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3547/2019

Beantwortung der Anfrage AN/2164/2016 "Sicherstellung der Rettungswege, Rettungsgassen und Umleitungen infolge der 3.Baustufe.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.11.2019, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5880 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/691/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3547/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2164/2016 "Sicherstellung der Rettungswege, Rettungsgassen 
und Umleitungen infolge der 3.Baustufe" 
Anfrage der Freien Wähler Köln: 
 
 
Der Vertreter der FREIEN WÄHLER in der Bezirksvertretung Rodenkirchen hat folgende Fragen ge-
stellt: 
 
1.)  Wie sieht dieses Konzept zur Verkehrsumleitung konkret aus und welche Straßen werden 
hierfür genutzt und/oder ausgebaut? 
 
2.) Bisher fahren Rettungsfahrzeuge über die Gegenfahrbahn, wenn sich morgens und abends 
der Verkehr staut. Das wird aufgrund des geschlossenen Gleiskörpers in der Straßenmitte zu-
künftig nicht mehr möglich sein: 
 
Wie werden insbesondere an problematischen Engstellen auch im vierspurig ausgebauten Be-
reich der Bonner Straße, sowohl während der Bauphase, als auch nach Abschluss der Bauar-
beiten, vollständig sichere Rettungswege sowie das Bilden von Rettungsgassen zukünftig ge-
währleistet sein? 
 
- Entspricht es der Tatsache, dass besonders breite Fahrzeuge (LKW, Busse einige 
Transporter oder auch Müllfahrzeuge) an manchen Stellen zukünftig nicht mehr über-
holt werden können?  
  
3.) Gibt es seitens der Kölner Feuerwehr bereits Stellungnahmen zu Fragen 1 und 2. 
 
- wenn ja, welche? 
- wenn nein, warum nicht?  
 
4.)  Speziell auf die Fahrzeit (Rettungskette) bezogen, oder auf die Zeit die benötigt wird um 
Falschparker an problematischen Stellen abzuschleppen: 
 
Welche negativen Erfahrungen hat die Kölner Feuerwehr bei anderen neu geschaffenen Eng-
stellen, beispielsweise im Verlauf der Bonner Straße zwischen Bonntor-Kreisel und der Kreu-
zung Schönhauser Straße (Haltestelle Marktstraße) bislang gesammelt und was schlägt sie 
zur Verbesserung der Situation vor?

2 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
zu Frage 1: 
 
Die Verwaltung hat ein externes Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Verkehrsuntersuchung zu den 
Umleitungsverkehren auf der Bonner Straße während der Bauzeit beauftragt. 
 
In dieser Verkehrsuntersuchung wurden zwei Umleitungsstrecken für die Bauzeit ermittelt, die 
Rheinuferstraße und die Brühler Straße. Großräumigere Verkehrsverlagerungen konnten nicht fest-
gestellt werden. Beide Strecken werden für die geänderten Verkehrsmengen angepasst und fortlau-
fend optimiert. 
 
Die Optimierung wird hauptsächlich über signaltechnische Anpassungen erfolgen. In einzelnen Fällen 
wird es vor Beginn der Hauptbaumaßnahme auch zu baulichen Ertüchtigungen von Kreuzungen 
kommen. 
 
Im Übrigen wird auch während der Bauzeit das Verkehrsgeschehen beobachtet, damit, bei Bedarf, 
jederzeit weitere Anpassungen vorgenommen werden können. 
 
Für die Dauer der Hauptbaumaßnahme sind folgende Ertüchtigungen auf den Umleitungsstrecken 
geplant: 
 
Der Verteilerkreis erhält für die Dauer der Bauzeit in der südlichen Zufahrt einen vierten Fahrstreifen. 
Dies wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen, NRW) als zuständigem Baulastträger 
und der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde einvernehmlich abgestimmt. Darüber hin-
aus wird der Verteilerkreis signaltechnisch auf die sich ändernden Fahrbeziehungen angepasst. 
Weitere – rein signaltechnische – Anpassungen erfolgen auf der Militärringstraße zwischen dem Ver-
teilerkreis und der Rheinuferstraße. 
Der Knotenpunkt Brühler Straße/Markusstraße wird für die Bauzeit baulich ertüchtigt. Der Verkehr in 
Fahrtrichtung Süden erhält im Knotenpunkt einen zweiten Fahrstreifen. 
Am Knotenpunkt Brühler Straße/Raderthalgürtel wird für die Bauzeit das Linksabbiegen aus der nörd-
lichen Brühler Straße wieder eingerichtet. Dies geschieht über Markierungsarbeiten und die Anpas-
sung der Lichtsignalsteuerung. 
 
Die baulichen Ertüchtigungen werden durch den Auftragnehmer unmittelbar vor Beginn der Haupt-
baumaßnahme vorgenommen. 
 
 
zu Frage 2 und 3: 
 
Die zweistreifige Lösung im nördlichen Abschnitt der Bonner Straße (zwischen Marktstraße und Gür-
tel) mit jeweils einem Fahrstreifen stadteinwärts und stadtauswärts wurde im Rahmen der Vorent-
wurfsplanung mit der Feuerwehr der Stadt Köln abgestimmt. Wie die Rettungsdienste ist auch die 
Feuerwehr darauf angewiesen, den besagten Streckenabschnitt im Notfall möglichst störungsfrei be-
fahren zu können. Die Feuerwehr der Stadt Köln und das Polizeipräsidium Köln haben zudem im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) Stellungnahmen ab-
gegeben, die bei der weiteren Planung berücksichtigt wurden. 
 
Bei einer einstreifigen Richtungsfahrbahn mit Schutzstreifen betragen die Mindestmaße nach den 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 2,25 m für die Restspurbreite für den motori-
sierten Individualverkehr (MIV) und 1,25 m für den Schutzstreifen. Die geplante Breite von 4,50 m 
(2,75 m für den MIV und 1,75 m für den Radverkehr) wurde bewusst so gewählt, dass im Notfall eine 
Vorbeifahrmöglichkeit besteht. Auch der vierstreifige Abschnitt zwischen Gürtel und Verteilerkreis Süd 
ist entsprechend dimensioniert.  
 
Die Feuerwehr wurde bei der Erstellung des Bauphasenkonzeptes (bauzeitliche Verkehrsführung),

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das zurzeit finalisiert wird, beteiligt. Während der Bauzeit müssen für jede Verkehrsphase, die einge-
richtet werden soll, sog. Verkehrszeichenpläne zur Genehmigung eingereicht werden. Bei der Anord-
nung dieser Pläne durch die Straßenverkehrsbehörde werden die Polizei und die Feuerwehr der 
Stadt Köln beteiligt. 
 
 
zu Frage 4 
 
Bereits frühzeitig wurde die Feuerwehr der Stadt Köln in die Planung involviert. Die Einwände und 
Anmerkungen der Feuerwehr wurden in die Planung integriert.  
 
Ein finales Abstimmungsgespräch zur fertiggestellten Bauablaufplanung wird noch in 2019 stattfin-
den.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3547/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2019
Erstellt
10.10.2019 11:17