.318 A = 105.119A = 105.119 3+072.318 A = 105.119A = 105.119 3+055.318 R = 650R = 650 3+042.434 A = 105.119A = 105.119 3+025.434 R = ∞R = ∞ 2+984.425 A = 109.545A = 109.545 2+964.425 R = 600 91101A -7.000 ‰ 55.300 m SO=50.982km 3+459.117 a = -0.049 L = 28.000 ra = 2000.000 91101A -7.000 ‰ 229.172 m+7.000 ‰ 126.051 m NW=51.370km 3+403.818 a = 0.017 L = 20.000 ra = 2857.145 91101A +7.000 ‰ 126.051 m0.000 ‰ 179.990 m NW=50.487km 3+277.767 a = 0.132 L = 46.000 ra = 2000.000 91101A 0.000 ‰ 179.990 m -23.000 ‰ 121.461 m NW=50.487km 3+097.777 a = 0.072 L = 34.000 ra = 2000.000 91101A -23.000 ‰ 121.461 m -40.000 ‰ 188.730 m NW=53.281km 2+976.316 A=98.742 lU=15.000 ve v=50 aq=0.297 u=0 r=650.000 A=98.742 lU=15.000 A=98.742 lU=15.000 ve v=50 aq=0.297 u=0 r=650.000 A=98.742 lU=15.000 A=105.119 lU=17.000 ve v=70 aq=0.582 u=0 r=650.000 A=105.119 lU=17.000 A=105.119 lU=17.000 ve v=70 aq=0.582 u=0 r=650.000 A=105.119 lU=17.000 A=109.545 lU=20.000 ve v=70 aq=0.630 u=0 r=600.000 lU=15.000 A=98.742 r=650.000 u=0 aq=0.297 ve v=50 lU=15.000 A=98.742 lU=15.000 A=98.742 r=650.000 u=0 aq=0.297 ve v=50lU=15.000 A=98.742lU=17.000 A=105.119 r=650.000 u=0 aq=0.582 ve v=70lU=17.000 A=105.119lU=17.000 A=105.119 r=650.000 u=0 aq=0.582 ve v=70 lU=17.000 A=105.119lU=20.000 A=109.545r=600.000 u=0 aq=0.630 ve v=70 1,652,87 3,37 D D UAUEUEUAUAUEUEUA UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UAUEUEUAUAUEUEUA UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UAUEUEUAUAUEUE UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UA Umplanung Neubaugebiet Umplanung Neubaugebiet Rampe Bahnsteig Rampe Schotter Versickerung 131.000 m ADS/Pflaster Kanalanschluss 149.000 m Rampe Bahnsteig Rampe Rasen hochliegend Flächenversickerung 219.110 m SchO FF ATS FF B LB 1,65 Stützmauer Anpassung vom städtebaulichen Entwurf für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West an die Stadtbahnplanung erforderlich. Marienburg Rondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 4 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Stadt Köln - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTI BHE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV LP 1005 a P 28.07.2022 1000 Lageplan Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Vorzugsvariante Blatt 5/5 Amt 692 Amt 692/4 StadtBahn Süd Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 5 -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 3065/2022 Freigabedatum 15.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau- abschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich- Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauab- schnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzu- führen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Ba- sis der Machbarkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vo- ranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Pla- nung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belau- Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.03.2023 Verkehrsausschuss 07.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 fen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. Alternative: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau- abschnitt inklusive einer P+R-Anlage in Meschenich-Nord für die Kombination der Trassenalternative „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiter zu planen, das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und die Vorpla- nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt inklu- sive einer weiteren P+R-Anlage in Meschenich-Süd vom Ende des 1. Bauab- schnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiter zu planen, das Plan- feststellungsverfahren vorzubereiten und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung be- laufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. c. den Bebauungsplan Rondorf Nordwest und den Lärmschutzwall entlang der BAB4 entsprechend der Trassenführung zu Lasten des Investors des Neubau- gebietes Rondorf-Nord-West anpassen zu lassen. d. den Bebauungsplan zur P+R-Palette Arnoldshöhe entsprechend der Trassen- führung anzupassen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10,1 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1 Anlass Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden werden. Das Projekt „StadtBahn Süd“ wurde im Jahr 2017 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Lan- des Nordrhein-Westfalen für den öffentlichen Personennahverkehr angemeldet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung der Stadtbahn- anbindung über Rondorf bis Meschenich-Nord inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (Vorlagen-Nr. 1614/2018). Darüber hinaus soll eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis Meschenich-Süd in die Planung einbezogen werden. Daraufhin wurde die Stadtbahnverlänge- rung von der geplanten Endhaltestelle der Nord-Süd Stadtbahn „Arnoldshöhe“ über Rondorf bis Meschenich-Süd untersucht. Die Verwaltung hat für die Maßnahme eine Generalplanung, eine Projektsteuerung und zahl- reiche Gutachter*innen beauftragt, um die alternativen Trassenführungen zwischen dem Ver- teilerkreis und Rondorf sowie zwei Trassenführungen zwischen Rondorf und Meschenich un- tersuchen zu lassen. 2 Scoping-Verfahren Der Scoping-Termin, in dem der Untersuchungsumfang der erforderlichen Umweltverträglich- 4 keitsprüfung für das Planfeststellungsverfahren festgelegt wird, wurde seitens der Bezirksre- gierung Köln in 2020 durchgeführt. Aufgrund der großflächigen Überschneidungen der Unter- suchungsräume der Stadtbahnmaßnahme und der Planung der Entflechtungsstraße wurde ein gemeinsames Scoping-Verfahren für die Projekte durchgeführt. Hierzu wurden die be- troffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingebunden, die ihre Stellungnahmen an die Bezirksregierung gesendet haben. Die Inhalte der Stellungnahmen wurden von der Be- zirksregierung geprüft und wurden in der Planung berücksichtigt. 3 Bauabschnitt 1 3.1 Erläuterung Die Bezeichnungen der untersuchten Alternativen wurden im Planungsverlauf zur besseren Verständlichkeit in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit geändert. Da die Gutachten und andere Unterlagen sich jedoch teilweise auf die ursprünglichen Bezeichnungen beziehen, ist eine Übersicht/Gegenüberstellung der alten und neuen Bezeichnungen in Anlage 4 beigefügt. Eine Übersichtskarte aller untersuchten alternativen Linienführungen mit alten Bezeichnungen ist als Anlage 5 beigefügt. Entlang aller geplanten Stadtbahntrassen werden Rad- und Gehwege mitgeplant. Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut Trinkwasser wurde die Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 (Brücke)“ im Hinblick auf die Anforderungen des Trinkwassers bzw. der Wasserschutzzone II mit den zugehörigen Brunnen überarbeitet. Diese optimierte Lösung wurde „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ benannt und weist durch die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs, den Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis und einer größeren Entfernung zu den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im Weiteren wird daher die „Nord-Alternative 1.1a“ betrachtet. Eine Übersichtskarte mit den beiden verbliebenen Alternativen (Nord-Alternative 1.1a und Nord-Alternative 2) ist als Anlage 3 beigefügt. Detaillierte Planunterlagen sind als Anlagen 6.01 bis 6.20 beigefügt (Hinweis: Die Pläne beziehen sich auf die in Anlage 4 erläuterten, al- ten Planbezeichnungen). 3.2 Wertungsmatrix Im Zuge der Untersuchung aller Alternativen und deren Kombinationen wurden die Ergebnis- se der einzelnen Gutachten, die Planungsvorgaben verschiedener städtischer Ämter sowie der KVB in einer Wertungsmatrix zusammengeführt und die einzelnen Beurteilungskriterien entsprechend bewertet. Aus der Wertungsmatrix wurden Alternativen gestrichen, die im Pla- nungsprozess ausgeschlossen werden mussten. Ausschlussgründe waren zum Beispiel ver- kehrstechnische und wasserschutzrechtliche Belange. In Anlage 7 sind die Ausschluss- bzw. Abschichtungsgründe aller nicht weiterverfolgten Alternativen dargestellt. Alle verbliebenen Alternativen wurden in einer Gegenüberstellung der Kombinationen und nochmals detailliert in der Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser bewertet. Mit Hilfe dieser Gegenüberstellung der Kombinationen konnte für die verbleibenden Alternati- ven ein ganzheitlicher Vergleich aller in Betracht kommenden Trassenkombinationen vorge- nommen und eine Rangfolge ermittelt werden. Die hier ermittelte beste Alternative wird im weiteren Verlauf Vorzugstrasse, die zweitbeste als Beschlussalternative benannt. 3.3 Schutzgut Trinkwasser Bei den Abstimmungsgesprächen im Verlauf der Vorplanung zum Bau und Betrieb der Stadt- bahn hat sich herausgestellt, dass die Trassenplanung durch die Wasserschutzzone II (WSZ II) des Wasserwerkes Hochkirchen vertieft untersucht werden muss. Daher wurde zum Schutzgut Trinkwasser ein zweistufiges Gutachten, das aus einem Fachbeitrag und einer Ge- fährdungsbeurteilung besteht, in Auftrag gegeben, dessen Ausarbeitung eng mit den zustän- digen Wasserbehörden und der Wasserwerksbetreiberin abgestimmt wurde. Die Ergebnisse des Fachbeitrages und der Gefährdungsbeurteilung sind in die Beurteilung der Trassenvarian- 5 ten eingeflossen. Der Fachbeitrag ist als Anlage 9, die Gefährdungsbeurteilung ist als Anlage 10 mit den zugehörigen Anlagenteilen I bis IX (Anlagen 10.01 bis 10.04) beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers eine übergeordnete Priorität besitzt und zu jedem Zeitpunkt gesichert sein muss. Aus Vorsorge- gründen müssen während der Bauphase vier bis fünf der vorhandenen 22 Brunnen außer Betrieb genommen werden. Hierdurch kann es zu Engpässen in der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung kommen. Daher sind in der weiteren Planung weitere Untersuchungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die benötigten Fördermengen auch bei temporären Brunnenabschaltungen auf die ver- bleibenden Brunnen umgelegt werden können. Die Umsetzbarkeit der temporären Außerbe- triebnahme von Wasserwerksbrunnen wird im nächsten Planungsschritt in Abstimmung mit der RheinEnergie als Wasserwerksbetreiber im Detail verifiziert und zu präzisiert. 3.4 Darstellung der Trassenalternativen 3.4.1 Vorzugstrasse Die Vorzugstrasse setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 1.1a, Süd-Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Die „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ schließt die Trasse an der Haltestelle Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung Süden. Die Stadtbahn überquert den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und verläuft anschließend oberirdisch westlich der BAB 555. Die Brunnengalerie wird mit einem Bauwerk zur Lastverteilung gequert. Im weiteren südlichen Verlauf geht die Trasse in ein Dammbauwerk, bzw. in eine oberflächennahe Trasse über und quert schließlich die BAB 4 auf einem neuen Brückenbauwerk. Ein weiterer Vorteil der Vorzugstrasse ist die Trassenbündelung der Stadtbahntrasse und der Autobahn östlich des Wasserwerks Hochkirchen. Die Bestandsstraße „Im Wasserwerkswäld- chen“ wird für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs gesperrt und kann im nördlichen Be- reich als Geh- und Radweg genutzt werden. Im südlichen Bereich wird der Geh- und Radweg parallel zur Stadtbahntrasse neu hergestellt. Zudem wird die Tankstelle am Verteilerkreis, die ein weiteres Risiko für die WSZ II darstellt, rückgebaut. Die aktuell eingeplante Brückenvariante am Verteilerkreis spiegelt eine erste technisch mach- bare Lösung wider. Die weitere Gestaltung und Ausarbeitung der Brücke (Objekt- und Trag- werksplanung) wird in der Entwurfsplanung (Lph. 3 HOAI) durchgeführt. In diesem Zuge wer- den insbesondere auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Die Trasse der Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) ist im Entwurf der Bebauungsplanung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West freigehalten, welche erst nörd- lich und dann westlich entlang der bestehenden Wohnbebauung in Rondorf führt. Südlich der Kapellenstraße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und verschwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. Bei einer Potenzialabschätzung hat sich gezeigt, dass die Trasse der „Süd-Alternative 1 (Lini- enführung durch Rondorf-Mitte)“ eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat als die parallel untersuchte Trasse „Süd-Alternative 2“. Die Erschließungswirkung der Trasse ist ein wichtiges Kriterium für die Fördermittelakquise bei Bundes- und Landesprogrammen. Zudem wird die „Süd-Alternative 2“ abgelehnt, da sie zu erheblichen technischen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Problemen führen würde. Dies sind u. a. Probleme mit den zu querenden Leitungstrassen und dem problematischen Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der Bödinger Straße. 