2249/2018
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Bezirksvertreterin, Frau Bucher, bezüglich der Anträge über Maßnahmen auf den Schulhöfen im Stadtbezirk Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1948 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 2249/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Bezirksvertreterin, Frau Bucher, bezüglich der Anträge über Maßnahmen auf den Schulhöfen im Stadtbezirk Ehrenfeld Die Bezirksvertreterin, Frau Bucher (SPD -Fraktion), bittet um Mitteilung, welche Anträge auf Ma ß- nahmen zur Verbesserung/Ver schönerung/Aufwertung auf den Schulhöfen im Rahmen des Lande s- förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Stadtbezirk Ehrenfeld noch vorliegen und ob die Bezirksve r- tretung auch diejenigen Anträge vorgelegt bekommt, die abgelehnt wurden. Antwort der Verwaltung: Es liegen noch folgende Anträge von Schulen auf Schulhofumgestaltungen im Rahmen des Lande s- förderprogramms „Gute Schule 2020“ vor: GGS Erlenweg: Anlegen einer Sandspielfläche GGS Vogelsanger Str.: Bepflanzungsarbeiten GGS Lindenbornstr.: Sportgeräte und Bepflanzungsarbeiten KGS Baadenberger Str.: 2 neue Spielgeräte Die Planung dieser Maßnahmen wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 beginnen. Die Zuständigkeitsordnung des Rates sieht vor, dass geplante Maßnahmen auf den Schulhöfen den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Ablehnungen von Ma ß- nahmen werden den Bezirksvertretungen nicht vorgelegt. Dies sieht die Zuständigkeitsordnung nicht vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ablehnung von Maßnahm en in der Regel aus bautechn i- schen oder brandschutzrechtlichen Gründen erfolgt. In der Regel wird die entsprechende Schule aber durch einen Garten- und Landschaftsbauingenieur beraten und es wird ersatzweise in solchen Fällen eine andere Maßnahme geplant. Im Stadtbezirk Ehrenfeld ist bisher kein Antrag auf Schulhofumgestaltung vollumfänglich abgelehnt worden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Vogelsanger Straße
- Lindenbornstraße
- Baadenberger Straße
- Erlenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2249/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 12.07.2018
- Erstellt
- 04.07.2018 10:54