Mandari Insight

3468/2017

Ulrich-Haberland-Haus in Köln-Stammheim / Ideen- und Investorenwettbewerb

Beschlussvorlage Ausschuss 31.01.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 13.03.2018, TOP 1.3

Anlage 4 Beschluss StEA vom 01.02.2018

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Ansehen

Anlage 2 LA Beschluss

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1- Investorenwettbewerb

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Ansehen

Anlage 3 Beschluss BV 9 vom 05.03.2018

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Ansehen

Anlage 4 Beschluss StEA vom 01.02.2018

1399 Zeichen

Bde 7

d €

a5

, Die Oberbürgermeisterin I j Kö
Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Herr Freitag
Telefon: (0221) 221-23148
Fax ! (0221) 221-24088

E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de

Datum: 08.03.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.02.2018

öffentlich
6.3 Ulrich-Haberland-Haus in Köln-Stammheim / Ideen- und Investoren-
wettbewerb
3468/2017
Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss die An-
nahme folgenden Beschlusses:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines zweistufigen Verga-
beverfahrens zur Revitalisierung des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln-Stammheim
für eine sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzung (Anlage 1).

Erste Stufe: Interessenbekundungen in Form von Grobkonzepten

Zweite Stufe: Preisangebot, Konzept und Architektur

Grundstück: Am Stammheimer Schlosspark, Gemarkung Stammheim-Flittard,
Flur 42, Flurstück 337

Größe: 10.225 m?

Bodenrichtwert: 150 Euro/m?, insgesamt: 1.533.750 Euro
(Bewertung vom 26.10.2017)

Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern der Stadtent-
wicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmt. Die Bezirksvertretung 9 ist in
Form einer Mitteilung über die Angelegenheit zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig -bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke — zu-
gestimmt.

Anlage 2 LA Beschluss

17072 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

&

DZ 51 adt Köln

Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss

Frau Lesser

Telefon: (0221) 221-23074
Fax : (0221) 221-24500
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 14.06.2017
Auszug
aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
vom 09.05.2017
öffentlich
1.1.1 Uirich-Haberland-Haus
230/1
3358/2016

Beantwortung einer Anfrage:

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen baten darum, die folgen-
de Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Liegenschaftsausschusses aufzu-
nehmen und sie auch dem Ausschuss Umwelt und Grün sowie dem Stadtentwick-
lungsausschuss mitzuteilen:

„Seit geraumer Zeit wird für das städtische Baudenkmal „Ulrich-Haberland-Haus“,
das unmittelbar am ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Stammheimer
Schlosspark liegt und gemäß Landschaftsplan ein geschützter Landschaftsbestand-
teil ist, nach einer angemessenen Nutzung durch einen Investor gesucht. Derzeit in-
teressieren sich unseres Wissens zwei Investoren für dieses Objekt, die jeweils von
in Köln bekannten und renommierten Architekten begleitet werden. Im Wesentlichen
beinhalten ihre Konzepte eine Wohnnutzung für altengerechtes und betreutes Woh-
nen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:

Mi; Führt die Verwaltung mit diesen Interessenten Gespräche und wie ist der
Sachstand dieser Gespräche?

2. Welche konkreten Nutzungsvorstellungen wurden seitens der Interessenten
dargestellt?

3, Welche denkmalschutz-, planungs- und genehmigungsrechtlichen Erforder-

nisse sind bei einer Wohnnutzung des Ulrich-Haberland-Hauses zu berück-
sichtigen und unter welchen Rahmenbedingungen ist eine Wohnnutzung rea-
lisierbar?

4. Treffen Informationen zu, wonach die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR
(StEB) Planungen betreibt, das Großklärwerk Stammheim in südliche Rich-
tung zu erweitern und zu diesem Zweck sogar den Abriss des denkmalge-
schützten Ulrich-Haberland-Hauses in Erwägung ziehen zu wollen?

8. Welche Motive veranlassen die Verwaltung -sofern dies zutreffen sollte- einen
solch gravierenden Sachverhalt nicht den zuständigen Ratsgremien darzule-
gen?*

Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Frage 1:

Die Verwaltung hat bei Anfragen zu einer möglichen Nutzung des Ulrich-Haberland-
Hauses sämtliche Interessenten in persönlichen Gesprächen, Briefen, E-Mails oder
Telefonaten über den Sachstand ausführlich informiert. Sämtliche Gespräche sind
abgeschlossen.

Zu Frage 2:

Sämtlichen Anfragen der letzten Jahre war gemein, dass sie nicht konkret waren
bzw. auch nach Informationsgesprächen nicht konkreter wurden. Ohne eine vertiefte
Auseinandersetzung mit den bestehenden Rahmenbedingungen und unter Verzicht
auf die Entwicklung planungsrechtlicher Lösungsvorschläge wurden zum Teil ledig-
lich anhand Renderings Ideen zu Wohnnutzungen unterschiedlicher Ausprägung
präsentiert.

Zu Frage 3:

Eine Wohnnutzung ist aufgrund der bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten ausge-
schlossen.

Begründung:

Das 1952 von der Bayer AG als Altenheim errichtete Gebäude wurde wegen gerin-
ger Auslastung 1982 geschlossen und an die Stadt verkauft. Zwischen 1983 und
2001 wurde es als Studentenwohnheim genutzt. Seitdem steht es leer. Die denkmal-
rechtliche Unterschutzstellung erfolgte 1989. Der unmittelbar angrenzende Schloss-
park steht bereits seit 1980 unter Denkmalschutz. Das Ulrich-Haberland-Haus hatte
eine Baugenehmigung als Alten- bzw. Studierendenwohnheim und genoss daher
Bestandsschutz. Da seit der Aufgabe der früheren Nutzung bereits 15 Jahre vergan-
gen sind, ist dieser Bestandsschutz jedoch erloschen.