3.4.2 Beschlussalternative Die Beschlussalternative setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 2, Süd- Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Bei der „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg)“ sind die Straße „Im Wasser- werkswäldchen“ und die Tankstelle am Verteilerkreis nicht Bestandteil der Stadtbahnplanung und bleiben daher im Ursprungszustand erhalten. 6 Die Trasse der Stadtbahn schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und verläuft nördlich der Militärringstraße und quert diese in Höhe der Straße Robinienweg. Nach aktuellem Planungs- stand kann die Militärringstraße ebenerdig gequert werden, da die Voraussetzung für eine Ausnahme vom Verbot höhengleicher Kreuzungen durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz erfüllt werden. Jedoch ist es möglich, dass diese Ausnahmeregelung im kommenden Plan- feststellungsverfahren nicht greift und eine Brückenlösung erforderlich wird, die erhebliche Auswirkungen für das Umfeld der Militärringstraße und des Äußeren Grüngürtels zur Folge haben würde. Die Trasse führt im Weiteren entlang des Robinienweges durch den Grüngürtel bis zur BAB 4. Über ein neues Brückenbauwerk quert die Trasse die BAB 4 und den Lärmschutzwall des Neubaugebietes, verläuft entlang der Straße Am Höfchen und schließt an das Neubaugebiet in nord-südlicher Richtung an. Die bei der Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West für die Stadtbahn freigehaltene Trasse für die Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rodorf-Mitte) kann nur im südlichen Abschnitt genutzt werden. Im nördlichen Bereich muss die Planung des Neubaugebiets ver- ändert und die Stadtbahntrasse in neuer Lage berücksichtigt werden. Südlich der Kapellen- straße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und ver- schwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. Auf die Vorteile der „Süd-Alternative 1“ gegenüber der „Süd-Alternative 2“ wird unter Ziffer 3.4.1 eingegangen. 3.5 Vergleich und Bewertung der bevorzugten Alternativen Die im Folgenden dargelegten Bewertungen sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wertungsmatrix. 3.5.1 Vorteile der Vorzugstrasse Die Vorzugstrasse weist im Vergleich zur Beschlussalternative eine um 700 m deutlich kürze- re Streckenlänge auf, womit auch eine kürzere Fahrzeit einhergeht. Bei einer Potenzialab- schätzung hat sich gezeigt, dass die zentral verlaufende Trasse insgesamt eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat und unter anderem deshalb favorisiert wird. Zudem kann in Rondorf die nördliche Haltestelle im Plangebiet Rondorf Nord-West weiter östlich in Richtung des bestehenden Ortes positioniert werden und kann damit eine höhere Erschließungswir- kung auch außerhalb des Neubaugebietes erreichen. Im Gegensatz zur Beschlussalternative kann die bestehende Busverbindung der Line 132 nach Rondorf und Meschenich bei der Vorzugstrasse vollständig durch die Stadtbahn ersetzt werden. Während die Vorzugstrasse den Verteilerkreis, und somit auch den Militärring planfrei mittels Brücke quert, muss der Militärring bei der Beschlussalternative westlich des Verteilerkreises voraussichtlich plangleich gequert werden und würde somit direkten nachteiligen Einfluss auf die Verkehrssituation nehmen. Die Vorzugstrasse minimiert im Gegensatz zur Beschlussalter- native die Eingriffe in den Grüngürtel, der eine denkmalwerte Grünfläche ist, sowie in die denkmalgeschütze Wohnsiedlung Heidekaul und minimiert die erforderlichen Baumrodungen. Die Beschlussalternative hat im Gegensatz zur Vorzugstrasse einen massiven Gehölzverlust nördlich des Militärrings und beidseits des Robinienweges zur Folge. Zudem ergäbe sich durch die Lage der Beschlussalternative mitten im Grüngürtel eine starke Zerschneidungswirkung, die sich sowohl negativ auf den Artenschutz als auch auf eine quali- tative Verschlechterung der Erholungsräume negativ auswirkt. In der abgestimmten und aktuell noch gültigen Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord- West ist die Vorzugstrasse bereits planerisch berücksichtigt. Sollte die Beschlussalternative beschlossen werden, müsste der Entwurf des Bebauungsplans mit Blick auf die veränderte Stadtbahntrasse angepasst und zusätzlich das städtebauliche Konzept grundlegend verändert werden. Der bereits realisierte Lärmschutzwall am verlegten Galgenbergsee müsste zu Las- ten des Investors des Neubaugebietes Rondorf-Nord-West in Teilen angepasst und neu er- richtet werden. 7 Bei den parallel geplanten bzw. laufenden Baumaßnahmen, wie dem Neubaugebiet Rondorf Nord-West, der Verlegung des Galgenbergsees und der Planung der Entflechtungsstraße, wurde die Vorzugstrasse bereits in deren Planungen berücksichtigt und bedingt daher keine oder ggf. nur geringe notwendige Anpassungen. 3.5.2 Vorteile Beschlussalternative Im Bereich des Verteilerkreises stellt die Beschlussalternative keine negative Beeinflussung städtebaulicher Aspekte dar, da hier im Gegensatz zur Vorzugstrasse keine Brücke realisiert werden muss. Während bei der Vorzugstrasse die südliche Einfahrt nach Köln mit der Brücke grundlegend städtebaulich neugestaltet wird, bleibt bei der Trassenalternative die heutige städtebauliche Situation erhalten. Die Beschlussalternative weist dazu einen geringen Verlust von Böden mit hoher Bodenfunk- tionsbewertung auf und hat weniger negative Auswirkungen auf den Luftaustausch im Pla- nungsgebiet. 3.5.3 Fazit Alle vorgenannten Vor- und Nachteile sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wer- tungsmatrix. Bei Berücksichtigung aller betrachteten Belange ist die Vorzugstrasse der Beschlussalternati- ve vorzuziehen. Aus diesem Grund wird die Vorzugstrasse zur weiteren Planung empfohlen. 3.6 Kompensationsmaßnahmen in der Wasserschutzzone (nur bei Vorzugstrasse) Der Bau und der Betrieb der Stadtbahn in der Wasserschutzzone führen zu Risiken für eine Verunreinigung des Trinkwassers. Diese Risiken können, wie im Gutachten dargelegt, mini- miert und beherrscht werden. Neben einer temporären Außerbetriebnahme von Brunnen sind die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Ver- kehrs sowie der Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis Voraussetzung, um das Gesamtri- siko in der Wasserschutzzone nicht zu erhöhen. 3.6.1 Straße Im Wasserwerkswäldchen Im Rahmen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die WSZ II wurde untersucht, wie die Verkehrsabwicklung zwischen Verteilerkreis und Rondorf verändert werden kann. Hierzu wurde verkehrsgutachterlich die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durch- fahrt des motorisierten Verkehrs untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine dauerhaf- te Sperrung der Straße für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs möglich ist. Das ent- sprechende Gutachten ist als Anlage 11 beigefügt. Die weiteren Festlegungen der Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen bei der weiteren Planung der Vorzugstrasse werden in der kommenden Planungsphase, der sogenannten Entwurfsplanung, erfolgen. Die Umsetzung der Vorzugstrasse setzt die dauerhafte Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs voraus. Die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Kfz-Verkehr führt zu einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro Tag auf alternative Routen. Durch Verlagerungseffekte im Netz wirkt sich etwa die Hälfte der verlagerten Kfz-Fahrten auf die unmittelbar benachbarten Straßenzüge (Kapellenstraße und Friedrich-Ebert-Straße) aus, die andere Hälfte führt zu einer Mehrbelastung im übergeordneten Netz, z. B. BAB 555, Ent- flechtungsstraße, Militärringstraße. An der Kapellenstraße im Westen Rondorfs führt der Planfall wegen der Sperrung zu einer Veränderung der Verkehrsbelastung von 7.200 Kfz/Tag im Status Quo auf 8.400 Kfz/Tag im Planfall. Ohne die Sperrung wurde eine Verkehrsbelastung von ca. 6.200 Kfz/Tag im Planfall prognostiziert. Der im Zuge der Entflechtungsstraße vorgesehene Kreisverkehrsplatz Kapel- lenstraße/Husarenstraße zeigt unter den Prognosebelastungen in den Spitzenstunden mit Qualitätsstufe A eine sehr gute Verkehrsqualität. An der Friedrich-Ebert-Straße im Osten von Rondorf steigt die Belastung von 11.400 Kfz/Tag im Status Quo auf 12.900 Kfz/Tag im Planfall an. An der Rodenkirchener Straße westlich der 8 BAB 555 sinkt die Belastung hingegen von 8.800 Kfz/Tag im Status Quo auf 7.000 Kfz/Tag im Planfall. Für den Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ist im Zuge der Entwicklung des Kölner Südens ohnehin wegen der bereits im Bestand hohen Ver- kehrsbelastung ein Ausbau sowie eine signaltechnische Optimierung vorgesehen. Wird diese auf die ermittelten Prognosebelastungen angepasst, kann der dort auftretende Mehrverkehr in den Spitzenstunden morgens und abends mit mindestens ausreichender Verkehrsqualität (Qualitätsstufen B bis D) abgewickelt werden. Die durchgeführten Analysen zeigen auch, dass der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Verkehr an den Knotenpunkten der Militärringstraße zu Belastungen führt, die ebenfalls an- gemessen abgewickelt werden können. 3.6.2 Tankstelle Südwestlich des Verteilerkreises liegt innerhalb der WSZ II eine Tankstelle. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Köln und derzeit verpachtet. Für die Vorzugstrasse der Stadtbahn wird die Tankstelle als Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Schutzguts Trinkwasser rückgebaut. 3.7 Ingenieurbauwerke Entlang der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn werden mehrere Ingenieurbauwerke er- forderlich. Im Wesentlichen sind dies eine Brücke über den Verteilerkreis, ein Bauwerk zur Lastverteilung über der Brunnengallerie, eine neue Brücke über die BAB 4 sowie eine Brücke über die noch zu errichtende Entflechtungsstraße südlich von Rondorf. Die weitere Detaillie- rung dazu wird in der kommenden Planungsphase (Entwurfsplanung) erfolgen. Die Planung der Brücke über den Verteilerkreis stellt aktuell lediglich einen ersten Vorentwurf dar. Die hohen gestalterischen Anforderungen an das Brückenbauwerk in dieser besonderen Lage werden im weiteren Verlauf besonders berücksichtigt. Hier ist eine Lösung zu finden, die optimalerweise den Anforderungen an den Verteilerkreis, das Kunstwerk (Stele und Grünflä- che des Verteilerkreises) und den Denkmalschutz gerecht wird. Über die Auswirkungen der Vorzugstrasse auf das urheberrechtlich geschützte Kunstwerk im Verteilerkreis werden die Gespräche mit dem Künstler fortgeführt. 4 Bauabschnitt 2 4.1 „Meschenich - 2. Bauabschnitt“ Den 2. Bauabschnitt bildet die Ortsdurchfahrt Meschenich. Die Stadtbahn kann hier nur auf der Brühler Landstraße geführt werden. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Meschenich-Nord bis Meschenich-Süd gibt es nur eine mögliche Linienführung. Vom Planer wurde eine tech- nisch machbare Lösung erstellt. Auf dieser Grundlage ist ein auf Stadtbahnmaßnahmen spe- zialisierter Stadtplaner beauftragt, eine insbesondere in Hinblick auf die Gestaltung optimierte Lösung in Abstimmung mit den anderen Planern zu entwickeln. Entsprechend des Ratsbeschlusses aus 2018 wurde die Grundlagenermittlung für Mesche- nich beauftragt und abgeschlossen. Auf Basis der Studie zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird die Vorplanung weiter bearbeitet und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Jah- re 2023 abgestimmt. 