UK VE 8/2024
ADFC-Brief zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen
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Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (Auswertung Priolisten UA II r 2017-2025)
4865 Zeichen
ADFC 22.10.2024
Auswertung Prio-Listen Straßen.NRW für Radwegebau an Landesstraßen (UA II r)
Prio
für
2017
Prio
für
2018
Prio
für
2019
Prio
für
2020
Prio
für
2021
Prio
für
2022
Maßnahme Länge Kosten Prio-
Wert
3 3 1 L 264 Niederzier, RW "Niederzier - Ellen - L 257" 41-1727 DN 0,6 km 0,307 Mio € 2,23
6 6 2 1 1 1 L 136 Alsdorf, RW "Konrad-Zuse-Straße" 44-1556 AC 0,6 km 0,325 Mio € 2,15 →
12 7 3 2 2 2 L 194 Brühl, RW "K 7 - L 150" 44-7786 BM 0,5 km 0,100 Mio € 2,21 →
13 13 4 3 3 3 L 12 Titz, RW "Ameln - Rödingen" 41-1705 DN 2,7 km 0,654 Mio € 2,31 →
9 9 5 4 4 4 L 206 Kall / Wallenthaler Höhe - Kall / Keldenich 44-2678 EU 2,9 km 0,325 Mio € 2,28 →
5 L 213 Köln Müngersdorf, Rad- und Gehweg an Gregor-Mendel-Ring, Abschnitt 27 0,8 km 0,600 Mio € 2,65 ↓
10 10 6 5 L 163 Weilerswist - Swisttal, RW "Metternich - Heimerzheim" 44-1183 SU 1,5 km 0,450 Mio € 2,29
1 1 7 6 6 7 L 236 Stolberg, RW "Sebastianusstraße" 41-1731 AC 2,0 km 0,400 Mio € 2,16 →
8 7 7 8 L 184 Wesseling, Rw Wesseling - Berzdorf 44-2839 BM 1,1 km 0,800 Mio € 2,87 ↓
8 8 9 L 226 Titz, RW, „L241 – Mühlendriesch“ 44-1511 0,2 km 0,200 Mio € 2,58 ↓
9 9 10 L 11 BAM, RGW L 194 (B 51) – OD Kalkar 0,9 km 0,400 Mio € 2,78 ↓
11 L 150 Radwegneubau Köln Godorf, Abschnitt 8 1,8 km 0,500 Mio € 2,43 ↓
10 12 L 182 RW Swisttal / Heimerzheim – Bornheim / Brenig 4,3 km 1,900 Mio € 2,46 ↓
14 14 9 L 105 Kall - Golbach 44-4521 EU 1,8 km 0,360 Mio € 2,28
5 5 10 10 5 6 L 261 Meckenheim, RW "Sängerhof - Meckenheim" 42-0837 SU 0,8 km 0,217 Mio € 2,16 →
11 11 11 13 L 106 Monschau, RW OD Konzen - "Am Gericht" 41-0477 AC 1,7 km 1,100 Mio € 2,61 ↓
12 12 12 12 14 L 263 Erftstadt / Lechenich - Bliesheim 44-2686 BM 0,9 km 0,260 Mio € 2,45 ↓
13 13 13 15 L 13 Düren, RW Echtz - Hoven 41-1710 DN 0,9 km 0,270 Mio € 2,59 ↓
4 4 14 14 14 16 L 11 Bad M'eifel / Euskirchen, RW "Arloff - Kirchheim" 44-2679 EU 3,5 km 0,550 Mio € 2,23 →
15 15 15 15 15 17 L 493 Rheinbach - Gut Waldau, RGW, Neubau 42-0842 SU 0,7 km 0,150 Mio € 2,47 ↓
→ in 2023 Übernahme in TOP 20
↓ in 2023 nicht in TOP 20, sondern unter Sonstige
Prio
für
2022
Prio
für
2023
Prio
für
2024
Prio
für
2025
Maßnahme Länge Kosten Pla-
nungs-
stand
2024
Prio-
Wert
1* 1 2 L 11 /L 61, Enzen Radweglückenschluss, Abschnitt 22.4 km 0+170 - 0+755 44-1218 EU 0,6 km 0,500 Mio € VE 2,06
2 2 3 L 43 RGW Bruchstraße bis Mercatostraße, Köln-Thenhoven, Abs. 1,1, km 1,14 - 2,70 46-2041 K 1,6 km 0,500 Mio € VE 2,09
3 3 ! L 271 Radweg Binsfeld bis B56n (Bürgerradweg), Abschnitt 1,2 NK 5205057 bis km 0+636 41-1728 0,8 km 0,450 Mio € 2,10
4* 4 1 L 12 L 12,Langerwehe,Beseitigung Radweglücke zw.KVP am Rathaus und der K 27, Abs. 44-0067 DN 0,9 km 0,900 Mio € VE 2,11
1 5 5 4 L 136 Alsdorf, RW "Konrad-Zuse-Straße" Abschnitt 5 ab km 1+655 und 6 bis NK 5103064 44-1556 AC 0,7 km 0,325 Mio € VE 2,15
7 6 6 5 L 236 Stolberg, RW "Sebastianusstraße", Abschnitt 1, Km 0+786 - 2+180 41-1731 AC 1,6 km 1,200 Mio € VP 2,16
6 7 7 6 L 261 Meckenheim, RW "Sängerhof - Meckenheim", Abschnitt 8 42-0837 SU 0,8 km 0,450 Mio € VP 2,16