Jede Nutzung würde daher eine neue Baugenehmigung erfordern. Diese kann je-
doch aus folgenden Gründen nicht erteilt werden:

e Es existiert kein Bebauungsplan. Bereits 2013 wurde festgestellt, dass ein Be-
bauungsplan, der eine Wohnnutzung vorsieht, auch nicht aufgestellt werden
kann. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte deshalb am 14.03.2013 in öf-
fentlicher Sitzung einstimmig das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungs-
plans im Kontext des Projekts „:rhein - wohnen am strom“ aufgehoben. Dem
vorangegangen war eine differenzierte Abwägung der Stellungnahmen, der
fachtechnischen Prüfung und der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Be-
bauungsplan-Entwurfs. Es muss festgestellt werden, dass das städtebauliche
Konzept nicht mehr umgesetzt werden konnte, da

- die Berücksichtigung des Erhalts des Naturdenkmals (Platane) und der
Wegebeziehung im Nordwesten des Schlossparks den westlichen Bau-
körper in einem Maß reduziert, dass eine wirtschaftliche Umsetzung nicht
mehr gegeben ist,

- die Berücksichtigung der historischen Hochwasserschutzmauer ein Pla-
teau zum Rhein hin als entwurflichen Kerngedanken unmöglich macht,

- die Maßgabe der Erschließung über die Straße Am Stammheimer
Schlosspark die Verschiebung des östlichen Baukörpers nach Süden in
den Schlosspark erfordert, was eine weitere Beeinträchtigung des
Schlossparks nach sich zöge.

Ferner resultierte im o.g. Verfahren aus der frühzeitigen Beteiligung der
Dienststellen und Träger öffentlicher Belange, dass ein umfänglicher Ausbau
der Straße Am Stammheimer Schlosspark für die Erschließung erforderlich
wäre. Demgegenüber wurde der unbedingte Erhalt des wertvollen schützens-
werten Baumbestands im Schlosspark eingefordert. Zu diesem Zweck wurde
eine Baumkartierung angefertigt.

Der Ausbau der Straße Am Stammheimer Schlosspark als öffentliche Er-
schließungsanlage und der Schutz des Stammheimer Schlossparks erschwer-
ten zudem die Anlage der erforderlichen Stellplätze erheblich. Für ebenerdi-
ges Parken im Plangebiet müssten größere Flächen versiegelt werden. Eine
Tiefgarage würde ebenfalls Eingriffe in den Baumbestand des Parks bedeuten
und wäre in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung (Sanierung des denkmal-
geschützten Ulrich-Haberland-Hauses, Ausbau der Straße Am Stammheimer
Schlosspark) nicht finanzierbar.

Nach Abwägung der Stellungnahmen, der fachtechnischen Prüfung und der
Betrachtung der Wirtschaftlichkeit konnte die planerische Grundlage für den
Bebauungsplan-Entwurf nicht aufrechterhalten werden. Die Verwaltung emp-
fahl daher, das Vorhaben, ergänzende Neubauten planungsrechtlich zu si-
chern, aufzugeben und das Bauleitplanverfahren einzustellen. Mit Verzicht auf
eine ergänzende Bebauung entfiel auch das Planerfordernis nach 8 1 Ab-
satz 3 Satz 1 BauGB.

Rechtsgrundlage für die planungsrechtliche Beurteilung einer Nutzungsände-
rung des Ulrich-Haberland-Hauses ist 8 35 BauGB, Außenbereich. Dort sind
regelmäßig nur sogenannte „privilegierte Nutzungen“ zulässig. Dazu gehören
beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe oder auch solche Nutzungen, die
im Bebauungszusammenhang aufgrund ihrer Emissionen selbst zu Beein-
trächtigungen führen würden. Wohnnutzungen gehören nicht dazu.

Bei denkmalgeschützter, also erhaltenswerter Substanz, wie dies hier der Fall
ist (vgl. 8 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), wären grundsätzlich auch andere Nutzun-
gen zulässig, auch eine Wohnnutzung. Eine entsprechend sensible Nutzung
scheidet jedoch aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Unverträglichkeit mit
der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Abwasserbehandlungsanlage
aus. Das Risiko, dass auch weniger sensible Nutzungen des Ulrich-
Haberland-Hauses zu massiven betrieblichen Einschränkungen der unmittel-
bar benachbarten Abwasserbehandlungsanlage, einer zentralen Infrastruktur-
einrichtung der Stadt Köln, führen könnte, wäre enorm hoch und ist daher un-
bedingt zu vermeiden. ?

Die Stadtentwässerungsbetriebe haben mit Schreiben vom 10.12.2013 die
Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Im Flächennutzungsplan
wird das Areal derzeit als Grünfläche mit dem Signet "Alteneinrichtung" darge-
stellt. Die StEB beantragten eine Änderung des FNP. Aufgrund erforderlicher
Erweiterungen des Großklärwerkes und Anpassungen an den Stand der
Technik (Einbau einer 4. Reinigungsstufe) sollte das Areal des Ulrich-
Haberland-Hauses und weitere Teile des Schlossparks in einer FNP-
Fortschreibung für Klärwerkserweiterungsbedarfe reserviert werden. Einen ak-
tuellen Bedarf für die Erweiterung gibt es nicht, lediglich im Sinne einer Vor-

sorgemaßnahme sollte der FNP angepasst werden. Diesen Antrag hat 61 mit
Schreiben vom 19.02.2014 an die StEB abgelehnt mit dem Hinweis auf die
unter Denkmalschutz stehenden Anlagen Schlosspark und Ulrich-Haberland-
Haus.