5 Grunderwerb Im Verlauf beider Trassen gibt es zahlreiche notwendige Grundstücksankäufe. In Teilen wur- den bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt. Die weiterführenden Ankaufsgespräche können nach Beschlussfassung fortgeführt werden. 6 P+R-Anlagen in Meschenich Im Zuge der Stadtbahnplanung wird im Norden und im Süden von Meschenich jeweils eine P+R-Anlage untersucht und bei Bedarf umgesetzt. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie 9 beauftragt, deren Ergebnis zum ermittelten Potential (Anzahl der möglichen Nutzer) in der weiteren Planung berücksichtigt wird. Zudem lässt die Verwaltung aktuell ein „Raumbuch Mo- bilstationen“ erarbeiten, welches die konzeptionellen Grundlagen für die perspektivische Ein- richtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen im Stadtgebiet liefern soll. Damit soll festgelegt werden, welche Mobilitätsangebote in welcher Größenordnung an den Halte- stellen der StadtBahn Süd vorzusehen sind. 7 Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung Begleitend zur Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakeholder (Interessensgruppen) und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlprozess der Vorzugstrasse zu informieren. Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden zum Beispiel leitfadengestützte Interviews mit maßgeblichen Akteuren aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um ein Stimmungsbild und den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfas- sen. Der Großteil der Akteure war dazu bereit und wurde im Rahmen von digitalen Konferen- zen über den aktuellen Stand der Planung informiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten zudem die Möglichkeit, über eine Online- Beteiligung auf meinungfuer.koeln ihre Fragen und Anregungen einzubringen (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn-sued.html#uip-1). Ziel war es, ein umfas- sendes Meinungsbild zu erhalten und erste Präferenzen sowie für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Themen zu identifizieren. Auf dieser Basis wurde anschließend ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) (https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fragen-zur-stadtbahn-sued) erstellt. Darauf aufbauend ist vorgesehen, auch die nächsten Planungsphasen für die StadtBahn Süd öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Dabei unterscheiden sich die Auswahl der Dialoginstru- mente und die Tiefe der Beteiligung bei den beiden Bauabschnitten. Im Rahmen der Entwurf- splanung für den 1. Bauabschnitt bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die beschlosse- ne Trasse weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder und der Anwohnenden zu berücksichtigen. So ist u.a. vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Onli- ne-Dialogen und Informationsveranstaltungen über die Entwurfsplanung zu informieren. Die genaue Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente wird zu einem späteren Zeitpunkt erfol- gen. Bei der Vorplanung zum 2. Bauabschnitt wird es zunächst wichtig sein, insbesondere den Menschen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nut- zen für den Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn in Verbindung mit der Ortsumgehung bietet die Chance, die Hauptachse und den Stadtteil insgesamt deutlich zu entlasten und aufzuwerten. Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt- bahnanbindung gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern und der KVB durchzuführen. Das Formblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung findet sich in Anlage 1, das Beteiligungskonzept in Anlage 2. 8 RPA Da die Beauftragung der Ingenieur- und Gutachterleistungen für den 2. Bauabschnitt nicht Gegenstand des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses war, muss hierfür die Be- darfsprüfung nachgeholt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden dem Rech- nungsprüfungsamt zur Stellungnahme übergeben. Diese Stellungnahme ist als Anlage 12 beigefügt. 9 Kosten / Finanzierung Im Rahmen der Vorplanung wurde für alle Alternativen durch den Generalplaner eine Kosten- schätzung erstellt. Da die Nordalternative 1.1a erst im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ent- wickelt wurde, liegt für diese noch keine Kostenschätzung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der A1a unter denen der A1 liegen, da kein Straßenbau notwendig wird. Zum jetzi- 10 gen Planungsstand werden daher die Kosten der A1 angenommen. Im Zuge der Entwurfspla- nung wird für die beschlossene Trasse eine Kostenberechnung erstellt, die dem Baube- schluss beigefügt wird. Die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt a) wurden in der Vorgänger-Vorlage 1614/2018 (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75138) i. H. v. gesamt 10,7 Mio. € brutto dargestellt und vom RPA anerkannt. Da diverse Kosten durch die alternative Trassenführung und durch die daraus zusätzlich entstehenden Erfordernisse des Trinkwasserschutzes (siehe Hinweise zu den Ge- samtkosten) und deren Auswirkungen auf die Planungskosten noch nicht belastbar beziffert werden können, wird für den jetzigen Beschluss der Trassenfestlegung der damalige Aus- gangswert zu Grunde gelegt. Von den 10,7 Mio. € sind bereits ca. 3 Mio. € abgeflossen, so dass noch ein Bedarf i. H. v. 7,7 Mio. € besteht. Zusammen mit den Planungskosten des 2. Bauabschnitts (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt b) i. H. v. 2,4 Mio. € ergeben sich somit noch offene Gesamtplanungskosten i. H. v. ca. 10,1 Mio. € brutto. Zur Finanzierung der o. g. Maßnahme, wie auch der in dieser Vorlage thematisierten Pla- nungsalternative, sind im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teil- finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-2-5103 – Stadtbahnanbindung Rondorf / Meschenich, investi- ve Auszahlungsermächtigungen bedarfsgerecht berücksichtigt. 9.1 Hinweis zu den Gesamtkosten Die geschätzten Kosten der Vorzugstrasse und des 2. Bauabschnitts betragen entspre- chend der oben aufgeführten Annahme 137,8 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden u.a. Kosten für Leitungsverlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kosten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitungen und Inflation. Die geschätzten Kosten der Beschlussalternative und des 2. Bauabschnitts betragen 141,7 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden hier ebenfalls u.a. Kosten für Leitungs- verlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kos- ten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasser- werks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitun- gen und Inflation. Zusätzlich entstehen bei der Beschlussalternative weitere Kosten dadurch, dass, anders als bei der Vorzugstrasse, die Buslinie 132 wegen der schlechteren Erschließung der Beschluss- alternative gegenüber der Vorzugstrasse zwischen dem Verteilerkreis und Meschenich nicht entfallen kann. Hierfür werden bei der Beschlussalternative Betriebskosten von ca. 2 Mio. € pro Jahr für den Busverkehr angesetzt. 10 Fördergeber Der Verkehrsausschuss hat am 26.04.2016 die Kategorisierung aller angemeldeten ÖPNV- Maßnahmen mit Bezug zum Kölner Stadtgebiet für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW in Maßnahmen mit vordringlichem und weiterem Bedarf beschlossen. Die Maßnahme StadtBahn Süd ist im ÖPNV-Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf angemeldet. Nach Beschlussfassung zur Trassenführung werden die Entwurfs- und Genehmigungspla- nung erarbeitet und zur Erlangung von Fördermitteln eine Standardisierte Bewertung zur Be- rechnung des Nutzen-Kosten-Faktors nach der aktualisierten Verfahrensanleitung 2016+ vor- bereitet und beauftragt. Nur wenn der Nutzen-Kosten-Faktor mindestens den Wert von 1,0 erreicht, ist eine Förderung möglich. Eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur StadtBahn Süd aus dem Jahre 2018 mit den vormals angedachten Trassen ergab für den 1. Bauabschnitt unter der zu dieser 11 Zeit gültigen Verfahrensanleitung einen Wert über 1,0. Seit 01.07.2022 ist zur Berechnung des NKU-Wertes die neue Verfahrensanleitung 2016+ in Kraft, die grundsätzlich einen höhe- ren NKU-Wert erwarten lässt. Die Verwaltung geht aufgrund dessen davon aus, dass die Vorzugstrasse aktuell einen NKU- Wert von über 1 erreichen kann. Bei der Beschlussalternative besteht aufgrund der geringeren Erschließungswirkung, der höheren Fahrzeiten sowie der höheren Investitions- und Betriebs- kosten gegenüber der Vorzugsvariante ein größeres Risiko, dass kein NKU-Wert über 1 er- reicht wird Die StadtBahn Süd ist vorbehaltlich eines passenden NKU-Wertes nach dem GVFG in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Eine entsprechende Programmanmel- dung wurde beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) zur Prüfung und Weiterlei- tung an das Land NRW und den Bund eingereicht. 11 Weiteres Vorgehen Nach Beschlussfassung werden für den 1. und 2. Bauabschnitt die Planungen bis zur Ge- nehmigungsplanung sowie die einzureichenden Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (PFV) vorbereitet. Das PFV ist das Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben, zu denen auch die Stadt- Bahn Süd zählt. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür finden sich im Personenbeförderungsge- setz. Teil der einzureichenden Planfeststellungsunterlagen sind z. B. Erläuterungsbericht, La- ge- und Höhenpläne, Bauwerkspläne, Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegeri- scher Begleitplan, schalltechnische Gutachten, etc. Die Dauer des PFV ist stark von mögli- chen Einwendungen und insbesondere von möglichen Klageverfahren abhängig. Da der Plan- feststellungsbeschluss auch wasserrechtliche Erlaubnisse in der Wasserschutzzone II des Wasserwerks Hochkirchen sowie naturschutzrechtliche Befreiungen für den Äußeren Grün- gürtel festlegt, ist die genaue Dauer des PFV nicht abzuschätzen. Parallel zum PFV werden sukzessive die Ausführungsplanungen erarbeitet. Somit kann nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zeitnah der Baubeschluss einge- holt und die Vergabe vorbereitet werden, damit die Bauausführung beginnen kann. Ein Zeit- punkt für den Baubeginn kann frühestens nach dem Ende der Einspruchsfristen im PFV ab- geschätzt werden. Im Zuge der weiteren Planungen erfolgt fortlaufend eine Beurteilung möglicher Gefährdungen für die Trinkwasserversorgung aus dem Wasserwerk Hochkirchen. Hierfür sind die mit der Trinkwasserüberwachung und Versorgung befassten Stellen (Gesundheitsamt, Bezirksregie- rung, Umweltamt, RheinEnergie) sowie die KVB kontinuierlich miteinzubeziehen. Dabei werden Maßnahmen erarbeitet, um die ermittelten Risiken möglichst auszuräumen. Dies kann technische, monetäre und zeitliche Auswirkungen haben. 12 Auswirkung auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich des öffentlichen Per- sonennahverkehrs und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglich- keit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Redukti- on des Treibhausgasausstoßes bei (Klimaneutralitätsstrategie: Maßnahme 4.2.1.1 Quantitati- ver Ausbau des bestehenden ÖPNV- und SPNV Angebots). Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. 13 Anlagenverzeichnis 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 12 2 Beteiligungskonzept 3 Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen 4 Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu) 5 Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen 6 Pläne 6.01-02 A1a Lagepläne 1-2 6.03-04 A1a Schnitte 1-2 6.05-09 A9 Lagepläne 1-5 6.10-11 A9 Schnitte 1-2 6.12 C Lageplan 6.13 C Schnitt 6.14-17 D2 Lagepläne 1-4 6.18-20 D2 Schnitte 1-3 7 Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) 8 Wertungsmatrix 9 Fachbeitrag 10 Gefährdungsbeurteilung 10.01 Anlage I Übersichtslageplan 10.02 Anlagen II bis V Modellergebnisse 10.03 Anlagen VI und VIII Bewertungstabellen 10.04 Anlage IX Modelldokumentation 11 Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen 12 Stellungnahme des RPA 13 Stellungnahme Urheberrecht -
Anlage 10.03 - Anlagen_VI_und_VIII_Bewertungstabellen
