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V/0555/2012

Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster

Vorlagen 14.09.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 25.10.2012, TOP 7.3

Anlage 3 Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung

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Anlage 2 Vorgehen zur Bildung von Maßnahmenbereichen

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Berichtsvorlage

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Anlage 1 Schallimmissionspläne Straßenverkehr

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Anlage 3 Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung

50 Zeichen

Anlage 3 
Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung

Anlage 2 Vorgehen zur Bildung von Maßnahmenbereichen

3293 Zeichen

Anlage 2 
   
  Vorgehen zur Bildung  
  von Maßnahmenbereichen 
 
Vorgehen zur Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten und Maßnahmenbereichen 
der Lärmaktionsplanung 
 
 
1
.  Ermittlung der Lärmbetroffenheit  
 
Die LärmKennZiffer (LKZ) ist das Produkt aus der An zahl der L 
DEN  = 65 dB(A) und Lnight = 55 
dB(A) belasteten Einwohner und dem Maß der Überschr eitung dieses Wertes. Die Darstellung der 
Betroffenen ist normiert je Hektar lärmbelasteter F läche oder auf 100 m Abschnitte. Beispiel: 
LKZ Night  > 50 bedeutet 50 Einwohner sind von Lärmbelastunge n mit durchschnittlich 1 dB(A) über 
dem gesundheitlichen Schwellenwert betroffen oder 1 0 Einwohner von Lärmbelastungen an den 
Schwellenwerten der Lärmaktionsplanung.   
 
Auf Grundlage der räumlichen Lärmbetroffenheit wird  eine abschnittsbezogene Lärmbetroffenheit 
anhand der LKZ ermittelt. Dies ermöglicht eine Zuor dnung der Lärmbetroffenheit zu den Straße- 
nabschitten. 
 
 
2.  
Lärmschwerpunkte 
 
Die Definition von Lärmschwerpunkten erfolgt auf Gr undlage der Lärmbetroffenheiten und der 
Schallpegel an den belasteten Gebäuden mit Wohnnutz ung. Als Lärmschwerpunkte sind Abschnit- 
te definiert die, 
 
• eine LKZ 
Night  > 50 besitzen oder  
• eine LKZ Night  zwischen 25 und 50 und Wohngebäude mit Pegeln über  dem Auslösewert zur 
Lärmaktionsplanung, LKZ Night  > 60 dB(A) aufweisen oder  
• Lärmsensible Einrichtungen mit Pegelwerten L DEN  > 65 dB(A) aufweisen. 
 
Die definierten Lärmschwerpunkte sind Grundlage für die weiteren Analysen. 
 
Zusätzliche Belastungen an Lärmschwerpunkten durch Schiene und Gewerbe werden berücksich- 
tigt. 
 
3. 
Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung  
 
Maßnahmenbereiche zur Lärmminderung werden aus den Lärmschwerpunkten gebildet, um zu- 
sammenhängende Bereiche als solche betrachten zu kö nnen und für diese Maßnahmen zu entwi- 
ckeln. Die Zusammenführung von Lärmschwerpunkten un d Abgrenzung von Maßnahmenberei- 
chen erfolgt über die LKZ-Werte sowie über vergleic hbare Verkehrsbelastungen, Schwerverkehrs- 
anteile und Geschwindigkeiten im Abschnitt. 
 
4. Priorisierung der Maßnahmenbereiche 
 
Innerhalb der Maßnahmenbereiche erfolgt eine Priori tätenbildung in drei Stufen, aus denen die 
Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung abgeleitet werden kann. 
 
Die Lärmkennziffer stellt eines der zentralen Krite rien zur Priorisierung dar und wird für die festge-
legten Maßnahmenberecihe neu berechnet. Ein weiteres Kriterium ist der Anteil der Wohngebäude 
im Maßnahmenbereich, die einen Gebäudepegel über de r Schwelle der Lärmaktionsplanung auf- 
weisen.