* 23als Eigentümerin des Ulrich-Haberland-Hauses hatte die Absicht, das Ge-
bäude niederzulegen, weil der bauliche Zustand als desolat zu bezeichnen
und nach Ansicht von 23 aufgrund der unzureichenden Erschließung und der
Restriktionen aus dem Landschafts- und Denkmalschutzschutz eine wirt-
schaftliche Nutzung des Gebäudes nicht darstellbar ist. Diese Haltung fand
auch ihren Niederschlag in der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion
der BV Mülheim am 26.01.2015 (Session-Nr. 0102/2015). Aufgrund dieser
Beantwortung fasste die BV Mülheim in ihrer Sitzung am 09.03.2015 in einem
gemeinsamen Dringlichkeitsantrag den Beschluss, dass der Abriss des Ulrich-
Haberland-Hauses abgelehnt würde und die Verwaltung beauftragt wird, nach
einem geeigneten Investor zu suchen (AN 0435/2015). Diesen Auftrag bemüht
sich 23 umzusetzen, aufgrund der geschilderten Restriktionen allerdings bis-
lang ohne Erfolg.

Die erneute Betrachtung des Sachverhaltes im März 2017 durch das Stadtplanungs-
amt bestätigte die vorangegangenen Schlussfolgerungen. Die Schaffung von Pla-

. nungsrecht für eine neue Nutzung des Ulrich-Haberland-Hauses ist auch bei noch-
maliger Betrachtung nicht möglich. Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Rahmen-
bedingungen kommen folgende Aspekte hinzu:

e Auf dem Klärwerksgelände treten tieffrequente Impulsgeräusche auf. Diese
Geräusche lassen sich nicht unterbinden und ein wirksamer Schutz vor diesen
ist aufgrund der Frequenz nicht möglich. Verschärft würde der Konflikt zwi-
schen Wohnnutzung und Kläranlage durch eine aller Voraussicht nach not-
wendige Erweiterung der Kläranlage, wobei dann auch die Frage der Ge-
ruchsbelastung neu bewertet werden müsste.

« Bei der Kläranlage handelt es sich um eine ortsgebundene Einrichtung mit
übergeordnetem öffentlichen Belang. Bei der Abwägung des öffentlichen Inte-
resses nach Erhalt und Nutzung eines Denkmals gegen den Belang des
Schutzes einer Großkläranlage muss der Schutz der Kläranlage mit den ge-
troffenen Investitionen deutlich schwerer wiegen.

Das Stadtplanungsamt sieht auch nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts keine
Möglichkeit, durch ein Bebauungsplanverfahren die Nachnutzung des Ulrich-
Haberland-Hauses mit einer Wohnnutzung zu ermöglichen, ohne dass es zu etwai-
gen Beeinträchtigungen des Klärwerksbetriebes kommen könnte. Die Herstellung
einer gesicherten Erschließung ist aufgrund des Baumbestandes und des Denkmals
„Schlosspark“ faktisch unmöglich.

Die Spielräume für eine Genehmigung nach $ 35 BauGB sind sehr stark einge-
schränkt. Der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang enthält für das Areal le-
diglich das Signet „Alteneinrichtung“. Die seinerzeitige Nutzung als Studentenwoh-
nen liegt länger als sieben Jahre zurück, der Bestandsschutz ist damit verwirkt.

Im Weiteren ist zwingend zu bedenken, dass zur Versorgung der Stadt die Sicherung
des Standortes für das Klärwerk mit seinen Ausbauerfordernissen zu gewährleisten
ist in Anbetracht der Prognose zum Wachstum der Stadt.

Zu Fragen 4 und 5:

Die Verwaltung hat hierzu die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) um Stel-
lungnahme gebeten. Diese ist als Anlage beigefügt.

Aktuell erneuerte die StEB ihre Einschätzung: „Die Einschätzung seitens der StEB
ist, dass eine Klärwerkserweiterung aufgrund des prognostizierten Bevölkerungs-
wachstumes und aufgrund von verschärften Reinigungsanforderungen kommen wird.
Zum heutigen Tag kann Umfang und Zeitpunkt allerdings nicht vorhergesagt werden.
Die dem Schlosspark zugewandt Seite wäre bei einer notwendigen Vergrößerung
der Belebungsbecken zuerst betroffen. Würde man nun ersatzweise neue Bele-
bungsbeckenvolumina auf der Nordseite der Kläranlage errichten, so bestünde der
Mehraufwand’im Bau von großvolumigen Umleitungskanälen sowie eines Pumpwer-
kes. So kommt die grobe Einschätzung einer 2-stelligen Kostenmehrung zustande.
Dieser Schätzung liegt heute aber noch keine dezidierte Planung zugrunde. Auch
wäre es nicht sinnvoll, eine solche Planung für ein Szenario aufzustellen, dessen
Auslegungspärameter noch nicht bekannt sind. Diese Zahlen könnten immer in Zwei- ‘
fel gezogen werden.

Unabhängig von diesem Zusammenhang ist bei allen Überlegungen für eine Flä-
chennutzung in der Nachbarschaft zur Kläranlage auf die bestehende Geruchsbelas-
tung hinzuweisen, die in unmittelbarer Nähe nicht zu vermeiden ist.“

Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen

Der Ausschussvorsitzende RM Frank bittet Herrn Brandenburg als Vertreter der
StEB um Darstellung der Begehrlichkeiten der StEB bezüglich einer geplanten Aus-
dehnung des Klärwerks.

Herr Brandenburg erläutert, dass es derzeit keine Planungen bezüglich einer Erwei-
terung außerhalb der Klärwerksgrenzen gibt. Gesetzesänderungen machen aber ggf.
jedoch später eine Erweiterung notwendig. Daher ist es aus Gründen der Daseins-
vorsorge erforderlich, eine mögliche Erweiterung planungsrechtlich zu sichern. Vo-
raussetzung für eine Erweiterung in südlicher Richtung ist jedoch nur eine Änderung
des FNP.

RM Frank fragt, ob auch eine Erweiterung in nördliche Richtung möglich ist.

