2735/2023
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz zur Sitzung am 31.08.2023
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-7 Vorlagen-Nummer 2735/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz zur Sitzung am 31.08.2023 Zur Anfrage der SPD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 31.08.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Im Zuge von Recherchen der Fachverwaltung (Bereich Verkehrsüberwachung und Berufsfeu- erwehr) in den alten Bauakten des Bezirksrathauses Porz ist aufgefallen, dass die gesamte Fläche des Alfred-Moritz-Platzes (ohne die überdachten Flächen des Arkadenganges) seit der Genehmigung der Rathauserweiterung in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhun- derts als Feuerwehrzufahrtsfläche ausgewiesen ist. Damit läge ohne weitere Kennzeichnun- gen z. B. von ausgenommenen Zonen oder von definierten Feuerwehraufstellflächen ein kom- plettes Halteverbot auf dem Platz vor und es wäre jegliche Nutzung als Veranstaltungsfläche mit temporären Aufbauten wie Infoständen, Pavillons, Bierzeltgarnituren, Imbiss- oder Toilet- tenwagen, Ausschankwagen etc. ausgeschlossen. Dies würde aus Sicht der Verwaltung der Nutzung des Bezirksrathauses mit samt des Vorplat- zes (Alfred-Moritz-Platz) als lebendiges Stadtbezirkszentrum, Ort vieler schöner Veranstaltun- gen zur Belebung der Porzer Innenstadt, Ort der Identifikation der Bürger*innen mit ihrem Stadtbezirk und der Stadt Köln, Ort der Begegnung entgegenstehen. Gleichzeitig wäre bei konsequenter Umsetzung jegliche Belieferung für den vielfältigen und zahlreichen Bedarf der unterschiedlichen Nutzer*innen des Bezirksrathauses (z. B. verderbli- che Proben für die gerichtsfeste Lebensmittelüberwachung, Bücherlieferungen für die Stadt- teilbibliothek, Tonnen an Verbrauchsmaterial (z. B. Drucker- und Toilettenpapier), aber auch kontinuierlich steigende Ersatzteil- und Bauteillieferungen für den Erhalt und die Sanierung des Bezirksrathauses, ausgeschlossen. Dringend benötigte Handwerkerbetriebe, deren Fahr- zeuge nicht in die Tiefgarage passen, die aber auch nicht für die Anlieferung größerer oder schwerer Mengen/Güter geeignet ist, haben bereits angekündigt, künftig keine Aufträge mehr anzunehmen, wenn die Vorfahrt und das zeitweilige Abstellen nicht mehr möglich sind. Gleichzeitig ist das Bürgeramt bisher bemüht, mit Augenmaß auch stark gehbeeinträchtigten Besucher*innen z. B. des Kundenzentrums die kurze Vorfahrt durch z. B. einen Angehörigen zu ermöglichen, der anschließend sein Fahrzeug wieder entfernt. Auch dies wäre nicht mehr möglich. Die gleiche Rechtslage besteht laut Aussage der Fachverwaltungen für den rückwärtig gele- genen sog. Betriebshof des Bezirksrathauses, obwohl dieser bereits bei Planung und Bau des Bildungszentrums genau zur Anlieferung z. B. von Bühnenaufbauten über die eigens dafür vorgesehene LKW-Rampe vorgesehen war. Eine strikte Durchsetzung der offensichtlichen Fehlplanung hätte ein sofortiges Erliegen des umfangreichen Kulturbetriebs im Bezirksrathaus 2 Porz zur Folge, bereits gebuchte Stücke müssten abgesagt, Abos storniert, entsprechende Erstattungen geleistet werden. In Anbetracht dieser drohenden Konsequenzen ist es dem Bürgeramt gelungen, gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr, der Verkehrsüberwachung und der Gebäudewirtschaft als Eigentü- merin im Rahmen von zwei gemeinsamen Ortsbegehungen zur Aufrechterhaltung der betrieb- lichen Abläufe des Bezirksrathauses eine provisorische Regelung zu finden. Diese sieht vor, bis zu einer grundlegenden Neuregelung der Feuerwehraufstellflächen und Anlieferbereiche des Bezirksrathauses/Bildungszentrums einzelne Flächen, die die Feuerwehr nach eigener Aussage nicht benötigt, aus der Feuerwehrfläche herauszunehmen und entsprechend zu kennzeichnen. Diese inzwischen markierten Stellplätze sollen für Anlieferung und Handwer- ker*innenfahrzeuge vorbehalten sein, eine entsprechende Beschilderung ist in Arbeit. Eine dauerhafte Neuregelung der Feuerwehraufstellflächen und Anlieferbereiche ist durchaus kom- plex und im Zusammenhang mit der anstehenden Brandschutzsanierung des Bezirksrathau- ses zu sehen, in deren Zuge auch ein neues Brandschutzkonzept zu erstellen ist. Der in der Anfrage erwähnte § 12 Straßenverkehrsordnung ist nicht einschlägig, da es sich beim Alfred-Moritz-Platz nicht um öffentliches Straßenland handelt, sondern um eine Fiskalflä- che im Sondereigentum der Gebäudewirtschaft. Aus den zahlreichen Gesprächen mit dem Bereich der Gefahrenvorbeugung der Berufsfeuer- wehr kann im Übrigen keineswegs bestätigt werden, dass „eine Nutzung des Alfred-Moritz- Platzes für diverse Veranstaltungen und Festlichkeiten (…) aus feuerpolizeilichen Gründen unerwünscht (…)“ sei, wie in der Anfrage formuliert ist. Erklärtes gemeinsames Ziel aller Be- teiligten ist vielmehr die grundlegende Neuordnung der Feuerwehraufstellzonen und Anliefer- bereiche, auch um Veranstaltungen, wie z. B. die anstehende Eröffnung der Porzer Klimawo- che oder das Bürgerfest "Religionen begegnen sich" (früher „Fest der Kinder Abrahams“), wei- terhin ermöglichen zu können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2735/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.08.2023
- Erstellt
- 24.08.2023 14:13