3065/2022
StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung
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Anlage 6.07 - A9 Lageplan 3
3325 Zeichen
Weg Weg Weg II W I W IW IW II Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW R = 6202+299.596A = 111.355A = 111.3552+279.596R = ∞R = ∞1+734.152 R = 6202+299.596A = 111.355A = 111.3552+279.596R = ∞R = ∞1+734.152 R = 6202+301.297A = 111.355A = 111.3552+281.297R = ∞ L = 23.900ra = 2000.00091101A+0.050 ‰776.574 m+12.000 ‰294.805 mNW=53.042km 1+817.273 A=111.355lU=20.000 lU=20.000A=111.355UEUAUEUAUEUA C C Plangleiche Querung der Trassemit dem Reitweg (Höhenbegrenzung) Querung WasserleitungDN 1300 Plangleiche Querung der Trassemit dem Reitweg (Höhenbegrenzung) Kanalanschluss1353.000 mSchotter Z-QuerungADSSchO 1,350,702,354,002,350,701,406,502,09Querung der Thyssengas Leitung WSZ I 15x15 MeterBrunnen HO12.W a = -0.040 15,45 MarienburgRondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 2 Blatt 4 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnStadt Köln-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTIBHEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022 57VOVLP1003aP28.07.20221000LageplanAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Vorzugsvariante Blatt 3/5 Amt 692Amt 692/4 StadtBahn Süd LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmal Flurstücksgrenze BaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan12345
Anlage 16 - Auszug BV Rodenkirchen 02.03.2023
8026 Zeichen
Anlage 16 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2023 öffentlich 2.2.1 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 3065/2022 Zur StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich können alle Informationen unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/68749/index.html eingesehen werden. Unter diesem Link kann auch die Aufzeichnung der Veranstaltung vom 24.02.2023 an- gesehen werden. Hier werden auch diverse Fragen zu dem Projekt beantwortet. Des Weiteren wurden diverse Fragestellungen der Bezirksvertretung Rodenkirchen durch die Fachverwaltung unter Top 2.2.1.1 beantwortet. Herr Giesen dankt im Namen der gesamten Bezirksvertretung Rodenkirchen Frau Rode und ihrem Team für den zeitlichen Einsatz, das Engagement und die zahlrei- chen ausführlichen Darstellungen. Herr Giesen berichtet, dass ihm vor der Sitzung eine Petition zum Thema „Keine Ver- zögerungen beim Stadtbahnbau / Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur bei Sperrung „Im Wasserwerkswäldchen““ mit 222 Unterschriften (Stand: 02.03.2023) überreicht wurde. Rederechte für externe Gäste: Die KVB gilt als Verwaltung und daher benötigt Herr Höhn kein extra Rederecht. Die externen Gutachter bzw. Gäste benötigen aber ein Rederecht. 2 1. Beschluss: Zur Sitzung wird folgenden Personen Rederecht erteilt: Herr Dr. Jürgen Margane, Gutachter Trinkwasserschutz, Mull und Partner Küßner, Axel, Gutachter Verkehr, BERNARD Gruppe ZT Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Becker, Frau Ramrath) Es wird von Frau Rode und den Gutachtern zum Thema Trinkwasser und Verkehr vor- getragen. Frau Rode betont, dass die verschiedenen Verkehrsprojekte übereinandergelegt wer- den müssen. Herr Dr. Margane zum Thema Trinkwasserschutz und Herr Küßner zum Thema Ver- kehr tragen ihre Präsentation in der Sitzung vor. Die Präsentation wird der Sitzung un- ter Top 2.2.1.2 beigefügt. Der Beschlussvorlage ist das komplette Gutachten zum Thema Verkehr als Anlage 11 beigefügt. Eingriffe in das Wasserschutzgebiet rund ums Wasserwerk bedeuten ein hohes Risiko für das Trinkwasser. Zum Schutz des Trinkwassers hat das Gutachten vorgeschlagen, dass die Straße Im Wasserw erksw äldchen gesperrt werden soll. Der Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße (Forstbotanischer Garten) ist in der Zustän- digkeit vom Dezernat für Mobilität bzw. des Landes. Der Knotenpunkt soll zeitnah opti- miert werden. Hierfür muss aber zunächst eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Land geschlossen werden. Es liegt ein gemeinsamer Änderungsvorschlag der gesamten Bezirksvertretung Ro- denkirchen vor. Sodann lässt Herr Giesen über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, den Beschluss zu a) und b) wie folgt zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verw altung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab- schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke), ohne Straße Im Wasserw erksw äldchen mit Süd- Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis MeschenichNord“ w eiterzufüh- ren, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben 3 sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Es soll parallel zum weiter fortlau- fenden Planungsprozess umgehend eine Machbarkeitsstudie für die nachfol- gend näher beschriebene Variante einer Unterquerung des Bonner Verteilerkrei- ses in Auftrag gegeben wird („Kurztunnelvariante“), welche einen Vergleich nach den Kriterien des vorliegenden Wassergutachtens (v. a. Risiken für die Wassergewinnung) mit der Vorzugsvariante enthält. Die Studie ist der BV 2, dem Rat und den beteiligten Ausschüssen möglichst bis 30.06.2023 vorzulegen. Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen be- reits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll wie folgt gestaltet sein: Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadtbahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis - ggfs. nach dem Park- platz der derzeit bestehenden Tankstelle - plangleich mit dem tieferliegenden Grünzug weitergeführt werden. Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen bereits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll w ie folgt gestaltet sein: Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadt- bahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis - ggfs. nach dem Parkplatz der derzeit bestehenden Tankstelle - plangleich mit dem tieferliegenden Grünzug w eitergeführt w erden. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt w ird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd w eiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Mach- barkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine w eitere P+R- Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf um- gesetzt w ird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis ein- schließlich Leistungsphase 6 HOAI des zw eiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. Die Stadtbahntrasse im Wasserschutzgebiet soll so ausgeführt werden, dass selbst im Falle eines Brandes die Trinkwassergewinnung nicht gefährdet wird (ggf. in Wannen- führung mit Notentwässerung durch den Sammelabwasserkanal unterhalb des Vertei- lerkreises/Militärringstraße). Zudem bittet die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Beschlussvorlage der Verwal- tung hinter den Punkten a. und b. wie folgt zu ergänzen: c. die Planung für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen gemäß der Verkehrsuntersuchung der Bernard Gruppe vom 08.06.2022 unmittelbar zu be- ginnen bzw. extern zu beauftragen. Hier sind insbesondere zu nennen: - bauliche und signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße und - notwendige Maßnahmen am Verteilerkreis Süd 4 d. Ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen mit der Inbetriebnahme der Stadt- bahn für den MIV gesperrt wird, eingeschränkt genutzt werden darf oder gemäß wasserrechtlichem Gutachten mit gefasster, vollständiger Entwässerung risikomindernd aufgewertet wird, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. e. Bei einer Sperrung der Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ muss die Umset- zung der unter c. beschriebenen baulichen und signaltechnischen Maßnahmen vor Inbetriebnahme der Stadtbahn und Sperrung der Straße abgeschlossen sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 5 (nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Ramrath, Frau Becker) 2.2.1.1 Beantwortung der Fragen der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus dem 2. Fachgespräch zum Thema StadtBahn Süd - Trassenfestle- gung und Entscheidung zur weiteren Planung Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Beantwortungen der Fragestellungen zur Kenntnis. 6 Die Mitglieder der Bezirksvertretung danken Frau Rode und ihrem Team für die aus- führlichen Darstellungen. 2.2.1.2 Präsentation StadtBahnSüd-Grafiken-Bürgerinformation Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Anlage 6.18 - D2 Schnitt 1
3743 Zeichen
Schnitt B Gleistrasse 3,90m mit Sickerschlitz Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50) Mittelmast Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (Wi bis 142 mm) SO über GOK 0,1 Meter Mastverstatz zur Trassenachse variabel Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Anschluß der Sickerschlitze an die Vorflut oder Versickerungsanlage Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK -0,60 min. 0,35 0,20 5,00 Sickerschlitz 5,0% Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK -0,63 min. 0,35 0,20 4,50 Kabeltrog 70/60 2,5%0,40 RStO 2012 Tafel 6 Zeile 1 Bestandsbebauung Bestandsbebauung 2,54 3,36 1,00 0,70 6,60 0,70 0,51 4,00 2,50 1,00 3,60 Grünfläche Rasengleis Grünfläche +12 cm ü. SOK +12 cm ü. SOK Schnitt A Gleistrasse 3,10m mit Flächenversickerung Feste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem Rasengleis Seitenmast Grenze Planung Dritter Grenze Planung Dritter 2,13 6,20 2,10 2,13 1,55 1,55 1,55 1,55 2,10 3,10 Baum nachrichtlich Pflanzgrube mit Substrat, Tiefbohrung und Wurzelschutz Streckentrasse Kabelschacht Gr. IV Anschlußschacht Kabelschacht Gr. IV Baum nachrichtlich Fahrleitung nachrichtlich Betriebstechnik nachrichtlich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Gleisschotter Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g StadtBahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MNA PHE MNA 30.09.2021 14.10.2021 01.09.2022 61 V OV SN 1001 a P 14.10.2021 50 Schnitt Alternative D Vorzugsvariante (V4) Querschnitte A und B LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 10 - Gefährdungsbeurteilung
270786 Zeichen
ENGINEERING FOR A BETTER TOMORROW
STADTBAHN SÜD FÜR RONDORF UND MESCHENICH
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen
A1, A9 und A1a
Angefertigt im Auftrag der
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Dezernat III – Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Köln, im Dezember 2022
M&P
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
Projektnummer 191076 (interne Projektnummer)
Bearbeitung Dipl.-Geol. Marcel Reuter, Dr.-Ing. Bettina Starke
Dipl.-Ing. Alexander Thom
Umfang 98 Seiten Text, 19 Tabellen, 17 Abbildungen, 9 Anlagen
Auftraggeber Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Dezernat III – Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Widdersdorfer Straße 190
50825 Köln
Fon: 0221/17 09 17-0
Fax: 0221/17 09 17-99
e-mail: info.koeln@mup-group.com
Homepage: www.mup-group.com
Köln, den 06.12.2022
Dr. Jürgen Margane i. A. Dipl.-Geol. Marcel Reuter i. A. Dr. Bettina Starke
(Geschäftsführer) (Projektleiter) (Projektbearbeiterin)
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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12. 2022
M&P
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
ZUSAMMENFASSUNG
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die StadtBahn Süd für Ron-
dorf und Meschenich. Hierfür sind zunächst insgesamt 9 Alternativen entwickelt worden. Im Zuge
des iterativen Vorgehens der Planung wurden bereits mehrere Alternativen (A3, A4 und A8) für die
weitere Prüfung herausgenommen. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde mit der Alternative
A1a eine angepasste Variante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenfüh-
rung im Bereich der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht.
Es verbleiben folgende Planungsalternativen.
• A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke)
• A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung)
• A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel)
• A6 (Vollständige Umfahrung der Wasserschutzzone II)
• A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn)
• A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robinienweg)
• A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im Bereich der Brunnengalerie)
Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der Alternative A6 – sämtliche Varianten der Stadt-
bahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 15 sowie § 6 Abs. 3 der WSGVO [11] ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen
Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von A6 - gleichermaßen.
Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO eine Befreiung erteilt werden, wenn Gründe
des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer nicht
beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Wohls der Allge-
meinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind.
Vor diesem Hintergrund wurden Gefährdungsbeurteilungen in Bezug auf den Trinkwasserschutz für
die verbleibenden Alternativen durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgte in zwei Phasen. Im Vorfeld
wurde hierbei in einem Fachbeitrag (vgl. [1]) herausgearbeitet, inwieweit sich die Alternativen A2,
A5 und A7 – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es zu einer Beeinträch-
tigung der durch das Wasserschutzgebiet geschützten Ressourcen kommt (Phase 1). In Phase 2
wurde eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1 und A9 sowie zuletzt A1a
der geplanten Trassen der StadtBahn Süd inklusive der Straßen, Rad-/Gehwege für das Wasser-
werk Hochkirchen erstellt.
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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12. 2022
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G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
In der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung wurden nur die Gefährdungen und Gefährdungsereig-
nisse betrachtet, die sich durch die geplanten kombinierten Trassen inklusive der jeweiligen Stra-
ßen, Rad- und Fußwege ergeben können. Gefährdungen durch andere Gefährdungsträger, wie z.B.
die Tankstelle oder die Autobahn wurden nicht bewertet. Die Alternative A6 wird im Zuge der Ge-
fährdungsbeurteilung nicht betrachtet, da diese Alternative nicht durch das Wasserschutzgebiet II
verläuft.
Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass sich beim Bau der Trassen A1, A9 und A1a ein hohes Ri-
siko insbesondere durch die Erstellung der Baugruben ergibt, so dass mikrobielle Verunreinigungen
und andere unerwünschte Stoffe aufgrund der geogen ungünstigen Bedingungen in kurzer Zeit bis
in das Rohwasser gelangen können. Durch temporäre Außerbetriebnahmen von Brunnen und unter
Beachtung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [40], dem
Maßnahmenkatalog der Stadt Köln sowie weiteren Maßnahmen, z.B. das Bauen unter Einhau-
sung/Zelt können die Risiken für die Bauphase minimiert und beherrscht werden. Die Restrisiken
beim Bau der A1 und A1a sind gleich einzustufen, während beim Bau der A9 etwas höhere Restri-
siken verbleiben.
Gemäß den Ergebnissen der Modellrechnungen zur Grundwasserströmung ist beim Bau der A1
und der A1a (Bauphase) bei gleicher Gesamtförderung jeweils eine Außerbetriebnahme von 5 Brun-
nen und bei der A9 eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen erforderlich, damit eine Fließzeit von
den Baufeldern zu den Brunnen von mindestens 100 Tagen erreicht wird. Die Außerbetriebnahme
der Brunnen ist bei allen betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a voraussichtlich nur ab den Bau-
abschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich. Die der Trassen am nächsten gelegenen
Brunnen HO2.O (bei A1 und A1a) und HO12.W (bei A9) sollten aufgrund der sehr kurzen Fließzei-
ten vorsorglich über die gesamte Bauphase abgeschaltet werden. Da die Fördermenge temporär
auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trink-
wassers zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die technische Umsetzbarkeit der temporären Außerbetrieb-
nahme von 4 und 5 Wasserwerksbrunnen ist hinsichtlich der Dauer der Außerbetriebnahme und
der Anzahl der Brunnen – unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit – im nächsten
Schritt in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger RheinEnergie AG zu verifizieren und zu prä-
zisieren.
Anzumerken ist, dass eine Fließzeit des Grundwassers bis zur Erfassung in den Brunnen von 100
Tagen vor mikrobiellen Verunreinigungen schützt, aber ggf. keinen ausreichenden Schutz vor an-
deren Verschmutzungen bietet. Grundsätzlich können im gesamt en Einzugsgebiet der Brunnen
Stoffe in den Untergrund eingetragen werden und bis zu den Brunnen gelangen, wenn keine Maß-
nahmen zu deren Verhinderung umgesetzt werden oder diese versagen. Aus diesem Grund ist die
strikte Einhaltung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten gemäß [40] sowie An-
lage VIII und insbesondere ein sorgfältiger und sachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen zwingend. Mit diesen Maßnahmen kann das Risiko für das Rohwasser minimiert werden.
Da alle Alternativen im Wasserschutzgebiet (Zone I bis III) und damit im Einzugsgebiet der
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12. 2022
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G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
Wasserwerksbrunnen liegen, betrifft dieses Risiko alle Alternativen. Die Trasse A9 mit der längsten
ebenerdigen Strecke hat hierbei das größte Risiko, zudem ein Großteil der Brunnen der Galerie Ost
in deren Abstrom liegt.
In der Betriebsphase der Alternativen A1, A9 und A1a sind die Risiken durch die Versiegelung der
Trassenflächen gegenüber der Bauphase geringer. Hier können entsprechende technische/kon-
struktive o.a. Maßnahmen wie die vollständige Entwässerung in und im Nahbereich der WSZ II und
der sachgemäße Einbau einer geeigneten Dichtungsbahn das Risiko für das Rohwasser reduzie-
ren. Zusammen mit Redundanzen wichtiger Infrastrukturen (z.B. Pumpen) sowie stetigen Qualitäts-
und Zustandskontrollen sind die Risiken für die Betriebsphase auf ein geringes bis sehr geringes
Maß reduzierbar und damit beherrschbar.
Bei A9 werden durch die längere ebenerdige Trasse im Nahbereich der WSZ II und die Umfahrung
größere Bereiche des Einzugsgebietes betroffen, so dass insgesamt die Wahrscheinlichkeit eines
Stoffeintrages in den Untergrund während der Bauphase steigt. Andererseits ergibt sich beim Bau
der A1 und A1a ein größeres Risiko, da die Trassen eine Altlastenverdachtsfläche tangieren und
das Risiko des Altlastenverdachts nicht vollständig ausgeräumt ist. Diese Risiken können bei beiden
Alternativen in der Bauphase durch die oben genannten Maßnahmen auf ein geringes bis sehr
geringes Maß reduziert und beherrscht werden.
Für den Bahnbetrieb sind die Risiken für die A9 gegenüber A1 und A1a durch die längere Strecke
und die nicht vollständige Entwässerung des Trassenabschnittes an der Militärstraße höher zu be-
werten. Auf der anderen Seite ist lokal ein etwas höheres Risiko bei der A1 und der A1a gegeben,
da aktuell davon auszugehen ist, dass Tiefgründungen errichtet werden, die voraussichtlich bis in
das Grundwasser reichen. Vorteil bezüglich des Schutzes der Trinkwasserversorgung sind bei der
Planungsalternative A9 die Randlage in Bezug auf die Brunnengalerie, während die A1 und die A1a
mittig die Brunnengalerien kreuzen. Zudem ist in der Bauphase der A9 gegenüber der A1 und A1a
ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehmen.
Aufwertend ist bei A1 die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit
gefasster, vollständiger Entwässerung zu bewerten, wodurch das Risiko durch diesen Straßenbe-
reich dauerhaft reduziert werden kann. Bei A1a verbleibt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“
lediglich als Hauszufahrt für das Wasserwerk und entfällt als Durchgangsstraße. Ebenso entfällt bei
der A1a die Tankstelle, die stillgelegt und zurückgebaut wird. Somit verringern sich die Gesamtrisi-
ken gegenüber der A9 und der A1.
Die Risikobeurteilung ergab, dass die Restrisiken beim Betrieb der A9 gegenüber der A1 geringfügig
höher einzustufen sind, während beim Betrieb der A1a die geringsten Restrisiken verbleiben. Die
A1 wird nicht weiterverfolgt, da die Alternative A1a eine verbesserte Modifikation darstellt.
Aus fachgutachterlicher Sicht ist die Alternative A1a hinsichtlich Gewässer- und Trinkwas-
serschutz gegenüber der A9 geringfügig besser zu bewerten.
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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12. 2022
M&P
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
ZUSAMMENFASSUNG ................................ ................................ ................................ ............. I
INHALTSVERZEICHNIS................................ ................................ ................................ .......... IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ . VII
TABELLENVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ .... VIII
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ IX
ANLAGENVERZEICHNIS ................................ ................................ ................................ ......... X
1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG................................ ................................ .. 1
2 GRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ................... 3
3 BESCHREIBUNG DER STANDORTBEDINGUNGEN ................................ ........................... 3
3.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) ................................ .................. 3
3.2 Geologische Situation ................................ ................................ ............................... 4
3.3 Hydrogeologische Situation................................ ................................ ....................... 4
3.4 Hydrologische Situation ................................ ................................ ............................ 5
3.5 Wassernutzungen................................ ................................ ................................ ..... 8
3.6 Altlasten ................................ ................................ ................................ ................... 9
4 HERANGEHENSWEISE ................................ ................................ ................................ .... 10
4.1 Allgemeines ................................ ................................ ................................ ........... 10
4.2 Beschreibung des Versorgungssystems ................................ ................................ .. 10
4.3 Gefährdungsanalyse................................ ................................ ............................... 11
4.4 Risikoabschätzung ................................ ................................ ................................ . 12
4.4.1 Risikoanalyse................................ ................................ ................... 12
4.4.2 Risikobewertung ................................ ................................ .............. 14
4.5 Einsatz eines Grundwasserströmungsmodells ................................ ......................... 18
4.5.1 Modellgrundlage ................................ ................................ .............. 18
4.5.2 Entwickeln der Rechenläufe ................................ ............................. 18
4.5.3 Auswertung der Modellergebnisse ................................ .................... 19
4.6 Maßnahmen zur Risikobeherrschung ................................ ................................ ...... 19
4.7 Ermittlung des Restrisikos ................................ ................................ ....................... 21
5 BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS................................ ............ 21
5.1 Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und des Grundwasserleiters .............. 21
5.2 Beschreibung des Trinkwasserversorgungssystems ................................ ................ 24
5.3 Wasserrecht Hochkirchen ................................ ................................ ....................... 28
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5.4 Wasserschutzgebiet Hochkirchen................................ ................................ ............ 28
5.5 Geplante Maßnahmen ................................ ................................ ............................ 30
6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1 ................................ .................. 31
6.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1 ................................ ................................ ...... 31
6.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 35
6.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 ................................ ............. 37
6.4 Risikobewertung für den Bau der A1 ................................ ................................ ....... 39
6.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 39
6.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 40
6.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 41
6.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ . 41
6.5.2 Objektschutz ................................ ................................ .................... 43
6.5.3 Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten:
................................ ................................ ................................ ....... 43
Bauarbeiten/Baustoffe ................................ ................................ ................................ .... 45
6.5.4 Redundanzen ................................ ................................ .................. 47
6.5.5 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem ........................... 48
6.5.6 Krisenplan, Katastrophenplan ................................ ........................... 48
6.5.7 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ...... 48
6.5.8 Schulung und Sensibilisierung ................................ .......................... 48
6.5.9 Fachgerechte Bauausführung ................................ ........................... 49
6.5.10 Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung................... 49
6.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 49
7 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1 ................................ .......... 50
7.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1 ................................ ................................ .. 50
7.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 52
7.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1 ................................ ........ 54
7.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 55
7.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 55
7.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 55
7.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 56
7.5.1 Vollständige Entwässerung ................................ .............................. 56
7.5.2 Redundanzen ................................ ................................ .................. 56
7.5.3 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem ........................... 57
7.5.4 Krisen-/Katastrophenplan ................................ ................................ . 57
7.5.5 Qualitätsmanagement ................................ ................................ ...... 57
7.5.6 Zustandskontrolle, Instandhaltung, Wartung ................................ ...... 57
7.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 57
7.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens ............................. 58
8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A9 ................................ .................. 59
8.1 Beschreibung der Baumaßnahme A9 ................................ ................................ ...... 59
8.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 61
8.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A9 ................................ ............. 63
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8.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 64
8.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 64
8.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 65
8.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 65
8.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ . 66
8.5.2 Lageverschiebung der Trasse................................ ........................... 68
8.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 69
9 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A9 ................................ .......... 69
9.1 Beschreibung der Betriebsphase der A9 ................................ ................................ .. 69
9.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 70
9.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A9 ................................ ........ 72
9.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 73
9.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 73
9.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 73
9.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 73
9.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 74
9.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens ............................. 75
10 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1A ................................ ............... 76
10.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1a ................................ ................................ .... 76
10.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 78
10.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1A ................................ .......... 80
10.4 Risikobewertung für den Bau der A1a ................................ ................................ ..... 81
10.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 81
10.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 82
10.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 83
10.6 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ................................ ........................ 84
10.7 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 84
11 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1A ................................ ........ 85
11.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1a ................................ ................................ 85
11.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen ............................... 86
11.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a ................................ ...... 88
11.4 Risikobewertung ................................ ................................ ................................ ..... 88
11.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser................................ ........... 88
11.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser ................................ .............. 88
11.5 Risikobeherrschung ................................ ................................ ................................ 89
11.6 Restrisiko ................................ ................................ ................................ ............... 90
12 VERGLEICHENDE GEFÄHDRUNGSBEURTEILUNG A1, A9 UND A1A .............................. 91
12.1 Bauphase................................ ................................ ................................ ............... 91
12.2 Betriebsphase ................................ ................................ ................................ ........ 91
12.3 Einfluss auf die Grundwasserströmung................................ ................................ .... 92
12.4 Gesamtbewertung ................................ ................................ ................................ .. 92
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13 VERWENDETE UNTERLAGEN ................................ ................................ ......................... 95
13.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen ................................ ............................ 95
13.2 Planunterlagen ................................ ................................ ................................ ....... 96
14 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS ................................ ................................ .............. 96
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Seite
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [8] ......... 4
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mittlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) niedrige
Wahrscheinlichkeit HQextrem ................................ ................................ ........................ 6
Abbildung 3: Starkregengefahrenkarten – a) für ein 100-jährliches Ereignis, b) für ein 200-
jährliches Ereignis, [12] ................................ ................................ .............................. 7
Abbildung 4: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes
Hochkirchen [2] ................................ ................................ ................................ .......... 8
Abbildung 5: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [10] ............................. 9
Abbildung 6: Ablaufschema der Gefährdungsbeurteilung ................................ ........................... 10
Abbildung 7: Das Multi-Barrieren-Prinzip in der Wasserversorgung, Quelle: [21] ......................... 11
Abbildung 8: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Standort [7] ......................... 23
Abbildung 9: Lageplan mit Brunnen WW Hochkirchen (blaue Markierung) sowie im Umfeld
vorliegende Grundwassermessstellen (rote Markierung), Quelle: RheinEnergie AG .....28
Abbildung 10: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [7] ....................... 30
Abbildung 11: Auszug aus dem Lageplan - Entwässerungsplan A1 [16] ................................ .....31
Abbildung 12: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen - Mittelwasser
................................ ................................ ................................ ................................ 42
Abbildung 13: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 5 Brunnen - Mittelwasser
................................ ................................ ................................ ................................ 43
Abbildung 14: Auszug aus dem Lageplan – Entwässerungsplan A9 [16] ................................ .....59
Abbildung 15: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen – Mittelwasser..67
Abbildung 16: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 4 Brunnen - Mittelwasser ..68
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a
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Abbildung 17: Auszug aus dem Lageplan A1a [16] ................................ ................................ ....76
TABELLENVERZEICHNIS
Seite
Tabelle 1: Bewertung des Schadensausmaß (SA), Quelle: DVGW Information Wasser Nr. 105...13
Tabelle 2: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW), Quelle: DVGW Information Wasser
Nr.105 ................................ ................................ ................................ ...................... 13
Tabelle 3: Kombinationsmatrix zur Ableitung des Ausgangsrisikos aus Schadensausmaß und
Eintrittswahrscheinlichkeit, Quelle: Tabelle A.3 DVGW Information Wasser Nr. 105 .....14
Tabelle 4: Klassifizierung für das Ausgangsrisiko, Quelle: Tabelle A.4 DVGW Information Wasser
Nr. 105 ................................ ................................ ................................ ..................... 14
Tabelle 5: Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers ................................ ........................ 16
Tabelle 6: Bewertung der Vulnerabilität für das Rohwasser anhand der Fließzeit ........................ 16
Tabelle 7: Klassifizierung für Risiko für das Rohwasser, Quelle: Tabelle A.7 DVGW Information
Wasser Nr. 105 ................................ ................................ ................................ .........17
Tabelle 8: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie Ost ................................ .25
Tabelle 9: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie West ............................... 26
Tabelle 10: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen ................................ .27
Tabelle 11: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1 – Gefährdungssektor
„Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 35
Tabelle 12: Maßnahmenkatalog der Stadt Köln für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen
(Quelle: [42]) ................................ ................................ ................................ ............. 44
Tabelle 13: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1 –
Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 52
Tabelle 14: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A9 – Gefährdungssektor
„Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 61
Tabelle 15: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A9 –
Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 71
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A2, A9 und A1a
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Tabelle 16: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1a – Gefährdungssektor
„Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ ............................. 79
Tabelle 17: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1a –
Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“ ................................ ................................ 86
Tabelle 18: Quantitative Risikobewertung für Bau und Betrieb der A9 und A1a ........................... 92
Tabelle 19: Zusammenfassung der Risiken und aufwertenden Aspekte hinsichtlich Gewässer-
/Trinkwasserschutz für die A1, A9 und A1a ................................ ................................ 94
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AVF Altlastenverdachtsfläche
BAB Bundesautobahn
BAM Bundesamt für Materialforschung und -prüfung
GOK Geländeoberkante
GWM Grundwassermessstelle
GWL Grundwasserleiter
GWST Grundwasserstand
GwV Grundwasserverordnung
HQ100 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren auftritt
HQ200 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 200 Jahren auftritt
KDB Kunststoffdichtungsbahn
LWG Landeswassergesetz
WSGVO Wasserschutzgebietsverordnung
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz
WRRL Wasserrahmenrichtline
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ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage I: Übersichtslageplan
Anlage II: Berechnete Grundwasserströmung - A1
Anlage II.1 Basisszenario A1 – Bauphase: 22 Brunnen aktiv
Anlage II.1.1 Mittelwasser
Anlage II.1.2 Niedrigwasser
Anlage II.1.3 Hochwasser
Anlage II.2 Szenario A1 – Bauphase: 3 Brunnen deaktiviert
Anlage II.2.1 Mittelwasser
Anlage II.2.2 Niedrigwasser
Anlage II.2.3 Hochwasser
Anlage II.3 Szenario A1 – Bauphase: 5 Brunnen deaktiviert
Anlage II.3.1 Mittelwasser
Anlage II.3.2 Niedrigwasser
Anlage II.3.3 Hochwasser
Anlage II.4 Basisszenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 22 Brunnen aktiv
Anlage II.4.1 Mittelwasser
Anlage II.4.1 Niedrigwasser
Anlage II.4.2 Hochwasser
Anlage II.5 Szenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 3 Brunnen außer Betrieb - Mittelwasser
Anlage II.6 Szenario A1 – Bauphase BE-Flächen: 5 Brunnen außer Betrieb – Mittelwasser
Anlage II.7 Basisszenario A1 – Betriebsphase: 22 Brunnen aktiv
Anlage II.7.1 Mittelwasser
Anlage II.7.2 Niedrigwasser
Anlage II.7.3 Hochwasser
Anlage II.8 Basisszenario A1 – Betriebsphase: 1 Brunnen deaktiviert
Anlage II.8.1 Mittelwasser
Anlage II.8.2 Niedrigwasser
Anlage II.8.3 Hochwasser
Anlage III: Berechnete Grundwasserströmung – A9
Anlage III.1 Basisszenario A9: 22 Brunnen in Betrieb
Anlage III.1.1 Mittelwasser
Anlage III.1.2 Niedrigwasser
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Anlage III.1.3 Hochwasser
Anlage III.2 Szenario A9: 1 Brunnen außer Betrieb
Anlage III.2.1 Mittelwasser
Anlage III.2.2 Niedrigwasser
Anlage III.2.3 Hochwasser
Anlage III.3 Szenario A9: 3 Brunnen außer Betrieb
Anlage III.3.1 Mittelwasser
Anlage III.3.2 Niedrigwasser
Anlage III.3.3 Hochwasser
Anlage III.4 Szenario A9: 4 Brunnen außer Betrieb
Anlage III.4.1 Mittelwasser
Anlage III.4.2 Niedrigwasser
Anlage III.4.3 Hochwasser
Anlage IV: Berechnete Grundwasserströmung – A1a
Anlage IV.1 Basisszenario A1a – Bau- und Betriebsphase: 22 Brunnen in Betrieb
Anlage IV.1.1 Mittelwasser
Anlage IV.1.2 Niedrigwasser
Anlage IV.1.3 Hochwasser
Anlage IV.2 Szenario A1a – Bauphase: 5 Brunnen deaktiviert
Anlage IV.2.1 Mittelwasser
Anlage IV.2.2 Niedrigwasser
Anlage IV.2.3 Hochwasser
Anlage V: Berechnete Abstandsgeschwindigkeiten - Mittelwasser
Anlage V.1 Ausschnitt Trasse A1 – 22 Brunnen aktiv
Anlage V.2 Ausschnitt Trasse A9 – 22 Brunnen aktiv
Anlage VI: Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase
Anlage VI.1: Alternative A1 – Außerbetriebnahme von 5 Brunnen
Anlage VI.2: Alternative A9 – Außerbetriebnahme von 4 Brunnen
Anlage VI.3: Alternative A1a – Außerbetriebnahme von 5 Brunnen
Anlage VII: Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase
Anlage VII.1: Alternative A1
Anlage VII.2: Alternative A1 – Außerbetriebnahme eines Brunnens
Anlage VII.3: Alternative A9
Anlage VII.4: Alternative A9 – Außerbetriebnahme eines Brunnens
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Anlage VII.5: Alternative A1a
Anlage VIII: Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten
Anlage IX: Modelldokumentation
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1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV -Angebots die Erweiterung der
Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. Hierfür sind
insgesamt 10 Alternativen (A1 bis A1a) entwickelt worden. Diese Alternativen unterscheiden sich
insbesondere in der Trassenführung im Bereich zwischen dem Verteilerkreis Bonner Straße/Militär-
ringstraße und der BAB 4. Im weiteren Streckenverlauf erfolgt eine erneute Unterscheidung in Ron-
dorf. Bei letzterem stehen zum einen die Umfahrung sowie die Querung des Ortskernes in Diskus-
sion (Alternativen D1 und D2). Vor Meschenich laufen die Alternativen wieder zusammen und enden
auf der Brühler Landstraße.
Die Alternativen unterscheiden sich u.a. durch unterschiedliche Trassenverläufe sowie unterschied-
liche Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücke, Hochbahn), welche zur Querung des Militärrings sowie
der BAB 4 geplant sind.
Im Zuge des iterativen Vorgehens der Projektplanung wurden bereits mehrere Alternativen als nicht
geeignet identifiziert und werden für die weitere Prüfung nicht berücksichtigt. Dies betrifft die Alter-
nativen A3, A4 und A8. Es verblieben folgende Alternativen:
• A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke) – Bewertung in Phase 2
• A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) – Bewertung in Phase 1
• A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) – Bewertung in Phase 1
• A6 (Vollständige Umfahrung der WSZ II) – keine Bewertung
• A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) – Bewertung in Phase 1
• A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robinienweg) – Bewertung in Phase 2
• A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im Bereich der Brunnengalerie) – Bewer-
tung in Phase 2
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde zuletzt mit der Alternative A1a eine angepasste Vari-
ante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenführung im Bereich der Que-
rung mit der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht.
Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadt Bahn Süd inklusive der g eplanten Rad-/Gehwege
liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wasserwerkes Hochkirchen. Vor diesem Hinter-
grund wurde vom Betreiber des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie von der unteren
Wasserbehörde der Stadt Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt eine Ge-
fährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu der geplanten Trasse der Stadtbahnmaßnahme
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StadtBahn Süd und für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Gehwegen auf der Grundlage folgen-
der Richt- und Leitlinien gefordert:
• DIN EN 15975-2 (2013-12): Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Ri-
siko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement
• DVGW W 101 (A) (2021 -03): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete - Teil 1:
Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten
• DVGW W 1001 (M) (2020 -11): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Kri-
senmanagement Honorarordnungen
• DVGW-Information Wasser Nr. 105 (2021-01): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung –
Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur
Trinkwassergewinnung
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantitati-
ver und qualitativer Hinsicht, muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Fall (z.B. eines längeren
Brunnenausfalls) - gewährleistet sein. Dieser Sachverhalt ist zu bewerten. Darüber hinaus sind Vor-
schläge und Maßnahmen zur Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist
die gültige Wasserschutzgebietsverordnung der Wassergewinnung Hochkirchen zu beachten.
Zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserversorgung wird
das Multi-Barrieren-Prinzip angewandt. Dieses Prinzip ist darauf ausgerichtet, über Maßnahmen
zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkwasservers orgungssystems (Ressourcen-
schutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicherzustellen, dass eine Gefähr-
dung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Der Ressourcenschutz über Was-
serschutzgebiete ist dabei die erste Säule dieses Prinzips.
Im Rahmen des prozessorientierten Risikomanagements wurde eine Gefährdungsanalyse sowie
Risikoabschätzung (Gefährdungsbeurteilung) der geplanten Trassen der StadtBahn Süd sowie der
Straße und der Rad - und Fußwege für das Wasserwerk Hochkir chen erstellt. Diese wurde in 2
Phasen durchgeführt. In der Phase 1 wurden in einem Fachbeitrag fundierte Begründungen her-
ausgearbeitet, inwieweit die Trassen A2, A5 und A7 aufgrund wasserrechtlicher Belange und hyd-
rogeologischer Standortbedingungen weniger vorteilhaft sind (vgl. [1]).
Der vorliegende Bericht der Phase 2 enthält die ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Alter-
nativen A1, A9 und A1a, jeweils für den Bau und den Betrieb der Trassenalternativen.
Die Alternative A6 wird im Zuge der Gefährdungsbeurteilung nicht betrachtet, da diese Alternative
nicht durch die Wasserschutzzone II verläuft.
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2 GRUNDLAGEN
Die Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erfolgte auf der Grundlage der zur Verfügung gestell-
ten Unterlagen und Informationen:
• Unterlagen (Planunterlagen sowie Gutachten) zur Vorplanung der Stadt Bahn Süd, Stand
August 2022, [16]
• Planunterlage zur Vorplanung der StadtBahn Süd, Alternative A1a, Stand September 2022,
[17]
• Stammdaten, Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, [20]
• Planunterlagen zur Heberanlage des Wasserwerkes Hochkirchen, [20]
• Planungsunterlagen zur Erneuerung der Brunnenleitung, [19]
• Grundwasserströmungsmodell für das Untersuchungsgebiet [8], [9]
• Informationen (telefonische Abstimmung, Emailverkehr) der RheinEnergie AG zum Rohwas-
serüberwachungsprogramm, Grundwassermonitoring, Rohwasseraufbereitung, vorgese-
hene Maßnahmen, Förderkonstellation der Wasserwerksbrunnen
• Online-Informationen (u.a. Stadtwerke Köln, Stadt Köln, ELWAS-WB), [11], [13], [15], [42]
• Anforderungsschreiben der Bezirksregierung Köln vom 12.01.2022
Weitere Unterlagen lagen nicht vor.
3 BESCHREIBUNG DER STANDORTBEDINGUNGEN
3.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie)
Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Rheintal linksrheinisch im südlichen Teil der Stadt Köln. Das
Geländeniveau liegt zwischen + 45 m NHN und + 55 m NHN mit einer Geländeerhöhung im Bereich
des Walles der BAB 4. Die betrachteten Alternativen A1 und A1a queren das Wasserschutzgebiet
der Wassergewinnung Hochkirchen und verlaufen nach Überquerung der BAB 4 zunächst östlich
und im weiteren Trassenverlauf dann südlich am heutigen Galgenbergsee vorbei. Die Alternative
A9 verläuft zunächst in der WSZ III nahe der Begrenzung zur WSZ II von Ost nach West , quert
anschließend die WSZ II in Richtung Süden und verläuft dann westlich am heutigen Galgenbergsee
vorbei.
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
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3.2 Geologische Situation
Das Planungsgebiet liegt gemäß geologischer Kartierung in der Niederrheinischen Bucht, eine in
mehrere Schollen gegliederte Tieflandbucht in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein aktives Senkungs-
gebiet, dessen Bildung vor etwa 30 Mio. Jahren begann und die Ablagerung von mächtigen Sedi-
mentschichten begünstigte. Von Nordwesten nach Südosten verlaufende Störungen begrenzen die
einzelnen Schollen. Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Kölner Scholle (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [8]
Der Untergrund besteht aus kiesigen Sanden bis sandigen Kiesen mit lokalen Schluffeinlagerungen.
Hangend liegt bereichsweise eine Deckschicht aus schluffigen, bereichsweise feinsandigen Hoch-
flut- bzw. Lössablagerungen vor. Das Planungsgebiet quert zum Teil fluviale Ablagerungen ehema-
liger Flussläufe. Die Basis der Sedimentablagerungen bildet das devonische Festgestein [7], [8],
[9].
3.3 Hydrogeologische Situation
Als maßgeblicher Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet ein Porengrundwasserleiter – bestehend
aus zwei Grundwasserleiterkomplexen anzutreffen (vgl. [8], [9]). Der Hauptgrundwasserleiter
(Grundwasserleiterkomplex 1) wird aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen
des Rheins gebildet. Im Liegenden schließen sich die tertiären Lockergesteinsablagerungen aus
einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an
Planungs-
gebiet
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(Grundwasserleiterkomplex 2). Der tertiäre Grundwasserleiterkomplex 2 ist nicht flächende ckend
durch das Mittelmiozäne Hauptflöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt [9].
Hydraulische Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randbereichen der
Nieder- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Der Hauptgrundwas-
serleiter ist mit k f-Werten in der Größenordnung von 10 -3 m/s bis 10-2 m/s sehr durchlässig. Die
hydraulischen Durchlässigkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10-5 m/s bis 10-4 m/s als durch-
lässig bis gut durchlässig zu bewerten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwasserstauer.
Die Brunnen der Wa ssergewinnung Hochkirchen sind im Hauptgrundwasserleiter (Grundwasser-
leiterkomplex 1) verfiltert. Im Einzugsbereich der Brunnen sind überwiegend hydraulische Durch-
lässigkeiten (kf-Werte) im Bereich von ca. 2*10-3 m/s bis ca. 1*10-2 m/s anzutreffen. Flächig sind in
diesem Bereich 2 m bis 5 m mächtige schluffige Deckschichten mit geringen hydraulischen Durch-
lässigkeiten von 1*10-6 m/s zwischengeschaltet.
Großräumig ist das Grundwasser des oberen Grundwasserleiterkomplexes in Richtung zum Rhein
nach No rdosten gerichtet. Im regionalen Einzugsgebiet wird durch die Brunnenentnahmen des
Wasserwerkes Hochkirchen beeinflusst. In einem großräumigen Entnahmetrichter strömt das
Grundwasser den Brunnen zu [8], [9]. Im Bereich der Trassen ist das Grundwasser daher durch
den Absenktrichter der Wassergewinnung Hochkirchen geprägt. Wie die im Zuge der Gefährdungs-
beurteilung durchgeführten Modellrechnungen auch gezeigt haben, wirken sich unterschiedliche
hydrologische Abflussbedingungen demgegen über nur geringfügig auf die Grundwasserstände
aus. Die Brunnenanlage „Am Heidekaul“ liegt sowohl bei Mittelwasser, als auch bei Hoch- und
Niedrigwasser südöstlich der Trasse A9 und damit nicht im Abstrom der Trassen A1, A9 und A1a
(vgl. Anlagen II bis IV). Eine nachteilige Beeinflussung für die Brunnenanlage durch die Trassierung
der A1, A9 und A1a ist nicht gegeben.
Im Bereich der BAB 4 und der geplanten Trassen A1 liegen gemäß hydrogeologischem Modell (vgl.
[9], [8]) Flurabstände von ca. 6 m u. GOK bis 10 m u. GOK vor. Weiter westlich im Bere ich der
Alternative A9 sind Flurabstände von ca. 10 m u. GOK bis 12 m u. GOK zu erwarten.
3.4 Hydrologische Situation
Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der in ca. 2 km Entfernung vom Planungsgebiet von
Süden nach Norden fließt. Zwischen Rhein und Grundwasser besteht ein nahezu vollkommener
hydraulischer Anschluss (vgl. [8], [9]). Überwiegend liegen exfiltrierende Verhältnisse mit einem
Grundwasserzustrom zum Rhein vor. Bei hohen Rheinwasserständen kommt es zur zeitweis en
Umkehr der Fließrichtung, wenn Rheinwasser in das Grundwasser infiltriert. Die Schwankungs-
breite der Grundwasserspiegelhöhe ist in Rheinnähe besonders hoch, mit zunehmender Entfernung
werden stärkere Dämpfungen sichtbar.
Teile des nördlichen Trassenbereichs werden gemäß Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregie-
rung Köln bei mittleren bis sehr seltenen Hochwasserereignissen überflutet (vgl. [7]). Die betreffenden
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Gebiete sind bis zu HQ100 durch umfangreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen der
Stadt Köln geschützt. Im Falle eines Extremhochwassers (HQextrem), das seltener als 200 Jahre auf-
tritt, werden Bereiche der geplanten Trassen der A2, A5 und A7 geflutet. (vgl. [7], Abbildung 2).
Aufgrund des sehr seltenen Ereignisses ist das Risiko der Überflutung als sehr gering einzustufen.
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mittlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQextrem
Bereichsweise ist für die Trassen eine Gefahr durch Starkregenereignisse gegeben (vgl. Abbildung
3). Bei der A9 ist lokal an mehreren Stellen im Bereich des Militärringes und der künftigen Querung
a)
b)
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der WSZ II eine mäßige Gefährdung für ein 100-jähriges und 200-jähriges Regenereignis gegeben.
Im Bereich des künftigen Straßenverlaufes der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bis zur Trasse
A1 ist die Gefährdung lokal sowohl für ein 200 -jähriges als auch ein 100 -jähriges Regenereignis
hoch bis sehr hoch. Da bei A1a die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ entfällt, ist hier lokal an
mehreren Stellen in der WSZ II eine mäßige Gefährdung für ein 100-jähriges und 200-jähriges Re-
genereignis gegeben.
Abbildung 3: Starkregengefahrenkarten – a) für ein 100-jährliches Ereignis, b) für ein 200-jährliches Ereignis, [12]
a)
b)
Starkregengefährdung
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Im südlichen Teil des Planungsgebietes, südlich der BAB 4 befindet sich der Galgenbergsee. Dieser
wurde im Zuge der Neubebauung des Stadtteils Rondorf im Jahr 2021 aus der früheren Form um-
gestaltet und nach Westen verlagert. Die im Rahmen der Planung der Seeverlagerung durchgeführ-
ten numerischen Grundwasserströmungsberechnungen zeigten, dass die geplante Seeverlagerung
zu keinen signifikanten Änderungen der Grundwasserströmungsverhältnisse gegenüber dem Istzu-
stand führen (vgl. [8], [9]). Dies gilt jedoch nur bei Beibehaltung der aktuellen Förderleistung und -
konstellation des Wasserwerkes Hochkirchen.
3.5 Wassernutzungen
Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung der
RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen befindet sich ca. 3
km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEnergie AG. Darüber
hinaus gibt es weitere Förderbrunnen der Shell AG (Kühl-, Brauchwasser- sowie Sanierungsbrun-
nen), die im angrenzenden Gebiet im Süden genutzt werden (vgl. [8], [9]). Der nördliche Teil des
Planungsgebiet befindet sich in den Zonen I, II und III des Trinkwasserschutzgebietes Hochkirchen
(vgl. Abbildung 4).
Abbildung 4: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [2]
Planungsgebiet
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3.6 Altlasten
Im Planungsgebiet befinden sich mehrere Altlastenverdachtsflächen (AVF) [7] [10], von denen zwei
AVF im direkten Umfeld der Wassergewinnung Hochkirchen liegen ([7]):
• Altablagerung 20404 „Weißdornweg“
• Altablagerung 20601 „Rondorf, Weißdornweg“
Im Zuge der Baugrundvorerkundungen [5], [6] wurden in den Auffüllungen im Bereich der AVF
20404 und 20601 keine Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV und LAWA für den Wir-
kungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Im Bereich der AVF 20601 wurden keine Auffüllungen
angetroffen. Nach derzeitigen Kenntnissen gibt es deshalb keine Hinweise für eine Gefährdung für
den Wirkungspfad Boden - Grundwasser. Da die Untersuchungen auf einzelnen, punktuellen Auf-
schlüssen beruhen, kann eine Gefährdung für die Schutzgüter zum derzeitigen Stand jedoch nicht
vollständig ausgeschlossen werden. Von den beiden im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung
betrachteten Alternativen tangiert die A1 den Randbereich der AVF „20404“ und „20601“, während
die Alternative A9 ca. 300 m westlich, außerhalb der AVF liegt.
Im Umfeld des Galgenbergsees ist eine Grundwasserverunreinigung mit Perfluorierten Tensiden
(PFT) bekannt, die aus dem Süden in das Planungsgebiet zuströmt [9].
Abbildung 5: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [10]
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4 HERANGEHENSWEISE
4.1 Allgemeines
In den folgenden Abschnitten wird die Herangehensweise bei der Erarbeitung der Gefährdungsbe-
urteilung beschrieben. Diese basiert auf den Grundlagen der vorhandenen Leit- und Richtlinien [21],
[22], [23], [24] und wurde für den gegenständlichen Fall der Gefährdungsbeurteilung zu der geplan-
ten Trassen der StadtBahn Süd präzisiert und weiterentwickelt.
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst nach einer Beschreibung des Versorgungssystems die
Schritte Gefährdungsanalyse, Risikoabschätzung sowie die Risikobeherrschung (vgl. Abbildung 6).
Abbildung 6: Ablaufschema der Gefährdungsbeurteilung
4.2 Beschreibung des Versorgungssystems
Als Grundlage zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserver-
sorgung wird das Multi -Barrieren-Prinzip angewandt (vgl. Abbildung 7). Dieses Prinzip is t darauf
ausgerichtet, über Maßnahmen zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkwasserversor-
gungssystems (Ressourcenschutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicher-
zustellen, dass eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist.
Das Wasserschutzgebiet, das in der Regel das unterirdische und oberirdische Einzugsgebiet der
Wassergewinnung umfasst, stellt dabei die erste Barriere des Multi-Barrien-Systems in der Trink-
wasserversorgung dar.
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Zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung erfolgt deshalb eine Beschreibung des Trinkwasserversor-
gungsystems vom Einzugsgebiet bis zur hin zur Wassergewinnung, -speicherung und -aufberei-
tung.
Abbildung 7: Das Multi-Barrieren-Prinzip in der Wasserversorgung, Quelle: [21]
4.3 Gefährdungsanalyse
Die Gefährdungsanalyse umfasst gemäß [21], [23], [24] die Identifizierung der Gefährdungsträger
und deren zugehörigen Gefährdungen und Gefährdungsereignissen. Der Gefährdungsträger ist im
gegenständlichen Fall der Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“. Es werden nur die relevan-
ten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse identifiziert, die durch den Bau der Trassen inklusive
der Straßen, Rad-/Gehwege sowie durch den kombinierten Betrieb der künftigen Stadtbahn und der
neu errichteten Straßen, Rad-/Gehwege entstehen können. Weitere Nutzungen und Gefährdungs-
träger, wie z.B. Verkeimung durch Überflutung im Bereich des Wasserwerkswäldchens oder Brand-
ereignis an einer anderen Stelle im Wasserschutzgebiet, werden in dieser Gefährdungsbeurteilung
nicht bewertet.
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Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sollten gemäß [21] jegliche bereits existierenden Maßnahmen
zur Risikobeherrschung bewusst „ausgeblendet“ werden. Damit werden zunächst alle Gefährdun-
gen und Gefährdungsereignisse ohne Berücksichtigung der Wirksamkeit bestehender Maßnahmen
betrachtet. Diese werden jedoch im weiteren Verlauf (vgl. Kapitel 5.5) mitberücksichtigt und bewer-
tet.
4.4 Risikoabschätzung
Die Risikoabschätzung umfasst die Schritte Risikoanalyse und Risikobewertung. Im ersten Schritt
(Risikoanalyse) werden für die identifizierten Gefährdungen zunächst die Ausgangsrisiken ermittelt.
Im zweiten Schritt (Risikobewertung) werden unter Berücksichtigung der Schutzwirkung des Ein-
zugsgebietes die lagespezifischen Risiken für das Grundwasser ermittelt.
Die Risikoabschätzung kann – je nach Datengrundlage und spezifischer Eignung – grundsätzlich
nach verschiedenen Methoden qualitativ, quantitativ oder teil-quantitativ durchgeführt werden. Im
vorliegenden Fall wurde eine qualitative Methodik unter Berücksichtigung der Fließzeiten am Ort
der Gefährdung bis zu den Grundwasserfassungen eingesetzt. Eine quantitative Methode ist nicht
realisierbar, da kein kalibriertes Stofftransportmodell vorhanden ist und zudem eine quantifizierbare
Aussage zu lokalen Schadensereignissen u.a. aufgrund der Länge der Gefährdungsträger nicht mit
verhältnismäßigem Aufwand erhoben werden kann und zudem mit hohen Unsicherheiten behaftet
ist.
4.4.1 Risikoanalyse
Der erste Schritt der Risikoabschätzung umfasst die Risikoanalyse. Diese erfolgt im Anschluss der
Gefährdungsanalyse und umfasst zunächst die Abschätzung des Ausgangsrisikos. Hierzu werden
auf der Grundlage der Gefährdungsanalyse zunächst Emissionsszenarien beschrieben. Hierbei
wird in Anlehnung an [24] eine Fallunterscheidung in „Regel-Szenario“ und „Unfall-Szenario“ getrof-
fen.
Auch bei der Abschätzung des Ausgangsrisikos sollten zunächst Maßnahmen zur R isikobeherr-
schung „ausgeblendet“ werden.
4.4.1.1 Schadensausmaß (SA)
Die Ermittlung des Schadensausmaßes für die einzelnen Szenarien erfolgt analog (Tabelle A.1 aus
DVGW Information Wasser Nr. 105).
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Tabelle 1: Bewertung des Schadensausmaß (SA), Quelle: DVGW Information Wasser Nr. 105
4.4.1.2 Eintrittswahrscheinlichkeit (EW)
Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit für die einzelnen Szenarien erfolgt analog (Tabelle A.2
aus DVGW Information Wasser Nr. 105).
Tabelle 2: Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW), Quelle: DVGW Information Wasser Nr.105
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4.4.1.3 Ermittlung des Ausgangsrisikos
Die Ermittlung des Ausgangsrisikos aus einer Kombinationsmatrix erfolgt analog (Tabelle A.3 aus
DVGW Information Wasser Nr. 105).
Tabelle 3: Kombinationsmatrix zur Ableitung des Ausgangsrisikos aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit,
Quelle: Tabelle A.3 DVGW Information Wasser Nr. 105
Tabelle 4: Klassifizierung für das Ausgangsrisiko, Quelle: Tabelle A.4 DVGW Information Wasser Nr. 105
4.4.2 Risikobewertung
Ausgehend vom Ausgangsrisiko am Ort der identifizierten Gefährdungsereignisse wird im nächsten
Schritt das Risiko für das Rohwasser nach dem Transport durch die ungesättigte und gesättigte
Zone bewertet.
Hierbei ist nach [24] die Vulnerabilität, d.h. die Verschmutzungsempfindlichkeit des Untergrundsys-
tems (Boden, ungesättigter und gesättigter Bereich) in zwei Schritten zu untersuchen und zu be-
werten und daraus das Risiko für das Rohwasser abzuleiten:
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• Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers
• Bewertung der Vulnerabilität des Rohwassers
Die Risikoabschätzung kann grundsätzlich stoffspezifisch oder nicht stoffspezifisch durchgeführt
werden. Da quantifizierbare Auswertungen zum Schadensausmaß aufgrund der großen Anzahl von
potenziellen Gefährdungsereignissen (Lage, Menge, Art der Stoffe) nicht umsetzbar sind und eine
Quantifizierung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, wird die Risikoabschätzung intrinsisch,
d.h. nicht stoffspezifisch durchgeführt. Die beiden Teil-Vulnerabilitäten werden in Anlehnung an [24]
gleich gewichtet, da nicht bekannt ist, welche Prozesse eine stärkere Rolle bei der Risikoverminde-
rung spielen.
4.4.2.1 Vulnerabilität des Grundwassers
Nach [24] beschreibt die Vulnerabilität des Grundwassers (VGW) die Schutzwirkung der grundwas-
serüberdeckenden Schichten und des Bodens, d.h. der gesamten ungesättigten Zone. Für die Be-
wertung der Vulne rabilität des Grundwassers wurde die in Tabelle 5 dargestellte Klassifizierung
angesetzt.
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird gemäß der Kartierung (vgl. Kapitel 5.1) für
den gesamten Bereich der Zonen I und II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen als „ungünstig“
bewertet.
Die Vulnerabilität des Grundwassers ist bei Eingriffen in den Untergrund grundsätzlich erhöht. So
wird die schützende Grundwasserüberdeckung im Zuge der Errichtung der Stadtbahn-Trasse teil-
weise bis vollständig entfernt und damit die Vulnerabilität des Grundwassers erhöht. Des Weiteren
ist eine größere Vulnerabilität bei geringem oder fehlendem Flurabstand gegeben, z.B. bei unterir-
dischen Rohrleitungen, Abwasserkanälen, Straßenabläufen oder Bohrungen. Unsicherheiten, z.B.
in Bezug auf die Bauausführung oder die lokalen Bedingungen sind grundsätzlich durch eine Hö-
herbewertung zu berücksichtigen. Der Abtrag von Deckschichten und die Unsich erheiten werden
im Sinne eines Worst-Case-Szenarios durch eine Höherbewertung berücksichtigt.
Aufgrund der ungünstigen geogenen Bedingungen (vgl. Kapitel 5.1) sowie der vorgesehenen Ein-
griffe in den Untergrund wird die Vulnerabilität des Grundwassers bei den betrachteten Alternativen
A1, A9 und A1a für alle Gefährdungen als „sehr hoch“ eingeschätzt.
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Tabelle 5: Bewertung der Vulnerabilität des Grundwassers
Klasse/
Priorität VGw Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung
(gemäß [42])
sehr gering 0,2 günstig
gering 0,4 günstig bis mittel
mittel 0,6 mittel
hoch 0,8 ungünstig
sehr hoch 1 (sehr) ungünstig
4.4.2.2 Vulnerabilität des Rohwassers
Zur Ermittlung des Schadensausmaßes im Rohwasser wird als Maß der Vulnerabilität des Rohwas-
sers (VRW) die Fließzeit vom Ort der Gefährdung bis zu den Grundwasserfassungen herangezogen.
Hierfür wird ein kalibriertes Grundwasserströmungsmodell eingesetzt (vgl. Anlage IX). Die ermittel-
ten Fließzeiten werden in Bereiche mit gleicher Fließzeit differenziert.
Tabelle 6: Bewertung der Vulnerabilität für das Rohwasser anhand der Fließzeit
Klasse/
Priorität VRW Bezeichnung Fließzeit bis zur
Grundwasserfassung
sehr gering 0,2 vernachlässigbar nicht im Einzugsgebiet
gering 0,4 unbedeutend /ak-
zeptabel > 100 d
mittel 0,6 nicht vernachlässig-
bar ≤ 100 d – 50 d
hoch 0,8 bedeutend ≤ 50 d – 7 d
sehr hoch 1 gravierend ≤ 7 d
Die Gesamtvulnerabilität Vges ergibt sich aus der Vulnerabilität des Grundwassers und der Vulnera-
bilität des Rohwassers gemäß [24] wie folgt:
𝑉𝑔𝑒𝑠 = 𝑉𝐺𝑊 ∙ 𝑉𝑅𝑊 (1)
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Dabei ist
Vges Faktor der Gesamtvulnerabilität
VGW Faktor der Vulnerabilität des Grundwassers
VRW Faktor der Vulnerabilität des Rohwassers
4.4.2.3 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Das Risiko für das Rohwasser R RW ergibt sich gemäß [24] aus dem Ausgangsrisiko R A und der
Gesamtvulnerabilität Vges:
𝑅𝑅𝑊 = 𝑅𝐴 ∙ 𝑉𝑔𝑒𝑠 (2)
Das Risiko für das Rohwasser wird gemäß DVGW Information Wasser Nr. 105 nach dem Hand-
lungsbedarf klassifiziert.
Tabelle 7: Klassifizierung für Risiko für das Rohwasser, Quelle: Tabelle A.7 DVGW Information Wasser Nr. 105
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4.5 Einsatz eines Grundwasserströmungsmodells
4.5.1 Modellgrundlage
Für die Ermittlung der Vulnerabilität des Rohwassers wurde ein Grundwasserströmungsmodell ver-
wendet, das bereits im Rahmen der Untersuchungen zur Verlegung des Galgenbergsees erstellt
und eingesetzt wurde. Das 6-schichtige Grundwassermodell hat eine Gesamtausdehnung von ca.
70 km² und wurde mit dem Programsystem PCGEOFIM erstellt (vgl. [9], [8]). Im Kernbereich des
Modells befindet sich das Wasserwerk Hochkirchen mit den Gewinnungsbrunnen, der östliche Mo-
dellrand wird durch den Rhein abgebildet.
Das vorliegende Modell wurde für den aktuellen Modelleinsatz im Rahmen der Gefährdungsbeur-
teilung präzisiert. Hierbei erfolgte eine Modellnetzverfeinerung im Kernbereich der Wassergewin-
nung Hochkirchen mit einer Diskretisierung von 12,5 m x 12,5 m sowie eine Anpassung der Rand-
bedingungen an aktuelle Verhältnisse, u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Galgen-
bergsees.
Detaillierte Informationen zum Modell und zu den Modellrandbedingungen sind der Modelldoku-
mentation in der Anlage IX zu entnehmen.
4.5.2 Entwickeln der Rechenläufe
Auf der Grundlage des angepassten Modells wurden anschließend Worst-Case-Szenarien für die
einzelnen Trassenverläufe entwickelt. In Abstimmung mit der RheinEnergie wurde von einem Ext-
remfall mit maximaler Förderung über 90 Tage im Wasserwerk Hochkirchen bei Ausfall der Förde-
rung im Wasserwerk „Weißer Bogen“ ausgegangen. Der Rechenfall EXTREM sieht Folgendes vor:
• Fördermenge WW Hochkirchen: 90.000 m³/d für 90 Tage
• Außerbetriebnahme der Brunnen „Weißer Bogen“
Da sich die hydrologischen Verhältnisse auf die Grundwasserströmung auswirken und ggf. zu einer
Änderung der Grundwasserfließrichtung führen können, werden neben einem Szenario für mittlere
hydrologische Verhältnisse (mittlerer Rheinwasserstand und mittlere Grundwasserneubildung) je-
weils Szenarien für jeweils ein repräsentatives Hoch- oder Niedrigwasserszenario berechnet. Weil
insbesondere der Gradient der Grundwasserniveaus an den Brunnen in Bezug auf den Rheinwas-
serstand den Fließzustand beeinflusst und ggf. eine Änderung der Fließrichtung bewirken kann,
und weniger die absoluten Wasserspiegelhöhen, wurde aus dem zurückliegenden hydrologischen
Zeitraum 2000 bis 2021 ein Zustand mit maximalem Gradienten in Richtung zum Rhein (Szenario
Niedrigwasser) und ein Zustand mit maximalem Gradienten in Richtung zu den Brunnen (Szenario
Hochwasser) angesetzt. Diese Modellansätze sind in der Modelldokumentation in Anlage IX detail-
liert beschrieben.
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Es wird vereinfacht angenommen, dass der potenzielle Stoff mit der Grundwasserströmung advek-
tiv transportiert wird. Folglich werden weitere Prozesse wie Dispersion, Stoffabbau und Sorptions-
prozesse vernachlässigt.
Die Modellrechnungen erfolgten instationär über einen Vorlauf mit mittleren Verhältnissen und an-
schließendem Extremfall über 90 Tage. Die Grundwasserströmungsverhältnisse am Ende der 90
Tage mit maximalen Fördermengen wurde zur Ermittlung der Grundwasserfließzeiten (Strombah-
nenberechnung) der Worst-Case-Szenarien herangezogen.
4.5.3 Auswertung der Modellergebnisse
Für den Zeitpunkt „nach 90 Tagen“ wurde die Fließzeit vom Ort der Gefährdung bis zu den Grund-
wasserfassungen ermittelt. Hierfür wurde das Partikel-Tracking-Verfahren eingesetzt, bei dem mar-
kierte Teilchen an den jeweiligen Trassenführungen im Grundwasser platziert wurden. Die markier-
ten Teilchen breiten sich advektiv mit dem berechneten Strömungsverhältnissen (Zeitpunkt nach 90
Tagen) aus. Aus der Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ausgehend vom Startpunkt der Teil-
chen lassen sich die Stromlinien zurückrechnen. Die Fließzeiten wurden jeweils farblich gemäß
Kapitel 5.4 klassifiziert.
4.6 Maßnahmen zur Risikobeherrschung
Für die im Zuge der Risikoabschätzung identifizierten Risiken, für die ein zusätzlicher Handlungs-
bedarf abgeleitet wurde, müssen entsprechende Maßnahmen zur Risikobeherrschung erarbeitet
werden (vgl. [21], [24]). Dabei können einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen zur
Beherrschung der identifizierten Risiken ausgearbeitet werden. Diese können auf unterschiedlichen
Ebenen ansetzen (technisch, organisatorisch /betrieblich, personell), unterschiedlich schnell um-
setzbar sein und deren Wirkung auch unterschiedlich schnell eintreten. Vorbeugende Maßnahmen
sollten hierbei bevorzugt werden.
Technische Maßnahmen umfassen u.a. Redundanzen, Objektschutz, Automatisierung, Sanierung
oder die Außerbetriebnahme von Brunnen. Organisatorische Maßnahmen sind z.B. Instandhal-
tungs-/Wartungspläne, Maßnahmenpläne, Krisenmanagement- und Notfallpläne sowie Arbeitsan-
weisungen. Zu den personellen Maßnahmen gehören u.a. die Schulung und Sensibilisierung von
Personal sowie die Einweisung von Fremdfirmen.
Für den Bau und den Betrieb der Alternativen A1, A9 und A1a kommen maßgeblich folgende Maß-
nahmen in Betracht:
Technische Maßnahmen:
• Temporäres Abschalten einzelner Trinkwasserbrunnen
• Grundwassermonitoring
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• Überwachung der Grundwasserqualität an Vorfeldmessstellen
• Objektschutz, Baustellenumzäunung
• Hochwasserschutzmaßnahmen (bereits vorhanden)
• Vorhalten einer mobilen Desinfektion mit Chlor
• Verwendung von zertifizierten Bauteilen und Baustoffen
• Verwendung von hygienisch unbedenklichen und nicht wassergefährdenden Materialien
• Sachgemäße Wahl der Verlege- und Bauverfahren
• Kurze Lagerungszeiten bei Materialien und Baustoffen, Redundanzen bei Materialien,
Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb WSG II
Organisatorische Maßnahmen:
• Krisenmanagementplan, Notfallplan
• Einhalten oder Neuerstellen von Maßnahmenplänen (u.a. Maßnahmenplan zum Arbeiten in
Wasserschutzgebieten)
• Erstellen von Arbeitsanweisungen, Verfahrensanweisungen
• Prüf-, Instanthaltungs- und Wartungspläne, Dokumentation von Störungen
• Netzverbund mit benachbarten Wasserwerken (bereits vorhanden)
Personelle Maßnahmen:
• Sensibilisierung und Schulung des Personals zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten (RiSt-
WAG)
• Fachgutachterliche, hydrogeologische Baubegleitung
• Sicherheitsbegehungen
• Korrekte Auslegung der Anlagen und Infrastruktur (z.B. Entwässerungsleitung, Pumpen-
kammer, Gleisbett)
• Sorgfältige Bauüberwachung, Einhaltung aller vorgegebenen Anforderungen für den Bau
und den Betrieb der Trasse (z.B. Maßnahmenplan zum Arbeiten in Wasserschutzgebieten)
Für viele Maßnahmen liegen entsprechende Empfehlungen in DVGW-Regelwerken vor, die einer
Liste in [23] zu entnehmen sind.
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4.7 Ermittlung des Restrisikos
Anschließend wird das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risi-
kobeherrschung ein zweites Mal berechnet. Dies entspricht dem Restrisiko. Die Vorgehensweise
ist die gleiche wie bei der Ermittlung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wird jedoch angenommen,
dass sich für einzelne Gefährdungsereignisse die Eintrittswahrscheinlichkeiten und ggf. das Scha-
denausmaß durch die Maßnahmen zur Risikobeherrschung verringern und diese folglich herunter-
gestuft werden können.
5 BESCHREIBUNG DES WASSERVERSORGUNGSSYSTEMS
5.1 Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und des Grundwasserleiters
Das im Wasserwerk Hochkirchen für die Versorgung bereitgestellte Trinkwasser wird komplett aus
Grundwasser gewonnen. Grundwasser ist generell eine optimale Ressource für die Trinkwasserge-
winnung, da es in seiner natürlichen Form meist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen ist und
aus diesem Grund nicht weiter aufbereitet werden muss. Dies ist der Schutz - und Reinigungswir-
kung des Untergrundes zu verdanken [39]. Dabei finden komplexe Vorgänge des Stoffabbaus, der
Adsorption/Desorption und Umwandlung und Wechselwirkungen zwischen Sickerwasser und Ge-
steinsmatrix statt, wobei die Verweilzeit des Sickerwassers in der gesamten Bodenzone für die
Schutzfunktionswirkung als ein Hauptparameter anzusehen ist.
Diese natürliche Schutzfunktion der:
• ungesättigten (Sickerzone)
• gesättigten Untergrundschichten (Grundwasserleiter)
stellt im Trinkwasserschutz die erste Barriere gegen den Eintrag unerwünschter Stoffe in das
Grundwasser dar. Diese ist abhängig von den jeweiligen geologischen, hydrogeologischen und hyd-
rochemischen Standortbedingungen und kann sehr unterschiedlich sein. Während die Sickerbewe-
gung in der Sickerzone überwiegend vertikal verläuft, ist die Grundwasserbewegung in der gesät-
tigten Zone eher horizontal ausgerichtet.
Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (ungesättigte Zone)
Die natürliche Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung und der Aufbau der Grundwasserüber-
deckung sind gemäß DVGW-Arbeitsblatt 101 [22] bei der Bemessung eines Wasserschutzgebietes
zu berücksichtigen.
Die „Grundwasserüberdeckung“ umfasst hierbei alle „Gesteinskörper oberhalb der Grundwasser-
oberfläche“ (vgl. [26]), d.h. neben den Deckschichten wird der wasserungesättigte Teil des Grund-
wasserkörpers miterfasst.
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Bei der Charakterisierung der Grundwasserüberdeckung geht es darum, die Schutzwirkung dieser
Schichten bezüglich potenzieller Schadstoffeinträge im Rahmen der Risikoabschätzung bewerten
zu können. Hierbei gilt es insbesondere, ungünstige Verhältnisse als zusätzlichen Risikofaktor für
potenzielle Gefährdungsereignisse zu beachten. Die im Jahr 2000 in Kraft getretene Wasserrah-
menrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maß-
nahmen im Bereich der Wasserpolitik [36] fordert u.a. eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewer-
tung aller Grundwasserkörper. Vor diesem Hintergrund wurde das Schutzpotenzial der Grund-
wasserüberdeckung vom Staatlichen Geologischen Dienst Deutschlands (SGD) mittels numeri-
scher Bodenwasserhaushalts- und Sickerwassermodellen sowie GIS -Systemen bewertet und in
Karten darge stellt, [42]. In Anlehnung an die LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG -
Wasserrahmenrichtlinie [31], [32] ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung in 3 Klassen
zu beurteilen: günstig – mittel – ungünstig.
Günstige Verhältnisse liegen vor bei durchgehender, großflächiger Verbreitung, großen Mächtigkei-
ten und überwiegend bindiger Ausbildung der Überdeckung.
Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Ausbildung bei geringen Mächtigkeiten sowie trotz
großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Wasserdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhalte-
vermögen.
Für Nordrhein-Westfalen wurden hierbei mittels empirischer Methoden vorhandene Flächeninfor-
mationen (Hydrogeologische Karte im Maßstab 1 : 100 000 ) und Punktinformationen (Schichten-
verzeichnisse aus Bohrungen) mit hydrogeologischem Informationsgehalt über eine 2-stufige Be-
wertung der Deckschichten und der kf-Wert-Klassen des darunter liegenden Anteils der Grundwas-
serüberdeckung eine Gesamtbewertung über eine Matrix durchgeführt (vgl. [32]) und gemäß den
LAWA-Vorgaben bewertet (vgl. Abbildung 8).
Wie in Kapitel 3.3 beschrieben, steht am Standort oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht
aus Hochflutlehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassen-
sande/-kiese des Hauptgrundwasserleiters. Aufgrund der geringmächtigen bindigen Deckschicht in
Verbindung mit der hohen Wasserdurchlässigkeit der darunter liegenden wasserungesättigten Zone
des Grundwasserkörpers ist von einer „ungünstigen“ Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung
auszugehen.
Gemäß der Bewertung des Staatlichen Geologischen Dienstes (vgl. [31]) liegen in der gesamten
Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen insgesamt ungünstige Bedingungen vor.
In der Zone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen liegen geogen bedingt demnach ungünstige
Rückhalteeigenschaften gegenüber Stoffeinträgen vor, so dass ein potenzieller Stoff in kurzer Zeit
nahezu ungehindert in den Grundwasserleiter absickern kann.
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Abbildung 8: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung für den Standort [7]
Schutzfunktion des Grundwasserleiters
Zur Bewertung der Schutzfunktion des Grundwasserleiters ist die Durchlässigkeit des Grundwas-
serleiters eines der maßgeblichen Kriterien. Je höher diese ist, desto schneller können Stoffe im
Grundwasser vom Ort eines Eintrages bis zur Fassungsanlage gelangen.
Eine Beschreibung der hydrogeologischen Standortbedingungen ist in Kapitel 3.3 enthalten. Dem-
nach ist das Einzugsgebiet der Wassergewinnun g Hochkirchen durch ein sehr durchlässiges
Grundwasserleitersystem mit kf-Werten im Bereich von ca. 2*10 -3 m/s bis ca. 1*10-2 m/s gekenn-
zeichnet (vgl. Kapitel 3.3). Durch die sehr hohe Durchlässigkeit können eingetragene Stoffe ver-
gleichsweise schnell bis zur Rohwassergewinnung transportiert werden. Die Schutzfunktion des
Grundwasserleiters vergrößert sich somit mit zunehmendem Fließweg und entsprechend größerer
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Fließzeit. Dies gilt generell für alle Stoffe, jedoch unterscheidet sich deren Rückhalte- und Schutz-
vermögen in Abhängigkeit der Eigenschaften der jeweiligen Stoffe. Je länger ein Stoff im Grund-
wasser transportiert wird, desto verstärkt wirken auch Prozesse w ie Stoffabbau, Retardation und
Dispersion und führen so zur Verringerung der Schadstofffahne. Während z.B. bei mikrobiellen Ver-
unreinigungen von einem vollständigen Abbau nach 50 bis 100 Tagen ausgegangen werden kann,
können andere Stoffe, die schwer oder nicht abbaubar sind, ohne maßgebliche Verringerung der
Konzentration, nur durch den Fließweg verzögert, im Grundwasser transportiert werden.
Die Fließzeit bis zur Fassungsanlage ist Grundlage für die Auslegung der Schutzzonen. Hierbei
wird – unter Berücksichtigung der hydrogeologischen und hydrologischen Standortbedingungen –
die Wasserschutzzone II mindestens bis zu der Linie ausgelegt, von der aus das Grundwasser eine
Fließzeit von 50 Tagen bis zur Fassungsanlage benötigt (vgl. [22]).
Die Wasserschutzzone II Hochkirchen ist mit doppelter Abstandsgeschwindigkeit und entsprechend
einer Fließzeit von 100 Tagen ausgelegt. Damit ist gesichert, dass keine mikrobiellen Verunreini-
gungen in das Rohwasser gelangen können.
5.2 Beschreibung des Trinkwasserversorgungssystems
Versorgungsgebiet
Die RheinEnergie AG betreibt sechs Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwe-
cken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen
in Raderthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Planungsgebiet. Das ge-
förderte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe-
reitet.
Das Wasserwerk Hochkirchen versorgt rund 450 000 Menschen in den linksrheinischen Kölner
Stadtteilen sowie in den Kommunen Frechen, Pulheim und Brühl mit Trinkwasser. Die Wasserwerke
Hochkirchen und Weiler geben hierbei etwa die gleichen Mengen ab (Verhältnis 1 : 1).
Technischer Aufbau
Die Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus zwei Brunnengalerien, die jeweils von
West nach Ost gereiht sind. Die Galerie West befindet sich westlich des Wasserwerksgebäudes
und besteht aus 12 Brunnen (vgl. Anlage I und [20]). Östlich liegen die weiteren 10 Brunnen der
Galerie Ost. Sämtliche Brunnen sind im Grundwasserleiterkomplex 1 bis in eine Tiefe von ca. 18 m
u. GOK bis 25 m u. GOK verfiltert.
Zwei Heberleitungen DN 1000 verbinden die Brunnen der beiden Galerien und münden jeweils in
einem Sammelbrunnen (Pumpenhaus). Mittels der Heberleitungen wird das Rohwasser der Einzel-
brunnen über das Prinzip der „kommunizierenden Röhren“ gemeinsam gefasst und im
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Sammelbrunnen über selbstansaugende Pumpen gefördert. Einzelne Brunnen können somit abge-
schiebert, aber nicht getrennt erfasst werden.
Ausgehend vom Pumpenhaus wird das Rohwasser in die Trinkwasserreinigungsanlage geleitet und
dort gereinigt. Die Reinigungsanlage besteht aus einer Aktivkohleanlage mit mehreren Aktivkohle-
filtern sowie einer Entsäuerungsanlage. Diese Trinkwassereinigungsanlage entfernt unerwünschte
Stoffe wie Schadstoffe und Kohlensäure aus dem Rohwasser ist aber zur Entfernung mikrobieller
Verunreinigungen ungeeignet. Durch die bestehende Aufbereitung erfolgt somit keine Elimination
einer potenziellen mikrobiellen Verunreinigung.
Früher wurde zur Entfernung mikrobieller Belastungen in einigen Wasserwerken in Köln zusätzlich
ein chemisches Desinfektionsmittel eingesetzt. Die Laboranalysen zeigten, dass die einwandfreie
hygienische Qualität auch ohne den Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln gewährleistet
werden kann. Seit 1994 wird aufgrund der ausgezeichneten mikrobiologischen Reinheit des gewon-
nenen Rohwassers keine chemische Desinfektion mehr eingesetzt. Jedoch steht den Wasserwer-
ken der RheinEnergie AG eine mobile Desinfektionsanlage mit Chlor zur Verfügung, die im Risikofall
vorübergehend eingesetzt werden kann.
Das geförderte Wasser gelangt von den Brunnen über die Reinigungsanlage innerhalb von wenigen
Stunden in das Trinkwasserversorgungsnetz. Aufgrund der zuvor genannten Fakten (schnelle Pas-
sage der Gewinnungsanlage, keine Desinfektion) ist das Risiko durch mikrobielle Belastungen deut-
lich erhöht.
Tabelle 8: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie Ost
Brunnen Filter OK
[m u. GOK]
Filter OK
[m u. GOK]
Filterlänge
[m]
Endteufe
[m u. GOK]
HO1.O 13,2 25,2 12,0 26,5
HO2.O 12,3 19,3 7,0 20,6
HO3.O 12,0 16,0 4,0 17,5
HO4.O 12,3 17,3 5,0 18,8
HO5.O 13,2 17,2 4,0 18,7
HO6.O 13,0 17,0 4,0 18,5
HO7.O 14,8 18,8 4,0 20,3
HO8.O 12,1 24,1 12,0 26,0
HO9.O 12,9 18,9 6,0 20,4
HO10.O 13,7 17,7 4,0 19,1
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Tabelle 9: Kenndaten der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, Galerie West
Brunnen Filter OK
[m u. GOK]
Filter OK
[m u. GOK]
Filterlänge
[m]
Endteufe
[m u. GOK]
HO1.W 13,41 20,41 7,0 20,91
HO2.W 12,1 18,1 6,0 19,6
HO3.W 12,0 21,0 10,0 22,5
HO4.W 11,3 20,3 9,0 21,8
HO5.W 13,25 21,25 8,0 22,75
HO6.W 13,20 20,20 7,0 21,70
HO7.W 12,7 22,7 10,0 24,3
HO8.W 13,07 19,07 6,0 20,52
HO9.W 12,9 18,9 6,0 20,4
HO10.W 16,13 23,13 7,0 24,63
HO11.W 17,32 23,32 6,0 26,70
HO12.W 16,8 23,8 7,0 25,3
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers werden im Wasserlabor der RheinEnergie AG eine große
Anzahl von Wasserproben aus allen Stufen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung
mit hohem Automatisierungsgrad untersucht und überwacht.
Einen Überblick über das Überwachungsprogramm gibt Tabelle 10. U.a. wird das Rohmischwasser
seit März 2022 im Zuge der Verlagerung des Galgenbergsees engmaschig (3 x wöchentlich) über-
wacht.
Die Ergebnisse der Messungen werden halbjährlich dem Gesundheitsamt Köln mitgeteilt. Zudem
steht das Gesundheitsamt Köln im stetigen Austausch mit der RheinEnergie AG und wird bei Auf-
fälligkeiten, Überschreitungen oder Verdachtsfällen sofort informiert.