Anlage 2 
   
  Vorgehen zur Bildung  
  von Maßnahmenbereichen 
Folgende Prioritäten werden gebildet: 
 
• Priorität 1 – Bereich mit hohem Maßnahmenbedarf 
 
- LKZ 
Night  >= 200 oder LKZ Night  >= 100 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit Ge- 
bäudepegeln LNight  > 60 dB(A) von >= 50 % im Maßnahmenbereich 
 
• Priorität 2 – Bereich mit mittlerem Maßnahmenbedarf 
 
- LKZ Night  >= 100 oder LKZ Night  >= 50 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit Gebäu- 
depegeln L Night  > 60 dB(A) von >= 35 % im Maßnahmenbereich 
 
• Priorität 3 – Bereich mit Maßnahmenbedarf  
 
- LKZ Night  >= 50 oder LKZ Night  >= 25 mit einem Anteil an Wohngebäuden mit Gebäu- 
depegeln L Night  > 60 dB(A) von >= 20 % im Maßnahmenbereich

Berichtsvorlage

11600 Zeichen

V/0555/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Veranlassung 
 
Mit der Vorlage V/0005/2009 wurde über die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Lärmakt i-
onsplanung der ersten Stufe der EU -Umgebungslärmrichtlinie in Münster berichtet. Vor fünf Ja h-
ren wurden ausschließlich die Hauptverkehrsstrassen (Autobahnen, Bundes - und Landesstras-
sen) mit einer Ve rkehrsbelastung > 6 Mio. Kfz pro Jahr sowie die Haupteisenbahnstrecken 
> 60.000 Züge pro Jahr vom Land bzw. dem Eisenbahnbu ndesamt untersucht. In der zweiten 
Stufe hat nun die Verwaltung das rel evante Hauptverkehrsstrassennetz sowie die rele vanten 
Industrie- und Gewerbeanlagen im Stadtgebiet gemäß der EU -Umgebungslärmrichtlinie unter-
sucht.  Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 und die Beteiligung der Öffentlichkeit im Ra h-
men der Lärmaktionsplanung bilden die Schwerpunkte dieser Vorlage. 
 
 
2. Rechtlicher Rahmen 
 
Die Regelungen der §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind im Jahre 2005 
neu in das BImSchG eingefügt worden, um die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und 
Bekämpfung von Umg ebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in d eutsches Recht umzusetzen. 
Zentraler Inhalt dieser rechtlichen Regelungen ist die Ausarbeitung von Lärmkarten (§ 47 c Abs. 
1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen (§ 47 d Abs. 1 BImSchG). Sowohl die 
Richtlinie 2002/49/EG als auch ihre Umsetzun g in den §§  47 a – f BImSchG regelt schwerpunkt-
mäßig das Verfahren der Lärmaktionsplanung. 
 
Wenngleich das Ziel der Richtlinie und ihrer Umsetzung in innerstaatliches Recht die Lärmminde-
rung ist, sind bestimmte quantifizierbare Umweltstandards im Sinne von  Zielgrößen oder Grenz-
werten dort nicht geregelt, sondern allein die Art und Weise des Umgangs mit Umgebungslär m-
problemen (so auch der englische Titel der Richtlinie „Management of Environmental Noise“). 
Anders als in der Luftreinhalteplanung, in der „hart e“ für den Bürger einklagbare Grenzwerte ge l-
ten, legt das Regelungskonzept der Umgebungslärmrichtlinie überhaupt keine materiellen Sta n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0555/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0555/2012 
 
dards in Form europaweit gültiger Gren zwerte fest, sondern überlässt es den Mitgliedsstaaten 
der EG, solche festzulegen. Doch auch die Umsetzung in innerstaatliches Recht in den §§  47a –
 f BImSchG enthält solche Zielwerte nicht, sondern überlässt diese Entscheidung den Lä ndern 
bzw. den Kommunen. Das Land Nordrhein -Westfalen hat mit einem Runderlass zur Lärmakt i-
onsplanung im Februar 2008 Schwellenwerte zur Bewertung festgestellter Lärmwerte form uliert. 
Soweit Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planung weitergehende Kriterien verfo lgen, 
können sie diese der Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Die Umgebungslärmrichtlinie will m it 
Blick auf die Lärmprobleme insgesamt eine Bestandserfassung, planerische Bewertung und pol i-
tische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess der Lärmminderung anzustoßen 
und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Erfolg führen. 
 
 
3. Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 
 
In Münster sind 2012 alle relevanten Straßen sowie die Industrieanlagen gemäß Richtlinie kartiert 
worden. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz 
sowie im Umweltkataster in Form von Schallimmissionsplänen veröffentlicht. 
 
Die als Ergebnis dieser Untersuchung dargestellten Lärmindizes L DEN  sowie L Night sind A -
bewertete äquivalente Dauerschallpegel in Dezibel. 
Der LDEN ist ein mittlerer Pegel über das gesamte Jahr und beschreibt die Belastung über 
24 Stunden - Day Evening Night. Bei seiner Berechnung wird der Lärm in den Aben d-
stunden (Evening) und in den Nachtstunden (Night) in erhöhtem Maße durch einen Z u-
schlag von 5 dB (Evening) bzw. 10 dB (Night) berücksichtigt.  
Der LNight beschreibt den Umgebungslärm im Jahresmittel zur Nachtzeit (Belastung von 
22.00 Uhr – 6.00 Uhr).  
   