Herr Brandenburg erläutert, dass Kernstück der Anlage die südlich gelegenen Bele-
bungsbecken sind. Eine Erweiterung des Klärwerks im Norden bedeutet, dass das
Abwasser vom Süden in den Norden und zurück gepumpt werden muss. Damit ver-
bunden wären erhebliche Kosten sowohl für die Investitionen als auch für den dauer-
haften Betrieb, wodurch der Gebührenaufwand zu Lasten der Bürger steigt.

Die Oberbürgermeisterin 7 Stadt Köln
Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss
Frau Lesser
Telefon: (0221) 221-23074
Fax : (0221) 221-24500
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 14.06.2017
Auszug
aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
vom 09.05.2017
öffentlich

1.1.1.1. Ulrich-Haberland-Haus / Stammheimer Schlosspark
AN/0741/2017

Bei Enthaltung der SPD-Fraktion wurde einstimmig der Dringlichkeitsantrag der
CDU- und GRÜNE-Fraktion (AN/0741/2017) mit der Übernahme des Zusatz- und
Änderungsantrags der FDP-Fraktion (AN/0754/2017) beschlossen.

Beschluss:

Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Anfrage AN/1538/2016 der CDU- und
GRÜNE-Fraktion (3358/2016) und der darauf bezugnehmenden Stellungnahme der
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) vom 07.10.2016 beschließt der Lie-
genschaftsausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1. den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz ste-
henden Stammheimer Schlosspark einschließlich der dort befindlichen Natur-
denkmäler als vorrangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern.

2. Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehen-
de Klärwerk in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-
Haberland-Hauses bzw. Teile des Stammheimer Schlossparks sowie Planun-
gen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Ab-
sage zu erteilen.

3. ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-
Haberland-Hauses, wie es die Verwaltung vorschlägt, wird nicht weiterverfolgt.
Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teilweise für sozial- oder
kulturwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und an einen Privatinvestor zu
veräußern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder ein Al-
tentagenstätten- / Cafe-/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein
entsprechend öffentliches Verfahren zur Einholung von Interessensbekundun-
gen privater Investoren für eine Übereignung soll vorbereitet werden. Die da-
für notwendigen Voraussetzungen — Prüfung der baurechtlichen Genehmi-

gungsfähigkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts — sind kurzfristig dar-
zustellen.

4. Über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der
Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Be-
zirksvertretung 9 zu unterrichten.

5. Der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer
Schlosspark“ ist weiter sicherzustellen.

6. Den Hinweisen, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, ist nachzu-
gehen, um dort ggf. notwendige Infrastruktur anzusiedeln.

Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen

Frau BG Blome schlägt vor, zunächst ein interfraktionelles Gespräch mit Beteiligung
der Bauverwaltung zu führen. Da ein verantwortlicher Umgang mit potentiellen Inves-
toren erforderlich ist, soll in diesem Gespräch im Vorfeld geklärt werden, welche Nut-
zung möglich ist.

Der Liegenschaftsausschuss stimmt dem zu und bittet die Beigeordnete über die
Gespräche mit Investoren den Ausschuss fortlaufend zu informieren.

Dem Ausschuss Anregungen und Beschwerden soll das Beschluss-Ergebnis des
Liegenschaftsausschusses mitgeteilt werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

4755 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
230-1 
Vorlagen-Nummer 
 3468/2017 
Freigabedatum  15.01.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ulrich-Haberland-Haus in Köln-Stammheim / Ideen- und Investorenwettbewerb 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens zur 
Revitalisierung des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln-Stammheim für eine sozial- oder kulturwirt-
schaftliche Nutzung (Anlage 1). 
Erste Stufe:  Interessenbekundungen in Form von Grobkonzepten 
Zweite Stufe:  Preisangebot, Konzept und Architektur 
 
Grundstück:   Am Stammheimer Schlosspark, Gemarkung Stammheim-Flittard,  
    Flur 42, Flurstück 337 
 
Größe:   10.225 m² 
 
Bodenrichtwert:  150 Euro/m², insgesamt: 1.533.750 Euro 
    (Bewertung vom 26.10.2017) 
 
 
Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern der Stadtentwicklungsaus-
schuss uneingeschränkt zustimmt. 
 
Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 
Liegenschaftsausschuss 13.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Liegenschaftsausschusses hatte in der Sitzung vom 09.05.2017 folgenden Beschluss ge-
fasst (Anlage 2): 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
 den uneingeschränkten Fortbestand und Pflege des unter Denkmalschutz stehenden 
Stammheimer Schlossparks einschließlich der dort befindlichen Naturdenkmäler als vor-
rangiges öffentliches Interesse weiterhin zu sichern. 
 Planungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), das bestehende Klärwerk 
in südlicher Richtung durch Nutzung des Grundstücks des Ulrich-Haberland-Hauses zu 
erweitern, oder Teile des Stammheimer Schlossparks hierfür zu nutzen sowie Überlegun-
gen für ein Heranrücken des Klärwerkbetriebs an den Schlosspark, eine Absage zu ertei-
len. 
 ein Verfahren zur Denkmalschutz-Entwidmung und Niederlegung des Ulrich-Haberland-
Hauses nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen ist zu prüfen, das Gebäude ganz oder teil-
weise für sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzungen vorzusehen und entsprechend  zu 
veräußern. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers und/oder eine Altentages-
stätte/Café/Bistro-Betrieb auf privatwirtschaftlicher Basis sein. Ein öffentliches Verfahren 
zur Einholung von Interessensbeurkundungen privater Investoren für eine Veräußerung  
soll vorbereitet werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen – Prüfung der baurecht-
lichen Genehmigungsfähigkeit, Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts – sind kurzfristig 
darzustellen. 
 über die Umsetzung des Beschlusses sind der Liegenschaftsausschuss, der Stadtent-
wicklungsausschuss, der Ausschuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 9 zu 
unterrichten. 
 der Betrieb der Abwasser-Druckleitung entlang der Straße „Am Stammheimer Schloss-
park“ ist weiter sicherzustellen. 
 dem Hinweis, dass ein Grundstück in der Nähe verkäuflich sei, nachzugehen.“ 
 
Eine erneute rechtliche Prüfung hat bestätigt, dass der früher bestehende Bestandsschutz erloschen 
ist und eine daher erforderliche neue Baugenehmigung für eine Nachfolgenutzung bzw. Revitalisie-
rung grundsätzlich nicht in Aussicht gestellt werden kann.  
 
