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1894/2019

Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß §25 Abs. 1 Nr.2 KomHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 23.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

6506 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 23.08.2019 
 1894/2019 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019 
 
Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung 
gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln  für 
das Haushaltsjahr 2019 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 eine Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maß-
nahme „Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße“ gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO (ersetzt § 24 
Abs. 2 GemHVO) i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung von 154.500 € auf Gesamtkosten in Höhe 
von 374.734,59 € zur Kenntnis genommen (Vorlagen-Nummer 2787/2018).  
 
Diese Kostenerhöhung war auf den zusätzlichen Austausch der ungebundenen Tragschichten, die 
zusätzlichen Baunebenkosten und auf Abweichungen vom Submissionsergebnis zu den kalkulierten 
Kosten für den Straßenbau zurückzuführen.  
 
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde in Höhe von 344.734,59 € am 28.08.2018 
erteilt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte vom 05.11.2018 bis zum 25.02.2019. 
Unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von 
rd. 134.700 € und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nachtragsver-
handlungen durch das Zentrale Vergabeamt: 
1. Vor Beginn der Bauausführung wurde eine weitere Beprobung des Bodens durchgeführt. Dabei 
wurde mit Schadstoffen belasteter Bodenaushub festgestellt. Durch die erforderliche aufwendi-
gere Entsorgung des belasteten nicht weiter verwertbaren Bodenmaterials sind Mehrkosten in 
Höhe von rd. 35.400 € entstanden.  
 
2. Im Rahmen der Bauausführung wurde festgestellt, dass die neuen Sinkkästen nicht -wie ange-
nommen – an die alten Leitungen angeschlossen werden können, sondern die Leitungen erneu-
ert werden müssen. Dies führt zu Mehrkosten in Höhe von rd. 3.200 €. Darüber hinaus musste 
aufgrund der Lage der Sinkkastenleitungen und des Kanals mehr Bodenaushub als geplant er-
folgen. Da dieser ebenfalls schadstoffbelastet war und durch neu gelieferten Kies ersetzt werden 
musste, sind zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 18.000 € entstanden. Im Unterbau wurde zu-
dem eine 0,3 m bis 0,5 m dicke Schicht aus nicht tragfähiger Hochofenschlacke mit teilweise 
großen Steinen vorgefunden. Diese musste ebenfalls komplett entfernt, entsorgt und ersetzt 
werden. Dies verursachte weitere Kosten in Höhe von rd. 48.000 €. 
 
3. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende musste die Ver-
kehrsführung auf der Siegburger Straße geändert werden. Dazu war die Änderung der bereits

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genehmigten Verkehrszeichenpläne sowie die Lieferung einer Behelfs-Fußgängerbrücke erfor-
derlich. Unter anderem bestand die Änderung der Verkehrsführung darin, dass die Siegburger 
Str. in der 46. Kalenderwoche eingeengt wurde. Da diese Einengung nur für 5 Tage genehmigt 
wurde, musste der Kreuzungsbereich Siegburger Str./Troisdorfer Str. innerhalb dieses Zeitrau-
mes gesondert von den übrigen Arbeiten fertiggestellt werden. Dieser Umstand führte zu Mehr-
kosten in Höhe von rd. 15.500 €.  
 
4. Durch die Lage des Kanals mussten zudem mehr Rohre geschnitten und mit Steinzeugbögen 
eingebaut werden als geplant. Im Baufeld wurden LSA-Leitungen, die in Beton eingegossen wa-
ren, vorgefunden. Hier mussten Handausschachtungen vorgenommen werden und Suchschach-
tungen zur Lagefeststellung weiterer Leitungen erfolgen. Wegen einer erforderlichen Höhenan-
passung – zum Zweck der Verbesserung des Wasserabflusses – musste die nördliche Gehweg-
seite umgebaut werden. Aufgrund dieser Höhenänderung mussten auch alle Schächte in diesem 
Bereich angepasst werden. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von 9.100 €. 
 
5. Des Weiteren kam es bei einzelnen Positionen des Hauptauftrages zu Massenmehrungen mit 
Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.500 €.  
 
Damit erhöhen sich die Gesamtkosten von 374.734,59 € um 134.700 € auf 509.434,59 €. 
 
In der Regel entsprechen die vorher durchgeführten Erkundungen auch den tatsächlich vorgefunde-
nen Gegebenheiten. Bei älteren Straßen ist dies manchmal jedoch nicht der Fall. Die Böden sind in-
homogen, die Leitungsverlegungen entsprechen keinem standardisierten Verfahren und der Straßen-
oberbau entspricht keinem Regelwerk. An vielen Stellen treten Trümmerschutt, Industriereste und 
sonstige Baustoffabfälle auf, die in den letzten Jahren verstärkt als Sondermüll deklariert und entsorgt 
werden müssen. Die Troisdorfer Straße wurde erstmals nach ihrer Herstellung vor ca. 50 Jahren sa-
niert. Es lagen keine weiteren tief greifenden Erkenntnisse zu dieser Straße vor. Auch bei einer noch 
intensiveren Vorbereitung hätte man vor Ort mit denselben Unwägbarkeiten leben und sofort darauf 
reagieren müssen. Um die, wie bei dieser Maßnahme aufgetretenen Mehrkosten zu vermeiden, wer-
den ständig neue Verfahren (z. B. Georadar) zur Erkundung der vorhandenen Situation angewendet. 
 
Die Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße ist Gegenstand der 267. KAG-Maßnahmensatzung 
vom 16.01.2019. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand 
nach den für die jeweilige Ausbaumaßnahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ermitteln. 
Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher voraussichtlich zu einer entsprechenden Erhö-
hung der zu erhebenden Straßenbaubeiträgen gegenüber der damaligen Schätzung führen. 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 509.434,59 € wurde bis 18.04.2019 ein Betrag 
von 471.446,44 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste ein Teil-
betrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung bereits beglichen werden. 
Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 37.988,15 €. 
Im Hpl. 2019 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – 
aufgrund von Verzögerungen bei anderen Maßnahmen ausreichende Mittel zur Verfügung.  
 
Aus dem gleichen Grund sind auch die mit den Mehrkosten verbundenen Erhöhungen bei den bilan-
ziellen Abschreibungen durch die ab 2019 ff. im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen veranschlagten Aufwendungen gedeckt.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

10.09.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1894/2019
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
23.08.2019
Erstellt
28.05.2019 12:55