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AN/0973/2020

Stärkung des Personalbestandes in der Jugendpflege und des Ordnungsamtes

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 17.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

11873 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0973/2020
Stand: 14.05.2024 
Sachstandsbericht  
Stärkung des Personalbestandes in der Jugendpflege und des Ordnungsamtes 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
8.2.1 Stärkung des Personalbestandes in der Jugendpflege und des  
Ordnungsamtes, AN/0973/2020 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Insbesondere in warmen Nächten, kommt es an unterschiedlichen Stellen im Stadtbezirk zu 
Ansammlungen von Menschen, die sich mangels städtischer oder kommerzieller Angebote auf 
der Straße treffen und dann z.T. bis spät in die Nacht die Ruhe stören, beispielweise an der 
Rodenkirchener Rivera, aber auch in Zollstock oder in Rondorf. 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, in den künftigen Haushaltsplänen der Verwaltung die 
finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und sie mit einem entsprechenden Auftrag zu 
versehen, dass die bezirkliche Jugendpflege und der Ordnungsdienst im Bezirk personell deut-
lich gestärkt werden, noch nachdringlicher auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung achten 
zu können.  
Der Ordnungsdienst soll bereits jetzt angewiesen werden, im Bezirk Rodenkirchen die üblichen 
Treffpunkte verstärkt zu besuchen und für ein friedliches Miteinander zu sorgen. 
 
Sachstand 2020 
 
Personalplanung Ordnungsdienst 
Perspektivisch soll der Ordnungsdienst der Stadt Köln deutlich wachsen: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 („Mehr Präsenz und Ahn-
dung durch personell verstärkten Ordnungsdienst“) zunächst eine gestaffelte Zusetzung von 
insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst beschlossen. Aufgrund der Ereignisse an Silvester 
2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung mit Abänderungsbeschluss des Rates vom 
15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen Besetzung freigegeben. Bei der Kon-
zeptionierung des Verwaltungsreform-Projektes „Zielbild 2020- Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes“ wurden die Erkenntnisse aus der Evaluation des auf o.g. Rats-
beschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell verstärkten 
Ordnungsdienst“ berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 04.04.2017 (Änderungsan-
trag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stärken – 100 
zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes erarbeitet.

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So ist es geplant, 300 Mitarbeitende im Außendienst beim Ordnungsdienst zu beschäftigen, 
um für ein friedliches Miteinander in allen einzelnen Kölner Stadtbezirken zu sorgen. 
Der Ordnungsdienst verfügt derzeit insgesamt über 227,5 Planstellen für den Außendienst. 
Davon sind aktuell rund 60 Stellen unbesetzt.  
 
Die Besetzung der vakanten Stellen gestaltete sich in der Vergangenheit allerdings aufgrund 
der engen Raumsituation in der Zentrale des Kölner Ordnungsdienstes im Stadthaus Ost 
schwierig. Durch den Umzug des Ordnungsdienstes in ein eigenes Dienstgebäude an der 
Aachener Straße in Köln-Junkersdorf soll die Raumnot gelöst werden. 
 
Die Besetzung der vakanten Stellen erfolgt regelmäßig in Einstellungschargen von höchstens 
15 Personen in einem Zyklus von sechs Monaten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zu 
schnelle Einstellung zu vieler berufsfremder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualität der 
Arbeit sowie die soziale Integration und den Erhalt des eigens erarbeiteten Rollenbildes des 
Ordnungsdienstes nachhaltig irritieren bzw. beeinträchtigen kann. 
 
Um geeignetes Personal für den Ordnungsdienst gewinnen zu können, werden neben der 
Einstellung von externen Personen, regelmäßig Auszubildende des nicht-technischen mittle-
ren Dienstes sowie Verwaltungsfachangestellte in ihren Praxisabschnitten im Außendienst 
ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können diese Auszubildenden sei-
tens des Ordnungsdienstes für einen dauerhaften Einsatz angefordert werden. Seit zwei Jah-
ren bewirbt der Ordnungsdienst der Stadt Köln auch seinen eigenen Ausbildungsgang „Ver-
waltungsfachangestellte/r für öffentliche Ordnung“, welcher einen Schwerpunkt bei der Arbeit 
des Ordnungsdienstes vorsieht. 
 
Das neue Personal wird im Rahmen der Stellenzusetzungen auf alle Dienstgruppen – auch 
auf die Dienstgruppe Rodenkirchen – aufgeteilt.  
 
Ordnungsbehördliches Vorgehen im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils 
einer bezirklichen Zuständigkeit unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen im Rahmen der ge-
samten Schwerpunktthemen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“, was zu einer effek-
tiven Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken führt. 
 