Grund hierfür sind die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die durch den geltenden Flächen-
nutzungsplan aber insbesondere auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Immissionsschutz sowie 
zum Landschafts- und Denkmalschutz definiert werden. Das Grundstück liegt im sog. Außenbereich 
gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Dementsprechend gelten für die Zulässigkeit von Bauvorha-
ben die restriktiven Bestimmungen des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB. Hiernach sind Vorhaben nur dann 
– ausnahmsweise – zulässig, wenn die objektive Abwägung der dort aufgeführten öffentlichen Belan-
ge zugunsten des Vorhabens ausfällt. Im konkreten Fall des Ulrich-Haberland-Hauses könnte dies 
der Fall sein, wenn dem nachhaltigen und wirtschaftlichen Erhalt des Baudenkmals gegenüber den 
widersprechenden Belangen, insbesondere des Immissionsschutzes, Vorrang eingeräumt wird. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, in einem zweistufigen Ausschreibungsverfahren zu klären, ob die 
Voraussetzungen für den vorgenannten gesetzlichen Ausnahmetatbestand vorliegen und in der zwei-
ten Stufe einen leistungsfähigen Projektträger zu ermitteln.

3 
Die erste Stufe soll durch Interessenbekundungen und die Vorlage von Grobkonzepten aufzeigen, ob 
ein sich selbst tragender Erhalt im Sinne einer stadtentwicklungspolitisch sinnvollen Nutzung möglich 
ist.  
 
Eine Vertiefung der Konzepte sowie Preisangebote erfolgen anschließend in einer zweiten Stufe.

Anlage 1- Investorenwettbewerb

18169 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

a

Ideen- und I st zur
is sierung des Vlrich-Haberland-

Hauses in Köln-Stammheim

Ausgangslage, Ziele.................uussssss0nssennennnnnenennenennnn nennen nenennnen nen
Lage, Erschließung..............uuu0esesesneennnenensennensnnnnnnnnnnnnnnntnnnnennnne nn nann
Bäufechtinens near ee ran AT LEERE

Beschreibung des Ulrich-Haberland-Hauses
Altlasten a. 0.0. hennemensnnantngniene ten nen een eneaeäenengenennae inenee
Denkmal... ss ee

Aufgabenstellung......
Verfahren..................
Beurteilungskriterien....
Besichtigung.............
TEIMINe leere
Gewährleistung...............-.4u4s 4000 Ben

LAgeplän.A mente neregeanenteniennnemeeren} anmanpeune ner antenne een Ares erinnere
Grundkarte...........2u0044424snseenesenneesee nenn

Ausgangslage, Ziele

Das ehemalige Schloss Stammheim wurde 1944 bei einem Bombenangriff komplett
zerstört und nicht wieder aufgebaut. Nahe dem ehemaligen Standort des Schlosses
hat die Bayer AG 1954 das Ulrich-Haberland-Haus als Altenheim für ehemalige
Werksangehörige errichtet. Die Nutzung des Altenheims wurde aufgegeben, da die
sehr kleinen Zimmer und die Entfernung zum Ortskern zunehmend als unattraktiv
empfunden wurden. Das Gebäude ging 1983 in das Eigentum der Stadt Köln über,
die es bis 2001 dem Studierendenwerk überließ. Die Nutzung als Studentenwohn-
heim musste 2001 aufgegeben werden, da trotz Wohnungsnot unter den Studieren-
den eine angemessene Auslastung nicht mehr erzielt werden konnte. Grund hierfür
waren u.a. die mit 1,6 km zu große Entfernung zur S-Bahn Station und die damit lan-
ge Anreise zur Universität bzw. Fachhochschule. Seit dem Jahr 2001 steht das Ge-
bäude leer. Die Veräußerung an einen privaten Investor scheiterte ebenso wie die

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 1

Die Oberbürgermeisterin

© 2Q Stadt Köln

Herrichtung als Flüchtlingsunterkunft aus finanziellen Gründen.

Das Gebäude wurde in zweigeschossiger Bauweise mit Unterkellerung errichtet. Es
verfügt über eine Wohn-/Nutzfläche von ca. 4.900 m? und unterliegt dem Denkmal-
schutz. Das Ulrich-Haberland-Haus liegt innerhalb einer denkmalgeschützten Grün-
anlage mit wertvollem alten Baumbestand in unmittelbarer Rheinnähe (Stammheimer
Schlosspark).

Der Stammheimer Schlosspark genießt den Schutz eines geschützten Landschafts-
bestandteils. Der Park mit seinem Altbaumbestand, der zudem unter Denkmalschutz
steht, ist kulturhistorisch von besonderer Bedeutung.

Der Stammheimer Schlosspark ist insgesamt erhaltenswert und steht für eine bauli-
che Nutzung nicht zur Verfügung. Auch die Randbereiche der Parkanlage dürfen
durch bauliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden.

Der Park bietet als öffentlicher Freiraum eine hervorragende Gelegenheit für die Er-
holung.

Im Anschluss an den durchgeführten Ideen- und Investorenwettbewerb soll das mit
dem Ulrich-Haberland-Haus bebaute Grundstück an einen Bewerber übertragen
werden.

