Sachstandsanfrage: Auftrag an die Stadt Köln auf Anlegung eines Zebrastreifens an dem Fußgängerüberweg Liverpooler Platz - In Höhe der Glascontainer/ Richtung Cafe Olko aus 2014
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0253/2017 vom 25.01.2017
Stand: Am 26.01.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 0253/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 09.03.2017 Sachstandsanfrage: Auftrag an die Stadt Köln auf Anlegung eines Zebrastreifens an dem Fußgängerüberweg Liverpooler Platz - In Höhe der Glascontainer/ Richtung Cafe Olko aus 2014 hier: Anfrage der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 26.01.2017; TOP 7.2.1 i.V.m. dem Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 13.11.2014, TOP 8.3.1 Die SPD Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Beantwortung folgender Fragen: Fragen 1-3: 1. „Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung bisher ergriffen um diesen Beschluss aus November 2014 umzusetzen? 2. Welche nächsten Schritte sind beabsichtigt und in welchem Zeitrahmen werden diese Maßnahmen umgesetzt? 3. Weshalb ist dieser Beschluss bisher nicht umgesetzt worden?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-3: Die Anordnung von Fußgängerüberwegen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes ergeben: Der gesamte Bereich, der als Einbahnstraße um die Platzfläche (Parken/Markt) führt, ist mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgewiesen. Die Hauptfußgängerquerungsstelle (Zugang zum City-Center, Zugang zur Haltestelle) sind mit Fuß- gängerüberwegen (FGÜ) ausgestattet. Fußgängerüberwege dürfen nach den entsprechenden Richtlinien, insbesondere nur dort angelegt werden, wo gebündelte Fußgängerströme die Fahrbahn queren. In der von der Bezirksvertretung gewünschten Örtlichkeit liegen diese Voraussetzungen nicht vor, insbesondere da viele Fußgänger den sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Fußweg nutzen. Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges für nicht erforder- lich. 2 Aufgrund der zukünftigen Umgestaltung des Liverpooler Platzes wird von weiteren Optimierungen abgesehen.
Beratungsverlauf
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