Die Dienstgruppe Rodenkirchen kennt somit alle ordnungsrechtlichen Besonderheiten, The-
menschwerpunkte und „Hotspots“ im Bezirk Rodenkirchen. 
Die von der Dienstgruppe Rodenkirchen identifizierten ordnungsrechtlichen Besonderheiten 
sind insbesondere der Stadtteil Meschenich mit dem Kölnberg, der Straßenstrich rund um den 
Robinienweg, die Brühler Str. und das Eifeltor. Der Bereich des Bürgeramts, der in den 
Abend- und Wochenendstunden vermehrt Jugendliche oder Obdachlose und das Rheinufer – 
vor allem in den Sommermonaten – stellen weitere Hotspots dar. 
 
Über diese selbst identifizierten Schwerpunkte hinaus, steht die Dienstgruppenleitung Ro-
denkirchen des Ordnungsdienstes in ständigem engem Austausch mit der Bürgeramtsleitung. 
Im Kontext des Verwaltungsreformprojektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes“ finden hier regelmäßig Gespräche statt. In diesem Rahmen 
wird einmal jährlich eine verbindliche Vereinbarung getroffen, welchen bezirklichen Themen 
und Orten eine besondere Bedeutung zugeordnet wird.  
 
Darüber hinaus besteht für die Bürgeramtsleitung Rodenkirchen eine ständige telefonische 
Erreichbarkeit zur zuständigen Dienstgruppenleitung, welche die Steuerfunktion des einge-
setzten Bezirksteams in Rodenkirchen übernimmt und im Bedarfsfall sofort Kräfte zur Verfü-
gung stellt. Diese Zusammenarbeit wird von beiden Seiten als sehr positiv angesehen. 
 
Im Rahmen der Zielvereinbarung 2020 zwischen dem Bürgeramt Rodenkirchen und der 
Dienstgruppe Rodenkirchen des Ordnungsdienstes wurde unter anderem vereinbart, dass der 
Ordnungsdienst an den oben genannten Hotspots noch mehr Präsenz zeigt und bei Bedarf 
auch Fußstreifen gemeinsam mit den Bezirksbeamten der Polizeiwache Meschenich durch-

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führt. Daneben bestreift die Dienstgruppe Rodenkirchen im Tagesgeschäft aus eigenem An-
trieb im Rahmen von Präsenzstreifen, aber auch in Form von gezielten Kontrollen (Grünflä-
chenkontrollen, Hundekontrollen, Jugendschutzkontrollen und viele andere), den kompletten 
Stadtbezirk Rodenkirchen. 
 
Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung ist der Ordnungsdienst tagsüber und bis in 
die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrs-
dienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Ser-
vicetelefons nehmen aktuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die dienst-
habenden Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes weiter.  
 
 
Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar: 
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr 
Freitag    07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Samstag   09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Sonntag   09:30 Uhr bis 00:00 Uhr 
Feiertag    10:00 Uhr bis 23:00 Uhr 
 
Hinweis: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 
2020 intensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der 
Coronaschutz-Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei 
der Aufgabenerledigung. 
 
Der Beschluss ist in Bezug auf den Ordnungsdienst daher „erledigt“. 
 
Personalbestand Jugendpflege: 
Der Stellenplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen und 
Jugendförderung, sieht für jeden Stadtbezirk eine Vollzeitstelle Jugendpflege im Berufsfeld 
der Sozialen Arbeit vor.  
Die Aufgabenbeschreibung der Jugendpflege umfasst u.a. die Steuerung und das Fachcon-
trolling der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk, dies umfasst die Fachaufsicht 
gegenüber den Trägern der Jugendhilfe hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags 
nach §§ 11-14 SGB VIII und der vertraglich vereinbarten Standards für die Einrichtungen und 
Angebote der offenen Kinder– und Jugendarbeit, die von der Stadt Köln bezuschusst werden. 
Sie steuern die Angebotsvielfalt im Handlungsfeld der Jugendarbeit, z.B: durch Jugendtreffs, 
mobile Jugendarbeit und bedarfsgerechte Projekte und Angebote. Im Rahmen von Wirksam-
keitsdialogen und Fachgesprächen überprüfen und controllen die Jugendpfleger*innen die 
sachgerechte Verwendung der städtischen Fördermittel und die Qualität der Angebote und 
Einrichtungen der örtlich agierenden Träger der Jugendhilfe. Sie sind Mitglied in einer Vielzahl 
von Gremien, Netzwerken und Beiräten wie der Kommission der Kommunalen Jugendförde-
rung des LVR, in kriminalpräventiven Räten, in Sozialräumlichen Koordinierungsrunden u.v.m.  
Sie sind beteiligt an der Bedarfserhebung und Angebotsentwicklung der Jugendhilfeplanung 
und kooperieren mit allen relevanten fachlichen und örtlichen Playern auf der Bezirks- und 
Stadtteilebene. Sie planen und entwickeln Formate und Plattformen für alle Jugendlichen im 
Bezirk, z.B. in Bezug auf Medienarbeit, Partizipation, Jugendkultur, Stadtteilgestaltung, Politik, 
Gesundheitsförderung, Sport und Ökologie.  
Auch die Jugendsozialarbeit im Stadtbezirk gem. § 13 SGB VIII haben sie im Blick, indem sie 
mit der Jugendberufshilfe kooperieren, die Jugendeinrichtungen gezielt zu notwendigen Ange-
boten im Aufgabenfeld Übergang Schule- Beruf beraten und Berufswahlbörsen durchführen 
und unterstützen. Insgesamt sind sie fachliche Beratungsinstanz und Ansprechpartner*in im 
Bezirk zu allen jugendspezifischen Themen.  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen, hält ergänzend zu dieser 
Personalressource auch zwei Vollzeitkräfte in der Streetwork der Jugendhilfe bereit.  
Stadtweit wird arbeitet auf Basis des vom Rat der Stadt Köln im April 2016 beschlossenen 
„Konzepts Streetwork Köln“gearbeitet. Die Aufgaben lassen sich wie folgt umreißen: 
 