Lage, Erschließung

Ortsteil: Köln-Stammheim

Objektanschrift: Am Stammheimer Schlosspark

Kataster: Gemarkung Stammheim-Flittard, Flur 42 Flurstück 337

Größe: 10.225 Quadratmeter

Köln-Stammheim mit seinen ca. 8.000 Einwohnern ist ein im rechtsrheinischen Nord-
osten von Köln gelegener Stadtteil, der zum Stadtbezirk Mülheim gehört. Das ehe-
malige Bauern- und Fischerdörfchen grenzt an die Stadtteile Höhenhaus, Mülheim
und Flittard. Auf der gegenüberliegenden Rheinseite liegt der Stadtteil Niehl.

Köln-Stammheim ist für den Individualverkehr über die Bundesstraße B8 zu errei-
chen. Die Autobahnen A1 und A3 sind ebenfalls nicht weit entfernt. Mit der Haltestel-
le Köln-Stammheim verfügt der Stadtteil auch über eine eigene S-Bahn-Station, an
der die S-Bahn-Linie 6 der Deutschen Bahn Halt macht. Die Busse 151-153,155 und
250 verbinden den Stadtteil mit angrenzenden Stadtteilen, wie z.B. Mülheim, wo sich
viele Einkaufsmöglichkeiten bieten. Aber auch vor Ort lassen sich alle Erledigungen
des täglichen Bedarfs problemlos tätigen.

————— — — — Tl
Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 2

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Köln-Stammheim zeichnet sich durch die Nähe zum Rhein und die vielen Grünflä-
chen aus.

Das Ulrich-Haberland-Haus befindet sich in direkter Nähe zur Großkläranlage
Stammheim. Unmittelbar neben der Zufahrtsstraße „Am Stammheimer Schlosspark“
liegt die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Erweiterungsfläche (siehe Seite 9).
Immissionen aus Geruch und Lärm sind zu erwarten. Das Ulrich-Haberland-Haus
befindet sich in 150 m Entfernung zum nächsten Geruch emittierenden Anlageteil
(Schwerlastbelebungsbecken). Neben dem Verweis auf die im Flächennutzungsplan
ausgewiesene Erweiterungsfläche teilen die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) mit,
dass eine Vergrößerung dieser Erweiterungsfläche in Richtung Ulrich-Haberland-
Haus langfristig geplant ist.

Das Grundstück wird von Nordosten über die Straße Am Stammheimer Schlosspark
erschlossen. Die verkehrliche Erschließung des Grundstückes kann nur von dieser
Straße erfolgen. Sollte gegebenenfalls ein Ausbau dieser Straße erforderlich werden,
ist ein Eingriff in die angrenzende Schlossparkfläche aus naturschutz- sowie denk-
malschutzrechtlichen Gründen zwingend zu vermeiden. Der Stellplatznachweis sollte
auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Je nach Anzahl der nachzuweisenden Stell-
plätze wird die Errichtung einer Tiefgarage empfohlen. Oberirdische Stellplätze sind
behutsam in die freiräumliche Situation einzubinden.

Die Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Kommunikationsmitteln kann ohne
Probleme durch Anschluss an die bestehenden Netze gesichert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Wasserversorgungsleitung die
etwa 400 Meter durch den Schlosspark geführt wird, dringend ertüchtigt werden
muss. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Druckwasserpumpstation, welche
1990 in Betrieb genommen wurde. Die Frischwasserversorgung für den Stammhei-
mer Schlosspark sowie die Ver- und Entsorgung des Ruderclubs von Bayer Lever-
kusen (RTCH) und der Naturschulungsstation müssen auch künftig über die Einrich-
tungen des Ulrich-Haberland-Hauses ver- und entsorgt werden.

Trotz der Rheinnähe liegt das Grundstück außerhalb der Überschwemmungsgrenze
der Gebiete ohne technischen Hochwasserschutz (niedrige Wahrscheinlichkeit). Um-
liegende Grundstücke sind hiervon allerdings betroffen. Lediglich ein südlicher Zipfel
liegt innerhalb der Deichschutzzone. Aufgrund der nahegelegenen Hochwasser-
schutzanlage ist das Grundstück im Bereich der Schutzzone der Hochwasserschutz-
verordnung der Stadt Köln gelegen.

Baurecht

Der früher bestehende Bestandsschutz ist erloschen. D.h. jede neue Nutzung bedarf
einer neuen Baugenehmigung.

Im Flächennutzungsplan wird das Areal derzeit als Grünfläche mit dem Signet „So-
zialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und der Zweckbestimmung
„Alteneinrichtung“ dargestellt.

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 3

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes.
Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich ist demnach nach $ 35 Baugesetz-
buch BauGB zu bewerten.

Gemäß $ 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden,
wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und
die Erschließung gesichert ist.

Die Frage, ob eine Wohnnutzung unter den vorhandenen planungsrechtlichen Rah-
menbedingungen zulässig ist, wurde bereits geprüft. Sie ist unter anderem aufgrund
der nachfolgend aufgeführten Immissionsbelastung nicht genehmigungsfähig und
kann auch nicht durch neu geschaffenes Planungsrecht begründet werden.

Immissionsschutz

Der Standort ist umgeben von Schiffs-, Flug- und Autoverkehren sowie regen ge-
werblichen Nutzungen am Niehler Hafen und im Großklärwerk Stammheim. Ein
Schutz gegen diese Immissionen kann gegebenenfalls nur unter hohem Aufwand
sichergestellt werden.

In einem Lärmgutachten aus dem Jahr 2011 wurden insbesondere eine erhebliche
Beeinträchtigung in der Nacht durch Verkehrs- und Gewerbelärm ermittelt. Als maß-
gebende Schallquelle wurden der Luftverkehr sowie das Klärwerk identifiziert. Das
Klärwerk ist zudem auch Emittent von belästigenden Gerüchen. Darüber hinaus tre-
ten auf dem Klärwerksgelände tieffrequente Impulsgeräusche auf. Diese Geräusche
lassen sich nicht unterbinden und ein wirksamer Schutz vor diesen Geräuschen ist
aufgrund der Frequenz nicht möglich.