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Tabelle 10: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen
Ort Mikrobiologie Sonstige Parameter
Brunnen 2 x jährlich + PFT 1 x jährlich RWRi1) Gruppe I + PFT
1 x jährlich RWRi1) Gruppe I und II + Prosit.
Rohwasser 3 x wöchentlich
(Ost, West)
6 x jährlich Gruppe B
(Ost, West, Wasserbehälter, Sammelrohwasser)
Behälterabläufe 4 x wöchentlich -
Flachbettbelüfter,
Abläufe 2 x wöchentlich -
Filterkessel 1 x monatlich chemisch/physikalische Parameter
Werksausgang 4 x wöchentlich im Wechsel 1 x bzw. 2 x wöchentlich Gruppe A
9 x jährlich Gruppe B
1)Richtlinie für die Rohwasserüberwachung
Grundwassermonitoring
Die Grundwasserqualität im Einzugsgebiet der Wassergewinnung Hochkirchen wird an über 20
Grundwassermessstellen im Umfeld überwacht. Die Lage der Grundwassermessstellen im Vorfeld
der Wassergewinnung Hochkirchen ist aus Abbildung 9 ersichtlich.
Hierbei erfolgt ein jährliches Monitoring an 22 Grundwassermessstellen hinsichtlich der Parameter
der Trinkwasserversorgung (ausschließlich mikrobiologischer Parameter). Darüber hinaus werden
zum Teil quartalsweise PFT- und HET-Konzentrationen an weiteren Grundwassermessstellen ana-
lysiert.
Im Nahbereich der geplanten Trassen A1, A9 und A1a auf Höhe deren Kreuzung mit der Galerie
bei HO2.O (Kreuzung A1 , A1a) sowie HO12.W (Kreuzun g der A9) befinden sich derzeit keine
Grundwassermessstellen.
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Abbildung 9: Lageplan mit Brunnen WW Hochkirchen (blaue Markierung) sowie im Umfeld vorliegende Grundwassermessstel-
len (rote Markierung), Quelle: RheinEnergie AG
5.3 Wasserrecht Hochkirchen
Für das Wasserwerk wurde am 25.03.2009 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, aus 22 Brun-
nen auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf-Land Grundwasser (Fassung Hochkirchen) in einer
Menge von:
• 20 Mio m³/a, max. 90.000 m³/d, max. 5000 m³/h
zu fördern, um es als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsgebiet zu verwenden. Diese Bewil-
ligung ist bis zum 31.03.2029 befristet.
5.4 Wasserschutzgebiet Hochkirchen
Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz des Grundwassers vor nachteili-
gen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen wurde ein
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Wasserschutzgebiet festlegt. Das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Hochkirchen erstreckt
sich insgesamt über eine Fläche von ca. 22 km² und is t in die Zone I (Fassungsgebiet), Zone II
(engere Zone) und III (weitere Zone) gegliedert (vgl. Abbildung 10).
Die Wasserschutzzonen sind im Allgemeinen wie nachfolgend definiert [22]:
Schutzzone I (Fassungsbereich):
Die Schutzzone I dient dem Schutz in unmittelbarer Nähe der Fassungsanlage vor jeglicher Verun-
reinigung. Die WSZ I des Wasserschutzgebietes Hochkirchen ist mit einem Abstand von 15 x 15 m
um jeden Brunnen bemessen und nur dem Betreiber des Wasserwerkes zugänglich.
In diesem Bereich ist jede Nutzung mit Ausnahme von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der
Wassergewinnung dienen, verboten.
Die Trassen der betrachteten Alternativen A1, A9 und A1.a queren nicht die Zone I der Gewin-
nungsbrunnen des Wasserwerkes Hochkirchen. Bei der Alternative A1 reicht die Trasse bis unmit-
telbar an den Fassungsbereich des Brunnens HO.02 heran.
Schutzzone II (Engere Schutzzone):
Die Schutzzone II muss mindestens bis zur 50-Tage-Linie reichen, d.h. der Linie, von der aus das
Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen bis zur Fassungsanlage benötigt. Die Engere Schutzzone
soll die Verunreinigung des Grundwassers insbesondere durch pathogene Mikroorganismen sowie
durch sonstige Beeinträchtigungen verhindern.
Die Wasserschutzzone II Hochkirchen ist mit doppelter Abstandsgeschwindigkeit und entsprechend
einer Fließzeit von 100 Tagen ausgelegt. Die WSZ II hat eine Fläche von ca. 3,1 km² und reicht von
Militärring im Norden bis zur BAB 555 im Süden und darüber hinaus. Westlich ist die WSZ II von
der Brühler Landstraße bis etwa zur Konrad-Adenauerstraße in Richtung Osten begrenzt.
Schutzzone III (Weitere Schutzzone):
Die Schutzzone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, besonders durch nicht
oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. Die Zone
III deckt im Optimalfall das gesamte Einzugsgebiet ab.
Die Schutzzone III der Wassergewinnung Hochkirchen reicht im Osten bis zum Rhein. Die WSZ III
ist bis zum Raderberg-/Bayenthalgürtel im Norden, bis zur Bahnlinie Köln-Zollstock im Westen und
im Süden bis nach Rodenkirchen abgegrenzt.
Für die einzelnen Zonen wurden entsprechend Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten er-
teilt (vgl. [11]).
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Abbildung 10: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [7]
5.5 Geplante Maßnahmen
Für die nächsten Jahre ist eine Erneuerung der Brunnenleitung zwischen den Wassergewinnungen
Hochkirchen und Weißer Bogen in einer Gesamtlänge von ca. 7,5 km vorgesehen. Die Planungs-
arbeiten hierzu laufen bereits. Die Brunnenleitung quert nördlich der Wasserwerksgebäude die Al-
ternativen A1 und A1a.
Weitere konkrete Maßnahmen sind im Wasserwerk Hochkirchen derzeit nicht geplant.
Die Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie [37] und deren Umsetzung in na tionales
Recht bis Januar 2023 sieht eine Erweiterung des Parameterumfanges und Änderung der Grenz-
werte der Parameter vor. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass künftige Anforderungen
stetig strenger werden, wird derzeit eine Erweiterung der besteh enden Aufbereitungsanlage ge-
prüft.
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6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1
6.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1
Allgemeiner Trassenverlauf
Bei der A1 wird die Stadtbahn auf einem Brückenbauwerk über den Verteilerkreis und bei Station
0+600 ebenerdig bis zur Überführung Weißdornweg geführt (vgl. Abbildung 11).
Das Brückenbauwerk der Alternative A1 verläuft ausgehend von der Haltestelle Arnoldshöhe in der
Bonner Straße und überquert den Verteilerkreis. Auf Höhe des Verteilerkreises verschwenkt die
Trasse des Bauwerks leicht in westliche Richtung und verläuft entlang des Tankstellenparkplatzes.
Bis auf den nördlichen Rampenbereich liegt das komplette Bauw erk in der Wasserschutzzone II.
Das Brückenbauwerk wird für zwei Gleisrichtungen konzipiert.
Abbildung 11: Auszug aus dem Lageplan - Entwässerungsplan A1 [16]
Das Bauwerk verläuft zwischen Haltstelle Arnoldshöhe und dem Verteilerkreis in direkter Nähe zu
einer Bushaltestelle und Buswendeanlage, die zukünftig entfallen. Südlich des Verteilerkreises be-
findet sich eine Tankstelle. Die der Tankstelle zugehörige Flüssiggastankanlage liegt im Baubereich
und wird bauzeitlich stillgelegt. Die DHL Packstation im seitlichen Bereich der Tankstelle liegt im
Baufeld eines Brückenpfeilers und muss dauerhaft versetzt werden. Das Brückenbauwerk kollidiert
zudem mit der im Vertei lerkreis befindlichen Skulptur „Standortmitte “. Diese muss bauzeitlich
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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
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demontiert und anschließend wieder an die alte Position gesetzt werden. Das Fundament soll hier-
bei erhalten bleiben.
Die Rampe des Brückenbauwerks befindet sich mittig auf der Bonner St raße. Auf der Westseite
liegt in ca. 20 m Entfernung der Tennisclub Arnoldshöhe, auf der Ostseite in ca. 20 m Entfernung
die All Saints Church und das evangelische Militärpfarramt. Weitere Wohnbebauung liegt in größe-
rer Entfernung zum Bauwerk. Das Bauwerk verläuft über den Parkplatz der Tankstelle. Das Ge-
bäude der Tankstelle ist dabei ca. 30 m von der Trasse entfernt. Im begrünten Gebiet befindet sich
zudem in einem Abstand von ca. 150 m das Wasserwerk Hochkirchen.
Konstruktion in der Wasserschutzzone II
In der WSZ II ist das Versickern von Flüssigkeiten im Bereich des Bahnkörpers auszuschließen.
Dafür wird auf dem Planum eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) verlegt. Die Sickergräben werden
ebenfalls damit ausgekleidet. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen
dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein.
Leitungen und Kanäle im zukünftigen Bauwerksbereich
Diverse Leitungen kollidieren mit dem Bauwerk bzw. den Baufeldern. Für die Gefährdungsbeurtei-
lung besonders relevant ist ein Mischwasserkanal auf der Bonner Straße, der parallel zum Bauwerk
verläuft. Dieser muss in der dritten Bauphase zurückgebaut werden. Darüber hinaus müssen einige
Strom-, Telekommunikations- und Fernmeldekabel verlegt werden.
Zudem kreuzt die Trasse der A1 die Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen bei Station
0+660. Zur Entlastung der Galerie bei Überfahrung durch die Stadtbahn ist eine eigens gegründete
Tragplatte vorgesehen. Die Planung dieser Tragplatte wird erst nach Festlegung der Vorzugsvari-
ante erarbeitet.
Gründungen
Auf Grundlage der geotechnischen Vorerkundungen hat der Bodengutachter eine Gründungsemp-
fehlung für eine Flachgründung ausgesprochen, sofern die oberste Bodenschicht ausgetauscht
wird. Eine abschließende Aussage zur Gründung kann erst nach einer detaillierten geotechnischen
Erkundung getroffen werden. Die Vorplanung sieht daher in dieser Planungsphase eine Tiefgrün-
dung vor.
Entwässerung
Zur Entwässerung des Brückenbauwerks ist auf dem Überbau von der Mitte des Querschnitts zu
beiden Seiten je eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen. In Längsrichtung ist zum Widerlager
Nord eine Neigung von 4,0 % und zum südlichen Widerlager von 2,95 % geplant. Die Entwässe-
rungsleitungen werden unterhalb beider Kappen montiert und an die Strecken -entwässerung
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angeschlossen. Die bauzeitliche Entwässerung im Bereich der WSZ II ist über den neuen Kanal
vorgesehen.
Baulogistik
Die übergeordneten Planungsgrundsätze für die Baulogistik sehen folgende Planungsmaxime vor:
• Reduzierung der Baustelleneinrichtungsflächen auf ein Minimum bei gleichzeitiger Berück-
sichtigung der Mindestanforderungen
• Aufrechterhaltung der Gebäudezufahrten während und der minimalen Verkehrsbeziehun-
gen während der Bauzeit
• Entflechtung des öffentlichen und des Baustellenverkehrs soweit möglich - Reduzierung der
Anzahl an notwendigen stationären Baustelleneinrichtungsflächen
• Reduzierung der Umbauzustände für die bauzeitliche Verkehrsführung Bestandteile der
Baustelleneinrichtung
• Die BE-Flächen sollten idealerweise und soweit zulässig an das Baufeld grenzen
• Der Baumbestand innerhalb der BE wird, sofern nicht anders ausgewiesen, geschützt und
bleibt erhalten.
• Ein Mindestabstand zur Bebauung von 1 m (für kurzzeitige Aktivitäten) und 3,5 m (dauerhaft
neben dem Baufeld) bleibt erhalten.
• Gebäudezufahrten sind prinzipiell aufrechtzuerhalten. Kurzzeitige Unterbrechungen der Zu-
gänglichkeiten sind jedoch möglich.
• Die Baufelder sind möglichst konstant aufrechtzuerhalten. Änderungen in der bauzeitlichen
Verkehrsführung werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
In einigen Trassenabschnitten wird eine separate Baustellenspur vorgesehen.
Die notwendigen Baufelder ergeben sich aus der zu erstellenden Bauwerksgeometrie sowie den
Bewegungsflächen der dazu notwendigen Baugeräte.
Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen):
Die begrünte Innenfläche des Verteilerkreises sowie die überwiegend befestigte Fläche des Park-
platzes der ARAL-Tankstelle müssen für die Bauphase der A1 hergerichtet werden. Diese Flächen
sind nur für die Lagerung von kurzfristig benötigten Materialen vorgesehen. Nach Fertigstellung der
Entwässerungsleitung soll auf dem Parkplatz die Pumpstation für die Entwässerungsanlage errich-
tet werden.
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Die BE-Flächen auf dem Verteilerkreis und dem Parkplatz der Tankstellen d ienen ausschließlich
der Arbeiten für die dort vorgesehenen Bauwerke und Einrichtungen. Das Betanken der Baustel-
lenfahrzeuge erfolgt hierbei auf einer Fläche außerhalb der WSZ II. Bei der Nutzung sind analog zu
den Baugruben die Maßnahmen für Arbeiten in Wasserschutzgebieten (vgl. Kapitel 6.5.4) einzuhal-
ten. Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen für das gesamte Bauvorhaben sind auf Flächen au-
ßerhalb der WSZ II vorzusehen.
Allgemeiner Bauablauf
Die Errichtung der Alternative A1 erfolgt in 9 Bauphasen.
Phase 0: Zu Beginn werden vorbereitende Maßnahmen wie die Kampfmittelsondierung und weitere
Erkundungen zur Terminabsicherung der anderen Arbeiten durchgeführt.
Phase 1: Die erste Bauphase beginnt an der Bonner Straße Süd/Verteilerkreis. Es wird eine bau-
zeitliche Verkehrsumlenkung und Verschwenkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und
Geh/Radweg eingerichtet. Gleichzeitig beginnen der Leitungstiefbau und Leitungsbau sowie der
Kanalbau. Die Skulptur „Standortmitte“ wird in dieser Phase auch abgebaut und gesichert. Das
Ende der Phase 1 ist mit dem Kanalbau (Druckleitung) bis zur Militärringstraße und der Einrichtung
des Baufeldes für die Brücke des Verteilerkreises geplant. Der Kanalbau wird im gesamten Bauab-
lauf so vorangetrieben, dass der neue Kanalstrang bereits sukzessive zur Entwässerung der Bau-
felder dienen kann.
Phase 2: In der zweiten Bauphase wird bereits mit der neuen Brücke Weißdornweg über die BAB
4 im südlichen Teil des Abschnitts A begonnen. Das beinhaltet eine Verkehrsanpassung, das Ein-
richten des Baufeldes, Erdarbeiten, Rodungen, die provisorische Entwässerung über die Bestands-
brücke, Leitungen, Rohbau sowie die Andienung von Weißdornweg und BAB 4. Die Errichtung des
Mittelpfeilers wird über eine Inselbaustelle auf der BAB 4 erfolgen.
Phase 3: Eine abschnittsweise Erstellung der Brücke am Verteilerkreis stellt Bauphase 3 dar. Das
Widerlager Nord wird über die Bonner Straße angedient, der Bereich südlich des Verteilerkreis und
des Widerlagers Süd wird über die Tankstellenfläche angedient. Eine bauzeitliche Entwässerung
wird eingerichtet. Die Phase 3 beinhaltet die Herstellung der Gründungen/Unterbauten, Herstellung
der Überbauten und den Ausbau.
Phase 4: Im Wasserwerkswäldchen findet der Straßenbau st att. Hierbei werden zunächst die
Pumpstation und der Kanal einschließlich Druckleitung errichtet. Anschließend erfolgt die Herstel-
lung des Rad-/Gehweges.
Phase 5: Der Kanalbau im Wasserwerkswäldchen wandert in der Phase Richtung Süden und wird
von der Pumpstation bis zum Widerlager Süd fortgeführt. Gleichzeitig wird mit dem Straßenbau bis
zum Pumpwerk begonnen.
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Phase 6: Der Straßenbau wird vom Pumpwerk bis zum Widerlager Süd fortgeführt. Der Kanalbau
wird in der Mitte fortgesetzt.
Phase 7: In der Mitte wird der Unterbau und Oberbau für Straße, Gleisstraße und Rad -/Gehweg
umgesetzt.
Phase 8: In der Mitte und im Süden des Abschnitt A findet der Kanalbau, Unterbau un d Oberbau
für Straße, Gleisstraße, Rad -/Gehwege statt. Mit Ende der Phase 8 befindet sich der Kanalan-
schluss im Endzustand.
Phase 9: In der letzten Phase wird der Verkehr auf die neue Straße umgeleitet. Der Straßenbau in
der Bonner Straße ist beendet. Gle isbau und Bahnbetriebstechnik ist über die gesamte Strecke
hergestellt. Rückbau der alten Straße und Renaturierung findet statt. Die Baustelleneinrichtung wird
ebenfalls zurückgebaut.
6.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen
Für den Bau der A1 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungs-
ereignisse relevant.
Tabelle 11: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“
Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en)
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
1 Überflutung/Hoch-
wasser
Eindringendes Wasser / Feuchtig-
keit in Baugrube
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge
durch Frost zerstörte Tanks (Öl,
Diesel)
Verunreinigungen durch Kohlenwasser-
stoffe
3 Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 Bodenbewegungen,
u.a. durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserhydraulik
5 Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und dadurch
Schadstoffeintrag in den Untergrund
6 Großbrand/Flächen-
brand
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge wassergefährdender u./o. mikro-
biologischer Stoffe durch verbrannten Bau-
stoff u./o. durch Löschmittel
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers
durch Schadstoffe im Boden
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8 Verkehrsunfälle,
Unfälle
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstiges Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in das Grundwasser
9 Löscharbeiten nach Unfall mit
Brand
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
10 Einträge durch Ein-
griffe in den Unter-
grund
Baugruben, Abgrabungen durch
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
11 Kosmische Ereig-
nisse
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm
Zerstörung der Oberflächenabdeckung
und somit Freilegung Grundwasserkörper
Menschliches und technisches Versagen
12 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion
oder Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Entwässerung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
13 Undichtigkeiten durch unsachge-
mäße Ausführung der Dichtungs-
folie
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff
oder ä. der Baugeräte
15 Unzureichende Entwässerung
durch ungeeignete Bauablaufpla-
nung
16 Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bauarbeiten
o. unsachgemäße Auslegung der
Statik
Gefährdung der Trinkwasserversorgung
17 Verlängerte Bauphasen durch feh-
lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit-
verzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag
18 Unsachgemäßes Lagern und Be-
nutzen von Werkzeugen, Bauge-
räten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung
19 Überschreiten der geplanten Aus-
hubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen in den
Untergrund
Sonstige Ereignisse
20 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch
Ausfall von Lieferanten, Material-
versorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag und mikrobiologischer Verunreini-
gung
21 Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
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22 Ausfall der bauzeitlichen Wasser-
haltung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Lagertanks
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung
24 Mutwilliges oder fahrlässiges Ein-
bringen von Schadstoffen und Kei-
men auf/in den Boden/Untergrund
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
6.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1
Für die in der Tabelle 11 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs-
risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Bau-
phase der A1 grundsätzlich der kombinierte Trassenverlauf inklusive Straße, der Rad-/Gehwege
sowie die Straße am Wasserwerkswäldchen sein, welche in der Bauphase der A1 neugestaltet wird.
Gefährdungsereignisse, die die Stützbauwerke betreffen, werden nur für den Trassenabschnitt mit
dem Brückenbauwerk betrachtet.
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hohe Eintritts-
wahrscheinlichkeit eingeschätzt.
Das Ergebnis der Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1 ist in der Anlage VI.1 für
alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß insbe-
sondere bei Eingriffen in den Untergrund durch die Abgrabungen der Bodenschichten beim Bau der
Trasse „sehr hoch“, weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können.
Ebenso ist das Schadensausmaß (SA) bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flächenbränden
oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil meist große Flächen betroffen sind. Das SA ist auch
bei Überflutung/Hochwasser in der Bauphase als „sehr hoch“ einzuschätzen, da in Bereichen der
A1, insbesondere auf der neu zu gestaltenden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei extremem
Hochwasser sowie auch bereichsweise die Gefahr der Überflutung durch Starkregen besteht (vgl.
Kapitel 3.3), und dabei meist größere Flächen betroffen sind. Ebenso „sehr hoch“ ist das SA bei
einem Rohrbruch einer Trinkwasserleitung durch die Bauarbeiten und die unzureichende Ausle-
gung der Statik, weil dadurch die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet ist. Eine ebenso „sehr ho-
hes“ SA kann durch mutwilliges oder fahrlässiges Einbringen von Schadstoffen und Verkeimungen
verursacht werden.
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Bei Ereignissen wie Bodenbewegungen und einem Flächenbrand ist das SA als „hoch“ einzuschät-
zen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden können. Ebenso kann das SA
bei fehlerhafter Bauausführung, wie z.B. Undichtigkeiten durch unsachgemäße Ausführung der
Kunststoff-Dichtungsbahn, Verlust von Treibstoffen o.a. Stoffen der Baugeräte oder unzureichende
Entwässerung durch ungeeignete Bauablaufplanung als „hoch“ eingeschätzt werden, da die Ein-
träge i.d.R. lokal auftreten. Ein hohes SA kann auch durch verlängerte Bauphasen entstehen, da
es durch Zeitverzögerungen zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages kommt. Ein
hohes Schadensausmaß wird durch den Ausfall von Infrastrukturen und Versorgungsketten entste-
hen, wie z.B. infolge eines Ausfalls von Lieferanten und Materialversorgung, eines Ausfalls der
Stromversorgung oder des Ausfalls der bauzeitlichen Wasserhaltung verursacht.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird für die Eingriffe in den Untergrund und daraus verursach-
ten Gefährdungen während der Bauphase mit „sehr hoch“ bis „hoch“ eingeschätzt. Durch die kür-
zere geländenahe Strecke wird die EW für Punkt 10 der Tabelle 11 gegenüber der A9 mit „4“ gerin-
ger bewertet.
Die EW seltener Ereignisse wie Großbrand, Verkehrsunfälle werden als „gering“ eingeschätzt. Sehr
seltene Ereignisse wie Zerstörung der Bauwerke und Setzungsschäden durch Bodenbewegungen
sowie kosmische Einflüsse als „unwahrscheinlich“ eingestuft. Überflutungen durch Hochwasser und
durch Starkregenereignisse sind mit einer EW von „gering“ einzuschätzen, da diese Ereignisse am
Standort mit einer Häufigkeit von > 10 Jahren zu erwarten sind.
Mittlere Wahrscheinlichkeiten ergeben sich für unregelmäßige Ereignisse, z.B. für fehlerhafte Aus-
legung, Konstruktion oder Bauausführung, Ausfall von Lieferanten, Materialversorgung und unsach-
gemäßes Lagern, Ausfall der Stromversorgung oder der Wasserhaltung sowie für Manipulationen
mit Zerstörung von Anlagen oder mutwilliges Einbringen von Schadstoffen.
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). Dieses ist für den Bau der A1 für Naturereignisse und
Havarien wie Unfälle und Brände und Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Ausgangs-
risiko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der grund-
wasserüberdeckenden Schichten großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in
den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein mittleres Risiko
ergibt sich beim Bau der A1 infolge von Kälte, Frost und Schnee, durch menschliches und techni-
sches Versagen, wie beispielsweise infolge einer fehlerhaften Auslegung, Konstruktion oder Bau-
ausführung sowie bei Ausfall der Versorgungsketten oder Infrastrukturen und durch mutwilliges Ein-
bringen von Schadstoffen oder Beschädigungen.
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6.4 Risikobewertung für den Bau der A1
6.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser
Im gesamten Bereich der Trassen, Straßen und Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutzpoten-
tial der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ eingestuft.
Durch die Errichtung der A1 werden im Bereich der geländenahen Trasse und der Rad-/Gehwege
sowie der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ die oberen Bodenschichten und damit ein Teil der
Grundwasserdeckschicht abgetragen und damit das Schutzpotential weiter verringert. Im Bereich
der Trasse A1 steht oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflutlehm an (vgl.
[7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Da nach derzeiti-
gem Stand bei dem Brückenbauwerk von Tiefgründungen auszugehen ist, erfolgt im Bereich des
Brückenbauwerks (6 Stützpfeiler in ca. 350 m Trassenlänge in der WSZ II ) lokal ein Abtrag von
Bodenschichten voraussichtlich bis in das Grundwasser. Da in diesem Bereich keine Sickerstrecke
mehr vorhanden ist, könnte ein potenzieller Stoff unmittelbar vom Ort des Eintrages ins Grundwas-
ser gelangen.
Eintrag von Fremdstoffen in das Grundwasser über die Baugrubensohle
Zur Bewertung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle für die Bereiche außer-
halb der Stützbauwerke bis in das Grundwasser wurde überschlägig berechnet, wie lange ein Fluid
benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden.
Hierbei wird im Worst-Case-Fall davon ausgegangen, dass sich der Stoff als idealer Tracer verhält
und damit die Fließ- und Transportgeschwindigkeiten gleich sind. Berechnungsgrundlagen bilden
hierbei die lokalen Untergrundparameter sowie die Sickerstrecke. Letztere ergibt sich jeweils aus
der Differenz der Höhenlage der angenommenen Baugrubensohle und dem höchsten gemessenen
Grundwasserstand (HGW).
Die vertikale Transportgeschwindigkeit u ergibt sich wie folgt:
𝑢 =
𝑘𝑓 ∙ 𝑑ℎ/𝐿
𝑛𝑒
Dabei ist
kf hydraulische Durchlässigkeit [m/s]
dh Potentialdifferenz [m]
L Sickerstrecke [m]
ne effektive Porosität [m]
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Unter Annahme, dass die Baugrubensohle bei ca. 47 m NHN und der höchste gemessene Grund-
wasserstand bei 40,9 m NHN liegen, beträgt die Sickerstrecke ca. 6 m. Da die hydraulische Durch-
lässigkeit eines wasserungesättigten Bodens geringer ist als eines wassergesättigten Bodens [27]
und zudem die Durchlässigkeit in der vertikalen Richtung im Allgemeinen etwas geringer als in der
horizontalen Richtung ist, wird bei der Berechnung eine hydraulische Durchlässigkeit von 5*10-4 m/s
bis 2,5*10-3 m/s angenommen.
Bei einer angenommenen effektiven Porosität in Höhe von 25 % kommt es damit zu Transportge-
schwindigkeiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff in etwa 10 min bis 60
min abgesickert ist.
Durch die am Standort vorliegenden sehr hohen kf-Werte der maßgeblichen Untergrundschicht wer-
den potenzielle Stoffeinträge an der Baugrubensohle nicht wesentlich zurückgehalten und sickern
in sehr kurzer Zeit bis ins Grundwasser ab. Demzufolge kann bei der Errichtung der A1 nicht von
einer Risikominderung durch die Decksichten ausgegangen werden.
Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A1 für alle Gefährdungsereignisse als
„sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A1 für alle
Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt.
6.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Rohwassers wurden Modellrechnungen für den Worst-Case-
Fall maximaler Grundwasserentnahmen im WW Hochkirchen gemäß Kapitel 5.4 durchgeführt. Hier-
bei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A1 sowie über die
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ angenommen und die Stromlinien entsprechend berechnet (vgl.
Anlage II.1). Die Modellrechnungen wurden für Bandbreite der möglichen hydrologischen Situatio-
nen (Niedrigwasser, Mittelwasser, Hochwasser) berechnet. Ergänzend wurde in einem Rechenfall
die Fließsituation ausgehend von den im Was serschutzgebiet vorgesehenen BE-Flächen – aus
Gründen der Übersichtlichkeit separat – ermittelt (vgl. Anlage II.4).
Die Modellergebnisse für den Bau der A1 in Anlage II.1 zeigen, dass fünf Brunnen der Galerien
West und Ost im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich und der Straße „Im
Wasserwerkswäldchen“ liegen. Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich nur
geringfügig auf die Grundwasserströmung aus. Bei Niedrigwasser vergrößert sich das Einzugsge-
biet um wenige Meter nach Osten. Dadurch, dass das Grundwasser bei allen hydrologischen Ver-
hältnissen primär von den hohen Fördermengen der Brunnen geprägt wird, ist für den Bereich des
Absenktrichters des Wasserwerks, in dem sich auch die Trasse A1 befindet, keine Änderung der
Fließrichtung zu erwarten.
Für den Brunnen HO3.W sind mehr als 100 Tage Fließzeit zu erwarten. Besonders betroffen sind
die beiden westlich der Trasse A1 gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO1.O und HO 2.O. Hier
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wurde eine Fließzeit von weniger als 50 Tagen berechnet. Besonders kritisch ist der der Trasse am
nächsten gelegenen Brunnen HO2.O, der in weniger als 7 Tagen erreicht wird.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 die
Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A1 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor „1“
eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.1).
Des Weiteren wurden Rechenläufe für die BE-Flächen durchgeführt, d.h. es wurden entsprechend
der in Kapitel 4.5 beschriebenen Methodik Bahnlinien ausgehend von den BE-Flächen berechnet.
Es zeigte sich, dass die Fließzeiten ausgehend von den BE-Flächen mehr als 100 Tage betragen.
Somit geht von den BE-Flächen keine zusätzliche Gefährdung aus.
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1).
6.5 Risikobeherrschung
Für alle in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken für den Bau der A1 wurden entsprechende
Maßnahmen zur Risikobeherrschung ausgearbeitet. Diese sind in der Anlage VI.1 zusammenge-
stellt. Für einige Gefährdungsereignisse sind mehrere Maßnahmen relevant.
6.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen
Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer-
kes. Nur somit lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherr-
schen.
Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs-
sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage,
vgl. Tabelle 6) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobe-
herrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Der Modellansatz und der
Stoffeintrag entsprechen dem Rechenfall ohne Außerbetriebnahme der Brunnen. Es wurden meh-
rere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem bis fünf Brunnen
durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien in den folgenden Abbildung 12 bis Abbildung 13 zei-
gen, ist eine Außerbetriebnahme von 5 Brunnen erforderlich, damit bis zu den aktiven Brunnen
mindestens eine Fließzeit von > 100 Tagen gewährleistet ist (vgl. Anlage II.3). Auch für die Modell-
rechnung mit Außerbetriebnahme von Brunnen wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Ver-
hältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstrom-
richtung zu erwarten ist.
Gemäß der Stromlinienverläufe in der Basisvariante (vgl. Anlage II.1) ist eine Außerbetriebnahme
der Brunnen voraussichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich.
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Der am nächsten gelegene Brunnen HO2.O sollte vorsorglich über die gesamte Bauphase abge-
schaltet werden.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher
die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Bau der A1 nach Umsetzung der Maßnahmen zur
Risikobeherrschung insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (vgl. Anlage VI.1).
Wie die Modellergebnisse in Anlage II.3 zeigen, kann durch eine Außerbetriebnahme von fünf Brun-
nen erreicht werden, dass die Fließzeit bis zur Wassergewinnung in jedem Fall mehr als 100 Tage
beträgt.
Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungs-
sicherheit zu jedem Ze itpunkt gesichert. Inwieweit 5 Brunnen unter Berücksichtigung der techni-
schen Machbarkeit außer Betrieb genommen werden können, ist in Abstimmung mit dem Trinkwas-
serversorger RheinEnergie zu verifizieren.
Abbildung 12: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen - Mittelwasser
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Abbildung 13: Berechnete Stromlinien Bau der A1 – Außerbetriebnahme 5 Brunnen - Mittelwasser
6.5.2 Objektschutz
Sehr wichtig ist auch ein ausreichender Objektschutz der Baustelle mit Überwachungskamera, Zu-
gangsbeschränkung und Kontrollen, so dass das Risiko für Einträge durch Manipulation und Van-
dalismus vermindert wird.
6.5.3 Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten:
Anforderungen für Bauarbeiten innerhalb von Wasserschutzzonen ergeben sich aus den Richtlinien
für bautechnische Maßnahmen für Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag, vgl. [40]). Darüber
hinaus hat die Stadt Köln einen Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten her-
ausgebracht, der die in der nachfolgenden Tabelle 12 aufgeführten Anforderungen enthält. Der
Maßnahmenkatalog inklusive dem Alarmplan sind in Anlage VIII beigefügt.
Brunnenabschaltung
erforderlich
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Tabelle 12: Maßnahmenkatalog der Stadt Köln für Baumaßnahmen in Wasserschutzzonen (Quelle: [42])
Allgemeines
Gefährdungshaftung Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern
oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit
der Handlung oder einem Verschulden - die Verursacherin beziehungs-
weise der Verursacher (Gefährdungshaftung gemäß § 89 Wasserha us-
haltsgesetz)
Verantwortliche bzw.
Verantwortlicher
Für den Baumaßnahme ist eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher
für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und
Vorsorgemaßnahmen zu benennen und auf dem Alarmplan aufzuneh-
men.
Belehrung Die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Verantwortlichen der eingesetz-
ten Firmen sind von der verantwortlichen Bauleiterin beziehungsweise
dem verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für
Baumaßnahmen in Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Beleh-
rung ist eine Niederschrift anzufertigen.
Alarmplan Es ist ein Alarmplan auszuhängen, über den alle am Bau Beschäftigten
zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd
zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein.
Meldung Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder ei-
nes Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem
Alarmplan erfolgen.
Mögliche Gegen-
maßnahmen
Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers, der oberir-
dischen Gewässer, des Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen so-
fort eingeleitet werden.
Entsorgung Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einverneh-
men mit der IWA zu erfolgen.
Zustimmung Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und
Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor
Baubeginn die Zustimmung der IWA einzuholen.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Lagerung Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (beispiels-
weise in dichter Wanne aus geeignetem Material), dass eine Verunreini-
gung des Bodens nicht zu erwarten ist.
Stationäre Verbren-
nungsmotoren und
Aggregate
Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf
befestigtem und dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutz-
vorrichtungen (beispielsweise Wannen) aufzustellen.
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Hilfsmittel für den
Notfall
Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Ölen,
Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (beispielsweise Ölbin-
demittel).
Betanken, Reparie-
ren und Abschmie-
ren
Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahr-
zeugen im Bereich von Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Ma-
schinen eingesetzt werden, bei denen mit Ölverlusten nicht zu rechnen
ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch abbaubarem
Öl befüllt ist.
Kontrolle Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des
Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortli-
chen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prü-
fen.
Fahren und Abstel-
len von Kraftfahrzeu-
gen
Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmoto-
ren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken.
Fahrzeuge sind vorzugsweise auf wasserundurchlässigen und an das
Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen.
Fahrzeugwäschen Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und
auf Straßen sind nicht zulässig.
Toilettenanlagen Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb von Baugruben aufgestellt wer-
den. Mit der Entsorgung der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Un-
ternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss zu beantragen. Der
Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Bau-
maßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen.
Bauarbeiten/Baustoffe
Baustoffe Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von de-
nen bei oder nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung
des Untergrundes oder der Gewässer zu erwarten ist (Schalungsöle,
Betonzusatzmittel, Vergussmassen und weitere).
Verfüllmaterialien Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene
Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im
Übrigen darf nur unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmate-
rial (beispielsweise Schotter, Kies) verwendet werden.
Zustimmung Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei
der Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien beste-
hen, so ist zunächst eine Verwendung von nachweislich unschädlichen
Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen entspre-
chende (Bau-) Stoffe nur nach Zustimmung der IWA verwendet werden.
Recyclingmaterialien Die Verwendung von Recyclingmaterialien (beispielsweise aufbereiteter
Bauschutt (RCL), Schlacken, Hüttensande) ist in den Wasserschutzzo-
nen I, II, III und IIIA verboten. In Wasserschutzzonen IIIB sowie
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außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche Erlaub-
nis der IWA erforderlich.
Betonreste Überschüssiger Beton ist schadlos (beispielsweise in einem flüssigkeits-
dichten Container) zu entsorgen.
Oberflächenwasser
(Regenwasser)
Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen
ist von den Baugruben fernzuhalten.
Schutz des gewach-
senen Bodens
Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass die gewach-
senen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt wer-
den, weil diese einen besonderen Schutz des Grundwassers gewähr-
leisten.
Winterbetrieb Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streu-
gut zu verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt). Die Verwendung von
Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen Ge-
fahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig.
Alarmplan Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd zugänglicher Stelle
auf der Baustelle angebracht werden.
Darüber hinaus wurden weitere Auflagen an die Planung von der Unteren Wasserbehörde für Bau-
vorhaben in der Wasserschutzzone II [16] genannt:
• Kein Einsatz von Verflüssigern oder Verzögerern im Zement für Bohrpfähle oder Injektionen
(Wenn dies bautechnisch unbedingt erforderlich ist, ist eine Umweltverträglichkeit gutachter-
lich nachzuweisen)
• Kein Einsatz von Spülflüssigkeiten
• Kein Durchbohren von hydraulisch wirksamen Schichten (Quartärbasis)
• Alle Arbeiten sind fachgutachterlich zu begleiten
• Gegebenenfalls wird die RheinEnergie AG weitere Forderungen zur Bauausführung haben,
die in der Begründung für eine Genehmigung mitberücksichtigt werden müssen
• Überwachung der GW-Qualität an geeigneten Pegeln
• Wenn möglich eine geeignete Baustellenfläche außerhalb der Zone II vorbereitet, auf der
alle Fahrzeuge betankt und ggf. gewartet oder repariert werden können
• Ein Betanken oder Reparieren der Baumaschinen auf unbefestigter Fläche innerhalb der
Zone II ist nicht möglich (Abstimmungen zu möglichen Flächen, z. B. Tankstelle)
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Anzumerken ist, dass eine Fließzeit von 100 Tagen vor mikrobiellen Verunreinigungen schützt, aber
ggf. keinen ausreichenden Schutz vor anderen persistenten Verschmutzungen bietet. Grundsätzlich
können im gesamten Einzugsgebiet der Brunnen – das durch die Bahnlinien repräsentiert wird –
Stoffe in den Untergrund eingetragen werden und bis zu den Brunnen gelangen, wenn keine Maß-
nahmen zu deren Verhinderung umgesetzt werden oder diese versagen. Der Eintrag eines wasser-
gefährdenden Stoffes in den Untergrund könnte bei Nichtumsetzung oder Versagen der Maßnah-
men ggf. zu einer dauerhaften Grundwasserverunreinigung und damit zu einer Gefahr für die Trink-
wasserversorgung führen. Durch die hohe Wasserdurchlässigkeit wird ein Stoff praktisch nicht zu-
rückgehalten und tritt in kurzer Zeit bis in das Grundwasser ein. Durch Niederschläge kann es zu
einem beschleunigten Absickern von Stoffen kommen. Aus diesem Grund ist die strikte Einhaltung
des Maßnahmenplanes für Arbeiten in Wasserschutzgebieten geboten und insbesondere ein sorg-
fältiger und sachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unumgänglich.
Neben den oben aufgeführten Maßnahmen sollten daher die Bauarbeiten in der Wasserschutzzone
II für die Trassenabschnitte, bei denen es möglich ist, unter Einhausung/Zelt mit Ableitung der Ent-
wässerung durchgeführt werden. Der Einsatz eines Zeltes kann die Baugrube vor Niederschlags-
eintrag schützen und das Risiko einen Stoffeintrages verringern. Das Zelt kann jeweils für ein Bau-
feld eingerichtet und dann entsprechend versetzt werden.
Im Falle eines eingetretenen Schadens sind unverzüglich entsprechende Maßnahmen einzuleiten,
z.B.:
• Einsetzen von Hilfsmittel zum Binden von Schadstoffen, ggf. Auskoffern des Schadensbe-
reiches
• Unverzügliches Informieren der Bauleitung und entsprechenden Sachverständigen sowie
des Wasserversorgers
• Überwachen der Grundwasserqualität an den neu errichteten Grundwassermessstellen, bei
Überschreiten kritischer Konzentrationen Abstromsicherung mittels Abpumpens an der ent-
sprechenden Messstelle
Der oben beschriebene Maßnahmenkatalog ist im Zuge der Ausführungsplanung weiter zu konkre-
tisieren und ggf. zu erweitern.
6.5.4 Redundanzen
Beim Bau der A1 sind Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile wie beispielsweise der
Pumpen im Entwässerungssystem notwendig, damit auch im Worst-Case Szenario die Trink- und
Brauchwasserversorgung im Einzugsgebiet gewährleistet werden kann. Insbesondere sollten alle
relevanten Bauteile und Materialen mehrfach vorhanden sein, so dass bei einem Ausfall beispiels-
weise die korrekte Verlegung der KDB aufrechterhalten werden kann.
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6.5.5 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem
Der Tiefpunkt der Stadtbahngradiente liegt etwas höher als der Wasserstand bei HQ100. Bei der
Alternative A1 würde somit die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ ohne Hochwasserschutz be-
reichsweise bei HQ100 (mittleres Ereignis) und bei > HQ200 (seltenes Ereignis) sowie bereichsweise
auch die Trasse bei HQ200 überflutet werden, insbesondere auch im Kreuzungsbereich mit der Brun-
nengalerie. Der technische Hochwasserschutz ist in Rodenkirchen und den angrenzenden Stadt-
teilen bis zu einem HQ100 (Pegel Köln: 11,3 m NHN) ausgelegt, somit ergibt sich bis HQ100 keine
Gefährdung für den Bau der A1. Zum Schutz der Baugruben vor einem seltenen bis sehr seltenen
Ereignis des extremen Hochwassers (Rheinwasserstand am Kölner Pegel von > 11,3 bis 12,9 m
NHN) werden während der Bauphase weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme
von Brunnen. Die abschnittsweise offenen Baugruben können zudem bei Anbahnung eines solchen
Ereignisses wieder verschlossen werden.
Durch Hochwasser können mikrobielle Verunreinigungen und and ere Schadstoffe großflächig in
den Untergrund eintreten und damit die Trinkwasserversorgung gefährden.
6.5.6 Krisenplan, Katastrophenplan
Zur Risikobeherrschung seltener Ereignisse mit großem Schadensausmaß wie z.B. maßgebliche
Erdbeben oder auch größere Unfälle oder Brände sind Krisen- und Katastrophenpläne zu erarbei-
ten, die regelmäßig validiert werden müssen. Diese Pläne enthalten Regelungen und Verantwort-
lichkeiten im Falle eines solchen Ereignisses. Hierbei ist auch eine hydrogeologische Begleitung
ggf. inkl. Modellberechnungen heranzuziehen.
6.5.7 Qualitätsmanagement
Eine besondere Rolle in der Risikobeherrschung kommt dem Qualitätsmanagement während der
Planungs-, Bau- und Betriebsphase zu. Sowohl im Planungsprozess als auch in der Bauausführung
ist fortlaufend die Einhaltung der relevanten Richtlinien und Vorgaben zu prüfen. Hier sind insbe-
sondere folgende Unterlagen zu nennen:
• Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)
[40]
• Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten der Stadt Köln (vgl. Kapitel
6.5.3)
6.5.8 Schulung und Sensibilisierung
Eine Schulung aller Mitarbeiter im Bauvorhaben und die Sensibilisierung auf das Arbeiten in der
Wasserschutzzone sind besonders wichtig, damit bei den Bauarbeiten besondere Sorgfalt gele gt
wird und Störungen und Notfälle erkannt werden. Das betrifft zum einen alle beteiligten Mitarbeiter
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und insbesondere Personen mit besonderer Rolle als Bauleiter und Sachverständige für Gewäs-
serschutz. Die Schulungen sind zu dokumentieren und der Teilnahmenachweis der Personen durch
Unterschrift desselbigen klar zu belegen.
6.5.9 Fachgerechte Bauausführung
Eine fachgerechte und sorgfältige Bauausführung ist besonders wichtig, da durch unsauberes Ar-
beiten, insbesondere bei der Verlegung der Dichtungsbahnen oder des Entwässerungskanals
große Schäden durch Undichtigkeiten entstehen können. Dadurch können an undichten Bereichen
dauerhaft mikrobielle und andere Verunreinigungen in den Untergrund gelangen und in kurzer Zeit
das Rohwasser verunreinigen. Es sind ausschließlich Kunststoffdichtungsbahn (KDB) mit DibT- und
BAM-Zulassung zu verwenden. Die entsprechende Richtlinie zur Verlegung der KDB ist dabei un-
bedingt einzuhalten und zu überwachen.
6.5.10 Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung
Zur Ü berwachung der Bauarbeiten und zur Beherrschung unvorhergesehener Risiken, wie z.B.
fahrlässiger Verlust von Ölen o. Schmierstoffen an der Baugrubensohle ist für den gesamten Bau-
ablauf eine hydrogeologische Baubegleitung unumgänglich. Diese sollte u.a. ein en Alarmplan für
das Verhalten bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und entsprechenden Vorkehrungen
erarbeiten, die Baufirmen instruieren und die Arbeiten während der gesamten Bauphase begleiten.
Unter Umständen können auch begleitende Modellrechnungen erforderlich werden.
Des Weiteren sollte während der gesamten Bauphase ein begleitendes Grundwassermonitoring
bezüglich der Indikatorparameterwerte und weiterer relevanter Stoffe durchgeführt werden.
Da sich derzeit keine Grundwassermessstellen im Nahbereich der Trasse A1 befinden, sind hierfür
weitere Grundwassermessstellen parallel zur Trasse zu errichten. Die Messstellen sollten mindes-
tens einen 5-Zoll-Ausbau erhalten, damit auch eine Pumpe platziert werden kann. So kann im
Worst-Case-Fall, bei dem bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten ist,
an der Messstelle kurzfristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden.
Vor Beginn der Baumaßnahme ist ein entsprechendes Monitoringprogramm zu entwickeln. Für die
Probenahme sind möglichst kurze Intervalle, wenn umsetzbar ggf. täglich, zu wählen. Im Havarie-
fall, wenn bereits ein wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten ist, sollte die Grund-
wasserqualität an der im Abstrom gelegenen Messstelle in sehr kurzen Intervallen analysiert wer-
den. Das Monitoringprogramm ist mit der Unteren und Oberen Wasserbehörde sowie dem Gesund-
heitsamt abzustimmen.
6.6 Restrisiko
Das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung
(Restrisiko) wurde ebenfalls berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung
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des Risikos ohne Maßnahmen (vgl. Formel (2)). Es wurde jedoch angenommen, dass sich die Ein-
trittswahrscheinlichkeiten und/oder ggf. das Schadensausmaß durch die Maßnahmen verringern
und folglich wurden diese entsprechend heruntergestuft.
Hierbei ist das Schadensausmaß für Einträge durch Eingriffe in den Untergrund (Nr. 10) für die A1
gegenüber der A9 höher einzustufen, da der Altlastenverdacht aufgrund der Erkenntnisse zur Bau-
grundvorerkundung (vgl. Kapitel 3.6) als nicht ausgeräumt betrachtet werden muss. Die EW wurde
gegenüber dem Ausgangsrisiko um eine Klasse auf „3“ heruntergestuft. Für Bodenkontaminationen
infolge des Streuguteinsatzes ist bei Einsatz von Splitt als Str eugut kein maßgeblicher Scha-
denseintrag zu erwarten, das SA wurde deshalb auf „1“ deutlich heruntergestuft.
Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde ebenfalls heruntergestuft, da durch die vorhandenen
technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geri nge Eintrittswahrscheinlichkeit bei
einem technischen Versagen der Hochwasserschutzanlage verbleibt.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Bau-
phase für fast alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr ge-
ring“ (vgl. Anlage VI.1). Ein geringes Risiko verbleibt für Einträge durch Eingriffe in den Unter-
grund/Baugruben sowie für Rohrbruch einer Trinkwassertransportleitung durch Bauarbeiten o. un-
sachgemäße Auslegung der Statik.
Insbesondere die Außerbetriebnahme ausgewählter Brunnen sowie die strikte Einhaltung der Richt-
linien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten stellen wichtige Maßnahmen der
Risikobeherrschung in der Bauphase dar.
7 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1
7.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1
Die geplante Stadtbahn Süd wird als Verlängerung des als separat geplantes, derzeit im Bau be-
findlichen Projektes „Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe“, geführt. Der aktuelle Endpunkt „Heumarkt“
wird bis Arnoldshöhe bzw. dann bis Meschenich verlängert. Die Stadtbahn wird zweigleisig geführt
und überquert bei der Alternative A1 den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und wird an-
schließend oberirdisch westlich der BAB 555 weitergeführt.
In der Betriebsphase fährt die Bahn voraussichtlich tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in
den Abendstunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde, mit maximal 70 km/h über die Trasse.
Die Stadtbahn und die Straße werden bei A1 an einen neuen Kanal angeschlossen. Sämtliches
Wasser, das über die Gleisanlage läuft, wi rd in einem Versickerungskanal abgeleitet. Wenn eine
Straße neben der Gleisanlage verläuft, wird ein Spritzschutz aufgebaut, damit kein Spritzwasser
unkontrolliert versickern kann. Somit wird das Wasser aus der WSZ II heraus abgeleitet und in den
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städtischen Kanal geführt. Rad- und Gehwege werden über eine Mulde ins Gelände entwässert. Im
nördlichen Abschnitt wird die Entwässerung ebenso an den Kanal angeschlossen. Damit ist bei der
A1 – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Entwässerung vorgesehen.
Während des Betriebes der Bahn kommt es zum Einsatz verschiedenster Betriebsmittel, die mit der
Umwelt in Berührung kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden
folgende Betriebsmittel eingesetzt:
Sandstreuanlagen
Die Sandstreuanlagen der Bahn werden mit Natursand oder Brechsand aus natürlichen Gesteinen
mit einem Anteil von mindestens 50 Gewichts -% SiO2 gefüllt. Hierbei wird darauf geachtet, dass
keine metallischen Verbindungen und tonige, lehmige, humose und bindemittelartige Bestandteile
im Sand vorliegen. Der Sand hat zudem eine möglichst einheitliche Korngrößenverteilung von 1mm
und ist in der Korn-Form möglichst scharfkantig und gedrungen.
Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage
Als Schmiermittel wird ein dunkelgraues, glattes Fließfett (Lucolub Eco), das aus einem biologisch
schnell abbaubaren Grundöl und einem anorganischen Eindicker besteht. Laut Sicherhe itsdaten-
blatt ist das Schmiermittel in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 eingestuft und gilt somit als
schwach wassergefährdend.
Getriebeöl
Zusätzlich kommt zum Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage auch noch das für den Fahrbe-
trieb nötige Getriebeöl des Motors. Hier kann es durch Undichtigkeiten und Schäden zum Austritt
von Öl kommen. Es wird folgendes Getriebeöl eingesetzt:
- Getriebeöl Mobilube SHC-V 75W-90 (Serien K5100/K5200)
- Getriebeöl Mobil Delvac Synth. Oil 75W90 (alle Serien Duewag u. Wagen Union/K4000/
K4500)
Löschmittel
Nach Rückfrage bei der Berufsfeuerwehr Köln [3] kommen im Falle eines Brandes der Stadbahn
die Löschmittel Wasser, Wasser mit Netzmittel, Löschschaum und Löschpulver (ABC Löschpulver),
abhängig von der Situation vor Ort, zum Einsatz. Laut Sicherheitsdatenblatt ist das Löschmittel
„Orchides A Royal“ in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft und gilt somit als „deutlich was-
sergefährdend“.
Im Brandfall sind zusätzliche organisatorische Vorgaben einzurichten, dass eine brennende Bahn
im Bereich der WSZ II zum Löschen den nächsten Haltepunkt anfahren soll, welcher sich außerhalb
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der WSZ II befindet. Mit dieser Betriebsweise ist kein erhöhtes Risiko durch Stoffeinträge infolge
Löscharbeiten gegenüber dem Bestand gegen.
Gleisanlagen
Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein signifikanter Austrag
von Stoffen erwartet. Sämtliches Wasser wird über die Kanalisation abgeführt.
Pflanzenbekämpfung
Nach Aussagen der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in der Regel keine Pflanzenschutzmittel
zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur partiell für einige Berei-
che außerhalb von Wasserschutzgebieten.
Gleisreinigung
Das Gleisbett wird ein bis zweimal jährlich mechanisch gereinigt und ca. monatlich kontrolliert. Bei
Bedarf erfolgt eine zusätzliche Maßnahme.
7.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen
In der Betriebsphase der A1 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Ge-
fährdungsereignisse relevant.
Tabelle 13: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“
Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en)
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
1 Überflutung/Hoch-
wasser
Eindringendes Wasser/Feuchtig-
keit im Umfeld der Trasse
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/ Krank-
heitserreger, Beeinträchtigung durch was-
sergefährdende Stoffe
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 Zerstörung der Entwässerungslei-
tung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini-
gungen u.a. in den Untergrund
5 Bodenbewegungen,
u.a. durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserfluss
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6 Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und dadurch
Schadstoffeintrag in den Untergrund
7 Großbrand/ Flä-
chenbrand
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen durch verbrann-
ten Baustoff u./o. durch Löschmittel
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers
durch Schadstoffe im Boden
9 Verkehrsunfälle,
Unfälle
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in den Untergrund
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent-
gleisung neben dem abgedichte-
ten Bereich
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
11 Löscharbeiten nach Unfall mit
Brand
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
12 Kosmische Ereig-
nisse
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm
Zerstörung der Oberflächenabdeckung
und somit Freilegung Grundwasserkörper
Menschliches und technisches Versagen
13 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion
oder Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur
(z.B. Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus-
reichend dimensionierte Anlagen/Bau-
werke
14 Unsachgemäße Bauausführung
(z.B. dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach-
gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen-
den Dichtungsbahn durch Alterung
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
und mikrobiellen Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
16 Undichtigkeiten des Entwässe-
rungssystems
17 Randläufigkeiten zwischen Brü-
ckenpfeiler/Gründung und Unter-
grund
Sonstige Ereignisse
18 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pum-
pen, Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden und
Grundwasser
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
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20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grund-
wasser reichend
Beeinflussung der Grundwasserströmung
21 Verunreinigungen
von Boden-, Grund-
und Rohwasser im
EZG durch Einträge
aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreini-
gung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden und
Grundwasser
7.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1
Für jedes Gefährdungsereignis wird das Ausgangsrisiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der
Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Betriebsphase der A1 grundsätzlich der gesamte
Trassenverlauf sein. Ereignisse, die die Brückenbauwerke betreffen, werden nur für den Trassen-
verlauf mit Brückenbauwerken betrachtet.
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.
Das Ergebnis ist für den Betrieb der A1 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse in der Anlage
VII.1 zusammengestellt. So ist das Schadensausmaß (SA) u.a. bei Extremereignissen, wie z.B.
Unfällen, Flächenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil diese meist große Flächen
betreffen. Ebenso „sehr hoch“ ist das Schadensausmaß bei einer unsachgemäßen Auslegung der
Bauwerke und Infrastruktur, mechanische Beschädigungen der Infrastruktur durch Manipulation ,
weil in diesem Fall Stoffe großflächig absickern können. Das SA für Überflutung durch Hochwas-
ser/Starkregen kann gegenüber der Bauphase heruntergestuft werden, da in der Betriebsphase
durch die Versiegelung und Entwässerung ein Eintrag von potentiellen Stoffen nur noch am Rand-
bereich der Trasse passieren kann.
Bei Ereignissen wie Bodenbewegungen und Zerstörung der Entwässerungsleitung infolge Frostein-
wirkung ist das SA als hoch einzuschätzen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten
werden können. Ebenso kann das SA bei Undichtigkeiten der KDB oder der Entwässerungsleitung
als „hoch“ eingeschätzt werden, obwohl die Einträge i.d.R. nur lokal auftreten.
Ein mittleres Schadensausmaß wird für die Gleisentwässerung und Gleisreinigung angesetzt. Auch
wenn eine Gleisentwässerung dies verhindern soll, ist ein Eintrag in den Untergrund im Randbereich
der Trasse möglich. Das SA für eine Beeinflussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgrün-
dungen, welche in der WSZ II bei der A1 nur im nördlichen Trassenbereich und nicht im Nahbereich
der Brunnen errichtet werden, kann als „gering“ eingeschätzt werden.
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Die Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) wird für sehr häufige, regelmäßige bis dauerhafte Ereignisse
wie die Gleisreinigung sowie die Beeinflussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgründun-
gen mit „sehr hoch“ eingeschätzt. Überflutungen durch Hochwasser und durch Starkregenereig-
nisse sind mit einer EW von „gering“ einzuschätzen, da diese Ereignisse am Standort mit einer
Häufigkeit von > 10 Jahren zu erwarten sind (vgl. Tabelle 2).
Seltene Ereignisse wie Bodenbewegungen, Zerstörungen der Bauwerke durch Kälte und unsach-
gemäße Auslegung sowie Undichtigkeiten werden als „gering“, sehr seltene Ereignisse wie Zerstö-
rung der Bauwerke , Setzungsschäden durch Bodenbewegungen sowie kosmische Einflüsse als
„unwahrscheinlich“ eingestuft.
Mittlere Eintrittswahrscheinlichkeiten sind für Randläufigkeiten an den Stützbauwerken, z.B. infolge
unsachgemäßer Bauausführung an den Stützbauwerken sowie durch den Ausfall von Infrastruktu-
ren (u.a. Pumpen) anzusetzen. Das Risiko durch Undichtigkeiten der KDB durch Alterung kann bei
sachgemäßem Einbau als sehr gering bis gering eingeschätzt werden. Kunststoffdichtungsbahnen
haben eine extrem lange Lebensdauer und eine hohe chemische Langzeitbeständigkeit. Gemäß
[43] beträgt die geschätzte Funktionsdauer einer BAM-zugelassenen Dichtungsbahn in Anwendun-
gen ohne UV-Belastung mindestens 300 bis zu mehr als 1000 Jahre.
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.1). Dieses ist demzufolge für die meisten Ereignisse „sehr
gering“ bis „gering“. Ein mittleres Risiko ergibt sich für den Betrieb der A1 durch Randläufigkeiten
an den Brückenbauwerken, der Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen
im Entwässerungssystem.
7.4 Risikobewertung
7.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser
Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A1
als „sehr ungünstig“ angesetzt.
Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine
Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case-
Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems oder durch
einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen.
7.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4
für die Betriebsphase der A1 jeweils für die Bandbreite der hydrologischen Bedingungen (Niedrig-,
Mittel- und Hochwasser) durchgeführt. Hierbei wurde im Worst-Case-Fall angenommen, dass durch
Undichtigkeiten, Havarien o.ä. ein möglicher Stoffeintrag im Bereich der Trasse der A1 erfolgt.
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In der Betriebsphase der A1 liegen gemäß der Modellergebnisse (vgl. Anlage II.7), etwa fünf Brun-
nen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Besonders betroffen sind die
beiden westlich der Trasse A1 gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO1.O und HO 2.O mit einer
Fließzeit bzw. Transportzeit von weniger als 50 Tagen und insbesondere ist der am nächsten gele-
gene Brunnen HO2.O mit weniger als 7 Tagen Transportzeit betroffen.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 die
Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Betrieb der A1 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor
„1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.1). Da die Brückenpfeiler nur im Abschnitt nördlich der
Brunnengalerie errichtet werden und von diesen eine Fließzeit von > 7 Tagen bis 50 Tagen ermittelt
wurde (vgl. Anlage II.1) wurde die Vulnerabilität für die das Gefährdungsereignis „Randläufigkeiten
zwischen Brückenpfeiler/Gründung und Untergrund (Nr. 17 der Tabelle 13 ) mit dem Faktor „0,8“
eingeschätzt.
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Spalte 13 in Anlage VII.1).
Wie für den Bau wirken sich für den Betrieb der A1 die unterschiedlichen hydrologischen Verhält-
nisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass dadurch keine Änderung der An-
stromrichtung zu erwarten ist.
7.5 Risikobeherrschung
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden entsprechende Maßnahmen zur
Risikobeherrschung erarbeitet. Diese sind für jedes Gefährdungsereignis (GE) für den Betrieb der
A1 in der Anlage V.1 und Anlage V.2 zusammengestellt. Für einige GE sind mehrere Maßnahmen
relevant.
7.5.1 Vollständige Entwässerung
Deutlich risikomindernd ist die vollständige Entwässerung der Bahntrasse und der Straße. Durch
eine nicht vollständige Entwässerung könnten mikrobielle und andere Verunreinigungen ständig in
den Untergrund eingetragen werden. Bei der Alternative A1 ist eine vollständige Entwässerung und
damit ein „sehr geringes“ Restrisiko gegeben (vgl. vorletzte Spalte in Anlage VII.1).
7.5.2 Redundanzen
In der Betriebsphase der A1 sind Redundanzen wichtiger Anlagen und Anlagenteile wie beispiels-
weise der Pumpen im Entwässerungssystem notwendig, um im Worst-Case Szenario die Trink- und
Brauchwasserversorgung im Einzugsgebiet zu gewährleisten.
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7.5.3 Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem
Abschnitte der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ liegen im Überschwemmungsbereich bei Hoch-
wasser HQ100 sowie bereichsweise auch die Trasse der A1 ab HQ200 bis HQextrem. Bis zu HQ100
ist ein e technische Hochwasserschutzmaßnahme der Stadt Köln ausgelegt . Der Tiefpunkt der
Stadtbahngradiente liegt etwas höher als der Wasserstand bei HQ100, so das s sich bis HQ100
keine Gefährdung für den Betrieb der A1 ergibt. Zum Schutz vor einem seltenen bis extremen Hoch-
wasser werden in diesem Fall weitere Maßnahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von
Brunnen im Überschwemmungsbereich. Zur Reduzierung der Risiken soll te eine Anhebung der
Gradiente der Stadtbahntrasse auf ca. 47,9 m NHN geprüft werden, damit die Trasse in der Be-
triebsphase auch vor einem Hochwasserereignis geschützt ist, das statistisch alle 200 Jahre auftritt
(HQ200) und sich die Risiken weiter reduzieren.
7.5.4 Krisen-/Katastrophenplan
Zur Risikobeherrschung seltener bis sehr seltener Ereignisse mit großem Schadensausmaß wie
z.B. maßgebliche Erdbeben oder auch größere Unfälle oder Brände sind auch für die Betriebsphase
Krisen- und Katastrophenpläne zu erarbeiten, die regelmäßig validiert werden müssen. Die Krisen-
/Katastrophenpläne sind übergeordnet für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) zu
erstellen. Eine Maßnahme sollte im Krisen-/Katastrophenfall die temporäre Außerbetriebnahme von
Wasserwerksbrunnen sein.
7.5.5 Qualitätsmanagement
Eine besondere Rolle in der Risikobeherrschung kommt dem Qualitätsmanagement während der
Bau- und Betriebsphase zu. Sowohl Bauausführung als auch Arbeiten während der Betriebsphase
sind fortlaufend auf Einhaltung der relevanten Richtlinien und Vorgaben zu prüfen.
7.5.6 Zustandskontrolle, Instandhaltung, Wartung
Bauwerke und Anlagen im Zusammenhang mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungs-
bahn, Brückenbauwerk) sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defek-
tes instandzusetzen oder ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit
gewährleistet werden kann. Für die KDB sind Dichtungskontrollsysteme denkbar.
7.6 Restrisiko
Im nächsten Bewertungsschritt wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der
Maßnahmen zur Risikobeherrschung erneut berechnet (vgl. Formel (2)) . Dieses entspricht dem
Restrisiko. Hierbei wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlichkeit u./o. das Scha-
densausmaß durch die Maßnahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft.
Das SA für den Streuguteinsatz kann deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden,
wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleisreinigung kann das SA
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ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden. Das
SA und die EW können heruntergestuft werden, wenn die Verlegung der KDB sachgemäß erfolgte
und die Dichtigkeit mittels Dichtungskontrollsystem überprüft wird.
Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen
Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines technischen
Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Umsetzung der Risikomaß-
nahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für
die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft werden.
Für seltene bis sehr seltene Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereig-
nisse ist zur Risikobeherrschung die temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen ana-
log der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der Brunnen wird hierbei für alle
Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) in diesem Bereich erforderlich. Die Vulnerabilität
des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ angesetzt.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs-
phase für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“.
Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse:
1. Undichtigkeiten infolge fehlerhafter, u nsachgemäßer Bauausführung, insbesondere der
Dichtungsbahn und des Entwässerungssystems
2. Randläufigkeiten am Brückenbauwerk
3. Beeinflussung der Grundwasserströmungen durch die Tiefgründungen
4. Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem)
Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen
Bauausführung. Deshalb kommt einer stetigen Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle sowie
einer fachgutachterliche und hydrogeologische Baubegleitung eine besondere Bedeutung zu.
7.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens
Durch die dauerhafte Außerbetriebnahme des der Trasse A1 am nächsten gelegenen Trinkwasser-
brunnens HO2.O könnte das Risiko während der Betriebsphase dauerhaft auf ein vernachlässigba-
res Restrisiko gebracht werden.
Dies wurde anhand einer Modellrechnung geprüft. Wie die gerechneten Bahnlinien in Anlage II.8
zeigen, wird durch die Außerbetriebnahme des am nächsten gelegenen Brunnens verhindert, dass
Stoffe in sehr kurzer Zeit (< 7 Tage) in das Rohwasser gelangen. Gemäß der Wertung in Tabelle 6
kann die Vulnerabilität des Rohwassers V RW dann als „hoch“ mit dem Faktor „0, 8“ eingeschätzt
werden (vgl. in Anlage VII.2).
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8 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A9
8.1 Beschreibung der Baumaßnahme A9
Allgemeiner Trassenverlauf
Bei der A9 umfährt die Stadtbahn den Verteilerkreis über die Militärringstraße und verläuft auf der
Nordseite der Militärringstraße in West-Ost-Richtung und quert die WSZ II in Nord-Süd-Richtung in
der Lage des heutigen Robinienweges.
Im weiteren südlichen Verlauf wird die BAB 4 neben der Bestandsbrücke „Am Höfchen“ über eine
neu errichtete Stadtbahnbrücke gequert und fährt über die Straße „Am Höfchen“ in das Neubauge-
biet Rondorf Nord-West ein.
Abbildung 14: Auszug aus dem Lageplan – Entwässerungsplan A9 [16]
Konstruktion in der Wasserschutzzone II
Analog der A1 wird auch für die Trassenabschnitte der A9, die in der WSZ II liegen, eine Verlegung
von Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) auf dem Planum sowie zur Auskleidung der Sickergräben
vorgesehen. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen dicht verschweißt
bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein.
Entwässerung
Entsprechend der Abstimmungen mit dem Wasserversorger RheinEnergie AG im Rahmen der Vor-
planung wurden entlang der die WSZ II querenden Stadtbahntrasse Abdichtungen und eine
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vollständige Entwässerung mit Ableitung in eine noch zu erstellende Entwässerungsanlage geplant.
Das Niederschlagswasser der Geh-/Radwege versickert über Mulden.
Für den Teil der Stadtbahntrasse entlang des Militärringes, der sich außerhalb der WSZ II befindet,
ist keine Entwässerung vorgesehen.
Querung der Brunnengalerie
In der Nord-Süd Querung der WSZ II passiert die Trasse der A9 die unterirdische Heberanlage. Für
die Heberanlage liegen keine Unterlagen zur Bestandsstatik vor. Falls durch die räumliche Nähe
eine negative Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann, sind weitere Maßnahmen vorzu-
sehen, wie z.B. eine Lastverteilungsplatte oder die Verschiebung der Trasse um wenige Meter.
Hiermit sollen mögliche Belastungen der Brunnengalerie aus dem Bahnbetrieb verhindert werden,
[7].
Bauablauf in der Wasserschutzzone II
Die Länge des Abschnittes (Gleistrasse) in der Wasserschutzzone II beträgt gemäß Lageplan
1077,5 m. Der Bau der A9 findet in vier Phasen statt. Phasen und Abschnitte könn en teilweise
parallel ausgeführt werden. Das bedeutet, wenn der Kanal in zwei bis drei Abschnitten hergestellt
ist, könnte der Gleisbau mit dem ersten Abschnitt beginnen.
In der Phase 1 wird der Kanal von Norden nach Süden in ca. 200 m großen Abschnitten gebaut.
Dabei wird der Kanal in offener Ba uweise mit dem Robinienweg als Baustraße errichtet. Je Ab-
schnitt werden voraussichtlich ca. 8 Wochen benötigt.
In der Phase 2 wird ein provisorischer Geh- und Radweg über dem jeweiligen Kanal-Abschnitt als
Baustraße hergestellt.
In der Phase 3 wird die Gleisstraße über dem jeweiligen Abschnitt gebaut. Insgesamt werden dafür
voraussichtlich 6 Wochen benötigt. Dabei wird zunächst drei Wochen mit „offenem Boden“ bis zur
vollständigen Abdeckung mit der Folie gearbeitet.
In der Phase 4 wird die Trasse und die technische Ausstattung finalisiert sowie die Oberflächen der
Geh- und Radwege hergerichtet.
Das Brückenbauwerk zur Querung der BAB4, das südlich an die WSZ II angrenzt, soll gleichzeitig
gebaut werden. Die BE-Flächen liegen westlich des Galgenbergsees und südlich der Autobahn in
der geplanten Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet. Es wird davon ausgegangen, dass keine BE-
Flächen für die Kanal-, Gleis- und Radwegarbeiten in der WSZ II notwendig sind. Diese sollen nörd-
lich und westlich außerhalb der WSZ II eingerichtet werden. Die Massentransporte laufen während
der gesamten Bauarbeiten über den Robinienweg.
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Das Grundstück wird im Rahmen der beschriebenen Tätigkeiten durch notwendige Maßnahmen
wie Abbruch von Gebäuden, Roden von Bäumen oder Erdbau hergerichtet. Für die Strom und Was-
serversorgung werden die Baumaschinen an die vorhandenen Netze angeschlossen. Falls die Bau-
stelle entwässert werden muss, findet dies über den neu gebauten Kanal statt.
8.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen
Für den Bau der A9 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefährdungs-
ereignisse relevant.
Tabelle 14: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“
Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en)
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
1 Überflutung/Hoch-
wasser
Eindringendes Wasser/Feuchtig-
keit in Baugrube
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge
durch Frost zerstörte Tanks (Öl,
Diesel)
Verunreinigungen durch Kohlenwasser-
stoffe
3 Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 Bodenbewegungen,
u.a. durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserhydraulik
5 Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und dadurch
Schadstoffeintrag in den Untergrund
6 Großbrand/ Flä-
chenbrand
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen durch verbrann-
ten Baustoff u./o. durch Löschmittel
7 Stoffeinträge in den Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers
durch Schadstoffe im Boden
8 Verkehrsunfälle,
Unfälle
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in das Grundwasser
9 Löscharbeiten nach Unfall mit
Brand
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
10 Einträge durch Ein-
griffe in den Unter-
grund
Baugruben, Abgrabungen durch
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
11 Kosmische Ereig-
nisse
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm
Zerstörung der Oberflächenabdeckung
und somit Freilegung Grundwasserkörper;
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Menschliches und technisches Versagen
12 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion
oder Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Entwässerung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
13 Undichtigkeiten durch unsachge-
mäße Ausführung der Dichtungs-
folie
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff
oder ä. der Baugeräte
15 Unzureichende Entwässerung
durch ungeeignete Bauablaufpla-
nung
16 Verlängerte Bauphasen durch feh-
lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit-
verzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag
17 Unsachgemäßes Lagern und Be-
nutzen von Werkzeugen, Bauge-
räten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung
18 Überschreiten der geplanten Aus-
hubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen in den
Untergrund
Sonstige Ereignisse
19 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch
Ausfall von Lieferanten, Material-
versorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag und mikrobiologischer Verunreini-
gung
20 Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
21 Ausfall der bauzeitlichen Wasser-
versorgung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
22 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Lagertanks
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung
23 Mutwilliges oder fahrlässiges Ein-
bringen von Schadstoffen und Kei-
men auf/in den Boden/Untergrund
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
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8.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A9
Für die in der Tabelle 14 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs-
risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses ist für die Bau-
phase der A 9 der gesamte Trassenverlauf nördlich des Wasserschutzgebietes bis einschließlich
der Querung der Schutzzone II. Der Trassenabschnitt entlang der Militärringstraße liegt nur wenige
Meter nördlich der WSZ II und wird als potenzieller Ort der Ereignisse in die Gefährdungsbeurteilung
mit einbezogen. Durch die deutlich längere Strecke der A9 (ca. 2150 m am Militärring sowie Que-
rung der WSZ II) gegenüber der A1 (ca. 1000 m ebenerdige Strecke inkl. Straße „Im Wasserwerks-
wäldchen“) steigt die Wahrscheinlichkeit eines Stoffeintrages. Der Trassenabschnitt am Militärring
befindet sich zwar nicht in der WSZ II, jedoch nur wenige Meter von dieser entfernt in der WSZ III.
Da für eine Gefährdung des Trinkwassers die Fließzeit des Grundwassers vom Ort der Gefährdung
bis zu den Brunnen eine maßgebliche Rolle spielt, wird der Trassenabschnitt an der Grenze zur
WSZ II in der Gefährdungsbeurteilung mitberücksichtigt. Die Vulnerabilität des Rohwassers vergrö-
ßert sich mit zunehmender Fließzeit und ist bei Fließzeiten > 100 Tagen – die der WSZ III der
Wassergewinnung Hochkirchen entsprechen - als gering zu bewerten (vgl. Tabelle 6). Damit wird
bei der gegenständlichen Gefährdungsbeurteilung die Unterscheidung in WSZ I, WSZ II und WSZ
III über die Fließzeit berücksichtigt.
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.
Das Ergebnis ist in der Anlage VI.2 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt.
So ist das Schadensausmaß (SA) insbesondere bei Eingriffen in den Untergrund durch die Abgra-
bungen der Bodenschichten beim Bau der Trasse „sehr hoch“, weil in diesem Fall Stoffe großflächig
absickern können. Ebenso ist das Schadensausmaß bei Extremereignissen, wie z.B. Unfällen, Flä-
chenbränden oder kosmischen Einflüssen „sehr hoch“, weil meist große Flächen betroffen sind.
Bei Ereignissen wie Überflutungen/Hochwasser, bei Bodenbewegungen und einem Flächenbrand
ist das SA als „hoch“ einzuschätzen, weil kritische Schwellenwerte von Stoffen überschritten werden
können. Gegenüber der A1 wird das SA für Überflutungen geringer eingestuft, weil geringere Über-
flutungshöhen und Flächen betroffen sind (vgl. Kapitel 3.4). Ebenso ist das Schadensausmaß für
Einträge durch Eingriffe in den Untergrund (Nr. 10) bei der A9 gegenüber der A1 geringer einzustu-
fen, da die A9 keine Altlastenverdachtsfläche tangiert und daher ein geringeres SA zu erwarten ist.
Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA analog der A1 angesetzt.
Die EW für Gefährdungsereignisse, die abhängig von der Strecke sind (Nr. 2, Nr. 3, Nr. 10, Nr. 13
bis 19, Nr. 22 und Nr. 23 der Tabelle 14), wurde für den Bau der A9 gegenüber der A1 höhergestuft.
Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA analog der A1 angesetzt.
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Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.2). Dieses ist für den Bau der A9 für Naturereignisse und
Havarien wie Unfälle und Brände sowie Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Aus-
gangsrisiko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der
Bodenüberdeckung großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in den Untergrund
eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein hohes Risiko ergibt sich für den
Einsatz von Streusalz durch Gefährdungsereignisse infolge von Frost/Schnee sowie bei unsachge-
mäßem Lagern von Werkzeugen und Transportmitteln im Bauprozess. Ein mittleres Risiko ergibt
sich Beim Bau der A 9 durch Einsatz von Streusalz und Zer störung von bei Kälte/Schnee, durch
fehlerhafte Bauausführung sowie beim Ausfall von Lieferanten, der Materialversorgung, bei unsach-
gemäßem Lagern von Werkzeugen und Transportmitteln und durch mutwilliges Einbringen von
Schadstoffen. Ein mittleres Ausgangsrisiko ergibt sich durch Ausfall der Stromversorgung und bau-
zeitlichen Wasserhaltung sowie durch unsachgemäße Auslegung der Entwässerung.
8.4 Risikobewertung
8.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser
Für die Errichtung der A9 im gesamten Bereich der Trasse, Straßen und Rad-/Gehwege wird gemäß
[42] das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ einge-
stuft.
Ebenso werden bei der Errichtung der A9 im Bereich der Trasse, der Rad-/Gehwege Deckschichten
abgetragen und dadurch das Schutzpotential zusätzlich verringert. Im Bereich der Trasse A9 liegen
oberflächennah ca. 3 m bis 4 m mächtige Hochflutlehme und -sande an. Im Liegenden befinden
sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Nach derzeitigem Stand ist bei A9 von einem
Bodenabtrag von ca. 1 m bis 4 m auszugehen. Für den Bau des Entwässerungskanals werden noch
tiefere Eingriffe erforderlich. Damit werden die schützenden Deckschichten abgetragen. Zur Bewer-
tung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle bis in das Grundwasser wurde über-
schlägig berechnet, wie lange ein Fluid benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und
Grundwasseroberfläche zu überwinden (vgl. Kapitel 6.4.1).
Unter Annahme, dass die Baugrubensohle durchschnittlich bei ca. 45 m NHN und der HGW bei
41,4 m NHN liegen beträgt die Sickerstrecke ca. 3,5 m. Da – wie bereits im Kapitel 6.4.1 beschrie-
ben - die vertikalen hydraulischen Durchlässigkeiten in der wasserungesättigten Zone vergleichs-
weite geringer sind, wird bei der Berechnung eine hydraulische Durchlässigkeit von 5*10 -4 bis
2,5*10-3 m/s angenommen.
Bei einer angenommenen effektiven Porosität von 25 % kommt es damit zu Transportgeschwindig-
keiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff im Worst-Case-Fall – kein Stoff-
abbau oder Stoffanlagerung, Deckschichten aus Hochflutlehm sind nicht mehr vorhanden – in we-
niger als 1 h abgesickert ist.
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Auch im Trassenbereich der A9 sickern durch die lokal vorhandenen sehr hohen kf-Werte der maß-
geblichen Untergrundschicht die potenziellen lokalen Stoffeinträge in sehr kurzer Zeit von der Bau-
grubensohle bis in Grundwasser ab. Demzufolge kann bei der Errichtung der A 9 wie bei der A1
nicht von einer Risikominderung durch die Deckschichten ausgegangen werden.
Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A9 für alle Gefährdungsereignisse als
„sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A9 für alle
Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt.
8.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4
durchgeführt. Hierbei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A9
angenommen.
Die Modellergebnisse für den Bau der A9 in Anlage III.1.1 bis Anlage III.1.3 zeigen, dass etwa 11
Brunnen der Galerie West im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich liegen.
Für die meisten der Brunnen sind hierbei ausgehend vom Trassenbereich mehr als 100 Tage Fließ-
zeit zu erwarten. Der Brunnen HO11.W wird in weniger als 50 Tagen, Brunnen HO12.W in weniger
als 7 Tagen erreicht.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher
die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A9 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem Faktor
„1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.2).
Da – wie in Kapitel 6.4.1 beschrieben – das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung als un-
günstig eingeschätzt wird, wird damit das Risiko für das Rohwasser dem Ausgangsrisiko gleichge-
setzt (vgl. Anlage VI.2).
Die unterschiedlichen hydrologischen Bedingungen wirken sich analog der A1 nur geringfügig auf
die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist.
8.5 Risikobeherrschung
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden Maßnahmen zur Risikobeherr-
schung erarbeitet. Diese sind für den Bau der A9 in der Spalte 15 der Anlage IV.2 zusammenge-
stellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Bau der A9 in Betracht:
• Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen: Bei der A9 ist eine temporäre Außerbetrieb-
nahme einiger Brunnen unumgänglich, um die Risiken in der Bauphase zu beherrschen.
• Objektschutz: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
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• Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten analog der A1 (vgl.
Kapitel 6.5)
• Redundanzen: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Die nördlichen Bereiche der Trasse A9
werden bereichsweise bei HQ100 und bei HQextrem überflutet. Diese Bereiche befinden
sich jedoch nicht im Nahbereich der Brunnengalerie. Der bestehende technische Hochwas-
serschutz ist bis HQ100 ausgelegt. Zum Schutz der Baugruben vor einem sehr seltenen
Ereignis des extremen Hochwassers sind während der Bauphase weitere Maßnahmen er-
forderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die bauabschnittsweisen offenen Bau-
gruben können zudem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen wer-
den.
• Krisenplan, Katastrophenplan: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Qualitätsmanagement: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Schulung und Sensibilisierung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Fachgerechte Bauausführung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5), die Strec ke ist länger, da
auch der Streckenbereich am nördlichen Rand der Schutzzone II mit einbezogen werden
muss.
• Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5),
sollte auch bei der A9 ein begleitendes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Da
sich derzeit keine Grundwassermessstellen im Nahbereich der Trasse A9 befinden, sind
hierfür weitere Grundwassermessstellen mit einem mindestens 5-Zoll-Ausbau parallel zur
Trasse zu errichten. Sollte im Worst-Case-Fall bereits ein wassergefährdender Stoff in den
Untergrund eingetreten sein, kann an der Messstelle kurzfristig gepumpt und der Abstrom
damit gesichert werden.
8.5.1 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen
Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer-
kes. Zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung, insbesondere das Bauen unter
Einhausung/Zelt (vgl. Kapitel 8.5.) lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der
Baugrube beherrschen.
Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs-
sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage)
reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung ein
geringes Restrisiko ergibt.
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Es wurden mehrere Rechenläufe mit Außerbetriebnahme von einem bis fünf Brunnen durchgeführt.
Wie die gerechneten Bahnlinien in den folgenden Abbildung 15 und Abbildung 16 zeigen, ist eine
Außerbetriebnahme von vier Brunnen erforderlich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens
eine Strömungszeit von > 100 Tagen gewährleistet ist (vgl. Anlage III.4). Gemäß der Stromlinien-
verläufe ist eine Außerbetriebnahme der Brunnen ebenso wie bei der A1 voraussichtlich nur ab den
Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt – wie in der Abbildung 16 dargestellt - erforderlich.
Auch für die Modellrechnung mit Außerbetriebnahme von Brunnen wirken sich unterschiedlichen
hydrologischen Verhältnisse nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Än-
derung der Anstromrichtung zu erwarten ist.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher
die Vulnerabilität des Rohwassers VRW mit Umsetzung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung
beim Bau der A9 insgesamt als „gering“ mit dem Faktor „0,4“ eingeschätzt (Anlage VI.2).
Da bei der Außerbetriebnahme der Brunnen die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brun-
nen umgelegt wird, ist die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die technische
Umsetzung der Außerbetriebnahme von 4 Brunnen ist in Abstimmung mit dem Trinkwasserversor-
ger RheinEnergie zu verifizieren.
Abbildung 15: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 3 Brunnen – Mittelwasser
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Abbildung 16: Berechnete Stromlinien Bau A9 – Außerbetriebnahme 4 Brunnen - Mittelwasser
8.5.2 Lageverschiebung der Trasse
Des Weiteren wurde geprüft, ob sich bei der Alternative A9 durch eine Lageverschiebung des durch
die WSZ II querenden Trassenabschnittes der A9 nach Westen das Risiko für das Rohwasser sig-
nifikant reduzieren lässt. Hierfür wurde n die berechneten Abstandsgeschwindigkeiten für das
Worst-Case-Szenario mit maximalen Fördermengen aus dem Modell zu Grunde gelegt (vgl. Anlage
V). Wie aus der Anlage V.2 ersichtlich, liegen im Bereich der Kreuzung der Trasse A9 mit der Brun-
nengalerie Abstandsgeschwindigkeiten von 1 m/d bis 2,5 m/d, teilweise bis 5 m/d vor. Die hohen
Abstandsgeschwindigkeiten resultieren aus den hohen kf-Werten und der Nähe zu den Brunnen.
Mit zunehmendem Abstand von den Brunnen an den Rand des Absenktric hters verringern sich
diese. Bei einer Verlagerung der Trasse A9 um ca. 20 m würde dies nur eine geringfügige Verlän-
gerung der Fließzeit von etwa 8 bis 20 Tagen von der A9 bis zur Wasserfassung und damit keine
signifikante Reduzierung der Risiken für die Trinkwasserversorgung bedeuten.
Erst eine Verlagerung der Trasse A9 aus dem Absenktrichter heraus um ca. 50 m würde – bei
Abstandsgeschwindigkeiten von 0,5 m/d bis 1,0 m/d – zu einer maßgeblichen Verlängerung der
Fließzeiten um ca. 50 Tage bis 100 Tage und damit zu einer Reduzierung der Risiken führen.
Durch eine Lageverschiebung der durch die WSZ II querenden Trassenabschnittes der A9 um 50
m ließe sich das Risiko für das Rohwasser bereits im Basisfall – ohne Außerbetriebnahme von
Brunnenabschaltung
erforderlich
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Brunnen – etwas reduzieren, so dass ggf. weniger Brunnen in der Bauphase temporär außer Be-
trieb zu nehmen wären.
Eine Verlagerung der Trasse A9 um 50 m hat jedoch eine gegenüber der A9 abweichende Querung
des Militärrings zur Folge. Zudem werden außerhalb des heutigen Robinienweges zusätzliche Bo-
deneingriffe im Äußeren Grüngürtel erforderlich.
8.6 Restrisiko
Anschließend wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Risikobeherrschung (Restrisiko) berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermitt-
lung des Risikos ohne Maßnahmen. Es wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlich-
keit durch die Maßnahmen verringert und diese analog zur A1 entsprechend heruntergestuft.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Errich-
tung der A9 für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr ge-
ring“.
Durch eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen könnte erreicht werden, dass die Fließzeit bis zur
Wassergewinnung mehr als 100 Tage beträgt und damit das Restrisiko für alle identifizierten Ge-
fährdungen und Gefährdungsereignisse auf „sehr gering“ bis „gering“ reduziert werden kann (vgl.
Anlage VI.2). Ein geringes Risiko verbleibt beim Bau der A9 für Eingriffe in den Untergrund für die
Baugrube sowie für fehlerhafte Auslegung und Bauausführung. Gegenüber der A1 sind die verblei-
benden Restrisiken etwas höher.
Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse:
1. Einträge durch Eingriffe in den Untergrund/Baugruben
2. Fehlerhafte Bauausführung
Insbesondere die Außerbetriebnahme ausgewählter Brunnen sowie die strikte Einhaltung der Richt-
linien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten stellt eine wichtige Maßnahme
der Risikobeherrschung in der Bauphase dar.
9 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A9
9.1 Beschreibung der Betriebsphase der A9
Die geplante Stadtbahn Süd wird als Verlängerung der geplanten 3. Baustufe der Nord-Süd Stadt-
bahn (mit geplantem Endpunkt Arnoldshöhe) bis Meschenich geführt. Die Stadtbahn wird bei der
Alternative A9 vom Verteilerkreis aus zunächst auf der Nordseite der Militärstraße in West -Ost-
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Richtung geführt und quert im Bogen die WSZ II in Nord -Süd-Richtung in der Lage des heutigen
Robinienweges. Die BAB wird neben der bestehenden Brücke „Am Höfchen“ gequert.
Die Taktung der Bahn ist identisch mit der A1, d.h. voraussichtlich tagsüber mit einer Taktung von
10 Minuten, in den Abendstunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde bei einer maximalen
Geschwindigkeit von 70 km/h.
Im Abschnitt der kombinierten Trasse und Rad-/Gehwege der A9, der die WSZ II quert, wird sämt-
liches Wasser, das über die Gleisanlage läuft, in einem Versickerungskanal abgeleitet. Im Trassen-
abschnitt außerhalb der WSZ II an der Millitärringstraße ist keine Abdichtung und vollständige Ent-
wässerung vorgesehen. Die Reinigung erfolgt hier über die belebte Bodenzone. Bei der Umsetzung
der Alternative A9 verbleibt es zudem – im Gegensatz zur A1 – bei der aktuell nicht fachgerecht
entwässerten Straße „Im Wasserwerkswäldchen“. Somit wird das Wasser aus der WSZ II heraus
abgeleitet und in den städtischen Kanal geführt. Rad - und Gehwege werden über eine Mulde ins
Gelände entwässert. Damit ist bei der A9 – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Entwäs-
serung vorhanden.
Analog wie bei der A1 kommt es in der Betriebsphase der Bahn bei der A9 zum Einsatz verschie-
denster Betriebsmittel, die mit der Umwelt in Berührun g kommen. Gemäß Information der Kölner
Verkehrsbetriebe AG [4] und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln [3] werden folgende Betriebsmittel
eingesetzt:
• Sandstreuanlagen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
• Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
• Getriebeöl: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
• Löschmittel: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein Austrag von Stoffen
erwartet.
Die Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in Wasserschutzgebieten keine Pflanzenschutzmittel
zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Gleisbett wird ca. ein bis zweimal jährlich mechanisch
gereinigt und etwa monatlich kontrolliert.
9.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen
In der Betriebsphase der A9 sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Ge-
fährdungsereignisse relevant.
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Tabelle 15: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A9 – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“
Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en)
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
1 Überflutung / Hoch-
wasser
Eindringendes Wasser/ Feuchtig-
keit im Umfeld der Trasse
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/Krank-
heitserreger, Beeinträchtigung durch was-
sergefährdende Stoffe
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 Zerstörung der Entwässerungslei-
tung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini-
gungen u.a. in den Untergrund
5 Bodenbewegungen,
u.a. durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserfluss
6 Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und dadurch
Schadstoffeintrag in den Untergrund
7 Großbrand/ Flä-
chenbrand
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischer Stoffe durch verbrannten
Baustoff u./o. durch Löschmittel
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers
durch Schadstoffe im Boden
9 Verkehrsunfälle,
Unfälle
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in den Untergrund
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent-
gleisung neben dem abgedichte-
ten Bereich
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
11 Löscharbeiten nach Unfall mit
Brand
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
12 Kosmische Ereig-
nisse
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm
Zerstörung der Oberflächenabdeckung
und somit Freilegung Grundwasserkörper;
Menschliches und technisches Versagen
13 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion
oder Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur
(z.B. Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus-
reichend dimensionierte Anlagen/Bau-
werke
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14 Unsachgemäße Bauausführung
(z.B. dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach-
gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen-
den Dichtungsbahn durch Alterung
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
und mikrobiellen Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung 16 Undichtigkeiten des Entwässe-
rungssystems, nicht vollständige
Entwässerung im Bereich Militär-
ringstraße
Sonstige Ereignisse
17 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pum-
pen, Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden und
Grundwasser
18 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
19 Verunreinigungen
von Boden-, Grund-
und Rohwasser im
EZG durch Einträge
aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreini-
gung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden und
Grundwasser
9.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A9
Für jedes Gefährdungsereignis wird anschließend das Ausgangsrisiko aus dem Schadensausmaß
(SA) und der Eintrittswahrscheinlichkeit (EW) am Ort des Ereignisses gemäß Kapitel 4.4.1 ermittelt.
Der Ort eines potenziellen Ereignisses ist für die Betriebsphase der A9 der gesamte Trassenverlauf
nördlich der Wasserschutzzone II sowie die Querung derselben. Das Ergebnis ist in der Anlage
VII.3 für alle identifizierten Gefährdungsereignisse zusammengestellt.
Gegenüber der A1 wird das SA für den Betrieb der A9 für Überflutungen geringer eingestuft, weil
geringere Überflutungshöhen und Flächen betroffen sind (vgl. Kapitel 3.4). Demgegenüber wird die
EW für Undichtigkeiten infolge unsachgemäßer Bauausführung sowie des Entwässerungssystems
bei der A9 aufgrund der deutlich längeren ebenerdigen Trassenlänge sowie der fehlenden Entwäs-
serung in der Militärringstraße um 1 Klasse höhergestuft. Zudem entfallen bin der Betriebsphase
der A9 die Gefährdungen, die sich durch die Tiefgründungen ergeben (Nr. 17, Nr. 20 der Tabelle
15). Für die weiteren Gefährdungen wurden das SA sowie die EW analog der A1 angesetzt.
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.3). Dieses ist demzufolge für den Betrieb der A9 über-
wiegend „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Ausgangsrisiko ergibt sich für den Betrieb der A9
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Undichtigkeiten infolge einer unsachgemäßen Bauausführung sowie des Entwässerungssystems,
für die Gleisreinigung sowie bei Ausfall von Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem.
9.4 Risikobewertung
9.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser
Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A9
als „sehr ungünstig“ angesetzt.
Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine
Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case-
Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems oder durch
einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen.
9.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Rohwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4
für die Betriebsphase der A9 jeweils für die Bandbreite der hydrologischen Bedingungen (Niedrig-,
Mittel- und Hochwasser) durchgeführt. Hierbei wurde ein Stoffeintrag im Worst -Case-Fall infolge
von Undichtigkeiten, Havarien o.a. über den Trassenbereich der A9 angenommen.
In der Betriebsphase der A9 liegen gemäß der Modellergebnisse (vgl. Anlage III.1), etwa 11 Brun-
nen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Für die meisten der Brunnen
sind hierbei ausgehend vom Trassenbereich mehr als 100 Tage Transportzeit zu erwarten. Der
Brunnen HO11.W wird in weniger als 50 Tagen erreicht. Besonders kritisch ist der der Trasse am
nächsten gelegene Brunnen HO12.W, der in weniger als 7 Tagen erreicht wird.
Auch für die Modellrechnung für die A9 wirken sich unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse
nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine Änderung der Anstromrichtung
zu erwarten ist.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher
die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Betrieb der A9 insgesamt als „sehr hoch“ mit dem
Faktor „1“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.3).
Da keine maßgebliche Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko
für das Rohwasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.3).
9.5 Risikobeherrschung
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden Maßnahmen zur Risikobeherr-
schung erarbeitet. Diese sind für die Betriebsphase der A9 in der Anlage VII.3 zusammengestellt.
Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Betrieb der A9 in Betracht:
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• Vollständige Entwässerung: Durch eine nicht vollständige Entwässerung könnten mikrobi-
elle und andere Verunreinigungen ständig in den Untergrund eingetragen werden. Bei der
Alternative A9 verbleibt nach aktuellem Planungsstand – anders als bei A1 – für den Tras-
senabschnitt am Militärring bei einer unvollständigen Entwässerung und damit bei einem
„geringen" Restrisiko. Im Trassenabschnitt am Militärring sollte eine Entwässerungsanlage
analog den Trassenabschnitten in der WSZ II errichtet werden.
• Redundanzen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5)
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Ein technischer Hochwasserschutz ist
bis HQ100 ausgelegt. Zum Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis des extremen Hoch-
wassers sind bei Eintreten eines solchen Ereignisses temporär weitere Maßnahmen erfor-
derlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen.
• Krisenplan, Katastrophenplan: analog der A1, die Krisen-/Katastrophenpläne sind überge-
ordnet für alle Gefährdungsträger (Militärringstraße, etc.) zu erarbeiten. (vgl. Kapitel 7.5)
• Qualitätsmanagement: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5)
• Zustandskontrolle, Instanthaltung, Wartung: Die Trasse und Anlagen im Zusammenhang
mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungsbahn) sind – sofern möglich – in re-
gelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defektes instantzusetzen oder
ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet wer-
den kann.
9.6 Restrisiko
Anschließend wurde das Restrisiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Risikobeherrschung ermittelt. Es wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrsche inlichkeit
durch die Maßnahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft.
Das SA für den Streuguteinsatz kann analog zum Betrieb der A1 deutlich auf ein sehr geringes SA
(„1“) herunterstuft werden, wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleis-
reinigung kann das SA ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe
eingesetzt werden. Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vor-
handenen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrschein-
lichkeit eines technischen Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Um-
setzung der Risikomaßnahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für
Undichtigkeiten sowie für die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft wer-
den.
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Für seltene bis sehr seltene Ereignisse wie maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereig-
nisse ist analog zur A1 und A1a zur Risikobeherrschung die temporäre Außerbetriebnahme von
Wasserwerksbrunnen analog der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der
Brunnen ist für alle Gefährdungsträger (Militärringstraße, etc.) erforderlich. Die Vulnerabilität des
Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ angesetzt.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs-
phase für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr gering“.
Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse (letzte Spalte in der Anlage VII.3):
1. Unsachgemäße Bauausführung, insbesondere der Dichtungsbahn und des Entwässerungs-
systems
2. Undichtigkeiten des Entwässerungssystems, nicht vollständige Entwässerung (Bereich der
Militärringstraße)
3. Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem)
Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen
Bauausführung. Im Unterschied zur A1 sind auch Undichtigkeiten des Entwässerungssystems mit
einem geringen Restrisiko verbunden, da die an der Geländeoberfläche geführte Trasse – unter
Einbeziehung der nördlichen Teilstrecke in der WSZ III - deutlich länger ist als bei der A1 – Wie in
Kapitel 8.3 beschrieben ist bei der Beurteilung der Risiken dieser Streckenbereich einzubeziehen,
da für die Gefährdungsbeurteilung des Trinkwassers die Fließzeit zu den Brunnen maßgeblich ist.
9.6.1 Außerbetriebnahme eines Wasserwerksbrunnens
Durch eine dauerhafte Außerbetriebnahme des der Trasse A9 am nächsten gelegenen Trinkwas-
serbrunnens HO12.W könnte das Risiko dauerhaft auf ein vernachlässigbares Risiko gebracht wer-
den (vgl. Anlage VII.4).
Dies wurde mit einer Modellrechnung geprüft. Wie die gerechneten Bahnlinien in der Anlage III.2
zeigen, wird durch die Außerbetriebnahme des am nächsten gelegenen Brunnens verhindert, dass
Stoffe in sehr kurzer Zeit in das Rohwasser gelangen.
Gemäß der Wertung in Tabelle 6 kann bei der Beurteilung des Restrisikos die Vulnerabilität des
Rohwassers VRW somit als „hoch“ mit dem Faktor „0,8“ eingeschätzt werden (vgl. Spalte 11 in An-
lage VII.4).
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10 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BAU DER A1A
10.1 Beschreibung der Baumaßnahme A1a
Allgemeiner Trassenverlauf
Bei der A1a wird die Stadtbahn analog der A1 auf einem Brückenbauwerk über den Verteilerkreis
und bei Station 0+575 m ebenerdig bis zur Überführung Weißdornweg geführt (vgl. Abbildung 11).
Bei der A1a wird die Stadtbahntrasse– soweit technisch möglich – gegenüber der A1 in Richtung
Osten zur BAB 555 verschoben, so dass der Abstand von der Trasse zu dem am nächsten gelege-
nen Brunnen maximiert werden kann. Die vorhandene Straße im Wasserwerkswäldchen entfällt
ersatzlos. Lediglich eine Hauszufahrt zum Wasserwerk wird aufrechterhalten. Die südlich des Ver-
teilerkreises vorhandene ARAL-Tankstelle wird dauerhaft stillgelegt und wird zurückgebaut.
Das Brückenbauwerk der Alternative A1a verläuft ausgehend von der Haltestelle Arnoldshöhe in
der Bonner Straße und überquert den Verteilerkreis. Bei der A1a quert das Brückenbauwerk den
Verteilerkreis etwas östlicher als bei der A1. Auf Höhe des Verteilerkreises verschwenkt die Trasse
des Bauwerks leicht in westliche Richtung und verläuft westlich der BAB 555. Im Vergleich zur A1
wird die Trasse der A1a weiter westlich an der BAB 555 entlanggeführt. Im Kreuzungsbereich mit
der Brunnengalerie liegt somit die Trasse bei der A1a um ca. 30 m westlicher als bei der A1, so
dass ein Abstand von ca. 40 m zwischen Brunnen und Trasse gewährleistet ist. Bis auf den nördli-
chen Rampenbereich liegt das komplette Bauwerk in der Wasserschutzzone II. Das Brückenbau-
werk wird für zwei Gleisrichtungen konzipiert.
Abbildung 17: Auszug aus dem Lageplan A1a [16]
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Das Bauwerk der A1a verläuft zwischen Haltstelle Arnoldshöhe und dem Verteilerkreis in direkter
Nähe zu einer Bushaltestelle und Buswendeanlage, welche zukünftig entfallen.
Die südlich des Verteilerkreises befindliche Tankstelle inklusive der zugehörigen Flüssiggastankan-
lage liegen im Baubereich und müssen stillgelegt werden.
Das Brückenbauwerk kollidiert wie bei der A1 mit der im Verteilerkreis befindlichen Skulptur
„Standortmitte“. Diese muss bauzeitlich demontiert und anschließend wieder an die alte Position
gesetzt werden. Das Fundament soll hierbei erhalten bleiben.
Der vorhandene Straßenabschnitt „Im Wasserwerkswäldchen“ bleibt bis zur Abzweigung zum Was-
serwerk unverändert und wird lediglich als Hauszufahrt zum Wasserwerk sowie als Rad-/Gehweg
genutzt. Der weitere Streckenabschnitt der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ südlich der Hauszu-
fahrt zum Wasserwerk wird zurückgebaut. An gleicher Stelle erfolgt ein Neubau eines Rad-/Geh-
weges bis zur Stadtbahntrasse, der im weiteren Verlauf neben der Trasse geführt wird. Der südliche
Abschnitt der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird renaturiert. Damit wird diese aktuell als
Durchgangsstraße genutzte Straße künftig lediglich noch als Hauszufahrt zum Wasserwerk genutzt.
Die Erschließung des Wasserwerks über die hintere Zufahrt ist über eine temporäre Nutzung des
Rad-/Gehweges und durch den Umbau von Teilabschnitten der vorhandenen Straße für Lastzüge
und Fahrzeugkräne. Ein Einsatz dieser Straße ist nach Informationen der RheinEnergie ca. 1x jähr-
lich vorgesehen.
Konstruktion in der Wasserschutzzone II
In der WSZ II ist das Versickern von Flüssigkeiten im Bereich des Bahnkörpers auszuschließen.
Dafür wird auf dem Planum eine Kunststoffdichtungsbahn (KDB) verlegt. Die Sickergräben werden
ebenfalls damit ausgekleidet. Die KDB müssen untereinander und an den durchdringenden Teilen
dicht verschweißt bzw. an den angrenzenden Bauteilen dicht angebunden sein.
Leitungen und Kanäle im zukünftigen Bauwerksbereich
Diverse Leitungen kollidieren mit dem Bauwerk bzw. den Baufeldern. Hier gelten die gleichen Aus-
sagen wie für die A1 (vgl. Kapitel 6.1).
Die Trasse der A1a kreuzt die Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen bei Station
0+660. Zur Entlastung der Galerie bei Überfahrung durch die Stadtbahn ist eine eigens gegründete
Tragplatte vorgesehen. Die Planung dieser Tragplatte wird erst nach Festlegung der Vorzugsvari-
ante erarbeitet.
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Gründungen
Auf Grundlage der geotechnischen Vorerkundungen hat der Bodengutachter eine Gründungsemp-
fehlung für eine Flachgründung ausgesprochen, sofern die oberste Bodenschicht ausgetauscht
wird. Eine abschließende Aussage zur Gründung kann erst nach einer detaillierten geotechnischen
Erkundung getroffen werden. Die Vorplanung sieht daher in dieser Planungsphase eine Tiefgrün-
dung vor.
Entwässerung
Zur Entwässerung des Brückenbauwerks ist auf dem Überbau von der Mitte des Querschnitts zu
beiden Seiten je eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen. In Längsrichtung ist zum Widerlager
Nord und zum südlichen Widerlager von 4,0 % geplant. Die Entwässerungsleitungen werden unter-
halb beider Kappen montiert und an die Streckenentwässerung angeschlossen. Di e bauzeitliche
Entwässerung im Bereich der WSZ II ist über den neuen Kanal vorgesehen,
Baulogistik und Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen):
Grundsätzlich gelten für den Baulogistik und die Baustelleneinrichtungsflächen der A1a die gleichen
Aussagen wie für die A1.
Die vorgesehenen BE-Flächen auf dem Verteilerkreis und dem Parkplatz der Tankstellen dienen
ausschließlich der Arbeiten für die dort vorgesehenen Bauwerke und Einrichtungen. Das Betanken
der Baustellenfahrzeuge erfolgt hierbei auf einer Flä che außerhalb der WSZ II. Bei der Nutzung
sind analog zu den Baugruben die Maßnahmen für Arbeiten in Wasserschutzgebieten (vgl. Kapitel
6.5.4) einzuhalten. Die allgemeinen Baustelleneinrichtungen für das gesamte Bauvorhaben sind auf
Flächen außerhalb der WSZ II vorzusehen.
Allgemeiner Bauablauf
Die Errichtung der Alternative A1a erfolgt im Wesentlichen analog der A1 (vgl. Kapitel 6.1). Es ent-
fällt jedoch die Neugestaltung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“. Stattdessen wird diese
Straße südlich des Wasserwerkes zurückgebaut und an gleicher Stelle ein Rad-/Gehweg neu er-
richtet. Für den Zugang zum Hintereingang des Wasserwerks für Lastzüge und Fahrzeugkrane wird
eine vorhandene Straße umgebaut.
10.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen
Für den Bau der A1a sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und Gefähr-
dungsereignisse relevant.
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Tabelle 16: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Bau der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“
Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en)
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
1 Überflutung/Hoch-
wasser
Eindringendes Wasser / Feuchtig-
keit in Baugrube
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge
durch Frost zerstörte Tanks (Öl,
Diesel)
Verunreinigungen durch Kohlenwasser-
stoffe
3 Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 Bodenbewegungen,
u.a. durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserhydraulik
5 Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und dadurch
Schadstoffeintrag in den Untergrund
6 Großbrand/Flächen-
brand
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge wassergefährdenden u./o. mikro-
biologischen Stoffen durch verbrannten
Baustoff u./o. durch Löschmittel
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers
durch Schadstoffe im Boden
8 Verkehrsunfälle,
Unfälle
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstiges Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in das Grundwasser
9 Löscharbeiten nach Unfall mit
Brand
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
10 Einträge durch Ein-
griffe in den Unter-
grund
Baugruben, Abgrabungen durch
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
11 Kosmische Ereig-
nisse
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm
Zerstörung der Oberflächenabdeckung
und somit Freilegung Grundwasserkörper
Menschliches und technisches Versagen
12 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion
oder Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Entwässerung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
13 Undichtigkeiten durch unsachge-
mäße Ausführung der Dichtungs-
folie
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff
oder ä. der Baugeräte
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15 Unzureichende Entwässerung
durch ungeeignete Bauablaufpla-
nung
16 Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bauarbeiten
o. unsachgemäße Auslegung der
Statik
Gefährdung der Trinkwasserversorgung
17 Verlängerte Bauphasen durch feh-
lerhafte Bauablaufplanung o. Zeit-
verzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag
18 Unsachgemäßes Lagern und Be-
nutzen von Werkzeugen, Bauge-
räten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung
19 Überschreiten der geplanten Aus-
hubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen in den
Untergrund
Sonstige Ereignisse
20 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch
Ausfall von Lieferanten, Material-
versorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für Schadstof-
feintrag und mikrobiologischer Verunreini-
gung
21 Ausfall der Stromversorgung Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
22 Ausfall der bauzeitlichen Wasser-
haltung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Lagertanks
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund im Baubereich inkl. Ab-
sickerung
24 Mutwilliges oder fahrlässiges Ein-
bringen von Schadstoffen und Kei-
men auf/in den Boden/Untergrund
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in den Unter-
grund im Baubereich inkl. Absickerung
10.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1A
Für die in der Tabelle 16 zusammengestellten Gefährdungsereignisse wird jeweils das Ausgangs-
risiko am Ort des Ereignisses abgeschätzt.
Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Bauphase der A1a grundsätzlich der kombinierte
Trassenverlauf inklusive des Rad-/Gehweges sein. Gefährdungsereignisse, die die Stützbauwerke
betreffen, werden nur für den Trassenabschnitt mit dem Brückenbauwerk betrachtet.
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Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hohe r Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.
Die Ermittlung des Ausgangsrisikos für den Bau der A1a ist in der Anlage VI.3 zusammengestellt.
Die Einschätzung des SA und der EW entspricht im Wesentlichen der Einschätzungen für die A1.
Das SA für Überflutung/Hochwasser wurde bei der A1a jedoch heruntergestuft, da die Überflutungs-
bereiche im Bereich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ und der Tankstelle bei der A1a wegfal-
len.
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.3). der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehensweise
das Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.1). Dieses ist für den Bau der A1a für Naturereignisse und Ha-
varien wie Unfälle und Brände und Überflutungen „sehr gering“ bis „gering“. Ein hohes Ausgangsri-
siko ergibt sich während der Erstellung der Baugruben, da hier ohne die Schutzfunktion der grund-
wasserüberdeckenden Schichten großflächig mikrobielle Verunreinigungen und andere Stoffe in
den Untergrund eindringen und damit das Rohwasser verunreinigen können. Ein mittleres Risiko
ergibt sich beim Bau der A1 infolge von Kälte, Frost und Schnee, durch menschliches und techni-
sches Versagen, wie beispielsweise infolge einer fehlerhaften Auslegung, Konstruktion oder Bau-
ausführung sowie bei Ausfall der Versorgungsketten oder Infrastrukturen und durch mutwilliges Ein-
bringen von Schadstoffen oder Beschädigungen.
10.4 Risikobewertung für den Bau der A1a
10.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser
Im gesamten Bereich der Trasse A1a einschließlich Rad-/Gehwege wird gemäß [42] das Schutz-
potential der Grundwasserüberdeckung bereits im Istzustand als „ungünstig“ eingestuft.
Durch die Errichtung der A1a werden im Bereich der Trasse und der Rad -/Gehwege die oberen
Bodenschichten und damit ein Teil der Grundwasserdeckschicht abgetragen und damit das Schutz-
potential weiter verringert.
Im Bereich der Trasse A1a steht oberflächennah eine geringmächtige Deckschicht aus Hochflut-
lehm an (vgl. [7]). Im Liegenden befinden sich die hoch durchlässigen Terrassensande/-kiese. Da
nach derzeitigem Stand bei dem Brückenbauwerk von Tiefgründungen auszugehen ist, erfolgt im
Bereich des Brückenba uwerks lokal ein Abtrag von Bodenschichten voraussichtlich bis in das
Grundwasser. In diesem Bereich ist keine Sickerstrecke mehr vorhanden ist, könnte und ein poten-
zieller Stoff unmittelbar vom Ort des Eintrages ins Grundwasser gelangen.
Zur Bewertung eines möglichen Stofftransportes von der Baugrubensohle für die Bereiche außer-
halb der Stützbauwerke bis in das Grundwasser wurde überschlägig berechnet, wie lange ein Fluid
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benötigt, um den Fließweg zwischen Baugrubensohle und Grundwasseroberfläche zu überwinden.
(vgl. Kapitel 6.4.1).
Analog der A1 kommt es bei einer angenommenen effektiven Porosität in Höhe von 25 % damit zu
Transportgeschwindigkeiten von 15 cm/min bis 75 cm/min, so dass ein potenzieller Stoff in etwa 1
h abgesickert ist (vgl. Kapitel 6.4.1).
Durch die im Trassenbereich der A1a vorliegenden sehr hohen kf-Werte der maßgeblichen Unter-
grundschicht werden potenzielle Stoffeinträge an der Baugrubensohle nicht wesentlich zurückge-
halten und sickern in sehr kurzer Zeit bis ins Grundwasser ab. Demzufolge kann auch bei der Er-
richtung der A1a nicht von einer Risikominderung durch die Deckschichten ausgegangen werden.
Das Risiko für das Grundwasser wird folglich für den Bau der A1a für alle Gefährdungsereignisse
als „sehr hoch“ eingeschätzt. Der Vulnerabilitätsfaktor wird gemäß Tabelle 5 für den Bau der A1a
für alle Gefährdungsereignisse mit „1“ angesetzt (vgl. Anlage VI.3).
10.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrech nungen für den Worst -
Case-Fall maximaler Grundwasserentnahmen im WW Hochkirchen gemäß Kapitel 5.4 durchge-
führt. Hierbei wurde ein möglicher Stoffeintrag während der Bauphase über die Trasse A1a sowie
über die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ angenommen und die Stromlinien entsprechend be-
rechnet (vgl. Anlage IV.1).
Die Modellergebnisse für den Bau der A1a in Anlage IV.1 zeigen für alle hydrologischen Bedingun-
gen (Mittelwasser, Hochwasser, Niedrigwasser), dass fünf Brunnen der Galerien West und Ost im
Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich liegen. Für den Brunnen HO3.W sind
dabei mehr als 100 Tage Fließzeit zu erwarten. Besonders kritisch ist der der Trasse am nächsten
gelegenen Brunnen HO2.O, der in etwas mehr als 7 Tagen erreicht wird. Gemäß der Klassifizierung
in der Tabelle 6, wird die Vulnerabilität des Rohwassers VRW beim Bau der A1a insgesamt als „hoch“
mit dem Faktor „0,8“ bewertet (vgl. Spalte 11 in Anlage VI.3).
Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich wie bei den anderen betrachteten
Alternativen bei dem Bau der A1a nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus, so dass keine
Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist.
Die Ergebnisse und Aussagen für die BE-Flächen entsprechen denen der Berechnungen für den
Bau der A1. Da die Fließzeiten ausgehend von den BE-Flächen mehr als 100 Tage betragen, geht
von diesen keine zusätzliche Gefährdung aus (vgl. 6.4.2).
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VI.3).
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10.5 Risikobeherrschung
Für alle in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken für den Bau der A1a wurden entsprechende
Maßnahmen zur Risikobeherrschung ausgearbeitet. Diese sind in der Anlage VI.3 zusammenge-
stellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen für den Bau der A1a in Betracht:
• Temporäre Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen: Auch bei der A1a ist eine tem-
poräre Außerbetriebnahme einiger Brunnen unumgänglich, um die Risiken in der Bauphase
zu beherrschen.
• Objektschutz: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten analog der A1 (vgl.
Kapitel 6.5)
• Redundanzen: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Bereiche der Trasse A1a liegen im
Überschwemmungsbereich bei HQ100 und bei HQextrem. Der bestehende technische
Hochwasserschutz ist bis HQ100 ausgelegt, somit ergibt sich bis HQ100 keine Gefährdung
für den Bau der A1a. Zum Schutz der Baugruben vor einem sehr seltenen Ereignis des
extremen Hochwassers sind während der Bauphase weitere Maßnahmen erforderlich, wie
die Außerbetriebnahme von Brunnen. Die abschnittsweise offenen Baugruben können zu-
dem bei Anbahnung eines solchen Ereignisses wieder verschlossen werden.
• Krisenplan, Katastrophenplan: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Qualitätsmanagement: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Schulung und Sensibilisierung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Fachgerechte Bauausführung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5)
• Hydrogeologische und fachgutachterliche Baubegleitung: Analog zu A1 (vgl. Kapitel 6.5),
auch bei der A1a sollte ein begleitendes Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Im
Zuge dessen sind im Vorfeld der Baumaßnahme A1a weitere Grundwassermessstellen mit
einem 5-Zoll-Ausbau parallel zur Trasse einzurichten. Sollte im Worst-Case-Fall bereits ein
wassergefährdender Stoff in den Untergrund eingetreten sein, kann an der Messstelle kurz-
fristig gepumpt und der Abstrom damit gesichert werden. Es gelten die gleichen Aussagen
wie im Kapitel 6.5.
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10.6 Außerbetriebnahme von Wasserwerksbrunnen
Primär erforderlich ist in der Bauphase die Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasserwer-
kes. Nur somit lässt sich das sehr hohe Risiko in Folge der Abgrabungen der Baugrube beherr-
schen.
Mittels Modellrechnungen wurde geprüft, wie viele Brunnen außer Betrieb genommen werden müs-
sen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko (d.h. Transportzeiten > 100 Tage)
reduziert werden kann und sich - zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Risikobeherrschung -
ein geringes Restrisiko ergibt. Der Modellansatz und der Stoffeintrag entsprechen dem Rechenfall
ohne Außerbetriebnahme der Brunnen. Es wurden mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung
der Außerbetriebnahme von drei und fünf Brunnen durchgeführt. Wie die gerechneten Bahnlinien
in der Anlagen IV.2 und Anlage IV.3 zeigen, ist eine Außerbetriebnahme von fünf Brunnen erforder-
lich, damit bis zu den aktiven Brunnen mindestens eine Transportzeit von mindestens 100 Tagen
gewährleistet ist.
Gemäß der Stromlinienverläufe in der Basisvariante (vgl. Anlage IV.1) ist eine Außerbetriebnahme
der Brunnen ebenso wie bei der A1 und A9 voraussichtlich erst ab den Bauabschnitten im mittleren
Streckenabschnitt erforderlich. Der am nächsten gelegene Brunnen HO2.O sollte vorsorglich über
die gesamte Bauphase abgeschaltet werden.
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Wertung in Tabelle 6 daher
die Vulnerabilität des Rohwassers V RW beim Bau der A1a insgesamt als „gering“ mit dem Faktor
„0,4“ eingeschätzt (vgl. drittletzte Spalte in Anlage VI.3).
Da die Fördermenge temporär auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird, ist die Trinkwasser-
versorgung zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die technische Umsetzung der Außerbetriebnahme von
5 Brunnen ist in Abstimmung mit dem Trinkwasserversorger RheinEnergie zu verifizieren.
10.7 Restrisiko
Das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung
(Restrisiko) wurde ebenfalls berechnet. Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Ermittlung
des Risikos ohne Maßnahmen. Es wurde jedoch angenommen, dass sich die Eintrittswahrschein-
lichkeiten durch die Maßnahmen verringern, und folglich wurden diese entsprechend herunterge-
stuft.
Hierbei sind die Restrisiken für die A1a im Wesentlichen vergleichbar mit der A1 einzustufen. Das
SA für Überflutung/Hochwasser wurde jedoch heruntergestuft, da die Überflutungsbereiche im Be-
reich der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei der A1a wegfallen.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Bau-
phase für fast alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungserei gnisse „gering“ bis „sehr
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12.2022
M&P
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gering“ (vgl. Anlage VI.3). Ein geringes Risiko verbleibt für Einträge durch Eingriffe in den Unter-
grund/Baugruben sowie für Rohrbruch einer Trinkwassertransportleitung durch Bauarbeiten o. un-
sachgemäße Auslegung der Statik.
Wie für die anderen betrachteten Alternativen stellen die Außerbetriebnahme ausgewählter Brun-
nen sowie die Einhaltung der Richtlinien und Maßnahmen für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten
wesentliche Maßnahmen der Risikobeherrschung während Bauphase dar.
11 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR DEN BETRIEB DER A1A
11.1 Beschreibung der Betriebsphase der A1a
Die geplante Stadtbahn Süd soll an das derzeit im Bau befindliche separates Straßen- und Stadt-
bahnprojekt „Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe“, anschließen. Der aktuelle Endpunkt „Heumarkt“
wird bis Arnoldshöhe bzw. dann bis Meschenich verlängert. Die Stadtbahn wird zweigleisig geführt
und überquert bei der Alternative A1a den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und wird an-
schließend oberirdisch westlich der BAB 555 weitergeführt.
Der Bahnbetrieb ist analog der A1 und A9 tagsüber mit einer Taktung von 10 Minuten, in den Abend-
stunden alle 15 min und nachts jede halbe Stunde bei einer maximalen Geschwindigkeit von 70
km/h vorgesehen.
Die Stadtbahn wird bei A1a an einen neuen Kanal an geschlossen. Sämtliches Wasser, das über
die Gleisanlage läuft, wird in einem Versickerungskanal abgeleitet. Rad- und Gehwege werden über
eine Mulde ins Gelände entwässert. Im nördlichen Abschnitt wird die Entwässerung ebenso an den
Kanal angeschlossen. Damit ist bei der A1a – bis auf Rad- und Gehwege – eine vollständige Ent-
wässerung vorgesehen.
Bei der Umsetzung der Alternative A1a entfällt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“, welche nur
noch als Hauszufahrt für das Wasserwerk genutzt wird.
Analog wie bei der A1 und A9 werden beim Betrieb der Bahn verschieden Betriebsmittel eingesetzt,
die mit der Umwelt in Berührung kommen. Gemäß Information der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4]
kommen folgende Betriebsmittel zum Einsatz:
• Sandstreuanlagen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
• Schmiermittel der Spurkranzschmieranlage: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
• Getriebeöl: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
• Löschmittel: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.1)
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Von den Gleisanlagen (Gleis, Schotter und Betonschwellen) selbst wird kein Austrag von Stoffen
erwartet.
Nach Aussagen der Kölner Verkehrsbetriebe AG [4] werden in Wasserschutzgebieten keine Pflan-
zenschutzmittel zur Pflanzenbekämpfung eingesetzt. Das Gleisbett wird ca. ein bis zweimal jährlich
mechanisch gereinigt und etwa monatlich kontrolliert.
11.2 Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen
In der Betriebsphase der A1a sind die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gefährdungen und
Gefährdungsereignisse relevant.
Tabelle 17: Gefährdungen und Gefährdungsereignisse für den Betrieb der A1a – Gefährdungssektor „Siedlung und Verkehr“
Nr. Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en)
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
1 Überflutung/Hoch-
wasser
Eindringendes Wasser/Feuchtig-
keit im Umfeld der Trasse
Mikrobiologische Verunreinigungen sowie
Einträge von Schadstoffen in die Baugrube
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durch Abwasser/ Krank-
heitserreger, Beeinträchtigung durch was-
sergefährdende Stoffe
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 Zerstörung der Entwässerungslei-
tung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a. Verunreini-
gungen u.a. in den Untergrund
5 Bodenbewegungen,
u.a. durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den Grund-
wasserfluss
6 Zerstörung der Bauwerke (Brü-
ckenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und dadurch
Schadstoffeintrag in den Untergrund
7 Großbrand/ Flä-
chenbrand
Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen durch verbrann-
ten Baustoff u./o. durch Löschmittel
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des Grundwassers
durch Schadstoffe im Boden
9 Verkehrsunfälle,
Unfälle
Verkehrsunfälle mit Kraftstoffver-
lust u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und Absicke-
rung in den Untergrund
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10 Verkehrsunfälle der Bahn mit Ent-
gleisung neben dem abgedichte-
ten Bereich
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
11 Löscharbeiten nach Unfall mit
Brand
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
12 Kosmische Ereig-
nisse
Meteoriteneinschlag; Sonnen-
sturm
Zerstörung der Oberflächenabdeckung
und somit Freilegung Grundwasserkörper
Menschliches und technisches Versagen
13 Fehlerhafte Ausle-
gung, Konstruktion
oder Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur
(z.B. Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht aus-
reichend dimensionierte Anlagen/Bau-
werke
14 Unsachgemäße Bauausführung
(z.B. dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden/GW,
Eingriff in den GW-Fluss durch nicht sach-
gemäß errichtete Anlagen/Bauwerke
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegen-
den Dichtungsbahn durch Alterung
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
und mikrobiellen Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
16 Undichtigkeiten des Entwässe-
rungssystems
17 Randläufigkeiten zwischen Brü-
ckenpfeiler/Gründung und Unter-
grund
Sonstige Ereignisse
18 Ausfall von Infra-
strukturen und Ver-
sorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pum-
pen, Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden und
Grundwasser
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden Stoffen
in den Untergrund inkl. Absickerung
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das Grund-
wasser reichend
Beeinflussung der Grundwasserströmung
21 Verunreinigungen
von Boden-, Grund-
und Rohwasser im
EZG durch Einträge
aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreini-
gung
Einträge von wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen in Boden und
Grundwasser
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11.3 Abschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a
Für jedes Gefährdungsereignis wird anschließend das Ausgangsrisiko am Ort des Ereignisses ab-
geschätzt. Der Ort eines potenziellen Ereignisses kann für die Betriebsphase der A1a grundsätzlich
der gesamte Trassenverlauf sein. Ereignisse, die die Brückenbauwerke betreffen, werden nur für
den Trassenverlauf mit Brückenbauwerken betrachtet.
Es wird jeweils das Schadensausmaß gemäß Tabelle 1 und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Er-
eignisses gemäß Tabelle 2 mit einem Rang von „1“ bei keinem nennenswerten Schadensausmaß
bzw. unwahrscheinlichem Eintritt bis „5“ bei sehr hohem Schadensausmaß bzw. sehr hoher Ein-
trittswahrscheinlichkeit eingeschätzt.
Das Ergebnis ist für den Betrieb der A1a für alle identifizierten Gefährdungsereignisse in der Anlage
VII.5 zusammengestellt. Die Einschätzung des Ausgangsrisikos für den Betrieb der A1a ist im We-
sentlichen analog zu den Einschätzungen für den Betrieb der A1. Das SA und die EW für die Ver-
kehrsunfälle mit Kraftstoffverlust (Nr. 8) wurde bei der A1a für die Betriebsphase heruntergestuft,
da die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ und die Tankstelle entfallen und infolgedessen das Ge-
fährdungspotential insgesamt geringer ist. Ebenso heruntergestuft wurde bei der A1a gegenüber
der A1 das SA für Überflutung/Hochwasser, da die Überflutungsbereiche im Bereich der Tankstelle
und der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ bei der A1a wegfallen.
Aus dem Produkt aus EW und SA ergibt sich nach der in Kapitel 4.4.1 beschriebenen Vorgehens-
weise das Ausgangsrisiko für den Betrieb der A1a (vgl. Anlage VII.5). Dieses ist demzufolge für die
meisten Ereignisse „sehr gering“ bis „gering“. Ein mittleres Risiko ergibt sich für den Betrieb der A1a
durch Randläufigkeiten an den Brückenbauwerken, durch die Gleisreinigung sowie bei Ausfall von
Infrastrukturen, z.B. Pumpen im Entwässerungssystem.
11.4 Risikobewertung
11.4.1 Risikoabschätzung für das Grundwasser
Die Schutzfähigkeit der Grundwasser überdeckenden Schichten wird wie für die Errichtung der A1a
als „sehr ungünstig“ angesetzt.
Zwar sind die Trassenflächen versiegelt und damit kann im Bereich der Trassen theoretisch keine
Stoffabsickerung erfolgen, in der Gefährdungsbeurteilung werden jedoch jeweils die Worst-Case-
Szenarien betrachtet, die sich z.B. durch Undichtigkeiten des Ent wässerungssystems oder durch
einen Eintrag im Trassen-Randbereich außerhalb der versiegelten Fläche ereignen.
11.4.2 Risikoabschätzung für das Rohwasser
Zur Ermittlung der Schutzfähigkeit des Grundwassers wurden Modellrechnungen gemäß Kapitel 5.4
für die Betriebsphase der A1a durchgeführt. Hierbei wurde im Worst-Case-Fall angenommen, dass
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durch Undichtigkeiten, Havarien o.a. ein möglicher Stoffeintrag im Bereich der Trasse der A1a er-
folgt.
In der Betriebsphase der A1a liegen gemäß der Modellergebnisse (v gl. Anlage IV.1), etwa fünf
Brunnen im Abstrom von potenziellen Stoffeinträgen im Trassenbereich. Besonders betroffen sind
die beiden westlich der Trasse A1a gelegenen Brunnen der Ostgalerie HO2.O, der in etwas mehr
als 7 Tagen Fließzeit erreicht wird.
Die unterschiedlichen hydrologischen Verhältnisse wirken sich wie für die zuvor beschriebenen Mo-
dellberechnungen auch bei dem Betrieb der A1a nur geringfügig auf die Grundwasserströmung aus,
so dass keine Änderung der Anstromrichtung zu erwarten ist (vgl. Anlage IV.1).
Da die Brunnen über eine Heberleitung verbunden sind, wird gemäß der Klassifizierung in der Ta-
belle 6 die Empfindlichkeit des Rohwassers VRW beim Betrieb der A1a insgesamt als „hoch“ mit dem
Faktor „0,8“ eingeschätzt (vgl. Spalte 11 in Anlage VII.5).
Da keine Schutzwirkung des Untergrundes vorhanden ist, entspricht damit das Risiko für das Roh-
wasser dem Ausgangsrisiko (vgl. Anlage VII.5).
11.5 Risikobeherrschung
Für die in der Risikoabschätzung identifizierten Risiken wurden entsprechende Maßnahmen zur
Risikobeherrschung erarbeitet. Diese sind für jedes Gefährdungsereignis (GE) für den Betrieb der
A1a in der Anlage VII.5 zusammengestellt. Folgende Maßnahmen zur Risikobeherrschung kommen
für den Betrieb der A1a in Betracht:
• Vollständige Entwässerung: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5)
• Redundanzen: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5)
• Hochwasserschutzanlage/Hochwasserwarnsystem: Ein technischer Hochwasserschutz ist
bis HQ100 ausgelegt. (vgl. Kapitel 7.5). Zum Schutz vor einem sehr seltenen Ereignis des
extremen Hochwassers sind bei Eintreten eines solchen Ereignisses temporär weitere Maß-
nahmen erforderlich, wie die Außerbetriebnahme von Brunnen.
• Krisenplan, Katastrophenplan: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5)
• Qualitätsmanagement: analog der A1 (vgl. Kapitel 7.5)
• Zustandskontrolle, Instanthaltung, Wartung: Die Trasse und Anlagen im Zusammenhang
mit der Trasse (z.B. Entwässerungssystem, Dichtungsbahn) sind – sofern möglich – in re-
gelmäßigen Abständen zu kontrollieren und im Falle eines Defektes instantzuhalten oder
ggf. zu erneuern, damit eine dauerhafte vollständige Funktionsfähigkeit gewährleistet wer-
den kann.
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11.6 Restrisiko
Im nächsten Bewertungsschritt wurde das Risiko für das Rohwasser unter Berücksichtigung der
Maßnahmen zur Risikobeherrschung erneut berechnet (vgl. Anlage VII.5). Dieses entspricht dem
Restrisiko. Hierbei wurde angenommen, dass sich die Eintrittswahrscheinlichkeit durch die Maß-
nahmen verringert und diese entsprechend heruntergestuft.
Das SA für den Streuguteinsatz kann deutlich auf ein sehr geringes SA („1“) herunterstuft werden,
wenn Split als Streusalz eingesetzt wird. Für Gefährdungen durch Gleisreinigung kann das SA
ebenso heruntergestuft werden, wenn keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden.
Analog der A9 und der A1 ist zur Risikobeh errschung seltener bis sehr seltener Ereignisse wie
maßgebliche Erdbeben, Großbrand, kosmische Ereignisse die temporäre Außerbetriebnahme von
Wasserwerksbrunnen analog der Bauphase erforderlich. Die temporäre Außerbetriebnahme der
Brunnen wird hierbei für alle Gefährdungsträger (Stadtbahn, Autobahn, etc.) in diesem Bereich er-
forderlich. Die Vulnerabilität des Rohwassers wurde deshalb analog der Bauphase auf „0,4“ ange-
setzt.
Die EW für Überflutung/Hochwasser wurde heruntergestuft, da durch die vorhandenen technischen
Hochwasserschutzmaßnahmen nur eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit eines technischen
Versagens der Hochwasserschutzanlage verbleibt. Ebenso kann bei Umsetzung der Risikomaß-
nahmen wie die sachgemäße Bauausführung und Auslegung die EW für Undichtigkeiten sowie für
die Zerstörung von Bauwerken infolge von Frost/Kälte herabgestuft werden. Ereignisse, deren EW
sich nicht durch die Maßnahmen zur Risikobeherrschung ändert, wie Unfälle, Katastrophen, Beein-
flussung der Grundwasserströmung durch die Tiefgründungen sowie die Gleisreinigung verbleiben
analog dem Ausgangsrisiko.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Risikobeherrschung ist das Restrisiko für die Betriebs-
phase der A1a für alle identifizierten Gefährdungen und Gefährdungsereignisse „gering“ bis „sehr
gering“. Ein geringes Risiko verbleibt für folgende Gefährdungsereignisse:
• Randläufigkeiten am Brückenbauwerk
• Beeinflussung der Grundwasserströmungen durch die Tiefgründungen
• Ausfall von Infrastruktur (Pumpen, Entwässerungssystem)
Die genannten Restrisiken zeigen die besondere Wichtigkeit einer sorgfältigen und sachgemäßen
Bauausführung. Deshalb kommt einer stetigen Betriebsüberwachung und Qualitätskontrolle sowie
einer fachgutachterlichen und hydrogeologischen Baubegleitung eine besondere Bedeutung zu.
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12 VERGLEICHENDE GEFÄHDRUNGSBEURTEILUNG A1, A9 UND A1A
12.1 Bauphase
Bei den betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a ergibt sich jeweils für die Bauphase durch die
Abtragung der Baugruben ohne Maßnahmen ein hohes Risiko für das Rohwasser. Durch temporäre
Außerbetriebnahmen von Brunnen und unter Beachtung der Maßnahmen für Bauarbeiten in Was-
serschutzzonen gemäß RiStWag [40] sowie dem Maßnahmenkatalog der Stadt Köln sowie weiteren
Maßnahmen, z.B. das Bauen unter Einhausung/Zelt können die Risiken für die Bauphase auf ein
geringes bis sehr geringes Maß minimiert und damit beherrscht werden.
Gemäß den durchgeführten Modellrechnungen ist bei den Alternativen A1 und A1a jeweils eine
Außerbetriebnahme von 5 Brunnen und bei der A9 eine Außerbetriebnahme von 4 Brunnen erfor-
derlich. Damit ist bei der A9 für die Bauphase ein Brunnen weniger außer Betrieb zu nehmen. Die
Außerbetriebnahme der Brunnen ist bei allen betrachteten Alternativen A1, A9 und A1a voraus-
sichtlich nur ab den Bauabschnitten im mittleren Streckenabschnitt erforderlich.
Bei A9 werden jedoch durch die längere ebenerdige Trasse in der WSZ II und im Nahbereich der
WSZ II und die Umfahrung größere Bereiche des Einzugsgebietes der Brunnen betroffen, so dass
durch die längere Strecke und die damit verbundene längere Bauzeit insgesamt die Wahrschein-
lichkeit eines Stoffeintrages in den Untergrund und damit das Gefährdungspotential insbesondere
während der Bauphase, aber auch geringfügig in der Betriebsphase steigt. Andererseits ist das
Risiko für die Baumaßnahme bei der A1 und A1a durch die Tangierung einer Altlastenfläche ge-
genüber der A9 etwas erhöht.
Die Restrisiken beim Bau der A1 und A1a sind gleich einzustufen, während beim Bau der A9 etwas
höhere Restrisiken verbleiben.
12.2 Betriebsphase
In der Betriebsphase der Alternativen A1, A9 und A1a sind die Risiken durch die Versiegelung der
Trassenflächen gegenüber der Bauphase geringer. Auch für den Bahnbetrieb sind die Risiken für
die A9 durch die längere ebenerdige Strecke gegenüber der A1 geringfügig höher zu bewerten.
Insbesondere ergeben sich höhere Risiken für die A9 durch Undichtigkeiten infolge unsachgemäßer
Bauausführung, des Entwässerungssystems.
Andererseits ergibt sich beim Bau der Brückenbauwerke lokal ein etwas höheres Risiko bei der A1
und der A1a, da die Tiefgründungen voraussichtlich jeweils bis in das Grundwasser reichen.
Bei der Umsetzung der A1a ergibt sich durch den Wegfall der Durchgangstraße „Im Wasserwerks-
wäldchen“ sowie dem Wegfall der Tankstelle eine dauerhafte Risikominimierung für den Bereich
der Straße und der Tankstelle.
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12.3 Einfluss auf die Grundwasserströmung
Derzeit ist bei der A1 und der A1a davon auszugehen, dass die Fundamentierung im Bereich der
Brückenpfeiler bis in das Grundwasser reicht, so dass durch die Tiefgründungen jeweils kleinräu-
mige, punktuelle Beeinflussungen des Grundwassers gegeben sind.
Dadurch, dass der Trassenverlauf bei der A1 nur im nördlichen Streckenabschnitt bis Station
0+600m (A1) sowie bis Station 0+575m ( A1a) über ein Brückenbauwerk verläuft, ist der Einfluss
auf die Grundwasserströmung bei de n Alternativen A1 und A1a als gering zu bewerten. Zudem
reicht das Brückenbauwerk nicht bis zur Brunnengalerie, so dass keine Tiefgründungen im nahen
Umfeld errichtet werden. Damit ist eine maßgebliche Beeinflussung auf die Grundwasserströmung
bei der A1 und A1a nicht gegeben. Bei der Alternative A9 befinden sich die Bauwerke und Baugru-
ben nicht im Grundwasser und daher ist keine Beeinflussung des Grundwasserregimes zu erwarten.
12.4 Gesamtbewertung
Um die Risiken quantitativ bewerten zu können, wurden für die Alternativen A9 und A1a das mittlere
Gesamtrisiko für das Rohwasser aus dem arithmetischen Mittelwert der Einzelrisiken für das Roh-
wasser (RRW) sowie der Summe der Einzelrisiken ermittelt (vgl. Tabellen in Anlage VI und VII). Die
Alternative A1 wird hierbei nicht mehr betrachtet, da die A1a eine verbesserte Modifikation der A1
darstellt. Aus der Gegenüberstellung der Gesamtrisiken ergibt sich der Rang für das Risiko mit „1“
für die Alternative mit den geringeren Risiken bis „2“ für die Alternative mit den höheren Risiken (vgl.
Tabelle 18). Da die Alternative A1a eine verbesserte Modifikation der A1 darstellt, wird letztere nicht
weiterverfolgt und in der Gesamtbewertung nicht betrachtet.
Tabelle 18: Quantitative Risikobewertung für Bau und Betrieb der A9 und A1a
A9 A1a
Mittleres
Gesamt-
risiko
Summe
Einzel-
risiken
Rang
Mittleres
Gesamt-
risiko
Summe
Einzel-
risiken
Rang
Ausgangsrisiko
Bau 3,04 70,0 2 2,07 49,6 1
Betrieb 2,05 39,0 2 1,56 32,8 1
Restrisiko
Bau
Außerbetriebnahme von
Brunnen
0,85 19,6 2 0,77 18,4 1
Betrieb
keine Brunnen-Außer-
betriebnahme
1,01 19,2 2 0,84 17,6 1
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Wie aus der Tabelle 18 ersichtlich hat die A9 sowohl die höchsten Ausgangsrisiken als auch die
höchsten Restrisiken nach Umsetzung der Maßnahmen zu r Risikobeherrschung. Dies ist primär
durch die längere Strecke innerhalb und an der Grenze zum WSG II und damit einer höheren Wahr-
scheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses begründet. Gemäß Klassifizierung in Tabelle 7 wird
für die Alternative A1a ein sehr geringes Restrisiko ermittelt. Die A9 birgt demgegenüber ein gerin-
ges Restrisiko. Die Alternative A1a stellt hinsichtlich der Risiken für die Trinkwasserversorgung die
am besten geeignete Alternative mit den geringsten Restrisiken dar.
Die Risiken für die Trinkwasserversorgung sind bei den Alternativen A1a durch technische u./o.
konstruktive Maßnahmen sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase auf ein sehr geringes
Maß sowie für A9 auf ein geringes Maß reduzierbar. Für die Bauphase stellen hierbei die Einhaltung
der Richtlinien für bautechnische Maßnahmen in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [40] und die
Einhaltung des Maßnahmenkataloges für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten der Unteren Was-
serbehörde (vgl. Anlage VIII), die Außerbetriebnahme von Brunnen sowie eine hydrogeologische
Baubegleitung die wichtigsten Maßnahmen zur Beherrschung der Risiken dar. Für die Betriebs-
phase sind insbesondere Redundanzen wichtiger Infrastrukturen (z.B. Pumpen) sowie stetige Qua-
litäts- und Zustandskontrollen wesentlich, um sicherzustellen, dass die Entwässerungsanlage zu
jeder Zeit funktionstüchtig ist. Zudem ist für die Abdichtungen ausschließlich Kunststoffdichtungs-
bahn mit DibT- und BAM-Zulassung zu verwenden. Die entsprechende Richtlinie zur Verlegung der
KDB ist dabei unbedingt einzuhalten und zu überwachen, um eine sichere Abdichtung zu gewähr-
leisten.
Ein Vorteil bezüglich des Schutzes der Trinkwasserversorgung ist bei der A9 die Randlage an der
Brunnengalerie und die höheren Fließzeiten für einen Großteil der Brunnen, während bei A1a die
Trassen mittig durch die Brunnengalerien verlaufen. Zudem ist bei der A9 in der Bauphase ein
Brunnen weniger außer Betrieb zu nehme n. Demgegenüber sind bei der A9 gegenüber der A1a
deutlich mehr Brunnen betroffen, die im Abstrom der Trasse liegen. Auch wenn die meisten Brunnen
nach einer Fließzeit von mehr als 100 Tagen erreicht werden, besteht das Risiko eines Eintrages
von Schadstoffen, welche bis in die Trinkwassergewinnung gelangen können.
Bei A1a verbleibt die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ lediglich als Hauszufahrt für das Wasser-
werk und entfällt als Durchgangsstraße. Ebenso entfällt die Tankstelle. Somit verringern sich die
Gesamtrisiken gegenüber der A9 deutlich.
Die Risiken und aufwertenden Aspekte für die A9 und A1a sind in der Tabelle 19 zusammengefasst.
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Tabelle 19: Zusammenfassung der Risiken und aufwertenden Aspekte hinsichtlich Gewässer-/Trinkwasserschutz für die A1,
A9 und A1a
Alternative Risiken Aufwertende Aspekte
A9 • höhere Eintrittswahrscheinlichkeit
von Gefährdungen durch längere
Strecke
• Deutlich mehr Brunnen sind be-
troffen
• Trassenverlauf liegt im Einzugs-
gebiet nahezu der gesamten Ga-
lerie Ost
• keine vollständige Entwässerung
des Trassenabschnittes am Mili-
tärring
• Randliche Lage der Trasse in Bezug
auf die Brunnengalerie
• Außerbetriebnahme einer geringeren
Anzahl von Brunnen
A1a • Trassenverlauf mittig durch die
Brunnengalerie
• Einfluss auf das Grundwasser
durch Tiefgründungen
• Geringeres Risiko durch Wegfall der
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“
sowie der Tankstelle
• Geringere Eintrittswahrscheinlichkeit
von Gefährdungen durch kürzere
ebenerdige Strecke
• Deutlich weniger Brunnen sind be-
troffen
Aus fachgutachterlicher Sicht ist die Alternative A1a hinsichtlich Gewässer- und Trinkwas-
serschutz gegenüber der A9 geringfügig besser zu bewerten.
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13 VERWENDETE UNTERLAGEN
13.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen
[1] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2022): Stadtbahn Süd für Rondorf und Mesche-
nich, Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7,
Köln 12.08.2022
[2] Zusammenstellung „Grundlagen Risikobewertung WWK Hochkirchen vom 12.01.2022“
[3] Email von N. Gerresheim, Berufsfeuerwehr Köln vom 21.08.2022
[4] Emails von L. Poyda, Kölner Verkehrsbetriebe AG vom 12.08.2020, 27.09.2022, 29.09.2022
[5] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich,
Alternativenvergleich im Raumkomplex A2, A9, A6 + D, Stellungnahme Geotechnik und Altlas-
ten, Köln 08.12.2021
[6] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich,
Alternativenvergleich im Raumkomplex Ax, Stellungnahme Geotechnik und Altlasten für A1,-
3,5,7, Köln 30.09.2021
[7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2021): Baugrundvorerkundung, Stadtbahn Ron-
dorf – Meschenich, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung, Köln, 18.03.2021
[8] M&P Ingenieurgesellschaft mbH, Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (2020): Grund-
wassermodell Rondorf Nordwest, Variantenuntersuchungen zur Seeverlegung / Verfüllung,
Köln, 31.07.2020
[9] Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (2019): Grundwassermodell Wasserwerk Köln-
Rondorf, Bewirtschaftung Brunnen während Umgest altung des Galgenbergsees, Leipzig
30.03.2019
[10] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Leistungsbeschreibung, Stadtbahn Ron-
dorf-Meschenich, Vorerkundung gem. DIN 1990-2:2010-10, Köln, Februar 2020
[11] https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web
[12] https://www.steb-koeln.de/starkregen
[13] Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen – Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier (Stand: 2022)
[14] Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen, 16. November 1982
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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12.2022
M&P
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
[15] https://www.stadt-koeln.de/artikel/06399/index.html
13.2 Planunterlagen
[16] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1, A2, A5, A7,
A9, Unterlagen bis Stand Juli 2022
[17] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1a, Stand Sep-
tember 2022
[18] Planungs- und Vermessungsgesellschaft Ansperger mbH: Planunterlagen zur Heberanlage
Ost, Juli 2019
[19] Ingenieurbüro Gohl GmbH: Entwurfsplanung, Erneuerung Brunnenleitung Köln-Rodenkirchen,
März 2022.
[20] RheinEnergie AG: Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, 1960
14 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS
[21] DIN EN 15975-2: Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisen-
management - Teil 2: Risikomanagement, 12-2013.
[22] DVGW W 101 (A): Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete - Teil 1:
Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten, 03-2021.
[23] DVGW W 1001 (M): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Krisenmanagement
Honorarordnungen, 11-2020.
[24] DVGW-Information Wasser Nr. 105: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanage-
ment im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewin-
nung, 01-2021.
[25] DVGW: Grundsatzpapier zum Gewässerschutz, August 2008.
[26] DIN 4049-3: Hydrologie, Teil 3: Begriffe zur quantitativen Hydrologie, 1994-10.
[27] DWA: Arbeitsblatt DWA-A 138, Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von
Niederschlagswasser, April 2005.
[28] GrwV: "Grundwasserverordnung vom 9.November 2010 ((BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist". - 09.11.2010.
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Gefährdungsbeurteilung für die Alternativen A1, A9 und A1a
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 06.12.2022
M&P
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
[29] Hölting, B. et. al (1995): Konzept zur Ermittlung der Schutzfunktion der Grundwasserüberde-
ckung, Geologisches Jahrbuch Reihe C, Band C63, Hannover, 1995.
[30] LWG: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung vom 8. Juli 2016, zu-
letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470),
8.Juli 2016.
[31] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG -
Wasserrahmenrichtlinie, 2003
[32] Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA): Aktualisierung und Anpassung der LAWA-
Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, 2019
[33] ÖPNVG NRW: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, 7.
März 1995.
[34] TrinkwV: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016
(BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I
S. 4343) geändert worden ist". - 21.05.2001.
[35] WHG: "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist". - 31.07.2009.
[36] WRRL: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik.
[37] TWRL: Richtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).
[38] BWK-M8: 2009-09: Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksdichtungen.
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK).
[39] Wilder, H; Schöbel, T. (2008): Leitfaden zur Schutzfunktionsbewertung der Grundwasserüber-
deckung, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Krefeld, 8. Dezember 2008.
[40] RiStWag, Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten
(RiStWag
[41] AwSV, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom
18. April 2017 (BGBl. I S. 905)
[42] https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Grundwasser
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Bericht vom 06.12.2022
M&P
G191076_20221206_Gefaehrdungsbeurteilung_Rondorf_Phase_2.docx
[43] Baldauf, S; Tarnowski, C. (2005): Beurteilung des Langzeitverhaltens von Dichtungsbahnen
aus PEHD auf der Grundlage von projektbezogenen Erfahrungen und Nachweisen, 21. Fach-
tagung „Die sichere Deponie“ am 10./11. Februar in Würzburg
Anlage 6.13 - C Schnitt
2623 Zeichen
GrünflächeRasengleisGrünfläche +12 cm ü. SOK+12 cm ü. SOK Schnitt A4 (A)Gleistrasse 3,10m mit FlächenversickerungFeste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem RasengleisSeitenmast Grenze Planung Dritter Grenze Planung Dritter 2,136,202,102,131,551,551,551,552,103,10 Baum nachrichtlich Pflanzgrube mitSubstrat, Tiefbohrung und WurzelschutzStreckentrasseKabelschacht Gr. IVKabelschacht Gr. II MarienburgRondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_59_V_OV_SN_.dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdXXX MTIPHEMNA05.07.202120.07.202128.06.2022 59VOVSN1001aP28.07.2250RegelquerschnittAlternative CRegelquerschnitt A LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Planung Dritter
Anlage 10.04 - Anlage_IX_Modelldokumentation
95413 Zeichen
Ingenieurbüro für
Grundwasser GmbH
Mull und Partner
Ingenieurgesellschaft mbH
Hauptniederlassung Köln
IBGW
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LEIPZIG
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stad
tBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
Auftraggeber: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln
Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH
Nonnenstraße 9, 04229 Leipzig
Projekt Nr.: 2022/0016
Bearbeiter: Dipl.-Ing. A. Thom (IBGW)
Prof. Dr.-Ing. H. Mansel (IBGW)
(Sachverständiger für Montanhydrologie)
Leipzig, 17.11.2022
Prof. Dr. Ing. H. Mansel
Geschäftsführer IBGW
Anlage 10.04
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
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Projekt-Nr.: 2022/0016
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Anhang................................................................................................................................................... III
Tabellenverzeichnis .............................................................................................................................. III
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................................ III
Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... V
Datenquellenverzeichnis...................................................................................................................... VI
Symbole und Abkürzungen ................................................................................................................ VII
1 Veranlassung und Aufgabenstellung ......................................................................................... 1
2 Methodik ........................................................................................................................................ 2
3 Programmsystem – PCGEOFIM .................................................................................................. 3
4 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ............................................................................... 4
4.1 Geologische Verhältnisse ............................................................................................................................. 4
4.2 Hydrogeologie ............................................................................................................................................... 6
4.3 Klima ............................................................................................................................................................. 6
4.4 Allgemeine Grundwasserdynamik ................................................................................................................. 7
4.5 Wassernutzungen ....................................................................................................................................... 10
4.6 Geplante Trassenverläufe ........................................................................................................................... 10
5 Modellaufbau ............................................................................................................................... 11
5.1 Räumliche Abgrenzung ............................................................................................................................... 12
5.2 Hydrogeologische Strukturmodell ............................................................................................................... 12
5.3 Modellränder ............................................................................................................................................... 15
5.4 Trinkwasserfassung Hochkirchen und Weißer Bogen ................................................................................ 15
5.5 Sonstige Wasserfassung ............................................................................................................................ 16
5.6 Standgewässer ........................................................................................................................................... 16
5.7 Grundwasserneubildung ............................................................................................................................. 17
5.8 Zeitliche Diskretisierung .............................................................................................................................. 20
5.9 Bahnlinienberechnung ................................................................................................................................ 20
6 Modellvarianten ........................................................................................................................... 22
6.1 Steuerung der Brunnen ............................................................................................................................... 22
6.2 Abflussverhältnisse ..................................................................................................................................... 22
7 Modellkalibrierung ...................................................................................................................... 24
8 Ergebnisse ................................................................................................................................... 31
8.1 Grundwasserverhältnisse unter verschiedenen Abflussbedingungen ......................................................... 31
8.2 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A1 und A1a ................................................ 34
8.3 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A9 .............................................................. 36
8.4 Abstandsgeschwindigkeit ............................................................................................................................ 37
9 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 38
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Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
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Anhang
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet
Tabellenverzeichnis
Tabelle 4-1 Stratigraphische Gliederung des Modells in Anlehnung an den GD NRW (Geologischer
Dienst von Nordrhein-Westfalen, 2016) 5
Tabelle 4-2 Jahresmittel der Klimainformationen der DWD-Klimastation Köln/Bonn (Flugh.) 7
Tabelle 5-1: Modelleingangsdatei mit monatlicher Grundwasserneubildung [l/s*km²] 19
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 3-1: Diskretisierung der Grundwasserleiter in finite Volumina 3
Abbildung 4-1 Schollenaufbau der Niederrheinischen Bucht (Modellgebiet - grüner Rahmen) 4
Abbildung 4-2 vereinfachte Darstellung zur Verbreitung der quartären Schichten im UG [D1] 6
Abbildung 4-3 Korrigierter Niederschlag und Grasreferenzverdunstung am Standort Köln 7
Abbildung 4-4 Grundwassergleichen des Jahres 1988 (Quelle:
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/grundwasser/GW/grundwassergleich
en_1988/) 8
Abbildung 4-5: Vergleich: Wasserstand Pegel-Rhein und Grundwasser
(GWM 73514410-rheinnah und GWM 73537019-rheinfern) 9
Abbildung 4-6 Trassenverläufe der Varianten A1, A9 und A1a 11
Abbildung 5-1: Modellschnitte 14
Abbildung 5-2 Räumliche Abgrenzung des Modellgebietes und die hydraulischen Randbedingungen 15
Abbildung 5-3 Berechnete jährliche Grundwasserneubildung in unterschiedlichen Teilräumen des Modellgebietes im
Zeitraum 1971-2018 18
Abbildung 5-4 Unterteilung des Gebietes in 7 GWN-Zonen (Grundlage: berechnete mittlere Grundwasserneubildung
im Zeit-raum 1971-2000 nach dem mGROWA-Verfahren) 19
Abbildung 5-5 Zeitliche Diskretisierung des GWM anhand der Ganglinie des Grundwasserpegels 76510414 20
Abbildung 6-1 Hydraulischer Gradienten: Rhein – Wasserwerk Hochkirchen 23
Abbildung 7-1: Kalibrierte hydraulische Durchlässigkeit des quartären Grundwasserleiterkomplexes 25
Abbildung 7-2: Berechnete hydraulisch wirksame Porosität 26
Abbildung 7-3: Modellanpassung 1:1 - Plot 27
Abbildung 7-4 Berechnete Grundwassergleichen 07-2022 und Darstellung der berechneten Standardabweichung
über den gesamten Berechnungszeitraum: schwarz <=1 m / blau 1 bis 2 m / rot > 2 m 28
Abbildung 7-5 Berechnete vs. Gemessene Ganglinien: GWM-73514410 (Wasserwerk Hochkirchen) und 73540213
(Rheinufer), Lattenpegel-Köln und 76531314 (Rodenkirchen-Shell) 30
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Abbildung 8-1 Vergleich der berechneten Referenzzustände (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 32
Abbildung 8-2 Lastfall – 6 Brunnen außer Betrieb (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel) 33
Abbildung 8-3 Darstellung der berechneten Grundwasserstrombahnen im Normalbetrieb des WW Hochkrichen
(mittlere Abflussverhältnisse) 34
Abbildung 8-4 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1 unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in
Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 35
Abbildung 8-5 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1a unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen
in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 35
Abbildung 8-6 Berechnete Bahnlinien der Trasse A9 unter mittleren Grundwasserverhältnissen (links: 22 Brunnen in
Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb) 36
Abbildung 8-7 Berechnete Abstandsgeschwindigkeit (m/d) für mittlere Abflussverhältnisse und 22 Brunnen in Betrieb
(links: Trasse A1; rechts: Trasse A9) 37
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Literaturverzeichnis
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und Boden. (09/2002). Hennef: GFA - Gesellschaft zur Förderung der Abwassertechnik e.V.
DWA Regelwerk. (2018). Merkblatt DWA-M 504-1 Ermittlung der Verdunstung von Land- und Wasserflächen.
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft .
Fuchs, S., Ziesche, M., & Nillert, P. (2017). Empirische Verfahren zur Ableitung verschiedener Porositätsarten aus
Durchlässigkeitsbeiwert und Ungleichkörnigkeitszahl - ein Überblick (Grundwasser – Zeitschrift der
Fachsektion Hydrogeologie Ausg.). Heidelberg: Springer.
Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen. (2016). Stratigraphische Gliederung des Quartärs. Krefeld: GD NRW.
Geologischer Dienst von Nordrhein-Westfalen. (2016). Stratigraphische Gliederung des Tertiärs. Krefeld: GD NRW.
Glugla, G. (1969). Berechnungsverfahren zur Ermittlung des aktuellen Wassergehaltes und
Gravitationswasserabflusses im Boden. Albrecht-Thaer-Archiv 13, S. 371-376.
Hennig, G. (1966). Hydrogeologische Tabellen. Berlin: VEB Projektierungs- und Konstruktionsbüro Kohle
(Ministerium für Grundstoffindustrie).
Herrmann, F., & Chen, S. ,. (Oktober 2013). Zeitlich und räumlich hochaufgelöste flächendifferenzierte Simulation
des Landschaftswasserhaushalts in Niedersachsen mit dem Model mGROWA. Hydrologie und
Wasserbewirtschaftung - Heft 5, S. 5.
Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2003). PCGEOFIM - Anwenderdokumentation, Version 8.4. Leipzig.
Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2003). PCGEOFIM - Anwenderdokumentation, Version 8.4. Leipzig.
Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH. (2020). Grundwassermodell Rondorf Nordwest - Variantenuntersuchung zur
Seeverlegung / Verfüllung. Leipzig: Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH.
Kehl, M. e. (2017). Exkursionsführer-Löss und Paläoböden an Nieder
‐ und Mittelrhein: Chronologie,
Pedostratigraphie und Bezüge zur Paläolithikforschung . Brühl.
Köhler, S. (2019). Evaluierung der Software PCGEOFIM zur numerischen Berechnung von Grundwasserströmung
unter besonderer Berücksichtigung tagebauspezifischer Aufgabenstellungen. Dresden: Technische
Universität Dresden.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. (2019).
Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier.
Nickel, E. (2003). Oligozäne Beckendynamik und Sequenzstratigraphie am Südrand des Nordwesteuropäischen
Tertiärbeckens. Bonn.
Richter, D. (1995). Ergebnisse methodischer Untersuchungen zur Korrektur des systematischen Messfehlers des
Hellmann-Niederschlagsmessers. Berichte des Deutschen Wetterdienstes 194.
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
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Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
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Datenquellenverzeichnis
D1. BGR Geoviewer – Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1:1.000.000 (GK1000),
online zur Verfügung gestellte Shapes (Stand 2003)
D2. Landesamt für Wasser und Abfall NW - Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfal en, Pro-
filkarte, 1:25.000; Essen, 1992, 1985, 1961 - Blätter 5107 - Brühl, 5108 - Porz am Rhe in, 5007
– Köln
D3. Geologischer Dienst NRW – Isolinien der Quartärbasis (Shape-Format)
D4. Geologischer Dienst NRW – 3D Strukturmodell von Nordrhein-Westfalen (10-fach überhöht)
D5. Geologischer Dienst NRW – Bohrungen in NRW (online-Portal – Stand Januar 2019)
(http://www.bohrungen.nrw.de/bohrungen.html?lang=de)
D6. Land NRW (2019) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0) – Digitales Geländemodell (ETRS/UTM) – DGM1 (1 m Gitter-
weite)
D7. Deutscher Wetterdienst: Bereitstellung von Tageswerten hydrometeorologischer und meteoro-
logischer Messgrößen für die Station Köln-Bonn. – Berlin, 2022
D8. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Bereitstellung der
mittleren Grundwasserneubildung des Zeitraums 1971-2000. – Recklinghausen, 2019
D9. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Grundwasser-
stände von 350 Messstellen im Untersuchungsgebiet; E-Mail vom 12.10.2022
D10. Rheinenergie AG: Übermittlung von Förderraten der Brunnengalerien Hochkirchen und weißer
Bogen sowie Ausbauprofile der Einzelbrunnen; E-Mail vom 12.02.2019
D11. Erftverband: Grundwasserstände und Ausbauprofile von Messstellen im Untersuchungsgebiet;
E-Mail vom 07.02.2019
D12. Bezirksregierung Köln: Wasserbuchblätter und Informationen zu Entnahme-/Einleitmeng en im
UG aus dem Wasserbuch; E-Mails vom 13./14.02.2019
D13. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz: Grundwasserauskunft; E-Mail vom
20.12.2018
D14. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Sachbereich 3, Gewässervermessung: Quer-
profile des Rheins im LS498 und HS160 aus 2016; E-Mail vom 20.12.2018
D15. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Sachbereich 3, Gewässervermessung:
Stromachse des Rheins: E-Mail vom 21.12.2018
D16. Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein, Gewässerkunde Niederrhein: Tagesmittelw erte
des Rheinpegel Kölns für 2018, WSP-Lagen für den Streckenbereich km 660 - km 68 7; E-Mail
vom 03.01.2019
D17. Geologischer Dienst NRW, Fachbereich 21, Fachinformationssystem Geologie: Hydrologis che
Profilkarten Porz und Brühl; 07.01.2019
D18. Basell Polyolefine GmbH, Umweltschutz und Genehmigungsverfahren: Förderraten der von
Basell betriebenen Brunnen; E-Mail vom 25.01.2019
D19. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Hochwasserschutzzentrale: Schlüsselkurve des
Rheins; E-Mail vom 21.01.2019
D20. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR, Hochwasserschutzzentrale: Daten des Köln-Pegels
seit 1816; E-Mail vom 12.10.2022
D21. Shell Deutschland Oil GmbH: Förderraten der Brunnen des Shellwerkes in Godorf; E-Mail vom
28.01.2019
D22. Stadt Köln - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz / Sanierungen und Grundwasserschutz:
Grundwasserstandsdaten der städtischen Grundwassermessstellen im Untersuchungsgebiet;
E-Mail vom 07.02.2019
D23. Planungsbüro Koenzen: Digitales Geländemodell – Planung zum teilverfüllten See;
09.03.2020
D24. Geologischer Dienst NRW: Bohrungen im Untersuchungsgebiet; Online-Zugriff am 23.01.201 9
D25. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes: Pegelinformationen; Online-Z ugriff
am 12.10.2022
D26. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz - ELWAS-WEB: Übersicht der Grund-
wassermessstellen im Untersuchungsgebiet und deren Lage im Grundwasserkörper; Online-
Zugriff am 12.10.2022
D27. Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz - NRW Umweltdaten vor Ort: Informati-
onen zu Landschafts- und Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und Niederschlagsda-
ten; Online-Zugriff am 04.04.2019
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
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Symbole und Abkürzungen
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
BAB Bundesautobahn
DGM Digitales Geländemodell
dh Delta h (Wasserspiegelunterschied)
GWL Grundwasserleiter
GWM Grundwassermessstelle
GWN Grundwasserneubildung
kf-Wert Hydraulische Durchlässigkeit in m/s
MGWL Modell-Grundwasserleiter
ne hydraulisch wirksame Porosität [-]
NHN Normalhöhennull
RB Randbedingung
UG Untersuchungsgebiet
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
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Projekt-Nr.: 2022/0016
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1 Veranlassung und Aufgabenstellung
Im Rahmen des Vorhabens „Plangebiet Rondorf Nordwest “ erfolgt eine Neustrukturierung der
Verkehrssituation im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen. Mit der geplanten Verlängerung
der StadtBahn Süd wird eine Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an gestrebt. Es
sind verschiedene Linienführungen vorgesehen, die das angrenzende Wasserschutzgebiet II des
Wasserwerks Hochkirchen queren bzw. dieses umfahren. In der vorliegenden Bearbeitung wer-
den drei Trassenverläufe betrachtet: A1, A9 sowie der optimierte Trassenverlauf A1a.
Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der geplanten Rad-/Gehwege
liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wasserwerkes Hochkirchen. Das Planungsgebiet
und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung sowie zur Eige nver-
sorgung der RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungsanlage „Hochkirchen“ be-
findet sich ca. 3 km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEner-
gie AG.
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung bezüglich der Trinkwasserbereitstellung, in quantita-
tiver und qualitativer Hinsicht, muss zu jeder Zeit – auch im Worst-Case-Szenario (z.B. eines
längeren Brunnenausfalls) - gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund wurden vo m Betreiber
des Wasserwerkes – der RheinEnergie AG – sowie von der unteren Wasserbehörde der Stadt
Köln, der Oberen Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt eine Gefährdungsanalyse und Risi-
koabschätzung zu der geplanten Trasse Süd und für den Neubau von Straßen sowie Rad-/Geh-
wegen gefordert.
Die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erfolgt unter Berücksichtigung der geplanten
Trassenverläufe und der vorherrschenden hydrologischen Bedingungen mit Hilfe eines vorhan-
denen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Zu diesem Zweck wird die Software PCGEOFIM
(Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) angewandt, deren Lösungsalgorithmus auf der
Finite-Volumen-Methode basiert.
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2 Methodik
Für die Ermittlung der Vulnerabilität des Rohwassers wird ein vorhandenes Grundwasserströ-
mungsmodell verwendet (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2020), das im Rahmen der Un-
tersuchungen zur Verlegung des Galgenbergsees erstellt und eingesetzt wurde. Das sechs-
schichtige Grundwassermodell hat eine Gesamtausdehnung von ca. 70 km² und wurde mit dem
Programsystem PCGEOFIM erstellt (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) . Im Kernbe-
reich des Modells befindet sich das Wasserwerk Hochkirchen mit den Gewinnungsbrunnen.
Im vorliegenden Bericht werden sowohl die Modellgrundlagen als auch die Ergebnisse erläutert.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt für verschiedene hydraulische Gebietszustände unter Berück-
sichtigung von Lastfällen in Form einer Außerbetriebnahme einzelner Brunnen des Wasser wer-
kes Hochkirchen.
Das vorliegende Modell (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2020) ist als dreidimensionales
Mehrschichtmodell konzipiert und besitzt eine flexible Gitterstruktur. Es wurde für den aktuellen
Modelleinsatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiter präzisiert. Hierbei erfolgte eine Mo-
dellnetzverfeinerung im Kernbereich der Wassergewinnung Hochkirchen mit einer Diskretisie-
rung von 12,5 m x 12,5 m sowie eine Anpassung der Randbedingungen an aktuelle Verhältnisse,
u.a. unter Berücksichtigung der aktuellen Lage des Galgenbergsees.
Mittels dieser Modellkonfiguration erfolgt der Nachweis, wie viele Brunnen außer Betrieb genom-
men werden müssen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Maß (d.h. Transport-
zeiten > 100 Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maßnahmen zur
Risikobeherrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Es werden meh-
rere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem, zwei, drei, vier, fünf
und sechs Brunnen durchgeführt.
Das Grundwassermodell berechnet Bahnlinien zur Bewertung der mittleren Ankunfts- bzw. Lauf-
zeiten. In dieser Betrachtungsweise werden Vermischungs- und Abbauprozesse nicht ber ück-
sichtigt.
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3 Programmsystem – PCGEOFIM
Die Ermittlung der Grundwasserströmungsverhältnisse unter Berücksichtigung der einzelnen
Baumaßnahmen erfolgt im Rahmen dieses Gutachtens mit Hilfe des im Zuge der Bear beitung
entwickelten dreidimensionalen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Zu diesem Zweck wird
die Software PCGEOFIM (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003) angewand t, deren Lö-
sungsalgorithmus auf der Finiten-Volumen-Methode basiert. Dieser Ansatz ermöglicht sowoh l
global, als auch lokal wasserbilanztreue Ergebnisse, d. h. Zu- und Abflüsse werden für jedes Vo-
lumenelement erfasst und in den Ergebnissen ausgewiesen.
PCGEOFIM wird seit drei Jahrzehnten für die modelltechnische Begleitung mont anhydrologi-
scher Fragestellungen im Rahmen des aktiven Bergbaus, wie auch der Sanierungstagebaue im
Mitteldeutschen und Lausitzer Revier angewendet. Um die Funktionalität der etablierten Software
PCGEOFIM sicherzustellen, wurde ein Benchmarking anhand von M ODFLOW-Testbeispielen
durchgeführt (Köhler, 2019).
Durch Einführung zeitabhängiger Parameter ist es möglich, die hydraulischen Eigenschaften der
Modellgrundwasserleiter lokal zu verändern und somit Baumaßnahmen im Grund hinsichtlich ih-
rer zeitlichen Abfolge nachzubilden. Zudem können prognostische Aussagen zu geplanten Maß-
nahmen in unterschiedlichen Varianten erstellt werden.
Für den Randbedingungstyp „Brunnen" werden neben der Vorgabe der zu hebenden Wasser-
mengen die Sohllage, Filterlänge, Ringraumfüllung und Betriebszeiten vorgegeben . Die Steue-
rung der Brunnen ist über die Vorgabe der Fördermenge oder über die Vorgabe eines Absenk-
ziels möglich. Die Bilanzierung kann über Einzelbrunnen oder gruppiert nach Typ, Lage oder
Blockfahrweise erfolgen.
Abbildung 3-1: Diskretisierung der Grundwasserleiter in finite Volumina
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4 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Kölner Bucht und ist naturräumlich der Nied errheinischen
Bucht zuzuordnen. Das Landschaftsbild ist geprägt durch die Niederterrassen des Rheins. Die
Gesamtfläche beträgt 70 km². Die östliche Grenze bildet der Verlauf des Rheins. Im Westen ent-
spricht die Grenze dem Verlauf der Eisenbahnstrecke Köln-Brühl.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes (Abbildung 4-4) liegt das Wasserwerk Hochkirchen mit den
Wasserfassungen Hochkirchen und Weißer Bogen. Der Süden ist geprägt durch ehemalige Kies-
tagebaue und durch Industriekomplexe mit einer intensiven Grundwassernutzung.
4.1 Geologische Verhältnisse
Das Modellgebiet befindet sich in der Niederrheinischen Bucht, ein in mehrere Scholl en geglie-
dertes Senkungsgebiet im Westen von Deutschland. Die einzelnen Schollen werden durch NW-
SE verlaufende Störungen begrenzt, welche das Senkungsgebiet im Osten gegen das Bergische
Land und im Südwesten gegen die Eifel abgrenzen (Ministerium für Wirtschaft, Innova tion,
Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2019). Das Modellgebiet ist Teil
der Kölner Scholle (Abbildung 4-1). Die Einsenkung begann vor ca. 34 Mio. Jahren und begüns-
tigte die Akkumulation tertiärer und quartärer Sedimente.
Abbildung 4-1 Schollenaufbau der Niederrheinischen Bucht (Modellgebiet - grüner Rahmen)
Tabelle 4-1 gibt einen Überblick über die im Modellgebiet vorliegenden stratigraphischen Einhei-
ten. Die Basis der tertiären Sedimentation bildet das durch das känozoische Zentraleuropäische
Riftsystem beeinflusste devonische Festgestein, welches aufgrund NW-SE streichender Störun-
gen in verschiedene Schollen und Blöcke gegliedert ist (Nickel, 2003). Die tertiäre Schichtenfolge
des Untersuchungsgebietes beschränkt sich auf oligozäne bis pliozäne Ablagerungen.
Aus den differierend wirksamen tektonischen Prozessen und den Klimaschwankungen während
des Quartärs resultierte die mehrphasige Einschneidung des Rheins in das bestehende Deckge-
birge und die Herausbildung verschiedener Terrassenstufen wie der Nieder-, Mittel- un d Haupt-
terrasse (Kehl, 2017). Frühere Flussebenen bleiben nach dem Einschnitt der Flüsse als Terras-
sen zurück, die äquivalent zu ihrem Alter immer höher über dem aktuellen Flussbett liegen.
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Tabelle 4-1 Stratigraphische Gliederung des Modells in Anlehnung an den GD NRW (Geologischer Dienst von Nordrhein-
Westfalen, 2016)
System Serie Formation MGWL MGWL
Bezeichnung
Petrographische Beschreibung
Quartär
Holozän/
Pleistozän
1
Bindige
Deckschicht
Löß, Lößlehm, Auelehm, anthropogene
Ablagerungen
Pleistozän
Weichsel-
Kaltzeit
2 Niederterrassen fluviatile Schotter, Kiese und Sande
Saale-Kaltzeit
3
Jüngere
Mittelterrasse
fluviatile Schotter, Kiese und Sande
Elster-Kaltzeit
ältere
Mittelterrasse
Tertiär
Ober-Miozän
Indener-Forma-
tion
4 Hangend-Sandfolge
fluviatile Sande mit Schlufflagen, teils
geringmächtige Flözlagen
Mittel-Miozän Ville-Formation 5 Hauptflöz-Komplex Hauptflöz mit Schluff/Ton-Begleitern
Unter-Miozän Köln-Formation
6 Liegend-Sandfolge marine Feinsande
Oberoligozän
Fluviatile Schotter der älteren und jüngeren Hauptterrasse (Unterpleistozän) sind im Untersu-
chungsgebiet nicht verbreitet. Sie wurden durch die wiederholten Einschnitte des Rheins erodiert.
Die ältesten im Modellgebiet vorliegenden Schotter wurden im Mittelpleistozän (Elst er-Kaltzeit)
sedimentiert und entsprechen der älteren Mittelterrasse (Geologischer Dienst von Nordrhein-
Westfalen, 2016). Nach der Holstein-Warmzeit (keine nachweisbaren Ablagerungen im UG)
folgte die Saale-Kaltzeit mit wiederholten Einschnitten des Rheins und seiner N ebenflüsse und
der sich anschließenden Sedimentation von fluviatilen Schottern und Sanden, die als jüngere
Mittelterrassen zusammengefasst werden. Die Verbreitung der Mittelterrassen beschränkt sich
auf den südwestlichen bis westlichen Rand des Modellgebietes, im übrigen Untersuchungsgebiet
wurden die Mittelterrassen ebenso wie die Hauptterrasse erodiert.
Mit dem Übergang zur Weichsel-Kaltzeit (Oberpleistozän) setzten sich durch die anha ltenden
differenten klimatischen Verhältnisse (Kalt- und Warmzeiten) auch das Einschneiden und Auf-
schottern im Rheintal fort. Die Mittelterrassen wurden erodiert und du rch Kiese und Sande der
jüngeren und älteren Niederterrassen ersetzt. Lokal können schluffige Lagen und Linsen zwi-
schen den fluviatilen Schottern ausgebildet sein. Die Sedimente der Niederterrassen besitzen im
UG die größte Verbreitung. Überdeckt werden die erosiven Reste der Mittelterrasse n und Teile
der Niederterrassen durch weichselkaltzeitlichen Löß und Lößlehme.
Das Holozän bildet die jüngste stratigraphische Einheit im Modellgebiet. Dieser der Warmzeit
zuzuordnende Abschnitt des Quartärs ist durch einen signifikanten Temperaturanstieg und dem
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daraus resultierenden kurzzeitigen Anstieg fluviatiler Aktivität charakterisiert. Bedeutsame Abla-
gerungen dieser Zeit werden durch die Auekiese/-lehme repräsentiert. Die Verbrei tung der Au-
enablagerungen beschränkt sich auf die Gleithänge des Rheins (Abbildung 4-2). Veränderungen
der oberflächennahen Schichten unterliegen zunehmenden anthropogenen Eingriffen.
Abbildung 4-2 vereinfachte Darstellung zur Verbreitung der quartären Schichten im UG [D1]
4.2 Hydrogeologie
Im Untersuchungsgebiet ist ein Grundwasserstockwerk aus 2 Grundwasserleiterkomplexen an-
zutreffen. Der Grundwasserleiterkomplex 1 (Hauptgrundwasserleiter) bildet sich aus den kiesigen
Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen des Rheins. Daran schließen sich im Liegenden
die tertiären Lockergesteinsablagerungen aus einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und
Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an.
Der tertiäre fein- bis mittelsandige Grundwasserleiterkomplex 2 wird nicht flächendeckend durch
das Mittelmiozäne Hauptflöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt. Hydrauli-
sche Kopplungen beider Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randbereichen der Ni e-
der- und Mittelterrassen des Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs.
Die hydraulischen Durchlässigkeiten (kf-Wert) sind mit 10-3 bis 10-2 m/s als sehr durchlässig ein-
zuschätzen. Die hydraulischen Durchlässigkeiten des unteren Stockwerks sind mit 10 -5 bis
10-4 m/s als durchlässig bis gut durchlässig zu bewerten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwas-
serstauer.
4.3 Klima
Das Modellgebiet befindet sich im Übergangsbereich von einer maritim beeinflussten zu einer
kontinental beeinflussten gemäßigten Klimazone . Als südlichster Ausläufer der Niederrheini-
schen Bucht ist die Kölner Bucht durch die umliegenden Gebirge klimatisch geschützt. Der mari-
time Einfluss des Atlantiks und der Nordsee bedingt milde Winter und gemäßigte S ommer. Die
Jahresdurchschnittstemperatur liegen zwischen 10° und 11°C.
Für die klimatische Charakterisierung des Modellgebietes wurden langjährige Messreihen 1961-
2022 als Tageswerte der Klimastation Flughafen Köln-Bonn des Deutschen Wetterdienstes
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herangezogen. Mit den Parametern Lufttemperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer kön-
nen aus den Messreihen klimatische Aussagen abgeleitet werden. Der DWD stellt nach der
WMO-Richtlinie (World Meteorological Organisation) 30-jährige Messreihen zur Ver fügung. Ta-
belle 4-2 stellt die Referenzperioden 1981-2010 dar.
Tabelle 4-2 Jahresmittel der Klimainformationen der DWD-Klimastation Köln/Bonn (Flugh.)
Minimum Maximum Mittel
(1981-2010)
Lufttemperatur [°C]1 10,3 (1963) 12,0 (2020) 10,3
Niederschlag [mm/a] (unkorrigiert) 509,5 (1976) 1080,4 (1966) 839,4
Sonnenscheindauer [h]1 1262,5 (1998) 2063,5 (2003) 1567,2
Abbildung 4-3 zeigt den korrigierten gemessenen Niederschlag und die berechnete Gras refe-
renzverdunstung am Standort der Station Flughafen Köln-Bonn im Zeitraum 1961-2018. Die Kor-
rektur des Niederschlages erfolgte nach dem Verfahren von Richter (Richter, 1995). Die Berech-
nung der Grasreferenzverdunstung erfolgte auf Grundlage der Messgrößen Tagesmitteltempera-
tur, relative Luftfeuchte, Sonnenscheindauer und Windgeschwindigkeit nach DVWK (ATV-
DVWK-M-504, 2002).
Abbildung 4-3 Korrigierter Niederschlag und Grasreferenzverdunstung am Standort Köln
4.4 Allgemeine Grundwasserdynamik
Der Grundwasserstrom erfolgt von Süden/Südwesten in nordöstlicher Richtung zum Rhein. Der
Rhein bildet die natürliche Vorflut im Untersuchungsgebiet . Die Grundwasserstände liegen i m
nordöstlichen Modellgebiet im Bereich des Rheins bei +39 bis +40 m NHN. Die niedrigsten
Grundwasserstände werden am nördlichen Modellrand mit etwa +38 m NHN und die höchsten
Grundwasserstände mit +42 m NHN am Südwestrand des Modellgebietes berechnet. Im Bereich
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des Wasserwerks Hochkirchen bildet sich ein lokaler Absenktrichter aus. Die Grundwasserstände
liegen dort bei etwa +39 m NHN.
In Folge des Kiesabbaus in den Nieder- und Mittelterrassen des Rheins entstanden Vertiefungen
im Gelände, die denselben Wasserspiegel wie das umgebende Grundwasser aufweisen und kei-
nen nennenswerten oberirdischen Zufluss bzw. Abfluss besitzen. Die Seewasserstände der Kies-
seen korrespondieren mit den Grundwasserständen und können als sog. Grundwasserblänke
bezeichnet werden.
Abbildung 4-4 Grundwassergleichen des Jahres 1988 (Quelle: https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/um-
welt_klima/wasser/grundwasser/GW/grundwassergleichen_1988/)
Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der das Untersuchungsgebiet von Süden nach Nor-
den durchquert. Der nächstgelegene Rhein-Pegel befindet sich in Köln
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(Messstellennummer 2730010). Am Pegel-Köln wird ein mittlerer Abfluss (MQ 1931-2020) von
2090 m³/s gemessen (https://dgj-daten.bafg.de/Rhein/Köln/2730010_WQ.pdf).
Zwischen Rhein und Grundwasserleiter besteht ein nahezu vollkommener hydraulischer An-
schluss. Hauptsächlich liegen exfiltrierende Bedingungen vor, bei denen der Grundwasserleiter
in den Rhein entlastet. Kurzzeitig hohe Rheinwasserstände bedingen eine Umkehr der Fließver-
hältnisse. Besonders in Rheinnähe liegt eine große Schwankungsbreite in den Grundwasserstän-
den vor. Exemplarisch stellt Abbildung 4-5 die Wechselwirkung zwischen Rhein und Grundwas-
serleiter dar. Während im Uferbereich die Grundwasserdynamik durch die Oberflächenwasser-
schwankungen bestimmt wird, kommt es mit zunehmender Entfernung zum Rhein zu ei ner
Dämpfung und Phasenverschiebung der rheininduzierten Grundwasserschwankungen.
Abbildung 4-5: Vergleich: Wasserstand Pegel-Rhein und Grundwasser (GWM 73514410-rheinnah und
GWM 73537019-rheinfern)
34
35
36
37
38
39
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41
42
43
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2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Wasserstand in mNHN
Wasserstand Rheinpegel Köln und ausgewählte Grundwassermessstellen
Rhein-Tageswerte 73514410 73537019
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4.5 Wassernutzungen
Bei der Bezirksregierung Köln wurden die eingetragenen Wasserrechte für das Modellgebiet an-
gefragt. Hierbei sind insbesondere Angaben zu hohen Wassermengen Strömungsseitig von Re-
levanz. Wasserhebungen zum Betrieb von Wärmepumpen oder für private Nutzung finden auf-
grund der geringen Wasservolumen und der somit geringfügigen Beeinflussung auf die Grund-
wasserströmungsverhältnisse keine Berücksichtigung.
Folgende Wasserrechte wurden berücksichtigt.
- Förderbrunnen Shell AG
- Förderbrunnen Basell Polyolefine GmbH
- Förderbrunnen Sanierungsbrunnen Immendorf
Als wesentlichen Nutzer im Untersuchungsgebiet ist die RheinEnergie AG zu nennen. Die Rhein-
Energie AG betreibt 6 Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwecken. Das
Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen in Ra-
derthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Plan ungsgebiet. Das geför-
derte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe-
reitet.
4.6 Geplante Trassenverläufe
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Erweiterung der Stadt-
bahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. In der vorliegen-
den Bearbeitung werden drei Trassenverläufe betrachtet A1, A9 sowie der optimierte Trassen-
verlauf A1a.
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Abbildung 4-6 Trassenverläufe der Varianten A1, A9 und A1a
5 Modellaufbau
Mit einer Gesamtfläche von ca. 70 km² dient es der Erfassung und Darstel lung verschiedener
Gebietszustände wie die hydraulische Wirkung einer Seeverlegung bzw. Verfüllung un d die Ab-
bildung der Interaktion Fluss-Grundwasser unter verschiedenen Abflussbedingungen im Rhein.
Der Modellraum orientiert sich an geologischen und hydrologischen Rändern und dort, wo kein
derartiger Modellrand zugewiesen werden konnte, an in das Gebiet einfließenden oder ausf lie-
ßenden Volumenströmen, die über die Einzugsgebiete bzw. hydraulischen Potentiale ermittelt
wurden. Als Untersuchungsrahmen für die Modellaussagen wird folgender Koordinatenausschnitt
betrachtet:
a
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RW 352850…363000
HW 5633000…5643000 (ETRS_1989_UTM_Zone_32N).
Die Maschenweite des Netzes muss sich an der Informationsdichte, der Geometrie des aufzulö-
senden Modellrandes und den aufzulösenden Piezometerhöhengradienten orientieren. Die Ver-
wendung von Zellen unterschiedlicher Größe verbessert die Effizienz der Rechnung. I nsbeson-
dere die Auflösung des Wasserwerks und der Umgebung der Wasserhebung verlangt eine hohe
räumliche Auflösung.
Die Modellberechnung erfolgt für den Zeitraum 2000-2022 zeitabhängig. In der Variantenrech-
nung werden die zu erwartenden Systemverhältnisse in Form von Szenarien auf Basis des kali-
brierten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
5.1 Räumliche Abgrenzung
Abbildung 5-2 zeigt die horizontale Ausdehnung des Modellgebietes. Das Grundwassermodell
besitzt eine Maschenweite von 50 m x 50 m. Im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen wurde
eine Netzverfeinerung umgesetzt. Das Modellgitter wurde in diesem Bereich auf 12,5 m x 12,5 m
verfeinert. Somit ist die modellseitige Abbildung der Wasserhebung als Einzelbrunnen und der
geplante Trassenverlauf räumlich sowie in ihrer hydraulischen Wirkung gewährleistet.
An den Modellrändern können über das Grund- und Oberflächenwasser Austauschprozesse mit
den angrenzenden Gebieten erfolgen. Die Wahl der Modellränder ist daher so zu definieren, dass
eine Beeinflussung durch die Wasserhaltung ausgeschlossen werden kann. Als Modellrand wird
die Randbedingungen der 1. Art gewählt. Diese beschreibt den Zu- oder Abfluss über den Mo-
dellrand. Über die Modellränder erfolgt ein Grundwasserzu- bzw. abfluss . Die Rhein bildet als
sog. Flussrandbedingung die Wechselwirkungen zwischen Grundwasserleiter und Fließgewäs-
ser ab.
Die vertikale Modellstruktur des Grundwassermodells „Rondorf Nordwest“ berücksichtigt 6 Mo-
dellgrundwasserleiter (MGWL). Die Struktur der MGWL ist in der Tabelle 4-1 dargestellt. Die ver-
tikalen Gliederungsebenen werden im Folgenden mit „Modellgr undwasserleiter“ (MGWL) be-
zeichnet, gleichgültig ob es sich um einen Grundwasserleiter im klassischen Sinn oder einen
sogenannten Grundwassergeringleiter oder -stauer handelt.
5.2 Hydrogeologische Strukturmodell
Grundlage für die numerische Berechnung der Grundwasserströmung ist die hydrogeolog ische
Modellbildung auf der Grundlage der Interpretation der geologischen Schichten innerhal b des
betrachteten Modellgebietes. Die hydrogeologisch relevanten Einheiten werden nach Tiefe, Ab-
folge und Ausdehnung unterteilt und generalisiert in einem hydrogeologischen Strukt urmodell
dargestellt. In Abbildung 5-1 sind Modellschnitte durch das hydrogeologische Strukturmodell in
Nord-Süd- und West-Ost-Richtung dargestellt.
Der Aufbau des hydrogeologischen Strukturmodells erfolgte mit dem Programmsystem GMS
(Groundwater Modeling System) von AQUAVEO und bietet die Möglichkeit, geolog ische sowie
hydrogeologische Daten zu dreidimensionalen Struktur-, Parameter- und Strömungsmodellen zu
entwickeln. Folgende Daten wurden recherchiert und ausgewertet:
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- Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Profilkarte, 1:25.000 - Blätter 5107 -
Brühl, 5108 - Porz am Rhein, 5007 - Köln [D2]
- Isolinien der Quartärbasis [D3]
- Geologische Karte der Bundesrepublik Deutschland 1: 1.000.000 (GK1000) [D1]
- 3D-Modell von Nordrhein-Westfalen (10-fach überhöht) [D4]
- Bohrungen [D5]
- Digitales Geländemodell - DGMmit 1 m Gitterweite [D6]
Ausgehend von diesen Basisdaten werden im Strukturmodell folgende Informationen dargestellt:
- Zusammenfassung geologischer Einheiten nach geohydraulischen Eigenschaften und
Stratigraphie
- Lage der Schichtober- und Schichtuntergrenzen.
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Abbildung 5-1: Modellschnitte
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5.3 Modellr änder
Die Abbildung 5-2 zeigt die Modellrandbedingungen. An den Modellrändern können üb er das
Grund- und Oberflächenwasser Austauschprozesse mit den angrenzenden Gebieten erfolgen.
Die Wahl der Modellränder ist daher so zu definieren, dass eine Beeinflussung de s Aussagebe-
reichs durch die äußeren Ränder ausgeschlossen werden kann.
In der Regel eignen sich Wasserscheiden (Einzugsgebietsgrenzen), Fließ- oder Standgewässer.
Die Festlegung der Ränder des Grundwassermodells und damit die Größe des Model lraums
wurde auf Basis von Grundwassergleichenplänen (D13) erarbeitet.
Die Vorgabe einer RB 1. Art ist immer besonders sorgfältig vorzunehmen (Abbildung 5-2), da mit
der Definition des Wasserstandes am Rand ein Zu- oder Abströmen über die Modellränder an-
genommen wird, wodurch der definierte Wasserstand konstant gehalten wird.
Abbildung 5-2 Räumliche Abgrenzung des Modellgebietes und die hydraulischen Randbedingungen
5.4 Trinkwasserfassung Hochkirchen und Weißer Bogen
Im Grundwassermodell werden 22 Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen mit einer im Regelfall
mittleren monatlichen Entnahmemenge von ca. 1,2 Mio m³ abgebildet . Die
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Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus 2 Brunnengalerien, die jeweils von West
nach Ost gereiht sind. Der Ausbau erfolgte bis in den Grundwasserleiterkomplex 1 liegt bei ca.
+20 m NHN. In der Wasserfassung Weißer Bogen werden 12 Brunnen modellseitig mit einer mitt-
leren monatlichen Entnahmemenge von ca. 1,3 Mio m³ implementiert.
Die Rheinenergie AG stellte die Informationen zu monatlichen Entnahmemengen an den För-
derbrunnen der Wasserwerke Hochkirchen und weißer Bogen im Zeitraum 2000-2019 zur Verfü-
gung. Im Regelfall werden im Monatsmittel durch beide Wasserfassungen ca. 90.000 m³/d Grund-
wasser gefördert. Im Extremfall muss das Wasserwerk Hochkirchen bei einem Ausf all oder Au-
ßerbetriebnahme der Wasserfassung Weißer Bogen 90 Tage eine Gesamtförderleistung von
90.000 m³/d gewährleisten.
Mittels Modellrechnungen wird geprüft, wie viele Brunnen im Wasserwerk Hochkirchen außer
Betrieb genommen werden müssen, damit das Risiko für das Rohwasser auf ein geringes Risiko
(d.h. Transportzeiten > 100Tage) reduziert werden kann und sich zusammen mit weiteren Maß-
nahmen zur Risikobeherrschung ein akzeptables bis vernachlässigbares Restrisiko ergibt. Es
werden daher mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem,
zwei, drei und fünf Brunnen durchgeführt.
5.5 Sonstige Wasserfassung
Alle im Modellgebiet erbauten Brunnen und Entwässerungsmaßnahmen sowie sonstige relevante
Entnahmebrunnen finden im Modell Berücksichtigung. Brunnen zur Eigenwasserversorgung oder
Nutzung oberflächennaher Geothermie werden aufgrund des geringen Einflusses auf die Grund-
wasserdynamik nicht berücksichtigt. Die modellseitigen Umsetzungen erfolgen als Randbedin-
gung (RB) Brunnen. Die Randbedingungen werden zeitvariabel entsprechend ihrer Betriebsdauer
vorgegeben.
Die Lage und Förderraten ergeben sich aus den übergebenen Daten:
- RheinEnergie AG - Förderraten der Brunnengalerien Hochkirchen und Weißer Bogen so-
wie Ausbauprofile der Einzelbrunnen
- Bezirksregierung Köln - Wasserbuchblätter und Informationen zu Entnahme-/Einleitmen -
gen im Untersuchungsgebiet
- Basell Polyolefine GmbH - Förderraten der von Basell betriebenen Brunnen
- Shell Deutschland Oil GmbH - Förderraten der Brunnen des Shellwerkes in Godorf .
5.6 Standgewässer
Die Seen im Untersuchungsgebiet sind künstlich geschaffene Gewässer infolge von Kiesabbau.
Die Gewässersohlen der jeweiligen Standgewässer leiten sich aus den Unterkanten der Nieder-
und Mittelterrassen des Rheins ab und wurden in das hydrogeologische Strukturmodell entspre-
chend eingearbeitet. Es wird angenommen, dass die Seen gut an den Grundwasserlei terkom-
plex 1 angebunden sind und die Seewasserstände mit den Grundwasserständen korrespondi e-
ren.
Für die korrekte Berechnung des Einflusses der Seen auf das Grundwasser wurde die Randbe-
dingung See entwickelt (Ingenieurbüro für Grundwasser GmbH, 2003). Diese erm öglicht durch
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Digitalisierung der entstehenden Hohlform eine exakte Erfassung der limnologischen Basisdaten
eines Sees in der Berechnung.
Seen können wasserstand- oder durchflussgesteuert (h- oder Q-gesteuert) sein. Die Abbil de-
genauigkeit der Wechselwirkungen See-Grundwasser richtet sich hierbei nicht nach der Ortsdis-
kretisierung des Modells, sondern ergibt sich aus der die Hohlform beschreibenden Datenbasis.
Die Änderung des im Standgewässer vorhandenen Wassers berechnet sich aus der Summe der
Flüsse zwischen dem Aquifer und dem Standgewässer plus der Summe oberirdischer Zuflüsse
minus Zehrung. Sie wird mit folgender Bilanzgleichung beschrieben:
Da die Seen keinen Zufluss oder Abfluss besitzen, sind die Wasserstände maßgeblich durch die
vorherrschenden Witterungsverhältnisse beeinflusst. Die Speisung der Seen erfolgt neben dem
Basisabfluss durch Niederschläge auf die direkte Seefläche und durch den oberirdischen Abfluss
in die Seen infolge von Starkregenereignissen innerhalb des Einzugsgebietes. Die Zehrung er-
folgt über die Verdunstung von der Seefläche. Die Zehrung wird aus der klimatischen Wasserbi-
lanz für Oberflächengewässer gemäß den Vorgaben des Deutschen Wetterdienstes abgel eitet
(DWA Regelwerk, 2018).
Der Galgenbergsee im Süden des Wasserwerks Hochkirchen besitzt in seiner heutigen For m
eine Tiefe von ca. 10 m. Die Seekubatur leitet sich aus technologischen Vorgaben (D23) ab. Es
wird bei der Parametrisierung der Gewässersohle davon ausgegangen, dass eine hydraulische
Kommunikation mit dem Grundwasserleiter möglich ist.
5.7 Grundwasserneubildung
Die Ermittlung der zeitvariablen Grundwasserneubildung erfolgte mittels eines vereinfachten Bo-
denwasserhaushaltsmodellansatzes (BWHM) auf Grundlage der Berechnung des Bodenwasser-
vorrates mittels der Wasserhaushaltsgleichung sowie der Simulation des Gravitationswasserab-
flusses nach Glugla (Glugla, 1969). Das Verfahren erlaubt die tageweise Ermittl ung der Grund-
wasserneubildung in Abhängigkeit der meteorologischen Gegebenheiten sowie der bodenphysi-
kalischen Eigenschaften. Benötigte Daten sind:
- Tagesniederschlagshöhe
- potentielle Tagesverdunstungshöhe
- Bodenkennwerte und Informationen zur Landnutzung
In Abhängigkeit der Wasserspeichereigenschaften, der Bodenmächtigkeit, des Niederschlags so-
wie eines bodenartabhängigen Sickerparameters und der Landnutzungsart angepassten maxi-
mal möglichen Verdunstung wurde im betrachteten Zeitraum 1961-2022 die tägliche Sickerwas-
serrate für das Modellgebiet ermittelt. Dabei wurde flächendifferenziert vorgegangen, i ndem für
jede Grundwasserneubildungszone gemäß eine landnutzungsartabhängige maximal mögliche
Verdunstung ermittelt nach ATV-DVWK Merkblatt 504 (DWA Regelwerk, 2018) vorgegeben und
die Grundwasserneubildung auf dieser Grundlage berechnet wurde. Abbildung 5-3 zeigt den jähr-
lichen Gang der berechneten Grundwasserneubildung für jede Zone im Zeitraum 1971-2018.
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
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Abbildung 5-3 Berechnete jährliche Grundwasserneubildung in unterschiedlichen Teilräumen des Modellgebietes im Zeit-
raum 1971-2018
Eine Eichung bzw. Kalibrierung des Modells erfolgte anhand des Referenzdatensatzes der mit
mGROWA berechneten mittleren Grundwasserneubildung. Durch gezielte Variation der landnut-
zungsartabhängigen maximal möglichen Verdunstung wurden die mittleren Berechnungsergeb-
nisse des BWHM des Vergleichszeitraums 1971-2000 an die mGROWA-Werte angenähert.
Die Validierung des Verfahrens erfolgte anhand eines amtlichen Referenzdatensatzes [D8], wel-
cher durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westf alen be-
reitgestellt wurde. Er beinhaltet die mittlere jährliche Grundwasserneubildung für den Bezugszeit-
raum 1971-2000 und wurde mit dem hydrologischen Modellierungssystem mGROWA (Herrmann
& Chen, 2013) berechnet. Abbildung 5-4 zeigt die räumliche Verteilung der mittleren Grundwas-
serneubildung. Für die Modellbildung erfolgte eine Zusammenfassung zu sieben Klassen. Die
unterschiedlichen Grundwasserneubildungshöhen resultieren vornehmlich aus Differenzen in der
Bodenbedeckung bzw. Landnutzung.
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Abbildung 5-4 Unterteilung des Gebietes in 7 GWN-Zonen (Grundlage: berechnete mittlere
Grundwasserneubildung im Zeit-raum 1971-2000 nach dem mGROWA-Verfahren)
Für die Modellkalibrierung und -validierung standen gemessene Grundwasserstände für den Zeit-
raum 2000 bis 2018 zur Verfügung. Die Vorgabe der Grundwasserneubildung im Grundw asser-
modell erfolgt flurabstandsabhängig. Tabelle 5-1 zeigt exemplarisch die Umsetzung der G rund-
wasserneubildung in der entsprechenden Modelleingangsdatei. Für jede Grundwasserneubil-
dungszone (IGWF) werden die Grundwasserneubildungswerte monatlich für flurnahe (0m) und
flurferne (2m) Grundwasserstände definiert.
Tabelle 5-1: Modelleingangsdatei mit monatlicher Grundwasserneubildung [l/s*km²]
IGWF DATUM GWN1 GWN2
1
0 m u GOK 2 m u GOK
1 01.01.2000 6,97 8,78
1 01.02.2000 15,18 13,61
1 01.03.2000 8,72 11,36
1 01.04.2000 -6,85 2,19
1 01.05.2000 -11,30 0,20
1 01.06.2000 -13,25 0,02
1 01.07.2000 30,05 5,11
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5.8 Zeitliche Diskretisierung
Abbildung 5-5 zeigt exemplarisch das Berechnungsschema anhand eines Grundwasserpegels
im Untersuchungsgebiet. Das Modell wurde für den Zeitraum 01/2000 bis 12/2018 i nstationär
kalibriert. Anschließend erfolgt eine Validierung des Modells auf Basis des Beobachtungszeit -
raums 01/2019 bis 09/2022.
Unter Verwendung der geohydraulischen Parameter (hydraulische Durchlässigkeit, Gewässeran-
bindung, Speichergrößen etc.) wird das Modell anhand eines vom Kalibrierungszei traum unab-
hängigen Zeitabschnitts auf Plausibilität geprüft. Die Kalibrierung und die anschließende Validie-
rung des Modells bilden die Grundvoraussetzung für die Prognose- bzw. Variantenrechnungen.
Das Berechnungsschema berücksichtigt 3 Berechnungsphasen:
• langjährige instationäre Kalibrierung des Gesamtmodellraums (2000-12/2018):
• Validierung/ Prüfung der Prognosefähigkeit (01/2019-09/2022)
• Prognose / Variantenberechnung
Abbildung 5-5 Zeitliche Diskretisierung des GWM anhand der Ganglinie des Grundwasserpegels 76510414
5.9 Bahnlinienberechnung
Die Bahnlinienberechnung berücksichtigt nur den advektiven Transport von gelösten Stoffen und
kann als mittlere Bewegung interpretiert werden. In dieser Betrachtungsweise werden Vermi-
schungs- und Abbauprozesse nicht berücksichtigt. Das Grundwassermodell berechnet Bahnli-
nien zur Bewertung der mittlere Ankunfts- bzw. Laufzeiten in dispersionfreier Näherung berech-
net. Auf Basis der Laufzeiten und Fließwegen lassen sich Einzugsgebiete von Trinkwasser fas-
sungen oder entsprechende hydraulischen Abwehr- und Sanierungsmaßnahmen ableiten.
37
38
39
40
41
42
43
44
45
2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060
Wasserstand in mNHN
GWM 76510414
SHELL GODORF KP 8 (358968, 5636675)
berechnet
Kalibrierung Validierung Prognose / Variantenberechnung
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Hierfür wurde das Partikel-Tracking-Verfahren eingesetzt, bei dem markierte Teilche n an de n
jeweiligen Trassenführungen im Grundwasser platziert wurden. Die markierten Teilchen breit en
sich advektiv mit dem berechneten Strömungsverhältnissen (Zeitpunkt nach 90 Tagen) aus. Von
der Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit ausgehend vom Startpunkt der Teilchen, l assen
sich die Bahnlinien- oder Stromlinien zurückrechnen.
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6 Modellvarianten
Die Variantenbetrachtung stellt keine Optimierung des Förderregimes während der Bau- und Be-
triebsphase dar. Zielstellung der Variantenbetrachtung ist die Berechnung der Fließzeiten am Ort
der Trassenführungen bis zu den Grundwasserfassungen. Die Ergebnisse der Variantenbetrach-
tung dienen der Gefährdungsabschätzung der Trinkwasserversorgung Hochkirchen. Auf der
Grundlage des kalibrierten Modells wurden Worst-Case-Szenarien für die einzelnen Trassenver-
läufe als Entscheidungsgrundlage entwickelt. Die Worst-Case-Szenarien unterscheiden sich
grundsätzlich durch:
- Grundwasserabflussverhältnisse - Hoch-, Mittel- und Niedrigwasser,
- Ort des Ereignisses - Trassenverlauf,
- Außerbetriebnahme einzelner Förderbrunnen.
Die Modellrechnungen erfolgten instationär. Grundsätzlich erfolgt eine Betrachtung der St rö-
mungsbedingungen unter Hoch-, Mittel- und Niedrigwasserverhältnissen. Unter den entspre-
chenden Abflussbedingungen wird der Extremfall über 90 Tage berechnet. Die Grundwasserströ-
mungsverhältnisse am Ende der 90 Tage werden anschließend mit der maximalen Fördermenge
zur Ermittlung der Grundwasserfließzeiten (Bahnlinienberechnung) der Worst-Case -Szenarien
herangezogen.
6.1 Steuerung der Brunnen
In Abstimmung mit der Rheinenergie wurde von einem Extremfall mit maximaler Förderung über
90 Tage im Wasserwerk Hochkirchen bei Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen ausgegan-
gen. Das Worst-Case-Szenario sieht folgendes Entnahmeregime vor:
• Fördermenge WW Hochkirchen: 90.000 m³/h für 90 Tage
• Außerbetriebnahme der Brunnen „Weißer Bogen“.
Es wurden mehrere Rechenläufe unter Berücksichtigung der Außerbetriebnahme von einem ,
zwei, drei und fünf Brunnen durchgeführt.
6.2 Abflussverhältnisse
Da sich die hydrologischen Verhältnisse auf die Grundwasserströmung auswirken und ggf. zu
einer Änderung der Grundwasserfließrichtung führen können, werden neben einem Szenario für
mittlere hydrologische Verhältnisse (mittlerer Rheinwasserstand und mittlere Grundwasser neu-
bildung) jeweils Szenarien für je ein repräsentatives Hoch- oder Niedrigwasserszenario berück-
sichtigt.
Der Grundwasserhöchststand im Bereich der Wasserfassung verursacht gegenüber mittleren
oder niedrigen Grundwasserständen nicht zwangsläufig eine Umkehr der Grundwasserstr ö-
mungsverhältnisse. Betrachtet wird hierbei das Grundwasserniveaus in Abhängigkeit der Abfluss-
situation im Rhein, da insbesondere der hydraulische Gradient der Wasserfassung Hochkirchen
in Bezug auf den Rheinwasserstand den Fließzustand beeinflusst und damit eine mögliche Um-
kehr der Grundwasserfließrichtung bewirkt.
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Abbildung 6-1 zeigt exemplarisch das methodische Vorgehen zur Ermittlung der hydrauli schen
Gradienten im „Hochwasserfall“ und „Niedrigwasserfall“.
Abbildung 6-1 Hydraulischer Gradienten: Rhein – Wasserwerk Hochkirchen
Es werden für den Betrachtungszeitraum 2000 bis 09/2022 im Bereich des Wasserwerkes Hoch-
kirchen Grundwasserstände in Abhängigkeit des Rheins betrachtet. Aus der Differenzbildung
Rhein- und Grundwasserstand lassen sich ein minimaler und maximaler hydraulischer Gradi ent
berechnen. Entsprechend der Abbildung 6-1 ergeben sich folgende Extrema:
o Maximum 05/2011 - Hoher Grundwasserstand bzw. niedriger Rheinwasserstand
▪ Fließrichtung vom Wasserwerk zum Rhein
o Maximum 01/2018 - Niedriger Grundwasserstand bzw. hoher Rheinwasserstand
▪ Fließrichtung vom Rhein zum Wasserwerk
01-2010
07-2010
01-2011
07-2011
01-2012
07-2012
01-2013
07-2013
01-2014
07-2014
01-2015
07-2015
01-2016
07-2016
01-2017
07-2017
01-2018
07-2018
01-2019
07-2019
01-2020
07-2020
01-2021
07-2021
01-2022
07-2022
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
5
6
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
Differenz:
Pegel Köln - mittlerer Grundwasserspiegel [m]
mittlerer Grundwasserspiegel [m NHN]
Zeitreihe [mm/jjjj]
mittlerer GWSP maxGW minGW DIFF
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7 Modellkalibrierung
Die Kalibrierung des Grundwasserströmungsmodells ist ein Vorgang zur Ermittlung bzw. Absi-
cherung der hydrogeologischen Parameter und deren Verteilung auf Basis der gemessenen
Grundwasserdynamik. Die Modellkalibrierung erfolgte durch Anpassung bzw. Identifizierung der
speicherwirksamen Größen, der hydraulischen Durchlässigkeiten sowie der Parameter der K ol-
mation der Oberflächengewässer.
Die berücksichtigen Grundwasserleiter (GWL) lassen sich in einen sehr gut durchlässigen oberen
GWL (Quartär) und einen geringer durchlässigen unteren GWL (Tertiär) gliedern. Aus den in
Kap. 4.2 beschriebenen hydrogeologischen Verhältnissen lassen sich die hydraulischen Eigen-
schaften wie folgt zusammenfassen:
Tabelle 7-1: Hydrogeologische Charakterisierung
Einheit Charakteristik Hydraulische
Leitfähigkeit
Auffüllung
- wenige Meter stark heterogene rollige bis
bindige Materialien,
- schwach schluffiger Kies / Sand,
- gut durchlässig,
> 1,0●10-4 m/s
Quartär
- fluviatile Sedimente der Saale-Kaltzeit und
Elster-Kaltzeit,
- Schotter / Kiese / Sande,
- sehr gut durchlässig,
1●10-5 bis 2,5●10-2 m/s
Tertiär
- stark schluffige Feinsande
- Feinsand, schluffig bis stark schluffig,
- gut durchlässig,
1●10-5 bis 5●10-4 m/s
-
Im Zuge der Modellkalibrierung wurde über eine gezielte Veränderung der Parameter (i.A. der kf-
Wert) unter Berücksichtigung geohydraulischer Grenzen sowie der Ankopplung Randbedingun-
gen ↔ Grundwasserleiter (GWL) das Simulationsergebnis mit einer möglichst geringen St an-
dardabweichung an die beobachteten Messwerte angepasst.
Abbildung 7-1 zeigt die aus der Kalibrierung ermittelten hydraulischen Durchlässigkeiten.
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Abbildung 7-1: Kalibrierte hydraulische Durchlässigkeit des quartären Grundwasserleiterkomplexes
Für die geohydraulische Berechnung in Porengrundwasserleitern ist die Quantifizierung der ver-
schiedenen Hohlraumvolumenanteile notwendig. Wenn der Parameter n e (nutzbare Porosität)
nicht explizit vorgegeben wird, erfolgt die Berechnung über den k f-Wert. Für das Speicherungs-
verhalten der Grundwasserleiter liegen keine Bestimmungen vor. Das nutzbare Porenvolumen ne
musste daher durch die im Programmsystem PCGEOFIM integrierte Formel (Hen nig, 1966) auf
der Grundlage der Durchlässigkeitsbeiwerte ermittelt werden (siehe Abbildung 7-2):
=
− +
−
8101,26 fürlg050 4 0
8101,26 fürmin
fk )f(k, ,
fken
en
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Diese Formel wurde für das Mitteldeutsche Braunkohlenrevier mit Hilfe von Regressionsanalysen
aufgestellt (Fuchs, Ziesche, & Nillert, 2017). Tabelle 7-2 enthält Zahlenw erte der nutzbaren Po-
rosität für ausgewählte kf-Werte.
Tabelle 7-2: Zahlenwerte für die nutzbaren Porositäten ne
kf [m/s] 10-2 10-3 10-4 10-5 10-6 10-7 10-8 10-9
ne [-] 0,300 0,250 0,200 0,150 0,100 0,050 0,005 0,005
Abbildung 7-2: Berechnete hydraulisch wirksame Porosität
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Die nachfolgende Abbildung zeigt die Modellgüte in Form eines 1:1-Plots über den gesamten
Berechnungszeitraum 2000-2022. Aus 362 Grundwassermessstellen (vgl. gemessen – berech-
net) konnte eine für das Modellgebiet mit einer Standardabweichung von 0,76 m insgesamt sehr
hohe Anpassungsgüte erreicht werden.
Abbildung 7-3: Modellanpassung 1:1 - Plot
In Abbildung 7-4 zeigt die berechneten Hydroisohypsen 07/2022. Außerdem wird die Modellgüte
für den Berechnungszeitraum 2000-2022 aufgeführt. Als Maß der Modellgüte gilt hierbei die
Standardabweichung und ist wie folgt klassifiziert:
- schwarze Grundwassermessstellen kleiner 1 m,
- blaue Grundwassermessstellen entsprechen 1 bis 2 m,
- rote Grundwassermessstellen größer 2 m.
Eine Bewertung der Modellgüte kann zusätzlich anhand von Wasserstands- und Durchflussmess-
werten kann zusätzlich die Modellgüte erfolgen. Abbildung 7-5 stellt hierzu den G anglinienver-
gleich aus beobachteten und berechneten Ganglinien dar. Weitere Messstellen sind in Anhang 1
dargestellt.
Es gibt natur- und modellbedingt räumliche Unterschiede der Modellgüte, die auf die Grundwas-
serdynamik und die Abbildung der hydraulischen Gradienten zurückzuführen sind.
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
Grundwasserstand-berechnet [mNHN]
Grundwasserstand-gemessen [mNHN]
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Das Modell ist im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen gut kalibriert. Hier liegt die Standardab-
weichung zwischen Modell und gemessenen Werten überwiegend unter 1 m (siehe Abb ildung
7-4). Der Ganglinienvergleich in Abbildung 7-5 der Grundwassermessstelle 73514410 zeigt stel-
lenweise Abweichungen von mehreren Metern. Ursachen hierfür ist maßgeblich die hydraulische
Randbedingung „Wasserwerk Hochkirchen“.
Aufgrund der Datenverfügbarkeit erfolgt die zeitliche Umsetzung der Wasserhebung im Wasser-
werk Hochkirchen in Monatsschritten. Wöchentliche oder tageszeitliche Schwankungen können
somit modellseitig nicht abgebildet werden. Darüber hinaus wird die gesamte Wasserhebung auf
die Anzahl der Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen entsprechend verteilt, da keine Angaben
zu ortsdiskreten Entnahmemengen zum Bearbeitungszeitpunkt zur Verfügung standen.
Abbildung 7-4 Berechnete Grundwassergleichen 07-2022 und Darstellung der berechneten Standardabweichung über
den gesamten Berechnungszeitraum: schwarz <=1 m / blau 1 bis 2 m / rot > 2 m
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Die Modellvalidierung umfasst die Überprüfung des Modells auf Funktionalität und Plausibilität.
Allgemein ist eine Validierung notwendig, um die Prognosefähigkeit des entwickelten Modells zu
quantifizieren.
Für die Modellkalibrierung und -validierung wurden 362 Grundwassermessstellen im UG berück-
sichtigt. Als Kalibrierungszeitraum werden die Jahre 2000- 12/2018 verwendet. Der Zeitraum
01/2019-09/2022 wird als Validierungszeitraum verwendet.
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Abbildung 7-5 Berechnete vs. Gemessene Ganglinien: GWM-73514410 (Wasserwerk Hochkirchen) und 73540213 (Rheinufer), Lattenpegel-Köln und 76531314 (Rodenkirchen-Shell)
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8 Ergebnisse
8.1 Grundwasserverhältnisse unter verschiedenen Abflussbedingungen
Abbildung 8-1 vergleicht die berechneten Grundwassergleichen für mittlere Grundwasserverhält-
nisse und die in Abschnitt 6.2 beschriebenen minimalen und maximalen Abflussverhältnissen.
Bei mittleren Verhältnissen fließt das Grundwasser vor allem aus südlicher und südöstlicher Rich-
tung in Richtung des Bebauungsgebietes Rondorf-Nordwest. Bestimmend für die Grundw as-
serdynamik sind die hohen Förderraten des Wasserwerkes Hochkirchen, welche einen großräu-
migen Absenktrichter erzeugen und die Fließrichtung des Grundwassers in Richtung der Brun-
nengalerie des Wasserwerks Hochkirchen ablenken. Nördlich dieses Absenktrichters der Brun-
nengalerie des Wasserwerks Hochkirchen fließt das Grundwasser in nordöstliche Richtung zum
Rhein. Die Grundwasserwasserstände im Bereich des Wasserwerkes liegen bei ca. +38 bis
+38,5 m NHN.
Bei Niedrigwasserverhältnissen fließt das Grundwasser vom westlichen Modellrand in das Mo-
dellgebiet. Ein Zustrom vom Rhein aus Südosten erfolgt höchstens in sehr geringem Umfang. Die
grundlegende Fließrichtung im Modellgebiet ist von West-Südwest nach Nordost in den Rhein.
Die Grundwasserwasserstände liegen gegenüber den mittleren Grundwasserverhältnissen im
Bereich des Wasserwerkes bei ca. +36,75 bis +37,25 m NHN (dh = -1 m).
Bei Hochwasserverhältnissen strömt Grundwasser auf der gesamten Länge des Rheins in das
Modellgebiet. Die Hauptfließrichtung ist von Südost nach Nordwest. Die Gradient en des Grund-
wassers im Anstrombereich zur Brunnengalerie des Wasserwerkes Hochkirchen sind deutlich
höher als bei Mittel- und Niedrigwasserverhältnissen. Der Anstrom zur Brunne ngalerie erfolgt
vorrangig aus südlicher und südöstlicher Richtung. Die Grundwasserwasserstände liegen gegen-
über den mittleren Grundwasserverhältnissen im Bereich des Wasserwerkes bei ca. +38,25 bis
+38,75 m NHN (dh = +0,5 m).
Der Absenkungstrichter des Wasserwerkes Hochkirchen in Abbildung 8-1 zeigt deutlich, dass
unter allen betrachteten Gebietszuständen die Grundwasserfließrichtung im Bereich der zu un-
tersuchenden Trassenverläufe bei allen betrachteten Gebietszuständen in Richtung der Wasser-
fassung verläuft.
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Projekt-Nr.: 2022/0016
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Abbildung 8-1 Vergleich der berechneten Referenzzustände (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel)
In der in Abbildung 8-1 dargestellten Grundwasserverhältnisse sind alle 22 Brunnen in Betrieb.
Bei einem 90-tägigen Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen für zeigt Abbildung 8-2, dass es
im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen zu einer deutlichen Zunahme der Grundwasserab-
senkung infolge einer Erhöhung der Grundwasserentnahme kommt. Die Grundwasserabsenkung
gegenüber der in Abbildung 8-1 dargestellten Verhältnisse erhöht sich im Bereich der Wasser-
fassung um bis zu 3 m. Ursache für diese Zunahme ist die Erhöhung der Entnahmemenge von
ca. 45.000 m³/d auf 90.000 m³/d. Die Entnahmemenge im Lastfall erhöht sich mit der Außerbe-
triebnahme der Einzelbrunnen.
Vergleicht man Abbildung 8-1 (Extremfall - 6 Brunnen außer Betrieb ) mit Abbildung 8-2 (alle 22
Brunnen in Betrieb ) zeigen die Grundwasserstände im Lastfall im Bereich der
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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Grundwasserfassung keine signifikanten Differenzen. Die Erhöhung der Förderraten im Extrem-
fall wirken sensitiver gegenüber dem hydraulischen Gradienten Rhein-Wasserwerk.
Abbildung 8-2 Lastfall – 6 Brunnen außer Betrieb (Rot – Minimum / Blau – Maximum / Schwarz Mittel)
Die berechneten Strombahnen in Abbildung 8-3 verlaufen im Normalbetrieb aus nördl icher und
südlicher Richtung kommend in Richtung des westlichen Brunnenriegels. Der östliche Brunnen-
riegel wird maßgeblich aus südöstlicher bzw. nordöstlicher Richtung angeströmt. Durch eine suk-
zessive Außerbetriebnahme der westlichen Brunnen kann es zu einer Ablenkung der Grundwas-
serströmung in östlicher Richtung kommen. Im Normalbetrieb ist der Verlauf der Strombahnen im
Bereich der Trasse A1 bzw. A1a zum westlichen Brunnenriegel gerichtet.
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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Abbildung 8-3 Darstellung der berechneten Grundwasserstrombahnen im Normalbetrieb des WW Hochkrichen (mittlere
Abflussverhältnisse)
8.2 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A1 und A1a
Die Trasse A1a stellt eine Optimierung des Trassenverlaufs A1 dar (Abschnitt 4.6). Diese ist aus-
gehend vom Verteilerkreis bis zum Autobahnkreuz Köln-Süd um bis zu 40 m in Richtung der
Autobahn BAB 555 verschoben.
Unter Berücksichtigung der Trasse A1 erfolgt eine Aufteilung der außer Betrieb genommen Brun-
nen auf den östlichen und westlichen Brunnenriegeln. Die in Abbildung 8-4 vergleicht die Strom-
bahnen unter dem Extremfall (90 d maximale Förderung im WW Hochkirchen) unter mittleren
Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5
Brunnen westlich der Trasse. Die Außerbetriebnahme der Brunnen östlich des geplanten
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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Trassenverlaufs A1 führt zu einer Ablenkung der Bahnlinien in östliche Richtung. Werden weitere
Brunnen außer Betrieb genommen, vergrößert sich die Grundwasserabsenkung und die Ablen-
kung in östlicher Richtung wird deutlich verstärkt (Abbildung 8-4).
Abbildung 8-4 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1 unter mittleren Grundwasserverhältnissen
(links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb)
Die Abbildung 8-5 zeigt vergleicht den Verlauf der Strombahnen unter dem Extremfall (90 d ma-
ximale Förderung im WW Hochkirchen) unter mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit
22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme von 5 Brunnen westlich der Trasse.
Abbildung 8-5 Berechnete Bahnlinien der Trasse A1a unter mittleren Grundwasserverhältnissen
(links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb)
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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Die Brunnenfahrweise entspricht dem Förderregime in der Abbildung 8-4. Die Auß erbetrieb-
nahme der Brunnen östlich der BAB 555 führt zu einer deutlicheren Ablenkung der Bahnlinien in
östliche Richtung. Grund hierfür ist die Verschiebung des Trassenverlaufs in östliche Ri chtung.
Die Grundwasserfließzeiten in westlicher Richtung des laufenden Brunnenriegels-West werden
erwartungsgemäß gegenüber dem Trassenverlauf A1 erwartungsgemäß erhöht, in östlicher Rich-
tung hingegen verringert.
8.3 Berechnete Strombahnen unter Berücksichtigung der Trasse A9
Die folgende Abbildung vergleicht den Verlauf der berechneten Strombahnen im Extremfall unter
mittleren Grundwasserströmungsverhältnissen mit 22 Brunnen sowie einer Außerbetriebnahme
von 5 Brunnen ausgehend von der Trasse A9. Aufgrund des hydraulischen Gradienten ändert
sich die Grundwasserströmungsrichtung im Umfeld des Wasserwerkes auch bei einer Außerbe-
triebnahme von 5 Brunnen nicht. Entlang des westlichen Verlaufs der Trasse A9 kann die Fließ-
zeit zu den noch laufenden Brunnen vergrößert werden.
Abbildung 8-6 Berechnete Bahnlinien der Trasse A9 unter mittleren Grundwasserverhältnissen
(links: 22 Brunnen in Betrieb / rechts: 5 Brunnen außer Betrieb)
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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8.4 Abstandsgeschwindigkeit
Die Abstandsgeschwindigkeit v a entspricht der Distanz eines Wasserteilchens, die es in einer
bestimmten Zeit überwindet. Sie berechnet sich aus der Filtergeschwindigkeit und der nutzbaren
Porosität. Sie ist daher keine statische Größe, sondern abhängig vom Material des Grundw as-
serleiters und dem Strömungsregime.
Abbildung 8-7 zeigt die berechnete Abstandsgeschwindigkeit im Extremfall für mitt lere Grund-
wasserströmungsverhältnisse ohne Außerbetriebnahme des Wasserwerksbrunnens. In Abhän-
gigkeit des hydraulischen Gradienten erhöht sich die Geschwindigkeit in Richtung der Wasser-
fassungen. Die berechneten Abstandsgeschwindigkeiten liegen im Bereich von 0,5 bis 10 m/d.
Abbildung 8-7 Berechnete Abstandsgeschwindigkeit (m/d) für mittlere Abflussverhältnisse und 22 Brunnen in Betrieb
(links: Trasse A1; rechts: Trasse A9)
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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9 Zusammenfassung
Im Rahmen des Vorhabens Plangebiet „Rondorf Nordwest““ erfolgt eine Neustrukturierung der
Verkehrssituation im Bereich des Wasserwerkes Hochkirchen. Mit der geplanten Verlänger ung
der StadtBahn Süd wird eine Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an gestrebt. Es
sind verschiedenen Trassenführungen A1, A9 und A1a vorgesehen, die das angrenzende Was-
serschutzgebiet II des Wasserwerkes Hochkirchen queren bzw. diese umfahren.
Im vorliegenden Bericht wurden Varianten untersucht, welche unterschiedliche Betriebsregi mes
des Wasserwerkes Hochkirchen im Zusammenhang mit geänderten hydraulischen Bedingungen
berücksichtigen. Im Extremfall muss das Wasserwerk Hochkirchen bei einem Ausfall oder der
Außerbetriebnahme der Wasserfassung Weißer Bogen über einen Zeitraum von 90 Tagen eine
Gesamtförderleistung von 90.000 m³/d gewährleisten.
Die dazu notwendige Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung erfolgt unter Berücksichtigung
der geplanten Trassenverläufe und der vorherrschenden hydrologischen Bedingungen mit Hilfe
eines vorhandenen Grundwasserströmungsmodells (GWM). Diese wurde als instationäres drei-
dimensionales Grundwasserströmungsmodells konzipiert.
Das Modellgitter besitzt ein Grundraster von 50x50 m. Im Bereich der Wasserfassung besitzt das
Modell eine Auflösung von 12,5mx12,5 m. Die geologischen Bedingungen werden von der Ge-
ländeoberkante über den Auelehm bis zum Liegendgrundwasserleiter des Mittelmiozänen Haupt-
flözes dreidimensional abgebildet. Die hydraulisch wirksamen Fließ- und Standgewässer im Ge-
biet sind als Randbedingungen im Modell integriert.
Folgende grundlegende Randbedingungsansätze bzw. Vereinfachungen wurden berücksichtigt:
• Das 3D-hydrogeologische Strukturmodell wurde auf Grundlage des aktuellen geologi-
schen Kenntnisstands erstellt und bildet die Grundwasserleiterkomplexe 1 und 2 ab.
• Die Hohlform der Standgewässer leitet sich aus dem digitalen Geländemodell un d den
hydrogeologischen Profilkarten ab [D2].
• Die Grundwasserneubildung wurde mit dem Bodenwasserhaushaltsmodell
ARCEGMO berechnet.
• Das Randbedingungsmodell berücksichtigt Förderraten von Brunnen, Durchflüsse des
Rheins und Klimadaten als Tages- oder Monatswerte.
Die Parametrisierung des Grundwasserströmungsmodells erfolgt im Rahmen der Modellkalibrie-
rung. Für die Modellkalibrierung wurden 362 Grundwassermessstellen im Modellgebiet berück-
sichtigt. Als Kalibrierungszeitraum werden die Jahre 2000 – 12/2018 verwendet. Im Vordergrund
der Modellanpassung standen die Simulation der Grundwasserdynamik, die Abbildung der Was-
serfassungen Hochkirchen und Weißer Bogen sowie die Rhein-Grundwasser-Interaktion. Zur Ab-
sicherung der Kalibrierungsergebnisse erfolgte im Anschluss eine Modellvalidierung für den Zeit-
raum von 2019 – 2022.
Das geeichte Grundwasserströmungsmodell liefert für den Kalibrierungszeitraum plausible Er-
gebnisse und kann die beobachteten Grundwasserverhältnisse in sehr guter Näherung abbilden.
Die Standardabweichung zwischen gemessenen und berechneten Pegelmesswerten liegt im Ka-
librierungszeitraum bei 0,76 m.
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
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Die sich nach erfolgter Kalibrierung des Grundwassermodells anschließende Variantenbetrach-
tung stellte keine Optimierung des Förderregimes des Wasserwerkes Hochkirchen während der
Bau- und Betriebsphase dar. Zielstellung der Variantenbetrachtung war die Berechnung der
Fließzeiten am Ort der Trassenführungen bis zu den Grundwasserfassungen unter Berücksichti-
gung mittlerer, niedriger und hoher Grundwasserstände.
Betrachtet wurden hierbei d ie Grundwasserniveaus in Abhängigkei t der Abflusssituation im
Rhein. Entscheidend in der Betrachtung der Extrema war der hydraulische Gradient der Wasser-
fassung Hochkirchen in Bezug auf den Rheinwasserstand.
Bei einem Ausfall der Wasserfassung Weißer Bogen für 90 Tage zeigt sich, dass es im Bereich
des Wasserwerkes Hochkirchen zu keiner deutlichen Änderung der Grundwasserströmungsver-
hältnisse kommt. Die Grundwasserströmungsrichtung verläuft unter Berücksichtigung der be-
trachteten Abflussverhältnisse in Richtung der Wasserfassung Hochkirchen. Somit ist mit keiner
signifikanten Umlenkung der Fließpfade entlang der Trassenführung zu rechnen.
Eine Erhöhung der Förderraten in Folge der Außerbetriebnahme einzelner Br unnen und damit
die Umverteilung der zu hebenden Wassermenge von 90.000 m³/d auf die verbleibend en Brun-
nen, beeinflusst das Grundwasserströmungsfeld im Bereich des Wasserwerkes deutlicher als der
hydraulischen Gradienten Rhein-Grundwasserstand im Bereich des Wasserwerks.
Dieser Umstand führt insbesondere im Trassenverlauf A1 bzw. A1a zu einer Ablenkung der Bahn-
linien in östliche Richtung. Werden weitere Brunnen außer Betrieb genommen, vergrößert sich
die Grundwasserabsenkung und die Ablenk ung in östlicher Richtung wird deutlich verstärkt. Im
Vergleich zeigen die Berechnungsergebnisse der Trassenführung A1a gegenüber der Variante
A1, dass sich es in westlicher Richtung des laufenden Brunnenriegels-West zu einer Verlänge-
rung der Fließzeiten kommt, wohingegen die Fließzeiten in Richtung des laufenden Ostr iegels
verkürzt werden. Entlang des westlichen Verlaufs der Trasse A9 kann die Fließzeit durch eine
Außerbetriebnahme der Brunnen vergrößert werden.
Das Grundwasserströmungsmodell ist als ständig arbeitendes Modell (SAM) konzipiert. D ie
Bahnlinienberechnung berücksichtigt nur den advektiven Transport von im Wasser gelösten Stof-
fen, Vermischungs- und Abbauprozesse werden nicht berücksichtigt. Es somit nicht als
Stofftransportmodell zu interpretieren. Zur Abschätzung der Fließzeiten und Ermittlung der Strom-
bahnen ist es im Rahmen der Gefährdungsabschätzung ein hilfreiches Werkzeug und liefert plau-
sible Ergebnisse.