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Anlage VI.1 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A1 - Außerbetriebnahme von 5 Brunnen Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feuchtigkeit in Baugrube durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge durch Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel) Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in WSG Hochkirchen 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 3 Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Verwendung von Split als Streugut 1 3 3 1 1 0,4 0,4 sehr gering 4 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in die Grundwasserhydraulik 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 5 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffverlust u./o. sonstiges Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in das Grundwasser 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefähr- denden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Einträge durch Eingriffe in den Untergrund Baugruben, Abgrabungen durch Straßenbau, Leitungsbau Einträge von wassergefähr- denden u./o. Mikrobiolo-gischen Stoffen in den Unter-grund im Baubereich inkl. Absickerung 5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in WSG Hochkirchen 5 3 15 3 1 0,4 1,2 gering 11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnensturm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering Katastrophenplan 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 12 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Entwässerung 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Einhaltung der technischen Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 13 Undichtigkeiten durch unsachgemäße Ausführung der Dichtungsfolie 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Korrekte Auslegung gemäß Richtlinie 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff oder ä. der Baugeräte 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Regelmäßige Zustandskontrolle, Sanierung/Erneuerung, Wartungspläne 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 15 Unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufplanung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Prüfung der Planung 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 16 Rohrbruch einer Trinkwasser- transportleitung durch Bauarbeiten o. unsachgemäße Auslegung der Statik Gefährdung der Trinkwasserversorgung 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Betonplatten zum Lastausgleich, sach- gemäße, Auslegung /Bauausführung 5 2 10 2 1 1 2 gering 17 Verlängerte Bauphasen durch fehlerhafte Bauablaufplanung o. Zeitverzögerungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstoffeintrag, verlängertes Brunnenabschalten 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Redundanzen bereitstellen, Hydrogeologische/ fachgutachterliche Baubegleitung 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 18 Unsachgemäßes Lagern und Benutzen von Werkzeugen, Baugeräten und Transportmitteln Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Baustellenflächen außerhalb der Wasserschutzzone II 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 19 Überschreiten der geplanten Aushubtiefe Schnelleres Absickern von Stoffen in den Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Sorgfältige Bauausführung, Bauüberwachung 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 20 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Verlängerte Bauphasen durch Ausfall von Lieferanten, Materialversorgung erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstoffeintrag und mikrobiologische Verunreinigung, verlängertes Brunnenabschalten 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 21 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 22 Ausfall der bauzeitlichen Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 23 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Lagertanks 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 24 Mutwilliges oder fahrlässiges Einbringen von Schadstoffen und Keimen auf/in den Boden/Untergrund 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,58 0,77 Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung Sonstige Ereignisse Abschalten von 5 Brunnen Fachgerechte Baustellensicherung, Überwachungskameras, Zugangs-beschränkungen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Abschalten von 5 Brunnen Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW Menschliches und technisches Versagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Abschalten von 5 Brunnen Einträge von wassergefähr- denden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Anlage 10.03 Anlage VI.2 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A9 - Außerbetriebnahme von 4 Brunnen Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feucht igkeit in Baugrube durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge du rch Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel) Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe 5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in WSG Hochkirchen 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 3 Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Verwendung von Split als Streugut 1 4 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 4 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in die Grundwasserhydraulik 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 5 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdeten Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in das Grundwasser 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wa ssergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Einträge durch Eingriffe in den Untergrund Baugruben, Abgrabungen durch Straßenbau, Leitungsbau Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 4 5 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in WSG Hochkirchen 4 4 16 4 1 0,4 1,6 gering 11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering Katastrophenplan 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 12 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Entwässerung 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Einhaltung der technischen Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 13 Undichtigkeiten durch unsachgemäße Ausführung der Dichtungsfolie 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Korrekte Auslegung gemäß Richtlinie 4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering 14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff oder ä. der Baugeräte 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Regelmäßige Zustandskontrolle, Sanierung/Erneuerung, Wartungspläne 4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering 15 Unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufplanung 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Prüfung der Planung 4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering 16 Verlängerte Bauphasen durch fehlerhafte Bauablaufplanung o. Zeitverzögerungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstoffeintrag 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Redundanzen bereitstellen, Hydrogeologische/ fachgutachterliche Baubegleitung 4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering 17 Unsachgemäßes Lagern und Benutzen von Werkzeugen, Baugeräten und Transportmitteln Einträge von wassergefähr- denden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Baustellenflächen außerhalb der Wasserschutzzone II 4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering 18 Überschreiten der geplanten Aushubtiefe Schnelleres Absickern von Stoffen in den Untergrund 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Sorgfältige Bauausführung, Bauüberwachung 4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering 19 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Verlängerte Bauphasen durch Ausfall von Lieferanten, Materialversorgung erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstoffeintrag und mikrobiologischer Verunreinigung 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch 3 3 9 2 1 0,4 0,8 sehr gering 20 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 21 Ausfall der bauzeitlichen Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 22 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Lagertanks Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 23 Mutwilliges oder fahrlässiges Einbringen von Schadstoffen und Keimen auf/in den Boden/Untergrund Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 3,04 0,85 Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung Sonstige Ereignisse Abschalten von 4 Brunnen Fachgerechte Baustellensicherung, Überwachungskameras, Zugangsbeschränkungen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Abschalten von 4 Brunnen Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW Menschliches und technisches Versagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Abschalten von 4 Brunnen Einträge von wassergefähr- denden u./o. miikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile Anlage VI.3 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A1a - Außerbetriebnahme von 5 Brunnen Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feucht igkeit in Baugrube durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge du rch Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel) Verunreinigungen durch Kohlenwasserstoffe 5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in WSG Hochkirchen 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 3 Bodenkontamination in Folge des Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Verwendung von Split als Streugut 1 3 3 1 1 0,4 0,4 sehr gering 4 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in die Grundwasserhydraulik 4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring 5 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring 6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust u./o. sonstiges Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in das Grundwasser 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wa ssergefähr- denden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Einträge durch Eingriffe in den Untergrund Baugruben, Abgrabungen durch Straßenbau, Leitungsbau Einträge von wassergefähr- denden u./o. Mikrobio-logischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 5 4 20 4 hoch 1 0,8 0,8 3,2 hoch Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in WSG Hochkirchen 5 3 15 3 1 0,4 1,2 gering 11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering Katastrophenplan 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 12 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Entwässerung 5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Einhaltung der technischen Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 13 Undichtigkeiten durch unsachgemäße Ausführung der Dichtungsfolie 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Korrekte Auslegung gemäß Richtlinie 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff oder ä. der Baugeräte 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Regelmäßige Zustandskontrolle, Sanierung/Erneuerung, Wartungspläne 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 15 Unzureichende Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufplanung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Prüfung der Planung 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 16 Rohrbruch einer Trinkwasser- transportleitung durch Bau-arbeiten o. unsachgemäße Auslegung der Statik Gefährdung der Trinkwasserversorgung 5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Betonplatten zum Lastausgleich, sach- gemäße, Auslegung /Bauausführung 5 2 10 2 1 1 2 gering 17 Verlängerte Bauphasen durch fehlerhafte Bauablaufplanung o. Zeitverzögerungen erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstoffeintrag, verlängertes Brunnenabschalten 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Redundanzen bereitstellen, Hydrogeologische/ fachgutachterliche Baubegleitung 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 18 Unsachgemäßes Lagern und Benutzen von Werkzeugen, Baugeräten und Transportmitteln Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Baustellenflächen außerhalb der Wasserschutzzone II 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 19 Überschreiten der geplanten