Landschaftsschutz

Das Objekt liegt im Landschaftsschutzgebiet 29 „Landschaftsraum um den Mäd-
chenbusch und Grünverbindungen zum Rhein“ und grenzt eng an den geschützten
Landschaftsbestandteil 9.22 „Schlosspark Stammheim“ an. Im Innenhof des Gebäu-
des steht das Naturdenkmal 908.01 (Mammutbaum).

Für eine Nutzung des Ulrich-Haberland-Hauses ist daher eine Befreiung von den
Verboten des Landschaftsplans erforderlich (8 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzge-
setz). Diese kann nur unter Zustimmung des Beirates bei der Unteren Naturschutz-
behörde bei Vorliegen des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Durchfüh-
rung der Sanierung erteilt werden.

Das überwiegende öffentliche Interesse an der Revitalisierung des Hauses ist darzu-
stellen. Bei den Belangen des Naturschutzes sind hierbei von besonderer Bedeu-
tung:

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 4

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

- der Erhalt des Naturdenkmals
- größtmöglicher Erhalt der sonstigen Bäume, insbesondere der im
Landschaftsplan hervorgehobenen besonders schützenswerten Bäume.

Bei der Sanierung des Gebäudes sind artenschutzrechtliche Verbote zu beachten.

Sanierungskonzepte sollten frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abge-
stimmt werden, um eine Realisierbarkeit sicherzustellen.

Beschreibung des Ulrich-Haberland-Hauses

Bei dem Objekt handelt es sich um eine unterkellerte 2-geschossige Vierflügelanlage
mit pavillonartigem Eckbau rheinseitig und 3-geschossigem Eckbau südostseitig so-
wie 2-geschossigem Anbau in östlicher Verlängerung des Nordflügels.

Das Erdgeschoss weist eine Größe von ca. 1.930 m?, das 1. Obergeschoss ca. 1.650
m?, das 2. Obergeschoss ca. 70 m? und der Keller ca. 1.250 m? auf, insgesamt dem-
nach 4.900 m?. Der umbaute Raum beträgt ca. 20.000 m?.

Das Ulrich-Haberland-Haus befindet sich insgesamt in einem stark sanierungsbedürf-
tigen Zustand. Die komplette Gebäudeausstattung kann nicht mehr genutzt werden.

Altlasten

Im städtischen Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten liegen keine
Erkenntnisse über Bodenbelastungen des Grundstücks vor.

Denkmalschutz

Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Es wurde am 19.05.1989 in die Denkmalliste
eingetragen.

Die folgenden denkmalpflegerischen Hinweise und Auflagen sind bei der Sanierung
des Ulrich-Haberland-Hauses zu beachten:

e Eine Aufstockung des historischen Gebäudes ist nicht möglich;

e Die vorhandenen Treppenhausbereiche mit der Glasbausteinverglasung und der
ehemalige Speisesaal mit der vorgelagerten Terrasse sind in ihrer Grundstruktur
zu erhalten;

e Im Bereich des Innenhofes kann an zwei Seiten ein zusätzlicher Erschließungs-
gang vorgesehen werden. Eine weitere Bebauung des Innenhofes ist nicht zu-
lässig;

e Die Errichtung von Balkonen und Terrassen auf der Gebäudeaußenseite ist nicht
möglich:

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus ° Seite 5

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

e : Die Entfernung der Fensterbrüstungen auf der Gebäudeaußenseite ist nicht mög-
lich;

e Eine Dämmung der Fassade ist als Innendämmung auszuführen. Die notwendige
Dämmung anderer Gebäudeteile ist separat im Detail mit der Denkmalbehörde
abzustimmen;

e Wenn möglich ist die innere Grundstruktur der ehemaligen Seniorenzimmer in
Teilen zu erhalten;

e Die Interessenten sollten ihre Sanierungskonzepte frühzeitig mit der Denkmalbe-
hörde abstimmen, da nur auf diesem Weg eine erlaubnisfähige Planung erstellt
werde kann

Aufgabenstellung

Für das Ulrich-Haberland-Haus werden Investoren gesucht, die Erfahrung im Um-
gang mit denkmalgeschützten Bauobjekten und deren Vermietung haben. Entstehen
können z.B. flexibel nutzbare Räume für unterschiedliche Funktionen und Anlässe.
Werkstätten, Künstlerateliers, Proberäume oder Ähnliches.

Das Gebäude soll ganz oder teilweise für sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzungen
entwickelt werden. Solche Nutzungen können insbesondere Ateliers, und/oder eine
Altentagesstätten-/Cafe-/Bistro-Betrieb/Tagungs-/Seminarhotel auf privatwirtschaftli-
cher Basis sein.

Die Lage, Größe und die Struktur des Ulrich-Haberland-Hauses stellen hierbei eine
besondere Herausforderung dar.

Bei der Erstellung der Konzepte sind neben den Vorgaben des Denkmalschutzes
auch die des Bau- und Planungsrechts einzuhalten. Auf Konzepte mit einer Wohn-
nutzung in jeglicher Form -.hierzu gehören zum Beispiel auch Seniorenwohnen,
Mehrgenerationenwohnen oder Studentenwohnen - ist daher zu verzichten.