 Das Aufsuchen von Jugendlichen in deren Lebenswelt bzw. Kontaktaufbau im öffentlichen

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Raum 
 Individuelle intensive Einzelcoachings und Beratung, sowie Vermittlung in weiterführende 
Hilfen 
 Reflexion der Lebenssituation der Adressat*innen und gemeinsame Erarbeitung  
entsprechender Alternativen  
 Förderung der Akzeptanz bzw. Verbesserung bestehender Lebenswelten 
 Vertretung der Interessen von Gruppen, Cliquen und Szenen 
 Mediation bei Konflikten im öffentlichen Raum 
 Orientierungshilfen bei verschiedenen Lebensfragen (z.B. Jugendhilfe, 
Sozialhilfe, Ausbildung, Arbeit, Wohnen, Familie, Existenzsicherung und  
Gesundheitsfürsorge) 
 
Ziel der vom Amt für Kinder, Jugend und Familie vorgehaltenen Personalressourcen ist es, die 
Lebensverhältnisse der Kinder und Jugendlichen in ihrem Umfeld zu verbessern, Benachteili-
gungen zu erkennen und Ausgleichsmöglichkeiten für ihr gelingendes Aufwachsen zu gewähr-
leisten und sie vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Es ist nicht die Aufgabe dieser Perso-
nalressourcen, auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung zu achten und den Aufenthalt junger 
Menschen an öffentlich zugänglichen Bereichen zu unterbinden.  
Zusätzliche Personalkapazitäten können im Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Blick auf 
die Haushaltssituation nicht zur Verfügung gestellt zu werden.  
Der Beschluss ist in Bezug auf die Jugendpflege ebenfalls „erledigt“. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2244 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Grünen 
FDP-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0973/2020 
Gem. Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Stärkung des Personalbestandes in der Jugenpflege und des Ordnungsamtes 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
die Fraktionen der CDU, SPD, Die Grünen und der FDP bitten, den folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2020 zu setzen: 
Insbesondere in warmen Nächten, kommt es an unterschiedlichen Stellen im Stadtbezirk zu 
Ansammlungen von Menschen, die sich mangels städtischer oder kommerzieller Angebote 
auf der Straße treffen und dann z.T. bis spät in die Nacht die Ruhe stören, beispielweise an 
der Rodenkirchener Rivera, aber auch in Zollstock oder in Rondorf. 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, in den künftigen Haushaltsplänen der Verwaltung die 
finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und sie mit einem entsprechenden Auftrag 
zu versehen, dass die bezirkliche Jugendpflege und der Ordnungsdienst im Bezirk personell 
deutlich gestärkt werden, noch nachdringlicher auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung 
achten zu können.  
Der Ordnungsdienst soll bereits jetzt angewiesen werden, im Bezirk Rodenkirchen die übl i-
chen Treffpunkte verstärkt zu besuchen und für ein friedliches Miteinander zu sorgen. 
Begründung: 
Aufgrund der Covid-19-Pandemie können Menschen aller Altersstufen sich nur in Parks, auf 
Straßen oder Plätzen treffen. Diese Treffen verursachen z.T. bis spät in die Nacht Ruhestö-
rungen. Den jungen Menschen fehlt es an Treffpunkten, um ihrem Bedürfnis nach sozialen

- 2 - 
 
Kontakten gerecht zu werden. Der Jugendpflegedienst und der Ordnungsdienst sollen in die 
personelle und organisatorische Lage versetzt werden, zunächst mittels Gespräche die ö f-
fentliche Ordnung, insbesondere in Bezug auf die Nachtruhe, bei festgestellten Verstößen 
wiederherzustellen. 
Gez. Schykowski gez. Klusemann gez. Giesen gez. Daniel

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hauptstraße 85
  • Aachener Straße
  • Brühler Straße
  • Robinienweg

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Details

Aktenzeichen
AN/0973/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
17.08.2020
Erstellt
16.08.2020 12:11