Aushubtiefe Schnelleres Absickern von Stoffen in den Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Sorgfältige Bauausführung, Bauüberwachung 4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering 20 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Verlängerte Bauphasen durch Ausfall von Lieferanten, Materialversorgung erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstoffeintrag und mikrobiologischer Verunreinigung, verlängertes Brunnenabschalten 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 21 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 22 Ausfall der bauzeitlichen Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 23 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Lagertanks 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering 24 Mutwilliges oder fahrlässiges Einbringen von Schadstoffen und Keimen auf/in den Boden/Untergrund 5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,07 0,77 Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Abschalten von 5 Brunnen Sonstige Ereignisse Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile Abschalten von 5 Brunnen Einträge von wassergefähr- denden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Fachgerechte Baustellensicherung, Überwachungskameras, Zugangsbeschränkungen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen in den Untergrund im Baubereich inkl. Absickerung Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Abschalten von 5 Brunnen Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW Menschliches und technisches Versagen Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Anlage VII.1 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1 Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit im Umfeld der Trasse durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h Abwasser/Krankheitserreger, Beeinträchtigung durch wassergefährdende Stoffe 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 1 2 2 1 1 1 1 sehr gering 4 Zerstörung der Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreinigungen u.a. in den Untergrund 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grundwasserfluss 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischer Stoffe durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdeten Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in den Untergrund 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Entgleisung neben dem abgedichteten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering Katastrophenplan 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 13 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht ausreichend dimensionierte Anlagen/Bauwerke 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sachgemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering 16 Undichtigkeiten des Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering 17 Randläufigkeiten zwischen Brückenpfeiler/Gründung und Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering 18 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering 19 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering 20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grundwasser reichend Beeinflussung der Grundwasserströmung 2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 1 2 gering 21 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreinigung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 1 5 5 1 1 1 1 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,95 0,99 Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW Menschliches und technisches Versagen Sonstige Ereignisse Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung Dichtungskontrollsystem, Sanierung/Erneuerung bei Erfordernis Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan Gleisreinigung mit nicht wassergefährdeten Stoffe, Erfassung in Entwässerungssystem Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem Verwendung von Split als Streugut, Gleisentwässerung temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen Einhaltung der technischen Regeln Regelmäßige Zustandskontrollen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten inkl. enstpr. Pläne Vollständige Entwässerung, Redundanzen, Krisenplan, sachgerechte Auslegung Anlage VII.2 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1 - Außerbetriebnahme eines Brunnens Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit im Umfeld der Trasse durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h Abwasser/Krankheitserreger, Beeinträchtigung durch wassergefährdende Stoffe 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Verwendung von Split als Streugut, Gleisentwässerung 1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering 4 Zerstörung der Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreinigungen u.a. in den Untergrund 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Vollständige Ent- wässerung, Redun- danzen, Krisenplan 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grundwasserfluss 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenen u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in den Untergrund 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Entgleisung neben dem abgedichteten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering Katastrophenplan, temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 13 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht ausreichend dimensionierte Anlagen/Bauwerke 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Einhaltung der technischen Regeln 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sachgemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Dichtungskontrollsystem, Sanierung/Erneuerung bei Erfordernis 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 16 Undichtigkeiten des Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Zustandskontrollen 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 17 Randläufigkeiten zwischen Brückenpfeiler/Gründung und Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Regelmäßige Zustands- kontrollen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten inkl. entspr. Pläne 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering 18 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering 19 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grundwasser reichend Beeinflussung der Grundwasserströmung 2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 0,8 1,6 gering 21 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreinigung, Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Gleisreinigung mit nicht wassergefährdenden Stoffe, Erfassung in Entwässerungssystem 1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,95 0,86 Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW, temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen Menschliches und technisches Versagen dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen Sonstige Ereignisse Erstellung Krisenplan, temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen Anlage VII.3 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A9 Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit im Umfeld der Trasse durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 3 2 6 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h Abwasser/Krankheitserreger, Beeinträchtigung durch wassergefährdende Stoffe 3 2 6 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 1 2 2 1 1 1 1 sehr gering 4 Zerstörung der Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreinigungen u.a. in den Untergrund 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grundwasserfluss 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in den Untergrund 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Entgleisung neben dem abgedichteten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering Katastrophenplan 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 13 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht ausreichend dimensionierte Anlagen/Bauwerke 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sachgemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering 16 Undichtigkeiten des Entwässerungssystems, nicht vollständige Entwässerung im Bereich Militärringstraße 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering 17 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering 18 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering 19 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreinigung, Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 1 5 5 1 1 1 1 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,05 1,01 Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen Dichtungskontrollsystem, Sanierung/Erneuerung bei Erfordernis Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW Menschliches und technisches Versagen Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem Verwendung von Split als Streugut, Gleisentwässerung Einhaltung der technischen Regeln Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen Vollständige Entwässerung, Redundanzen, Krisenplan Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan Gleisreinigung mit nicht wassergefährdenden Stoffen, Erfassung in Entwässerungssystem Regelmäßige Zustandskontrollen, Instanthaltungs-/ Wartungsarbeiten, Entwässerung im Bereich Miltärringstraße Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan Sonstige Ereignisse Anlage VII.4 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A9 - Außerbetriebnahme eines Brunnens Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW M1 M2 SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit im Umfeld der Trasse durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 3 2 6 2 gering 1 1 1 2 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h Abwasser/Krankheitserreger, Beeinträchtigung durch wassergefährdende Stoffe 3 2 6 2 gering 1 1 1 2 gering Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Verwendung von Split als Streugut, Gleisentwässerung 1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering 4 Zerstörung der Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreinigungen u.a. in den Untergrund 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Vollständige Ent- wässerung, Redun- danzen, Krisenplan 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grundwasserfluss 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdenden Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in den Untergrund 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Entgleisung neben dem abgedichteten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering Katastrophenplan, temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 13 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht ausreichend dimensionierte Anlagen/Bauwerke 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Einhaltung der technischen Regeln 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sachgemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering Dichtungskontrollsystem Sanierung/Erneuerung bei Erfordernis 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 16 Undichtigkeiten des Entwässerungssystems, nicht vollständige Entwässerung im Bereich Militärringstraße 5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Regelmäßige Zustands- kontrollen, Instand- haltungs-/Wartungs- arbeiten, Entwässerung im Bereich Miltärringstraße 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering 17 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering 18 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering 19 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreinigung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel Gleisreinigung mit nicht wassergefährdenden Stoffe, Erfassung in Entwässerungssystem 1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,05 0,86 Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW, temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen Menschliches und technisches Versagen dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen Sonstige Ereignisse Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung Erstellung Krisenplan, temporäre Außerbetriebnahme von Brunnen Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Anlage