Verfahren

Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Architekten, Bauherren, Projektent-
wickler, Investoren und alle anderen, die sich davon angesprochen fühlen. Das Ver-
fahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe wird um die Übersendung einer Interessensbekundung in Form
eines Grobkonzeptes auf maximal drei DIN A 3 Seiten mit nachvollziehbaren Anga-
ben zu Zielsetzung sowie Inhalt und baulicher Umsetzung der geplanten Nutzung
gebeten. Die Interessensbekundungen sind elektronisch an
marcus.kuepper@stadt-koeln.de

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 6

ar
Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

zu senden. Die Stadt Köln wird aus den eingehenden Angeboten maximal zehn An-
gebote auswählen. Diese Interessenten werden gebeten, ihre Arbeiten in einer zwei-
ten Stufe zu qualifizieren. Für die zweite Stufe ist es unerlässlich, dass die ausge-
wählten Interessenten entweder selber als Bauherren, Projektentwickler oder Inves-
toren tätig sind oder mit einem entsprechenden Partner verbunden sind. Außerdem
ist für die zweite Stufe zwingend die Beteiligung eines Architekten vorgeschrieben.
Die Form der Angebotsabgabe (nebst Kaufpreisangebot) der zweiten Stufe wird von
der Stadt Köln nach Durchführung der ersten Stufe verbindlich vorgegeben.

Beurteilungskriterien

In der ersten Stufe des Ideen- und Investorenwettbewerbes für das Ulrich-Haberland-
Haus wird ausschließlich das eingereichte Konzept als Beurteilungskriterium heran-
gezogen. Seine Machbarkeit, seine Zukunftsfähigkeit und seine Verträglichkeit mit
der vorhandenen Bausubstanz und dem Standort werden in der ersten Stufe beur-
teilt. In der zweiten Stufe dieses Verfahrens werden Preisangebot, Konzept und Ar-
chitektur als Beurteilungskriterien herangezogen. Das Preisangebot wird dabei mit
30%, die beiden anderen Kriterien jeweils mit 35% gewichtet.

Besichtigung

Am ...., den ....... und am ...., den .... besteht jeweils von

09. 00 Uhr bis 11.00 Uhr die Möglichkeit das Ulrich-Haberland-Haus in
Köln-Stammheim zu besichtigen. Der Zugang erfolgt über die Straße Am Stammhei-
mer Schlosspark. Für eine bessere Planung wird um schriftliche Anmeldung unter
marcus.kuepper@stadt-koeln.de

gebeten. Das Betreten des Ulrich-Haberland-Hauses geschieht auf eigene Gefahr.
Die Stadt Köln übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Besichtigung
eintreten können.

Das Tragen von festem Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) und einem Sicherheitshelm
wird dringend zu empfohlen.

Termine

Veröffentlichung des Wettbewerbes einschließlich aller Unterlagen am.

Möglichkeit der Besichtigung ..... Und...

Abgabe Interessensbekundungen der ersten Stufe bis ...... bei

Nach Auswertung der Interessenbekundungen der ersten Stufe durch die Stadt Köln
erfolgt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in der zweiten

Stufe an maximal zehn Interessenten.

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 7

Die Oberbürgermeisterin

Stadt Köln

Dieser Ideen- und Investorenwettbewerb stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle
tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammenge-
stellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr über-
nommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und begrün-
den keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche
Angaben und Darstellungen sind unverbindlich.

Gewährleistung

Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit beziehungsweise den Zu-
stand der Verkaufssache können hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der
Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Ver-
einbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Ideen- und Investorenwettbe-
werb. Die Stadt Köln behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen ge-
genüber den Angaben im Ideen- und Investorenwettbewerb ausdrücklich vor. Aus
dem Ideen- und Investorenwettbewerb kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf
des Grundstücks mit den in dem Ideen- und Investorenwettbewerb genannten Merk-
malen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentlichung des Ideen- und In-
vestorenwettbewerb ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstä-
tigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert.

Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten.

Auslober

Stadt Köln,
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

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Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 8

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Lageplan (Ulrich-Haberland-Haus durch Pfeil markiert)

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus - Seite 9

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Grundkarte (Grundstück rot markiert)

Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 10

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Flächennutzungsplan

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Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 11

Die Oberbürgermeisterin \$ Stadt Köln

Landschaftsplan

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Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 12

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Foto ( Außenansicht aus südwestlicher Richtung)

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Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 13

Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln

Grundriss Erdgeschoss ( nicht maßstäblich )

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Investorenwettbewerb Ulrich-Haberland-Haus Seite 14

Anlage 3 Beschluss BV 9 vom 05.03.2018

1596 Zeichen

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

Die Oberbürgermeisterin

Frau Düx
Telefon: (0221) 221-99322
Fax ! (0221) 221-99412

E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE

Datum: 06.03.2018

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Mülheim vom 05.03.2018

öffentlich

9.2.2 Ulrich-Haberland-Haus in Köln-Stammheim / Ideen- und Investoren-
wettbewerb
3468/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss wie folgt zu
beschließen:

Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung eines zweistufigen Verga-
beverfahrens zur Revitalisierung des Ulrich-Haberland-Hauses in Köln-Stammheim
für eine sozial- oder kulturwirtschaftliche Nutzung (Anlage 1).

Erste Stufe: Interessenbekundungen in Form von Grobkonzepten
Zweite Stufe: Preisangebot, Konzept und Architektur

Grundstück: Am Stammheimer Schlosspark, Gemarkung Stammheim-Flittard,
Flur 42, Flurstück 337

Größe: 10.225 m?
Bodenrichtwert: 150 Euro/m?, insgesamt: 1.533.750 Euro
(Bewertung vom 26.10.2017)

Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern der Stadtent-
wicklungsausschuss uneingeschränkt zustimmt.

Ergänzung des Beschlusses (Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in der Sit-
zung):

Die Bezirksvertretung Mülheim begrüßt die Durchführung des zweistufigen Vergabe-
verfahrens für eine sozial- und kulturwirtschaftliche Nutzung. Zusätzlich soll — wie
von der Bezirksvertretung Mülheim bereits 2003 beschlossen — die Nutzung als Se-
nioreneinrichtung/Seniorengerechtes Wohnen ergänzend geprüft werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (4)

25.01.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3468/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.01.2018
Erstellt
10.11.2017 08:51