8 8 7 L 213 Bergheim, RW Rather Mühle - Hüchelhoven, Abschnitt 14 und 15 44-1068 BM 2,5 km 0,900 Mio € VP 2,20
9 9 8 L 238 Roetgen, RW Rott - Mulartshütte, Abschnitt 1, Km 6+606 - Km 7+606 41-1719 AC 1,0 km 0,400 Mio € VP 2,21
10 10 9 L 24 Radweg zwischen Zweifall und Breinig, Abschnitt 3 44-1027 AC 2,5 km 0,950 Mio € OP 2,21
11 11 10 L 43 Neubau Radweg zwischen Mercatorstraße (K8) und der B 9 46-2069 K 1,4 km 1,201 Mio € OP 2,21
2 12 12 11 L 194 Brühl, RW Abschnitt 48 zwischen der "K 7 - L150" 44-7786 BM 0,5 km 0,250 Mio € PU 2,21
16 13 13 12 L 11 RW Bad Münstereifel / Arloff bis Euskirchen / Kirchheim, Abschnitt 30-31 44-2679 EU 2,0 km 1,300 Mio € OP 2,23
4 14 14 13 L 206 Kall, RW Wallenthaler Höhe - Keldenich, BR, Abschnitt 2 bis 5 44-2678 EU 2,9 km 1,100 Mio € VP 2,28
15 15 14 L 13 Langerwehe / Düren, RW "Geich - Echtz", Abschnitt 1 41-1709 DN 1,1 km 0,500 Mio € VP 2,29
16 16 15 L 223 Eschweiler, RW "OD Röhe", Abschnitt 6,2, Km 3+433 - 4+739 41-7529 AC 1,5 km 1,500 Mio € VP 2,31
3 17 17 16 L 12 Titz, RW "Ameln - Rödingen", Abschnitt 30 41-1705 DN 2,7 km 1,000 Mio € VE 2,31
18 18 17 L 109 Aldenhoven, RW "Siersdorf - Dürboslar", Abschnitt 4 41-1712 DN 1,3 km 0,550 Mio € OP 2,31
19 19 18 L 113 Bad M'eifel, RW "Scheuerheck (L234) - Serp. Meyerstall" Abschnitt 4 44-5899 EU 1,4 km 0,600 Mio € OP 2,33
20 20 19 L 113 Bad M'eifel, RW "Serp. Meyerstall - Houverath (L497)" 44-5900 EU 2,4 km 1,100 Mio € OP 2,33
20* L 11 Stolberg, RW "Gressenich - Hastenrath", Abschnitt 3 41-1702 AC 1,8 km 0,700 Mio € OP 2,34
* neu in der Liste
! nicht fertig, sondern wird als Bürgerradweg umgesetzt
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (ADFC-Brief zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen)
693 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Unterkom- mission Ville-Eifel - öffentlich - UK VE 8/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 24.10.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskom- mission Köln 30.10.2024 zur Kenntnis TOP: ADFC-Brief zum Radwegebau an bestehenden Landesstraßen Beschlussvorschlag: Die Unterkommission Ville-Eifel nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2024-10-22 Brief ADFC an Mitglieder UK Ville-Eifel der VK Regionalrat Köln 2. Auswertung Priolisten UA II r 2017-2025
Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel (2024-10-22 Brief ADFC an Mitglieder UK Ville-Eifel der VK Regionalrat Köln)
10527 Zeichen
Seite 1 von 4 Sehr geehrte Mitglieder der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission des Regionalrates Köln, in Ihrer Sitzung am 30. Oktober 2024 stehen die „Priorisierung der Maßnahmen "Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten" (UA II a) für 2024“ und die „Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für 2024“ (gemeint sind wohl jeweils die Priorisierung für das Jahr 2025) auf der Tagesordnung. Der ADFC wird an der Erstellung und Erörterung dieser Priorisierungslisten nicht beteiligt, möchte aber durch diesen Brief einen Diskussionsbeitrag hierzu leisten. Umsetzungsgeschwindigkeit Betrachtet man die Priorisierungslisten der vergangenen neun Jahre für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen im Bereich der Regionalniederlassung Ville-Eifel von Straßen.NRW – eine Zusammenstellung