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2735/2023

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz zur Sitzung am 31.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 30.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 31.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5191 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-7 
 
Vorlagen-Nummer 
 2735/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz zur 
Sitzung am 31.08.2023 
Zur Anfrage der SPD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 31.08.2023 
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Im Zuge von Recherchen der Fachverwaltung (Bereich Verkehrsüberwachung und Berufsfeu-
erwehr) in den alten Bauakten des Bezirksrathauses Porz ist aufgefallen, dass die gesamte 
Fläche des Alfred-Moritz-Platzes (ohne die überdachten Flächen des Arkadenganges) seit der 
Genehmigung der Rathauserweiterung in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhun-
derts als Feuerwehrzufahrtsfläche ausgewiesen ist. Damit läge ohne weitere Kennzeichnun-
gen z. B. von ausgenommenen Zonen oder von definierten Feuerwehraufstellflächen ein kom-
plettes Halteverbot auf dem Platz vor und es wäre jegliche Nutzung als Veranstaltungsfläche 
mit temporären Aufbauten wie Infoständen, Pavillons, Bierzeltgarnituren, Imbiss- oder Toilet-
tenwagen, Ausschankwagen etc. ausgeschlossen.  
 
Dies würde aus Sicht der Verwaltung der Nutzung des Bezirksrathauses mit samt des Vorplat-
zes (Alfred-Moritz-Platz) als lebendiges Stadtbezirkszentrum, Ort vieler schöner Veranstaltun-
gen zur Belebung der Porzer Innenstadt, Ort der Identifikation der Bürger*innen mit ihrem 
Stadtbezirk und der Stadt Köln, Ort der Begegnung entgegenstehen.  
 
Gleichzeitig wäre bei konsequenter Umsetzung jegliche Belieferung für den vielfältigen und 
zahlreichen Bedarf der unterschiedlichen Nutzer*innen des Bezirksrathauses (z. B. verderbli-
che Proben für die gerichtsfeste Lebensmittelüberwachung, Bücherlieferungen für die Stadt-
teilbibliothek, Tonnen an Verbrauchsmaterial (z. B. Drucker- und Toilettenpapier), aber auch 
kontinuierlich steigende Ersatzteil- und Bauteillieferungen für den Erhalt und die Sanierung 
des Bezirksrathauses, ausgeschlossen. Dringend benötigte Handwerkerbetriebe, deren Fahr-
zeuge nicht in die Tiefgarage passen, die aber auch nicht für die Anlieferung größerer oder 
schwerer Mengen/Güter geeignet ist, haben bereits angekündigt, künftig keine Aufträge mehr 
anzunehmen, wenn die Vorfahrt und das zeitweilige Abstellen nicht mehr möglich sind. 
Gleichzeitig ist das Bürgeramt bisher bemüht, mit Augenmaß auch stark gehbeeinträchtigten 
Besucher*innen z. B. des Kundenzentrums die kurze Vorfahrt durch z. B. einen Angehörigen 
zu ermöglichen, der anschließend sein Fahrzeug wieder entfernt. Auch dies wäre nicht mehr 
möglich. 
 
Die gleiche Rechtslage besteht laut Aussage der Fachverwaltungen für den rückwärtig gele-
genen sog. Betriebshof des Bezirksrathauses, obwohl dieser bereits bei Planung und Bau des 
Bildungszentrums genau zur Anlieferung z. B. von Bühnenaufbauten über die eigens dafür 
vorgesehene LKW-Rampe vorgesehen war. Eine strikte Durchsetzung der offensichtlichen 
Fehlplanung hätte ein sofortiges Erliegen des umfangreichen Kulturbetriebs im Bezirksrathaus

2 
 
Porz zur Folge, bereits gebuchte Stücke müssten abgesagt, Abos storniert, entsprechende 
Erstattungen geleistet werden. 
 
In Anbetracht dieser drohenden Konsequenzen ist es dem Bürgeramt gelungen, gemeinsam 
mit der Berufsfeuerwehr, der Verkehrsüberwachung und der Gebäudewirtschaft als Eigentü-
merin im Rahmen von zwei gemeinsamen Ortsbegehungen zur Aufrechterhaltung der betrieb-
lichen Abläufe des Bezirksrathauses eine provisorische Regelung zu finden. Diese sieht vor, 
bis zu einer grundlegenden Neuregelung der Feuerwehraufstellflächen und Anlieferbereiche 
des Bezirksrathauses/Bildungszentrums einzelne Flächen, die die Feuerwehr nach eigener 
Aussage nicht benötigt, aus der Feuerwehrfläche herauszunehmen und entsprechend zu 
kennzeichnen. Diese inzwischen markierten Stellplätze sollen für Anlieferung und Handwer-
ker*innenfahrzeuge vorbehalten sein, eine entsprechende Beschilderung ist in Arbeit. Eine 
dauerhafte Neuregelung der Feuerwehraufstellflächen und Anlieferbereiche ist durchaus kom-
plex und im Zusammenhang mit der anstehenden Brandschutzsanierung des Bezirksrathau-
ses zu sehen, in deren Zuge auch ein neues Brandschutzkonzept zu erstellen ist.  
 
Der in der Anfrage erwähnte § 12 Straßenverkehrsordnung ist nicht einschlägig, da es sich 
beim Alfred-Moritz-Platz nicht um öffentliches Straßenland handelt, sondern um eine Fiskalflä-
che im Sondereigentum der Gebäudewirtschaft.  
 
Aus den zahlreichen Gesprächen mit dem Bereich der Gefahrenvorbeugung der Berufsfeuer-
wehr kann im Übrigen keineswegs bestätigt werden, dass „eine Nutzung des Alfred-Moritz-
Platzes für diverse Veranstaltungen und Festlichkeiten (…) aus feuerpolizeilichen Gründen 
unerwünscht (…)“ sei, wie in der Anfrage formuliert ist. Erklärtes gemeinsames Ziel aller Be-
teiligten ist vielmehr die grundlegende Neuordnung der Feuerwehraufstellzonen und Anliefer-
bereiche, auch um Veranstaltungen, wie z. B. die anstehende Eröffnung der Porzer Klimawo-
che oder das Bürgerfest "Religionen begegnen sich" (früher „Fest der Kinder Abrahams“), wei-
terhin ermöglichen zu können.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2735/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
30.08.2023
Erstellt
24.08.2023 14:13