VII.5 Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1a Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Risiko- klasse Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Gesamt- vulnerabilität Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse Schadens- ausmaß Eintritts- wahrschein- lichkeit Produkt SA x EW Rang Vulnerabilität Grundwasser Vulnerabilität Rohwasser Risiko für das Roh- wasser Risiko- klasse SA EW SA x EW R A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW 1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit im Umfeld der Trasse durch Hochwasser oder Starkregen Mikrobiologische Verunreinigungen sowie Einträge von Schadstoffen in die Baugrube 3 2 6 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h Abwasser/Krankheitserreger, Beeinträchtigung durch wassergefährdende Stoffe 3 2 6 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s Streuguteinsatzes Verunreinigungen durch Salze 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering 4 Zerstörung der Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreinigungen u.a. in den Untergrund 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 5 Bodenbewegungen, u.a. durch Erdbeben Setzungsschäden, Einstürze der Erdoberfläche Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grundwasserfluss 4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 6 Zerstörung der Bauwerke (Brückenbauwerke, Trassen) Zerstörung der Versiegelung und dadurch Schadstoffeintrag in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring 7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle, Zerstörung der Anlagen Einträge von wassergefährdenden u./o. mikrobiologischen Stoffen durch verbrannten Baustoff u./o. durch Löschmittel 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers durch Schadstoffe im Boden 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toff-verlust u./o. sonstigen Austreten von wassergefährdeten Stoffen Einträge von Schadstoffen und Absickerung in den Untergrund 4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering Erstellung Krisenplan 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering 10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Entgleisung neben dem abgedichteten Bereich Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering Erstellung Krisenplan 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering 12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der Oberflächenabdeckung und somit Freilegung Grundwasserkörper 5 1 5 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering Katastrophenplan 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering 13 Fehlerhafte Auslegung, Konstruktion oder Bauausführung Unsachgemäße Auslegung der Bauwerke und der Infrastruktur (z.B. Entwässerung) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht ausreichend dimensionierte Anlagen/Bauwerke 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering 14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B. dadurch Undichtigkeiten der Dichtungsbahn) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW, Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sachgemäß errichtete Anlagen/Bauwerke 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering 16 Undichtigkeiten des Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering 17 Randläufigkeiten zwischen Brückenpfeiler/Gründung und Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering 18 Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen, Entwässerungssystem) Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering 19 Manipulation Mechanische Beschädigung von Anlagenteilen, Infrastruktur Einträge von wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund inkl. Absickerung 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering 20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grundwasser reichend Beeinflussung der Grundwasserströmung 2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 0,8 1,6 gering 21 Verunreinigungen von Boden-, Grund- und Rohwasser im EZG durch Einträge aus Siedlung und Verkehr Gleisentwässerung, Gleisreinigung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Einträge von wassergefährdenden und/oder mikrobiologischen Stoffen in Boden und Grundwasser 3 5 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,56 0,84 Risikoabschätzung nach Maßnahmenumsetzung Nr. Maßnahmen zur Risikobeherrschung Erstellung Krisenplan, Notverbund mit benachbarten WW temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung Ausgangsrisiko Risikoabschätzung Rohwasser Risikobeherrschung Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem Hochwasserschutzanlage bis HQ100, Warnsystem Verwendung von Split als Streugut, Gleisentwässerung Vollständige Entwässerung, Redundanzen, Krisenplan Sonstige Ereignisse Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile, Krisenplan Gleisreinigung mit nicht wassergefährdeten Stoffe, Erfassung in Entwässerungssystem Menschliches und technisches Versagen Einhaltung der technischen Regeln Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen Einträge von wassergefährdenden Stoffen und mikrobiellen Verunreinigungen in den Untergrund inkl. Absickerung Dichtungskontrollsystem, Sanierung/Erneuerung bei Erfordernis Korrekte Bauausführung gemäß Richtlinien, Baubegleitung durch Sachverständigen Regelmäßige Zustands-kontrollen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten inkl. entspr.. Pläne Seite 1 von 3 Stand 09/2020 Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten in der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) - Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Trinkwasserversorgung. Deshalb ist bei Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten eine besondere Sorgfalt aller am Bauvorhaben Beteili gten zum Schutze von Boden, Grundwasser erforderlich. Zu diesem Zweck ist in den Wasserschutzgebieten für die Zeit der Bauausführung - entsprechend den Regelungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen und den gesetzlichen und allgemeinen Anforderungen zum Boden und Grundwasserschutz - Folgendes besonder s zu beachten: Allgemeines Gefährdungshaftung: Für Schäden die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit der Handlung oder einem Verschulden – der Verursacher (Gefährdungshaftung gem. § 89 Wasserhaushaltsgesetz) Verantwortlicher: Für die Baumaßnahme ist ein Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen zu benennen und a uf dem Alarmplan (siehe Anlage) aufzunehmen. Belehrung: Die Mitarbeiter und Verantwortlichen der eingesetzten Firmen sind vom verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Belehrung ist eine Niederschrift anzufertigen. Alarmplan: Es ist ein Alarmplan (siehe Anlage) auszuhängen, über den alle am Bau Beschäftigten zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein. Meldung: Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem Alarmplan erfolgen. Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen sofort eingeleitet werden. Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einvernehmen mit der IWA zu erfolgen. Zustimmung: Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor Baubeginn die Zustimmung der IWA einzuholen. Umgang mit wassergefährdenden Stoffe Lagerung: Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (z. B. in dichter Wanne aus geeignetem Material), dass eine Verunreinigung des Bodens nicht zu erwarten ist. Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf befestigtem und dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutzvorrichtungen (z. B. Wannen) aufzustellen. Hilfsmittel für den Notfall: Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Ölen, Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (z. B. Ölbindemittel). Seite 2 von 3 Stand 09/2020 Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahrzeugen im Bereich von Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, bei de nen mit Ölverlusten nicht zu rechnen ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch abbaubarem Öl befüllt ist. Kontrolle: Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind vorzugsweise auf wasserundurchlässiger und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen. Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und auf Straßen sind nicht zulässig. Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss zu beantragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. Bauarbeiten/Baustoffe Baustoffe: Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von denen bei oder nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung des Untergrundes oder der Gewässer zu erwarten ist (Schalungsöle, Betonzusatzmittel, Vergussmassen usw.). Verfüllmaterialien: Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im Übrigen darf nur unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmaterial (z. B. Schotter, Kies) verwendet werden. Zustimmung: Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei der Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien bestehen, so ist zunächst eine Verwendung von nachweislich unschädlichen Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen entsprechende (Bau-)Stoffe nur nach Zustimmung durch die IWA verwendet werden. Recyclingmaterialien: Die Verwendung von Recyclingmaterialien (z. B. aufbereiteter Bauschutt (RCL), Schlacken, Hüttensanden) ist in den Wasserschutzzonen I, II, III und IIIA verboten. In Wasserschutzzonen IIIB sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der IWA erforderlich. Betonreste: Überschüssiger Beton ist schadlos (z. B. in einem flüssigkeitsdichten Container) zu entsorgen. Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen ist von den Baugruben fernzuhalten. Schutz des gewachsenen Bodens: Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass die gewachsenen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt werden, weil diese einen besonderen Schutz des Grundwassers gewährleisten. Winterbetrieb: Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streugut zu verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt). Die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen Gefahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig. Seite 3 von 3 Stand 09/2020 Alarmplan Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffe n (kurz Öl- und Giftunfälle), können zu erheblichen Umweltschäden und Gefahren für die Allgemeinheit führen. Zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation und Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgem einheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden. Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 122 Absatz 3 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG) unverzüglich der zuständigen Umweltschutzbehörde, der Polizei oder der Feuerwehr anzuzeigen. Feuerwehr ................................ 0221 / 9748 - 0 Notruf ........................................ 112 Polizei ....................................... 0221 / 229 - 1 Notruf ........................................ 110 Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) Willy-Brandt-Platz 2; 50679 Köln ................................................. 0221 / 221 - 24935 ................................................. 0221 / 221 - 23558 ................................................. 0221 / 221 - 24645 FAX .. 0221 / 221 - 24686 RheinEnergie AG ...................... 0221 / 178 - 0 .......... 0221 / 178 - 1415 außerhalb der Dienstzeit: über die Berufsfeuerwehr ......... 0221 / 9748 - 0 Notruf ........................................ 112 Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen für diese Baumaßnahme: Name, Vorname, Telefon Dieser Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht werden. -
Anlage 6.12 - C Lageplan