Die Darstellung der Lärmbelastungssituation (s. Anlage 1) verdeutlicht die erhebliche Lärmbela s-
tung im Na hbereich übergeordneter Straßen sowie innerörtlicher Hauptverkehrss traßen. Deutlich 
wird auch die Schalla bschirmung durch Lärmschutzwälle/ -wände, insbesondere an der Autobahn 
und der Bundesstraße B51. Auch die Abschirmung der Bebauung im Innenstadtbereich ist ersich t-
lich. Die ermittelte Lärmbelastung durch die Industriean lagen (sog. IVU-Anlagen) ist punktuell und 
mit einer geringen Ausbreitung. Die Relevanz b eschränkt sich auf das unmittelbare Umfeld, im 
gesamtstädtischen Kontext sind die IVU-Anlagen weniger bedeutend. 
 
In Zahlen (s.Tab.1) bedeutet dass, insgesamt sind 52.400 Menschen von Lärmpegeln > 55 dB(A) 
LDEN und 30.900 Menschen von Lärmpegeln > 50 dB(A) L Night betroffen. Dies entspricht ca. 18 % 
bei LDEN und bei LNight ungefähr 10 % der Münsteraner Bevölkerung.  
 
In den höheren Pegelbereichen sinkt die Anzahl der Bet roffenen. Einem L DEN > 65 dB(A) sind 
noch 13.900 Menschen ausgesetzt, einem LNight > 55 dB(A) 13.700 Menschen. 
 
  Tabelle 1  Anzahl lärmbelastete Menschen nach Bereich (gerundet) 
Betroffene L DEN in dB(A)  
Bereiche  >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75 
Straße 23700 14800 11600 2200 100 
Industrie 0 0 0 0 0 
      
Betroffene LNight in dB(A)  
  >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70 
Straße 17200 10800 2700 200 0 
Industrie 0 0 0 0 0

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V/0555/2012 
 
 
Für die von IVU -Anlagen ausgehenden Lärmpegelbereiche > 55 dB (A) L DEN und > 50 dB  (A) 
LNight wurden keine Belasteten ermittelt. 
 
Aktuelle Betroffenenzahlen für den Lärm, der von Schienenverkehrswegen ausgeht, werden nach 
Auskunft des Bundesverkehrsministeriums frühestens Ende 2013 vorliegen.  
 
 
4. Analyse der Lärmsituation 
 
Für die Ana lyse der Lärmsituation wurden folgende, bereits in der ersten Umsetzung sstufe der 
Umgebungslärmrichtlinie zugrunde gelegten Auslöse- und Schwellenwerte herangezogen: 
 
 Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung LDEN = 70 dB(A) und LNight = 60 dB(A) 
 
Im Runderlass des Ministeriums für Klima -, Umwelt - und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (MKUNLV) liegen Lärmprobleme und somit Handlungsbedarf vor, wenn 
„an Wohnungen, Sch ulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein 
LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in 
Gewerbe- oder Industriegebieten oder im Außenbereich. 
 
 Gesundheitliche Schwellenwerte LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) 
 
Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist  statistisch nachweisbar, dass bei 
einer Dauerbelastung bei Mittelungspegeln >= 65 dB(A) tags und >= 55 dB(A) nachts das 
Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.  
 
Die genannten Auslöse - und Schwellenwerte sind für die Analyse  der Lärm kartierung 2012 in 
Münster sowie für die Bildung von Lärmschwerpunkten zugrunde gelegt worden. Ziel dieser Vo r-
gehensweise ist die Bildung von Maßnahmenbereichen. In der Anlage 2 ist die Methodik z u-
sammenfassend dargestellt. 
 
Innerhalb der Maßnahmenbereiche erfolgt e ine Prioritätenbildung in drei Stufen , aus denen die 
Dringlichkeit der Maßnahmenentwicklung abgeleitet werden kann. Dabei stellt die Lärmkennziffer 
(LKZ) (s. Anlage 2) eines der zentralen Kriterien zur Priorisi erung dar. Ein weiteres Kriterium ist 
der Anteil der Wohngebäude im Maßnahmenbereich, die einen Gebäudepegel über der Schwelle 
der Lärmaktionsplanung aufweisen. 
 