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
„StadtBahn Süd“ für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
IBGW
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Grundwassermodell Rondorf Nordwest
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen: Vergleich gemessen - berechnet
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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Wasserstand in mNHN
GWM LPRhein
Lattenpegel Rhein-Köln (357425, 5642975)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 278525210
Langenacker Hof (354589, 5634234)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 76656317
SHELL GODORF KP 13 (358063, 5636252)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 76588919
K ALTABL. A 10 (361013, 5638601)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 76531314
SHELL GODORF 1 (356893, 5636699)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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LEIPZIG
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Wasserstand in mNHN
GWM 76510414
SHELL GODORF KP 8 (358968, 5636675)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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LEIPZIG
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Wasserstand in mNHN
GWM 73564813
GEW KOELN 707 (360177, 5637502)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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Wasserstand in mNHN
GWM 73549617
RONDORF 171A (356237, 5637909)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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Wasserstand in mNHN
GWM 73540419
HAHN 584 (357255, 5638157)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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Wasserstand in mNHN
GWM 73540213
BAYEN 167A (357680, 5641322)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 73538711
RODENK 578 (357678, 5639116)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 73537214
HOENIN 568 (354860, 5639081)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
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Wasserstand in mNHN
GWM 73537019
GEW KOELN 566 (355832, 5639072)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
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LEIPZIG
35.0
36.0
37.0
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39.0
40.0
41.0
42.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73536611
HOCHK 170A (356614, 5639827)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
®
LEIPZIG
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
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43.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73536519
MARIEN 562 (357184, 5640309)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
®
LEIPZIG
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73536416
KLET 137A (354273, 5640108)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
®
LEIPZIG
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
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41.0
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73515218
GEW KOELN 557 (357444, 5639835)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
®
LEIPZIG
36.0
37.0
38.0
39.0
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73514410
RODENK 544 (358097, 5639361)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
®
LEIPZIG
36.0
37.0
38.0
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44.0
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73511912
WEISS 519 (362382, 5639343)
berechnet gemessen
Grundwassermodell Rondorf Nordwest
Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich
Bahnlinienberechnung für die Alternativen A1, A9, A1a
AG: M&P Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt-Nr.: 2022/0016
Anhang 1: Darstellung ausgewählter Messstellen:
Vergleich gemessen - berechnet
IBGW
®
LEIPZIG
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
41.0
42.0
43.0
44.0
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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Wasserstand in mNHN
GWM 73507015
RODENK 433 (359512, 5639770)
berechnet gemessen
Anlage 5 - Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen
384 Zeichen
Meschenich Querung Verteilerkreis A1 Brücke A2 Tunnel A3 Plangleiche Querung A4 Wasserwerkswäldchen A5 Wasserschutzzone A6 Umfahrung der WSZ A7 Hochbahn A8 Vorschlag Bürgerinitiative A9 Robinienweg Rondorf D1 Westlich an Rondorf vorbei D2 Zentral durch Rondorf Rondorf Wasserschutzzone Neubaugebiet Meschenich 2. Bauabschnitt Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen Anlage 5
Anlage 6.14 - D2 Lageplan 1
5842 Zeichen
12 14 4096 1506 8072 8565 7931 B.-Plan 67385/04 Kapellenstraße Dreikönigenstraße Rondorfer Hauptstraße Am Rodderpfädchen Am Rodderpfädchen Büchelhof Hinter den Hecken 237 Am Höfchen 1164 Spielplatz offene Spielwiese 51,00 50,69 50,76 50,60 50,55 50,64 50,73 51,06 51,52 51,79 51,04 51,10 50,85 50,76 50,72 Krone=56,55 Krone=57,44 Krone=58,97 Krone=63,12 Krone=59,91 OK-Mauer 52,96 OK-Mauer 52,96 Umring Baumkrone Umring Baumstamm Laubbaum StU=3.2 K=11.4 H=20.0 91m² existing 3,5+52.066 Abschnitt D Hst. Rondorf Süd ca. 620m ca. 710m Hst. Rondorf Mitte Hst. Rondorf Nord 4,00 1,393,10 1,46 5,50 4,00 Gebäudeabbruch Haus 5 und 7Fußgänger über Haltestelle Querung Platzfläche ungesichert Querung BÜ Querung FÜ als Z-Querung Querung FÜ als Z-Querung Querung FÜ als Z-Querung Querung BÜ Hst. Rondorf Süd ca. 620m ca. 710m Hst. Rondorf Mitte Hst. Rondorf Nord 4+300 4+200 4+100 4+000 3+9003+800 3+700 3+600 3+600.000 3+650.000 3+700.000 3+750.000 3+800.000 3+850.000 3+900.000 3+950.000 4+000.000 4+050.000 4+100.000 4+150.000 4+200.000 4+250.000 4+300.000 a = -0.020 L = 17.983 ra = 2000.000 101A +1.009 ‰ 142.491 m +10.000 ‰ 50.636 m NW=45.706km 4+334.478 a = 0.100 L = 40.000 ra = 2000.000 101A +10.000 ‰ 50.636 m -10.000 ‰ 103.979 m NW=45.200km 4+283.842 a = 0.054 L = 25.500 ra = 1500.000 101A -10.000 ‰ 103.979 m -27.000 ‰ 130.519 m NW=46.240km 4+179.863 a = -0.060 L = 22.000 ra = 1000.000 101A -27.000 ‰ 130.519 m -5.000 ‰ 246.040 m NW=49.764km 4+049.344 a = -0.018 L = 12.000 ra = 1000.000 101A -5.000 ‰ 246.040 m +7.000 ‰ 163.064 m NW=50.994km 3+803.304 a = 0.006 L = 7.000 ra = 1000.000101A +7.000 ‰163.064 m 0.000 ‰205.700 m NW=49.853 km 3+640.240 3,5+52.066 Abschnitt D 11.6 m ADS 11.6 m FF B GTP 116.7 m Schotter 116.7 m SchO 86.5 m Haltestelle Kanalanschluss 35.3 m FF ATS 35.3 m Pflaster 91.8 m Rasen hoch 11.0 m ADS 105.5 m FF B LB Flächenversickerung 2.7 m Rasen hoch Kanalanschluss 17.0 m ADS 17.0 m FF B GTP 171.3 m Rasen hoch 10.4 m ADS 151.2 m Rasen hoch 10.6 mADS 465.6 m FF B LB Flächenversickerung 122.0 m Rasen hoch 4+298.913 BÜ 4+243.748 HS 4+193.489 HS4+042.723 FÜ4+028.284 BÜ 3+841.388 FÜ 3+679.377 FÜ R = ∞ 4+275.692 A = 77.659A = 77.659 UAUE 4+265.707 R = 603.1 R = 603.1 4+172.398 A = 78.06A = 78.06 UAUE 4+162.436 R = 303.1R = 303.1 4+100.281 A = 67.428A = 67.428 UEUA 4+085.320 R = ∞ R = ∞ 3+875.415 A = 83.666A = 83.666 UAUE 3+840.283 R = 200 R = 200 3+613.680 A = 54.772 A = 54.772 UE UA 3+598.688 A = 67.082 A = 67.082 UA UE 3+583.821 R = 300 R = 300 3+562.098 A = 67.082 UE lU=10.000 A=77.659 r=603.100 u=0 aq=0.320 ve=50 lU=10.000 A=78.060 r=303.100 u=0 aq=0.636 ve=50lU=15.000 A=67.428 lU=35.000 A=83.666 1:700 r=200.000 u=50 aq=0.638 ve=50 lU=15.000A=54.7721:300 lU=15.000A=67.082 r=300.000u=0aq=0.643ve=50 lU=15.000A=67.082 R = ∞ R = ∞ 4+279.664 A = 77.46A = 77.46 UAUE 4+269.664 R = 600 R = 600 4+173.739 A = 77.46A = 77.46 UAUE 4+163.739 R = 300R = 300 4+102.025 A = 67.082A = 67.082 UEUA 4+087.025 R = ∞ R = ∞ 3+871.152 A = 70.975A = 70.975 UAUE 3+846.152 R = 201.5 R = 201.5 3+644.354 A = 70.975 A = 70.975 UE UA 3+619.354 R = ∞ A=77.460 lU=10.000ve=50 aq=0.322 u=0 r=600.000 A=77.460 lU=10.000 ve=50 aq=0.643 u=0 r=300.000 A=67.082 lU=15.000 1:500 A=70.975 lU=25.000 ve=50 aq=0.631 u=50 r=201.500 1:500A=70.975lU=25.000 B B A A 2,10 6,20 2,10 2,54 Rest 3,36 Grünfläche 1,00 Bankett 0,70 Kabeltrasse 6,60 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 3,60 Rest 26,50 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_0_V.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn Süd XXX MNA PHE MNA 27.08.2021 14.10.2021 16.09.2022 61 V OV LP 1001 a P 14.10.2021 1000 Lageplan Alternative D Vorzugsvariante (V4) Vorzugsvariante Blatt 1/4 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de Ingenieurgesellschaft mbH Tel.: 0221 / 925812-0 Fax: 0221 / 925812-7 Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4
Anlage 8 - Wertungsmatrix
2266 Zeichen
Stand 16.11.2022 Nr. Bewertungskriterien Zielgewicht [%] 1 Erreichung der planerischen Ziele 30% Mittlere Bewertung des Kriteriums 1 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 3,7 1,0 Fahrtzeiten 5 5,0 3 3,0 1 1,0 Erschließungswirkung 5 5,0 4 4,0 1 1,0 2 Kosten 15% Mittlere Bewertung des Kriteriums 2 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 4,4 3,1 Investitionskosten 5 5,0 5 5,0 4 4,0 Betriebskosten 5 5,0 3 3,0 1 1,0 3 Städtebauliche Bewertung 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 3 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 3,4 4,1 3,9 Querung Verteilerkreis (z.B. Siedlung Heidekaul) 3 3,0 5 5,0 5 5,0 Trassenwirkung im Umfeld 4 3,8 3 3,3 3 2,8 4 Verkehrliche Beurteilung 15% Mittlere Bewertung des Kriteriums 4 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 4,3 2,3 2,3 Trassierung Stadtbahn 5 5,0 2 1,5 1 1,0 Trassierung Straße 3 3,0 2 2,0 2 2,0 Einfluss auf MIV/Rad/Fuß 5 5,0 4 3,5 4 4,0 5 Auswirkungen auf Trinkwasserversorgung 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 5 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 3,0 1,0 5,0 3 3,0 1 1,0 5 5,0 6 Umweltverträglichkeit 20% Mittlere Bewertung des Kriteriums 6 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 2,8 2,2 2,0 Artenschutz gem. §44 BNatSchG 3 3,0 2 2,0 2 2,0 Beeinträchtigung von Erholungsräumen 3 3,0 2 2,0 3 3,0 Bela stung aus Lärm, Erschütterung, Elektromagnetismus 4 4,3 2 2,0 2 2,0 Biotopqualitäten 3 3,0 2 1,7 2 2,0 Boden/ Fläche 3 2,5 3 2,5 2 1,5 Klima/ Luft 2 2,0 3 2,5 2 1,5 Kultur- und Sachgüter 3 3,0 3 2,5 2 2,0 Landschaft 2 2,0 2 2,0 2 1,7 Wasser (Grundwasser) 2 2,0 3 3,0 2 2,0 7 Parallele Projekte (Auswirkungen) 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 7 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 5,0 4,5 1,0 B-Plan Rondorf Nordwest 5 5,0 4 4,0 1 1,0 PFV Entflechtungsstraße 5 5,0 5 5,0 1 1,0 8 Risiken 5% Mittlere Bewertung des Kriteriums 8 (Gesamtpunktzahl/ Anzahl der Kriterien) 2,9 2,9 3,1 Flächenverfügbarkeit (Grunderwerb, Verlust von Gebäuden) 2 2,3 2 2,3 3 3,3 Komplexität Bauzustände 3 3,0 3 3,0 3 3,0 Gesamtwertung (Summe mittlere Wertung * Zielgewicht) 100% 4,2 3,2 2,2 Rangfolge 123 Erläuterung zur Punktevergabe: je höher die vergebene Punktzahl, desto Besser die Bewertung A1a + D2 Punkte Verlängerung StadtBahn Süd Gegenüberstellung der Kombinationen A9 + D2 Punkte Punkte A6 + D1_Süd Anlage 8
Anlage 6.16 - D2 Lageplan 3
4077 Zeichen
15 Auf der Hundert Krauskaul Auf dem Rott Auf dem Rott Am Buchelrott II Wasserschutzzone III Wasserschutzzone IIIEvonik Leitung TS 1277TS 1279TS 1278GascadeBaustahlgewebeRMR - Leitung DN 500 5,0010,00 DN 610 RRP LeitungG - DN300 - Thyssengas G - DN300 - ThyssengasG - DN250 - Thyssengas G - DN250 - ThyssengasG - DN300 - Thyssengas StadtbahnÜberquerung der EthylenleitungEvonikDarstellung der Entflechtungsstraßenachrichtlich (überholter Planungsstand)Überquerung LeitungsbündeltrasseGas DN 400 GascadeGas DN 300 ThyssengasGas DN 300 ThyssengasMineralölleitung DN 500 RMRRohölleitung DN 600 RRPWasserstoff DN 250 Thyssengasverschiedene LWL Leitungen 5+8005+7005+6005+5005+4005+3005+2005+100 5+150.0005+200.0005+250.0005+300.0005+350.0005+400.0005+450.0005+500.0005+550.0005+600.0005+650.0005+700.0005+750.0005+800.0005+850.0005+900.000 a = -0.001L = 4.000ra = 2000.000101A-1.000 ‰868.235 m+1.000 ‰381.637 mNW=54.825km 5+241.520 10.3 mLeitungsschutzzone 35.0 mBrücke40.0 mFF40.0 mohne Brückenentwässerung40.2 mLeitungsschutzzone557.6 mSchO557.6 mSchotter 5+396.859 WL5+361.859 WL5+344.030 Thyssengas (3/23/86)5+334.768 RRP5+323.390 RMR5+318.573 Thyssengas (18/18/5)5+316.597 Thyssengas (75)5+310.033 GascadeR = 4255+467.279A = 142.987A = 142.987UEUA5+419.285R = ∞R = ∞5+201.459A = 109.545A = 109.545UAUE5+181.976R = 600 r=425.000u=40aq=0.628ve=70lU=48.106A=142.9871:1203lU=20.000A=109.545r=600.000u=0aq=0.630ve=70 R = 420.95+451.354A = 122.751A = 122.751UEUA5+415.555R = ∞R = ∞5+190.636A = 109.545A = 109.545UAUE5+170.636R = 600 ve=70aq=0.637u=40r=420.9001:895A=122.751lU=35.799A=109.545lU=20.000ve=70aq=0.630u=0r=600.000CC 1,50 Mulde 2,41 Böschung 0,30 Bankett 0,70 Kabeltrasse 7,47 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,30 Bankett 1,69 Böschung 1,50 Mulde 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 0,36 Böschung 1,00 Mulde 25,93 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_a_P_Abgabe 6.9..dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdXXXMNAPHEMNA27.08.202114.10.202116.09.202261VOVLP1003bP14.10.20211000LageplanAlternative D Vorzugsvariante (V4)Vorzugsvariante Blatt 3/4 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan1234
Anlage 6.12 - C Lageplan
5667 Zeichen
8418B.-Plan 67385/04 Birkenweg Erlengrund Hochkirchen Birkenweg Weißdornweg Lerchenweg Großrotter Weg Großrotter Weg Birkenweg Am Rodderpfädchen Lindenweg Lindenweg Blautannenweg Birkenweg Am Rodderpfädchen II MM MM Platten Verbund Erlengrund Asph. Platten Birkenweg StellplatzPlatten Platten Platten Balkon Verbund PlattenPlatten Platten Tor Stellplatz Baustelle Stellplatz Zufahrt Ga Pl. Pl. Pl. ACO Pfl. Pfl. Pl. FBR (Pl.) Fl. 8 Pl. T. ACO Pl. Pfl. ACO Asph. Pl. Pl. Pl. Pl. Pfl. ACO Pfl. Pl. Tor Pfl. Pl. Pl. Pl. Pfl. ACO Pfl. Tor Pfl.ACO Pfl. Pl. (Asph.) (Pfl.) (Asph.)(Pfl.) (Asph.) (Pl.) (Pl.) Weißdornweg Lindenweg Pl. Pfl. ACO Pfl. Pfl. Pl. ACO Acker Feldweg Acker Verbund Verbund Platten Verbund Flur 7 Weg (unbef.) Feldweg (Pl.) TürTür (Pl.) (Pl.) (Verb.) (Verb.) Tor ACO ACO (Pfl.) (Pfl.) (Pfl.) (Pl.) Birkenweg ACO (Pl.) (Asph.) (Pl.) (Pfl.) (Verb.)(Pfl.) Pl. ACO Carport Pfl. Pfl. Pfl. ACO Pl. Pfl. Pl. Pl.ACO Tür Pfl. ACO Pfl. Pl. Tür Pfl. ACO Pl. Tür ACO Pfl. Pfl. Pl. Pl. Kies Pl. Pfl. Pfl. Tor (Acker) (Pl.) (Pl.) Tor (Pl.) Birkenweg Tor Rinne ACO ACO Rinne ACO Pfl. ACOPfl. Aco-Rinne (Pfl.) (Pfl.) (Pfl.) (Asph.) ACO ACO (Pfl.) Blautannenweg Rinne ACO (Pfl.) (Pfl.) (Pl.) (Pl.) (Pfl.) (Pfl.) (Pl.) Pl. ACO Pfl. Pfl. (Pfl.) Pl. Pfl. Tor Pl. Pl. T. Pl. ACO Pfl. ACO Pfl.Pfl. Pfl. Pfl. Birkenweg Beton Pfl. Lindenweg Pfl. SpielplatzHst. Rondorf Mitteca. 710mca. 2300mHst. Rondorf NordHst. ArnoldshöheA4A4 R = ∞3+468.532A = 714.143A = 714.143UAUE3+458.532R = 51000R = 510003+399.449A = 714.143A = 714.143UEUA3+389.449A = 67.082A = 67.082UAUE3+374.449R = 300R = 3003+363.419A = 67.082A = 67.082UEUA3+348.419R = ∞R = ∞3+259.384A = 83.666A = 83.666UAUE3+224.384R = 200R = 2003+063.243A = 93.541A = 93.541UEUAR = 1000 3+6003+5003+4003+3003+2003+1003+000 R = 2003+613.681A = 54.772A = 54.772UEUA3+598.688A = 67.082A = 67.082UAUE3+583.821R = 300R = 3003+562.098A = 67.082A = 67.082UEUA3+547.099R = ∞R = ∞3+454.185A = 63.64A = 63.64UAUE3+440.730R = 300R = 3003+428.650A = 63.64A = 63.64UEUA3+415.205R = ∞R = ∞3+253.409A = 70.975A = 70.975UAUE3+228.506R = 201.5 R = 201.53+054.176A = 67.166A = 67.166UEUA3+036.374R = 1003.1R = 1003.13+022.006A = 180.557A = 180.557UEUA2+989.564R = ∞R = ∞2+973.245A = 63.246A = 63.2462+963.266R = 4002+945.670 r=200.000u=50aq=0.638ve v=50lU=15.000A=54.7721:300lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082lU=13.500A=63.640r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=13.500A=63.640lU=25.000A=70.9751:500r=201.500u=50aq=0.631ve v=50lU=17.891A=67.1661:1193r=1003.100u=65aq=-0.233ve v=50lU=32.500A=180.5571:500lU=10.000A=63.246 A=714.143lU=10.000ve v=50aq=0.004u=0r=51000.000A=714.143lU=10.000A=67.082lU=15.000ve v=50aq=0.643u=0r=300.000A=67.082lU=15.0001:700A=83.666lU=35.000ve v=50aq=0.638u=50r=200.0001:700A=93.541lU=35.000537.9 mBaubereich Abschnitt C 127.1 mFF ATS374.4 mFF B LB 10.3 mFF ATS11.4 mFF B LB13.8 mFF ATS 86.0 mHaltestelleKanalanschluss 127.1 mPflaster374.4 mRasen hoch 10.3 mADS Flächenversickerung11.4 mRasen hochKanalanschluss13.8 mADSRasen hoch 0.000 ‰205.700 m0.000 ‰205.700 m-7.000 ‰154.870 mNW=49.856km 3+434.540-7.000 ‰154.870 m+5.000 ‰177.560 mNW=50.940km 3+279.670 a = 0.306L = 70.000ra = 2000.00031100A+5.000 ‰177.560 m-30.000 ‰252.078 mNW=50.052km 3+102.110 3+552.066 Abschnitt D 3+011.936 Abschnitt CQuerung BÜLSA gesichert Querung FÜZ-Querung mit LSAQuerung FÜ mit LSAQuerung FÜ mit LSA Baubereich Abschnitt C Baubereich Abschnitt CBaubereich Abschnitt D a = -0.04L = 24.000ra = 2000.00031100Aa = 0.020L = 20.000ra = 2857.14031100A 1MarienburgRondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_59_V_OV_LP_.dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 KölnXXXMTIPHEMNA05.07.202120.07.202131.08.202259VOVLP1001aP28.07.221000LageplanAlternative CVorzugsvariante LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan StadtBahn Süd
Anlage 6.11 - A9 Schnitt 2
4468 Zeichen
GrünflächeRasengleisGrünfläche +12 cm ü. SOK+12 cm ü. SOK Schnitt EGleistrasse 3,10m mit FlächenversickerungFeste Fahrbahn Betonlängsbalken mit hochliegendem RasengleisSeitenmast Grenze Planung Dritter Grenze Planung Dritter 2,136,202,102,131,551,551,551,552,103,10 Baum nachrichtlich Pflanzgrube mitSubstrat, Tiefbohrung und Wurzelschutz Baum nachrichtlich StreckentrasseKabelschacht Gr. IVAnschlußschachtKabelschacht Gr. IVBetriebstechnik nachrichtlich 2,5% Schnitt CGleistrasse 4,00m mit Entwässerung in KanalFreie Strecke in WSZ II bis Radius >=300 (u max 95)MittelmastSicherheitsraum Aussen mit var. Abstand (id bis 249 mm/as bis 27 mm)Mastverstatz zur Trassenachse variabelmit Rad- /Gehweg 5,05 5,05 5,92SickergrabenSickergraben KDB an alle Einbauten dicht anschließenAuflagerschicht gemäß Herstellerangabenmin. 25 cm Gleisschotter20cm PSS KG1Füllboden 0/45Kabeltrog 60/70auf 20 cm UnterbetonKiessand 0/30TFR 150BetonauflagerKontrollschacht DU400 PPAnschlußkanalgesonderte Planung Winkelbordstein 50/40/10auf 20 cm UnterbetonSOK +0,20SOK -0,20SOK +0,20SOK +0,00SOK -0,60SOK -0,83SOK -1,28 0,701,65+ id/as2,001,65+ id/as2,00 4,000,501,25- id/as12,57 8,891,00var 0,890,50var 0,82 1,30- id/as0,70 2,50 0,30 0,40KDB Folieauf Schutzvlies RStO2012Tafel 6Zeile 1 Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Schnitt DGleistrasse 4,00m mit Versickerungsgraben (und ggf. Sickerschlitz)Freie Strecke außerhalb der WSZ II bis Radius >=400 (u max 50)MittelmastSicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm)Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm) Längsgefälle Graben zwischen0,3 bis 3,0 %Ergänzung der Entwässerung nach ErfordernissenIn der WSZ III ist immer eine Reinigung mit Hilfe einer belebten Bodenzone vorgesehenAn Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen Versickerungsgrabenggf. SickerbeckenVersickerungsgrabenSOK +0,00SOK +0,20SOK +0,20SOK -0,92SOK -0,600,30 0,701,65+ id/as2,000,701,65+ id/as0,20 0,58- id/as2,00 6,55 min. 0,40 7,359,93 min. 0,40 5,05 1,660,80 4,75Sickerschlitz 0,59- id/as 2,5%Gleisschotter20cm PSS KG1Füllboden 0/45Kabeltrog 60/70auf 20 cm Unterbeton5,0%min. 0,35 P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\06_Strassenquerschnitte\XXX_57_V_OV_.dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerlängerung Stadtbahn RoMeVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH XXX MNADWEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022 57VOVSN1002aP28.07.202250Regelquerschnitte C, D und EAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Bereich: Lageplan A9 Blatt 3, 5 LegendeBoden (frostsicher)GleisschotterBetonLängsbalkenSandFolieAuftragAbtragTragschichtAsphalt Lichtraum Stadtbahn; SicherheitsraumSubstratOberboden BetonfertigteilBestandsgeländeErdplanumUrgeländeVegetationstragschicht HinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich
Anlage 18 - Beantwortung der Fragen aus dem Verkehrsausschuss 07.03.2023
6789 Zeichen
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Beantwortung der Fragen aus der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 zur StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (Vorlagen-Nr.: 3065/2022) im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 (AN/0380/2023) RM Wahlen möchte wissen, ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen baulich überhaupt noch genutzt werden könne, wenn dort die Gleise gebaut werden würden. Antwort: Die Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird zwangsweise von der geplanten Stadtbahntrasse gequert, da die Stadtbahn von der östlichen auf die westliche Seite der Straße gelangen muss, um das Neubaugebiet erschließen zu können. Durch die sehr engen Kurvenradien der Straße, wäre es zudem erforderlich, die Straße in großen Bereichen neu zu bauen, da die Stadtbahn diese engen Radien nicht befahren kann und somit der südliche Straßenabschnitt in der WSZ II von der Stadtbahn gequert werden muss (siehe Abb. 1). Im Ergebnis ist die vorhandene Straße nach Bau der Stadtbahntrasse in großen Teilen nicht mehr nutzbar und ein Neubau ist gutachterlich ausgeschlossen. Planausschnitt zur Erläuterung: Abbildung 1: Überschneidungspunkt zwischen Vorzugstrasse und Straße Im Wasserwerkswäldchen Rondorf A4 Wasserwerk Anlage 18 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau RM De Bellis-Olinger fragt, welche Auswirkungen eine Sperrung der Straße auf den B-Plan haben werde und bittet um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Weiterhin verweist sie auf den am 29.01.2019 beschlossenen AN/1418/2018, nach dem die Straße Im Wasserwerkswäldchen ertüchtigt werden soll. Dieser Beschluss müsse nach ihrer Ansicht nun aufgehoben werden. Antwort: Das für das Bebauungsplanverfahren Rondorf Nord-West zuständige Stadtplanungsamt teilt mit, dass die Entscheidung über die geplante Vorzugstrasse der Stadtbahn mit der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen` unmittelbaren Einfluss auf die Planung des B-Planes und die zu erstellenden Gutachten zum Verkehr und Lärm hat. Die aktuell ausgearbeitete Bebauungsplanung und die vorgenannten Fachgutachten wurden auf Grundlage der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn einschließlich der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen` für den motorisierten Durchgangsverkehr ausgearbeitet. Bei Umsetzung der Planung (einschließlich der Sperrung der Straße) würde sich dies gemäß Lärmgutachten in Teilen des Bebauungsplangebietes positiv auf die erforderlichen Lärmfestsetzungen auswirken. Bezüglich der Verkehrsbelastung hätte dies eine geringe Verlagerung des Verkehrs zur Folge. Auf der einen Seite wäre dann im Bereich des nördlichen Knotenpunkts Weißdornweg / Planstraße 3 mit weniger Verkehr und auf der anderen Seite im Bereich des südlichen Knotenpunkts Husarenstraße / Kapellenstraße mit mehr Verkehr zu rechnen. Da mit der Offenlage des Bebauungsplanes noch vor der Sommerpause 2023 begonnen werden soll, ist die politische Beratung und Entscheidung über die Vorzugstrasse (einschließlich der Sperrung der Straße `Im Wasserwerkswäldchen`) zeitnah erforderlich, damit der Zeitplan eingehalten werden kann. Wird der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt, sind in der Folge die maßgeblichen Fachgutachten anzupassen und der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend zu ändern. Die geplante Offenlage des Bebauungsplanes würde sich entsprechend zeitlich verzögern. RM Lorenz bittet um Prüfung und Mitteilung, welche Kosten die Forderung der Bezirksvertretung – parallel zur laufenden Planung eine Machbarkeitsstudie zur Kurztunnelvariante in Auftrag zu geben – verursachen werde. Antwort: Nach Rücksprache mit dem Planer und Gutachter würde sich der Kostenaufwand für eine erste qualitative Beurteilung des kurzen Tunnels in Summe zwischen 10.000,- und 20.000,- Euro bewegen. Diese Beurteilung prüft den kurzen Tunnel Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau lediglich überschlägig in der Bearbeitungstiefe des Fachbeitrages in Hinblick auf das Ausschlusskriterium der bisher untersuchten Unterfahrung. Um die generelle Genehmigungsfähigkeit zu bewerten, ist eine vollständige Machbarkeitsuntersuchung auszuarbeiten. Die Kosten für eine tiefgreifende Untersuchung wurden von der Verwaltung anhand der bereits beauftragten Planungen ermittelt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass nicht die vollständige Vorplanung erarbeitet werden muss, sondern nur die notwendigen, um eine Aussage in Form einer Machbarkeitsstudie zu erhalten. Für diese Machbarkeitsstudie ist mindestens eine Planung des Generalplaners, eine Bewertung des Umwelteingriffes und eine Bewertung des Eingriffes in das Grundwasser notwendig. In der Summe wäre daher von Kosten in Höhe von 150.000,- bis 200.000,- Euro auszugehen. SE Dr. Klusemann erinnert an einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung zur Kurztunnelvariante aus 2011 und fragt, warum dieser in die Begutachtung seiner Zeit nicht eingeflossen sei. Der Boden des Verteilerkreises sei beim damaligen Bau im letzten Jahrhundert aufgeschüttet worden und es sei bis jetzt nicht klar, wie die Bodenverhältnisse dort aussehen. Vielleicht sei diese Variante doch möglich. Antwort: Als Teil der Vorplanung wurden im Zuge anderer Alternativen ähnliche Tunnel geplant und bewertet. Da diese Planungen jedoch bereits vor der Überprüfung der Trinkwassergefährdung Nachteile aufwiesen, wurden diese Varianten nicht weiter verfolgt. Diese Nachteile waren durch die entsprechende Trassierung beispielsweise zu enge Kurvenradien, Überplanung der P+R-Anlage Arnoldshöhe oder die Erfordernis eines stärkeren Eingriffes in den Grüngürtel (siehe Abb. 2). Im Zuge der Vorplanung wurde grobmaschig an relevanten Stellen für alle Trassenalternativen Bodenaufschlüsse angefertigt. Aus dieser ersten Untersuchung können qualitative Aussagen getroffen werden, die auf eine Aufschüttung in Höhe von ca. 1 Meter hinweisen (siehe Abb. 3-6). Jedoch muss für belastbare Aussagen eine, auf die Vorzugstrasse angepasste, vertiefte Baugrunduntersuchung im Rahmen der weiteren Planung durchgeführt werden. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Planausschnitt und Bohrprofile zur Erläuterung: Abbildung 2: Alternative 2, Variante 6: Kürzest möglicher Tunnel Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 3: Aufschlüsse der Voruntersuchung im Bereich des Verteilerkreises Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 4: Aufschluss nordwestlich des Verteilerkreises Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 5: Aufschluss südlich des Verteilerkreises Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 6: Aufschluss südwestlich des Verteilerkreises
Anlage 12 - Stellungnahme des RPA
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/ 2 14 13.01.2023 Dez. III StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung 3065/2022 (Stand 10.01.2023) Stellungnahme zu der im Weiterplanungsbeschluss enthaltenen Bedarfsprüfung für den 2. Bauabschnitt RPA-Nr.: 2023/0237 Planungs- und Gutachterkosten für den 2. Bauabschnitt (2. BA) Eingereichte Kosten: 1.962.723,84 € (Netto) bzw. 2.365.575,99 € (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren Im Rahmen des Weiterplanungsbeschlusses „StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Ent- scheidung zur weiteren Planung“ meldet das Dez. III/69 den Bedarfs für weitere Planungs- und Gutachterleistungen des zweiten Bauabschnitts (2. BA) in der Ortslage Köln-Meschenich an. Für die bisherigen Planungsleistungen, im Wesentlichen den ersten Bauabschnitt (1. BA) be- treffend, wurde bereits im Jahr 2018 mit Vorlagennummer 1614/2018 ein Planungs- und Be- darfsfeststellungsbeschluss eingeholt. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll neben dem eigentlichen Weiterplanungsbeschluss für den 1. BA nun auch der Planungsbeschluss für den 2. BA sowie der dazugehörige Bedarf für Planungs- und Gutachterleistungen gefasst werden. Im Weiteren wird ausschließlich auf die dem Bedarf zugrunde liegenden Leistungen einge- gangen. Die Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung ist nicht Gegen- stand dieser Stellungnahme. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass auch für den 2. Bauabschnitt der Planungsbe- schluss gefasst wird, keine grundsätzlichen Bedenken. Darüber hinaus wurde Folgendes festgestellt: Die der Honorarberechnung zu Grunde liegende Kostenermittlung und deren rechnerische Ansätze sind nicht näher erläutert. Eine ordnungsgemäße Trennung der Objekte i. s. der HOAI ist noch nicht gegeben. Eine ausreichende Differenzierung der Anlagengruppen inner- halb der Planung der technischen Ausrüstung liegt nicht vor. Rechnerische Annahmen für die gewählte Form der Honorarberechnung können daher nicht bestätigt werden. Leistungsansätze und Leistungsziele für Gutachter und Beratungsleistungen sowie Sonsti- ges (z. B. architektonisches Gestaltungskonzept Stadtbahntrasse/Bahnsteige) in Höhe von ca. 340.000€ (Netto) bzw. ca. 400.000€ (Brutto) liegen nur pauschaliert vor und können da- her ebenfalls nicht bestätigt werden. Anlage 12 - 2 - Aus den vorgenannten Punkten sowie dem andauernden Ukrainekrieg und den damit ver- bundenen Preisentwicklungen ergeben sich erhebliche Potenziale für Kostensteigerungen und Projektverzögerungen. Darüber hinaus wird empfohlen frühzeitig festzulegen, welche Leistungen national und wel- che EU-weit ausgeschrieben werden sollen. Ebenso sollte die von der Verwaltung gewählte Vorgehensweise rechtzeitig mit den Förder- gebern abgestimmt werden, um ein förderschädliches Handeln zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke
Anlage 6.04 - A1a Schnitt 2
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Stadtbahntrasse Rad- und GehwegGeländeanschlussbzw. BöschungGeländeanschlussbzw. Böschung17,50Gleistrasse 4,20mRad und GehwegSeitenmastSO über GOK ≥1,0 MeterRegelquerschnitt 2 Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen1,002,002,002,50,501,00,50≥3,004,202,101,70,25 4,802,101,703,80,50≥3,0017,475,46HinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich Grafenberger Allee 29340237 DüsseldorfTel.: 0211. 61 02-01Fax: 0211. 61 02-199 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser: IngenieurgemeinschaftPlanstufe: ------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:XXXVorplanungStadtbahn SüdVerkehrsanlageLopesLopesGünther09.10.23 50VOVSN20020V09.01.231:50XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019Regelquerschnitt 2Alternative A1a XXXXXX Abschnitte A und B DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Ingenieurgesellschaft mbHLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de 09.10.2309.10.23
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 3065/2022 Freigabedatum 15.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau- abschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich- Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauab- schnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzu- führen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Ba- sis der Machbarkeitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vo- ranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Pla- nung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belau- Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.03.2023 Verkehrsausschuss 07.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 fen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. Alternative: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bau- abschnitt inklusive einer P+R-Anlage in Meschenich-Nord für die Kombination der Trassenalternative „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiter zu planen, das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten und die Vorpla- nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt inklu- sive einer weiteren P+R-Anlage in Meschenich-Süd vom Ende des 1. Bauab- schnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiter zu planen, das Plan- feststellungsverfahren vorzubereiten und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzuführen. Gemäß Kostenschätzung be- laufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. c. den Bebauungsplan Rondorf Nordwest und den Lärmschutzwall entlang der BAB4 entsprechend der Trassenführung zu Lasten des Investors des Neubau- gebietes Rondorf-Nord-West anpassen zu lassen. d. den Bebauungsplan zur P+R-Palette Arnoldshöhe entsprechend der Trassen- führung anzupassen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und der Stadtentwicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10,1 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Text % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1 Anlass Die Stadtteile Rondorf und Meschenich sollen an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden werden. Das Projekt „StadtBahn Süd“ wurde im Jahr 2017 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Lan- des Nordrhein-Westfalen für den öffentlichen Personennahverkehr angemeldet. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 den grundsätzlichen Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planung der Stadtbahn- anbindung über Rondorf bis Meschenich-Nord inklusive eines P+R-Platzes zunächst bis zur Entwurfsplanung vorzubereiten und frühzeitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen (Vorlagen-Nr. 1614/2018). Darüber hinaus soll eine Verlängerung der Stadtbahnanbindung bis Meschenich-Süd in die Planung einbezogen werden. Daraufhin wurde die Stadtbahnverlänge- rung von der geplanten Endhaltestelle der Nord-Süd Stadtbahn „Arnoldshöhe“ über Rondorf bis Meschenich-Süd untersucht. Die Verwaltung hat für die Maßnahme eine Generalplanung, eine Projektsteuerung und zahl- reiche Gutachter*innen beauftragt, um die alternativen Trassenführungen zwischen dem Ver- teilerkreis und Rondorf sowie zwei Trassenführungen zwischen Rondorf und Meschenich un- tersuchen zu lassen. 2 Scoping-Verfahren Der Scoping-Termin, in dem der Untersuchungsumfang der erforderlichen Umweltverträglich- 4 keitsprüfung für das Planfeststellungsverfahren festgelegt wird, wurde seitens der Bezirksre- gierung Köln in 2020 durchgeführt. Aufgrund der großflächigen Überschneidungen der Unter- suchungsräume der Stadtbahnmaßnahme und der Planung der Entflechtungsstraße wurde ein gemeinsames Scoping-Verfahren für die Projekte durchgeführt. Hierzu wurden die be- troffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange eingebunden, die ihre Stellungnahmen an die Bezirksregierung gesendet haben. Die Inhalte der Stellungnahmen wurden von der Be- zirksregierung geprüft und wurden in der Planung berücksichtigt. 3 Bauabschnitt 1 3.1 Erläuterung Die Bezeichnungen der untersuchten Alternativen wurden im Planungsverlauf zur besseren Verständlichkeit in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit geändert. Da die Gutachten und andere Unterlagen sich jedoch teilweise auf die ursprünglichen Bezeichnungen beziehen, ist eine Übersicht/Gegenüberstellung der alten und neuen Bezeichnungen in Anlage 4 beigefügt. Eine Übersichtskarte aller untersuchten alternativen Linienführungen mit alten Bezeichnungen ist als Anlage 5 beigefügt. Entlang aller geplanten Stadtbahntrassen werden Rad- und Gehwege mitgeplant. Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut Trinkwasser wurde die Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 (Brücke)“ im Hinblick auf die Anforderungen des Trinkwassers bzw. der Wasserschutzzone II mit den zugehörigen Brunnen überarbeitet. Diese optimierte Lösung wurde „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ benannt und weist durch die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs, den Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis und einer größeren Entfernung zu den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im Weiteren wird daher die „Nord-Alternative 1.1a“ betrachtet. Eine Übersichtskarte mit den beiden verbliebenen Alternativen (Nord-Alternative 1.1a und Nord-Alternative 2) ist als Anlage 3 beigefügt. Detaillierte Planunterlagen sind als Anlagen 6.01 bis 6.20 beigefügt (Hinweis: Die Pläne beziehen sich auf die in Anlage 4 erläuterten, al- ten Planbezeichnungen). 3.2 Wertungsmatrix Im Zuge der Untersuchung aller Alternativen und deren Kombinationen wurden die Ergebnis- se der einzelnen Gutachten, die Planungsvorgaben verschiedener städtischer Ämter sowie der KVB in einer Wertungsmatrix zusammengeführt und die einzelnen Beurteilungskriterien entsprechend bewertet. Aus der Wertungsmatrix wurden Alternativen gestrichen, die im Pla- nungsprozess ausgeschlossen werden mussten. Ausschlussgründe waren zum Beispiel ver- kehrstechnische und wasserschutzrechtliche Belange. In Anlage 7 sind die Ausschluss- bzw. Abschichtungsgründe aller nicht weiterverfolgten Alternativen dargestellt. Alle verbliebenen Alternativen wurden in einer Gegenüberstellung der Kombinationen und nochmals detailliert in der Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser bewertet. Mit Hilfe dieser Gegenüberstellung der Kombinationen konnte für die verbleibenden Alternati- ven ein ganzheitlicher Vergleich aller in Betracht kommenden Trassenkombinationen vorge- nommen und eine Rangfolge ermittelt werden. Die hier ermittelte beste Alternative wird im weiteren Verlauf Vorzugstrasse, die zweitbeste als Beschlussalternative benannt. 3.3 Schutzgut Trinkwasser Bei den Abstimmungsgesprächen im Verlauf der Vorplanung zum Bau und Betrieb der Stadt- bahn hat sich herausgestellt, dass die Trassenplanung durch die Wasserschutzzone II (WSZ II) des Wasserwerkes Hochkirchen vertieft untersucht werden muss. Daher wurde zum Schutzgut Trinkwasser ein zweistufiges Gutachten, das aus einem Fachbeitrag und einer Ge- fährdungsbeurteilung besteht, in Auftrag gegeben, dessen Ausarbeitung eng mit den zustän- digen Wasserbehörden und der Wasserwerksbetreiberin abgestimmt wurde. Die Ergebnisse des Fachbeitrages und der Gefährdungsbeurteilung sind in die Beurteilung der Trassenvarian- 5 ten eingeflossen. Der Fachbeitrag ist als Anlage 9, die Gefährdungsbeurteilung ist als Anlage 10 mit den zugehörigen Anlagenteilen I bis IX (Anlagen 10.01 bis 10.04) beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers eine übergeordnete Priorität besitzt und zu jedem Zeitpunkt gesichert sein muss. Aus Vorsorge- gründen müssen während der Bauphase vier bis fünf der vorhandenen 22 Brunnen außer Betrieb genommen werden. Hierdurch kann es zu Engpässen in der Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung kommen. Daher sind in der weiteren Planung weitere Untersuchungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die benötigten Fördermengen auch bei temporären Brunnenabschaltungen auf die ver- bleibenden Brunnen umgelegt werden können. Die Umsetzbarkeit der temporären Außerbe- triebnahme von Wasserwerksbrunnen wird im nächsten Planungsschritt in Abstimmung mit der RheinEnergie als Wasserwerksbetreiber im Detail verifiziert und zu präzisiert. 3.4 Darstellung der Trassenalternativen 3.4.1 Vorzugstrasse Die Vorzugstrasse setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 1.1a, Süd-Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Die „Nord-Alternative 1.1a (Brücke ohne Straße)“ schließt die Trasse an der Haltestelle Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung Süden. Die Stadtbahn überquert den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk und verläuft anschließend oberirdisch westlich der BAB 555. Die Brunnengalerie wird mit einem Bauwerk zur Lastverteilung gequert. Im weiteren südlichen Verlauf geht die Trasse in ein Dammbauwerk, bzw. in eine oberflächennahe Trasse über und quert schließlich die BAB 4 auf einem neuen Brückenbauwerk. Ein weiterer Vorteil der Vorzugstrasse ist die Trassenbündelung der Stadtbahntrasse und der Autobahn östlich des Wasserwerks Hochkirchen. Die Bestandsstraße „Im Wasserwerkswäld- chen“ wird für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs gesperrt und kann im nördlichen Be- reich als Geh- und Radweg genutzt werden. Im südlichen Bereich wird der Geh- und Radweg parallel zur Stadtbahntrasse neu hergestellt. Zudem wird die Tankstelle am Verteilerkreis, die ein weiteres Risiko für die WSZ II darstellt, rückgebaut. Die aktuell eingeplante Brückenvariante am Verteilerkreis spiegelt eine erste technisch mach- bare Lösung wider. Die weitere Gestaltung und Ausarbeitung der Brücke (Objekt- und Trag- werksplanung) wird in der Entwurfsplanung (Lph. 3 HOAI) durchgeführt. In diesem Zuge wer- den insbesondere auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Die Trasse der Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) ist im Entwurf der Bebauungsplanung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West freigehalten, welche erst nörd- lich und dann westlich entlang der bestehenden Wohnbebauung in Rondorf führt. Südlich der Kapellenstraße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und verschwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. Bei einer Potenzialabschätzung hat sich gezeigt, dass die Trasse der „Süd-Alternative 1 (Lini- enführung durch Rondorf-Mitte)“ eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat als die parallel untersuchte Trasse „Süd-Alternative 2“. Die Erschließungswirkung der Trasse ist ein wichtiges Kriterium für die Fördermittelakquise bei Bundes- und Landesprogrammen. Zudem wird die „Süd-Alternative 2“ abgelehnt, da sie zu erheblichen technischen und wirtschaftlich nicht vertretbaren Problemen führen würde. Dies sind u. a. Probleme mit den zu querenden Leitungstrassen und dem problematischen Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der Bödinger Straße. 3.4.2 Beschlussalternative Die Beschlussalternative setzt sich aus den Teilabschnitten Nord-Alternative 2, Süd- Alternative 1 und Meschenich-Nord zusammen, die im weiteren Verlauf genauer erläutert werden. Bei der „Nord-Alternative 2 (Umfahrung über Robinienweg)“ sind die Straße „Im Wasser- werkswäldchen“ und die Tankstelle am Verteilerkreis nicht Bestandteil der Stadtbahnplanung und bleiben daher im Ursprungszustand erhalten. 6 Die Trasse der Stadtbahn schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und verläuft nördlich der Militärringstraße und quert diese in Höhe der Straße Robinienweg. Nach aktuellem Planungs- stand kann die Militärringstraße ebenerdig gequert werden, da die Voraussetzung für eine Ausnahme vom Verbot höhengleicher Kreuzungen durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz erfüllt werden. Jedoch ist es möglich, dass diese Ausnahmeregelung im kommenden Plan- feststellungsverfahren nicht greift und eine Brückenlösung erforderlich wird, die erhebliche Auswirkungen für das Umfeld der Militärringstraße und des Äußeren Grüngürtels zur Folge haben würde. Die Trasse führt im Weiteren entlang des Robinienweges durch den Grüngürtel bis zur BAB 4. Über ein neues Brückenbauwerk quert die Trasse die BAB 4 und den Lärmschutzwall des Neubaugebietes, verläuft entlang der Straße Am Höfchen und schließt an das Neubaugebiet in nord-südlicher Richtung an. Die bei der Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord-West für die Stadtbahn freigehaltene Trasse für die Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rodorf-Mitte) kann nur im südlichen Abschnitt genutzt werden. Im nördlichen Bereich muss die Planung des Neubaugebiets ver- ändert und die Stadtbahntrasse in neuer Lage berücksichtigt werden. Südlich der Kapellen- straße verläuft die Stadtbahn zwischen der Talstraße und der Elbinger Straße und ver- schwenkt anschließend Richtung Westen nach Meschenich. Auf die Vorteile der „Süd-Alternative 1“ gegenüber der „Süd-Alternative 2“ wird unter Ziffer 3.4.1 eingegangen. 3.5 Vergleich und Bewertung der bevorzugten Alternativen Die im Folgenden dargelegten Bewertungen sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wertungsmatrix. 3.5.1 Vorteile der Vorzugstrasse Die Vorzugstrasse weist im Vergleich zur Beschlussalternative eine um 700 m deutlich kürze- re Streckenlänge auf, womit auch eine kürzere Fahrzeit einhergeht. Bei einer Potenzialab- schätzung hat sich gezeigt, dass die zentral verlaufende Trasse insgesamt eine wesentlich höhere Erschließungswirkung hat und unter anderem deshalb favorisiert wird. Zudem kann in Rondorf die nördliche Haltestelle im Plangebiet Rondorf Nord-West weiter östlich in Richtung des bestehenden Ortes positioniert werden und kann damit eine höhere Erschließungswir- kung auch außerhalb des Neubaugebietes erreichen. Im Gegensatz zur Beschlussalternative kann die bestehende Busverbindung der Line 132 nach Rondorf und Meschenich bei der Vorzugstrasse vollständig durch die Stadtbahn ersetzt werden. Während die Vorzugstrasse den Verteilerkreis, und somit auch den Militärring planfrei mittels Brücke quert, muss der Militärring bei der Beschlussalternative westlich des Verteilerkreises voraussichtlich plangleich gequert werden und würde somit direkten nachteiligen Einfluss auf die Verkehrssituation nehmen. Die Vorzugstrasse minimiert im Gegensatz zur Beschlussalter- native die Eingriffe in den Grüngürtel, der eine denkmalwerte Grünfläche ist, sowie in die denkmalgeschütze Wohnsiedlung Heidekaul und minimiert die erforderlichen Baumrodungen. Die Beschlussalternative hat im Gegensatz zur Vorzugstrasse einen massiven Gehölzverlust nördlich des Militärrings und beidseits des Robinienweges zur Folge. Zudem ergäbe sich durch die Lage der Beschlussalternative mitten im Grüngürtel eine starke Zerschneidungswirkung, die sich sowohl negativ auf den Artenschutz als auch auf eine quali- tative Verschlechterung der Erholungsräume negativ auswirkt. In der abgestimmten und aktuell noch gültigen Planung des Neubaugebietes Rondorf Nord- West ist die Vorzugstrasse bereits planerisch berücksichtigt. Sollte die Beschlussalternative beschlossen werden, müsste der Entwurf des Bebauungsplans mit Blick auf die veränderte Stadtbahntrasse angepasst und zusätzlich das städtebauliche Konzept grundlegend verändert werden. Der bereits realisierte Lärmschutzwall am verlegten Galgenbergsee müsste zu Las- ten des Investors des Neubaugebietes Rondorf-Nord-West in Teilen angepasst und neu er- richtet werden. 7 Bei den parallel geplanten bzw. laufenden Baumaßnahmen, wie dem Neubaugebiet Rondorf Nord-West, der Verlegung des Galgenbergsees und der Planung der Entflechtungsstraße, wurde die Vorzugstrasse bereits in deren Planungen berücksichtigt und bedingt daher keine oder ggf. nur geringe notwendige Anpassungen. 3.5.2 Vorteile Beschlussalternative Im Bereich des Verteilerkreises stellt die Beschlussalternative keine negative Beeinflussung städtebaulicher Aspekte dar, da hier im Gegensatz zur Vorzugstrasse keine Brücke realisiert werden muss. Während bei der Vorzugstrasse die südliche Einfahrt nach Köln mit der Brücke grundlegend städtebaulich neugestaltet wird, bleibt bei der Trassenalternative die heutige städtebauliche Situation erhalten. Die Beschlussalternative weist dazu einen geringen Verlust von Böden mit hoher Bodenfunk- tionsbewertung auf und hat weniger negative Auswirkungen auf den Luftaustausch im Pla- nungsgebiet. 3.5.3 Fazit Alle vorgenannten Vor- und Nachteile sind ein Ergebnis der als Anlage 8 beigefügten Wer- tungsmatrix. Bei Berücksichtigung aller betrachteten Belange ist die Vorzugstrasse der Beschlussalternati- ve vorzuziehen. Aus diesem Grund wird die Vorzugstrasse zur weiteren Planung empfohlen. 3.6 Kompensationsmaßnahmen in der Wasserschutzzone (nur bei Vorzugstrasse) Der Bau und der Betrieb der Stadtbahn in der Wasserschutzzone führen zu Risiken für eine Verunreinigung des Trinkwassers. Diese Risiken können, wie im Gutachten dargelegt, mini- miert und beherrscht werden. Neben einer temporären Außerbetriebnahme von Brunnen sind die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Ver- kehrs sowie der Rückbau der Tankstelle am Verteilerkreis Voraussetzung, um das Gesamtri- siko in der Wasserschutzzone nicht zu erhöhen. 3.6.1 Straße Im Wasserwerkswäldchen Im Rahmen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die WSZ II wurde untersucht, wie die Verkehrsabwicklung zwischen Verteilerkreis und Rondorf verändert werden kann. Hierzu wurde verkehrsgutachterlich die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durch- fahrt des motorisierten Verkehrs untersucht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine dauerhaf- te Sperrung der Straße für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs möglich ist. Das ent- sprechende Gutachten ist als Anlage 11 beigefügt. Die weiteren Festlegungen der Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen bei der weiteren Planung der Vorzugstrasse werden in der kommenden Planungsphase, der sogenannten Entwurfsplanung, erfolgen. Die Umsetzung der Vorzugstrasse setzt die dauerhafte Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des motorisierten Verkehrs voraus. Die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Kfz-Verkehr führt zu einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro Tag auf alternative Routen. Durch Verlagerungseffekte im Netz wirkt sich etwa die Hälfte der verlagerten Kfz-Fahrten auf die unmittelbar benachbarten Straßenzüge (Kapellenstraße und Friedrich-Ebert-Straße) aus, die andere Hälfte führt zu einer Mehrbelastung im übergeordneten Netz, z. B. BAB 555, Ent- flechtungsstraße, Militärringstraße. An der Kapellenstraße im Westen Rondorfs führt der Planfall wegen der Sperrung zu einer Veränderung der Verkehrsbelastung von 7.200 Kfz/Tag im Status Quo auf 8.400 Kfz/Tag im Planfall. Ohne die Sperrung wurde eine Verkehrsbelastung von ca. 6.200 Kfz/Tag im Planfall prognostiziert. Der im Zuge der Entflechtungsstraße vorgesehene Kreisverkehrsplatz Kapel- lenstraße/Husarenstraße zeigt unter den Prognosebelastungen in den Spitzenstunden mit Qualitätsstufe A eine sehr gute Verkehrsqualität. An der Friedrich-Ebert-Straße im Osten von Rondorf steigt die Belastung von 11.400 Kfz/Tag im Status Quo auf 12.900 Kfz/Tag im Planfall an. An der Rodenkirchener Straße westlich der 8 BAB 555 sinkt die Belastung hingegen von 8.800 Kfz/Tag im Status Quo auf 7.000 Kfz/Tag im Planfall. Für den Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ist im Zuge der Entwicklung des Kölner Südens ohnehin wegen der bereits im Bestand hohen Ver- kehrsbelastung ein Ausbau sowie eine signaltechnische Optimierung vorgesehen. Wird diese auf die ermittelten Prognosebelastungen angepasst, kann der dort auftretende Mehrverkehr in den Spitzenstunden morgens und abends mit mindestens ausreichender Verkehrsqualität (Qualitätsstufen B bis D) abgewickelt werden. Die durchgeführten Analysen zeigen auch, dass der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Verkehr an den Knotenpunkten der Militärringstraße zu Belastungen führt, die ebenfalls an- gemessen abgewickelt werden können. 3.6.2 Tankstelle Südwestlich des Verteilerkreises liegt innerhalb der WSZ II eine Tankstelle. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Köln und derzeit verpachtet. Für die Vorzugstrasse der Stadtbahn wird die Tankstelle als Kompensationsmaßnahme zur Sicherung des Schutzguts Trinkwasser rückgebaut. 3.7 Ingenieurbauwerke Entlang der geplanten Vorzugstrasse der Stadtbahn werden mehrere Ingenieurbauwerke er- forderlich. Im Wesentlichen sind dies eine Brücke über den Verteilerkreis, ein Bauwerk zur Lastverteilung über der Brunnengallerie, eine neue Brücke über die BAB 4 sowie eine Brücke über die noch zu errichtende Entflechtungsstraße südlich von Rondorf. Die weitere Detaillie- rung dazu wird in der kommenden Planungsphase (Entwurfsplanung) erfolgen. Die Planung der Brücke über den Verteilerkreis stellt aktuell lediglich einen ersten Vorentwurf dar. Die hohen gestalterischen Anforderungen an das Brückenbauwerk in dieser besonderen Lage werden im weiteren Verlauf besonders berücksichtigt. Hier ist eine Lösung zu finden, die optimalerweise den Anforderungen an den Verteilerkreis, das Kunstwerk (Stele und Grünflä- che des Verteilerkreises) und den Denkmalschutz gerecht wird. Über die Auswirkungen der Vorzugstrasse auf das urheberrechtlich geschützte Kunstwerk im Verteilerkreis werden die Gespräche mit dem Künstler fortgeführt. 4 Bauabschnitt 2 4.1 „Meschenich - 2. Bauabschnitt“ Den 2. Bauabschnitt bildet die Ortsdurchfahrt Meschenich. Die Stadtbahn kann hier nur auf der Brühler Landstraße geführt werden. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Meschenich-Nord bis Meschenich-Süd gibt es nur eine mögliche Linienführung. Vom Planer wurde eine tech- nisch machbare Lösung erstellt. Auf dieser Grundlage ist ein auf Stadtbahnmaßnahmen spe- zialisierter Stadtplaner beauftragt, eine insbesondere in Hinblick auf die Gestaltung optimierte Lösung in Abstimmung mit den anderen Planern zu entwickeln. Entsprechend des Ratsbeschlusses aus 2018 wurde die Grundlagenermittlung für Mesche- nich beauftragt und abgeschlossen. Auf Basis der Studie zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird die Vorplanung weiter bearbeitet und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Jah- re 2023 abgestimmt. 5 Grunderwerb Im Verlauf beider Trassen gibt es zahlreiche notwendige Grundstücksankäufe. In Teilen wur- den bereits Gespräche mit den Eigentümern geführt. Die weiterführenden Ankaufsgespräche können nach Beschlussfassung fortgeführt werden. 6 P+R-Anlagen in Meschenich Im Zuge der Stadtbahnplanung wird im Norden und im Süden von Meschenich jeweils eine P+R-Anlage untersucht und bei Bedarf umgesetzt. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie 9 beauftragt, deren Ergebnis zum ermittelten Potential (Anzahl der möglichen Nutzer) in der weiteren Planung berücksichtigt wird. Zudem lässt die Verwaltung aktuell ein „Raumbuch Mo- bilstationen“ erarbeiten, welches die konzeptionellen Grundlagen für die perspektivische Ein- richtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen im Stadtgebiet liefern soll. Damit soll festgelegt werden, welche Mobilitätsangebote in welcher Größenordnung an den Halte- stellen der StadtBahn Süd vorzusehen sind. 7 Öffentlichkeitsarbeit / Bürgerbeteiligung Begleitend zur Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakeholder (Interessensgruppen) und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig, umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlprozess der Vorzugstrasse zu informieren. Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden zum Beispiel leitfadengestützte Interviews mit maßgeblichen Akteuren aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um ein Stimmungsbild und den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfas- sen. Der Großteil der Akteure war dazu bereit und wurde im Rahmen von digitalen Konferen- zen über den aktuellen Stand der Planung informiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten zudem die Möglichkeit, über eine Online- Beteiligung auf meinungfuer.koeln ihre Fragen und Anregungen einzubringen (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn-sued.html#uip-1). Ziel war es, ein umfas- sendes Meinungsbild zu erhalten und erste Präferenzen sowie für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Themen zu identifizieren. Auf dieser Basis wurde anschließend ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) (https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fragen-zur-stadtbahn-sued) erstellt. Darauf aufbauend ist vorgesehen, auch die nächsten Planungsphasen für die StadtBahn Süd öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Dabei unterscheiden sich die Auswahl der Dialoginstru- mente und die Tiefe der Beteiligung bei den beiden Bauabschnitten. Im Rahmen der Entwurf- splanung für den 1. Bauabschnitt bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die beschlosse- ne Trasse weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder und der Anwohnenden zu berücksichtigen. So ist u.a. vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Onli- ne-Dialogen und Informationsveranstaltungen über die Entwurfsplanung zu informieren. Die genaue Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente wird zu einem späteren Zeitpunkt erfol- gen. Bei der Vorplanung zum 2. Bauabschnitt wird es zunächst wichtig sein, insbesondere den Menschen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nut- zen für den Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn in Verbindung mit der Ortsumgehung bietet die Chance, die Hauptachse und den Stadtteil insgesamt deutlich zu entlasten und aufzuwerten. Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt- bahnanbindung gemeinsam mit den zuständigen Fachämtern und der KVB durchzuführen. Das Formblatt zur Öffentlichkeitsbeteiligung findet sich in Anlage 1, das Beteiligungskonzept in Anlage 2. 8 RPA Da die Beauftragung der Ingenieur- und Gutachterleistungen für den 2. Bauabschnitt nicht Gegenstand des Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschlusses war, muss hierfür die Be- darfsprüfung nachgeholt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen wurden dem Rech- nungsprüfungsamt zur Stellungnahme übergeben. Diese Stellungnahme ist als Anlage 12 beigefügt. 9 Kosten / Finanzierung Im Rahmen der Vorplanung wurde für alle Alternativen durch den Generalplaner eine Kosten- schätzung erstellt. Da die Nordalternative 1.1a erst im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ent- wickelt wurde, liegt für diese noch keine Kostenschätzung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der A1a unter denen der A1 liegen, da kein Straßenbau notwendig wird. Zum jetzi- 10 gen Planungsstand werden daher die Kosten der A1 angenommen. Im Zuge der Entwurfspla- nung wird für die beschlossene Trasse eine Kostenberechnung erstellt, die dem Baube- schluss beigefügt wird. Die Planungskosten für den ersten Bauabschnitt (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt a) wurden in der Vorgänger-Vorlage 1614/2018 (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75138) i. H. v. gesamt 10,7 Mio. € brutto dargestellt und vom RPA anerkannt. Da diverse Kosten durch die alternative Trassenführung und durch die daraus zusätzlich entstehenden Erfordernisse des Trinkwasserschutzes (siehe Hinweise zu den Ge- samtkosten) und deren Auswirkungen auf die Planungskosten noch nicht belastbar beziffert werden können, wird für den jetzigen Beschluss der Trassenfestlegung der damalige Aus- gangswert zu Grunde gelegt. Von den 10,7 Mio. € sind bereits ca. 3 Mio. € abgeflossen, so dass noch ein Bedarf i. H. v. 7,7 Mio. € besteht. Zusammen mit den Planungskosten des 2. Bauabschnitts (Lph. 0-6, siehe Beschluss-Punkt b) i. H. v. 2,4 Mio. € ergeben sich somit noch offene Gesamtplanungskosten i. H. v. ca. 10,1 Mio. € brutto. Zur Finanzierung der o. g. Maßnahme, wie auch der in dieser Vorlage thematisierten Pla- nungsalternative, sind im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teil- finanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202, Brü- cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-2-5103 – Stadtbahnanbindung Rondorf / Meschenich, investi- ve Auszahlungsermächtigungen bedarfsgerecht berücksichtigt. 9.1 Hinweis zu den Gesamtkosten Die geschätzten Kosten der Vorzugstrasse und des 2. Bauabschnitts betragen entspre- chend der oben aufgeführten Annahme 137,8 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden u.a. Kosten für Leitungsverlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kosten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasserwerks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitungen und Inflation. Die geschätzten Kosten der Beschlussalternative und des 2. Bauabschnitts betragen 141,7 Mio. € brutto. Noch nicht berücksichtigt wurden hier ebenfalls u.a. Kosten für Leitungs- verlegungen, Wasserhaltungen, Schutzbauwerke, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Kos- ten aus Auflagen zum Bau und Betrieb in der Wasserschutzzone II im Bereich des Wasser- werks Hochkirchen sowie Kosten für nicht kalkulierbare Auswirkungen von Stoffpreisgleitun- gen und Inflation. Zusätzlich entstehen bei der Beschlussalternative weitere Kosten dadurch, dass, anders als bei der Vorzugstrasse, die Buslinie 132 wegen der schlechteren Erschließung der Beschluss- alternative gegenüber der Vorzugstrasse zwischen dem Verteilerkreis und Meschenich nicht entfallen kann. Hierfür werden bei der Beschlussalternative Betriebskosten von ca. 2 Mio. € pro Jahr für den Busverkehr angesetzt. 10 Fördergeber Der Verkehrsausschuss hat am 26.04.2016 die Kategorisierung aller angemeldeten ÖPNV- Maßnahmen mit Bezug zum Kölner Stadtgebiet für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW in Maßnahmen mit vordringlichem und weiterem Bedarf beschlossen. Die Maßnahme StadtBahn Süd ist im ÖPNV-Bedarfsplan als vordringlicher Bedarf angemeldet. Nach Beschlussfassung zur Trassenführung werden die Entwurfs- und Genehmigungspla- nung erarbeitet und zur Erlangung von Fördermitteln eine Standardisierte Bewertung zur Be- rechnung des Nutzen-Kosten-Faktors nach der aktualisierten Verfahrensanleitung 2016+ vor- bereitet und beauftragt. Nur wenn der Nutzen-Kosten-Faktor mindestens den Wert von 1,0 erreicht, ist eine Förderung möglich. Eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur StadtBahn Süd aus dem Jahre 2018 mit den vormals angedachten Trassen ergab für den 1. Bauabschnitt unter der zu dieser 11 Zeit gültigen Verfahrensanleitung einen Wert über 1,0. Seit 01.07.2022 ist zur Berechnung des NKU-Wertes die neue Verfahrensanleitung 2016+ in Kraft, die grundsätzlich einen höhe- ren NKU-Wert erwarten lässt. Die Verwaltung geht aufgrund dessen davon aus, dass die Vorzugstrasse aktuell einen NKU- Wert von über 1 erreichen kann. Bei der Beschlussalternative besteht aufgrund der geringeren Erschließungswirkung, der höheren Fahrzeiten sowie der höheren Investitions- und Betriebs- kosten gegenüber der Vorzugsvariante ein größeres Risiko, dass kein NKU-Wert über 1 er- reicht wird Die StadtBahn Süd ist vorbehaltlich eines passenden NKU-Wertes nach dem GVFG in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Eine entsprechende Programmanmel- dung wurde beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) zur Prüfung und Weiterlei- tung an das Land NRW und den Bund eingereicht. 11 Weiteres Vorgehen Nach Beschlussfassung werden für den 1. und 2. Bauabschnitt die Planungen bis zur Ge- nehmigungsplanung sowie die einzureichenden Planfeststellungsunterlagen erarbeitet und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (PFV) vorbereitet. Das PFV ist das Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben, zu denen auch die Stadt- Bahn Süd zählt. Die gesetzlichen Vorgaben hierfür finden sich im Personenbeförderungsge- setz. Teil der einzureichenden Planfeststellungsunterlagen sind z. B. Erläuterungsbericht, La- ge- und Höhenpläne, Bauwerkspläne, Umweltverträglichkeitsprüfung, Landschaftspflegeri- scher Begleitplan, schalltechnische Gutachten, etc. Die Dauer des PFV ist stark von mögli- chen Einwendungen und insbesondere von möglichen Klageverfahren abhängig. Da der Plan- feststellungsbeschluss auch wasserrechtliche Erlaubnisse in der Wasserschutzzone II des Wasserwerks Hochkirchen sowie naturschutzrechtliche Befreiungen für den Äußeren Grün- gürtel festlegt, ist die genaue Dauer des PFV nicht abzuschätzen. Parallel zum PFV werden sukzessive die Ausführungsplanungen erarbeitet. Somit kann nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses zeitnah der Baubeschluss einge- holt und die Vergabe vorbereitet werden, damit die Bauausführung beginnen kann. Ein Zeit- punkt für den Baubeginn kann frühestens nach dem Ende der Einspruchsfristen im PFV ab- geschätzt werden. Im Zuge der weiteren Planungen erfolgt fortlaufend eine Beurteilung möglicher Gefährdungen für die Trinkwasserversorgung aus dem Wasserwerk Hochkirchen. Hierfür sind die mit der Trinkwasserüberwachung und Versorgung befassten Stellen (Gesundheitsamt, Bezirksregie- rung, Umweltamt, RheinEnergie) sowie die KVB kontinuierlich miteinzubeziehen. Dabei werden Maßnahmen erarbeitet, um die ermittelten Risiken möglichst auszuräumen. Dies kann technische, monetäre und zeitliche Auswirkungen haben. 12 Auswirkung auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich des öffentlichen Per- sonennahverkehrs und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglich- keit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Redukti- on des Treibhausgasausstoßes bei (Klimaneutralitätsstrategie: Maßnahme 4.2.1.1 Quantitati- ver Ausbau des bestehenden ÖPNV- und SPNV Angebots). Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. 13 Anlagenverzeichnis 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 12 2 Beteiligungskonzept 3 Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen 4 Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu) 5 Übersichtskarte der untersuchten Linienführungen 6 Pläne 6.01-02 A1a Lagepläne 1-2 6.03-04 A1a Schnitte 1-2 6.05-09 A9 Lagepläne 1-5 6.10-11 A9 Schnitte 1-2 6.12 C Lageplan 6.13 C Schnitt 6.14-17 D2 Lagepläne 1-4 6.18-20 D2 Schnitte 1-3 7 Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) 8 Wertungsmatrix 9 Fachbeitrag 10 Gefährdungsbeurteilung 10.01 Anlage I Übersichtslageplan 10.02 Anlagen II bis V Modellergebnisse 10.03 Anlagen VI und VIII Bewertungstabellen 10.04 Anlage IX Modelldokumentation 11 Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen 12 Stellungnahme des RPA 13 Stellungnahme Urheberrecht
Anlage 9 - Fachbeitrag
80031 Zeichen
EN
GINEERING FOR A BETTER TOMORROW
ST
ADTBAHN SÜD FÜR RONDORF UND MESCHENICH
Gu
tachterlicher Fachbeitrag
zur wasserrechtlichen Eignung der
Alternativen A2, A5, A7
An
gefertigt im Auftrag der
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Dezernat III – Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Köln, im November 2022
Anlage 9
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7
Projektnummer 191076 (interne Projektnummer)
Bearbeitung Dr.-Ing. Bettina Starke, Dipl.-Geol. Marcel Reuter
Umfang 30 Seiten Text, 1 Tabelle, 12 Abbildungen
Auftraggeber Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin
Dezernat III – Mobilität
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auftragnehmer Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Widdersdorfer Straße 190
50825 Köln
Tel.: 0221/17 09 17-0
Fax: 0221/17 09 17-99
e-mail: info.koeln@mup-group.com
Homepage: www.mup-group.com
Köln, den 25.11.2022
Dr. Jürgen Margane i. A. Dipl.-Geol. Marcel Reuter i. A. Dr. Bettina Starke
(Geschäftsführer) (Projektleiter) (Projektbearbeiterin)
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StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Alternativen A2, A5, A7
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 26.10.2022
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
ZUSAMMENFASSUNG
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Stadtbahn Süd für Ron-
dorf und Meschenich. Hierfür sind zunächst insgesamt 9 Alternativen entwickelt worden. Im Verlauf
des iterativen Vorgehens der Planung wurden bereits mehrere Alternativen (A3, A4 und A8) für die
weitere Prüfung herausgenommen. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung wurde mit der Alternative
A1a eine angepasste Variante der Alternative A1 herausgearbeitet, die eine geänderte Trassenfüh-
rung im Bereich der Querung mit der Brunnengalerie der Wassergewinnung Hochkirchen vorsieht.
Es verbleiben folgende Planungsalternativen.
A1 (Querung Verteilerkreis mit Brücke)
A2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung)
A5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürte l)
A6 (Vollständige Umfahrung der Wasserschutzzone II )
A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn)
A9 (Umfahrung des Verteilerkreises über den Robini enweg)
A1a (Analog A1 mit angepasster Trassenführung im B ereich der Brunnengalerie)
Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der Alternative A6 – sämtliche Varianten der Stadt-
bahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen. Nach
§ 5 Abs. 2 Nr. 15 WSGVO ist in der Schutzzone II der Neubau von Straßen, Plätzen, Schienenwe-
gen verboten. Gemäß § 6 Abs. 3 WSGVO sind in der Sc hutzzone I alle Handlungen verboten, die
nicht in Zusammenhang mit Trinkwassergewinnung stehen. Somit ergibt sich ein Verbotstatbestand
für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen – mit Ausnahme von A6 - gleichermaßen.
Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO eine Befreiung erteilt werden, wenn Gründe
des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer nicht
beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichun g mit den Belangen des Wohls der Allge-
meinheit, insbesondere des Gewässerschutzes im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind.
Unter der Bedingung, dass die Errichtung der Trasse zur Anbindung der Stadtteile Rondorf und
Meschenich dem Gemeinwohl dient, ergibt sich für den gegenständlichen Fall, dass das Vorhaben
der Stadtbahnverlängerung nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Hochkirchen grundsätzlich befreiungsfä-
hig wäre. Die Gründe des Allgemeinwohles müssen jedoch mit der Querung der Wasserschutzzone
II eine Abweichung auch erfordern. Ein Erfordernis kann sich in diesem Falle daraus ergeben, dass
es keine Alternative mit vergleichbarer Zielerreich ung ohne Durchquerung der Wasserschutzzone
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II gibt. Die Alternativen mit Querung des Wassersch utzgebietes könnten somit grundsätzlich nicht
von vornherein ausgeschlossen werden.
Im Rahmen dieses Fachbeitrags wurde für die Alterna tiven A2, A5 und A7 geprüft, inwieweit sich
die Alternativen A2, A5 und A7 – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser auswirken und es
zu einer Beeinträchtigung der durch das Wasserschut zgebiet geschützten Ressourcen kommt.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung und / oder der Betrieb einer Alternative zu
einer Gefährdung des Trinkwassers führen, die nicht durch entsprechende Maßnahmen verhindert
oder auf ein akzeptables Maß verringert werden kann , dann ist ein Ausschluss dieser jeweiligen
Alternative geboten.
Die Analyse der geologischen und hydrogeologischen Standortbedingungen zeigen, dass im Ein-
zugsgebiet ein Untergrund mit geringmächtigen Decks chichten und hoher Wasserdurchlässigkeit
des maßgebenden Grundwasserleiters und damit ungünstige Bedingungen für den Schutz des Roh-
wassers vor unerwünschten Einträgen mikrobieller und anderer Schadstoffe vorliegen.
Die Untersuchung ergab, dass die Trassierung der Alternative A2 (Querung Verteilerkreis mit Un-
terfahrung) mit dauerhaften tiefen Einschnitten in den Untergrund zu einer potenziellen Gefährdung
des Grund- und Rohwassers in der Bau- und der Betri ebsphase führt, die nicht durch technische
oder konstruktive Maßnahmen beherrschbar ist.
Bei der Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) besteht durch die Tras-
sierung über eine Altlastenflächen ein grundsätzlic hes Gefährdungspotential. Schadstoffe können
in das Grundwasser gelangen und die Rohwassergewinn ung gefährden. Im Zuge von Baugrund-
vorerkundungen (vgl. Kapitel 2.6) wurden jedoch nur geringmächtige Auffüllungen sowie keine Prüf-
wertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - G rundwasser festgestellt. Durch weitere De-
tailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen
gemäß RiStWag [28] kann das Risiko stofflicher Verunreinigungen verringert werden. Da Arbeiten
in einer Altlastverdachtsfläche in einer WSG-Zone II generell ein deutliches Gefährdungspotenzial
bergen und dies dem Vorsorgegrundsatz widerspricht, Belastungen der Gewässer und Risiken für
den Trinkwasserschutz von vornherein zu vermeiden, ist die Alternative A5 aus Gründen des Ge-
wässer- und Trinkwasserschutzes nicht geeignet.
Da bei der Alternative A7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) das Brückenb auwerk über eine
große Strecke die Wasserschutzzone II quert und der zeit davon auszugehen ist, dass die Funda-
mentierung bis in das Grundwasser reicht, ist gegenüber der A1 mit der deutlich kürzeren Brücken-
lösung bei der A7 von einer stärkeren Beeinflussung der Grundwasserströmung und ggf. der Grund-
wasserchemie und damit einer stärkeren Gefährdung des Grundwassers auszugehen. Die Alterna-
tive A7 ist somit gegenüber der A1 als weniger geeignet zu bewerten.
Aufwertend ist bei A2 und A7 die Neugestaltung der bestehenden Straße „Im Wasserwerkswäld-
chen“ mit gefasster Entwässerung zu bewerten, wodurch das Gefahrenrisiko für diesen Bereich in
der Betriebsphase reduziert werden kann.
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... ......................... III
TABELLENVERZEICHNIS .................................................................................. ........................ VI
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................ ..................... VI
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................ ................... VII
1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG .................................................................... 1
2 STANDORTBESCHREIBUNG ................................................................................. ................ 2
2.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologie) .................................................... 2
2.2 Geologische Situation ................................................................................ .................. 2
2.3 Hydrogeologische Situation............................................................................ .............. 3
2.4 Hydrologische Situation .............................................................................. ................. 3
2.5 Wassernutzungen ...................................................................................... .................. 5
2.6 Altlasten ............................................................................................ ........................... 6
3 GEPLANTE ERWEITERUNG DER STADTBAHN ................................................................... 7
3.1 Beschreibung der Maßnahme und Planungsstand ....................................................... 7
3.1 Betrachtete Planungsvarianten ........................................................................ ............ 8
3.2.1 Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit Unterfahrung) .................................... 8
3.2.2 Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel) ...................... 9
3.2.4 Alternative 7 (Querung Verteilerkreis mit Hochbahn) ....................................... 10
4 WASSERGEWINNUNG HOCHKIRCHEN .......................................................................... ... 11
4.1 Beschreibung des Versorgungssystems .................................................................. .. 11
4.2 Wasserrecht .......................................................................................... ..................... 13
4.3 Wasserschutzgebiet ................................................................................... ................ 13
5 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................ ... 15
5.1 Rechtsgrundlagen ..................................................................................... ................. 15
5.2 Gewässerschutz ....................................................................................... ................. 15
5.3 Verbotsbestände ...................................................................................... .................. 16
5.4 Befreiungsvoraussetzungen ............................................................................ ........... 16
6 PRÜFUNG DER BEEINFLUSSUNG AUF DIE TRINKWASSERVERSORGUNG .................. 18
6.1 Schutzfunktion des Untergrundes ...................................................................... ........ 18
6.2 Alternative 2 ........................................................................................ ....................... 19
6.3 Alternative 5 ........................................................................................ ....................... 23
6.4 Alternative 7 ........................................................................................ ....................... 25
7 VERWENDETE UNTERLAGEN ................................................................................ ............ 28
7.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen ............................................................ .. 28
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7.2 Planunterlagen ....................................................................................... .................... 28
8 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS ..................................................................... 29
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Überwachungsprogramm der Wassergewinnun g Hochkirchen 12
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinisch en Bucht inklusive Planungsgebiet [10] 2
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mi ttlere Wahrscheinlichkeit HQ100, b) nied-
rige Wahrscheinlichkeit HQextrem, [31] 4
Abbildung 3: Lage des Planungsgebietes und des Was serschutzgebietes Hochkirchen [4] 5
Abbildung 4: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Au szug aus Anlage I.1 [7] 6
Abbildung 5: Auszug aus dem Übersichtsplan mit den Alternativen A1, A2, A3, A4, A5 und A7
[12] 8
Abbildung 6: Auszug aus dem Lageplan Alternative A2 [12] 9
Abbildung 7: Auszug aus dem Lageplan Alternative A5 [12] 9
Abbildung 8: Auszug aus dem Lageplan Alternative A7 [12] 10
Abbildung 9: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [9] 14
Abbildung 10: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A2 – Außerbetriebnahme von
Brunnen [4] 21
Abbildung 11: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A5 – Außerbetriebnahme von
Brunnen [4] 24
Abbildung 12: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A7 – Außerbetriebnahme von
Brunnen [4] 26
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AVF Altlastenverdachtsfläche
BAB Bundesautobahn
BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung
GOK Geländeoberkante
GWM Grundwassermessstelle
GWL Grundwasserleiter
GWST Grundwasserstand
GwV Grundwasserverordnung
HET Heterocyclen
HQ
100 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel ein mal in 100 Jahren auftritt
HQ 200 Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel ein mal in 200 Jahren auftritt
LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
LWG Landeswassergesetz
NHN Normalhöhennull
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
RiStWag Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten
UK Unterkante
WSGVO Wasserschutzgebietsverordnung
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasse rhaushaltsgesetz
WRRL Wasserrahmenrichtline
WSG Wasserschutzgebiet
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Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
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Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 25.11.2022
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1 VERANLASSUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Teilabschnitte der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der geplanten Rad-/Gehwege
liegen in den Wasserschutzzonen II und III des Wass erwerkes Hochkirchen. Vor diesem Hinter-
grund wurde vom Betreiber des Wasserwerkes – der Rh einEnergie AG – sowie von der Oberen
Wasserbehörde, der Unteren Wasserbehörde und dem Ge sundheitsamt der Stadt Köln eine Ge-
fährdungsanalyse und Risikoabschätzung zu der geplanten Trasse Süd sowie für den Neubau von
Straßen sowie Rad-/Gehwegen auf der Grundlage folgender Richt- und Leitlinien gefordert:
DIN EN 15975-2 (2013-12): Sicherheit der Trinkwass erversorgung – Leitlinien für das Ri-
siko- und Krisenmanagement - Teil 2: Risikomanagement
DVGW W 101 (A) (2021-03): Richtlinien für Trinkwas serschutzgebiete - Teil 1:
Schutzgebiete für Grundwasser
DVGW W 1001 (M) (2020-11): Sicherheit in der Trink wasserversorgung - Risiko- und Kri-
senmanagement Honorarordnungen
DVGW-Information Wasser Nr. 105 (2021-01): Sicherh eit in der Trinkwasserversorgung –
Risikomanagement im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur
Trinkwassergewinnung
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in quantitativer und qualitativer Hinsicht muss zu jeder
Zeit – auch im Worst-Case-Fall (z.B. eines längeren Ausfalls mehrerer Brunnen) - gewährleistet
sein. Dieser Sachverhalt ist zu bewerten. Darüber h inaus sind Vorschläge und Maßnahmen zur
Risikobeherrschung aufzustellen. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist die gültige Wasserschutzge-
bietsverordnung der Wassergewinnung Hochkirchen zu beachten.
Zur Gewährleistung einer zu jeder Zeit einwandfrei funktionierenden Trinkwasserversorgung wird
das Multi-Barrieren-Prinzip angewandt. Dieses Prinz ip ist darauf ausgerichtet, über Maßnahmen
zur Risikobeherrschung für alle Prozesse des Trinkw asserversorgungssystems (Ressourcen-
schutz, Wasseraufbereitung/Desinfektion, Transport/Verteilung) sicherzustellen, dass eine Gefähr-
dung der Trinkwasserversorgung praktisch ausgeschlossen ist. Der Ressourcenschutz über Was-
serschutzgebiete ist dabei die erste Säule dieses Prinzips.
Im Rahmen des prozessorientierten Risikomanagements wird eine Gefährdungsanalyse sowie Ri-
sikoabschätzung (Gefährdungsbeurteilung) der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd inklusive der
in diesem Zusammenhang geplanten Straßen und Rad- u nd Fußwege für das Wasserwerk Hoch-
kirchen erstellt. Diese wird in 2 Phasen durchgeführt. In der Phase 1 werden in einem Fachbeitrag
fundierte Begründungen herausgearbeitet, inwieweit die Trassen A2, A5 und A7 aufgrund wasser-
rechtlicher Belange und hydrogeologischer Standortb edingungen geeignet und umsetzbar wären.
Anschließend wird in der Phase 2 eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung für die Varianten A1,
A9, A1a und ggf. A2, A5 und A7 (wenn umsetzbar) der geplanten Trassen der Stadtbahn Süd
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Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 25.11.2022
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
inklusive der Straße, Rad- und Fußwege für das Wasserwerk Hochkirchen erstellt. Der vorliegende
Bericht enthält die Bewertungen der Phase 1 .
2 STANDORTBESCHREIBUNG
2.1 Geographische Situation (Lage, Größe, Hydrologi e)
Das Planungsgebiet liegt im nördlichen Rheintal linksrheinisch im südlichen Teil der Stadt Köln. Das
Geländeniveau liegt zwischen 45 m NHN und 55 m NHN mit einer Geländeerhöhung im Bereich
des Walles der BAB 4. Die betrachteten Alternativen A2, A5 und A7 queren die Wasserschutzzone
II der Wassergewinnung Hochkirchen und verlaufen an schließend zunächst östlich, im weiteren
Trassenverlauf dann südlich am heutigen Galgenbergsee vorbei.
2.2 Geologische Situation
Das Planungsgebiet liegt gemäß Geologischer Kartierung [10] in der Niederrheinischen Bucht, eine
in mehrere Schollen gegliederte Tieflandbucht in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein aktives Senkungs-
gebiet, dessen Bildung vor etwa 30 Mio. Jahren bega nn und die Ablagerung von mächtigen Sedi-
mentschichten begünstigte. Von Nordwesten nach Südosten verlaufende Störungen begrenzen die
einzelnen Schollen. Das Planungsgebiet befindet sich im Bereich der Kölner Scholle (vgl. Abbildung
12 ).
Abbildung 1: Schollengliederung der Niederrheinischen Bucht inklusive Planungsgebiet [10]
Planungs-
gebiet
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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
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Bericht vom 25.11.2022
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
Der Untergrund besteht aus kiesigen Sanden bis sandigen Kiesen mit lokalen Schluffeinlagerungen.
Hangend liegt bereichsweise eine Deckschicht aus schluffigen, bereichsweise feinsandigen Hoch-
flut- bzw. Lössablagerungen vor. Das Planungsgebiet quert zum Teil fluviale Ablagerungen ehema-
liger Flussläufe. Die Basis der Sedimentablagerunge n bildet das devonische Festgestein [4], [5],
[6].
2.3 Hydrogeologische Situation
Als maßgeblicher Grundwasserleiter ist im Planungsgebiet ein Porengrundwasserleiter – bestehend
aus zwei Grundwasserleiterkomplexen anzutreffen (vg l. [5], [6]). Der Hauptgrundwasserleiter
(Grundwasserleiterkomplex 1) wird aus den kiesigen Ablagerungen der Nieder- und Mittelterrassen
des Rheins gebildet. Im Liegenden schließen sich di e tertiären Lockergesteinsablagerungen aus
einer Wechselfolge von Sanden, Schluffen und Tonen mit Braunkohleeinschaltungen an (Grund-
wasserleiterkomplex 2).
Der tertiäre Grundwasserleiterkomplex 2 ist nicht flächendeckend durch das Mittelmiozäne Haupt-
flöz hydraulisch vom oberen Grundwasserstockwerk getrennt [6]. Hydraulische Kopplungen beider
Grundwasserleiterkomplexe bestehen in den Randberei chen der Nieder- und Mittelterrassen des
Rheins sowie im Bereich des Rheinverlaufs. Der Haup tgrundwasserleiter ist mit k
f-Werten in der
Größenordnung von 10 -3 m/s bis 10 -2 m/s sehr durchlässig. Die hydraulischen Durchlässi gkeiten
des unteren Stockwerks sind mit 10 -5 m/s bis 10 -4 m/s als durchlässig bis gut durchlässig zu bewer-
ten. Das Hauptflöz wirkt als Grundwasserstauer.
Die Brunnen der Wassergewinnung Hochkirchen sind im Hauptgrundwasserleiter (Grundwasser-
leiterkomplex 1) verfiltert. Im Einzugsbereich der Brunnen liegen hydraulische Durchlässigkeiten (k
f-
Werte) im Bereich von 1,7*10 -3 m/s bis ca. 1*10 -2 m/s vor. Flächig sind in diesem Bereich 2 m bis 5
m mächtige schluffige Deckschichten mit geringen hy draulischen Durchlässigkeiten in Höhe von
1*10 -6 m/s vorhanden.
Das Grundwasser im Einzugsgebiet wird durch die Bru nnenentnahmen des Wasserwerkes Hoch-
kirchen beeinflusst. In einem großräumigen Entnahme trichter strömt das Grundwasser den Brun-
nen zu [5], [6]. Im Bereich der BAB 4 und der gepla nten Trassen A2 und A7 liegen gemäß hydro-
geologischem Modell (vgl. [6], [5]) Flurabstände von ca. 6 m bis 10 m vor. Weiter westlich im Bereich
der Alternative A5 sind Höhenunterschiede zwischen der Geländeoberfläche und dem Grundwas-
serspiegel (Flurabstände) von ca. 8 m bis 12 m zu erwarten.
2.4 Hydrologische Situation
Gebietsprägend ist der Flusslauf des Rheins, der in ca. 2 km Entfernung vom Planungsgebiet von
Süden nach Norden fließt. Zwischen Rhein und Grundw asser besteht ein nahezu vollkommener
hydraulischer Anschluss (vgl. [5], [6]). Überwiegen d liegen exfiltrierende Verhältnisse mit einem
Grundwasserzustrom zum Rhein vor. Bei hohen Rheinwa sserständen kommt es zur zeitweisen
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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
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Bericht vom 25.11.2022
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Umkehr der Fließrichtung, wenn Rheinwasser in das G rundwasser infiltriert. Die Schwankungs-
breite des Grundwasserspiegels ist in Rheinnähe bes onders hoch, mit zunehmender Entfernung
werden stärkere Dämpfungen sichtbar.
Teile des nördlichen Trassenbereichs werden gemäß Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregie-
rung Köln bei mittleren bis sehr seltenen Hochwasserereignissen überflutet (vgl. [4]). Die betreffen-
den Gebiete sind bis zu HQ
100 durch umfangreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen der
Stadt Köln geschützt. Im Falle eines Extremhochwassers (HQextrem ), das seltener als 200 Jahre auf-
tritt, werden Bereiche der geplanten Trassen der A2 , A5 und A7 geflutet. (vgl. Abbildung 2). Auf-
grund des sehr seltenen Ereignisses ist das Risiko der Überflutung als sehr gering einzustufen.
Abbildung 2: Hochwassergefahrenkarten Rhein – a) mi ttlere Wahrscheinlichkeit HQ 100 , b) niedrige Wahrscheinlichkeit HQ extrem ,
[32]
a)
b)
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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
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Im südlichen Teil des Planungsgebietes, südlich der BAB 4 befindet sich der Galgenbergsee. Dieser
wurde auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2021 aus der früheren Form
umgestaltet und nach Westen verlagert. Die im Rahme n der Planfeststellung durchgeführten nu-
merischen Grundwasserströmungsberechnungen zeigten, dass die Seeverlagerung keine signifi-
kanten Änderungen der Grundwasserströmungssituation gegenüber dem Istzustand bedeuten (vgl.
[5], [6]). Dies gilt jedoch nur bei Beibehaltung de r aktuellen Förderleistung und -konstellation des
Wasserwerkes Hochkirchen.
2.5 Wassernutzungen
Das Planungsgebiet und der angrenzende Bereich werden intensiv zur Trinkwasserversorgung der
RheinEnergie AG genutzt. Neben der Wassergewinnungs anlage Hochkirchen befindet sich ca. 3
km südwestlich eine weitere Wassergewinnung „Weißer Bogen“ der RheinEnergie AG. Darüber
hinaus gibt es weitere Förderbrunnen der Shell AG ( Kühl-, Brauchwasser- sowie Sanierungsbrun-
nen), die im südlich angrenzenden Gebiet genutzt werden (vgl. [5], [6]).
Der nördliche Teil des Planungsgebiet befindet sich in den Zonen I, II und III des Trinkwasserschutz-
gebietes Hochkirchen (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Lage des Planungsgebietes (rote Umgrenzung) und des Wasserschutzgebietes Hochkirchen [4]
Planungsgebiet
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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
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2.6 Altlasten
Die Trassenalternativen tangieren mehrere Altlastenverdachtsflächen (AVF) [4] [7], von denen zwei
AVF im direkten Umfeld der Wassergewinnung Hochkirchen liegen (Abbildung 4):
Altablagerung 20404 „Weißdornweg“
Altablagerung 20601 „Rondorf, Weißdornweg“
Im Zuge der Baugrundvorerkundungen [2], [3] wurden in den Auffüllungen im Bereich der Altlasten-
verdachtsflächen 20404 und 20601 keine Überschreitu ngen der Prüfwerte der BBodSchV und
LAWA für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Im Bereich der AVF 20601 wurden
keine Auffüllungen angetroffen. Nach derzeitigen Ke nntnissen gibt es deshalb keine Hinweise für
eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden - Grundw asser. Da die Untersuchungen auf einzel-
nen, punktuellen Aufschlüssen beruhen, kann eine Gefährdung für die Schutzgüter zum derzeitigen
Stand jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Im Umfeld des Galgenbergsees ist eine Grundwasserve runreinigung mit Perfluorierten Tensiden
(PFT) bekannt, die aus dem Süden in das Planungsgebiet zuströmt [6].
Insbesondere für die in der Wasserschutzzone II lie gende Altlastenverdachtsfläche 20404 können
nach derzeitigen Kenntnissen bei einer Umnutzung im Zuge der Stadtbahnverlängerung Gefähr-
dungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch und Boden-Grundwasser nicht gänzlich ausgeschlos-
sen werden [4].
Abbildung 4: Lage der Altlastenverdachtsflächen, Auszug aus Anlage I.1 [7]
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Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
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Bericht vom 25.11.2022
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3 GEPLANTE ERWEITERUNG DER STADTBAHN
3.1 Beschreibung der Maßnahme und Planungsstand
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebots die Erweiterung der
Stadtbahn vom Verteilerkreis Köln über Hochkirchen und Rondorf nach Meschenich. Hierfür sind
insgesamt 10 Alternativen entwickelt worden. Diese Alternativen unterscheiden sich insbesondere
im Bereich zwischen dem Verteilerkreis Bonner Straße/Militärringstraße und der BAB A4. Im weite-
ren Streckenverlauf erfolgt eine erneute Unterscheidung in Rondorf. Bei letzterem stehen zum einen
die Umfahrung sowie die Querung des Ortskernes in D iskussion (Alternativen D1 und D2). Vor
Meschenich laufen die Alternativen wieder zusammen und enden auf der Brühler Landstraße.
Die Alternativen unterscheiden sich u.a. durch unterschiedliche Trassenverläufe sowie unterschied-
liche Ingenieurbauwerke (Tunnel, Brücke, Hochbahn), welche zur Querung des Militärrings sowie
der BAB 4 geplant sind.
Im Zuge des iterativen Vorgehens der Projektplanung wurden bereits mehrere Alternativen als nicht
geeignet für die weitere Prüfung herausgenommen. Dies betrifft die Alternativen A3, A4 und A8.
In dem vorliegenden Fachbeitrag werden die Alternativen A2, A5 und A7 bewertet, inwieweit diese
hinsichtlich wasserrechtlicher Belange und hydrogeologischer Gesichtspunkte grundsätzlich geeig-
net und umsetzbar sind. Die Alternativen A1, A9 und A1a und ggf. A2, A5 und A7 (wenn umsetzbar)
werden anschließend in einer ausführlichen Gefährdu ngsbeurteilung einer separaten Prüfung un-
terzogen ( Phase 2 der Gefährdungsbeurteilung).
Die Alternative A6 wird im Zuge der Gefährdungsbeur teilung nicht betrachtet, da diese Alternative
nicht durch das Wasserschutzgebiet II verläuft.