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8418B.-Plan 67385/04 Birkenweg Erlengrund Hochkirchen Birkenweg Weißdornweg Lerchenweg Großrotter Weg Großrotter Weg Birkenweg Am Rodderpfädchen Lindenweg Lindenweg Blautannenweg Birkenweg Am Rodderpfädchen II MM MM Platten Verbund Erlengrund Asph. Platten Birkenweg StellplatzPlatten Platten Platten Balkon Verbund PlattenPlatten Platten Tor Stellplatz Baustelle Stellplatz Zufahrt Ga Pl. Pl. Pl. ACO Pfl. Pfl. Pl. FBR (Pl.) Fl. 8 Pl. T. ACO Pl. Pfl. ACO Asph. Pl. Pl. Pl. Pl. Pfl. ACO Pfl. Pl. Tor Pfl. Pl. Pl. Pl. Pfl. ACO Pfl. Tor Pfl.ACO Pfl. Pl. (Asph.) (Pfl.) (Asph.)(Pfl.) (Asph.) (Pl.) (Pl.) Weißdornweg Lindenweg Pl. Pfl. ACO Pfl. Pfl. Pl. ACO Acker Feldweg Acker Verbund Verbund Platten Verbund Flur 7 Weg (unbef.) Feldweg (Pl.) TürTür (Pl.) (Pl.) (Verb.) (Verb.) Tor ACO ACO (Pfl.) (Pfl.) (Pfl.) (Pl.) Birkenweg ACO (Pl.) (Asph.) (Pl.) (Pfl.) (Verb.)(Pfl.) Pl. ACO Carport Pfl. Pfl. Pfl. ACO Pl. Pfl. Pl. Pl.ACO Tür Pfl. ACO Pfl. Pl. Tür Pfl. ACO Pl. Tür ACO Pfl. Pfl. Pl. Pl. Kies Pl. Pfl. Pfl. Tor (Acker) (Pl.) (Pl.) Tor (Pl.) Birkenweg Tor Rinne ACO ACO Rinne ACO Pfl. ACOPfl. Aco-Rinne (Pfl.) (Pfl.) (Pfl.) (Asph.) ACO ACO (Pfl.) Blautannenweg Rinne ACO (Pfl.) (Pfl.) (Pl.) (Pl.) (Pfl.) (Pfl.) (Pl.) Pl. ACO Pfl. Pfl. (Pfl.) Pl. Pfl. Tor Pl. Pl. T. Pl. ACO Pfl. ACO Pfl.Pfl. Pfl. Pfl. Birkenweg Beton Pfl. Lindenweg Pfl. SpielplatzHst. Rondorf Mitteca. 710mca. 2300mHst. Rondorf NordHst. ArnoldshöheA4A4 R = ∞3+468.532A = 714.143A = 714.143UAUE3+458.532R = 51000R = 510003+399.449A = 714.143A = 714.143UEUA3+389.449A = 67.082A = 67.082UAUE3+374.449R = 300R = 3003+363.419A = 67.082A = 67.082UEUA3+348.419R = ∞R = ∞3+259.384A = 83.666A = 83.666UAUE3+224.384R = 200R = 2003+063.243A = 93.541A = 93.541UEUAR = 1000 3+6003+5003+4003+3003+2003+1003+000 R = 2003+613.681A = 54.772A = 54.772UEUA3+598.688A = 67.082A = 67.082UAUE3+583.821R = 300R = 3003+562.098A = 67.082A = 67.082UEUA3+547.099R = ∞R = ∞3+454.185A = 63.64A = 63.64UAUE3+440.730R = 300R = 3003+428.650A = 63.64A = 63.64UEUA3+415.205R = ∞R = ∞3+253.409A = 70.975A = 70.975UAUE3+228.506R = 201.5 R = 201.53+054.176A = 67.166A = 67.166UEUA3+036.374R = 1003.1R = 1003.13+022.006A = 180.557A = 180.557UEUA2+989.564R = ∞R = ∞2+973.245A = 63.246A = 63.2462+963.266R = 4002+945.670 r=200.000u=50aq=0.638ve v=50lU=15.000A=54.7721:300lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082lU=13.500A=63.640r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=13.500A=63.640lU=25.000A=70.9751:500r=201.500u=50aq=0.631ve v=50lU=17.891A=67.1661:1193r=1003.100u=65aq=-0.233ve v=50lU=32.500A=180.5571:500lU=10.000A=63.246 A=714.143lU=10.000ve v=50aq=0.004u=0r=51000.000A=714.143lU=10.000A=67.082lU=15.000ve v=50aq=0.643u=0r=300.000A=67.082lU=15.0001:700A=83.666lU=35.000ve v=50aq=0.638u=50r=200.0001:700A=93.541lU=35.000537.9 mBaubereich Abschnitt C 127.1 mFF ATS374.4 mFF B LB 10.3 mFF ATS11.4 mFF B LB13.8 mFF ATS 86.0 mHaltestelleKanalanschluss 127.1 mPflaster374.4 mRasen hoch 10.3 mADS Flächenversickerung11.4 mRasen hochKanalanschluss13.8 mADSRasen hoch 0.000 ‰205.700 m0.000 ‰205.700 m-7.000 ‰154.870 mNW=49.856km 3+434.540-7.000 ‰154.870 m+5.000 ‰177.560 mNW=50.940km 3+279.670 a = 0.306L = 70.000ra = 2000.00031100A+5.000 ‰177.560 m-30.000 ‰252.078 mNW=50.052km 3+102.110 3+552.066 Abschnitt D 3+011.936 Abschnitt CQuerung BÜLSA gesichert Querung FÜZ-Querung mit LSAQuerung FÜ mit LSAQuerung FÜ mit LSA Baubereich Abschnitt C Baubereich Abschnitt CBaubereich Abschnitt D a = -0.04L = 24.000ra = 2000.00031100Aa = 0.020L = 20.000ra = 2857.14031100A 1MarienburgRondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_59_V_OV_LP_.dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 KölnXXXMTIPHEMNA05.07.202120.07.202131.08.202259VOVLP1001aP28.07.221000LageplanAlternative CVorzugsvariante LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan StadtBahn Süd -
Anlage 19 - Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023
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Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 10.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 09.03.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.3 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla- nung 3065/2022 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit in die gemein- same Sondersitzung des Verkehrsausschusses und es Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am Dienstag, 21.03.2023. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 6.16 - D2 Lageplan 3
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15 Auf der Hundert Krauskaul Auf dem Rott Auf dem Rott Am Buchelrott II Wasserschutzzone III Wasserschutzzone IIIEvonik Leitung TS 1277TS 1279TS 1278GascadeBaustahlgewebeRMR - Leitung DN 500 5,0010,00 DN 610 RRP LeitungG - DN300 - Thyssengas G - DN300 - ThyssengasG - DN250 - Thyssengas G - DN250 - ThyssengasG - DN300 - Thyssengas StadtbahnÜberquerung der EthylenleitungEvonikDarstellung der Entflechtungsstraßenachrichtlich (überholter Planungsstand)Überquerung LeitungsbündeltrasseGas DN 400 GascadeGas DN 300 ThyssengasGas DN 300 ThyssengasMineralölleitung DN 500 RMRRohölleitung DN 600 RRPWasserstoff DN 250 Thyssengasverschiedene LWL Leitungen 5+8005+7005+6005+5005+4005+3005+2005+100 5+150.0005+200.0005+250.0005+300.0005+350.0005+400.0005+450.0005+500.0005+550.0005+600.0005+650.0005+700.0005+750.0005+800.0005+850.0005+900.000 a = -0.001L = 4.000ra = 2000.000101A-1.000 ‰868.235 m+1.000 ‰381.637 mNW=54.825km 5+241.520 10.3 mLeitungsschutzzone 35.0 mBrücke40.0 mFF40.0 mohne Brückenentwässerung40.2 mLeitungsschutzzone557.6 mSchO557.6 mSchotter 5+396.859 WL5+361.859 WL5+344.030 Thyssengas (3/23/86)5+334.768 RRP5+323.390 RMR5+318.573 Thyssengas (18/18/5)5+316.597 Thyssengas (75)5+310.033 GascadeR = 4255+467.279A = 142.987A = 142.987UEUA5+419.285R = ∞R = ∞5+201.459A = 109.545A = 109.545UAUE5+181.976R = 600 r=425.000u=40aq=0.628ve=70lU=48.106A=142.9871:1203lU=20.000A=109.545r=600.000u=0aq=0.630ve=70 R = 420.95+451.354A = 122.751A = 122.751UEUA5+415.555R = ∞R = ∞5+190.636A = 109.545A = 109.545UAUE5+170.636R = 600 ve=70aq=0.637u=40r=420.9001:895A=122.751lU=35.799A=109.545lU=20.000ve=70aq=0.630u=0r=600.000CC 1,50 Mulde 2,41 Böschung 0,30 Bankett 0,70 Kabeltrasse 7,47 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,30 Bankett 1,69 Böschung 1,50 Mulde 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 0,36 Böschung 1,00 Mulde 25,93 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_a_P_Abgabe 6.9..dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdXXXMNAPHEMNA27.08.202114.10.202116.09.202261VOVLP1003bP14.10.20211000LageplanAlternative D Vorzugsvariante (V4)Vorzugsvariante Blatt 3/4 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan1234 -
Anlage 10.02 - Anlagen_II_bis_V_Modellergebnisse
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Anlage 22 Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 16.03.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2023 Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 öffentlich 6.1.1 Präsentation betreffend "StadtBahn Süd" Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Präsentation in Form eines Erklärfilms zur Kenntnis. Der Erklärfilm zur Vorlage wird einleitend gezeigt. 6.1 Ratsvorlage betreffend "StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Ent- scheidung zur weiteren Planung" 3065/2022 6.1.2 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "StadtBahn Süd – Tras- senfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (3065/2022)" AN/0380/2023 Bezugnehmend auf den Erklärfilm zum Tagesordnungspunkt fragt SE Beierling- Hémonet (DIE FRAKTION), ob die Variante 1.1a favorisiert wurde, um die Priorisie- rung des ÖPNV im Sinne der Verkehrswende voranzutreiben. Zudem bittet er um Er- läuterung zur ausgewiesenen Wasserschutzzone und möchte wissen, welche Effekte die Verkehrsplanung der Straße Im Wasserwerkswäldchen nach sich ziehen wird. Er spricht die Problematik der Schleichverkehre zwischen Köln Rondorf und der Straße Im Wasserwerkswäldchen an und bittet die Verwaltung um Erläuterung. Des Weiteren hebt er die Vorschläge der Bezirksvertretung Rodenkirchen sowie des „Freundeskreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels“ hervor und stellt die Mitführung eines Rad- und Fußweges in den Fokus. Die Ausschussvorsitzende, Frau Pakulat, weist darauf hin, dass die Fragen des SE Beierling-Hémonet (DIE FRAKTION) verkehrstechnischer Natur sind und regt an, die stadtentwicklungspolitischen Fragen im heutigen Ausschuss zu fokussieren. SE Beierling-Hémonet betont, dass seine Fragen ebenfalls die Stadtentwicklung be- treffen. RM De Bellis-Olinger (CDU) führt aus, dass eine Stadtentwicklung ohne Infrastruktur nicht denkbar ist und begrüßt, dass die Vorlage heute vor der gemeinsamen Sonder- sitzung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün als „beratende Vorlage“ vorliegt. Sie möchte von Frau Rode (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) wissen, ob zwei bis drei Varianten des Brückenbaus geplant sind. Ferner beantragt sie, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu ver- weisen. Frau Rode (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) beantwortet die Fragestel- lungen des SE Beierling-Hémonet und des RM De Bellis-Olinger. Sie bejaht die Frage des RM De Bellis-Olinger nach den Varianten des Brückenbaus. Sie stellt heraus, dass es in der Vorplanung vorrangig darum ging, die Lage der Trasse zu finden und die Höhenlage festzulegen. Sie führt zudem aus, dass die Skizze zur Brücke als eine solche zu betrachten ist und dass diese im Zuge der Entwurfsplanung weiterentwickelt und mit den politischen Gremien diskutiert wird. Sie macht deutlich, dass die Variante 1.1a bezüglich des Trinkwasserschutzes die beste Variante ist. RM Sterk (FDP) erläutert, dass der Stadtteil von der Entwicklung profitieren soll und weist auf mögliche Probleme der verkehrlichen Erschließung der Stadtbahn hin. Er stellt heraus, dass es wichtig ist, bei der Planung von vorne herein eine entsprechen- de Infrastruktur herzustellen. Er bedauert, dass die Einhaltung der Wasserschutzzone keine Tunnelvariante unter dem Bonner Verteiler zulässt. Er hofft beim Vorhaben auf Einvernehmen mit dem Künstler der Stelen-Kunst, welche vom Bonner Verteiler aus- gehend bis nach Bonn reicht. Er betont, dass die Erschließung der Stadtbahn Vorrang habe und hofft auf eine zügige Umsetzung der Stadtbahn bis Meschenich-Nord und eine perspektivische Erschließung der Stadtbahn bis nach Meschenich-Süd. Ab- schließend begrüßt er die Planung der Vorzugslinienführung. Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden schlägt RM Sterck (FDP) vor, dass sein anhängiger Änderungsantrag nicht heute, sondern in der gemeinsamen Sondersit- zung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 21.03.2023 beraten wird. SB Frenzel (SPD) schließt sich den Ausführungen des RM Sterck (FDP) an und er- gänzt, dass er perspektivisch einen Ausbau der Stadtbahn bis in den Erftkreis, Rich- tung Brühl begrüßt. Er erläutert, dass die Pendlerrouten so ausgebaut werden müs- sen, dass die Menschen auf ihre PKWs verzichten können. Er bedauert ebenfalls, dass die Tunnelvarianten aufgrund der Einhaltung der Wasserschutzzonen nicht um- gesetzt werden können, bittet die Verwaltung um Erläuterung zum Vorschlag der Be- zirksvertretung Rodenkirchen (Anlage 20) und schlägt zunächst mündlich vor, wie An- lage 20 abzustimmen. Frau Rode führt aus, dass der Beschluss gemäß Anlage 20 grundsätzlich umsetzbar wäre. Sie weist darauf hin, dass die Konsequenzen daraus bereits in einer Anlage hinterlegt sind und erklärt die Kostenunterschiede und Auswirkungen der durchzufüh- renden Untersuchungen. RM Seiger (Bündnis 90/ Die Grünen) lobt die Variante 1.1a und bedankt sich für die Erläuterungen der Verwaltung zu den geplanten Brückenvarianten. Sie schlägt vor, sich dem Beschlussvorschlag von RM De Bellis-Olinger (CDU) anzuschließen und die Vorlage samt Änderungsantrag ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben. Die Ausschlussvorsitzende fragt den Antragsteller, SB Frenzel (SPD), ob er seinen mündlichen Antrag zurückzieht wie Anlage 20 abzustimmen und ob er sich dem Vor- schlag dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) anschließen kann. SB Frenzel (SPD) zieht seinen mündlichen Änderungsantrag zurück und schließt sich dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an. Die Ausschussvorsitzende lässt sodann abstimmen. Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nach- folgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 5 - Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen
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Meschenich Querung Verteilerkreis A1 Brücke A2 Tunnel A3 Plangleiche Querung A4 Wasserwerkswäldchen A5 Wasserschutzzone A6 Umfahrung der WSZ A7 Hochbahn A8 Vorschlag Bürgerinitiative A9 Robinienweg Rondorf D1 Westlich an Rondorf vorbei D2 Zentral durch Rondorf Rondorf Wasserschutzzone Neubaugebiet Meschenich 2. Bauabschnitt Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen Anlage 5 -
Anlage 10.01 - Anlage_I_Übersichtslageplan
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Plankopf in diese Ecke einpassen Brunnen_Hochkirchen Alternave 1 Allternave 9 Alternave 10 Wasserschutzgebiet Zone II Legende Dateiname: Köln-Rondorf - Gefährdungsbeurteilung Stadtbahn - MuP/Projektstruktur/08_GIS/PDFEPSG: 25832 ETRS89 / UTM Zone 32N Kartengrundlage: openstreetmap.org Bearbeitung: AUFTRAGNEHMER: Datum: Plankopf in diese Ecke einpassen AUFTRAGGEBER: Gefährdungsbeurteilung für die Alternaven A1, A9 und A10 Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Brunnen_Hochkirchen Alternave 1 Allternave 9 Alternave 1a Wasserschutzgebiet Zone II Legende Dateiname: Köln-Rondorf - Gefährdungsbeurteilung Stadtbahn - MuP/Projektstruktur/08_GIS/PDFEPSG: 25832 ETRS89 / UTM Zone 32N Kartengrundlage: openstreetmap.org Dr.-Ing. B. Starke Maßstab: Mull und Partner Ingenieurgesellscha: mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln 25.10.2022 Anlage 1: Übersichtslageplan Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Dezenat III - Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Links: 1:12.500 Rechts: 1:100.000 Bearbeitung: AUFTRAGNEHMER: Datum: AUFTRAGGEBER: Gefährdungsbeurteilung für die Alternaven A1, A9 und A1a StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Dr.-Ing. B. Starke Maßstab: Mull und Partner Ingenieurgesellscha: mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln 17.11.2022 Anlage I: Übersichtslageplan Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Dezenat III - Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Links: 1:12.500 Rechts: 1:100.000 Anlage 10.01 -
Anlage 20 - Korrekturbeschluss BV Rodenkirchen 13.03.2023
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Anlage 20 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 13.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.03.2023 öffentlich 8.1.8 Korrekturbeschluss StadtBahn, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen, AN/0474/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ändert ihre auf der Sondersitzung der BV 2 am 02.03.2023 zur Verwaltungsvorlage zu TOP 2.2.2 „StadtBahnSüd – Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung“ (3065/2022) gefasste Be- schlussempfehlung nochmals richtigstellend dahingehend ab, dass 1. der erste Satz nunmehr abändernd wie folgt gefasst wird: „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, den Beschluss zu a) und b) w ie folgt zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verw altung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauabschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 a (Querung Verteilerkreis mit Brücke), ohne Straße Im Wasserw erksw äldchen mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis MeschenichNord“ w eiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und dieVorpla- nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen.“ 2. der vierte ergänzende Satz des Beschlusses verkürzend lautet: Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen be- reits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll w ie folgt gestaltet sein: 2 Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadtbahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis plangleich mit dem tie- ferliegenden Grünzug w eitergeführt w erden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend Herr Görtz, Herr Hertel) -
Anlage 6.18 - D2 Schnitt 1
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Schnitt B Gleistrasse 3,90m mit Sickerschlitz Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50) Mittelmast Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (Wi bis 142 mm) SO über GOK 0,1 Meter Mastverstatz zur Trassenachse variabel Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Anschluß der Sickerschlitze an die Vorflut oder Versickerungsanlage Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK -0,60 min. 0,35 0,20 5,00 Sickerschlitz 5,0% Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK -0,63 min. 0,35 0,20 4,50 Kabeltrog 70/60 2,5%0,40 RStO 2012 Tafel 6 Zeile 1 Bestandsbebauung Bestandsbebauung 2,54 3,36 1,00 0,70 6,60 0,70 0,51 4,00 2,50 1,00 3,60 Grünfläche Rasengleis Grünfläche +12 cm ü. SOK +12 cm ü. SOK Schnitt A Gleistrasse 3,10m mit Flächenversickerung Feste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem Rasengleis Seitenmast Grenze Planung Dritter Grenze Planung Dritter 2,13 6,20 2,10 2,13 1,55 1,55 1,55 1,55 2,10 3,10 Baum nachrichtlich Pflanzgrube mit Substrat, Tiefbohrung und Wurzelschutz Streckentrasse Kabelschacht Gr. IV Anschlußschacht Kabelschacht Gr. IV Baum nachrichtlich Fahrleitung nachrichtlich Betriebstechnik nachrichtlich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Gleisschotter Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g StadtBahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MNA PHE MNA 30.09.2021 14.10.2021 01.09.2022 61 V OV SN 1001 a P 14.10.2021 50 Schnitt Alternative D Vorzugsvariante (V4) Querschnitte A und B LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH -
Anlage 21 - Auszug Verkehrsausschuss und Umweltausschuss 21.03.2023
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Anlage 21 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Gemeinsame Sondersitzung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 21.03.2023 öffentlich 1.1 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla- nung 3065/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 AN/0380/2023 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke. und Volt vom 21.03.2023 AN/0507/2023 Nach Vorführung eines kurzen Erklärfilms, in dem das Projekt StadtBahn Süd vorge- stellt wird, bedanken sich die Fraktionen nachdrücklich bei der Verwaltung und den externen Gutachtern für die sehr gute Arbeit und Transparenz im Zusammenhang mit dieser gelungenen Verwaltungsvorlage; es sei ein langer Prozess gewesen. Anschlie- ßend nehmen die verkehrs- und umweltpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen Stellung zu den eingereichten Änderungsanträgen. Hierbei wird deutlich herausge- stellt, dass die Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft, den Bürgervereinen und der Bezirksvertretung Rodenkirchen sehr ernst genommen und im vorliegenden Änderungsantrag aufgegriffen wurden. Die Ausschussmitglieder betonen, dass es dennoch zügig weiter gehen müsse und auch die Ergänzungen und Prüfaufträge des Änderungsantrages – hier insbesondere die Prüfung des „Kurztunnels“ - zu keiner weiteren Verzögerung im Verfahren führen dürfen, wenngleich die Prüfung natürlich fundiert sein müsse, da ein Kurztunnel offensichtlich den geringsten Eingriff mit sich bringe. Die Sperrung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ sei erkennbar alternativlos; über den Zeitpunkt müsse jedoch zu einem späteren Zeitpunkt befunden werden. Seitens der FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass er seinen Änderungsantrag aufrecht erhalte; sollte dieser abgelehnt werden, möchte er eine Ergänzung des Punk- tes d im Antrag AN/0507/2023 wie folgt beantragen: 2 „Alternativ ist die Errichtung einer E-Tankstelle an der Stelle der bisherigen Tankstelle zu prüfen.“ 1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0380/2023): Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: c. Auf die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des moto- risierten Verkehrs wird verzichtet. Nötige Maßnahmen zum besseren Schutz des Grundwassers sind ggf. zu ergreifen. d. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Pächter für eine Umwandlung der Tankstelle in eine große Stromtankstelle für Elektroautos zu gewinnen. Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig abge- lehnt Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke. und Volt, AN/0507/2023): In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasser- werkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu berücksichtigen. f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, sowie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig zuge- stimmt Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 3. Beschluss (mündliche Ergänzung der FDP-Fraktion): Punkt d soll wie folgt ergänzt werden „Alternativ ist die Errichtung einer E-Tankstelle an der Stelle der bisherigen Tankstelle zu prüfen.“ Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig abge- lehnt Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 3 4. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu be- schließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab- schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alterna- tive 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Aus- schreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbetei- ligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kos- tenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leis- tungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Be- darf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entschei- dung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu be- rücksichtigen. f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, so- wie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 4 Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab- schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alterna- tive 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Aus- schreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbetei- ligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kos- tenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leis- tungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Be- darf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entschei- dung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu be- rücksichtigen. f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, so- wie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 6.20 - D2 Schnitt 3
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Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Schnitt D Gleistrasse 3,90m mit Seitengraben Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50) Keine Wasserschutzzone Mittelmast Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm) Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm) 5,0% Längsgefälle Graben zwischen 0,3 bis 3,0 % Ergänzung nach Erfordernissen durch • Rigole • Sickerschlitz • Sicherschacht An Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen Versickerungsgraben Versickerungsgraben Gleisschotter 20cm Schottertragschicht Füllboden 0/45 Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK +0,20 SOK -0,92 SOK -0,60 0,30min. 0,35 min. 0,35 0,20 0,37 Sickerschlitz 2,5% LONG VEHICLE LONG VEHICLE LA - MS 25 2,5% 0,50 3,00 0,50 0,15 1,50 2,36 0,30 0,70 7,30 0,70 0,30 3,00 1,50 4,101,65 1,55 2,10 2,00 3,0% min. 0,40 1,61 1,00 1,50 8,00 1,75 3,50 1,50 1,00 1,9966,45 verkl. auf 5,00 Landwirtschaftlicher Begleitweg P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Gleisschotter Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g StadtBahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MNA PHE MNA 30.09.2021 14.10.2021 01.09.2022 61 V OV SN 1003 a P 14.10.2021 50 Schnitt Alternative D Vorzugsvariante (V4) Querschnitte D LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH
Beratungsverlauf
-
02.03.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
07.03.2023
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
16.03.2023
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
20.03.2023
TOP 10.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
21.03.2023
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss
TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
21.03.2023
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Verkehrsausschuss
TOP 1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
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