Folgende Prioritäten werden gebildet: 
 
 Priorität 1 – Bereich mit hohem Maßnahmenbedarf  
 Priorität 2 – Bereich mit mittlerem Maßnahmenbedarf  
 Priorität 3 – Bereich mit Maßnahmenbedarf 
  
Die Anlage 3 stellt die insgesamt 73 Maßnahmenbereiche mit ihrer Priorisierung dar.  
 
Die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität befinden sich überwiegend innerhalb des zweiten 
Tangentenringes. Sie konzentrieren  sich an den Einfallstraßen Grevener Straße, Wolbecker 
Straße, Hammer Straße und Weseler Straße sowie nördlich, südlich und westlich des Ringes um 
die Altstadt.  
 
Die Maßnahmenbereiche sind in der Regel durch straßenbegleitende, mehrgeschossige und 
dichte Wohnbebauung gekennzeichnet. Der innerstädtische Abschnitt der Hammer Straße zeich-
net sich durch eine fast durchgängige Blockrandbebauung aus. Dies trifft auch auf die Maßna h-
menbereiche in der Aegidiistraße und Wolbecker Straße zu. An den Maßnahmenbereiche n der 
Grevener Straße, Weseler Straße und des nördl ichen und südlichen Altstadtringes ist in Teilen

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V/0555/2012 
 
lockere Bebauung vorzufi nden. Der Maßnahmenbereich am Schlossplatz ist nur einseitig durch 
Bebauung eingefasst. 
 
Die außerhalb des zweiten Tangentenringes l iegenden Maßnahmenbereiche befinden sich in 
Teilbereichen der radialen Hauptverkehrsstraßen Steinfurter -, Grevener-, Hammer- und Weseler 
Straße. Eine Ausnahme bildet der Maßnahmenbereich Münsterstraße/Am Steintor im niedrig 
jedoch dicht bebauten Kern von Wolbeck. Die Maßnahmenbereiche entlang der Hammer Straße, 
die nördlich und südlich der B 51 liegen, zeichnen sich durch eine relative dichte straßenbegle i-
tende Bebauung aus. Im Bereich der Weseler Straße weisen die Maßnahmenbereiche unte r-
schiedlich dichte z ur Straße versetzte Bebauungsstrukturen auf. Die Ma ßnahmenbereiche der 
Steinfurter Straße und Grevener Straße sind beidseitig straßenbegleitend bebaut. 
 
 
5. Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die Verwaltung veranstaltet zur vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbet eiligung zentrale Lärmforen 
im Nove mber 2012 und im ersten Quartal 2013. Das erste Lärmforum wird am 21.11.2012 
durchgeführt und wird sich mit den Ergebnissen der Lärmkartierung, den Rahmenbedingungen 
und den vorgesehenen Maßnahmebereichen mit ihren Priori täten befassen. Die Bürger und we i-
tere Beteiligte (Umweltgruppen, Bürgerinitiativen, etc.) erhalten die Möglichkeit in zwei spezif i-
schen Themengruppen Nachfragen, Vorschläge und Anmerkungen einzubringen. Die Ergebnisse 
werden protokolliert und als Hinweise  für die Aktionsplanung an die Fachgutachter weitergeg e-
ben. Die Fachgutachter erarbeiten im Anschluss Maßnahmenvorschläge für den Lärmaktion s-
plan. 
 
Im zweiten Lärmforum in 2013 wird der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster vorgestellt und 
diskutiert. Mögliche Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger zu den Maßnahme n-
empfehlungen des Lärmaktionsplans können an dieser Stelle aufgenommen und in die weitere 
Bearbeitung einfließen. 
 
Auf den Interne tseiten des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz stehe n darüber hinaus I n-
formationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sowie die Lärmkarten zur Ansicht b e-
reit. Auch Hinweise auf besondere Lärmsituationen können dort direkt per E -Mail gegeben wer-
den.  
 
 
6.  Weiteres Vorgehen 
 
In den Entwurf des Lärmakt ionsplans fließen die Analysen der Lärmkartierung, die Maßnahme n-
empfehlungen aus der Lärmaktionsplanung einschließlich der Ergebnisse aus der Öffentlic h-
keitsbeteiligung ein. Im ersten Quartal 2013 erfolgt die Information der politischen Gremien. Nach 
erneuter Diskussion in der Öffentlic hkeit (zweites Lärmforum) wird der Lärmaktionsplan Ende 
2013 dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen

Anlage 1 Schallimmissionspläne Straßenverkehr

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Grevener Straße
  • Weseler Straße
  • Hammer Straße
  • Schlossplatz
  • Am Steintor
  • Wolbecker Straße
  • Steinfurter Straße
  • Aegidiistraße
  • Münsterstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0555/2012
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37