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Abbildung 5: Auszug aus dem Übersichtsplan mit den Alternativen A1, A2, A3, A4, A5 und A7 [12]
3.1 Betrachtete Planungsvarianten
3.2.1 Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit Unt erfahrung)
Bei der Alternative 2 unterquert ein Tunnelbauwerk den Verteilerkreis und endet südlich der Tank-
stelle im „Wasserwerkswäldchen“ in einer Trogbauwei se (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 6). Die
weitere Trassierung erfolgt durch das „Wasserwerkswäldchen“ bis zum Erreichen der BAB 4. Hier
ist ein Brückenbauwerk geplant.
Die max. Tunnelsohle liegt bei ca. 8 m unterhalb de r Geländeoberkante. Im Bereich des Regen-
rückhaltebeckens ist eine Bauwerkstiefe von ca. 11,5 m u. GOK geplant.
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Abbildung 6: Auszug aus dem Lageplan Alternative A2 [12]
3.2.2 Alternative 5 (Umfahrung des Verteilerkreises durch Grüngürtel)
Die Trasse der Alternative 5 wird vom Kreisverkehr ca. 400 m westlich entlang des Militärrings ent-
langgeführt (vgl. Abbildung 4). Von dort aus erfolg t die Trassierung durch das „Wasserwerkswäld-
chen“ und schließt an gleicher Stelle wie die anderen Alternativen an das geplante Brückenbauwerk
über die BAB A4 an. Bei der Alternative 5 werden ke ine Straßen neu trassiert. Geh- und Radweg
beginnen hinter der Gasverteilerstation am Militärr ing und folgen der Straßenbahn auf der West-
seite.
Abbildung 7: Auszug aus dem Lageplan Alternative A5 [12]
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3.2.4 Alternative 7 (Querung Verteilerkreis mit Hoc hbahn)
Zur Querung des Verteilerkreises am Anfang der neug eplanten Trasse ist für diese Alternative
eine Hochbahn vorgesehen. Die Hochbahn verläuft übe r den Kreisverkehr und auf der
Mittelspur der BAB 555 (vgl. Abbildung 4 und Abbildung 8). Die Hochbahn läuft dann mit den Alter-
nativen A1 – A4 im „Wasserwerkswäldchen“ plangleich zusammen und schließt an gleicher Stelle
wie die o.g. anderen Alternativen an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 an. Die Alterna-
tive Hochbahn erfordert mehrere Stützbauwerke, die in den Untergrund und ggf. bis in das Grund-
wasser hineinreichen. Das Brückenbauwerk der Hochba hn quert die WSZ II im Vergleich zur A1
über eine deutlich längere Strecke. Der ebenerdige Trassenabschnitt in der WSZ II ist im Vergleich
zu den anderen Planungsalternativen jedoch kürzer.
Abbildung 8: Auszug aus dem Lageplan Alternative A7 [12]
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4 WASSERGEWINNUNG HOCHKIRCHEN
4.1 Beschreibung des Versorgungssystems
Versorgungsgebiet
Die RheinEnergie AG betreibt sechs Wasserwerke und eine Fassungsanlage zu Trinkwasserzwe-
cken. Das Wasserwerk Hochkirchen als eines dieser Wasserwerke liegt im Wasserwerkswäldchen
in Raderthal zwischen der Militärringstraße und der BAB 4 und damit im Planungsgebiet. Das ge-
förderte Wasser aus der Fassungsanlage Weißer Bogen wird im Wasserwerk Hochkirchen aufbe-
reitet.
Das Wasserwerk Hochkirchen versorgt rund 450 000 Me nschen in den linksrheinischen Kölner
Stadtteilen sowie in den Kommunen Frechen, Pulheim und Brühl mit Trinkwasser. Die Wasserwerke
Hochkirchen und Weiler geben hierbei etwa die gleichen Mengen ab (Verhältnis 1 : 1).
Technischer Aufbau
Die Wassergewinnungsanlage Hochkirchen besteht aus 2 Brunnengalerien, die jeweils von West
nach Ost gereiht sind. Die Galerie West befindet sich westlich des Wasserwerksgebäudes und be-
steht aus 12 Brunnen [16]. Östlich liegen die weiteren 10 Brunnen der Galerie Ost. Sämtliche Brun-
nen sind im Grundwasserleiterkomplex 1 bis in eine Tiefe von ca. 18 m u. GOK bis 25 m u. GOK
verfiltert.
Zwei Heberleitungen DN 1000 verbinden die Brunnen d er beiden Galerien und münden jeweils in
einem Sammelbrunnen (Pumpenhaus). Mittels der Heber leitung wird das Rohwasser der Einzel-
brunnen über das Prinzip der „kommunizierenden Röhr en“ gemeinsam gefasst und im Sammel-
brunnen über selbstansaugende Pumpen gefördert. Einzelne Brunnen können somit abgeschiebert,
aber nicht getrennt erfasst werden.
Ausgehend vom Pumpenhaus wird das Rohwasser in die Trinkwasseraufbereitungsanlage geleitet
und damit gereinigt. Die Aufbereitungsanlage besteht aus einer Aktivkohleanlage mit mehreren Ak-
tivkohlefiltern, einer Entsäuerungs- sowie einer Ph osphatierungsanlage. Diese Trinkwassereini-
gungsanlage entfernt unerwünschte Stoffe wie Schadstoffe und Kohlensäure aus dem Rohwasser,
ist aber zur Entfernung mikrobieller Verunreinigungen nicht effektiv.
Früher wurde zur Entfernung mikrobieller Belastungen in einigen Wasserwerken in Köln zusätzlich
ein chemisches Desinfektionsmittel eingesetzt. Die Laboranalysen zeigten, dass die einwandfreie
hygienische Qualität auch ohne den Einsatz von chem ischen Desinfektionsmitteln gewährleistet
werden kann. Seit 1994 wird aufgrund der ausgezeichneten mikrobiologischen Reinheit des gewon-
nenen Rohwassers keine chemische Desinfektion mehr eingesetzt. Jedoch steht den Wasserwer-
ken der RheinEnergie AG eine mobile Desinfektionsanlage mit Chlor zur Verfügung, die im Risikofall
vorübergehend eingesetzt werden kann.
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Das geförderte Wasser gelangt von den Brunnen über die Reinigungsanlage innerhalb von wenigen
Stunden in das Trinkwasserversorgungsnetz. Aufgrund der zuvor genannten Fakten (schnelle Pas-
sage der Gewinnungsanlage, keine Desinfektion) besteht eine hohe Sensitivität für mikrobielle Be-
lastungen.
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers werden im Wasserlabor der RheinEnergie AG eine große
Anzahl von Wasserproben aus allen Stufen der Wasser gewinnung, -aufbereitung und -verteilung
mit hohem Automatisierungsgrad untersucht und überwacht.
Einen Überblick über das Überwachungsprogramm gibt Tabelle 1. U.a. wird das Rohmischwasser
seit März 2022 im Zuge der Verlagerung des Galgenbergsees engmaschig (3 x wöchentlich) über-
wacht.
Tabelle 1: Überwachungsprogramm der Wassergewinnung Hochkirchen
Ort Mikrobiologie Sonstige Parameter
Brunnen 2 x jährlich + PFT 1 x jährlich RWRi 1) Gruppe I + PFT
1 x jährlich RWRi 1) Gruppe I und II + Prosit.
Rohwasser 3 x wöchentlich
(Ost, West)
6 x jährlich Gruppe B
(Ost, West, Wasserbehälter, Sammelrohwasser)
Behälterabläufe 4 x wöchentlich -
Flachbettbelüfter,
Abläufe 2 x wöchentlich -
Filterkessel 1 x monatlich chemisch/physikalische P arameter
Werksausgang 4 x wöchentlich im Wechsel 1 x bzw. 2 x wöchentlich Gruppe A
9 x jährlich Gruppe B
1) Richtlinie für die Rohwasserüberwachung
Die Messergebnisse werden halbjährlich dem Gesundhe itsamt Köln mitgeteilt. Zudem steht das
Gesundheitsamt Köln im stetigen Austausch mit der RheinEnergie AG und wird bei Auffälligkeiten,
Überschreitungen oder Verdachtsfällen sofort informiert.
Die Grundwasserqualität wird an über 20 Grundwasser messstellen im Umfeld überwacht. Hierbei
erfolgt ein jährliches Monitoring hinsichtlich der Parameter der TrinkwV sowie weiterer Stoffe sowie
eine quartalsweise Erfassung der PFT- und HET-Konzentrationen an weiteren Grundwassermess-
stellen.
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4.2 Wasserrecht
Für das Wasserwerk wurde am 25.03.2009 eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt, aus 22 Brun-
nen auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf-Land Grundwasser (Fassung Hochkirchen) in einer
Menge von:
20 Mio m³/a, max. 90.000 m³/d, max. 5000 m³/h
zu fördern, um es als Trink- und Brauchwasser im Versorgungsgebiet zu verwenden. Diese Bewil-
ligung ist bis zum 31.03.2029 befristet.
4.3 Wasserschutzgebiet
Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz des Grundwassers vor nachteili-
gen Einwirkungen im Einzugsgebiet der Wassergewinnu ngsanlage Hochkirchen wurde ein Was-
serschutzgebiet festgesetzt. Das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes Hochkirchen erstreckt
sich insgesamt über eine Fläche von ca. 22 km² und ist in die Zone I (Fassungsgebiet), Zone II
(engere Zone) und III (weitere Zone) gegliedert (vgl. Abbildung 9). Für die einzelnen Zonen wurden
entsprechend Verbotstatbestände und Genehmigungspflichten erteilt. Hierzu wurde am 16. Novem-
ber 1982 eine Wasserschutzgebietsverordnung Hochkir chen ausgelegt, die unbefristet gültig ist
(vgl. [9]).
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Abbildung 9: Wasserschutzgebiet Hochkirchen (grün: Zone II, gelb: Zone III) [9]
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5 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
5.1 Rechtsgrundlagen
In einem ersten Schritt ist zu klären, ob bei den in Frage kommenden Varianten rechtliche Belange
entgegenstehen, die zu einem Ausschluss der entsprechenden Variante(n) führen.
Für die Fragestellung sind folgende Vorgaben zu beachten:
Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Lan deswassergesetz – LWG)
EU-Trinkwasserrichtlinie
in den zurzeit gültigen Fassungen.
5.2 Gewässerschutz
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und bed arf damit eines besonderen vorsorgenden
Schutzes. Gemäß § 4 Abs. 1 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen
Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krank-
heitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein un d genusstauglich sein. Der vorsorgende und
nachhaltige Schutz der Grundwasserressourcen ist die erste Barriere im Multi-Barrieren-System für
eine sichere Trinkwasserversorgung. Das zentrale Ge setzeswerk für den Gewässerschutz in
Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Hi erin gilt ein Verschlechterungsverbot: Ge-
mäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 ist „das Grundwasser so zu be wirtschaften, dass eine Verschlechterung
seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird“ [25].
Zudem sind nach § 49 Abs. 1 WHG „Arbeiten, die so t ief in den Boden eindringen, dass sie sich
unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers
auswirken können der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen“ [25].
In diesem Fall hat nach § 49 Abs. 3 WHG „die zuständige Behörde die Einstellung oder die Besei-
tigung der Erschließung anzuordnen, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaf-
fenheit zu besorgen oder eingetreten ist und der Schaden nicht anderweitig vermieden oder ausge-
glichen werden kann; die zuständige Behörde hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen anzuord-
nen“ [25].
Die Neufassung der EG-Trinkwasserrichtlinie sieht zudem eine verpflichtende Durchführung zur Ri-
sikoabschätzung sowie zum Risikomanagement für die gesamte Prozesskette der
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Wasserversorgung des Einzugsgebietes über Gewinnung , Aufbereitung, Speicherung und Vertei-
lung bis zur Übergabestelle an den Verbraucher vor. Damit ist der besondere Schutz des Grund-
wassers als wichtigste Trinkwasserressource gesetzlich verankert.
An dieser Stelle sollten der § 38 Abs. 1 und insbes ondere 2 LWG NRW genannt werden: "Zur Er-
füllung der Pflicht nach Absatz 1 sind Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Sicherung der
Trinkwasserversorgung durchzuführen, also Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, aus denen
die Trinkwasserversorgung stattfindet oder die für die Trinkwassergewinnung vorgehalten werden
sollen, um das zur Rohwassergewinnung genutzte Grun dwasser oder Oberflächengewässer vor-
beugend zu schützen, sowie Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln oder des Standes der Technik
der Trinkwasserversorgung. Außerdem sind Maßnahmen zur Förderung des sorgsamen Ge-
brauchs von Trinkwasser zu ergreifen."
5.3 Verbotsbestände
Im betrachteten Fall verlaufen – mit Ausnahme der A lternative A6 – sämtliche Alternativen der
Stadtbahnverlängerung durch die Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes Hochkirchen.
Die einzelnen Alternativen haben unterschiedliche Entfernungen zu den Fassungsbereichen (Was-
serschutzzone I) der Wasserwerksbrunnen.
Für das Wasserschutzgebiet Hochkirchen gilt die Ord nungsbehördliche Verordnung zur Festset-
zung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im E inzugsbereich der Wassergewinnungsan-
lage Hochkirchen (Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen - WSGVO) [11]. Die WSGVO ist
durch das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG-), das Was-
sergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG -) und das Gesetz über
Aufbau und Befugnis der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG -) in den geltenden
Fassungen begründet.
In beiden Wasserschutzzonen (II und I) ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 15 sowie § 6 Abs. 3 der WSGVO
Hochkirchen der Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen verboten.
Daraus ergibt sich ein Verbotstatbestand für einen Neubau der Stadtbahntrasse für alle Alternativen
– mit Ausnahme von Alternative A6 – gleichermaßen.
5.4 Befreiungsvoraussetzungen
Von diesem Verbot kann nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Ho chkirchen eine Befreiung erteilt werden,
wenn
1) Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichu ng erfordern
oder
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2) das Verbot im Einzelfall zu einer nicht beabsich tigten Härte führen würde und die Abwei-
chung mit den Belangen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Gewässerschutzes
im Sinne dieser Verordnung vereinbar sind.
Von der Formulierung „Wohl der Allgemeinheit“ sind alle Maßnahmen gedeckt, an denen ein öffent-
liches Interesse besteht.
Unter der Bedingung, dass die Errichtung der Trasse zur Anbindung der Stadtteile Rondorf und
Meschenich dem Gemeinwohl dient, ergibt sich für de n gegenständlichen Fall, dass der Neubau
der StadtBahn Süd nach § 8 Abs. 1 der WSGVO Hochkirchen grundsätzlich befreiungsfähig wäre.
Die Gründe des Allgemeinwohles müssen jedoch eine Abweichung auch erfordern. Eine Erfordernis
kann sich in diesem Falle daraus ergeben, dass es k eine Alternative mit vergleichbarer Zielerrei-
chung ohne Durchquerung der Wasserschutzzone II gib t. Die Alternativen mit Querung des Was-
serschutzgebietes könnten somit grundsätzlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Es ist zu prüfen, inwieweit sich diese Alternativen – qualitativ und quantitativ - auf das Grundwasser
auswirken und es zu einer Beeinträchtigung der durc h das Wasserschutzgebiet geschützten Res-
sourcen kommt. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Errichtung und der Betrieb der Alter-
nativen A2, A5 und A7 zu einer Gefährdung des Trinkwassers führen, die nicht durch entsprechende
Maßnahmen verhindert oder auf ein akzeptables Maß v erringert werden kann, dann ist ein Aus-
schluss dieser Alternative(n) geboten.
Im Folgenden werden die Alternativen A2, A5 und A7 diesbezüglich geprüft.
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6 PRÜFUNG DER BEEINFLUSSUNG AUF DIE TRINKWASSERVERS ORGUNG
Zur Ermittlung der durch die geplanten Trassenverlä ngerung verursachten Gefährdung auf das
Trinkwasser im Wasserschutzgebiet werden für die ei nzelnen Alternativen die Auswirkungen auf
das Grundwasser untersucht. Diese umfassen sowohl quantitative Auswirkungen (u.a. Grundwas-
seraufstau, oder -absenkung, Grundwassermenge) als auch qualitative Auswirkungen (u.a. Eintrag
wassergefährdender Stoffe, mikrobielle Gefährdung, Veränderung der Schutzfunktion der Grund-
wasserüberdeckung).
6.1 Schutzfunktion des Untergrundes
Grundwasser ist generell eine optimale Ressource fü r die Trinkwassergewinnung, da es in seiner
natürlichen Form meist frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen ist und aus diesem Grund nicht
weiter aufbereitet werden muss. Dies ist der Schutz- und Reinigungswirkung des Untergrundes zu
verdanken [18]. Dabei finden komplexe Vorgänge des Stoffabbaus, der Adsorption/Desorption und
Umwandlung statt. Diese natürliche Schutzfunktion der ungesättigten (Sickerzone) und gesättigten
(Grundwasserleiter) Untergrundschichten stellt die erste Barriere im Trinkwasserschutz dar. Insbe-
sondere in bindigen Deckschichten, wie sie am Standort in der oberen Zone aus Auelehmen und -
sanden teilweise vorkommen, werden unerwünschte Stoffe und mikrobielle Keime effektiv zurück-
gehalten und/oder abgebaut und das Risiko für das R ohwasser verringert. Einen weiteren Schutz
bildet der Transportweg im Grundwasser bis zur Rohw asserentnahme. Die Wasserschutzzonen
sind generell so ausgelegt, dass diese – je nach hydrogeologischen Standortbedingungen - ausrei-
chend lange Transportzeiten im Untergrund und damit ausreichenden Schutz der Trinkwasserres-
source gewährleisten.
Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung wird gemäß Kartierung des Staatlichen Geolo-
gischen Dienstes für den gesamten Bereich der Zonen I und II des Wasserschutzgebietes Hochkir-
chen als „ungünstig“ bewertet [31]. Die „Grundwasserüberdeckung“ umfasst hierbei alle „Gesteins-
körper oberhalb der Grundwasseroberfläche“, d.h. neben den Deckschichten wird der wasserunge-
sättigte Teil des Grundwasserkörpers erfasst. Ungünstige Verhältnisse liegen vor trotz bindiger Aus-
bildung bei geringen Mächtigkeiten sowie trotz großer Mächtigkeiten bei überwiegend hoher Was-
serdurchlässigkeit und geringem Stoffrückhaltevermögen.
Bei den betrachteten Alternativen werden in unterschiedlichen Ausmaßen anstehende Deckschich-
ten abgetragen und damit der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen und mikrobieller
Gefährdung vermindert. In diesem Fall kann nur noch der Transportweg im Grundwasserleiter risi-
komindernd wirken. Ohne die schützende Deckschicht können insbesondere mikrobielle Belastun-
gen in kurzer Zeit in das Grundwasser und je nach Fließweg bis in das Rohwasser gelangen. Mik-
robielle Verunreinigungen des Rohwassers sind beson ders problematisch, da in der Gewinnung-
sanlage Hochkirchen keine stationäre Desinfektionsa nlage vorhanden ist. Vor dem Hintergrund,
dass die Wasserschutzzone II explizit vor mikrobiel len Verunreinigungen des Grundwassers
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schützen soll, stellen mikrobielle Einträge beim Ba u und Betrieb der Trassen in der Zone II ein
erhöhtes Risiko dar.
Besonders gefährdet sind dabei die nahe der Trassen gelegenen Brunnen, da hier die Schutzwir-
kung des Transportes durch den Grundwasserleiter fe hlt. Fehlt zudem die Deckschicht, können
Verunreinigungen durch die am Standort vorliegenden hohen Wasserdurchlässigkeiten der liegen-
den Untergrundschichten in wenigen Stunden den Brun nen erreichen und, da sämtliche Brunnen
über die Heberanlage verbunden sind, somit in das Rohmischwasser des Wasserwerkes gelangen.
Eine vorsorgliche Überwachung des Grundwassers diesbezüglich ist praktisch nicht möglich.
Gelangen Schadstoffe, insbesondere mikrobielle Verunreinigungen in ein Trinkwasserversorgungs-
system, ist die Versorgungssicherheit gefährdet. Es müssen unmittelbar Maßnahmen zum Risiko-
management getroffen werden. Im betrachteten Fall b edeutet dies eine Außerbetriebnahme des
gesamten Wasserwerkes Hochkirchen. Wie im Kapitel 4.1 bereits erläutert ist, besteht eine beson-
dere Sensitivität für mikrobielle Belastungen, da im Wasserwerk Hochkirchen keine stationäre Des-
infektionsanlage vorhanden ist. Bei einer Gefährdung des Rohwassers insbesondere durch mikro-
bielle Verunreinigungen ist somit die Versorgung für rund 450 000 Menschen in Köln und den Kom-
munen Frechen, Pulheim und Brühl gefährdet.
6.2 Alternative 2
Bei der A2 wird der Verteilerkreis durch ein Tunnel bauwerk – das etwa vom Verteilerkreis bis zur
Tankstelle reicht - unterfahren. Anschließend wird die Trasse oberirdisch weitergeführt. Im Über-
gangsbereich zwischen Tunnelbauwerk und oberirische m Trassenverlauf sind offene Trogbau-
werke konzipiert.
Die Trasse wird unter dem Oberbau mit einer Kunstst offdichtungsbahn abgedichtet. Die Bahnen
werden so verlegt, dass eine Wanne entsteht, welche das anfallende Niederschlagswasser fasst.
Das Wasser wird auf der Folie in seitliche Sickergr äben geführt und dort in Teilfilterrohren gefasst
und abgeleitet. So wird sämtliches Niederschlagswas ser der Straße und der Bahntrasse gemäß
den Anforderungen der RiStWag gefasst und abgeleite t. Im Tunnel ist eine eigene Entwässerung
vorgesehen, die das Wasser ebenfalls in die geplant en zu bauenden Kanäle ableitet. Die in der
WSZ II geplanten Kanalanlagen werden doppelwandig erstellt und mit einem Überwachungssystem
ausgestattet.
Im südlichen Bereich der Trasse ist am Weißdornweg ein neues Brückenbauwerk zur Überquerung
der BAB 4 geplant, welches sich mit dem nördlichen Widerlager in der Wasserschutzzone II befin-
det.
Bei der Alternative A2 ist eine Neugestaltung der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“
vorgesehen.
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Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems
Die Trasse kreuzt die Heberanlage der Brunnengalerie Ost und führt bis wenige Meter an die Fas-
sungszone eines Brunnens heran. Die Heberleitung DN 1000 liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u.
Bestandsgelände. Da nach derzeitigem Planungsstand in diesem Bereich ein Bodenabtrag von < 6
m vorgesehen ist, ist keine Kollision mit der Trasse zu erwarten.
Nach derzeitigem Planungsstand liegt die Stadtbahn etwas höher als das Bestandsgelände. Durch
eine Winkelstützwand wird gewährleistet, dass die erforderliche Böschung außerhalb der Wasser-
schutzzone I liegt.
Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität
Bei der Alternative 2 werden im Bereich der Trassen flächen, der Straßen und Geh- und Radwege
die Deckschicht und die oberen Bodenschichten und d amit ein Teil der Grundwasserdeckschicht
abgetragen wodurch das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung geringfügig verringert wird.
Das betrifft etwa 0,8 km Trassenlänge. Dieses Risik o besteht bei allen Trassen, in unterschiedli-
chem Umfang. Das Risiko kann z.B. durch Zelte zum bauzeitlichen Schutz der Baugruben minimiert
werden.
Im Bereich des Tunnel- und Trogbauwerkes (ca. 480 m Trassenlänge) werden mächtigere Boden-
schichten von bis zu ca. 8 m abgetragen. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Schutz-
potentials der Grundwasserüberdeckung. Der Flurabstand reduziert sich infolgedessen auf weniger
als 1 m. Somit können mikrobielle und andere unerwü nschte Einträge insbesondere während der
Bauphase, aber auch durch Undichtigkeiten in der Betriebsphase in sehr kurzer Zeit in das Grund-
wasser und von dort aus aufgrund der Nähe zu den Brunnen in das Rohwasser gelangen.
Hiervon werden voraussichtlich einige Brunnen der Galerie betroffen sein. Zur Risikobeherrschung
müssen in der Bauphase voraussichtlich mindestens 5 Brunnen außer Betrieb genommen werden
(vgl. Abbildung 10). Hierbei muss angemerkt werden, dass die genannte Brunnenanzahl eine Ab-
schätzung ist. Eine genaue Angabe der außer Betrieb zu nehmenden Brunnen ist nur mit Hilfe einer
hydrogeologischen Modellierung ermittelbar.
Da bei der temporären Außerbetriebnahme in der Baup hase die Fördermenge auf die verbleiben-
den Brunnen umgelegt wird, ist die Versorgungssiche rheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem
Zeitpunkt gewährleistet.
Im Bereich der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ wird die Straße erneuert und eine
gefasste Entwässerung installiert und damit das von diesem Bereich ausgehende Risiko für das
Grund- und Rohwasser vermindert.
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Abbildung 10: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A2 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4]
Einfluss auf die Grundwasserströmung
Der geplante Tunnel reicht mit einer vorgesehenen UK der Tunnel-Sohle von ca. 41,40 m NHN bis
max. 8 m unter Gelände in den Untergrund. Diesem Wert wird der höchste zu erwartete Grundwas-
serstand gegenübergestellt.
Als höchster bisher gemessene Grundwasserstand wurd e an einer Stelle westlich der Straße „Im
Wasserwerkswäldchen“ 40,88 m NHN ermittelt. Die Erm ittlung des angegebenen max. GW-Stan-
des resultiert aus den Daten an einer Messstelle, d ie bis 2003 in monatlichem Rhythmus erfasst
wurde. Gemäß den Angaben LANUV [4] erlaubt die Dich te des landeseigenen Messstellennetzes
regionale Aussagen zu Grundwasserständen, ist jedoc h bei grundstücksbezogenen Fragestellun-
gen für eine sichere Aussage in den meisten Fällen nicht ausreichend.
Gemäß [28] wird bei der Festlegung der Bemessungsgr undwasserstände ein Sicherheitszuschlag
auf die gemessenen Grundwasserhöchststände insbeson dere bei nicht guter Datenlage, bei be-
sonderen Bauwerken und langer Nutzungsdauer vorgeschlagen. Bei öffentlichen und industriellen
Grundwasserförderungen sollte gemäß [28] sogar von den natürlichen, höchsten Grundwasserstän-
den ohne Grundwasserförderung ausgegangen werden. A ufgrund der mäßigen Datengrundlage,
der Nähe zum Rhein sowie der Tatsache, dass die Grundwasserstände in diesem Bereich stark von
den Grundwasserentnahmen der Wassergewinnung Hochkirchen beeinflusst werden, ist demnach
mindestens ein Sicherheitszuschlag geboten, der i.d.R. auch von Behörden mit 1 m gefordert wird.
Der Bemessungsgrundwasserstand liegt demnach bei 41,88 m NHN und damit knapp 50 cm über
der maximalen UK Tunnel-Sohle.
Da die Grundwasserstände im Planungsgebiet maßgeblich von den Fördermengen in der Wasser-
gewinnung beeinflusst werden und sich das Tunnelbau werk der A2 mitten im Absenktrichter der
Außerbetriebnahme
von mindestens
5 Brunnen
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Förderbrunnen befindet, kann bei einer Änderung der Förderkonstellation oder Rücknahme der För-
dermenge ein deutlicher Anstieg der Grundwassernive aus nicht ausgeschlossen werden, der zu
einem Grundwasseraufstau am Tunnelbauwerkes führen würde.
Somit kann bei der A2 für die Betriebsphase und auch für die Bauphase das Risiko eines Grund-
wasseraufstaus innerhalb von Teilbereichen bis entlang des gesamt en Tunnelbauwerkes nicht
ausgeschlossen werden. Dieses Risiko kann durch eine Anhebung der Tunnelsohle konstruktiv ver-
mindert, aber nicht ausgeräumt werden. Es verbleibt ein Risiko durch künftige Änderung der För-
derkonstellation, das durch technische und konstruktive Maßnahmen nicht beherrscht werden kann.
Bei Errichtung der Stadtbahn werden gegenüber den anderen betrachteten Alternativen A5 und A7
für die Baugruben größere Tiefenbereiche abgetragen und es besteht damit ein erhebliches Risiko
des vertikalen Stoffeintrags und des Einströmens vo n Grundwasser in die Baugrube. Durch die
bauzeitlich notwendige Außerbetriebnahme von Brunnen kommt es zu einem Grundwasseranstieg
und damit zu einer Vergrößerung dieses Risikos. Bau zeitlich ist zur Beherrschung dieses Risikos
eine Wasserhaltung vorgesehen, die das einströmende Grundwasser erfassen und damit einen
Aufstau des Grundwassers verhindern soll [14]. Mit dieser Maßnahme kann auch ein etwaiger
Schadstoff in der Baugrube erfasst und somit ein möglicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser
verhindert werden.
Bewertung
Bei der Alternative 2 (Querung Verteilerkreis mit U nterfahrung) besteht durch den Einschnitt des
Tunnelbauwerks in den Untergrund im Nahbereich des Absenktrichters der Gewinnungsbrunnen
ein hohes Gefährdungspotential für das Grund- und Rohwasser. Unter Berücksichtigung hydrologi-
scher Schwankungen und künftiger Änderung der Fördermengen kann das Risiko eines Grundwas-
seranstieges und damit eines Grundwasseraufstaus im Bereich des Tunnels nicht ausgeschlossen
werden.
In der Bauphase können die Risiken durch die bauzei tliche Wasserhaltung und unter Beachtung
der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] und die temporäre
Außerbetriebnahme von Brunnen verringert und beherrscht werden. Durch eine Anhebung der Tun-
nelsohle kann das Gefährdungspotential reduziert we rden. Es verbleibt jedoch ein Risiko durch
künftige Änderung der Förderkonstellation, das nich t durch technische und konstruktive Maßnah-
men beherrscht werden kann. Die Alternative A2 ist deshalb in Bezug auf den Gewässer- und Trink-
wasserschutz nicht geeignet.
Aufwertend sind bei A2 die vollständige Entwässerun g sowie die Neugestaltung der bestehenden
Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit gefasster Entwä sserung zu bewerten, die risikomindernd
sind, allerdings das Gefahrenpotential durch das Tunnelbauwerk nicht kompensieren.
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6.3 Alternative 5
Bei der A5 wird die Trasse oberirdisch ca. 400 m zunächst nördlich der Wasserschutzzone in Rich-
tung Westen und danach durch das Wasserwerkswäldche n geführt, um danach wie die anderen
Alternativen A2 und A7 an das geplante Brückenbauwerk über die BAB 4 anzuschließen. Unterfah-
rungen oder weitere Brückenbauwerke sind bei A5 nicht vorgesehen.
Wie bei den anderen betrachteten Alternativen ist bei A5 eine durchgängige Entwässerung im Be-
reich des Bahnkörpers innerhalb der WSZ II vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser wird
auf der Kunststoffdichtungsbahn – wie in Kapitel 6.2 beschrieben – gefasst und in seitliche Sicker-
gräben geführt und dort in Teilfilterrohren gefasst und abgeleitet. Sämtliches Niederschlagswasser
der Bahntrasse wird bei der A5 gemäß den Anforderungen der RiStWag gefasst und abgeleitet.
Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems
Die Trasse kreuzt die Heberanlage der Brunnengaleri e West und führt bis etwa 20 Meter an die
Fassungszone eines Brunnens heran. Die Heberleitung der Brunnengalerie liegt in einer Tiefe von
ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Da nach derzeitigem P lanungsstand in diesem Bereich ein Boden-
auftrag vorgesehen ist, ist keine Kollision mit der Trasse zu erwarten.
Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität
Bei der Alternative 5 wird im Bereich der Trassenflächen inklusive Geh- und Radwege nach derzei-
tigem Stand nur die oberste Bodenschicht abgetragen , eine maßgebliche Verminderung des
Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung ist deshalb nicht gegeben. Dieses Risiko kann un-
ter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie
weitere Maßnahmen, wie das Bauen unter Einhausung/Zelt minimiert werden.
Im südlichen Drittel des Trassenverlaufes bis zum Brückenbauwerk an der BAB 4 quert die A5 eine
Altlastenverdachtsfläche (vgl. Kapitel 3.6). Im Zuge von Baugrundvorerkundungen (vgl. Kapitel 2.6)
wurden nur oberflächennahe Auffüllungen sowie keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungs-
pfad Boden - Grundwasser festgestellt. Da die Unter suchungen auf einzelnen, punktuellen Auf-
schlüssen beruhen, können Gefahren für den Wirkungs pfad Boden-Grundwasser jedoch nicht
gänzlich ausgeschlossen werden.
Durch weitere verdichtende Detailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das
Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] kann das Risiko stofflicher Verunreinigungen
verringert werden. Die
Zudem muss in der AVF die Auffüllung im Zuge der Baumaßnahme im Bereich der Trasse und auch
im Randbereich dieser komplett beseitigt werden, damit es zu keiner unkontrollierten Mobilisierung
von Schadstoffen aus der Auffüllung kommt, die in das Grundwasser gelangen können.
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Zur Risikobeherrschung müssen in der Bauphase der A5 temporär voraussichtlich mindestens fünf
Brunnen außer Betrieb genommen werden (vgl. Abbildu ng 11). Hierbei muss angemerkt werden,
dass die Brunnenanzahl eine Abschätzung ist. Die genaue Anzahl der außer Betrieb zu nehmenden
Brunnen ist nur über eine hydrogeologische Modellie rung ermittelbar. Da bei der temporären Au-
ßerbetriebnahme in der Bauphase die Fördermenge auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird,
ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Abbildung 11: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A5 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4]
Einfluss auf die Grundwasserströmung
Bei der Alternative A5 befinden sich die Bauwerke und Baugruben nicht im Grundwasser. Daher ist
keine Beeinflussung des Grundwasserregimes gegeben.
Bewertung
Bei der Alternative 5 (Wasserwerkswäldchen) besteht durch die Trassierung über eine Altlastenflä-
che ein grundsätzliches Gefährdungspotential. Schad stoffe können mobilisiert und in das Grund-
wasser gelangen und somit die Rohwassergewinnung gefährden.
Im Zuge von Baugrundvorerkundungen (vgl. Kapitel 2. 6) wurden nur geringmächtige Auffüllungen
sowie keine Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser festgestellt. Auf-
grund der punktuellen Untersuchungen können Gefahren für den Wirkungspfad Boden - Grundwas-
ser jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Durch weitere verdichtende Detailuntersuchungen und unter Beachtung der Maßnahmen für das
Arbeiten in Wasserschutzzonen gemäß RiStWag [28] so wie der Außerbetriebnahme von Wasser-
werksbrunnen kann das Risiko stofflicher Verunreini gungen verringert werden. Die Auffüllung im
Bereich der AVF muss durch die Baumaßnahme im Trass enbereich sowie auch im Randbereich
Außerbetriebnahme
von mindestens
5 Brunnen
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komplett beseitigt werden, damit es zu keiner unkon trollierten Mobilisierung von Schadstoffen aus
der Auffüllung in den Grundwasserleiter und damit zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommt.
Arbeiten in einer Altlastverdachtsfläche in einer WSG-Zone II birgt grundsätzlich ein deutliches Ge-
fährdungspotenzial und widerspricht damit dem Vorso rgegrundsatz, Belastungen der Gewässer
und Risiken für den Trinkwasserschutz von vornherein zu vermeiden. Zudem stehen Trassenalter-
nativen zur Verfügung, die die AVF nur tangieren oder nicht queren und somit ein geringeres Risiko
darstellen. Die Alternative A5 ist aus Gründen des Gewässer- und Trinkwasserschutzes deshalb
nicht geeignet.
6.4 Alternative 7
Bei der A7 wird die Trasse über eine Hochbahn über den Verteilerkreis und die BAB 555 geführt,
um danach wie die anderen Alternativen A2 und A5 an das geplante Brückenbauwerk über die BAB
4 anzuschließen. Für die Hochbahn ist ein Brückenbauwerk über eine Strecke von ca. 800 m, hier-
von ca. 690 m innerhalb des WSZ II vorgesehen. Im Vergleich dazu quert das Brückenbauwerk bei
der A1 nur eine Strecke von etwa 360 m und ist somit deutlich kürzer.
Wie bei den anderen Alternativen ist bei A7 eine durchgängige Entwässerung vorgesehen. Die Ent-
wässerung des Brückenbauwerks erfolgt über Entwässerungsleitungen, die beidseitig unterhalb der
Kappen angebracht sind und an die Streckenentwässerung angeschlossen sind. Die Entwässerung
der ebenerdigen Trassenabschnittes der A7 erfolgt a nalog der anderen Alternativen (vgl. Kapitel
6.2 und 6.3).
Bei der Alternative A7 ist eine Neugestaltung der vorhandenen Straße „Im Wasserwerkswäldchen“
vorgesehen.
Einfluss auf Bauwerke des Wasserversorgungssystems
Die Trasse kreuzt mit einem Brückenbauwerk die Heberanlage der Brunnengalerie Ost. Die Heber-
leitung liegt in einer Tiefe von ca. 6,0 m u. Bestandsgelände. Nach derzeitigem Planungsstand sind
für das Brückenbauwerk Tiefgründungen vorgesehen. Auf Höhe der Heberleitung, d.h. im Bereich
der Kreuzung mit der Heberleitung ist nach derzeitigem Planungsstand ein Stützbauwerk inklusive
der Tiefgründung vorgesehen. Das Stützbauwerk kollidiert somit mit der Heberleitung. Zur Vermei-
dung der Kollision ist in der Planung eine Versetzung der Stützbauwerks vorzunehmen.
Einfluss auf die Grund- und Rohwasserqualität
Im Bereich der Stützbauwerke werden für die nach derzeitigem Stand vorgesehenen Tiefgründun-
gen Bohrpfähle errichtet, die voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen können. Damit kommt
es in der Bauphase lokal in diesen Bereichen zu ein er Verminderung des Schutzpotentials der
Grundwasserüberdeckung und damit lokal eine erhöhte Gefährdung eines Stoffeintrages bewirkt.
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Das Brückenbauwerk mit den Tiefgründungen verläuft – im Vergleich mit der A1– über eine deutlich
größere Strecke und kreuzt dabei die Brunnengalerie. Sodass im Gegensatz zur kürzeren Brücken-
lösung, bei der im Nahbereich der Brunnen die Trasse ebenerdig geführt wird (Alternative 1) – eine
größere Anzahl von Stützbauwerken voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen wird und somit
von einer Beeinflussung und damit einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen ist. Die Alter-
native A1 (Querung des Verteilerkreises mit Brücke) dient nur als Vergleichsvariante und wird ihm
Rahmen des Fachbeitrages nicht untersucht. Durch di e Nähe der Brunnen können in kurzer Zeit
mikrobielle Verunreinigungen und andere unerwünscht e Stoffe in das Rohwasser gelangen. Hier-
von sind mehrere Brunnen der Galerie Ost und West betroffen.
Die Risiken können in der Bauphase unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasser-
schutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie der Außerbetri ebnahme von Wasserwerksbrunnen mini-
miert werden. Zur Risikoverhinderung in der Bauphas e sind temporär voraussichtlich mindestens
fünf Brunnen außer Betrieb zu nehmen (vgl. Abbildung 12). Hierbei muss angemerkt werden, dass
die Brunnenanzahl eine Abschätzung ist. Eine genaue Angabe der außer Betrieb zu nehmenden
Brunnen ist nur über eine hydrogeologische Modellie rung ermittelbar. Da bei der temporären Au-
ßerbetriebnahme in der Bauphase die Fördermenge auf die verbleibenden Brunnen umgelegt wird,
ist die Versorgungssicherheit bezüglich des Trinkwassers zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Wie bei A2 wird bei der Alternative A7 die vorhandene Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ erneuert
und ein neuer Abwasserkanal errichtet und das von d iesem Bereich ausgehende Risiko für das
Grund- und Rohwasser für die Betriebsphase somit verringert.
Abbildung 12: Wassergewinnung Hochkirchen und Trassierung A7 – Außerbetriebnahme von Brunnen [4]
Außerbetriebnahme
von mindestens
5 Brunnen
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Einfluss auf die Grundwasserströmung
Da derzeit bei der A7 davon auszugehen ist, dass di e Fundamentierung bis in das Grundwasser
reicht, sind durch die Tiefgründungen jeweils klein räumige, punktuelle Beeinflussung des Grund-
wassers gegeben. Die Tiefgründungen sind jeweils Hi ndernisse, die vom Grundwasser umströmt
werden. Die Beeinflussung durch eine einzelne Tiefg ründung ist dabei als gering zu bewerten.
Dadurch, dass die Hochbahn über eine große Strecke durch das Einzugsgebiet der Brunnen ver-
läuft und entsprechend über eine große Strecke Tiefgründungen errichtet werden, ist jedoch insge-
samt eine nicht vernachlässigbare Beeinflussung der Grundwasserströmung gegeben.
Bewertung
Das Brückenbauwerk mit den Tiefgründungen verläuft – im Vergleich mit der A1– über eine deutlich
größere Strecke und kreuzt dabei die Brunnengalerie. Sodass im Gegensatz zur kürzeren Brücken-
lösung, bei der im Nahbereich der Brunnen die Trasse ebenerdig geführt wird (Alternative 1) – eine
größere Anzahl von Stützbauwerken voraussichtlich bis in das Grundwasser reichen wird und somit
von einer Beeinflussung und damit einer Gefährdung des Grundwassers auszugehen ist.
Somit ist gegenüber der A1 von einer stärkeren Beeinflussung der Grundwasserströmung und ggf.
der Grundwasserchemie und damit einer stärkeren Gef ährdung des Grundwassers auszugehen.
Es liegt mit der A1 eine Alternative vor, die - mit ähnlichen Trassenverlauf - deutlich geringere Risi-
ken birgt. Die Alternative A7 ist somit gegenüber der A1 als weniger geeignet zu bewerten.
Die Risiken können in der Bauphase unter Beachtung der Maßnahmen für das Arbeiten in Wasser-
schutzzonen gemäß RiStWag [28] sowie der Außerbetri ebnahme von Wasserwerksbrunnen mini-
miert werden.
Aufwertend ist bei A7 die Neugestaltung der bestehe nden Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ mit
gefasster Entwässerung zu bewerten, wodurch das Gefahrenrisiko für diesen Bereich reduziert wer-
den kann.
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Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 25.11.2022
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
7 VERWENDETE UNTERLAGEN
7.1 Berichte, Dokumentationen, Präsentationen
[1] Zusammenstellung „Grundlagen Risikobewertung WW K Hochkirchen vom 12.01.2022“
[2] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich,
Alternativenvergleich im Raumkomplex A2, A9, A6 + D, Stellungnahme Geotechnik und Altlas-
ten, Köln 08.12.2021
[3] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Stadtbahnausbau Rondorf-Meschenich,
Alternativenvergleich im Raumkomplex Ax, Stellungna hme Geotechnik und Altlasten für A1,-
3,5,7, Köln 30.09.2021
[4] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 1): Baugrundvorerkundung, Stadtbahn Ron-
dorf – Meschenich, Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung, Köln, 18.03.2021
[5] M&P Ingenieurgesellschaft mbH, Ingenieurgesells chaft für Grundwasser GmbH (2020): Grund-
wassermodell Rondorf Nordwest, Variantenuntersuchun gen zur Seeverlegung / Verfüllung,
Köln, 31.07.2020
[6] Ingenieurgesellschaft für Grundwasser GmbH (201 9): Grundwassermodell Wasserwerk Köln-
Rondorf, Bewirtschaftung Brunnen während Umgestaltu ng des Galgenbergsees, Leipzig
30.03.2019
[7] Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (202 0): Leistungsbeschreibung, Stadtbahn Ron-
dorf-Meschenich, Vorerkundung gem. DIN 1990-2:2010-10, Köln, Februar 2020
[8] https://www.stadtwerkekoeln.de, Kölner Trinkwas ser, online-Broschüre der RheinEnergie
[9] https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web
[10] Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-West-
falen – Bürgerinformationsdienst Braunkohle: Geologie im Rheinischen Revier (Stand: 2022)
[11] Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen, 16. November 1982
7.2 Planunterlagen
[12] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1, A2, A5, A7,
A9, Unterlagen bis Stand Juli 2022
[13] Ingenieurgemeinschaft Schüssler-Plan / Lindschulte: Vorplanung, Alternative A1a, Stand Sep-
tember 2022
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Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 25.11.2022
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
[14] Planungs- und Vermessungsgesellschaft Ansperge r mbH: Planunterlagen zur Heberanlage
Ost, Juli 2019
[15] Ingenieurbüro Gohl GmbH: Entwurfsplanung, Erneuerung Brunnenleitung Köln-Rodenkirchen,
März 2022.
[16] RheinEnergie AG: Bohr- und Ausbauprofile der Brunnen Wasserwerk Hochkirchen, 1960
8 QUELLEN-/LITERATURVERZEICHNIS
[17] DIN EN 15975-2: Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Leitlinien für das Risiko- und Krisen-
management - Teil 2: Risikomanagement, 12-2013.
[18] DVGW W 101 (A): Richtlinien für Trinkwassersch utzgebiete - Teil 1:
Schutzgebiete für Grundwasser Vorliegende Gutachten, 03-2021.
[19] DVGW W 1001 (M): Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risiko- und Krisenmanagement
Honorarordnungen, 11-2020.
[20] DVGW-Information Wasser Nr. 105: Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanage-
ment im Normalbetrieb für Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen zur Trinkwassergewin-
nung, 01-2021.
[21] DVGW: Grundsatzpapier zum Gewässerschutz, August 2008.
[22] LWG: Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung vom 8. Juli 2016, zu-
letzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470),
8.Juli 2016.
[23] ÖPNVG NRW: Gesetz über den öffentlichen Person ennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, 7.
März 1995.
[24] TrinkwV: "Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016
(BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der V erordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I
S. 4343) geändert worden ist". - 21.05.2001.
[25] WHG: "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist". - 31.07.2009.
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Stadtbahnverlängerung Rondorf/Meschenich
Gutachterlicher Fachbeitrag zur wasserrechtlichen Eignung der Varianten A2, A5, A7
AG: Stadt Köln, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Projekt-Nr.: 191076
Bericht vom 25.11.2022
G191076_20220608 M&P 25.11.2022
[26] WRRL: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik.
[27] TWRL: Richtlinie 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).
[28] BWK-M8: 2009-09: Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksdichtungen.
Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V. (BWK).
[29] RiStWag, Richtlinien für bautechnische Maßnahm en an Straßen in Wasserschutzgebieten,
2016.
[30] Rohwasserüberwachungsrichtlinie: Richtlinie für die Rohwasserüberwachung von Grundwas-
ser, Quellwasser, Uferfiltrat und angereichertem Gr undwasser nach § 50 des Landeswasser-
gesetzes NRW , 12.3.1991
[31] https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Grundwasser
[32] https://www.stadt-koeln.de/artikel/06399/index.html
Anlage 6.06 - A9 Lageplan 2
4242 Zeichen
5 B.-Plan 67400/02 B.-Plan 67409/03 Weg Weg R34 R33 R32 4,00 4,00 8,00 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone II W II Plangleiche Querung der Trasse mit dem Geh- und Radweg (Z-Übergang) 36,69 0,75 R = 2500 R = ∞ 1+734.152 A = 47.749 A = 47.749 1+714.152R = 114 R = 114 1+552.066 A = 47.749A = 47.749 1+532.066 R = ∞R = ∞ 1+299.198 A = 158.114A = 158.114 1+289.198 R = 2500 1+228.478 A = 158.114A = 158.114 1+218.478 R = ∞ R = ∞ 1+734.152 A = 47.749 A = 47.749 1+714.152R = 114 R = 114 1+552.066 A = 47.749A = 47.749 1+532.066 R = ∞R = ∞ 1+299.198 A = 158.114A = 158.114 1+289.198 R = 2500R = 2500 1+228.478 A = 158.114A = 158.114 1+218.478 R = ∞ R = ∞ 1+736.628 A = 46.904 A = 46.9041+716.628 R = 110 R = 110 1+560.930 A = 46.904A = 46.904 1+540.930 R = ∞ R = ∞ 1+308.010 A = 158.114A = 158.114 1+298.010 R = 2500R = 2500 1+237.290 A = 158.114A = 158.114 1+227.290 R = ∞ a = -0.010 L = 20.000 ra = 5000.000 91101A +12.000 ‰ 294.805 m+16.000 ‰ 288.015 m NW=49.504km 1+522.468 a = 0.256 L = 64.000 ra = 2000.000 91101A +16.000 ‰ 288.015 m -16.000 ‰ 154.941 m NW=44.896km 1+234.453 A=47.749lU=20.000 ve v=30aq=0.609u=0r=114.000 A=47.749 lU=20.000 A=158.114 lU=10.000 ve v=70 aq=0.151 u=0 r=2500.000 A=158.114 lU=10.000 lU=20.000A=46.904 r=110.000u=0aq=0.631ve v=30 lU=20.000 A=46.904lU=10.000 A=158.114 r=2500.000 u=0 aq=0.151 ve v=70 UA UE UEUA UAUEUEUA UA UE UEUA UAUEUEUA UA UE UEUA UAUEUA Aktuell keine Querung der Trasse mit dem Reitweg geplant UE Plangleiche Querung der Trasse mit dem Militärring UE Flächenversickerung 807.000 m Rasen hochliegend ADS Schotter Z-Querung ADS FF B LB FF B GTP 6,50 0,501,70 3,90 0,81 1,17 1,55 Vorfluter Süd mit Einstiegsschächten Querung der Thyssengas Leitung Zusätzliche optionale Hst. Militärringstraße Pumpstation Rückbau lU=10.000 A=158.114 Marienburg Marienburg Rondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 1 Blatt 3 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTI BHE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV LP 1002 a P 28.07.2021 1000 Lageplan Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Vorzugsvariante Blatt 2/5 StadtBahn Süd Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 5
Anlage 6.10 - A9 Schnitt 1
2728 Zeichen
46,02 FahrbahnGehweg Radweg Gehweg Fahrbahn/Busspur Gleis Gleis Fahrbahn Fahrbahn Grünstreifen Fahrbahn/Busspur Rad-/Gehweg Grünfläche Hausbegrenzung P+R Anlage Alternative A9 Schnitt A-A 2,01 1,65 85 6,00 3,50 8,11 3,00 3,00 2,00 4,01 6,50 5,3925 8,01 11,60 7,25 4,00 2,50 75 16,1050 Gleisbereich Radweg Gehweg Grünfläche Fahrbahn Grünfläche Bankett Bankett 4,00 8,56 Hausbegrenzung Heidekaul 15 Alternative A9 Schnitt B-B 59,22 Grünfläche Anbauverbotszone Straßen NRW (nachrichtlich) Schachtbauwerke des Vorfluters Süd (nachrichlich) Vorfluter Süd (nicht maßstäblich) P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\06_Strassenquerschnitte\XXX_57_V_OV_.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Stadtbahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MNA DWE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV SN 1001 a P 28.07.2022 50 Regelquerschnitte A und B Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Bereich: Lageplan A9 Blatt 1 Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich
Anlage 2 - Beteiligungskonzept
7428 Zeichen
1 von 3 Planungsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung für die StadtBahn Süd (Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn nach Rondorf und Meschenich) Stand: November 2022 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungs- schritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Die Stadtbahn Süd soll von der Stadtbahnhaltestelle Arnoldshöhe, der aktuell entstehenden Endhalte- stelle der 3. Ausbaustufe der Nord-Süd Stadtbahn, über den Verteilerkreis, durch das Wasserschutz- gebiet – oder daran vorbei – durch Rondorf bis nach Meschenich-Nord führen und dabei das Neubau- gebiet Rondorf Nord-West anbinden. Die Planung der Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn nach Rondorf und Meschenich wird dabei von einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung begleitet, um die für Menschen als auch für die Umwelt beste Linienführung zu finden. Im Zuge der Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakehol- der*innen und die Bürger*innen frühzeitig umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlpro- zess zu informieren. Im Rahmen des Stakeholdermanagements wurden leitfadengestützte Interviews mit maßgeblichen Akteur*innen aus den Stadtteilen und Trägern öffentlicher Belange geführt, um ein Stimmungsbild und den Informationsbedarf sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit zu erfassen. Der Großteil der Akteur*innen war zur Mitarbeit bereit und wurde anschließend im Rahmen einer digitalen Konferenz über den aktu- ellen Stand der Planung informiert. Interessierte Bürger*innen hatten die Möglichkeit, über eine Online-Beteiligung auf meinungfuer.koeln ihre Fragen und Anregungen einzubringen (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/stadtbahn- sued.html#uip-1). Die Alternativen der Linienführung wurden hier anhand der wichtigsten Kriterien er- läutert und auf einer Karte dargestellt. Es wurden bewusst keine konkreten Fragen gestellt und auch keine Abstimmung durchgeführt; Ziel war es, ein umfassendes Meinungsbild zu erhalten und erste Präferenzen sowie für die Bürger*innen wichtige Themen zu identifizieren. Darauf aufbauend wurde ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammenge- stellt, sodass sich alle interessierten Bürger*innen auf der Projektwebsite umfassend über das Projekt informieren können (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/haeufig-gestellte-fra- gen-zur-stadtbahn-sued). Es ist vorgesehen, dass, darauf aufbauend, auch die weiteren Planungsphasen für die StadtBahn Süd begleitet werden. Anlage 2 2 von 3 II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung bleibt es dabei grundsätzlich, die Stadt zu unterstützen, die aus technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht beste Linienführung für die Ver- längerung der StadtBahn Süd möglichst effizient und konfliktfrei zu planen und zu realisieren. Frage- stellungen und Anregungen der Rondorfer*innen und Meschenicher*innen sollen weiterhin aufge- nommen, mögliche Konfliktlinien frühzeitig erkannt und Lösungswege aufgezeigt werden, bevor sie den Planungsprozess unnötig verzögern können. Die Anregungen und möglichen Bedenken der Sta- keholder*innen oder der betroffenen Bürger*innen sollen ernst genommen werden und die im Infor- mations- und Beteiligungsprozesses gewonnenen Erkenntnisse in den Planungsprozess einfließen. Die Ergebnisse werden jederzeit dokumentiert und für die Abstimmungs- und Entscheidungspro- zesse in den politischen Gremien aufbereitet. Der Planungsprozess und die Kommunikation für die StadtBahn Süd werden laufend miteinander synchronisiert. Dabei wird sich die Auswahl der richtigen Dialoginstrumente und die Tiefe der Beteili- gung bei den beiden Baustufen unterscheiden. Im Rahmen der Entwurfsplanung für die 1. Baustufe bis Meschenich Nord wird es darum gehen, die vom Rat der Stadt beschlossene Vorzugslinienfüh- rung weiter zu qualifizieren und die Interessen der Stakeholder*innen und der Anwohner*innen zu berücksichtigen. Bei der 2. Baustufe wird es darum gehen die Vorplanung zu begleiten und insbesondere den Men- schen in Meschenich nicht nur den verkehrlichen, sondern auch den städtebaulichen Nutzen für den Ortskern Meschenich deutlich zu machen. Die Stadtbahn bietet die Chance, die Hauptachse und den Stadtteil insgesamt deutlich zu entlasten und aufzuwerten. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadtbahnanbindung gemeinsam mit den beteiligten Fachämtern durchzuführen. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnah- men Die Meilensteine der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung orientieren sich eng an Ablauf und Meilen- steinen der Planung: 3 von 3 Begleitend zur Entwurfsplanung für die 1. Baustufe – den Abschnitt Stadtbahnhaltestelle Arnolds- höhe bis Meschenich Nord – werden die bereits bei der Vorplanung erfolgreich angewendeten In- strumente wie Fachgespräch und Akteurskonferenz, Online-Dialog sowie Projektwebsite weiterge- führt und bei Bedarf mit weiteren Formaten wie Begehungen, Bürgerinformationsveranstaltungen o- der Planergesprächen und Workshops ergänzt. Das Fachgespräch dient dazu, die Bezirksvertreter*innen und die verkehrspolitischen Sprecher*in- nen der Fraktionen im Rat der Stadt regelmäßig über den Stand der Planung zu informieren. Etwa- ige Fragen und Anregungen können so aufgenommen und in den Planungsprozess zurückgespielt werden. Bei der Konferenz mit den maßgeblichen Akteur*innen in Rondorf/Meschenich, den Projektverant- wortlichen der Teilprojekte Rondorf Nord-West und der Entflechtungsstraße sowie ausgewählten Trägern öffentlicher Belange werden der Status der Planung, die nächsten Schritte, ggf. gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet und die Maßnahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt. Die interessierten Akteur*innen werden darüber hinaus mit einem regelmäßig erscheinenden Newsletter über den Stand der Planung informiert. Die Bürger*innen werden im Rahmen von Online-Dialogen und Informationsveranstaltungen über den Planungsstand informiert und können hier ihre Fragen und Anregungen einbringen. Bei Begehungen kann die konkrete Planung von Teilbereichen und Abschnitten der Linienführung von Projektverantwortlichen und Planer*innen persönlich erläutert werden und auf Fragen und Kritik- punkte der Teilnehmer*innen direkt eingegangen werden. Zentrale und für die Bürger*innen wichtige Themen wie z. B. der Umgang mit Lärm und Erschütte- rung oder Umweltaspekte können in virtuellen oder persönlichen Gesprächen mit Gutachter*innen und Planer*innen transparent gemacht werden, mögliche Konfliktpunkte in Planergesprächen und/o- der Workshops bearbeitet werden. Die Auswahl der geeigneten Dialoginstrumente orientiert sich eng am Planungsprozess und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. IV. Evaluation Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden – so wie die Ergebnisse der ersten Phase (https://meinungfuer.koeln/archiv/stadtbahn-sued-auswertung-der-ersten-oeffentlichkeitsbeteili- gung.html) – laufend dokumentiert und für die Weiterentwicklung der Planung, der Öffentlichkeitsar- beit und die Abstimmungsprozesse in Verwaltung und Politik sowie für die Öffentlichkeitsarbeit auf- bereitet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025
5300 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/692/4
Vorlagen-Nummer
3065/2022
Stand: 06.10.2025
Sachstandsbericht
StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung,
a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauabschnitt
für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit
Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch
Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren
durchzuführen und die Vorplanung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voran-
zutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine
P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf um-
gesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis ein-
schließlich Leistungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto.
b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1.
Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststel-
lungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie bis zur
Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteili-
gung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd,
deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschät-
zung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des
zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto.
In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll
c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasser-
werkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den
damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert
Straße/Kreuzung L300) getroffen werden.
d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen
Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah
erfolgen.
e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vor-
gelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu berücksichtigen.
die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, sowie das
Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2024
Zu Punkt a.: Die beschlossene Vorzugstrasse des 1. Bauabschnittes wird weiter geplant und
befindet sich in der Entwurfsplanung. Auf den Neubau des entfallenden Teilstücks der Bödin-
ger Straße zwischen der neuen Entflechtungsstraße und der Straße Am Kölnberg wird ent-
sprechend des zugehörigen Ratsbeschlusses verzichtet (Vorlagen-Nr.: 0440/2024).
Zu Punkt b.: Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur „Festlegung des vorläufigen End-
haltepunktes in Meschenich“ (Vorlagen-Nr.: 2742/2024) in die Politik gegeben. In dieser wird
von der Verwaltung empfohlen, die Planung der StadtBahn Süd auf der Brühler Landstraße
auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ vorläufig zu beenden und mit der
Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen, da für die Lini-
enführung über die Ortsdurchfahrt Meschenich keine Lösung gefunden werden konnte.
Zu Punkt c.: Bei den am Knoten kreuzenden Straßen „Am Forstbotanischen Garten“ (L300)
und „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) handelt es sich um Landesstraßen; die Straßenbaulast
liegt damit beim Land NRW. Die schriftliche Zustimmung seitens Straßen.NRW zur Übertra-
gung des Vorhabens auf kommunale Ebene ist mit Schreiben vom 09.10.2023 erfolgt. Die
Verwaltung prüft die Möglichkeiten zur zeitnahen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
an diesem Knotenpunkt.
Zu Punkt d. und e.: Der Sachstand zur beschlossenen Brückenvariante wird der Politik mit
Sachstandsbericht zu der Vorlage 3114/2023 zur Kenntnis gegeben.
2025
Zu Punkt a und b.: Die beschlossene Vorzugstrasse wird bis zur vorläufige Stadtbahnendhal-
testelle auf der Brühler Landstraße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“
weiter geplant und befindet sich in der Entwurfsplanung.
Zu Punkt c.: Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit Straßen.NRW zur Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen an diesem Knotenpunkt.
Zu Punkt d. und e.: Die beschlossene Brückenvariante wird weiter geplant und befindet sich in
der Entwurfsplanung.
Nächste Schritte:
2024
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll bis Ende 2025 fertiggestellt werden. Im An-
schluss wird ein Ratsbeschluss angestrebt, woraufhin in 2026 die Einreichung der Genehmi-
gungsplanung und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen soll.
2025
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll in 2026 fertiggestellt und ein weiterer Ratsbe-
schluss eingeholt werden. Anschließend wird die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
bei der Bezirksregierung Köln beantragt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
01.12.2026
Anlage 22 Vorab-Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 16.03.2023
5952 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 221 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2023 Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 öffentlich 6.1.1 Präsentation betreffend "StadtBahn Süd" Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Präsentation in Form eines Erklärfilms zur Kenntnis. Der Erklärfilm zur Vorlage wird einleitend gezeigt. 6.1 Ratsvorlage betreffend "StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Ent- scheidung zur weiteren Planung" 3065/2022 6.1.2 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "StadtBahn Süd – Tras- senfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (3065/2022)" AN/0380/2023 Bezugnehmend auf den Erklärfilm zum Tagesordnungspunkt fragt SE Beierling- Hémonet (DIE FRAKTION), ob die Variante 1.1a favorisiert wurde, um die Priorisie- rung des ÖPNV im Sinne der Verkehrswende voranzutreiben. Zudem bittet er um Er- läuterung zur ausgewiesenen Wasserschutzzone und möchte wissen, welche Effekte die Verkehrsplanung der Straße Im Wasserwerkswäldchen nach sich ziehen wird. Er spricht die Problematik der Schleichverkehre zwischen Köln Rondorf und der Straße Im Wasserwerkswäldchen an und bittet die Verwaltung um Erläuterung. Des Weiteren hebt er die Vorschläge der Bezirksvertretung Rodenkirchen sowie des „Freundeskreis zur Vollendung des Äußeren Grüngürtels“ hervor und stellt die Mitführung eines Rad- und Fußweges in den Fokus. Die Ausschussvorsitzende, Frau Pakulat, weist darauf hin, dass die Fragen des SE Beierling-Hémonet (DIE FRAKTION) verkehrstechnischer Natur sind und regt an, die stadtentwicklungspolitischen Fragen im heutigen Ausschuss zu fokussieren. SE Beierling-Hémonet betont, dass seine Fragen ebenfalls die Stadtentwicklung be- treffen. RM De Bellis-Olinger (CDU) führt aus, dass eine Stadtentwicklung ohne Infrastruktur nicht denkbar ist und begrüßt, dass die Vorlage heute vor der gemeinsamen Sonder- sitzung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün als „beratende Vorlage“ vorliegt. Sie möchte von Frau Rode (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) wissen, ob zwei bis drei Varianten des Brückenbaus geplant sind. Ferner beantragt sie, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu ver- weisen. Frau Rode (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau) beantwortet die Fragestel- lungen des SE Beierling-Hémonet und des RM De Bellis-Olinger. Sie bejaht die Frage des RM De Bellis-Olinger nach den Varianten des Brückenbaus. Sie stellt heraus, dass es in der Vorplanung vorrangig darum ging, die Lage der Trasse zu finden und die Höhenlage festzulegen. Sie führt zudem aus, dass die Skizze zur Brücke als eine solche zu betrachten ist und dass diese im Zuge der Entwurfsplanung weiterentwickelt und mit den politischen Gremien diskutiert wird. Sie macht deutlich, dass die Variante 1.1a bezüglich des Trinkwasserschutzes die beste Variante ist. RM Sterk (FDP) erläutert, dass der Stadtteil von der Entwicklung profitieren soll und weist auf mögliche Probleme der verkehrlichen Erschließung der Stadtbahn hin. Er stellt heraus, dass es wichtig ist, bei der Planung von vorne herein eine entsprechen- de Infrastruktur herzustellen. Er bedauert, dass die Einhaltung der Wasserschutzzone keine Tunnelvariante unter dem Bonner Verteiler zulässt. Er hofft beim Vorhaben auf Einvernehmen mit dem Künstler der Stelen-Kunst, welche vom Bonner Verteiler aus- gehend bis nach Bonn reicht. Er betont, dass die Erschließung der Stadtbahn Vorrang habe und hofft auf eine zügige Umsetzung der Stadtbahn bis Meschenich-Nord und eine perspektivische Erschließung der Stadtbahn bis nach Meschenich-Süd. Ab- schließend begrüßt er die Planung der Vorzugslinienführung. Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden schlägt RM Sterck (FDP) vor, dass sein anhängiger Änderungsantrag nicht heute, sondern in der gemeinsamen Sondersit- zung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 21.03.2023 beraten wird. SB Frenzel (SPD) schließt sich den Ausführungen des RM Sterck (FDP) an und er- gänzt, dass er perspektivisch einen Ausbau der Stadtbahn bis in den Erftkreis, Rich- tung Brühl begrüßt. Er erläutert, dass die Pendlerrouten so ausgebaut werden müs- sen, dass die Menschen auf ihre PKWs verzichten können. Er bedauert ebenfalls, dass die Tunnelvarianten aufgrund der Einhaltung der Wasserschutzzonen nicht um- gesetzt werden können, bittet die Verwaltung um Erläuterung zum Vorschlag der Be- zirksvertretung Rodenkirchen (Anlage 20) und schlägt zunächst mündlich vor, wie An- lage 20 abzustimmen. Frau Rode führt aus, dass der Beschluss gemäß Anlage 20 grundsätzlich umsetzbar wäre. Sie weist darauf hin, dass die Konsequenzen daraus bereits in einer Anlage hinterlegt sind und erklärt die Kostenunterschiede und Auswirkungen der durchzufüh- renden Untersuchungen. RM Seiger (Bündnis 90/ Die Grünen) lobt die Variante 1.1a und bedankt sich für die Erläuterungen der Verwaltung zu den geplanten Brückenvarianten. Sie schlägt vor, sich dem Beschlussvorschlag von RM De Bellis-Olinger (CDU) anzuschließen und die Vorlage samt Änderungsantrag ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben. Die Ausschlussvorsitzende fragt den Antragsteller, SB Frenzel (SPD), ob er seinen mündlichen Antrag zurückzieht wie Anlage 20 abzustimmen und ob er sich dem Vor- schlag dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) anschließen kann. SB Frenzel (SPD) zieht seinen mündlichen Änderungsantrag zurück und schließt sich dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen an. Die Ausschussvorsitzende lässt sodann abstimmen. Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nach- folgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 17 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023
2364 Zeichen
Anlage 17 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 öffentlich 4.3 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla- nung 3065/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 AN/0380/2023 RM Wahlen möchte wissen, ob die Straße Im Wasserwerkswäldchen baulich über- haupt noch genutzt werden könne, wenn dort die Gleise gebaut werden würden. RM De Bellis-Olinger fragt, welche Auswirkungen eine Sperrung der Straße auf den B-Plan haben werde und bittet um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Stadtent- wicklungsausschusses. Weiterhin verweist sie auf den am 29.01.2019 beschlossenen AN/1418/2018, nach dem die Straße Im Wasserwerkswäldchen ertüchtigt werden soll. Dieser Beschluss müsse nach ihrer Ansicht nun aufgehoben werden. RM Lorenz bittet um Prüfung und Mitteilung, welche Kosten die Forderung der Be- zirksvertretung - parallel zur laufenden Planung eine Machbarkeitsstudie zur Kurztun- nelvariante in Auftrag zu geben - verursachen werde. SE Dr. Klusemann erinnert an einen einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung zur Kurztunnelvariante aus 2011 und fragt, warum dieser in die Begutachtung seiner Zeit nicht eingeflossen sei. Der Boden des Verteilerkreises sei beim damaligen Bau im letzten Jahrhundert aufgeschüttet worden und es sei bis jetzt nicht klar, wie die Bo- denverhältnisse dort aussehen. Vielleicht sei diese Variante doch möglich. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der FDP - Fraktion, AN/0380/2023, der da lautet: „Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 2 c. Auf die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des moto- risierten Verkehrs wird verzichtet. Nötige Maßnahmen zum besseren Schutz des Grundwassers sind ggf. zu ergreifen. d. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Pächter für eine Umwandlung der Tankstelle in eine große Stromtankstelle für Elektroautos zu gewinnen.“ zunächst zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien und beschließt für den 2. Bera- tungsgang die Durchführung einer Sondersitzung am 21.03.2023, 14 Uhr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 14 - Stellungnahme zum Brückenbauwerk
2207 Zeichen
Anlage 14 Stellungnahme zum Brückenbauwerk am Bonner Verteiler Aufgrund verschiedener Nachfragen aus den Reihen der Politik, der Öffentlichkeit und der Presse bezieht die Verwaltung zur Länge und weiteren Planung des Brückenbauwerks wie folgt Stellung: Die tatsächlichen Brückenabmessungen betragen gemäß aktueller Vorplanung: 100 m nördliche Rampe + 360 m Brücke = Summe Brückenzug 460 m Südlich ist keine Rampe erforderlich, da das Brückenbauwerk in einen vorhandenen Damm einbindet. Die Höhe der Brückenunterkante liegt 4,70 m über dem Verkehrsraum. Die Stärke des Brückenüberbaus hängt von der Bauart der Brücke ab. Es gibt mehrere Bauarten von Brücken: Balkenbrücke mit Pfeilern oben liegendes Tragwerk: z. B. Bogenbrücke, Fachwerkbrücke, Hängebrücke, Schrägseilbrücke unten liegendes Tragwerk: z. B. Sprengwerk, Bogen, Zügelgurtbrücke Varianten möglicher Brücken werden im Zuge der folgenden Entwurfsplanung ausgearbeitet. Es ist nicht vorgesehen, einen architektonischen Wettbewerb durchzuführen, da der Planer bereits beauftragt wurde. Wettbewerbe werden in der Regel vor Aufnahme einer Planung ausgelobt mit dem Ziel den Wettbewerbssieger mit der Planung zu beauftragen. So wurde es zum Beispiel beim Projekt Brücken Deutzer Hafen gemacht und es ist auch bei dem Wettbewerb Neue Rheinbrücken Ubierring und Bastei so vorgesehen. Bei diesen Wettbewerben ist der Ingenieur für den Entwurf des Ingenieurbauwerks Brücke federführend. Oft werden die Aufträge unterstützt durch ein Architekturbüro, um städtebauliche und gestalterische Aspekte hervorzuheben. Über ein EU-weites Vergabeverfahren wurde der Generalplaner Schüßler Plan/Lindschulte ausgewählt. Bei dem Ingenieurbüro Schüßler Plan handelt es sich um einen leistungsfähigen Brückenplaner, der sich mit einem*einer Architekt*in zur Ausarbeitung von Leitdetails verstärken wird, um eine gestalterisch ansprechende Lösung für die Brücke über den Bonner Verteiler gemeinsam zu entwickeln. Die Brückenvarianten werden den betroffenen Stakeholdern, der Politik, dem Gestaltungs- und Kunstbeirat vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt. Die Entscheidung zur Vorzugslösung wird durch den Rat getroffen.
Anlage 13 - Stellungnahme Urheberrecht
3833 Zeichen
I. Sachverhalt
Die Stadt Köln bereitet das Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsge-
setz (PBefG) für die StadtBahn Süd vor. Die Stadtbahnlinie soll die Ortsteile Rondorf und
Meschenich an das bisher in der Bonner Straße an der Haltestelle Arnoldshöhe endende Stadt-
bahnnetz anschließen. Als Vorzugstrasse im nördlichen Bereich wird die Alternative A1 „Brü-
cke“ vorgeschlagen, die den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk quert und nachfolgend
auf der Westseite der Autobahn nach Süden geführt wird.
Im Zentrum des Verteilerkreise s befindet sich seit 2008 das Kunstwerk „Standortmitte“ des
Kölner Bildhauers Lutz Fritsch. Es handelt sich um eine 50 m hohe runde Stahlstele mit einem
Durchmesser von 90 cm, die in der Farbe „Leuchtend Verkehrsrot, RAL 3020“ lackiert ist. Eine
zweite baugleiche Stele ist am anderen Ende der A 555 in Bonn in gleicher Weise im dortigen
Verteilerkreis aufgestellt. Beide Stelen gemeinsam markieren Anfang und Ende der ersten Au-
tobahn Deutschlands und die Region Köln-Bonn als Standortmitte Europas.
Durch den Bau der Stadtbahn verliert die Stele ihre bisherige Stellung als Solitär im Verteiler-
kreises, indem das Brückenbauwerk der Stadtbahn an der Stele vorbeigeführt wird.
II. Rechtliche Bewertung
Das Urheberrecht des Künstlers Lutz Fritsch steht der Führung der StadtBahn Süd mittels eines
Brückenbauwerkes über den Verteilerkreis nicht entgegen.
Zwar unterfällt die Stele „Standortmitte“ dem Schutz des Urheberrechtes, sodass die Stadt
Köln als Eigentümerin nicht nach Belieben mit der Skulptur verfahren darf. Die durch die Tras-
senführung bedingte Änderung der Umgebung St ele, die für ihren künstlerischen Wert und
Ausdruck bedeutend ist, ist eine Beeinträchtigung, die grundsätzlich Abwehrrechte gemäß
§ 14 UrhG und ein Zustimmungsbedürfnis nach § 39 UrhG auslösen kann.
Anlage 13
- 2 -
Der Urheberrechtsschutz ist jedoch an eine Interessenabwägung geknüpft, in der sich im hier
vorliegenden konkreten Fall die mit dem Stadtbahn -Vorhaben verknüpften besonderen Ge-
meinwohlinteressen durchsetzen.
Der besondere Bedarf für dieses Verkehrsprojekt wird insbesondere dadurch dokumentiert,
dass die Stadtbahnanbindung Rondorf/Meschenich -Nord seit 2017 als vordringlicher Bedarf
im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW enthalten ist und die Überlegungen zu dieser Verkehrs-
anbindung innerhalb der Stadt Köln bereits seit dem Ratsbeschluss vom 14.05.1992 bekannt
sind. Das Verkehrsinteresse gewinnt zusätzliches Gewicht durch die Verpflichtung zum Klima-
schutz (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 – 1 BvR 2656/18). Gemäß § 5 des Landesklima-
schutzgesetzes (KlSchG NRW) bilden die nationalen und internationalen Klimaschutzziele eine
Leitlinie auch für Entscheidungen auf kommunaler Ebene, die es gerade auch im Verkehrssek-
tor erfordern, die Wende hin zu klimaneutraler Mobilität zu erreichen. Dies bedingt ein leis-
tungsstarkes und attraktives ÖPNV -Netz, für das die StadtBahn Süd in Köln ein wesentlicher
Baustein ist.
Unabhängig davon, dass sich die Trassenführung über den Verteilerkreis mittels eines Brü-
ckenbauwerkes in der fachplanerischen Alternativenprüfung als vorzugswürdig herauskristal-
lisiert hat, umfasst der Urheberrechtsschutz keine Pflicht zur Prüfung weniger einschneiden-
der Planungsvarianten. Insofern kommt einem/einer betroffenen Künstler*in unter dem Ge-
sichtspunkt des Urheberrechtsschutzes kein „Mitspracherecht“ zu.
In öffentlich -rechtlicher und in zivilrechtlicher Hinsicht ist eine Zustimmung des Bildhauers
Lutz Fritsch zur Planfeststellung und zur Trassenwahl nicht erforderlich, wenngleich die Zu-
stimmung des Künstlers zu dem Projekt wünschenswert ist.
Münster, den 08.02.2023 Hamm, den 08.02.2023
Dr. Anja Baars Markus Heinrich
Rechtsanwältin I Partnerin Rechtsanwalt │ Partner
Anlage 3 - Übersichtskarte der Vorzugslinienführungen
423 Zeichen
Wasserschutz- zone Vorzugstrasse Beschlussalternative StadtBahn Süd Vorzugslinienführungen Rondorf Meschenich Süd-Alternative 1 Linienführung durch Rondorf Mitte Arnoldshöhe Anschluss 3. Baustufe Meschenich-Nord Ende 1. Bauabschnitt Nord-Alternative 2 Umfahrung über Robinienweg 2. Bauabschnitt Nord-Alternative 1.1a Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen Ende 2. Bauabschnitt
Anlage 7 - Beschreibung der verworfenen Alternativen
7284 Zeichen
Anlage 7 Beschreibung der verworfenen Alternativen (alte Bezeichnungen) A1: Die Trasse der A1 schließt an die Haltestelle Arnoldshöhe an und folgt der Bonner Straße Richtung Süden. Die Stadtbahn überquert den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk, verläuft anschließend oberirdisch westlich der BAB 555 und wird über ein neues Brückenbauwerk über die BAB 4 weitergeführt. Die Straße Im Wasserwerkswäldchen wird in Teilen neu erstellt und parallel zur BAB 555 östlich der Stadtbahntrasse eingeplant. Die Stadtbahntrasse verläuft dabei sehr nahe der WSZ I (Trinkwasserbrunnen). Während der Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutzgut Trinkwasser wurde eine verbesserte Trasse entwickelt. Diese sogenannte A1a weist durch den Verzicht auf die Straße und der größeren Entfernung zu den Trinkwasserbrunnen deutliche Vorteile hinsichtlich des Schutzgutes Trinkwasser auf. Im weiteren Verlauf wird daher nur die A1a betrachtet. A2: Bei der A2 unterquert die Stadtbahn den Verteilerkreis in einem Unterfahrungsbauwerk. Dieses wird in offener Bauweise hergestellt und kann als Trog (Bauwerk bleibt offen) oder Tunnel (Bauwerk wird abgedeckt) ausgeführt werden. Einen Unterschied in der Lage der Unterkante des Bauwerks ergibt sich aus Gründen der Lastabtragung zwischen beiden Optionen nicht, da sich aus der Fahrbahn des Verteilkreises und dem unterirdisch verlaufenden Vorfluter enge Zwangspunkte ergeben. Die Trasse wird anschließend oberirdisch ähnlich der A1 weitergeführt. Bei der Alternative 2 besteht durch den dauerhaften Einschnitt des Unterfahrungsbauwerks ein Gefährdungspotential für das Grund- und Rohwasser. Dieses Risiko ist auch nicht mit technischen oder konstruktiven Maßnahmen kompensierbar, so dass für diese Alternative die rechtliche Voraussetzung für eine Befreiung des Verbotstatbestands Bauen in der WSZ II nicht vorliegt. Die Alternative A2 musste daher ausgeschlossen werden. A3: Die Stadtbahn quert den Verteilerkreis plangleich radial. Die Alternative A3 musste nach einer gutachterlichen Untersuchung ausgeschlossen werden, da laut Eisenbahnkreuzungsgesetz diese Alternative nicht zulässig ist. Die Alternative A3 wird daher nicht weiter untersucht. A4: Die Stadtbahn wird tangential am Verteilerkreis entlanggeführt und quert plangleich die Militärringstraße unmittelbar am Anschluss der Militärringstraße zum Verteilerkreis und nimmt den Verlauf der Straße „Wasserwerkswäldchen“ auf. Die Alternative wurde gutachterlich aus verkehrstechnischen Gründen ausgeschlossen, da die Querung der Militärringstraße einen Rückstau bedingt, der die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Verteilerkreises zu stark einschränkt. A5: Der Trassenverlauf ist ähnlich der A4, mit dem Unterschied, dass die plangleiche Querung der Militärringstraße ca. 210 m vom Verteilerkreis abgerückt ist. Bei der Alternative 5 (Wasserwerkswäldchen) kann nach derzeitigem Stand eine Gefährdung der Grund- und Rohwasserqualität durch eine Altlastenverdachtsfläche nicht ausgeschlossen werden. Dadurch könnten Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden und die Rohwasser gefährden. Diese Trasse ist grundsätzlich umsetzbar, war jedoch im Vergleich zur Vorzugstrasse und zur Beschlussalternative in der Bewertung schlechter und wird daher nicht weiter verfolgt. A6: Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen ist der Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen in der Wasserschutzzone II verboten. Eine Befreiung von diesem Verbotstatbestand kann auf Grundlage der Wasserschutzgebietsverordnung erfolgen, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Abweichung erfordern, oder das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. Um aufzuzeigen, dass eine Umfahrung der Wasserschutzzone II mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, wurde die Alternative 6 aufgenommen. Die Trasse verläuft auf der Nordseite der Militärringstraße und auf der Westseite der Brühler Landstraße so, dass die Wasserschutzzone II vollständig umfahren und nicht gequert wird. Der Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße muss planfrei mithilfe eines Brückenbauwerkes gequert werden, die BAB 4 wird im Rahmen der Bestandsunterführung unterquert. Im weiteren Verlauf muss die Brühler Landstraße in Richtung Neubaugebiet mittels einer Untertunnelung gequert werden. Es handelt sich um die einzige Alternative, die keine Eingriffe innerhalb der WSZ II erforderlich macht. Diese Trasse ist grundsätzlich umsetzbar, hat jedoch durch die weiträumige Umfahrung der WSZ II und damit wesentlich längere Streckenführung deutlich längere Fahrzeiten, zudem eine schlechte Erschließungswirkung für Rondorf und deutlich höheren Baukosten. Zudem müsste bei dieser Alternative die vorhandene Buslinie nach Rondorf und Meschenich aufrechterhalten werden, um die Ortsteile an den ÖPNV anzubinden. Im Vergleich zur Vorzugstrasse und zur Beschlussalternative wird die A6 schlechter bewertet und daher nicht weiter verfolgt. A7: Bei der A7 überquert die Stadtbahn den Verteilerkreis auf einem Brückenbauwerk. Das Brückenbauwerk setzt sich südlich des Verteilerkreises in Mittellage der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB 555 fort und verschwenkt nördlich des AK Köln Süd nach Westen. Die Trasse wird anschließend niveaugleich weitergeführt. Es ist davon auszugehen, dass die Fundamentierung der Hochbahnbrücke im Nahbereich der Brunnengalerie Ost durch die Deckschichten bis in die grundwasserleitenden Terrassensedimente gegründet werden müsste und somit im Bereich der Brunnengalerie eine Beeinflussung des Strömungsregimes und ggf. auch der Grundwasserchemie zu befürchten ist. Damit besteht eine Gefährdung des Grundwassers durch den Bau und den Betrieb der A7. Das Gefährdungspotential ist für die Betriebsphase nicht mit technischen oder konstruktiven Maßnahmen beherrschbar. Die Alternative 7 wurde daher abgeschichtet. A8: Die Stadtbahn quert den Verteilerkreis plangleich. Außerdem werden der Verteilerkreis und die Anschlussstellen der BAB verkehrstechnisch neu gestaltet. Es handelt sich um einen Vorschlag einer Anwohner-Initiative. Die Alternative A8 musste nach einer gutachterlichen Untersuchung aus verkehrstechnischen Gründen ausgeschlossen werden, da sie sich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Verkehrsführung nicht realisieren lassen würde. D1: Bei der D1 wird die Stadtbahn am Westrand von Rondorf geführt, etwa in Lage der heutigen Husarenstraße und Bödinger Straße. Durch diese abgerückte Lage ist die Erschließung von Rondorf und damit das Fahrgastpotenzial schlechter als bei der zentral gelegenen D2. Zudem erfordert diese Linienführung eine grundlegende Umplanung der Siedlungserweiterung Rondorf Nord-West. Auch wegen der enormen Problematik mit den zu querenden Leitungstrassen und dem problematischen Knotenpunkt mit der Entflechtungsstraße und der Bödinger Straße war die D1 im Vergleich zur Vorzugstrasse D2 in der Bewertung schlechter. Die D1 wurde durch das für die Entflechtungsstraße zuständige Fachamt abgelehnt, da sie zu erheblichen/unlösbaren Problemen hinsichtlich der Querung mit der Entflechtungsstraße führt. Die Alternative D1 wird aus genannten Gründen nicht weiter verfolgt.
