Mandari Insight

0253/2017

Sachstandsanfrage: Auftrag an die Stadt Köln auf Anlegung eines Zebrastreifens an dem Fußgängerüberweg Liverpooler Platz - In Höhe der Glascontainer/ Richtung Cafe Olko aus 2014

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.01.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.01.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2205 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 0253/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 
 
Sachstandsanfrage: Auftrag an die Stadt Köln auf Anlegung eines Zebrastreifens an dem 
Fußgängerüberweg Liverpooler Platz - In Höhe der Glascontainer/ Richtung Cafe Olko aus 
2014 
hier: Anfrage der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 26.01.2017; TOP 7.2.1 
i.V.m. dem Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 13.11.2014, TOP 
8.3.1 
Die SPD Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen 1-3: 
 
1. „Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung bisher ergriffen um diesen Beschluss aus 
November 2014 umzusetzen? 
 
2. Welche nächsten Schritte sind beabsichtigt und in welchem Zeitrahmen werden diese 
Maßnahmen umgesetzt? 
 
3. Weshalb ist dieser Beschluss bisher nicht umgesetzt worden?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3: 
 
Die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die 
Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes ergeben: 
 
Der gesamte Bereich, der als Einbahnstraße um die Platzfläche (Parken/Markt) führt, ist mit einer 
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgewiesen.  
 
Die Hauptfußgängerquerungsstelle (Zugang zum City-Center, Zugang zur Haltestelle) sind mit Fuß-
gängerüberwegen (FGÜ) ausgestattet.  
 
Fußgängerüberwege dürfen nach den entsprechenden Richtlinien, insbesondere nur dort angelegt 
werden, wo gebündelte Fußgängerströme die Fahrbahn queren. 
 
In der von der Bezirksvertretung gewünschten Örtlichkeit liegen diese Voraussetzungen nicht vor, 
insbesondere da viele Fußgänger den sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Fußweg nutzen. 
 
Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges für nicht erforder-
lich.

2 
 
Aufgrund der zukünftigen Umgestaltung des Liverpooler Platzes wird von weiteren Optimierungen 
abgesehen.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0253/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27