ist beigefügt - im Hinblick darauf, welche der hoch priorisierten Maßnahmen tatsächlich von Straßen.NRW umgesetzt wurden, so ergibt unsere Analyse, dass es in den Jahren 2017 bis 2024 drei hoch priorisierte Maßnahmen gab, die fertiggestellt wurden: • L 264 Niederzier, RW „Niederzier – Ellen – L 257“ mit 0,6 km Länge • L 163 Weilerswist – Swisttal, RW „Metternich – Heimerzheim“ mit 1,5 km Länge • L 105 Kall – Golbach mit 1,8 km Länge ADFC Bonn/Rhein-Sieg, Dr. Georg Wilmers, Commeßmannstraße 11, 53359 Rheinbach Mitglieder der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg Verkehrspolitischer Sprecher für den linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis Dr. Georg Wilmers Commeßmannstraße 11 53359 Rheinbach Tel. (02226) 13430 E-mail: verkehrsplanung-rsk-lr@adfc-bonn.de www.adfc-bonn.de Rheinbach, den 22.10.2024 Seite 2 von 4 Im Bereich Ville-Eifel wurden also von Straßen.NRW in acht Jahren 3 der hoch priorisierten Maßnahmen mit insgesamt 3,9 km Länge als nutzbare Meter Radwege an Landesstraßen umgesetzt. Nicht betrachtet wurden dabei Maßnahmen, bei denen Planung und Bau auf Kommunen oder andere übertragen wurden (z.B. Bürgerradwege) und sich Straßen.NRW auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung – dessen Abschluss z.B. im Falle des Bürgerradwegs an der L 300 in Bornheim auch schon einmal 10 Jahre dauern kann – und die Finanzierung beschränkt. Auch nicht betrachtet wurden Maßnahmenumsetzungen aus dem Bereich „weitere betrachtete Maßnahmen“, weil davon ausgegangen wird, dass die hoch priorisierten Maßnahmen vorrangig umgesetzt werden. Drei Maßnahmen in acht Jahren sind etwa alle zwei Jahre eine fertiggestellte hoch priorisierte Maßnahme. Bei 20 hoch priorisierten und 54 weiteren Maßnahmen im Bereich Ville-Eifel würde es bei diesem Tempo noch 148 Jahre dauern, bis alle Maßnahmen umgesetzt sind, die Ihnen für die Sitzung am 30. Oktober aufgelistet sind. Auch wenn man auf Grund der drei fertiggestellten Maßnahmen eine durchschnittlich jährlich fertiggestellte Radwegelänge von 0,5 km pro Jahr zu Grunde legt, wird die rechnerische Fertigstellungsdauer aller Maßnahmen mit 126 Jahren nicht viel kürzer. Eine Beschleunigung ist nicht in Sicht, denn von den zwanzig Maßnahmen, die für 2025 zur hohen Priorisierung vorgeschlagen sind, befindet sich noch keine im Stadium BAU „Maßnahme im Bau“. Bei keiner dieser Maßnahmen ist gemäß der Erläuterungen in den Ihnen vorgelegten Unterlagen ein Baubeginn bis 2026 absehbar. Dieses Tempo wird der Bedeutung des Radverkehrs u.a. für den Klimaschutz im Verkehr, die sich auch im 2022 in Kraft getretenen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz zeigt, nicht gerecht. Es stellt sich die Frage, ob nicht eine Beschleunigung erreicht werden kann. Zum einen könnte im Bereich der Regionalniederlassung von Ville-Eifel mehr Personal von Straßen.NRW für Planung und Bau von Radwegen an Landesstraßen eingesetzt werden. Wieviel Personal in FTE (Vollzeitäquivalent) setzt die Regionalniederlassung derzeit für den Bau und die Planung von Radwegen ein und ist an eine Ausweitung des Personaleinsatzes gedacht? Anhaltenden Problemen beim Grunderwerb kann einerseits durch eine Optimierung von Verfahren und Ressourceneinsatz für den Grunderwerb begegnet