Anlage 4 - Übersicht der Bezeichnungen der Linienführungen (alt–neu)
847 Zeichen
Anlage 4 Übersicht der Bezeichnungen (alt-neu) Alte Bezeichnung: Neue Bezeichnung: Alternative 1 Brücke Nord-Alternative 1.1 Brücke Alternative 1a Brücke ohne Straße Nord-Alternative 1.1a Brücke ohne Straße Alternative 2 Tunnel Nord-Alternative 1.2 Unterfahrung Alternative 3 plangleich Ausgeschlossen vor Umbenennung Alternative 4 Wasserwerkswäldchen Ausgeschlossen vor Umbenennung Alternative 5 Wasserschutzzone Nord-Alternative 1.4 Grüngürtel Alternative 6 Umfahrung Nord-Alternative 3 Vollständige Umfahrung der WSZ II Alternative 7 Hochbahn Nord-Alternative 1.3 Hochbahn Alternative 8 Bürgeralternative Ausgeschlossen vor Umbenennung Alternative 9 Robinienweg Nord-Alternative 2 Umfahrung über Robinienweg Rondorf D1 westlich Süd-Alternative 2 Rondorf D2 zentral Süd-Alternative 1 Meschenich F Meschenich, 2. Bauabschnitt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1364 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Im Zuge der Vorplanung wurde eine Vielzahl von Dialoginstrumenten angewendet, um die Stakeholder*innen und die Bürger*innen frühzeitig umfassend und transparent über den Prüf- und Auswahlprozess zu informieren. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6.19 - D2 Schnitt 2
3347 Zeichen
Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Schnitt C Gleistrasse 3,90m mit Versickerungsgraben Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50) Wasserschutzzone 3 Mittelmast Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm) Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm) 5,0% Längsgefälle Graben zwischen 0,3 bis 3,0 % Ergänzung nach Erfordernissen durch • Rigole • Sickerschlitz • Sicherschacht An Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen Versickerungsgraben Versickerungsgraben Gleisschotter 20cm PSS KG1 Füllboden 0/45 Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK +0,20 SOK -0,92 SOK -0,60 0,30 min. 0,35 0,20 0,37 6,40 6,01 2,5% 1,000,361,002,504,000,511,501,690,300,707,470,700,302,411,50 min. 0,35 P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Gleisschotter Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g StadtBahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MNA PHE MNA 30.09.2021 14.10.2021 01.09.2022 61 V OV SN 1002 a P 14.10.2021 50 Schnitt Alternative D Vorzugsvariante (V4) Querschnitt C LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 10.03 - Anlagen_VI_und_VIII_Bewertungstabellen
62654 Zeichen
Anlage VI.1
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A1 - Außerbetriebnahme von 5 Brunnen
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung(en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feuchtigkeit
in Baugrube durch Hochwasser oder
Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 5 2
10 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge durch
Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel)
Verunreinigungen durch
Kohlenwasserstoffe
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Maßnahmenkatalog für
Bauarbeiten in WSG
Hochkirchen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
3 Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel Verwendung von Split als
Streugut
1 3 3 1 1 0,4 0,4 sehr gering
4 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in die
Grundwasserhydraulik
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
5 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. Unfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von
wassergefährdenden u./o.
mikrobiologischen Stoffen durch
verbrannten Baustoff u./o. durch
Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Kraftstoffverlust
u./o. sonstiges Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in das Grundwasser 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wassergefähr-
denden Stoffen in den Untergrund
inkl. Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Einträge durch Eingriffe in
den Untergrund
Baugruben, Abgrabungen durch
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. Mikrobiolo-gischen
Stoffen in den Unter-grund im
Baubereich inkl. Absickerung
5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Maßnahmenkatalog für
Bauarbeiten in WSG
Hochkirchen 5 3 15 3 1 0,4 1,2 gering
11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnensturm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
12 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Entwässerung
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Einhaltung der technischen
Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
13 Undichtigkeiten durch
unsachgemäße Ausführung der
Dichtungsfolie
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Korrekte Auslegung
gemäß Richtlinie
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff
oder ä. der Baugeräte
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Regelmäßige
Zustandskontrolle,
Sanierung/Erneuerung,
Wartungspläne
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
15 Unzureichende Entwässerung durch
ungeeignete Bauablaufplanung
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Prüfung der Planung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
16 Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bauarbeiten o.
unsachgemäße Auslegung der Statik
Gefährdung der
Trinkwasserversorgung
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Betonplatten zum
Lastausgleich, sach-
gemäße, Auslegung
/Bauausführung
5 2 10 2 1 1 2 gering
17 Verlängerte Bauphasen durch
fehlerhafte Bauablaufplanung o.
Zeitverzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für
Schadstoffeintrag, verlängertes
Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Redundanzen
bereitstellen,
Hydrogeologische/
fachgutachterliche
Baubegleitung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
18 Unsachgemäßes Lagern und
Benutzen von Werkzeugen,
Baugeräten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Baustellenflächen
außerhalb der
Wasserschutzzone II
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
19 Überschreiten der geplanten
Aushubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen
in den Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Sorgfältige
Bauausführung,
Bauüberwachung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
20 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch
Ausfall von Lieferanten,
Materialversorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für
Schadstoffeintrag und
mikrobiologische Verunreinigung,
verlängertes Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
21 Ausfall der Stromversorgung
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
22 Ausfall der bauzeitlichen
Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Lagertanks 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
24 Mutwilliges oder fahrlässiges
Einbringen von Schadstoffen und
Keimen auf/in den Boden/Untergrund
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,58 0,77
Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Sonstige Ereignisse
Abschalten von 5 Brunnen
Fachgerechte
Baustellensicherung,
Überwachungskameras,
Zugangs-beschränkungen,
Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Abschalten von 5 Brunnen
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen in
den Untergrund im Baubereich
inkl. Absickerung
Abschalten von 5 Brunnen
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. mikrobiologischen
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung
Anlage 10.03
Anlage VI.2
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A9 - Außerbetriebnahme von 4 Brunnen
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feucht igkeit
in Baugrube durch Hochwasser oder
Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge du rch
Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel)
Verunreinigungen durch
Kohlenwasserstoffe
5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Maßnahmenkatalog für
Bauarbeiten in WSG
Hochkirchen
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
3 Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch Verwendung von Split als
Streugut
1 4 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
4 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in die
Grundwasserhydraulik
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
5 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust
u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdeten Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in das Grundwasser
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wa ssergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Einträge durch Eingriffe in
den Untergrund
Baugruben, Abgrabungen durch
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen in
den Untergrund im Baubereich
inkl. Absickerung
4 5 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Maßnahmenkatalog für
Bauarbeiten in WSG
Hochkirchen 4 4 16 4 1 0,4 1,6 gering
11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
12 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Entwässerung
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Einhaltung der technischen
Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
13 Undichtigkeiten durch
unsachgemäße Ausführung der
Dichtungsfolie
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Korrekte Auslegung
gemäß Richtlinie
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff
oder ä. der Baugeräte
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Regelmäßige
Zustandskontrolle,
Sanierung/Erneuerung,
Wartungspläne
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
15 Unzureichende Entwässerung durch
ungeeignete Bauablaufplanung 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Prüfung der Planung
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
16 Verlängerte Bauphasen durch
fehlerhafte Bauablaufplanung o.
Zeitverzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für
Schadstoffeintrag
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Redundanzen
bereitstellen,
Hydrogeologische/
fachgutachterliche
Baubegleitung
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
17 Unsachgemäßes Lagern und
Benutzen von Werkzeugen,
Baugeräten und Transportmitteln
Einträge von wassergefähr-
denden Stoffen in den Untergrund
im Baubereich inkl. Absickerung
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Baustellenflächen
außerhalb der
Wasserschutzzone II
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
18 Überschreiten der geplanten
Aushubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen
in den Untergrund 4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch
Sorgfältige
Bauausführung,
Bauüberwachung
4 3 12 3 1 0,4 1,2 gering
19 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch
Ausfall von Lieferanten,
Materialversorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für
Schadstoffeintrag und
mikrobiologischer Verunreinigung
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch 3 3 9 2 1 0,4 0,8 sehr gering
20 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
21 Ausfall der bauzeitlichen
Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
22 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Lagertanks
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
4 4 16 4 hoch 1 1 1 4 hoch 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
23 Mutwilliges oder fahrlässiges
Einbringen von Schadstoffen und
Keimen auf/in den Boden/Untergrund
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen in
den Untergrund im Baubereich
inkl. Absickerung
5 4 20 4 hoch 1 1 1 4 hoch 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 3,04 0,85
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Sonstige Ereignisse
Abschalten von 4 Brunnen
Fachgerechte
Baustellensicherung,
Überwachungskameras,
Zugangsbeschränkungen,
Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Abschalten von 4 Brunnen
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen in
den Untergrund im Baubereich
inkl. Absickerung
Abschalten von 4 Brunnen
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. miikrobiologischen
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile
Anlage VI.3
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Bauphase A1a - Außerbetriebnahme von 5 Brunnen
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/Feucht igkeit
in Baugrube durch Hochwasser oder
Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
2 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge du rch
Frost zerstörte Tanks (Öl, Diesel)
Verunreinigungen durch
Kohlenwasserstoffe
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Maßnahmenkatalog für
Bauarbeiten in WSG
Hochkirchen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
3 Bodenkontamination in Folge des
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel Verwendung von Split als
Streugut
1 3 3 1 1 0,4 0,4 sehr gering
4 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in die
Grundwasserhydraulik
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring
5 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring
6 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
7 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust
u./o. sonstiges Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in das Grundwasser
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von wa ssergefähr-
denden Stoffen in den Untergrund
inkl. Absickerung
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Einträge durch Eingriffe in
den Untergrund
Baugruben, Abgrabungen durch
Straßenbau, Leitungsbau
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. Mikrobio-logischen
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
5 4 20 4 hoch 1 0,8 0,8 3,2 hoch
Maßnahmenkatalog für
Bauarbeiten in WSG
Hochkirchen 5 3 15 3 1 0,4 1,2 gering
11 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering
Katastrophenplan
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
12 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Entwässerung
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Einhaltung der technischen
Regeln 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
13 Undichtigkeiten durch
unsachgemäße Ausführung der
Dichtungsfolie
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Korrekte Auslegung
gemäß Richtlinie
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
14 Verlust von Hydrauliköl, Treibstoff
oder ä. der Baugeräte 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Regelmäßige
Zustandskontrolle,
Sanierung/Erneuerung,
Wartungspläne
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
15 Unzureichende Entwässerung durch
ungeeignete Bauablaufplanung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Prüfung der Planung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
16 Rohrbruch einer Trinkwasser-
transportleitung durch Bau-arbeiten
o. unsachgemäße Auslegung der
Statik
Gefährdung der
Trinkwasserversorgung
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Betonplatten zum
Lastausgleich, sach-
gemäße, Auslegung
/Bauausführung
5 2 10 2 1 1 2 gering
17 Verlängerte Bauphasen durch
fehlerhafte Bauablaufplanung o.
Zeitverzögerungen
erhöhte Wahrscheinlichkeit für
Schadstoffeintrag, verlängertes
Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Redundanzen
bereitstellen,
Hydrogeologische/
fachgutachterliche
Baubegleitung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
18 Unsachgemäßes Lagern und
Benutzen von Werkzeugen,
Baugeräten und Transportmitteln
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Baustellenflächen
außerhalb der
Wasserschutzzone II
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
19 Überschreiten der geplanten
Aushubtiefe
Schnelleres Absickern von Stoffen
in den Untergrund 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Sorgfältige
Bauausführung,
Bauüberwachung
4 2 8 2 1 0,4 0,8 sehr gering
20 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Verlängerte Bauphasen durch
Ausfall von Lieferanten,
Materialversorgung
erhöhte Wahrscheinlichkeit für
Schadstoffeintrag und
mikrobiologischer Verunreinigung,
verlängertes Brunnenabschalten
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
21 Ausfall der Stromversorgung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
22 Ausfall der bauzeitlichen
Wasserhaltung 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
23 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Lagertanks 4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,4 0,8 sehr gering
24 Mutwilliges oder fahrlässiges
Einbringen von Schadstoffen und
Keimen auf/in den Boden/Untergrund
5 3 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,07 0,77
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen in
den Untergrund im Baubereich
inkl. Absickerung
Abschalten von 5 Brunnen
Sonstige Ereignisse
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile
Abschalten von 5 Brunnen
Einträge von wassergefähr-
denden u./o. mikrobiologischen
Stoffen in den Untergrund im
Baubereich inkl. Absickerung
Fachgerechte
Baustellensicherung,
Überwachungskameras,
Zugangsbeschränkungen,
Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen in
den Untergrund im Baubereich
inkl. Absickerung
Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Abschalten von 5 Brunnen
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung
Anlage VII.1
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit
im Umfeld der Trasse durch
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h
Abwasser/Krankheitserreger,
Beeinträchtigung durch
wassergefährdende Stoffe
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 1 2 2 1 1 1 1 sehr gering
4 Zerstörung der
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.
Verunreinigungen u.a. in den
Untergrund
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischer Stoffe
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust
u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdeten Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit
Entgleisung neben dem
abgedichteten Bereich
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur (z.B.
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
ausreichend dimensionierte
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B.
dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
sachgemäß errichtete
Anlagen/Bauwerke
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
16 Undichtigkeiten des
Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
17 Randläufigkeiten zwischen
Brückenpfeiler/Gründung und
Untergrund
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering
18 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen,
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das
Grundwasser reichend
Beeinflussung der
Grundwasserströmung
2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 1 2 gering
21 Verunreinigungen von
Boden-, Grund- und
Rohwasser im EZG durch
Einträge aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung,
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 1 5 5 1 1 1 1 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,95 0,99
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Sonstige Ereignisse
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen und mikrobiellen
Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
Dichtungskontrollsystem,
Sanierung/Erneuerung bei
Erfordernis
Korrekte Bauausführung gemäß
Richtlinien, Baubegleitung durch
Sachverständigen
Redundanzen wichtiger Anlagen
und Anlagenteile, Krisenplan
Gleisreinigung mit nicht
wassergefährdeten Stoffe,
Erfassung in
Entwässerungssystem
Redundanzen wichtiger Anlagen
und Anlagenteile, Krisenplan
Hochwasserschutzanlage bis
HQ100, Warnsystem
Hochwasserschutzanlage bis
HQ100, Warnsystem
Verwendung von Split als Streugut,
Gleisentwässerung
temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen
Korrekte Bauausführung gemäß
Richtlinien, Baubegleitung durch
Sachverständigen
Einhaltung der technischen Regeln
Regelmäßige Zustandskontrollen,
Instandhaltungs- und
Wartungsarbeiten inkl. enstpr.
Pläne
Vollständige Entwässerung,
Redundanzen, Krisenplan,
sachgerechte Auslegung
Anlage VII.2
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1 - Außerbetriebnahme eines Brunnens
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit
im Umfeld der Trasse durch
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 4 2
8 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h
Abwasser/Krankheitserreger,
Beeinträchtigung durch
wassergefährdende Stoffe
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Verwendung von Split als
Streugut,
Gleisentwässerung
1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering
4 Zerstörung der
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.
Verunreinigungen u.a. in den
Untergrund
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Vollständige Ent-
wässerung, Redun-
danzen, Krisenplan
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenen
u./o. mikrobiologischen Stoffen
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust
u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit
Entgleisung neben dem
abgedichteten Bereich
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan,
temporäre
Außerbetriebnahme von
Brunnen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur (z.B.
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
ausreichend dimensionierte
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Einhaltung der technischen
Regeln
5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B.
dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
sachgemäß errichtete
Anlagen/Bauwerke
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Korrekte Bauausführung
gemäß Richtlinien,
Baubegleitung durch
Sachverständigen
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Dichtungskontrollsystem,
Sanierung/Erneuerung bei
Erfordernis
3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
16 Undichtigkeiten des
Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Korrekte Bauausführung
gemäß Richtlinien,
Zustandskontrollen
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
17 Randläufigkeiten zwischen
Brückenpfeiler/Gründung und
Untergrund
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel
Regelmäßige Zustands-
kontrollen, Instandhaltungs-
und Wartungsarbeiten inkl.
entspr. Pläne
3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering
18 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen,
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile,
Krisenplan
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile,
Krisenplan
3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das
Grundwasser reichend
Beeinflussung der
Grundwasserströmung
2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 0,8 1,6 gering
21 Verunreinigungen von
Boden-, Grund- und
Rohwasser im EZG durch
Einträge aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung,
Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Gleisreinigung mit nicht
wassergefährdenden
Stoffe, Erfassung in
Entwässerungssystem
1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,95 0,86
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1
Brunnen
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen und mikrobiellen
Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW,
temporäre
Außerbetriebnahme von
Brunnen
Menschliches und technisches Versagen
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Sonstige Ereignisse
Erstellung Krisenplan,
temporäre
Außerbetriebnahme von
Brunnen
Anlage VII.3
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A9
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit
im Umfeld der Trasse durch
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h
Abwasser/Krankheitserreger,
Beeinträchtigung durch
wassergefährdende Stoffe
3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 1 2 2 1 1 1 1 sehr gering
4 Zerstörung der
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.
Verunreinigungen u.a. in den
Untergrund
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 4 1 4 1 1 1 1 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust
u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit
Entgleisung neben dem
abgedichteten Bereich
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur (z.B.
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
ausreichend dimensionierte
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B.
dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
sachgemäß errichtete
Anlagen/Bauwerke
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering 3 1 3 1 1 1 1 sehr gering
16 Undichtigkeiten des
Entwässerungssystems, nicht
vollständige Entwässerung im
Bereich Militärringstraße
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
17 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen,
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel 4 2 8 2 1 1 2 gering
18 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 1 5 1 1 1 1 sehr gering
19 Verunreinigungen von
Boden-, Grund- und
Rohwasser im EZG durch
Einträge aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung,
Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel 1 5 5 1 1 1 1 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,05 1,01
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung
temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen
Dichtungskontrollsystem,
Sanierung/Erneuerung bei
Erfordernis
Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW
Menschliches und technisches Versagen
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen und mikrobiellen
Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
Hochwasserschutzanlage bis
HQ100, Warnsystem
Hochwasserschutzanlage bis
HQ100, Warnsystem
Verwendung von Split als Streugut,
Gleisentwässerung
Einhaltung der technischen Regeln
Korrekte Bauausführung gemäß
Richtlinien, Baubegleitung durch
Sachverständigen
Vollständige Entwässerung,
Redundanzen, Krisenplan
Redundanzen wichtiger Anlagen
und Anlagenteile, Krisenplan
Gleisreinigung mit nicht
wassergefährdenden Stoffen,
Erfassung in
Entwässerungssystem
Regelmäßige Zustandskontrollen,
Instanthaltungs-/
Wartungsarbeiten, Entwässerung
im Bereich Miltärringstraße
Redundanzen wichtiger Anlagen
und Anlagenteile, Krisenplan
Sonstige Ereignisse
Anlage VII.4
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A9 - Außerbetriebnahme eines Brunnens
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW M1 M2 SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit
im Umfeld der Trasse durch
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h
Abwasser/Krankheitserreger,
Beeinträchtigung durch
wassergefährdende Stoffe
3 2
6 2 gering 1 1 1 2 gering
Hochwasserschutzanlage
bis HQ100, Warnsystem 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Verwendung von Split als
Streugut,
Gleisentwässerung
1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering
4 Zerstörung der
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.
Verunreinigungen u.a. in den
Untergrund
4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Vollständige Ent-
wässerung, Redun-
danzen, Krisenplan
4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toffverlust
u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdenden Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in den Untergrund
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit
Entgleisung neben dem
abgedichteten Bereich
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering 5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
Katastrophenplan,
temporäre
Außerbetriebnahme von
Brunnen
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur (z.B.
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
ausreichend dimensionierte
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Einhaltung der technischen
Regeln
5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B.
dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
sachgemäß errichtete
Anlagen/Bauwerke
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Korrekte Bauausführung
gemäß Richtlinien,
Baubegleitung durch
Sachverständigen
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 1 1 2 gering
Dichtungskontrollsystem
Sanierung/Erneuerung bei
Erfordernis
3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
16 Undichtigkeiten des
Entwässerungssystems, nicht
vollständige Entwässerung im
Bereich Militärringstraße
5 3 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Regelmäßige Zustands-
kontrollen, Instand-
haltungs-/Wartungs-
arbeiten, Entwässerung im
Bereich Miltärringstraße
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
17 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen,
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile,
Krisenplan
4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
18 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 1 1 2 gering
Redundanzen wichtiger
Anlagen und Anlagenteile,
Krisenplan
5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
19 Verunreinigungen von
Boden-, Grund- und
Rohwasser im EZG durch
Einträge aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung,
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 1 1 3 mittel
Gleisreinigung mit nicht
wassergefährdenden
Stoffe, Erfassung in
Entwässerungssystem
1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 2,05 0,86
Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
dauerhafte Außerbetriebnahme
von 1 Brunnen dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW,
temporäre
Außerbetriebnahme von
Brunnen
Menschliches und technisches Versagen
dauerhafte Außerbetriebnahme von 1 Brunnen
Sonstige Ereignisse
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen und mikrobiellen
Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
Erstellung Krisenplan,
temporäre
Außerbetriebnahme von
Brunnen
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung
Anlage VII.5
Gesamttabelle Gefährdungsbeurteilung - Betriebsphase A1a
Gefährdung Gefährdungsereignisse Art der Gefährdung( en) Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Risiko-
klasse
Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Gesamt-
vulnerabilität
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
Schadens-
ausmaß
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit
Produkt
SA x EW
Rang Vulnerabilität
Grundwasser
Vulnerabilität
Rohwasser
Risiko für
das Roh-
wasser
Risiko-
klasse
SA EW SA x EW R
A VGW VRW Vges RRW SA EW SA x EW RA VGW VRW RRW
1 Überflutung/ Hochwasser Eindringendes Wasser/ Feuch tigkeit
im Umfeld der Trasse durch
Hochwasser oder Starkregen
Mikrobiologische
Verunreinigungen sowie Einträge
von Schadstoffen in die Baugrube 3 2
6 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
2 Rückstau aus der Kanalisation Verunreinigungen durc h
Abwasser/Krankheitserreger,
Beeinträchtigung durch
wassergefährdende Stoffe
3 2 6 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
3 Kälte, Frost, Schnee Bodenkontamination in Folge de s
Streuguteinsatzes
Verunreinigungen durch Salze
4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 1 2 2 1 1 0,8 0,8 sehr gering
4 Zerstörung der
Entwässerungsleitung o.a. Bauwerke
Einträge von mikrobiellen u.a.
Verunreinigungen u.a. in den
Untergrund
4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
5 Bodenbewegungen, u.a.
durch Erdbeben
Setzungsschäden, Einstürze der
Erdoberfläche
Schadstoffeintrag; Eingriff in den
Grundwasserfluss
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
6 Zerstörung der Bauwerke
(Brückenbauwerke, Trassen)
Zerstörung der Versiegelung und
dadurch Schadstoffeintrag in den
Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering 4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr ge ring
7 Großbrand/ Flächenbrand Infolge Trockenheit u./o. U nfälle,
Zerstörung der Anlagen
Einträge von wassergefährdenden
u./o. mikrobiologischen Stoffen
durch verbrannten Baustoff u./o.
durch Löschmittel
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
8 Stoffeinträge in Boden Langfristiger Schaden des
Grundwassers durch Schadstoffe
im Boden
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
9 Verkehrsunfälle, Unfälle Verkehrsunfälle mit Krafts toff-verlust
u./o. sonstigen Austreten von
wassergefährdeten Stoffen
Einträge von Schadstoffen und
Absickerung in den Untergrund
4 1 4 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering
Erstellung Krisenplan
4 1 4 1 1 0,4 0,4 sehr gering
10 Verkehrsunfälle der Bahn mit
Entgleisung neben dem
abgedichteten Bereich
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
11 Löscharbeiten nach Unfall mit Brand Einträge von w assergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung 5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering
Erstellung Krisenplan
5 2 10 2 1 0,4 0,8 sehr gering
12 Kosmische Ereignisse Meteoriteneinschlag; Sonnenst urm Zerstörung der
Oberflächenabdeckung und somit
Freilegung Grundwasserkörper
5 1 5 1 sehr gering 1 0,8 0,8 0,8 sehr gering
Katastrophenplan
5 1 5 1 1 0,4 0,4 sehr gering
13 Fehlerhafte Auslegung,
Konstruktion oder
Bauausführung
Unsachgemäße Auslegung der
Bauwerke und der Infrastruktur (z.B.
Entwässerung)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
ausreichend dimensionierte
Anlagen/Bauwerke
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
14 Unsachgemäße Bauausführung (z.B.
dadurch Undichtigkeiten der
Dichtungsbahn)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden/GW, Eingriff in
den GW-Fluss durch nicht
sachgemäß errichtete
Anlagen/Bauwerke
4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
15 Undichtigkeiten Undichtigkeiten der unterliegenden
Dichtungsbahn durch Alterung 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 3 1 3 1 1 0,8 0,8 sehr gering
16 Undichtigkeiten des
Entwässerungssystems 4 2 8 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 4 1 4 1 1 0,8 0,8 sehr gering
17 Randläufigkeiten zwischen
Brückenpfeiler/Gründung und
Untergrund
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 3 2 6 2 1 0,8 1,6 gering
18 Ausfall von Infrastrukturen
und Versorgungsketten
Ausfall von Infrastrukturen (Pumpen,
Entwässerungssystem)
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
4 3 12 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 4 2 8 2 1 0,8 1,6 gering
19 Manipulation Mechanische Beschädigung von
Anlagenteilen, Infrastruktur
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen in den Untergrund inkl.
Absickerung
5 2 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 5 1 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
20 Tiefgründungen Tiefgründungen bis in das
Grundwasser reichend
Beeinflussung der
Grundwasserströmung
2 5 10 2 gering 1 0,8 0,8 1,6 gering 2 5 10 2 1 0,8 1,6 gering
21 Verunreinigungen von
Boden-, Grund- und
Rohwasser im EZG durch
Einträge aus Siedlung und
Verkehr
Gleisentwässerung, Gleisreinigung,
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Einträge von wassergefährdenden
und/oder mikrobiologischen
Stoffen in Boden und
Grundwasser
3 5 15 3 mittel 1 0,8 0,8 2,4 mittel 1 5 5 1 1 0,8 0,8 sehr gering
Gesamtbewertung (mittlere Wertung) 1,56 0,84
Risikoabschätzung
nach Maßnahmenumsetzung
Nr. Maßnahmen zur
Risikobeherrschung
Erstellung Krisenplan,
Notverbund mit
benachbarten WW
temporäre Außerbetriebnahme einzelner Brunnen
Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung
Ausgangsrisiko
Risikoabschätzung
Rohwasser
Risikobeherrschung
Naturereignisse und anthropogene Umwelteinflüsse
Hochwasserschutzanlage bis
HQ100, Warnsystem
Hochwasserschutzanlage bis
HQ100, Warnsystem
Verwendung von Split als Streugut,
Gleisentwässerung
Vollständige Entwässerung,
Redundanzen, Krisenplan
Sonstige Ereignisse
Redundanzen wichtiger Anlagen
und Anlagenteile, Krisenplan
Redundanzen wichtiger Anlagen
und Anlagenteile, Krisenplan
Gleisreinigung mit nicht
wassergefährdeten Stoffe,
Erfassung in
Entwässerungssystem
Menschliches und technisches Versagen
Einhaltung der technischen Regeln
Korrekte Bauausführung gemäß
Richtlinien, Baubegleitung durch
Sachverständigen
Einträge von wassergefährdenden
Stoffen und mikrobiellen
Verunreinigungen in den
Untergrund inkl. Absickerung
Dichtungskontrollsystem,
Sanierung/Erneuerung bei
Erfordernis
Korrekte Bauausführung gemäß
Richtlinien, Baubegleitung durch
Sachverständigen
Regelmäßige Zustands-kontrollen,
Instandhaltungs- und
Wartungsarbeiten inkl. entspr..
Pläne
Seite 1 von 3 Stand 09/2020
Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten
in der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) -
Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Trinkwasserversorgung. Deshalb ist bei
Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten eine besondere Sorgfalt aller am Bauvorhaben Beteili gten
zum Schutze von Boden, Grundwasser erforderlich.
Zu diesem Zweck ist in den Wasserschutzgebieten für die Zeit der Bauausführung - entsprechend
den Regelungen der geltenden Wasserschutzgebietsverordnungen und den gesetzlichen und
allgemeinen Anforderungen zum Boden und Grundwasserschutz - Folgendes besonder s zu
beachten:
Allgemeines
Gefährdungshaftung: Für Schäden die durch die Baumaßnahme an Grundwasser, Gewässern
oder Boden entstehen, haftet – unabhängig von einer Widerrechtlichkeit der Handlung oder
einem Verschulden – der Verursacher (Gefährdungshaftung gem. § 89 Wasserhaushaltsgesetz)
Verantwortlicher: Für die Baumaßnahme ist ein Verantwortlicher für alle im Sinne des
Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen zu benennen und a uf
dem Alarmplan (siehe Anlage) aufzunehmen.
Belehrung: Die Mitarbeiter und Verantwortlichen der eingesetzten Firmen sind vom
verantwortlichen Bauleiter über die besonderen Anforderungen für Baumaßnahmen in
Wasserschutzgebieten zu belehren. Über die Belehrung ist eine Niederschrift anzufertigen.
Alarmplan: Es ist ein Alarmplan (siehe Anlage) auszuhängen, über den alle am Bau
Beschäftigten zu unterrichten sind. Der Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd
zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht sein.
Meldung: Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines
Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung nach dem Alarmplan erfolgen.
Mögliche Gegenmaßnahmen zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des
Bodens, der öffentlichen Kanalisation müssen sofort eingeleitet werden.
Eine Entsorgung von eventuell verunreinigtem Boden hat im Einvernehmen mit der IWA zu
erfolgen.
Zustimmung: Sollte es nicht möglich sein, bestimmte dem Gewässer-, Boden- und
Grundwasserschutz dienende Anforderungen einzuhalten, so ist vor Baubeginn die Zustimmung
der IWA einzuholen.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffe
Lagerung: Wassergefährdende Stoffe sind so zu lagern und zu sichern (z. B. in dichter Wanne
aus geeignetem Material), dass eine Verunreinigung des Bodens nicht zu erwarten ist.
Stationäre Verbrennungsmotoren und Aggregate sind vorzugsweise auf befestigtem und
dichtem Untergrund oder mit entsprechenden Schutzvorrichtungen (z. B. Wannen) aufzustellen.
Hilfsmittel für den Notfall: Hilfsmittel zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem
Ölen, Treibstoffen oder Ähnlichem sind bereitzuhalten (z. B. Ölbindemittel).
Seite 2 von 3 Stand 09/2020
Das Betanken, Reparieren und Abschmieren von Maschinen und Fahrzeugen im Bereich von
Baugruben ist nicht gestattet. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, bei de nen mit
Ölverlusten nicht zu rechnen ist und deren Hydrauliksystem vorzugsweise mit biologisch
abbaubarem Öl befüllt ist.
Kontrolle: Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich
durch einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu
prüfen.
Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur
Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind vorzugsweise auf
wasserundurchlässiger und an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen abzustellen.
Fahrzeugwäschen im Baustellenbereich, auf unbefestigten Flächen und auf Straßen sind nicht
zulässig.
Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung
der Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen oder ein Kanalanschluss
zu beantragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur
Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen.
Bauarbeiten/Baustoffe
Baustoffe: Es dürfen bei Baumaßnahmen keine Stoffe verwendet werden, von denen bei oder
nach deren Verwendung eine nachteilige Beeinträchtigung des Untergrundes oder der Gewässer
zu erwarten ist (Schalungsöle, Betonzusatzmittel, Vergussmassen usw.).
Verfüllmaterialien: Zur Wiederverfüllung der Baugrube ist vorzugsweise das ausgehobene
Material wieder zu verwenden, sofern keine Verunreinigung vorliegt. Im Übrigen darf nur
unbelasteter Erdaushub oder unbelastetes Naturmaterial (z. B. Schotter, Kies) verwendet werden.
Zustimmung: Sollten Zweifel über die Unschädlichkeit für Boden und Grundwasser bei der
Verwendung bestimmter (Bau-) Stoffe oder Verfüllmaterialien bestehen, so ist zunächst eine
Verwendung von nachweislich unschädlichen Stoffen vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein,
dürfen entsprechende (Bau-)Stoffe nur nach Zustimmung durch die IWA verwendet werden.
Recyclingmaterialien: Die Verwendung von Recyclingmaterialien (z. B. aufbereiteter Bauschutt
(RCL), Schlacken, Hüttensanden) ist in den Wasserschutzzonen I, II, III und IIIA verboten.
In Wasserschutzzonen IIIB sowie außerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis der IWA erforderlich.
Betonreste: Überschüssiger Beton ist schadlos (z. B. in einem flüssigkeitsdichten Container) zu
entsorgen.
Oberflächenwasser (Regenwasser) von angrenzenden Geländeflächen ist von den Baugruben
fernzuhalten.
Schutz des gewachsenen Bodens: Bei den Bauarbeiten ist besonders darauf zu achten, dass
die gewachsenen Deckschichten nicht mehr als unbedingt notwendig beseitigt werden, weil diese
einen besonderen Schutz des Grundwassers gewährleisten.
Winterbetrieb: Bei Schnee- und Eisglätte sind Splitt oder ähnliche Materialien als Streugut zu
verwenden (kein aufbereiteter Bauschutt).
Die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen ist nur an besonderen
Gefahrenstellen auf befestigten Flächen zulässig.
Seite 3 von 3 Stand 09/2020
Alarmplan
Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffe n
(kurz Öl- und Giftunfälle), können zu erheblichen Umweltschäden und Gefahren für die
Allgemeinheit führen.
Zum Schutze des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Bodens, der
öffentlichen Kanalisation und Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgem einheit,
müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich
Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 122 Absatz 3 des Landeswassergesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (LWG) unverzüglich der zuständigen Umweltschutzbehörde, der
Polizei oder der Feuerwehr anzuzeigen.
Feuerwehr ................................ 0221 / 9748 - 0
Notruf ........................................ 112
Polizei ....................................... 0221 / 229 - 1
Notruf ........................................ 110
Stadt Köln, Umwelt - und Verbraucherschutzamt
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2; 50679 Köln
................................................. 0221 / 221 - 24935
................................................. 0221 / 221 - 23558
................................................. 0221 / 221 - 24645
FAX .. 0221 / 221 - 24686
RheinEnergie AG ...................... 0221 / 178 - 0
.......... 0221 / 178 - 1415
außerhalb der Dienstzeit:
über die Berufsfeuerwehr ......... 0221 / 9748 - 0
Notruf ........................................ 112
Verantwortlicher für alle im Sinne des Gewässerschutzes erforderlichen Sicherungs- und
Vorsorgemaßnahmen für diese Baumaßnahme:
Name, Vorname, Telefon
Dieser Alarmplan muss an gut sichtbarer und dauernd
zugänglicher Stelle auf der Baustelle angebracht werden.
Anlage 10.01 - Anlage_I_Übersichtslageplan
1523 Zeichen
Plankopf in diese Ecke einpassen Brunnen_Hochkirchen Alternave 1 Allternave 9 Alternave 10 Wasserschutzgebiet Zone II Legende Dateiname: Köln-Rondorf - Gefährdungsbeurteilung Stadtbahn - MuP/Projektstruktur/08_GIS/PDFEPSG: 25832 ETRS89 / UTM Zone 32N Kartengrundlage: openstreetmap.org Bearbeitung: AUFTRAGNEHMER: Datum: Plankopf in diese Ecke einpassen AUFTRAGGEBER: Gefährdungsbeurteilung für die Alternaven A1, A9 und A10 Stadtbahn Süd für Rondorf und Meschenich Brunnen_Hochkirchen Alternave 1 Allternave 9 Alternave 1a Wasserschutzgebiet Zone II Legende Dateiname: Köln-Rondorf - Gefährdungsbeurteilung Stadtbahn - MuP/Projektstruktur/08_GIS/PDFEPSG: 25832 ETRS89 / UTM Zone 32N Kartengrundlage: openstreetmap.org Dr.-Ing. B. Starke Maßstab: Mull und Partner Ingenieurgesellscha: mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln 25.10.2022 Anlage 1: Übersichtslageplan Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Dezenat III - Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Links: 1:12.500 Rechts: 1:100.000 Bearbeitung: AUFTRAGNEHMER: Datum: AUFTRAGGEBER: Gefährdungsbeurteilung für die Alternaven A1, A9 und A1a StadtBahn Süd für Rondorf und Meschenich Dr.-Ing. B. Starke Maßstab: Mull und Partner Ingenieurgesellscha: mbH Widdersdorfer Straße 190 50825 Köln 17.11.2022 Anlage I: Übersichtslageplan Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Dezenat III - Mobilität Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Links: 1:12.500 Rechts: 1:100.000 Anlage 10.01
Anlage 6.05 - A9 Lageplan 1
7670 Zeichen
7444184 Reitweg Weg WegWeg Weg Weg Weg Weg Weg TCA MEME L40L41 L42L43 L44 L45 L46 L47L48 6162636465 899091 4748495051525354555657585960 79808182838485868788 46 6667 6970717273 68 7475 7776 9293 9596 94 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 78 97110 18 Ladestellenfür E-Bikes Lüftung 1Ebene -1 Lüftung 2Ebene -1 Lüftung 3Ebene -1 Lüftung 4Ebene -1 Lüftung 5Ebene -1 Notentwässerung DN 200über OK Gelände 1,20m Schrammbord-Markierung WC,seiten-verstellbar:900/1950/210 Rinne Rinne Rinne Rinne RinneRinne Aussteifung WA 01/E-I Aussteifung WA 01/M-Q Aussteifung WA 05/P-S Aussteifung WA A/01-02 Aussteifung WA T/01-03 VK Decke VK Pflaster VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Stahlbeton VK Decke VK Pflaster VK Stahlbeton VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Decke VK DeckeVK Wandvorlage Stützen VK Decke VK UG Aussenwand= Kante Platzfläche VK Pflaster= VK Aukkantung VK Pflaster = VK Aufkantung 16 Stg185/274 Stg185/27 Rinne 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% GefälleVK Pflaster= VK Aukkantung Rinne Aussteifung WA D/02-04 Rinne Luftraum fürInstallationen Luftraum fürInstallationen nachoben nachoben KVB-Anzeigetafelfür Abfahrtszeiten 3 Ladestellenschränkeà 6 BoxenRegenwasserhebeanlage:vertikale Leitungsführung(ca. 0,50m überRückstauebene) Öffentliche GrünflächeSportanlage-Tennisanlage RETTUNGSWEG 2.RETTUNGSWEGFahrradbereich RETTUNGSWEG 3,8% Gefälle2,5% Gefälle RETTUNGS-WEG Dehnfuge Dehnfuge ±0,00m50,75m ü. NNAUSFAHRT -2,605m-0,775m +0,32m 4 Stg166/27 AblaßschachtTrafoRheinenergiemin. 2,00 x 1,50 m -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN +50,76m ü. NN +50,61 ü. NN -1,75m-1,75m+49,00m ü. NN +48,80m ü. NN+49,65m ü. NN -1,96m+48,79m ü. NN +50,47m ü. NN+49,68m ü. NNOK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NN OK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NN OK = -1,25m / 49,5m ü. NN EINFAHRT EINGANG GleichstromanalageStreckeSPP.Kurz-schließer Unterverteilung BatterieMelde-feldBlitz-schutz Heizung HeizungStreckeSPP.StreckeSPP.StreckeSPP.Einspeise-feldRückleiter-feld ErdungsbatterieTisch-wagenHeizungTelefon RE-ZählerK07K06K05K04K03K02K01 GL.1GL.2 P+R-PaletteStand: 28.11.2017± 0,00 = 50,75m.ü.NN EingangB+R Planung Tennisanlage und Vereinsheim über Amt 52.Darstellung nur nachrichtlich. 503,6610,973,6618,2949,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 R=∞ 15+895,45GG Abfall Abfall Abfall Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts AWT Wartehalle 4,0x1,0 (1,6)ohne WerbetafelSIAWerbeträger Bestand FKAV IV X Lehne Lehne X X X X IV X X 5739/1 2,5% 2,5% Ausfahrt±0,00 WinkelstützwandStützwand Geplante Baumstandortein Abstimmung mit Freianlagenplanung BUS BUS BUSBUS MS-H 400/20 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 R35R36R37(entfällt)W II8,00 Ausbaugrenze Hst. Rondorf Mitteca. 2700mca. 400mHst. ArnoldshöheHst. Ahrweilerstraße 0,3513,49 A = 67.082 R = ∞0+844.751A = 31.623A = 31.623 UAUE 0+834.751R = 100R = 1000+822.179A = 31.623A = 31.623 UEUA 0+812.179A = 31.623A = 31.623 UAUE 0+802.179R = 100R = 1000+778.570A = 31.623A = 31.623 UEUA 0+768.570R = ∞R = ∞0+739.320A = 26.458A = 26.458 UAUE 0+729.320R = 70 R = 700+619.082A = 26.458A = 26.458UEUA0+609.082R = ∞R = ∞0+599.082A = 67.082A = 67.082UAUE0+584.082R = 300R = 3000+572.306A = 67.082A = 67.082UEUA0+557.306A = 67.082UAUE0+542.306R = 300R = 3000+528.716A = 67.082A = 67.082 UEUA0+513.716R = ∞R = ∞0+500.000R = ∞ R = ∞0+836.059A = 31.623A = 31.6230+826.059R = 100R = 1000+813.339A = 31.623A = 31.6230+803.339A = 31.623A = 31.6230+793.339R = 1000+770.323A = 31.623A = 31.6230+760.323R = ∞R = ∞0+735.589A = 26.458A = 26.4580+725.589R = 70 0+614.4160+604.416 R = ∞0+500.000R = ∞ A=31.623lU=10.000ve v=25aq=0.482u=0r=100.000A=31.623lU=10.000A=31.623lU=10.000ve v=25aq=0.482u=0r=100.000A=31.623lU=10.000A=26.458lU=10.000 ve v=20aq=0.441u=0r=70.000 r=100.000u=0lU=10.000A=31.623aq=0.482ve v=25lU=10.000A=31.623lU=10.000A=31.623r=100.000u=0aq=0.482ve v=25lU=10.000A=31.623lU=10.000A=26.458 r=70.000u=0aq=0.441ve v=20 lU=10.000A=26.458 lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082lU=15.000A=67.082r=300.000u=0aq=0.643ve v=50lU=15.000A=67.082 a = -0.025L = 20.000ra = 2000.00091101A-16.000 ‰154.941 m-6.000 ‰361.487 mNW=47.375km 1+079.512a = 0.024L = 20.000ra = 2083.33391101A-6.000 ‰361.487 m-15.600 ‰147.994 mNW=49.544km 0+718.025 a = -0.151L = 49.200ra = 2000.00091101A-15.600 ‰147.994 m+9.000 ‰60.711 mNW=51.852km 0+570.030 a = 0.023L = 20.000ra = 2222.22191101A+9.000 ‰60.711 m0.000 ‰58.813 mNW=51.306km 0+509.319 B B UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UEUAR = 70A = 26.458A = 26.458R = ∞lU=10.000A=26.458 A A 4,003,503,503,953,503,25 16,05752,504,00507,2511,608,024,36 Plangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum VerteilerkreisSicherung mit LSABushaltestelle verlegt Anschluss 3. BA Plangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum P+RPlangleiche Querung der Trassemit der Zufahrt zum P+R Bahnsteig FF B LBRasen hochliegendFlächenversickerung65.994 mRampe FF B GTPADSKanalanschluss35.000 m FF B LBRasen hochliegendFlächenversickerung60.850 m FF B GTPADSKanalanschluss54.250 m Rasen hochliegendFF B LBFlächenversickerung84.400 mGleisquerungADSRasen hochliegendFF B GTPADSKanalanschluss19.500 m Rasen hochliegendZ-QuerungADS Rasen hochliegendZ-QuerungADS Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) Plangleiche Querung der Trassemit dem Geh- und Radweg(Z-Übergang) Gasstation mit Zufahrt Vorfluter Südmit EinstiegsschächtenThyssengas LeitungRückbau R = 100 MarienburgRondorf Blatt 2 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gStadtBahn SüdVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MTIBHEMNA05.07.202120.07.202116.09.2022 57VOVLP1001aP28.07.2021500LageplanAlternative 9 Vorzugsvariante (V1)Vorzugsvariante Blatt 1/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de50968 KölnGustav-Heinemann-Ufer 72aFax: 0221 / 925812-7Tel.: 0221 / 925812-0Ingenieurgesellschaft mbH LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmal Flurstücksgrenze BaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan 12345
Anlage 6.17 - D2 Lageplan 4
4743 Zeichen
18 An der Brühler Straße Brühler Landstraße Brühler Landstraße Unter dem Kölnberg Bödingerstr. Bödingerstr. Am Kölnberg Alte Kölnstraße Am Rondorfer Pfad Bödingerstr. Meschenich Tennisplatz 380 kV Am Buchelrott 380 kV 10546164 10881 456 1125,005,0010,00 Evonik Leitung Evonik Leitung 36,0036,0072,0033,0033,0066,0024,0024,0048,00775142,00Amprion Leitung Amprion LeitungAmprion Leitung Amprion Leitung 4511Amprion Leitung 4215 TS 1276TS 1275VM 77 Nord-West-Ölleitung LeitungDN 710 1,506,001,857,311,700,752,002,503,503,503,502,502,502,50 Entsiegelung Bödinger Straße Darstellung der Entflechtungsstraßenachrichtlich (überholter Planungsstand) StadtbahnUnterquerung der FreileitungstrassenAmprionStadtbahnÜberquerung der MineralölleitungNWO StadtbahnÜberquerung der EthylenleitungEvonik 445485 2,044,004,963,503,503,503,50501,753,50 Anschluss an die geplanteRadtrasse von StraßenNRW aufder ehem. Brühler Landstraße 6+7006+6006+5006+4006+3006+2006+1006+0005+900 5+850.0005+900.0005+950.0006+000.0006+050.0006+100.0006+150.0006+200.0006+450.0006+500.0006+550.0006+600.0006+650.0006+700.000a = -0.076L = 34.800ra = 2000.000101A+7.000 ‰169.190 m+24.400 ‰89.672 mNW=58.498km 6+592.409a = -0.176L = 133.030ra = 12550.000101A+24.400 ‰89.672 m+35.000 ‰121.521 mNW=56.310km 6+502.737a = 0.441L = 84.000ra = 2000.000101A+35.000 ‰121.521 m-7.000 ‰271.462 mNW=52.056km 6+381.217a = -0.009L = 12.000ra = 2000.000101A-7.000 ‰271.462 m-1.000 ‰868.235 mNW=53.957km 6+109.755 6,7+48.114 Abschnitt E69.0 mGleiswechsel 132.2 mLeitungsschutzzone10.3 mLeitungsschutzzone Flächenversickerung 1346.5 mSchO1346.5 mSchotter 6+785.795 BÜ 6+107.843 NWO6+082.831 Amprion6+027.595 Amprion5+944.384 EvonikR = ∞6+758.455A = 139.75A = 139.75UAUE6+695.252R = 310R = 3106+145.958A = 139.75A = 139.75UEUA6+082.743A = 109.087A = 109.087UAUE6+054.812R = 425 lU=63.000A=139.7501:700 r=310.000u=90aq=0.631ve=70lU=63.000A=139.7501:700lU=28.000A=109.0871:700 R = ∞6+746.525A = 133.991A = 133.991UAUE6+689.367R = 314.1 R = 314.16+132.873A = 140.779A = 140.779UEUA6+069.776A = 108.643A = 108.643UAUE6+041.733R = 420.9 1:635A=133.991lU=57.159 ve=70aq=0.615u=90r=314.1001:701A=140.779lU=63.0971:701A=108.643lU=28.043D D 0,50 Bankett 3,00 Fahrbahn 0,50 Bankett 0,15 Böschung 1,50 Mulde 2,36 Böschung 0,30 Bankett 0,70 Kabeltrasse 7,30 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,30 Bankett 3,00 Böschung 1,50 Mulde 21,81 Gesamt 1,61 Böschung 1,00 Mulde 1,50 Bankett 8,00 Fahrbahn 1,75 Grünfläche 3,50 Geh- Radweg 1,50 Bankett 1,00 Mulde 1,99 Böschung 21,85 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_a_P_Abgabe 6.9..dwg Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Kölnfreigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit EinträgenMaßstab:Datum:Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n gVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXXXXX DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aTextXxx.Xxx.Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdXXXMNAPHEMNA27.08.202114.10.202116.09.202261VOVLP1004bP14.10.20211000LageplanAlternative D Vorzugsvariante (V4)Vorzugsvariante Blatt 4/4 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächePlanungen DritterAltlastenGeh- RadwegBrücke mit WiderlagerTunnelportalPlanungskoridorStraßen NRWStützwand / MauerAusgleichsflächenFahrbahnSchutzstreifenStraßen NRWWSZ IIWSZ IIIBodendenkmalFlurstücksgrenzeBaudenkmalXXHaltestelleEntwässerungsmuldeBankettDammböschungEntwässerungsmuldeFahrbahn mit AchseBankettEinschnittsböschungB-Plan 1234
Anlage 6.08 - A9 Lageplan 4
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3 Gärtnerei 4 308 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone II W I W I W II Plangleiche Querung der Trasse mit dem Geh- und Radweg (Z-Übergang) TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW TW Wasserschutzzone III Wasserschutzzone II R = 7000 R = 600 2+804.186 A = 109.545A = 109.545 2+784.186 R = ∞ R = ∞ 2+703.898 R = 7000 2+681.973 R = ∞R = ∞ 2+671.973 R = 7000R = 7000 2+650.047 R = ∞ R = ∞ 2+564.729 A = 111.355A = 111.355 2+544.729 R = 620 R = 620 2+299.596 A = 111.355 A = 111.355 2+279.596 R = ∞ A = 109.545R = ∞ R = ∞ 2+703.898 R = 7000R = 7000 2+681.973 R = ∞R = ∞ 2+671.973 R = 7000R = 7000 2+650.047 R = ∞ R = ∞ 2+564.729 A = 111.355A = 111.355 2+544.729 R = 620 R = 620 2+299.596 A = 111.355 A = 111.355 2+279.596 R = ∞ R = 600 2+804.186 A = 109.545 2+784.186 R = 600 2+804.973 A = 109.545A = 109.545 2+784.973 R = ∞ R = ∞ 2+704.615 R = 7000R = 7000 2+682.689 R = ∞R = ∞ 2+672.689 R = 7000R = 7000 2+650.763 R = ∞ R = ∞ 2+566.430 A = 111.355A = 111.355 2+546.430 R = 620 R = 620 2+301.297 A = 111.355 A = 111.355 2+281.297 R = ∞ -40.000 ‰ 188.730 m a = -1.600 L = 160.000 ra = 2000.000 91101A -40.000 ‰ 188.730 m+40.000 ‰ 193.739 m NW=60.830km 2+787.586 a = 0.399 L = 79.900 ra = 2000.000 91101A +40.000 ‰ 193.739 m+0.050 ‰ 776.574 m NW=53.080km 2+593.847 ve v=70 aq=0.630 u=0 r=600.000 A=109.545 lU=20.000 ve v=70 aq=0.054 u=0 r=7000.000 ve v=70 aq=0.054 u=0 r=7000.000 A=111.355 lU=20.000 ve v=70 aq=0.610 u=0 r=620.000 A=111.355 lU=20.000 r=600.000 u=0 aq=0.630 ve v=70lU=20.000 A=109.545r=7000.000 u=0 aq=0.054 ve v=70 r=7000.000 u=0 aq=0.054 ve v=70 lU=20.000 A=111.355 r=620.000 u=0 aq=0.610 ve v=70 lU=20.000 A=111.355 UEUA BEBABEBA UAUE UE UA BEBABEBA UAUE UE UA BEBABEBA UAUE UE UA Plangleiche Querung der Trasse mit dem Geh- und Radweg (Z-Übergang) Plangleiche Querung der Trasse mit dem Reitweg (Höhenbegrenzung) Querung Wasserleitung DN 1300 Querung Wasserleitung DN 500 Kanalanschluss 1353.000 m Z-Querung ADS Schotter Z-Querung ADS Schotter Brücke ohne SchO FF Stützmauer UE UEUA UA WSZ I 15x15 Meter Brunnen HO12.W Marienburg Rondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 3 Blatt 5 Xref P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative A9\xref_Planung_TeilD.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Stadt Köln - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTI BHE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV LP 1004 a P 28.07.2022 1000 Lageplan Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Vorzugsvariante Blatt 4/5 Amt 692 Amt 692/4 StadtBahn Süd Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 5
Anlage 21 - Auszug Verkehrsausschuss und Umweltausschuss 21.03.2023
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Anlage 21 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Gemeinsame Sondersitzung des Verkehrsausschusses und des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 21.03.2023 öffentlich 1.1 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla- nung 3065/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.03.2023 AN/0380/2023 Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke. und Volt vom 21.03.2023 AN/0507/2023 Nach Vorführung eines kurzen Erklärfilms, in dem das Projekt StadtBahn Süd vorge- stellt wird, bedanken sich die Fraktionen nachdrücklich bei der Verwaltung und den externen Gutachtern für die sehr gute Arbeit und Transparenz im Zusammenhang mit dieser gelungenen Verwaltungsvorlage; es sei ein langer Prozess gewesen. Anschlie- ßend nehmen die verkehrs- und umweltpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen Stellung zu den eingereichten Änderungsanträgen. Hierbei wird deutlich herausge- stellt, dass die Anregungen und Hinweise aus der Bürgerschaft, den Bürgervereinen und der Bezirksvertretung Rodenkirchen sehr ernst genommen und im vorliegenden Änderungsantrag aufgegriffen wurden. Die Ausschussmitglieder betonen, dass es dennoch zügig weiter gehen müsse und auch die Ergänzungen und Prüfaufträge des Änderungsantrages – hier insbesondere die Prüfung des „Kurztunnels“ - zu keiner weiteren Verzögerung im Verfahren führen dürfen, wenngleich die Prüfung natürlich fundiert sein müsse, da ein Kurztunnel offensichtlich den geringsten Eingriff mit sich bringe. Die Sperrung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ sei erkennbar alternativlos; über den Zeitpunkt müsse jedoch zu einem späteren Zeitpunkt befunden werden. Seitens der FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass er seinen Änderungsantrag aufrecht erhalte; sollte dieser abgelehnt werden, möchte er eine Ergänzung des Punk- tes d im Antrag AN/0507/2023 wie folgt beantragen: 2 „Alternativ ist die Errichtung einer E-Tankstelle an der Stelle der bisherigen Tankstelle zu prüfen.“ 1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0380/2023): Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: c. Auf die Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für die Durchfahrt des moto- risierten Verkehrs wird verzichtet. Nötige Maßnahmen zum besseren Schutz des Grundwassers sind ggf. zu ergreifen. d. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Pächter für eine Umwandlung der Tankstelle in eine große Stromtankstelle für Elektroautos zu gewinnen. Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig abge- lehnt Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke. und Volt, AN/0507/2023): In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasser- werkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu berücksichtigen. f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, sowie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig zuge- stimmt Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion 3. Beschluss (mündliche Ergänzung der FDP-Fraktion): Punkt d soll wie folgt ergänzt werden „Alternativ ist die Errichtung einer E-Tankstelle an der Stelle der bisherigen Tankstelle zu prüfen.“ Abstimmungsergebnis Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: Einstimmig abge- lehnt Abstimmungsergebnis Verkehrsausschuss: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 3 4. Geänderter Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu be- schließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab- schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alterna- tive 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Aus- schreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbetei- ligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kos- tenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leis- tungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Be- darf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entschei- dung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu be- rücksichtigen. f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, so- wie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 4 Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauab- schnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1a (Querung Verteilerkreis mit Brücke, ohne Straße Im Wasserwerkswäldchen) mit Süd-Alterna- tive 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis Meschenich-Nord“ weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Vorplanung bis zur Aus- schreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbetei- ligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine P+R-Anlage in Meschenich-Nord, deren Potential aktuell untersucht und die bei Bedarf umgesetzt wird. Gemäß Kos- tenschätzung belaufen sich die restlichen Planungskosten bis einschließlich Leis- tungsphase 6 HOAI des ersten Bauabschnitts auf rd. 7,7 Mio. € brutto. b. die Planung der StadtBahn Süd in Meschenich für den 2. Bauabschnitt vom Ende des 1. Bauabschnitte bis zur Endhaltestelle in Meschenich-Süd weiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und die Planung auf Basis der Machbar- keitsstudie bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen. Teil dieser Planung ist eine weitere P+R-Anlage in Meschenich-Süd, deren Potential aktuell untersucht und die bei Be- darf umgesetzt wird. Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI des zweiten Bauabschnitts auf rd. 2,4 Mio. € brutto. In Anlehnung an den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen soll c. die Entscheidung über den Zeitpunkt der weiteren Nutzung der Straße „Im Wasserwerkswäldchen“ abhängig vom Verlauf der Bauarbeiten der Stadtbahn Süd und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen (u.a. Ertüchtigung der Friedrich-Ebert Straße/Kreuzung L300) getroffen werden. d. insbesondere die in der BV Rodenkirchen mit beschlossene Prüfung einer kurzen Unterführung, die durch den Wegfall der dortigen Tankstelle möglich wird, zeitnah erfolgen. e. bei der Planung der Brücke mindesten 3 Gestaltungsvarianten zur Entschei- dung vorgelegt werden. Dabei ist auch der Freiraum unter der Brücke zu be- rücksichtigen. f. die Prüfung so durchgeführt werden, dass das Bebauungsplan-Verfahren, so- wie das Gesamtprojekt StadtBahn Süd zeitlich nicht verzögert wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 6.09 - A9 Lageplan 5
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12 B.-Plan 67385/04 II 237 Spielplatz Spielplatz offene Spielwiese 91m² Anschluss Abschnitt D (KM 3+875.415) Hst. Rondorf Mitte ca. 620mca. 2700 Hst. Rondorf Nord Hst. Arnoldshöhe FF B LB Rasen hochliegend Flächenversickerung 355.000 m 3,10 E E R = ∞ 3+457.761 R = ∞R = ∞ 3+319.797 A = 98.742A = 98.742 3+304.797 R = 650R = 650 3+285.464 A = 98.742A = 98.742 3+270.464 A = 98.742A = 98.742 3+255.464 R = 650R = 650 3+236.131 A = 98.742A = 98.742 3+221.131 R = ∞ R = ∞ 3+117.131 A = 105.119A = 105.119 3+100.131 R = 650R = 650 3+087.248 A = 105.119A = 105.119 3+070.248 A = 105.119A = 105.119 3+053.248 R = 650R = 650 3+040.364 A = 105.119A = 105.119 3+023.364 R = ∞R = ∞ 2+983.638 A = 109.545A = 109.545 2+963.638 R = 600 R = ∞ 3+319.797 A = 98.742A = 98.742 3+304.797 R = 650R = 650 3+285.464 A = 98.742A = 98.742 3+270.464 A = 98.742A = 98.742 3+255.464 R = 650R = 650 3+236.131 A = 98.742A = 98.742 3+221.131 R = ∞ R = ∞ 3+117.131 A = 105.119A = 105.119 3+100.131 R = 650R = 650 3+087.248 A = 105.119A = 105.119 3+070.248 A = 105.119A = 105.119 3+053.248 R = 650R = 650 3+040.364 A = 105.119A = 105.119 3+023.364 R = ∞R = ∞ 2+983.638 A = 109.545A = 109.545 2+963.638 R = 600 R = ∞ R = ∞ 3+459.830 R = ∞ R = ∞ 3+321.868 A = 98.742A = 98.742 3+306.868 R = 650R = 650 3+287.535 A = 98.742A = 98.742 3+272.535 A = 98.742A = 98.742 3+257.535 R = 650R = 650 3+238.202 A = 98.742A = 98.742R = ∞ 3+223.202 3+119.202 A = 105.119A = 105.119 3+102.202 R = 650R = 650 3+089.318 A = 105.119A = 105.119 3+072.318 A = 105.119A = 105.119 3+055.318 R = 650R = 650 3+042.434 A = 105.119A = 105.119 3+025.434 R = ∞R = ∞ 2+984.425 A = 109.545A = 109.545 2+964.425 R = 600 91101A -7.000 ‰ 55.300 m SO=50.982km 3+459.117 a = -0.049 L = 28.000 ra = 2000.000 91101A -7.000 ‰ 229.172 m+7.000 ‰ 126.051 m NW=51.370km 3+403.818 a = 0.017 L = 20.000 ra = 2857.145 91101A +7.000 ‰ 126.051 m0.000 ‰ 179.990 m NW=50.487km 3+277.767 a = 0.132 L = 46.000 ra = 2000.000 91101A 0.000 ‰ 179.990 m -23.000 ‰ 121.461 m NW=50.487km 3+097.777 a = 0.072 L = 34.000 ra = 2000.000 91101A -23.000 ‰ 121.461 m -40.000 ‰ 188.730 m NW=53.281km 2+976.316 A=98.742 lU=15.000 ve v=50 aq=0.297 u=0 r=650.000 A=98.742 lU=15.000 A=98.742 lU=15.000 ve v=50 aq=0.297 u=0 r=650.000 A=98.742 lU=15.000 A=105.119 lU=17.000 ve v=70 aq=0.582 u=0 r=650.000 A=105.119 lU=17.000 A=105.119 lU=17.000 ve v=70 aq=0.582 u=0 r=650.000 A=105.119 lU=17.000 A=109.545 lU=20.000 ve v=70 aq=0.630 u=0 r=600.000 lU=15.000 A=98.742 r=650.000 u=0 aq=0.297 ve v=50 lU=15.000 A=98.742 lU=15.000 A=98.742 r=650.000 u=0 aq=0.297 ve v=50lU=15.000 A=98.742lU=17.000 A=105.119 r=650.000 u=0 aq=0.582 ve v=70lU=17.000 A=105.119lU=17.000 A=105.119 r=650.000 u=0 aq=0.582 ve v=70 lU=17.000 A=105.119lU=20.000 A=109.545r=600.000 u=0 aq=0.630 ve v=70 1,652,87 3,37 D D UAUEUEUAUAUEUEUA UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UAUEUEUAUAUEUEUA UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UAUEUEUAUAUEUE UAUEUEUAUAUEUEUAUAUE UA Umplanung Neubaugebiet Umplanung Neubaugebiet Rampe Bahnsteig Rampe Schotter Versickerung 131.000 m ADS/Pflaster Kanalanschluss 149.000 m Rampe Bahnsteig Rampe Rasen hochliegend Flächenversickerung 219.110 m SchO FF ATS FF B LB 1,65 Stützmauer Anpassung vom städtebaulichen Entwurf für das Neubaugebiet Rondorf Nord-West an die Stadtbahnplanung erforderlich. Marienburg Rondorf P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\07_Lagepläne\XXX_57_V_OV.dwg Blatt 4 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Stadt Köln - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH XXX MTI BHE MNA 05.07.2021 20.07.2021 16.09.2022 57 V OV LP 1005 a P 28.07.2022 1000 Lageplan Alternative 9 Vorzugsvariante (V1) Vorzugsvariante Blatt 5/5 Amt 692 Amt 692/4 StadtBahn Süd Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4 5
Anlage 6.03 - A1a Schnitt 1
2359 Zeichen
Stadtbahntrasse 13,60Betriebsweg zur Überwachungund UnterhaltungEntwässerungsanlagen Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVBin Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen Regelquerschnitt 1Gleistrasse 4,20mkein begl. Rad und GehwegSeitenmastSO über GOK ≥ 1,0 MeterGeländeanschluss 1,00 4,20,25 3,803,803,00,501,702,301,901,701,501,001,75 BAB 555Schnittstelle zur Autobahnweiter abzustimmen Geländeanschluss bzw. BöschungvariabelHinweisPlanung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste),Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherungdurch KVBPlanung LSA-Anlagen durch Stadt KölnPlanung Beleuchtung durch RheinEnergiePlanung Baumstandorte nachrichtlich Grafenberger Allee 29340237 DüsseldorfTel.: 0211. 61 02-01Fax: 0211. 61 02-199 Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummerPlan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser: IngenieurgemeinschaftPlanstufe: ------TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgenichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum:Planart / Inhalt:XXXVorplanungStadtbahn SüdVerkehrsanlageLopesLopesGünther09.10.23 50VOVSN2001aV09.01.231:50XXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019Regelquerschnitt 1Alternative A1a XXXXXX Abschnitte A und B DatumIndexGen.Gepr.Bear.ÄnderungXxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx.Xxx.05.02.2019aText Xxx.Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Ingenieurgesellschaft mbHLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.de 09.10.2309.10.23 Xxx.09.01.2021Betriebsweg EntwässerungsschächteGün.Lop.a
Anlage 6.20 - D2 Schnitt 3
3542 Zeichen
Lichtraumbessung gemäß Vorgabe KVB in Anlehnung an VRR Richtlinie Stadtbahn B-Wagen 5,0% Schnitt D Gleistrasse 3,90m mit Seitengraben Freie Strecke bis Radius >=400 (u max 50) Keine Wasserschutzzone Mittelmast Sicherheitsraum Außen mit var. Abstand (id bis 142 mm/as bis 20 mm) Mastverstatz zur Trassenachse variabel (bis 11cm) 5,0% Längsgefälle Graben zwischen 0,3 bis 3,0 % Ergänzung nach Erfordernissen durch • Rigole • Sickerschlitz • Sicherschacht An Einschnittsböschungen ist am Böschungsfuß eine Tiefenentwässerung vorzusehen Versickerungsgraben Versickerungsgraben Gleisschotter 20cm Schottertragschicht Füllboden 0/45 Kabeltrog 60/70 auf 20 cm Unterbeton SOK +0,00 SOK +0,20 SOK +0,20 SOK -0,92 SOK -0,60 0,30min. 0,35 min. 0,35 0,20 0,37 Sickerschlitz 2,5% LONG VEHICLE LONG VEHICLE LA - MS 25 2,5% 0,50 3,00 0,50 0,15 1,50 2,36 0,30 0,70 7,30 0,70 0,30 3,00 1,50 4,101,65 1,55 2,10 2,00 3,0% min. 0,40 1,61 1,00 1,50 8,00 1,75 3,50 1,50 1,00 1,9966,45 verkl. auf 5,00 Landwirtschaftlicher Begleitweg P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_SN_10XX_0_V.dwg Bodenauftrag Asphaltdeckschicht Asphaltbinderschicht Aspahttragschicht Frostschutzschicht Füllboden Oberboden Schotterrasen Beton bewert Beton unbewert Schottertragschicht Bodenabtrag Gleisschotter Drainkies Betonfertigteil Planumsschutzschicht KG2 Urgelände Oberbodenabtrag Planum Kunsstoffdichtungsbahn Filter / Trennflies Planungslinien Bestandslinien Hinweis Planung Fahrleitungsanlage (inkl. Maste), Bahnstrom, Signaltechnik/ Zugsicherung durch KVB Planung LSA-Anlagen durch Stadt Köln Planung Beleuchtung durch RheinEnergie Planung Baumstandorte nachrichtlich Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g StadtBahn Süd Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 XXX MNA PHE MNA 30.09.2021 14.10.2021 01.09.2022 61 V OV SN 1003 a P 14.10.2021 50 Schnitt Alternative D Vorzugsvariante (V4) Querschnitte D LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 72a Fax: 0221 / 925812-7 Tel.: 0221 / 925812-0 Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 6.02 - A1a Lageplan 2
6232 Zeichen
W II W II W II W III W III W III W II 603 320 549 189 3/2 544 529 599 219 553 598 148174 184 190 488 454 548 176 546 629 249 228 202 577 162 371 52 90 221 601 543 542 538 185 179 290 230 476 473 552 647 540 262 627 181 602 110 578 628 624 551 186 630 227 231 2 547 3/1 475 226 645 271 656 641 623 576 591 637 222 178 644 183 539 605 370 54/3 521 294 604 626 440 173 182 188 220 209 10/1 484 530 545 648 477 191 291 486 550 478 187 14 541 248 171 474 180 253 636 600 527 554 229 153 4 513 519 291 277 317 514 518 237 270 914/57 202 703/57 325 276 235 287 204 257 238 209 318 289 210 269 199 258 152 66 323 113 197 79 965 261 193 515 247 38 517 194 242 207 176 215 232 65 326 6 80 274 278 328 114 239 9/1 279 212 206 271 92 195 520 216 640 112 201 246 286 58 280 114 211 314 327 316 205 236 284 340 330 332 213 275 288 5 516 273 321 214 200 196 290 285 243 287 108 192 208 319 67 113 324 248 283 233 331 241 339 142 281 217 240 78 322 198 230 286 203 234 272 292 342 222 288 Optionaler Entfall der Bestandsbrücke zugunsten einer optimierten Trassierung wird in der nächsten Planungsstufe geprüft Neues Brückenbauwerk für Stadtbahn, Rad- und Gehweg mir Berücksichtigung der gepl. Autobahnverbreiterung 0+095 R=70 0+160 R=231 0+247 A=127 0+317 A=147 0+387 R=309 0+619R=30 0+628 R=30 0+635 R=307 0+704 A=147 0+775 0+789A=109 0+809 R=593 0+821 2,5 % u=140 UE lu=70 UA UA lu=70 UE u=95 UE lu=70 UA UAlu=20 UE u=0 UA lu=25 UE u=50 UE lu=25 UA R=240 A=129,615 0+966,965 A=129,615 A=144,914 1+36,965 A=144,914 R=300 1+106,965 R=300A=144,914 1+413,774 A=144,914R=∞ 1+483,774 R=∞A=109,545 1+498,909 A=109,545R=600 1+518,909 R=600A=86,603 1+588,528 A=86,603 R=200 1+613,528 R=200 A=70,711 1+775,218 A=70,711 R=∞ 1+800,218 R=∞ 1+840,218 R=244,2 A=130,766 0+972,606 A=130,766 A=143,881 1+42,63 A=143,881 R=295,8 1+112,616 R=295,8A=143,39 1+414,4 A=143,39R=∞ 1+483,908 R=∞A=110,119 1+499,254 A=110,119R=604,2 1+519,324 R=604,2A=88,424 1+589,378 A=88,424R=204,2 1+614,728 R=204,2 A=71,821 1+780,033 A=71,821 R=∞ 1+805,294 r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 0+944,232 NW=47,624 m -20,0 ‰ 203,357 m 10,0 ‰ 269,569 m r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 1+213,801NW=50,319 m 10,0 ‰ 269,569 m 40,0 ‰ 183,015 m r=2000 m lta=70 m a=-1,225 m 1+396,817 NW=57,64 m 40,0 ‰ 183,015 m -30,0 ‰ 187,394 m r=2000 m lta=25 m a=0,156 m 1+584,211 NW=52,018 m -30,0 ‰ 187,394 m -5,0 ‰ 256,007 m 1+840,218 NW=50,738 m -5,0 ‰ 256,007 m 0+800 0+810 0+820 0+830 0+840 0+850 0+860 0+870 0+880 0+890 0+900 0+910 0+920 0+930 0+940 0+950 0+960 0+970 0+980 0+990 1+000 1+010 1+020 1+030 1+040 1+050 1+060 1+070 1+080 1+090 1+100 1+110 1+120 1+130 1+140 1+150 1+160 1+170 1+180 1+190 1+200 1+210 1+220 1+230 1+240 1+250 1+260 1+270 1+280 1+290 1+300 1+310 1+320 1+330 1+340 1+350 1+360 1+370 1+380 1+390 1+400 1+410 1+420 1+430 1+440 1+450 1+460 1+470 1+480 1+490 1+500 1+510 1+520 1+530 1+540 1+550 RQ 2 RQ 2 Anschluss Teilabs. C Anschluss Blatt 1 H 5639750,000 R 2567800,000 H 5638872,314 R 2567436,451 R 2567806,003 H 5638719,241 R 2568169,552 H 5639596,927 Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Ingenieurgesellschaft mbH Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf Tel.: 0211. 61 02-01 Fax: 0211. 61 02-199 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX V o r p l a n u n g Verlängerung Stadtbahn RoMe Verkehrsanlagen Lopes Lopes Günther 09.01.23 09.01.23 09.01.23 50 V OV LP 2002 0 V 09.01.23 1:1000 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Alternative A1a X XX XX X Abschnitte A und B Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Blatt 2 1 2 Legende Stadtbahntrasse Feste Fahrbahn Gehweg Radweg Grünfläche Haltestelle Planungen Dritter Altlasten gem. Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand Ausgleichsflächen Fahrbahn Anbauverbotszone Bundesfernstraßen Wasserschutzzone I Wasserschutzzone II B-Plan Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Stadtbahntrasse Schottergleis mit Sicherheitsraum befestigter Trennstreifen/ Verkehrsinsel Rückbau W I W II Wasserschutzzone IIIW III Einschnittsböschung Mulde/Versickerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Dammböschung Entwässerungsgraben -2,000 % H = 20 000 m 1,821 % 432,50 m 789,22 m Gradientenhochpunkt Gradiententiefpunkt Querneigung 2,5 % Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungs- halbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt a a
Anlage 6.01 - A1a Lageplan 1
6885 Zeichen
W III W III W II W II W II W II W I W I W I W I 965 861/57 969 276/7 276/6 2200 276/12 276/15 2091 2202 276/10 20942088 276/5 276/11 276/2 57/203 57/219 57/202 798 57/215 57/206 57/204 57/199 57/205 57/200 57/217 802 57/201 2205 2201 2087 2086 2203 964 2206 968 2089 2204 2090 2093 495 1570 688 4926/317 792 5953/332 1689 4649/331 6795/332 800 794 1638 1691 791 770 6964/320 799 1569 57/210 5959/332 5652/320 1637 1299 429 482 5950/332 6963/161 5712/332 5951/332 767 480 1293 5956/332 1046 5954/332 4969/3325952/332 1403 6331/320 496 1294 6332/308 4829/332 4951/332 1300 6329/308 8/3 57/211 57/207 5314/322 793 306 689 5958/332 768 5955/332 5957/332 5960/332 4968/332 481 6330/308 1045 1690 1298 2004 2005 2006 2007 5706/332 5705/332 1959 5704/332 1960 1099 2268 2192 2268 2232 S S Umplanung Verkehrsanlage zwischen Hst. Arnoldshöhe und Verteilerkreis. Bus- wendeanlage und -haltestelle entfallen. Sperrung der Straße "Im Wasserwerkswäldchen" für den motorisierten Durchgangsverkehr. Zufahrt zum Wasserwerk bleibt jedoch erhalten. Kunstwerk "Standort Mitte". Zusammenspiel zwischen Stele und Brückenbauwerk wird in folgender Planungsstufe abgestimmt. Rückbau Tankstelle Planfreie Querung Rad-/Gehweg. Unterführungsbauwerk nicht betroffen. Parallelprojekt "3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn" P&R-Parkhaus des Parallelprojektes "3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn" 0+000 0+095 R=70 0+160 R=231 2,5 % BA u=0 BE BA u=0 BE UA lu=50 UE u=65 UE lu=50 UA UA lu=35 UE u=45 UE lu=35 UA UAlu=15 UE u=0 UElu=15 UA UA lu=15 UE u=0 UA lu=70 UE u=140 R=∞ 0+0 R=∞ R=400 0+50 R=400 R=∞ 0+72,218 R=∞ R=400 0+82,417 R=400 R=∞ 0+104,635 R=∞A=132,288 0+150,82 A=132,288 R=350 0+200,82 R=350 A=132,288 0+249,772 A=132,288 A=118,322 0+299,772 A=118,322 R=400 0+334,772 R=400 A=118,322 0+381,598 A=118,322 R=∞ 0+416,598 R=∞ A=109,545 0+511,62 A=109,545 R=800 0+526,62 R=800A=109,545 0+569,073 A=109,545A=128,452 0+584,073 A=128,452 R=1100 0+599,073 R=1100 A=146,589 0+670,298 A=146,589 R=240 0+740,298 R=∞ 0+0 R=∞ R=400 0+50 R=400 R=∞ 0+72,626 R=∞ R=400 0+82,01 R=400 R=∞ 0+104,636 R=∞ A=133,476 0+150,671 A=133,476 R=354,2 0+200,97 R=354,2 A=133,1140+250,933 A=133,114 A=117,7510+300,96 A=117,751 R=395,80+335,99 R=395,8 A=117,389 0+382,019 A=117,389 R=∞ 0+416,835 R=∞ A=109,113 0+511,968 A=109,113 R=795,8 0+526,929 R=795,8 A=109,248 0+569,094 A=109,248A=128,683 0+584,091 A=128,683R=1104,2 0+599,088 R=1104,2 A=148,792 0+670,465 A=148,792 R=244,20+741,075 0+0 NW=51,306 m 0,0 ‰ 86,2 m r=1000 m lta=20 m a=0,2 m 0+86,2 NW=51,306 m 0,0 ‰ 86,2 m 40,0 ‰ 200,256 m r=2000 m lta=80 m a=-1,6 m0+286,456 NW=59,316 m 40,0 ‰ 200,256 m -40,0 ‰ 198,516 m r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 0+484,972 NW=51,376 m -40,0 ‰ 198,516 m -10,0 ‰ 96,23 m r=2000 m lta=18 m a=0,081 m 0+581,202 NW=50,413 m -10,0 ‰ 96,23 m 8,0 ‰ 159,674 m r=2000 m lta=28 m a=-0,196 m0+740,875 NW=51,691 m 8,0 ‰ 159,674 m -20,0 ‰ 203,357 m r=2000 m lta=30 m a=0,225 m 0+944,232 NW=47,624 m -20,0 ‰ 203,357 m 10,0 ‰ 269,569 m 0+050 0+060 0+070 0+080 0+090 0+100 0+110 0+120 0+130 0+140 0+150 0+160 0+170 0+180 0+190 0+200 0+210 0+220 0+230 0+240 0+250 0+260 0+270 0+280 0+290 0+300 0+310 0+320 0+330 0+340 0+350 0+360 0+370 0+380 0+390 0+400 0+410 0+420 0+430 0+440 0+450 0+460 0+470 0+480 0+490 0+500 0+510 0+520 0+530 0+540 0+550 0+560 0+570 0+580 0+590 0+600 0+610 0+620 0+630 0+640 0+650 0+660 0+670 0+680 0+690 0+700 0+710 0+720 0+730 0+740 0+750 0+760 0+770 0+780 0+790 0+800 0+810 0+820 0+830 0+840 0+850 0+860 0+870 0+880 RQ 1 RQ 1 RQ 2 Anschluss 3. BA Anschluss Bestand Hst. Arnoldshöhe Anschluss Blatt 2 H 5640475,000 R 2567875,000 H 5639525,000 R 2567875,000 R 2568275,000 H 5639525,000 R 2568275,000 H 5640475,000 Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Weg Abfallbehandlungsanlage Brache Friedhof Brache Weg Weg Weg Lagerplatz Sportanlage Heizwerk Spielplatz Golfplatz Golfplatz Sportanlage Golfplatz Sportanlage Gaswerk Wasserwerk Wasserwerk Sportanlage See Golfplatz Sportplatz See Weg W eg Radweg W eg Weg W eg W eg Brache Brache Sportanlage Marienburg Rondorf Meschenich Ingenieurgesellschaft mbH Grafenberger Allee 293 40237 Düsseldorf Tel.: 0211. 61 02-01 Fax: 0211. 61 02-199 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX V o r p l a n u n g Verlängerung Stadtbahn RoMe Verkehrsanlagen Lopes Lopes Günther 09.01.23 09.01.23 09.01.23 50 V OV LP 2001 0 V 09.01.23 1:1000 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Alternative A1a X XX XX X Abschnitte A und B Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 Blatt 1 1 2 Legende Stadtbahntrasse Feste Fahrbahn Gehweg Radweg Grünfläche Haltestelle Planungen Dritter Altlasten gem. Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand Ausgleichsflächen Fahrbahn Anbauverbotszone Bundesfernstraßen Wasserschutzzone I Wasserschutzzone II B-Plan Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Stadtbahntrasse Schottergleis mit Sicherheitsraum befestigter Trennstreifen/ Verkehrsinsel Rückbau W I W II Wasserschutzzone IIIW III Einschnittsböschung Mulde/Versickerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Dammböschung Entwässerungsgraben -2,000 % H = 20 000 m 1,821 % 432,50 m 789,22 m Gradientenhochpunkt Gradiententiefpunkt Querneigung 2,5 % Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungs- halbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt a
