2725/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ die Grünen, CDU und Volt (AN/1209/2025) betreffend "Aktueller Sachstand zu Einbürgerungen und Wartezeiten"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/33/332 Vorlagen-Nummer 04.09.2025 2725/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ die Grünen, CDU und Volt (AN/1209/2025) betreffend "Aktueller Sachstand zu Einbürgerungen und Wartezeiten" Auf die Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ die Grünen, CDU und Volt (AN/1209/2025) ant- wortet die Verwaltung wie folgt: 1. Wie viele Einbürgerungsanträge wurden in den Jahren 2022, 2023 und bisher 2024 jeweils gestellt und wie viele davon wurden abgeschlossen? Wir bitten auch um einen Sachstand zu den Zahlen bei Aufenthaltstiteln und Fiktionsbescheinigungen. Einbürgerungsanträge: 2024: 3335 Anträge für insgesamt 4556 Personen, 3395 Einbürgerungsurkunden 2023: 3587 Anträge für insgesamt 4741 Personen, 3800 Einbürgerungsurkunden 2022: 3919 Anträge für insgesamt 4905 Personen, 3469 Einbürgerungsurkunden Im Jahr 2025 konnten bis zum Stichtag 30.08.2025 bereits 4.141 Einbürgerungsurkunden er- stellt werden. Es zeigt sich hier gegenüber dem Betrachtungszeitraum 2022-2024 eine merkli- che Steigerung der bearbeitenden Vorgänge. Dies ist vor allem auf die personelle Aufsto- ckung sowie Prozessverbesserungen zurückzuführen. Fiktionsbescheinigungen: Zum Stichtag 30.06.2025 haben 8.061 Personen eine Fiktionsbescheinigung. Aufenthaltstitel: Zum Stichtag 30.06.2025 haben 61.319 Personen eine Niederlassungserlaubnis haben 41.333 Personen einen sonstigen Aufenthaltstitel 2. Wie lange beträgt derzeit durchschnittlich die Zeitspanne von der Terminanfrage bis zur Einladung zur Antragstellung? Die aktuelle Zeitspanne beträgt 12 Monate. Das bedeutet, dass die Einbürgerungsbehörde der- zeit für Anfragen aus November 2024 Termine im November 2025 vergibt. Jetzt gestellte Ein- bürgerungsanträge dürften perspektivisch noch im 3. Quartal 2026 ein Terminangebot erhalten, da nach personeller Aufstockung die Terminkapazitäten erhöht werden sollen. 3. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitung zwischen Einreichung der vollständigen 2 Unterlagen und der Entscheidung über den Antrag? Je nach Komplexität des Falles und Rückmeldung der Sicherheitsbehörden dauern Fälle von wenigen Wochen bis zu 8 Monate ab Einreichung des vollständigen Antrags. Die kommunale Einbürgerungsbehörde ist an dieser Stelle maßgeblich von der Rückmeldung anderer Behörden und ausländischer Stellen abhängig. 4. Wie viele Fälle sind aktuell in Bearbeitung und wie hoch ist der Rückstau (offene Verfah- ren)? Aktuell sind ca. 8.900 Fälle in der laufenden Bearbeitung. Darüber hinaus besteht ein Arbeits- vorrat von ca. 8.000 Antragsbegehren, welche chronologisch nach Eingang zur Antragsklärung terminiert werden. 5. Welche strukturellen Verbesserungen sind seitens der Ausländer*innenbehörde geplant, um eine schnellere Terminvergabe zu gewährleisten (insbesondere beim Thema Einbürge- rungen)? Im Bereich der Aufenthaltstitel ist noch vor Ende des Jahres eine Ausweitung der online-Ter- minvergabe auf alle bezirklichen Gruppen geplant. In Kalk ist die Buchung eines Termins durch die Kund*innen bereits seit einigen Monaten möglich. Die Anbindung der ersten OZG- Antragsstrecken zur Beantragung von bestimmten Aufenthaltstiteln (zu Beginn Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit) ist ebenfalls noch in diesem Jahr geplant. Im Bereich der Einbürgerung wurde der Prozess bereits so umgestellt, dass die Terminkapazi- täten zur Antragsklärung deutlich erhöht werden konnten. Die Zahlen der angebotenen sowie durchgeführten Termine für das bisherige Jahr 2025 sind der folgenden Tabelle zu entneh- men. Abb.1: Termine zur Klärung des Einbürgerungsantrags in Köln für Ja nuar bis Juli 2025 Weiterhin ist mittelfristig eine Einmalterminvergabe im Bereich der Einbürgerung geplant, wel- che den Kund*innen die Möglichkeit geben soll, sich selbst einen Termin zur Antragsklärung zu buchen. Hiermit soll vor allem die sog. „No-Show-Quote“ reduziert werden. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2725/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 04.09.2025
- Erstellt
- 02.09.2025 16:44