werden. Sieht Straßen.NRW Möglichkeiten, durch eine Optimierung von Verfahren und Ressourceneinsatz Grunderwerb zu beschleunigen? Andererseits kann anhaltenden Problemen beim Grunderwerb vielleicht durch den Willen begegnet werden, notfalls auch zum Mittel der Enteignung greifen zu wollen. Voraussetzung dafür wäre die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, weil eine Enteignung nur auf der Basis eines Planfeststellungs-beschlusses (oder eines Bebauungsplans, den aber Straßen.NRW nicht erlassen kann) überhaupt möglich ist. Dass dieses Mittel nicht gänzlich unbekannt ist, kann man daran sehen, dass die hoch Seite 3 von 4 priorisierte Maßnahme L 194 Brühl, RW Abschnitt 48 zwischen der „K 7 – L150“ den Planungsstand PU „Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig/unanfechtbar“ aufweist. Ist Straßen.NRW bereit und in der Lage, bei anhaltenden Problemen beim notwendigen Grunderwerb Planfeststellungsverfahren zum Bau von Radwegen an Landesstraßen einzuleiten und durchzuführen? Werden andere Möglichkeiten zur Erhöhung der Umsetzungsgeschwindigkeit gesehen? Abstimmung mit kommunalen/regionalen Radverkehrskonzepten Um den Verkehrsanteil des Radverkehrs beim Modalsplit aller Wege zu steigern – auch aus Klimaschutzgründen erklärtes Ziel, z.B. in der Präambel des Fahrrad- und Nah- mobilitätsgesetzes – sind im Alltagsverkehr durchgehend gut und sicher mit dem Rad befahrbare Radwegeverbindungen notwendig. Gibt es auf einer zurückzulegenden Strecke auch nur eine Stelle, die als sehr stressig und/oder gefährlich oder auch nur sehr unangenehm empfunden wird, führt dies bei Personen, die sich politisch gewollt dazu entschieden haben, ihr individuelles Mobilitätsbedürfnis für eine konkrete Fahrt einmal mit dem Rad statt mit dem Auto zu befriedigen, schnell zu der Entscheidung, sich dies nicht noch einmal anzutun, sondern beim nächsten Mal doch lieber wieder das Auto als Verkehrsmittel zu wählen, in dem man bequem und gut geschützt vor Wind und Wetter fahren kann. Deshalb ist es wichtig, dass bei Radwegeverbindungen mit Abschnitten in der Zuständigkeit unterschiedlicher Straßenbaulastträger jeder dieser Straßenbaulastträger seinen Beitrag für eine ausreichende Qualität und Attraktivität der gesamten Radwegeverbindung leistet. Dazu bedarf es allerdings bei den Maßnahmen des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW einer Abstimmung/Berücksichtigung im Hinblick auf kommunale/regionale Radverkehrskonzeptionen. Dies scheint aber keine große Rolle zu spielen. Dazu zwei Beispiele aus der Liste der Maßnahmen für den Bau von Radwegen an Landesstraßen: Die Maßnahme mit dem vorgeschlagenen Prio-Rang 6 (L 261 Meckenheim, RW „Sängerhof – Meckenheim“, Abschnitt 8) ist Teil der 20 km langen und 2020 feierlich „eröffneten“ Radpendlerroute Rheinbach – Meckenheim – Bonn, die bis heute eine der einzigen drei erklärten und tatsächlich nutzbaren regionalen Radwegeverbindungen zum Radpendeln im Alltagsverkehr im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ist (Näheres zu den Radpendlerrouten unter https://bonn-rhein- sieg.