Anlage 15 - Fragen zum 2. Fachgespräch
29307 Zeichen
1 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Beantwortung weiterer Fragen zum 2. Fachgespräch vom 16.01.2023 zur StadtBahn Süd Warum wurde bei dem Fachgespräch kein Bodenprofil der geplanten Trasse zur Beurteilung vorgelegt, sondern ein abweichendes Bodenprofil aus Dinsla- ken? Wir bitten um Vorlage eines ortsbezogenen Bodenprofiles! Antwort: Das Bodenprofil bezüglich Rondorf ist in Arbeit und wird zeitnah vorge- legt. Der Verteilerkreis ist eine künstliche Aufschüttung. Die das Wasser schützende Lehmschicht ist daher auf Höhe des Verteilerkreises durch eine viel dickere Erdschicht abgedeckt. Der Eingriff durch die Unterfahrung tangiert die Lehm- schicht daher nur in geringem Maße. Wie hoch müsste die derzeitige Fahrbahn des Verteilerkreises zusätzlich auf- geschüttet werden, um eine grundwasserschützende Lehmschicht nicht zu be- schädigen? Antwort: Antwort wird nachgereicht. Wird ggf. die (nahezu) wasserundurchlässige Lehmschicht auch bei einer Un- terfahrung des Verteilerkreises in geringerer Tiefe beschädigt? Die Stadtbahntrasse könnte nach der Tankstelle oberirdisch geführt werden (ggf. in einer abgedichteten Wanne ähnlich einer Brückenlösung). Antwort: Dies wird im Detail im Rahmen einer genauen Bodenerkundung und einem Abgleich mit einer entsprechend geänderten Planung beurteilt. Nach dem jetzigen Stand würde die Tunnellösung die Hochflutlehmschicht tiefgrei- fend tangieren und ist daher aufgrund der drastischen Verminderung der Schutzfunktion der Lehmschicht auszuschließen. Warum wurde bei der Nachfrage zur Unterquerung des Verteilerkreises nur der nördliche Teilplan vorgelegt, nicht aber die südliche Fortsetzung der Planung. Die nördliche Unterfahrung der Fahrbahn ist laut Aussage des Referenten schwierig, aber möglich. Antwort: Es wurde nur der nördliche Teil gezeigt, da dort der Zwangspunkt für die Tunnelgradiente und auch die tiefste Stelle des Tunnels liegt. Dies diente ausschließlich der Erläuterung der technischen Zusammenhänge. Der südliche Teilplan kann auch gezeigt werden. Die Unterfahrung ist grundsätzlich tech- nisch möglich und wurde auch geplant. Weshalb sollte die Unterfahrung der südlichen Fahrbahn problematischer sein? Antwort: Die Unterfahrung der südlichen Fahrbahn ist nicht problematischer. Ist bei der Vorplanung der Unterquerung die Vorplanung aus dem Jahre 2011 mitberücksichtigt worden? Hier liegt die Unterquerung nur teilweise in der Ge- wässerschutzzone II. (Siehe Anlage und Beschuss der BV-Rodenkirchen zur geplanten P&R-Parkpalette.) Antwort: In der Vorplanung sind alle ernsthaft in Betracht kommenden Trassen- Führungen untersucht worden, auch diejenigen früherer Planungen. Diese Trassen wurden in weiteren Schritten sukzessive überprüft und abgeschichtet. 2 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Wurde bei der Vorplanung einer Unterfahrung des Verteilerkreises eine Ergän- zung von neuen Brunnenanlagen an der ungestörten Westseite der westlichen Brunnengalerie in Betracht gezogen, um Brunnen im Bereich der Trasse außer Betrieb nehmen zu können und somit das Risiko von Verunreinigungen hier- durch grundsätzlich zu verringern? Antwort: Nein. Die RheinEnergie hat schon den Bau neuer Messstellen als un- zumutbaren Eingriff in die WSZ abgelehnt, da der Bau neuer Brunnen aufgrund der leitungstechnischen Erschließung einen noch größeren Eingriff bedeuten würde. Zudem können u. U. die hydrogeologischen Verhältnisse hierdurch der- art beeinflusst werden, dass sich ggf. Nachteile für andere Brunnen ergeben. Die Schließung der Tankstelle und der Straße Im Wasserwerkswäldchen wurde nur zum Vorteil der Variante A1a betrachtet. Wurde bei der Variante A2 zur Un- terfahrung des Verteilerkreises die Schließung der Tankstelle ebenfalls in Er- wägung gezogen? Antwort: Die Schließungen und auch andere Ausgleichsmaßnahmen wurden intensiv diskutiert. Auch bei anderen Alternativen, die im Vorfeld gutachterlich ausgeschlossen werden mussten zum Beispiel bei der Alternative A2, wären diese Maßnahmen in Betracht gezogen worden. Bei der Bewertung der Varianten A1a und A9 wird Wasserschutz nur mit 5 % bewertet. Liegt hier das gleiche Bewertungsverfahren vor, das zum Ausschluss der Unterfahrung geführt hat? Antwort: Ja, bei der Bewertung aller Alternativen wurde ein einheitliches Ver- fahren benutzt. Welche Form der Gründung für die Brückenpfeiler ist zu erwarten und welche Einbindetiefe? Wird die Höhe des zu erwartenden Höchststandes des Hochwassers unter- schritten? Greifen die Fundamente einer angedachten Brücke auch in das Schutzgut Trinkwasser ein? Kann ausgeschlossen werden, dass Beeinträchtigungen durch Gründungsmaß- nahmen des Brückenbauwerks eine Genehmigung letztlich ausschließen? Antwort: Ohne genaue Kenntnisse zu den Lasten sind sowohl Flachgründung als auch Pfahlgründung möglich. Die Einbindetiefe einer Pfahlgründung ist an das Erreichen der tragfähigen Kiese und Sande der Rheinterrasse gekoppelt. Somit kann eine Gründung im Grundwasser möglich werden. Zur Einbringung von Pfählen in den Grundwasserbereich wird eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig werden. Es gibt jedoch zahlreiche Pfahlsysteme, die auch eine Gründung in Wasserschutzzonen ermöglichen. Welche Konstruktionsart ist für die Brückenkonstruktion vorgesehen? Antwort: Die Art der Konstruktion der Brücke über den Verteilerkreis ist frühes- tens in der Entwurfsphase festzulegen. Verschiedenste Parameter, wie zum Beispiel ein Gestaltungskonzept, werden noch Einfluss nehmen. In der Synopse zur Bewertung der Trassenvarianten A1a, A9 und A6 Punkte- vergabe ist nicht transparent dargelegt. Nach welchen Kriterien erfolgt die Be- wertung von 1 Punkt bis 5 Punkten? 3 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Für die Kriterien wurden jeweils Grenzwerte für die Vergabe von 5 Punkten und für die Vergabe von 1 Punkt festgelegt. Die tatsächliche Punkte- vergabe erfolgt sodann durch Interpolation. Kann sichergestellt werden, dass bei Erweiterung der A4 und die hierdurch er- forderliche Erneuerung von Brückenbauwerken, die Querung für Rad- und Fuß- gängerverkehre (ohne KFZ) aufrecht erhalten bleiben kann? Antwort: Bereits in der Vorplanung wurden intensive Ausarbeitungen zur Be- rücksichtigung des neuen übergreifenden Radverkehrskonzept der Stadt Köln getätigt. Hierbei wurde die vollständige Trasse von einem Radweg begleitend geplant. Dieser ist insbesondere auch bei der Querung der BAB A 4 zusammen mit dem Fußverkehr berücksichtigt. Ist die Fortführung der Buslinie 132 bis zur Aufnahme des Betriebs der Stadt- bahn über eine effektive Wegestrecke sichergestellt? Antwort: Der Aufgabenträger Stadt Köln und die Kölner Verkehrs-Betriebe se- hen einen stabilen und möglichst direkten Linienbusbetrieb bis zur Aufnahme des Stadtbahnbetriebs als Grundvoraussetzung an. Ziel ist es, die Linienfüh- rung der Buslinie 132 über eine effektive Wegestrecke – möglichst lange wie im Bestand – sicherzustellen. Hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch abschließende Fragestellungen zu klären. Erst im Anschluss kann ein seriöses Buskonzept erstellt werden. Wir gehen aber während der Bauzeit von verschie- denen Bauphasen und Einschränkungen aus, die zu entsprechenden Umleitun- gen führen. Wie erklärt sich zwischen Analysefall (Tagesverkehr Stand heute, Basis 2017- 2019, 21.100) und Nullfall (Prognose 2030, Tagesverkehr ohne Stadtbahn, 21.400) eine Zunahme von nur 300 KFZ täglich auf der nördlichen Industrie- straße, wenn doch durch zahlreiche Aufsiedlungen Mehrverkehre von insge- samt 66.000 KFZ/Tag vorausgesagt werden? Antwort: Von den 66.000 Kfz/24 h, die im Netz als Aufsiedlungen berücksichtigt werden, entfallen lediglich 11 % auf den Bereich von Rodenkirchen und Sürth. Der dort entstehende Mehrverkehr verteilt sich erstens in alle Himmelsrichtun- gen und zweitens bei Zielrichtung Innenstadt/Südstadt auf mehrere Achsen, d. h. Zum Forstbotanischen Garten, Konrad-Adenauer-Straße und Heinrich- Lübke-Ufer. An dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert- Straße überlagern sich zahlreiche Effekte aus Aufsiedlungen und Netzmaßnah- men (MIV, ÖV, Rad), die in Summe zu einer nur geringen Zunahme im Nullfall führen. Die Radschnellwege haben an diesem Knotenpunkt beispielsweise eine leicht reduzierende Wirkung. Darüber hinaus hat die Achse wegen der hohen Vorbelastung einen entsprechend hohen Widerstand, der verhindert, dass in größerem Umfang Mehrverkehr dort fahren möchte. Wurden mögliche Auswirkungen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Rodenkirchener Hauptstraße auf die Industriestraße untersucht und wäre hier- durch eine weitere Zunahme an Tagesverkehr auf der Industriestraße zu erwar- ten? Antwort: Es sind verkehrsberuhigende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entflechtungsstraße immer als Zusatzmaßnahme auf der Rodenkirchener Straße in Rondorf mit eingearbeitet. Aus dieser Maßnahme resultiert für die Straße Zum Forstbotanischen Garten keine Zusatzbelastung. In der westlichen 4 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Zufahrt Friedrich-Ebert-Straße führt sie zu einer leichten Entlastung, da die Maßnahme den Durchgangsverkehr durch Rondorf erschwert. Da die Ortskern- beruhigung eine Begleitmaßnahme für die Entflechtungsstraße ist, wird in Kom- bination der beiden Varianten der Knotenpunkt tendenziell eher entlastet, ins- besondere in der westlichen Friedrich-Ebert-Straße. Welche Auflagen sind bei Baumaßnahmen in der Schutzzone II zu berücksich- tigen? Antwort: Alle Informationen hierzu finden sich in der Wasserschutzgebietsver- ordnung Hochkirchen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/was- serversorgung/wasserschutzgebiete/uebersicht/wsg_vo_hochkirchen.pdf" Wie kann eine Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen, insbesondere ei- ner unterirdischen Linienführung (Tunnel- oder Trog-Lösung) in der Wasser- schutzzone erreicht werden? Antwort: Die unterirdische Linienführung ist nach fachgutachterlicher Ansicht nicht genehmigungsfähig. Die Genehmigungsfähigkeit der Vorzugsvariante wird im weiteren Planungsverlauf mit allen fachlich Beteiligten zur Vorbereitung des Planfeststellungverfahrens abgestimmt. Wie verändert sich die Risikobewertung für Baumaßnahmen bei zunehmender Eingriffstiefe in den Boden (Wasserschutzzone II)? Antwort: Je tiefer und je großflächiger, desto schlechter. Auch hier wird auf die Wasserschutzgebietsverordnung verwiesen. Wie werden die ausgehenden Risiken im Vergleich qualifiziert? a) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (im Schotterbett) b) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (geschlossenen Oberfläche z.B. Betonbodenplatte mit kontrollierter Entwässe- rung) c) einer Trasse in einem nach oben offenen Trog, d) eines Tunnels, e) einer Hochbahntrasse oder Brücke, f) einer zweispurigen Straße, g) einer Autobahn, h) einer Tankstelle, i) eines LKW-Parkplatzes, h) eines Fahrradweges Antwort: Diese Frage lässt sich im Detail erst im Rahmen einer weitergehenden Risikobewertung klären, die in der kommenden Entwurfsplanung nach dem Trassenbeschluss vorgesehen ist. Welche Auswirkungen hätte eine vorübergehende Stilllegung von 1 bis 2 För- derbrunnen der Brunnengalerie (für mehrere Monate)? Antwort: Der Ausfall von 1-2 Förderbrunnen könnte temporär von dem Rest der Anlage kompensiert werden. Welche Aus- und Wechselwirkungen wären bei endgültiger Stilllegung einer der mittig gelegenen Brunnenanlagen und entsprechender Ergänzung einer sol- chen zum Ende der Brunnengalerie zu berücksichtigen? 5 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Der Neubau von Brunnen ist nicht ohne weiteres möglich. Wie oben beschrieben ist ein solcher Eingriff in der WSZ II mit entsprechender Leitungs- verlegung nicht vorzusehen. Es kann auch nicht abgeschätzt werden, welche Aus- und Wechselwirkungen sich dadurch auf das hydrogeologische System ergeben. Wie unterscheiden sich die Auswirkungen von Unfällen durch z.B. Verunreini- gungen ca. 10 m innerhalb der nördlichen Grenze der Schutzzone II gegenüber solchen die sich ca. 10 m außerhalb ereignen? Antwort: Die Grenze der WSZ wurde so festgelegt, dass die Grundwasserströ- mung innerhalb der Grenzen in einer bestimmten Zeit die Brunnen erreicht. Au- ßerhalb der Grenzen ist die Fließzeit entweder so lang, dass die Reaktionszeit wesentlich größer ist oder die Grundwasserfließrichtung geht von den Brunnen weg. Im Wasserwerk Hochkirchen werden Aktivkohlefilter zur Vorreinigung des Trinkwassers eingesetzt. Welche beim Bau und Betrieb üblicherweise einge- setzten Materialien und Betriebsmittel würden beim Eindringen in den Boden von den Filtern nicht erfasst? Antwort: Die Antwort auf diese Frage wird mit der RheinEnergie abgestimmt und nachgereicht. Das Wasserwerk Hochkirchen ist eines von 10 Wasserwerken im Stadtgebiet Köln, die alle untereinander verbunden sind. Könnte im Falle eines Ausfalls die Trinkwasserversorgung temporär durch andere Werke kompensiert werden? Antwort: Die Antwort auf diese Frage wird mit der RheinEnergie abgestimmt und nachgereicht. Sind in den im 2. Fachgespräch vorgestellten Verkehrsprognosen des MIV auch mögliche Radvorrangrouten und deren Verlagerungseffekte berücksich- tigt? Antwort: Es werden ab dem Nullfall die Radschnellwege 10, 11, 12 und 13 mit ihrer erwarteten Verlagerungswirkung berücksichtigt. Wenn ja, welche Routen wurden berücksichtigt und welche Effekte erwartet? Antwort: Die Verlagerung von MIV-Fahrten auf den Radverkehr wird in Anleh- nung der Methodik aus der konzeptionellen Untersuchung zur Radschnellweg- verbindung zwischen Köln und Frechen bestimmt. Dabei wird das Kfz-Aufkom- men auf ausgewählten Bezirksbeziehungen zwischen der Innenstadt und Mo- dellbezirken entlang der Radschnellwege um 20 % reduziert. Es werden ledig- lich Fahrten mit einer Luftlinienweite zwischen 3-10 km einbezogen, da für diese eine hohe Attraktivität zur Nutzung des Radschnellweges unterstellt wer- den kann. 6 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Abbildung 1: Übersicht der Vorzugstrassen (Radschnellverbindungen oder Radvorrangrouten) aus der Konzeptstudie Radschnellverbindungen für die Stadt Köln (VIA, Planersocietät, 24.07.2020) Hinweis: Die Effekte der Radschnellwege sind im Nullfall zusammen mit vielen anderen Maßnahmen implementiert. Aus diesem Grund kann die reine Wirkung der Radschnellwege wegen der Komplexität der Modelle nicht ohne weitere Umlegungsrechnungen separat ausgewiesen werden. Diese Berechnungen sind nicht vorgesehen. Wenn nein, können zwei mögliche Routen mit den folgenden Führung a.) „Am Höfchen - Robinienweg bis zur Vorgebirgsstraße und b. ) über die Achse „Am Wasserwerkswäldchen „– Bonner Str. berücksichtigt werden? (die beiden Routenvorschläge sind zunächst ohne die Anschlussver- längerung nach Süden aufgeführt). Wie würden sich die MIV Verkehrszahlen, insbesondere die des Durchgangs- verkehrs, ändern? Antwort: Da die Radschnellwege berücksichtigt wurden, erübrigt sich die Ant- wort auf diese Frage. Ist die Möglichkeit geprüft worden, die Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ als Einbahnstraße z.B. Richtung Norden zu öffnen, um den morgendlichen Berufs- verkehr zu entlasten, oder bleibt das Gefahrenpotenzial auch in diesem Fall zu hoch? Antwort: Ja. Ist das Grundstück, auf dem sich die Tankstelle incl. der übrigen Einrichtungen am Verteilerkreis befinden, seitens der Stadt an Aral / einen Dritten verpachtet? Wenn ja, wie lange läuft der Pachtvertrag? Sollte der Pachtvertrag noch sehr lange bestehen (über 5 Jahre), welchen Plan B gibt es, wenn ARAL / der Dritte den Plänen, die Tankstelle dort stillzulegen und abzureißen widerspricht, so- lange gültige Verträge bestehen? 7 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Die Mieterin – die ARAL AG – hat auf Grundlage des 3. Nachtragsver- trages 09. 12. 1998 i. V. m. dem Mietvertrag vom 30.08.1984 ein bis zum 31.12.2024 befristetes Mietverhältnis mit der Stadt Köln. Gem. § 2 Abs. II des 3. Nachtragvertrages hat die ARAL AG das Recht, durch einseitige Erklärung das Mietverhältnis um einmal 5 Jahre zu verlängern. Dar- aus ergibt sich eine maximale Vertragsdauer bis zum 31.12.2029. Aufgrund der Tatsache, dass die Mieterin nicht unerhebliche Investitionen in E-Ladesäulen tätigt, ist davon auszugehen, dass diese Option auch gezogen werden wird. Frist für die Erklärung der Optionsausübung ist der 31.12.2023. Davon ausgehend, dass das Mietende dann der 31.12.2029 ist, muss in der weiteren Planung geprüft werden, ob die Umsetzung der Stadtbahntrasse damit vereinbar ist. Falls nicht, besteht noch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht seitens der Vermieterin: Gem. § 3 des Ursprungvertrages vom 04.07.1973 kann die Stadt mit 6-monati- ger Frist den Vertrag kündigen, wenn die vermietete Fläche ganz oder teilweise für eigene Zwecke oder im öffentlichen Interesse benötigt wird. In diesem Fall ist die Vermieterin allerdings gem. § 4 zur Zahlung einer Entschädigung ver- pflichtet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den vom Mieter nachzu- weisenden, noch nicht abgeschriebenen Baukosten. Da die ARAL z.Zt. Lade- säulen auf dem Gelände errichtet, dürfte die Entschädigungssumme nicht uner- heblich sein – wird aber natürlich im Laufe der Zeit geringer werden. Könnten die vorbereitenden Bauarbeiten noch während des Tankstellbetriebes von statten gehen oder stellt der Betrieb der Tankstelle ein temporäres Aus- schlusskriterium für den Beginn der Bauarbeiten im vor- und nachgelagerten Streckenabschnitt dar? Bzw. ist ein (evtl. auch nur ein teilweiser) Baubeginn für den 4. BA. während des Betriebes der Tankstelle überhaupt sinnvoll? Antwort: Die Arbeiten an der Brücke könnten unter logistischer Betrachtung auch parallel zum Betrieb der Tankstelle durchgeführt werden. Der Betrieb des Schnellrestaurants, der Paketstation und des Parkplatzes ist nicht oder nur ein- geschränkt möglich. Inwieweit bzw. ab welcher Bauphase der Betrieb der Tank- stelle im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für das Trinkwasser ein erhöh- tes, nicht hinnehmbares Risiko darstellen, muss in der folgenden Planungs- phase noch anhand konkretisierender Bauablaufplanungen bewertet werden. Durch die beabsichtigte Sperrung der Straße „Am Wasserwerkswäldchen“ wird der KP „Am Forstbotanischen Garten“ - „Friedrich Ebert Str.“ zusätzlich nicht unerheblich belastet. Antwort: Bezogen auf die Summe aller zufließenden Fahrzeuge an dem Kno- tenpunkt zeigt sich, dass der Planfall (mit Sperrung der Straße Im Wasser- werkswäldchen) gegenüber dem Nullfall eine Zunahme von 4,2 % aufweist. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist diese Zusatzbelastung vor dem Hintergrund der hohen Vorbelastung als moderat zu bewerten. Durch den geplanten Aus- bau und die signaltechnische Optimierung wird dieser Zusatzbelastung in ange- messener Weise Rechnung getragen. Bereits durch die Entflechtungsstraße (Rondorf-Nord-West) wird zusätzlicher Verkehr auf der Industriestraße erwartet, so dass eine Ertüchtigung der besag- ten Kreuzung im Vorfeld der Entflechtungsstraße als erforderlich angesehen wird. 8 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Antwort: Die Erwartung von Mehrverkehr auf der Industriestraße durch die Ent- flechtungsstraße kann in den Umlegungsrechnungen nicht bestätigt werden. In Verbindung mit der Ortskernberuhigung entlastet die Entflechtungsstraße den Knotenpunkt in der Nord-Süd-Richtung leicht (-200 bis -500 Kfz/24 h) und in der westlichen Friedrich-Ebert-Straße um -1.400 Kfz/24 h. Sind in den ausgewiesenen MIV Zahlen beide Effekte (Entflechtungsstraße und Abbindung „Am Wasserwerkswäldchen“) einkalkuliert? Antwort: Ja. Welche Maßnahmen zur Ertüchtigung des besagten KP kommen in Betracht? Wird dort ein Turbokreisel geprüft? Werden zusätzliche Fahrstreifen geplant? Wenn ja, nur als Aufstellflächen oder ist eine Verbreiterung der Industriestraße auf drei oder sogar vier Fahrspuren geplant? Soweit eine Ausweitung der Fahrspuren geplant ist, in welchem Abschnitt? Welche Führung soll es dann an diesem KP dort für den Fuß- und Radverkehr geben? Antwort: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen zur StadtBahn Süd ist an dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße eine Maß- nahme zur Ertüchtigung des Knotens unterstellt, welche in der Straße Zum Forstbotanischen Garten vorsieht, dass es in den beiden Hauptrichtungen je- weils folgende Fahrstreifenaufteilung gibt: Mischfahrstreifen gerade/rechts Fahrstreifen geradeaus Linksabbiegefahrstreifen Hierfür muss auch der Abfluss in der jeweiligen Fahrtrichtung auf zwei Fahr- streifen ausgebaut werden. Um den Eingriff in die Natur gering zu halten, ist die Ausbaumaßnahme in den Untersuchungen mit einer Länge von jeweils etwa 100 m vor und hinter dem Knotenpunkt vorgesehen. In der Friedrich-Ebert- Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen. Zielsetzung der Maß- nahme ist es, lokal an dem Knotenpunkt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Durch die Zweistreifigkeit der Hauptrichtungen in Nordweset-Südost-Richtung kann die hohe Verkehrsmenge in kürzerer Zeit abgewickelt werden und bietet somit mehr Spielraum für die Freigabezeit in der Friedrich-Ebert-Straße. Weitere Knotenpunktalternative (hier z. B. angesprochen Turbokreisel) wurden nicht untersucht, da dieser maßvolle Ausbauvorschlag bereits zu einem positi- ven Ergebnis geführt hat. Wie soll die Radwegeführung im KP „Am Wasserwerkswäldchen“ –„Militärring“ erfolgen? Wie kann eine sichere Querung des Militärrings in Nord –Süd Richtung sicher- gestellt werden? (Ampelanlage? Über die geplante ÖPNV Brücke?) Wie soll zeitgleich die Umfahrung des Kreisverkehrs in Ost - West Richtung er- folgen? Und wie ein entsprechender Radwegeknotenpunkt? (Kann hier ggf. ein Radwegetunnel geprüft werden?) Antwort: Nach derzeitigem Stand erfolgt die Querung des Militärrings bei der Stadtbahn-Brückenvariante ebenerdig mit einer Mittelinsel in die Straße Im Wasserwerkswäldchen. Bei der ebenerdigen Variante im Zuge der Stadt- bahnquerung erfolgt die Querung des Militärringes in Höhe des Robinienweges 9 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau auch ebenerdig, voraussichtlich signalisiert. Die Umfahrung des Verteilerkrei- ses in Ost-West-Richtung erfolgt weiterhin durch den südlich gelegenen vor- handenen Tunnel. Die Erreichbarkeit des Tunnels verbessert sich insofern, dass die Straße Im Wasserwerkswäldchen nach derzeitigem Stand zukünftig nur noch den Erschließungsverkehr zum Wasserwerk aufnimmt und daher nur noch eine geringfügige Kfz-Belastung aufweisen wird. Kann der bestehende Fuß- und Radweg unter der A 555 mit Anbindung an die Straße “Am Wasserwerkswäldchen“ und den Grüngürtel aufrechterhalten wer- den? Wenn ja, wie soll diese Radwegeverbindung das Gleisbett der Linie 5 planfrei queren? Sollte diese Wegeverbindung entfallen, muss die Radwegverbindung im nördli- chen Bereich des Kreisverkehrs hinreichend sicher und komfortabel ausgebaut werden (Siehe oben unter Punkt 5). Antwort: Ja, die Stadtbahn liegt in dem Bereich etwa auf dem Höhenniveau der BAB 555 und überquert den bestehenden Geh-/Radweg. Wurde eine alternative Anbindung der B51n an den Umschlagsplatz „Efeltor“ via der Straße „Am Kölnberg“ K 27 und dann über die Straße „Am Eifeltor“ ge- prüft? Bei einer Führung entlang der K 27 wäre ein Straßenneubau entlang des Orts- teils Höningen nicht erforderlich. Würde in diesem Fall, der LKW-Verkehr nicht über die B51n via Höningen (über den geplanten neuen Straßenabschnitt – Va- riante 1) verlaufen, sondern bereits weiter südlich über die K 27, würde der Knotenpunkt B51n / Entflechtungsstraße deutlich entlastet (Dort wäre dann ggf. sogar ein Kreisverkehr möglich). Auch der Knotenpunkt Kapellenstraße / B 51 Brühler Landstraße würde entlastet, was wiederum eine Entlastung des aus Rondorf nach Westen abfließenden Verkehrs zur Folge hätte. Könnten in diesem Fall auch die drei großen Achsen Kapellenstr. Brühler Land- str. und B 51N in einem Turbokreisel“ münden? Nach der derzeitigen Entwurfsplanung von Straßen NRW entstünden 2 hoch- frequentierte KP hintereinander (Kapellenstr / B51N und Brühler Landstr.). Wä- ren diese in dieser Doppelung auskömmlich? Antwort: Die Fortführung der B51n bis zur Anschlussstelle Köln Eifeltor wird durch den Landesbetrieb Straßenbau / Straßen.NRW geplant. Es wurden drei verschiedene Varianten der Linienführung erarbeitet und geprüft. Zwei dieser Varianten (Varianten 2 und 3) führen vom Knotenpunkt B51n – Am Kölnberg (K27) weiter über die K27 in Richtung Nordosten um dann Richtung Nordwes- ten (parallel zur Brühler Landstraße). Im weiteren Verlauf kreuzen beide Varian- ten die L92, führen anschließend weiter in Richtung Nordosten und werden in unterschiedlicher Lage an die Straße „Am Eifeltor“ angebunden. Nach Abwägung aller umweltfachlichen und verkehrlichen Belange wurde aller- dings Variante 1 als Vorzugsvariante gewählt. Diese wird nördlich des An- schlusses der B51n weiter über die bestehende Brühler Landstraße geführt, verlässt diese vor der Ortslage Köln-Höningen, kreuzt die L92 in Höhe der Au- gust-Wegelin-Straße und stößt auf die Straße "Am Eifeltor", die bis zur An- schlussstelle Köln-Eifeltor ausgebaut wird. Die Linie der Variante 1 wurde vom Bundesverkehrsministerium mit Datum vom 24.01.2020 bestimmt und steht somit fest. Weitere Informationen sind den Projektseiten von Straßen.NRW zu entnehmen, 10 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau welche regelmäßig aktualisiert werden: • B51n - Ortsumgehung Köln-Meschenich: https://www.stras- sen.nrw.de/de/b51n-ortsumgehung-koeln-meschenich.html • B51n - Fortführung der Ortsumgehung Köln-Meschenich bis zur A4-An- schlussstelle Köln-Eifeltor: https://www.strassen.nrw.de/de/b51n-fortfueh- rung-ortsumgehung-koeln-meschenich-zu-a4.html Für den Fall, dass ausschließlich mittels eines Brückenbauwerks der Kreisver- kehr am Militärring gekreuzt werden kann, setzt sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der BV2 für einen Gestaltungswettbewerb für die neu zu schaf- fende ÖPNV Brücke (Linie 5) über diesen Kreisverkehr aus. Es handelt sich um ein wichtiges Einfallstor nach Köln und könnte sich zu einer guten planfreien Verbindungsmöglichkeit von der Bonner Straße in den äuße- ren Grüngürtel für Fuß – und Radverkehr entwickeln. Daher sollte sich ein sol- ches Bauwerk architektonisch hervorheben. Diese Chance sollte nicht durch ein weiteres Negativbeispiel eines schnöden Brutalismus vertan werden. Antwort: Für die weiteren Bearbeitungen ist vorgesehen ein Architekturbüro zu beteiligen. Die Herausforderung des Standorts für die Brücke ist der Verwaltung bewusst und die damit verbundene Möglichkeit etwas architektonisch Wertvol- les zu schaffen, wird weiterverfolgt werden. Das Gefahrenpotenzial von Elektroautos ist deutlich geringer als bei Verbren- nern. Selbst das verbleibende Risiko Bremsflüssigkeit wird sich in Zukunft durch technische Umstellung reduzieren. Wie beurteilt die Fachverwaltung eine auf Elektroautos eingeschränkte Befahr- barkeit der Straße nach Inbetriebnahme der Stadtbahn? Antwort: Genaue statistische Daten über die sicherheitsrelevanten Vor-/Nach- teile von Elektroautos liegen derzeit nicht in hinreichender Detailtiefe vor, so- dass die Betrachtung im Rahmen der Risikobetrachtung Trinkwasser nicht möglich ist. Welche definitive Planung hat die Stadt Köln zu dieser Kreuzung zu dieser an- gesprochenen unverzichtbaren Optimierung der Kreuzung Friedrich-Ebert Straße/ Zum Forstbotanischen Garten? Welche Planung hat StraßenNRW? Es wird gebeten, den Zeitplan für die Ertüchtigung der Kreuzung mitzuteilen. Antwort: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen zur StadtBahn Süd ist an dem Knoten Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße eine Maß- nahme zur Ertüchtigung des Knotens unterstellt, welche in der Straße Zum Forstbotanischen Garten vorsieht, dass es in den beiden Hauptrichtungen je- weils folgende Fahrstreifenaufteilung gibt: - Mischfahrstreifen gerade/rechts - Fahrstreifen geradeaus - Linksabbiegefahrstreifen. Hierfür muss auch der Abfluss in der jeweiligen Fahrtrichtung auf zwei Fahr- streifen ausgebaut werden. Um den Eingriff in die Natur gering zu halten, ist die Ausbaumaßnahme in den Untersuchungen mit einer Länge von jeweils etwa 100 m vor und hinter dem Knotenpunkt vorgesehen. In der Friedrich-Ebert- Straße wurden keine Veränderungen vorgenommen. Zielsetzung der Maß- nahme ist es, lokal an dem Knotenpunkt die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. 11 / 11 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Durch die Zweistreifigkeit der Hauptrichtungen in Nordweset-Südost-Richtung kann die hohe Verkehrsmenge in kürzerer Zeit abgewickelt werden und bietet somit mehr Spielraum für die Freigabezeit in der Friedrich-Ebert-Straße. Weitere Knotenpunktalternativen (hier z. B. angesprochen Turbokreisel) wur- den nicht untersucht, da dieser maßvolle Ausbauvorschlag bereits zu einem positiven Ergebnis geführt hat.
Anlage 6.15 - D2 Lageplan 2
6465 Zeichen
14 8072 8565 7931 Krauskaul Krauskaul Pastoratsstraße Spielplatz Talstraße Talstraße Kapellenstraße Talstraße Westerwaldstraße Dreikönigenstraße Rondorfer Hauptstraße Hachenburger Straße Hachenburger Straße Giesdorfer Straße 1164 Hst. Meschenich Nord ca. 2100mca. 620m Hst. Rondorf Süd Hst. Rondorf Mitte Sperrung für MIV Sperrung für MIV Querung FÜ als Z Querung Querung FÜ als Z Querung Gebäudeabbruch Haus 5 und 7 Tennisanlage Altlastgrenze Hst. Meschenich Nord ca. 2100mca. 620m Hst. Rondorf Süd Hst. Rondorf Mitte 5+100 5+0004+9004+8004+7004+6004+500 4+400 4+300.000 4+350.000 4+400.000 4+450.000 4+500.000 4+550.000 4+600.000 4+650.000 4+700.000 4+750.000 4+800.000 4+850.000 4+900.000 4+950.000 5+000.000 5+050.000 5+100.000 5+150.000 a = -0.144 L = 48.000 ra = 2000.000 101A +1.000 ‰ 381.637 m+25.000 ‰ 57.582 m NW=54.443km 4+859.882 a = 0.156 L = 50.000 ra = 2000.000 101A +25.000 ‰ 57.582 m0.000 ‰ 117.100 m NW=53.004km 4+802.300 a = -0.400 L = 80.000 ra = 2000.000 101A 0.000 ‰ 117.100 m+40.000 ‰ 129.858 m NW=53.004km 4+685.200 a = 0.056 L = 30.000 ra = 2000.000 101A +40.000 ‰ 129.858 m +25.000 ‰ 78.373 m NW=47.809km 4+555.342 a = 0.144 L = 47.983 ra = 2000.000 101A +25.000 ‰ 78.373 m+1.009 ‰ 142.491 m NW=45.850km 4+476.969 a = -0.020 L = 17.983 ra = 2000.000 101A +1.009 ‰ 142.491 m+10.000 ‰ 50.636 m NW=45.706km 4+334.478 557.6 m SchO 557.6 m Schotter 6.5 m ADS 6.5 m FF BTS 50.0 m Haltestelle 236.2 m Schotter 6.6 m ADS Muldenversickerung 493.9 m SchO251.0 m Schotter Kanalanschluss 4+800.202 FÜ 4+779.583 Haltestelle4+729.583 Haltestelle 4+557.995 FÜ R = 600 5+035.017 A = 109.545A = 109.545 UEUA 5+015.240 R = ∞R = ∞ 4+911.585 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+891.803 R = 900R = 900 4+881.507 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+861.810 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+842.112 R = 900R = 900 4+831.816 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+812.034 R = ∞R = ∞ 4+688.255 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+661.849 R = 900R = 900 4+648.498 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+624.796 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+603.796 R = 900R = 900 4+593.506 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+574.582 R = ∞R = ∞ 4+501.805 A = 109.545A = 109.545 UAUE 4+483.378 R = 600R = 600 4+444.706 A = 109.545A = 109.545 UEUA 4+425.239 R = ∞ r=600.000 u=0 aq=0.630 ve=70 lU=20.000 A=109.545 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 r=900.000 u=0 aq=0.420 ve=70 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 A=109.545 r=600.000 u=0 aq=0.630 ve=70lU=20.000 A=109.545 5+190.636 A = 109.545 A = 109.545 5+170.636 R = 600 R = 600 5+015.963 A = 109.545A = 109.545 UEUA 4+995.963 R = ∞R = ∞ 4+892.839 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+872.839 R = 900R = 900 4+862.408 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+842.408 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+822.408 R = 900R = 900 4+811.976 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+791.976 R = ∞R = ∞ 4+688.976 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+668.976 R = 900R = 900 4+658.545 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+638.545 A = 134.164A = 134.164 UAUE 4+618.545 R = 900R = 900 4+608.114 A = 134.164A = 134.164 UEUA 4+588.114 R = ∞R = ∞ 4+507.186 A = 109.545A = 109.545 UAUE 4+487.186 R = 600R = 600 4+449.364 A = 109.545A = 109.545 UEUA 4+429.364 R = ∞ A=109.545 lU=20.000 ve=70 aq=0.630 u=0 r=600.000A=109.545 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=134.164 lU=20.000 ve=70 aq=0.420 u=0 r=900.000 A=134.164 lU=20.000 A=109.545 lU=20.000 ve=70 aq=0.630 u=0 r=600.000 A=109.545 lU=20.000B C C 2,54 Rest 3,36 Grünfläche 1,00 Bankett 0,70 Kabeltrasse 6,60 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 3,60 Rest 26,50 Gesamt 1,50 Mulde 2,41 Böschung 0,30 Bankett 0,70 Kabeltrasse 7,47 Bahnkörper 0,70 Kabeltrasse 0,30 Bankett 1,69 Böschung 1,50 Mulde 0,50 Bankett 4,00 Radweg 2,50 Gehweg 1,00 Bankett 0,36 Böschung 1,00 Mulde 25,93 Gesamt P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\Alternative D2\211014_XXX_61_V_OV_LP_10XX_0_V.dwg Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 692 Stadt Köln Amt 692/4 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: V o r p l a n u n g Verkehrsanlagen XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 X XX XX X Datum IndexGen. Gepr. Bear.Änderung Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Xxx. 05.02.2019 aText Xxx. Xxx. Lagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177 Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn Süd XXX MNA PHE MNA 27.08.2021 14.10.2021 16.09.2022 61 V OV LP 1002 a P 14.10.2021 1000 Lageplan Alternative D Vorzugsvariante (V4) Vorzugsvariante Blatt 2/4 LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Graf-Adolf-Platz 6 DE 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 361137-0 duesseldorf@lindschulte.de www.lindschulte.de Ingenieurgesellschaft mbH Tel.: 0221 / 925812-0 Fax: 0221 / 925812-7 Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Legende Stadtbahntrasse Gehweg Radweg Grünfläche Planungen Dritter Altlasten Geh- Radweg Brücke mit Widerlager Tunnelportal Planungskoridor Straßen NRW Stützwand / Mauer Ausgleichsflächen Fahrbahn Schutzstreifen Straßen NRW WSZ II WSZ III Bodendenkmal Flurstücksgrenze Baudenkmal X X Haltestelle Entwässerungsmulde Bankett Dammböschung Entwässerungsmulde Fahrbahn mit Achse Bankett Einschnittsböschung B-Plan 1 2 3 4
Anlage 20 - Korrekturbeschluss BV Rodenkirchen 13.03.2023
2044 Zeichen
Anlage 20 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 13.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.03.2023 öffentlich 8.1.8 Korrekturbeschluss StadtBahn, Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen, AN/0474/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ändert ihre auf der Sondersitzung der BV 2 am 02.03.2023 zur Verwaltungsvorlage zu TOP 2.2.2 „StadtBahnSüd – Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung“ (3065/2022) gefasste Be- schlussempfehlung nochmals richtigstellend dahingehend ab, dass 1. der erste Satz nunmehr abändernd wie folgt gefasst wird: „Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, den Beschluss zu a) und b) w ie folgt zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Planung der StadtBahn Süd zur Kenntnis und beauftragt die Verw altung, a. die Planung der StadtBahn Süd nach Rondorf und Meschenich für den 1. Bauabschnitt für die Kombination der Vorzugstrasse „Nord-Alternative 1.1 a (Querung Verteilerkreis mit Brücke), ohne Straße Im Wasserw erksw äldchen mit Süd-Alternative 1 (Linienführung durch Rondorf-Mitte) bis MeschenichNord“ w eiterzuführen, das Planfeststellungsverfahren durchzuführen und dieVorpla- nung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) voranzutreiben sow ie die Öffentlichkeitsbeteiligung fortzusetzen.“ 2. der vierte ergänzende Satz des Beschlusses verkürzend lautet: Die zu prüfende Unterquerung, die einer Forderung der BV Rodenkirchen be- reits aus dem Jahre 2011 entspricht (siehe Anlage), soll w ie folgt gestaltet sein: 2 Beginnend nach einer Rampe auf der Bonner Straße vor dem Verteilerkreis soll die Stadtbahntrasse unmittelbar nach dem Verteilerkreis plangleich mit dem tie- ferliegenden Grünzug w eitergeführt w erden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend Herr Görtz, Herr Hertel)
Anlage 11 - Verkehrsgutachten zur Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen + Anlagen
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Autor: KuAa, PrTa, JiXa
Auftraggeber:
STADT KÖLN
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Projekt:
Stadtbahnverlängerung nach
Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur
Stadtbahnquerung des
Verteilerkreises Süd
Inhalt:
Dokumentation Alternative A 1 ohne
Im Wasserwerkswäldchen
Anlage 11
Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im
Wasserwerkswäldchen
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022
Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 2 von 8
INHALTSVERZEICHNIS
1. Anlass dieser Stellungnahme ................................ ................................ ................................ ...... 3
2. Verkehrsumlegung Tagesverkehr und Spitzenstunden ................................ ............................... 3
2.1 Methodische Vorgehensweise ................................ ................................ ................................ .... 3
2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung im Tagesverkehr ................................ ................................ .. 3
2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung in den Spitzenstunden ................................ ......................... 4
3. Konzeptionelle Steuerung der LSA 0200 Verteilerkreis Süd ................................ ....................... 5
4. Analyse der Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Simulation ................................ .............................. 5
4.1 Morgenspitze ................................ ................................ ................................ .............................. 5
4.2 Morgenspitze mit Optimierung Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße ................ 6
4.3 Abendspitze ................................ ................................ ................................ ................................ 6
4.4 Abendspitze mit Optimierung Verte ilerkreis Süd und Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -
Ebert-Straße ................................ ................................ ................................ ................................ ............. 7
4.5 Kreisverkehrsplatz Kapellenstraße/Husarenstraße ................................ ................................ ..... 7
5. Fazit Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen ................................ ................................ .. 8
Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im
Wasserwerkswäldchen
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022
Bernard Gruppe ZT GmbH Seite 3 von 8
1. Anlass dieser Stellungnahme
Die Stadt Köln plant im Zuge des Ausbaus der Stadtbahnstrecken auch die Erweiterung von der Haltestelle
Arnoldshöhe am Verteilerkreis Süd über Rondorf nach Meschenich. Im Zuge der Analysen werden
verschiedene Alternativen untersucht, wie der Verteilerkreis Süd durch die Stadtbahn gequert wird.
Wegen des grundsätzlichen Konfliktes eines Eingriffs in die Wasserschutzzone wird basierend auf der
Alternative A1 (Brücke) zusätzlich untersucht, ob diese Alternative funktionieren kann, wenn die Straße
Im Wasserwerkswäldchen nicht mehr vom allgemeinen Kfz-Verkehr befahren wird. Um das Wasserwerk
selbst zu erschließen, muss eine zumindest einseitige Anbindung über einen Betriebsweg weiterhin
möglich sein. Dieser Betriebsweg kann bei entsprechender baulicher Ausgestaltung aber auch der Geh -
und Radweg sein, welc her den Verteilerkreis mit Rondorf verbindet. Teile der heutigen Straße Im
Wasserwerkswäldchen könnten dann zurückgebaut werden, um Eingriffe zu kompensieren. Für diesen
Fall liegt dem Gutachter derzeit kein Lageplan vor.
Zur Analyse des Falls wurde zunächst mit Hilfe der Verkehrsumlegung die Tages - und Spitzenstunden-
belastungen für die Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen ermittelt. Im weiteren Verlauf wurde
mit Hilfe der Mikrosimulation eine Analyse mit derselben inhaltlichen Tiefe wie bei de n anderen
Alternativen durchgeführt, d. h. alle Knotenpunkte entlang der Militärringstraße wurden untersucht.
2. Verkehrsumlegung Tagesverkehr und Spitzenstunden
2.1 Methodische Vorgehensweise
Alle Alternativen werden zunächst dahingehend untersucht, ob sie im Be reich des Verteilerkreises Süd
eine ausreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen. Hierzu werden auf Basis des einheitlichen
Prognosenullfalls 2030, der städtebaulichen Aufsiedlungen und zusätzliche infrastrukturelle Netzelemente
beinhaltet, die Alternat iven zunächst im Umlegungsmodell abgebildet. Aufbauend auf den
Tagesbelastungen werden die Belastungen ermittelt, die in den Spitzenstunden morgens und nachmittags
zu erwarten sind.
Durch die planfreie Querung der Stadtbahn in den betrachteten Alternativen sind im Bereich des
Verteilerkreises im Netzmodell keine zusätzlichen Widerstände zu berücksichtigen. Die Straße Im
Wasserwerkswäldchen wird im Modell für den allgemeinen Kfz -Verkehr gesperrt. Das Wasserwerk wird
über Betriebswege im Verlauf der bisherigen Straße nach Norden und Süden angebunden.
2.2 Ergebnisse der Verkehrsumlegung im Tagesverkehr
Die Ergebnisse der Verkehrsumlegung für den Tagesverkehr sind in den folgenden Anlagen dargestellt:
▪ Anlage 2.2.1: Umlegungsplot Prognosenullfall (DTVw) großräumig
▪ Anlage 2.2.2: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen
(DTVw) großräumig
▪ Anlage 2.2.3: Differenzplot „Planfall minus Nullfall“ großräumig
▪ Anlage 2.2.4: Umlegungsplot Prognosenullfall (DTVw)
Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im
Wasserwerkswäldchen
Projektnr.: 500300 Datum: 08.06.2022
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▪ Anlage 2.2.5: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen
(DTVw)
▪ Anlage 2.2.6: Differenzplot „Planfall minus Nullfall“
▪ Anlage 2.2.7: Differenzplot „Planfall Alternative A1 ohne minus mit Im Wasserwerkswäldchen“
Der großräumige Differenzplot zwischen Planfall und Nullfall zeigt die Auswirkungen durch den Entfall der
Straße Im Wasserwerkswäldchen sowie durch erhöhte Widerstände an den Stadtbahnquerungen in
Rondorf, die Verlager ung von Kfz -Fahrten auf die Stadtbahn und die Verlegung der Bödinger Straße
südlich von Rondorf.
Der Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen führt zu einer Verlagerung von ca. 5.900 Kfz-Fahrten pro
Tag auf alternative Routen, z. B. über die Relationen Kapellenstraße → Brühler Landstraße oder Friedrich-
Ebert-Straße → Zum Forstbotanischen Garten. Jedoch findet sich die Mehrbelastung durch den
verlagerten Verkehr auf diesen Relatione n nicht komplett im Differenzplot wieder, da dort wiederum
andere Verkehre a ufgrund erhöhter Widerstände durch zusätzliche Fahrzeuge auf andere , weiter
entfernte Straßen verdrängt werden. Dieser Verlagerungseffekt setzt sich im Netzmodell ausgehend von
der entfallenen Strecke nach außen hin fort. So ergibt sich die größte Mehrbela stung zwischen Planfall
und Nullfall auf der Straße Zum Forstbotanischen Garten mit ca. +1.700 Kfz -Fahrten pro Tag. Die
Belastung der Brühler Landstraße steigt nur geringfügig an.
Die alleinigen Auswirkungen des Entfalls der Straße Im Wasserwerkswäldchen sind in der Anlage 2.2.7
dargestellt. Dabei wird der Planfall mit Stadtbahnführung in der Alternative und ohne die Straße dem
Planfall mit Straße gegenübergestellt. Dabei bestehen Zunahmen auf der Kapellenstraße um bis zu
+2.100 Kfz-Fahrten pro Tag und auf der Straße Zum Forstbotanischen Garten um bis zu +2.200 Kfz -
Fahrten pro Tag. Zudem steigt die Belastung auf der BAB 555 südlich des AK Köln -West um ca.
+1.700 Kfz-Fahrten pro Tag.
Die Veränderungen der Verkehrsbelastungen im unmittelbaren Bereich des Verteilerkreis sind zwischen
Null- und Planfall sehr gering (+/ -2 %) und bewegen sich damit innerhalb der werktäglichen
Schwankungsbreite.
2.3 Ergebnisse der Verkehrsumlegung in den Spitzenstunden
Die Spitzenstundenbelastungen, welche die Grundlage für die Analyse der Leistungsfähigkeit darstellen,
sind in den folgenden Anlagen enthalten:
▪ Anlage 2.3.1: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen
(Morgenspitze)
▪ Anlage 2.3.2: Umlegungsplot Prognoseplanfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen
(Abendspitze)
In der Morgenspitze ist eine Lastrichtung von der Autobahn in Richtung Innenstadt über die Bonner Straße
und die östliche Militärringstraße zu erkennen, was mit dem morgendlichen Berufsverkehr begründet
werden kann. In der Abendspitze ist ein umgekehrter Effekt zu beobachten.
Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im
Wasserwerkswäldchen
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3. Konzeptionelle Steuerung der LSA 0200 Verteilerkreis Süd
Für die Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen muss die bestehende LSA 0200 Verteilerkreis Süd
nicht grundsätzlich umgeplant werden. Die LSA wird prinzipiell wie im Bestand gesteuert, außer dass an
der Nordseite durch die Implementierung der Stadtbahn der Querschnitt etwas aufgeweitet ist. Der
Knotenpunkt Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen wurde in Abstimmung mit der Stadt Köln für die
Simulation ähnlich belassen wie heute, damit Ziel - und Quellverkehr zum Wasserwerk den
durchgehenden Verkehrsablauf auf der Militärringstraße nicht beeinträchtigt. Detaillierte Lagepläne liegen
hierzu aber noch nicht vor.
4. Analyse der Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Simulation
Die Analyse der Leistungsfähigkeit erfolgt mit den zuvor beschriebenen Belastungen und der konzeptionell
geplanten verkehrsabhängigen Steuerung. In di e Auswertung gehen die Knotenpunkte entlang der
Militärringstraße zwischen Brühler Landstraße und Zum Forstbotanischen Garten ein.
Zusätzlich wird der Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße ausgewertet, da
dieser Knoten hoch belast et ist und durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen zusätzlich
Verkehr auf diesen Knoten verlagert wird. Der Knotenpunkt wird mit dem bisher vorgesehenen Ausbau
simuliert, siehe nachfolgende Abbildung.
Abbildung 1: Skizze Ausbau LSA 0201 Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße
4.1 Morgenspitze
Das Ergebnis der Analyse zeigt die Anlage 4.1.
Am Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße treten Qualitätsstufen zwischen A und D auf. Der
Linksabbiegestrom aus Süden weist als einziger Strom die Qualitätsstufe D auf. Die Ströme werden
angemessen abgewickelt, die mittleren Staulängen sind durchweg gering, die maximalen vertretbar.
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Am Knotenpunkt Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen/Zufahrt P+R-Anlage werden alle Ströme mit
Qualitätsstufe A abgewickelt. In Fahrtrichtung Osten kann ein maximaler Rückstau während der Rotzeit
am benachbarten Verteilerkreis Süd entstehen, der jedoch unkritisch ist.
Am Verteilerkreis Süd selbst werden alle Ströme mit den Qualitätsstufen A oder B abgewickelt. Es treten
keine kritischen Rückstaulängen auf, der Verkehrsablauf ist gut.
Am Knotenpunkt Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten werden alle Ströme ausreichend
leistungsfähig abgewickelt. Der Linksabbieger aus Süden weist die Qualitätsstufe D und einzelne
maximale Rückstaus mit einer Länge von ca. 210 m auf. Die mittlere Staulänge ist jedoch mit 35 m gering,
so dass hieraus keine Probleme entstehen.
Der Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße weist in den Hauptrichtungen
(Nord/Süd) die Qualitätsstufen B und C auf, bei niedrigen mittleren Staulängen un d gemessen an der
Belastung angemessenen maximalen Staulängen. Die östliche Zufahrt der Friedrich -Ebert-Straße wird
leistungsfähig abgewickelt. In der westlichen Zufahrt, wo durch den Entfall der Straße Im
Wasserwerkswäldchen ein höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist, wird die Verkehrsqualität mit
der Stufe E bewertet, wobei die Sollbelastung nahezu abgewickelt wird. Di e mittlere Rückstaulänge mit
320 m und die maximale Rückstaulänge mit ca. 700 m sind jedoch sehr lang.
4.2 Morgenspitze mit Optimierung Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße
Vor diesem Hintergrund werden am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße
signaltechnische Maßnahmen untersucht. Das Simulationsergebnis mit Maßnahmen zeigt Anlage 4.2 für
die Morgenspitze. Die westliche Zufahrt lässt sich durch eine Umverteilung von Freigabezeiten derart
verbessern, dass die Qualitätsstufen C und D in der Zufahrt ermittelt werden. Die mittlere Staulänge sinkt
von 320 m auf etwa 70 m, die maximale Staulänge von 700 m auf ca. 320 m. Für die übrigen Richtungen
treten keine nennenswerten Verschlechterungen auf, so dass signaltechnische Maßnahmen auf dem zu
Grunde gelegten Ausbau mit den ermittelten Prognosebelastungen hinreichend sind.
Auch am Knotenpunkt Militärringstraße/ Zum Forstbotanischen Garten hat diese Maßnahme keine
negativen Auswirkungen auf das Ergebnis der Qualitätsstufen.
4.3 Abendspitze
Für die Abendspitze wurde die konzeptionelle Steuerung analog zur Morgenspitze mit den
Prognosebelastungen der Abendspitze untersucht, die Ergebnisse zeigt Anlage 4.3.
Der Knotenpunkt Militärringstraße/Brühler Landstraße weist durchweg Qualitätsstufen von C oder besser
auf. Es treten keine übermäßigen Staulängen auf, der Knoten wird leistungsfähig betrieben.
Wie bereits in der Morgenspitze, weist der Knotenpunkte Militärringstraße/Im Wasserwerkswäldchen eine
sehr gute Verkehrsqualität mit Stufe A in allen Strömen auf. Die Rückstausituation bei Rot am
Verteilerkreis ist ebenfalls vergleichbar zur Morgenspitze. Der Verkehrsablauf ist ohne Probleme.
Am Verteilerkreis Süd werden die nördliche, südliche und westliche Zufahrt mit der Qualitätsstufe B
bewertet. In der östlichen Zufahrt, welches abends die Lastrichtung ist, wird die Stufe E ermittelt,
vergleichbar zum Bestand. Ohne Anpassung der Steuerung reicht in dieser Zufahrt der mittlere Rückstau
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Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im
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nicht bis zur Feuerwehrausfahrt und der maximale Rückstau bis über die Feuerwehrausfahrt, aber nicht
bis zum Schillingsrotter Weg. Dies Situation ist grundsätzlich als vertretbar einzustufen, es wird jedoch
eine Optimierung untersucht, siehe Abschnitt 4.3.
Am Knotenpunkt Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten werden alle Ströme mit mindestens
Qualitätsstufe C oder besser abgewickelt. Es treten keine kritischen Rückstaulängen auf.
Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße weisen in der nördlichen, östlichen
und südlichen Zufahrt die Ströme Gerade/Rechts jeweils die Qualitätsstufe B auf und die Linksabbieger
die Qualitätsstufe C. In der westlichen Zufahrt, in der der Me hrverkehr durch den Entfall der Straße Im
Wasserwerkswäldchen auftritt, wird abends auch die Qualitätsstufe E ermittelt. Auch wenn die Belastung
etwas geringer ist und die Sollbelastung abgewickelt wird, sind mittlere Wartezeiten und Rückstaulängen
lang.
4.4 Abendspitze mit Optimierung Verteilerkreis Süd und Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-
Ebert-Straße
Für den Verteilerkreis Süd wird untersucht, ob die östliche Zufahrt eine höhere Freigabezeit erhalten kann,
ohne dass dies allzu starke Auswirkungen auf di e übrigen Ströme hat. Darüber hinaus werden
signaltechnische Maßnahmen am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße
vorgenommen, um den Verkehrsablauf in der westlichen Zufahrt zu verbessern. In der Anlage 4.3 ist das
Ergebnis dargestellt.
Die Analyse zeigt für den Verteilerkreis Süd , dass die östliche Zufahrt in der Abendspitze auf die
Qualitätsstufe C verbessert werden kann. Die mittlere Rückstaulänge sing von ca. 130 m auf 50 m, die
maximale Rückstaulänge sinkt von 350 m auf 185 m. In der Bonner Straße wird die Qualitätsstufe B an
der Grenze zu C ermittelt. Die mittlere Staulänge steigt aber nur gering, so dass dies weiterhin vertretbar
ist. Die Zufahrten West und Süd weisen nach wie vor die Qualitätsstufe B auf. Die Optimierung der
östlichen Zufahrt in der Abendspitze ist demnach in dieser Alternative grundsätzlich möglich.
Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich-Ebert-Straße kann die westliche Zufahrt bis auf
Qualitätsstufe C verbessert werden. Dabei werden in der nördl ichen und östlichen Zufahrt eine
Verschlechterung der Qualitätsstufe von B auf C in Kauf genommen. Es reichen demnach in der
Abendspitze ebenfalls signaltechnische Optimierungen bei dem unterstellten Ausbau und den ermittelten
Prognosebelastungen aus. Auf den Knoten Militärringstraße/Zum Forstbotanischen Garten hat die
Maßnahme keine negativen Auswirkungen.
4.5 Kreisverkehrsplatz Kapellenstraße/Husarenstraße
Durch den Entfall der Straße Im Wasserwerkswäldchen verlagert sich der Verkehr nach Osten und Westen
in Bezug auf das Rondorfer Stadtgebiet. Im Westen erfolgt der Bau eines Kreisverkehrsplatzes am
Knotenpunkt Kapellenstraße/Husarenstraße, dessen südlicher Ast die Verbindung zur Entflechtungs -
straße sein wird. In den Anlagen 4.5 (Morgenspitze) und 4.6 (Abends pitze) sind Ergebnisse zu
Nachweisen der Leistungsfähigkeit dargestellt, um die Auswirkungen der erhöhten Belastungen an
diesem Knotenpunkt zu betrachten.
Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd, Alternative A1 ohne Im
Wasserwerkswäldchen
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Bei der Berechnung wurden die ermittelten Prognosebelastungen für 2030 angesetzt, eine SV-Anteil von
10 % (sichere Seite) und in jeder Zufahrt 200 Fußgänger/Radfahrer an den Furten angesetzt.
Sowohl in der Morgen - als auch in der Abendspitze werden alle Zufahrten mit der Qualitätsstufe A
bewertet, es gibt noch erhebliche Kapazitätsreserven in jeder Zufahrt.
5. Fazit Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen
Die vorgenannten Analysen verdeutlichen, dass der Entfall der Verkehrsfunktion der Straße Im
Wasserwerkswäldchen für den allgemeinen Verkehr an den übrigen Knotenpunkten der Militärringstraße
zu Belastungen führt, die angemessen abgewickelt werden können. Für die Abendspitze wird eine
Optimierung der östlichen Zufahrt am Verteilerkreis Süd empfohlen, um die Verlustzeiten und die
Staulängen zu reduzieren. Dies soll maßvoll umgesetzt werden, damit die übrigen Zufahrten weiterhin mit
angemessener Verkehrsqualität betrieben werden können.
Am Knotenpunkt Zum Forstbotanischen Garten/Friedrich -Ebert-Straße ist neben der vorgesehenen
straßenbaulichen Ertüchtigung der Hauptrichtungen auch eine signaltechnische Optimierung erforderlich,
um die Prognosebelastungen in diesem Szenario angemessen abwickeln zu können. Zusätzliche
Ausbaumaßnahmen der Nebenrichtungen sind jedoch unter den prognostizierten Belastungen nicht
notwendig.
Bernard Gruppe ZT GmbH
Dipl.-Ing. Axel Küßner
Verkehrstechnik
Anlagen: 23 Seiten
Streckenbelastungen großräumig - Nullfall (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 29.09.2021
NF_STB_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.1
Streckenbelastungen großräumig - Planfall Alternative 1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 25.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.2
Differenzplot großräumig - "Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 25.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.3
29000
2200
24200
19400
18200
55400
55400
33800
34100
32000
33900
27000
32000
28500
6000
6000
Streckenbelastungen - Nullfall 2030 (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h] B
earb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 05.07.2021
NF_STB_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.4
29200
1800 25200
17500
17700
56200
56200
33100
33900
32400
33700
26400
32400
28200100S
treckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen (DTVw) - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.5
200
-300 900
-1900
-500
800
800
-700
-200
400
-200
-600
400
-300-5900D
ifferenzplot - "Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen minus Nullfall" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.6
-700
1700
500
500
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400
-200
-200
-300
Differenzplot großräumig - "Planfall Alternative A1 ohne minus mit Im Wasserwerkswäldchen" - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.7
2510
150 1690
390
640
550
570
2510
1840
1840
2510
2750
2310
1380
1070
2440
1040
910
1070
1380
196010
10St
reckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Morgenspitzenstunde [Kfz/h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF STB A1 oIWww MO (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.3.1
1440
250 2370
490
510
510
490
1440
2610
2610
1440
1680
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890
1480
2270
550
1140
1480
890
268010
10St
reckenbelastungen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Abendspitzenstunde [Kfz/h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 16.05.2022
PF STB A1 oIWww AB (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage 2.2.8
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 271 255 16 76 37 C
Militärringstr. West 2 GF " 165 170 16 76 31 B
Militärringstr. West 3 RA ? 9 10 1 43 2 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 25 25 16 100 57 D
Brühler Str. Süd 5 GF # 688 684 16 100 28 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 260 259 5 97 17 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 69 68 10 61 29 B
Militärringstr. Ost 8 GF ! 284 293 10 61 34 B
Militärringstr. Ost 9 RA < 198 200 4 59 9 A
Brühler Str. Nord 10 LA 9 143 147 15 65 44 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 288 291 15 65 22 B
Brühler Str. Nord 12 RA 8 251 249 12 71 12 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 178 176 1 56 5 A
Militäringstr. West 2 GF " 390 402 0 40 3 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 0 0 44 4 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 1 10 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 5 4 0 4 4 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 1 1 0 1 4 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 551 559 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 89 81 0 0 1 A
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 380 386 9 65 21 B
Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 21 20 9 65 22 B
A555 Süd - SG 2 6 RA ; 1.312 1.312 20 89 21 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 1.193 1.204 0 22 2 A
Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.074 1.076 26 118 33 B
Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 917 934 24 93 27 B
Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 1.050 1.050 0 27 1 A
0
Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 1.584 1.606 1 33 1 A
Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 253 251 1 27 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 353 374 1 38 2 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 996 996 1 15 2 A
Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.400 1.397 10 77 6 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 738 740 20 173 29 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 644 659 18 172 23 B
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 439 448 34 209 52 D
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 585 563 8 144 13 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 295 301 14 55 42 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 597 592 14 55 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 386 370 317 703 165 E
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 332 319 317 703 153 E
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 73 69 317 703 148 E
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 75 70 5 37 49 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 559 558 19 81 33 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 65 66 19 81 32 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 58 57 16 87 44 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 122 119 16 87 36 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 100 105 16 87 34 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 155 158 12 68 48 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 637 654 23 108 32 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 152 154 23 108 38 C
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO.xlsm Anlage 4.1
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 271 256 16 74 37 C
Militärringstr. West 2 GF " 165 170 16 74 32 B
Militärringstr. West 3 RA ? 9 10 1 51 3 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 25 24 16 109 55 D
Brühler Str. Süd 5 GF # 688 669 16 109 29 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 260 263 7 103 17 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 69 68 10 61 28 B
Militärringstr. Ost 8 GF ! 284 293 10 61 33 B
Militärringstr. Ost 9 RA < 198 202 5 59 9 A
Brühler Str. Nord 10 LA 9 143 147 15 69 45 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 288 291 15 69 22 B
Brühler Str. Nord 12 RA 8 251 249 12 74 13 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 178 181 1 59 5 A
Militäringstr. West 2 GF " 390 401 0 49 3 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 0 0 50 2 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 5 4 0 3 6 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 1 1 0 0 2 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 551 560 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 89 81 0 0 1 A
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 380 386 10 65 22 B
Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 21 20 10 65 26 B
A555 Süd - SG 2 6 RA ; 1.312 1.313 20 98 21 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 1.193 1.204 0 6 2 A
Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.074 1.078 25 121 32 B
Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 917 935 22 92 25 B
Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 1.050 1.052 0 24 0 A
0
Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 1.584 1.607 2 36 1 A
Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 253 252 1 28 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 353 374 1 32 2 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 996 996 1 17 2 A
Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.400 1.397 10 77 6 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 738 740 20 149 29 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 644 659 17 148 24 B
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 439 448 31 154 49 C
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 585 576 6 123 11 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 295 301 14 55 42 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 597 592 14 55 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 386 383 67 316 55 D
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 332 332 67 316 46 C
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 73 71 67 316 45 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 75 70 4 33 43 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 559 555 20 77 35 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 65 66 20 77 36 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 58 57 15 83 40 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 122 120 15 83 35 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 100 106 15 83 34 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 155 159 11 58 45 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 637 650 25 107 36 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 152 153 25 107 37 C
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Morgenspitze Planfall A1 ohne Im Wasserwerksw.
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_MO_M.xlsm Anlage 4.2
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 291 278 23 97 48 C
Militärringstr. West 2 GF " 197 207 23 97 40 C
Militärringstr. West 3 RA ? 8 9 4 83 6 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 19 17 8 75 50 C
Brühler Str. Süd 5 GF # 487 502 8 75 25 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 85 85 1 72 14 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 66 66 15 78 41 C
Militärringstr. Ost 8 GF ! 270 280 15 78 46 C
Militärringstr. Ost 9 RA < 171 174 8 75 14 B
Brühler Str. Nord 10 LA 9 203 203 22 93 44 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 450 449 22 93 20 A
Brühler Str. Nord 12 RA 8 316 308 20 99 15 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 0 0 0 0 0 A
Militäringstr. West 2 GF " 485 500 1 59 5 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 1 1 54 2 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 7 6 0 5 6 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 2 2 0 3 5 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 507 513 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 0 0 0 0 0 A
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 471 478 16 66 28 B
Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 27 25 16 66 29 B
A555 Süd - SG 2 6 RA ; 739 737 13 63 23 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 701 716 0 0 1 A
Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.479 1.461 133 347 82 E
Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 1.150 1.152 38 103 32 B
Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 560 548 0 19 0 A
0
Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 2.210 2.211 5 54 2 A
Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 245 247 1 20 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 290 294 1 33 3 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 507 498 1 14 2 A
Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.716 1.709 14 77 8 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 534 547 1 67 31 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 354 361 1 67 36 C
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 373 368 29 121 49 C
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 501 491 6 97 7 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 456 465 21 79 41 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 997 989 21 79 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 282 268 209 501 183 E
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 277 267 209 501 133 E
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 71 71 209 501 131 E
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 149 148 10 53 42 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 521 513 13 68 27 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 44 44 13 68 25 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 40 39 20 101 46 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 228 230 20 101 35 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 79 82 20 101 33 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 84 83 5 37 40 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 474 481 19 90 29 B
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 262 266 19 90 31 B
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB.xlsm Anlage 4.3
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
KP LSA 0208
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] VFK
Militärringstr. West 1 LA = 291 278 23 97 48 C
Militärringstr. West 2 GF " 197 207 23 97 40 C
Militärringstr. West 3 RA ? 8 9 4 83 7 A
Brühler Str. Süd 4 LA : 19 17 11 80 46 C
Brühler Str. Süd 5 GF # 487 502 11 80 34 B
Brühler Str. Süd 6 RA ; 85 85 2 75 20 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 66 67 14 80 41 C
Militärringstr. Ost 8 GF ! 270 281 14 80 46 C
Militärringstr. Ost 9 RA < 171 175 8 77 14 B
Brühler Str. Nord 10 LA 9 203 203 22 94 44 C
Brühler Str. Nord 11 GF $ 450 449 22 94 20 A
Brühler Str. Nord 12 RA 8 316 308 20 100 15 A
KP VFK
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militäringstr. West 1 LA = 0 0 0 0 0 A
Militäringstr. West 2 GF " 485 499 2 67 6 A
Militäringstr. West 3 RA ? 0 1 2 62 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 4 LA : 0 0 0 0 1 A
Im Wasserwerkswäldchen 6 RA ; 7 6 0 5 7 A
Militärringstr. Ost 7 LA > 2 2 0 1 4 A
Militärringstr. Ost 8 GF ! 507 516 0 0 1 A
Militärringstr. Ost 9 RA < 0 0 0 0 0 A
Militärringstr./Im Wasserwerkswäldchen
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Richtung
Brühler Landstr./Militärringstr.
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
QSV
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0200
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West - SG 3 3 RA ? 471 478 18 67 31 B
Militärringstr. West Ri. Tankstelle - SG 33 RA ? 27 25 18 67 32 B
A555 Süd - SG 2 6 RA ; 739 741 16 68 28 B
A555 Süd (Bypass) 6 RA ; 701 716 0 0 1 A
Militärringstr. Ost - SG 4 9 RA < 1.479 1.467 48 185 37 C
Bonner Str. Nord - SG 1 12 RA 8 1.150 1.158 42 103 35 B
Kreisfahrbahn - SG 9 9 RA < 560 552 0 11 0 A
0
Kreisfahrbahn - SG 7 11 GF $ 2.210 2.215 5 56 2 A
Kreisfahrbahn - SG 6 2 GF " 245 247 1 19 5 A
Kreisfahrbahn (Ri. West) - SG 8 5 GF # 290 296 1 37 3 A
Kreisfahrbahn (Ri. Nord) - SG 8 5 GF # 507 501 1 16 3 A
Kreisfahrbahn - SG 5 8 GF ! 1.716 1.710 12 76 6 A
KP LSA 0299
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Militärringstr. West 2 GF " 534 548 1 68 31 B
MiIitärringstr. West 3 RA ? 354 360 1 64 37 C
Zum Forstbotanischen Garten 4 LA : 373 371 28 127 49 C
Zum Forstbotanischen Garten 6 RA ; 501 499 5 112 7 A
Miilitärringstr. Ost 7 LA > 456 465 21 79 41 C
Miilitärringstr. Ost 8 GF ! 997 989 21 79 15 A
Richtung
Verteilerkreis Süd Verlust-
zeit QSV
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVMilitärringstr./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Verkehrs-
stärke Staulänge
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Auswertung Mikrosimulation: Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
KP LSA 0201
Soll Ist mittl. max.
Zufahrt [Kfz/h] [Kfz/h] [m] [m] [s] LSA
Friedrich-Ebert-Str. West 1 LA = 282 278 27 139 37 C
Friedrich-Ebert-Str. West 2 GF " 277 276 27 139 30 B
Friedrich-Ebert-Str. West 3 RA ? 71 74 27 139 28 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 4 LA : 149 148 10 53 42 C
Zum Forstbotanischen Garten Süd 5 GF # 521 517 15 71 30 B
Zum Forstbotanischen Garten Süd 6 RA ; 44 44 15 71 29 B
Friedrich-Ebert-Str. Ost 7 LA > 40 39 23 118 48 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 8 GF ! 228 227 23 118 39 C
Friedrich-Ebert-Str. Ost 9 RA < 79 82 23 118 39 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 10 LA 9 84 83 5 39 44 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 11 GF $ 474 488 26 101 36 C
Zum Forstbotanischen Garten Nord 12 RA 8 262 267 26 101 43 C
Richtung
Verkehrs-
stärke Staulänge Verlust-
zeit QSVFriedrich-Ebert-Str./Zum Forstbotanischen Garten
Abendspitze Planfall A1 ohne Im Wasswerksw.
Bearbeitet: JiXa Datum: 07.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\500300_A1_AB_M.xlsm Anlage 4.4
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Knotenpunkt: V
erkehrsdaten: Datum: 2030 Planung
Uhrzeit: Morgen
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s
Qualitätsstufe: D
2 Knotenverkehrsstärke: 1304 Fz/h
2 1434 Pkw-E/h
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,1
Fahrzeuge Pkw-E / Fz Verkehrsstärke Verkehrsstärke Grundkapazität Abminderungs- Kapazität
Zufahrt Zufahrt in der Zufahrt im Kreis faktor Fußgänger
qZi fPE,Zi qPE,Zi qPE,Ki GPE,i ff,i CPE,i
[Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h]
1 285 1,100 314 132 1118 0,932 1042
2 466 1,100 513 303 969 0,940 911
3 374 1,100 411 418 872 0,947 825
4 179 1,100 197 520 788 0,954 751
Qualitäts-
Zufahrt stufe
QSV
1 A
2 A
3 A
4 A
A
1
2
3
4
585 nicht ausgelastet
397 nicht ausgelastet
309 nicht ausgelastet
143 nicht ausgelastet
683 504 7,1
erreichbare Qualitätsstufe QSVges
Beurteilung der Ausfahrten
Ausfahrt Verkehrsstärke
[Pkw-E/h]
947 662 5,4
750 376 9,5
828 362 9,9
Ci Ri tW,i
[Fz/h] [Fz/h] [s]
Beurteilung eines Kreisverkehrs, 4 Arme
Kapellenstr./Husarenstr./Sammelstr. 6
Kapazitäten der Zufahrten
Zufahrt
Beurteilung der Verkehrsqualität
Kapazität Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit
Bearbeitet: JiXa Datum: 08.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\HBS2015_Kapellenstr._Husarenstr._MO.xls Anlage 4.5
Stadt Köln Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich
Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd
Knotenpunkt: V
erkehrsdaten: Datum: 2030 Planung
Uhrzeit: Abend
Zielvorgaben: Mittlere Wartezeit tW = 45 s
Qualitätsstufe: D
2 Knotenverkehrsstärke: 1145 Fz/h
2 1260 Pkw-E/h
Aufschlüsselung nach Fahrzeugarten: liegt nicht vor, pauschaler Umrechnungsfaktor: 1,1
Fahrzeuge Pkw-E / Fz Verkehrsstärke Verkehrsstärke Grundkapazität Abminderungs- Kapazität
Zufahrt Zufahrt in der Zufahrt im Kreis faktor Fußgänger
qZi fPE,Zi qPE,Zi qPE,Ki GPE,i ff,i CPE,i
[Fz/h] [-] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [Pkw-E/h] [-] [Pkw-E/h]
1 420 1,100 462 156 1096 0,933 1023
2 279 1,100 307 429 863 0,947 817
3 304 1,100 334 246 1017 0,937 953
4 142 1,100 156 425 866 0,947 820
Qualitäts-
Zufahrt stufe
QSV
1 A
2 A
3 A
4 A
A
1
2
3
4
Beurteilung eines Kreisverkehrs, 4 Arme
Kapellenstr./Husarenstr./Sammelstr. 6
Kapazitäten der Zufahrten
Zufahrt
Beurteilung der Verkehrsqualität
Kapazität Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit
Ci Ri tW,i
[Fz/h] [Fz/h] [s]
930 510 7,0
867 563 6,4
743 464 7,8
746 604 6,0
erreichbare Qualitätsstufe QSVges
Beurteilung der Ausfahrten
Ausfahrt Verkehrsstärke
[Pkw-E/h]
425 nicht ausgelastet
490 nicht ausgelastet
156 nicht ausgelastet
189 nicht ausgelastet
Bearbeitet: JiXa Datum: 08.06.2022
Projekt-Nr.: 500300 P:\Pro\500300\AP03.8_4.5_PF_A1_oIWww\05_VISSIM\Nacharbeitung\HBS2015_Kapellenstr._Husarenstr._AB.xls Anlage 4.6
80
110
110
80
30
50
1410
1400
50
40
10
10
1990
30
2000
3410
190
240
510
3490
510
4070
1300
2830 1940
1030
150
40
20
30
10
40
80
150
20 80 150
30
890
30
190
190
50
20
10
310
1120
170
120
60
Spinne Kapellenstraße FR Westen - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.1.1
90
90
50
50
90
270
280
290
340
490
1660
1650
50 80 60
10
10
30
1250
1260
2920
360
440
1350
530
2940
1360
4370
1510
2680 2150
740
220
150
130
220
40
50
10
140
550
30
320
70 120
310
530
110
260
360
60
30
20 10
240
1000
110
60
Spinne Kapellenstraße FR Osten - Planfall Alternative A1 ohne Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_oIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.1.2
10
120
120
10
30
50
770
760
30
10
1420
30
1430
2200
190
240
510
2270
510
2860
720
1850 1020
260
50
40
20
30
10
40
80
160
20 80 150
30
840
30
190
190
60
20
10
220
890
100
50
20
Spinne Kapellenstraße FR Westen - Planfall Alternative A1 mit Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_mIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.2.1
20
20
50
50
20
270
280
290
350
490
1110
1100
40 50 40
10
30
860
870
1980
360
380
1290
530
2000
1290
3370
1010
1840 1330
330
180
160
130
230
40
50
10
10
150
550
40
250
70 120
250
520
110
260
360
70
10
30
20 10
190
850
70
40
Spinne Kapellenstraße FR Osten - Planfall Alternative A1 mit Im Wasserwerkswäldchen - Tagesverkehr [Kfz/24 h]
Bearb.: PrTa Verkehrsuntersuchung zur Stadtbahnquerung des Verteilerkreises Süd erstellt am: 08.06.2022
PF_STB_A1_mIWww_TV (It4) BERNARD Gruppe ZT GmbH Anlage x.2.2
Anlage 19 - Auszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023
700 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 10.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 09.03.2023 öffentlich 4 Allgemeine Beschlussvorlagen 4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 4.1.3 StadtBahn Süd - Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Pla- nung 3065/2022 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit in die gemein- same Sondersitzung des Verkehrsausschusses und es Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am Dienstag, 21.03.2023. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3065/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.03.2023
- Erstellt
- 16.09.2022 10:00