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/bonn/rhein-sieg/02-service-und- angebote/dokumente/Broschuere_Radpendlerrouten_RSK_lr_-_Bonn_09-2024_final.pdf ). Eine der größten vorhandenen Schwächen dieser Radpendlerroute ist der fehlende Lücken- schluss des Radwegs an der L 261. Der Lückenschluss ist Bestandteil sowohl des regionalen Vorschlags für ein Radvorrangroutennetz, der vom Rhein-Sieg-Kreis zusammen mit der Stadt Bonn erarbeitet wurde als auch des Initialvorschlags des Landes Seite 4 von 4 für ein Radvorrangnetz. Nach über einem Jahrzehnt hoher Priorisierung ist immer noch kein Baubeginn absehbar. Als weitere betrachtete Maßnahme ist in der Ihnen vorgelegten Liste für Radwegebau an bestehenden Landesstraßen an der L 113 in Rheinbach ein Radweg zwischen Ramershoven und Flerzheim vorgesehen. Es handelt sich um freie Strecke. Parallel verläuft in ca. 250 bis 400 Meter Abstand ein Wirtschaftsweg, der als Radverkehrs- anbindungsstrecke der Ortschaften Ramershoven und Flerzheim im Radverkehrskonzept der Stadt Rheinbach vorgesehen und seit kurzem mit der wegweisenden Radverkehrsbeschilderung (rote Schilder) durchgehend gut ausgeschildert ist. Es sollen bald weiße Begrenzungsstreifen links und rechts aufgetragen werden, um Erkennbarkeit und Orientierung im Dunklen zu bewirken, eine Landesförderung hierfür wurde bewilligt. Warum soll man parallel für die gleiche Strecke für fast 5 Mio Euro zusätzlich einen Radweg an der Landesstraße bauen? Aus- und Umbau von Landesstraßen Bezüglich der Priorisierungsliste für den Um- und Ausbau von bestehenden Landesstraßen bis 3 Mio € Gesamtkosten wurde keine nähere Betrachtung hinsichtlich der Umsetzungsgeschwindigkeit angestellt. Erinnern möchten wir an die intensive Diskussion, die 2018 auch in der Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission bei der Priorisierungsentscheidung für den Ausbau der L 182 zwischen Swisttal-Heimerzheim und Bornheim-Brenig geführt wurde. Es ging seinerzeit um die Frage, ob der Ausbau nur mit oder (zunächst) ohne Bau eines straßenbegleitenden Radwegs erfolgen soll. Der ADFC hatte dafür plädiert, den Umbau nur mit gleichzeitigem Bau des Radwegs vorzunehmen, weil er ansonsten befürchtete, dass sich der Bau des Radwegs auf unbestimmte Zeit verzögert wird. Man entschied sich, den Ausbau ohne Radweg vorzunehmen, der Bau des Radwegs wurde in das Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen verschoben. Seitdem sind 5 Jahre vergangen und der Ausbau der L 182 ist seit Jahren abgeschlossen. Der Bau des Radwegs ist aktuell nicht hoch priorisiert vorgeschlagen, sondern unter „Weitere betrachtete Maßnahmen“ zu finden, ein Verfahrensstand oder gar eine zeitliche Realisierungsperspektive ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Der ADFC fühlt sich im Nachhinein in seinen Befürchtungen bestätigt. Es stellt sich die Frage, ob heute Straßen.NRW beim Um- und Ausbau von bestehenden Landesstraßen von sich aus den Bedarf für einen straßenbegleitenden Radweg prüft oder weiterhin – wie damals beim Ausbau der L 182 - einen Radweg nur in seine Planungsüberlegungen einbezieht, wenn es diesbezügliche kommunale Forderungen gibt. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Georg Wilmers)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- UK VE 8/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage Unterkommission Ville-Eifel
- Datum
- 30.10.2024
- Erstellt
- 24.10.2024 13:59